Donnerstag, Februar 26, 2026
Newsletter Ausgabe: 23. Februar 2026

Die Entscheidung der niedersächsischen Landesregierung, rund 30 Millionen Euro in ein KI-gestütztes Abwehrsystem eines US-Anbieters zu investieren, stößt bei Experten auf ein geteiltes Echo. Die Landesregierung begründete die Auftragsvergabe damit, dass auf dem europäischen Markt zum Zeitpunkt der Beschaffung keine vergleichbare technologische Lösung verfügbar gewesen sei. Hiesige Branchenvertreter und Fachleute sehen darin jedoch eine Fehleinschätzung der technologischen Leistungsfähigkeit deutscher Sicherheitsanbieter, die bereits heute hochautomatisierte Alternativen bereitstellen. Diese unterschiedlichen Bewertungen der Marktlage verdeutlichen die Notwendigkeit einer tieferen Auseinandersetzung mit nationalen Sicherheitskapazitäten. Wie staatliche Akteure und Kommunen ihre Handlungsfähigkeit sichern können, ohne die digitale Souveränität preiszugeben, ist auch Kernthema des Souveränitätshubs zu dem der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. (CSRD) am 5. März 2026 nach Berlin einlädt. Im Vorfeld sprachen wir mit dem CSRD -Präsidenten Hans-Wilhelm Dünn darüber, warum deutsche Sicherheitslösungen oft zu Unrecht unter dem Radar fliegen.

DEKOM: Herr Dünn, in der Debatte um IT-Beschaffungen wird oft von „digitaler Souveränität“ gesprochen. Für viele Praktiker in den Kommunen klingt das nach Abschottung. Wie definieren Sie den Begriff im Kontext staatlicher Handlungsfähigkeit?

Hans-Wilhelm Dünn: Wir müssen weg von der Vorstellung, dass Souveränität bedeutet, alles selbst zu bauen oder sich komplett zu isolieren. Das ist im globalen Markt illusorisch. Digitale Souveränität definieren wir im Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. als die Fähigkeit, selbstbestimmt über den Einsatz digitaler Komponenten entscheiden zu können. Es geht um Wahlfreiheit und Kontrolle. Wenn eine Kommune nicht mehr wechseln kann, weil die Datenformate proprietär sind oder die Prozesse komplett auf einen US-Hyperscaler zugeschnitten wurden, dann hat sie ihre Souveränität aufgegeben. Souveränität heißt: Ich verstehe, was in meinen Netzen passiert, und ich habe den Schlüssel zu meinen Daten in der eigenen Tasche, nicht auf einem Server in Übersee.

DEKOM: Die Entscheidung in Niedersachsen für US-Software wurde unter anderem damit begründet, dass vergleichbare KI-gestützte Systeme in Deutschland schlicht nicht verfügbar seien. Wenn wir uns aber den Markt ansehen – nehmen wir beispielsweise Enginsight aus Jena, die hochautomatisierte Analysen und Abwehrsysteme anbieten –, wirkt dieses Argument der „technologischen Lücke“ doch vorgeschoben, oder?

Hans-Wilhelm Dünn: Absolut, da sprechen Sie einen wunden Punkt an. Das Beispiel Enginsight zeigt ja exemplarisch, dass wir diese Technologien im eigenen Land haben. Wir haben in Deutschland, gerade im Bereich Cybersecurity und Datenanalyse, exzellente Anbieter. Unternehmen wie diese, die aus der Praxis heraus entstanden sind und Sicherheitslücken automatisiert schließen, beweisen, dass „Security made in Germany“ technologisch absolut auf Augenhöhe ist. Das Problem ist nicht die fehlende Technologie, sondern die fehlende Sichtbarkeit bei den Entscheidern.

DEKOM: Woran liegt das?

Hans-Wilhelm Dünn: US-Konzerne kommen mit riesigen Marketing-Budgets und fertigen Compliance-Versprechen, die Entscheidern ein trügerisches Gefühl von Sicherheit geben. Deutsche Hidden Champions wie die Kollegen aus Jena sind technologisch oft granularer, präziser und vor allem datenschutzkonformer, fallen aber durch das Raster pauschaler Ausschreibungen, weil man sich nicht die Mühe macht, den Markt wirklich zu sondieren. Wir haben hier keine Innovationslücke, sondern eine massive Wahrnehmungs- und Implementierungslücke.

DEKOM: Wenn öffentliche Stellen diese Lücke nicht schließen und weiter auf außereuropäische Anbieter setzen, entstehen langfristige Pfadabhängigkeiten. Welche Risiken sehen Sie hier?

Hans-Wilhelm Dünn: Das Risiko ist dreigeteilt. Erstens: Preisdiktat. Wenn Sie einmal im Ökosystem drin sind, zahlen Sie jeden Preis für das nächste Update. Zweitens: Geopolitik. Technologie wird zunehmend als politische Waffe eingesetzt. Wenn sich die geopolitische Wetterlage ändert, können Updates verweigert oder Dienste eingeschränkt werden. Drittens: Die Sicherheitsarchitektur selbst. Ein System, dessen Quellcode ich nicht auditieren kann, bleibt eine Blackbox. Gerade für Kritische Infrastrukturen auf kommunaler Ebene ist es fahrlässig, sich blind auf Partner zu verlassen, deren Rechtsrahmen – wie der US CLOUD Act – im Widerspruch zu unseren Interessen stehen kann.

DEKOM: Viele Kommunalverwaltungen stehen mit dem Rücken zur Wand: Personalmangel trifft auf Modernisierungsdruck. Was raten Sie einem Bürgermeister konkret, der seine IT sicher aufstellen muss, ohne in diese Abhängigkeitsfalle zu tappen?

Hans-Wilhelm Dünn: Mein Rat ist Pragmatismus gepaart mit Prinzipientreue. Erstens: Automatisierung ist der Schlüssel gegen Fachkräftemangel, nicht das Outsourcing der Datenhoheit. Nutzen Sie Lösungen, die Prozesse wie Schwachstellenscans und Monitoring automatisieren – das entlastet das Personal massiv. Zweitens: Schauen Sie sich den heimischen Markt genau an. Deutsche Anbieter sind oft bereit, Lösungen viel flexibler an kommunale Bedürfnisse anzupassen als ein US-Konzern, der nur „Friss oder stirb“ anbietet. Investieren Sie in Systeme, die in unseren Rechtsraum gehören. Das ist am Ende die günstigste Versicherung gegen politische und digitale Krisen. (DEKOM, 23.02.2026) Mehr zum Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. (CSRD) hier…

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Der Glasfaserausbau in Deutschland im Februar 2026: Verfügbarkeit auf dem Papier, Stillstand in der Praxis. Aktivierungslücken, strategischer Überbau, Genehmigungsstaus und ein BGH-Urteil, das die Vertragspraktiken der Branche korrigieren musste – das ist die bundesweite Realität. Norderney hat eine andere Geschichte geschrieben. Fast zwei Jahre ist es her, dass die Insel den Vollausbau vermelden konnte. Heute surfen 70 Prozent der Haushalte über das stadteigene Netz. Die Stadtwerke sind damit Marktführer auf der Insel. Stadtwerke-Chef Holger Schönemann ist Elektroingenieur, hat jahrelang Telekommunikationsprojekte bei verschiedenen Telekommunikationsunternehmen geleitet und weiß, was ein Glasfaserprojekt wirklich braucht. Als er 2017 antrat, dauerte es rund zwei Jahre, den Aufsichtsrat zu überzeugen. Dann ging es schnell. Schönemann wusste von Anfang an, welche Rollen, Systeme und Partner ein solches Projekt braucht – ein Wissen, das vielen kommunalen Trägern fehlt. Sein Vorteil war zudem struktureller Natur: Als Chef der Stadtwerke, der Wohnungsgesellschaft und des Flughafens konnte er Entscheidungen treffen, die anderswo über mehrere Tische wandern. Als das Nebenkostenprivileg beim Kabelfernsehen fiel, baute er innerhalb von drei Monaten ein eigenes lineares TV-Angebot über das Glasfasernetz auf – und öffnete damit auch die Türen zu Ferienimmobilien, deren Eigentümer bis dahin kein Interesse an einem Internetanschluss hatten. In der Anfangsphase, die ersten Bagger rollten bereits, stand eine systematische Bestandsaufnahme. Rainer Staar von fiberprojects.de beging mehr als 100 Gebäude auf der Insel, um hausgenau zu klären, wo Glasfaser technisch realisierbar war und wo zunächst Lösungen erarbeitet werden mussten. Was als Vier-Wochen-Auftrag begann, wurde eine Zusammenarbeit von rund zwei Jahren. Staar begleitete die Qualitätssicherung im laufenden Bau, half bei der technischen Einarbeitung externer Mitarbeiter, erwirkte Genehmigungen bei Stadt-/ Kreis- und Landesbehörden – und war das sachliche Korrektiv, als der erste Generalunternehmer ausgetauscht werden musste. Was rät Schönemann Bürgermeistern, die das nachmachen wollen? Mut brauche man, sagt er, aber vor allem den richtigen Partner im Tiefbau. Das sei der teuerste und fehleranfälligste Teil – und der, bei dem Steuergelder am schnellsten verbrennen. Referenzen prüfen. Auf deutschsprachige Bauleitung bestehen, gerade wenn osteuropäische Unternehmen eingesetzt werden. Und: Fachleute früh ins Boot holen, nicht erst wenn etwas schiefläuft. Wer kein stringentes Projektmanagement aufsetze – mit geeigneten Systemen, nicht nur Excel – werde es schwer haben. Die Netto-Bauzeit auf Norderney betrug 500 Tage. Trotz Corona-Abriegelung, Generalunternehmerwechsel und saisonalem Bauzeitfenster zwischen Oktober und Mai. Das Lehrgeld hat Norderney bezahlt. Andere Kommunen müssen das nicht noch einmal tun. Drei Dinge haben auf Norderney funktioniert: ein Stadtwerke-Chef, der das Projekt zur Chefsache gemacht hat und dabeigeblieben ist. Die Bereitschaft, Lehrgeld zu zahlen – und daraus zu lernen. Und das richtige Händchen bei der Wahl der richtigen Fachleute. Klingt einfach. Ist es nicht. (DEKOM, 23.02.2026) Mehr Infos hier…

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Steigende Anfragevolumina, komplexere Verfahren und wachsende Erwartungen an Transparenz bringen viele kommunale Organisationen an ihre Belastungsgrenzen. In zahlreichen Verwaltungen und Infrastrukturbetrieben laufen zentrale Prozesse nach wie vor über E-Mail-Postfächer, mit entsprechend begrenzter Nachvollziehbarkeit, unklaren Zuständigkeiten und erheblichem Abstimmungsaufwand. Wie sich diese gewachsene Struktur in der Praxis auswirkt und organisatorisch neu ordnen lässt, zeigt das Beispiel der Stadtnetze Münster. Gemeinsam mit dem auf IT-Service-Management spezialisierten Unternehmen performio setzt der kommunale Netzbetreiber im Umfeld des Glasfaserausbaus auf strukturierte Ticket- und Workflowprozesse, um eingehende Anfragen zentral zu erfassen, Zuständigkeiten eindeutig zuzuordnen und Bearbeitungsstände transparent nachvollziehbar zu machen. Mit zunehmender Ausbaugeschwindigkeit steigt in Münster die Zahl der eingehenden Anfragen deutlich. Bürgeranliegen, Abstimmungen mit Tiefbauunternehmen, interne Rückfragen sowie technische Detailklärungen laufen nicht mehr über individuelle oder funktionsbezogene E-Mail-Postfächer, sondern werden systematisch erfasst und gesteuert. Transparente Zuständigkeiten und eine nachvollziehbare Dokumentation ersetzen informelle Weiterleitungen und parallele Kommunikationsstränge. Wo zuvor Zuständigkeiten manuell geklärt und Bearbeitungsstände telefonisch oder per Weiterleitung ermittelt werden mussten, sorgt heute ein zentrales Ticketsystem für Übersicht. Vertretungsregelungen lassen sich strukturiert abbilden, Bearbeitungsfristen nachvollziehen. Gleichzeitig entsteht eine belastbare Datengrundlage, um Anfragearten, Bearbeitungszeiten und Belastungsspitzen systematisch auszuwerten. Zum Einsatz kommt ein modernes SaaS Service-Management-System. Ziel ist es, Serviceprozesse verbindlich zu strukturieren und wiederkehrende Vorgänge identifizierbar zu machen. Automatisierungen unterstützen die Priorisierung und Weiterleitung von Anfragen, Auswertungen ermöglichen eine fundiertere interne Steuerung. Neben funktionalen Kriterien spielt für die Stadtnetze Münster auch die Frage der digitalen Souveränität eine Rolle. Beratung, Implementierung und laufender Support erfolgen durch einen in Deutschland ansässigen Partner. Kommunale Anforderungen an Datenschutz und IT-Governance werden dabei berücksichtigt. performio verweist in diesem Zusammenhang auf sein IT-Service-Management-Modell mit klarer Prozessstruktur und regional verankerter Betreuung. Rund 110 Mitarbeitende arbeiten inzwischen mit dem Ticketsystem bei den Stadtnetzen. Anfragen aus dem Glasfaserbereich sowie aus angrenzenden Aufgabenfeldern werden strukturiert erfasst, priorisiert und dokumentiert bearbeitet. Die zuvor dominierende E-Mail-Kommunikation verliert damit ihre Funktion als zentrales Steuerungsinstrument. Aus Sicht der Verantwortlichen liegt der zentrale Mehrwert in der gewonnenen Transparenz und daraus resultierende Optimierung von Prozessen. Bearbeitungsstände sind einsehbar, Zuständigkeiten eindeutig hinterlegt, Vertretungen systemisch geregelt. Die Auswertung der Vorgänge liefert zudem eine Grundlage für organisatorische Anpassungen und strategische Entscheidungen. Schnellere Bearbeitung, weniger Fehler und höhere Zufriedenheit der Beteiligten sind das Ergebnis. Herausforderungen ergeben sich vor allem im organisatorischen Umfeld. Fragen der IT-Sicherheit, interne Abstimmungsprozesse sowie die Integration in bestehende Systemlandschaften erfordern eine enge Koordination. Gleichwohl zeigt das Beispiel, dass sich auch gewachsene E-Mail-Strukturen schrittweise in verbindliche Workflows überführen lassen. Das Beispiel der Stadtnetze Münster verdeutlicht, dass die Leistungsfähigkeit kommunaler Infrastrukturbetriebe nicht allein vom technischen Ausbau abhängt. Ebenso entscheidend ist die Struktur der internen Prozesse. Wo E-Mail-Postfächer als zentrale Steuerungsinstrumente dienen, geraten Transparenz und Steuerbarkeit schnell an Grenzen. Strukturierte Service-Management-Lösungen können hier eine tragfähige organisatorische Grundlage schaffen und die digitale Souveränität kommunaler Unternehmen stärken. (DEKOM, 23.02.2026) Mehr Infos zu performio hier… Mehr Infos zu Stadtnetze Münster hier…

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Der Ausbau der Ladeinfrastruktur hat hierzulande zum Jahresbeginn 2026 eine neue Dynamik erreicht, die den Fokus weg von der reinen Anzahl der Ladepunkte hin zur tatsächlich verfügbaren Ladeleistung verschiebt. Mit rund 194.000 öffentlich zugänglichen Ladepunkten verzeichnete die Bundesnetzagentur zum Stichtag 1. Januar einen Zuwachs von etwa 17 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Entscheidend ist jedoch der massive Rollout von HPC-Anlagen (High Power Charging), durch den die kumulierte Ladeleistung auf über 8 Gigawatt kletterte. Während die quantitative Abdeckung die europäischen Mindestvorgaben bereits übertrifft, rücken die Qualität der Standorte und die Zuverlässigkeit der Systeme zunehmend in das Zentrum der regulatorischen Strategie. Vor diesem Hintergrund steht insbesondere der kommunale Sektor vor einer Zäsur. Die gesetzlichen Anforderungen an die Entflechtung von Netz und Betrieb sowie der steigende Kostendruck bei historisch gewachsenen Kleinststrukturen zwingen Stadtwerke dazu, ihre Rolle als „Charge Point Operator“ (CPO) grundlegend zu hinterfragen. Über die veränderten Anforderungen an kommunale Partner und die notwendigen Weichenstellungen für ein flächendeckend stabiles Ladenetz sprach DEKOM mit Stefan Kutz, der bei Wirelane den Stadtwerkebereich verantwortet.

DEKOM:  Herr Kutz, das Energiewirtschaftsgesetz fordert in § 7c eine klare Trennung zwischen Netzbetrieb und dem Betrieb von Ladeinfrastruktur. Wo liegen aus Ihrer Erfahrung die größten Fallstricke für Stadtwerke, die diesen Prozess bisher aufgeschoben haben, und welche Fristen sind jetzt kritisch?

Stefan Kutz: „Der größte Fallstrick für Stadtwerke ist die unterschätzte Komplexität der gesellschaftsrechtlichen Entflechtung. Viele Unternehmen haben den Prozess aufgeschoben, da Ausnahmeregelungen für kleinere Stadtwerke Sicherheit suggerierten. Doch die regulatorische Daumenschraube zieht an: Wer die Trennung von Netzbetrieb und Ladesäulenbetrieb (CPO) nicht rechtzeitig vollzieht, riskiert nicht nur empfindliche Bußgelder der Bundesnetzagentur.

Ein kritischer Punkt wird dabei oft übersehen: Eine überhastete Ausgliederung kann den steuerlichen Querverbund gefährden, wenn sie nicht präzise mit dem kommunalen Haushalt abgestimmt ist. Die absolute Deadline ist das Ende der Übergangszeit zum 31. Dezember 2026 – bis zu diesem Datum müssen die Strukturen stehen, um rechtssicher agieren zu können.

Über die rein rechtliche Pflicht hinaus ist jetzt jedoch auch der ideale Zeitpunkt, um das gesamte CPO-Betriebsmodell strategisch zu hinterfragen. Effizienz steht der Kleinteiligkeit des Geschäfts gegenüber. Stadtwerke sollten kritisch prüfen, ob es tatsächlich wirtschaftlich sinnvoll ist, nur vereinzelte Ladepunkte in der Region zu betreiben, anstatt sich konsequent auf ihre Kerngebote und Kompetenzen zu konzentrieren.

Die Zusammenarbeit mit professionellen, bundesweit agierenden Anbietern stellt hier oft die perfekte Lösung dar. Durch die Auslagerung der Infrastruktur wird ein professioneller Betrieb für die Zukunft sichergestellt. Letztlich profitieren die Bürgerinnen und Bürger von einer zuverlässigen, hochverfügbaren Ladeinfrastruktur.“

DEKOM:  Wirelane bietet sowohl die vollständige Übernahme als auch die reine Betriebsführung an. Nach welchen Kriterien sollten kommunale Entscheider wählen, insbesondere wenn noch Zweckbindungsfristen aus öffentlichen Förderprogrammen bestehen?

Stefan Kutz: „Zunächst muss man feststellen: Viele Stadtwerke haben den Aufbau der Ladeinfrastruktur ursprünglich aus einer besonderen Motivation heraus betrieben. Oft wurden dabei entweder die Ertragserwartungen zu optimistisch angesetzt oder die enorme operative Kleinteiligkeit des Geschäfts schlicht unterschätzt. Diese strategische Erkenntnis steht der eigentlichen Wahl des Modells meist schon vorgelagert. In der konkreten Umsetzung sollte die Entscheidung dann primär am Status der Zweckbindungsfrist festgemacht werden. Bestehen noch laufende Förderverpflichtungen, ist der reine Betriebsführungsübertrag oft der sicherste Weg, da das Stadtwerk Eigentümer (Asset-Halter) bleibt und keine Rückzahlungen riskieren muss. Ist die Zweckbindung abgelaufen, empfehlen wir die vollständige Übernahme. Damit befreit sich das Stadtwerk komplett vom technischen und wirtschaftlichen Risiko sowie vom operativen Aufwand. Wir übernehmen die Infrastruktur in unsere Bilanz und garantieren den langfristigen Weiterbetrieb auf höchstem Niveau.“

DEKOM:  Ein häufiger Kritikpunkt bei der Abgabe des Betriebs an externe Dritte ist der Verlust des lokalen Einflusses. Wie stellen Sie sicher, dass der Ladestrom weiterhin vom örtlichen Versorger bezogen wird und das Stadtwerk für die Bürger sichtbar bleibt?

Stefan Kutz: „Wir verstehen das Stadtwerk als den vertrauenswürdigen Akteur vor Ort. Daher setzen wir auf zwei Säulen: Erstens bieten wir ein partnerschaftlich abgestimmtes White-Labeling an, wenn es gewünscht wird. Die Ladesäule bleibt im gewohnten Corporate Design des Stadtwerks für den Bürger sichtbar. Lediglich ein dezentes ‚powered by‘-Labeling stellt sicher, dass die e-mobilen Nutzer in Supportfragen sofort die richtige Telefonnummer finden. Zweitens stellen wir über entsprechende Energielieferverträge sicher, dass der Ladestrom physisch vom örtlichen Versorger bezogen wird. So bleibt die regionale Wertschöpfung erhalten, und das Stadtwerk profitiert weiterhin vom Stromabsatz, ohne sich um die kleinteilige Abrechnung kümmern zu müssen.“

DEKOM:  Der Betrieb von Ladesäulen gilt als kleinteilig und wartungsintensiv. Welche technischen Standards, etwa bei der Uptime oder dem 24/7-Support, müssen heute garantiert werden, um die Akzeptanz der Elektromobilität in der Fläche nicht zu gefährden?

Stefan Kutz: „Ja, absolut richtig, ins Schwarze getroffen. Der Betrieb ist in der Tat extrem kleinteilig und wartungsintensiv – das ist ein Punkt, den viele Stadtwerke zu Beginn unterschätzt haben. Heute, im Jahr 2026, verzeiht der Markt keine Ausfälle mehr. Wir garantieren daher Standards, die für einen lokalen Versorger im Eigenbetrieb kaum wirtschaftlich darstellbar sind.

Eine Uptime von mindestens 98 bis 99 % ist heute die ‚License to operate‘. Ein automatisierter Support, der Störungen in Echtzeit erkennt und per Remote-Zugriff behebt, ist essenziell. Und wer heute noch Hardware ohne Kreditkartenterminal betreibt, riskiert die Akzeptanz der Bürger. Wir sorgen dafür, dass die Technik nicht zum Hindernis für die Elektromobilität wird, sondern zum unsichtbaren, funktionierenden Rückgrat.“

DEKOM:  Viele kommunale Netze sind historisch gewachsen und bestehen aus unterschiedlicher Hardware. Wie bewerten Sie Altanlagen im Hinblick auf eine Übernahme und ab welcher Portfoliogröße wird ein Outsourcing für einen Regionalversorger betriebswirtschaftlich zwingend?

Stefan Kutz: „Hier kommen wir zum Kern des Problems: Viele Netze sind historisch gewachsen, was zu einem heterogenen Hardware-Mix führt. Das macht die Wartung teuer und kompliziert. Wir bewerten die Altanlagen ganz individuell nach ihrer Eichrechtskonformität und zukunftsfähigen Bezahlmöglichkeiten.

Oft ist es wirtschaftlich sinnvoller, den CPO-Betrieb grundlegend zu hinterfragen, statt an unwirtschaftlichen Kleinststrukturen festzuhalten. Wir sehen die betriebswirtschaftlich zwingende Schwelle für ein Outsourcing bei ca. 50-60 Ladepunkten, natürlich komplett abhängig von der Performance des Ladesäulen-Portfolios. Darunter fressen die Fixkosten für Fachpersonal und IT-Security die Margen komplett auf. Ein professioneller Partner löst dieses Problem, indem er die Infrastruktur auslagert und so den professionellen Betrieb zum Wohle der Bürger sicherstellt.“

DEKOM:  Wirelane fokussiert sich stark auf das Laden am Zielort. Welche Rolle spielen Städte und Gemeinden in den nächsten drei Jahren bei der Standortentwicklung, und wie können sie ohne eigenes finanzielles Risiko den Ausbau beschleunigen?

Stefan Kutz: „Städte und Gemeinden spielen in den nächsten Jahren die Rolle des Enablers. Der Fokus verschiebt sich massiv zum Laden am Zielort – also genau dort, wo Menschen parken, arbeiten und einkaufen. Kommunen können den Ausbau dabei massiv beschleunigen, ohne selbst ins finanzielle Risiko zu gehen. Zum Beispiel durch Konzessionsmodelle. Dabei stellt die Gemeinde lediglich die Flächen bereit. Ein professioneller Anbieter wie Wirelane übernimmt das gesamte Investitions- und Betriebsrisiko.

Und um dem Bürokratieabbau auch ein wenig durch Expertise zu helfen, unterstützen wir Städte aktiv mit unserer ‚how to Sondernutzung‘-Guideline. Das ist eine Punkt-für-Punkt-Anleitung, die wir Kommunen zur Verfügung stellen, um administrative Hürden effizient zu meistern. Dazu bieten wir noch eine fundierte Beratung für die Standortsuche an, um sicherzustellen, dass die Infrastruktur dort entsteht, wo sie auch wirklich gebraucht wird. Somit können sich kommunale Entscheider ganz auf die strategische Stadtentwicklung konzentrieren und bieten die perfekte Lösung, um Klimaziele vor Ort perfekt umzusetzen.“ (DEKOM, 23.02.2026) Mehr Infos hier…

Vielen Dank!

Über Wirelane

Angetrieben von der Mission „We empower people to move towards a clean future” gestaltet Wirelane seit 2016 nachhaltige Mobilität und entwickelt innovative Komplettlösungen für die Errichtung, den Betrieb und die Vermarktung von Ladeinfrastruktur. Als zukunftsorientierter Full Service Provider im Bereich Ladeinfrastruktur steht das Unternehmen mit Sitz in München für eine neue Generation intelligenter Ladelösungen und treibt damit die Elektrisierung der Mobilität aktiv voran. Durch das perfekte Zusammenspiel von modernsten, eichrechtskonformen Ladesäulen, innovativer Betriebssoftware sowie vollumfänglichen Installations- und Betriebsdienstleistungen bietet die Wirelane GmbH ihren Kund:innen ein zukunftssicheres Gesamtpaket für öffentliches und halb-öffentliches, transaktionsbasiertes Laden. Auch Kommunen setzen beim Aufbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur auf Wirelane. Mit Wirelane werden Ladesysteme für wachsende Elektromobilität in Kommunen entwickelt, installiert und betrieben. Gemeinsam mit tausenden Bürger: innen in Deutschland, beantragt, installiert und betreibt das Team Standorte für Ladesäulen dort, wo sie benötigt werden. Mehr Informationen: www.wirelane.com

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Am 26. Februar trifft sich in Mönchengladbach zum fünften Mal die Smart-City-Branche zum Summit Niederrhein. In der NEW Box im Nordpark diskutieren Entscheider aus Verwaltung und Wirtschaft aktuelle Fragen der städtischen Digitalisierung — von KI in der Verwaltung bis zu datenbasierter Stadtplanung. Während viele Städte – sowohl in der Region, als auch deutschlandweit – Smart-City-Anwendungen noch planen oder erproben, haben andere den Schritt in den Dauerbetrieb vollzogen. Das osthessische Fulda gehört dazu. Die Stadt hat ihr umfassendes Smart-City-Projekt aus der Pilotphase in den Regelbetrieb überführt. Im Rahmen des hessischen Landesprogramms zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien wurden 688 Straßenleuchten auf LED-Systeme umgerüstet und an das iLCS-Lichtmanagementsystem angebunden, das die Helligkeit auf den Hauptverkehrsachsen volladaptiv und in Echtzeit steuert. Die Einspareffekte gegenüber konventioneller Lampentechnik liegen bei 79 Prozent, gegenüber dauerhaft voll betriebenen LED-Anlagen bei 58 Prozent, gegenüber fix gedimmten LED-Systemen bei 34 Prozent. Generalunternehmer war Yunex Traffic, die Rhön-Energie Fulda verantwortete den Leuchtentausch. EBERO FAB übernahm die Integration der Steuerungstechnik und Sensorik — die technische Basis, auf der das Gesamtsystem arbeitet. Denn die Leuchten sind in Fulda weit mehr als Lichtquellen. An den 688 Standorten sind Sensoren für eine Reihe städtischer Aufgaben montiert. Verkehrssensoren erfassen Verkehrsströme in Echtzeit; die Daten werden über die städtische Urban Data Platform ausgewertet und steuern die Lichtsignalanlagen — einschließlich Weitergabe an die Lichtsignalanlagenzentrale Hessen von Hessen Mobil. Parkraumsensoren überwachen die Auslastung von Stellflächen in Echtzeit und sollen Parksuchverkehr und CO₂-Ausstoß reduzieren. Temperatur- und Luftfeuchtigkeitssensoren liefern Daten zu Hitzeinseln im Stadtgebiet. Bodenfeuchtesensoren wurden im Grünflächenmanagement eingesetzt, um Bewässerungsplanung mit Wetterdaten zu verknüpfen. Füllstandsensoren in Altpapier- und Altglascontainern ermöglichen bedarfsgerechtere Leerungsintervalle und zeigen Bürgern freie Kapazitäten an. Übertragen wird alles per LoRaWAN; das Rückgrat bildet eine Datenplattform nach DIN SPEC 91357, die der Stadt die volle Datenkontrolle sichert. Das Fuldaer Modell zeigt: Wer Straßenbeleuchtung erneuert und die Infrastruktur dabei konsequent für Sensorik mitdenkt, schafft an bestehenden Standorten eine Plattform für zahlreiche städtische Anwendungen — ohne zusätzliche Masten oder Leitungswege. Dass das im Regelbetrieb funktioniert, hat Fulda bereits belegt. (DEKOM, 23.02.2026) Ganzer Artikel hier…

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Ende März wird Bielefeld zur Anlaufstelle der kommunalen Digitalszene. Am 25. und 26. März 2026 öffnet die KommDIGITALE in der Stadthalle Bielefeld ihre Türen – als Kongressmesse für die Digitalisierung der kommunalen Verwaltung und inzwischen eine der wichtigsten Fachveranstaltungen ihrer Art in Deutschland. Auf über 3.000 Quadratmetern Ausstellungsfläche präsentieren mehr als 100 Aussteller ihre Lösungen. Das Veranstaltungskonzept wurde für 2026 bewusst kompakter gestaltet: Zwei Tage, klarer Fokus auf die praktische Umsetzung. Neu sind drei interaktive „Digitale Werkbänke“ mitten im Messegeschehen, an denen Lösungen direkt erlebbar gemacht werden sollen. Ergänzt wird das Programm durch sechs Kongressräume mit Workshops, Diskussionen und dem DIGITAL-Award 2026, mit dem exzellente kommunale Digitalisierungsprojekte ausgezeichnet werden. Das Kongressprogramm spiegelt wider, womit Verwaltungen derzeit tatsächlich ringen: KI-Plattformen, Prozessautomatisierung, Informationssicherheit, digitale Souveränität und Change Management sind die bestimmenden Themen. Hinter all diesen Digitalisierungsvorhaben steckt jedoch eine Herausforderung, die strukturell tiefer liegt: Wissen muss aufgebaut, gesichert und weitergegeben werden. Erfahrene Mitarbeitende gehen in Rente, Stellen bleiben unbesetzt, neue Anforderungen wachsen schneller als Einarbeitungskapazitäten. Digitale Qualifizierung und systematisches Wissensmanagement sind damit keine Randthemen der Verwaltungsmodernisierung – sondern ihre Voraussetzung. Genau hier setzt die cogniport GmbH aus Aachen mit ihren Lösungen an. Das Unternehmen ist seit 1998 auf die Qualifizierung und Wissenssicherung in Kommunalverwaltungen spezialisiert und gehört damit zu den wenigen Ausstellern auf der KommDIGITALE, die dieses Thema nicht als Begleitleistung verstehen – sondern als Kernkompetenz.  Das Unternehmen ist nicht nur mit einem Stand vertreten, sondern bringt sich auch aktiv ins Kongressprogramm ein: Unter dem Titel „Bildung digital gestalten: für eine moderne Verwaltung“ hält cogniport an beiden Messetagen einen Vortrag auf der KDN-Bühne – am 25. März von 10:30 bis 10:55 Uhr und am 26. März von 11:00 bis 11:25 Uhr. Im Mittelpunkt des Messeauftritts steht das Gesamtportfolio des Unternehmens: modulare Weiterbildungsangebote für Kommunen, maßgeschneiderte Schulungskonzepte, eLearning-Programme sowie Lösungen für Schulungsmanagement und Personalentwicklung. Kern ist die digitale Bildungsplattform von cogniport, die Lernen und Wissensmanagement in einer integrierten Lösung zusammenführt. Verwaltungen erhalten damit ein Werkzeug, das Qualifizierung, Onboarding, Pflichtschulungen und Wissenstransfer zentral organisiert – standortunabhängig und ohne Bindung an Dienstzeiten. Für Kommunen, die gleichzeitig Fachkräftemangel, demografischen Wandel und wachsende gesetzliche Anforderungen bewältigen müssen, kann ein solches System erhebliche operative Entlastung bringen. (DEKOM, 23.02.2026) Mehr Infos hier…

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Eine aktuelle Studie des ifo Instituts auf Basis des KfW-Kommunalpanels 2025 gibt erstmals systematisch Auskunft darüber, was kommunale Finanzverantwortliche von Förderprogrammen erwarten – und wo der Schuh drückt. Die Ergebnisse dürften für Kämmereien und Gemeinderäte gleichermaßen von Interesse sein: Sie liefern Argumente für künftige Gespräche mit Fördermittelgebern auf Landes- und Bundesebene. Kommunen tragen fast die Hälfte aller öffentlichen Bauinvestitionen in Deutschland. Der kommunale Investitionsrückstand liegt laut KfW-Kommunalpanel bei rund 215,8 Milliarden Euro. Gleichzeitig greifen 88 Prozent aller Kommunen auf Förderprogramme zurück und finanzieren darüber rund ein Fünftel ihrer Investitionen. Fördermittel sind damit längst kein Randphänomen mehr, sondern ein struktureller Bestandteil kommunaler Haushalte. Das Grundproblem: Mit den Fördermitteln kommt Bürokratie. Antragspflichten, Dokumentationsanforderungen, Ausschlussklauseln und Abrechnungsauflagen binden kommunales Personal, das ohnehin knapp ist – besonders in kleinen Verwaltungen. Forscher der Universität Leipzig, der KfW Research und des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) haben 509 offene Freitextantworten aus dem KfW-Kommunalpanel 2025 ausgewertet. Die Kämmereien wurden gefragt, was aus ihrer Sicht ein „praktikables“ Förderprogramm ausmacht. Das methodische Besondere: keine vorgegebenen Antwortkategorien – die Prioritäten mussten die Befragten selbst formulieren. 63 Prozent der Antworten blieben eher allgemein, 37 Prozent enthielten konkrete Verbesserungsvorschläge. 18 Prozent der Rückmeldungen fielen emotional aufgeladen aus – Formulierungen wie „keine Krümelkackerei“ oder „kein Firlefanz“ spiegeln handfesten Frust wider. Die Auswertung ergibt zehn Kriterien, die sich entlang des gesamten Förderprozesses verteilen. Bei der Antragstellung steht der Wunsch nach schlanken Verfahren ganz oben: Fast jede zweite Rückmeldung – 48 Prozent – fordert, dass Anträge ohne umfangreiche Konzepte, externe Gutachter oder aufwändige Planungsunterlagen gestellt werden können. Die Kernverwaltung soll den Antrag eigenständig bearbeiten können; grobe Kostenschätzungen sollen genügen, proportional zur Fördersumme. Knapp ein Drittel der Antworten verlangt transparente und verständliche Förderrichtlinien, die auch Mitarbeitende ohne spezialisiertes Förderwissen verstehen – ohne „verwinkelte Ausnahmeregelungen“, die durch bloße Formulierungsfehler zum Ausschluss führen. Weitere zentrale Forderungen sind ausreichende Vorlaufzeit für die Antragstellung, zügige Bewilligungsentscheidungen und schneller Mittelzufluss sowie Flexibilität bei der Mittelverwendung und bei Fristverlängerungen, wenn Kostenentwicklungen unvorhergesehen eintreten. 15 Prozent der Antworten betonen die Notwendigkeit fester, fachlich kompetenter Ansprechpartner statt anonymer Hotlines. Hinzu kommen Forderungen nach ausreichend hohen Förderquoten – manche Kommunen nennen 50 bis 80 Prozent als Untergrenze –, nach realistischen Bewilligungswahrscheinlichkeiten statt Windhundverfahren sowie nach einer stärkeren Ausrichtung der Programme am tatsächlichen lokalen Bedarf. Besonders deutlich fällt mit 33 Prozent der Rückmeldungen der Ruf nach vereinfachten Nachweispflichten bei der Abrechnung aus: Statt umfangreicher Belegpflichten und nachgelagerter externer Prüfungen soll das kommunale Rechnungsprüfungsamt anerkannt und dessen Testat als ausreichend akzeptiert werden. Die Studie erscheint zu einem politisch günstigen Zeitpunkt. Im Zuge des geplanten Bundesinfrastruktursondervermögens wird aktuell über die Mittelverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen diskutiert. Mehrere Bundesländer – darunter Sachsen und Schleswig-Holstein – überarbeiten ihre Förderprogrammstrukturen. Die Botschaft der Kämmereien ist dabei eindeutig: Es geht nicht nur um punktuelle Anpassungen einzelner Programme, sondern um einen grundsätzlichen Perspektivwechsel. Kommunen wünschen sich mehr Vertrauen in ihre Entscheidungskompetenz – etwa durch pauschalisierte Fördermittel statt kleinschrittiger Einzelkostenprüfung – sowie eine konsequente Digitalisierung der Verfahren. Kämmereien und Verwaltungsleitungen können die Studie nutzen, um gegenüber Landesministerien und Fördermittelgebern konkrete Vereinfachungen einzufordern. Die zehn Kriterien bieten eine systematische Argumentationsgrundlage, dokumentiert durch eine repräsentative Befragung von mehr als 500 Kommunen. Kommunale Spitzenverbände greifen ähnliche Forderungen bereits seit Jahren auf – die ifo-Studie liefert nun die empirische Untermauerung. (DEKOM, 23.02.2026) ifo-Studie hier…

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Ob IT-Störung bei der Bahn durch Cyberangriffe oder Stromausfall nach der Sabotage von Leitungen: Die große Mehrheit der Deutschen rechnet mit ernstzunehmenden Krisen infolge digitaler Attacken, Sabotageaktionen und Desinformationskampagnen. Auf der anderen Seite bereitet sich kaum jemand auf die Folgen solcher hybrider Angriffe vor. Nur 2 Prozent der Bevölkerung halten ihren Haushalt für sehr gut auf hybride Angriffe und ihre Folgen vorbereitet, weitere 13 Prozent für eher gut. Rund ein Viertel (27 Prozent) sieht sich eher schlecht vorbereitet und mehr als die Hälfte (55 Prozent) ist nach eigenen Angaben überhaupt nicht vorbereitet. Dabei planen immerhin 26 Prozent, Vorkehrungen zu treffen, 29 Prozent wollen dies aber auch künftig nicht tun.  Zugleich halten es 82 Prozent für wahrscheinlich, dass es in Deutschland zu einer ernsthaften Krise infolge hybrider Angriffe kommt. Rund zwei Drittel (64 Prozent) sehen aufgrund der Spannungen zwischen Russland und der NATO eine zunehmende Gefahr, knapp die Hälfte (49 Prozent) erwartet in den kommenden fünf Jahren sogar eine militärische Konfrontation zwischen Russland und der NATO. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 1.263 Personen ab 16 Jahren in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Deutschland wird jetzt schon täglich angegriffen: im Cyberraum, mit Sabotageaktionen und mit Desinformationskampagnen. Deutschland muss seine Resilienz stärken, und dazu gehört insbesondere die Vorbereitung der Bevölkerung auf Angriffe jeglicher Art und ihre Folgen“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. Aktuell sagen 64 Prozent der Menschen in Deutschland, dass sie über Bedrohungen durch hybride Angriffe nicht informiert sind, 65 Prozent finden, die Bevölkerung müsse sich insgesamt besser gegen hybride Angriffe und deren Folgen schützen. Große Angst haben die Menschen vor allem davor, dass Angriffe die Energieversorgung beschädigen oder lahmlegen (77 Prozent), 69 Prozent sorgen sich vor Ausfällen bei Banken und Versicherungen. Dahinter folgen Krankenhäuser und Ärzte (60 Prozent), die Wasserversorgung (58 Prozent) und die Lebensmittelversorgung (54 Prozent). Etwas weniger als die Hälfte (47 Prozent) hat Angst vor Ausfällen bei Telekommunikation und IT, 41 Prozent bei der öffentlichen Verwaltung und 35 Prozent bei Transport und Verkehr. Schlusslichter sind die Abfallentsorgung (27 Prozent) sowie Medien und Kultur (22 Prozent). „Deutschland muss nicht nur seine kritische Infrastruktur noch besser schützen. Jeder und jede Einzelne, aber auch die Verwaltungen und die Unternehmen müssen Vorkehrungen treffen. Im Krisenfall sind die ersten Stunden besonders wichtig“, so Wintergerst. Die meisten haben sich in ihrem Haushalt zumindest ein wenig vorbereitet. So nutzen 59 Prozent Sicherheitssoftware wie zum Beispiel eine Firewall gegen Cyberangriffe, 36 Prozent haben digitale Kopien wichtiger Dokumente angelegt und 26 Prozent analoge Kopien auf Papier von wichtigen digitalen Dateien erstellt. 31 Prozent verfügen über alternative Energiequellen wie Powerbanks oder Batterien. Aber auch ganz klassische Vorbereitungen haben viele Menschen getroffen: 41 Prozent verfügen über Taschenlampen oder Kerzen, ebenso viele haben Notvorräte an Wasser und Lebensmitteln angelegt, 36 Prozent haben eine Bargeldreserve und 29 Prozent einen Notvorrat an Medikamenten. 16 Prozent verfügen über alternative Kommunikationsmittel wie ein batteriebetriebenes Radio oder Funkgeräte. Aber ein Fünftel (19 Prozent) hat gar keine Vorkehrungen getroffen. „Unentschlossenheit macht Deutschland nicht resilient. Andere Länder wie etwa Finnland zeigen uns, wie es besser geht: mit überzeugenden, verständlichen Informationen für Bevölkerung und Unternehmen. Ebenso wichtig ist eine pro-aktive Grundhaltung in der Gesellschaft, die Gefahren aufmerksam wahrnimmt und in Handeln übersetzt“, sagt Wintergerst.

(BITKOM, 23.02.2026) Ganzer Artikel hier…

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Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßen die Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG), die Klagen der pharmazeutischen und kosmetischen Industrie gegen zentrale Elemente der novellierten Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) als unzulässig abzuweisen. Insgesamt 16 Verfahren, die in drei Hauptverfahren zusammengefasst wurden – unter Beteiligung von Branchenverbänden und Unternehmen aus der Pharma- und Kosmetikindustrie – zielten darauf ab, die in der Kommunalabwasserrichtlinie festgelegte Herstellerverantwortung aufzuheben. Die Gerichtsentscheidung entspricht der Rechtsauffassung von BDEW und VKU, wonach die Klagen vor dem europäischen Gericht keinen Bestand haben konnten. Vor diesem Hintergrund hatten die beiden Verbände den Streitbeitritt vor dem Europäischen Gericht gegen die Klagen der Pharma- und Kosmetikindustrie beantragt.  Die Entscheidung des Gerichts bestätigt die Bedeutung der Novelle der Kommunalabwasserrichtlinie als umweltökonomischen Meilenstein für den Gewässer- und Gesundheitsschutz in Europa. Jetzt kommt es darauf an, die Vorgaben zügig und ohne nationale Sonderwege in deutsches Recht umzusetzen. Ein zentraler Fortschritt bleibt die Erweiterte Herstellerverantwortung: Sie setzt das Verursacherprinzip konsequent um und beteiligt Hersteller erstmals systematisch an den Kosten der vierten Reinigungsstufe. Was wir jetzt brauchen, ist ein Umschalten von einer Verweigerungshaltung durch Klageverfahren hin zu konstruktiver Mitarbeit. Die Richtlinie ist beschlossen – jetzt ist die Zeit für Dialog und gemeinsame Verantwortung. BDEW und VKU fordern die pharmazeutische und kosmetische Industrie auf, sich aktiv und konstruktiv an der Umsetzung zu beteiligen und Verantwortung für die von ihnen verursachten Spurenstoffe zu übernehmen. (VKU, 19.02.2026) Ganzer Artikel hier…

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Sowohl die Mieten als auch die Kaufpreise für Wohnimmobilien in Deutschland sind im Jahr 2025 gestiegen. In der Höhe des Aufschlags unterscheiden sich die größten deutschen Städte allerdings teils erheblich. Wer in Deutschland wohnen oder Eigentum besitzen wollte, musste im vergangenen Jahr tiefer in die Tasche greifen. Das zeigt der IW-Wohnindex, der seit 2024 viermal im Jahr anhand der Auswertung von mehreren Millionen Inseraten für Wohnungen und Häuser die Entwicklung auf dem Immobilienmarkt nachzeichnet. Demnach fielen die Mieten und die Kaufpreise für Eigentumswohnungen 2025 jeweils rund 4 Prozent höher aus als Ende 2024, die Kaufpreise für Ein- und Zweifamilienhäuser stiegen um fast 3 Prozent. Verglichen mit dem Höchstwert von Anfang 2022 waren die Kaufpreise für Eigentumswohnungen zuletzt um knapp 7 Prozent niedriger, jene für Ein- und Zweifamilienhäuser um rund 9 Prozent. Für Mieten gilt dieser Befund jedoch nicht, ihr Aufwärtstrend setzt sich ungebrochen fort. Im vierten Quartal 2025 lagen sie im Durchschnitt bereits um fast ein Fünftel über dem Niveau von Anfang 2022, im Vergleich zum dritten Quartal 2025 erhöhten sie sich um rund 1 Prozent. Am stärksten stiegen sie im vergangenen Jahr mit 4,8 Prozent im Umland der sieben größten deutschen Städte. In Köln legten die Mieten 2025 gegenüber dem vierten Quartal 2024 um 7,6 Prozent zu, in Berlin nur um 0,7 Prozent. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Kaufpreisen, deren Zuwachs nur in München (0,7 Prozent) und Stuttgart (1,1 Prozent) geringer war als in Berlin (1,8 Prozent). Am anderen Ende des Rankings stand vor Köln mit einem Plus von 4,9 Prozent nur Dortmund, wo Immobilienkäufer zuletzt 5,5 Prozent mehr bezahlen mussten. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen 2025 die Mieten und die Kaufpreise für Eigentumswohnungen jeweils um rund 4 Prozent, die Kaufpreise für Ein- und Zweifamilienhäuser um fast 3 Prozent. Um ein differenziertes Bild über die Entwicklung in den verschiedenen Regionen der Bundesrepublik zu bekommen, teilten die IW-Forscher im aktuellen Wohnindex die Städte zudem anhand ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, Einwohnerzahl, infrastrukturellen Ausstattung und der Rolle im Immobilienmarkt in vier verschiedene Gruppen ein. Sowohl im Miet- als auch im Kaufsegment sind demnach die Preise am stärksten in Städten gestiegen, die nicht zu den sieben größten des Landes gehören, aber trotzdem eine starke regionale Bedeutung haben – zum Beispiel Leipzig oder Hannover –, sowie in mittelgroßen Städten mit begrenzter wirtschaftlicher Bedeutung, aber attraktiven Lebensbedingungen – etwa Freiburg oder Kiel. Erklären könnte diesen Trend das Zusammenspiel zwischen Angebot und Nachfrage. So können möglicherweise immer mehr Menschen, die in eine Stadt ziehen wollen, die hohen Preise in den sieben deutschen Metropolen nicht stemmen und weichen in die nächstgrößten Städte aus. Dieser gestiegenen Nachfrage kommt das Angebot aufgrund begrenzter Flächenverfügbarkeiten und langen Bauzeiträumen nicht hinterher, sodass die Preise steigen. Um dem entgegenzuwirken, braucht es mehr Wohnungen – helfen können dabei schnellere Planungs- und Genehmigungsprozesse, vereinfachte Bauvorschriften sowie das Etablieren von seriellem Bauen, das deutlich kostengünstiger ist als herkömmliche Bauvorhaben. Eine dämpfende Wirkung auf die Baulandpreise – und damit auf die Kosten von Neubauten – hätte zudem die verstärkte Ausweisung von Flächen für den Wohnungsbau. (IWD, 23.02.2026) Ganzer Artikel hier…

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Der Ausbau von Wind- und Solarkraftwerken sowie die Planungen für Großbatteriespeicher laufen dem Stromnetz-Ausbau davon. Die Bundesregierung will gegensteuern und die Erneuerbaren-Branche künftig stärker an den Kosten des Netzausbaus beteiligen. Ein Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums sieht vor, dass Betreiber neuer Anlagen je nach Region und Stand des Netzausbaus Zuschüsse zahlen müssen, damit ihre Kraftwerke ans Netz gehen können. Die Regelung soll Anreize schaffen, Anlagen dort zu errichten, wo das Stromnetz die Kapazitäten aufnehmen kann. Das berichtete zuerst das Nachrichtenmagazin Spiegel. Demnach sollen Gebiete mit besonders ausgelasteten Netzen künftig als „kapazitätslimitiertes Netzgebiet“ ausgewiesen werden. Maßgeblich ist, wenn im Vorjahr mehr als drei Prozent der Strommenge nicht ins Netz eingespeist werden konnte. In solchen Regionen erhalten Betreiber neuer Ökostromanlagen nur dann einen unverzüglichen Netzanschluss, wenn sie bis zu zehn Jahre lang auf Entschädigungen bei künftigen Abregelungen verzichten. Zudem sollen die Betreiber laut Spiegel-Bericht Optimierung, Verstärkung und Ausbau der Netze teilweise mitfinanzieren, was die Investitionskosten in die Höhe treibt. Bislang gilt das sogenannte Windhund-Verfahren: Wer seinen Antrag zuerst stellt, erhält Vorrang beim Anschluss. Bereits die Bundesnetzagentur unter der Ampel-Regierung hatte ähnliche Ideen entwickelt, um den Ausbau der Erneuerbaren besser am Netzausbau auszurichten. Die Energiebranche befürchtet allerdings, die neuen Regeln könnten den Ausbau bremsen. 2025 stammte mehr als die Hälfte des Stromverbrauchs in Deutschland aus Wind-, Sonnen- oder Wasserkraftwerken. Der Entwurf enthält ein weiteres Instrument: In Gebieten mit ausgelasteten Netzen können Betreiber neuer Ökostrom-Anlagen zwar angeschlossen werden, müssen aber darauf verzichten, für eine Abregelung ihrer Anlagen wegen Netzengpässen entschädigt zu werden. Bisher war diese Entschädigung die Regel. Die Neuregelung soll die sogenannten Redispatch-Kosten senken, die über die Netzentgelte auf die Strompreise umgelegt werden. Zudem reagiert die Reform auf eine Antragsflut bei Großbatterie-Speichern. Netzbetreiber sehen sich mit Anträgen für neue Anlagen im Umfang von rund 400 Gigawatt konfrontiert, obwohl nur ein Bruchteil davon realisierbar ist. Diese Überlastung blockiert knappe Anschlusskapazitäten für umsetzbare Projekte. Künftig können Netzbetreiber Anträge nach gesetzlichen Kriterien priorisieren statt nur nach Eingangsreihenfolge zu bearbeiten. Maßgeblich sind der Beitrag zur Sicherheit des Stromsystems und die Passung zu den Ausbauzielen der Regierung. Damit sollen wichtige Vorhaben für die Energiewende Vorrang vor spekulativen Anfragen erhalten. Das Wirtschaftsministerium bestätigt, dass man an Maßnahmen für eine bessere Synchronisierung des Ausbaus von Erneuerbaren und Netzen arbeite und diese zu gegebener Zeit öffentlich konsultieren werde. (DEKOM, 09.02.2026)

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Die Investitionen der deutschen Wirtschaft sind seit 2019 um fast ein Viertel eingebrochen. Die Bundesregierung hat darauf mit Ankündigungen zu Bürokratieabbau, niedrigeren Energiekosten und Steuersenkungen reagiert. Unternehmen bewerten diese Pläne in Umfragen positiv, doch viele Maßnahmen existieren bislang nur auf dem Papier. Von 2019 bis Herbst 2025 sind die privatwirtschaftlichen Bruttoanlageinvestitionen in Deutschland real um 23 Prozent gesunken, wie das Institut der deutschen Wirtschaft ermittelt hat. Im internationalen Standortvergleich ist Deutschland vom dritten auf den zwölften Platz abgerutscht. Die Gründe sind bekannt: gestiegene Energie- und Materialkosten, neue Handelshürden und verschlechterte Standortbedingungen im Vergleich zu Wettbewerbsländern. Die Folgen treffen auch die Kommunen, die auf Investitionen der ansässigen Betriebe angewiesen sind. Das Institut der deutschen Wirtschaft hat im Herbst 2025 Unternehmen befragt, wie sich angekündigte Regierungsvorhaben auf ihre Investitionsbereitschaft auswirken. Neun von zehn Firmen erwarten positive Effekte durch Bürokratieabbau, 84 Prozent durch niedrigere Energiekosten. Allerdings beruhen diese Hoffnungen weitgehend auf Ankündigungen. Das im November 2025 beschlossene Bürokratiepaket enthält lediglich kleinteilige Sofortmaßnahmen wie den Wegfall einiger Berichtspflichten. Die von der Wirtschaft geforderte umfassende Entlastung steht noch aus. Bei den Energiekosten hat die Regierung zwar die Stromsteuer gesenkt und die Gasspeicherumlage abgeschafft, eine überzeugende Strategie für energieintensive Branchen fehlt jedoch. Für Kommunen verschärft sich die Lage durch die Untätigkeit der Bundesregierung bei den Sozialversicherungen. Mehr als sechs von zehn befragten Unternehmen nennen die fehlenden Reformen als Investitionsbremse. Sie rechnen mit steigenden Renten- und Krankenversicherungsbeiträgen und damit höheren Lohnnebenkosten. Das betrifft auch die Kommunen als Arbeitgeber. Die angekündigte schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer von 15 auf 10 Prozent ab 2028 steht zudem unter Vorbehalt, da die nächste Bundestagswahl 2029 stattfindet und eine neue Regierung die Pläne revidieren könnte. Kommunen können die Rahmenbedingungen für lokale Investitionen durch eigene Maßnahmen nur begrenzt verbessern. Beschleunigte Genehmigungsverfahren, verlässliche Planungssicherheit und der Abbau überflüssiger Dokumentationspflichten in der Verwaltung können allerdings Signale setzen. Entscheidend bleibt jedoch, ob die Bundesregierung ihre Ankündigungen tatsächlich umsetzt. Bis dahin dürfte die Investitionszurückhaltung der Wirtschaft anhalten – mit direkten Folgen für kommunale Haushalte und Arbeitsplatzsicherheit vor Ort. (DEKOM/IWD 05.02.2026) Ganzer Artikel hier…

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Die ambitionierten Ziele der föderalen Modernisierungsagenda stehen 2026 vor ihrer größten Belastungsprobe. Während Bund und Länder den rechtlichen Rahmen für beschleunigte Verfahren und digitale Prozesse geschaffen haben, gefährdet der personelle Umbruch in den Rathäusern die Umsetzung. Mit dem Renteneintritt der Babyboomer verliert die Verwaltung in den nächsten Jahren unzählige langgediente Mitarbeiter und mit ihnen einen riesigen Erfahrungs- und Wissensschatz, der über Jahrzehnte die Stabilität der Verwaltung garantiert hat. Bis 2030 muss jeder dritte Schreibtisch neu besetzt werden. Dieser Verlust trifft auf eine Reformgeschwindigkeit, die die verbleibenden Belegschaften zunehmend fordert. Für Bürgermeister und Verwaltungsleiter stellt sich die existenzielle Frage, wie sie den Laden künftig noch am Laufen halten: Es geht nicht mehr nur darum, welche Software lizenziert wird, sondern wer sie morgen noch rechtssicher und effizient bedienen kann. Die herkömmliche Fortbildung stößt bei dieser Dynamik an ihre Grenzen. In vielen Verwaltungen klafft eine methodische Lücke zwischen dem hohen technischen Anspruch der Staatsmodernisierung und der praktischen Anwendung im Amt. Wenn komplexe Software-Rollouts oder neue gesetzliche Anforderungen lediglich durch isolierte Einzelschulungen begleitet werden, findet der notwendige Transfer in den Dienstalltag oft nur unzureichend statt. Das Risiko sind Fehleranfälligkeit und Frustration in den Ämtern. Eine Verwaltung im permanenten Wandel benötigt daher eine strategische Bildungs-Orchestrierung, die den Erfolg von Modernisierungsprojekten operativ absichert. An dieser Schnittstelle agiert die ML Gruppe. Das Unternehmen hat sich über Jahrzehnte darauf spezialisiert, die Qualifizierung in hochkomplexen Großorganisationen zu steuern. Als langjähriger Partner der Bundeswehr beherrscht die ML Gruppe die Transformation von theoretischen Vorgaben in tatsächliches Handeln. Der methodische Kern ist die Kompetenzorientierte Ausbildung (KOA). Dieser Ansatz verschiebt den Fokus konsequent vom bloßen Auswendiglernen hin zum echten Können. Für die kommunale Ebene bedeutet dies eine messbare Steigerung der Entscheidungssicherheit in einem zunehmend digitalisierten und rechtlich anspruchsvollen Umfeld. Ein kritisches Nadelöhr bei großflächigen Qualifizierungen ist die logistische Umsetzbarkeit. Kommunale Ressourcen an Räumen und Ausbildern sind knapp, während die Arbeit weitergehen muss. Die ML Gruppe löst diesen Engpass durch mobile Lernarchitekturen. Mit dem Konzept „Classroom in a Box“ werden ad hoc moderne Schulungsumgebungen direkt vor Ort in der Verwaltung geschaffen. Dies ermöglicht es, ganze Fachbereiche zeitgleich und dezentral auf neue Anforderungen vorzubereiten, ohne dass Arbeitszeit durch Dienstreisen verloren geht. Ob Kommunen handlungsfähig bleiben, entscheidet sich an der Frage, wie effektiv der Wissenstransfer zwischen den Generationen gelingt. Ein Partner, der methodische Präzision mit einer leistungsstarken Logistik verbindet, schafft die notwendige Sicherheit für den Generationswechsel. Die Investition in eine professionelle Bildungstransformation ist somit die wichtigste Versicherung für eine funktionierende Verwaltung im dauerhaften Wandel. (DEKOM, 09.02.2026) Ganzer Artikel hier…

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Anhaltender Personalmangel zwingt immer mehr Rathäuser und Kommunen zum Umdenken. Wo offene Stellen nicht nachbesetzt werden können, suchen Verwaltungsleitungen zunehmend nach Wegen, die bestehende Belegschaft von administrativen Routineaufgaben zu entlasten.  Mit dem sicheren digitalen Datenaustausch – vom digitalen Posteingang, über die automatisierte Verarbeitung von Formulardaten bis hin zum automatischen Bescheidversand -rückt dabei ein Bereich in den Fokus, der bislang oft als rein technisches Detail behandelt wurde. Die Art und Weise, wie Daten die Behörde erreichen und diese wieder verlassen, entscheidet maßgeblich darüber, ob nachgelagerte Prozesse effizient laufen oder ins Stocken geraten. Die Ausgangslage in vielen Kommunen ist von einer Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit geprägt. Während Bürger und lokale Unternehmen digitale Kommunikationswege erwarten, fehlt es häufig an einer durchgängigen Infrastruktur für den sicheren Austausch sensibler Daten. Aus der Not heraus entstehen oft improvisierte Lösungen. Vertrauliche Unterlagen landen unverschlüsselt in E-Mail-Postfächern, große Planungsdateien werden über private Cloud-Dienste ausgetauscht oder physisch auf Datenträgern eingereicht. Dies führt in der Praxis zu einem kaum steuerbaren Wildwuchs, der nicht nur datenschutzrechtliche Risiken birgt, sondern vor allem massive manuelle Aufwände verursacht. Die Folgen dieses Zustands belasten die Sachbearbeitung direkt. Solange digitale Eingänge händisch gesichtet, auf Viren geprüft, entschlüsselt und manuell den Fachverfahren zugeordnet werden müssen, bindet dies wertvolle Arbeitszeit. Der eigentliche Vorteil der Digitalisierung verpufft durch diese Medienbrüche bereits an der Pforte. Anstatt sich auf die fachliche Prüfung konzentrieren zu können, fungieren qualifizierte Mitarbeiter als Datenverwalter, die Informationen mühsam von einem System ins nächste übertragen. Der Lösungsansatz des deutschen Software-Spezialisten FTAPI setzt genau an dieser Schnittstelle an. Ziel ist es, die vielfältigen und oft unsicheren Kanäle durch eine zentrale Plattform abzulösen, die den gesamten Datenaustausch bündelt. Technisch fungiert das System als gesicherte Schleuse, die Informationen jeglicher Art und Größe verschlüsselt entgegennimmt, in Kernsysteme wie dem Dokumentenmanagement oder Fachverfahren ablegt und direkt aus diesen Systemen heraus auch wieder – nach extern freigeben und sicher verschlüsselt – versenden kann. Damit wird das diffuse Chaos der Datenströme durch einen strukturierten, DSGVO-konformen Prozess ersetzt, der der Verwaltung die Kontrolle über ihre Daten zurückgibt. Der entscheidende Hebel für die Effizienz liegt jedoch in der tiefen Integration in die bestehende IT-Landschaft. Die FTAPI-Plattform leitet validierte Daten direkt an die führenden Systeme wie das Dokumentenmanagementsystem oder spezifische Fachanwendungen weiter. Dieser Automatisierungsgrad eliminiert die fehleranfälligen manuellen Zwischenschritte und ist geeignet unsichere und ineffiziente Kanäle wie das Fax zu ersetzen. Ein Antrag oder Nachweis landet geprüft und korrekt zugeordnet direkt in der digitalen Akte. Durch die technische Bereinigung der Datenflüsse gewinnt die Verwaltung jene Ressourcen zurück, die sie für die inhaltliche Arbeit an den Anliegen der Bürger dringend benötigt. (DEKOM, 09.02.2026) Mehr Infos hier…

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Mit dem Inkrafttreten des neuen § 75a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zum 1. Januar 2026 entfällt die bisherige strikte Bindung an die Unterschwellenvergabeordnung. Dadurch genießen nordrhein-westfälische Kommunen bei der Auswahl externer Partner nun die gleiche verfahrensfreie Beinfreiheit wie privatwirtschaftlich organisierte Stadtwerke. Da starre Wertgrenzen aufgehoben wurden und qualitative Kriterien wie die administrative Entlastung der Verwaltung nun rechtssicher höher bewertet werden als der reine Preis, ist die Angst vor bürokratischen Ausschreibungshürden bei der Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) faktisch Geschichte. Dieser neue rechtliche Spielraum ist für kommunale Entscheider von hoher Relevanz, da er ein sofort nutzbares Instrument zur Mitarbeiterbindung eröffnet. Während der Paragraph 18a TVöD/VKA bereits die finanzielle Basis über das Leistungsentgelt bietet, ermöglicht die aktuelle Reform nun die schlanke Einbindung spezialisierter Dienstleister wie dem Deutschen bKV-Service (dbkvs.de). Kommunen können gesundheitsfördernde Maßnahmen dadurch wesentlich schneller und ohne die Risiken komplexer Vergabeverfahren umsetzen. Zudem adressiert die bKV direkt die Problematik steigender Krankenstände durch einen privilegierten Zugang zu Vorsorgeuntersuchungen und Facharztterminen, wobei der Gleichbehandlungsgrundsatz durch den Verzicht auf Gesundheitsprüfungen gewahrt bleibt. Ein entscheidender Faktor für den Erfolg in der Praxis ist die Schonung der ohnehin knappen Personalressourcen in den Rathäusern. Um keine neuen administrativen Hürden aufzubauen, erfolgt die gesamte operative Abwicklung der Versicherungskonzepte außerhalb der Verwaltung. Eine bKV darf im kommunalen Alltag nicht zu Mehrarbeit führen. Unser Ziel ist es, dass die Verwaltung lediglich den Rahmen vorgibt, während wir die gesamte gesundheitliche Betreuung und administrative Abwicklung geräuschlos im Hintergrund übernehmen“, erklärt Tassilo Pollmeier, Geschäftsführer des Deutschen bKV-Service. Die Einreichung von Belegen und die Klärung medizinischer Fragen erfolgen unmittelbar zwischen den Beschäftigten und dem Dienstleister. Diese strikte Trennung stellt sicher, dass sensible Gesundheitsdaten nicht in die Personalakten gelangen und die Personalabteilungen von jedem administrativen Einzelfall befreit bleiben. Im Februar 2026 bietet sich Kommunen somit eine seltene Konstellation: Die Kombination aus vorhandenen Mitteln im Tarifsystem und der neuen Freiheit im Vergaberecht schafft die Voraussetzung, um ohne zusätzliche Haushaltsbelastung ein klares Signal der Wertschätzung an die Belegschaft zu senden und die eigene Position im Wettbewerb um Fachkräfte nachhaltig zu stärken. (DEKOM, 09.02.2026) Mehr Infos zum Deutschen bKV-Service hier…

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In der Debatte um den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur rücken platzsparende Lösungen zunehmend in den Fokus kommunaler Entscheider. Besonders in dicht besiedelten Innenstadtquartieren, in denen herkömmliche Ladesäulen oft an räumliche Grenzen stoßen oder das Stadtbild beeinträchtigen, bieten in den Bordstein integrierte Systeme eine diskrete Alternative. Die Stadtwerke Düsseldorf ziehen nach der Installation der ersten Rheinmetall-Ladebordsteine eine positive Bilanz. Das System überzeugt im täglichen Betrieb durch Zuverlässigkeit. Nach Angaben des kommunalen Versorgers ist die Technik resistent gegenüber Umwelteinflüssen wie Kälte und Feuchtigkeit. Aktuell betreiben die Stadtwerke bereits zwölf dieser Rheinmetall-Anlagen im öffentlichen Raum, unter anderem in den Stadtteilen Derendorf und Flingern. Ein weiterer Standort geht in diesen Tagen an der prominenten Königsallee in Betrieb. Ein wesentlicher Vorteil für die Kommunalverwaltung liegt in der Flächeneffizienz und der Akzeptanz im öffentlichen Raum. Da die Technik nahezu bündig im Boden versenkt ist, bleibt der Gehweg für Passanten, Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen uneingeschränkt nutzbar. Die Bedienung erfolgt barrierefrei: Die Abdeckplatte des Ladepunkts öffnet sich durch den Druck des Ladesteckers. Im Vergleich zum Laden an Straßenlaternen ermöglichen die Bordstein-Systeme bis zu 22 kW Wechselstrom. Besonders deutlich heben die Verantwortlichen der Stadtwerke Düsseldorf Wirtschaftlichkeitsaspekte hervor und betonen vor allem die enormen Kostenvorteile im laufenden Betrieb: Zwar liegen die initialen Investitionskosten für die Ladebordsteine leicht über denen einer Standard-Normalladesäule, doch amortisiert sich dieser Aufwand schnell durch die hohe Qualität der Komponenten. Da die Systeme wesentlich weniger störanfällig sind als herkömmliche Säulen, sinken die Aufwendungen für Wartung und Instandsetzung drastisch. Nicht zuletzt aufgrund dieser zählbaren Effekte planen die Stadtwerke für das Jahr 2026 den Roll-out von weiteren 50 bis 100 Einheiten. Interessierte können sich das System vom 10. bis 12. Februar 2026 auf der Fachmesse E-world energy & water in Essen ansehen. Dort zeigt der renommierte Infrastrukturhändler EBERO FAB, der den Rheinmetall-Ladebordstein bundesweit vertreibt, praxisnahe Einblicke. Das Unternehmen nutzt für Demonstrationszwecke einen VW ID Buzz, an dem die Funktionsweise und die Integration in das städtische Umfeld anschaulich erläutert werden. Das Fahrzeug steht mitsamt dem innovativen System als Anschauungsobjekt in der Galleria der Messe Essen bereit und lädt zum fachlichen Austausch über die Zukunft der urbanen Ladeinfrastruktur ein. (DEKOM, 09.02.2026) Mehr Infos hier…

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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Mieterschutzes vorgelegt. Die Reform sieht Obergrenzen für Indexmieten, neue Regeln für möblierte Wohnungen und Kurzzeitverträge sowie eine erweiterte Schonfristzahlung bei Mietrückständen vor. Der Deutsche Mieterbund bewertet die Vorschläge als grundsätzlich richtig, mahnt aber Korrekturen an. Der jetzt vorgelegte Entwurf ist der zweite Teil eines Maßnahmenpakets zum Mietrecht. Im vergangenen Jahr hatte die Regierung bereits die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert. Kernpunkt der neuen Vorschläge ist eine Deckelung von Indexmieten auf 3,5 Prozent jährlich in angespannten Wohnungsmärkten. Damit soll verhindert werden, dass Mieter bei sprunghaft steigender Inflation wie nach Beginn des Ukraine-Kriegs überproportional belastet werden. Weitere Maßnahmen folgen laut Ministerium später, unter anderem auf Grundlage der Expertenkommission Mietrecht. Für möblierte Wohnungen schlägt das Ministerium vor, dass Vermieter den Möblierungszuschlag künftig gesondert ausweisen und am Zeitwert der Möbel orientieren müssen. Bei voll möblierten Wohnungen soll eine Pauschale von 5 Prozent der Nettokaltmiete möglich sein, ohne dass der Wert der Möblierung im Einzelnen berechnet werden muss. Höhere Zuschläge bleiben bei nachweislich höherem Wert zulässig. Die Regelung zielt darauf ab, Umgehungen der Mietpreisbremse zu erschweren, da bei möblierten Wohnungen bislang oft unklar ist, ob die Mietpreisbremse eingehalten wird. Kurzzeitmieten sollen künftig auf maximal sechs Monate begrenzt werden. Auch weiterhin ist Voraussetzung, dass beim Mieter ein besonderer Anlass für die Kurzzeitvermietung vorliegt. Mehrmalige Kurzzeitvermietungen bleiben möglich, ob diese missbräuchlich zur Umgehung der Mietpreisbremse dienen, muss im Streitfall ein Gericht klären. Die Regelung zur Schonfristzahlung wird ausgeweitet: Mieter können eine wegen Mietrückständen ausgesprochene ordentliche Kündigung künftig einmalig abwenden, wenn sie die ausstehenden Beträge nachzahlen. Bisher gilt dies nur für fristlose Kündigungen. Die Wertgrenze für vereinfachte Mieterhöhungen nach Modernisierungen wird von 10.000 auf 20.000 Euro angehoben. Der Deutsche Mieterbund begrüßt die Reform als längst überfällig, sieht aber Nachbesserungsbedarf. Präsidentin Melanie Weber-Moritz kritisiert die pauschale Obergrenze von 5 Prozent für Möblierungszuschläge als zu hoch. Diese legitimiere Preissteigerungen auch bei wirtschaftlich längst abgeschriebenen Möbeln. Studien zeigen, dass die durchschnittliche Angebotsmiete für möblierte und befristete Wohnungen zwischen 2012 und 2024 von rund 15 auf etwa 27 Euro pro Quadratmeter gestiegen ist. Der Anteil solcher Angebote hat sich in den 14 größten Städten von 15 auf 30 Prozent verdoppelt. Der Verband sieht darin ein gezieltes Geschäftsmodell zur Umgehung von Mieterschutzvorschriften. Für Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten ist relevant, dass möblierte Wohnungen und Kurzzeitverträge regulären Wohnraum vom Markt nehmen und damit die Wohnungsknappheit verschärfen. Die geplanten Regelungen könnten diesen Trend bremsen, wenn sie konsequent durchgesetzt werden. Allerdings bleibt unklar, wie Kommunen bei der Überwachung unterstützt werden. (DEKOM, 09.02.2026) Ganz Meldung hier…   

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Die deutsche Wirtschaft hat seit 2020 durch Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg und amerikanische Handelspolitik einen Wertschöpfungsverlust von rund 940 Milliarden Euro erlitten. Das Institut der deutschen Wirtschaft hat die tatsächliche Entwicklung mit Vorkrisenprognosen und dem langfristigen Wachstumstrend verglichen. Pro Erwerbstätigem entspricht der Ausfall über 20.000 Euro, etwa einem Fünftel der durchschnittlichen jährlichen Wirtschaftsleistung. Allein ein Viertel des Gesamtverlustes entfällt auf das Jahr 2025. Geringere Unternehmensgewinne schlagen sich unmittelbar in niedrigeren Gewerbesteuereinnahmen nieder. Die Verluste verteilen sich auf drei Krisenphasen. Im ersten Jahr der Corona-Pandemie 2020 belief sich der Wertschöpfungsverlust auf rund 185 Milliarden Euro. Bis zum russischen Angriff auf die Ukraine summierten sich die größtenteils pandemiebedingten Einbußen auf fast 300 Milliarden Euro. Ab 2022 überlagerten die wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Krieges die Nachwirkungen der Pandemie. Der Energiepreisschock und anhaltend hohe geopolitische Unsicherheit bremsten die Konjunktur spürbar. Die Verluste beliefen sich 2022 auf rund 85 Milliarden Euro, in den beiden Folgejahren auf circa 140 beziehungsweise 200 Milliarden Euro. Die deutsche Wirtschaft hatte sich noch nicht von den beiden ersten Krisen erholt, als Donald Trump Ende 2024 zum US-Präsidenten gewählt wurde. Nach seinem Amtsantritt setzte er rasch Zölle in Kraft und machte handelspolitische Drohungen wahr. Im Jahr 2025 belief sich der Wertschöpfungsverlust deshalb auf weitere 235 Milliarden Euro, der höchste Wert im gesamten Krisenzeitraum. Die Wirtschaftsleistung liegt damit bis heute in etwa auf dem Niveau von 2019. Die wirtschaftliche Stagnation verschärft bestehende Haushaltsprobleme in den Kommunen. Geringere Unternehmensgewinne führen zu niedrigeren Gewerbesteuereinnahmen, während gleichzeitig die Ausgaben für Sozialleistungen steigen. Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit belasten die Budgets zusätzlich. Die Investitionsfähigkeit sinkt, obwohl gerade jetzt Ausgaben für Infrastruktur, Digitalisierung und Klimaschutz nötig wären. Die strukturellen Defizite, die IW-Experte Michael Grömling benennt, wirken sich direkt aus: Hohe Energiepreise verteuern kommunale Einrichtungen, steigende Sozialabgaben belasten als Arbeitgeber, wachsende Bürokratie bindet Verwaltungsressourcen. Zugleich ergeben sich aus der handelspolitischen Neuordnung Chancen. Mit funktionierendem Rechtsstaat, stabilen Institutionen und gut ausgebildeter Bevölkerung bleibt Deutschland im ökonomischen Wettbewerb attraktiv. Standorte können ihre Vorteile gezielt herausstellen, wenn Unternehmen ihre Lieferketten diversifizieren und Produktionsstandorte verlagern. Schnelle Genehmigungsverfahren, verlässliche Planungssicherheit und pragmatische Verwaltungsabläufe setzen Signale. Entscheidend bleibt jedoch, ob Bund und Länder die strukturellen Defizite beheben, die Deutschland im internationalen Vergleich behindern. Die Berechnungen des IW basieren auf preis- und saisonbereinigten Daten zum realen Bruttoinlandsprodukt und sind als gerundete Orientierungsrechnung zu verstehen. (DEKOM/IW Köln, 09.02./07.02.2026) IW Meldung hier…

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Die Wirksamkeit der Arbeitsmarktintegration in Deutschland hängt maßgeblich von der Organisationsstruktur der Jobcenter ab. Eine aktuelle Auswertung des Instituts der deutschen Wirtschaft verdeutlicht, dass die Form der Trägerschaft – ob in kommunaler Eigenregie oder als Kooperation zwischen Kommunen und Arbeitsagenturen – messbare Unterschiede bei der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt aufweist. Seit der Reform der Arbeitsmarktverwaltung im Jahr 2005 ist die Trägerschaft der bundesweit 404 Jobcenter gespalten. Während der Großteil als gemeinsame Einrichtungen von der Bundesagentur für Arbeit und den jeweiligen Kommunen geführt wird, verantworten rund 25 Prozent der Standorte als zugelassene kommunale Träger die Aufgaben in alleiniger Regie. Diese Struktur sollte ursprünglich Wettbewerb und regionale Flexibilität fördern, führt jedoch zu variierenden Erfolgsaussichten bei der Integration von Leistungsbeziehern. Die Analyse der Jahre 2020 bis 2024 belegt einen statistischen Vorsprung der gemeinsamen Einrichtungen. Im Bundesdurchschnitt erreichten diese eine Integrationsquote von gut 24 Prozent. Damit lag die Erfolgsrate bei der Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung rund vier Prozentpunkte über der Quote der rein kommunal getragenen Jobcenter. Spitzenwerte erzielten dabei bayerische Standorte wie Ansbach und Memmingen mit Quoten von etwa 39 Prozent, während Kommunen wie Oberhausen oder Pforzheim mit lediglich 15 Prozent das Ende des Rankings bilden. Für kommunale Entscheider ist bei der Bewertung dieser Zahlen jedoch entscheidend, dass die reine Quote massiv durch regionale Rahmenbedingungen beeinflusst wird. Werden Faktoren wie die lokale Arbeitslosenquote oder das spezifische Stellenangebot herausgerechnet, halbiert sich der Vorsprung der gemeinsamen Einrichtungen auf zwei Prozentpunkte. Dennoch bleibt ein struktureller Vorteil bestehen, der darauf hindeutet, dass die Verzahnung von lokaler Sozialkompetenz und der überregionalen Vermittlungsexpertise der Arbeitsagenturen Synergien freisetzt. Um die Effizienz der Arbeitsmarktintegration flächendeckend zu steigern, rücken nun verstärkt Forderungen nach einem systematischen Leistungsvergleich in den Fokus. Erfolgreiche Vermittlungsstrategien aus hocheffektiven Standorten müssten demnach konsequenter auf schwächere Regionen übertragen werden, unabhängig vom gewählten Trägermodell. Die Politik ist gefordert, auch die rein kommunalen Träger enger in bundesweite Optimierungsprozesse einzubinden, statt den Fokus primär auf die gemeinsamen Einrichtungen zu verengen. Ein detailliertes Benchmarking der organisatorischen Abläufe könnte offenlegen, welche Beratungsansätze die nachhaltigste Wirkung entfalten und wie die Verwaltung vor Ort auf die spezifischen Herausforderungen des regionalen Arbeitsmarktes reagieren kann. Angesichts des Fachkräftemangels und der Belastung öffentlicher Haushalte bleibt die Optimierung dieser Strukturen eine zentrale Aufgabe für die kommunale Praxis. (DEKOM, 09.02.2026) Ganzer Artikel hier…

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Die soziale Schieflage in Deutschland hat sich im vergangenen Jahr weiter verschärft, wobei die Zahl der armutsgefährdeten Personen auf rund 13,3 Millionen Menschen angestiegen ist. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden auf Basis aktueller Erstergebnissen der Mikrozensus-Unterstichprobe mitteilt, lag die Armutsgefährdungsquote im Jahr 2025 bei 16,1 Prozent, nachdem sie im Vorjahr noch 15,5 Prozent betragen hatte. Diese Entwicklung stellt die kommunale Sozialplanung vor erhebliche Herausforderungen, da die Gefährdungsmuster eine deutliche Konzentration auf spezifische Lebenslagen und Haushaltstypen zeigen. Nach den Kriterien der Europäischen Union gilt eine Person als armutsgefährdet, wenn ihr Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Äquivalenzeinkommens der Gesamtbevölkerung beträgt. Konkret bedeutet dies für eine alleinlebende Person eine Schwelle von monatlich 1.446 Euro netto; für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren liegt dieser Wert bei 3.036 Euro. Da die Erhebung EU-SILC 2025 das Vorjahreseinkommen abfragt, spiegeln diese Daten die wirtschaftliche Situation des Jahres 2024 wider. Besonders alarmierend für die Verwaltung vor Ort ist die überdurchschnittliche Betroffenheit von Alleinlebenden und Alleinerziehenden. Mit Quoten von 30,9 Prozent bei den Einpersonenhaushalten und 28,7 Prozent bei Einelternfamilien zeigt sich eine strukturelle Benachteiligung, die unmittelbare Auswirkungen auf den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum und kommunalen Unterstützungsleistungen hat. Noch deutlicher tritt das Armutsrisiko im Kontext der Erwerbsbeteiligung hervor: Arbeitslose sind mit 64,9 Prozent am stärksten gefährdet, doch auch Nichterwerbstätige außerhalb der Arbeitslosigkeit sowie Rentner liegen mit 33,8 beziehungsweise 19,1 Prozent über dem Gesamtdurchschnitt. Dies verdeutlicht, dass die Absicherung im Alter und in Übergangsphasen der Erwerbsbiografie zunehmend instabil wird. Ein noch umfassenderes Bild der sozialen Lage liefert die Quote derer, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind. Hierunter fallen 17,6 Millionen Menschen, was 21,2 Prozent der Bevölkerung entspricht. Diese Definition greift weiter als die reine Einkommensbetrachtung und schließt materielle Entbehrung sowie eine sehr geringer Erwerbsbeteiligung des Haushalts ein. Für Kommunen bedeutet dies, dass die Aufgaben über die reine Existenzsicherung hinausgehen. Es rücken Fragen der gesellschaftlichen Teilhabe und der präventiven Infrastruktur in den Fokus. Die Stabilisierung dieser Quote auf hohem Niveau signalisiert, dass kommunale Handlungsspielräume – etwa durch die gezielte Förderung der Erwerbsbeteiligung von Alleinerziehenden oder den Ausbau niedrigschwelliger Beratungs- und Begegnungsangebote – konsequent genutzt werden müssen, um eine weitere Verfestigung prekärer Lebensverhältnisse in den Quartieren zu verhindern. (DEKOM, 09.02.2026) Ganzer Artikel hier…  

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Der § 14a EnWG ist scharfgeschaltet: Verteilnetzbetreiber dürfen steuerbare Verbraucher wie Wallboxen oder Wärmepumpen dimmen, wenn das Netz überlastet ist. Doch dieser Eingriff ist eine „Notbremse“ mit teuren Folgen, denn er löst eine Ausbauverpflichtung aus. In Fachkreisen und Stadtwerken wird daher intensiv über das „Hüllkurvenverfahren“ diskutiert. Die Idee: Eine intelligente Software steuert das Netz dynamisch innerhalb eines Toleranzkorridors, sodass der harte Engpass gar nicht erst entsteht. Ist das der Königsweg für kommunale Netzbetreiber oder ein technischer Trick, um Investitionen zu sparen? Wir sprachen dazu mit einem Experten. Dr. Michael Schöpf bei VENIOS, einem führenden Entwickler und Anbieter von Softwarelösungen zur Echtzeit-Analyse und Steuerung von Energienetzen und Verteilnetzen. Das Frankfurter Unternehmen gilt als technischer Vorreiter für den digitalen Zwilling im Niederspannungsnetz.

Herr Dr. Schöpf, Hand aufs Herz: Wie viele Verteilnetzbetreiber sehen in der Niederspannung heute wirklich live, was passiert, anstatt im Nebel zu stochern?

Dr. Michael Schöpf: Um ehrlich zu sein: Keiner sieht heute wirklich flächendeckend alles. Es gibt erste Ansätze und Pilotprojekte, bei denen man an Einzelabgängen Messungen hat, aber ein komplettes Netzgebiet live und in Echtzeit zu überwachen, ist in Deutschland noch Zukunftsmusik. Daran arbeiten die Netzbetreiber aktuell noch.

§ 14a EnWG erlaubt das Dimmen bei Überlastung – aber setzt das nicht zwingend voraus, dass man den Engpass auch präzise sieht?

Dr. Michael Schöpf: Absolut. Um den Paragrafen 14a anzuwenden, muss ich einen Engpass qualifizieren. Ich muss wissen: Wann, wo und warum bin ich am Limit? Ohne diese Transparenz fehlt mir die Basis für den Eingriff. Die Herstellung dieser Sichtbarkeit ist daher der erste, zwingende Schritt für alle Netzbetreiber.

In Fachkreisen wird derzeit das „Hüllkurvenverfahren“ als Alternative zur harten Abregelung gehandelt. Was steckt technisch dahinter?

Dr. Michael Schöpf: Das Hüllkurvenverfahren versucht, „vor die Welle“ zu kommen. Anstatt zu warten, bis der Engpass da ist und ich hart eingreifen muss, gibt der Netzbetreiber dem Anschlussnehmer – etwa einem Haushalt mit Energiemanagementsystem (EMS) – dynamisch eine Bandbreite vor. Das ist die „Hülle“. Das EMS im Haus optimiert dann selbstständig innerhalb dieser Vorgaben, verschiebt zum Beispiel das Laden des E-Autos leicht, um in der Hülle zu bleiben.

Kritiker unken, solche Software-Lösungen seien nur ein Feigenblatt, um den teuren physikalischen Netzausbau legal hinauszuzögern, indem man das Netz einfach „heißer“ fährt. Ist das so?

Dr. Michael Schöpf: Nein, es geht um Systemeffizienz. § 14a ist die Notfallmaßnahme – quasi die Feuerwehr. Das Hüllkurvenverfahren ist der präventive Brandschutz. Wenn wir durch intelligente, dynamische Steuerung verhindern können, dass ein kritischer Engpass überhaupt entsteht, dann müssen wir die Notbremse nach § 14a gar nicht ziehen. Das schadet niemandem, im Gegenteil: Es ist volkswirtschaftlich sinnvoller, die bestehende Infrastruktur durch Intelligenz optimal auszulasten, bevor wir Kupfer vergraben.

Aktuell wird das Verfahren vor allem in großen Reallaboren wie dem BMWE-Projekt „BDL-Next²“ erprobt. Was muss regulatorisch passieren, damit es auch für Stadtwerke in der Breite rechtssicher funktioniert?

Dr. Michael Schöpf: Wir brauchen Verbindlichkeit. Aktuell ist das oft eine individuelle vertragliche Lösung zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer. Das bietet keine Investitionssicherheit. Die Bundesnetzagentur müsste einen regulatorischen Rahmen schaffen, der das Hüllkurvenverfahren standardisiert und anerkennt. Es muss egal sein, bei welchem Netzbetreiber der Kunde ist.

Was hat der Verbraucher davon, wenn sein Netzbetreiber diese komplexe Hüllkurven-Steuerung nutzt, statt einfach starr zu dimmen?

Dr. Michael Schöpf: Der Komfortgewinn ist massiv. Bei der harten Abregelung wird die Leistung spürbar gekappt. Bei der Hüllkurve hingegen optimiert das System im Hintergrund so fein, dass der Kunde im Alltag oft gar nichts davon merkt. Hier greift der entscheidende Mechanismus: Der Kunde könnte von reduzierten Netzentgelten profitieren, muss aber dank der intelligenten Steuerung keine spürbaren Einschränkungen hinnehmen. Er spart Geld und behält seinen vollen Komfort – das ist der Schlüssel für die breite Akzeptanz. (DEKOM, 26.01.2026) Ganzer Artikel hier…

Zur Person: Dr. Michael Schöpf ist Business Development Manager bei der VENIOS GmbH. Das Unternehmen entwickelt mit Venios.NET eine Plattform für das echtzeitfähige Management von Verteilnetzen.

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Der Handlungsdruck in den Kommunalverwaltungen ist enorm: Personalmangel zwingt zum Umdenken, und die Erwartungen der Bürger an digitale Verwaltungsleistungen steigen. Trotzdem stocken in vielen deutschen Rathäusern Digitalisierungsvorhaben nach der Einführung oder bleiben weit hinter den Erwartungen zurück. Das Problem liegt selten in der Technik. Jahrzehnte gewachsene Arbeitsabläufe und eingespielte Routinen blockieren die neuen digitalen Werkzeuge – und damit den erhofften Fortschritt.

Wer Digitalisierung primär als technische Beschaffungsmaßnahme begreift, unterschätzt die kulturelle Komponente in der Verwaltung. In einem Arbeitsumfeld, in der Mitarbeiter seit Jahren souverän mit vertrauten Verfahren arbeiten, wird eine neue Software- oft nicht als Hilfe, sondern als Störung der gewohnten Ordnung empfunden.

Das Brühler IT-Unternehmen performio setzt bei Kommunalverwaltungen und Stadtwerken auf Service-Management-Lösungen, die auf deutscher Cloud-Infrastruktur laufen und gezielt für die besonderen Anforderungen des öffentlichen Sektors konfiguriert sind. Geschäftsführer Nico Hemker betont dabei, wie wichtig die richtige Ansprache der betroffenen Mitarbeitenden ist: „Ein frühzeitiges Bewusstsein für die Notwendigkeit des Wandels entsteht, wenn das ‚Warum‘ der Veränderung, klare Beweggründe und der persönliche Mehrwert – etwa die Entlastung von monotonen Aufgaben – transparent kommuniziert werden.“

Fehlt diese transparente Kommunikation, führt die Einführung häufig zu einer inneren Kündigung gegenüber dem Projekt. Die Software wird zwar implementiert, aber im Alltag umgangen – es entstehen Schattenprozesse via Telefon und E-Mail, die die erhoffte Transparenz zunichtemachen. performio setzt deshalb auf Multiplikatoren in den Fachabteilungen: „Wir empfehlen in jeder Kommune ein bis zwei ‚Super-User‘, die tiefer in die Lösung einsteigen und auch eigenständig Optimierungen vornehmen können“, erklärt Hemker. Diese Mitarbeiter fungieren als direkte Ansprechpartner für ihre Kollegen auf Augenhöhe und übersetzen die neuen Funktionen in die Sprache und Bedürfnisse der jeweiligen Abteilung.

„Wir sehen in vielen Projekten, die so umgesetzt wurden, deutliche Entlastungen für Mitarbeiter und signifikante Verbesserungen in den Prozessen.“ Anfragen werden schneller und in höherer Qualität bearbeitet. Neben den wirtschaftlichen Aspekten hat dies auch einen großen Einfluss auf die Mitarbeitermotivation.

Die digitale Souveränität einer Kommune zeigt sich am Ende nicht nur darin, dass Daten rechtssicher auf deutschen Servern liegen, sondern vor allem darin, dass die Belegschaft die digitalen Werkzeuge als Arbeitserleichterung und eigenen Kompetenzgewinn begreift. Nur wenn alte Routinen durch positive neue Erfahrungen abgelöst werden, wird aus einer installierten Software auch eine gelebte Verwaltungsmodernisierung.

Wie Organisationen ihr Servicemanagement konkret aus dem „Sanierungsmodus“ holen und zukunftsfähig weiterentwickeln können, vertiefen Nico Hemker und Hilmar Stock (SERVIEW GmbH) im Webinar „IT-Servicemanagement im Wandel – Wege aus dem Chaos“ am 11. Februar 2026 von 11:00 bis 12:00 Uhr. Die Experten geben dort Impulse für mehr Agilität und Akzeptanz moderner Verwaltungsprozesse. Hier geht es direkt zur Anmeldung für das Webinar  (DEKOM, 26.01.2026) Mehr Infos hier…

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Mit dem Inkrafttreten des NIS2-Umsetzungsgesetzes im Dezember 2025 steht Deutschland vor einer digitalen Zäsur. Während das Gesetz für Stadtwerke und Krankenhäuser strenge Compliance-Vorgaben und Haftungsregeln festschreibt, bleibt die kommunale Kernverwaltung in der aktuellen Umsetzung weitgehend außen vor. Für viele Kommunen stellt sich damit eine existenzielle Frage: Ist die Cybersicherheit im Rathaus ein rein regulatorisches Pflichtprogramm oder eine fundamentale Aufgabe der staatlichen Handlungsfähigkeit? In einer Zeit, in der Ransomware-Angriffe auf Verwaltungen zunehmen, wird die formale Ausnahme von NIS2 zum Prüfstein für die strategische Weitsicht der Verantwortlichen. Es geht längst nicht mehr nur um technische Schutzwälle, sondern um das Vertrauen der Bürger in die Sicherheit ihrer sensibelsten Daten und die Kontinuität öffentlicher Leistungen. Christoph Großwardt, Geschäftsführer von cogniport, begleitet Kommunen bei diesem Transformationsprozess. Im Gespräch mit DEKOM erläutert er, warum NIS2 trotz der Ausnahmeregelungen als unverzichtbarer Katalysator für eine neue Sicherheitskultur in deutschen Amtsstuben dienen kann und warum Investitionen in Cyber-Resilienz heute zu einer verantwortungsvollen Haushaltsführung gehören.

DEKOM: Mit der Einführung von NIS2 entsteht eine absurde Situation: Das kommunale Stadtwerk oder Krankenhaus muss strengste EU-Sicherheitsvorgaben erfüllen, das Rathaus nebenan fällt oft durchs Raster und bleibt außen vor. Wie bewerten Sie diesen regulatorischen Flickenteppich?

Großwardt: Mit der NIS2-Richtlinie entsteht in der Tat ein uneinheitliches Bild, das man aber nicht nur kritisch, sondern auch konstruktiv betrachten kann. Zwar fallen nicht alle kommunalen Einrichtungen formal unter die gleichen Vorgaben, doch genau darin liegt auch eine Chance: NIS2 setzt einen klaren Referenzrahmen dafür, was heute als „Stand der Technik“ in der Cybersicherheit gilt und dies unabhängig von einer unmittelbaren Regulierungspflicht.

Für Verwaltungen, die nicht direkt erfasst sind, kann NIS2 als Orientierung und Impuls dienen, die eigene Sicherheitsarchitektur zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Denn Cyberrisiken unterscheiden nicht zwischen Stadtwerk, Krankenhaus oder Rathaus. Wer die Anforderungen frühzeitig freiwillig aufgreift, erhöht nicht nur die eigene Resilienz, sondern stärkt auch das Sicherheitsniveau im gesamten kommunalen Verbund.

Statt eines reinen Flickenteppichs lässt sich NIS2 daher auch als Katalysator verstehen. Regulierte Einrichtungen gehen voran, schaffen Erfahrungswerte und Strukturen, von denen andere öffentliche Akteure profitieren können. Entscheidend ist, dass Cybersicherheit nicht ausschließlich als Pflichtaufgabe verstanden wird, sondern als strategische Investition in Handlungsfähigkeit, Vertrauen und Kontinuität staatlichen Handelns.

DEKOM: Egal was im Gesetz steht – IT-Sicherheit muss unabhängig davon gewährleistet sein. Doch in der Praxis fließt das Budget meist dorthin, wo der Gesetzgeber droht. Wie erklären Sie einem Kämmerer, dass er in Cyber-Resilienz investieren muss, obwohl ihn NIS2 gar nicht direkt dazu zwingt?

Großwardt: Ich erkläre dies weniger über Paragrafen, sondern über Risiko, Verantwortung und Wirtschaftlichkeit. Die entscheidende Frage ist nicht, ob NIS2 formell gilt, sondern was passiert, wenn ein Cybervorfall eintritt. Ein erfolgreicher Angriff kann Verwaltungsleistungen lahmlegen, sensible Bürgerdaten kompromittieren und hohe Folgekosten verursachen. Von der Wiederherstellung über Haftungsfragen bis hin zu massivem Vertrauensverlust. Diese Kosten übersteigen in der Regel deutlich die Investitionen, die für Prävention und Resilienz notwendig wären.

Hinzu kommt: Cyber-Resilienz ist keine „IT-Ausgabe“, sondern Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Verwaltung, Meldewesen, Zahlungsverkehr oder Einsatzkoordination müssen auch im Krisenfall funktionieren. Wer hier vorsorgt, investiert in die Handlungsfähigkeit der Kommune. Dies ist ähnlich wie beim Brandschutz oder bei der Notstromversorgung, die ja auch nicht nur dort umgesetzt werden, wo es eine akute gesetzliche Pflicht gibt.

Schließlich bietet NIS2 auch eine ökonomische Orientierungshilfe. Die dort formulierten Anforderungen helfen, Investitionen zu priorisieren und planbar zu machen, statt ad hoc auf Vorfälle zu reagieren. Für einen Kämmerer bedeutet das: planbare, gestufte Ausgaben heute statt unkalkulierbarer Schäden morgen. Cyber-Resilienz ist damit kein freiwilliger Luxus, sondern solides Risikomanagement und verantwortungsvolle Haushaltsführung.

DEKOM: Bürgerdaten im Einwohnermeldeamt oder Sozialamt sind oft sensibler als die Daten vieler Wirtschaftsunternehmen. Ist es aus Ihrer Sicht nicht fahrlässig, wenn der Schutz dieser Daten vom Zufall abhängt, ob eine Behörde gerade unter eine EU-Richtlinie fällt oder nicht?

Großwardt: Die Sensibilität der Daten steht außer Frage und gerade deshalb sollte man den Blick etwas weiten. Es wäre zu kurz gegriffen, den Schutz hochsensibler Bürgerdaten allein an der formalen Anwendbarkeit einer EU-Richtlinie festzumachen. Datenschutz, Informationssicherheit und staatliche Verantwortung bestehen unabhängig davon, ob eine Behörde explizit unter NIS2 fällt.

Gleichzeitig zeigt NIS2 sehr deutlich, welches Schutzniveau heute als angemessen gilt. Das ist weniger ein Zufallsfaktor als ein Orientierungsmaßstab. Verwaltungen, die nicht direkt erfasst sind, können und sollten diese Maßstäbe freiwillig übernehmen, gerade weil sie mit besonders schutzwürdigen Daten arbeiten. In der öffentlichen Verwaltung geht es um weit mehr als wirtschaftliche Schäden. Denn wenn kommunale Strukturen durch Cyberangriffe lahmgelegt werden, gefährdet das nicht nur das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, sondern im Kern auch die Funktionsfähigkeit unserer Demokratie.

Statt von Fahrlässigkeit zu sprechen, zeigt die aktuelle Situation vor allem einen klaren Handlungsauftrag: Der Gesetzgeber setzt Impulse über ausgewählte Sektoren, die Verwaltung insgesamt ist jedoch gut beraten, daraus allgemeine Sicherheitsstandards abzuleiten. Der Schutz von Bürgerdaten darf kein Nebenprodukt regulatorischer Zuständigkeiten sein, sondern muss als selbstverständlicher Teil verantwortungsvoller Verwaltungsführung verstanden werden.

DEKOM: Technik ist das eine, aber NIS2 fordert explizit auch Maßnahmen im Risikomanagement und in der Lieferkette. Als Bildungspartner für Kommunen wissen Sie, dass die Schwachstelle oft vor dem Bildschirm sitzt. Reicht es, wenn Kommunen jetzt Firewalls hochziehen, oder brauchen wir eine ganz andere Sicherheitskultur in den Amtsstuben?

Großwardt: Technik allein reicht längst nicht mehr aus. Firewalls, Antivirus oder Netzwerksegmentierung sind wichtige Grundlagen. Aber sie greifen zu kurz, wenn die menschliche Komponente nicht aktiv mitgestaltet wird. Die NIS2-Richtlinie macht das sehr deutlich: Es geht nicht nur um Systeme, sondern um ein ganzheitliches Risikomanagement, das organisatorische Prozesse, Lieferketten und das Verhalten der Mitarbeitenden einbezieht.

In der Praxis zeigt sich, dass die Mitarbeitenden zentrale Akteure für die Cyber-Resilienz sind. Digitale Werkzeuge können zwar Risiken bergen, sollten aber nicht verteufelt werden. Vielmehr können sie ein wertvoller Bestandteil effizienter Verwaltungsarbeit sein, wenn die Mitarbeitenden ausreichend informiert sind, wie sie diese Tools sicher und verantwortungsvoll einsetzen. Wer dieses Potenzial gezielt unterstützt und begleitet, macht technische Schutzmaßnahmen erst richtig wirksam.

Deshalb brauchen Kommunen nicht nur Technik, sondern vor allem eine Sicherheitskultur in den Ämtern: Awareness-Programme, klare Verantwortlichkeiten, regelmäßige Übungen und eine offene Lernkultur, in der Risiken angesprochen, bewertet und gemeinsam gemanagt werden. Wenn Mitarbeitende verstehen, dass Cyber-Sicherheit Teil ihrer täglichen Arbeit ist und dass ihr Handeln direkte Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Verwaltung und das Vertrauen der Bürger hat, wird dies zum Gemeinschaftserfolg. (DEKOM, 26.01.2026) Mehr Infos hier…

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Ob Halbleiterfertigung, Cloud-Dienste, Software-Plattformen, Cybersicherheitslösungen oder marktführende Unternehmen aus Industrie, Infrastruktur und Handel: Eine überwiegende Mehrheit der Menschen in Deutschland ist der Ansicht, dass die Kontrolle von Schlüsselunternehmen der deutschen Wirtschaft – und damit auch der Einfluss auf Technologien, Daten und zentrale Teile von Wertschöpfungsketten – nicht von Akteuren außerhalb der EU übernommen werden sollte. 79 Prozent sagen, die Bundesregierung sollte Übernahmen von Spitzen-Unternehmen der deutschen Wirtschaft durch Nicht-EU-Investoren verhindern. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter 1.156 Menschen ab 16 Jahren in Deutschland im Auftrag des Bitkom. Dabei gibt es aber große Unterschiede, was die einzelnen Herkunftsländer betrifft. So sollte die Bundesregierung solche Übernahmen nach Ansicht von 84 Prozent bei Investoren aus Russland verhindern, 74 Prozent nennen China. Dahinter folgen Golfstaaten wie Saudi-Arabien oder die Vereinigten Arabischen Emirate (59 Prozent) sowie Indien (42 Prozent). Investoren aus den USA (33 Prozent) und Japan (19 Prozent) werden deutlich seltener als Länder genannt, aus denen Übernahmen verhindert werden sollten. Nur 2 Prozent wollen Übernahmen egal aus welchem Land grundsätzlich stoppen. Ebenfalls 2 Prozent sind der Meinung, die Bundesregierung solle grundsätzlich alle Übernahmen zulassen. „Souveränität heißt, bei Schlüsseltechnologien unabhängig zu bleiben oder unabhängiger zu werden. Dazu gehört auch die Frage, wer am Ende die Kontrolle über strategisch wichtige Unternehmen hat“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Deutschland braucht weiterhin offene Märkte und Investitionen auch von außerhalb der EU. Investitionsprüfungen müssen Risiken für Sicherheit, Resilienz und technologische Selbstbestimmung adressieren.“ Angesichts der geopolitischen Spannungen müsse Deutschland handlungsfähig bleiben. „Dazu gehört vor allem, Abhängigkeiten zu reduzieren und dort konsequent zu handeln, wo zentrale technologische Kompetenzen, kritische Infrastrukturen oder die wirtschaftliche Sicherheit auf dem Spiel stehen.“ (BITKOM, 26.01.2026) Ganzer Artikel hier…

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Die Europäische Kommission hat ihren Entwurf für den Digital Networks Act (DNA) veröffentlicht und damit eine neue Debatte über die künftigen Spielregeln des Breitbandausbaus in Europa angestoßen. Für deutsche Kommunen ist der Vorstoß von hoher Relevanz: Der DNA soll den endgültigen Übergang von den alten DSL-Kupferleitungen auf moderne Glasfasernetze regulatorisch flankieren und für mehr Planungssicherheit sorgen. Doch erste Reaktionen aus der Branche fallen gemischt aus. Während der regulatorische Rahmen für den Technologiewechsel begrüßt wird, warnt der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) vor neuen bürokratischen Hürden für Wettbewerber und einer möglichen Zementierung von Oligopolen im Mobilfunk. Kernstück des Entwurfs ist der geplante „Copper Switch-off“, die Abschaltung des Kupfernetzes. Die Kommission priorisiert diesen Technologiewechsel als zentrales Element der digitalen Infrastruktur. Für kommunale Entscheidungsträger bedeutet dies perspektivisch eine klare Marschrichtung: Die Zeit der Übergangstechnologien läuft ab, der Vollausbau mit Glasfaser (FttB/H) wird zum alleinigen Standard. Der BREKO sieht in dieser Priorisierung einen der größten Fortschritte des Gesetzespakets, mahnt jedoch bei der zeitlichen Ausgestaltung zur Vorsicht. Der vorgegebene Zeitplan aus Brüssel dürfe keinesfalls dazu führen, dass bereits laufende, effektive Initiativen nationaler Gesetzgeber und der Bundesnetzagentur ausgebremst oder konterkariert werden. Kommunen, die derzeit eigenwirtschaftliche oder geförderte Ausbauprojekte vorantreiben, sind auf verlässliche nationale Rahmenbedingungen angewiesen, die durch den neuen EU-Vorstoß nicht gefährdet werden dürfen. Ein weiterer für die kommunale Ebene entscheidender Aspekt ist die Wettbewerbssituation. Ein vielfältiger Markt sorgt in der Regel für bessere Preise und Serviceleistungen für Bürger und lokale Unternehmen. Der DNA-Entwurf hält grundsätzlich an der Regulierung marktmächtiger Unternehmen fest, um eine Re-Monopolisierung des Telekommunikationsmarktes zu verhindern. Dies ist ein wichtiges Signal, um die Dominanz einzelner Großkonzerne zu begrenzen. Kritisch sieht der Branchenverband jedoch die Pläne, nationalen Regulierungsbehörden die Aufsicht über kleinere und mittlere Wettbewerbsunternehmen zu erleichtern. In der aktuellen Marktsituation, in der viele regionale Anbieter und Stadtwerke den Ausbau vorantreiben, hält der BREKO dies für kontraproduktiv. Statt neuer Hürden für die Herausforderer brauche es eine Stärkung des Wettbewerbs zum Nutzen der Verbraucher. Auch der Blick auf die Form der Gesetzgebung sorgt für Diskussionen. Die EU-Kommission strebt eine Verordnung an, die unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten gilt. Der BREKO plädiert hingegen weiterhin für eine Richtlinie, um den sehr unterschiedlichen Marktbedingungen in den einzelnen Ländern gerecht zu werden. Sorge bereitet zudem der Mobilfunksektor: Die Vorschläge könnten das bestehende Oligopol der Netzbetreiber festigen, anstatt den für einen leistungsfähigen digitalen Binnenmarkt notwendigen Wettbewerb zu fördern und Unternehmen ohne eigene Frequenzen fairen Zugang zu gewähren. Positiv bewertet werden hingegen die Schritte zur Vereinheitlichung der Verbraucherrechte, die Transparenz schaffen und bürokratische Hürden abbauen sollen. Während Brüssel also den rechtlichen Rahmen neu justiert, bleibt die physische Umsetzung vor Ort – der Tiefbau und die Qualität der Netze – die eigentliche Bewährungsprobe für die Kommunen. (DEKOM, 26.01.2026) Mehr Infos hier…

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Der flächendeckende Glasfaserausbau in Deutschland steht unter enormem Zeitdruck. Bis 2030 soll die Infrastruktur stehen, doch während die statistische Verfügbarkeit wächst, kämpft die Branche mit Qualitätsmängeln und einer notwendigen Marktbereinigung. Rainer Staar, Gründer und Geschäftsführer der fiberprojects GmbH, ist ausgewiesener Branchenkenner mit langjähriger Erfahrung in Infrastrukturprojekten. Im Gespräch mit DEKOM analysiert er die aktuelle Lage zwischen „Goldgräberstimmung“ und dem notwendigen Fokus auf nachhaltige Qualität.

DEKOM: Wie beurteilen Sie als fundierter Branchenkenner die aktuelle Entwicklung beim Glasfaserausbau in Deutschland?

Rainer Staar: Bis 2030 soll flächendeckend über die gesamte Republik eine Glasfaser-Infrastruktur bestehen. Aktuell haben wir fast 50 Prozent der Haushalte erschlossen, wobei man genau hinschauen muss: Das bedeutet oft nur, dass die Glasfaser im Gehsteigbereich verfügbar ist. Viele Haushalte nutzen den Anschluss noch nicht, da bestehende Kupfernetze oft als ausreichend wahrgenommen werden; hier ist noch viel Aufklärungsarbeit nötig, um Glasfaser wirklich interessant zu machen. Während Einfamilienhäuser weniger Herausforderungen bieten, liegen die Hürden im städtischen Bereich bei Mehrfamilienhäusern, insbesondere wenn Wohnungsbau- oder Eigentümergesellschaften involviert sind. Hier kommt es oft zu massiven Verzögerungen bei der Erschließung. Positiv bewerte ich, dass wir politisch einen Digitalminister haben, der aus der Wirtschaft kommt. Bei den über 300 Anbietern hat zudem ein Konsolidierungsprozess begonnen. Viele kleine Anbieter werden in den nächsten Jahren verschwinden und mit größeren Einheiten zusammengehen.

DEKOM: Wie lässt sich angesichts des hohen Ausbaudrucks sicherstellen, dass die Ausführungsqualität nicht leidet und öffentliche Investitionen nachhaltig abgesichert werden?

Rainer Staar: Qualität ist die Achillesferse im Glasfaser-Infrastrukturausbau. Die Phase der „Goldgräberstimmung“, in der auf Teufel komm raus gebaut wurde, geht hoffentlich langsam zu Ende. Zu Beginn wurde oft nur auf das Tempo geachtet und Trassen gebaut, die für Tiefbauunternehmen besonders lukrativ waren, um schnell Rechnungen stellen zu können. Ein Satz, den ich überall wiederhole: Gier frisst Hirn. Unternehmen wurden mit Vorauszahlungen geködert, die dann dazu genutzt wurden, um Löcher in anderen Projekten zu stopfen. Dabei wurde oft an der Qualität gespart, da der Fokus rein auf dem Cashflow lag. Zudem fehlte es an qualifizierten Fachkräften; man hat teilweise Menschen von der Straße geholt, die noch nie etwas vom Tiefbau gehört hatten. Das führt zwangsläufig dazu, dass technische Standards missachtet werden, was die Kommunen später teuer zu stehen kommt.

DEKOM: In kommunalen Ausschreibungen erhält meist das preislich günstigste Angebot den Zuschlag – welche spezifischen Instrumente der Qualitätssicherung sind unerlässlich?

Rainer Staar: Das A und O ist das Leistungsverzeichnis. Formulierungen wie „Ausführung nach dem Stand der Technik“ sind viel zu weich. Wir haben in Deutschland gute Regelwerke wie DIN-Vorschriften oder die VOB, die jedoch gerade in der Anfangszeit selten konsequent angewendet wurden. Während Elektrofachunternehmen oft eine ganz andere Berufsehre haben, fehlt dies manchen Quereinsteigern, etwa aus dem Garten- und Landschaftsbau, denen die fachspezifische Erfahrung im Trassenbau fehlt. Obwohl der Gesetzgeber das wirtschaftlichste Angebot fordert, wählen Kommunen oft schlicht das günstigste, ohne die tatsächliche Eignung tiefgehend zu prüfen. Hier kann das „Schweizer Modell“ helfen, bei dem der günstigste und der teuerste Anbieter vorab ausscheiden, um Dumping-Angebote zu verhindern. Ein reiner Fokus auf den Meterpreis führt bei hohem Termindruck zwangsläufig zum Qualitätsabfall.

DEKOM: Wenn Infrastrukturprojekte aufgrund technischer Defizite ins Stocken geraten – wie kann Qualitätssicherung dazu beitragen, festgefahrene Vorhaben fachgerecht zu korrigieren?

Rainer Staar: Indem man konsequent ist, insbesondere bei den Abnahmen. Ich empfehle eine abschnittsweise Abnahme: Ein Abschnitt wird fertiggestellt, geprüft, abgenommen und erst dann geht es weiter. Statt nur Malus-Regelungen und Strafen für verpasste Meilensteine vorzusehen, sollte man über Bonus-Systeme für niedrige Mängelquoten und Termintreue nachdenken. Zudem müssen Partner im Vorfeld intensiv geprüft werden, etwa durch Bonitätsauskünfte und persönliche Gespräche. Ich schaue mir Unternehmen vorab persönlich auf Baustellen an: Wie treten sie auf, wie arbeiten sie, ist eine verständliche Kommunikation auf Deutsch möglich?

DEKOM: Wie lässt sich durch strikte Einhaltung von Qualitätsstandards an den Schnittstellen zwischen Bauherren, Ämtern und Tiefbaufirmen die notwendige Akzeptanz und Planungssicherheit schaffen?

Rainer Staar: Wir brauchen mutige Entscheider, die sich etwas zutrauen und nicht nur stur nach Prozessen richten. Es muss die Möglichkeit geben, auch mal links oder rechts auszuschwenken, um das Projektziel effizient zu erreichen. Eine glaubhafte Kommunikation mit den Behörden von Anfang an ist entscheidend. Genehmigungsverfahren beschleunigen sich deutlich, wenn Behörden nicht jeden Antrag zur Genehmigung neu verstehen müssen. Wenn man Standards bei Lageplänen, Symbolik und Maßstäben einhält und diese nicht ständig verändert, arbeiten die Ämter schneller. Sonderlösungen sollten die absolute Ausnahme bleiben und unbedingt vor der Einreichung mit der Behörde abgestimmt werden, um Reibungs- und Zeitverluste zu minimieren.

DEKOM: Welche Kriterien müssen bei der finalen Abnahme zwingend erfüllt sein?

Rainer Staar: Am Ende geht es um den langfristigen Werterhalt. Eine Glasfaserinfrastruktur muss 20, 30 oder 40 Jahre halten. Daher müssen von vornherein Kapazitätsreserven eingeplant werden, damit man nicht in wenigen Jahren wieder aufgraben muss. Viele Kommunen haben zwar toll ausgebildete Tiefbauingenieure, aber das spezifische Wissen zur Glasfaser-Infrastruktur ist oft noch im Aufbau begriffen. Für die finale Abnahme sind drei Punkte zentral: Erstens der intensive Check der eingesetzten Partnerunternehmen. Zweitens eine ständige Qualitätskontrolle durch Bauüberwachung während des gesamten Prozesses. Drittens die Dokumentation. Heute kann man mittels dreidimensionaler Aufnahmen genau dokumentieren, ob Tiefen, Breiten und die ausgeschriebenen Komponenten tatsächlich verbaut wurden. Das ist ein Quantensprung für die Qualitätssicherung, denn es hilft alles nichts, wenn man am Ende nicht weiß, für was man eigentlich bezahlt hat. (DEKOM, 26.01.2026) Mehr Infos hier…

Zur Person

Zur Person Rainer Staar ist Gründer und Geschäftsführer der fiberprojects GmbH. Als ausgewiesener Branchenkenner verfügt er über langjährige Erfahrung in Leitungspositionen bei deutschlandweiten Infrastrukturvorhaben. Sein fachlicher Schwerpunkt liegt in der strategischen Projektsteuerung sowie der qualitäts- und regelkonformen Umsetzung komplexer Ausbauprojekte an der Schnittstelle zwischen Planung, Kommunen und Tiefbau.

Über fiberprojects

Die fiberprojects GmbH mit Sitz im oberbayerischen Obing (Landkreis Traunstein) ist ein bundesweit tätiger Spezialist für Infrastrukturprojekte in den Bereichen Glasfaserausbau, Energie- und Solaranlagen. Das Unternehmen begleitet seit 2019 öffentliche Auftraggeber, Energieversorger, Netzbetreiber und Tiefbauunternehmen durch alle Projektphasen – von der Netzplanung und dem Genehmigungsmanagement bis hin zur baubegleitenden Qualitätssicherung und modernen digitalen Dokumentation (As-Built). Ziel ist die rechtssichere und nachhaltige Realisierung von Infrastrukturzielen unter strikter Einhaltung technischer Standards.

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Die deutschen Kommunen stehen vor einer infrastrukturellen Mammutaufgabe. Um Energie- und Wärmewende sowie den flächendeckenden Breitbandausbau zu schaffen, müssen sie Milliarden-Investitionen aus Sondervermögen rasch in konkrete Baumaßnahmen umsetzen. Ab 2026 erwarten Experten einen deutlichen Anstieg bei gleichzeitigen Das Problem ist absehbar: Viele gleichzeitige Projekte überlasten die Städte logistisch. Der öffentliche Raum ist begrenzt, die herkömmliche Baustellenführung stößt an ihre Grenzen. Wenn die Zahl der Baustellen zwangsläufig steigt, entscheidet die intelligente Steuerung der Materialströme darüber, ob der Verkehr kollabiert oder fließt. In verdichteten Stadtgebieten fehlt schon heute der Raum für umfangreiche Materiallager. Große Rohrsegmente oder Kabeltrommeln blockieren Verkehrsflächen, vergrößern den Bauraum und verlängern die Sperrzeiten für Anwohner und Gewerbe. Wenn sich die Projektdichte erhöht, wird dieser Engpass zum Nadelöhr für die gesamte Infrastrukturstrategie. Der entscheidende Hebel zur Beschleunigung liegt in der Abkehr von der Vorratsanlieferung hin zur bauabschnittsgerechten Versorgung. Nur so viel Material anliefern, wie der jeweilige Arbeitsschritt erfordert. Das hält die Baustelle beweglich und minimiert die Beeinträchtigungen im urbanen Raum. Ein zukunftsweisendes Modell für diese Herausforderung kommt aus der Schweiz. Dort setzt die Schweizer Post verstärkt auf smarte Baulogistik-Konzepte, die Belieferung und Bauausführung zeitlich entkoppeln. Das zentrale Element: nächtliche Materialzustellung. Während der Verkehr ruht, werden die Baustellen für den kommenden Arbeitstag bestückt. Moderne Technik ermöglicht autonomes Entladen mit digitaler Dokumentation. Das Bauteam kann morgens ohne Verzögerung und ohne zusätzlichen Lieferverkehr direkt starten. Was in der Schweiz bereits funktioniert, könnte für deutsche Kommunen zum Modell werden – spätestens, wenn 2026 die Projektdichte anzieht und die klassische Tageslogistik an ihre Kapazitätsgrenzen stößt. Die Umstellung auf Nachtlogistik und getaktete Belieferungen erfordert allerdings ein Umdenken. Kommunen müssen Logistik als strategisches Instrument zur Bauzeitverkürzung begreifen – nicht als nachgelagerte Hilfsfunktion. Nächtliche Einsätze verursachen zwar zusätzliche Kosten, doch der gesamtwirtschaftliche Nutzen durch reduzierte Stauzeiten und schnellere Projektabschlüsse überwiegt deutlich. Wer jetzt die Strukturen schafft, ist vorbereitet, wenn ab 2026 die Projektdichte steigt. Die Konsequenz für Kommunen: Wer die Infrastruktur der Zukunft bauen will, muss die Logistik neu denken. (DEKOM, 26.01.2026) Mehr Infos hier…

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Die Bundesregierung hat den Umbau der Infrastruktur zur nationalen Priorität erklärt. Von H2-Ready-Leitungen bis zur Klimaresilienz sollen Milliarden in die Versorgungsnetze fließen. Doch in der Branche lösen diese Pläne gemischte Gefühle aus: Während der Modernisierungsbedarf außer Frage steht, erweisen sich fehlende Kapazitäten in Planung und Tiefbau als das eigentliche Nadelöhr. Geld allein baut keine Leitungen. Im Vorfeld des 38. Oldenburger Rohrleitungsforums am 5. und 6. Februar – dem wichtigsten Treffpunkt der Branche direkt zum Jahresauftakt – sprechen wir mit Mike Böge, Geschäftsführer des Instituts für Rohrleitungsbau (IRO), über die Frage, wie der Netzausbau unter diesem massiven Ressourcendruck gelingt.

DEKOM: Herr Böge, das diesjährige Forum steht unter dem Motto „Alt und Neu – Strategien für Netze von morgen“. Wenn wir auf die aktuelle Lage blicken: Wie viel „Neu“ vertragen unsere Netze momentan überhaupt, während wir gleichzeitig mit Hochdruck daran arbeiten müssen, dass „Alt“ instand zu halten?

Mike Böge: Die beschriebene Situation kann ich vollumfänglich bestätigen. Unsere Netze stehen aktuell unter einem enormen Druck: Einerseits müssen große Teile der bestehenden Infrastruktur dringend instandgehalten werden, andererseits sollen sie gleichzeitig an neue Anforderungen angepasst oder sogar grundlegend erneuert werden. Dieses Spannungsfeld zwischen ‚Alt‘ und ‚Neu‘ prägt die aktuelle Lage der Branche sehr deutlich. Gleichzeitig sehe ich darin aber auch eine große Chance. Die notwendigen Eingriffe in den Bestand bieten die Möglichkeit, unsere Netze gezielt auf die Auswirkungen des Klimawandels auszurichten – sei es im Hinblick auf Starkregen, Trockenperioden, veränderte Lasten oder neue Energieträger. Jeder Sanierungs- oder Erneuerungsschritt sollte deshalb strategisch bewertet werden: Was muss zwingend erhalten werden, was kann angepasst werden und wo ergibt sich sinnvollerweise die Gelegenheit zur Weiterentwicklung? Auf diese Weise können sich Prioritäten durchaus verschieben, und Instandhaltung und Erneuerung wachsen stärker zusammen. ‚Neu‘ bedeutet dann nicht zwangsläufig mehr oder schneller zu bauen, sondern klüger zu investieren – mit Blick auf langfristige Resilienz, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit. Genau diesen strategischen Ansatz wollen wir mit dem Leitthema des Forums bewusst in den Mittelpunkt stellen.

Die Politik hat mit den massiven Ankündigungen zum Infrastruktur-Umbau eine enorme Erwartungshaltung geschürt. Wie viel von diesem Aufbruch kommt operativ wirklich auf der Baustelle an, wenn die Ressourcen an allen Ecken fehlen?

Mike Böge: Die Erwartungshaltung ist zweifellos enorm – operativ kommt davon auf der Baustelle derzeit aber nur begrenzt etwas an. Die Ressourcen fehlen an vielen Stellen: in den Kommunen, in der Planung, bei den Genehmigungsbehörden und im Tiefbau selbst. Gleichzeitig stehen Länder und Kommunen vor einer Vielzahl weiterer Aufgaben, sodass die verfügbaren Kapazitäten stark fragmentiert sind. Insofern sind meine Erwartungen, was eine kurzfristige Wirkung angeht, eher verhalten. Nicht zu unterschätzen ist allerdings ein anderer Effekt: Die politischen Ankündigungen haben das Thema Infrastruktur stärker ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Das führt zumindest zu mehr Verständnis und Akzeptanz in der Gesellschaft für Bauaktivitäten, Baustellen und notwendige Eingriffe in den öffentlichen Raum. Auch das ist ein wichtiger Schritt, denn ohne gesellschaftliche Akzeptanz lassen sich Infrastrukturprojekte kaum umsetzen. Am Ende gilt aber: Ankündigungen und Mittel allein reichen nicht aus. Entscheidend ist, dass sie mit realistischen, kapazitätsgerechten Strategien hinterlegt werden – sonst bleibt der Aufbruch vor allem ein politisches Signal und kommt nur verzögert auf der Baustelle an.

Wenn das Kapital bereitsteht, aber Planer und Tiefbaubetriebe fehlen – wie verhindern wir, dass der Ausbau von Energie-, Wasser- und Datennetzen schlicht stecken bleibt?

Mike Böge: Wenn Kapital verfügbar ist, aber Planungs- und Ausführungskapazitäten fehlen, müssen wir unsere Strategien anpassen. Ein ‚Weiter so‘ führt dann zwangsläufig dazu, dass Projekte ins Stocken geraten. Aus meiner Sicht ist es entscheidend, dass Netzbetreiber stärker integrativ denken und handeln. Konkret heißt das: Die einzelnen Sparten dürfen nicht länger isoliert geplant werden. Energie-Wasser, Abwasser- und Datennetze müssen deutlich besser aufeinander abgestimmt werden. Wenn Maßnahmen koordiniert geplant und umgesetzt werden, lassen sich Synergien nutzen – etwa durch gemeinsames Bauen, abgestimmte Zeitpläne und eine effizientere Nutzung der vorhandenen Tiefbaukapazitäten. So können Tiefbaukosten auf mehrere Netze verteilt, Bauzeiten verkürzt und Belastungen für Städte und Bevölkerung reduziert werden. Integratives Vorgehen ist damit kein netter Nebeneffekt mehr, sondern eine wichtige Voraussetzung, um den Netzausbau unter begrenzten Ressourcen überhaupt realisieren zu können

Braucht es jetzt den konsequenten Einsatz neuer Wege – etwa minimalinvasive Verlegungsverfahren oder Logistik-Innovationen wie die nächtliche Baustellenbelieferung –, um mit den vorhandenen Kapazitäten mehr zu schaffen?

Mike Böge: Neue Wege sind sicher ein wichtiger Baustein, um mit begrenzten Kapazitäten mehr zu erreichen – aber sie sind kein Allheilmittel. Grabenlose und minimalinvasive Verlegeverfahren leisten bereits seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag und werden dort eingesetzt, wo sie technisch und wirtschaftlich sinnvoll sind. Sie können Prozesse beschleunigen, Eingriffe reduzieren und den Verkehrsraum entlasten. Gleichzeitig gibt es auch hier klare technische und wirtschaftliche Grenzen, die man realistisch betrachten muss. Entscheidend ist aus meiner Sicht der integrative Einsatz solcher Verfahren. Gerade vor dem Hintergrund, dass vielerorts ohnehin Straßen und Verkehrsflächen erneuert werden müssen, sollten Infrastrukturmaßnahmen besser gebündelt und aufeinander abgestimmt werden. Das erhöht die Effizienz deutlich mehr, als einzelne Verfahren isoliert zu optimieren. Darüber hinaus lohnt auch der Blick auf ältere, heute wieder aktuelle Ansätze – etwa Infrastrukturkanäle, in denen unterschiedliche Leitungsträger gemeinsam geführt werden. Solche Konzepte wurden bereits früher, beispielsweise zu DDR-Zeiten, umgesetzt. Sie setzen allerdings voraus, dass die beteiligten Netzbetreiber bereit sind, gemeinsam zu planen, Nutzung und Zugänglichkeit zu regeln und Verantwortung zu teilen. Wo das gelingt, können solche Lösungen langfristig Wartung, Ausbau und Betrieb deutlich erleichtern. Am Ende geht es also weniger um das einzelne Verfahren, sondern um das Zusammenspiel von Technik, Planung und Kooperation.

Was muss sich in der Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Versorgern ändern, damit wir Infrastruktur nicht mehr in kleinen Einzelgewerken, sondern als zusammenhängendes System „von der Zukunft her“ denken?

Mike Böge: Dafür braucht es vor allem ein Umdenken in der Zusammenarbeit. Kommunen und Versorger müssenInfrastruktur stärker als zusammenhängendes Gesamtsystem begreifen und weniger in einzelnen Gewerken oder Spartenzuständigkeiten denken. Die heutigen Herausforderungen lassen sich nicht mehr isoliert lösen. Konkret bedeutet das: Strategien sollten frühzeitig gemeinsam entwickelt werden – über Sparten, Zuständigkeiten und Planungshorizonte hinweg. Wenn Energie-, Wasser-, Abwasser- und Datennetze von Beginn an koordiniert geplant werden, lassen sich Synergien heben, Bauzeiten bündeln und knappe Planungs- und Tiefbaukapazitäten effizienter einsetzen. Dazu gehört auch eine stärkere Transparenz über Netzzustände, Maßnahmenpläne und Investitionszyklen. Nur wenn alle Beteiligten wissen, was wann und wo geplant ist, kann koordiniertes Bauen gelingen. Digitale Werkzeuge und gemeinsame Datenmodelle können hier eine wichtige Grundlage schaffen. Von der Zukunft herdenken‘ heißt letztlich, nicht nur einzelne Maßnahmen zu optimieren, sondern langfristige Zielbilder zu definieren: Wie sollen unsere Netze in 20 oder 30 Jahren funktionieren – und welche Schritte müssen wir heute gemeinsam gehen, um dorthin zu kommen? Genau diese integrative Sichtweise wird entscheidend sein, um Infrastruktur unter den aktuellen Rahmenbedingungen überhaupt noch leistungsfähig weiterzuentwickeln. (DEKOM, 26.01.2026) Mehr Infos zum IRO 2026 hier…

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Der geplante EU-weite CO2-Preis für den Gebäude- und Verkehrssektor (ETS2) wird ab 2028 die Heizkosten von rund 100 Millionen Haushalten in der Europäischen Union neu ordnen. Eine aktuelle Analyse der Bertelsmann Stiftung zeigt dabei eine massive Diskrepanz zwischen den Mitgliedsstaaten: Während Verbraucher in Skandinavien und Deutschland den Übergang voraussichtlich kaum im Geldbeutel spüren werden, droht Haushalten in Mittel- und Osteuropa ohne staatliche Eingriffe ein Preisschock. Die Einführung des ETS2 soll die Dekarbonisierung des Wärmesektors beschleunigen, da Wohngebäude noch immer für rund ein Drittel der europäischen Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. Die Studie modelliert die Folgen eines Einstiegspreises von 60 Euro pro Tonne CO2. Für Deutschland gibt es dabei leichte Entwarnung: Da hierzulande bereits ein nationaler CO2-Preis etabliert ist, hält sich der zusätzliche Preisanstieg in Grenzen. Durchschnittlich müssten deutsche Haushalte mit einer Mehrbelastung von lediglich 17 Euro pro Jahr rechnen. In Ländern wie Schweden, Dänemark oder Portugal könnte das Heizen sogar günstiger werden, da die dortigen Steuersätze teils schon heute über dem geplanten EU-Niveau liegen. Ganz anders sieht die Prognose für den Osten der Union aus. In Polen, Ungarn, der Slowakei und Rumänien trifft der neue Preis auf eine Infrastruktur, die oft noch stark von fossilen Energieträgern abhängig ist, während gleichzeitig die Einkommen deutlich niedriger sind als im Westen. Zudem existiert dort bislang meist kein nationaler CO2-Preis. Die Folge wäre ein abruptes Preisdelta: In diesen Regionen könnten die jährlichen Heizkosten um 100 bis 400 Euro steigen. Besonders brisant ist die soziale Komponente, da die zehn Prozent der am stärksten betroffenen Haushalte nur über die Hälfte des Durchschnittseinkommens verfügen. Es trifft vor allem Menschen in älteren Einfamilienhäusern, Rentner und alleinstehende Frauen, für die die Wärmekosten einen überproportionalen Anteil am Haushaltsbudget ausmachen. Die Experten der Bertelsmann Stiftung, Thomas Schwab und Sara Hagemann, mahnen daher zur Vorsicht, sehen aber auch Lösungswege. Die Studie belegt, dass die Einnahmen aus dem Emissionshandel prinzipiell ausreichen, um die sozialen Härten abzufedern. Voraussetzung ist jedoch, dass die Mitgliedsstaaten die Gelder im Rahmen ihrer nationalen Klima-Sozialpläne treffsicher verteilen. Thomas Schwab betont, dass die Europäische Kommission hier genau hinsehen müsse, damit die Kompensation tatsächlich bei den Bedürftigen ankommt. Allerdings löst die reine Kompensation der Mehrkosten noch nicht das Grundproblem. Um die Klimaziele zu erreichen, muss der Gebäudebestand saniert und die Wärmeerzeugung umgestellt werden. Hier warnt Sara Hagemann vor einer Investitionslücke: Die Einnahmen aus dem CO2-Preis decken zwar die Nothilfe bei den laufenden Kosten, reichen aber nicht aus, um den kapitalintensiven Einbau von Wärmepumpen oder Fernwärmeanschlüssen flächendeckend zu finanzieren. Für diese strukturelle Transformation seien zusätzliche nationale Förderprogramme unumgänglich, wenn Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit in Einklang gebracht werden sollen. (Bertelsmanns-Stiftung, 22.01.2026) Ganzer Artikel hier…

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Am 12. Januar traten die neuen PFAS-Grenzwerte im Rahmen der novellierten EU-Kommunalabwasserrichtlinie offiziell in Kraft. Für die kommunalen Abwasserentsorger erfordert deren Einhaltung eine enorme technologische und finanzielle Kraftanstrengung. In einer aktuellen Stellungnahme mahnt der Verband eine klare Vermeidungsstrategie an und fordert die konsequente Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung. Da die Entfernung der sogenannten Ewigkeitschemikalien in den Klärwerken technisch hochkomplex ist, dürfe die Entsorgungswirtschaft nicht zum Reparaturbetrieb für industrielle Versäumnisse werden. Der VKU drängt darauf, den Eintrag dieser Stoffe bereits an der Quelle zu stoppen und die Kosten für die notwendige vierte Reinigungsstufe nach dem Verursacherprinzip zu verteilen. Die kommunale Wasserwirtschaft steht vor der Herausforderung, Investitionen in Milliardenhöhe zu stemmen, um die strengen Grenzwerte für PFAS und andere Spurenstoffe dauerhaft einzuhalten. Um eine massive Belastung der Endverbraucher über die Abwassergebühren zu verhindern, sieht die EU-Richtlinie vor, dass die Hersteller der relevanten Produkte – primär aus den Bereichen Pharma und Kosmetik – zur Finanzierung herangezogen werden. Der VKU betont, dass ein bloßes Verbot einzelner Stoffgruppen nicht ausreiche, solange die rechtlichen Mechanismen zur Kostenbeteiligung nicht rechtssicher und flächendeckend greifen. Die Wasserwirtschaft fordert daher, dass die Herstellerverantwortung nicht nur auf dem Papier besteht, sondern über einen nationalen Fonds die tatsächlichen Kosten für Bau und Betrieb der Reinigungsstufen abdeckt. Dieser Ansatz stößt in der Industrie jedoch auf erheblichen Widerstand. Die betroffenen Herstellerverbände, insbesondere aus der pharmazeutischen Industrie wie Pharma Deutschland, sehen die Ausgestaltung der Herstellerverantwortung in der Richtlinie äußerst kritisch. Die Branche warnt davor, dass die einseitige Belastung von Pharma- und Kosmetikunternehmen die Produktion am Standort Europa gefährde und zu Versorgungsengpässen bei essenziellen Medikamenten führen könne. Aus Sicht der Verbände ist die Fokussierung auf diese beiden Sektoren wissenschaftlich nicht hinreichend begründet, da auch andere Industrien für Mikroschadstoffe im Abwasser verantwortlich seien. Zudem wird kritisiert, dass die Preisbindung im Gesundheitssektor eine Weitergabe der zusätzlichen Kosten unmöglich mache. Während der VKU somit auf den Schutz der Gewässer und die Gebührenstabilität pocht, mahnt die Industrie eine fairere Lastenverteilung an, die über die jetzt betroffenen Branchen hinausgeht. (DEKOM, 12.01.2026) Mehr Infos hier…

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Fehlendes Fachpersonal in Krankenhäusern gefährdet die Patientensicherheit massiv. Eine Untersuchung des ifo Instituts belegt den direkten Zusammenhang zwischen der Besetzung von Pflegestellen und der Sterberate in Kliniken. Der Personalnotstand hat damit unmittelbare Auswirkungen auf die medizinische Versorgung vor Ort. Die Studie wertet Daten zur Personalausstattung und zu Behandlungsergebnissen aus. Ein Rückgang des examinierten Fachpersonals um etwa zwölf Prozent führt demnach im Durchschnitt zu einer um fünf Prozent höheren Sterbewahrscheinlichkeit. Besonders kritisch ist die Situation bei zeitintensiven Notfällen: Bei Herzinfarktpatienten steigt das Sterberisiko bei unzureichender Besetzung um bis zu 18 Prozent. Da angelernte Hilfskräfte die fachspezifische Überwachung und Krisenintervention nicht im selben Maße leisten können, sinkt die Behandlungsqualität bei jeder unbesetzten Fachkraftstelle sofort ab. Für Kommunen, die als Träger von Krankenhäusern die Verantwortung für die Daseinsvorsorge tragen, ist diese Entwicklung kritisch. Eine verlässliche Gesundheitsinfrastruktur ist ein wesentlicher Bestandteil der regionalen Lebensqualität und ein entscheidender Standortfaktor. Wenn Kliniken aufgrund von Personalmangel Stationen schließen oder Notfallkapazitäten reduzieren müssen, schwindet das Vertrauen der Bürger in die lokale Handlungsfähigkeit. Um die Versorgung stabil zu halten, müssen kommunale Entscheider die Bindung des Stammpersonals in den Mittelpunkt stellen. Neben verlässlichen Dienstplänen spielt die Entlastung von fachfremden Aufgaben eine Schlüsselrolle. Investitionen in die digitale Dokumentation können Pflegekräfte von bürokratischem Aufwand befreien und Zeit für die Arbeit am Patienten schaffen. Strategisch empfiehlt sich zudem eine engere regionale Zusammenarbeit zwischen den Kliniken, um knappe Personalressourcen effizienter zu bündeln und Doppelstrukturen abzubauen. Ein systematisches Monitoring der Personalquoten auf Kreisebene hilft dabei, Engpässe frühzeitig zu erkennen und politisch gegenzusteuern, bevor die Patientensicherheit beeinträchtigt wird. (DEKOM, 12.01.2026) Ganze Ifo-Studie hier…

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Angesichts multipler globaler Krisen und wirtschaftlicher Transformationsprozesse steht die gesellschaftliche Stabilität in Deutschland unter besonderer Beobachtung. Für kommunale Entscheider stellt sich die zentrale Frage, wie belastbar der soziale Zusammenhalt vor Ort tatsächlich ist und welche Faktoren das Vertrauen der Bürger in die Handlungsfähigkeit staatlicher Institutionen stützen. Aktuelle Daten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeichnen hierbei ein überraschend robustes Bild: Trotz der gegenwärtigen Herausforderungen bleibt das subjektive Wohlbefinden der Deutschen insgesamt hoch und erreicht Werte, die an die stabilen 2010er Jahre anknüpfen. Die Lebenszufriedenheit folgt dabei einem typischen „U-Verlauf“: Während junge Erwachsene und Senioren besonders zufrieden sind, sinkt der Wert im mittleren Alter tendenziell ab. Zu den wesentlichen Treibern gehören neben dem Einkommen – insbesondere im unteren Bereich – vor allem der Erwerbsstatus sowie die sogenannte internale Kontrollüberzeugung. Letztere beschreibt das Vertrauen der Menschen, ihr Leben durch eigenes Handeln maßgeblich beeinflussen zu können. Zudem zeigt sich, dass regionale Unterschiede in der Zufriedenheit zwar noch existieren, sich jedoch zunehmend angleichen.  Die Relevanz dieser Befunde für die kommunale Ebene ist erheblich, da das unmittelbare Lebensumfeld den Rahmen für die persönliche Kontrollüberzeugung und wirtschaftliche Teilhabe bildet. Kommunen sind die Orte, an denen die „Soziale Marktwirtschaft“ unmittelbar erlebbar wird. Da die Zufriedenheit maßgeblich davon abhängt, ob Menschen sich als selbstwirksam wahrnehmen, wirken kommunale Defizite in der Daseinsvorsorge oder bürokratische Hürden direkt kontraproduktiv auf das lokale Wohlbefinden. Die schrumpfenden regionalen Unterschiede belegen zudem, dass Angleichungsprozesse wirken, aber eine stete Flankierung durch eine verlässliche lokale Infrastruktur benötigen, um spezifische Sorgenfelder in den Bereichen Wirtschaft und Gesundheit abzufedern.  Für Bürgermeister und Verwaltungsleiter ergeben sich daraus konkrete Handlungsmöglichkeiten zur Steigerung der lokalen Resilienz. Ein Schwerpunkt sollte auf der Förderung der Bürgerbeteiligung und des Ehrenamts liegen, da diese Formate die internale Kontrollüberzeugung stärken und den Bürgern das Gefühl von Wirksamkeit zurückgeben. In der Wirtschaftsförderung gilt es, den Fokus auf die Qualität der lokalen Arbeitsmärkte zu legen; insbesondere die Umwandlung von geringfügiger Beschäftigung in sozialversicherungspflichtige Teil- oder Vollzeitmodelle korreliert laut IW-Studie direkt mit höherer Zufriedenheit. Schließlich sollten Kommunen die Lebenszufriedenheit als ergänzenden Wohlstandsindikator in ihr lokales Monitoring aufnehmen, um soziale Schieflagen frühzeitig zu erkennen und die politische Kommunikation faktenbasiert an den tatsächlichen Bedürfnissen der unterschiedlichen Alterskohorten auszurichten. (IW, 10.01.2026) Ganzer Artikel hier…

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Seit dem 8. Januar 2026 ist die EU-Verordnung AFIR in Kraft und bringt für Kommunen erhebliche Änderungen beim Betrieb und der Planung von Ladesäulen mit sich. Kern der Verordnung ist die Vereinfachung des Ladens für Bürgerinnen und Bürger. Der bisherige Zwang zu speziellen Ladekarten oder einer vorherigen Registrierung in Apps fällt für den öffentlichen Raum faktisch weg. Öffentliche Ladepunkte müssen stattdessen einfache Bezahlmöglichkeiten mit gängigen Debit- oder Kreditkarten bieten. Einige Ladeinfrastrukturanbieter sind bereits auf die neuen Anforderungen vorbereitet. So setzt das Münchner Unternehmen Wirelane bereits seit jeher auf integrierte Pay-Terminals. Die aktuelle Kooperation mit Mastercard ergänzt diesen technologischen Standard, um die Akzeptanz und Nutzung der Kartenzahlung an den Ladesäulen weiter zu fördern. Für kommunale Verwaltungen ist dies bei der Vergabe von Standorten – etwa an Marktplätzen, in Parkhäusern oder an Behörden – ein entscheidendes Kriterium. Ein QR-Code allein genügt nach der neuen Rechtslage oft nicht mehr, wenn der Prozess dahinter für den Nutzer zu kompliziert ist oder eine Anmeldung erfordert. Die Barrierefreiheit des Bezahlvorgangs wird somit zum zentralen Baustein der öffentlichen Daseinsvorsorge. Auch für bestehende Anlagen in den Städten und Gemeinden ist die Neuregelung hochrelevant: Zwar gibt es Übergangsfristen, doch sobald eine Ladesäule technisch grundlegend erneuert oder im Rahmen einer Sanierung ausgetauscht wird, erlischt der Bestandsschutz. In diesem Moment wird die Nachrüstung auf die neuen Bezahlstandards zwingend.  Zusätzlich schreibt die Verordnung eine strikte Preistransparenz vor. Die Kosten pro Kilowattstunde müssen für den Bürger vor Beginn des Ladevorgangs eindeutig ersichtlich sein, um Preiswillkür an der Säule zu verhindern. Kommunen sollten daher zeitnah bestehende Betreiberverträge prüfen und bei Neuausschreibungen die Barrierefreiheit sowie die integrierte Kartenzahlung als feste Kriterien verankern. So wird sichergestellt, dass die lokale Infrastruktur rechtssicher bleibt und den neuen europäischen Standards für eine nutzerfreundliche Elektromobilität entspricht. Kommunen sollten daher zeitnah bestehende Betreiberverträge sowie Konzessionsvereinbarungen prüfen und bei Neuausschreibungen die Barrierefreiheit sowie die integrierte Kartenzahlung als feste Kriterien verankern. Nur so wird sichergestellt, dass die lokale Infrastruktur rechtssicher bleibt, Haftungsrisiken für die Gemeinde vermieden werden und die Technik den neuen europäischen Standards für eine nutzerfreundliche Elektromobilität entspricht. DEKOM, 12.01.2026 Mehr Infos hier…

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Kurz vor Weihnachten haben sich Bund und Länder auf die Fortsetzung der gemeinsamen Digitalisierungsstrategie an deutschen Schulen verständigt. Der Digitalpakt 2.0 sieht für den Zeitraum von 2026 bis 2030 ein Gesamtvolumen von fünf Milliarden Euro vor, die je zur Hälfte von der Bundesebene und den Ländern finanziert werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde bereits für den 1. Januar 2025 vereinbart, um Kontinuität in der Infrastrukturentwicklung zu gewährleisten. Im Vergleich zum ersten Digitalpakt verschiebt sich der Schwerpunkt weg von der reinen Hardware-Beschaffung hin zur langfristigen Wartung, professionellen IT-Administration und der Absicherung der Systeme. Für die kommunalen Schulträger bringt diese Einigung eine wesentliche Veränderung der Rahmenbedingungen mit sich. War die Finanzierung von IT-Personal und Sicherheitsstrukturen bisher oft eine Hürde, sind IT-Administration und Cybersecurity nun explizit als förderfähige Leistungen im Digitalpakt 2.0 verankert. Dies trägt der Erkenntnis Rechnung, dass die geschaffenen digitalen Strukturen ohne professionellen Schutz und kontinuierliche Betreuung kaum resilient zu betreiben sind. Angesichts des anhaltenden Fachkräftemangels in kommunalen IT-Abteilungen rücken dabei technologische Lösungen in den Fokus, die den Verwaltungsaufwand durch einen hohen Automatisierungsgrad minimieren. In diesem Kontext bieten vor allem Cybersecurity-Plattformen, wie die des Jenaer Security-Spezialisten Enginsight, effektive Lösungen für die neuen Anforderungen. Die Enginsight-Software bündelt Funktionen wie Monitoring, Schwachstellenmanagement und Angriffserkennung – so können Schulträger die gesetzlich geforderten Sicherheitsstandards ohne massiven Personalaufbau umsetzen. Besonders die Mandantenfähigkeit des Systems aus Thüringen erweist sich als praxisrelevant. Eine zentrale IT-Abteilung im Rathaus oder Landratsamt ist in der Lage, sämtliche Schulen über eine einzige Instanz abzusichern und so die im Digitalpakt 2.0 geforderten Skaleneffekte und effizienteren Verfahren zu realisieren. Die Enginsight – Plattform ist eine deutsche Eigenentwicklung, erfüllt die strengen Compliance-Vorgaben nach ISO 27001 und wahrt die digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung. Als konkrete Handlungsmöglichkeit für die anstehende Budgetplanung dient eine spezifische „Schul-Promo“ von Enginsight, die nach Angaben des Unternehmens auch in diesem Jahr fortgesetzt wird.  Schulträger, die die Enginsight-Software zur Absicherung ihrer eigenen Kernverwaltung einsetzen oder beschaffen wollen, können für die angeschlossenen Schulen kostenfreie Lizenzen erhalten.  Dieser integrierte Ansatz senkt die Einstiegshürden für die flächendeckende IT-Sicherheit massiv und schont die Mittel aus dem Digitalpakt 2.0 für weitere Infrastrukturprojekte oder die pädagogische Begleitung. Damit wird die technische Absicherung der Schulen zu einem wirtschaftlich effizienten Bestandteil der kommunalen IT-Strategie, der den Anforderungen an Sicherheit und Professionalität gleichermaßen gerecht wird. (DEKOM, 12.01.2026) Mehr Infos hier…

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Seit dem 1. Januar 2026 ist das NIS2-Umsetzungsgesetz in Deutschland endgültig in Kraft. Doch während Bundesbehörden und KRITIS-Sektoren unter Hochdruck agieren, zeigt sich auf kommunaler Ebene ein widersprüchliches Bild: Der IT-Planungsrat hat kommunale Verwaltungen nicht direkt in die NIS2-Pflicht genommen und damit eine Sicherheitslücke in Kauf genommen. Angriffe auf Städte wie Trier oder Südwestfalen IT belegen jedoch, dass Cyberkriminelle keine regulatorischen Unterschiede machen. Wir sprechen mit Dr. Andreas Rebetzky, IT-Manager und erfahrenen Ex-CIO, darüber, warum ein ISMS auf dem Papier oft keine operative Widerstandsfähigkeit garantiert und wie Kommunen trotz lückenhafter Gesetzgebung handlungsfähig bleiben.

Herr Dr. Rebetzky, viele Verwaltungen verweisen heute stolz auf ISO-Zertifikate oder den BSI-Grundschutz. Warum bricht die operative Handlungsfähigkeit im Ernstfall trotzdem oft zusammen, obwohl man „auf dem Papier“ formal gut aufgestellt ist?

Rebetzky: ISO-Zertifikate und der BSI-Grundschutz sind wichtige Instrumente – aber sie sind in erster Linie Management- und Dokumentationsrahmen. Sie beschreiben, was getan werden soll, nicht automatisch wie gut es im Alltag gelebt wird. In vielen Verwaltungen entsteht ein trügerisches Sicherheitsgefühl: Man hat Prozesse beschrieben, Richtlinien verabschiedet und Audits bestanden. Im Ernstfall zeigt sich jedoch, dass Entscheidungswege unklar sind, Zuständigkeiten fehlen oder technische Maßnahmen nicht aktuell sind. Operative Resilienz entsteht nicht durch Ordner, sondern durch geübte Abläufe, aktuelle Lagebilder und kontinuierliche Überprüfung der Wirksamkeit. Genau diese Brücke zwischen Papier und Praxis fehlt häufig.  Es ist eine fatale Lage: Die IT-Organisationen – gerade der Kommunen – sind zu klein, ob eine wirkungsvolle Abwehr gegen die modernen Cyber-Angriffsvektoren aufzubauen. Organisationen, die heute keine KI-basierten Abwehrsysteme aufbauen, sind hoffnungslos unterlegen und werden bei den nächsten Angriffen erhebliche Schäden erleben – bis zum Totalausfall.

Wir dürfen uns heute die Hacker nicht mehr so vorstellen, dass sie manuell in unsere Systeme eindringen wollen. Vielmehr gibt es Angriffsarchitekten, die sich mit Hilfe von KI Angriffswaffen bauen und diese dann einsetzen. Dies wird in Zukunft noch wesentlich massiver.

Der IT-Planungsrat hat Kommunen von der direkten NIS2-Pflicht ausgenommen, unter anderem wegen fehlender Ressourcen. Erzeugt dieser Beschluss nicht ein fatales Signal der Entwarnung, während die Realität des „kommunalen Notbetriebs“ eine ganz andere Sprache spricht?

Rebetzky: Ja, dieses Signal ist problematisch. Die Ausnahme mag politisch gut gemeint sein, sie wird aber in der Praxis oft als Entwarnung missverstanden. Cyberangriffe richten sich nicht nach Zuständigkeiten oder Gesetzestexten, sondern nach Angriffsflächen. Der kommunale Notbetrieb – Meldewesen, Sozialleistungen, Schulen – ist hochattraktiv für Angreifer. Wenn Regulierung suggeriert, dass man „nicht betroffen“ sei, entsteht ein gefährlicher Zielkonflikt zwischen Tagesgeschäft und Vorsorge. Die Realität zeigt: Kommunen sind längst kritische Infrastruktur für das tägliche Leben. Abhilfe wäre möglich durch eine Zentralisierung und Professionalisierung der Cyber-Resilienz Maßnahmen.

In der Fachwelt wird kritisiert, dass ohne NIS2-Zwang ein „Flickenteppich“ entsteht, bei dem jede Kommune eigene Wege geht. Ist dieses Vorgehen im Ergebnis nicht deutlich teurer und riskanter für die Sicherheit der Bürgerdaten als eine einheitliche Regulierung?

Rebetzky: Absolut. Ein Flickenteppich bedeutet Mehrkosten, doppelte Arbeit und inkonsistente Sicherheitsniveaus. Jede Kommune entwickelt eigene Lösungen, vergibt eigene Verträge und definiert eigene Standards. Das ist ineffizient und erhöht systemische Risiken – insbesondere bei interkommunaler Zusammenarbeit oder gemeinsamen Rechenzentren. Eine einheitliche Mindestregulierung wäre langfristig günstiger und sicherer, weil sie Skaleneffekte schafft und klare Erwartungen formuliert. Sicherheit ist kein Wettbewerbsvorteil, sondern eine Gemeinschaftsaufgabe.

Ein Kernaspekt für die öffentliche Hand ist die „Digitale Souveränität“. Warum ist die Herkunft der Sicherheitstechnologie („Made in Germany“) gerade für Kommunen heute ein kritisches Kriterium, um versteckte Abhängigkeiten und Hintertüren zu vermeiden?

Rebetzky: Kommunen tragen Verantwortung für besonders schützenswerte Daten. Die Herkunft von Sicherheitstechnologie entscheidet darüber, welchem Rechtsraum, welchen Interessen und welchen Abhängigkeiten man sich aussetzt. Lösungen „Made in Germany“ oder zumindest aus der EU unterliegen klaren Datenschutz- und Compliance-Regeln. Sie reduzieren das Risiko von versteckten Abhängigkeiten, Zugriffsmöglichkeiten durch Drittstaaten oder intransparenten Update-Mechanismen. Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern bewusste Kontrolle über kritische Kernfunktionen.

Sie betonen häufig, dass Informationssicherheit eine Führungsaufgabe ist. Wie kann ein Bürgermeister das Thema aus der IT-Nische in die aktive Verwaltungssteuerung holen, ohne selbst ein Techniker sein zu müssen?

Rebetzky: Indem er die richtigen Fragen stellt und klare Prioritäten setzt. Informationssicherheit ist kein Technik-, sondern ein Risikomanagement-Thema. Ein Bürgermeister muss nicht wissen, wie ein Firewall-Regelwerk aussieht – aber er sollte wissen, welche Dienste bei einem Angriff ausfallen, wie lange der Notbetrieb dauert und welche Folgen das für Bürger und Verwaltung hat. Regelmäßige Lageberichte, Cyber-Risiken im Verwaltungsvorstand und klare Verantwortlichkeiten machen Sicherheit zu einem Steuerungsthema auf Augenhöhe mit Finanzen und Personal.

Kommunale IT-Teams sind chronisch überlastet. Wie gelingt in der Praxis der Schritt weg von manuellen Risiko-Listen hin zu einer automatisierten Abwehr, die – wie bei Enginsight – schon nach wenigen Minuten erste Ergebnisse liefert?

Rebetzky: Der Schlüssel liegt in Automatisierung und Transparenz. Dies kann aufgrund der enormen Komplexität nur durch Konzentration der Kompetenzen erfolgen. Zu kleine, dezentrale IT-Teams werden scheitern. Die Rathäuser sind nur kleine Burgen ohne nennenswerte Gegenwehr- und Abwehrmöglichkeiten. Die Nutzung moderner Plattformen zeigt innerhalb weniger Minuten eine realistische Sicht auf Angriffsflächen, Schwachstellen und Risiken – ohne monatelange Projekte. Statt Excel-Listen erhält die Verwaltung ein dynamisches Lagebild, das sich kontinuierlich aktualisiert. Es gibt Lösungen, die zeigen, dass Sicherheit nicht mehr zwangsläufig mehr Personal erfordert, sondern bessere Werkzeuge. Das entlastet IT-Teams und verschiebt den Fokus von Reaktion hin zu Prävention.

Fazit: Auch ohne formale NIS2-Pflicht können und müssen Kommunen handeln. Cyberresilienz ist heute Teil der kommunalen Daseinsvorsorge – und damit Chefsache.

Über Andreas Rebetzky

Dr. Andreas Rebetzky ist IT-Strategieexperte, CEO der Syngain GmbH und Partner bei der taskforce AG. Der ehemalige CIO begleitet Organisationen bei der Absicherung kritischer Infrastrukturen und der Einführung moderner Sicherheitsarchitekturen. Er ist Präsidiumsmitglied von VOICE e. V. (Bundesverband der IT-Anwender) und setzt sich im Senat der Wirtschaft für die digitale Souveränität Deutschlands ein. (DEKOM, 12.01.2026) BSI – Infos zur NIS2 Umsetzung hier…

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Im ersten Teil unseres Gesprächs, Anfang Dezmeber, erläuterte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, Thomas Jarzombek, wie die Kampagne „Das beste Internet“ die Akzeptanz für Glasfaser vor Ort erhöhen soll. Im zweiten Teil blicken wir auf die nächste Stufe: Wie Künstliche Intelligenz (KI) die Prozesse in den Rathäusern verändern wird und welche Rahmenbedingungen das BMDS hierfür schafft.

Sie haben auf der VITAKO-Tagung betont, dass KI in der öffentlichen Verwaltung sowohl Effizienz- als auch Transparenzgewinne ermöglicht. Wo sehen Sie aktuell die größten Einsatzchancen – und wo die größten Hemmnisse?

Jarzombek: Große Chancen liegen dort, wo die Verwaltung bereits über strukturierte, digitale Daten verfügt und repetitive, regelbasierte Prozesse ablaufen – etwa im Bürgerservice, bei der Antragsprüfung und in der Datenanalyse. Dort kann KI sofort Effizienz steigern und Transparenz erhöhen, weil Entscheidungen nachvollziehbarer dokumentiert werden können. Agentische KI wird es zukünftig aber auch in weniger strukturierten Umgebungen und komplexeren Prozessen ermöglichen, schneller und besser Verwaltungsleistungen für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger anzubieten. Die größten Hemmnisse betreffen vor allem rechtliche, technische und kulturelle Aspekte: Hohe Datenschutzanforderungen, veraltete IT‑Infrastrukturen und fehlende Fachkompetenz. Durch einen schrittweisen, transparenten Ansatz lassen sich diese Barrieren jedoch gezielt abbauen. Ein ausgewogener Mix aus technischer Innovation, rechtlicher Sicherheit und gesellschaftlicher Akzeptanz ist der Schlüssel, damit KI die öffentliche Verwaltung nachhaltig und zum Wohle aller stärken kann.

Gerade kleinere Kommunen sind bei der Einführung von KI-Systemen noch zurückhaltend. Welche Unterstützung bietet das BMDS – etwa Leitfäden, Kompetenzzentren oder Förderprogramme – um KI rechtssicher und bürgernah einzusetzen?

Jarzombek: Ein wesentlicher Fokus des BMDS ist es, dass Bürgerinnen und Bürger spüren, dass sich etwas verändert. Viele Verwaltungsleistungen liegen in der Hand der Länder und Kommunen, weshalb wir hier eng zusammenarbeiten. Seit September laufen bereits Kooperationen und Pilotprojekte zur Verwaltungsdigitalisierung mit verschiedenen Ländern und Kommunen, um Standards und Einheitlichkeit zu schaffen und so u.a. bestehende Anwendungen auch nachgenutzt werden können. Seit diesem Jahr ist es außerdem technisch möglich, dass auch Länder und Kommunen ihre KI-Systeme auf dem Marktplatz der KI-Möglichkeiten (MaKI) erfassen können. Auch damit stärkt das BMDS die Transparenz und Nachnutzbarkeit. Es besteht außerdem eine enge Zusammenarbeit mit der FITKO und dem IT-Planungsrat.

Potentiale zu KI kommen nur bei Bürgerinnen und Bürgern an, wenn alle Kommunen KI-gestützte Systeme können Verwaltungsentscheidungen beschleunigen, werfen aber Fragen nach Nachvollziehbarkeit und Datenschutz auf. Wie stellt Ihr Haus sicher, dass Vertrauen und Transparenz gewahrt bleiben?

Jarzombek: Der AI-Act der Europäischen Union (EU) stellt einen zentralen Rahmen dar, der die Klassifizierung von KI-Systemen basierend auf ihrem Risikopotenzial regelt. Besonders relevant für den öffentlichen Sektor ist die Verpflichtung, vor dem Einsatz risikoreicher KI-Systeme eine grundrechtliche Folgenabschätzung durchzuführen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass der Einsatz solcher Systeme die Grundrechte der Bürger nicht beeinträchtigt. In diesem Kontext arbeiten wir derzeit daran, eine umfassende Compliance-Struktur für den AI-Act zu etablieren. Ein zentrales Element dieser Struktur ist die Einführung einer eigenen KI-Governance. Diese Governance definiert Standards und Leitplanken, die gewährleisten, dass KI-Systeme sicher und ethisch vertretbar eingesetzt werden. Dazu gehören unter anderem transparente Entscheidungsprozesse, regelmäßige Überprüfungen und die Einbindung von Ethikgremien. Auf Bundesebene haben wir zudem Leitlinien für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Bundesverwaltung als klare Orientierung für den chancenorientierten und verantwortungsvollen Einsatz von KI in der öffentlichen Verwaltung. Sie umfassen Empfehlungen zur Risikobewertung, zur Sicherstellung der Transparenz und zur Einhaltung ethischer Standards. Diese können bereits jetzt auch von Ländern und Kommunen genutzt werden.

Wird es künftig eine Bundesstrategie „KI in der Verwaltung“ geben, die kommunale Belange explizit adressiert und eine Brücke zu Landesinitiativen schlägt?

Jarzombek: Entscheidend ist, dass wir Synergien und Potentiale des KI-Einsatzes flächendeckend nutzen können. Dabei steht nicht zwingend eine Strategie im Fokus, sondern dass wir gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen den Chancen nutzen. Mit dem Deutschland-Stack werden wir dabei eine sichere, interoperable, europäisch anschlussfähige und souveräne Technologie Plattform zur Digitalisierung der gesamten Verwaltung bereitstellen, bei welcher natürlich auch KI im Fokus ist. Und wir haben in der Modernisierungsagenda mit konkreten Maßnahmen festgelegt, dass wir die Aufgabenerledigung der Verwaltung durch den Einsatz von KI erleichtern werden.

Woran möchten Sie den Erfolg Ihrer Initiativen bei Glasfaserkommunikation und KI-Anwendungen messen – eher an der technischen Umsetzung oder am praktischen Nutzen für Bürgerinnen und Bürger?

Jarzombek: Wir messen den Erfolg unserer KI-Initiativen natürlich vor allem am praktischen Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger. Erfolgsfaktoren sind letztlich beide. Bei der Glasfaserkampagne geht es erst einmal darum, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger mit der Botschaft und unseren Informationen zu erreichen. Dies ist bislang sehr gut gelungen. Nach einem Monat Laufzeit hat diese Kampagne 30 Millionen Impressionen zu verzeichnen – auf den unterschiedlichsten Kanälen. Die Kampagnen-Webseite hat bislang knapp 13.000 Besucherinnen und Besucher verzeichnet. Des Weiteren möchten wir mit unserer Kampagne dazu beitragen, Bürgerinnen und Bürger von einem Glasfaseranschluss zu überzeugen. Doch auch wenn die Buchungsrate vor dem Start und nach dem Ende der Kampagne verglichen wird, könnte aufgrund der vielen Faktoren, die auf eine solche Entscheidung einwirken, nicht eindeutig festgestellt werden, welcher Anteil des Zuwachses konkret auf die Kampagne zurückzuführen ist. (DEKOM, 12.01.2026) Mehr Infos zur BMDV-Kampagne hier…

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Das Oldenburger Rohrleitungsforum (IRO) gilt als der wohl wichtigste Branchentreff zum Beginn des Jahres und rückt am 5. und 6. Februar 2026 unter dem Leitmotto „Alt und Neu – Strategien für die Netze von morgen“ die Modernisierung der erdverlegten Infrastruktur in den Fokus. Als eine der bedeutendsten Weiterbildungsveranstaltungen der Branche bringt das Forum rund 120 Fachreferenten und über 440 Aussteller in den Weser-Ems-Hallen zusammen, um in sechs parallelen Vortragsreihen die drängenden Fragen des Leitungsbaus zu diskutieren. Für kommunale Entscheider, Stadtwerke und Netzbetreiber verschärft sich der Handlungsdruck durch die notwendige Dekarbonisierung der Wärmenetze, den Aufbau des Wasserstoffkernnetzes sowie die Sicherung der Trinkwasserversorgung gegen Klimafolgen. Ein zentrales Thema des diesjährigen Fachprogramms ist die Steigerung der Baustelleneffizienz im urbanen Raum. Angesichts knapper Flächen und wachsender Baustellendichte wird die logistische Taktung zum entscheidenden Hebel, um Bauzeiten zu verkürzen und Verkehrsbelastungen zu minimieren. Hier schlägt die Praxis die Brücke zu innovativen Versorgungsmodellen: EBERO FAB präsentiert in diesem Kontext Lösungen, die über den reinen Produktverkauf hinausgehen und eine ganzheitliche Projektbegleitung ermöglichen. Ein konkreter Ansatz zur Optimierung von Abläufen ist die nächtliche Baustellenbelieferung. Durch diese Logistik-Innovation wird das Material punktgenau bereitgestellt, sodass die Arbeiten morgens ohne Verzögerung beginnen können, während der öffentliche Verkehrsraum tagsüber entlastet bleibt. Durch den Zusammenschluss mit KHK Karlsruhe ist das Unternehmen in diesem Jahr erstmals mit zwei spezialisierten Ständen in Oldenburg vertreten. Während in Halle 1 (Stand H04) der fachliche Austausch zur Projektbegleitung für erdverlegte Systeme im Mittelpunkt steht, werden in Halle 2 (Stand L09) am EBERO KHK Innovationsstand technische Exponate präsentiert. Dazu zählen unter anderem der 3S-Armaturenantrieb sowie innovative Ladebordsteine für die E-Mobilität. Mit diesem Fokus auf zukunftsorientierte Lösungen – von H2-Ready-Leitungen bis hin zur digitalen Smart City – verbindet das Unternehmen technisches Know-how mit zuverlässigen Lieferketten, um die Zukunftsfähigkeit der kommunalen Netze sicherzustellen. (DEKOM, 12.01.2026) Mehr Infos hier…

Über EBERO FAB – Partner für kommunale Infrastruktur, Breitband und Smart City

EBERO FAB ist ein spezialisierter Anbieter für Beschaffung und Logistik im Bereich kommunaler Infrastruktur. Das Unternehmen unterstützt Städte, Gemeinden und kommunale Betriebe bei der Auswahl, Bereitstellung und Umsetzung praxisorientierter Technologien – von der Planung bis zur operativen Umsetzung – in enger Zusammenarbeit mit etablierten Partnern. Mit umfassender Erfahrung in Beratung, Produktmanagement und Logistik gilt EBERO FAB als führender Fachhändler für erdverlegte Leitungs- und Breitbandinfrastrukturen. Darüber hinaus engagiert sich das Unternehmen aktiv in den Bereichen Smart City, kritische Infrastruktur, Logistik und E-Business und zählt hier zu den anerkannten Ansprechpartnern für Kommunen und Versorgungsunternehmen. Das Leitmotiv „Wissen. Können. Liefern.“ steht für den Anspruch, technisches Know-how, praxisnahe Lösungen und zuverlässige Lieferketten zu verbinden – zum Nutzen einer zukunftsfähigen kommunalen Infrastruktur.

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Der Einsturz der Dresdner Carolabrücke hat den massiven Sanierungsstau bei der deutschen Verkehrsinfrastruktur drastisch verdeutlicht. Bundesweit gelten Tausende Brücken als baufällig, wobei der Finanzbedarf für notwendige Instandsetzungen auf bis zu 100 Milliarden Euro geschätzt wird. Ein flächendeckendes, dauerhaftes Monitoring scheiterte bisher oft an den hohen Kosten für spezialisierte Messtechnik. Die aktuelle Norm DIN 1076 sieht zwar regelmäßige Prüfungen vor, schreibt jedoch kein kontinuierliches Bauwerksmonitoring vor, da eine solide Datengrundlage für viele Kommunen bislang wirtschaftlich kaum darstellbar war. Forscher des Fraunhofer-Instituts für Integrierte Schaltungen (IIS) setzen hier auf eine effiziente Lösung, indem sie robuste Radarsensorik aus der Automobilindustrie für die Bauwerksüberwachung adaptieren. Da diese Sensoren in hohen Stückzahlen für autonomes Fahren produziert werden, liegen ihre Kosten um den Faktor 10 bis 100 unter denen herkömmlicher Spezial-Sensorik. Die Technik ermöglicht es, statische Verschiebungen im Submillimeterbereich sowie Vibrationen an Brücken oder Schienen präzise zu erfassen. Ergänzend können sogenannte MEMS-Sensoren genutzt werden, um etwa Brüche in den Spanndrähten von Spannbetonbrücken akustisch zu detektieren und Schäden so sichtbar zu machen, bevor sie zum Sicherheitsrisiko werden. Für Kommunen als Baulastträger ist dieser technologische Ansatz von hoher strategischer Bedeutung, da sie unmittelbar für die Verkehrssicherheit ihrer Bauwerke verantwortlich sind. Die Verfügbarkeit bezahlbarer Sensorik erlaubt es Städten und Gemeinden, die Infrastruktur nicht nur bei konkretem Verdacht, sondern flächendeckend zu überwachen. Ein solches Monitoring liefert die notwendige Datengrundlage, um Sanierungen gezielter zu planen und die tatsächliche Restlebensdauer von Brücken verlässlich einzuschätzen. Damit lassen sich unvorhergesehene Totalsperrungen und die damit verbundenen Belastungen für den lokalen Verkehr und die Wirtschaft vermeiden. Kommunale Entscheider sollten diese technologische Entwicklung nutzen, um ihr Infrastrukturmanagement auf eine faktenbasierte Basis zu stellen. In der Praxis empfiehlt es sich, Messkampagnen in enger Abstimmung zwischen Bauingenieuren und Sensorexperten zu initiieren, um passgenaue Daten für das jeweilige Bauwerk zu erheben. Insbesondere die Erfassung historischer Belastungsdaten hilft dabei, schleichende Schäden frühzeitig zu analysieren. Mit dem Start des Projekts RICARES im Januar 2026 wird die Technik zudem gezielt für Eisenbahnbrücken weiterentwickelt, wobei die Ergebnisse direkt auf Straßenbrücken übertragbar sind. Durch die frühzeitige Integration solcher kostengünstigen Systeme können langfristig Instandsetzungskosten gesenkt und die Sicherheit der Verkehrswege dauerhaft garantiert werden. (Fraunhofer, 05.01.2026) Ganzer Artikel hier…

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Der gezielte Anschlag auf das Berliner Stromnetz führt deutlich vor Augen, dass die Energieinfrastruktur die Achillesferse der modernen Gesellschaft darstellt. Ein großflächiger Ausfall zieht nicht nur massive wirtschaftliche Schäden nach sich, sondern gefährdet unmittelbar die Funktionsfähigkeit staatlicher und privater Strukturen. Angesichts einer angespannten weltpolitischen Lage und multipler Bedrohungsszenarien verdeutlicht dieser Vorfall die Notwendigkeit, der Resilienz kritischer Infrastrukturen in Deutschland deutlich mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Experten fordern bereits seit Langem eine stärkere Vorbereitung auf Worst-Case-Szenarien, um die Stromversorgung auch im Falle von Angriffen oder technischen Defekten stabil zu halten. Für Kommunalverantwortliche, hat die Absicherung der Energieversorgung höchste Priorität, da sie im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Sicherheit vor Ort verantwortlich sind. Die praktische Relevanz für die kommunale Ebene ergibt sich vor allem aus der Notwendigkeit, lokale Versorgungsnetze technisch so zu ertüchtigen, dass sie weniger anfällig für kaskadierende Ausfälle sind. Thomas Bürkle, Vizepräsident des Zentralverbandes der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), rät hierbei zu einer engmaschigeren Netzplanung, dem vermehrten Einsatz von Transformatoren und der Arbeit mit Ringleitungen. Solche Maßnahmen stellen sicher, dass im Notfall lediglich Teilbereiche betroffen sind und die Versorgung insgesamt aufrechterhalten werden kann. Über die rein netzseitige Resilienz hinaus bieten dezentrale Lösungen konkrete Handlungsmöglichkeiten, um die Abhängigkeit vom öffentlichen Strombezug zu verringern. Die Installation von Photovoltaik-Anlagen in Kombination mit Batteriespeichern ermöglicht es Haushalten und kommunalen Liegenschaften, auch bei einem Netz-Blackout energieautark zu agieren, sofern die Anlagen über eine entsprechende Notstromfunktion verfügen. Trotz saisonaler Schwankungen stellt diese Investition eine wichtige Absicherung dar. Ergänzend dazu rückt das bidirektionale Laden von Elektrofahrzeugen in den Fokus, bei dem Fahrzeugbatterien als mobile Speicher genutzt werden, um Strom zurück in das Haus- oder Quartiersnetz zu speisen. Der Gesetzgeber hat hierfür mit der Reform des Stromsteuergesetzes sowie Änderungen im Energiewirtschaftsrecht Ende Dezember wichtige rechtliche Hürden abgebaut. Da die zunehmende Elektrifizierung die Verwundbarkeit der Gesellschaft weiter steigert, ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit Absicherungsstrategien unerlässlich. Der ZVEH betont in diesem Zusammenhang, dass die rund 50.000 e-handwerklichen Betriebe bundesweit als kompetente Ansprechpartner bereitstehen. Mit ihrem spezifischen Know-how in der Gebäude- und Netzinfrastruktur unterstützen sie Kommunen und Verbraucher dabei, die notwendigen technischen Voraussetzungen für eine krisenfeste Stromversorgung zu schaffen und die Energiewende resilient zu gestalten. Unterdessen fordert der Deutsche Landkreistag (DLT) eine deutliche Herabsetzung der Schwellenwerte im geplanten KRITIS-Dachgesetz, um den Schutz der Infrastruktur auch in ländlichen Regionen flächendeckend sicherzustellen. Präsident Dr. Achim Brötel betont, dass eine lückenlose Krisenvorsorge nur durch niedrigere Eingriffsgrenzen für Versorger sowie eine bessere finanzielle Ausstattung des Katastrophenschutzes erreicht werden kann.(ZVEH, 08.01.2026) Ganzer Artikel hier…

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Boris Mijatovic, Mitglied des Deutschen Bundestages für Bündnis 90/Die Grünen und Sprecher für Menschenrechte und humanitäre Hilfe seiner Fraktion, analysiert in seinem Gastbeitrag die kommunalen Auswirkungen der jüngsten Bundeshaushalte 2025 und 2026. Seine These: Trotz Sondervermögen bleiben dramatische Kürzungen – mit direkten Folgen für die Kommunen als demokratisches Fundament.

An die Basis der Demokratie,

Der Herbst der Reformen ist ausgefallen. Das ist nicht nur für die Bevölkerung, die Wirtschaft und das Klima fatal, sondern auch für die Kommunen in vielen Orten eine existenzielle Frage. Nach der Neuwahl im Februar wurde der Bundeshaushalt 2025 erst im September beschlossen, der Haushalt 2026 folgte Ende November. Die Bilanz ist ernüchternd: Trotz des beachtlichen Sondervermögens, das Zukunftsinvestitionen in Schulen, Brücken und Schienen stärken sollte, gehen mit beiden Bundeshaushalten dramatische Kürzungen in unverzichtbaren Bereichen einher. Die Leidtragenden sind die jungen Generationen und – wie so oft – auch die Kommunen. Die Aufgaben wachsen, während die finanzielle Grundlage bröckelt. Der Herbst hätte besser laufen können.

Dramatische Kürzungen – fatale Signale

Besonders bedrückend sind die massiven Einschnitte in der Außenpolitik und hier bei der globalen humanitären Hilfe. In einer Zeit weltweiter Krisen und Katastrophen kürzt diese Bundesregierung die Mittel um 53 Prozent. Deutschland zieht sich aus Verantwortung zurück, die für die Menschen in Not und die Stabilität des internationalen Systems entscheidend ist. Gleichzeitig zeigen viele Kommunen, wie konkrete Solidarität aussieht: Städte wie Hannover, Kiel, Düsseldorf, Leipzig, Bonn und Frankfurt wollen verletzte und schwer kranke Kinder aus Gaza aufnehmen. Dieses lokale Engagement ist ein starkes humanitäres Signal. Umso unverständlicher ist die Ablehnung des Bundesinnenministeriums mit Verweis auf angeblichen viel zu hohen bürokratischen Aufwand. Das schwächt Vertrauen in die Selbstverwaltung der Kommunen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Ein neues Gesellschaftsjahr – Chance statt Pflicht

Zum Jahresbeginn 2026 startet der neue Wehrdienst: Alle 18-Jährigen erhalten ein Schreiben der Bundeswehr mit einem Fragebogen, den Männer verpflichtend ausfüllen müssen — bei Frauen ist er freiwillig. Ab dem Jahrgang 2008 wird eine Musterungspflicht für Männer eingeführt. Ich hätte mir an dieser Stelle ein anderes Modell gewünscht: ein Gesellschaftsjahr, das nicht einzelne junge Menschen zwingt, sondern allen einen Dienst ermöglicht – weit über die Bundeswehr hinaus. Ein solches Jahr könnte soziale Einrichtungen stärken, Natur- und Tierschutzprojekte voranbringen, Rettungsdienste und die Katastrophenhilfe unterstützen und vor allem Kommunen unmittelbar stärken. Denn die Kommunen vor Ort wissen am besten, wo junge Menschen für die Gesellschaft gebraucht werden. Ein inklusiver Dienst könnte Generationen verbinden, Perspektiven eröffnen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.

Demokratiearbeit braucht Verlässlichkeit

Viele wissen, wie positiv das Bundesprogramm Demokratie leben! in den letzten Jahren angenommen wurde. Demokratie leben! hat Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche ermöglicht, lokale Bündnisse gegen Diskriminierung gestärkt und Räume für Austausch und Begegnung geschaffen. Diese Arbeit braucht Verlässlichkeit und nicht die fortgesetzte Sorge drohender Kürzung.

Liebe Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker,

Sie alle spüren die Folgen der Bundespolitik zuerst – im Jugendtreff, im Sportverein, in der Geflüchtetenunterkunft, im Straßenbauamt. Und Sie sind es, die mit Ihrem Engagement vor Ort Lösungen finden und umsetzen, während auf Bundesebene falsche Prioritäten gesetzt werden. Ich wünsche mir, dass wir gemeinsam für eine Politik kämpfen, die Zukunft ermöglicht und Kommunen stärkt und damit unser demokratisches Fundament. Eine Politik, die Solidarität nicht verwaltet, sondern lebt.

Mit herzlichen Grüßen

Boris Mijatovic

Boris Mijatović steht als grüner Bundestagsabgeordneter für konsequente Menschenrechtspolitik und eine wertegeleitete Außenpolitik. Mit seinem Engagement für humanitäre Hilfe und internationale Solidarität bleibt er eine der klaren Stimmen für Verantwortung und Haltung im Deutschen Bundestag. (Boris Mijatovic, 10.12.2025)

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Das Oldenburger Rohrleitungsforum (IRO) am 5. und 6. Februar 2026 gilt als der maßgebliche Jahresauftakt für die deutsche Infrastrukturbranche. Die Veranstaltung ist weit mehr als ein Netzwerktreffen: Sie setzt die Themen, Trends und technologischen Entwicklungen, die den Markt im gesamten kommenden Jahr prägen werden. Wer wissen will, wohin sich die Branche bewegt, blickt nach Oldenburg. EBERO ist bei diesem richtungsweisenden Termin diesmal besonders prominent vertreten. Im DEKOM-Interview erklärt CEO Carsten Schweneker, welche Schwerpunkte das Unternehmen auf der IRO 2026 setzt, wo die größten Herausforderungen liegen und wie gute Planung Bauzeiten verkürzen kann.

DEKOM: Herr Schweneker, EBERO ist auf der IRO im Februar 2026 sogar mit zwei Ständen vertreten – EBERO FAB und EBERO KHK. Was hat es damit auf sich?

Schweneker: Einen Stand auf der IRO zu bekommen, ist eigentlich fast unmöglich – und wenn, dann nur für Unternehmen, die dort schon seit Jahren regelmäßig vertreten sind. Durch die Übernahme von KHK Cromm & Seiter, die ebenfalls immer auf der IRO präsent waren, verfügen wir in diesem Jahr über zwei Stände und haben uns bewusst entschieden, beide beizubehalten – und dort zwei Themenfelder abzubilden:  Traditionell ist der EBERO FAB-Stand stark besucht. Dort geht es um den persönlichen Austausch, um Gespräche und Begegnung. Für Exponate oder Produktpräsentationen ist dort schlicht kein Platz.

Der zweite Stand, EBERO KHK, bietet uns jetzt auch die Möglichkeit, Innovation sichtbar zu machen. Hier zeigen wir Exponate und neue technische Lösungen: etwa den 3S-Antrieb, den Ladebordstein oder rutschfeste Schachtabdeckungen. So können wir auf der einen Seite die Kommunikation intensivieren und auf der anderen Seite Innovationen vorstellen. Beides auf einem Stand umzusetzen, wäre allein schon aus Platzgründen gar nicht möglich gewesen.

DEKOM: Das IRO-Leitthema lautet diesmal „Alt und Neu – Strategien für die Netze von morgen“. Das trifft die Lage vieler Kommunen ziemlich genau. Wo sehen Sie aktuell den größten Handlungsdruck?

Schweneker: Da gibt es mehrere Punkte. Einmal natürlich das Thema Wasser. Wir haben ja schon öfter darüber gesprochen – die Versorgung wird durch den Klimawandel belasteter und anfälliger. Wasser ist nicht mehr überall und jederzeit in gleicher Qualität und Menge verfügbar, die Temperaturen steigen, das verändert vieles.

Dann geht es um das Thema KRITIS, also um den Schutz der Infrastrukturen vor möglichen Angriffen und Störungen – und darum, diese Systeme zu überwachen. Das ist ein großes Thema. Und schließlich geht es um die Umstellung von Erdgas auf Wasserstoff – und um die Frage, wo künftig überhaupt noch Erdgas bereitgestellt wird. Gerade das ist ja aktuell sehr im Fluss. Wenn bestimmte Netze stillgelegt werden, braucht es andere Wärmequellen:  Wärmepumpen, Fernwärme oder andere Systeme.

Wenn man dann mehr Wärmepumpen einsetzt, braucht man auch stärkere Stromnetze – das gilt ja auch für den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Da kommen also gleich mehrere große Themenfelder zusammen, die die Kommunen gleichzeitig bewältigen müssen.

DEKOM: Im IRO-Programm nehmen grabenlose Verfahren diesmal viel Raum ein. Wir haben in Gesprächen mit Bürgermeistern gehört, dass gerade bei großen Baustellen im Ort der Leidensdruck wächst. Können grabenlose Verfahren hier Entlastung bringen?

Schweneker: Sie können helfen, ja – aber sie lösen das Problem nicht vollständig. Grabenlose Verfahren können die Situation abmildern, aber nicht ersetzen. Denn man kann nicht alles grabenlos machen, bei weitem nicht. Ich kenne sogar Kommunen, die schon darüber nachdenken, wie sie künftig den Verkehr rund um Baustellen neu regeln wollen, weil die Zahl der Baustellen insgesamt weiter zunehmen wird. Das wird nicht weniger werden, ganz im Gegenteil – allein wegen der Themen, die ich eben angesprochen habe.

DEKOM: Wie kann man Bauvorhaben trotzdem beschleunigen? Gerade innerstädtisch ist Zeit ja ein entscheidender Faktor.

Schweneker: Gute Planung ist das A und O – und die rechtzeitige Bereitstellung des gesamten Materials. Da können wir mit unserer Logistik helfen. Wichtig ist, dass man erst anfängt, wenn wirklich alles da ist, was gebraucht wird.

Gerade im innerstädtischen Bereich bietet es sich an, Baustellen sequenziell zu beliefern, statt alles Material gleichzeitig vor Ort zu lagern. Das spart Platz und macht die Baustelle beweglicher. Wir haben Kommunen sogar schon nächtliche Belieferung angeboten: Das Material für den nächsten Tag kommt nachts an, damit morgens alles bereitliegt. So bleibt der Bauraum klein und die Baustelle läuft schneller.

DEKOM: Wird das von Kommunen angenommen?

Schweneker: Das ist noch in der Diskussionsphase. Natürlich entstehen zusätzliche Kosten – aber umgekehrt reduziert man auch die Beeinträchtigungen deutlich. Viele Kommunen sehen den Vorteil darin sehr klar.

DEKOM: Warum lohnt es sich, auf jeden Fall zur IRO zu kommen – und wenn man schon da ist, auch bei Ihnen vorbeizuschauen?

Schweneker: Die IRO findet in einer Zeit statt, in der wetterbedingt noch nicht viele Baumaßnahmen laufen. Das ist ideal, um sich in Ruhe einen Überblick über die gesamte Branche zu verschaffen, sich über neue Trends zu informieren und mit frischen Ideen in die Bausaison zu starten. Und warum bei uns? Ganz einfach: Weil wir auf unserem Innovationsstand Neuigkeiten zeigen, die das Bauen einfacher, effizienter und sicherer machen – und damit direkt zur Infrastruktur der Zukunft beitragen.

DEKOM: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Schweneker. (DEKOM, 15.12.2025)

Über die EBERO FAB GmbH – Partner für kommunale Infrastruktur, Breitband und Smart City:

Die EBERO FAB GmbH ist ein spezialisierter Anbieter für Beschaffung und Logistik im Bereich kommunaler Infrastruktur. Das Unternehmen unterstützt Städte, Gemeinden und kommunale Betriebe bei der Auswahl, Bereitstellung und Umsetzung praxisorientierter Technologien – von der Planung bis zur operativen Umsetzung – in enger Zusammenarbeit mit etablierten Partnern. Mit umfassender Erfahrung in Beratung, Produktmanagement und Logistik gilt EBERO FAB als führender Fachhändler für erdverlegte Leitungs- und Breitbandinfrastrukturen. Darüber hinaus engagiert sich das Unternehmen aktiv in den Bereichen Smart City, kritische Infrastruktur, Logistik und E-Business und zählt hier zu den anerkannten Ansprechpartnern für Kommunen und Versorgungsunternehmen. Das Leitmotiv „Wissen. Können. Liefern.“ steht für den Anspruch, technisches Know-how, praxisnahe Lösungen und zuverlässige Lieferketten zu verbinden – zum Nutzen einer zukunftsfähigen kommunalen Infrastruktur.

Oldenburger Rohrleitungsforum

38. Oldenburger Rohrleitungsforum am 05. und 06. Februar 2026 in Oldenburg. „Alt und Neu – Strategien für Netze von morgen“. Das Oldenburger Rohrleitungsforum ist eine zweitägige Weiterbildungsveranstaltung mit großer begleitender Fachausstellung. In sechs parallelen Vortragsreihen referieren ca. 120 Fachleute zu aktuellen Themen rund um den erdverlegten Rohrleitungsbau. 440 Aussteller präsentieren sich im Innen- und Außenbereich der Weser-Ems-Hallen.

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Der Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst hat inzwischen ein Niveau erreicht, das viele kommunale Aufgabenbereiche unmittelbar belastet. Tausende Stellen bleiben unbesetzt, und gleichzeitig steigt der Krankenstand weiter an. Für Städte, Gemeinden und kommunale Unternehmen wird damit zunehmend entscheidend, wie attraktiv ihre Arbeitsbedingungen im Vergleich zur Privatwirtschaft sind. Ein Instrument, das dort seit Jahren an Bedeutung gewinnt, ist die betriebliche Krankenversicherung (bKV). Im öffentlichen Dienst hingegen wird ihr Potenzial bislang nur zögerlich genutzt – obwohl der Tarifvertrag über Paragraph 18a TVöD/VKA längst einen klar geregelten Finanzierungsweg eröffnet, ohne zusätzliche Haushaltsmittel zu benötigen. Die bKV ist ein arbeitgeberfinanzierter Zusatzschutz, der Leistungen umfasst, die über die gesetzliche Krankenversicherung hinausgehen. Das Spektrum reicht von schnelleren Facharztterminen über erweiterte Vorsorgeleistungen bis zu psychologischer Unterstützung und – gerade für körperlich belastete Tätigkeiten – physiotherapeutischen Maßnahmen. Beschäftigte profitieren davon unabhängig von Vorerkrankungen und ohne Gesundheitsprüfung. Für kommunale Arbeitgeber entsteht damit ein Baustein, der die Attraktivität steigern und zugleich Ausfallzeiten verkürzen kann. Inzwischen führen erste kommunale Unternehmen diese Modelle ein. Beispiele aus Köln, Düsseldorf und der Verkehrsbranche zeigen, dass die Akzeptanz unter den Beschäftigten hoch ist, sobald klar wird, dass ihnen keine Kosten entstehen. Die Rückmeldungen sind in der Regel eindeutig: Der Zusatzschutz wird als sichtbares Zeichen von Wertschätzung wahrgenommen und trägt zur Bindung an den Arbeitgeber bei. Für die Einführung benötigen kommunale Arbeitgeber jedoch eine präzise tarifliche und organisatorische Umsetzung. Genau darauf hat sich der Deutsche bKV-Service spezialisiert. Das Unternehmen mit Sitz in Hilden berät seit über 20 Jahren Städte, Gemeinden, Stadtwerke und Verkehrsunternehmen zum Einsatz der bKV im Rahmen des Paragraphen 18a TVöD/VKA. Die Expertise umfasst die Bewertung der tariflichen Voraussetzungen, die Abstimmung mit Personalräten, die Auswahl geeigneter Versicherungsmodelle sowie die Integration in bestehende Strukturen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Viele kommunale Projekte wurden erst durch diese spezifische Beratung möglich, da die Anwendung von Paragraph 18 und 18a je nach Verwaltungsbereich unterschiedlich ausgestaltet ist. Ein weiterer Vorteil: Die Kosten bleiben planbar. Einstiegstarife zwischen 10 und 25 Euro pro Monat und Beschäftigtem liegen in einem Bereich, der über die Mittel des Paragraphen 18a finanziert werden kann und innerhalb der steuerlichen Freigrenzen bleibt. Damit entfällt der Verwaltungsaufwand klassischer Leistungsprämien, während gleichzeitig ein Angebot entsteht, das für Beschäftigte einen unmittelbaren Nutzen hat. Für kommunale Entscheider ergibt sich daraus eine realistische Handlungsoption: Die bKV ersetzt keine langfristige Personalstrategie, bietet jedoch ein schnell umsetzbares und finanziell tragfähiges Element, um in einem zunehmend angespannten Arbeitsmarkt konkurrenzfähig zu bleiben. Die Privatwirtschaft nutzt diesen Spielraum seit Jahren erfolgreich. Für Kommunen ist es ein Instrument, das sowohl Wertschätzung ausdrückt als auch die gesundheitliche Versorgung der Beschäftigten verbessern kann – und dank Paragraph 18a TVöD ohne zusätzliche Haushaltsbelastung auskommt. Der Deutsche bKV-Service begleitet Kommunen und kommunale Unternehmen bei der Einführung passgenauer Modelle. Damit steht ein Partner zur Verfügung, der die tariflichen Rahmenbedingungen kennt und Lösungen entwickelt, die sich in den Arbeitsalltag von Verwaltungen und Stadtwerken integrieren lassen. (DEKOM/DBKVS, 15.12.2025) Mehr Infos hier…

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Mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und des neuen KRITIS-Dachgesetzes verschärfen sich die Anforderungen an die IT-Sicherheit in Städten, Gemeinden und kommunalen Unternehmen deutlich. Viele Bereiche der Daseinsvorsorge fallen künftig unter die erweiterten Vorgaben, darunter Energie- und Wasserversorgung, Verkehr, Abfallwirtschaft und kommunale IT-Dienstleister. Die jüngsten Ransomware-Angriffe auf Verwaltungen und Versorger haben gezeigt, wie weitreichend die Folgen sein können: In mehreren Fällen waren zentrale Dienstleistungen über Wochen, teils sogar über Monate nicht verfügbar. Für die kommunale Ebene bedeutet dies, dass IT-Sicherheit keine technische Detailfrage mehr ist, sondern ein Faktor für die Funktionsfähigkeit zentraler Aufgaben und die Verlässlichkeit gegenüber der Öffentlichkeit. Die gesetzlichen Vorgaben treffen vielerorts auf gewachsene IT-Strukturen und begrenzte personelle Ressourcen. Unterschiedliche Einzellösungen liefern zwar Informationen zu einzelnen Aspekten der Sicherheit, bilden aber kaum das Gesamtbild ab, das NIS2 künftig verlangt. „Die Implementierung, Konfiguration und Verwaltung unterschiedlichster Sicherheits-Tools ist aufwändig, teuer und personalintensiv“, sagt Mario Jandeck, Geschäftsführer des Jenaer IT-Sicherheitsspezialisten Enginsight. Gefordert ist eine Sicherheitsarchitektur, die die vorhandenen Systeme vollständig erfasst, Risiken fortlaufend bewertet und sicherheitsrelevante Ereignisse zuverlässig erkennt. Für viele Kommunen bedeutet dies eine strukturelle Neuordnung, die sowohl organisatorische als auch technische Anpassungen notwendig macht. Dabei spielt auch die Frage eine Rolle, wie sich diese Anforderungen im laufenden Betrieb ohne unverhältnismäßigen Mehraufwand umsetzen lassen. In diesem Kontext setzen Kommunen zunehmend auf Anbieter, die mehrere sicherheitsrelevante Aufgaben in einem konsistenten technischen Ansatz zusammenführen. Die Enginsight-Plattform unterstützt die automatische Erfassung der IT-Systeme, die kontinuierliche Schwachstellenanalyse und die Erkennung sicherheitsrelevanter Ereignisse. Für viele Anwender ist zudem die vollständige Entwicklung und der Betrieb in Deutschland relevant, da dies die Einhaltung von Datenschutz- und Nachweisanforderungen erleichtert, die im Zuge von NIS2 an Bedeutung gewinnen. Enginsight ersetzt dabei keine strategischen Entscheidungen auf Leitungsebene, bietet jedoch eine technische Grundlage, um die neuen Pflichten im Alltag zu erfüllen. Für Bürgermeister, Werkleitungen und Verwaltungschefs steht damit eine Phase an, in der Zuständigkeiten, Strukturen und Verantwortlichkeiten neu geordnet werden müssen. Bis 2026 ist eine realistische Bestandsaufnahme der IT-Landschaft erforderlich, verbunden mit klaren Entscheidungen über technische Lösungen und die Rolle des kommunalen IT-Dienstleisters. Kommunen, die frühzeitig mit der Konsolidierung ihrer Sicherheitsprozesse beginnen, schaffen damit nicht nur mehr Stabilität im laufenden Betrieb, sondern auch die notwendige Transparenz gegenüber Aufsicht und Öffentlichkeit. Cybersicherheit wird damit zu einem dauerhaften Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge – und zu einer Aufgabe, die verlässliche Prozesse und einen systematischen Umgang mit Risiken voraussetzt.

(DEKOM, 08.12.2025) Mehr Infos hier…

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Viele Behörden und Verwaltungen stehen derzeit vor der Aufgabe, ihre IT-Sicherheitsstandards zu erhöhen und Beschäftigte im sicheren Umgang mit digitalen Systemen zu schulen. Vorgaben aus Informationssicherheit, Datenschutz und Compliance werden regelmäßig angepasst und führen zu einem deutlichen Anstieg des Weiterbildungsbedarfs. Die Nationale Weiterbildungsstrategie (NWK) setzt genau an diesem Punkt an und fordert den systematischen Ausbau von Kompetenzen im Bereich IT-Sicherheit, Awareness und digitaler Arbeitsprozesse – sowohl in der Wirtschaft als auch in der öffentlichen Hand. Die ML Gruppe begleitet seit vielen Jahren Qualifizierungsprojekte des Bundes und zählt zu den wenigen Bildungsdienstleistern, die über umfassende Erfahrung mit großen bundesweiten Schulungsprojekten verfügen. Die Anforderungen, die sich dabei stellen – verlässliche Organisation, flexible Lernformate und ein breites fachliches Spektrum – entsprechen zunehmend auch den Erwartungen von Behörden, kommunalen Einrichtungen und Unternehmen, die ihre Sicherheits- und Digitalkompetenzen stärken müssen. Als etablierter Bildungsanbieter mit über 35 Jahren Erfahrung entwickelt die ML Gruppe maßgeschneiderte Schulungslösungen für unterschiedliche Zielgruppen und Einsatzszenarien. Das Spektrum reicht von klassischen Präsenztrainings über digitale Lernangebote und Serious Games bis hin zu komplexen Rollout-Formaten mit mobilen Klassenzimmern. Mit rund 70 mobilen Klassenzimmern und einem großen Trainerpool lassen sich Schulungen bundesweit, kurzfristig und skalierbar umsetzen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf IT-Security und Awareness. Viele Behörden und Verwaltungen setzen auf die ML Gruppe, um Mitarbeitende für Themen wie Phishing, Social Engineering oder den Umgang mit sensiblen Daten zu sensibilisieren. Die Programme sind didaktisch so gestaltet, dass sie unterschiedliche Vorkenntnisse berücksichtigen und im Arbeitsalltag unmittelbar anwendbar sind. Damit unterstützen sie den Aufbau einer verlässlichen Sicherheitskultur – ein Ziel, das die NWK ausdrücklich betont. Darüber hinaus übernimmt die ML Gruppe für viele Auftraggeber das Bildungsmanagement – von der Bedarfsanalyse über die Planung und Durchführung bis hin zur Evaluation der Lernfortschritte. Für Behörden und Verwaltungen mit großen Belegschaften oder verteilten Standorten bedeutet dies eine deutliche Entlastung. Pflicht- und Fachschulungen lassen sich damit verlässlich planen und umsetzen. Die ML Gruppe bringt dafür sowohl fachliche Erfahrung als auch die organisatorischen Strukturen mit, um unterschiedliche Themenfelder abzudecken und Qualifizierungsmaßnahmen bundesweit durchzuführen. In einer Situation, in der digitale Vorgaben und Sicherheitsanforderungen regelmäßig angepasst werden, stellt dies eine ausgesprochen praktikable Grundlage für kontinuierliche Weiterbildung dar. (DEKOM/ML Gruppe 15.12.2025) Mehr Infos hier…

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Zum Jahreswechsel 2025/26 scheidet Dr.-Ing. Christian Becker nach fast zwei Jahrzehnten aus dem Vorstand der STAWAG aus. Er hat das Aachener Stadtwerk fachlich wie strategisch geprägt – von der erneuerbaren Erzeugung über die Wärmewende bis hin zu Elektromobilität und vom Stadtwerk zum Regionalversorger. Ganz verabschiedet sich Becker jedoch nicht aus der Energiewirtschaft: Als Aufsichtsratsmitglied der Trianel GmbH bleibt er einer der einflussreichsten Köpfe im Stadtwerkeverbund.

DEKOM: Herr Dr. Becker, Sie verabschieden sich nach langen Jahren aus dem Vorstand der STAWAG. Wenn Sie auf die vergangenen 18 Jahre blicken – was war für Sie prägend, und was bleibt ganz persönlich haften?

Becker: Die STAWAG hat in diesen Jahren einen fundamentalen Wandel erlebt – und diesen Wandel haben wir bewusst und konsequent gestaltet. Wir haben das Unternehmen technologischem wie organisatorischem Umbau unterzogen, erneuerbare Energien massiv ausgebaut, neue Mobilitätsangebote entwickelt und die Wärmeversorgung grundsätzlich neu gedacht. Was bleibt? Vor allem die Erfahrung, dass man in der Energiewirtschaft nur vorankommt, wenn man früh mutige Entscheidungen trifft und gleichzeitig verlässlich für die Menschen bleibt. Diese Balance aus Innovation und Verantwortung war für mich persönlich der rote Faden.

DEKOM: Ein zentrales Feld war die Wärmewende. Aachen will die Fernwärme bis 2030 vollständig von der Kohle entkoppeln. Wie weit ist die STAWAG – und was sehen Sie als wichtigste Meilensteine davon?

Becker: Wir haben die Fernwärme strategisch neu aufgestellt, mit einem klaren Ziel: verlässliche, klimafreundliche Wärme. Dazu gehören Auskopplung aus der Müllverbrennung, moderne KWK-Anlagen, die Nutzung neuer Wärmequellen, der Ausbau der Netze und – ganz entscheidend – die Tiefengeothermie. Die seismischen Untersuchungen, die wir gemeinsam mit Fraunhofer IEG durchführen und über die das Land NRW und die NRW.BANK significant fördern, bilden die Basis für einen möglichen Technologiesprung. Wenn wir geothermische Wärme in nennenswertem Umfang erschließen können, wäre das für Aachen ein langfristiger Game Changer. Die Wärmewende ist kein einzelnes Projekt, sondern ein Systemumbau. Dass wir ihn auf eine solide Grundlage gestellt haben, war mir immer besonders wichtig.

DEKOM: Die Elektromobilität in Aachen hat in den vergangenen Jahren spürbar Fahrt aufgenommen. Welche Rolle spielte die STAWAG – und welche Strukturen haben Sie geschaffen?

Becker: Wir haben die Ladeinfrastruktur in Aachen und der Region entscheidend geprägt. Das betrifft öffentliche Ladepunkte genauso wie Schnellladeparks, Quartiersprojekte und Angebote für das Laden zu Hause. Seit 2009 engagieren wir uns für öffentliche Ladeinfrastruktur: Die Stadt Aachen gehört zu den Städten mit der höchsten Dichte an Ladepunkten. Dabei bleiben wir nicht stehen und legen auch in der Region ordentlich zu. Knapp 140 Standorte haben wir schon, davon sind bereits sechs Stationen mit der ultraschnellen HPC-Technik ausgestattet.  Wichtig war mir immer, gemeinsam mit der Stadt klare Planungsvorgaben zu entwickeln und die Infrastruktur nicht dem Zufall zu überlassen. Als Leiter der regionalen Infrastruktur-Arbeitsgruppe habe ich diesen Prozess eng begleitet und daran mitgearbeitet, dass Elektromobilität planbarer und verlässlicher wird. Die nächsten Jahre werden durch Skalierung, höhere Leistungen und mehr Netzintegration geprägt sein. Dafür ist die Basis gelegt.

DEKOM: Mit Ihrem Ausscheiden übernimmt Alexandra Genten den Vorstand. Gleichzeitig bleiben Sie als Aufsichtsratsmitglied der Trianel GmbH in einer wichtigen Funktion der Stadtwerke-Landschaft aktiv. Wie bewerten Sie diesen Übergang – und welchen Ausblick geben Sie mit auf den Weg?

Becker: Ich halte es für ein sehr gutes Zeichen, dass die STAWAG ihre neue Spitze aus den eigenen Reihen beruft. Alexandra Genten kennt das Unternehmen, die Projekte, die Belegschaft und die strategischen Leitlinien. Kontinuität ist gerade jetzt, mitten in der größten Umbruchsphase der Branche, von zentraler Bedeutung. Ich selbst werde der Branche in einer anderen Rolle erhalten bleiben: Als Aufsichtsratsmitglied von Trianel begleite ich weiterhin wichtige Themen im Stadtwerkeverbund – von erneuerbarer Erzeugung über Trading bis hin zu Kooperationen und neuen Geschäftsmodellen. Die Herausforderungen der kommenden Jahre – Wärmewende, Wasserstoff, Digitalisierung, Netzausbau – bleiben anspruchsvoll, aber die STAWAG ist dafür gut gerüstet. Ich wünsche meiner Nachfolgerin und meinem Vorstandskollegen und allen Kolleginnen und Kollegen den Mut, den Kurs weiterzugehen, und die Freiheit, eigene Schwerpunkte zu setzen.

DEKOM: Vielen Dank!

Mit dem Ausscheiden von Dr. Christian Becker verliert die STAWAG einen Vorstand, der die Energiewende in Aachen fachlich wie strategisch geprägt hat. Viele seiner Projekte – Geothermie gestutzte Wärme, ein regionaler Wasserstoffansatz, Ladeinfrastruktur und erneuerbare Erzeugung – werden die Stadtwerke in den kommenden Jahren weiter begleiten. Als Aufsichtsratsvorsitzender von Trianel bleibt Becker der Stadtwerke-Familie aber weiterhin verbunden. (DEKOM/STAWAG, 15.12.2025) Ganzer Artikel hier…

 „Zur Person“

Dr.-Ing. Christian Becker
• Promovierter Elektrotechnik-Ingenieur
• Einstieg 1991 bei Kienbaum, anschließend Führungsaufgaben bei Ruhrgas
• Geschäftsführer ENETKO und Trianel European Energy Trading
• 2005–2007: Vorsitzender der Geschäftsführung Stadtwerke Solingen
• Seit 1.12.2007: Vorstand der STAWAG, später Vorstandsvorsitzender
• Geschäftsführer der E.V.A. Aachen
• Seit 1.1.2024: Aufsichtsratsvorsitzender der Trianel GmbH
• Ausscheiden aus dem STAWAG-Vorstand zum Jahreswechsel 2025/26

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Die finanzielle Belastbarkeit einkommensschwacher Haushalte sinkt weiter, was unmittelbare Auswirkungen auf die kommunale Daseinsvorsorge und soziale Sicherungssysteme vor Ort hat. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) müssen Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen von unter 1.300 Euro durchschnittlich 64 Prozent ihrer gesamten Konsumausgaben allein für Wohnen und Lebensmittel aufbringen. In absoluten Zahlen bedeutet dies, dass von durchschnittlich 1.210 Euro Gesamtausgaben rund 780 Euro für diese existenziellen Posten gebunden sind, was den Spielraum für andere Lebensbereiche massiv einschränkt. Die aktuellen Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023 zeigen im Vergleich dazu eine deutliche soziale Schere: Über alle Haushalte hinweg liegt der Anteil für Wohnen und Ernährung bei 52 Prozent der privaten Konsumausgaben. Bei Haushalten mit einem Nettoeinkommen ab 5.000 Euro sinkt dieser Wert sogar auf 47 Prozent. Zwar geben diese einkommensstarken Haushalte absolut gesehen mit rund 2.250 Euro deutlich mehr für Wohnen und Lebensmittel aus, die relative Belastung ist jedoch signifikant geringer. Dies lässt einkommensstärkeren Schichten mehr finanziellen Spielraum für Mobilität, Freizeit und Vorsorge, während Geringverdiener überproportional stark durch die Inflation bei Grundbedürfnissen getroffen werden. Ein für die kommunale Infrastrukturplanung relevanter Aspekt ist die digitale Teilhabe. Die Daten belegen, dass Ausgaben für Information und Kommunikation – etwa für Internetanschlüsse, Mobilfunkverträge oder Hardware – bei einkommensschwachen Haushalten mit 7 Prozent der Konsumausgaben stärker ins Gewicht fallen als bei wohlhabenden Haushalten (4 Prozent). Da der Zugang zu digitalen Verwaltungsdienstleistungen und Bildung zunehmend technische Ausstattung voraussetzt, stellt dieser Kostenblock eine Hürde für die digitale Chancengleichheit dar. Der drittgrößte Ausgabenposten nach Wohnen (38 Prozent) und Lebensmitteln (14 Prozent) ist im Durchschnitt der Verkehr mit 12 Prozent. Für Städte und Gemeinden ergeben sich aus diesen Strukturdaten konkrete Handlungsfelder. Die hohe Bindung der Finanzmittel für Wohnkosten bei Geringverdienern erhöht das Risiko von Zahlungsausfällen bei kommunalen Versorgungsunternehmen und Wohnungsbaugesellschaften. Dies erfordert ein engmaschiges Monitoring im Forderungsmanagement der Stadtwerke sowie frühzeitige Beratungsangebote durch Schuldnerberatungsstellen, um Energiesperren oder Wohnungsverluste zu vermeiden. Zudem unterstreichen die Zahlen die Notwendigkeit einer effizienten Bearbeitung von Wohngeldanträgen in den kommunalen Ämtern, da die betroffenen Haushalte über keine finanziellen Puffer verfügen, um Bearbeitungszeiten zu überbrücken. In der Verkehrs- und Digitalpolitik der Kommunen ist die überproportionale Belastung bei den „Nebenkosten“ des täglichen Lebens zu berücksichtigen. Bei der Tarifgestaltung im ÖPNV sowie bei der Bereitstellung öffentlicher digitaler Infrastrukturen – etwa kostenfreies WLAN in öffentlichen Gebäuden oder Leihgeräte in Bibliotheken – können Kommunen direkt entlastend wirken. Die Daten der EVS 2023 verdeutlichen, dass kommunale Sozialpolitik nicht nur über Transferleistungen, sondern maßgeblich über die Preisgestaltung der Daseinsvorsorge und die Sicherung der Teilhabe am öffentlichen Leben gesteuert werden muss. (DESTATIS, 09.12.2025) Ganzer Artikel hier…

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Eine Erwerbstätigkeit schützt nicht automatisch vor Armut. Zu diesem Befund kommt eine aktuelle Analyse des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB). Besonders drastisch zeigt sich dies bei Alleinerziehenden: Obwohl diese Gruppe, insbesondere Frauen, überdurchschnittlich häufig in Vollzeit arbeitet, weisen sie und ihre Kinder das höchste Armutsrisiko aller Familienformen auf. Die Studie belegt zudem, dass diese finanzielle Enge direkte negative Auswirkungen auf das subjektive Erleben der eigenen Elternrolle hat. Die Auswertung auf Basis des Panels FREDA stellt die gängige Annahme auf die Probe, dass Arbeit der sicherste Weg aus der Armut ist. Zwar mindert Erwerbstätigkeit das Risiko generell, doch reicht das erzielte Einkommen in bestimmten Familienkonstellationen schlicht nicht aus, um eine Gefährdung zu vermeiden. Dr. Jan Brülle, Mitautor der Studie, betont, dass gerade bei Alleinerziehenden Maßnahmen zur Förderung der Erwerbstätigkeit und staatliche Transferleistungen „Hand in Hand gehen sollten“. Die Diskrepanz zwischen hohem Arbeitspensum und geringem finanziellen Spielraum erzeugt Stress, der im Familienalltag ankommt. Alleinerziehende, die ihre Lage subjektiv als arm empfinden, zweifeln deutlich häufiger daran, den Bedürfnissen ihrer Kinder gerecht zu werden. Während dieser Wert bei finanziell abgesicherten Ein-Eltern-Haushalten moderat bleibt, schnellt er bei jenen mit finanziellen Sorgen auf über 16 Prozent hoch. Für Kommunen weist die Studie auf ein strukturelles Problem hin: Erwerbstätigkeit kann nur dann zur Existenzsicherung beitragen, wenn die Betreuungsinfrastruktur funktioniert. Hier klafft jedoch eine Lücke zwischen Bedarf und Angebot. Rund 27 Prozent der Alleinerziehenden finden keinen Betreuungsplatz, obwohl sie einen Bedarf äußern. Bei armutsgefährdeten Familien liegt dieser Wert sogar bei 33 Prozent. Das BiB resümiert, dass Kinder per se kein Armutsrisiko darstellen, sondern die Familienform und die Rahmenbedingungen entscheidend sind. Die Daten legen nahe, dass kommunale Strategien zur Armutsprävention nicht isoliert auf den Arbeitsmarkt zielen dürfen, sondern zwingend den Ausbau der Betreuungsinfrastruktur und den Zugang zu Transferleistungen integrieren müssen. (BiB, 10.12.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die Nationale Plattform Resilienz hat jetzt ihren Bericht „Die Umsetzung der deutschen Resilienzstrategie (2022–2025). Eine Bewertung der Nationalen Plattform Resilienz“ vorgelegt. Die umfassende Analyse zieht eine erste Bilanz der seit 2022 ergriffenen Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Staat und Gesellschaft. Das Fazit fällt gemischt aus: Während in Teilbereichen wie dem Ausbau von Warnsystemen und Investitionen in die Katastrophenvorsorge Fortschritte erzielt wurden, identifiziert der Bericht erhebliche Defizite bei der Koordinierung zwischen den föderalen Ebenen sowie bei der langfristigen Finanzierungssicherheit. Der unter Mitwirkung des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) erstellte Bericht verdeutlicht, dass die Resilienzpolitik in Deutschland an Tempo gewinnen muss, um den komplexen Gefahrenlagen gerecht zu werden. Jan Trapp, Teamleiter im Forschungsbereich Infrastruktur, Wirtschaft und Finanzen beim Difu und Mitglied im Umsetzungsbeirat, brachte dabei spezifisch kommunale Perspektiven zum Krisenmanagement und zum Schutz kritischer Infrastrukturen (KRITIS) ein. Die Analyse zeigt auf, dass zentrale strukturelle Herausforderungen ungelöst bleiben. Bemängelt werden insbesondere Unklarheiten in der Führungsverantwortung auf Bundesebene sowie Defizite in der Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Auch eine systematische Berücksichtigung vulnerabler Gruppen sowie eine valide Fortschrittsmessung sind demnach noch nicht ausreichend etabliert. Für Städte, Landkreise und Gemeinden ist die Bewertung von direkter Relevanz, da der Bericht bestätigt, dass Resilienz primär vor Ort entsteht. Die kommunale Ebene trägt die Hauptlast im operativen Krisenmanagement, sieht sich jedoch oft mit unzureichenden finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen konfrontiert. Der Bericht kritisiert, dass Resilienzpolitik zu oft von Einzelinitiativen oder kurzfristigen Haushaltslagen abhängig ist. Jan Trapp betont in diesem Zusammenhang, dass Resilienz dort entstehe, wo staatliche Ebenen verlässlich zusammenarbeiten und Kommunen handlungsfähig sind. Er fordert, dass Bund, Länder und Kommunen den eingeschlagenen Weg mit deutlich mehr Verbindlichkeit fortsetzen müssen. Als Handlungsempfehlung leitet die Nationale Plattform Resilienz die Notwendigkeit ab, die Strategie und deren Qualitätssicherung kontinuierlich weiterzuentwickeln. Maßnahmen müssen demnach klar priorisiert und die gesellschaftliche Beteiligung gestärkt werden. Entscheidend für die kommunale Planungssicherheit ist die Forderung nach stabilen, langfristigen Finanzierungsgrundlagen, um die Abhängigkeit von ad-hoc-Mitteln zu beenden. Der Bericht, der in einem breiten Beteiligungsprozess unter Einbindung der kommunalen Spitzenverbände erarbeitet wurde, unterstreicht somit den Bedarf nach einer strukturellen Neuordnung der Zusammenarbeit, um Deutschland wetterfest gegen künftige Krisen zu machen. (Difu, 03.12.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die Warnung ist deutlich: Mitten in der Transformation von der Kupfer- zur Glasfasertechnologie sieht die Monopolkommission die Gefahr, dass alte Marktstrukturen zurückkehren. In dem jetzt  veröffentlichten 14. Sektorgutachten zur Telekommunikation warnt das Beratungsgremium der Bundesregierung davor, dass ehemalige Staatsmonopolisten ihre Dominanz im neuen Glasfasermarkt festigen könnten. Während die Analyse der Marktmacht in der Branche auf Zustimmung stößt, sorgt die abgeleitete Handlungsempfehlung für Kontroversen: Der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) widerspricht der Forderung nach einem parallelen Netzausbau entschieden. Ausgangspunkt der Debatte ist der geplante „Digital Networks Act“ der EU-Kommission, der auf eine Vereinheitlichung und Deregulierung des Marktes abzielt. Die Monopolkommission unter dem Vorsitz von Tomaso Duso hält diesen Schritt für verfrüht. Solange kein wirksamer Wettbewerb gewährleistet sei, müssten Unternehmen mit Marktmacht weiterhin einer strengen Regulierung unterliegen. Besonders kritisch sieht das Gremium die Migration von Kupfer- auf Glasfasernetze. Ohne klare Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Abschaltung der alten Kupfernetze bestünde für die Deutsche Telekom der Anreiz, den Glasfaserausbau gezielt dort voranzutreiben, wo Wettbewerber bereits aktiv sind, um diese zu verdrängen. Die Bonner Wettbewerbshüter fordern daher, dass die Bundesnetzagentur ihre bisher moderierende Rolle aufgibt und als Regulierer aktiver in den Markt eingreift. Um den Wettbewerb langfristig zu sichern, setzt die Monopolkommission in ihrem Gutachten primär auf Infrastrukturwettbewerb. Wo es wirtschaftlich darstellbar ist, sollen zwei oder mehr Anbieter eigene Glasfasernetze verlegen. Ergänzend empfiehlt das Gremium einen neuen Mindeststandard bei der Inhouse-Verkabelung: Jede Wohnung soll mit mindestens vier Glasfasern erschlossen werden, um Verbrauchern einen einfachen Anbieterwechsel zu ermöglichen, ohne dass Technikerzugriffe am Hausanschluss nötig sind. Diese Stoßrichtung trifft beim Branchenverband BREKO auf ein geteiltes Echo. Sven Knapp, Leiter des BREKO-Hauptstadtbüros, teilt zwar die Sorge vor einer Re-Monopolisierung durch die Telekom und unterstützt die Forderung nach einer stärker gestaltenden Rolle der Bundesnetzagentur beim Technologieübergang. Die Lösungsvorschläge der Monopolkommission im baulichen Bereich bewertet der Verband jedoch als kontraproduktiv. Der Vorschlag, Wettbewerb durch parallele Glasfasernetze – also den sogenannten Doppelausbau – zu erzeugen, gehe an der Realität vorbei. Da Deutschland die europaweit höchsten Ausbaukosten verzeichne, seien parallele Infrastrukturen kaum wirtschaftlich zu betreiben. Ein forcierter Doppelausbau gefährde bestehende Geschäftsmodelle der Wettbewerber und verzögere den Gesamtausbau. Statt Straßen doppelt aufzureißen, plädiert der Verband für Wettbewerb auf einem einzigen Netz durch Open Access und diskriminierungsfreie Zugangsmodelle. Für kommunale Entscheidungsträger verdichtet sich hier eine zentrale strategische Frage. Sie stehen vor der Herausforderung, den Ausbau zu beschleunigen und gleichzeitig den Wettbewerb zu erhalten, ohne die Belastungsgrenze der Anwohner durch Baustellen zu überschreiten. Die Debatte verdeutlicht, dass die reine Verfügbarkeit von Glasfaser nur der erste Schritt ist; die regulatorische Ausgestaltung der Netznutzung und die Vermeidung neuer Monopole bleiben die bestimmenden Themen der kommenden Jahre. (DEKOM, 15.12.2025) PM der Monopolkommission hier…

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Deutschland ist längst eine Einwanderungsgesellschaft. Doch das gemeinsame Verständnis davon, was dieses Land zusammenhält, bleibt brüchig. Eine aktuelle Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung zeigt, wie unterschiedlich Menschen mit und ohne Migrationshintergrund auf Politik, Gesellschaft und kulturelle Fragen blicken – und wo die Grenzen der Integration verlaufen. Drei Viertel der Deutschen ohne Migrationsgeschichte geben an, der Rechtsextremismus in Deutschland mache ihnen Angst. Unter Menschen mit Migrationshintergrund teilen zwei Drittel diese Sorge, unter ausländischen Befragten knapp mehr als die Hälfte. Besonders stark ausgeprägt ist die Beunruhigung bei Personen mit türkischen oder russischen Wurzeln, während sie bei Befragten polnischer Herkunft deutlich geringer ist. Die Autorin der Studie, Sabine Pokorny, spricht von „unterschiedlichen Bedrohungswahrnehmungen“, die eng mit eigener Erfahrung und Herkunft verbunden seien. Während Zugewanderte in erster Linie Diskriminierung und Ausgrenzung wahrnehmen, fürchten viele Deutsche ohne Migrationsgeschichte eine politische Radikalisierung von rechts. Auch beim Blick auf den russischen Angriffskrieg in der Ukraine zeigen sich klare Unterschiede. Eine Mehrheit von 58 Prozent der Deutschen ohne Migrationshintergrund sieht Russland als alleinigen Aggressor. Unter Zugewanderten und ausländischen Befragten liegt dieser Anteil nur bei rund 40 Prozent. Viele Befragte mit Wurzeln in Osteuropa bewerten den Krieg deutlich zurückhaltender – oft geprägt von familiären oder medialen Einflüssen aus dem Herkunftsland. Besonders sensibel fällt der Befund zu antisemitischen Einstellungen aus. Der Aussage „Juden kann man nicht trauen“ stimmen vier Prozent der Deutschen ohne Migrationshintergrund zu, aber neun Prozent der Deutschen mit Migrations-hintergrund und zehn Prozent der ausländischen Befragten. Auffällig hoch liegt der Anteil unter Türkeistämmigen (26 Prozent) und Spätaussiedlern (18 Prozent). Der Anstieg im Vergleich zu früheren Erhebungen wird mit dem Nahostkonflikt und den Spannungen nach dem Hamas-Angriff auf Israel 2023 in Verbindung gebracht. Auch bei der Haltung zu Homosexualität bestehen deutliche Unterschiede. Während unter Deutschen ohne Migrationshintergrund nur sieben Prozent homosexuelle Freunde ablehnen, liegt der Anteil bei Zugewanderten und Ausländerinnen und Ausländern bei fast einem Fünftel. Besonders ausgeprägt sind die Vorbehalte unter Musliminnen und Muslimen sowie orthodoxen Christinnen und Christen. Über alle Gruppen hinweg leben mehr als 90 Prozent der Befragten gerne in Deutschland. Das Gefühl, mit Respekt behandelt zu werden, ist jedoch rückläufig. Nur 37 Prozent der Deutschen ohne, 39 Prozent der Deutschen mit Migrationshintergrund und 52 Prozent der ausländischen Befragten geben an, sich immer respektvoll behandelt zu fühlen. 2015 lag dieser Wert in allen Gruppen noch deutlich höher. Die Studie zeichnet ein ambivalentes Bild: Integration funktioniert im Alltag, aber das gemeinsame Selbstverständnis bleibt fragil. Herkunft prägt weiterhin die Wahrnehmung gesellschaftlicher Realität – politisch, kulturell und emotional. „Die Einwanderungsgesellschaft ist angekommen, aber sie ist noch nicht geeint“, resümiert Autorin Sabine Pokorny. Ihre Daten zeigen, dass Zugehörigkeit und Distanz in Deutschland oft zugleich erlebt werden – und dass die Frage, was uns verbindet, dringlicher wird, je vielfältiger das Land wird. (KAS, 06.12.2025) Ganzer Artikel hier…

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Der bundesweite Glasfaserausbau hat zuletzt wieder deutlich an Fahrt aufgenommen– vielerorts ist die Infrastruktur bereits bis an die Grundstücksgrenze verlegt. Die tatsächliche Nutzung aber bleibt hinter dem Ausbau zurück – vor allem aufgrund einer verbreiteten Zurückhaltung in den Haushalten. Häufig sind die Vorteile eines Glasfaseranschlusses noch nicht ausreichend bekannt oder nachvollziehbar. Hinzu kommen Unsicherheiten zu Kosten, Vertragsmodalitäten, Anbieterwechsel sowie zur baulichen Umsetzung des Hausanschlusses. Mit der Kampagne „Das beste Internet“ setzt die Bundesregierung daher auf frühzeitige, verlässliche und bürgernahe Aufklärung, um Entscheidungen zu erleichtern und Vorbehalte abzubauen – insbesondere dort, wo Glasfaser bereits verfügbar ist. Kommunen kommt dabei eine Schlüsselrolle zu: Sie schaffen Vertrauen, beantworten Fragen unmittelbar vor Ort und prägen so die Akzeptanz zentraler Infrastrukturprojekte. Über Ansatz, Zielsetzung und Unterstützungsmöglichkeiten für die kommunale Bürgerkommunikation sprachen wir mit CDU-Politiker Thomas Jarzombek, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). 

DEKOM: Herr Staatssekretär, das BMDS hat kürzlich die bundesweite Kampagne „Das beste Internet“ gestartet. Was war der zentrale Impuls für diese Initiative – Aufklärung, Motivation oder politische Rückendeckung für den Glasfaserausbau?

Jarzombek: Sie haben die wesentlichen Gründe für die Glasfaser-Kampagne bereits gut zusammengefasst: Zum einen geht es uns darum, noch bestehende Informationslücken auf Seiten der Bürgerinnen und Bürger zu schließen. Das Thema Glasfaserausbau hat sehr viele Facetten und ist aus Sicht vieler Menschen komplex. Es beinhaltet technische Aspekte, wie z.B. die Leistungsfähigkeit der unterschiedlichen Anschlusstechnologien. Rechtliche Aspekte sind bspw. im Zusammenhang mit einem möglichen Vertragswechsel oder der Situation von Mietern im Verhältnis zu ihren Vermietern relevant. Oftmals werden auch schlichtweg praktische Aspekte diskutiert, beispielsweise die Frage, ob der Vorgarten im Zuge des Hausanschlusses verwüstet werden könnte. Unsere Kampagne trägt dazu bei, all diese Themen aus Sicht von Bürgerinnen und Bürgern zu beleuchten, Fragen zu beantworten und damit zu Aufklärung und mehr Glasfasernachfrage beizutragen.

DEKOM: Viele Kommunen berichten von erheblicher Skepsis in der Bürgerschaft, obwohl Glasfaser längst bis vor die Haustür liegt. Wo sehen Sie die größten Kommunikationslücken – und welche Rolle kann der Bund dabei übernehmen, sie zu schließen?

Jarzombek: Ich bin der Auffassung, dass eine Informationsübermittlung von „neutraler Seite“ dazu beitragen kann, die Skepsis der Bürgerschaft zu reduzieren. Natürlich ist es in erster Linie Aufgabe der ausbauenden Unternehmen, für ihr Produkt zu werben und die Bürgerschaft zu überzeugen. Allerdings erfordert die unter Frage 1. Thematisierte Vielschichtigkeit der Thematik eine umfassende Informationskampagne – bestenfalls von einem Absender, dem Bürgerinnen und Bürger vertrauen.

DEKOM: Die Kampagne setzt auf die Botschaft „Gib dich nicht mit dem Zweitbesten zufrieden“. Wie kann diese Haltung vor Ort – etwa in Kooperation mit Kommunen, Stadtwerken oder Breitbandkoordinatoren – konkret wirken?

Jarzombek: Diese Botschaft wurde bewusst gewählt, denn viele Bürgerinnen und Bürger sind der Auffassung, dass ihre derzeitige Anschlusstechnologie ausreichend leistungsfähig ist. Mit den kurzen Spots wecken wir zunächst die Aufmerksamkeit und übermitteln diese Botschaft, indem sie in alltägliche Entscheidungssituationen eingebettet wird. Konkrete Informationen finden Bürgerinnen und Bürger auf der zentralen Webseite www.das-beste-internet.de . Dort kann der spezielle Informationsbedarf je nach Ausgangssituation – wie z.B. für Mieterinnen oder Mieter oder Immobilieneigentümer – gedeckt werden. Länder, Kommunen, Stadtwerke und Breitbandkoordinatoren können die Botschaft und die weiteren Informationen mittels eines bereitstehenden Media-Kits in die Bevölkerung tragen. Diese Breitenwirkung, die wir mithilfe einer Vielzahl an Multiplikatoren erreichen, trägt dazu bei, Bürgerinnen und Bürger vom Mehrwert und der Zukunftsfähigkeit von Glasfaseranschlüssen zu überzeugen.

DEKOM: Werbung allein wird die Vorvermarktungsquoten kaum steigern. Plant Ihr Haus ergänzende Maßnahmen, beispielsweise regionale Kommunikationspakete, Schulungsangebote oder Best-Practice-Beispiele?

Jarzombek: Unser Haus hat auch auf anderer Ebene derartige Maßnahmen ergriffen. Das Gigabitbüro des Bundes, ein Kompetenzzentrum des BMDS, führt Informationskampagnen durch und bietet hierzu gezielte Schulungen für kommunale Mitarbeitende, insbesondere zur Bürgerkommunikation, an. Darüber hinaus ist es mit den sogenannten Roadshows regional unterwegs und informiert direkt vor Ort in Kommunen. Auf seiner Webseite, Social Media Kanälen sowie im Rahmen von Veranstaltungen und Konferenzen wird zudem über Best-Practice-Beispiele berichtet. Ich möchte gern ergänzend klarstellen, dass wir von neutraler Seite informieren und für das Thema sensibilisieren. Die Aufgabe, die Vorvermarktungsquoten zu erhöhen, liegt letztlich bei den ausbauenden Unternehmen.

DEKOM: Wie ordnen Sie die Kampagne in die gesamtstaatliche Glasfaserstrategie ein – als Auftakt, begleitende Maßnahme oder dauerhafte Säule der digitalen Öffentlichkeitsarbeit?

Jarzombek:  Die Kampagne ist eine begleitende Maßnahme. Sie ist für einen Zeitraum von drei Monaten angelegt. Die bereits in der letzten Frage adressierten Maßnahmen, die durch das Gigabitbüro des Bundes umgesetzt werden, sind eine dauerhafte Säule der Öffentlichkeitsarbeit. Im nächsten Jahr wird eine neue Informationsplattform für Bürgerinnen und Bürger online gehen. Hierbei handelt es sich um eine interaktive Webseite des Gigabitbüros zur bürgernahen Vermittlung von Inhalten rund um die Festnetz- und Mobilfunkinfrastruktur in Deutschland. (DEKOM, 08.12.2025) Mehr Infos zur BMDS-Kampagne hier…

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Kommunale Verwaltungen stehen bei der Qualifizierung ihrer Mitarbeitenden vor wachsenden Anforderungen. Neue Fachverfahren, IT-Sicherheitsvorgaben, digitale Arbeitsprozesse und regelmäßig aktualisierte Rechtsgrundlagen müssen in kurzen Abständen vermittelt werden. Gleichzeitig fehlen vielerorts Zeit, Personal und Strukturen, um diese Aufgaben intern zu bewältigen. In vielen Häusern hat sich deshalb ein deutlicher Engpass entwickelt: Der Schulungsbedarf steigt schneller, als Verwaltungen ihn mit eigenen Ressourcen abdecken können. Mit Fortschreibung der Weiterbildungsstrategie des Bundes (Nationale Weiterbildungsstrategie) erhält dieses Thema zusätzliches Gewicht. Sie setzt darauf, Qualifizierung in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung zu verstetigen und digitale Lernformen auszubauen. Für die kommunale Praxis bedeutet das vor allem, dass Weiterbildung künftig planbarer, verlässlicher und flexibler organisiert werden muss. Verwaltungen benötigen Angebote, die ohne großen Vorlauf einsetzbar sind und sich in heterogene Arbeitsrealitäten einfügen. cogniport gehört zu den Anbietern, die sich genau darauf spezialisiert haben. Das Unternehmen arbeitet seit mehr als zwei Jahrzehnten ausschließlich mit Kommunen, kommunalen IT-Dienstleistern und öffentlichen Einrichtungen. Die Qualifizierungsangebote sind darauf ausgerichtet, digitale Kompetenzen, IT-Sicherheit, Office-Anwendungen und verwaltungsbezogene Grundlagen so zu vermitteln, dass sie im Arbeitsalltag unmittelbar nutzbar sind. Entscheidend ist der modulare Aufbau: Kommunen können einzelne Lerneinheiten, komplette Themenreihen oder Blended-Learning-Formate kombinieren, ohne sich an umfangreiche Gesamtpakete binden zu müssen. Ein zentrales Element ist das digitale Bildungsportal von cogniport. Viele Verwaltungen nutzen es inzwischen, um Pflichtschulungen, Lernstände, Zertifikate und interne Qualifizierungsmaßnahmen zentral zu steuern. Die Plattform entlastet Personalstellen spürbar, weil Dokumentation, Erinnerungen und Auswertungen automatisiert erfolgen. Mitarbeitende erhalten gleichzeitig einen klaren Zugang zu den für sie relevanten Inhalten – unabhängig von Zeit und Standort. Für die Verwaltungspraxis ist vor allem der pragmatische Charakter des Angebots relevant. Die Schulungen sind an kommunale Arbeitsabläufe angepasst, fachlich klar strukturiert und ohne technische Hürden einsetzbar. Präsenz, Online-Seminare und eLearning-Module lassen sich je nach Bedarf kombinieren. Gerade kleinere und mittlere Kommunen profitieren davon, weil sie keine eigenen Schulungssysteme aufbauen müssen und dennoch verlässliche Qualifizierungsstrukturen erhalten. Vor dem Hintergrund wachsender Aufgaben und begrenzter Ressourcen wird Weiterbildung zunehmend zu einer Kernvoraussetzung kommunaler Leistungsfähigkeit. Die politischen Zielsetzungen verstärken diese Entwicklung, doch entscheidend bleibt die praktische Umsetzbarkeit vor Ort. Anbieter wie cogniport, die Verwaltungsrealität und kommunale Rahmenbedingungen kennen, können dazu beitragen, Qualifizierungsprozesse dauerhaft abzusichern und den digitalen Wandel in den Verwaltungen zu unterstützen. (DEKOM/cogniport, 08.12.2025) Mehr Infos hier…

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Kommunen stehen bei der Digitalisierung vor der Frage, wie moderne Serviceprozesse eingeführt werden können, ohne die Hoheit über Daten und Abläufe zu verlieren. Die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger steigen, gleichzeitig erschwert die Rechtslage den Einsatz vieler internationaler Cloud-Angebote im öffentlichen Sektor. Gefragt sind Lösungen, die technisch zuverlässig sind und die rechtlichen sowie organisatorischen Anforderungen der Verwaltung erfüllen. Die beiden Unternehmen performio und evia bieten seit einigen Monaten die Möglichkeit Service-Management-Software vollständig auf souveräner, deutscher Infrastruktur zu betreiben. Ziel ist es, Kommunen digitale Services bereitzustellen, ohne sie in ausländische Rechtsräume zu führen. Hosting und Verträge im deutschen Rechtsrahmen bilden die Grundlage dafür. In vielen Vergabeverfahren zeigt sich, dass unklare Datenlagen ein wesentliches Hemmnis für Digitalisierungsprojekte darstellen. Der US-amerikanische CLOUD Act, der internationalen Anbietern weitreichende Herausgabepflichten auferlegt, führt häufig zu zusätzlichem Prüfaufwand und Unsicherheiten. Selbst wenn Daten physisch in Europa liegen, bleibt das Risiko eines Zugriffs bestehen. Das erschwert die Beschaffung und erzeugt regelmäßig Rückfragen in politischen Gremien. Durch den Betrieb in den Rechenzentren der STACKIT, die zur Schwarz Gruppe gehört und klar geregelte technische wie organisatorische Zuständigkeiten lassen sich diese Bedenken ausräumen. Durch die vollständige Kontrolle über Infrastruktur, Betrieb und Software-Management ist sichergestellt, dass Ihre Inhalte vor ungewolltem Zugang geschützt sind – unabhängig davon, ob US-Behörden oder Dienstleister aus Übersee Einsicht verlangen.  Für die kommunale Praxis bedeutet das vor allem: eindeutige Ansprech- und Verantwortungsstrukturen sowie ein Betrieb, der sich ohne zusätzliche juristische Klärungen in bestehende Abläufe einfügt, damit sie rechtlich sicher, performant und DSGVO-konform arbeiten können. Ein weiterer Punkt betrifft das tägliche Verwaltungshandeln. Die Service-Management-Plattform, die von performio bereitgestellt wird, bildet Vorgänge strukturiert ab und ersetzt unübersichtliche Sammelpostfächer durch definierte Prozesse und transparente Bearbeitungsstände. Die technische Umsetzung in einer souveränen deutschen Cloud sorgt dafür, dass diese Abläufe revisionssicher betrieben werden können. Auch die Vergabefähigkeit spielt eine wesentliche Rolle. Viele Kommunen berichten, dass Projekte einfacher umzusetzen sind, wenn Hosting, Betrieb und Rechtslage vollständig in Deutschland liegen. performio und evia haben die Lösung entsprechend ausgerichtet: klare Vertragsstrukturen, nachvollziehbare Zuständigkeiten und ein Betrieb, der ohne zusätzliche Prüfprozesse auskommt. Organisatorisch entsteht ein weiterer Nutzen. Serviceprozesse aus unterschiedlichen Bereichen – Bürgerservice, interne Anliegen oder technischer Betrieb – werden auf einer Plattform zusammengeführt, die ohne große IT-Projekte eingeführt werden kann. Die Lösung aktualisiert sich automatisch und lässt sich in bestehende Fachverfahren integrieren, ohne zusätzliche Komplexität zu erzeugen. Für Kommunen ergibt sich so eine digitale Infrastruktur, die technisch überschaubar bleibt und Best Practices für Service Management Prozesse einführt. Das ganze ohne große individual Programmierung und damit sehr kosteneffizient und schnell. Die Digitalisierung erfolgt auf Basis deutscher Rechenzentren und deutscher Verträge – ohne Abhängigkeiten von internationalen Rechtsräumen. (DEKOM/performio, 08.12.2025) Mehr Infos hier…

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Die wirtschaftlichen Spannungen schlagen zunehmend auf die Unternehmenslandschaft durch. Nach Angaben der Wirtschaftsauskunftei Creditreform mussten 2025 bundesweit 23.900 Unternehmen Insolvenz anmelden – so viele wie seit über einem Jahrzehnt nicht mehr. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem Plus von 8,3 Prozent. Zwar fällt der Zuwachs deutlich geringer aus als in den beiden Vorjahren, doch der Trend bleibt ungebrochen: Immer mehr Betriebe kämpfen mit hohen Finanzierungskosten, steigenden Energiepreisen und zunehmender Regulierung. Besonders im Mittelstand wird die Luft dünn. Während viele Unternehmen noch von Corona-Hilfen oder Kreditlinien aus den Vorjahren zehren konnten, treten die strukturellen Schwächen jetzt klarer zutage. Rund 57 Milliarden Euro gingen Gläubigern durch Unternehmensinsolvenzen 2025 verloren – kaum weniger als im Jahr zuvor. Pro Verfahren stehen damit im Schnitt Forderungen von mehr als zwei Millionen Euro im Raum. Etwa 285.000 Beschäftigte waren unmittelbar betroffen. Den größten Anteil an den Firmenpleiten stellen Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitenden. Nahezu 19.500 von ihnen mussten aufgeben – vier Fünftel aller Fälle. Größere Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten blieben vergleichsweise stabil, doch auch hier nahm die Zahl leicht zu. Besonders hart traf es die Gesundheits- und Pflegebranche, wo mehrere größere Einrichtungen in Schieflage gerieten. Überdurchschnittlich stark stiegen die Insolvenzen im Verarbeitenden Gewerbe und im Handel, jeweils um gut zehn Prozent. Der Bausektor verzeichnete ein Plus von 4,7 Prozent, die Dienstleistungsbranche von 8,4 Prozent. In nahezu allen Hauptbranchen liegen die Fallzahlen inzwischen rund ein Drittel über dem Niveau von 2019. Ursachen sind Nachfrageschwäche, steigende Kapital- und Personalkosten, aber auch geopolitische Risiken. Auch die privaten Haushalte spüren den Druck. Die Zahl der Privatinsolvenzen kletterte auf rund 76.300 Fälle, ein Anstieg um 6,5 Prozent und der höchste Wert seit 2016. Insgesamt gelten bundesweit 5,67 Millionen Menschen als überschuldet. Hohe Lebenshaltungskosten und Stellenabbau bringen viele Familien in finanzielle Engpässe. Für 2026 erwarten Fachleute keine Entwarnung. Die Konjunktur bleibt schwach, Energie- und Bürokratiekosten lasten weiter schwer auf der Wettbewerbsfähigkeit. Hoffnung gibt allenfalls, dass die geplanten staatlichen Investitionen in Infrastruktur und Verteidigung wirtschaftliche Impulse setzen und damit den Anstieg der Insolvenzen abbremsen könnten. Ohne strukturelle Entlastungen dürfte sich der Druck allerdings kaum verringern. (creditreform, 08.12.2025) Ganzer Artikel hier…

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Rund 1,8 Millionen Menschen in Deutschland sind arbeitslos und beziehen Bürgergeld – formal gelten sie als erwerbsfähig. Doch wie groß ist tatsächlich die Bereitschaft und Fähigkeit, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen? Eine neue repräsentative Untersuchung des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) für die Bertelsmann Stiftung (BS) bei Leistungsberechtigten zwischen 25 und 50 Jahren liefert erstmals belastbare Einblicke – und zeigt deutliche Defizite im System. Mehr als die Hälfte der Befragten (57 Prozent) gibt an, in den vier Wochen vor der Befragung überhaupt nicht nach einem Job gesucht zu haben. Männer sind mit 53 Prozent etwas aktiver als Frauen (63 Prozent ohne Suche). Und selbst unter denen, die sich bemühen, bleibt der Aufwand meist überschaubar: Nur gut ein Viertel investiert bis zu neun Stunden pro Woche, sechs Prozent über 20 Stunden. Ein zentrales Hemmnis ist die Gesundheit. 45 Prozent der Befragten berichten von psychischen oder chronischen Erkrankungen, die ihnen eine reguläre Erwerbstätigkeit erschweren. Unter den Nicht-Suchenden sind es sogar 74 Prozent, die gesundheitliche Gründe als wichtigsten Faktor nennen. Für viele bedeutet das: Sie möchten arbeiten, fühlen sich aber nicht in der Lage, die Erwartungen des Arbeitsmarktes zu erfüllen. Erstaunlich schwach fällt zugleich die Unterstützung der Jobcenter aus. Knapp 43 Prozent der Befragten haben nach eigenen Angaben noch nie ein konkretes Stellenangebot erhalten. Fast ebenso viele berichten, bei Weiterbildungsangeboten leer ausgegangen zu sein. Die Chancen auf Vermittlung hängen erkennbar vom Bildungsniveau ab: Wer einen Berufsabschluss hat, wird häufiger angesprochen; bei Alleinerziehenden und Frauen mit kleinen Kindern ist das Angebot besonders dünn. Neben gesundheitlichen Gründen nennen 49 Prozent der nicht aktiv Suchenden fehlende passende Stellen als Barriere. 25,5 Prozent bezweifeln, dass sich Arbeit finanziell lohnen würde. Rund 22 Prozent sind durch Betreuung von Kindern oder Angehörigen gebunden. Elf Prozent halten sich mit kurzfristigen Aushilfstätigkeiten über Wasser – ein Hinweis darauf, dass der Übergang in Schwarzarbeit fließend sein kann. Die Befunde zeigen ein zweigeteiltes Bild: Ein erheblicher Teil der Leistungsberechtigten braucht mehr gesundheitliche und soziale Unterstützung, um überhaupt belastbar zu werden. Ein anderer Teil bräuchte hingegen klarere Vermittlungsimpulse und eine konsequente Begleitung durch die Jobcenter. „Fördern und Fordern“ bleibt hier der Kernanspruch – doch an beiden Enden gibt es Nachholbedarf: verlässlichere Kinderbetreuung, mehr Qualifizierung, weniger Verwaltung, mehr Vermittlung; zugleich aber klare Linie bei Leistungsbeziehenden, die zumutbare Angebote ohne Grund ablehnen. Langfristig droht ohne Kurskorrektur ein wachsendes Abseitsstehen: Wer zu lange im Bürgergeld bleibt, verliert fachliche Kompetenzen, berufliche Kontakte – und die Perspektive auf Teilhabe. Für Kommunen und Arbeitsverwaltung stellt sich daher die Frage, ob die Instrumente die richtigen sind: Menschen, die arbeiten können, müssen schneller in Beschäftigung kommen. Und diejenigen, die es trotz aller Bemühungen nicht können, benötigen Unterstützung, die ihren Problemen tatsächlich entspricht – nicht nur eine Akte beim Jobcenter. (Bertelsmann-Stiftung, 04.12.2025) Ganzer Artikel hier…

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Modellrechnung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder stiegen die integrierten kommunalen Schulden im vergangenen Jahr um 6,3 Prozent – mehr als doppelt so stark wie 2023. Die Gesamtverschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich ihrer Beteiligungen erreichte damit Ende 2024 ein Volumen von 343,8 Milliarden Euro, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 4.448 Euro entspricht. Hauptursache für den beschleunigten Schuldenaufbau ist das Rekorddefizit der kommunalen Kern- und Extrahaushalte. Die Schulden der Kernhaushalte wuchsen um 10,9 Prozent, die der Extrahaushalte um 9,5 Prozent. Regional zeigen sich erhebliche Unterschiede. Die hessischen Kommunen haben mit 6.291 Euro pro Kopf erstmals die höchste Verschuldung aller Flächenländer – und damit das Saarland (6.100 Euro) überholt. Den stärksten Schuldenzuwachs verzeichnete Nordrhein-Westfalen mit 9,9 Prozent, gefolgt von Schleswig-Holstein (8,9 Prozent) und Bayern (8,0 Prozent). Gegenläufig entwickelte sich Rheinland-Pfalz: Dort sanken die kommunalen Schulden um 10,2 Prozent. Das Land ermöglicht seinen Kommunen seit 2024 über das Programm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen“ (PEK-RP), Liquiditätskredite auf das Land zu übertragen. Auch im Saarland bleibt der Schuldenanstieg mit 1,4 Prozent gedämpft, da der Saarlandpakt eine Übernahme von Kassenkrediten durch das Land vorsieht. Die Zahlen unterstreichen die Dringlichkeit der seit Jahren geführten Debatte um eine Altschuldenregelung. Während Länder wie Rheinland-Pfalz und das Saarland eigene Entschuldungsprogramme aufgelegt haben, fehlt bislang eine bundesweite Lösung. Die Ampel-Koalition hatte 2022 einen Anlauf unternommen, der jedoch am Widerstand finanzstärkerer Länder scheiterte. Mit den jüngsten Zahlen dürfte der Druck auf die neue Bundesregierung steigen, das Thema erneut aufzugreifen – zumal strukturschwache Kommunen durch hohe Zinslasten kaum noch Spielraum für notwendige Investitionen in Infrastruktur und Daseinsvorsorge haben. (DESTATIS, 02.12.2025) Originalmeldung hier…

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Im dritten Quartal 2025 stammt fast zwei Drittel des in Deutschland erzeugten Stroms aus erneuerbaren Quellen. Nach vorläufigen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) erreichte der Anteil der erneuerbaren Energien mit 64,1 Prozent einen neuen Höchststand für diesen Zeitraum. Insgesamt wurden 98,3 Milliarden Kilowattstunden Strom erzeugt und in das Netz eingespeist – rund zwei Prozent mehr als im Vorjahresquartal. Wichtigster Energieträger blieb die Windkraft. Sie steuerte mit einem Zuwachs von 10,5 Prozent gegenüber dem dritten Quartal 2024 nunmehr 26,8 Prozent zur inländischen Stromproduktion bei. Damit lieferte Windenergie mehr als ein Viertel der gesamten Einspeisung. Auch die Stromerzeugung aus Photovoltaik legte weiter zu und erreichte einen Anteil von 24,1 Prozent (Vorjahr: 23,8 Prozent). Beide Energiequellen erreichten damit neue Spitzenwerte für ein drittes Quartal – getragen vom weiteren Ausbau der Windräder und Solaranlagen in Deutschland. Während die erneuerbaren Energien zulegten, ging die Stromerzeugung aus Kohle weiter zurück. Ihr Anteil sank um 2,2 Prozent auf 20,6 Prozent der gesamten inländischen Produktion. Noch 2022 hatte Kohle mit über 36 Prozent den größten Beitrag geleistet. Der langfristige Abwärtstrend setzt sich damit fort. Deutlich zulegen konnte dagegen Erdgas: Die Erzeugung stieg um 8,1 Prozent, sodass Gas mit einem Anteil von 12,0 Prozent inzwischen viertwichtigster Energieträger ist. Insgesamt sank der Anteil konventioneller Energieträger – Kohle, Erdgas und andere – leicht auf 35,9 Prozent (Vorjahr: 36,5 Prozent). Damit wurden in Deutschland erstmals in einem dritten Quartal nahezu zwei Drittel des Stroms aus regenerativen Quellen gewonnen. Auch im europäischen Stromhandel zeigen sich Verschiebungen: Die nach Deutschland importierte Strommenge verringerte sich um 11,9 Prozent auf 20,7 Milliarden Kilowattstunden, während die Exporte um 5,9 Prozent auf 12,5 Milliarden Kilowattstunden stiegen. Der Importüberschuss fiel damit um rund 30 Prozent auf 8,2 Milliarden Kilowattstunden. Die Zahlen unterstreichen den fortgesetzten Strukturwandel in der deutschen Stromerzeugung. Wind und Sonne haben sich als tragende Säulen der Energieversorgung etabliert – und verdrängen die fossilen Energieträger zunehmend aus der Stromproduktion. (DESTATIS, 08.12.2025)  Ganzer Artikel hier…

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Der Heizenergieverbrauch privater Haushalte in Deutschland bleibt auf niedrigem Niveau, doch die Preise entwickeln sich uneinheitlich. Nach dem jüngsten Wärmemonitor des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) haben die Haushalte 2024 ähnlich viel geheizt wie im Vorjahr, zugleich aber erneut mehr bezahlt – vor allem für Fernwärme. Im Durchschnitt stiegen die Heizenergiepreise um sechs Prozent und damit deutlich langsamer als in den Vorjahren. Während Gas und Heizöl nur leicht teurer wurden, legte Fernwärme nach Auslaufen der staatlichen Preisbremsen kräftig zu: plus 27 Prozent im Jahresvergleich. „Die starke Erhöhung ist zum Teil ein Nachholeffekt“, so die Studienautoren. Seit Beginn der Energiekrise seien die Preise für Fernwärme insgesamt weniger stark gestiegen als für Gas oder Heizöl. Im Mittel kletterten die Heizkosten seit 2021 um 77 Prozent, bei Fernwärme um 67 Prozent. Trotz der Preissteigerungen halten viele Haushalte an ihrem sparsameren Heizverhalten fest. Der temperaturbereinigte Energiebedarf blieb 2024 nahezu unverändert und liegt noch immer rund sieben Prozent unter dem Niveau vor der Energiekrise. Das zeigt, dass die während der Krisenjahre erlernte Zurückhaltung im Energieverbrauch bestehen bleibt. Nach wie vor zeigen sich regionale Unterschiede: In ostdeutschen Ländern war der Heizenergiebedarf rund 15 Prozent geringer als im Westen – eine Folge höherer Sanierungsraten und einer stärkeren Nutzung von Fernwärme. Gleichzeitig stiegen dort die durchschnittlichen Kosten um rund elf Prozent, während sie bundesweit im Schnitt um 3,5 Prozent zunahmen. Die DIW-Ökonominnen und -Ökonomen sehen in der aktuellen Preisentwicklung ein Risiko für die gesellschaftliche Akzeptanz der Wärmewende. „Die extrem unterschiedliche Preisentwicklung zwischen Fernwärme und anderen Energieträgern könnte die Akzeptanz gefährden – zu Unrecht, denn sie spiegelt nicht die langfristige Preisentwicklung wider“, warnen die Wissenschaftler. Das DIW fordert deshalb eine verbindliche Regulierung der Fernwärmepreise und mehr Transparenz in der Preisgestaltung. Nur so lasse sich die Investitionssicherheit gewährleisten, die für den Ausbau der Wärmenetze notwendig ist. Fernwärme sei – neben Wärmepumpen – ein zentraler Baustein zur Erreichung der Klimaziele, betont Behr: „Ohne stabile Rahmenbedingungen droht die Wärmewende an Akzeptanz- und Vertrauensfragen zu scheitern.“ Der Wärmemonitor 2024 zeigt: Die Energiekosten bleiben für viele Haushalte ein sensibles Thema. Während das Sparverhalten stabil ist, erfordert die Preisdynamik bei der Fernwärme politische und regulatorische Aufmerksamkeit. Für Kommunen bedeutet das, ihre Rolle als Netzbetreiber, Klimaschützer und Preiskontrollinstanz neu auszubalancieren. Denn die Wärmewende entscheidet sich nicht nur an der Technik – sondern an ihrer sozialen und ökonomischen Akzeptanz. (DIW, 03.12.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die Förderung zur energetischen Stadtsanierung wird wieder aufgenommen. Das Bundesbauministerium und die KfW stellen dafür im Jahr 2025 insgesamt 75 Millionen Euro zur Verfügung. Kommunen können damit erneut Zuschüsse erhalten, wenn sie energetische Maßnahmen in bestehenden Quartieren planen und umsetzen wollen. In den vergangenen Jahren wurden bereits mehr als 1.800 Quartiere unterstützt; die Förderung hat umfangreiche Investitionen in die Dekarbonisierung des Gebäudebestands, in die Modernisierung der Energieversorgung und in den Einsatz erneuerbarer Energien ausgelöst. Mit dem Neustart soll vor allem die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung in konkrete Projekte beschleunigt werden. Mit der Wiederaufnahme verbunden sind mehrere Verbesserungen. Der Fördersatz für finanzschwache Kommunen steigt auf bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Förderzeitraum für das begleitende Sanierungsmanagement wird auf bis zu fünf Jahre verlängert, der maximale Zuschussbetrag auf 400.000 Euro erhöht. KfW-Vorständin Melanie Kehr betont, die Förderung helfe Kommunen sowohl bei der Planung energetisch intelligenter Quartiere als auch bei der Finanzierung qualifizierten Personals, um Maßnahmen zügig umzusetzen. Damit werde ein Beitrag zur Beschleunigung der kommunalen Wärmewende und zur Stärkung der lokalen Wirtschaft geleistet. Die Antragstellung für das Programm „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss“ ist seit dem 26. November 2025 wieder möglich. (KFW, 26.11.2025) Ganzer Artikel hier…

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Der Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland gewinnt zunehmend an Dynamik – zugleich wächst der Handlungsdruck auf Kommunen und Netzbetreiber, die wachsende Zahl an Anträgen effizient und sicher zu bewältigen. Beim vom Bundesverkehrsministerium einberufenen Ladeinfrastrukturkonferenz in Berlin – einen Tag nach dem Kabinettsbeschluss zum „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ – machte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing deutlich, dass Tempo und Sicherheit nur gemeinsam zu erreichen sind. „Die IT-Sicherheit muss höchste Priorität haben. Digitale Tools dürfen nicht zur Schwachstelle für kritische Infrastrukturen werden. Schnelligkeit darf nicht vor Sicherheit gehen“, betonte Liebing in einer Podiumsdiskussion zum Thema „Standortfaktor Ladeinfrastruktur: Was braucht es vor Ort?“. Liebing verwies auf eine deutlich veränderte Akteurslandschaft im Bereich der Ladeinfrastruktur: „Während in den Anfangsjahren vor allem Stadtwerke und wenige große Energieversorger investierten, ist das Feld heute deutlich vielfältiger. Es herrscht intensiver Wettbewerb um geeignete Flächen – sowohl auf öffentlichem als auch privatem Grund.“ Einzelhandel, Tankstellenbetreiber und neue Anbieter tragen zunehmend zur Angebotsvielfalt bei. Trotz dieser Dynamik bleibe der Erfolg des Ausbaus eng mit der Rolle der Kommunen verknüpft. „Stadtwerke sollen weiter eine zentrale Rolle spielen. Dafür brauchen wir verlässliche Rahmenbedingungen und weniger Bürokratie“, so Liebing. Insbesondere die Genehmigungs- und Netzanschlussprozesse seien komplex und oft ein Engpass – gerade ab der Mittelspannungsebene, wo Ladeinfrastruktur mit Wind- und PV-Anlagen, Speichern, Rechenzentren und Wärmeerzeugern konkurriere. „Hier braucht es individuelle Lösungen statt starrer Standards“, forderte der VKU-Hauptgeschäftsführer. Kritisch sieht der Verband die politische Forderung nach strengeren Fristen und Sanktionen: Härtere Zeitvorgaben könnten die Probleme nicht lösen, solange die Prozesse selbst zu aufwendig seien. Erst müsse die Digitalisierung der Verfahren greifen – mit schlanken, standardisierten und zugleich sicheren Abläufen. Auch zusätzliche regulatorische Eingriffe in die Vergabe von Flächen für Ladeinfrastruktur lehnt der VKU ab. Kommunen hätten längst wettbewerbsfördernde Verfahren etabliert – von zeitlich begrenzten Konzessionen über Ausschreibungen in Losen bis hin zu offenen Vergaben. „Das vermeintliche Problem hoher Marktkonzentration wird größer dargestellt, als es tatsächlich ist“, betonte Liebing. „Zusätzliche Regulierung würde den Ausbau eher bremsen als beschleunigen.“ Der VKU fordert deshalb, die Gestaltungskompetenz der Kommunen anzuerkennen und ihnen den nötigen Spielraum für flexible Lösungen zu lassen. Nur so könne die Ladeinfrastruktur flächendeckend, sicher und praxisnah weiterentwickelt werden – als zentraler Baustein einer erfolgreichen kommunalen Energiewende. (DEKOM/VKU, 24.11.2025) Ganzer Artikel hier…

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Mit dem Masterplan Ladeinfrastruktur steigt der Druck auf die Kommunen Ladepunkte barrierearm und zugleich stadtverträglich in bestehende Straßenräume zu integrieren. Klassische Ladesäulen beanspruchen jedoch Platz auf Gehwegen, beeinträchtigen Sichtachsen und führen häufig zu Beschwerden über querliegende Ladekabel. Hinzu kommen rechtliche Vorgaben. Während das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) den Ausbau von Ladepunkten vorantreibt, setzt der Denkmalschutz klare Grenzen. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied 2023, dass eine freistehende Ladesäule in einem denkmalgeschützten Ensemble unzulässig sein kann, wenn sie das Erscheinungsbild beeinträchtigt. Für viele Innenstädte ist das relevant: Klimaziele und Schutz historischer Straßenzüge müssen gleichzeitig berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund gewinnen Lösungen an Bedeutung, die sich zurückhaltend in den Straßenraum einfügen. Eine davon ist der Ladebordstein – ein System, das den Ladepunkt ebenerdig im Bordstein integriert. Entwickelt von Rheinmetall und bereits in Köln und Nörvenich im Regelbetrieb, wird es seit Kurzem auch über die EBERO FAB GmbH angeboten. Die Ladebuchse befindet sich dort, wo das Fahrzeug steht: am Parkstreifen. Gehwege bleiben frei, zusätzliche Stelen entfallen und Stolperfallen durch querliegende Kabel werden vermieden. Der Zugang erfolgt unmittelbar am Auto, die Freigabe per App, QR-Code oder RFID-Karte. Für Städte, die Wert auf barrierefreie Querungen, ein ruhiges Stadtbild oder geordnete Straßenräume legen, schafft der Ladebordstein zusätzliche Gestaltungsspielräume. Auch im Rahmen von Smart-City-Konzepten – etwa bei der Einbindung in Parkraummanagement, kommunale Backend-Systeme oder vernetzte Quartiersinfrastrukturen – bietet die flache Bauweise Vorteile. Die Module bestehen aus einem Betonbordstein mit integrierter Elektronikeinheit aus Edelstahl und Aluminium. Die Bauform ist kompakt (1 Meter Länge, 25 Zentimeter Breite). Bei Wartungsarbeiten kann die Elektronikeinheit vollständig entnommen und durch ein Austauschmodul ersetzt werden. Das reduziert Ausfallzeiten und vermeidet größere Eingriffe in den Straßenkörper. „Häufig die beste Option“ – Einordnung aus kommunaler Praxis Der Ladebordstein ersetzt nicht alle Formen der Ladeinfrastruktur – Schnellladehubs, Parkhauslösungen und große Straßenräume erfordern weiterhin andere Systeme. Entscheidend ist jedoch: Überall dort, wo genügend Bordsteinkante vorhanden ist, bieten Ladebordsteine eine überzeugende Lösung – insbesondere in verdichteten Innenstädten, wo Platz knapp und die Gestaltung sensibel ist. EBERO-FAB setzt auf diese platzsparende Ladeinfrastruktur für die Mobilität der Zukunft. Geschäftsführer Roman Baumhof betont: „Das Konzept der platzsparenden und gut zugänglichen Ladebordsteine überzeugt uns – gerade auch im Hinblick auf die Mobilität der Zukunft. Wir freuen uns, das Produktsortiment von EBERO FAB rund um das Thema Smart City mit den Ladebordsteinen zu erweitern“. Mit bundesweit über 134.000 Normalladepunkten und mehr als 43.000 Schnellladepunkten (Stand: September 2025) wächst die Ladeinfrastruktur weiter. Parallel steigt die Bedeutung stadtverträglicher Lösungen, die planerisch flexibel einsetzbar sind. Der Ladebordstein ist in diesem Mix zunehmend ein Baustein, der Kommunen neue Optionen eröffnet. (DEKOM/EBERO-FAB, 24.11.2025) Mehr Infos hier…

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Ausgerechnet in einer Zeit, in der technologische, ökologische und demografische Veränderungen die Anforderungen an Arbeitskräfte tiefgreifend verändern, geht die Weiterbildungsneigung der Beschäftigten zurück.  Laut einer aktuellen Studie der Bertelsmann Stiftung plant nur etwa die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (50,7 Prozent) in Deutschland, sich in den kommenden zwölf Monaten weiterzubilden. Vor fünf Jahren waren es noch 57 Prozent. Damit droht Deutschland die europäischen Weiterbildungsziele deutlich zu verfehlen: Nach EU-Vorgaben sollten 65 Prozent der Belegschaften jährlich an Weiterbildungen teilnehmen. „Der technologische Wandel nimmt immer mehr Geschwindigkeit auf, gleichzeitig stagniert die Bereitschaft zur Weiterbildung. Das ist eine Hypothek für den Wirtschaftsstandort Deutschland“, sagt Studienautor Dr. Martin Noack, Senior Expert für betriebliche Bildung bei der Bertelsmann Stiftung. Besonders problematisch: Die Weiterbildungsbereitschaft konzentriert sich auf ohnehin qualifizierte Beschäftigte. Während 77 Prozent derjenigen, die eine Weiterbildung planen, bereits im Vorjahr an einem Kurs teilgenommen haben, bleibt die große Gruppe der Geringqualifizierten weitgehend außen vor. Als zentrale Hürden nennen die Befragten fehlende Zeit, hohe Kosten und eine unübersichtliche Informationslage. Vielen Beschäftigten fehlt zudem die Aussicht, dass Weiterbildung zu besserem Einkommen oder beruflichem Aufstieg führt. „Teilqualifikationen können hier ein wichtiger Schlüssel sein“, so Noack. „Sie eröffnen berufliche Quereinstiege und führen Schritt für Schritt zum Berufsabschluss.“ Ein Drittel der Beschäftigten, die sich grundsätzlich weiterbilden möchten, findet nach eigenen Angaben keine passenden Angebote oder Informationen zu Fördermöglichkeiten. Noack fordert daher, Beratungsangebote zu bündeln und digitale Infrastrukturen auszubauen: „Wir brauchen eine gemeinsame Datenbasis der Weiterbildungsangebote mit Open-Data-Standard – Grundlage für eine zielgenaue, KI-gestützte Online-Beratung.“ Genau hier setzen zunehmend kommunale Initiativen und Anbieter wie Cogniport an. Das digitale Bildungsportal von Cogniport stellt Kommunen und öffentlichen Einrichtungen eine Plattform bereit, die den Zugang zu Schulungen, Wissensmanagement und Bildungssteuerung deutlich vereinfacht. Durch den neuen Single-Sign-On-Dienst und die modernisierte Fachbereichsverwaltung wird Lernen im Arbeitskontext niedrigschwelliger und besser strukturiert. Kommunen können dadurch nicht nur eigene Weiterbildungsangebote koordinieren, sondern auch Transparenz schaffen – ein Punkt, den die Bertelsmann-Studie als entscheidend identifiziert. Die Studie zeigt, dass Weiterbildung in vielen Betrieben noch immer als private Angelegenheit gilt. Sechs von zehn Beschäftigten beklagen eine Unternehmenskultur, die Weiterbildung nicht als Teil der Arbeit begreift. Neben finanziellen Anreizen und klaren Bildungswegen brauche es deshalb, so Noack, eine „Weiterbildungsoffensive, die sowohl Beschäftigte als auch Unternehmen einbindet“. Für Städte und Gemeinden eröffnet sich dabei eine doppelte Chance: Sie können durch eigene digitale Bildungsportale den Zugang zu Weiterbildung erleichtern – und zugleich als Vorbilder vorangehen, wenn es um die Qualifizierung ihrer Mitarbeitenden geht. (DEKOM/BS, 24.11.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die öffentliche Verwaltung gerät zunehmend ins Visier professioneller Hackergruppen. Der aktuelle BSI-Lagebericht zeigt: Kommunen sind konkrete Angriffsziele – vor allem kleine und mittlere Verwaltungen mit oft schwacher IT-Sicherheit. Das größte Einfallstor: menschliches Verhalten. Beschäftigte scannen manipulierte QR-Codes, fallen auf Voice-Phishing herein oder öffnen präparierte E-Mail-Anhänge.  Im DEKOM-Interview erklärt Frank Hoffritz, Geschäftsführer der ML Gruppe, wie Kommunen sich gegen diese Bedrohungen wappnen können – und warum digitale Sicherheit heute Pflichtaufgabe ist.

DEKOM: Der neue BSI-Lagebericht zeigt: Die öffentliche Verwaltung zählt inzwischen zu den

Hauptzielen professioneller Hackergruppen. Was bedeutet das für Kommunen?

Frank Hoffritz: Die Zeiten, in denen Verwaltungen „nur Beifang“ waren, sind vorbei. Das BSI zeigt schwarz auf weiß, dass politisch motivierte Gruppen und Cybercrime-Akteure gezielt nach schlecht gesicherten kommunalen Systemen suchen. Besonders betroffen sind kleinere Verwaltungen – nicht, weil sie so interessant wären, sondern weil sie leicht angreifbar sind. Das größte Einfallstor ist nicht die Technik, sondern das Verhalten der Beschäftigten.

DEKOM: Das BSI spricht von ungeschützten „Web-Angriffsflächen“. Was genau heißt das?

Frank Hoffritz: Jede Kommune hat inzwischen dutzende digitale Kontaktpunkte: Bürgerportale, Formulare, Mailadressen. Angreifer nutzen genau diese Flächen aus. Oft reichen schon schlecht abgesicherte Zugangsdaten oder ein unentdeckter Patch. Wenn ein Angriff gelingt, geht es nicht um einzelne Rechner – es geht um Entscheidungsfähigkeit. Genau das haben wir zuletzt bei einer Großstadt erlebt: Die Verwaltung musste Systeme vom Netz nehmen, Sitzungen wurden abgesagt,

Haushaltsberatungen verschoben. Das ist kein IT-Problem, das ist ein Problem kommunaler

Handlungsfähigkeit.

DEKOM: Der Bericht nennt als neue Masche manipulierte QR-Codes an Parkautomaten und „Voice-

Phishing“ am Telefon. Wie bereitet man Mitarbeitende darauf vor?

Frank Hoffritz: Nur durch Praxis. Wir hängen im Training plötzlich QR-Codes an Türen oder Parkautomaten auf – genau wie Angreifer es tun würden. Die Beschäftigten scannen, weil es im Arbeitsalltag schnell gehen muss, und erkennen erst im Training, dass die Seite gefälscht war. Beim „Voice-Phishing“ simulieren wir Anrufe, bei denen sich jemand als interner IT-Support ausgibt und Zugangsdaten verlangt. In diesen Übungen entsteht echte Awareness: Man spürt, wie leicht man im Alltag in eine Falle geraten kann – und verhält sich danach anders.

DEKOM: Viele Kommunen sagen: „Wir haben kein Personal und kein Budget für sowas.“ Wie

begegnen Sie diesem Argument?

Frank Hoffritz: Indem wir alles abnehmen. Die ML Gruppe ist seit vielen Jahren exklusiver Schulungspartner des Bundes und darauf spezialisiert, ganze Belegschaften in kurzer Zeit fit zu machen. Wir kommen mit mobilen Trainingsräumen direkt in die Rathäuser, Bürgerbüros oder Bauhöfe. Kommunen müssen weder Räume organisieren noch Technik bereitstellen. Und: Mehrere Gemeinden können Trainings bündeln – das senkt die Kosten pro Teilnehmer deutlich.

DEKOM: Das BSI fordert ausdrücklich „Schutz der Angriffsflächen“. Was heißt das für die Praxis in

einer Verwaltung?

Frank Hoffritz: Der erste Schritt ist immer eine Bestandsaufnahme: Wo haben wir digitale Angriffsflächen? Wer hat welche Zugänge? Dann folgt ein verpflichtendes Grundlagentraining für alle Mitarbeitenden – nicht nur für die IT. Cybersicherheit ist kein Projekt, sondern Routine. Kein Bürgermeister würde die Feuerwehr nur einmal im Jahr üben lassen. Bei Cybersicherheit ist es genauso: Es braucht Wiederholung und klare Abläufe.

DEKOM: Ein Cybervorfall kann also auch ohne Datenabfluss gefährlich sein?

Frank Hoffritz: Absolut. Der Fall Ludwigshafen hat gezeigt: Schon der Verdacht reicht, und die IT muss

vorsorglich heruntergefahren werden. Dann ist eine Verwaltung nicht erreichbar, Beratungen werden abgesagt, Entscheidungen verschoben. Es geht um die kommunale Souveränität. Wer vorbereitet ist, bleibt handlungsfähig.

DEKOM: Die ML Gruppe hat den eLearning-Award für innovative Lernformate gewonnen. Hilft

Gamification wirklich?

Frank Hoffritz: Ja, denn Menschen ändern Verhalten nur, wenn sie erleben, was passieren kann. Wir setzen Simulationen ein: Ein Klick führt zum „Ausfall“ des Rathauses. Danach versteht jeder, warum

Cybersicherheit nicht „irgendwo in der IT“ stattfindet, sondern am eigenen Schreibtisch.

DEKOM: Ihr Fazit für kommunale Entscheider?

Frank Hoffritz:  Digitalisierung ohne Sicherheit ist keine Modernisierung. Wer seine Angriffsflächen kennt, trainiert und klare Abläufe hat, bleibt arbeitsfähig – auch unter Angriff. Das ist der Maßstab. (DEKOM/ML Gruppe, 24.11.2025) Mehr Infos hier…

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Die digitale Bildungslandschaft in Kommunen entwickelt sich rasant weiter. Effizienz, Sicherheit und Benutzer-freundlichkeit stehen zunehmend im Mittelpunkt, wenn es darum geht, Lernprozesse und Verwaltungsaufgaben miteinander zu verknüpfen. Mit zwei zentralen Neuerungen hat Cogniport sein Bildungsportal jetzt deutlich weiterentwickelt: einem neuen Single-Sign-On-Dienst (SSO) und einer vollständig überarbeiteten Fachbereichs-verwaltung. Beide Funktionen zielen darauf ab, die digitale Bildungssteuerung in Verwaltungen einfacher, vernetzter und praxistauglicher zu gestalten. Der neue SSO-Dienst ermöglicht es Nutzerinnen und Nutzern, sich nur einmal im Bildungsportal anzumelden und anschließend ohne erneute Logins auf alle verknüpften Anwendungen zuzugreifen. Die Authentifizierung erfolgt im Hintergrund über moderne Token-Technologien, was sowohl den Komfort als auch die Sicherheit erhöht. Für kommunale Verwaltungen bedeutet das weniger technische Hürden, einen schnelleren Zugang zu Schulungs- und Verwaltungsangeboten und einen zentralen Einstiegspunkt in die digitale Lernumgebung. Auch bestehende Zugangsdaten können weiterhin genutzt werden – das System steuert die Rechteverwaltung automatisch. Parallel dazu wurde die App „Fachbereiche“ im Bildungsportal grundlegend modernisiert. Sie bietet jetzt eine deutlich verbesserte Nutzererfahrung und neue Funktionen, die speziell auf die Anforderungen moderner Bildungs- und Verwaltungsprozesse zugeschnitten sind. Eine optimierte Importfunktion sorgt für einen reibungslosen Datenaustausch zwischen unterschiedlichen Quellsystemen. Neu ist außerdem eine Übersetzungstabelle, die Fachbereichsnamen automatisch vollständig übernimmt – auch dann, wenn das Ursprungssystem nur verkürzte Bezeichnungen zulässt. So werden Datenpflege und Strukturierung erheblich vereinfacht und Fehlerquellen reduziert. Ebenfalls überarbeitet wurde die dynamische Geopositionsermittlung, die nun eine präzisere Zuordnung von Standorten, Einrichtungen und Zuständigkeiten ermöglicht. Damit können Kommunen ihre Bildungslandschaften nicht nur inhaltlich, sondern auch räumlich klar abbilden. Darüber hinaus steht die Fachbereichsverwaltung jetzt nicht mehr nur im Schulungsmanagement, sondern auch im Wissensmanagement zur Verfügung. Fachinformationen, Zuständigkeiten und Inhalte lassen sich zentral pflegen, vernetzen und übergreifend nutzen – ein wichtiger Schritt hin zu einer ganzheitlichen digitalen Bildungsverwaltung. Mit diesen Weiterentwicklungen setzt Cogniport ein deutliches Zeichen: Das Bildungsportal wird zunehmend zu einer zentralen Plattform für digitales Lernen, Wissensmanagement und Organisationsentwicklung in Kommunen. Der neue SSO-Dienst reduziert den administrativen Aufwand, die überarbeitete Fachbereichsverwaltung verbessert die Datenqualität und schafft eine Grundlage für integrierte Bildungssteuerung. Beides zusammen stärkt die digitale Handlungsfähigkeit kommunaler Einrichtungen – sicher, effizient und praxisnah. (DEKOM, 24.11.2025) Ganzer Artikel hier…

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Am 25. November wird auf dem Petersberg der Corporate Health Award verliehen – auch die öffentliche Verwaltung nutzt betriebliche Gesundheitsleistungen zunehmend als Instrument gegen Fachkräftemangel. Doch die Wahl des richtigen Partners entscheidet darüber, ob das Investment tatsächlich wirkt.  Unter den Nominierten finden sich auch mehrere kommunale Betriebe. Sie alle verbindet das gleiche Ziel: qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und dauerhaft zu binden. Ein Instrument, das dabei zunehmend zum Einsatz kommt, ist die betriebliche Krankenversicherung (bKV). Kommunale Betriebe stehen unter doppeltem Druck. Einerseits verschärft sich der Fachkräftemangel in nahezu allen Bereichen – von Ingenieuren über IT-Spezialisten bis hin zu Pflegekräften in kommunalen Kliniken. Andererseits können öffentliche Arbeitgeber oft nicht mit den Gehältern der Privatwirtschaft konkurrieren. Benefits wie die betriebliche Krankenversicherung bieten hier einen Ausweg: Sie sind steuerlich begünstigt und schaffen einen emotionalen Mehrwert, der über reine Gehaltserhöhungen hinausgeht. Die bKV ermöglicht es gesetzlich versicherten Mitarbeitern, Leistungen wie bei Privatpatienten in Anspruch zu nehmen – und zwar ohne Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten. Das schließt Vorsorgeuntersuchungen ein, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht abdeckt, ebenso wie Zahnersatz, alternativmedizinische Behandlungen oder die freie Wahl von Arzt und Krankenhaus. Der Arbeitgeber zahlt einen monatlichen Beitrag pro Mitarbeiter, der deutlich unter dem liegt, was eine vergleichbare Gehaltserhöhung kosten würde. Doch nicht jede bKV ist gleich – und vor allem: Nicht jeder Anbieter ist gleich. Der häufigste Fehler bei der Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung liegt in der mangelhaften Betreuung. Viele Versicherungsmakler vermitteln zwar den Vertrag, verweisen die Mitarbeiter bei Fragen jedoch direkt an die Callcenter der Versicherungsgesellschaften. Die Folge: Mitarbeiter verstehen die Leistungen nicht vollständig, nutzen sie zu selten – und das Investment des Arbeitgebers verpufft weitgehend wirkungslos. Genau hier setzt der Ansatz spezialisierter Service-Dienstleister an. Der Deutsche bKV-Service GmbH & Co. KG beispielsweise übernimmt die dauerhafte Betreuung der Mitarbeiter mit medizinisch ausgebildetem Personal. Über individuelle Arbeitnehmer-Portale werden Beschäftigte kontinuierlich informiert, welche Leistungen sie nutzen können und wie die bKV konkret funktioniert. Dieses aktive Kommunikationskonzept sorgt dafür, dass die angebotenen Gesundheitsleistungen auch tatsächlich in Anspruch genommen werden. Für kommunale Betriebe ergeben sich aus der bKV mehrere konkrete Vorteile: Erstens lässt sich die Gesundheitsleistung als „Gesundheitskarriere“ gestalten: Je länger ein Mitarbeiter im Betrieb bleibt, desto umfangreicher werden die Leistungen. Das schafft einen messbaren Anreiz für langfristige Betriebstreue. Zweitens entfallen die üblichen Zugangsbarrieren privater Zusatzversicherungen. Da keine Gesundheitsprüfung erforderlich ist, können alle Mitarbeiter einbezogen werden – unabhängig von Vorerkrankungen oder Alter. Das entspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz öffentlicher Arbeitgeber. Drittens reduziert eine funktionierende bKV nachweislich Ausfallzeiten. Wenn Mitarbeiter Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen und gesundheitliche Probleme frühzeitig behandeln lassen, sinken langfristige Krankheitsausfälle. Wer als kommunaler Arbeitgeber über die Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung nachdenkt, sollte folgende Punkte beachten: Zunächst gilt es, den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln. Welche Altersstruktur hat die Belegschaft? Welche gesundheitlichen Themen sind besonders relevant? Aus über 200 Tarifen von mehr als 15 Versicherern lässt sich dann das passende Paket zusammenstellen. Entscheidend ist jedoch die Wahl des Partners. Die zentrale Frage lautet: Wer kümmert sich um die Mitarbeiter, wenn Fragen auftauchen? Ein Dienstleister, der ausschließlich vermittelt und dann abtaucht, nützt wenig. Erfolgreiche bKV-Konzepte zeichnen sich durch dauerhafte Betreuung, medizinische Fachkompetenz beim Servicepersonal und professionelle Kommunikationskonzepte aus. Für kommunale Einrichtungen im Gesundheitswesen – etwa städtische Kliniken oder Pflegeeinrichtungen – gibt es mittlerweile spezialisierte Angebote mit exklusiven Rahmenverträgen, die bereits ab fünf Mitarbeitern greifen. (dbvks, 24.11.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die Sorge über digitale Abhängigkeiten wächst: 96 Prozent der Menschen in Deutschland sehen es mit Unbehagen, dass das Land bei der Digitalisierung stark auf ausländische Anbieter angewiesen ist. Zwei Drittel halten diese Abhängigkeit sogar für ähnlich bedrohlich wie militärische Risiken. Das zeigt eine aktuelle, im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführte repräsentative Befragung. Die Ergebnisse kommen zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema auf europäischer Ebene oben auf der Agenda steht. Beim Gipfel für europäische digitale Souveränität in Berlin beraten Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Wirtschaft über Wege, die technologische Eigenständigkeit Europas zu stärken. Ziel ist es, Abhängigkeiten von außereuropäischen Technologien zu verringern und zentrale digitale Schlüsselkompetenzen in Europa selbst aufzubauen. Das Bewusstsein für die Bedeutung dieser Frage ist in der Bevölkerung bereits stark ausgeprägt: 97 Prozent der Befragten fordern, die Bundesregierung müsse mehr tun, um die digitale Unabhängigkeit Deutschlands zu sichern. 69 Prozent wünschen sich mehr digitale Geräte, Technologien und Dienstleistungen aus Europa. „Die Menschen haben ein sehr gutes Gespür für die Dringlichkeit der Lage“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Digitale Abhängigkeiten sind kein theoretisches Risiko, sondern betreffen Unternehmen, Verwaltung und Gesellschaft direkt. Der Gipfel muss Impulse setzen, um die Unabhängigkeit Deutschlands und Europas in der digitalen Welt nachhaltig zu stärken.“ Was unter digitaler Souveränität verstanden wird, wissen inzwischen viele: 63 Prozent der Befragten geben an, den Begriff zu kennen und zu verstehen. Wintergerst betont, es gehe dabei nicht um Abschottung oder Autarkie, sondern um die Fähigkeit, über den Einsatz und die Herkunft digitaler Technologien selbstbestimmt entscheiden zu können. „Digitale Souveränität bedeutet, sich aus einseitigen Abhängigkeiten zu lösen und im Krisenfall handlungsfähig zu bleiben“, so Wintergerst. Deutlich werden auch die Unterschiede im Vertrauen gegenüber verschiedenen Herkunftsländern digitaler Produkte. Deutsche Hersteller genießen das höchste Vertrauen – 85 Prozent der Befragten halten sie für „sehr“ oder „eher vertrauenswürdig“. Produkte aus anderen EU-Staaten liegen mit 66 Prozent fast gleichauf, gefolgt von japanischen Herstellern mit 65 Prozent. Weit abgeschlagen sind dagegen Anbieter aus China, denen 46 Prozent der Befragten „gar nicht“ oder „sehr wenig“ vertrauen. Auch gegenüber den USA ist die Skepsis groß: 47 Prozent äußern geringes oder kein Vertrauen. „Wer digitale Abhängigkeiten verringern will, braucht starke heimische und europäische Angebote – und verlässliche Partner, denen man auf Augenhöhe begegnet“, so Wintergerst. Für Kommunen und öffentliche Einrichtungen ist die Diskussion um digitale Souveränität von unmittelbarer Bedeutung. Sie betrifft nicht nur Hardware und Software, sondern auch die Frage, wie sicher und unabhängig digitale Verwaltungs- und Bildungsplattformen betrieben werden können. Der Weg zu mehr digitaler Eigenständigkeit führt daher über vernetzte Strategien, europäische Standards – und über den Willen, Digitalisierung als gemeinsame Aufgabe von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft zu begreifen. (DEKOM/BITKOM, 24.11.2025) Ganzer Artikel hier…

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Immer mehr Städte und Gemeinden wollen künftig klimaneutral heizen. Besonders kleinere Kommunen stehen dabei vor der Frage, wie sich lokale Energiequellen wie Erdwärme, Solarthermie oder Biomasse sinnvoll nutzen lassen. Nahwärmenetze bieten hier große Chancen – sie ermöglichen eine gemeinsame Wärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energien. Doch der Aufbau solcher Netze ist komplex und erfordert sowohl technische als auch organisatorische Lösungen. Wie das auch ohne eigenes Stadtwerk gelingen kann, zeigt das Projekt „Suburbane Wärmewende 2“, das vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW), der Technischen Universität Berlin (TUB) und dem Umweltzentrum Stuhr-Weyhe gemeinsam mit der niedersächsischen Gemeinde Weyhe umgesetzt wird. Das vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte Vorhaben begleitet die 32.000-Einwohner-Gemeinde im Bremer Umland beim Aufbau eines Nahwärmenetzes und wertet gleichzeitig Erfahrungen anderer Kommunen aus. Ziel ist es, praxistaugliche Modelle zu entwickeln, die auch für kleinere Gemeinden tragfähig sind. Bis spätestens 2028 müssen alle Kommunen in Deutschland eine Wärmeplanung vorlegen, viele bereits 2026. Ein zentraler Schritt dabei ist die Identifikation geeigneter Gebiete für klimaneutrale Wärmenetze. Doch gerade kleine Kommunen verfügen häufig weder über ein eigenes Stadtwerk noch über Erfahrung mit Aufbau und Betrieb solcher Systeme. „Die Herausforderungen reichen von der Suche nach einem Betreiber über die technische Planung bis hin zur Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger“, sagt Energieökonom Janis Weber (IÖW). Entscheidend für die Umsetzung ist die Nachfrage vor Ort. In vielen Gemeinden beginnt ein Wärmenetz mit engagierten Einzelpersonen oder kleinen Initiativen, die sich für lokale Lösungen starkmachen. Informationsveranstaltungen, Hausbefragungen und individuelle Beratungen helfen, das Interesse zu erfassen und Vertrauen aufzubauen. Denn die Wirtschaftlichkeit eines Netzes hängt maßgeblich von der Zahl der angeschlossenen Gebäude ab. In Weyhe wurde im Ortsteil Leeste untersucht, welche Energiequellen sich für den Betrieb eines Nahwärmenetzes eignen. In Betracht kommen Abwasserwärme, Biomasse aus Grünschnitt und oberflächennahe Geothermie. Auch mitteltiefe Geothermie wird geprüft. Eine Befragung ergab, dass sich mehr als die Hälfte der Haushalte für ein klimaneutrales Wärmenetz interessieren – vor allem dann, wenn ohnehin ein Heizungswechsel ansteht. Wirtschaftlich tragfähig wäre das Netz zunächst in den dichter bebauten Bereichen rund um das Schulzentrum, von wo aus es schrittweise erweitert werden könnte. „Weyhe will bis 2035 klimaneutral sein – die Wärmewende ist dafür zentral“, erklärt Dr. Kirstin Taberski, Klimaschutzmanagerin der Gemeinde. Die Projektergebnisse fließen direkt in die kommunale Wärmeplanung ein und liefern eine Grundlage, um weitere Emissionen im Wärmebereich zu vermeiden. Neben der technischen Machbarkeit steht für viele kleine Kommunen die Frage im Raum, wer ein Wärmenetz aufbauen und betreiben soll. „Den meisten fehlt ein eigenes Stadtwerk und damit die nötige Infrastruktur oder Finanzierungskraft“, sagt Tidian Baerens (IÖW). Deshalb sei es wichtig, geeignete Partnerschaften zu entwickeln, die kommunale Steuerung mit externem Know-how verbinden. Ein mögliches Modell ist die Gründung einer Wärmenetzgesellschaft, an der Kommune, Bürgerenergiegenossenschaften, benachbarte Stadtwerke oder private Unternehmen gemeinsam beteiligt sind. So bleibt kommunale Mitbestimmung erhalten, während Kapital und Fachwissen von außen einfließen. „Das schafft tragfähige Lösungen, stärkt die lokale Wertschöpfung und verankert die Wärmewende vor Ort“, so Baerens. Das Projekt „Suburbane Wärmewende“ zeigt, dass die Wärmewende auch in kleineren Gemeinden gelingen kann – wenn technische Konzepte, Akteursnetzwerke und Bürgerbeteiligung frühzeitig zusammengebracht werden. (DEKOM/IÖW, 24.11.2025) Ganzer Artikel hier…

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Viele Feuerwehren in Deutschland stehen vor der gleichen Herausforderung: Der demografische Wandel erschwert die Einsatzbereitschaft, besonders in kleineren Gemeinden. Immer häufiger fehlen tagsüber genügend Kräfte, weil viele Mitglieder außerhalb arbeiten. Um diesen Engpass zu mildern, dürfen Feuerwehrleute in Bayern nun länger aktiv bleiben – bis zum 67. Lebensjahr. Die neue Regelung gilt seit Juli und ist ein wichtiges Signal für das Ehrenamt. Bislang endete der aktive Dienst mit 65 Jahren. Für viele Wehren bedeutete das den Verlust erfahrener Einsatzkräfte, die jahrzehntelang Verantwortung getragen und Routine in schwierigen Situationen entwickelt hatten. Mit der angehobenen Altersgrenze können diese Kräfte nun zwei Jahre länger bleiben. Künftig wird das Höchstalter zudem flexibel an das gesetzliche Rentenalter gekoppelt – eine Anpassung an veränderte Lebensläufe und höhere Fitness im Alter. In vielen ländlichen Regionen – etwa im Landkreis Bad Kissingen – zeigt sich, wie wertvoll erfahrene Feuerwehrleute im Einsatzalltag sind. Sie geben ihr Wissen an Jüngere weiter, behalten in stressigen Lagen den Überblick und übernehmen häufig Aufgaben, die spezielles Know-how erfordern. Dazu gehört auch das Fahren bestimmter Einsatzfahrzeuge, das mit neuen Führerscheinen nicht mehr ohne weiteres möglich ist. Ältere Feuerwehrleute schließen damit gleich mehrere Lücken. Gleichzeitig betonen Feuerwehrverbände, dass Weiterbildung und Nachwuchsförderung zentrale Säulen bleiben. Auch erfahrene Einsatzkräfte müssen sich regelmäßig fortbilden, um mit neuer Technik und Einsatzkonzepten vertraut zu bleiben. Viele Feuerwehrschulen bieten daher Lehrgänge an, die generationsübergreifend angelegt sind – von der Jugendbetreuung bis zu realistischen Einsatzübungen für erfahrene Kräfte. Die Anhebung der Altersgrenze ist ein Schritt, der über Bayern hinaus Bedeutung hat. Sie zeigt, dass flexible Strukturen im Ehrenamt entscheidend sind, um Einsatzbereitschaft und Sicherheit langfristig zu sichern. Erfahrung bleibt ein zentraler Faktor – nicht nur im Brandfall, sondern auch für den Zusammenhalt in den Gemeinden. (DEKOM/StMi Bayern 24.11.2025) Mehr Infos hier…

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Die Grünen-Fraktion im Deutschen Bundestag fordert die rasche Vorbereitung und Einführung eines umfassenden Primärversorgungssystems im Gesundheitswesen. Ein leistungsfähiges und zukunftsfähiges Gesundheitssystem basiere auf einer starken, patientenzentrierten Primärversorgung. Eine leistungsfähige Primärversorgung setze eine wohnortnahe, niedrigschwellige erste Anlaufstelle für Patienten voraus, heißt es in einem Antrag der Fraktion. Die primärversorgende Stelle sei bei Erwachsenen in der Regel die Hausarztpraxis, bei Kindern die Kinderarztpraxis. Die Bundesregierung verkenne bei ihrem geplanten Primärarztsystem, dass angesichts der demografischen Entwicklung und des Mangels an Hausärzten eine Versorgung nur mit multiprofessionellen Teams gelingen könne. Es bedürfe der raschen Einführung eines umfassenden Primärversorgungssystems, das auf Digitalisierung, berufsgruppenübergreifende Teams, Koordination der Behandlung der Patienten und Prävention setze. Die Abgeordneten fordern unter anderem konkret, dass in Vorbereitung zur Einführung eines verbindlichen Primärversorgungssystems kurzfristig Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass allen Versicherten innerhalb von 20 Autominuten vom Wohnort eine hausärztliche und kinderärztliche Praxis zur Verfügung steht. Die haus- und kinderärztlichen Praxen sollten die koordinierende Funktion innerhalb des Versorgungssystems übernehmen. Patienten sollten dort möglichst fallabschließend behandelt oder, wenn medizinisch erforderlich, an Fachärzte überwiesen werden. (Deutscher Bundestag, 17.11.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die Stadtverwaltung Ludwigshafen ist seit Ende vergangener Woche weder telefonisch noch digital erreichbar. Nachdem am 6. November 2025 gegen 10:30 Uhr ungewöhnliche Aktivitäten im Netzwerk aufgefallen waren, hat die Stadt vorsorglich alle Datenverarbeitungssysteme heruntergefahren. Die Monitoring-Systeme hatten Anomalien registriert. Nach ersten Untersuchungen verdichten sich die Hinweise, dass es sich um einen gezielten Cyberangriff handelt. Externe IT-Spezialisten sind eingeschaltet und untersuchen zusammen mit der städtischen IT die Systeme auf Infiltrierungen. Die Überprüfungen werden nach Angaben der Stadtverwaltung mindestens die gesamte kommende Woche andauern, möglicherweise auch länger. Herkunft und Ursache des Angriffs sind weiterhin unbekannt. Nach jetzigem Stand geht die Stadt davon aus, dass keine Daten abgeflossen sind. Ob Bürgerdaten betroffen sind, lässt sich noch nicht abschließend klären. Die Systeme können erst nach sorgfältiger Prüfung schrittweise wieder hochgefahren werden. Möglicherweise lassen sich erste Dienste bereits früher wieder in Betrieb nehmen, doch verlässliche Aussagen dazu sind derzeit nicht möglich. Die Stadtverwaltung informiert über den aktuellen Stand in einem PDF-Dokument. Der Vorfall zeigt einmal mehr, wie verwundbar kommunale IT-Infrastrukturen sind. Cyberangriffe treffen bundesweit immer wieder Kommunalverwaltungen und legen nicht selten den gesamten Betrieb über Wochen lahm. Die Angreifer setzen dabei zunehmend auf professionelle Methoden und ausgereifte Ransomware. Für betroffene Kommunen bedeutet das nicht nur erhebliche Kosten für die Wiederherstellung der Systeme, sondern auch einen massiven Vertrauensverlust bei Bürgern und Unternehmen. Kommunen sollten ihre IT-Sicherheitskonzepte regelmäßig überprüfen und auf den neuesten Stand bringen. Dazu gehören mehrstufige Backup-Strategien, die auch im Angriffsfall funktionieren, regelmäßige Sicherheitsupdates, Schulungen der Mitarbeiter und die Zusammenarbeit mit spezialisierten Dienstleistern. Auch die Erstellung von Notfallplänen für den Krisenfall ist unerlässlich. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bietet kostenlose Handreichungen und Beratung für Kommunen an. (Stadt Ludwigshafen, 09.11.2025) Mehr Infos hier…

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Nordrhein-Westfalen plant im kommenden Jahr Kürzungen bei der Cyberabwehr – und das trotz zunehmender Gefährdungslage im digitalen Raum. Wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet, soll das Budget der beim Innenministerium angesiedelten Koordinierungsstelle Cybersicherheit im Haushalt 2026 um rund 16,6 Prozent sinken – von bisher 300.000 Euro auf etwa 250.000 Euro. Dieser Schritt sorgt bei IT-Sicherheitsexperten und Branchenkennern für Unverständnis. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stuft die aktuelle Bedrohungslage im Cyberraum als „so hoch wie noch nie“ ein. Ein durchaus öffentlichwirksamer und letztlich demokratiegefährdender Vorfall ereignete sich zuletzt am Wahlabend der NRW-Kommunalwahl im September, als ein Server mit Wahlergebnissen attackiert wurde. Vor diesem Hintergrund sollte die Abwehr von Cyberangriffen eigentlich höchste Priorität genießen. Umso überraschender kommt nun die Sparankündigung aus Düsseldorf. Henning Höne, Fraktionschef der oppositionellen FDP im Landtag, kritisiert die geplante Mittelkürzung scharf. „Während hybride Bedrohungen und Attacken immer mehr zunehmen, streicht Schwarz-Grün die Mittel bei der Cyberabwehr zusammen“, sagte Höne dem Kölner Stadt-Anzeiger. Er sprach von „unglaublicher Verantwortungslosigkeit“ der Landesregierung. Zudem habe die im Jahr 2021 gestartete Cybersicherheitsstrategie NRW Ende 2024 einfach geendet, ohne an den aktuellen Stand der Bedrohung angepasst zu werden. Seit diesem Jahr sei das Land nun „offiziell planlos“ in Sachen IT-Sicherheit, so Höne. Er fordert Innenminister Herbert Reul (CDU) auf, umgehend eine neue Strategie vorzulegen und „bestehende Sicherheitslücken frühzeitig zu schließen“. Das NRW-Innenministerium weist die Vorwürfe zurück. Ein Sprecher erklärte, die erforderlichen Haushaltsanpassungen könnten „verantwortungsvoll umgesetzt werden, ohne dass die wesentlichen Aufgabenwahrnehmungen der Koordinierungsstelle für Cybersicherheit NRW beeinträchtigt werden“. Durch Prozessoptimierung und Priorisierung der Aufgaben ließe sich eine „uneingeschränkte Aufgabenwahrnehmung“ auch mit reduzierten Mitteln sicherstellen. Zudem soll die ausgelaufene Cybersicherheitsstrategie des Landes bald aktualisiert und dem Kabinett vorgelegt werden, hieß es aus Düsseldorf. Sicherheitsexperten bezweifeln jedoch, dass weniger Geld ohne Folgen bleiben wird. Ein Blick auf aktuelle Vorfälle zeigt im Gegenteil, wie teuer Nachlässigkeit werden kann: Im Oktober 2023 legte ein Ransomware-Angriff auf den kommunalen IT-Dienstleister Südwestfalen-IT (SIT) mehr als 70 Kommunalverwaltungen in NRW lahm. Über 1,6 Millionen Bürgerinnen und Bürger konnten zeitweise zentrale Behördendienste nicht nutzen. Es dauerte fast ein Jahr, bis alle der rund 22.000 betroffenen Arbeitsplatzrechner wiederhergestellt waren; der Angriff verursachte laut einer Unternehmensbilanz von SIT-Mehrkosten von mindestens 2,8 Millionen Euro. Hinzu kamen indirekte Schäden, etwa durch entgangene Gebühren und nicht erbrachte Verwaltungsleistungen. Viele Fachleute werten diesen Vorfall als Warnsignal dafür, dass die Abwehrkräfte dringend gestärkt werden müssen – nicht geschwächt. Auch IT-Dienstleister aus der Praxis zeigen sich erstaunt über die Sparpläne. „In der heutigen politischen Lage Mittel für IT-Sicherheit zu kürzen, sendet nicht nur das falsche Signal, sondern ist schlichtweg fahrlässig“, meint Enginsight-Experte Stefan Gockel, der Behörden auf allen Ebenen bei der Absicherung von Netzen und Infrastruktur unterstützt. Das Unternehmen aus Jena ist einer der wenigen führenden deutschen Hersteller für Cybersicherheit und setzt konsequent auf digitale Souveränität und „made in Germany“. Für Gockel, der den Vorfall bei der Südwestfalen-IT auch hautnah als Bürger im Sauerland wahrgenommen hat, sind die Streichungen nicht nachvollziehbar: „Wer den Ausfall von Verwaltungen erlebt, bemerkt recht schnell, dass diese definitiv zur kritischen Infrastruktur gehören. Dabei ist es egal, ob Kommunal-, Landes- oder Bundesverwaltung, alle sind Ziel von gezielten Angriffen im Cyberraum. Wer zu Verteidigung – und im Fall von Verwaltung zum Schutz der Bürger – kein Personal und Budget erübrigt, zahlt für diese Fahrlässigkeit später um ein Vielfaches.“ „Jeder Euro, der präventiv in Cybersicherheit investiert wird, lohnt sich!“, betont Stefan Gockel: „In vielen Industrieunternehmen gibt es den RoI (Return on Invest) genau so gibt es aber auch „die RoSI“ (Return on Security Invest). Wenn man die möglichen Schäden mit der Eintrittswahrscheinlichkeit kombiniert und diese, den Kosten für Cybersecurity gegenüberstellt, amortisieren sich Aussageben sehr schnell“. Vor dem Hintergrund einer sich zusehends verschärfenden Bedrohungslage brauche es stattdessen moderne, sichere IT-Architekturen und konsequente Präventionsmaßnahmen, um Verwaltungen widerstandsfähiger zu machen, so Gockel weiter. Ansätze wie eine erhöhte digitale Souveränität der öffentlichen Hand – etwa im Sinne des angekündigten Deutschland-Stack der Bundesregierung – könnten dazu beitragen, künftige Angriffe effektiver abzuwehren und Abhängigkeiten zu reduzieren. (DEKOM/Enginsight, 10.11.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die digitale Transformation der Verwaltung wird häufig mit Plattformen, Fachverfahren und Automatisierung verknüpft. Doch bevor Prozesse digital gesteuert werden können, muss ein grundlegendes Problem gelöst sein: die Art und Weise, wie Verwaltungen heute eingehende Anliegen entgegennehmen und intern weiterverarbeiten. Bereits der vermeintlich niedrigschwellige Ansatz, Bürgeranfragen per E-Mail zu organisieren, erweist sich in der Praxis häufig als kompliziert. E-Mail erzeugt Kommunikation, aber keinen Vorgang. Sobald Nachrichten in Sammelpostfächern auflaufen, weitergeleitet, kommentiert oder „zur Sicherheit“ in Kopie gesetzt werden, verliert die Verwaltung Transparenz über Zuständigkeiten, Bearbeitungsstände und Fristen. Hier zeigt sich: Nicht die Technik entscheidet über Gelingen oder Scheitern, sondern die Organisation des Vorgangs. Nico Hemker, Geschäftsführer der performio GmbH, adressiert genau dieses Spannungsfeld. performio stellt eine Lösung bereit, die aus einem Eingangsvorgang automatisch einen steuerbaren Fall macht – mit eindeutiger Verantwortlichkeit, dokumentierter Bearbeitung und Integrationsfähigkeit in kommunale Systeme. Im Gespräch erläutert Hemker, warum E-Mail im Bürgerservice an ihre systemischen Grenzen stößt und weshalb echte Digitalisierung nicht mit neuen Tools beginnt, sondern mit einer verlässlichen Prozesslogik.

DEKOM: Herr Hemker, in vielen Verwaltungen landen Bürgeranliegen nach wie vor in Sammelpostfächern. Warum ist das problematisch?

Nico Hemker: Ein Sammelpostfach sammelt nur – es sortiert nicht, steuert nicht und trägt keine Verantwortung. Der Vorgang existiert nur so lange, wie jemand die Mails manuell weiterleitet. Ist diese Person krank oder im Urlaub, verschwindet der Vorgang. In einem Workshop hat jemand gesagt: „Wir sind Inbox-getrieben, nicht prozessgesteuert.“ Das trifft es genau. Ein Mail-System bildet keinen Vorgang ab. Und ohne Vorgang gibt es keine Zuständigkeit und keine Vertretung. Ein Ticketsystem macht genau das anders.

DEKOM: Wie unterscheidet sich ein Ticketsystem vom reinen Sammelpostfach?

Hemker: Bei einer E-Mail lautet die Frage ständig: „Wer hat diese Nachricht?“ Im Ticketsystem lautet die Frage: „Wer ist verantwortlich?“ Das verändert alles. Aus jedem Eingang entsteht automatisch ein Vorgang mit Verantwortlichem, Historie und Frist. Mitarbeitende suchen nicht mehr nach Mails, sie steuern Vorgänge.

DEKOM: Was macht das Ticketsystem dabei konkret?

Hemker: Es gibt eine Seite für die Verwaltung – das ist die Bearbeitungsoberfläche –, und eine Seite für Bürgerinnen und Bürger oder interne Mitarbeitende, also ein Portal. Dort geben sie ihr Anliegen strukturiert ein. Das System führt die Informationen zusammen und legt automatisch einen Vorgang an. Eine E-Mail kann ebenfalls ein Ticket erzeugen, aber der größte Effekt entsteht, wenn das Anliegen direkt über das Portal eingeht, weil dort die relevanten Angaben bereits erhoben werden. Daneben sind natürlich weitere Kanäle wie Telefonie, Chat oder Soziale Medien möglich.

DEKOM: Können Sie ein Beispiel nennen, bei dem Kommunen sofort Entlastung spüren?

Hemker: Bei Stadtwerken nach der Jahresabrechnung kommen oft hunderte Anfragen innerhalb weniger Tage. Viele davon sind Standard, zum Beispiel: „Bitte reduzieren Sie meinen Abschlag um 20 Euro.“ Im E-Mail-Modell muss das jemand lesen, verstehen und beantworten. Im Ticketsystem wird der Vorgang automatisch erkannt, geprüft und bestätigt. Nur Ausnahmen gehen zur Sachbearbeitung.

So bleibt Zeit für die Fälle, die wirklich Entscheidung brauchen.

DEKOM: Und wie funktioniert das bei Vorgängen mit Rechtswirkung – also echten Verwaltungsakten?

Hemker: Dann entscheidet immer ein Mensch. Das System führt nur die Schritte zusammen und stellt sicher, dass ein Vorgang weder verloren noch vergessen wird. Es leitet zur zuständigen Rolle weiter und wartet auf die Freigabe. Das System nimmt keine Entscheidungen ab, es verhindert nur, dass Vorgänge verschwinden.

DEKOM: Viele Kommunen haben Sorge vor großen IT-Projekten.

Hemker: Der Einstieg ist kein IT-Projekt, sondern ein Organisationsschritt. Wir starten mit einem einzigen Prozess. Oft mit Mängelmeldungen oder internen IT-Anfragen. Die Einführung fühlt sich eher an wie „die Website erweitern“, nicht wie ein klassisches IT-Projekt mit langen Vorbereitungszeiten, hohen Investitionen und langfristige Vertragsbindungen.

DEKOM: Wie lösen Sie das Thema Hosting und Datenschutz?

Hemker: Wir hosten in Deutschland. Genauer: im Rechenzentrum der STACKIT, die zur Schwarz Gruppe gehört. Für Kommunen ist das ein echter Türöffner, weil damit die üblichen Vorbehalte gegen US-Clouds nicht mehr greifen.

DEKOM: Und die Integration in bestehende Strukturen, etwa über kommunale Rechenzentren oder SAP?

Hemker: Wir integrieren dort, wo es sinnvoll ist – mit KDVZ, mit SAP-Vertragsdaten oder anderen Fachverfahren. Die Kommune muss dabei keinen eigenen Betrieb sicherstellen, wir übernehmen das oder arbeiten mit dem jeweiligen Partner zusammen.

DEKOM: Was geben Sie Kommunen zum Abschluss mit?

Hemker: E-Mails sortieren ist keine Verwaltungsarbeit. Vorgänge steuern schon. Sobald eine Anfrage ein Ticket wird, gibt es Verantwortung, Vertretung und Transparenz. Automatisierung nimmt keine Kontrolle – sie schafft sie.

Über performio

Die performio GmbH mit Sitz in Brühl (Baden-Württemberg) ist ein IT-Systemhaus, das seit 2007 Unternehmen und öffentliche Auftraggeber unterstützt – insbesondere Kommunalverwaltungen, Stadtwerke und kommunale Unternehmen. performio entwickelt Lösungen, mit denen eingehende Anliegen von Anfang an als Vorgang geführt und nachvollziehbar bearbeitet werden können: mit klarer Zuständigkeit, dokumentiertem Verlauf und geordneten Übergaben zwischen Fachbereichen. Der Betrieb erfolgt vollständig in Deutschland; das Unternehmen ist nach ISO/IEC 27001:2022 zertifiziert.

(DEKOM, 10.11.2025) Mehr Infos hier…

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Der Ausbau von Rechenzentren in Deutschland nimmt deutlich an Fahrt auf. Nach aktuellen Berechnungen des Bitkom werden die Betreiber 2025 rund 12 Milliarden Euro in IT-Hardware und weitere 3,5 Milliarden Euro in Gebäude und technische Infrastruktur investieren. Bis 2030 sollen sich die installierten Kapazitäten nahezu verdoppeln – von derzeit knapp 3.000 Megawatt auf dann mehr als 5.000 Megawatt Anschlussleistung. Haupttreiber dieser Entwicklung ist die rasant wachsende Nachfrage nach Künstlicher Intelligenz und Cloud-Computing. Besonders dynamisch entwickeln sich KI-Rechenzentren. Ihr Anteil an den Gesamtkapazitäten liegt derzeit bei 15 Prozent, soll aber bis 2030 auf 40 Prozent steigen. Die für KI-Anwendungen ausgelegte Anschlussleistung wird sich in diesem Zeitraum vervierfachen – von 530 auf über 2.000 Megawatt. Parallel dazu gewinnen Cloud-Infrastrukturen weiter an Bedeutung. Sie machen bereits jetzt knapp die Hälfte aller Rechenzentrumskapazitäten in Deutschland aus, vor fünf Jahren waren es erst 29 Prozent. Für Kommunen ist diese Entwicklung von unmittelbarer Bedeutung. Rechenzentren sind ein wirtschaftlicher Standortfaktor, der technologieorientierte Unternehmen anzieht und regionale Wertschöpfung generiert. Gleichzeitig stellen sie Verwaltungen vor konkrete Herausforderungen bei Planung, Genehmigung und Infrastrukturanbindung. Regional konzentriert sich das Wachstum bislang stark auf wenige Standorte. Mit Abstand führend bleibt das Cluster Frankfurt am Main, wo mehr als ein Drittel aller deutschen Rechenzentrumskapazitäten installiert sind. Der Großraum Frankfurt verfügt über eine Anschlussleistung von gut 1.100 Megawatt und wächst derzeit mit einer Rate von 14 Prozent jährlich. Es folgen Bayern mit 420 Megawatt, Nordrhein-Westfalen mit 378 Megawatt sowie Baden-Württemberg und Berlin. Am unteren Ende der Skala liegen Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und das Saarland mit jeweils unter 20 Megawatt. Diese Verteilung dürfte sich allerdings in den kommenden Jahren deutlich verschieben. Neben weiteren Großprojekten im Raum Frankfurt sind erhebliche Investitionen in Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern geplant. In Nierstein soll ein Rechenzentrum mit 480 Megawatt IT-Anschlussleistung entstehen, in der Gemeinde Dummerstorf wird sogar über ein Projekt mit 1.000 Megawatt diskutiert. Brandenburg plant Kapazitäten von 888 Megawatt. Die Standortfaktoren, die für Rechenzentrumsbetreiber relevant sind, unterscheiden sich je nach Art des geplanten Zentrums. Frankfurt punktet vor allem mit der Anbindung an Europas größten Netzwerkknoten DE-CIX, einem etablierten Ökosystem und einem starken wirtschaftlichen Umfeld. Auch Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Berlin bieten vergleichbare Vorteile bei der Konnektivität. Die Region Berlin-Brandenburg positioniert sich zunehmend als zweiter großer Hub mit hoher internationaler Sichtbarkeit. Die nördlichen Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern können dagegen vor allem durch verfügbare Flächen, die internationale Anbindung über Seekabel und die Nähe zu skandinavischen Standorten überzeugen. Für kommunale Verwaltungen ergeben sich aus dieser Entwicklung konkrete Handlungsfelder. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder empfiehlt Ländern und Kommunen, Rechenzentren gezielt in ihre Regionalstrategien einzubeziehen und geeignete Flächen auszuweisen. Gleichzeitig müssen die Rahmenbedingungen stimmen. In Deutschland dauern Planungs- und Genehmigungsverfahren für neue Rechenzentren im Schnitt rund sechs Monate länger als gesetzlich vorgesehen – und deutlich länger als im EU-Durchschnitt. Hier besteht erheblicher Verbesserungsbedarf. Ein weiteres Thema ist die Abwärmenutzung. Rechenzentren erzeugen erhebliche Mengen an Abwärme, die sich in kommunale Wärmenetze einspeisen lässt. Bitkom schlägt vor, die Abwärmenutzung durch steuerliche Anreize für Abnehmer, eine bessere kommunale Wärmeplanung und den Ausbau moderner Wärmenetze zu stärken. Für Kommunen, die ohnehin vor der Aufgabe stehen, ihre Wärmeversorgung zu dekarbonisieren, könnte die Ansiedlung von Rechenzentren damit zusätzliche Chancen eröffnen. Auch bei der Stromversorgung sind kommunale Netzbetreiber gefordert. Der Strombedarf deutscher Rechenzentren wird 2025 bei 21,3 Milliarden Kilowattstunden liegen, 2015 waren es noch 12 Milliarden. Zwei Drittel davon entfallen auf die IT-Infrastruktur, das übrige Drittel auf Gebäudetechnik, Kühlung und unterbrechungsfreie Stromversorgung. Zwar werden die eingesetzten IT-Systeme kontinuierlich effizienter – die Energieeffizienz von Standardservern stieg zwischen 2017 und 2022 um durchschnittlich 26 Prozent pro Jahr. Der stark wachsende Bedarf durch KI-Anwendungen überkompensiert diese Effizienzgewinne jedoch deutlich. Eine bedarfsgerechte und koordinierte Verteilung von Stromnetzanschlüssen wird daher immer wichtiger. Im internationalen Vergleich hinkt Deutschland allerdings hinterher. Die USA verfügten bereits 2024 über eine installierte Leistung von 48 Gigawatt – das 16-Fache der deutschen Kapazitäten. China liegt bei 38 Gigawatt. Allein die zehn größten US-Rechenzentren sind so leistungsstark wie alle 2.000 deutschen Rechenzentren zusammen. Besonders bei KI-spezialisierten Mega-Rechenzentren ist Deutschland bislang nicht vertreten, während in den USA Projekte mit Investitionen im zweistelligen Milliardenbereich anlaufen. Bitkom fordert daher eine umfassende Rechenzentrumsstrategie der Bundesregierung mit konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Die zentralen Forderungen des Verbands betreffen wettbewerbsfähige Energiekosten, eine Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie eine Überarbeitung des regulatorischen Rahmens. Insbesondere die Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes müssten mit europäischen Standards harmonisiert werden. Für Kommunen bedeutet das: Wer heute die richtigen Weichen stellt, kann von der Dynamik des Marktes profitieren. Wer zögert, läuft Gefahr, den Anschluss zu verlieren. (DEKOM/BITKOM, 10.11.2025) Ganzer Artikel hier…

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Eine neue Pilotstudie von BDEW und DVGW zu den Klimakosten in der Wasserversorgung macht einmal mehr deutlich, wie stark der Klimawandel die Grundlagen der kommunalen Infrastruktur verändert. Längere Trockenphasen, steigende Temperaturen und häufigere Starkregenereignisse setzen Netze und Anlagen zunehmend unter Druck. Für viele Versorger wird die Modernisierung ihrer Systeme damit nicht nur eine Frage der Effizienz, sondern der Anpassungsfähigkeit. Nach den Ergebnissen der Studie liegt der Anteil klimabedingter Zusatzkosten künftig zwischen 7 und 30 Prozent der Gesamtinvestitionen. Besonders ins Gewicht fallen bauliche Maßnahmen wie tiefere Verlegezonen, isolierte Speicher oder größere Transportkapazitäten, um Versorgungssicherheit auch in Spitzenzeiten zu gewährleisten. Hinzu kommen höhere Planungsanforderungen, Genehmigungsverfahren und Investitionen in Energieeffizienz oder digitale Überwachungssysteme. Für Stadtwerke und Zweckverbände wird Klimaanpassung damit Teil des Tagesgeschäfts. Überall dort, wo Netze erneuert oder erweitert werden, stellt sich die Frage: Wie lässt sich Versorgungssicherheit dauerhaft sichern – bei steigenden Kosten, kürzeren Bauzeiten und begrenzten Ressourcen? Im Fokus stehen Lösungen, die sich in bestehende Abläufe einfügen und sowohl technisch als auch organisatorisch Bestand haben. Ein Beispiel für diesen praxisorientierten Ansatz ist EBERO FAB. Das Unternehmen arbeitet eng mit kommunalen Versorgern zusammen, um Bau- und Sanierungsprojekte verlässlich und effizient umzusetzen. Entscheidend ist dabei die Verbindung von technischem Know-how und gut organisierter Material- und Lieferlogistik – ein Zusammenspiel, das gerade bei zeitkritischen Maßnahmen im Wasser- und Energiebereich zunehmend an Bedeutung gewinnt. „Wir beobachten, dass sich die Anforderungen in der Wasserversorgung spürbar verschieben“, sagt EBERO AG CEO Carsten Schweneker. „Viele Projekte, die früher als reine Sanierungsvorhaben geplant waren, müssen heute auch auf Spitzenlasten, Temperaturveränderungen und Resilienz ausgelegt werden. Das verändert den Blick auf Planung und Umsetzung.“ Die Studie zeigt: Klimaanpassung ist längst kein Sonderthema mehr, sondern Teil der kommunalen Investitionsplanung. Die Infrastruktur der Zukunft muss nicht nur sicher und wirtschaftlich sein, sondern auch widerstandsfähig gegenüber den Veränderungen im Wasserhaushalt. Kommunen, die heute vorausschauend investieren und auf Partner mit Erfahrung und Verlässlichkeit setzen, schaffen damit die Basis für eine Versorgung, die auch in neuen Klimarealitäten Bestand hat. (DVGW/BDEW, 03.11.2025/DEKOM, 10.11.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die Umsetzung der Energie- und Wärmewende stellt kommunale Energieversorger vor eine enorme Finanzierungsaufgabe. Bis 2045 müssen in Deutschland 535 Milliarden Euro in Strom- und Gasverteilnetze sowie in die netzgebundene Wärmeversorgung investiert werden. Rund zwei Drittel dieser Summe werden bereits bis 2035 fällig. Das geht aus einer Studie hervor, die die KfW bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC in Auftrag gegeben hat. Die Zahlen verdeutlichen das Ausmaß der Herausforderung: Aus eigener Kraft können die Energieversorger nur etwa ein Viertel des Investitionsbedarfs decken. Weitere zehn Prozent ließen sich über Fördermittel und Baukostenzuschüsse finanzieren. Es verbleibt eine Finanzierungslücke von 346 Milliarden Euro, was 65 Prozent des Gesamtbedarfs entspricht. Diese Lücke müsste durch zusätzliches Eigenkapital in Höhe von 47 Milliarden Euro und Fremdkapital von 299 Milliarden Euro geschlossen werden. Besonders drängend wird die Situation bis 2035. In diesem Zeitraum werden 40 Milliarden Euro an zusätzlichem Eigenkapital und 218 Milliarden Euro an Fremdkapital benötigt. Die Berechnungen gehen davon aus, dass die Unternehmen eine Eigenkapitalquote von mindestens 25 Prozent aufrechterhalten. Für Kommunen und ihre Stadtwerke stellt sich die Lage besonders schwierig dar. Die Gewinne kommunaler Energieversorger dienen häufig zur Querfinanzierung anderer kommunaler Aufgaben. Diese Mittel stehen daher nur begrenzt für die Finanzierung der Energiewende zur Verfügung. Auch die Aufnahme von Fremdkapital über klassische Bankkredite stößt an Grenzen. Nach Schätzungen von PwC belaufen sich die von deutschen Banken an Energieversorger vergebenen Kredite derzeit auf rund 130 Milliarden Euro. Bis 2035 wäre unter Berücksichtigung von Tilgungen ein Nettozuwachs von 100 Milliarden Euro nötig, sollte der Fremdkapitalbedarf allein über neue Kredite gedeckt werden. Gerade bei regionalen Banken dürften die Kapazitäten für eine solche Ausweitung begrenzt sein. KfW-Chefvolkswirt Dirk Schumacher betont, dass die klassische Kreditfinanzierung an ihre Grenzen stoße. Für eine erfolgreiche Modernisierung der Energieinfrastruktur brauche es auch auf politischer Ebene Überlegungen, wie der finanzielle Instrumentenkasten erweitert werden könne. Henry Otto, Leiter Energy Consulting bei PwC, ergänzt, dass neben klassischen Bankkrediten neue Finanzierungsinstrumente, Partnerschaften und innovative Modelle entwickelt werden müssten. Die Studie nennt verschiedene Ansätze zur Verbreiterung des Finanzierungsangebots. Größere Energieversorger könnten verstärkt Schuldscheindarlehen nutzen. Konsortiale Kofinanzierungen von Förderinstituten oder die staatliche Übernahme eines Teils des Kreditausfallrisikos könnten die Kreditfinanzierung erweitern. Die Verbriefung von Krediten und die Weiterverteilung des Risikos an Drittinvestoren würde Hausbanken entlasten und Kapazitäten für Neukredite schaffen. Für die Eigenkapitalstärkung kommunaler Energieversorger liegt bereits ein Vorschlag des Verbands öffentlicher Banken vor, der teilweise Anpassungen des Kommunalrechts in den Bundesländern erfordern würde. Auch mezzanine Kapitalinstrumente unter Einbindung von Förderinstituten könnten eine Lösung darstellen. Diese würden gegenüber traditionellem Kreditkapital nachrangig behandelt, hätten aber keine Mitbestimmungsrechte. Ebenso könnten Kapitalverwaltungsgesellschaften zusätzliche Mittel privater Investoren bündeln und als Nachrangkapital zur Finanzierung einer breiten Anzahl von Energieversorgern einsetzen. Für Kommunen bedeuten diese Entwicklungen, dass die Finanzierung der Energiewende zur strategischen Aufgabe wird. Ratsversammlungen und Aufsichtsräte müssen sich mit neuen Finanzierungsmodellen auseinandersetzen und möglicherweise die bisherige Rolle ihrer Stadtwerke als kommunale Einnahmequelle überdenken. (DEKOM/KFW, 10.11.2025) Ganzer Artikel hier…

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Im deutschen Autobahnnetz müssen rund 8.000 Brückenbauwerke vordringlich saniert und modernisiert werden, um den Anforderungen des heutigen Verkehrsgeschehens gerecht zu werden. In den vergangenen Jahren mussten bereits – teils über mehrere Jahre – Brücken ungeplant und plötzlich gesperrt werden, weil Tragfähigkeit und Standsicherheit nicht mehr gewährleistet werden konnten. Der ADAC hat deshalb bei fünf sanierungsbedürftigen Bundesfernstraßenbrücken simuliert, welche Folgen eine spontane Vollsperrung für den Verkehr, die Anwohner und die Umwelt hätte und wie groß die jährlichen volkswirtschaftlichen Kosten wären. Im Auftrag des ADAC hat das Ingenieur-Büro PTV Transport Consult GmbH Sperrungsszenarien an fünf Großbrücken entwickelt, die auf der bundesweiten Sanierungsliste stehen: In Hamburg die Norderelbbrücke an der A1, die Friedrich-Ebert-Brücke auf der A565 im Bereich Bonn-Nord, die Donaubrücke Sinzing über die A 3 bei Regensburg, die Böllinger Talbrücke über die A6 bei Heilbronn sowie die Agra-Brücke auf der B2 in Leipzig. Müsste die mehr als 60 Jahre alte Norderelbbrücke an der A 1 in Hamburg von einem Tag auf den anderen gesperrt werden, wären die Folgen immens: Die Brücke wird täglich von rund 125.000 Fahrzeugen genutzt, bei einer Sperrung würde ein Großteil auf die ohnehin schon belastete A7 ausweichen, aber auch in das Hamburger Stadtgebiet. Pkw-Fahrer müssten pro Jahr rund 150 Millionen Kilometer zusätzlich zurücklegen, die Zeit, die Betroffene für Umwegfahrten zusätzlich benötigen oder in Staus verbringen, würde rund 14 Millionen Stunden betragen. Steigen würden zudem der Spritverbrauch, die CO2-Emissionen sowie Lärm und Staus, insbesondere in den näheren Stadtgebieten. Der volkswirtschaftliche Schaden läge bei 334 Millionen Euro jährlich. Sperrungen dauern meist mehrere Jahre, bis Planung, Genehmigung und Bau einer Ersatzbrücke abgeschlossen sind. Dramatisch wären auch die Folgen einer Sperrung der Friedrich-Ebert-Brücke (A565) über den Rhein in Bonn. Pro Tag fahren hier 120.000 Fahrzeuge. Pkw müssten Umwege von insgesamt 50 Millionen Kilometer in Kauf nehmen, Lkw 5,5 Millionen Kilometer. Die meisten Autofahrerinnen und Autofahrer würden bei einem Ausfall der Brücke nach Norden in den Kölner Raum ausweichen und dort das Verkehrssystem belasten. Der volkswirtschaftliche Schaden würde sich pro Jahr auf über 170 Millionen Euro belaufen. Ähnliche Ausmaße hätten auch die Folgen der Brückensperrungen bei Regensburg (A3), Heilbronn (A6) und Leipzig (B2). Eine Vollsperrung der Donaubrücke Sinzing bei Regensburg würde den Verkehr zu weiten Umwegen über die Autobahnen A 93 und A6 zwingen und die Fahrzeiten deutlich verlängern. Der Schaden für die Volkswirtschaft läge bei rund 75 Millionen Euro jährlich. Auch eine Unterbrechung der A6 bei Heilbronn würde großräumige Umwege verursachen und den Verkehr auch auf weiter entfernten Autobahnen wie der A8 und der A5 zusätzlich belasten. Der volkswirtschaftliche Schaden läge hier bei rund 172 Millionen Euro im Jahr. Der Schaden durch eine Brückensperrung auf der B2 in Leipzig wäre zwar mit etwa 14 Millionen Euro pro Jahr verhältnismäßig gering, die Folgen für die Anwohner auf den Ausweichrouten im Osten und Westen der Agra-Brücke jedoch immens. ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand fordert, die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel aus dem Sondervermögen jetzt zu nutzen und in den nächsten Jahren weiter zu steigern, um die Sanierung und Erneuerung von Bauwerken zu beschleunigen: „Mit jedem weiteren Jahr, das bei der Erneuerung einer Brücke ungenutzt verstreicht, steigen die Risiken für Folgeschäden und damit für starke Belastungen von Autofahrern, Anwohnern und Volkswirtschaft erheblich.“ Laut ADAC gibt es bei den Brückenbauwerken in Deutschland einen immensen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf. Allein auf den Autobahnen müssen bis 2040 rund 8000 Brückenbauwerke erneuert oder saniert werden. Diese liegen in der Regel in den westlichen Bundesländern, viele von ihnen wurden in den 1960er und 70er Jahren gebaut und sind für die heutigen Verkehrsbelastungen nicht dimensioniert worden. Die restliche Lebensdauer ist deshalb begrenzt. In den vergangenen Jahren mussten bereits Brücken spontan gesperrt werden, weil sie aufgrund des Alters und den vorhandenen Schäden den Verkehrslasten nicht mehr standgehalten hätten. Das bekannteste Negativbeispiel ist die Talbrücke Rahmede (A 45) bei Lüdenscheid, aber auch die Ringbahnbrücke (A 100) in Berlin. (ADAC, 06.11.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die anhaltende Krise der deutschen Chemieindustrie trifft die kommunalen Haushalte mit voller Wucht. Besonders deutlich zeigt sich das in Leverkusen: Der Stadt fehlen 285 Millionen Euro an Gewerbesteuereinnahmen. Statt der erwarteten 385 Millionen Euro fließen nur rund 100 Millionen Euro in die Kasse – ein Ausfall von fast 75 Prozent. Die Schwierigkeiten der Branche sind längst keine bloße Konjunkturdelle mehr. Hohe Energiepreise, der CO₂-Zertifikatehandel, eine dichte Regulierung und Billigimporte aus China setzen die Chemieindustrie unter Druck. Immer mehr Unternehmen prüfen, ob sich die Produktion in Deutschland noch lohnt. Besonders eindringlich hat zuletzt INEOS-Gründer Sir Jim Ratcliffe vor einem schleichenden Substanzverlust gewarnt. Europa – und speziell Deutschland – verliere zunehmend seine industrielle Wettbewerbsfähigkeit, erklärte der Unternehmer. Energie sei hier doppelt so teuer wie in den USA, Investitionen würden durch langwierige Genehmigungsverfahren und komplexe Vorschriften behindert. Ratcliffe fordert eine industriepolitische Kehrtwende: niedrigere Energiepreise, weniger Bürokratie und schnellere Genehmigungen. Nur so könne verhindert werden, dass sich immer mehr Chemieunternehmen aus Europa zurückziehen. Auch aus den Kommunen kommt deutliche Kritik an der derzeitigen Energie- und Klimapolitik. Essens Oberbürgermeister Thomas Kufen mahnt, dass der größte Chemie-Standort Europas nur dann eine Zukunft habe, wenn die Energiepreise wieder planbar und wettbewerbsfähig werden. Eine verlässliche und transparente Energiepolitik sei dafür Voraussetzung. Insbesondere die Stadt Leverkusen steht exemplarisch für die Risiken einer einseitigen Wirtschaftsstruktur. Noch 2021 konnte die Stadt mit gesenktem Gewerbesteuersatz steigende Einnahmen verzeichnen. Doch die Verluste des Bayer-Konzerns reißen nun ein massives Loch in den Haushalt. Die Stadt will dennoch investieren – in nachhaltige Mobilität, Stadtgestaltung und eine breitere Wirtschaftsstruktur, um unabhängiger von der Chemie zu werden. Auch in Ludwigshafen, dem BASF-Stammsitz, steht die Industrie vor tiefgreifenden Einschnitten. Der Konzern will bis 2026 jährlich eine Milliarde Euro einsparen. Konzernchef Markus Kamieth fordert von der Politik wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen, während Betriebsratschef Sinischa Horvat von großer Ungewissheit unter den Beschäftigten spricht. Die chemische Industrie steht für hohe Gewerbesteuereinnahmen, überdurchschnittliche Einkommen und starke Zuliefernetzwerke. Ihr Abschwung wirkt daher unmittelbar auf kommunale Haushalte, Arbeitsmärkte und Investitionen. „Was einmal weg ist, kommt nicht zurück“, warnte IGBCE-Chef Michael Vassiliadis. Kommunen können die strukturellen Veränderungen nicht aufhalten, aber abfedern. Entscheidend ist, die Wirtschaftsstruktur breiter aufzustellen, interkommunal enger zu kooperieren, potenzielle Gewerbesteuerausfälle frühzeitig zu erkennen und den Dialog mit ansässigen Unternehmen zu intensivieren. Eine aktive Standortpolitik mit Fokus auf zukunftsfähige Branchen wird zur Kernaufgabe kommunaler Wirtschaftsförderung. Die Chemiekrise macht deutlich, dass Standortpolitik längst Teil der kommunalen Daseinsvorsorge geworden ist – und dass Energie- und Industriepolitik nicht nur über Wettbewerbsfähigkeit, sondern auch über die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden entscheiden. (DEKOM, 10.11.2025) Aktuelle Ifo KU – Chemie hier…

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Im ersten Teil des Interviews hat David McAllister, außenpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, dargelegt, warum der EU-Beitrittsprozess von Bosnien und Herzegowina vor allem an der Funktionsfähigkeit des Staates gemessen wird. Entscheidend ist, ob die Verwaltung tatsächlich funktioniert – ob Entscheidungen getroffen werden, ob Zuständigkeiten klar sind und Verfahren eingehalten werden. Nur dann erreicht europäische Politik die Bürger im Alltag. Im zweiten Teil beschreibt McAllister die nächsten Schritte: Welche Reformen stehen an? Wie verbindlich sind die Zeitpläne der EU? Und welche Konsequenzen haben politische Blockaden, insbesondere aus der Republika Srpska? Seine zentrale Botschaft: Fortschritt entscheidet sich nicht an Absichtserklärungen, sondern daran, ob Reformen tatsächlich umgesetzt werden.

DEKOM: Welche konkreten Schritte müssen in den kommenden Monaten sowohl von bosnischer als auch von EU-Seite unternommen werden, um den Prozess wieder in Bewegung zu bringen? Gibt es bereits festgelegte Meilensteine oder Prüftermine, etwa einen neuen Bericht der Europäischen Kommission, der richtungsweisend sein wird?

McAllister: Der wichtigste nächste Meilenstein im EU-Beitrittsprozess sind die im November erwarteten Fortschrittsberichte der Europäischen Kommission. Die Berichte bewerten den Stand der Reformen in allen Kandidaten- und potentiellen Kandidatenländern. Sie bieten eine umfassende Bestandsaufnahme, ergänzt durch konkrete Empfehlungen und Prioritäten für die nächsten Schritte. Der Bericht der Kommission wird zeigen, in welchen Bereichen Bosnien und Herzegowina die Voraussetzungen für die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen bereits erfüllt – und wo zusätzliche Anstrengungen notwendig sind, um die nächsten entscheidenden Schritte zu gehen.

DEKOM: In unserem Gespräch 2023 betonten Sie, dass der EU-Beitritt eines der Schlüsselthemen sei, ‚bei dem alle drei großen ethnischen Gruppen einen Konsens gefunden haben‘. Wie ist die Stimmung heute in der bosnisch-herzegowinischen Bevölkerung? Gibt es Anzeichen für wachsende EU-Skepsis oder Frustration über die Langsamkeit des Prozesses – und unterscheidet sich die Haltung zwischen den verschiedenen Landesteilen und ethnischen Gruppen?

McAllister: In Bosnien und Herzegowina ist die Unterstützung für den europäischen Weg weiterhin bemerkenswert hoch. Nach den jüngsten Umfragen vertrauen 72 Prozent der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, und 84 Prozent sind überzeugt, dass eine EU-Mitgliedschaft ihrem Land mehr Vorteile als Nachteile bringen würde. Diese Zahlen belegen, dass die europäische Perspektive ein übergreifender gesellschaftlicher Konsens bleibt – unabhängig von ethnischer Zugehörigkeit oder regionalen Unterschieden. Gleichzeitig ist ein gewisses Maß an Ernüchterung spürbar. Viele Menschen sehen die Langsamkeit des Prozesses nicht als Versäumnis der Europäischen Union, sondern als Folge innenpolitischer Blockaden und mangelnder Entschlossenheit in Sarajevo. 43 Prozent der Befragten nennen den fehlenden politischen Willen im Land als eines der größten Hindernisse für den Fortschritt. Diese Einschätzung unterstreicht, dass die Verantwortung bei den politischen Akteuren liegt, die Erwartungen der Menschen zu erfüllen und die notwendigen Reformen konsequent umzusetzen. Der europäische Weg bleibt der wirksamste Rahmen, um die Hoffnungen der Menschen auf Stabilität, Wohlstand und funktionierende Institutionen zu erfüllen. Entscheidend ist, dass der Beitrittsprozess auf funktionierenden demokratischen Institutionen, Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz der Grundrechte aufbaut. Fortschritt kann nur durch konstruktives Handeln erreicht werden – nicht durch Blockaden oder politische Polarisierung.  Bosnien und Herzegowina verfügt über das Potential, den eingeschlagenen europäischen Kurs erfolgreich fortzusetzen. Dafür braucht es jetzt politischen Pragmatismus, institutionelle Stabilität und die Bereitschaft aller Seiten, gemeinsam Verantwortung für die europäische Zukunft des Landes zu übernehmen.

DEKOM: Damals lobten Sie die Vorsitzende des Ministerrats, Borjana Krišto, für ihren politischen Mut bei den Reformen. Wie bewerten Sie das Agieren der derzeit politisch Verantwortlichen in Sarajevo und den Entitäten? Sehen Sie echten Reformwillen oder eher ein Lavieren zwischen EU-Anforderungen und innenpolitischen Rücksichten? Und wie schätzen Sie insbesondere die anhaltend sezessionistische Rhetorik aus der Republika Srpska ein – ist das ein unüberwindbares Hindernis für den EU-Beitritt?

McAllister: Die Entscheidung des Europäischen Rates, im Dezember 2022 Beitrittsverhandlungen mit Bosnien und Herzegowina zu eröffnen, war eine Anerkennung der Arbeit aller staatlichen Institutionen – insbesondere des Ministerrats unter der souveränen Führung von Borjana Krišto. Sie hat in einer schwierigen politischen Umgebung entscheidende Reformen vorangebracht und damit den europäischen Kurs des Landes gefestigt. Dennoch hat sich die anfänglich positive Dynamik im vergangenen Jahr abgeschwächt. Zwar werden weiterhin Gesetze verabschiedet, doch die politische Polarisierung und Blockaden auf institutioneller Ebene hemmen den notwendigen Fortschritt. Bosnien und Herzegowina befindet sich erneut in einem fragilen politischen Umfeld. Besonders besorgniserregend sind die verfassungswidrigen und sezessionistischen Bewegungen innerhalb der Republika Srpska. Das Europäische Parlament hat wiederholt die spalterische und nationalistische Rhetorik in Banja Luka verurteilt. Das steht im klaren Widerspruch zu den europäischen Werten und gefährdet die Glaubwürdigkeit des gesamten Beitrittsprozesses. Generell sehe ich den wachsenden Einfluss externer Akteure, die versuchen, die europäische Integration des Landes zu untergraben, mit Sorge. Das Europäische Parlament hat im Juli deutlich gemacht, dass es keine Toleranz gegenüber Hassrede, ethnischer Spaltung, Geschichtsrevisionismus oder der Leugnung von Kriegsverbrechen geben darf. Wir unterstützen gezielte Sanktionen gegen all jene, die durch ihr Handeln die Stabilität und europäische Zukunft Bosnien Herzegowinas gefährden – namentlich gegen Milorad Dodik und andere Verantwortliche, die mit Blockaden und Angriffen auf staatliche Institutionen bewusst den Reformprozess sabotieren. Die rechtskräftige Verurteilung von Herrn Dodik ist zu respektieren. Unabhängige Gerichte und ihre Entscheidungen zu achten ist Grundvoraussetzung für jeden Beitrittskandidaten. Jetzt kommt es darauf an, dass die politischen Akteure in Bosnien und Herzegowina Verantwortung übernehmen und die Chancen nutzen, die der EU-Beitrittsprozess bietet. Fortschritt kann nur durch konstruktives Handeln, institutionelle Stabilität und den gemeinsamen Willen aller Seiten entstehen, Reformen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger umzusetzen.

DEKOM: Vielen Dank!

Die Fortschrittsberichte der Europäischen Kommission werden für Ende November erwartet. Sie werden zeigen, ob Bosnien und Herzegowina die Voraussetzungen für die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen erfüllt. Das Gespräch führte Guido Mumm. (DEKOM, 10.11.2025)

Zur Person David McAllister ist CDU-Politiker und seit 2014 Mitglied des Europäischen Parlaments sowie seit 2017 Vorsitzender des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten. Er war von 2010 bis 2013 Ministerpräsident von Niedersachsen und zuvor kommunalpolitisch aktiv, unter anderem als Bürgermeister von Bad Bederkesa. (DEKOM, 10.11.2025)  Mehr Infos zu David McAllister hier…

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Empfehlungsalgorithmen sozialer Netzwerke beeinflussen zunehmend, welche politischen Botschaften junge Menschen im Wahlkampf erreichen. Eine aktuelle Studie der Universität Potsdam in Kooperation mit der Bertelsmann Stiftung zeigt: Parteien der politischen Mitte sind in den Feeds junger Nutzerinnen und Nutzer deutlich seltener sichtbar als Parteien an den Rändern. Selbst wenn CDU/CSU oder SPD häufiger posten, erscheinen ihre Beiträge deutlich seltener in den Social-Media-Feeds. Im Rahmen der Untersuchung „Digitalisiert, politisiert, polarisiert?“ wurden über 2,6 Millionen Videos auf TikTok, Instagram, YouTube und X im Zeitraum vom 1. Januar bis 23. Februar 2025 analysiert. Die SPD stellte mit 24,1 Prozent den größten Anteil der hochgeladenen Videos, wurde aber nur zu 14,1 Prozent in den Feeds junger Nutzerinnen und Nutzer angezeigt. Ähnlich die CDU/CSU: 17,1 Prozent der Beiträge, aber nur 4,9 Prozent Sichtbarkeit. Parteien an den politischen Rändern hingegen profitierten deutlich. Die AfD erreichte mit 21,5 Prozent der Videos einen Feed-Anteil von 37,4 Prozent – nahezu eine Verdopplung. Die Linke konnte ihre Sichtbarkeit sogar verdreifachen, von 9,7 Prozent der Beiträge auf 27,6 Prozent der angezeigten Inhalte. Besonders auffällig: Politische Videos mit Bezug zur AfD wurden den Nutzerprofilen am schnellsten vorgeschlagen. Innerhalb von durchschnittlich zwölf Minuten erschien auf neu angelegten TikTok-Accounts erstmals ein Video mit dem Hashtag #afd. Ein Beitrag mit #spd wurde dagegen erst nach rund 70 Minuten angezeigt. Über alle Plattformen hinweg entfielen etwa die Hälfte der parteibezogenen Inhalte auf AfD-Videos. Die Studienautorinnen Amber Jensen und Kira Schrödel von der Bertelsmann Stiftung betonen, dass sich die Ursachen für die ungleiche Sichtbarkeit nicht eindeutig erklären lassen. Interaktionsmetriken wie Likes, Kommentare oder Views spielten zwar eine Rolle, reichten aber nicht aus, um die deutlichen Unterschiede zu begründen. Entscheidend sei die Intransparenz der Plattform-Algorithmen. Diese bestimmten, was jungen Menschen überhaupt begegnet – und damit, welche Themen politische Aufmerksamkeit erhalten. Für Kommunen und kommunalpolitische Akteure hat die Untersuchung eine besondere Relevanz. Junge Wählerinnen und Wähler informieren sich zunehmend in sozialen Medien über Politik – nicht mehr über klassische Presse oder öffentliche Veranstaltungen. Wenn aber digitale Feeds Parteien und Positionen der Mitte seltener anzeigen, droht ein verzerrtes Bild politischer Vielfalt. Das kann nicht nur bundespolitische Wahlkämpfe beeinflussen, sondern auch kommunale Diskurse und Beteiligungsprozesse. Kommunale Öffentlichkeitsarbeit und politische Bildung stehen damit vor einer neuen Herausforderung. Digitale Kanäle müssen stärker genutzt werden, um junge Zielgruppen zu erreichen. Gleichzeitig braucht es mehr Bewusstsein für algorithmische Mechanismen: Kommunen können über Schulen, Jugendparlamente oder Volkshochschulen zur Stärkung digitaler Medienkompetenz beitragen. Auch Wahlämter und kommunale Wahlleitungen könnten bei künftigen Wahlen stärker auf digitale Informationsstrategien setzen. Die Studie formuliert drei zentrale Empfehlungen: Kurzfristig sollten bislang unterrepräsentierte Akteure – darunter Parteien der Mitte und kommunale Institutionen – ihre Präsenz auf Plattformen wie TikTok ausbauen und dort auf respektvolle, dialogorientierte Kommunikation setzen. Mittelfristig gilt es, digitale Bildung und Feed-Selbstbestimmung zu stärken, damit junge Menschen algorithmische Prozesse besser verstehen. Langfristig braucht es verbindliche Transparenzpflichten für Plattformen, um demokratische Ausgewogenheit im digitalen Raum zu sichern. Soziale Medien sind für viele junge Menschen die wichtigste Informationsquelle zur Politik – doch ihre Inhalte entstehen nicht zufällig. Wenn Algorithmen radikalere Positionen bevorzugen und moderate Stimmen seltener sichtbar machen, kann das die politische Kultur nachhaltig verändern. Für Kommunen heißt das: Digitale Demokratiearbeit wird zur Daueraufgabe – als Teil politischer Bildung, als Instrument der Öffentlichkeitsarbeit und als Beitrag zur Stärkung der demokratischen Mitte. (Bertelsmann-Stiftung, 03.11.2025) Ganzer Artikel hier…

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  • Städte und Gemeinden müssen Nachnutzungspläne überdenken
  • Verteidigungsministerium verspricht Dialog

Die geplante zivile Nachnutzung von rund 200 ehemaligen Militärliegenschaften ist vorerst vom Tisch. Das Bundesverteidigungsministerium hat ein Moratorium für die Konversion militärischer Flächen verhängt und führt diese einer „strategischen Liegenschaftsreserve der Bundeswehr“ zu. Grund ist der notwendige Aufwuchs der Streitkräfte, der neue Infrastrukturbedarfe schafft. Betroffen sind 187 ehemalige militärische Liegenschaften im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sowie 13 noch von der Bundeswehr betriebene Standorte, die entgegen früherer Beschlüsse nun doch nicht aus der Nutzung genommen werden. Dazu gehören prominente Flächen wie der ehemalige Fliegerhorst Fürstenfeldbruck und Teile des Flughafens Tegel in Berlin. Für viele Kommunen bedeutet die Entscheidung einen herben Rückschlag. Seit den 1990er Jahren und verstärkt nach Aussetzung der Wehrpflicht 2011 hatten Städte und Gemeinden umfangreiche Konversionsprojekte entwickelt. Wohngebiete, Gewerbeansiedlungen oder Bildungseinrichtungen sollten auf den freiwerdenden Flächen entstehen. Diese Planungen liegen nun auf Eis. „Wir sind uns der Tragweite der Entscheidung sehr bewusst und wissen, dass in vielen Fällen bereits Planungen bestehen, betroffene Flächen zivil zu nutzen“, räumt der für Infrastruktur zuständige Staatssekretär Hilmer ein. Das Ministerium verspricht einen engen Dialog mit Ländern und Kommunen, um „gute Wege zu finden, die sowohl die militärischen Erfordernisse als auch die kommunalen Interessen berücksichtigen“. In Fällen mit besonders dringendem Konversionsinteresse laufen bereits Gespräche zwischen Bund, Ländern und Standortkommunen. Das Verteidigungsministerium signalisiert Kompromissbereitschaft: Wo immer möglich, sollen bestehende zivile Planungen berücksichtigt werden. Die strategische Liegenschaftsreserve soll im Bedarfsfall kurzfristige Lösungen für Infrastrukturbedarfe der Bundeswehr ermöglichen. Dafür werden auch verfahrensrechtliche Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten militärischen Baurechts geschaffen. Die Reserve steht zudem für militärisch geeignete Liegenschaften offen, die der Bundeswehr von Dritten angeboten werden. Das Verteidigungsministerium versucht, den betroffenen Kommunen die Entscheidung auch mit strukturpolitischen Argumenten schmackhaft zu machen. Der Aufwuchs der Bundeswehr sei nicht nur sicherheitspolitisch zwingend, sondern biete auch „strukturpolitisch Chancen für unsere Kommunen und Länder“, so Staatssekretär Hilmer. Militärstandorte bedeuten Arbeitsplätze, Kaufkraft und Aufträge für die regionale Wirtschaft. Für die betroffenen Kommunen bleibt die Situation dennoch herausfordernd. Jahre der Konversionsplanung müssen neu bewertet, alternative Entwicklungsflächen gefunden werden. Der versprochene Dialog mit dem Bund wird zeigen, welche Kompromisse im Einzelfall möglich sind. (BMVg, 28.10.2025) Ganzer Artikel hier…

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Der Glasfaserausbau in Deutschland soll durch konkret messbare Ziele beschleunigt werden. Darauf verständigten sich Spitzenvertreter der Telekommunikationsbranche, Länder und Kommunen bei einem Treffen mit Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU). Eine entsprechende Vereinbarung soll im ersten Quartal 2026 stehen. „Wir wollen jetzt noch einmal richtig zulegen, damit Menschen überall – unterwegs, am Arbeitsplatz oder zuhause – schnell und mit glasklaren Verbindungen im Netz sind“, betonte Wildberger nach dem Gespräch. Er kündigte einen kontinuierlichen Austausch aller Akteure mit verbindlichen Zielen an und versicherte: „Ich werde persönlich dafür sorgen, dass der Ausbau Chefsache bleibt.“ An dem Treffen nahmen hochrangige Vertreter der Branche teil, darunter Telekom-Deutschlandchef Rodrigo Diehl und Vodafone-Deutschlandchef Marcel de Groot. Letzterer zeigte sich zufrieden mit dem Gespräch und verwies auf den klaren Willen zur schrittweisen Umstellung von DSL auf Gigabit-Internet mit messbaren Zeitplänen. Dabei betonte er, dass TV-Kabelanschlüsse von der langfristig geplanten Kupferabschaltung nicht betroffen seien. Stand der Glasfasererschließung Nach Angaben des Branchenverbandes VATM werden bis Jahresende 2025 etwa 54 Prozent der deutschen Haushalte mit Glasfaser erschlossen sein – das Kabel liegt dann vor dem Haus. Bei knapp 22 Prozent (rund 10 Millionen Haushalte) ist das Gebäude bereits angeschlossen. Die Zahl der aktiv genutzten Glasfaseranschlüsse soll Ende 2025 bei etwa 6 Millionen liegen. Die Wechselbereitschaft der Kunden bleibt allerdings verhalten. Laut VATM-Marktstudie wird DSL bis Ende 2030 die meistgenutzte Anschlusstechnologie bleiben. Das Bundesdigitalministerium rechnet mit einer vollständigen Abschaltung des Kupfernetzes im Zeitraum 2035 bis 2040. Bedeutung für kommunale Akteure Für Kommunen und Stadtwerke bedeutet die Vereinbarung mehr Planungssicherheit bei Infrastrukturprojekten. Die Festlegung verbindlicher Ausbauziele schafft einen verlässlichen Rahmen für eigene Investitionsentscheidungen und ermöglicht eine bessere Koordination zwischen öffentlichen und privaten Ausbauvorhaben. Gerade für kommunale Versorger, die zunehmend eigene Glasfasernetze aufbauen, bietet die angekündigte Vereinbarung wichtige Orientierung für die strategische Ausrichtung. Die Details der verbindlichen Ziele werden in den kommenden Monaten zwischen allen Beteiligten ausgehandelt. Der Fokus liegt dabei auf der Beschleunigung des Ausbaus bei gleichzeitiger Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs zwischen den verschiedenen Anbietern. (DEKOM, 28.10.2025) Mehr Infos hier…

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Der sogenannte Deutschland-Stack soll die digitale Souveränität von Staat und Verwaltung stärken. Mit ihm entsteht ein Rahmen für eine moderne, interoperable und sichere IT-Architektur in der öffentlichen Hand. Auf der Plattform deutschland-stack stellt das Bundesministerium des Innern und für Digitalisierung (BMID) erste Basiskomponenten vor – viele davon Open Source, entwickelt im Auftrag des Bundes.

Open Source gilt als wichtiger Baustein digitaler Unabhängigkeit. Nach den offiziellen Kriterien des BMID ist es jedoch keine zwingende Voraussetzung, sondern wird im Bewertungsrahmen lediglich positiv gewichtet. Vorrang haben Interoperabilität, Sicherheit, Datenschutzkonformität und die Einhaltung europäischer Rechtsstandards. Damit rücken auch Anbieter in den Fokus, die eigene Lösungen entwickeln und vollständig im europäischen Rechtsraum agieren.

Ein Beispiel ist Enginsight aus Jena. Das Unternehmen entwickelt eine vollständig eigenständige Plattform für Cybersecurity – ohne Drittabhängigkeiten, ohne proprietäre Fremdsoftware und mit ausschließlich deutscher Infrastruktur. Die Lösung wird in zahlreichen kommunalen und mittelständischen IT-Umgebungen eingesetzt, um Netzwerke, Server und Anwendungen automatisch auf Schwachstellen, Angriffe und Sicherheitsrisiken zu prüfen.

Enginsight steht für eine Form von technologischer Eigenständigkeit, die im Konzept des Deutschland-Stack ausdrücklich vorgesehen ist. Die Plattform ist ISO 27001-zertifiziert, erfüllt die Anforderungen von NIS2 und kann sowohl als SaaS als auch On-Premise betrieben werden – eine Option, die für kommunale IT-Verantwortliche zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Digitale Souveränität entsteht nicht allein durch offene Quellcodes, sondern auch durch verlässliche Technologien, die unter deutscher Rechtsaufsicht entwickelt, betrieben und geprüft werden. Der Deutschland-Stack bietet hierfür den übergeordneten Rahmen – und Unternehmen wie Enginsight liefern die praxisnahen Bausteine, mit denen sich dieser Anspruch in Verwaltung und Mittelstand umsetzen lässt.

Nicht zuletzt bleibt ein wesentlicher Teil der Wertschöpfung im Land, wenn öffentliche Einrichtungen auf Lösungen aus deutscher Entwicklung setzen – ein Beitrag zur Stärkung von Innovationskraft und wirtschaftlicher Stabilität in Zeiten wachsender Abhängigkeiten.(DEKOM, 28.10.2025) Impulspapier Deutschland-Stack hier…  Mehr Infos zu Enginsight hier…

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Kommunen stehen unter erheblichem Effizienz‑ und Finanzdruck. Gleichzeitig wächst der Bedarf, Entscheidungen schneller und datenbasiert zu treffen – von der Müllentsorgung über Grünflächenbewässerung bis zur Hochwasserwarnung. Dr. Daniel Trauth, Gründer des Kölner Startup dataMatters, erklärt im DEKOM‑Interview, warum urbane Datenplattformen dafür das „Betriebssystem der Stadt“ sind, wie aus Sensorik echte Mehrwert‑Apps werden und weshalb Vergaberecht, Beihilferegeln und Open‑Source‑Dogmen oft an der Realität vorbeigehen.

DEKOM: Viele Verwaltungen empfinden Digitalisierung noch als Zusatzlast. Zugleich fehlen Personal und Geld. Kommunale Entscheidungsprozesse sind oft zu langsam, während der Aufgabenberg wächst. Personal aufzustocken ist kaum möglich – für neue Aufgaben fehlen schlicht die Leute. Effizienzsteigerung gelingt daher vor allem über Technologie. Ein Beispiel: Nürnberg prüft Wohngeldanträge inzwischen mit einem für 12.000 Euro entwickelten Algorithmus. In Bonn hingegen sind 35 Mitarbeitende sieben Monate im Rückstand. Das zeigt, wie stark digitale Lösungen Hebelwirkung entfalten können. Wie erleben Sie das in Ihrer Arbeit, Herr Trauth?

Trauth: Genau das beobachten wir auch. Technologie ersetzt nicht Menschen, aber sie ermöglicht, dass vorhandenes Personal deutlich effizienter arbeitet. Die Kunst liegt darin, diese Systeme so zu gestalten, dass sie wirklich entlasten – nicht zusätzlich belasten.

DEKOM: Sie bezeichnen urbane Datenplattformen als das „Betriebssystem der Stadt“. Was heißt das konkret?

Trauth: Wie ein Betriebssystem bindet die Plattform „Peripherie“ an – also Sensorik, Aktoren, Fachsysteme – und macht Daten beherrschbar. Auf dieser Basis entstehen spezifische Anwendungen: Monitoring, Steuerung, Auswertung. Erst die Plattform sorgt für Interoperabilität, Sicherheit, Rechte‑ und Rollenmodelle sowie skalierbares Datenmanagement.

DEKOM: Welche kommunalen Mehrwerte sehen Sie besonders deutlich?

Trauth: Zwei Beispiele: In Dormagen analysieren wir DSGVO‑konform Passantenströme. So lassen sich Gründe für Leerstände besser bewerten und der Einzelhandel gezielt stärken – etwa durch Stadtfeste an umsatzstarken Spots. Das erhält am Ende Gewerbesteuersubstanz. In Hürth war das Ziel, Wildmüll zu vermeiden, der entsteht, wenn Mülleimer überlaufen. Füllstandsensoren plus operative Steuerung senken Kosten und halten das Stadtbild sauber.

DEKOM: Und die Rolle von KI und Apps dabei?

Trauth: Auf der Plattform setzen wir auf zwei Schichten: Für die Mitarbeitenden gibt es nutzerfreundliche, mehrsprachige Apps – in Hürth etwa für das Entsorgungspersonal. Darüber hinaus nutzen wir KI, z. B. für intelligente Routenplanung. Die Plattform liefert die Daten – KI und Apps machen daraus handfeste Arbeitsentlastung.

DEKOM: Funknetze sind oft ein Kostentreiber. Wie sind Sie in Hürth vorgegangen?

Trauth: Wir haben bewusst kein eigenes LoRaWAN aufgebaut, sondern ein bestehendes Bürgernetz ergänzt. Ergebnis: 20 statt 40 Gateways – also die Hälfte der Infrastrukturkosten – bei gleicher Abdeckung. Dieser kollaborative Ansatz spart Capex und beschleunigt den Roll‑out.

DEKOM: Hochwasser ist vielerorts ein Dauerstress. Was geht hier mit Datenplattformen?

Trauth: Wir kombinieren Regendaten mit Pegelstandsensoren und geben Bürgerinnen und Bürgern in kritischen Zonen eine Vorwarnzeit von rund 30 Minuten. Das reicht, um Keller zu sichern und Schäden zu begrenzen. Ein gerade laufendes Pilotprojekt zeigt wie Daten präventiv wirken können.

DEKOM: Wie skalierbar sind solche Lösungen – Pilot bleibt ja oft Pilot?

Trauth: Skalierung ist eine Frage der Parametrisierung. Der Hochwasser‑Case ist standortspezifisch. Unsere Mülleimer‑App hingegen lässt sich per Konfiguration – Anzahl Fahrzeuge, Personal, Tourenlogik – in jeder Kommune ausrollen, ohne neu zu entwickeln.

DEKOM: Häufig fehlt vor Ort schlicht Expertise – von Sensorik über Netze bis zu Data Science.

Trauth: Genau. Kommunen müssen nicht zum IT‑Haus werden. Unsere Plattform ist so offen und standardisiert, dass Drittentwickler via Schnittstellen andocken können – bildlich gesprochen: wie USB. Gleichzeitig liefern wir den operativen Rundum‑Service: Auswahl der Sensoren, Netzbetrieb, Datenplattform, App‑Entwicklung.

DEKOM: Ihr Versprechen lautet „vom Sensor zur App“. Was dürfen Kommunen konkret erwarten?

Trauth: Eine Ende‑zu‑Ende‑Lösung: Wir liefern nicht nur die Plattform, sondern den ganzen Weg bis zur anwendbaren App, die reale Probleme löst – von Mülllogistik über Grünflächen bis Bürgerkommunikation.

DEKOM: Sie bieten eine kostenlose Testphase an. Warum?

Trauth: Um die Hürde zu senken. Neun Monate können Kommunen die Plattform unverbindlich nutzen. Sie beschaffen lediglich die Sensoren. So fällt die Einstiegsinvestition in die IT‑Basis weg – und der Nutzen entscheidet.

DEKOM: Closed Source stößt im öffentlichen Umfeld oft auf Skepsis.

Trauth: Uns geht es um Stabilität, 24/7‑Zuverlässigkeit und Verantwortlichkeit. Closed Source garantiert klare Haftung, definierte Release‑Zyklen und Support. Open‑Source‑Lösungen können hervorragend sein – sind aber in der Praxis oft fragmentiert und ohne verlässliche Verantwortlichkeiten.

DEKOM: Sie argumentieren zudem, dass Open Source in Ausschreibungen nicht nur technische Gründe hat.

Trauth: Richtig. Häufig dient es dazu, das komplizierte EU‑Beihilferecht zu umgehen. Ergebnis: Kriterien bevorzugen Open Source – und bessere proprietäre Lösungen verlieren. Wir haben die letzten fünf Ausschreibungen genau aus diesem Grund nicht gewonnen.

DEKOM: Wie erreichen Sie Entscheiderinnen und Entscheider, die nicht aus der Technik kommen?

Trauth: Wir kommunizieren einfach und bildhaft. Kurze Botschaften, Retro‑Erklärvideos mit „Pixelhelden“. Die Zielgruppe ist oft über 60 und juristisch geprägt – sie braucht Verständlichkeit statt Buzzwords.

DEKOM: Verwaltung und Risiko – das ist ein heikles Feld.

Trauth: In der Verwaltung muss ein Vorgang zu 100 % korrekt sein. In der Wirtschaft gilt oft die 80/20‑Regel. Aus Angst vor Folgen des Vergaberechts entsteht eine „Cover‑Your‑Ass“-Mentalität. Das bremst Entscheidungen – und damit Innovation.

DEKOM: Weitere Einsatzfelder jenseits von Müll und Hochwasser?

Trauth: In Dormagen steuern Bodenfeuchtesensoren die Bewässerung von Jungbäumen – das spart Wasser, Kosten und rettet Bäume. In Nettetal und Siegburg setzen wir LLM‑Chatbots mit 38 Sprachen ein. Rund 80 % der Anfragen im Ausländeramt werden automatisiert beantwortet – die Mitarbeitenden spüren die Entlastung sofort.

DEKOM: Oft unterstellen Kommunen Großunternehmen mehr Kompetenz als Start‑ups.

Trauth: Das erlebe ich häufig. Große Namen genießen Vertrauensvorschuss, auch wenn sie dann nicht liefern – mit teuren Folgen. Innovative, agile Teams werden dadurch ausgebremst, obwohl sie schneller und günstiger Ergebnisse schaffen.

DEKOM: Wie belegen Sie Agilität in der Praxis?

Trauth: Mit Taten. Proof of Concept in wenigen Wochen. In einer Kommune im Kölner Umland haben wir zwischen Q2 und Q4 Sensorik im Wert von 15.000 Euro aufgebaut – vom Konzept bis zum Wirkbetrieb.

DEKOM: Welche Rolle spielt Ihre Medienplattform D‑Com in diesem Kontext?

Trauth: D‑Com ist unser „Einfallstor“. Kostenlos, relevant, vertrauensbildend. Sie schafft Reichweite in die Verwaltung hinein – und erleichtert so den Einstieg in unsere Technologieprojekte.

DEKOM: Zum Schluss: Wie sollten Kommunen das Thema „urbane Datenplattform“ anpacken?

Trauth: Nicht mit einer Einzellösung starten, sondern mit dem Verständnis für die Plattformarchitektur: Wie sammle ich Daten sauber ein, wie sichere ich sie ab, und wie baue ich darauf Apps, die Arbeitsprozesse wirklich verändern? Wer das verinnerlicht, beschleunigt Entscheidungen – nachhaltig.

Kurz erklärt: Urbane Datenplattform

Das Betriebssystem der Stadt: bindet Sensorik und Fachsysteme an, verwaltet Daten, regelt Zugriffe und ermöglicht skalierbare Anwendungen – von KI‑Routen bis Bürger‑Warnapps.

Über dataMatters

Das Kölner Startup dataMatters, eine Ausgründung der RWTH Aachen, setzt auf die Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in reale Anwendungen. Gründer Dr. Daniel Trauth verfolgt mit seinem Unternehmen einen pragmatischen Ansatz: Statt auf Wagniskapital setzt dataMatters auf zufriedene Kunden und konkrete Einsatzgebiete wie Smart Cities, Smart Buildings und IoT-Anwendungen. (DEKOM, 28.10.2025)  Mehr Infos hier…

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  • 40 Maßnahmen sollen Genehmigungsprozesse vereinfachen und Investitionen beschleunigen  
  • Länder und Kommunen werden eng in Umsetzung eingebunden

Das Bundesverkehrsministerium hat den Entwurf des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 vorgelegt und zur Verbändebeteiligung freigegeben. Die neue Strategie umfasst rund 40 Maßnahmen in fünf Handlungsfeldern und soll den Weg zu einem flächendeckenden, bedarfsgerechten Ladenetz für Elektrofahrzeuge ebnen. Ein Kabinettsbeschluss wird noch für Herbst 2025 angestrebt. „Wer laden will, muss laden können!“, fasst Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder das Ziel zusammen. Dieses könne nur gemeinsam mit Ländern, Kommunen, Unternehmen und Investoren erreicht werden. Die kommunale Ebene spielt dabei eine Schlüsselrolle, da vor Ort über Standorte, Genehmigungen und die konkrete Umsetzung entschieden wird. Der Masterplan konzentriert sich auf fünf zentrale Bereiche: Die Stärkung von Nachfrage und Investitionen, die Vereinfachung und Beschleunigung der Umsetzung, die Erhöhung von Wettbewerb und Preistransparenz, die bessere Integration ins Stromnetz sowie die Steigerung von Nutzerfreundlichkeit und Innovation. Besonders relevant für Kommunen sind die geplanten Vereinfachungen bei Genehmigungsprozessen. Diese sollen deutlich beschleunigt werden, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur voranzutreiben. Gleichzeitig müssen lokale Stromnetze für die zusätzlichen Anforderungen ertüchtigt werden – eine Herausforderung, die Stadtwerke und kommunale Energieversorger direkt betrifft. Das Ministerium hat bereits im Juni 2025 das Expertenforum klimafreundliche Mobilität und Infrastruktur (EKMI) gegründet, in dem Vertreter aus Industrie, Wirtschaft und Wissenschaft die Anforderungen an die künftige Ladeinfrastruktur diskutieren. Diese Expertise ist in den jetzt vorliegenden Entwurf eingeflossen. Der Masterplan adressiert sowohl die Bedürfnisse von Pkw als auch von Nutzfahrzeugen wie Lkw und Bussen. Gerade im ÖPNV-Bereich, wo viele Kommunen ihre Flotten auf Elektroantrieb umstellen, ist eine verlässliche Ladeinfrastruktur essentiell. Nach Auswertung der Rückmeldungen aus der Verbändeanhörung und der Ressortabstimmung soll der finalisierte Masterplan noch im Herbst 2025 vom Bundeskabinett beschlossen werden. Die Umsetzung der Maßnahmen könnte dann zeitnah beginnen. Für Kommunen bedeutet der Masterplan sowohl Chancen als auch Herausforderungen: Einerseits winken Investitionen und vereinfachte Verfahren, andererseits müssen lokale Planungsprozesse angepasst und die notwendige Infrastruktur geschaffen werden. Der Erfolg der E-Mobilitätswende wird maßgeblich davon abhängen, wie gut die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen funktioniert. Der Entwurf des Masterplans steht auf der Website des Bundesverkehrsministeriums zur Verfügung und kann hier runtergeladen werden. (BMV, 20.10.2025) Ganzer Artikel hier…

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Der EU-Beitrittsprozess Bosnien und Herzegowinas verdeutlicht, dass funktionierende Verwaltungen und lokale Stabilität über den Erfolg europäischer Integration entscheiden. Kommunen in ganz Europa stehen vor ähnlichen Herausforderungen: funktionierende Verwaltungen, verlässliche Institutionen und das Vertrauen der Bürger in staatliches Handeln zu sichern. Genau darum geht es auch im Westbalkan – dort allerdings unter weit schwierigeren Bedingungen. Der EU-Beitrittsprozess Bosnien und Herzegowinas ist damit weit mehr als Außenpolitik: Er ist ein Lackmustest dafür, wie tief europäische Werte von Rechtsstaatlichkeit, Transparenz und lokaler Selbstverwaltung tatsächlich verankert sind. Zwei Jahre nach unserem letzten Gespräch bewertet David McAllister MdEP, Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Europäischen Parlaments, im zweiteiligen DEKOM-Interview den Stand der Dinge – und erklärt, warum der Fortschritt in Sarajevo auch für kommunale Akteure in der EU von Bedeutung ist. Im ersten Teil analysiert er die geopolitische Lage, den Stand der Reformen und die Glaubwürdigkeit der EU-Erweiterungspolitik.

DEKOM: Herr McAllister, fast zwei Jahre nach unserem letzten Gespräch haben Beobachter zunehmend den Eindruck, der EU-Beitrittsprozess Bosnien und Herzegowinas sei ins Stocken geraten. Die Beitritts-verhandlungen haben noch immer nicht begonnen. Täuscht dieser Eindruck, oder wird der Westbalkan tatsächlich von anderen geopolitischen Krisen überlagert – sei es der Krieg in Gaza, die anhaltende Ukraine-Krise, Handelskonflikte oder auch innenpolitische Entwicklungen in EU-Staaten wie der Wahlsieg europaskeptischer Kräfte in der Slowakei?

McAllister: Der Europäische Rat hat am 15. Dezember 2022 die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit Bosnien und Herzegowina beschlossen. Das war ein wichtiger Schritt, der die europäische Perspektive des Landes bestätigt.

Natürlich steht die Europäische Union derzeit vor einer Vielzahl geopolitischer Herausforderungen – von der anhaltenden russischen Aggression gegen die Ukraine über Spannungen im Nahen Osten bis hin zu handelspolitischen Konflikten. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die Erweiterungspolitik allerdings wieder ganz oben auf die politische Agenda gerückt. Denn es zeigt sich, dass Stabilität, Rechtsstaatlichkeit und demokratische Strukturen in unserer unmittelbaren Nachbarschaft eine Frage europäischer Sicherheit sind.

Die EU unterstützt weiterhin tatkräftig Bosnien und Herzegowina. Dabei müssen insbesondere die Reformfortschritte, die politische Stabilität und die Bedeutung der europäischen Perspektive als verbindende Kraft für alle Bevölkerungsgruppen im Vordergrund stehen. Der weite Weg Bosnien-Herzegowinas kann nur durch glaubwürdige Reformen und durch die Bewahrung der territorialen Integrität in die EU führen. Es liegt an den politischen Akteuren vor Ort, alle notwendigen Reformen konsequent umzusetzen.

DEKOM: Damals sprachen Sie von einer positiven Dynamik und der Liste mit 14 Prioritäten, die BIH erfüllen muss. Wo steht das Land heute konkret bei der Umsetzung dieser Kriterien? Gibt es Bereiche, in denen Sie deutliche Fortschritte sehen – und welche der 14 Punkte erweisen sich als besonders hartnäckige Hindernisse?

McAllister: In den vergangenen zwei Jahren hat Bosnien und Herzegowina wichtige Fortschritte erzielt. Dennoch bleibt der Reformprozess weiterhin unvollständig. Es wurden mehrere zentrale Gesetze verabschiedet – etwa zur Grenzkontrolle und oder zum Datenschutz. Das Land steuert damit auf europäische Standards zu. Auch die Annahme einer nationalen Anti-Korruptionsstrategie für den Zeitraum 2024 bis 2028 sowie der zugehörige Aktionsplan belegen eine grundsätzliche Reformbereitschaft.

Eine der 14 Prioritäten der Europäischen Kommission ist erfüllt: die kontinuierliche und konstruktive Arbeit im parlamentarischen Stabilisierungs- und Assoziierungsausschuss zwischen der EU und Bosnien und Herzegowina. Das sichert die aktive Einbindung auf parlamentarischer Ebene.

Das Europäische Parlament hat in seiner jüngsten Entschließung im Juli fortbestehende Schwächen benannt, insbesondere mit Blick auf Rechtsstaatlichkeit und institutionelle Koordination. Dringend geboten ist ein neues Gesetz über die Gerichte sowie über den Hohen Justiz- und Staatsanwaltsrat. Beide müssen vollständig im Einklang mit den Empfehlungen der Venedig-Kommission sein. Nur so kann eine unabhängige, transparente und effiziente nationale Justiz gewährleistet werden.

Hinzu kommen weitere Reformfelder: Das Gesetz über Interessenkonflikte wurde zwar angenommen, entspricht aber noch nicht in allen Punkten den europäischen Standards. Fortschritte gibt es beim Kampf gegen die Korruption und bei der Zusammenarbeit mit der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust). Doch das Vorgehen gegen organisierte Kriminalität bleibt herausfordernd. Auch die Reform der öffentlichen Verwaltung, den Staatsdienst zu entpolitisieren und die Meinungs- und Medienfreiheit zu stärken sind für den weiteren EU-Kurs entscheidend.

Ein besonders hartnäckiges Hindernis bleibt die fehlende Einigung über Verfassungs- und Wahlrechtsreformen. Das Europäische Parlament hat klar hervorgehoben, dass diese Reformen im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention stehen müssen, um Diskriminierung im Wahlprozess zu beenden und die Gleichheit aller Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des bosnischen Verfassungsgerichts müssen umgesetzt werden. Gleichzeitig gilt es, die im März 2024 eingeführten Integritätsstandards im Wahlgesetz konsequent umzusetzen, um das Vertrauen in die Wahlen wiederherzustellen.

DEKOM: Sie haben 2023 selbstkritisch eingeräumt, dass die EU durch ihre ‚zögerliche Haltung‘ an Glaubwürdigkeit auf dem Westbalkan verloren hat. Hat sich daran etwas geändert? Und wie begegnen Sie der wachsenden Frustration in der Region, dass das ‚Versprechen von Thessaloniki‘ von 2003 nach über 20 Jahren noch immer nicht eingelöst ist?

McAllister: Die Erweiterungspolitik ist eines der wirksamsten außenpolitischen Instrumente der Europäischen Union – und zugleich eine geostrategische Investition in Frieden, Demokratie und Stabilität auf unserem Kontinent. Das „Versprechen von Thessaloniki“ gilt fort und es wird Schritt für Schritt mit Leben gefüllt. Zugleich ist die EU-Erweiterung weder Automatismus noch Symbolpolitik. Sie beruht auf klaren Kriterien, auf Reformen, auf Rechtsstaatlichkeit und auf demokratischer Reife. Fortschritt wird nach Leistung gemessen, nicht nach politischer Rhetorik.

Gleichzeitig muss sich auch die Europäische Union selbst auf eine neue Erweiterungsrunde vorbereiten – institutionell, finanziell und politisch. Nur wenn die EU ihre internen Entscheidungsprozesse effizienter gestaltet und ihre Strukturen modernisiert, kann eine weitere Erweiterung glaubhaft und nachhaltig gelingen. Mehr als 20 Jahre nach Thessaloniki erwarten die Menschen in den Beitrittsländern sichtbare Fortschritte. Doch der Weg der europäischen Integration ist kein rein technischer, sondern ein tiefgreifender politischer und gesellschaftlicher Transformationsprozess.

DEKOM: Können Sie uns einen realistischen zeitlichen Horizont nennen? Wann rechnen Sie frühestens mit dem tatsächlichen Beginn der Beitrittsverhandlungen mit Bosnien und Herzegowina – und unter welchen Voraussetzungen könnte dieser Startschuss noch 2025 oder 2026 fallen?

McAllister: Der „zeitliche Horizont“ des EU-Beitritts hängt allein davon ab, wann Bosnien und Herzegowina die noch offenen Bedingungen erfüllt. Die Beschlüsse des Rates sind eindeutig: Sobald die Empfehlungen der Europäischen Kommission – insbesondere im Hinblick auf Justizreform, Korruptionsbekämpfung und institutioneller Koordination – umgesetzt sind, kann der Rat den Verhandlungsrahmen annehmen und die erste Regierungskonferenz einberufen.

Dafür müssen allerdings wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört die Verabschiedung eines neuen Gerichts- und Justizgesetzes, die vollständige Umsetzung der Gesetze zu Interessenkonflikten und öffentlicher Verwaltung sowie die Ernennung eines Chefverhandlers, der die Beitrittsverhandlungen auf bosnischer Seite koordiniert. Wann dies gelingt, hängt vom echten politischen Willen in Sarajevo ab. Die EU steht bereit. Doch wir erwarten, dass alle Akteure konstruktiv zusammenarbeiten und die Reformagenda mit Nachdruck umsetzen.

DEKOM: Vielen Dank!

Im zweiten Teil unseres Interviews, der in der kommenden Ausgabe erscheint, spricht David McAllister über die konkreten nächsten Schritte im Beitrittsprozess, die Stimmung in der bosnisch-herzegowinischen Bevölkerung und bewertet das Agieren der politisch Verantwortlichen in Sarajevo – einschließlich der kritischen Situation in der Republika Srpska. (DEKOM, 28.10.2025)

Zur Person

David McAllister ist CDU-Politiker und seit 2014 Mitglied des Europäischen Parlaments sowie seit 2017 Vorsitzender des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten. Er war von 2010 bis 2013 Ministerpräsident von Niedersachsen und zuvor kommunalpolitisch aktiv, unter anderem als Bürgermeister von Bad Bederkesa (2001-2002). (DEKOM, 28.10.2025) Mehr Infos zu David McAllister hier…

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Städte und Gemeinden in Deutschland geben immer mehr Geld für Soziales und Verwaltung aus. Für Investitionen bleibt immer weniger übrig, zeigen neue Zahlen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Dafür verantwortlich sind vor allem Bund und Länder. Deutschlands Städte und Gemeinden müssen heute deutlich mehr Geld für soziale Leistungen und Verwaltung aufbringen als früher. Eine IW-Studie zeigt, dass der Anteil der Sozialausgaben – etwa für Kinderbetreuung und Sozialhilfe – von 25 Prozent (1992) auf fast 38 Prozent (2022) gestiegen ist. Auch die Verwaltungskosten legten stark zu und machen inzwischen rund 20 Prozent des kommunalen Budgets aus. Gleichzeitig ist der Anteil für Infrastrukturmaßnahmen wie Straßenbau, Abwasser- und Müllentsorgung von 34 Prozent auf nur noch 20 Prozent gesunken. Oft gilt: Der Bund bestimmt, die Kommunen müssen zahlen. Und der Bund verlangt den Kommunen finanziell einiges ab – etwa durch den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung oder höhere Leistungen in der Sozialhilfe. Das zeigt sich deutlich bei den inflationsbereinigten Ausgaben pro Einwohner: Zwischen 1992 und 2022 stiegen die Kosten für Soziales und Jugend von 759 auf 1.675 Euro – ein Bereich, in dem die Kommunen wenig Mitspracherecht haben. Die Verwaltungskosten haben sich in den vergangenen drei Jahrzehnten zudem mehr als verdoppelt und sind von 375 auf 923 Euro gestiegen. Für Aufgaben, bei denen die Kommunen selbst entscheiden können – etwa beim Straßen- oder Wohnungsbau – bleibt kaum Geld übrig. 2022 floss nur jeder fünfte Euro in entsprechende Projekte, 1992 war es noch jeder dritte. Auch die Sachinvestitionen sind zurückgegangen: Ihr Anteil sank von 21 auf 12 Prozent. Der Investitionsstau steigt damit weiter an. Zugleich erreichte das Defizit der Kommunen im Jahr 2024 mit knapp 25 Milliarden Euro einen neuen Rekord. „Die Bürger zahlen den Ausbau der Sozialleistungen der vergangenen Jahrzehnte heute mit kaputten Straßen und maroden Schulen“, sagt IW-Finanzexperte Björn Kauder. Der Bund und die Länder müssten die Kommunen finanziell so ausstatten, dass Investitionen nicht auf der Strecke bleiben. Gleichzeitig gebe es in den Städten und Gemeinden erhebliches Sparpotenzial, vor allem durch eine effizientere Verwaltung. (IW Köln, 24.10.20325) Ganzer Artikel hier…

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Eine neue Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) analysiert die gegenwärtige Finanzsituation der Kommunen und beschreibt Wege aus der finanziellen Schieflage. Marode Schulen, ausgedünnter Nahverkehr, fehlende Kitaplätze – vielerorts geraten Kommunen bei der öffentlichen Daseinsvorsorge an ihre Grenzen. Eine neue Studie, die das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) erstellt hat, zeigt: Die Finanzlage vieler Städte, Landkreise und Gemeinden in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verschärft. Hauptursachen sind eine strukturelle Unterfinanzierung, steigende Sozialausgaben und ein unübersichtliches Angebot an Förderprogrammen. Insgesamt erschwert dies auch Investitionen. „Kommunen sind das Fundament unserer Demokratie. Ohne ausreichende finanzielle Mittel können sie ihre Aufgaben in den Bereichen Bildung, sozialer Teilhabe und Klimaschutz nicht erfüllen“, betont Dr. Christian Raffer, Studienautor und wissenschaftlicher Projektleiter am Difu. Die neue Difu-Studie „Kommunale Grundfinanzierung“ zeigt, dass die Einnahmenbasis vieler Kommunen im Verhältnis zu ihren Verpflichtungen auf der Ausgabenseite zu gering ist – und die Unterschiede zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen weiterwachsen. Insbesondere fehlt es vielerorts an den Mitteln für dringend notwendige Investitionen. Ohne grundlegende Reformen droht jedoch eine zunehmende Verschärfung – mit negativen Folgen für gleichwertige Lebensverhältnisse und den sozialen Zusammenhalt. Zudem bremst die Unterfinanzierung zentrale Zukunftsaufgaben: „Fehlen den Kommunen Mittel für Investitionen, geraten auch die sozialökologische Transformation und das Erreichen des Ziels der Klimaneutralität bis 2045 ins Stocken“, warnt Studienautor und Teamleiter Dr. Henrik Scheller vom Difu.  Dies umfasse etwa Investitionen in klimaneutrale Sportstätten oder Verwaltungsgebäude. Das Gutachten empfiehlt eine grundlegende Neuordnung der kommunalen Finanzen. Kurzfristig sollten der Bund und die Länder insbesondere weitere Sozialausgaben übernehmen, um finanzschwache Kommunen gezielt zu entlasten, eine bundesweite Lösung für kommunale Altschulden schaffen sowie das Förderwesen vereinfachen und digitalisieren, um Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Investitionen zu beschleunigen. Auch das neue Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ sollte die Bedarfe der Kommunen berücksichtigen und darüber hinaus kleinen und finanzschwachen Kommunen keine unverhältnismäßige bürokratische Last aufbürden. Langfristig plädieren die Autoren für strukturelle Reformen des Gemeindefinanzsystems. Diese beinhalten beispielsweise eine Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer Wertschöpfungssteuer, eine gerechtere Verteilung der Gemeinschaftssteuern zugunsten der Kommunen und eine Harmonisierung der kommunalen Finanzausgleichssysteme zwischen den Bundesländern. (Difu, 23.10.2025) Ganzer Artikel hier…

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Entgegen der vorherrschenden Meinung, sind von Senioren verursachte Unfälle mit Verletzten und Getöteten nicht nur auf kognitive Defizite zurückzuführen, sondern sogar überwiegend auf akute medizinische Ereignisse oder Notfälle. Das ist das wesentliche Ergebnis einer in Berlin vorgestellten Studie der Unfallforschung der Björn Steiger Stiftung. „Je älter der Verursacher des Unfalls, umso häufiger sind körperliche und geistige Mängel die Ursache“, sagt Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung. Im Detail habe die Studie, Schwindel, Unwohlsein, Krämpfe, Ohnmachtsanfälle bis hin zu lebensbedrohlichen Ereignissen, wie Herzinfarkt oder Schlaganfall in erheblichem Ausmaß gefunden. Verpflichtende Gesundheitstests machten nach Aussagen Brockmanns gleichwohl keinen Sinn, da sich in den meisten Fällen diese Ereignisse schwer oder gar nicht vorhersagen lassen. Insofern sei es auch richtig, dass die EU keine Gesundheitstests vorschreibe. Die Forscher hatten für die Studie die Unfalldaten von 230.000 polizeilich aufgenommen Unfällen detailliert untersucht. Anhand der neuesten Mobilitätsdaten konnten sie auch erstmals die verursachten Unfälle mit Personenschaden fahrleistungsbezogen für das Jahr 2024 neu berechnen. Danach ist das Risiko, einen solchen Unfall zu verursachen, beinahe genauso hoch, wie in der Hochrisikogruppe der Fahrer zwischen 18 und 24 Jahren. Brockmann sieht für die Früherkennung die Hausärzte in einer Schlüsselstellung. Mit Hilfe eines noch zu entwickelnden Frage- und Untersuchungsverfahrens könnten zumindest problematische Fälle besser identifiziert und optimal medikamentös eingestellt werden. Allerdings sei dies zeitlich aufwendig und erfordere daher eine angemessene Vergütung.  Dies helfe jedoch nichts, wenn die Patienten ihre Medikation nicht befolgen. Gute Dienste könnten sogenannte „wearables“ leisten, die heute schon dauerhaft den Blutdruck und einfache Parameter messen und sogar auf Knopfdruck ein einfaches EKG erstellen können. In unvermittelt auftretenden Situationen während der Fahrt nütze das allerdings nichts. Hier machten Bemühungen einzelner Fahrzeughersteller Hoffnung, die KI-gestützt Fahrdaten, Augenbewegungen und per Lenkradsensor abgenommene Parameter so verschneiden können, dass kritische Situationen nicht nur erkannt werden, sondern das Fahrzeug auch automatisch zum sicheren Stillstand geführt wird. Brockmann forderte angesichts des enormen Potentials alle Hersteller auf, diese Technik rasch in Serie zu bringen. Auf die kognitiven Defizite als Unfallursache bezogen sagte Brockmann, dass Senioren diese Defizite oft sehr gut durch angepasstes Fahrverhalten kompensieren könnten. Gleichwohl seien sogenannte Rückmeldefahrten oder Fahrfitnesschecks vor allem zur Selbsterkenntnis zu empfehlen. Da kognitive Defizite aber nach der vorgelegten Studie nur einen Teil des Problems darstellten, fehle die Grundlage für eine Verpflichtung dazu. (Björn Steiger Stiftung, 28.10.2025) Ganzer Artikel hier…

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84 Prozent der deutschen Unternehmen sehen in der schlechten Verkehrsinfrastruktur eine wirtschaftliche Belastung, zeigt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Mittel aus dem Sondervermögen könnten helfen – wenn sie tatsächlich in Straßen und Schienen investiert werden. Die marode Verkehrsinfrastruktur belastet die Unternehmen in Deutschland aktuell so stark wie noch nie. 84 Prozent der Firmen sehen sich durch die mangelhafte Verkehrsinfrastruktur in ihrer Geschäftstätigkeit regelmäßig beeinträchtigt – ein neuer Rekordwert. 2018 waren es 67 Prozent, 2013 nur 59 Prozent der Unternehmen. Mehr als jedes vierte Unternehmen fühlt sich aktuell sogar stark belastet. Das geht aus einer IW-Unternehmensumfrage hervor. Der Straßenverkehr ist das größte Problem: 92 Prozent der Unternehmen, die sich durch Infrastrukturmängel eingeschränkt fühlen, nennen Straßenmängel als eine der Ursachen. Im Jahr 2013 waren es 64 Prozent. Auch der Schienenverkehr bereitet zunehmend Sorgen: 71 Prozent der betroffenen Unternehmen betrachten ihn als Standortproblem. Mehr als die Hälfte von ihnen berichtet sogar von erheblichen Einschränkungen. Seit 2013 hat sich dieser Wert verachtfacht. Von Problemen im Luft- bzw. Schiffsverkehr sind jeweils knapp 34 Prozent der Unternehmen betroffen. „Grundsätzlich ist das Sondervermögen der Bundesregierung ein geeignetes Mittel, um die Verkehrsinfrastruktur zu verbessern“, sagt IW-Experte Thomas Puls. Doch die Milliarden dürften nicht dazu verwendet werden, Löcher in den Sozialkassen zu stopfen. So sollen im Jahr 2026 etwa 19 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen in den Schienenverkehr fließen, allerdings werden gleichzeitig fast 14 Milliarden Euro aus dem Kernhaushalt gestrichen. „Die Verkehrsinfrastruktur ist ein Bremsklotz für die deutsche Wirtschaft geworden. Das Geld muss auch dort ankommen, wo es gebraucht wird. Sonst verpassen wir den Anschluss“ mahnt Puls. (IW Köln, 23.10.2025) Ganzer Artikel hier…

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Der Mietmarkt in deutschen Großstädten spaltet sich zunehmend. Während bei bestehenden Verträgen die Mieten nur moderat zulegten, stiegen die Mieten bei Neuverträgen in den sieben größten deutschen Städten seit 2013 um rund 75%. „Diese Entwicklung droht zum sozialen Sprengstoff und zum Wachstumshemmnis für Städte zu werden“, warnt Ifo-Forscher Oliver Falck, einer der Autoren der Untersuchung. Wenn sich Arbeitskräfte das Wohnen in den Metropolen nicht mehr leisten könnten, verliere der städtische Arbeitsmarkt an Dynamik. Die Ifo-Forscher errechneten, dass Mieten bei Neuverträgen im Schnitt 4,50 Euro pro Quadratmeter über denen bestehender Verträge liegen – ein Aufschlag von rund 48 Prozent. Besonders stark fällt die Differenz in Berlin aus (rund 70 Prozent), gefolgt von München (45 Prozent) und Hamburg (37 Prozent). In Köln, Frankfurt, Stuttgart und Düsseldorf liegen die Werte zwischen 30 und 36 Prozent. „Auf dem Wohnungsmarkt öffnet sich zunehmend eine Schere“, so Ifo-Koautor Simon Krause. Während Mieterinnen und Mieter im Bestand von stabilen Preisen profitieren, zahlen Wohnungssuchende bei Neuvermietungen deutlich mehr. „Das kann bei gleicher Lage und Größe mehrere hundert Euro Unterschied im Monat bedeuten – der Mietmarkt wird zur Lotterie.“ Die Forscher haben erstmals die Mietbelastung nach Bestand und Neuvermietung getrennt analysiert. Ergebnis: Im Bestand bleibt die Belastung einkommensschwacher Haushalte seit Jahren bei etwa 35 Prozent des verfügbaren Einkommens. Bei Neuverträgen liegt sie dagegen inzwischen bei fast 50 Prozent. „Viele Menschen bleiben deshalb lieber in ihrer günstigen Wohnung, auch wenn sie nicht mehr zu ihrer Lebenssituation passt“, erklärt Ifo-Forscher Pascal Zamorski. Das senke die räumliche Mobilität und schränke die Verfügbarkeit von Arbeitskräften ein. Das Ifo-Institut fordert, stärker auf der Angebotsseite anzusetzen: effizientere Nutzung des Wohnungsbestands, schnellere Genehmigungen und gezielte Förderung bezahlbarer Wohnungen. Eine reine Mietpreisregulierung könne kurzfristig dämpfen, löse aber das Problem des knappen Wohnraums nicht. Der Bundestag hat mit dem sogenannten Bau-Turbo inzwischen reagiert. Das Gesetz soll Genehmigungsverfahren in den Kommunen beschleunigen – sowohl für Neubauten als auch für Nachverdichtungen und Aufstockungen etwa auf Supermärkten. Ziel ist, den brachliegenden Wohnungsbau wieder in Gang zu bringen. (ifo, 13.10.2025) Ganzer Artikel hier…

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Schleswig-Holstein hat als erstes deutsches Bundesland seine gesamte Landesverwaltung auf Open-Source-E-Mail-Systeme umgestellt – ein Schritt, der bundesweit Beachtung findet. Rund 40.000 Postfächer wurden in einem halben Jahr von Microsoft Exchange und Outlook auf Open-Xchange und Thunderbird migriert. Das Projekt markiert einen zentralen Meilenstein der Open Innovation und Open Source Strategie Schleswig-Holstein, mit der das Land digitale Abhängigkeiten von großen Tech-Konzernen beenden und seine digitale Souveränität sichern will.

Parallel ersetzt die Landes-IT Microsoft Office durch LibreOffice, nutzt Nextcloud als Plattform für die Zusammenarbeit, OpenTalk für Videokonferenzen und testet den Einsatz von Linux als Betriebssystem. Auch die Telefonie soll künftig auf offene Lösungen umgestellt werden.

Im Interview mit dem Deutschen Kommunalinformationsdienst (DEKOM) erläutert Digitalminister Dirk Schrödter (CDU), wie weit Schleswig-Holstein auf dem Weg zur digitalen Unabhängigkeit ist, welche Lehren sich aus der Großumstellung ziehen lassen – und warum Open Source auch für Kommunen, etwa bei der Wärmeplanung, eine echte Zukunftsperspektive bietet.

DEKOM: Wo stehen Sie aktuell mit der Einführung der neuen E-Mail- und Office-Programme?

Schrödter: Wir haben in unserer Landesverwaltung am 2. Oktober den Umstieg des Mailsystems von Microsoft Exchange und Outlook auf die Open-Source-Lösungen Open-Xchange und Thunderbird vollständig vollzogen – damit endet ein sechsmonatiger Umstellungsprozess mit mehr als 40.000 Postfächern mit insgesamt deutlich mehr als 100 Millionen E-Mails und Kalendereinträgen. Wir sind dadurch in Schleswig-Holstein dem Ziel eines digital souveränen IT-Arbeitsplatzes ein großes Stück nähergekommen. Wir wollen unabhängig werden von großen Tech-Konzernen und die digitale Souveränität sicherstellen. Jetzt können wir auch bei der E-Mail-Kommunikation sagen: Mission erfüllt. Bereits im vergangenen Jahr hatten wir damit begonnen, LibreOffice als neue Standard-Bürosoftware auszurollen und Microsoft Office zu ersetzen. Mit der aktuellen Umstellung des Mailsystems wird jetzt auch schrittweise MS Office von den Landesrechnern deinstalliert.

Übrigens: Unsere Open Innovation und Open Source Strategie Schleswig-Holstein umfasst weitere Bereiche der Landes-IT: Die Software Nextcloud ersetzt Schritt für Schritt Microsoft SharePoint als zentrale Plattform für Zusammenarbeit und wird bereits in zahlreichen Verwaltungen aktiv genutzt. Bei den Videokonferenzen setzt das Land auf die Lösung OpenTalk. Auch wird der Einsatz des Betriebssystems Linux als Alternative zu Windows erprobt. Schließlich sollen auch die Telefonsysteme umgestellt und mit einer Open-Source-Lösung betrieben werden. All das sind wichtige Bausteine auf dem Weg in die digitale Souveränität Schleswig-Holsteins – mit mehr Transparenz und Sicherheit für unsere Verwaltung sowie Innovationskraft für den Digitalstandort. Schleswig-Holstein ist schon jetzt digital unabhängiger, moderner und zukunftsfester geworden.

DEKOM: Wie stellt das Land sicher, dass die eingesetzte Open-Source-Software zuverlässig funktioniert und Sicherheitslücken schnell geschlossen werden? Welche Unterstützung erhalten Verwaltungen und ihre Mitarbeiter, damit die Umstellung im Alltag reibungslos gelingt?

Schrödter: Der konsequente schrittweise Umstellungsprozess der Landes-IT wurde über mehrere Jahre hinweg gemeinsam mit den Herstellern vorbereitet und in der „Open Innovation und Open Source Strategie Schleswig-Holstein“ beschrieben. Die Software wird sowohl auf den Arbeitsplätzen als auch serverseitig im Rechenzentrum bei unserem IT-Dienstleister regelmäßig auf Sicherheitslücken geprüft und aktualisiert. Im Gegensatz zu den üblichen proprietären Lösungen können durch die Einsehbarkeit des Quellcodes Sicherheitslücken schneller entdeckt und geschlossen werden. Zudem können unerwünschte Datenabflüsse verhindert werden.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können darüber hinaus auf eine Vielzahl von Tutorials, Anleitungen, E-Learning-Angeboten und auch klassischen Schulungen zurückgreifen. Während der Migration werden sie vor Ort unterstützt. Allein für Open-Xchange wurden 18 Lernvideos zur Verfügung gestellt. Die vergangenen Wochen und Monate haben zugleich gezeigt: Eine solche Umstellung ist keine Kleinigkeit. Wir sind echte Pioniere. Wir können nicht auf die Erfahrung anderer zurückgreifen – weltweit gibt es kaum ein vergleichbares Projekt dieser Größenordnung. Der große Dank gilt allen rund 30.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ohne ihre Unterstützung wäre diese Umstellung nicht möglich. Künftig können wir mit unseren Erfahrungswerten – von der Datenanalyse bis zum Monitoring im Rechenzentrum – anderen helfen und sie unterstützen, wenn sie sich auf den Weg machen, den wir gerade als erste beschreiten.

DEKOM: Schleswig-Holstein setzt stark auf offene Software und offene Daten. Wie stellen Sie sicher, dass unterschiedliche Programme und Fachverfahren künftig gut zusammenarbeiten und Kommunen nicht in neue Abhängigkeiten geraten?

Schrödter: Schleswig-Holstein ist ja mit dieser Umstellung nicht allein. Wir bemerken im IT-Markt einen zunehmenden Wandel hin zu Open-Source-Lösungen. Gerade durch den Einsatz von Open Source löst sich die öffentliche Verwaltung aus monopolhaften Abhängigkeiten und kann selbstbestimmt ihre Werkzeuge fortentwickeln. Offene Standards verhindern Abhängigkeiten. Anforderung an Lösungsanbieter, wie Fachverfahrenshersteller, wird zukünftig sein, ihre Lösungen mit offenen Schnittstellen und offenen Standards auszustatten. Viele Anbieter sind heute schon darauf eingerichtet.

DEKOM: Wie stellen Sie sicher, dass die neue Software sowohl den Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen genügt als auch langfristig wirtschaftlich ist? Gibt es eine Gesamtrechnung, die zeigt, ob sich die Umstellung für das Land am Ende rechnet?

Schrödter: Das Vorurteil, Open Source sei unsicher, ist falsch: Professionelle Anbieter sorgen für verlässliche Weiterentwicklung, Communities entdecken Schwachstellen schneller. So stärken wir unsere IT-Sicherheit. Die Kernfrage ist zudem: Kann der Staat jederzeit die Hoheit über seine IT und Daten wahren? Bei US-Anbietern ist das nicht gewährleistet. US-Firmen unterliegen dem Patriot Act – sie können gezwungen werden, Daten herauszugeben, egal wo diese gespeichert sind. Die sogenannten Hyperscaler behalten sich außerdem vor, Metadaten zu analysieren oder in die USA zu transferieren. Darum setzen wir auf Open Source, betrieben vom IT-Dienstleister Dataport. Für jedes Produkt gibt es eigene Sicherheitskonzepte. Die Transparenz im Quellcode erhöht die Sicherheit.

Was wir tun, ist wirtschaftlich im Sinne davon, dass wir über einen gewissen Zeitraum weniger Mittel einsetzen. Im Moment geht es natürlich darum zu investieren. Wir müssen die Software an die spezifischen Bedürfnisse unserer Verwaltung anpassen. Und das zahlt sich dann nach einer gewissen Zeit aus, weil wir nicht ständig neue Lizenzen kaufen müssen. Aber darum geht es am Ende nicht. Wir müssen die digitale Souveränität für Schleswig-Holstein, für Deutschland, für ganz Europa sichern. Wir sollten uns nicht immer fragen, was digitale Souveränität kosten darf.

DEKOM: Viele Kommunen stehen vor der Aufgabe, eine Wärmeplanung zu erstellen. Unterstützt das Land offene digitale Lösungen, mit denen Städte und Gemeinden diese Planung selbst steuern und transparent umsetzen können?

Schrödter: Wir prüfen aktuell gemeinsam mit dem vom Land initiierten DigitalHub.SH, welche Open-Source-Ansätze für eine kommunale Wärmeplanung grundsätzlich geeignet wären.

Hintergrund:

Im Juli 2025 besuchte Digitalminister Dirk Schrödter den EBERO FAB Campus in Norderstedt, um sich über praxisnahe Anwendungen offener Standards in der kommunalen Infrastruktur zu informieren. Im Mittelpunkt stand die von EBERO FAB und Partnern entwickelte Urban Data Platform (UDP), die es Städten und Stadtwerken ermöglicht, Daten aus unterschiedlichen Quellen sicher, interoperabel und kommunal gesteuert zu nutzen. Das Beispiel verdeutlicht, wie sich die Open-Source-Strategie des Landes in konkreten Projekten vor Ort widerspiegelt – und wie technische Offenheit, Datensouveränität und kommunale Innovationskraft zusammenwirken können. (DEKOM, 13.10.2025) Mehr Infos hier…

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Während Schleswig-Holstein beim Einsatz freier Software konsequent auf digitale Souveränität setzt, zeigt ein Blick in die Hauptstadt, wie weit der Weg vieler Verwaltungen noch ist. In Berlin liegt der Anteil quelloffener Fachverfahren derzeit bei gerade einmal 23 Prozent. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine parlamentarische Anfrage des SPD-Abgeordneten Jan Lehmann hervor. Das Ergebnis zeichnet ein ernüchterndes Bild: Der Umstieg auf offene Standards und Open-Source-Lösungen erfolgt bislang nur punktuell und ohne klare Gesamtstrategie. Der Berliner Senat hat nach eigenen Angaben keinen vollständigen Überblick darüber, welche Fachverfahren Microsoft Office direkt verwenden – etwa durch den Einsatz von „Word“ in Verwaltungsprozessen. Nur in besonders sensiblen Bereichen, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, wird teilweise auf Microsoft-Produkte verzichtet. Begründet wird das mit erhöhten Sicherheitsanforderungen. Gleichzeitig verweist die Verwaltung auf das neue EU-US Data Privacy Framework, das bestimmte US-Anbieter – darunter auch Microsoft – datenschutzrechtlich legitimiert. Damit droht die Grundsatzfrage digitaler Souveränität erneut hinter pragmatische Sicherheitsargumente zurückzutreten. Immerhin: Der Senat prüft inzwischen, ob künftig verbindlich offene Standards vorgeschrieben werden sollen. Damit ließe sich ein späterer Wechsel auf Open-Source-Lösungen schrittweise umsetzen, ohne die Verwaltung auf einen Schlag umstellen zu müssen. Auch die geltende IKT-Architektur des Landes Berlin (Version 1.95) setzt in Teilen auf Offenheit. Sie schreibt vor, dass alle neuen Fachverfahren HTML5-kompatibel und damit betriebssystemunabhängig sein müssen. Derzeit erfüllen bereits rund 48 Prozent der Verfahren diese Anforderung. Eine zentrale Voraussetzung für größere Fortschritte ist die geplante IKT-Zentralisierung: Sobald das ITDZ Berlin (IT-Dienstleistungszentrum) alle Computer der Berliner Verwaltung standardisiert verwaltet, könnte ein einheitlicher, quelloffener Arbeitsplatz – etwa auf Basis des „BerlinPC“ – realisiert werden. Doch bis dahin bleibt die Abhängigkeit von Windows-basierten Fachverfahren eine der größten Hürden. Viele Programme wurden ausschließlich für Microsoft-Betriebssysteme entwickelt, was nicht nur die Einführung alternativer Software erschwert, sondern auch bei internen Windows-Updates regelmäßig Kompatibilitätsprobleme verursacht. Politisch setzt Berlin auf Evolution statt Revolution. Bei jeder neuen Softwareeinführung soll künftig geprüft werden, ob eine Open-Source-Alternative verfügbar ist. Fachverfahren sollen langfristig webbasiert entwickelt und ältere Anwendungen schrittweise angepasst werden. Dieser inkrementelle Ansatz soll verhindern, dass ein abrupter Wechsel die Verwaltung überfordert. Gleichwohl bleibt der Rückstand im Ländervergleich deutlich: Während Schleswig-Holstein mit offener Software bereits produktiv arbeitet, steckt Berlin noch in der konzeptionellen Vorbereitung.

Fazit

Berlin steht damit exemplarisch für die Herausforderungen vieler Bundesländer: fehlende Übersicht, komplexe Fachverfahren und föderale IT-Strukturen bremsen den Fortschritt. Doch die Richtung ist vorgezeichnet. Offene Standards, webbasierte Anwendungen und eine zentral gesteuerte Infrastruktur sind die Grundpfeiler einer Verwaltung, die ihre digitale Souveränität langfristig sichern will. Ob Berlin den politischen Willen und die organisatorische Konsequenz aufbringt, den eingeschlagenen Weg zügig weiterzugehen, bleibt abzuwarten. (Jan Lehman MdA, 06.10.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die kommunale Wärmeplanung wird für Städte und Gemeinden zu einer zentralen Aufgabe der Energiewende. Seit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) sind alle Kommunen verpflichtet, bis spätestens 2028 einen Wärmeplan vorzulegen – größere Städte bereits bis Mitte 2026. Unterstützung bieten zunehmend digitale Werkzeuge, die Daten, Szenarien und Beteiligungsprozesse zusammenführen. Einer der Pioniere auf diesem Gebiet ist das Freiburger Unternehmen greenventory GmbH, das digitale Zwillinge für Energie- und Infrastruktursysteme entwickelt. „Unsere Plattformen helfen Kommunen, den komplexen Umbau der Wärmeversorgung datenbasiert und nachvollziehbar zu steuern“, sagt Geschäftsführer Dr. Sven Killinger.

Viele Kommunen starten in die Wärmeplanung mit unvollständigen oder heterogenen Datensätzen. Hier setzen digitale Zwillinge an: Sie kombinieren amtliche Geodaten, Open-Data-Quellen und Fernerkundungsdaten zu einem präzisen digitalen Abbild der Kommune. Darin lassen sich Wärmebedarfe, Potenziale erneuerbarer Energien oder Abwärmequellen sichtbar machen. „So entstehen belastbare Grundlagen für politische Entscheidungen – auch dort, wo bislang wenig Daten vorlagen“, erläutert Killinger. Für kleinere Kommunen sei das ein entscheidender Vorteil. Standardisierte Workflows und cloudbasierte Anwendungen reduzierten Planungsaufwand und Kosten deutlich. Gleichzeitig bleibe die Datensouveränität bei der Kommune: „Wir begleiten die Verwaltungen so, dass Wissen und Steuerungskompetenz vor Ort bleiben – nicht bei externen Gutachtern.“ Mehr als 400 Kommunen nutzen nach Angaben des Unternehmens bereits die Plattform. Beispiele sind Bad Neuenahr-Ahrweiler, Ingolstadt, Bielefeld oder Wedel.

In Bad Neuenahr-Ahrweiler entsteht derzeit ein umfassender Wärmeplan in Kooperation mit den Ahrtal-Werken und lokalen Akteuren. Im Fokus stehen Bestandsanalysen, Potenzialstudien und Beteiligungsprozesse.

In Ingolstadt wiederum wurde ein Energienutzungsplan entwickelt, der den Weg zur Klimaneutralität bis 2035 unterstützt.

Auch kleinere Städte setzen auf digitale Ansätze: In Staufen kombinierte die Verwaltung eine Online-PV-Kampagne mit kommunaler Förderkulisse und lokaler Handwerksbeteiligung – ein Beispiel für erfolgreiche Bürgeraktivierung. Innerhalb von neun Monaten stieg die Zahl neuer Photovoltaikanlagen um 20 Prozent. Die Wärmeplanung entwickelt sich weg vom einmaligen Gutachten hin zu einem fortschreibbaren Steuerungsprozess. „Digitale Zwillinge werden künftig kontinuierlich aktualisiert und für Monitoring, Förderanträge und Beteiligungsplattformen genutzt“, so Killinger.

Neue Standards bei Datenformaten, Schnittstellen und KI-gestützter Szenarioanalyse sollen zudem Interoperabilität und Planungssicherheit verbessern. Ein weiteres Zukunftsthema ist die Integration von Resilienz- und Klimaanpassung: Hitzeschutz, Starkregenmanagement und Energieplanung verschmelzen zunehmend zu einem Gesamtbild kommunaler Infrastrukturentwicklung.

Fazit

Die kommunale Wärmeplanung ist längst kein Nischenthema mehr, sondern Kernelement strategischer Daseinsvorsorge. Digitale Werkzeuge wie die von greenventory ermöglichen Kommunen, Daten, Akteure und Szenarien in einer Plattform zusammenzuführen – und damit fundierte Entscheidungen zu treffen. „Je früher Kommunen beginnen, ihre Datenbasis aufzubauen und digitale Planungsprozesse zu etablieren, desto besser können sie die Energiewende aktiv gestalten“, resümiert Dr. Sven Killinger. (DEKOM, 13.10.2025) Mehr Infos hier…  

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Immer mehr Beschäftigte in Deutschland arbeiten außerhalb ihres Wohnorts. Laut einer aktuellen Auswertung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) pendelten Mitte 2024 rund 20,6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über Gemeindegrenzen hinweg – das entspricht rund 60 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Vor allem die großen Städte ziehen weiter Menschen aus dem Umland an. München bleibt mit Abstand das wichtigste Ziel für Berufspendlerinnen und -pendler, gefolgt von Frankfurt am Main, Berlin, Hamburg und Köln. Besonders stark stiegen die Zahlen zuletzt in Köln, Frankfurt und Berlin. „Rund 42 Prozent der Beschäftigten arbeiten inzwischen in Großstädten. Diese üben als Arbeitsmarktzentren eine enorme Anziehungskraft aus“, sagt BBSR-Experte Thomas Pütz. Das habe spürbare Folgen für Verkehr, Umwelt und Lebensqualität – insbesondere in den Verdichtungsräumen. Während die Zahl der Pendelnden in den Ballungsräumen wächst, legen Beschäftigte in ländlichen Regionen oft deutlich längere Wege zurück. Besonders hohe durchschnittliche Pendeldistanzen wurden in den Landkreisen Märkisch-Oderland, Ludwigslust-Parchim und Altmarkkreis Salzwedel gemessen – jeweils über 27 Kilometer pro Strecke. Die Zahlen verdeutlichen, wie stark Wohnen, Arbeiten und Mobilität mittlerweile voneinander entkoppelt sind. Um die Belastungen durch den Pendelverkehr zu verringern, fordert das BBSR mehr Investitionen in öffentlichen Nahverkehr, sichere Radwege und Radschnellverbindungen sowie den Ausbau von Homeoffice- und Co-Working-Angeboten. Die Statistik beruht auf den Wohn- und Arbeitsorten aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zum Stichtag 30. Juni 2024. Erfasst werden keine tatsächlichen Pendelhäufigkeiten oder Verkehrsmittel, sondern strukturelle Pendelbeziehungen. Insgesamt weist die Erhebung rund 34,3 Millionen Beschäftigte aus. (BBSR, 10.10.2025) Ganzer Artikel hier…

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Der VKU weist darauf hin, dass die Laubbeseitigung nicht nur eine Frage der Stadtsauberkeit, sondern vor allem der Verkehrssicherheit ist. Wenn die Blätter fallen, beginnt für kommunale Stadtreinigungen eine arbeitsintensive Zeit des Jahres. Rund 75.000 Tonnen Laub sammeln die Stadtreiniger allein in den zehn größten deutschen Städten pro Saison. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) weist darauf hin, dass die Laubbeseitigung nicht nur eine Frage der Stadtsauberkeit, sondern vor allem der Verkehrssicherheit ist. Feuchtes Laub auf Gehwegen kann schnell zur Rutschfalle werden – besonders bei Regen oder beginnendem Frost. Deshalb ist es wichtig, dass Laub regelmäßig entfernt wird – sowohl durch die kommunalen Reinigungsdienste als auch durch Anwohnerinnen und Anwohner, die je nach kommunaler Satzung für die Gehwegreinigung zuständig sein können. Zunehmend problematisch für die Stadtreinigungen ist das sogenannte Littering – also das achtlose Wegwerfen von Müll im öffentlichen Raum. Gerade in der Laubsaison erschwert es die Arbeit zusätzlich: Zwischen den Blättern sammeln sich Verpackungsmüll, Zigarettenkippen und andere Abfälle, die mit dem Laub aufgenommen werden. Das verlängert die Reinigungszeiten, erhöht die Kosten und macht die Trennung von Laub und Restmüll aufwendiger. Hinzu kommt: Littering ist nicht nur ein Problem für die öffentliche Ordnung, sondern auch ein Umweltproblem. Zigarettenkippen enthalten Schadstoffe, die Böden und Gewässer belasten können. Plastikverpackungen zersetzen sich nur sehr langsam und gefährden Tiere, die sie mit Nahrung verwechseln. Besonders problematisch wird es, wenn dieser Müll mit dem Laub in die Bioabfallsammlung gelangt: Fremdstoffe wie Plastik oder Metall lassen sich im Kompostierungsprozess nur schwer verarbeiten und müssen mit zusätzlichem Aufwand entfernt werden. Gleichzeitig leidet die Qualität des Komposts, wenn der Biomüll verunreinigt ist – er kann dann oft nicht mehr sinnvoll für Gartenbau oder Landwirtschaft genutzt werden. Deshalb gilt: Müll gehört in den dafür vorgesehenen Abfallbehälter – und nicht achtlos auf die Straße oder zwischen das Laub. Wer richtig trennt und entsorgt, schützt Umwelt, Tiere und Ressourcen – und unterstützt die Arbeit der kommunalen Stadtreinigungen. Service-Tipps für die Laubentsorgung:

  • Laubkörbe bestellen: In vielen Kommunen können Bürgerinnen und Bürger kostenlose oder kostengünstige Laubkörbe über die Website der örtlichen Entsorgungsbetriebe bestellen. Diese werden an öffentlichen Straßen aufgestellt und regelmäßig geleert.
  • Biotonne oder Laubsack: Alternativ bieten viele Städte spezielle Laubsäcke an, die ebenfalls über die kommunalen Websites erhältlich sind.
  • Wertstoffhof: Laub kann dort kostenfrei oder gegen geringe Gebühr abgegeben werden.
  • Kompostieren: Im eigenen Garten ist Laub ein wertvoller Bodenverbesserer. Laubhaufen für Tiere: Sie bieten Igeln und anderen Nützlingen einen wichtigen Unterschlupf für den Winter.

Achtung Miniermotten!

Besonders Kastanien sind in diesem Jahr erneut stark von der Rosskastanienminiermotte (Cameraria ohridella) betroffen. Die Larven fressen sich durch das Blattinnere und sorgen für frühzeitigen Blattverlust. Das erschwert die Photosynthese und schwächt die Bäume erheblich. Der Verband kommunaler Unternehmen empfiehlt, das Laub von befallenen Kastanien zügig aufzusammeln und über die Biotonne oder Grüngut-Annahmestellen zu entsorgen – nicht auf dem eigenen Kompost. Nur bei fachgerechter Entsorgung werden die Larven zuverlässig abgetötet und eine weitere Ausbreitung verhindert. (VKU, 13.10.2025) Ganzer Artikel hier…

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Auf dem studentischen Wohnungsmarkt ist weiter keine Entspannung in Sicht. In nahezu allen Hochschulstädten Deutschlands sind die Mieten im vergangenen Jahr erneut gestiegen – wenn auch etwas moderater als in den Jahren zuvor. Von Entwarnung kann dennoch keine Rede sein: Bezahlbarer Wohnraum für Studierende bleibt Mangelware. Eine aktuelle Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt, dass nur in Bochum, Magdeburg und Chemnitz die BAföG-Wohnkostenpauschale von 380 Euro pro Monat ausreicht, um eine typische Studentenwohnung in Uninähe zu finanzieren. In allen anderen untersuchten 38 Hochschulstandorten liegen die Mieten darüber – häufig deutlich. Besonders teuer ist das studentische Wohnen in München, wo eine 30-Quadratmeter-Wohnung im ersten Halbjahr 2025 durchschnittlich rund 840 Euro warm kostete. Dahinter folgen Frankfurt am Main (730 Euro), Köln (690 Euro) und Heidelberg (670 Euro). Selbst in Berlin, einst für moderate Preise bekannt, lag die Warmmiete zuletzt bei etwa 660 Euro. Die hohen Mieten führen dazu, dass immer mehr Studierende in größerer Entfernung zu ihrer Hochschule wohnen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts benötigten 2024 rund 16 Prozent der Studierenden eine Stunde oder länger für den einfachen Weg zur Hochschule. Das betrifft mittlerweile fast jeden sechsten Studierenden. Finanziell belastet die Wohnsituation die Studierenden überdurchschnittlich stark: Im Durchschnitt gaben sie rund 53 Prozent ihres monatlichen Einkommens für Miete und Nebenkosten aus. Zum Vergleich: In der Gesamtbevölkerung liegt dieser Anteil bei etwa 25 Prozent. Zwar fiel der Mietanstieg im vergangenen Jahr mit durchschnittlich 2,3 Prozent etwas geringer aus, doch die Ursachen für die Knappheit bleiben bestehen. Steigende Baukosten, hohe Zinsen und langwierige Genehmigungsverfahren bremsen die Neubautätigkeit. Nach Berechnungen des ifo Instituts könnten im Jahr 2027 bundesweit nur noch rund 170.000 Wohnungen fertiggestellt werden – der Bedarf wäre jedoch etwa doppelt so hoch. Damit droht sich die studentische Wohnungsnot in den kommenden Jahren weiter zu verschärfen. Fachleute fordern, dass die Politik kurzfristig den Neubau von Wohnheimplätzen stärker fördert und die Programme von Bund und Ländern ausbaut. Mittel- und langfristig gehe es darum, Planungs- und Bauprozesse zu vereinfachen, Flächen effizienter zu nutzen und die Wohnraumförderung an die realen Mietniveaus in Hochschulstädten anzupassen. Denn klar ist: Ohne gezielte Anstrengungen von Hochschulträgern, Ländern und Kommunen droht das studentische Wohnen in vielen Städten zum sozialen Risiko zu werden – und damit auch die Attraktivität der Hochschulstandorte zu schwächen. (IWD, 07.10.2025) Ganzer Artikel hier…

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Mit Mieterstrom können Mieter günstigeren Solarstrom direkt vom Hausbesitzer beziehen. Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt: Das Modell lohnt sich und könnte einen großen Teil des Photovoltaik-Bedarfs decken. Bislang wird es jedoch kaum genutzt. Millionen Mieterhaushalte in Deutschland könnten von Solarstrom auf dem Dach profitieren. Das zeigt eine IW-Studie im Rahmen des Ariadne-Projekts, einem Zusammenschluss von 26 wissenschaftlichen Einrichtungen, die zur Energiewende forschen. Demnach könnten bis zu 20,4 Millionen Wohnungen in rund drei Millionen Mehrfamilienhäusern technisch mit Mieterstrom versorgt werden. Würde das Potenzial voll ausgeschöpft, ließen sich bis zu 60 Gigawatt Photovoltaik installieren – fast ein Drittel des Ausbauziels bis 2030. Beim Mieterstrom installieren Hausbesitzer, meist die Vermieter, eine Solaranlage und bieten den erzeugten Strom direkt den Bewohnern an. Diese schließen ihren Liefervertrag mit dem Vermieter ab. Weil dabei Netzentgelte und Abgaben entfallen, können die Mieter von günstigeren Preisen profitieren. Nur der restliche Stromverbrauch wird aus dem öffentlichen Netz versorgt. Besonders attraktiv ist das Modell, wenn es mit der Nutzung von Wärmepumpen oder E-Autos kombiniert wird. Auch für die Vermieter lohnt sich das Modell, zeigen die Berechnungen. Im Basisszenario ergibt sich für ein typisches Gebäude eine Rendite von 3,6 Prozent, unter Idealbedingungen sogar bis zu 18,5 Prozent – abhängig davon, wie viele Mieterhaushalte am Modell teilnehmen und wie gut die Größe der PV-Anlage und der Batterie an den Bedarf angepasst ist. Dennoch bleibt die Zahl der realisierten Projekte überschaubar: Bei der Bundesnetzagentur sind bislang nur rund 5.400 Mieterstromanlagen registriert – gegenüber gut vier Millionen Photovoltaik-Anlagen insgesamt.  „Vor allem bürokratische Hürden bremsen den Ausbau“, kommentiert Studienautor Ralph Henger die Ergebnisse. Die Vorgaben zur Strommessung und Abrechnung seien kompliziert, die Genehmigungsprozesse von PV-Anlagen durch die Netzbetreiber aufwendig. „Ohne Reformen bleiben wertvolle Potenziale ungenutzt“, warnt IW-Ökonom Henger. Nötig seien digitale Standardprozesse bei Zählerwechsel und der Anmeldung bei den Netz- und Messtellenbetreibern. Zudem sollte die Politik stärkere Anreize setzen, um Solarstrom gegenüber Netzstrom zu bevorzugen. (IW Köln, 04.10.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die Hundesteuer bleibt für Städte und Gemeinden eine verlässliche Einnahmequelle. Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts erzielten die Kommunen im Jahr 2024 rund 430 Millionen Euro aus der Hundesteuer – 2,2 Prozent mehr als im Vorjahr und fast 40 Prozent mehr als noch 2014. Damit erreicht die Steuer, die vielerorts zu den wenigen echten kommunalen Gestaltungsspielräumen zählt, einen neuen Höchststand. Die Hundesteuer ist eine klassische Gemeindesteuer, deren Höhe und Ausgestaltung jede Kommune selbst festlegt. Manche Städte staffeln sie nach der Anzahl der Hunde im Haushalt, andere differenzieren nach Hunderassen oder Gefährdungspotenzial. Die höheren Einnahmen bedeuten daher nicht zwangsläufig, dass mehr Hunde gehalten werden – vielerorts haben Kommunen ihre Sätze moderat angepasst oder Nachmeldungen stärker kontrolliert. Neben der Steuerbelastung steigen auch die laufenden Kosten der Tierhaltung weiter an. Hunde- und Katzenfutter kosteten 2024 im Durchschnitt 2,3 Prozent mehr als im Vorjahr – und sogar über 35 Prozent mehr als 2020. Die allgemeine Inflationsrate lag im gleichen Zeitraum bei 2,2 Prozent. Damit verteuert sich die Haltung eines Vierbeiners deutlich stärker als die Lebenshaltung insgesamt. Steigende Energie- und Rohstoffkosten, Transportpreise und höhere Anforderungen an Tierfutterproduktion schlagen auf die Verbraucherpreise durch. Für Städte und Gemeinden bleibt die Hundesteuer ein stetiger, aber vergleichsweise kleiner Beitrag zum Gesamthaushalt – gleichzeitig aber ein Symbol kommunaler Eigenständigkeit. Sie wird kaum als Lenkungsinstrument verstanden, sondern primär als Gemeindefinanzquelle mit Tradition. Obwohl die Einnahmen neue Rekorde erreichen, zeigt sich ein anderes Bild: Der Aufwand für Pflege, Tierarzt und Futter steigt schneller als die Einkommen vieler Haushalte. Die Hundehaltung bleibt für viele ein emotionales, zunehmend aber auch finanziell anspruchsvolles Thema.

Fazit

Während Kommunen von stetig wachsenden Hundesteuereinnahmen profitieren, müssen Tierhalterinnen und Tierhalter immer tiefer in die Tasche greifen. Zwischen kommunaler Finanzpolitik und privater Tierliebe zeigt sich damit ein vertrautes Muster: Was dem Haushalt hilft, belastet den Halter. (DESTATIS, 08.10.2025) Ganzer Artikel hier…

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Insbesondere in Kleinstädten und ländlichen Regionen wird es bis zum Jahr 2040 weniger Hausärztinnen und Hausärzte geben, als nötig wären. Das geht aus Berechnungen des BARMER Instituts für Gesundheitssystemforschung und der Bertelsmann Stiftung hervor. Für eine flächendeckende Versorgung braucht es bessere Digitalisierung der Prozesse in Hausarztpraxen, mehr Übertragung hausärztlicher Aufgaben auf therapeutische und pflegerische Berufe sowie eine gezielte Steuerung, um nachrückende Hausärztinnen und Hausärzte für die betroffenen Regionen zu gewinnen.

Viele Hausärztinnen und Hausärzte wollen in den kommenden Jahren ihre Arbeitszeit reduzieren oder das Berufsfeld ganz verlassen. Dazu kommen diejenigen, die regulär in den Ruhestand gehen. In Verbindung mit dem demografischen Wandel und dem steigenden Bedarf an Gesundheitsleistungen führt das dazu, dass die hausärztliche Versorgung in Westdeutschland bis zum Jahr 2040 ähnlich angespannt sein wird, wie heute bereits in den östlichen Bundesländern. Insbesondere für den ländlichen Raum und Kleinstädte gibt es ein Risiko für Unterversorgung. Das geht aus der gemeinsamen Studie des BARMER Instituts für Gesundheitssystemforschung (bifg) und der Bertelsmann Stiftung unter dem Dach des „Health Transformation Hub“ hervor. „Eine ausreichende Versorgung mit Hausärztinnen und Hausärzten ist wichtig für jede einzelne Kommune. Besonders im ländlichen Raum stärkt das die Zukunftsfähigkeit einer Region und damit auch das Vertrauen in die Demokratie. Deshalb muss es gelingen, die Bedarfslücken zu schließen“, sagt unsere Vorstandsvorsitzende, Brigitte Mohn.

Auch wenn bei den Hausärztinnen und Hausärzten ein Rückgang erwartet wird, muss das in der Gesamtheit nicht zwingend zu einer Unterversorgung führen. Um in einzelnen Regionen eine ohne weitere Reformen drohende Unterversorgung zu verhindern, würde es ausreichen, wenn in diesen Regionen in den kommenden 15 Jahren insgesamt 40 der nachrückenden Hausärztinnen und Hausärzte pro Jahr zusätzlich tätig werden. Eine Unterversorgung liegt vor, wenn der Sollwert der geplanten Hausarztsitze in einer Region um mehr als 25 Prozent unterschritten wird. Der Sollwert besagt, wie viele Sitze in einer Region für eine ausreichende Versorgung der Patientinnen und Patienten vorgesehen sind. Um bundesweit eine hausärztliche Versorgung auf vergleichbar hohem Niveau zu gewährleisten, müssten jährlich rund 160 Hausärztinnen und -ärzte, und damit zehn Prozent des Nachwuchses, gezielt für künftig schlechter versorgte Regionen gewonnen werden. In diesem Fall wäre die hausärztliche Versorgungsdichte in Deutschland überall auf vergleichbarem Niveau. „Es herrscht Handlungsbedarf. Eine begrenzte, zielgerichtete Tätigkeit eines Teils der künftigen Medizinerinnen und Medizinern in bestimmten Regionen würde dazu beitragen, eine Unterversorgung effektiv zu verhindern“, sagt Prof. Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER. Zusammen mit einer deutlich konsequenteren Übertragung ausgewählter Aufgaben auf nichtärztliche Assistenzberufe bestehe die Chance, Versorgung effizient und nah am Patienten zu gestalten. Um die Versorgung in den betroffenen Regionen zu sichern, braucht es gute Bedingungen, damit neu ausgebildete Hausärztinnen und -ärzte sich dort niederlassen. Darüber hinaus aber gilt es, schon länger diskutierte Lösungsansätze für eine Weiterentwicklung des Versorgungssystems umzusetzen. Hierzu zählen vor allem Gesundheitszentren mit Leistungen verschiedener Anbieter unter einem Dach, eine bessere Digitalisierung der Prozesse in Hausarztpraxen sowie eine stärkere Arbeitsteilung mit Angehörigen therapeutischer und pflegerischer Berufe – darunter Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger oder nicht ärztliche Praxisassistentinnen und -assistenten. Diese könnten, bei entsprechender Qualifizierung, bestimmte Aufgaben übernehmen, die bislang den Hausärztinnen und -ärzten vorbehalten sind. In den Berechnungen zur hausärztlichen Versorgung haben die Expertinnen und Experten des bifg erstmals kleinräumige demografische und arbeitsmarktbezogene Aspekte modelliert. Wie das Verhältnis aus Angebot und Bedarf an hausärztlicher Versorgung regional heute und in Zukunft ausfällt, verdeutlicht die Prognose von BARMER und Bertelsmann Stiftung in interaktiven Grafiken auf der Homepage des bifg. Diese basieren unter anderem auf einer repräsentativen Befragung der Bertelsmann Stiftung unter rund 3.700 Hausärztinnen und -ärzten, unter anderem zu ihren Zukunftsplänen, Arbeitszeitwünschen und dem Bedarf an Entlastung. Aus den Befragungsergebnissen, der Bevölkerungsvorausberechnung der Bertelsmann Stiftung auf Gemeindeebene und Informationen des Bundesarztregisters hat das bifg eine regionale Angebots- und Bedarfsprojektion bis zum Jahr 2040 erstellt. (Bertelsmann-Stiftung, 02.10.2025) Ganzer Artikel hier…   

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Die demografische Entwicklung stellt den deutschen Arbeitsmarkt langfristig vor tiefgreifende Veränderungen: Auf der einen Seite wächst die Bevölkerung, gleichzeitig nimmt die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter aufgrund der Alterung der Gesellschaft tendenziell ab. Besonders die Erwerbsbeteiligung der über 55-jährigen rückt immer stärker in den Fokus. Von den 34,2 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im erwerbsfähigen Alter waren 2024 rund 7,8 Millionen bzw. 23 Prozent im Alter von 55- bis unter 65 Jahren – ein neuer Höchststand. In den vergangenen zehn Jahren hat sich damit der Anteil der älteren sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an den Beschäftigten im Erwerbsalter insgesamt von knapp 17 Prozent auf 23 Prozent erhöht. Haupttreiber ist der demografische Effekt: die geburtenstarken Jahrgänge wachsen in die Altersgruppe der Älteren hinein. Zuletzt (Februar 2025) waren weiterhin Beschäftigungszuwächse bei den Älteren mit einem Plus von 66.000 bzw. einem Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Der Trend umfasst nicht alle Branchen gleich: Einen leichten Rückgang im Vorjahresvergleich gab es etwa im Verarbeitenden Gewerbe (-6.000 bzw. -0,4 Prozent), während im Dienstleistungsbereich die Beschäftigung von Älteren weiterhin wächst. Einige Branchen besonders von Alterung betroffen:  Die Altersstruktur der Beschäftigten hat sich in den vergangenen Jahren spürbar verschoben. Diese Entwicklung zeigt sich in allen Wirtschaftsbereichen, wenn auch unterschiedlich stark. Im Bereich der Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sowie im Verarbeitenden Gewerbe sind jeweils mehr als ein Viertel der Belegschaft im Alter von 55 bis unter 65 Jahren. Einen relativ hohen Anteil von Älteren verzeichnet auch die Öffentliche Verwaltung mit 29 Prozent. Im Gesundheitswesen sind es gut ein Fünftel der Beschäftigten, die voraussichtlich in den kommenden zehn Jahren altersbedingt aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Wiedereinstieg bleibt die größte Herausforderung:  Die Struktur der Arbeitslosigkeit folgt diesem Trend. Während 2014 580.000 der über 55 bis unter 65-Jährigen arbeitslos waren, waren es 2024 642.000. Zwischen 2014 und 2024 ist der Anteil der Älteren an allen Arbeitslosen im Erwerbsalter auf rund ein Viertel gestiegen, während ihre Arbeitslosenquote gesunken ist. Ursache dafür ist die steigende Erwerbsbeteiligung Älterer. Zwar haben ältere Beschäftigte ein deutlich geringeres Risko, arbeitslos zu werden als Jüngere. Verlieren sie jedoch den Job, haben sie es deutlich schwerer, wieder Fuß zu fassen. Im Schnitt sind Ältere 23 Wochen arbeitslos bis sie wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung finden, über alle Altersgruppen hinweg sind es 20 Wochen. Daniel Terzenbach, Vorstand Regionen betont: „Insgesamt hat sich der Arbeitsmarkt für Ältere in Deutschland vor allem aufgrund des demografischen Wandels verändert: die Babyboomer sind jetzt in dieser Altersgruppe angekommen. Dadurch verzeichnen wir Rekordbeschäftigung bei den Lebensälteren. Unternehmen, die langfristig wettbewerbsfähig sein wollen, setzen auch und gerade auf ältere Beschäftigte mit ihrer Erfahrung und Zuverlässigkeit. Vor allem beim Wiedereinstieg in Arbeit brauchen Ältere aber auch faire Chancen und passende Angebote. Fachkräftesicherung bedeutet: Wir müssen alle Altersgruppen mitdenken.“ (BA, 29.09.2025) Ganzer Artikel hier…

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