Neue Regeln sollen Netzausbau und Erneuerbare besser koordinieren

Der Ausbau von Wind- und Solarkraftwerken sowie die Planungen für Großbatteriespeicher laufen dem Stromnetz-Ausbau davon. Die Bundesregierung will gegensteuern und die Erneuerbaren-Branche künftig stärker an den Kosten des Netzausbaus beteiligen. Ein Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums sieht vor, dass Betreiber neuer Anlagen je nach Region und Stand des Netzausbaus Zuschüsse zahlen müssen, damit ihre Kraftwerke ans Netz gehen können. Die Regelung soll Anreize schaffen, Anlagen dort zu errichten, wo das Stromnetz die Kapazitäten aufnehmen kann. Das berichtete zuerst das Nachrichtenmagazin Spiegel. Demnach sollen Gebiete mit besonders ausgelasteten Netzen künftig als „kapazitätslimitiertes Netzgebiet“ ausgewiesen werden. Maßgeblich ist, wenn im Vorjahr mehr als drei Prozent der Strommenge nicht ins Netz eingespeist werden konnte. In solchen Regionen erhalten Betreiber neuer Ökostromanlagen nur dann einen unverzüglichen Netzanschluss, wenn sie bis zu zehn Jahre lang auf Entschädigungen bei künftigen Abregelungen verzichten. Zudem sollen die Betreiber laut Spiegel-Bericht Optimierung, Verstärkung und Ausbau der Netze teilweise mitfinanzieren, was die Investitionskosten in die Höhe treibt. Bislang gilt das sogenannte Windhund-Verfahren: Wer seinen Antrag zuerst stellt, erhält Vorrang beim Anschluss. Bereits die Bundesnetzagentur unter der Ampel-Regierung hatte ähnliche Ideen entwickelt, um den Ausbau der Erneuerbaren besser am Netzausbau auszurichten. Die Energiebranche befürchtet allerdings, die neuen Regeln könnten den Ausbau bremsen. 2025 stammte mehr als die Hälfte des Stromverbrauchs in Deutschland aus Wind-, Sonnen- oder Wasserkraftwerken. Der Entwurf enthält ein weiteres Instrument: In Gebieten mit ausgelasteten Netzen können Betreiber neuer Ökostrom-Anlagen zwar angeschlossen werden, müssen aber darauf verzichten, für eine Abregelung ihrer Anlagen wegen Netzengpässen entschädigt zu werden. Bisher war diese Entschädigung die Regel. Die Neuregelung soll die sogenannten Redispatch-Kosten senken, die über die Netzentgelte auf die Strompreise umgelegt werden. Zudem reagiert die Reform auf eine Antragsflut bei Großbatterie-Speichern. Netzbetreiber sehen sich mit Anträgen für neue Anlagen im Umfang von rund 400 Gigawatt konfrontiert, obwohl nur ein Bruchteil davon realisierbar ist. Diese Überlastung blockiert knappe Anschlusskapazitäten für umsetzbare Projekte. Künftig können Netzbetreiber Anträge nach gesetzlichen Kriterien priorisieren statt nur nach Eingangsreihenfolge zu bearbeiten. Maßgeblich sind der Beitrag zur Sicherheit des Stromsystems und die Passung zu den Ausbauzielen der Regierung. Damit sollen wichtige Vorhaben für die Energiewende Vorrang vor spekulativen Anfragen erhalten. Das Wirtschaftsministerium bestätigt, dass man an Maßnahmen für eine bessere Synchronisierung des Ausbaus von Erneuerbaren und Netzen arbeite und diese zu gegebener Zeit öffentlich konsultieren werde. (DEKOM, 09.02.2026)

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