Ladeinfrastruktur: KI-gestützte Backendlösungen wie Acharge DYLAMO schaffen Transparenz
Der Hochlauf der Elektromobilität erfordert einen ambitionierten Ausbau der Ladeinfrastruktur. Das Jahr 2025 bringt in diesem Zusammenhang weitreichende Änderungen für Eigentümer von Nichtwohngebäuden. Darüber was sich für wen ändert, haben wir uns mit Ladeinfrastruktur-Pionier und Geschäftsführer der Hürther POSID GmbH, Ulrich Trattmann, unterhalten.
DEKOM: Herr Trattmann, welche wichtigen Änderungen erwarten uns ab 2025?
Ulrich Trattmann: Ab dem 1. Januar 2025 treten tatsächlich bedeutende Änderungen in Kraft, die den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland massiv vorantreiben werden. Zum einen haben wir das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, kurz GEIG, und zum anderen die EU-Verordnung AFIR.
DEKOM: Lassen Sie uns mit dem GEIG beginnen. Was sind hier die Hauptpunkte?
Ulrich Trattmann: Das GEIG bringt vor allem neue Anforderungen für Nichtwohngebäude. Vom kommenden Jahr an müssen alle bestehenden Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens mit einen Ladepunkt versehen werden. Das gilt sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude und auch für öffentliche Liegenschaften. Ab Januar 2027 müssen Nichtwohngebäude dann zusätzlich entweder mindestens einen Ladepunkt je 10 Stellplätze errichten oder die Leitungsinfrastruktur für mindestens 50% der vorhandenen Stellplätze installieren.
DEKOM: Das klingt durchaus ambitioniert… Gibt es Ausnahmen von diesen Regelungen?
Ulrich Trattmann: Tatsächlich gibt es einige Ausnahmen. Kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Gebäude selbst nutzen, sind von diesen Verpflichtungen ausgenommen. Auch Alten- und Pflegeheime fallen nicht darunter, da sie als Wohngebäude gelten. Bei größeren Renovierungen von Bestandsgebäuden entfällt die Pflicht, wenn die Kosten für die Ladeinfrastruktur 7% der Gesamtrenovierungskosten übersteigen. Zudem gibt es Ausnahmen für Gebäude, die zu weit von Netzanschlussstellen entfernt sind oder deren Anschluss die Stabilität des lokalen Stromnetzes gefährden würde.
DEKOM: Kommen wir zur AFIR-Verordnung. Was sind hier die wichtigsten Neuerungen?
Ulrich Trattmann: Die AFIR-Verordnung, die im April 2024 in Kraft getreten ist, bringt bedeutende Änderungen auf EU-Ebene. Ab 2025 müssen alle 60 km entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes Schnellladestationen mit mindestens 150 kW Leistung für Pkw und Transporter installiert werden. Für schwere Nutzfahrzeuge sind sogar Ladestationen mit mindestens 350 kW Leistung vorgeschrieben.
DEKOM: Gibt es Vorgaben zur Gesamtleistung der Ladestationen?
Ulrich Trattmann: Ja – bis Ende 2025 muss jeder Ladepool eine Gesamtleistung von mindestens 400 kW bieten, mit mindestens einem Ladepunkt von 150 kW. Bis Ende 2027 erhöht sich diese Anforderung auf 600 kW Gesamtleistung pro Pool mit mindestens zwei 150 kW-Ladepunkten. Eventuelle Energieengpässe können dabei durch moderne Lastmanagement Systeme kompensiert werden.
DEKOM: Wie sieht es mit der Benutzerfreundlichkeit aus?
Ulrich Trattmann: Die AFIR legt großen Wert auf Benutzerfreundlichkeit und Transparenz. Ladestationsbetreiber müssen einfache Zahlungsmöglichkeiten wie kontaktloses Bezahlen oder Kartenzahlung ohne Abonnement anbieten. Zudem ist vollständige Transparenz bezüglich Verfügbarkeit, Wartezeiten und Preisen an den Ladestationen vorgeschrieben. KI-gestützte Backendlösungen wie das von uns entwickelte Acharge DYLAMO schaffen hier die erforderliche Transparenz.
DEKOM: Wie bewerten Sie die Neuregelungen?
Ulrich Trattmann: Sowohl das GEIG als auch die AFIR-Verordnung zielen darauf ab, die Ladeinfrastruktur in Deutschland und Europa massiv auszubauen. Es geht darum, den Zugang zu Ladepunkten in Wohn- und Nichtwohngebäuden zu verbessern und eine flächendeckende, einheitliche Ladeinfrastruktur in ganz Europa zu schaffen. Letztendlich soll dadurch die Elektromobilität gefördert und die CO2-Emissionen im Verkehrssektor reduziert werden. Der Markthochlauf ist durch gesetzeskonforme Last- und Lademanagementsysteme, wie Acharge DYLAMO sichergestellt. DEKOM: Vielen Dank! (DEKOM/POSID, 16.12.2024) Ganzer Artikel hier…