Kartellwächter stellen Microsoft unter verschärfte Beobachtung

  • Aktuelle zNT – Umfrage schafft Basis für mehr Transparenz bei Cloudnutzung durch öffentliche Hand

Nach Google, Amazon und Meta hat sich das Bundeskartellamt mit Microsoft den nächsten Tech-Giganten aus den USA vorgenommen und festgestellt, dass Microsoft „ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ ist. Was nach einer Formalie klingen mag, dürfte weitreichende Folgen für den weltgrößten Softwarekonzern haben.  Durch die förmliche Feststellung fällt Microsoft gemeinsam mit seinen Tochterunternehmen unter die erweiterte Missbrauchsaufsicht nach § 19a GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf Basis dieser Vorschrift kann das Bundeskartellamt Unternehmen, die solche Machtstellungen innehaben, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die vielen Produkte von Microsoft sind in Unternehmen, Behörden und Privathaushalten allgegenwärtig und nicht wegzudenken. Historischer Ausgangspunkt des Unternehmens ist das Betriebssystem Windows, mit dem Microsoft seit vielen Jahren eine beherrschende Stellung einnimmt. Dazu kommen die Office-Anwendungen und weitere vielfältig miteinander verbundene Software-Angebote. Das Ökosystem Microsoft ist heute verwobener und stärker als je zuvor, denn über alle Bereiche wölben sich zunehmend Cloud und Künstliche Intelligenz, Schlüsseltechnologien, in denen Microsoft durch eigene Entwicklungen und durch Kooperationen seine starke Position untermauert hat.“ Kern des von Microsoft geschaffenen digitalen Ökosystems ist das umfassende marktübergreifende Portfolio an vielfältig miteinander verbundenen Angeboten insbesondere für Unternehmenskunden, das große Teile deren Bedarfs abdeckt und viele Produkte enthält, die seit Jahren den weltweiten Marktstandard bilden. Mit dem Betriebssystem Windows beherrscht Microsoft seit vielen Jahren den Markt für PC-Betriebssysteme. Gleiches gilt für Server-Betriebssysteme und für Produktivitätssoftware. Microsofts Angebot war zunächst zugeschnitten auf eine Infrastruktur aus PCs und Servern, verlagert sich seit einigen Jahren jedoch zunehmend in die Cloud, wo Microsoft mit Azure neben Amazon Web Services (AWS) eine führende Rolle einnimmt.“ Mundt weiter: „Unsere Entscheidung gilt für Microsoft insgesamt, nicht nur für einzelne Dienste oder Produkte. Gleichzeitig unterfällt Microsoft in der EU als Gatekeeper dem Digital Markets Act. Die daraus resultierende Regulierung, die von der EU-Kommission durchgesetzt wird, gilt aber derzeit nur für das Betriebssystem Windows und das Netzwerk LinkedIn. Wir können auf Grundlage unserer Entscheidung wettbewerbsgefährdende Praktiken dort unterbinden, wo der europäische Digital Markets Act (DMA) nicht greift.“ Experten und IT-Entscheider aus dem Bereich der öffentlichen Hand begrüßen die Entscheidung der Kartellwächter. Gerade öffentliche Unternehmen sind zunehmend auf die Cloud angewiesen, um ihre Services verlässlich und effizient zu erbringen. Das gilt umso mehr als die knappen Fachkräfte und der Zugang zu KI-Anwendungen vielfach durch die Cloud-Unternehmen gewährleistet werden. Deshalb sind die technischen und häufig auch finanziellen Lock-In Effekte für viele öffentliche Unternehmen besonders ärgerlich. Einerseits erwarten Bürgerinnen und Bürger reibungslose Services, andererseits müssen sich die Verantwortlichen in Zeiten knapper Kassen für ihre Ausgaben rechtfertigen.

Vor diesem Hintergrund führt das Zentrum für nachhaltige Transformation an der Quadriga-Hochschule in Berlin (zNT) unter Leitung von Prof. Dr. Torsten Oltmanns derzeit eine vielbeachtete – und hochaktuelle Umfrage bei Stadtwerken und kommunalen Unternehmen zu den Bedingungen und Kosten von Cloudnutzungen durch die öffentliche Hand durch. Die Initiative wird unterstützt vom europäischen Verband für Cloud Dienstleister (CISPE). Die Umfrage soll zur Transparenz beitragen und eine solide Basis für tatsächliche Kosten- und Leistungsvergleiche bilden.  Die ersten Ergebnisse der laufenden Untersuchung geben bereits starke Hinweise auf erheblichen Verbesserungsbedarf und korrespondierenden weitgehend mit den vom Bundeskartellamt angeführten Kritikpunkten. Die Onlineumfrage ist anonym und dauert nicht länger als 5 bis 10 Minuten. IT-Verantwortliche von Stadtwerken und anderen öffentlichen Unternehmen können unter folgendem Link daran teilnehmen: https://survey.lamapoll.de/240816_unfair_licensing_zNT (DEKOM/Bundeskartellamt, 30.09.2024) Ganzer Artikel hier…

Über das zNT (zentrum Nachhaltige Transformation)

Das zentrum Nachhaltige Transformation (zNT) an der Quadriga Hochschule Berlin ist Think Tank und Beratung. Seit 2022 entwickelt das zNT wissenschaftliche Interventionen, die sich mit der Lösung von Herausforderungen und Fragen beschäftigen, die die nachhaltige Transformation für Unternehmen und Politik mit sich bringen. Zudem ist zNT spezialisiert auf Strategie und Umsetzung von Stakeholder Management in Veränderungssituationen. Das zNT berät Unternehmen und Verbände dort, wo Lösungen mit messbaren Auswirkungen gebraucht werden. Mehr unter https://www.znt-berlin.com

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