BDH: Wahlfreiheit der Verbraucher für jegliche GEG-konforme Heizsysteme muss erhalten bleiben

Seit dem 1. Januar 2024 sind alle deutschen Kommunen gesetzlich verpflichtet, eine Wärmeplanung zu erstellen. Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) markiert einen Meilenstein auf dem Weg zur Klimaneutralität und soll die kommunale Wärmeplanung als zentrale Orientierungshilfe für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Energieversorger etablieren. Ziel ist es, bis 2045 die gesamte Wärmeversorgung – sowohl zentral über Wärmenetze als auch individuell im Heizungskeller – auf erneuerbare Energien umzustellen. Viele Städte arbeiten bereits mit Hochdruck daran und kämpfen gleichzeitig mit Fachkräftemangel, Kosten und hoher Arbeitsbelastung. Am Rande der internationalen Leitmesse für Wasser, Wärme und Luft – ISH in Frankfurt a. M. zog Frederic Leers, Leiter Kommunikation beim Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), im DEKOM-Gespräch eine eher gemischte Bilanz.

DEKOM: Herr Leers, wie bewerten Sie den aktuellen Stand der Wärmeplanung in Deutschland?

Aktuell sind bereits mehr als ein Drittel der deutschen Kommunen mit der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) befasst. Das strategische Planungsinstrument ist für knapp 11.000 Städte und Gemeinden verpflichtend und soll kommunalpolitischen Entscheidern, Bürgern und der Wirtschaft Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, wie künftig die Wärmeversorgung klimaneutral organisiert werden kann. Rechtlich verbindlich ist die KWP bis zu den ggf. nachfolgenden Beschlüssen nicht. Einerseits bedeutet dies, das moderne Heizungs- und Ofensysteme nach wie vor vom Handwerk verbaut werden dürfen, andererseits können von den Kommunen auch ihre Nah- und Fernwärmepläne weiterverfolgt werden. Bezogen auf den Absatz von dezentralen Lösungen stellen wir fest, dass sich die Verbraucher mit Investitionen in Erwartung einer möglichen Nah- oder Fernwärmelösung zurückhalten.  

DEKOM: Welche Erwartungen hat der BDH an die neue Bundesregierung an die Wärmewende vor Ort?

Im Kontext der Kommunalen Wärmeplanung sind bei den Bürgerinnen und Bürgern falsche Erwartungshaltungen geweckt worden. Die kommunale Wärmeplanung führt zu einer Investitionszurückhaltung der Haushalte, wodurch sich die Modernisierung des Heizungsbestandes im Jahr 2024 deutlich abgekühlt hat. Es gilt, diese Zurückhaltung zeitnah aufzulösen. Wir fordern u.a. die verpflichtende frühzeitige Ausweisung von Gebieten, in denen absehbar keine Fern- und Nahwärme entstehen werden. Ferner muss für die Verbraucher die Wahlfreiheit Die Menschen sollen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben das für sie individuell passende Heizsystem auswählen können. Dabei ist auf Anschluss- und Benutzungszwänge zu verzichten, da es sich bei Wärmenetzen um netzgebundene Monopole handelt, die bis heute unreguliert sind.

DEKOM: Welche Rolle spielt die Digitalisierung bei der Wärmeplanung?

Wir empfehlen den zeitnahen Roll-out von Smart Metern und die kurzfristige Einführung von flexiblen Tarifen (dynamische Strompreise) für Haushaltskunden. Die Flexibilitätspotenziale im Gebäudesektor sollten genutzt werden; sowohl nachfrageseitig (Wärmespeicher, Wärmepumpen, Wärmepumpen-Hybride) als auch angebotsseitig (Mikro- und Mini-KWK). (DEKOM/BDH, 24.03.2025) Mehr Infos hier…

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