IT-Sicherheit nach NIS2: Was Kommunen und Unternehmen jetzt dringend tun müssen
Der Stichtag ist vorbei: Seit dem 17. Oktober 2024 gilt die überarbeitete NIS2-Richtlinie der EU. Unternehmen und Kommunen müssen sich auf verschärfte Sicherheitsanforderungen einstellen – mit erheblichen Konsequenzen für diejenigen, die die Umsetzung vernachlässigen. Doch die Realität zeigt: Viele Organisationen sind noch nicht ausreichend vorbereitet. Die neuen Vorgaben betreffen nicht mehr nur klassische KRITIS-Unternehmen, sondern eine viel breitere Palette an Branchen. IT-Sicherheitsmaßnahmen müssen dringend überprüft und auf den neuesten Stand gebracht werden. Behörden haben angekündigt, die Einhaltung der Vorschriften strenger zu kontrollieren und Verstöße konsequent zu ahnden. Die Anforderungen erfordern zeitnah folgende Maßnahmen:
- Umfassende Risikoanalyse durchführen
- Ermitteln Sie potenzielle Schwachstellen in Ihrer IT-Sicherheitsarchitektur und bewerten Sie die Risiken gezielt.
- Erweiterte Schutzmaßnahmen implementieren
- Von Incident Response über Zero-Trust-Architekturen bis hin zu modernisierten Notfallplänen – der Schutz muss auf allen Ebenen verstärkt werden.
- Mitarbeitende regelmäßig schulen
Die Sensibilisierung für Cyberrisiken bleibt eine der wichtigsten Säulen der IT-Sicherheit. Nur wenn alle Beschäftigten verstehen, wie sie Bedrohungen erkennen und darauf reagieren, kann Ihr Unternehmen sich wirksam schützen.
Die ML-Gruppe bietet praxisnahe Schulungen, Beratungen und individuelle Sicherheitslösungen, um Unternehmen und Kommunen bestmöglich auf die Anforderungen von NIS2 vorzubereiten. Von der Risikoanalyse über die technische Absicherung bis hin zur Mitarbeiter-Sensibilisierung – mit maßgeschneiderten Services sorgt die ML-Gruppe für IT-Sicherheit auf höchstem Niveau. Deutschland hängt bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie ins nationale Recht noch hinterher. Während einige EU-Staaten bereits Gesetze verabschiedet haben, bleibt die Situation in Deutschland unsicher. Das Bundesministerium des Innern arbeitet an einer Neufassung des IT-Sicherheitsgesetzes, doch die finalen Regelungen lassen auf sich warten. Für Unternehmen bedeutet dies eine Herausforderung: Sie müssen sich bereits jetzt auf verschärfte Vorschriften vorbereiten, ohne absolute Klarheit über die konkreten Anforderungen in Deutschland zu haben. Unternehmen und Kommunen sollten nicht auf die endgültige gesetzliche Umsetzung warten, sondern jetzt handeln. (ML, 10.03.2025) Ganzer Artikel hier…