Ob sich Arbeit gegenüber dem Bezug von Sozialleistungen rechnet, gehört seit Jahren zu den am heftigsten geführten sozialpolitischen Debatten. Mit der Umstellung vom Bürgergeld auf die neue Grundsicherung und den geplanten Einschnitten bei Wohngeld und Unterhaltsvorschuss hat die Diskussion neue Nahrung bekommen. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung legt dazu jetzt Modellrechnungen für alle 401 Landkreise und kreisfreien Städte vor. In jeder Region und für jeden untersuchten Haushaltstyp haben Vollzeitbeschäftigte zum Mindestlohn danach deutlich mehr Geld zur Verfügung als vergleichbare Haushalte in der Grundsicherung.
Eine alleinstehende Person mit 38,19 Wochenstunden zum Mindestlohn kommt nach den Berechnungen auf 2.300,31 Euro brutto und rund 1.653 Euro netto. In der Grundsicherung stehen ihr der Regelsatz von 563 Euro und im Bundesdurchschnitt 467,37 Euro für die Kosten der Unterkunft zu, zusammen rund 1.030 Euro. Der Abstand beträgt damit rund 623 Euro im Monat. Für Alleinerziehende mit einem fünfjährigen Kind errechnen die Autoren Dr. Eric Seils und Dr. Helge Emmler rund 757 Euro, für ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem Alleinverdiener rund 749 Euro. Gegenüber der Vorgängerstudie aus dem Jahr 2025 ist der Abstand leicht gewachsen, weil die Regelsätze 2026 nicht erhöht wurden, während der Mindestlohn gestiegen ist. In Ostdeutschland einschließlich Berlin fällt der Vorsprung etwas größer aus als im Westen, bei Alleinstehenden mit rund 664 gegenüber 609 Euro.
Über die regionale Spreizung entscheiden die Wohnkosten. Am geringsten ist der Abstand für Alleinstehende im Landkreis München mit rund 404 Euro und in der Stadt München mit rund 466 Euro. Auch in Frankfurt, Hamburg, Köln und Stuttgart liegt er mit 515 bis 524 Euro deutlich unter dem Mittel. Am größten ist er in Nordhausen mit rund 755 Euro und im Vogtlandkreis mit rund 749 Euro. Ausschlaggebend sind die anerkannten Kosten der Unterkunft nach dem SGB II, die auf teuren Wohnungsmärkten höher liegen. Die Tabellen im Anhang der Studie weisen den Lohnabstand für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt aus.
Für Kreise und kreisfreie Städte berührt die Studie zwei Haushaltsposten unmittelbar. Als kommunale Träger sind sie an den Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung beteiligt. Das Wohngeld tragen dagegen Bund und Länder je zur Hälfte. Das WSI weist darauf hin, dass gerade Wohngeld und Unterhaltsvorschuss Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen aus der Grundsicherung heraushalten. Wer diese Leistungen verliert, kann in die Grundsicherung wechseln und erhöht dort die Kosten der Unterkunft. Eine Kürzung beim Wohngeld entlastet damit die Haushalte von Bund und Ländern und kann zugleich die Sozialhaushalte vor Ort belasten.
Genau an diesen Leistungen setzt die Bundesregierung an. Der Gesetzentwurf zum Wohngeld soll nach ihren eigenen Angaben zur Konsolidierung des Bundeshaushalts beitragen, beim Unterhaltsvorschuss plant sie eine kürzere Bezugsdauer. Der Bundesrat hat zur Wohngeldreform eine Stellungnahme mit Änderungsforderungen beschlossen, das Vorhaben aber nicht gestoppt. Die Jugend- und Familienministerkonferenz hatte bereits im Mai eine belastbare Kostenprognose zum Unterhaltsvorschuss verlangt, bevor die Reform verabschiedet wird. Ob die Einschnitte Kreise und Städte entlasten oder Kosten lediglich verschieben, ist unter Fachleuten umstritten.
WSI-Direktorin Prof. Dr. Bettina Kohlrausch hält die geplanten Einschnitte für den falschen Weg. Nach ihren Worten verringern sie den Lohnabstand vor allem bei Familien. Den kleineren Abstand in teuren Regionen führt sie auf hohe Mieten zurück und sieht dort dringenden politischen Handlungsbedarf. Zur Einordnung ergänzt sie, dass Vollzeitarbeit zum Mindestlohn relativ selten sei und die meisten Vollzeitbeschäftigten deutlich mehr verdienten. (DEKOM, 02.11.26/WSI, 27.10.26) PM WSI hier…