E.ON stattet Immobilien des Bundes mit Ladeinfrastruktur aus
E.ON und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beschleunigen gemeinsam den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland. Bis zum zweiten Quartal des Jahres 2027 wird E.ON für die BImA 7000 neue Ladepunkte für Elektrofahrzeuge an Liegenschaften des Bundes aufbauen. Zu den Nutzern zählen etwa Bundesministerien, Forschungseinrichtungen des Bundes, die Bundesnetzagentur und die BImA selbst. Ziel ist es, die Bundeseinrichtungen bei der Elektrifizierung ihrer Fuhrparks zu unterstützen und gleichzeitig komfortable Ladelösungen für Mitarbeiter und Gäste bereitzustellen. Wie das gewährleistet werden soll, erklärt ein BImA Sprecher im DEKOM-Interview:
DEKOM: Seit 1. Januar ist das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) in Kraft, das den stellplatzanzahlabhängigen Ausbau der Ladeinfrastruktur bei nicht Wohngebäuden forcieren soll. Trägt dem der hier in Rede stehende Aufbau von 7.000 Ladepunkten bei Bundesimmobilien Rechnung?
BImA: Das im Jahr 2021 veröffentlichte GEIG zielt in §10 (Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen) auf die Verpflichtung des Eigentümers ab, „nach dem 1. Januar 2025 ein(en) Ladepunkt“ zu errichten. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) nimmt das GEIG zwar als Anlass, wird aber an ihren Liegenschaften zumeist mehr als einen Ladepunkt errichten, jeweils abhängig von den örtlichen Gegebenheiten.
DEKOM: Welche konkreten Ziele hat sich die BImA hinsichtlich des Anteils von Elektrofahrzeugen im Fuhrpark der Bundesbehörden bis zum Jahr 2030 gesetzt?
BImA:Die BImA ist zwar Eigentümerin vieler Liegenschaften, auf denen sich Bundesbehörden befinden. Sie hat jedoch keinerlei Einfluss auf den Fuhrpark ihrer Nutzer, sodass wir hierzu keine Aussage treffen können.
DEKOM:Das intelligente Lade- und Lastmanagement soll Dienstfahrzeugen einen bevorzugten Zugang zu Ladesäulen ermöglichen. Wie stellt die BImA sicher, dass dieses System transparent und fair für alle Nutzergruppen (z.B. Mitarbeiter, Gäste) ist, und welche Mechanismen gibt es, um potenzielle Konflikte bei der Nutzung der Ladeinfrastruktur zu lösen?
BImA:Das Lademanagement wird so ausgestaltet sein, dass bei Bedarf die Verwendergruppe der Dienstfahrzeuge priorisiert laden kann, jedoch auch die anderen Verwendergruppen mit voraussichtlich gedrosselter Geschwindigkeit laden können. Die Entscheidung über ein solches Lademanagement obliegt dem Nutzer der Liegenschaft, nicht der BImA. Dieser ist entsprechend auch für die Lösung etwaiger Konflikte zuständig.
DEKOM: Die BImA hat einen großen Bedarf an Ladesäulen für den Fuhrpark ihrer Nutzer angemeldet. Welche Kriterien wurden bei der Auswahl der Standorte für die 7.000 Ladepunkte berücksichtigt, und wie plant die BImA, den Bedarf an Ladeinfrastruktur in Zukunft zu decken, insbesondere im Hinblick auf neue Technologien wie bidirektionales Laden oder induktives Laden?
BImA:Die BImA vergibt die 7.000 Ladepunkte anhand der Bedarfe ihrer Nutzer sowie anhand der durch die Verteilnetzbetreiber gemachten Vorgaben. Sollten sich die Bedürfnisse unserer Nutzer erhöhen und/ oder neue Technologien flächendeckend zugelassen und von unseren Nutzern erfragt werden, wird sich die BImA dieser Technologien selbstverständlich annehmen und voraussichtlich in weiteren Tranchen vergeben. (DEKOM/BImA/ EM-NRW, 10.03.2025) Mehr Infos hier…