Die Digitalisierung der Verwaltung gehört zu den erklärten Prioritäten der Bundesregierung. Eines der sichtbarsten Vorhaben ist die geplante Deutschland-App, über die Bürgerinnen und Bürger künftig Behördenleistungen per Smartphone erledigen sollen. Eine aktuelle Parlamentsantwort auf Fragen der Linksfraktion zeigt allerdings, dass zentrale Projektdetails weiterhin im Dunkeln liegen.
Die App soll einen einheitlichen digitalen Zugang zu staatlichen Leistungen schaffen. Im Hintergrund arbeitet eine KI-basierte Verwaltungsplattform, die Anliegen identifiziert und zuordnet. Ein erster Prototyp entstand nach Angaben der Bundesregierung innerhalb von zwei Monaten. Im Laufe des Jahres 2027 soll die Anwendung allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen.
Den Anfang machen sechs Pilotstädte: Dortmund, Dresden, Erfurt, Hamburg, Nürnberg und Wiesbaden. Die Auswahl richtete sich unter anderem nach Fallaufkommen und Digitalisierungsgrad. Mehrere Hundert Testpersonen sollen die Anwendung erproben, zunächst bei Leistungen aus den Bereichen Familie, Wohnen und Soziales sowie bei Unternehmensgründungen. Ein begrenzter Wirkbetrieb von bis zu zwölf Monaten kann sich anschließen. Einen konkreten Starttermin nennt die Bundesregierung nicht.
Zur Identifikation der Nutzerinnen und Nutzer ist unter anderem die Online-Ausweisfunktion vorgesehen. Die Anbindung an die europäische EUDI-Wallet wird bereits in einer Testumgebung erprobt. Zunächst entsteht ein rein mobiler Zugang. Eine Browser-Nutzung ist konzeptionell berücksichtigt, ein Zeitplan dafür existiert jedoch noch nicht.
Mit der Entwicklung beauftragte der Bund den IT-Dienstleister T-Systems als Generalunternehmer. Das Vergabeverfahren stützt sich auf bestehende Rahmenverträge, ein neues wettbewerbliches Verfahren hielt die Bundesregierung nicht für erforderlich. Welche Unterauftragnehmer beteiligt sind und welche Aufgaben sie übernehmen, geht aus der Antwort nicht hervor. Deren Auswahl und Steuerung liege bei T-Systems, so die Bundesregierung.
Auch beim Finanzvolumen bleibt das Bild unvollständig. Für begleitende Leistungen von ITZBund, KPMG und Capgemini nennt die Antwort vertragliche Höchstvolumina von insgesamt rund 1,16 Millionen Euro netto einschließlich Optionen. Die Gesamtkosten des Projekts, bisherige Ausgaben und die erwarteten Aufwendungen für das laufende Jahr gibt die Bundesregierung dagegen nicht an. Sie verweist auf den vom Projektverlauf abhängigen Leistungsabruf. Weitergehende Einzelheiten zu den verbindlich vereinbarten Funktionen der App könne sie wegen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Dritter sowie sicherheitsrelevanter Belange nicht mitteilen. (DEKOM, 19.10.2026) PM Deutscher Bundestag hier…