Freitag, April 19, 2024
Newsletter Ausgabe: 8. April 2024

Die Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Stadtstaaten) in Deutschland wiesen im Jahr 2023 ein Finanzierungsdefizit von 6,8 Milliarden Euro auf. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen der vierteljährlichen Kassenstatistik mitteilt, war dies das erste kommunale Finanzierungsdefizit seit dem Jahr 2011. In den Jahren von 2011 bis 2022 hatten sich durch eigene Steuereinnahmen und Zuweisungen von Bund und Ländern, die während der Corona-Pandemie zeitweilig zur Unterstützung der Kommunen erhöht wurden, stets Finanzierungsüberschüsse ergeben. Im Jahr 2022 hatten die Kommunen noch einen Überschuss von 2,6 Milliarden Euro verzeichnet. Das Ergebnis setzt sich aus kommunalen Kern- und Extrahaushalten zusammen: Das Defizit der Kernhaushalte belief sich im Jahr 2023 auf 6,2 Milliarden Euro, nach einem Überschuss von 2,2 Milliarden Euro im Vorjahr. Die Extrahaushalte verzeichneten im Jahr 2023 ein Defizit von 0,7 Milliarden Euro. Im Vorjahr hatte sich ein Überschuss von 0,5 Milliarden Euro ergeben. Die bereinigten Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände stiegen im Jahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2022 sehr stark um 12,0 % beziehungsweise 39,2 Milliarden Euro auf 364,9 Milliarden Euro. Treiber der Ausgabenseite waren vor allem die Sozialausgaben. Sie stiegen um 11,7 % auf 76,0 Milliarden Euro. Hauptgrund für den Anstieg waren die zum 1. Januar 2023 erhöhten Regelsätze für das Bürgergeld nach SGB II und für die Sozialhilfe nach SGB XII. Aber auch die Berechtigung von Schutzsuchenden aus der Ukraine zum Bezug von Bürgergeld trug dazu bei, wenngleich im Gegenzug die Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Jahr 2023 mit 3,7 Milliarden Euro um 7,9 % niedriger ausfielen als im Vorjahr. Die kommunalen Leistungen nach SGB II entfielen zum größten Teil auf Unterkunft und Heizung und waren in der Folge auch erheblich vom Anstieg der Energiepreise betroffen. Die Leistungen lagen im Jahr 2023 mit +14,7 % deutlich höher als im Vorjahr und beliefen sich auf 14,8 Milliarden Euro. Im Gegenzug stieg die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung um 19,0 % auf 9,4 Milliarden Euro.   Auch die übrigen wesentlichen kommunalen Sozialleistungsausgaben stiegen 2023 beträchtlich: Die Ausgaben für Eingliederungshilfen nach SGB IX erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 10,9 % auf 19,9 Milliarden Euro, die Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII um 12,5 % auf 18,7 Milliarden Euro und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII um 15,2 % auf 15,7 Milliarden Euro. Neben den Ausgaben für Sozialleistungen wuchsen auch andere bedeutsame Ausgabearten kräftig: In den Kernhaushalten stiegen die Personalausgaben um 7,4 % auf 80,9 Milliarden Euro, was vor allem auf den Tarifabschluss 2023 im öffentlichen Dienst zurückzuführen ist, insbesondere auf die Sonderzahlung zum Inflationsausgleich im Juni 2023. Die laufenden Sachaufwendungen stiegen um 8,2 % und die Sachinvestitionen um 12,3 %, was auch auf die allgemeine Teuerung zurückzuführen ist. Der sprunghafte Anstieg der Zinsausgaben der Kernhaushalte um 37,4 % im Jahr 2023 ist mit der Refinanzierung und Neuaufnahme von Verbindlichkeiten zu höheren Zinssätzen als in den Vorjahren zu erklären. Die bereinigten Einnahmen der kommunalen Kern- und Extrahaushalte waren im Jahr 2023 mit 358,1 Milliarden Euro zwar um 9,0 % oder 29,7 Milliarden Euro höher als im Vorjahr, sie konnten damit aber den Anstieg auf der Ausgabenseite nicht ausgleichen. Die Einnahmen aus Steuern (netto) waren mit 130,3 Milliarden Euro im Jahr 2023 um 7,3 % höher als im Jahr 2022. Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer (netto) stiegen dabei stärker als erwartet um 7,3 %. Während die Gewerbesteuereinnahmen (netto) in Rheinland-Pfalz im Vergleich mit den besonders hohen Einnahmen im Vorjahr um 26,9 % zurückgingen, stiegen sie in den übrigen Ländern um durchschnittlich 9,5 %. Die von den Ländern an die kommunalen Kern- und Extrahaushalte gezahlten Zuweisungen für Investitionen stiegen im Jahr 2023 kräftig um 15,6 % und damit nahezu im gleichen Umfang wie die von den Kommunen verausgabten Sachinvestitionen (+15,7 %). Dagegen blieb der Anstieg der Schlüsselzuweisungen der Länder zur allgemeinen Finanzierung der kommunalen Haushalte (+6,1 %) ebenso wie das Wachstum der von den Ländern gezahlten Zuweisungen für laufende Zwecke und Kostenerstattungen (+6,2 %) hinter dem allgemeinen Anstieg der Ausgaben zurück. Wegen der Einführung des Deutschlandtickets und der damit verbundenen größeren Abhängigkeit von öffentlichen Zuweisungen wurden etwa 370 kommunale ÖPNV-Unternehmen und -verbände ab dem 2. Quartal 2023 erstmals als Extrahaushalte in die vierteljährliche Kassenstatistik einbezogen. Diese Neuaufnahmen beeinträchtigen den Vorjahresvergleich insbesondere bei den Personalausgaben, den Ausgaben für den laufenden Sachaufwand und den Einnahmen aus Verwaltungs- und Benutzungsgebühren der zusammengefassten Ergebnisse der Kern- und Extrahaushalte. (Destatis, 03.04.2024) Ganzer Artikel hier…

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Kommunen und Schulen stehen nach Auffassung von Fachleuten bei der Aufklärung über Gefahren durch den Konsum von Cannabis in der ersten Reihe. „Jugendliche testen schon immer Grenzen aus, Schulen sind in Sachen Aufklärung, rechtlicher Information, Prävention und Intervention bei Suchtthemen geübt. Die Teillegalisierung von Cannabis gilt es jetzt kritisch zu begleiten“, so die Präsidentin des Bayerischen Lehrerinnen- und Lehrerverbands (BLLV) Simone Fleischmann. Natürlich sei das neue Gesetz Thema an Schulen und beschäftige auch Kinder und Jugendliche: „Selbstverständlich werden Schülerinnen und Schüler jetzt Fragen stellen, Cannabis vielleicht auch ausprobieren wollen und dabei vielleicht an Grenzen kommen“, so Fleischmann. Das sei an Schulen aber nichts grundsätzlich Neues, so die BLLV-Präsidentin: „Wir wissen ja alle, dass das Jugendalter schon immer durch das Austesten von Grenzen gekennzeichnet war und ist.“ Entsprechend sind Schulen auch geübt, mit Suchtgefahren umzugehen. Es geht dabei um Aufklärung, rechtliche Informationen, insbesondere auch Handlungsempfehlungen für Lehrkräfte, Unterstützung durch Experten und passende Präventions- und Interventionsprojekte. „Wie immer, wenn es gesellschaftliche Veränderungen gibt, die in neue Gesetze münden, muss Schule in der Konsequenz präventiv und interventiv agieren“, betont die BLLV-Präsidentin. „Alle zusammen müssen wir dann an und auch außerhalb der Schulen gemeinsam mit den Elternhäusern diese neue Herausforderung professionell schultern“, so Fleischmann weiter. Kommunikations-Experten, wie Felix Wesseler, Geschäftsführer der Fullservice-Agentur Magic Connection setzen in diesem Zusammenhang vor allem auf passgenaue Kampagnen in sozialen Netzwerken. Das sei allerdings alles andere als trivial, wie Wesseler gegenüber dem DEKOM betont: „Ich kann dabei nur dringend dazu raten, nicht einfach drauflos zu kommunizieren. Vielmehr müssen die Kommunikationsmaßnahmen strategisch geplant werden, müssen die Botschaften zielgruppengerecht, also leicht verständlich und authentisch und vor allem leicht konsumierbar, verbreitet werden, und zwar dort, wo diese jungen Leute sind: Auf Social Media. Und dann gilt es, dort auf Augenhöhe in den Austausch zu gehen.“ Aber nicht nur bei der für die Zielgruppe verständlichen Ansprache lauern Fallstricke. Für Verunsicherung sorgen bei vielen Kommunen vor allem auch restriktive Datenschutzbestimmungen, weiß Wesseler: „Aktuell überwiegt ohne Zweifel das öffentliche Interesse im Hinblick auf Aufklärung in puncto Risiken bei Cannabis-Konsum, sodass wir als Agentur Kommunen dringend raten, Social-Media-Kanäle wie Facebook und Instagram aktiv zur Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern zu nutzen. Wir arbeiten als Kommunikations-Agentur mit einer auf Datenschutz spezialisierten Kölner Kanzlei zusammen und lassen zudem durch eigene Anwälte unserer Firmengruppe besonders datenschutzrechtlich herausfordernde Themen für unsere Kunden vorab prüfen. Das ist so nicht selbstverständlich in der Agentur-Landschaft, aber so schaffen wir Rechtssicherheit für Klienten auch auf Social Media“. (DEKOM/BLLV 08.04.2024) Ganzer Artikel hier…

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Am Ende trifft es die Tafeln: Die Angriffe auf den Sozialstaat erhöhen den Druck auf all jene, die sich engagieren. Die gesellschaftlichen Folgen könnten verheerend sein. Eine der größten Stärken Deutschlands ist der soziale Zusammenhalt. Das Engagement der Zivilgesellschaft, mit gemeinnützigen Einrichtungen, Vereinen und vielen Millionen Ehrenamtlichen, wirkt wie ein Kitt für die Gesellschaft. Werden die Sozialsysteme geschwächt, geraten die zivilgesellschaftlichen Einrichtungen unter Druck: Sie sollen einerseits helfen, die größer werdende Lücke im Sozialstaat füllen. Gleichzeitig sind sie aber auch selbst häufig von Kürzungen der Fördermittel betroffen und müssen mehr Aufgaben allein mit Spenden und Mitgliedsbeiträgen stemmen. Viele Einrichtungen sind überfordert. Dabei ist es nicht ihre Aufgabe, den Staat zu ersetzen, sondern ihn sinnvoll zu ergänzen. Politiker – auch demokratischer Parteien – bedienen zunehmend das Narrativ, der deutsche Sozialstaat sei zu groß; zu viele Menschen erhielten zu großzügige Leistungen. Der Bundeskanzler hat im Oktober 2023 angekündigt, im großen Stil ausreisepflichtige Geflüchtete abzuschieben. Das Asylbewerberleistungsgesetz wurde von 18 auf 36 Monate verlängert und somit finanzielle und nicht finanzielle Leistungen wie Gesundheitsvorsorge für Geflüchtete gekürzt. Viele Bundesländer führen eine Bezahlkarte ein, um Geflüchteten weniger Autonomie bei der Verwendung ihres Geldes zu geben. Die Erhöhung des Bürgergelds um 62 Euro wird von manchen als ungerechtfertigt bezeichnet, obwohl Menschen mit geringen Einkommen viel stärker von der hohen Inflation bei Lebensmitteln und Energie betroffen sind und diese Steigerung nicht die zusätzlichen Kosten abdeckt. Nun will die Bundesregierung die Sanktionen gegen „Totalverweigerer“ beim Bürgergeld verschärfen. Dies betrifft zwar nur eine sehr kleine Minderheit von weniger als einem Prozent aller Beziehenden und dürfte kaum finanzielle Einsparungen bringen. Aber auch dieses Beispiel zeigt, dass sich zunehmend ein Narrativ der sozialen Hängematte und zu großzügiger Sozialleistungen durchsetzt — obwohl es beispielsweise deutlich weniger Arbeitslose und Bürgergeldbeziehende als vor 10 oder 20 Jahren gibt. Was macht diese Schwächung der Sozialsysteme mit der Zivilgesellschaft? Was passiert mit den vielen gemeinnützigen Institutionen, mit den Millionen von Ehrenamtlichen, die Solidarität und Zusammenhalt vorleben? Zu dieser Zivilgesellschaft gehören Vereine, die sich um hilfsbedürftige Menschen kümmern, solche, die Geflüchteten beim Ankommen und bei der Integration helfen, oder die Tafeln, die mit der Rettung von Lebensmitteln ärmere Menschen unterstützen. Eine logische Konsequenz geringerer sozialer Leistungen ist, dass sich mehr Menschen stärker auf die Zivilgesellschaft verlassen müssen. Dies führt in den meisten Fällen dazu, dass bei begrenzten Ressourcen die Bedürfnisse der Betroffenen schlechter abgedeckt werden können und deren Not zunimmt. Der Populismus derer, die gegen vermeintlich zu großzügigen Sozialleistungen wettern, führt zudem zu einer zunehmenden Stigmatisierung von Armut und Bedürftigkeit. Diese ist so stark, dass beispielsweise 60 Prozent jener, die Anspruch auf die Grundsicherung im Alter haben, diese nicht in Anspruch nehmen – und dies nicht aus Unwissenheit, sondern weil sie sich ein autonomes, selbstbestimmtes Leben sowie Anerkennung und Respekt durch andere Menschen wünschen, zeigt eine Studie aus Jena. Der Druck auf die Zivilgesellschaft und seine vielen Ehrenamtlichen nimmt dadurch zu und führt zu Verteilungskämpfen. Wer soll Priorität bei der Hilfe erhalten, wie soll diese organisiert werden, oder will man manche Gruppen komplett ausschließen? Diese schwierigen Fragen müssen sich immer mehr zivilgesellschaftliche Institutionen stellen. Nicht wenige von ihnen könnten sich gezwungen sehen, entweder ihre Arbeit einzustellen oder weniger finanzielle und zeitliche Unterstützung leisten zu können. Ein Beispiel für die starke Zunahme der Belastung sind die 970 Tafeln in Deutschland. 60.000 Menschen, davon 95 Prozent Ehrenamtliche in knapp 2.000 Ausgabestellen, versuchen, den Bedarf der stark zunehmenden Zahl der Bedürftigen zu decken, die sich mittlerweile auf geschätzte knapp zwei Millionen erhöht hat. 36 Prozent der Tafeln haben in den vergangenen zwei Jahren eine Zunahme um etwa die Hälfte erlebt, 22 Prozent sogar eine Verdopplung und 16 Prozent mehr als eine Verdopplung. Auch wenn das Spendenaufkommen für die Tafeln nach wie vor gut ist, so haben die deutlich gestiegenen Bedarfe dazu geführt, dass es manche Aufnahmestopps oder Wartelisten eingeführt haben. Bei den meisten Tafeln werden Berechtigungsscheine erbeten, die meist über die Sozialämter ausgestellt werden; kaum eine Tafel schickt allerdings jemals offensichtlich Bedürftige ohne Unterstützung weg. All dies bedeutet letztlich, dass die Not vieler Betroffener zunimmt. Es hat nicht selten auch zu schwierigen Verteilungsentscheidungen geführt, bei denen einzelne Tafeln, die alle als eigene Vereine organisiert sind, manche Bedürftige nicht oder nur deutlich begrenzter unterstützen können. Dabei ist es ganz explizit nicht Aufgabe gemeinnütziger Institutionen wie den Tafeln, den Sozialstaat zu ersetzen. Das Ziel der Tafeln ist „Lebensmittel retten und Menschen helfen“ und nicht, Existenzminimum der Bürgerinnen und Bürger zu sichern – diese Aufgabe kann und darf die Zivilgesellschaft niemals dem Staat abnehmen. Der politische Angriff auf die Sozialsysteme ist Sprengstoff für den sozialen Zusammenhalt. Die Politik nimmt mit ihrem Kurs in Kauf, dass immer mehr Menschen immer stärker abhängig von ehrenamtlicher Unterstützung werden. Damit drängt der Staat die Zivilgesellschaft nicht nur in eine Rolle, die ihr nicht zukommen sollte, sondern höhlt eine der großen Stärken unseres Gesellschaftsvertrags und der sozialen Marktwirtschaft aus. Auch aus diesem Grund sollten Politiker ihren Populismus gegen den Sozialstaat beenden. (DIW, 02.04.2024) Ganzer Artikel hier…

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Das Gesetz der Ampel-Regierung zur Legalisierung von Cannabis gilt seit dem 1. April 2024. Besitz und Anbau der Droge ist für Volljährige mit Vorgaben legal. Begleitend zur Legalisierung von Cannabis hat jetzt eine Expertenkommission eine Empfehlung für einen Grenzwert im Straßenverkehr vorgelegt. Vorgeschlagen wird – bezogen auf den Wirkstoff THC – eine Konzentration von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum, wie das Bundesverkehrsministerium mitteilte: „Wird dieser Wert erreicht, ist nach aktuellem Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs nicht fernliegend.“ Bisher gibt es für Cannabis am Steuer keinen gesetzlichen Grenzwert wie die 0,5-Promille-Marke bei Alkohol. Etabliert hat sich in der Rechtsprechung aber ein Wert von 1,0 Nanogramm THC im Blutserum, ab dann drohen bisher Sanktionen. Für eine Einführung des empfohlenen Grenzwerts ist eine Gesetzesänderung durch den Bundestag erforderlich, wie es weiter hieß. Bis zu einer eventuellen Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gelten die aktuellen strengeren Vorgaben. Mit einem Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml THC-Blutserum hat die Expertengruppe die Grenzen des mit Blick auf die Verkehrssicherheit Vertretbarem nach Einschätzung des ADAC ausgereizt. Auch nach der Gesetzesänderung bzw. möglichen Änderung des Grenzwerts ist der ADAC der Ansicht, dass Personen, die unter der Wirkung von Cannabis stehen, kein Kraftfahrzeug führen sollen. Der Konsum von Cannabis ist unter anderem mit Einschränkungen der Konzentration und Aufmerksamkeit sowie einer Verlängerung der Reaktions- und Entscheidungszeit verbunden. Dies kann im Straßenverkehr zu fatalen Folgen führen. Eine intensive Aufklärung der Bevölkerung zu den erhöhten Unfallrisiken ist aus Sicht der ADAC-Fachleute dringend notwendig und sollte so früh wie möglich umgesetzt werden. Darüber hinaus spricht sich der ADAC dafür aus, dass die bloße Möglichkeit einer Wirkung der berauschenden Substanz bei 1,0 Nanogramm THC pro ml Blutserum bei Fahranfängern und Fahranfängerinnen weiterhin sanktioniert werden sollte, wie dies für Alkohol geregelt ist. Außerdem sollte geprüft werden, inwieweit weitere Messverfahren, wie z.B. die Analyse von Mundhöhlenflüssigkeit, geeignet wären, um eine akute Beeinträchtigung durch den Konsum von Cannabis in einer zeitlichen Nähe zur Teilnahme am Straßenverkehr bewerten bzw. nachweisen zu können. Vor der Anwendung neuer Messmethoden sollte deren Aussagekraft umfassend evaluiert werden. Seit Jahren wurde in der Fachwelt darüber gestritten, ob der Grenzwert für verbotenes Fahren unter Cannabis-Einfluss richtig oder zu niedrig angesetzt ist. Fachleute für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht in Deutschland empfahlen stets die Anhebung des momentan erlaubten THC-Werts im Blut. Begründung der Expertinnen und Experten: Der THC-Grenzwert sei mit 1,0 Nanogramm so niedrig, dass er lediglich einen Cannabis-Konsum nachweise. Einen zwingenden Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung lasse der aktuelle Grenzwert jedoch nicht zu. Seit 1. April werden Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft. In Deutschland dürfen erwachsene Personen jetzt bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und mit sich führen. In der eigenen Wohnung sind drei lebende Cannabis-Pflanzen legal sowie bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Darüber hinaus sind der Anbau und die Abgabe von Cannabis ab Juli in speziellen Vereinen möglich. (ADAC, 02.04.2024) Ganzer Artikel hier…

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In Deutschland stehen deutlich mehr Flächen für den Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zur Verfügung als nach aktuellen Abschätzungen für ein vollständig erneuerbares Stromsystem benötigt werden. Freiflächen-Photovoltaik (PV) sind Solarmodule, die anders als Dach-Solarmodule, auf Freiflächen wie beispielsweise auf Parkplätzen, Industrieanlagen oder über landwirtschaftlich genutzten Flächen errichtet werden. Laut Überblicksstudie des Öko-Instituts könnten allein an Seitenrandstreifen, über Parkplätzen, sowie auf Industrie- und Gewerbeflächen 287 Gigawatt Solarenergie installiert werden. Das ist deutlich mehr als die Zielgröße des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von 200 Gigawatt Freiflächen-PV-Anlagen bis zum Jahr 2040. Landwirtschaftliche Flächen mit geringerem Ertrag müssten dann nur in sehr geringem Umfang in Anspruch genommen werden. Knapp 5.000 GW stünden darüber hinaus zur Verfügung, wenn technische Potenziale ausgeschöpft würden, die Synergien herstellen mit Moorflächen, Gewässern oder weiteren landwirtschaftlich hochwertigen Flächen. Letztere, sogenannte Agri-PV-Anlagen, kombinieren die landwirtschaftliche Nutzung von Flächen mit der Erzeugung von Solarenergie. Dazu werden Solarpaneele über Agrarflächen installiert, wodurch sowohl Strom erzeugt als auch Landwirtschaft betrieben werden kann. Dabei könnten diese Anlagen insbesondere über Dauerkulturen wie Trauben oder Obstbäume gleichzeitig zuverlässigen Schutz vor Hagelschäden und Sonnenbrand bieten, wodurch teure und wartungsintensive Schutzvorrichtungen wie Sonnen- und Hagelschutznetze überflüssig werden. Das zeigen zwei aktuelle Studien des Öko-Instituts: Eine gibt einen umfassenden Überblick über die Entwicklung, Potenziale und Herausforderungen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Deutschland insgesamt. Die zweite Studie zeigt im Detail, welche Flächenpotenziale bei sogenannten Agri-PV-Anlagen bestehen. Finanzierungsmöglichkeiten für PV-Anlagen sind angesichts sinkender Modulpreise und der dynamischen Marktentwicklung ein weiterer Fokus der Überblicksstudie. Jedoch haben die verschiedenen Krisen der letzten Jahre zu Lieferengpässen und auch zwischenzeitlich zu steigenden Anlagenpreisen geführt. Da auch bei den möglichen Erlösen von PV an der Strombörse ein Rückgang erwartet wird, könnten auch längerfristig zusätzliche Finanzierungselemente wie etwa direkte Stromlieferverträge notwendig sein. Obwohl Umfragen zeigen, dass der Großteil der Bevölkerung dem Ausbau der erneuerbaren Energien grundsätzlich positiv gegenübersteht, gibt es angesichts konkreter Projekte oft Befürchtungen. Insbesondere das Bebauen fruchtbarer Ackerböden oder wertvoller Flächen für den Tourismus wird kritisch gesehen. Die Studie zeigt, welche Interessen in der Landnutzung aufeinandertreffen und welche Ansätze der Konfliktlösung es gibt. Deutlich wird auch, dass wenn Bürgerinnen und Bürger einer Kommune an den Erträgen von Erneuerbaren-Energien-Anlagen beteiligt werden, ihre Motivation steigt, deren Ausbau aktiv mit voranzutreiben. Die Studie zu Potenzialflächen für Agri-Photovoltaik zeigt das grundsätzlich für Deutschland realisierbare Agri-PV-Potenzial sowie mögliches erschließbares Potenzial auf besonders geeigneten Flächen. Die Analyse ergibt, dass insgesamt eine Fläche von circa 13 Millionen Hektar (Mio. ha) theoretisch für Photovoltaikprojekte genutzt werden könnte. Dies entspricht 37 Prozent der deutschen Landesfläche. Da sich bestimmte Flächen und landwirtschaftliche Kulturen besonders für die Kombination mit Photovoltaik eignen, können rund 4,3 Mio. ha als besonders geeignet identifiziert werden. Diese setzen sich zusammen aus rund 400.000 ha, die für die Synergienutzung auf Dauerkulturen geeignet wären und rund 3,9 Mio. ha an geringer Nutzungskonkurrenz auf Flächen mit geringer und mittlerer Bodengüte.  Die Daten sind frei verfügbar und können auf der offenen wissenschaftlichen Online-Plattform Zenodo heruntergeladen werden. Bis Ende 2023 waren insgesamt 81,9 GW Photovoltaik in Deutschland installiert, wobei rund ein Drittel auf Freiflächenanlagen entfallen. Laut EEG wird ein je hälftiger Anteil beim Zubau von Dach- und Freiflächenanlagen angestrebt. Ab dem Jahr 2025 sollen jährlich 9,9 GW neue Freiflächenanlagen zugebaut werden. (Öko-Institut, 04.04.2024) Ganzer Artikel hier…

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Städte und Gemeinden werden zu „Caring Communities“ und ergänzen Heime. Alle wollen alt werden, aber niemand will es sein. „Alter“ ist in Deutschland ein Unwort. Statt eine älter werdende Gesellschaft als Chance zu sehen, reduzieren Politik und Profession den demografischen Wandel auf Begriffe wie „Pflegenotstand“, „Pflegekatastrophe“ und „Kostenlawine“. Uns droht die Zukunft einer ambulanten und stationären Pflege, die pflegebedürftige Seniorinnen und Senioren professionell versorgt, ohne Integration in ihr bislang gewohntes soziales Leben. „Professionell, teuer und kalt“ – wollen wir in einer solchen älter werdenden Gesellschaft leben. Fünf Millionen Pflegebedürftige gibt es derzeit in Deutschland, 2030 werden es sechs Millionen sein. Rund 800 000 leben vollstationär in Pflegeheimen. Heute werden fünf von sechs Bedürftigen zu Hause versorgt, weil sie es so wollen. Über 90 Prozent der Älteren wollen möglichst lange in den eigenen vier Wänden leben. Die meisten von ihnen werden heute von ihren Angehörigen gepflegt, von Ehefrauen und Töchtern. Bald wird der Eigenbeitrag für ein Pflegeheimplatz bei rund 3000 Euro im Monat liegen. 2020 waren es noch gut 2000, im Jahr 2023 bereits 2740 Euro. Weil das viele der betroffenen Seniorinnen und Senioren nicht zahlen können, springen Familien oder Sozialämter ein. Immer mehr Pflegeheime schließen aus Kostengründen, immer weniger kommen neu dazu. Die nächste Generation der Pflegebedürftigen wird sich das nicht mehr leisten können, weil ihre Renten niedriger ausfallen. Auch die Pflege durch Angehörige wird künftig aufgrund der geburtenschwächeren Jahrgänge sinken. Pflege muss in Zukunft dort stattfinden, wo sie hingehört: in der kommunalen Nachbarschaft. Pflege muss die Gesellschaft mitdenken und einbinden. Das alte Modell der Pflege wird zum Auslaufmodell. Das Zukunftsmodell einer „Caring Society“ setzt im Kern auf einen Pflegemix aus zurückgehender professioneller Pflege und erstarkender lokaler Laienpflege. Es geht um Nachbarschaften, Quartiere und Räume, die den Alltag der Menschen, nicht nur der Älteren, lebenswert machen. Flexible Wohninfrastrukturen und nachbarschaftliche Projekte, die Pflege in den Alltag integrieren und dabei die Pflegebedürftigen mit einbinden. Care findet im Wohnumfeld und zu Hause statt. Mit den Pflegebedürftigen werden Vereinbarungen getroffen: „Wie mobil wollt ihr sein? Wie können wir Euch dabei unterstützen?“ Pflege wird lebensweltlicher, näher und integrativ. Netzwerke aus Familie, Freunden und Nachbarschaft entstehen. Alters-Wohngemeinschaften (WGs) verbinden das Bedürfnis der Älteren, möglichst lange in den eigenen vier Wänden und nicht in einem Heim leben zu müssen, mit der Notwendigkeit, sie gut und effizient zu betreuen. Städte und Gemeinden müssen so gebaut sein, dass alles, was man zum täglichen Leben braucht, nicht weiter als ein paar Minuten zu Fuß entfernt ist von dem Ort, wo man lebt. Nachbarschaftliches Wohnen statt eines Lebens in Einsamkeit. Caring Communities fördern den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit und gewohnten Umgebung und verhindern präventiv den Wechsel in stationäre Pflege. Kommunen als „Caring Communities“ können damit viel gewinnen, wirtschaftlich, sozial und demokratisch. Es geht um attraktive Wohn- und Nachbarschaftsformen, Quartierärzte und -schwestern, Telemedizin und einen Mix aus professioneller Pflege und ehrenamtlichem Kümmern. Die Zukunft gehört „altersfreundlichen Kommunen“. „Age friendly“ ist weltweit ein Trend für Städte und Gemeinden. Mehr als 150 Länder haben sich heute in dem WHO-Netzwerk „Age-friendly Cities and Communities“ zusammengetan. Die finnische Stadt Tampere hat es beispielsweise geschafft, indem sie älteren Menschen eine barrierefreie Umgebung ermöglicht hat. Die lokale Stadtplanung setzt auf verkehrsberuhigte Zonen und altersgerechte Wege. Das neue Wohnquartier bietet kostenpflichtige Services an wie Physiotherapie und Ernährungsberatung. Unter den über 1500 Mitgliedern des WHO-Netzwerks sind nur wenige deutsche Städte und Gemeinden. Das muss sich ändern. Auch wenn es keinen Masterplan für eine kommunale Altersstrategie gibt, müssen sich Kommunen mit dem demografischen Wandel zu Orten für alle Lebensalter wandeln. Dabei kommt es vor allem auf die „jungen Alten“ an, die wachsende Gruppe von Seniorinnen und Senioren sowie Rentnerinnen und Rentnern, die über Zeit, Geld und Fitness verfügen. Die lokale Pflege älterer Menschen wird zum neuen kommunalen Wachstumsmarkt. „Präventiv und kommunal vor ambulant und stationär“ weist den Weg in die altersgerechte Zukunft. (Institut Zukunftspolitik via FR, 30.03.2024) Ganzer Artikel hier…

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Die Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt zwischen Frauen und Männern ist in Deutschland am höchsten, wenn Kinder im Spiel sind. Das zeigen Auswertungen einer internationalen Forschungsgruppe, die die Entwicklung der Ungleichheit in 17 Ländern in Europa und Nordamerika über die vergangenen 50 Jahre untersucht hat. Unter den 30-Jährigen verdienen Mütter im Durchschnitt 70 bis 80% weniger als Väter. Bei kinderlosen Personen im selben Alter ist der Unterschied weitaus geringer und auf weniger als 5% gesunken. Für Männer in Deutschland zeigt sich ein umgekehrter Trend. „Väter auf dem Arbeitsmarkt werden durch eine Elternschaft nicht negativ beeinflusst. Vielmehr sind sie etwas häufiger erwerbstätig und verdienen etwas mehr als kinderlose Männer“, sagt ifo-Forscher Max Lay. Als Grund hierfür sehen die Forschenden unter anderem Fehlanreize im deutschen Steuer- und Transfersystem. „Vor allem das Ehegattensplitting unterstützt ein Familienmodell, bei dem Frauen nach der Geburt des Kindes, wenn überhaupt, eher in Teilzeit wieder auf den Arbeitsmarkt zurückkehren“, sagt ifo-Forscherin Elena Herold. Im Vergleich zu anderen europäischen und nordamerikanischen Ländern ist in Deutschland die Einkommenslücke zwischen Müttern und Vätern am höchsten. Der Verdienstunterschied geht Hand in Hand mit einer höheren Wahrscheinlichkeit der Teilzeitbeschäftigung von Müttern. Vor allem für Mütter, die um die 30 Jahre alt sind, ist die Wahrscheinlichkeit, in Teilzeit zu arbeiten, viermal höher als für Frauen ohne Kinder. Der starke Einfluss einer Elternschaft auf das Einkommen von Frauen bleibt bestehen, trotz der in den vergangenen Jahren sinkenden Ungleichheit bei der Beschäftigungsquote. Während die Erwerbsquote bei Männern zwischen 25 und 60 in den vergangenen 40 Jahren bei etwa 90% lag, stieg diese bei Frauen von unter 60% auf über 80%. (ifo, 04.04.2024) Ganzer Artikel hier…

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Der Deutsche Mieterbund begrüßt grundsätzlich den durch das Bundesbauministerium vorgelegten Entwurf eines „Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit 2024 – Gemeinsam für ein Zuhause“, fordert aber deutliche Nachbesserungen sowie eine zeitnahe Umsetzung. Eine Stellschraube, Wohnungslosigkeit effektiv zu verhindern, ist nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes die Übertragung der sog. Schonfristregelung auch auf die ordentliche Kündigung. Diese besagt, dass, wer alle seine Mietschulden nachträglich, d.h. innerhalb von einer Frist von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage, vollständig bezahlt, nicht wegen Zahlungsverzuges gekündigt werden darf. Dies gilt bereits für die fristlose Kündigung, für die ordentliche Kündigung unverständlicherweise nicht. „Die Ampelkoalitionäre hatten dieses Missverhältnis erkannt und im Koalitionsvertrag angekündigt, die Anwendung der Schonfristregel auch auf die ordentliche Kündigung nach Evaluierung auszuweiten. Um den Aktionsplan erfolgreich umzusetzen, wäre es ein erster einfacher Schritt, einfach mal die eigenen Vereinbarungen umzusetzen – wobei lediglich eine Evaluierung natürlich nicht ausreicht, was wir brauchen ist die Umsetzung“, fordert Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes. Die vorgeschlagenen 31 Maßnahmen des Aktionsplans zur Überwindung der Wohnungslosigkeit reichen aus Sicht des Deutschen Mieterbundes nicht aus, um das angestrebte Ziel bis 2030 zu erreichen. In Deutschland mangelt es erheblich an bezahlbarem Wohnraum, die Mieten steigen seit Jahren. Die im Nationalen Aktionsplan aufgeführten Finanzhilfen des Bundes in Höhe von 18,15 Mrd. Euro bis 2027 für den sozialen Wohnungsbau sind weder neu noch ausreichend, um den Rückgang des Sozialwohnungsbestandes aufzuhalten. Als überaus mangelhaft bewertet der Deutsche Mieterbund, dass es im Mietrecht keine über den Koalitionsvertrag hinausgehenden Impulse zur Senkung der Wohnkostenbelastung geben soll. Der Wohnungslosenbericht 2022 zeigt, dass fast 50 Prozent aller wohnungslosen Menschen ihre Wohnung aufgrund von Mietschulden verloren haben, wobei bei etwa der Hälfte der Betroffenen Mietschulden der ausschließliche Grund waren. Zusätzlich gaben 19 Prozent aller Befragten zur Wohnungslosigkeit Miet- bzw. Energieschulden als Auslöser für ihre Wohnungslosigkeit an. „Gerade im Mietrecht müssen jetzt die Weichen gestellt werden, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden – und zwar durch eine auch in den nächsten Jahren noch geltende, darüber hinaus scharfe Mietpreisbremse, die Ahndung von Wuchermieten und den Mietenstopp im Bestand. Warum diese Maßnahmen im Aktionsplan vollkommen ausgeklammert werden, erschließt sich mir ehrlicherweise überhaupt nicht,“ so Siebenkotten. Zusätzlich fordert der Deutsche Mieterbund ein Kündigungsmoratorium, das sicherstellt, dass niemand gekündigt werden darf, der wegen der gestiegenen Energiekosten seine Heizkosten nicht fristgerecht bezahlen kann. (DMB, 26.03.2024) Ganzer Artikel hier…

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Vor knapp drei Jahren hat das Amtsgericht Bremen das Insolvenzverfahren gegen die Bremer Greensill-Bank eröffnet und daraufhin die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Entschädigungsfall festgestellt. Von der Insolvenz betroffen sind auch rund 50 Kommunen. Schadenersatzansprüche könnten bereits Ende 2024 verjähren. Vor diesem Hintergrund hat die von der Greensill-Insolvenz betroffene Stadt Gießen ihre Forderungen verkauft. Mehrere Investoren, die solche Forderungen ablösen, waren in einem Bieterverfahren, das von externer Beratung begleitet wurde, angesprochen worden. Letztlich konnten 2,8 Mio. Euro erlöst werden. Gießen hatte wie andere Städte und Institutionen Geld bei der Bank angelegt. Nach deren Insolvenz hatte die Stadt Forderungen in Höhe von insgesamt 10 Mio. Euro offen. Mit dem Verkauf dieser Forderungen wurden 28 Prozent der ursprünglichen Summe erlöst. Der Betrag ist bereits eingegangen. Zuvor hatte die Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2023 den Weg der Veräußerung der Forderungen gebilligt. Als Bedingung für einen Verkauf wurde eine Untergrenze in Höhe von 2,5 Mio. Euro (25 % der Ursprungssumme) festgelegt. Diese Vorgabe wurde nun leicht überschritten. Den Weg der Veräußerung der Forderungen zu wählen, hatte der Magistrat vor allem mit der Länge des Insolvenzverfahrens und mit dem ungewissen Ausgang sowie dem Prozesskostenrisiko bei Schadenersatzklagen gegen Dritte begründet. (Stadt Gießen, 26.03.2024) Ganzer Artikel hier…

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Nordrhein-Westfalen liegt beim Ausbau der Windenergie bundesweit mit an der Spitze. Um den Zubau für eine unabhängige Energieversorgung und zur Erreichung der Klimaschutzziele weiter zu beschleunigen, kommt es besonders auf die Akzeptanz vor Ort an.  Deshalb ermöglicht das Bürgerenergiegesetz NRW die finanzielle Beteiligung der Gemeinden und ihrer Einwohnerinnen und Einwohner an der Wertschöpfung durch Windenergievorhaben. Das Gesetz sieht außerdem eine sogenannte Transparenzplattform vor, die nun gestartet ist. Ziel der Plattform ist, dass Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden und Vorhabenträger sich unkompliziert über die für sie passendste Beteiligungsmöglichkeit informieren können. Dazu werden Daten und Informationen zu bereits vereinbarten Beteiligungsmodellen gesammelt und öffentlich zu Verfügung gestellt. Nordrhein-Westfalen ist das erste Bundesland, das eine solche Transparenzplattform anbietet. Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Beim beschleunigten Ausbau der Windenergie setzen wir auf die Akzeptanz der Menschen. Nordrhein-Westfalen geht hier neue Wege und die bundesweit einzigartige Transparenzplattform ist ein entscheidendes Instrument für mehr Beteiligung und Transparenz bei Windenergievorhaben. Auf der Plattform können Bürgerinnen und Bürger über Beteiligungsmöglichkeiten in ihrer direkten Umgebung informieren und sich an die entsprechende Gemeinde oder den Vorhabenträger wenden. Auch die Kommunen und Projektträger profitieren: Sie können sich bei der Ausgestaltung von Beteiligungsmodellen an bestehenden Vereinbarungen orientieren. So zeigen wir in NRW, wie alle Seiten vom Windenergieausbau profitieren.“  Die Transparenzplattform ist Teil des Energieatlas, der vom Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bereitgestellt wird. Auf einer interaktiven Karte können Informationen zu Windenergievorhaben wie Standort, Anlagentyp oder Art der Vereinbarung benutzerfreundlich abgerufen werden. Interessant für Bürgerinnen und Bürger ist insbesondere die Darstellung des Umkreises von 2.500 Metern um die Turmmitte einer Windenergieanlage. Alle Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich zumindest teilweise innerhalb dieses Radius befinden, gelten als beteiligungsberechtigt. Außerdem kann die Beteiligungsvereinbarung auch besondere Regelungen für direkte Anwohnerinnen und Anwohner innerhalb dieses Gebiets vorsehen. (Wirtschaft.NRW, 04.04.2024) Ganzer Artikel hier…

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„Der Europäische Rat hat beschlossen, die Beitrittsverhandlungen mit Bosnien und Herzegowina zu eröffnen“, sagte der Präsident des Europäischen Rates, Charles Michel. Er fügte hinzu, dass Bosnien und Herzegowina „seinen Platz in unserer europäischen Familie hat.“ Die Staats- und Regierungschefs der EU haben grünes Licht für die Aufnahme von Beitrittsgesprächen mit Bosnien und Herzegowina gegeben. Sie machten jedoch auch deutlich, dass das westliche Balkanland weitere Reformen durchführen müsse, bevor die eigentlichen Gespräche beginnen können. „Der Europäische Rat hat beschlossen, die Beitrittsverhandlungen mit Bosnien und Herzegowina zu eröffnen“, sagte der Präsident des Europäischen Rates, Charles Michel. Er fügte hinzu, dass Bosnien und Herzegowina „seinen Platz in unserer europäischen Familie hat.“ Die Zustimmung erfolgte, nachdem sich die EU-Mitgliedstaaten tagelang über das Thema gestritten hatten. Im Vorfeld der EU- Ratsentscheidung hatten führende Europapolitiker wie David McAllister (CDU) und Romeo Franz (GRÜNE) gegenüber dem DEKOM eine Reihe noch zu erfüllender Auflagen angemahnt. Der Vorsitzende der osteuropäischen Parlamentariergruppe im Deutschen Bundestags, Josip Juratovic, machte sich bei einem Besuch in Sarajevo Ende Februar vor Ort ein Bild von den Fortschritten BiH auf dem Weg in die EU. (Euractiv, 22.03.2024/DEKOM, 25.03.2024) Ganzer Artikel hier…

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Bereits heute haben knapp die Hälfte der Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft Schwierigkeiten bei der Besetzung offener Stellen, rund 80 Prozent der Unternehmen gehen davon aus, dass die Fachkräftesicherung künftig noch herausfordernder wird. Rund 85 Prozent gehen davon aus, dass sich die Energiewende verzögert, wenn die Fachkräftelücke bestehen bleibt. Die Energiewende ist ein Jobmotor: Zum einen entstehen durch die neuen Technologien und den notwendigen Umbau des Energiesystems viele neue Jobs, gleichzeitig steht in der Energiewirtschaft ein Generationenwechsel bevor und viele Stellen müssen in den kommenden Jahren neu besetzt werden. Der BDEW hat vor diesem Hintergrund gemeinsam mit Arthur D. Little über 150 Unternehmen zu ihrer aktuellen Personalsituation befragt und danach, welche Entwicklung sie in den nächsten zwei Jahren erwarten. Die wichtigsten Ergebnisse: Knapp die Hälfte der Unternehmen (47 Prozent) gab an, bereits heute deutlich mehr Aufwand betreiben müssen, um offene Stellen adäquat zu besetzen. In zwei Jahren erwarten vier von fünf Unternehmen (79 Prozent) eine Verschärfung der Situation. Dies zeigt sich auch bei der Besetzungsdauer: Bleiben heute offene Stellen rund vier Monate vakant, rechnen die Unternehmen damit, dass Stellen zukünftig sechs Monate unbesetzt bleiben. Als Hauptursache für die Fachkräftelücke wird der demografische Wandel gesehen (73 Prozent). Aber auch der absolut steigende Personalbedarf durch die Transformation (56 Prozent) und die steigende Komplexität (48 Prozent) werden als wichtige Gründe genannt. Hier wird deutlich: Der Engpass besteht beim Fachpersonal. Konkret gaben die Unternehmen an, dass der Bedarf im Bereich Berufsausbildung (68 Prozent) und Meister (55 Prozent) am größten ist (Mehrfachnennungen möglich). Studierte Fachkräfte werden von 48 Prozent der Unternehmen dringend gesucht. Die allermeisten der beteiligten Unternehmen (85 Prozent) gehen davon aus, dass sich die Energiewende verzögert, wenn die Fachkräftelücke bestehen bleibt. Daneben erwarten rund die Hälfte der Unternehmen (53 Prozent), dass die Kosten steigen und unternehmerische Interessen vernachlässigt werden (38 Prozent). „Klar ist: Die Bewältigung des demografischen Wandels wird nicht einfach werden. Dennoch gibt es Anlass zu Optimismus: Die Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft bieten gute Arbeitsbedingungen, sichere Arbeitsplätze und mit der Energiewende ein äußerst spannendes, erfüllendes und zukunftsträchtiges Arbeitsfeld. Mit diesen Argumenten haben wir alle Chancen, auch zukünftig den Nachwuchs, Quereinsteiger und ausländische Fachkräfte zu motivieren, Teil dieser Branche zu werden,“ erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Unternehmen können die Fachkräftelücke über Effizienzsteigerungen, z.B. durch neue Technologien, Prozessdigitalisierung und neue Organisationsformen zwar etwas kompensieren, dafür werden jedoch hochspezialisierte Fachkräfte benötigt. Die berufliche Qualifikation in der Branche muss hier noch stärker mit dem Praxisbedarf abgeglichen und die Technikaffinität und -Begeisterung schon frühzeitig gefördert werden,“ sagen Olaf Geyer, Partner, und Tim Reus, Manager von Arthur D. Little. Jonathan Lichter, Geschäftsführer der auf den Energiesektor spezialisierten Personalberatung callidus-energie erklärt dazu auf DEKOM-Nachfrage: „Aus meiner Sicht ist es erforderlich, über konventionelle Fachkräfteprofile basierend auf Berufserfahrungen hinauszublicken und vielmehr anhand valider Eignungsdiagnostik Talente zu identifizieren, die das Potenzial für die Arbeit in der Energiewirtschaft mitbringen und dahingehend gefördert werden können. Nur durch eine erweiterte Perspektive auf den Arbeitnehmermarkt über herkömmliche Branchengrenzen hinweg kann der Personalbedarf in der Energiewirtschaft langfristig adäquat befriedigt werden.“ (bdew, 20.03.2024) Ganzer Artikel hier…    Download der Studie hier…

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Der Freistaat Bayern will noch dieses Jahr künstliche Intelligenz in der Verwaltung einsetzen, um Abläufe dort zu beschleunigen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entlasten, kündigte Bayerns Digitalminister Fabian Mehring (FW) jetzt an. Aber wie und wofür kann KI in Behörden und Amtsstuben konkret eingesetzt werden? Antworten darauf gibt Platform 3L-Geschäftsführerin und Digitalisierungsexpertin Gabriele Riedmann de Trinidad.

Die Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in die Verwaltung eröffnet vielfältige Möglichkeiten, um Inklusion, Verständlichkeit und den Dialog mit einer immer heterogener werdenden Gesellschaft zu fördern. Hier sind einige Anwendungsfälle, die das Potenzial von KI-Technologien, insbesondere von Sprachmodellen, zur Verbesserung der Zugänglichkeit und Integration verdeutlichen:

  1. Übersetzung in Leichte Sprache: KI kann komplexe, bürokratische Texte in Leichte Sprache übersetzen, sodass Informationen für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder geringeren Sprachkenntnissen zugänglicher werden. Dies fördert Selbstständigkeit und Teilhabe aller Bürger an öffentlichen Dienstleistungen.
  • Gebärdensprach-Dolmetschen: Durch die Entwicklung von KI-gestützten Anwendungen, die gesprochene Sprache in Echtzeit in Gebärdensprache übersetzen, können Gehörlose und Schwerhörige leichter mit Behörden kommunizieren. Dies könnte durch animierte Avatare oder AR- Technologien umgesetzt werden.
  • Übersetzung in verschiedene Sprachen: KI kann dabei helfen, amtliche Dokumente und Informationen schnell in verschiedene Sprachen zu übersetzen, um die Integration ausländischer Mitbürger zu unterstützen. Dies erleichtert den Zugang zu Informationen und Dienstleistungen und fördert die kulturelle Vielfalt.
  • Zusammenfassungen komplexer Dokumente: KI-Tools können lange, komplexe Texte analysieren und kurze, prägnante Zusammenfassungen erstellen. Dies hilft Bürgern, wichtige Informationen schnell zu erfassen, ohne sich durch umfangreiche Dokumente arbeiten zu müssen.
  • Dialogbasierte Schnittstellen für Informationsanfragen: KI-basierte Chatbots und Sprachassistenten können als erste Anlaufstelle für Bürger dienen, um Fragen zu öffentlichen Dienstleistungen zu beantworten, Formulare auszufüllen oder Termine zu vereinbaren. Diese Schnittstellen können in vielen Sprachen angeboten werden, um keine sprachlichen Barrieren aufzubauen.

Diese Anwendungsfälle zeigen, wie KI-Technologien nicht nur Verwaltungsprozesse effizienter gestalten, sondern auch maßgeblich zur sozialen Inklusion und zur Förderung einer offenen, vielfältigen Gesellschaft beitragen können. Durch den Einsatz von KI als Unterstützer und Dialogpartner kann die Verwaltung einen wichtigen Schritt in Richtung einer inklusiveren und verständlicheren Kommunikation und Dienstleistung machen. platform3L bietet mit seiner smarten Wissens- und Lernmanagement-Plattform eine DSGVO-konforme SaaS-Lösung, die speziell für die oben beschriebenen Anwendungsfälle entwickelt wurde. Diese Plattform ermöglicht es Organisationen und Verwaltungen, die Potenziale von KI für Inklusion, Verständlichkeit und Integration sicher und effektiv zu nutzen, indem sie Datenschutz und Benutzerfreundlichkeit in den Vordergrund stellt. (DEKOM, 25.03.2024) Mehr Infos zu platform 3L Lösungen hier…

Über Gabriele Riedmann de Trinidad

Visionäre Digitalisierungsexpertin, die mit Leidenschaft und Innovationsgeist Konzepte und Softwarelösungen entwickelt, die deshalb so authentisch sind, weil sie das digitale Dilemma kennt. Ihre wertvollen Erfahrungen sammelte sie in der langjährigen branchenübergreifenden Transformation von Mittelstand bis DAX-Konzernen auf der ganzen Welt – von der Strategieentwicklung bis hin zur digitalen Evolution. 2016 gründete die studierte Elektrotechnik Ingenieurin mit Schwerpunkt IT das EdTech Unternehmen platform3L GmbH. Sie setzt in der digitalen Transformation auf das Wichtigste: den Erfolgsfaktor Mensch und unterstützt mit Softwarelösungen, die zukunftsfähig machen. Sie wurde mehrfach ausgezeichnet von der Computerwoche als einer der TOP 50 Frauen in der IT in Deutschland. Der Verband der deutschen Ingenieurinnen zeichnet Sie aus als eine der einflussreichsten Ingenieurinnen Deutschlands. Die Jacobs Foundation hat platform3L mit dem GES Award ausgezeichnet als eines der weltweit besten KI unterstützten Lernsysteme.

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Deutschland hinkt beim Breitbandausbau hinterher. In der letzten DEKOM Ausgabe berichteten wir über die ernüchternden Ergebnisse einer aktuellen Erhebung des Beratungshauses Deloitte, wonach Deutschland in Sachen Highspeedinternet unter den bevölkerungsreichsten westeuropäischen Ländern den letzten Platz belegt. Dem aktuellen Marktüberblick 2023 des Bundesverbandes Breitbandkommunikation e.V. (Breko) zufolge, hätten im vergangenen Jahr gerade einmal 35,6 Prozent der deutschen Haushalte Internet per Glasfaser zumindest theoretisch nutzen können. Allerdings beschreibt dieser Wert lediglich den Zustand „Homes Passed“ – also bis ans Haus verlegte Leerrohre – das bedeutet nicht, dass auch tatsächlich ein Kabel verlegt („Homes Prepared“) oder der Haushalt angeschlossen („Homes Connected“) wurde. Branchenexperten sind sich einig, dass es erheblich höheres Tempo braucht, um die Gigabit-Ziele der Bundesregierung zu erreichen. Kurzum:  Der Ausbau muss effizienter, wirtschaftlicher und schneller gestaltet werden. Das betrifft gesetzliche Rahmenbedingungen und Förderkulissen ebenso, wie die Durchführung konkreter Baumaßnahmen vor Ort. Letzterem trägt der renommierte Infrastrukturausstatter EBERO FAB mit seiner neuen Breitbandbroschüre Rechnung.  Darin bietet EBERO FAB wertvolle Einblicke und Ratschläge für passgenaue Lösungen im Breitbandausbau. EBERO FAB gilt seit zwei Jahrzehnten als ein führender Komplettanbieter für die gesamte Breitband- und Glasfaserinfrastruktur und verfügt in diesem Bereich über detaillierte Kenntnisse und höchste Lösungskompetenz. Der aktuelle Leitfaden bildet die komplette Breitbandinfrastruktur auf Produktseite ab und hilft dabei die richtigen Komponenten einzuplanen und zu kombinieren. Die Broschüre ist kostenlos und kann hier heruntergeladen werden: BREITBANDLÖSUNGEN WISSEN. KÖNNEN. LIEFERN. (DEKOM, 11.03.2024) Mehr Infos hier…

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Die Stadt Friedrichshafen startete Anfang des Jahres eine neue Imagekampagne, um ihr Profil als Arbeitgeber zu schärfen. Bei der kreativen Umsetzung der Kampagne wurde auch ein KI-Tool genutzt, um neue Bilder im Stil bekannter Künstler zu generieren. Das Ergebnis: Eine Kunst-Kampagne, die Aufmerksamkeit weckt, neugierig macht und vor allem eines betont: den Teamgeist bei der Stadt Friedrichshafen. Die Kampagne wird auffallen, da sind sich alle Beteiligten einig: „Und das ist auch gut so“, sagt Oberbürgermeister Andreas Brand. „Denn wir wollen gute Mitarbeitende an uns binden sowie gewinnen. Und wir wollen zeigen: Unsere Mitarbeitenden werden gebraucht, sie sind wichtig für die Gesellschaft, für das Gemeinwesen und das Zusammenleben in unserer Stadt – das macht die Arbeit für die Stadt Friedrichshafen auch so sinnstiftend und wertvoll.“ Die Kampagne zeichnet sich aktuell durch vier Kunstmotive aus, die noch erweitert werden. Dazu der passende Slogan: „Teamwork. Nach allen Regeln der Kunst!“ Entwickelt wurde beides in einem gemeinsamen Prozess mit einer Agentur. Diese hat sich zunächst die Stadtverwaltung genauer angeschaut, eine Mitarbeitenden-Befragung ausgewertet und einen Workshop zur Arbeitgebermarke der Stadt durchgeführt. Eine Projektgruppe erarbeitete gemeinsam mit der Agentur die neue Arbeitgebermarke. „Dass wir mit dem Teamgeist als Leitidee für die Kampagne arbeiten wollen, wurde uns schnell bewusst. Alle Beteiligten haben genau diesen Wert sehr klar und fast schon selbstverständlich als Alleinstellungsmerkmal der Stadt Friedrichshafen als arbeitgebende Institution herausgearbeitet“, betont Agenturmitarbeiterin Antje Borm-Flammersfeld. „Wichtig war uns von Anfang an: Wir wollen über die Inhalte Interesse wecken.“ Die Kampagne richtet sich zunächst an junge Berufseinsteiger, die sogenannten Young Professionals mit abgeschlossener Berufsausbildung und keiner oder wenig Berufserfahrung. Aber natürlich sollen auch Bewerberinnen und Bewerber mit Berufserfahrung, zukünftige Auszubildende und dual Studierende angesprochen werden. Die ersten Motive zielen vor allem auf die bei der Stadt besonders gefragten Ingenieurinnen und Ingenieure, Verwaltungsfachangestellte sowie Erzieherinnen und Erzieher. Als allgemeines Motiv kommt das Pop-Art-Motiv zum Einsatz. „Die Kampagne ist einzigartig, sowohl von den Motiven, aber auch von der Machart und der Nutzung von KI bei der Entwicklung“, freut sich Oberbürgermeister Brand. „Wir wollen damit aber nicht nur Aufmerksamkeit schaffen, sondern klar machen: Wir wollen noch stärker kommunizieren, wie wertvoll und sinnstiftend unser Tun und Handeln für die Gesellschaft ist, nicht nur in Krisen und im Katastrophenfall, sondern jeden Tag aufs Neue und für uns alle.“ Die Kampagne wird vorwiegend in Friedrichshafen und Umgebung laufen, sowohl auf Plakaten, in Stellenanzeigen, in Print- und Online-Medien und natürlich über Social-Media-Kanäle. Von der Personalgewinnung über das Standortmarketing bis hin zu Awareness-Kampagnen – Social Media wird für die Kommunikation für Kommunen immer wichtiger. Wir wollen dieses vielschichtige Thema in den nächsten DEKOM-Ausgaben ausführlicher beleuchten, Best-Practice-Beispiele und unterschiedliche Kampagnen vorstellen – aber auch mögliche Fallstricke und häufige Fehlerquellen aufzeigen. Dazu interviewen wir Stadtmarketing- und Social-Media-Experten, Wirtschaftsförderer und Personalverantwortliche und nicht zuletzt Kampagnenmacher und Kommunikationsprofis. (Stadt Friedrichshafen, 22.01.2024) Ganzer Artikel hier…

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Insgesamt dreizehn turnusmäßige Wahlen (ohne Bundestagswiederholungswahl in Berlin) werden hierzulande im Jahr 2024 durchgeführt. Den Auftakt machen am 26. Mai 2024 die Kommunalwahlen in Thüringen. Zwei Wochen später am 9. Juni 2024 finden dann bundesweit die Wahlen zum europäischen Parlament und parallel dazu die Kommunalwahlen in acht Bundesländern statt. Nach der parlamentarischen Sommerpause werden am 1. September 2024 die neuen Landtage in Sachsen und Thüringen, sowie drei Wochen später in Brandenburg gewählt.  Die Sicherheit unserer demokratischen Prozesse ist von essenzieller Bedeutung für das reibungslose Funktionieren unserer Gesellschaft. In Zeiten der Digitalisierung sind parlamentarische Wahlen jedoch zunehmend Cyber-Bedrohungen ausgesetzt. In diesem Zusammenhang ist es unerlässlich, dass Kommunen sich intensiv mit dem Thema Informationssicherheit auseinandersetzen. In rund 88.000 Wahllokalen bundesweit geben Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme ab, ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden eigens für diese Aufgabe eingewiesen. Das erfordert klare Strukturen und durchdachte Prozesse für den Ablauf. Tradierte Vorgehensweisen für die Organisation einer Wahl hat jede Kommune bereits entwickelt, jedoch bei der Absicherung vor Manipulation durch Cyberangriffe und staatlichen Akteuren gibt es vielerorts noch Verbesserungspotenzial. Das IT-Grundschutz-Profil Schnellmeldungen, das im Kontext von Kommunalwahlen besonders relevant ist, bietet hier einige Anregungen. Diese Vorlage bietet Kommunen einen strukturierten Leitfaden, um die Übermittlung der Wahlergebnisse am Wahlabend sicher und geschützt zu gestalten. Durch die Anwendung dieses Profils können potenzielle Risiken minimiert und die Integrität des Wahlprozesses gewahrt werden. Das ist auch der Grund, warum der Bundeswahlleiter den Kommunen die Anwendung dringend nahelegt. Das Profil formuliert Anforderungen, die zu bedenken sind. Die erforderlichen Maßnahmen können dann individuell durch jede Organisation selbst ausgewählt werden. Einerseits gibt es technische Anforderungen an gesicherte Übertragung beispielsweise, andererseits organisatorische wie der Umgang mit Sicherheitsvorfällen. Da diese Themen unterschiedliche Rollen im Wahlprozess adressieren, bietet die Cogniport in Kooperation mit der ML-Gruppe hier auch zwei verschiedene Schulungen an. Eine zweitägige Fortbildung für Informationssicherheitsbeauftragte und IT-Verantwortliche und eine eintägige Einweisung für Wahlorgane und Mitarbeitende in den Wahlbüros. Grundsätzlich sollten Kommunen proaktiv Maßnahmen ergreifen, um ihre IT-Infrastrukturen, Daten und Organisation vor möglichen Angriffen zu schützen. Das bedarf einer ganzheitlichen Betrachtung der Prozesse, Organisation und auch der IT-Infrastruktur. Einen solchen Überblick können Sie mit einem Informationssicherheits-managementsystem (ISMS) erlangen. Ein bewährter Einstieg hierzu ist die Schulung zum IT-Grundschutz-Praktiker des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Diese Schulung vermittelt praxisnahe Kenntnisse und befähigt die Teilnehmenden, adäquate Schutzmaßnahmen zu erarbeiten und die Grundzüge eines ISMS nach IT-Grundschutz zu verstehen und gegebenenfalls selbst aufzubauen. (cogniport/ML-Gruppe, 11.03.2024) Mehr Infos zur cogniport hier…     Mehr Infos zur ML-Gruppe hier…

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Zum Ausbau der vierten Reinigungsstufe der Mainzer Kläranlage hat die Klimaschutzministerin Katrin Eder einen Förderbescheid in Höhe von 6,5 Millionen Euro übergeben. “Der Ausbau der Mainzer Kläranlage mit einer vierten Reinigungsstufe ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz unserer Gewässer. Damit kann ein Großteil von Spurenstoffen wie Arzneimittelrückständen, Haushaltschemikalien und Weiteren aus dem Abwasser gefiltert werden. Dieser Ausbau ist mit hohen Anstrengungen verbunden und ich bin dankbar, dass der Wirtschaftsbetrieb Mainz sich nicht vor dieser verantwortungsvollen Aufgabe scheut. Um die Abwasserkosten vertretbar zu halten, unterstützt das Ministerium den Ausbau gerne. Denn Investitionen in den Ausbau von Kläranlagen sind Investitionen in die Zukunft: Sie sorgen für gesunde Ökosysteme und sind damit auch eine der Grundlagen für die Reinhaltung unseres Lebensmittels Nummer eins – sauberem Trinkwasser, denn aus dem Uferfiltrat des Rheins wird Trinkwasser gewonnen“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder am heutigen Montag in der Kläranlage Mainz. Dort überreichte sie einen Förderbescheid in Höhe von 6,5 Millionen Euro und stellte gleichzeitig dem Wirtschaftsbetrieb Mainz weitere vier Millionen Euro in Aussicht. Mit dem Ausbau einer vierten Reinigungsstufe wird die Mainzer Kläranlage, die das Abwasser von rund 400.000 Einwohnerwerten (Einwohnerinnen und Einwohnern sowie die Belastung aus Gewerbe und Industrie) reinigt, eine der bundesweit modernsten Anlagen. Mittels Ozonung mit Fremdsauerstoff und einer Aktivkohle-Filtration sollen für die Umwelt gefährliche Spurenstoffe aus dem Abwasser entfernt beziehungsweise reduziert werden. Dazu gehören Rückstände von Medikamenten, Haushaltschemikalien wie zum Beispiel Inhaltsstoffe von Wasch- und Reinigungsmitteln und weitere Substanzen. Das gereinigte Abwasser wird mit einer stark reduzierten Belastung in den Wasserkreislauf zurückgeführt. Damit steht es für das Ökosystem Gewässer und nach der Ausnutzung deren Selbstreinigungskraft und erforderlichen Aufbereitungsschritten wieder als Ressource zur Gewinnung von Trinkwasser zur Verfügung. „Die Mainzer Kläranlage geht hier mit gutem Beispiel voran. Obwohl es bislang noch keine gesetzliche Vorgabe zur Errichtung einer vierten Reinigungsstufe gibt, zeigt sich der Wirtschaftsbetrieb Mainz hier verantwortungsvoll im Hinblick auf den Gewässerschutz. Denn Situationen wie Niedrigwasser im Rhein werden häufiger – und dann reichern sich Nähr- und Schadstoffe schneller an, da der Verdünnungseffekt fehlt“, so Eder. In ihrer Stellungnahme zur EU- Kommunalabwasserrichtlinie unterstützt auch die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) die Nachrüstung weiterer Reinigungsstufen als wichtige Säule für den Gewässerschutz. Vor diesem Hintergrund werden bereits überall in der Republik verschiedene Verfahrungen und Technologien für vierte Reinigungsstufe erprobt. Ganz bemerkenswerte Ergebnisse erzielt in diesem Zusammenhang vor allem auch das Kerpener Startup BOLLBRANIC mit keramischen High-End Siliziumcarbid-Membranen – eine Technologie, die weltweit nur sehr wenige Unternehmen beherrschen. Die ursprünglich zur Rauchgasentschwefelung von Schiffen entwickelten Membranen eignen sich aufgrund ihrer Eigenschaften auch hervorragend für die Abwasseraufbereitung. Sie sind robust, chemisch inert, beständig gegen Säuren und Laugen und können mehrfach regeneriert werden. Darüber hinaus weisen sie einen wesentlich höheren Durchfluss (Flux) im Vergleich zu Polymermembranen auf, was sich positiv auf den Platz- und Energiebedarf auswirkt. Insbesondere in Kombination mit einer Aktivkohlestufe eignen sich keramische Membranen zur Beseitigung von Spurenstoffen in der 4. Klärstufe. In diesem Zusammenhang konnte BOLLBRANIC gemeinsam mit einem Partner für das Anlagendesign bereits eine Reihe von Referenzprojekten mit Wasseraufbereitungsanlagen – nicht nur hierzulande – sondern auch in China, Australien und Italien – mit durchaus bemerkenswertem Erfolg – umsetzen. Vor dem Hintergrund, dass die EU-Kommission den Ausbau aller Kläranlagen mit 4. Reinigungsstufen zur Entfernung von Spurenstoffen bis zum Jahr 2035 fordert, will BOLLBRANIC seine SiC-Membranen jetzt im Rahmen eines Testbetriebs der 4. Klärstufe einer kommunalen Kläranlage in Deutschland über einen längeren Zeitraum erproben. (DEKOM/gfw-Wasser, 11.03.2024) Ganzer Artikel hier…

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In Flensburg wurde der Startschuss für den Ausbau eines der größten Projekte zur Parkraumüberwachung in Kommunen in Deutschland gegeben. Jetzt wurden die ersten 55 Bodensensoren auf dem Parkplatz des Veranstaltungszentrums Deutsches Haus installiert. Im Rahmen des Smart-City-Modellprojektes „Smarte Grenzregion zwischen den Meeren“ werden in den kommenden Monaten insgesamt 516 Bodensensoren und 35 Kamerasysteme in der Stadt Flensburg und in den Kreisen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland angebracht. Mit ihnen werden die Parkplatznutzung überwacht und Besucherströme gemessen. Neben der Stadt Flensburg erfolgt der Ausbau an fünf weiteren Orten mit touristischen Hotspots, wie etwa am UNESCO-Weltkulturerbe Haithabu Danewerk im Kreis Schleswig-Flensburg oder in der Stadt Friedrichstadt in Nordfriesland. Die offen verfügbaren Daten dienen dem Aufbau eines digitalen Parkraummanagements in den Orten. Sie bilden gleichzeitig die Grundlage für den Aufbau eines digitalen Besucherlenkungssystems in der touristisch geprägten Region. Die Maßnahme ist Teil des Smart-City-Modellprojektes „Smarte Grenzregion zwischen den Meeren“, gefördert vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und der Förderbank KfW. In Flensburg werden in den kommenden Wochen außerdem verschiedene Parkplätze mit Bodensensoren versehen und ein weiterer mithilfe von Kamerasystemen überwacht. Optische Sensoren werden auch zur Messung von Besucherströmen an Flensburger Touristen-Hotspots eingesetzt. „Wir freuen uns, dass wir hiermit einen wichtigen Beitrag für die Kommunen und für die Entwicklung der Region leisten können. Wir bringen mit dieser Maßnahme die Digitalisierung auch in kleine Kommunen und eröffnen ihnen mit den erhobenen Daten und der dahinterstehenden Datenplattorm, die wir parallel dazu aufbauen, neue Nutzungsmöglichkeiten. Gleichzeitig entwickeln wir eine Basis, um Herausforderungen im Bereich Tourismus zu begegnen und Lösungen zu entwickeln“, sagt Malte Zinke, Geschäftsführer der Digitalagentur Smarte Grenzregion, die für die Umsetzung des Modellprojektes steht. „Das Parkraumsensorikprojekt ist für ganz Deutschland interessant und allein durch seine Größe ein Referenzprojekt. Die Auswirkungen des Projektes gehen weit über die reine Parkraumüberwachung hinaus und umfassen Aspekte wie verbesserte städtische Mobilität und eine nachhaltige Stadtentwicklung. Es spielt damit eine wichtige Rolle bei der Entwicklung der Region als „Kommune der Zukunft‘“, sagt Matin Sekandari, Abteilungsleiter Smart City bei EBERO FAB, die den Ausbau in Flensburg verantwortet. Mehr Infos hier…

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Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral werden. Bereits bis 2030 ist das Ziel, mindestens 80 Prozent des Stromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien – vor allem aus Wind- und Solarenergie zu decken. Ein gewaltiges Vorhaben, das unser Energiesystem vor große technische und organisatorische Herausforderungen stellt, denn um Strom und Wärme in Zukunft sicher und sauber bereitstellen zu können, braucht es neue Ansätze bei der Energieverteilung und -speicherung und eine Flexibilisierung des Energiebedarfs. Leistungsfähige Strom- und Wärmespeicher nehmen dabei eine Schlüsselrolle ein. Sie sorgen dafür, dass Energie aus erneuerbaren Quellen wie Wind, Sonne oder künftig Geothermie jederzeit sicher zur Verfügung steht – trotz aller Schwankungen bei der Erzeugung. Mit einem der führenden Anbieter von Energiespeicherlösungen – Pixii Germany – hat EBERO FAB jetzt eine strategische Allianz geschlossen. Die Partnerschaft zielt darauf ab, die Verbreitung von Pixii Storage Systems insbesondere bei Versorgern und Stadtwerken zu erhöhen und die Pixii-Speicherlösungen im deutschen Energiemarkt zu etablieren. Mit umfassenden Dienstleistungen in Beratung, Produktlieferung, Logistik und technischem Support ist EBERO FAB ein zentraler und deutschlandweit etablierter Akteur für die Gestaltung moderner Infrastrukturen, einschließlich Smart Cities und Breitbandausbau. Künftig wird EBERO FAB die hochmodernen Speichersysteme von Pixii in sein umfangreiches Produktportfolio aufnehmen und unter der Marke Pixii vermarkten. Mehr Infos hier…

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Deutschland verliert durch die globale Erwärmung jedes Jahr etwa 2,5 Kubikkilometer Wasser. Das geht aus dem neuen Monitoringbericht zur „Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel“ hervor, den Umweltbundesamt (UBA) und Bundesumweltministerium Ende November vorgestellt haben. Hochgerechnet auf 20 Jahre entspricht das der Wassermenge im Bodensee. Die Ressource Wasser wird auch in unseren Breiten zunehmend knapp. Nachhaltiges Wassermanagement und Wassersparsamkeit werden immer wichtiger. Umso dramatischer erscheinen die enormen Trinkwasserverluste von 1,3 Milliarden Litern, die hierzulande tagtäglich durch marode Leitungen und kaputte Rohre ungenutzt im Erdreich versickern. Darüber haben wir uns mit Carsten Schweneker, CEO der auf Infrastrukturtechnologie, Logistik- und Smartcity – Lösungen spezialisierten EBERO AG, unterhalten. Im zweiten Teil unseres Interviews erklärt Schweneker, welche Maßnahmen jetzt von Nöten sind und was zuerst getan werden sollte.

Was muss eine Kommune jetzt machen, um die Trinkwasserversorgung in den Griff bekommen?

Carsten Schweneker: Aus meiner Sicht sind zunächst zwei Dinge wichtig. Erstens muss der Frage nachgegangen werden, wo die Verluste entstehen. Das ist nicht so einfach wie es klingt.  Dafür benötigt man Sensoriken und Analysegeräte. Wir haben diese Instrumente auch im Programm aber sie werden sehr wenig nachgefragt.

Woran liegt das?

Carsten Schweneker: Man muss sehen, dass Wasserknappheit hierzulande bislang kein nennenswertes Problem war. In anderen Ländern rund um den Erdball sieht das deutlich anderes aus. Südeuropäische Länder etwa, die ohnehin über wenig Wasser verfügen, haben längst permanente Monitorings etabliert. Wo Wasser knapp ist, werden Wasserverluste restriktiver beobachtet und analysiert. Defekte Leitungen werden schnell instandgesetzt – oder wo notwendig durch neue ersetzt.

Also mehr Transparenz?

Carsten Schweneker: Es gibt Leitungen – etwa in Köln – die sind zum Teil weit über 100 Jahre alt und immer noch dicht und funktionstüchtig. Da besteht dann tatsächlich kein Grund die auszuwechseln. Aber auch das weiß man natürlich nur, wenn man Kenntnis über den aktuellen Zustand des Leitungsnetzes hat. Aufschluss darüber erhält man eben nur durch regelmäßiges Monitoring.

Laut Umweltbundesamt ist der relative Wasserverlust in Deutschland im weltweiten Vergleich am größten und schnellsten…

Carsten Schweneker: Ein ganz wichtiger Punkt, der die Frage nach dem künftigen Wasserbedarf und der künftig verfügbaren Wassermenge aufwirft. Hier wird es schon in naher Zukunft erhebliche Verwerfungen geben. Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) geht davon aus, dass die klimatischen Bedingungen in der Region Unterweser in 30 Jahren denen der Stadt Toulouse in Südfrankreich ähneln.

Welche Maßnahmen macht das erforderlich?

Carsten Schweneker: Der OOWV baut dort tatsächlich Transportleitungen in neue Brunnen. Einfach vor dem Hintergrund, dass es das heute noch zur Verfügung stehende Wasser in dieser Region in Zukunft nicht mehr in ausreichender Menge vorhanden sein wird.  Deshalb werden heute schon neue Quellen erschlossen, aus denen das Wasser dann über längere Distanzen dorthin transportiert werden kann, wo es gebraucht wird.

Werden Ressourcen knapp, ist Sparsamkeit von Nöten…

Carsten Schweneker: In der Tat liegt in Einsparungen natürlich ein weiterer wichtiger Hebel. Nicht für alle Anwendungsfälle wird Trinkwasser benötigt. Man kann sehr wohl Regenwasser nehmen, um zu duschen und man kann Regenwasser nehmen, um die Toilettenspülung zu betreiben, den Garten zu bewässern und das Auto zu waschen usw. Für solcherlei Nutzungen braucht es schlicht kein Trinkwasser. Das lässt sich prima über den Preis steuern. Höhere Preise für teureres Trinkwasser lassen sich durch sparsame Nutzung kompensieren.

Das gilt nicht nur für die einzelnen Haushalte, sondern z. B. auch für die Bewässerung öffentlicher Grünanlagen und Bäume.

Carsten Schweneker: Letztere spenden Schatten und sorgen für ein gutes Mikroklima in den Innenstädten. Allerdings stellt die Bewässerung während Hitzeperioden eine Herausforderung dar. Hier gibt es eine Vielzahl technologsicher Möglichkeiten – z. B. automatische Tröpfchenbewässerung – die gegenüber der herkömmlichen Bewässerung mit Gießwägen, Stativregnern oder dem Schlauch, erhebliches Einsparpotenzial haben.

Vielen Dank.

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