Die Debatte um die Kosten der Energiewende wird mit jedem Haushaltsentwurf drängender. Der Ausbau der Windenergie an Land ist dabei ein zentraler Posten, dessen Fördervolumen unmittelbar auf den Bundeshaushalt durchschlägt. Ein bislang wenig beachteter Kostentreiber sind die Pachtzahlungen, die Anlagenbetreiber an Flächeneigentümer entrichten — und die über höhere Gebote in den EEG-Ausschreibungen letztlich den Förderbedarf erhöhen.
Wie groß dieser Hebel tatsächlich ist, hat die Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) in München nun im Auftrag des VKU untersucht. Die Gutachter haben unterschiedliche Pachthöhen durchgerechnet und deren Auswirkungen auf die EEG-Förderkosten modelliert. Das Ergebnis fällt deutlich aus. Gegenüber einem Szenario mit bundesweiten Durchschnittspachten von 10 Prozent des Jahresumsatzes würde die im EEG-2027-Entwurf vorgesehene Obergrenze von 3,5 Prozent die Förderkosten bis 2045 um rund 13 Milliarden Euro senken. Die jährliche Einsparung wächst dabei mit dem Ausbau und erreicht bis 2045 rund 1,1 Milliarden Euro. Je nach angenommener Vergleichspacht reicht das Gesamtpotenzial von etwa 3 Milliarden Euro bei 5 Prozent bis zu 37 Milliarden Euro bei 20 Prozent.
Der Mechanismus dahinter ist direkt. Niedrigere Pachtzahlungen senken die Projektkosten der Betreiber, die sich in niedrigeren Geboten bei den EEG-Ausschreibungen niederschlagen können. Dadurch sinkt der sogenannte anzulegende Wert — vereinfacht die Vergütung, die eine Windenergieanlage zur Deckung ihrer Kosten benötigt und die als Grundlage für die EEG-Förderung dient. Im Vergleichsszenario einer 10-Prozent-Pacht würde die Begrenzung auf 3,5 Prozent den anzulegenden Wert um rund 0,6 Cent je Kilowattstunde reduzieren.
VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sieht in dem Pachtpreisdeckel einen wirksamen Hebel, der die Ausbauziele nicht gefährde. Jeder Euro, der nicht in Pachtzahlungen fließe, entlaste den Bundeshaushalt und damit die Steuerzahler um Milliarden, so Liebing. Gleichzeitig blieben lukrative Pachteinnahmen für Flächeneigentümer möglich.
Das Gutachten stützt diese Einschätzung mit konkreten Zahlen. Bei einem Pachtsatz von 3,5 Prozent liegen die jährlichen Pachteinnahmen je nach Anlagentyp zwischen rund 24.000 und 37.000 Euro pro Windenergieanlage — bei einer Flächeninanspruchnahme von lediglich etwa 0,5 Hektar. Bezogen auf die Förderdauer von 20 Jahren ergeben sich Pachteinnahmen von rund 640.000 Euro pro Windrad. Bei einem Pachtsatz von 5 Prozent wären es bereits knapp eine Million Euro.
Liebing fordert, den Hebel konsequent zu nutzen. Es sei nicht Aufgabe der Steuerzahler, über das EEG den Lebensstandard von Flächeneigentümern in Millionenhöhe zu subventionieren, wenn die gleichen Ausbauziele mit deutlich geringeren Förderkosten erreichbar seien. Das Geld sei besser in den kosteneffizienten Ausbau der erneuerbaren Energien und den Netzausbau investiert. Der vorgesehene Pachtpreisdeckel gilt lediglich für Flächen mit EEG-geförderten Anlagen. (VKU, 05.10.2026) PM VKU hier…