NRW: Änderungen des Vergaberechts erleichtern Einführung der betrieblichen Krankenversicherung in Kommunen

Mit dem Inkrafttreten des neuen § 75a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zum 1. Januar 2026 entfällt die bisherige strikte Bindung an die Unterschwellenvergabeordnung. Dadurch genießen nordrhein-westfälische Kommunen bei der Auswahl externer Partner nun die gleiche verfahrensfreie Beinfreiheit wie privatwirtschaftlich organisierte Stadtwerke. Da starre Wertgrenzen aufgehoben wurden und qualitative Kriterien wie die administrative Entlastung der Verwaltung nun rechtssicher höher bewertet werden als der reine Preis, ist die Angst vor bürokratischen Ausschreibungshürden bei der Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) faktisch Geschichte. Dieser neue rechtliche Spielraum ist für kommunale Entscheider von hoher Relevanz, da er ein sofort nutzbares Instrument zur Mitarbeiterbindung eröffnet. Während der Paragraph 18a TVöD/VKA bereits die finanzielle Basis über das Leistungsentgelt bietet, ermöglicht die aktuelle Reform nun die schlanke Einbindung spezialisierter Dienstleister wie dem Deutschen bKV-Service (dbkvs.de). Kommunen können gesundheitsfördernde Maßnahmen dadurch wesentlich schneller und ohne die Risiken komplexer Vergabeverfahren umsetzen. Zudem adressiert die bKV direkt die Problematik steigender Krankenstände durch einen privilegierten Zugang zu Vorsorgeuntersuchungen und Facharztterminen, wobei der Gleichbehandlungsgrundsatz durch den Verzicht auf Gesundheitsprüfungen gewahrt bleibt. Ein entscheidender Faktor für den Erfolg in der Praxis ist die Schonung der ohnehin knappen Personalressourcen in den Rathäusern. Um keine neuen administrativen Hürden aufzubauen, erfolgt die gesamte operative Abwicklung der Versicherungskonzepte außerhalb der Verwaltung. Eine bKV darf im kommunalen Alltag nicht zu Mehrarbeit führen. Unser Ziel ist es, dass die Verwaltung lediglich den Rahmen vorgibt, während wir die gesamte gesundheitliche Betreuung und administrative Abwicklung geräuschlos im Hintergrund übernehmen“, erklärt Tassilo Pollmeier, Geschäftsführer des Deutschen bKV-Service. Die Einreichung von Belegen und die Klärung medizinischer Fragen erfolgen unmittelbar zwischen den Beschäftigten und dem Dienstleister. Diese strikte Trennung stellt sicher, dass sensible Gesundheitsdaten nicht in die Personalakten gelangen und die Personalabteilungen von jedem administrativen Einzelfall befreit bleiben. Im Februar 2026 bietet sich Kommunen somit eine seltene Konstellation: Die Kombination aus vorhandenen Mitteln im Tarifsystem und der neuen Freiheit im Vergaberecht schafft die Voraussetzung, um ohne zusätzliche Haushaltsbelastung ein klares Signal der Wertschätzung an die Belegschaft zu senden und die eigene Position im Wettbewerb um Fachkräfte nachhaltig zu stärken. (DEKOM, 09.02.2026) Mehr Infos zum Deutschen bKV-Service hier…

Print Friendly