Samstag, November 1, 2025
Newsletter Ausgabe: 28. Oktober 2025

  • Städte und Gemeinden müssen Nachnutzungspläne überdenken
  • Verteidigungsministerium verspricht Dialog

Die geplante zivile Nachnutzung von rund 200 ehemaligen Militärliegenschaften ist vorerst vom Tisch. Das Bundesverteidigungsministerium hat ein Moratorium für die Konversion militärischer Flächen verhängt und führt diese einer „strategischen Liegenschaftsreserve der Bundeswehr“ zu. Grund ist der notwendige Aufwuchs der Streitkräfte, der neue Infrastrukturbedarfe schafft. Betroffen sind 187 ehemalige militärische Liegenschaften im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sowie 13 noch von der Bundeswehr betriebene Standorte, die entgegen früherer Beschlüsse nun doch nicht aus der Nutzung genommen werden. Dazu gehören prominente Flächen wie der ehemalige Fliegerhorst Fürstenfeldbruck und Teile des Flughafens Tegel in Berlin. Für viele Kommunen bedeutet die Entscheidung einen herben Rückschlag. Seit den 1990er Jahren und verstärkt nach Aussetzung der Wehrpflicht 2011 hatten Städte und Gemeinden umfangreiche Konversionsprojekte entwickelt. Wohngebiete, Gewerbeansiedlungen oder Bildungseinrichtungen sollten auf den freiwerdenden Flächen entstehen. Diese Planungen liegen nun auf Eis. „Wir sind uns der Tragweite der Entscheidung sehr bewusst und wissen, dass in vielen Fällen bereits Planungen bestehen, betroffene Flächen zivil zu nutzen“, räumt der für Infrastruktur zuständige Staatssekretär Hilmer ein. Das Ministerium verspricht einen engen Dialog mit Ländern und Kommunen, um „gute Wege zu finden, die sowohl die militärischen Erfordernisse als auch die kommunalen Interessen berücksichtigen“. In Fällen mit besonders dringendem Konversionsinteresse laufen bereits Gespräche zwischen Bund, Ländern und Standortkommunen. Das Verteidigungsministerium signalisiert Kompromissbereitschaft: Wo immer möglich, sollen bestehende zivile Planungen berücksichtigt werden. Die strategische Liegenschaftsreserve soll im Bedarfsfall kurzfristige Lösungen für Infrastrukturbedarfe der Bundeswehr ermöglichen. Dafür werden auch verfahrensrechtliche Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten militärischen Baurechts geschaffen. Die Reserve steht zudem für militärisch geeignete Liegenschaften offen, die der Bundeswehr von Dritten angeboten werden. Das Verteidigungsministerium versucht, den betroffenen Kommunen die Entscheidung auch mit strukturpolitischen Argumenten schmackhaft zu machen. Der Aufwuchs der Bundeswehr sei nicht nur sicherheitspolitisch zwingend, sondern biete auch „strukturpolitisch Chancen für unsere Kommunen und Länder“, so Staatssekretär Hilmer. Militärstandorte bedeuten Arbeitsplätze, Kaufkraft und Aufträge für die regionale Wirtschaft. Für die betroffenen Kommunen bleibt die Situation dennoch herausfordernd. Jahre der Konversionsplanung müssen neu bewertet, alternative Entwicklungsflächen gefunden werden. Der versprochene Dialog mit dem Bund wird zeigen, welche Kompromisse im Einzelfall möglich sind. (BMVg, 28.10.2025) Ganzer Artikel hier…

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Der Glasfaserausbau in Deutschland soll durch konkret messbare Ziele beschleunigt werden. Darauf verständigten sich Spitzenvertreter der Telekommunikationsbranche, Länder und Kommunen bei einem Treffen mit Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU). Eine entsprechende Vereinbarung soll im ersten Quartal 2026 stehen. „Wir wollen jetzt noch einmal richtig zulegen, damit Menschen überall – unterwegs, am Arbeitsplatz oder zuhause – schnell und mit glasklaren Verbindungen im Netz sind“, betonte Wildberger nach dem Gespräch. Er kündigte einen kontinuierlichen Austausch aller Akteure mit verbindlichen Zielen an und versicherte: „Ich werde persönlich dafür sorgen, dass der Ausbau Chefsache bleibt.“ An dem Treffen nahmen hochrangige Vertreter der Branche teil, darunter Telekom-Deutschlandchef Rodrigo Diehl und Vodafone-Deutschlandchef Marcel de Groot. Letzterer zeigte sich zufrieden mit dem Gespräch und verwies auf den klaren Willen zur schrittweisen Umstellung von DSL auf Gigabit-Internet mit messbaren Zeitplänen. Dabei betonte er, dass TV-Kabelanschlüsse von der langfristig geplanten Kupferabschaltung nicht betroffen seien. Stand der Glasfasererschließung Nach Angaben des Branchenverbandes VATM werden bis Jahresende 2025 etwa 54 Prozent der deutschen Haushalte mit Glasfaser erschlossen sein – das Kabel liegt dann vor dem Haus. Bei knapp 22 Prozent (rund 10 Millionen Haushalte) ist das Gebäude bereits angeschlossen. Die Zahl der aktiv genutzten Glasfaseranschlüsse soll Ende 2025 bei etwa 6 Millionen liegen. Die Wechselbereitschaft der Kunden bleibt allerdings verhalten. Laut VATM-Marktstudie wird DSL bis Ende 2030 die meistgenutzte Anschlusstechnologie bleiben. Das Bundesdigitalministerium rechnet mit einer vollständigen Abschaltung des Kupfernetzes im Zeitraum 2035 bis 2040. Bedeutung für kommunale Akteure Für Kommunen und Stadtwerke bedeutet die Vereinbarung mehr Planungssicherheit bei Infrastrukturprojekten. Die Festlegung verbindlicher Ausbauziele schafft einen verlässlichen Rahmen für eigene Investitionsentscheidungen und ermöglicht eine bessere Koordination zwischen öffentlichen und privaten Ausbauvorhaben. Gerade für kommunale Versorger, die zunehmend eigene Glasfasernetze aufbauen, bietet die angekündigte Vereinbarung wichtige Orientierung für die strategische Ausrichtung. Die Details der verbindlichen Ziele werden in den kommenden Monaten zwischen allen Beteiligten ausgehandelt. Der Fokus liegt dabei auf der Beschleunigung des Ausbaus bei gleichzeitiger Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs zwischen den verschiedenen Anbietern. (DEKOM, 28.10.2025) Mehr Infos hier…

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Der sogenannte Deutschland-Stack soll die digitale Souveränität von Staat und Verwaltung stärken. Mit ihm entsteht ein Rahmen für eine moderne, interoperable und sichere IT-Architektur in der öffentlichen Hand. Auf der Plattform deutschland-stack stellt das Bundesministerium des Innern und für Digitalisierung (BMID) erste Basiskomponenten vor – viele davon Open Source, entwickelt im Auftrag des Bundes.

Open Source gilt als wichtiger Baustein digitaler Unabhängigkeit. Nach den offiziellen Kriterien des BMID ist es jedoch keine zwingende Voraussetzung, sondern wird im Bewertungsrahmen lediglich positiv gewichtet. Vorrang haben Interoperabilität, Sicherheit, Datenschutzkonformität und die Einhaltung europäischer Rechtsstandards. Damit rücken auch Anbieter in den Fokus, die eigene Lösungen entwickeln und vollständig im europäischen Rechtsraum agieren.

Ein Beispiel ist Enginsight aus Jena. Das Unternehmen entwickelt eine vollständig eigenständige Plattform für Cybersecurity – ohne Drittabhängigkeiten, ohne proprietäre Fremdsoftware und mit ausschließlich deutscher Infrastruktur. Die Lösung wird in zahlreichen kommunalen und mittelständischen IT-Umgebungen eingesetzt, um Netzwerke, Server und Anwendungen automatisch auf Schwachstellen, Angriffe und Sicherheitsrisiken zu prüfen.

Enginsight steht für eine Form von technologischer Eigenständigkeit, die im Konzept des Deutschland-Stack ausdrücklich vorgesehen ist. Die Plattform ist ISO 27001-zertifiziert, erfüllt die Anforderungen von NIS2 und kann sowohl als SaaS als auch On-Premise betrieben werden – eine Option, die für kommunale IT-Verantwortliche zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Digitale Souveränität entsteht nicht allein durch offene Quellcodes, sondern auch durch verlässliche Technologien, die unter deutscher Rechtsaufsicht entwickelt, betrieben und geprüft werden. Der Deutschland-Stack bietet hierfür den übergeordneten Rahmen – und Unternehmen wie Enginsight liefern die praxisnahen Bausteine, mit denen sich dieser Anspruch in Verwaltung und Mittelstand umsetzen lässt.

Nicht zuletzt bleibt ein wesentlicher Teil der Wertschöpfung im Land, wenn öffentliche Einrichtungen auf Lösungen aus deutscher Entwicklung setzen – ein Beitrag zur Stärkung von Innovationskraft und wirtschaftlicher Stabilität in Zeiten wachsender Abhängigkeiten.(DEKOM, 28.10.2025) Impulspapier Deutschland-Stack hier…  Mehr Infos zu Enginsight hier…

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Kommunen stehen unter erheblichem Effizienz‑ und Finanzdruck. Gleichzeitig wächst der Bedarf, Entscheidungen schneller und datenbasiert zu treffen – von der Müllentsorgung über Grünflächenbewässerung bis zur Hochwasserwarnung. Dr. Daniel Trauth, Gründer des Kölner Startup dataMatters, erklärt im DEKOM‑Interview, warum urbane Datenplattformen dafür das „Betriebssystem der Stadt“ sind, wie aus Sensorik echte Mehrwert‑Apps werden und weshalb Vergaberecht, Beihilferegeln und Open‑Source‑Dogmen oft an der Realität vorbeigehen.

DEKOM: Viele Verwaltungen empfinden Digitalisierung noch als Zusatzlast. Zugleich fehlen Personal und Geld. Kommunale Entscheidungsprozesse sind oft zu langsam, während der Aufgabenberg wächst. Personal aufzustocken ist kaum möglich – für neue Aufgaben fehlen schlicht die Leute. Effizienzsteigerung gelingt daher vor allem über Technologie. Ein Beispiel: Nürnberg prüft Wohngeldanträge inzwischen mit einem für 12.000 Euro entwickelten Algorithmus. In Bonn hingegen sind 35 Mitarbeitende sieben Monate im Rückstand. Das zeigt, wie stark digitale Lösungen Hebelwirkung entfalten können. Wie erleben Sie das in Ihrer Arbeit, Herr Trauth?

Trauth: Genau das beobachten wir auch. Technologie ersetzt nicht Menschen, aber sie ermöglicht, dass vorhandenes Personal deutlich effizienter arbeitet. Die Kunst liegt darin, diese Systeme so zu gestalten, dass sie wirklich entlasten – nicht zusätzlich belasten.

DEKOM: Sie bezeichnen urbane Datenplattformen als das „Betriebssystem der Stadt“. Was heißt das konkret?

Trauth: Wie ein Betriebssystem bindet die Plattform „Peripherie“ an – also Sensorik, Aktoren, Fachsysteme – und macht Daten beherrschbar. Auf dieser Basis entstehen spezifische Anwendungen: Monitoring, Steuerung, Auswertung. Erst die Plattform sorgt für Interoperabilität, Sicherheit, Rechte‑ und Rollenmodelle sowie skalierbares Datenmanagement.

DEKOM: Welche kommunalen Mehrwerte sehen Sie besonders deutlich?

Trauth: Zwei Beispiele: In Dormagen analysieren wir DSGVO‑konform Passantenströme. So lassen sich Gründe für Leerstände besser bewerten und der Einzelhandel gezielt stärken – etwa durch Stadtfeste an umsatzstarken Spots. Das erhält am Ende Gewerbesteuersubstanz. In Hürth war das Ziel, Wildmüll zu vermeiden, der entsteht, wenn Mülleimer überlaufen. Füllstandsensoren plus operative Steuerung senken Kosten und halten das Stadtbild sauber.

DEKOM: Und die Rolle von KI und Apps dabei?

Trauth: Auf der Plattform setzen wir auf zwei Schichten: Für die Mitarbeitenden gibt es nutzerfreundliche, mehrsprachige Apps – in Hürth etwa für das Entsorgungspersonal. Darüber hinaus nutzen wir KI, z. B. für intelligente Routenplanung. Die Plattform liefert die Daten – KI und Apps machen daraus handfeste Arbeitsentlastung.

DEKOM: Funknetze sind oft ein Kostentreiber. Wie sind Sie in Hürth vorgegangen?

Trauth: Wir haben bewusst kein eigenes LoRaWAN aufgebaut, sondern ein bestehendes Bürgernetz ergänzt. Ergebnis: 20 statt 40 Gateways – also die Hälfte der Infrastrukturkosten – bei gleicher Abdeckung. Dieser kollaborative Ansatz spart Capex und beschleunigt den Roll‑out.

DEKOM: Hochwasser ist vielerorts ein Dauerstress. Was geht hier mit Datenplattformen?

Trauth: Wir kombinieren Regendaten mit Pegelstandsensoren und geben Bürgerinnen und Bürgern in kritischen Zonen eine Vorwarnzeit von rund 30 Minuten. Das reicht, um Keller zu sichern und Schäden zu begrenzen. Ein gerade laufendes Pilotprojekt zeigt wie Daten präventiv wirken können.

DEKOM: Wie skalierbar sind solche Lösungen – Pilot bleibt ja oft Pilot?

Trauth: Skalierung ist eine Frage der Parametrisierung. Der Hochwasser‑Case ist standortspezifisch. Unsere Mülleimer‑App hingegen lässt sich per Konfiguration – Anzahl Fahrzeuge, Personal, Tourenlogik – in jeder Kommune ausrollen, ohne neu zu entwickeln.

DEKOM: Häufig fehlt vor Ort schlicht Expertise – von Sensorik über Netze bis zu Data Science.

Trauth: Genau. Kommunen müssen nicht zum IT‑Haus werden. Unsere Plattform ist so offen und standardisiert, dass Drittentwickler via Schnittstellen andocken können – bildlich gesprochen: wie USB. Gleichzeitig liefern wir den operativen Rundum‑Service: Auswahl der Sensoren, Netzbetrieb, Datenplattform, App‑Entwicklung.

DEKOM: Ihr Versprechen lautet „vom Sensor zur App“. Was dürfen Kommunen konkret erwarten?

Trauth: Eine Ende‑zu‑Ende‑Lösung: Wir liefern nicht nur die Plattform, sondern den ganzen Weg bis zur anwendbaren App, die reale Probleme löst – von Mülllogistik über Grünflächen bis Bürgerkommunikation.

DEKOM: Sie bieten eine kostenlose Testphase an. Warum?

Trauth: Um die Hürde zu senken. Neun Monate können Kommunen die Plattform unverbindlich nutzen. Sie beschaffen lediglich die Sensoren. So fällt die Einstiegsinvestition in die IT‑Basis weg – und der Nutzen entscheidet.

DEKOM: Closed Source stößt im öffentlichen Umfeld oft auf Skepsis.

Trauth: Uns geht es um Stabilität, 24/7‑Zuverlässigkeit und Verantwortlichkeit. Closed Source garantiert klare Haftung, definierte Release‑Zyklen und Support. Open‑Source‑Lösungen können hervorragend sein – sind aber in der Praxis oft fragmentiert und ohne verlässliche Verantwortlichkeiten.

DEKOM: Sie argumentieren zudem, dass Open Source in Ausschreibungen nicht nur technische Gründe hat.

Trauth: Richtig. Häufig dient es dazu, das komplizierte EU‑Beihilferecht zu umgehen. Ergebnis: Kriterien bevorzugen Open Source – und bessere proprietäre Lösungen verlieren. Wir haben die letzten fünf Ausschreibungen genau aus diesem Grund nicht gewonnen.

DEKOM: Wie erreichen Sie Entscheiderinnen und Entscheider, die nicht aus der Technik kommen?

Trauth: Wir kommunizieren einfach und bildhaft. Kurze Botschaften, Retro‑Erklärvideos mit „Pixelhelden“. Die Zielgruppe ist oft über 60 und juristisch geprägt – sie braucht Verständlichkeit statt Buzzwords.

DEKOM: Verwaltung und Risiko – das ist ein heikles Feld.

Trauth: In der Verwaltung muss ein Vorgang zu 100 % korrekt sein. In der Wirtschaft gilt oft die 80/20‑Regel. Aus Angst vor Folgen des Vergaberechts entsteht eine „Cover‑Your‑Ass“-Mentalität. Das bremst Entscheidungen – und damit Innovation.

DEKOM: Weitere Einsatzfelder jenseits von Müll und Hochwasser?

Trauth: In Dormagen steuern Bodenfeuchtesensoren die Bewässerung von Jungbäumen – das spart Wasser, Kosten und rettet Bäume. In Nettetal und Siegburg setzen wir LLM‑Chatbots mit 38 Sprachen ein. Rund 80 % der Anfragen im Ausländeramt werden automatisiert beantwortet – die Mitarbeitenden spüren die Entlastung sofort.

DEKOM: Oft unterstellen Kommunen Großunternehmen mehr Kompetenz als Start‑ups.

Trauth: Das erlebe ich häufig. Große Namen genießen Vertrauensvorschuss, auch wenn sie dann nicht liefern – mit teuren Folgen. Innovative, agile Teams werden dadurch ausgebremst, obwohl sie schneller und günstiger Ergebnisse schaffen.

DEKOM: Wie belegen Sie Agilität in der Praxis?

Trauth: Mit Taten. Proof of Concept in wenigen Wochen. In einer Kommune im Kölner Umland haben wir zwischen Q2 und Q4 Sensorik im Wert von 15.000 Euro aufgebaut – vom Konzept bis zum Wirkbetrieb.

DEKOM: Welche Rolle spielt Ihre Medienplattform D‑Com in diesem Kontext?

Trauth: D‑Com ist unser „Einfallstor“. Kostenlos, relevant, vertrauensbildend. Sie schafft Reichweite in die Verwaltung hinein – und erleichtert so den Einstieg in unsere Technologieprojekte.

DEKOM: Zum Schluss: Wie sollten Kommunen das Thema „urbane Datenplattform“ anpacken?

Trauth: Nicht mit einer Einzellösung starten, sondern mit dem Verständnis für die Plattformarchitektur: Wie sammle ich Daten sauber ein, wie sichere ich sie ab, und wie baue ich darauf Apps, die Arbeitsprozesse wirklich verändern? Wer das verinnerlicht, beschleunigt Entscheidungen – nachhaltig.

Kurz erklärt: Urbane Datenplattform

Das Betriebssystem der Stadt: bindet Sensorik und Fachsysteme an, verwaltet Daten, regelt Zugriffe und ermöglicht skalierbare Anwendungen – von KI‑Routen bis Bürger‑Warnapps.

Über dataMatters

Das Kölner Startup dataMatters, eine Ausgründung der RWTH Aachen, setzt auf die Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in reale Anwendungen. Gründer Dr. Daniel Trauth verfolgt mit seinem Unternehmen einen pragmatischen Ansatz: Statt auf Wagniskapital setzt dataMatters auf zufriedene Kunden und konkrete Einsatzgebiete wie Smart Cities, Smart Buildings und IoT-Anwendungen. (DEKOM, 28.10.2025)  Mehr Infos hier…

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  • 40 Maßnahmen sollen Genehmigungsprozesse vereinfachen und Investitionen beschleunigen  
  • Länder und Kommunen werden eng in Umsetzung eingebunden

Das Bundesverkehrsministerium hat den Entwurf des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 vorgelegt und zur Verbändebeteiligung freigegeben. Die neue Strategie umfasst rund 40 Maßnahmen in fünf Handlungsfeldern und soll den Weg zu einem flächendeckenden, bedarfsgerechten Ladenetz für Elektrofahrzeuge ebnen. Ein Kabinettsbeschluss wird noch für Herbst 2025 angestrebt. „Wer laden will, muss laden können!“, fasst Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder das Ziel zusammen. Dieses könne nur gemeinsam mit Ländern, Kommunen, Unternehmen und Investoren erreicht werden. Die kommunale Ebene spielt dabei eine Schlüsselrolle, da vor Ort über Standorte, Genehmigungen und die konkrete Umsetzung entschieden wird. Der Masterplan konzentriert sich auf fünf zentrale Bereiche: Die Stärkung von Nachfrage und Investitionen, die Vereinfachung und Beschleunigung der Umsetzung, die Erhöhung von Wettbewerb und Preistransparenz, die bessere Integration ins Stromnetz sowie die Steigerung von Nutzerfreundlichkeit und Innovation. Besonders relevant für Kommunen sind die geplanten Vereinfachungen bei Genehmigungsprozessen. Diese sollen deutlich beschleunigt werden, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur voranzutreiben. Gleichzeitig müssen lokale Stromnetze für die zusätzlichen Anforderungen ertüchtigt werden – eine Herausforderung, die Stadtwerke und kommunale Energieversorger direkt betrifft. Das Ministerium hat bereits im Juni 2025 das Expertenforum klimafreundliche Mobilität und Infrastruktur (EKMI) gegründet, in dem Vertreter aus Industrie, Wirtschaft und Wissenschaft die Anforderungen an die künftige Ladeinfrastruktur diskutieren. Diese Expertise ist in den jetzt vorliegenden Entwurf eingeflossen. Der Masterplan adressiert sowohl die Bedürfnisse von Pkw als auch von Nutzfahrzeugen wie Lkw und Bussen. Gerade im ÖPNV-Bereich, wo viele Kommunen ihre Flotten auf Elektroantrieb umstellen, ist eine verlässliche Ladeinfrastruktur essentiell. Nach Auswertung der Rückmeldungen aus der Verbändeanhörung und der Ressortabstimmung soll der finalisierte Masterplan noch im Herbst 2025 vom Bundeskabinett beschlossen werden. Die Umsetzung der Maßnahmen könnte dann zeitnah beginnen. Für Kommunen bedeutet der Masterplan sowohl Chancen als auch Herausforderungen: Einerseits winken Investitionen und vereinfachte Verfahren, andererseits müssen lokale Planungsprozesse angepasst und die notwendige Infrastruktur geschaffen werden. Der Erfolg der E-Mobilitätswende wird maßgeblich davon abhängen, wie gut die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen funktioniert. Der Entwurf des Masterplans steht auf der Website des Bundesverkehrsministeriums zur Verfügung und kann hier runtergeladen werden. (BMV, 20.10.2025) Ganzer Artikel hier…

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Der EU-Beitrittsprozess Bosnien und Herzegowinas verdeutlicht, dass funktionierende Verwaltungen und lokale Stabilität über den Erfolg europäischer Integration entscheiden. Kommunen in ganz Europa stehen vor ähnlichen Herausforderungen: funktionierende Verwaltungen, verlässliche Institutionen und das Vertrauen der Bürger in staatliches Handeln zu sichern. Genau darum geht es auch im Westbalkan – dort allerdings unter weit schwierigeren Bedingungen. Der EU-Beitrittsprozess Bosnien und Herzegowinas ist damit weit mehr als Außenpolitik: Er ist ein Lackmustest dafür, wie tief europäische Werte von Rechtsstaatlichkeit, Transparenz und lokaler Selbstverwaltung tatsächlich verankert sind. Zwei Jahre nach unserem letzten Gespräch bewertet David McAllister MdEP, Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Europäischen Parlaments, im zweiteiligen DEKOM-Interview den Stand der Dinge – und erklärt, warum der Fortschritt in Sarajevo auch für kommunale Akteure in der EU von Bedeutung ist. Im ersten Teil analysiert er die geopolitische Lage, den Stand der Reformen und die Glaubwürdigkeit der EU-Erweiterungspolitik.

DEKOM: Herr McAllister, fast zwei Jahre nach unserem letzten Gespräch haben Beobachter zunehmend den Eindruck, der EU-Beitrittsprozess Bosnien und Herzegowinas sei ins Stocken geraten. Die Beitritts-verhandlungen haben noch immer nicht begonnen. Täuscht dieser Eindruck, oder wird der Westbalkan tatsächlich von anderen geopolitischen Krisen überlagert – sei es der Krieg in Gaza, die anhaltende Ukraine-Krise, Handelskonflikte oder auch innenpolitische Entwicklungen in EU-Staaten wie der Wahlsieg europaskeptischer Kräfte in der Slowakei?

McAllister: Der Europäische Rat hat am 15. Dezember 2022 die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit Bosnien und Herzegowina beschlossen. Das war ein wichtiger Schritt, der die europäische Perspektive des Landes bestätigt.

Natürlich steht die Europäische Union derzeit vor einer Vielzahl geopolitischer Herausforderungen – von der anhaltenden russischen Aggression gegen die Ukraine über Spannungen im Nahen Osten bis hin zu handelspolitischen Konflikten. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die Erweiterungspolitik allerdings wieder ganz oben auf die politische Agenda gerückt. Denn es zeigt sich, dass Stabilität, Rechtsstaatlichkeit und demokratische Strukturen in unserer unmittelbaren Nachbarschaft eine Frage europäischer Sicherheit sind.

Die EU unterstützt weiterhin tatkräftig Bosnien und Herzegowina. Dabei müssen insbesondere die Reformfortschritte, die politische Stabilität und die Bedeutung der europäischen Perspektive als verbindende Kraft für alle Bevölkerungsgruppen im Vordergrund stehen. Der weite Weg Bosnien-Herzegowinas kann nur durch glaubwürdige Reformen und durch die Bewahrung der territorialen Integrität in die EU führen. Es liegt an den politischen Akteuren vor Ort, alle notwendigen Reformen konsequent umzusetzen.

DEKOM: Damals sprachen Sie von einer positiven Dynamik und der Liste mit 14 Prioritäten, die BIH erfüllen muss. Wo steht das Land heute konkret bei der Umsetzung dieser Kriterien? Gibt es Bereiche, in denen Sie deutliche Fortschritte sehen – und welche der 14 Punkte erweisen sich als besonders hartnäckige Hindernisse?

McAllister: In den vergangenen zwei Jahren hat Bosnien und Herzegowina wichtige Fortschritte erzielt. Dennoch bleibt der Reformprozess weiterhin unvollständig. Es wurden mehrere zentrale Gesetze verabschiedet – etwa zur Grenzkontrolle und oder zum Datenschutz. Das Land steuert damit auf europäische Standards zu. Auch die Annahme einer nationalen Anti-Korruptionsstrategie für den Zeitraum 2024 bis 2028 sowie der zugehörige Aktionsplan belegen eine grundsätzliche Reformbereitschaft.

Eine der 14 Prioritäten der Europäischen Kommission ist erfüllt: die kontinuierliche und konstruktive Arbeit im parlamentarischen Stabilisierungs- und Assoziierungsausschuss zwischen der EU und Bosnien und Herzegowina. Das sichert die aktive Einbindung auf parlamentarischer Ebene.

Das Europäische Parlament hat in seiner jüngsten Entschließung im Juli fortbestehende Schwächen benannt, insbesondere mit Blick auf Rechtsstaatlichkeit und institutionelle Koordination. Dringend geboten ist ein neues Gesetz über die Gerichte sowie über den Hohen Justiz- und Staatsanwaltsrat. Beide müssen vollständig im Einklang mit den Empfehlungen der Venedig-Kommission sein. Nur so kann eine unabhängige, transparente und effiziente nationale Justiz gewährleistet werden.

Hinzu kommen weitere Reformfelder: Das Gesetz über Interessenkonflikte wurde zwar angenommen, entspricht aber noch nicht in allen Punkten den europäischen Standards. Fortschritte gibt es beim Kampf gegen die Korruption und bei der Zusammenarbeit mit der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust). Doch das Vorgehen gegen organisierte Kriminalität bleibt herausfordernd. Auch die Reform der öffentlichen Verwaltung, den Staatsdienst zu entpolitisieren und die Meinungs- und Medienfreiheit zu stärken sind für den weiteren EU-Kurs entscheidend.

Ein besonders hartnäckiges Hindernis bleibt die fehlende Einigung über Verfassungs- und Wahlrechtsreformen. Das Europäische Parlament hat klar hervorgehoben, dass diese Reformen im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention stehen müssen, um Diskriminierung im Wahlprozess zu beenden und die Gleichheit aller Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des bosnischen Verfassungsgerichts müssen umgesetzt werden. Gleichzeitig gilt es, die im März 2024 eingeführten Integritätsstandards im Wahlgesetz konsequent umzusetzen, um das Vertrauen in die Wahlen wiederherzustellen.

DEKOM: Sie haben 2023 selbstkritisch eingeräumt, dass die EU durch ihre ‚zögerliche Haltung‘ an Glaubwürdigkeit auf dem Westbalkan verloren hat. Hat sich daran etwas geändert? Und wie begegnen Sie der wachsenden Frustration in der Region, dass das ‚Versprechen von Thessaloniki‘ von 2003 nach über 20 Jahren noch immer nicht eingelöst ist?

McAllister: Die Erweiterungspolitik ist eines der wirksamsten außenpolitischen Instrumente der Europäischen Union – und zugleich eine geostrategische Investition in Frieden, Demokratie und Stabilität auf unserem Kontinent. Das „Versprechen von Thessaloniki“ gilt fort und es wird Schritt für Schritt mit Leben gefüllt. Zugleich ist die EU-Erweiterung weder Automatismus noch Symbolpolitik. Sie beruht auf klaren Kriterien, auf Reformen, auf Rechtsstaatlichkeit und auf demokratischer Reife. Fortschritt wird nach Leistung gemessen, nicht nach politischer Rhetorik.

Gleichzeitig muss sich auch die Europäische Union selbst auf eine neue Erweiterungsrunde vorbereiten – institutionell, finanziell und politisch. Nur wenn die EU ihre internen Entscheidungsprozesse effizienter gestaltet und ihre Strukturen modernisiert, kann eine weitere Erweiterung glaubhaft und nachhaltig gelingen. Mehr als 20 Jahre nach Thessaloniki erwarten die Menschen in den Beitrittsländern sichtbare Fortschritte. Doch der Weg der europäischen Integration ist kein rein technischer, sondern ein tiefgreifender politischer und gesellschaftlicher Transformationsprozess.

DEKOM: Können Sie uns einen realistischen zeitlichen Horizont nennen? Wann rechnen Sie frühestens mit dem tatsächlichen Beginn der Beitrittsverhandlungen mit Bosnien und Herzegowina – und unter welchen Voraussetzungen könnte dieser Startschuss noch 2025 oder 2026 fallen?

McAllister: Der „zeitliche Horizont“ des EU-Beitritts hängt allein davon ab, wann Bosnien und Herzegowina die noch offenen Bedingungen erfüllt. Die Beschlüsse des Rates sind eindeutig: Sobald die Empfehlungen der Europäischen Kommission – insbesondere im Hinblick auf Justizreform, Korruptionsbekämpfung und institutioneller Koordination – umgesetzt sind, kann der Rat den Verhandlungsrahmen annehmen und die erste Regierungskonferenz einberufen.

Dafür müssen allerdings wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört die Verabschiedung eines neuen Gerichts- und Justizgesetzes, die vollständige Umsetzung der Gesetze zu Interessenkonflikten und öffentlicher Verwaltung sowie die Ernennung eines Chefverhandlers, der die Beitrittsverhandlungen auf bosnischer Seite koordiniert. Wann dies gelingt, hängt vom echten politischen Willen in Sarajevo ab. Die EU steht bereit. Doch wir erwarten, dass alle Akteure konstruktiv zusammenarbeiten und die Reformagenda mit Nachdruck umsetzen.

DEKOM: Vielen Dank!

Im zweiten Teil unseres Interviews, der in der kommenden Ausgabe erscheint, spricht David McAllister über die konkreten nächsten Schritte im Beitrittsprozess, die Stimmung in der bosnisch-herzegowinischen Bevölkerung und bewertet das Agieren der politisch Verantwortlichen in Sarajevo – einschließlich der kritischen Situation in der Republika Srpska. (DEKOM, 28.10.2025)

Zur Person

David McAllister ist CDU-Politiker und seit 2014 Mitglied des Europäischen Parlaments sowie seit 2017 Vorsitzender des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten. Er war von 2010 bis 2013 Ministerpräsident von Niedersachsen und zuvor kommunalpolitisch aktiv, unter anderem als Bürgermeister von Bad Bederkesa (2001-2002). (DEKOM, 28.10.2025) Mehr Infos zu David McAllister hier…

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Städte und Gemeinden in Deutschland geben immer mehr Geld für Soziales und Verwaltung aus. Für Investitionen bleibt immer weniger übrig, zeigen neue Zahlen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Dafür verantwortlich sind vor allem Bund und Länder. Deutschlands Städte und Gemeinden müssen heute deutlich mehr Geld für soziale Leistungen und Verwaltung aufbringen als früher. Eine IW-Studie zeigt, dass der Anteil der Sozialausgaben – etwa für Kinderbetreuung und Sozialhilfe – von 25 Prozent (1992) auf fast 38 Prozent (2022) gestiegen ist. Auch die Verwaltungskosten legten stark zu und machen inzwischen rund 20 Prozent des kommunalen Budgets aus. Gleichzeitig ist der Anteil für Infrastrukturmaßnahmen wie Straßenbau, Abwasser- und Müllentsorgung von 34 Prozent auf nur noch 20 Prozent gesunken. Oft gilt: Der Bund bestimmt, die Kommunen müssen zahlen. Und der Bund verlangt den Kommunen finanziell einiges ab – etwa durch den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung oder höhere Leistungen in der Sozialhilfe. Das zeigt sich deutlich bei den inflationsbereinigten Ausgaben pro Einwohner: Zwischen 1992 und 2022 stiegen die Kosten für Soziales und Jugend von 759 auf 1.675 Euro – ein Bereich, in dem die Kommunen wenig Mitspracherecht haben. Die Verwaltungskosten haben sich in den vergangenen drei Jahrzehnten zudem mehr als verdoppelt und sind von 375 auf 923 Euro gestiegen. Für Aufgaben, bei denen die Kommunen selbst entscheiden können – etwa beim Straßen- oder Wohnungsbau – bleibt kaum Geld übrig. 2022 floss nur jeder fünfte Euro in entsprechende Projekte, 1992 war es noch jeder dritte. Auch die Sachinvestitionen sind zurückgegangen: Ihr Anteil sank von 21 auf 12 Prozent. Der Investitionsstau steigt damit weiter an. Zugleich erreichte das Defizit der Kommunen im Jahr 2024 mit knapp 25 Milliarden Euro einen neuen Rekord. „Die Bürger zahlen den Ausbau der Sozialleistungen der vergangenen Jahrzehnte heute mit kaputten Straßen und maroden Schulen“, sagt IW-Finanzexperte Björn Kauder. Der Bund und die Länder müssten die Kommunen finanziell so ausstatten, dass Investitionen nicht auf der Strecke bleiben. Gleichzeitig gebe es in den Städten und Gemeinden erhebliches Sparpotenzial, vor allem durch eine effizientere Verwaltung. (IW Köln, 24.10.20325) Ganzer Artikel hier…

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Eine neue Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) analysiert die gegenwärtige Finanzsituation der Kommunen und beschreibt Wege aus der finanziellen Schieflage. Marode Schulen, ausgedünnter Nahverkehr, fehlende Kitaplätze – vielerorts geraten Kommunen bei der öffentlichen Daseinsvorsorge an ihre Grenzen. Eine neue Studie, die das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) erstellt hat, zeigt: Die Finanzlage vieler Städte, Landkreise und Gemeinden in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verschärft. Hauptursachen sind eine strukturelle Unterfinanzierung, steigende Sozialausgaben und ein unübersichtliches Angebot an Förderprogrammen. Insgesamt erschwert dies auch Investitionen. „Kommunen sind das Fundament unserer Demokratie. Ohne ausreichende finanzielle Mittel können sie ihre Aufgaben in den Bereichen Bildung, sozialer Teilhabe und Klimaschutz nicht erfüllen“, betont Dr. Christian Raffer, Studienautor und wissenschaftlicher Projektleiter am Difu. Die neue Difu-Studie „Kommunale Grundfinanzierung“ zeigt, dass die Einnahmenbasis vieler Kommunen im Verhältnis zu ihren Verpflichtungen auf der Ausgabenseite zu gering ist – und die Unterschiede zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen weiterwachsen. Insbesondere fehlt es vielerorts an den Mitteln für dringend notwendige Investitionen. Ohne grundlegende Reformen droht jedoch eine zunehmende Verschärfung – mit negativen Folgen für gleichwertige Lebensverhältnisse und den sozialen Zusammenhalt. Zudem bremst die Unterfinanzierung zentrale Zukunftsaufgaben: „Fehlen den Kommunen Mittel für Investitionen, geraten auch die sozialökologische Transformation und das Erreichen des Ziels der Klimaneutralität bis 2045 ins Stocken“, warnt Studienautor und Teamleiter Dr. Henrik Scheller vom Difu.  Dies umfasse etwa Investitionen in klimaneutrale Sportstätten oder Verwaltungsgebäude. Das Gutachten empfiehlt eine grundlegende Neuordnung der kommunalen Finanzen. Kurzfristig sollten der Bund und die Länder insbesondere weitere Sozialausgaben übernehmen, um finanzschwache Kommunen gezielt zu entlasten, eine bundesweite Lösung für kommunale Altschulden schaffen sowie das Förderwesen vereinfachen und digitalisieren, um Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Investitionen zu beschleunigen. Auch das neue Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ sollte die Bedarfe der Kommunen berücksichtigen und darüber hinaus kleinen und finanzschwachen Kommunen keine unverhältnismäßige bürokratische Last aufbürden. Langfristig plädieren die Autoren für strukturelle Reformen des Gemeindefinanzsystems. Diese beinhalten beispielsweise eine Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer Wertschöpfungssteuer, eine gerechtere Verteilung der Gemeinschaftssteuern zugunsten der Kommunen und eine Harmonisierung der kommunalen Finanzausgleichssysteme zwischen den Bundesländern. (Difu, 23.10.2025) Ganzer Artikel hier…

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Entgegen der vorherrschenden Meinung, sind von Senioren verursachte Unfälle mit Verletzten und Getöteten nicht nur auf kognitive Defizite zurückzuführen, sondern sogar überwiegend auf akute medizinische Ereignisse oder Notfälle. Das ist das wesentliche Ergebnis einer in Berlin vorgestellten Studie der Unfallforschung der Björn Steiger Stiftung. „Je älter der Verursacher des Unfalls, umso häufiger sind körperliche und geistige Mängel die Ursache“, sagt Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung. Im Detail habe die Studie, Schwindel, Unwohlsein, Krämpfe, Ohnmachtsanfälle bis hin zu lebensbedrohlichen Ereignissen, wie Herzinfarkt oder Schlaganfall in erheblichem Ausmaß gefunden. Verpflichtende Gesundheitstests machten nach Aussagen Brockmanns gleichwohl keinen Sinn, da sich in den meisten Fällen diese Ereignisse schwer oder gar nicht vorhersagen lassen. Insofern sei es auch richtig, dass die EU keine Gesundheitstests vorschreibe. Die Forscher hatten für die Studie die Unfalldaten von 230.000 polizeilich aufgenommen Unfällen detailliert untersucht. Anhand der neuesten Mobilitätsdaten konnten sie auch erstmals die verursachten Unfälle mit Personenschaden fahrleistungsbezogen für das Jahr 2024 neu berechnen. Danach ist das Risiko, einen solchen Unfall zu verursachen, beinahe genauso hoch, wie in der Hochrisikogruppe der Fahrer zwischen 18 und 24 Jahren. Brockmann sieht für die Früherkennung die Hausärzte in einer Schlüsselstellung. Mit Hilfe eines noch zu entwickelnden Frage- und Untersuchungsverfahrens könnten zumindest problematische Fälle besser identifiziert und optimal medikamentös eingestellt werden. Allerdings sei dies zeitlich aufwendig und erfordere daher eine angemessene Vergütung.  Dies helfe jedoch nichts, wenn die Patienten ihre Medikation nicht befolgen. Gute Dienste könnten sogenannte „wearables“ leisten, die heute schon dauerhaft den Blutdruck und einfache Parameter messen und sogar auf Knopfdruck ein einfaches EKG erstellen können. In unvermittelt auftretenden Situationen während der Fahrt nütze das allerdings nichts. Hier machten Bemühungen einzelner Fahrzeughersteller Hoffnung, die KI-gestützt Fahrdaten, Augenbewegungen und per Lenkradsensor abgenommene Parameter so verschneiden können, dass kritische Situationen nicht nur erkannt werden, sondern das Fahrzeug auch automatisch zum sicheren Stillstand geführt wird. Brockmann forderte angesichts des enormen Potentials alle Hersteller auf, diese Technik rasch in Serie zu bringen. Auf die kognitiven Defizite als Unfallursache bezogen sagte Brockmann, dass Senioren diese Defizite oft sehr gut durch angepasstes Fahrverhalten kompensieren könnten. Gleichwohl seien sogenannte Rückmeldefahrten oder Fahrfitnesschecks vor allem zur Selbsterkenntnis zu empfehlen. Da kognitive Defizite aber nach der vorgelegten Studie nur einen Teil des Problems darstellten, fehle die Grundlage für eine Verpflichtung dazu. (Björn Steiger Stiftung, 28.10.2025) Ganzer Artikel hier…

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84 Prozent der deutschen Unternehmen sehen in der schlechten Verkehrsinfrastruktur eine wirtschaftliche Belastung, zeigt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Mittel aus dem Sondervermögen könnten helfen – wenn sie tatsächlich in Straßen und Schienen investiert werden. Die marode Verkehrsinfrastruktur belastet die Unternehmen in Deutschland aktuell so stark wie noch nie. 84 Prozent der Firmen sehen sich durch die mangelhafte Verkehrsinfrastruktur in ihrer Geschäftstätigkeit regelmäßig beeinträchtigt – ein neuer Rekordwert. 2018 waren es 67 Prozent, 2013 nur 59 Prozent der Unternehmen. Mehr als jedes vierte Unternehmen fühlt sich aktuell sogar stark belastet. Das geht aus einer IW-Unternehmensumfrage hervor. Der Straßenverkehr ist das größte Problem: 92 Prozent der Unternehmen, die sich durch Infrastrukturmängel eingeschränkt fühlen, nennen Straßenmängel als eine der Ursachen. Im Jahr 2013 waren es 64 Prozent. Auch der Schienenverkehr bereitet zunehmend Sorgen: 71 Prozent der betroffenen Unternehmen betrachten ihn als Standortproblem. Mehr als die Hälfte von ihnen berichtet sogar von erheblichen Einschränkungen. Seit 2013 hat sich dieser Wert verachtfacht. Von Problemen im Luft- bzw. Schiffsverkehr sind jeweils knapp 34 Prozent der Unternehmen betroffen. „Grundsätzlich ist das Sondervermögen der Bundesregierung ein geeignetes Mittel, um die Verkehrsinfrastruktur zu verbessern“, sagt IW-Experte Thomas Puls. Doch die Milliarden dürften nicht dazu verwendet werden, Löcher in den Sozialkassen zu stopfen. So sollen im Jahr 2026 etwa 19 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen in den Schienenverkehr fließen, allerdings werden gleichzeitig fast 14 Milliarden Euro aus dem Kernhaushalt gestrichen. „Die Verkehrsinfrastruktur ist ein Bremsklotz für die deutsche Wirtschaft geworden. Das Geld muss auch dort ankommen, wo es gebraucht wird. Sonst verpassen wir den Anschluss“ mahnt Puls. (IW Köln, 23.10.2025) Ganzer Artikel hier…

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Der Mietmarkt in deutschen Großstädten spaltet sich zunehmend. Während bei bestehenden Verträgen die Mieten nur moderat zulegten, stiegen die Mieten bei Neuverträgen in den sieben größten deutschen Städten seit 2013 um rund 75%. „Diese Entwicklung droht zum sozialen Sprengstoff und zum Wachstumshemmnis für Städte zu werden“, warnt Ifo-Forscher Oliver Falck, einer der Autoren der Untersuchung. Wenn sich Arbeitskräfte das Wohnen in den Metropolen nicht mehr leisten könnten, verliere der städtische Arbeitsmarkt an Dynamik. Die Ifo-Forscher errechneten, dass Mieten bei Neuverträgen im Schnitt 4,50 Euro pro Quadratmeter über denen bestehender Verträge liegen – ein Aufschlag von rund 48 Prozent. Besonders stark fällt die Differenz in Berlin aus (rund 70 Prozent), gefolgt von München (45 Prozent) und Hamburg (37 Prozent). In Köln, Frankfurt, Stuttgart und Düsseldorf liegen die Werte zwischen 30 und 36 Prozent. „Auf dem Wohnungsmarkt öffnet sich zunehmend eine Schere“, so Ifo-Koautor Simon Krause. Während Mieterinnen und Mieter im Bestand von stabilen Preisen profitieren, zahlen Wohnungssuchende bei Neuvermietungen deutlich mehr. „Das kann bei gleicher Lage und Größe mehrere hundert Euro Unterschied im Monat bedeuten – der Mietmarkt wird zur Lotterie.“ Die Forscher haben erstmals die Mietbelastung nach Bestand und Neuvermietung getrennt analysiert. Ergebnis: Im Bestand bleibt die Belastung einkommensschwacher Haushalte seit Jahren bei etwa 35 Prozent des verfügbaren Einkommens. Bei Neuverträgen liegt sie dagegen inzwischen bei fast 50 Prozent. „Viele Menschen bleiben deshalb lieber in ihrer günstigen Wohnung, auch wenn sie nicht mehr zu ihrer Lebenssituation passt“, erklärt Ifo-Forscher Pascal Zamorski. Das senke die räumliche Mobilität und schränke die Verfügbarkeit von Arbeitskräften ein. Das Ifo-Institut fordert, stärker auf der Angebotsseite anzusetzen: effizientere Nutzung des Wohnungsbestands, schnellere Genehmigungen und gezielte Förderung bezahlbarer Wohnungen. Eine reine Mietpreisregulierung könne kurzfristig dämpfen, löse aber das Problem des knappen Wohnraums nicht. Der Bundestag hat mit dem sogenannten Bau-Turbo inzwischen reagiert. Das Gesetz soll Genehmigungsverfahren in den Kommunen beschleunigen – sowohl für Neubauten als auch für Nachverdichtungen und Aufstockungen etwa auf Supermärkten. Ziel ist, den brachliegenden Wohnungsbau wieder in Gang zu bringen. (ifo, 13.10.2025) Ganzer Artikel hier…

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Schleswig-Holstein hat als erstes deutsches Bundesland seine gesamte Landesverwaltung auf Open-Source-E-Mail-Systeme umgestellt – ein Schritt, der bundesweit Beachtung findet. Rund 40.000 Postfächer wurden in einem halben Jahr von Microsoft Exchange und Outlook auf Open-Xchange und Thunderbird migriert. Das Projekt markiert einen zentralen Meilenstein der Open Innovation und Open Source Strategie Schleswig-Holstein, mit der das Land digitale Abhängigkeiten von großen Tech-Konzernen beenden und seine digitale Souveränität sichern will.

Parallel ersetzt die Landes-IT Microsoft Office durch LibreOffice, nutzt Nextcloud als Plattform für die Zusammenarbeit, OpenTalk für Videokonferenzen und testet den Einsatz von Linux als Betriebssystem. Auch die Telefonie soll künftig auf offene Lösungen umgestellt werden.

Im Interview mit dem Deutschen Kommunalinformationsdienst (DEKOM) erläutert Digitalminister Dirk Schrödter (CDU), wie weit Schleswig-Holstein auf dem Weg zur digitalen Unabhängigkeit ist, welche Lehren sich aus der Großumstellung ziehen lassen – und warum Open Source auch für Kommunen, etwa bei der Wärmeplanung, eine echte Zukunftsperspektive bietet.

DEKOM: Wo stehen Sie aktuell mit der Einführung der neuen E-Mail- und Office-Programme?

Schrödter: Wir haben in unserer Landesverwaltung am 2. Oktober den Umstieg des Mailsystems von Microsoft Exchange und Outlook auf die Open-Source-Lösungen Open-Xchange und Thunderbird vollständig vollzogen – damit endet ein sechsmonatiger Umstellungsprozess mit mehr als 40.000 Postfächern mit insgesamt deutlich mehr als 100 Millionen E-Mails und Kalendereinträgen. Wir sind dadurch in Schleswig-Holstein dem Ziel eines digital souveränen IT-Arbeitsplatzes ein großes Stück nähergekommen. Wir wollen unabhängig werden von großen Tech-Konzernen und die digitale Souveränität sicherstellen. Jetzt können wir auch bei der E-Mail-Kommunikation sagen: Mission erfüllt. Bereits im vergangenen Jahr hatten wir damit begonnen, LibreOffice als neue Standard-Bürosoftware auszurollen und Microsoft Office zu ersetzen. Mit der aktuellen Umstellung des Mailsystems wird jetzt auch schrittweise MS Office von den Landesrechnern deinstalliert.

Übrigens: Unsere Open Innovation und Open Source Strategie Schleswig-Holstein umfasst weitere Bereiche der Landes-IT: Die Software Nextcloud ersetzt Schritt für Schritt Microsoft SharePoint als zentrale Plattform für Zusammenarbeit und wird bereits in zahlreichen Verwaltungen aktiv genutzt. Bei den Videokonferenzen setzt das Land auf die Lösung OpenTalk. Auch wird der Einsatz des Betriebssystems Linux als Alternative zu Windows erprobt. Schließlich sollen auch die Telefonsysteme umgestellt und mit einer Open-Source-Lösung betrieben werden. All das sind wichtige Bausteine auf dem Weg in die digitale Souveränität Schleswig-Holsteins – mit mehr Transparenz und Sicherheit für unsere Verwaltung sowie Innovationskraft für den Digitalstandort. Schleswig-Holstein ist schon jetzt digital unabhängiger, moderner und zukunftsfester geworden.

DEKOM: Wie stellt das Land sicher, dass die eingesetzte Open-Source-Software zuverlässig funktioniert und Sicherheitslücken schnell geschlossen werden? Welche Unterstützung erhalten Verwaltungen und ihre Mitarbeiter, damit die Umstellung im Alltag reibungslos gelingt?

Schrödter: Der konsequente schrittweise Umstellungsprozess der Landes-IT wurde über mehrere Jahre hinweg gemeinsam mit den Herstellern vorbereitet und in der „Open Innovation und Open Source Strategie Schleswig-Holstein“ beschrieben. Die Software wird sowohl auf den Arbeitsplätzen als auch serverseitig im Rechenzentrum bei unserem IT-Dienstleister regelmäßig auf Sicherheitslücken geprüft und aktualisiert. Im Gegensatz zu den üblichen proprietären Lösungen können durch die Einsehbarkeit des Quellcodes Sicherheitslücken schneller entdeckt und geschlossen werden. Zudem können unerwünschte Datenabflüsse verhindert werden.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können darüber hinaus auf eine Vielzahl von Tutorials, Anleitungen, E-Learning-Angeboten und auch klassischen Schulungen zurückgreifen. Während der Migration werden sie vor Ort unterstützt. Allein für Open-Xchange wurden 18 Lernvideos zur Verfügung gestellt. Die vergangenen Wochen und Monate haben zugleich gezeigt: Eine solche Umstellung ist keine Kleinigkeit. Wir sind echte Pioniere. Wir können nicht auf die Erfahrung anderer zurückgreifen – weltweit gibt es kaum ein vergleichbares Projekt dieser Größenordnung. Der große Dank gilt allen rund 30.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ohne ihre Unterstützung wäre diese Umstellung nicht möglich. Künftig können wir mit unseren Erfahrungswerten – von der Datenanalyse bis zum Monitoring im Rechenzentrum – anderen helfen und sie unterstützen, wenn sie sich auf den Weg machen, den wir gerade als erste beschreiten.

DEKOM: Schleswig-Holstein setzt stark auf offene Software und offene Daten. Wie stellen Sie sicher, dass unterschiedliche Programme und Fachverfahren künftig gut zusammenarbeiten und Kommunen nicht in neue Abhängigkeiten geraten?

Schrödter: Schleswig-Holstein ist ja mit dieser Umstellung nicht allein. Wir bemerken im IT-Markt einen zunehmenden Wandel hin zu Open-Source-Lösungen. Gerade durch den Einsatz von Open Source löst sich die öffentliche Verwaltung aus monopolhaften Abhängigkeiten und kann selbstbestimmt ihre Werkzeuge fortentwickeln. Offene Standards verhindern Abhängigkeiten. Anforderung an Lösungsanbieter, wie Fachverfahrenshersteller, wird zukünftig sein, ihre Lösungen mit offenen Schnittstellen und offenen Standards auszustatten. Viele Anbieter sind heute schon darauf eingerichtet.

DEKOM: Wie stellen Sie sicher, dass die neue Software sowohl den Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen genügt als auch langfristig wirtschaftlich ist? Gibt es eine Gesamtrechnung, die zeigt, ob sich die Umstellung für das Land am Ende rechnet?

Schrödter: Das Vorurteil, Open Source sei unsicher, ist falsch: Professionelle Anbieter sorgen für verlässliche Weiterentwicklung, Communities entdecken Schwachstellen schneller. So stärken wir unsere IT-Sicherheit. Die Kernfrage ist zudem: Kann der Staat jederzeit die Hoheit über seine IT und Daten wahren? Bei US-Anbietern ist das nicht gewährleistet. US-Firmen unterliegen dem Patriot Act – sie können gezwungen werden, Daten herauszugeben, egal wo diese gespeichert sind. Die sogenannten Hyperscaler behalten sich außerdem vor, Metadaten zu analysieren oder in die USA zu transferieren. Darum setzen wir auf Open Source, betrieben vom IT-Dienstleister Dataport. Für jedes Produkt gibt es eigene Sicherheitskonzepte. Die Transparenz im Quellcode erhöht die Sicherheit.

Was wir tun, ist wirtschaftlich im Sinne davon, dass wir über einen gewissen Zeitraum weniger Mittel einsetzen. Im Moment geht es natürlich darum zu investieren. Wir müssen die Software an die spezifischen Bedürfnisse unserer Verwaltung anpassen. Und das zahlt sich dann nach einer gewissen Zeit aus, weil wir nicht ständig neue Lizenzen kaufen müssen. Aber darum geht es am Ende nicht. Wir müssen die digitale Souveränität für Schleswig-Holstein, für Deutschland, für ganz Europa sichern. Wir sollten uns nicht immer fragen, was digitale Souveränität kosten darf.

DEKOM: Viele Kommunen stehen vor der Aufgabe, eine Wärmeplanung zu erstellen. Unterstützt das Land offene digitale Lösungen, mit denen Städte und Gemeinden diese Planung selbst steuern und transparent umsetzen können?

Schrödter: Wir prüfen aktuell gemeinsam mit dem vom Land initiierten DigitalHub.SH, welche Open-Source-Ansätze für eine kommunale Wärmeplanung grundsätzlich geeignet wären.

Hintergrund:

Im Juli 2025 besuchte Digitalminister Dirk Schrödter den EBERO FAB Campus in Norderstedt, um sich über praxisnahe Anwendungen offener Standards in der kommunalen Infrastruktur zu informieren. Im Mittelpunkt stand die von EBERO FAB und Partnern entwickelte Urban Data Platform (UDP), die es Städten und Stadtwerken ermöglicht, Daten aus unterschiedlichen Quellen sicher, interoperabel und kommunal gesteuert zu nutzen. Das Beispiel verdeutlicht, wie sich die Open-Source-Strategie des Landes in konkreten Projekten vor Ort widerspiegelt – und wie technische Offenheit, Datensouveränität und kommunale Innovationskraft zusammenwirken können. (DEKOM, 13.10.2025) Mehr Infos hier…

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Während Schleswig-Holstein beim Einsatz freier Software konsequent auf digitale Souveränität setzt, zeigt ein Blick in die Hauptstadt, wie weit der Weg vieler Verwaltungen noch ist. In Berlin liegt der Anteil quelloffener Fachverfahren derzeit bei gerade einmal 23 Prozent. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine parlamentarische Anfrage des SPD-Abgeordneten Jan Lehmann hervor. Das Ergebnis zeichnet ein ernüchterndes Bild: Der Umstieg auf offene Standards und Open-Source-Lösungen erfolgt bislang nur punktuell und ohne klare Gesamtstrategie. Der Berliner Senat hat nach eigenen Angaben keinen vollständigen Überblick darüber, welche Fachverfahren Microsoft Office direkt verwenden – etwa durch den Einsatz von „Word“ in Verwaltungsprozessen. Nur in besonders sensiblen Bereichen, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, wird teilweise auf Microsoft-Produkte verzichtet. Begründet wird das mit erhöhten Sicherheitsanforderungen. Gleichzeitig verweist die Verwaltung auf das neue EU-US Data Privacy Framework, das bestimmte US-Anbieter – darunter auch Microsoft – datenschutzrechtlich legitimiert. Damit droht die Grundsatzfrage digitaler Souveränität erneut hinter pragmatische Sicherheitsargumente zurückzutreten. Immerhin: Der Senat prüft inzwischen, ob künftig verbindlich offene Standards vorgeschrieben werden sollen. Damit ließe sich ein späterer Wechsel auf Open-Source-Lösungen schrittweise umsetzen, ohne die Verwaltung auf einen Schlag umstellen zu müssen. Auch die geltende IKT-Architektur des Landes Berlin (Version 1.95) setzt in Teilen auf Offenheit. Sie schreibt vor, dass alle neuen Fachverfahren HTML5-kompatibel und damit betriebssystemunabhängig sein müssen. Derzeit erfüllen bereits rund 48 Prozent der Verfahren diese Anforderung. Eine zentrale Voraussetzung für größere Fortschritte ist die geplante IKT-Zentralisierung: Sobald das ITDZ Berlin (IT-Dienstleistungszentrum) alle Computer der Berliner Verwaltung standardisiert verwaltet, könnte ein einheitlicher, quelloffener Arbeitsplatz – etwa auf Basis des „BerlinPC“ – realisiert werden. Doch bis dahin bleibt die Abhängigkeit von Windows-basierten Fachverfahren eine der größten Hürden. Viele Programme wurden ausschließlich für Microsoft-Betriebssysteme entwickelt, was nicht nur die Einführung alternativer Software erschwert, sondern auch bei internen Windows-Updates regelmäßig Kompatibilitätsprobleme verursacht. Politisch setzt Berlin auf Evolution statt Revolution. Bei jeder neuen Softwareeinführung soll künftig geprüft werden, ob eine Open-Source-Alternative verfügbar ist. Fachverfahren sollen langfristig webbasiert entwickelt und ältere Anwendungen schrittweise angepasst werden. Dieser inkrementelle Ansatz soll verhindern, dass ein abrupter Wechsel die Verwaltung überfordert. Gleichwohl bleibt der Rückstand im Ländervergleich deutlich: Während Schleswig-Holstein mit offener Software bereits produktiv arbeitet, steckt Berlin noch in der konzeptionellen Vorbereitung.

Fazit

Berlin steht damit exemplarisch für die Herausforderungen vieler Bundesländer: fehlende Übersicht, komplexe Fachverfahren und föderale IT-Strukturen bremsen den Fortschritt. Doch die Richtung ist vorgezeichnet. Offene Standards, webbasierte Anwendungen und eine zentral gesteuerte Infrastruktur sind die Grundpfeiler einer Verwaltung, die ihre digitale Souveränität langfristig sichern will. Ob Berlin den politischen Willen und die organisatorische Konsequenz aufbringt, den eingeschlagenen Weg zügig weiterzugehen, bleibt abzuwarten. (Jan Lehman MdA, 06.10.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die kommunale Wärmeplanung wird für Städte und Gemeinden zu einer zentralen Aufgabe der Energiewende. Seit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) sind alle Kommunen verpflichtet, bis spätestens 2028 einen Wärmeplan vorzulegen – größere Städte bereits bis Mitte 2026. Unterstützung bieten zunehmend digitale Werkzeuge, die Daten, Szenarien und Beteiligungsprozesse zusammenführen. Einer der Pioniere auf diesem Gebiet ist das Freiburger Unternehmen greenventory GmbH, das digitale Zwillinge für Energie- und Infrastruktursysteme entwickelt. „Unsere Plattformen helfen Kommunen, den komplexen Umbau der Wärmeversorgung datenbasiert und nachvollziehbar zu steuern“, sagt Geschäftsführer Dr. Sven Killinger.

Viele Kommunen starten in die Wärmeplanung mit unvollständigen oder heterogenen Datensätzen. Hier setzen digitale Zwillinge an: Sie kombinieren amtliche Geodaten, Open-Data-Quellen und Fernerkundungsdaten zu einem präzisen digitalen Abbild der Kommune. Darin lassen sich Wärmebedarfe, Potenziale erneuerbarer Energien oder Abwärmequellen sichtbar machen. „So entstehen belastbare Grundlagen für politische Entscheidungen – auch dort, wo bislang wenig Daten vorlagen“, erläutert Killinger. Für kleinere Kommunen sei das ein entscheidender Vorteil. Standardisierte Workflows und cloudbasierte Anwendungen reduzierten Planungsaufwand und Kosten deutlich. Gleichzeitig bleibe die Datensouveränität bei der Kommune: „Wir begleiten die Verwaltungen so, dass Wissen und Steuerungskompetenz vor Ort bleiben – nicht bei externen Gutachtern.“ Mehr als 400 Kommunen nutzen nach Angaben des Unternehmens bereits die Plattform. Beispiele sind Bad Neuenahr-Ahrweiler, Ingolstadt, Bielefeld oder Wedel.

In Bad Neuenahr-Ahrweiler entsteht derzeit ein umfassender Wärmeplan in Kooperation mit den Ahrtal-Werken und lokalen Akteuren. Im Fokus stehen Bestandsanalysen, Potenzialstudien und Beteiligungsprozesse.

In Ingolstadt wiederum wurde ein Energienutzungsplan entwickelt, der den Weg zur Klimaneutralität bis 2035 unterstützt.

Auch kleinere Städte setzen auf digitale Ansätze: In Staufen kombinierte die Verwaltung eine Online-PV-Kampagne mit kommunaler Förderkulisse und lokaler Handwerksbeteiligung – ein Beispiel für erfolgreiche Bürgeraktivierung. Innerhalb von neun Monaten stieg die Zahl neuer Photovoltaikanlagen um 20 Prozent. Die Wärmeplanung entwickelt sich weg vom einmaligen Gutachten hin zu einem fortschreibbaren Steuerungsprozess. „Digitale Zwillinge werden künftig kontinuierlich aktualisiert und für Monitoring, Förderanträge und Beteiligungsplattformen genutzt“, so Killinger.

Neue Standards bei Datenformaten, Schnittstellen und KI-gestützter Szenarioanalyse sollen zudem Interoperabilität und Planungssicherheit verbessern. Ein weiteres Zukunftsthema ist die Integration von Resilienz- und Klimaanpassung: Hitzeschutz, Starkregenmanagement und Energieplanung verschmelzen zunehmend zu einem Gesamtbild kommunaler Infrastrukturentwicklung.

Fazit

Die kommunale Wärmeplanung ist längst kein Nischenthema mehr, sondern Kernelement strategischer Daseinsvorsorge. Digitale Werkzeuge wie die von greenventory ermöglichen Kommunen, Daten, Akteure und Szenarien in einer Plattform zusammenzuführen – und damit fundierte Entscheidungen zu treffen. „Je früher Kommunen beginnen, ihre Datenbasis aufzubauen und digitale Planungsprozesse zu etablieren, desto besser können sie die Energiewende aktiv gestalten“, resümiert Dr. Sven Killinger. (DEKOM, 13.10.2025) Mehr Infos hier…  

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Immer mehr Beschäftigte in Deutschland arbeiten außerhalb ihres Wohnorts. Laut einer aktuellen Auswertung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) pendelten Mitte 2024 rund 20,6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über Gemeindegrenzen hinweg – das entspricht rund 60 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Vor allem die großen Städte ziehen weiter Menschen aus dem Umland an. München bleibt mit Abstand das wichtigste Ziel für Berufspendlerinnen und -pendler, gefolgt von Frankfurt am Main, Berlin, Hamburg und Köln. Besonders stark stiegen die Zahlen zuletzt in Köln, Frankfurt und Berlin. „Rund 42 Prozent der Beschäftigten arbeiten inzwischen in Großstädten. Diese üben als Arbeitsmarktzentren eine enorme Anziehungskraft aus“, sagt BBSR-Experte Thomas Pütz. Das habe spürbare Folgen für Verkehr, Umwelt und Lebensqualität – insbesondere in den Verdichtungsräumen. Während die Zahl der Pendelnden in den Ballungsräumen wächst, legen Beschäftigte in ländlichen Regionen oft deutlich längere Wege zurück. Besonders hohe durchschnittliche Pendeldistanzen wurden in den Landkreisen Märkisch-Oderland, Ludwigslust-Parchim und Altmarkkreis Salzwedel gemessen – jeweils über 27 Kilometer pro Strecke. Die Zahlen verdeutlichen, wie stark Wohnen, Arbeiten und Mobilität mittlerweile voneinander entkoppelt sind. Um die Belastungen durch den Pendelverkehr zu verringern, fordert das BBSR mehr Investitionen in öffentlichen Nahverkehr, sichere Radwege und Radschnellverbindungen sowie den Ausbau von Homeoffice- und Co-Working-Angeboten. Die Statistik beruht auf den Wohn- und Arbeitsorten aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zum Stichtag 30. Juni 2024. Erfasst werden keine tatsächlichen Pendelhäufigkeiten oder Verkehrsmittel, sondern strukturelle Pendelbeziehungen. Insgesamt weist die Erhebung rund 34,3 Millionen Beschäftigte aus. (BBSR, 10.10.2025) Ganzer Artikel hier…

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Der VKU weist darauf hin, dass die Laubbeseitigung nicht nur eine Frage der Stadtsauberkeit, sondern vor allem der Verkehrssicherheit ist. Wenn die Blätter fallen, beginnt für kommunale Stadtreinigungen eine arbeitsintensive Zeit des Jahres. Rund 75.000 Tonnen Laub sammeln die Stadtreiniger allein in den zehn größten deutschen Städten pro Saison. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) weist darauf hin, dass die Laubbeseitigung nicht nur eine Frage der Stadtsauberkeit, sondern vor allem der Verkehrssicherheit ist. Feuchtes Laub auf Gehwegen kann schnell zur Rutschfalle werden – besonders bei Regen oder beginnendem Frost. Deshalb ist es wichtig, dass Laub regelmäßig entfernt wird – sowohl durch die kommunalen Reinigungsdienste als auch durch Anwohnerinnen und Anwohner, die je nach kommunaler Satzung für die Gehwegreinigung zuständig sein können. Zunehmend problematisch für die Stadtreinigungen ist das sogenannte Littering – also das achtlose Wegwerfen von Müll im öffentlichen Raum. Gerade in der Laubsaison erschwert es die Arbeit zusätzlich: Zwischen den Blättern sammeln sich Verpackungsmüll, Zigarettenkippen und andere Abfälle, die mit dem Laub aufgenommen werden. Das verlängert die Reinigungszeiten, erhöht die Kosten und macht die Trennung von Laub und Restmüll aufwendiger. Hinzu kommt: Littering ist nicht nur ein Problem für die öffentliche Ordnung, sondern auch ein Umweltproblem. Zigarettenkippen enthalten Schadstoffe, die Böden und Gewässer belasten können. Plastikverpackungen zersetzen sich nur sehr langsam und gefährden Tiere, die sie mit Nahrung verwechseln. Besonders problematisch wird es, wenn dieser Müll mit dem Laub in die Bioabfallsammlung gelangt: Fremdstoffe wie Plastik oder Metall lassen sich im Kompostierungsprozess nur schwer verarbeiten und müssen mit zusätzlichem Aufwand entfernt werden. Gleichzeitig leidet die Qualität des Komposts, wenn der Biomüll verunreinigt ist – er kann dann oft nicht mehr sinnvoll für Gartenbau oder Landwirtschaft genutzt werden. Deshalb gilt: Müll gehört in den dafür vorgesehenen Abfallbehälter – und nicht achtlos auf die Straße oder zwischen das Laub. Wer richtig trennt und entsorgt, schützt Umwelt, Tiere und Ressourcen – und unterstützt die Arbeit der kommunalen Stadtreinigungen. Service-Tipps für die Laubentsorgung:

  • Laubkörbe bestellen: In vielen Kommunen können Bürgerinnen und Bürger kostenlose oder kostengünstige Laubkörbe über die Website der örtlichen Entsorgungsbetriebe bestellen. Diese werden an öffentlichen Straßen aufgestellt und regelmäßig geleert.
  • Biotonne oder Laubsack: Alternativ bieten viele Städte spezielle Laubsäcke an, die ebenfalls über die kommunalen Websites erhältlich sind.
  • Wertstoffhof: Laub kann dort kostenfrei oder gegen geringe Gebühr abgegeben werden.
  • Kompostieren: Im eigenen Garten ist Laub ein wertvoller Bodenverbesserer. Laubhaufen für Tiere: Sie bieten Igeln und anderen Nützlingen einen wichtigen Unterschlupf für den Winter.

Achtung Miniermotten!

Besonders Kastanien sind in diesem Jahr erneut stark von der Rosskastanienminiermotte (Cameraria ohridella) betroffen. Die Larven fressen sich durch das Blattinnere und sorgen für frühzeitigen Blattverlust. Das erschwert die Photosynthese und schwächt die Bäume erheblich. Der Verband kommunaler Unternehmen empfiehlt, das Laub von befallenen Kastanien zügig aufzusammeln und über die Biotonne oder Grüngut-Annahmestellen zu entsorgen – nicht auf dem eigenen Kompost. Nur bei fachgerechter Entsorgung werden die Larven zuverlässig abgetötet und eine weitere Ausbreitung verhindert. (VKU, 13.10.2025) Ganzer Artikel hier…

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Auf dem studentischen Wohnungsmarkt ist weiter keine Entspannung in Sicht. In nahezu allen Hochschulstädten Deutschlands sind die Mieten im vergangenen Jahr erneut gestiegen – wenn auch etwas moderater als in den Jahren zuvor. Von Entwarnung kann dennoch keine Rede sein: Bezahlbarer Wohnraum für Studierende bleibt Mangelware. Eine aktuelle Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt, dass nur in Bochum, Magdeburg und Chemnitz die BAföG-Wohnkostenpauschale von 380 Euro pro Monat ausreicht, um eine typische Studentenwohnung in Uninähe zu finanzieren. In allen anderen untersuchten 38 Hochschulstandorten liegen die Mieten darüber – häufig deutlich. Besonders teuer ist das studentische Wohnen in München, wo eine 30-Quadratmeter-Wohnung im ersten Halbjahr 2025 durchschnittlich rund 840 Euro warm kostete. Dahinter folgen Frankfurt am Main (730 Euro), Köln (690 Euro) und Heidelberg (670 Euro). Selbst in Berlin, einst für moderate Preise bekannt, lag die Warmmiete zuletzt bei etwa 660 Euro. Die hohen Mieten führen dazu, dass immer mehr Studierende in größerer Entfernung zu ihrer Hochschule wohnen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts benötigten 2024 rund 16 Prozent der Studierenden eine Stunde oder länger für den einfachen Weg zur Hochschule. Das betrifft mittlerweile fast jeden sechsten Studierenden. Finanziell belastet die Wohnsituation die Studierenden überdurchschnittlich stark: Im Durchschnitt gaben sie rund 53 Prozent ihres monatlichen Einkommens für Miete und Nebenkosten aus. Zum Vergleich: In der Gesamtbevölkerung liegt dieser Anteil bei etwa 25 Prozent. Zwar fiel der Mietanstieg im vergangenen Jahr mit durchschnittlich 2,3 Prozent etwas geringer aus, doch die Ursachen für die Knappheit bleiben bestehen. Steigende Baukosten, hohe Zinsen und langwierige Genehmigungsverfahren bremsen die Neubautätigkeit. Nach Berechnungen des ifo Instituts könnten im Jahr 2027 bundesweit nur noch rund 170.000 Wohnungen fertiggestellt werden – der Bedarf wäre jedoch etwa doppelt so hoch. Damit droht sich die studentische Wohnungsnot in den kommenden Jahren weiter zu verschärfen. Fachleute fordern, dass die Politik kurzfristig den Neubau von Wohnheimplätzen stärker fördert und die Programme von Bund und Ländern ausbaut. Mittel- und langfristig gehe es darum, Planungs- und Bauprozesse zu vereinfachen, Flächen effizienter zu nutzen und die Wohnraumförderung an die realen Mietniveaus in Hochschulstädten anzupassen. Denn klar ist: Ohne gezielte Anstrengungen von Hochschulträgern, Ländern und Kommunen droht das studentische Wohnen in vielen Städten zum sozialen Risiko zu werden – und damit auch die Attraktivität der Hochschulstandorte zu schwächen. (IWD, 07.10.2025) Ganzer Artikel hier…

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Mit Mieterstrom können Mieter günstigeren Solarstrom direkt vom Hausbesitzer beziehen. Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt: Das Modell lohnt sich und könnte einen großen Teil des Photovoltaik-Bedarfs decken. Bislang wird es jedoch kaum genutzt. Millionen Mieterhaushalte in Deutschland könnten von Solarstrom auf dem Dach profitieren. Das zeigt eine IW-Studie im Rahmen des Ariadne-Projekts, einem Zusammenschluss von 26 wissenschaftlichen Einrichtungen, die zur Energiewende forschen. Demnach könnten bis zu 20,4 Millionen Wohnungen in rund drei Millionen Mehrfamilienhäusern technisch mit Mieterstrom versorgt werden. Würde das Potenzial voll ausgeschöpft, ließen sich bis zu 60 Gigawatt Photovoltaik installieren – fast ein Drittel des Ausbauziels bis 2030. Beim Mieterstrom installieren Hausbesitzer, meist die Vermieter, eine Solaranlage und bieten den erzeugten Strom direkt den Bewohnern an. Diese schließen ihren Liefervertrag mit dem Vermieter ab. Weil dabei Netzentgelte und Abgaben entfallen, können die Mieter von günstigeren Preisen profitieren. Nur der restliche Stromverbrauch wird aus dem öffentlichen Netz versorgt. Besonders attraktiv ist das Modell, wenn es mit der Nutzung von Wärmepumpen oder E-Autos kombiniert wird. Auch für die Vermieter lohnt sich das Modell, zeigen die Berechnungen. Im Basisszenario ergibt sich für ein typisches Gebäude eine Rendite von 3,6 Prozent, unter Idealbedingungen sogar bis zu 18,5 Prozent – abhängig davon, wie viele Mieterhaushalte am Modell teilnehmen und wie gut die Größe der PV-Anlage und der Batterie an den Bedarf angepasst ist. Dennoch bleibt die Zahl der realisierten Projekte überschaubar: Bei der Bundesnetzagentur sind bislang nur rund 5.400 Mieterstromanlagen registriert – gegenüber gut vier Millionen Photovoltaik-Anlagen insgesamt.  „Vor allem bürokratische Hürden bremsen den Ausbau“, kommentiert Studienautor Ralph Henger die Ergebnisse. Die Vorgaben zur Strommessung und Abrechnung seien kompliziert, die Genehmigungsprozesse von PV-Anlagen durch die Netzbetreiber aufwendig. „Ohne Reformen bleiben wertvolle Potenziale ungenutzt“, warnt IW-Ökonom Henger. Nötig seien digitale Standardprozesse bei Zählerwechsel und der Anmeldung bei den Netz- und Messtellenbetreibern. Zudem sollte die Politik stärkere Anreize setzen, um Solarstrom gegenüber Netzstrom zu bevorzugen. (IW Köln, 04.10.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die Hundesteuer bleibt für Städte und Gemeinden eine verlässliche Einnahmequelle. Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts erzielten die Kommunen im Jahr 2024 rund 430 Millionen Euro aus der Hundesteuer – 2,2 Prozent mehr als im Vorjahr und fast 40 Prozent mehr als noch 2014. Damit erreicht die Steuer, die vielerorts zu den wenigen echten kommunalen Gestaltungsspielräumen zählt, einen neuen Höchststand. Die Hundesteuer ist eine klassische Gemeindesteuer, deren Höhe und Ausgestaltung jede Kommune selbst festlegt. Manche Städte staffeln sie nach der Anzahl der Hunde im Haushalt, andere differenzieren nach Hunderassen oder Gefährdungspotenzial. Die höheren Einnahmen bedeuten daher nicht zwangsläufig, dass mehr Hunde gehalten werden – vielerorts haben Kommunen ihre Sätze moderat angepasst oder Nachmeldungen stärker kontrolliert. Neben der Steuerbelastung steigen auch die laufenden Kosten der Tierhaltung weiter an. Hunde- und Katzenfutter kosteten 2024 im Durchschnitt 2,3 Prozent mehr als im Vorjahr – und sogar über 35 Prozent mehr als 2020. Die allgemeine Inflationsrate lag im gleichen Zeitraum bei 2,2 Prozent. Damit verteuert sich die Haltung eines Vierbeiners deutlich stärker als die Lebenshaltung insgesamt. Steigende Energie- und Rohstoffkosten, Transportpreise und höhere Anforderungen an Tierfutterproduktion schlagen auf die Verbraucherpreise durch. Für Städte und Gemeinden bleibt die Hundesteuer ein stetiger, aber vergleichsweise kleiner Beitrag zum Gesamthaushalt – gleichzeitig aber ein Symbol kommunaler Eigenständigkeit. Sie wird kaum als Lenkungsinstrument verstanden, sondern primär als Gemeindefinanzquelle mit Tradition. Obwohl die Einnahmen neue Rekorde erreichen, zeigt sich ein anderes Bild: Der Aufwand für Pflege, Tierarzt und Futter steigt schneller als die Einkommen vieler Haushalte. Die Hundehaltung bleibt für viele ein emotionales, zunehmend aber auch finanziell anspruchsvolles Thema.

Fazit

Während Kommunen von stetig wachsenden Hundesteuereinnahmen profitieren, müssen Tierhalterinnen und Tierhalter immer tiefer in die Tasche greifen. Zwischen kommunaler Finanzpolitik und privater Tierliebe zeigt sich damit ein vertrautes Muster: Was dem Haushalt hilft, belastet den Halter. (DESTATIS, 08.10.2025) Ganzer Artikel hier…

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Insbesondere in Kleinstädten und ländlichen Regionen wird es bis zum Jahr 2040 weniger Hausärztinnen und Hausärzte geben, als nötig wären. Das geht aus Berechnungen des BARMER Instituts für Gesundheitssystemforschung und der Bertelsmann Stiftung hervor. Für eine flächendeckende Versorgung braucht es bessere Digitalisierung der Prozesse in Hausarztpraxen, mehr Übertragung hausärztlicher Aufgaben auf therapeutische und pflegerische Berufe sowie eine gezielte Steuerung, um nachrückende Hausärztinnen und Hausärzte für die betroffenen Regionen zu gewinnen.

Viele Hausärztinnen und Hausärzte wollen in den kommenden Jahren ihre Arbeitszeit reduzieren oder das Berufsfeld ganz verlassen. Dazu kommen diejenigen, die regulär in den Ruhestand gehen. In Verbindung mit dem demografischen Wandel und dem steigenden Bedarf an Gesundheitsleistungen führt das dazu, dass die hausärztliche Versorgung in Westdeutschland bis zum Jahr 2040 ähnlich angespannt sein wird, wie heute bereits in den östlichen Bundesländern. Insbesondere für den ländlichen Raum und Kleinstädte gibt es ein Risiko für Unterversorgung. Das geht aus der gemeinsamen Studie des BARMER Instituts für Gesundheitssystemforschung (bifg) und der Bertelsmann Stiftung unter dem Dach des „Health Transformation Hub“ hervor. „Eine ausreichende Versorgung mit Hausärztinnen und Hausärzten ist wichtig für jede einzelne Kommune. Besonders im ländlichen Raum stärkt das die Zukunftsfähigkeit einer Region und damit auch das Vertrauen in die Demokratie. Deshalb muss es gelingen, die Bedarfslücken zu schließen“, sagt unsere Vorstandsvorsitzende, Brigitte Mohn.

Auch wenn bei den Hausärztinnen und Hausärzten ein Rückgang erwartet wird, muss das in der Gesamtheit nicht zwingend zu einer Unterversorgung führen. Um in einzelnen Regionen eine ohne weitere Reformen drohende Unterversorgung zu verhindern, würde es ausreichen, wenn in diesen Regionen in den kommenden 15 Jahren insgesamt 40 der nachrückenden Hausärztinnen und Hausärzte pro Jahr zusätzlich tätig werden. Eine Unterversorgung liegt vor, wenn der Sollwert der geplanten Hausarztsitze in einer Region um mehr als 25 Prozent unterschritten wird. Der Sollwert besagt, wie viele Sitze in einer Region für eine ausreichende Versorgung der Patientinnen und Patienten vorgesehen sind. Um bundesweit eine hausärztliche Versorgung auf vergleichbar hohem Niveau zu gewährleisten, müssten jährlich rund 160 Hausärztinnen und -ärzte, und damit zehn Prozent des Nachwuchses, gezielt für künftig schlechter versorgte Regionen gewonnen werden. In diesem Fall wäre die hausärztliche Versorgungsdichte in Deutschland überall auf vergleichbarem Niveau. „Es herrscht Handlungsbedarf. Eine begrenzte, zielgerichtete Tätigkeit eines Teils der künftigen Medizinerinnen und Medizinern in bestimmten Regionen würde dazu beitragen, eine Unterversorgung effektiv zu verhindern“, sagt Prof. Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER. Zusammen mit einer deutlich konsequenteren Übertragung ausgewählter Aufgaben auf nichtärztliche Assistenzberufe bestehe die Chance, Versorgung effizient und nah am Patienten zu gestalten. Um die Versorgung in den betroffenen Regionen zu sichern, braucht es gute Bedingungen, damit neu ausgebildete Hausärztinnen und -ärzte sich dort niederlassen. Darüber hinaus aber gilt es, schon länger diskutierte Lösungsansätze für eine Weiterentwicklung des Versorgungssystems umzusetzen. Hierzu zählen vor allem Gesundheitszentren mit Leistungen verschiedener Anbieter unter einem Dach, eine bessere Digitalisierung der Prozesse in Hausarztpraxen sowie eine stärkere Arbeitsteilung mit Angehörigen therapeutischer und pflegerischer Berufe – darunter Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger oder nicht ärztliche Praxisassistentinnen und -assistenten. Diese könnten, bei entsprechender Qualifizierung, bestimmte Aufgaben übernehmen, die bislang den Hausärztinnen und -ärzten vorbehalten sind. In den Berechnungen zur hausärztlichen Versorgung haben die Expertinnen und Experten des bifg erstmals kleinräumige demografische und arbeitsmarktbezogene Aspekte modelliert. Wie das Verhältnis aus Angebot und Bedarf an hausärztlicher Versorgung regional heute und in Zukunft ausfällt, verdeutlicht die Prognose von BARMER und Bertelsmann Stiftung in interaktiven Grafiken auf der Homepage des bifg. Diese basieren unter anderem auf einer repräsentativen Befragung der Bertelsmann Stiftung unter rund 3.700 Hausärztinnen und -ärzten, unter anderem zu ihren Zukunftsplänen, Arbeitszeitwünschen und dem Bedarf an Entlastung. Aus den Befragungsergebnissen, der Bevölkerungsvorausberechnung der Bertelsmann Stiftung auf Gemeindeebene und Informationen des Bundesarztregisters hat das bifg eine regionale Angebots- und Bedarfsprojektion bis zum Jahr 2040 erstellt. (Bertelsmann-Stiftung, 02.10.2025) Ganzer Artikel hier…   

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Die demografische Entwicklung stellt den deutschen Arbeitsmarkt langfristig vor tiefgreifende Veränderungen: Auf der einen Seite wächst die Bevölkerung, gleichzeitig nimmt die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter aufgrund der Alterung der Gesellschaft tendenziell ab. Besonders die Erwerbsbeteiligung der über 55-jährigen rückt immer stärker in den Fokus. Von den 34,2 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im erwerbsfähigen Alter waren 2024 rund 7,8 Millionen bzw. 23 Prozent im Alter von 55- bis unter 65 Jahren – ein neuer Höchststand. In den vergangenen zehn Jahren hat sich damit der Anteil der älteren sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an den Beschäftigten im Erwerbsalter insgesamt von knapp 17 Prozent auf 23 Prozent erhöht. Haupttreiber ist der demografische Effekt: die geburtenstarken Jahrgänge wachsen in die Altersgruppe der Älteren hinein. Zuletzt (Februar 2025) waren weiterhin Beschäftigungszuwächse bei den Älteren mit einem Plus von 66.000 bzw. einem Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Der Trend umfasst nicht alle Branchen gleich: Einen leichten Rückgang im Vorjahresvergleich gab es etwa im Verarbeitenden Gewerbe (-6.000 bzw. -0,4 Prozent), während im Dienstleistungsbereich die Beschäftigung von Älteren weiterhin wächst. Einige Branchen besonders von Alterung betroffen:  Die Altersstruktur der Beschäftigten hat sich in den vergangenen Jahren spürbar verschoben. Diese Entwicklung zeigt sich in allen Wirtschaftsbereichen, wenn auch unterschiedlich stark. Im Bereich der Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sowie im Verarbeitenden Gewerbe sind jeweils mehr als ein Viertel der Belegschaft im Alter von 55 bis unter 65 Jahren. Einen relativ hohen Anteil von Älteren verzeichnet auch die Öffentliche Verwaltung mit 29 Prozent. Im Gesundheitswesen sind es gut ein Fünftel der Beschäftigten, die voraussichtlich in den kommenden zehn Jahren altersbedingt aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Wiedereinstieg bleibt die größte Herausforderung:  Die Struktur der Arbeitslosigkeit folgt diesem Trend. Während 2014 580.000 der über 55 bis unter 65-Jährigen arbeitslos waren, waren es 2024 642.000. Zwischen 2014 und 2024 ist der Anteil der Älteren an allen Arbeitslosen im Erwerbsalter auf rund ein Viertel gestiegen, während ihre Arbeitslosenquote gesunken ist. Ursache dafür ist die steigende Erwerbsbeteiligung Älterer. Zwar haben ältere Beschäftigte ein deutlich geringeres Risko, arbeitslos zu werden als Jüngere. Verlieren sie jedoch den Job, haben sie es deutlich schwerer, wieder Fuß zu fassen. Im Schnitt sind Ältere 23 Wochen arbeitslos bis sie wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung finden, über alle Altersgruppen hinweg sind es 20 Wochen. Daniel Terzenbach, Vorstand Regionen betont: „Insgesamt hat sich der Arbeitsmarkt für Ältere in Deutschland vor allem aufgrund des demografischen Wandels verändert: die Babyboomer sind jetzt in dieser Altersgruppe angekommen. Dadurch verzeichnen wir Rekordbeschäftigung bei den Lebensälteren. Unternehmen, die langfristig wettbewerbsfähig sein wollen, setzen auch und gerade auf ältere Beschäftigte mit ihrer Erfahrung und Zuverlässigkeit. Vor allem beim Wiedereinstieg in Arbeit brauchen Ältere aber auch faire Chancen und passende Angebote. Fachkräftesicherung bedeutet: Wir müssen alle Altersgruppen mitdenken.“ (BA, 29.09.2025) Ganzer Artikel hier…

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Mit dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) hat der Bund ein Programm im Umfang von 500 Milliarden Euro aufgelegt, um zentrale Zukunftsaufgaben zu finanzieren. Finanziell sind damit große Spielräume vorhanden – die eigentliche Hürde liegt jedoch bei der Umsetzung. Eine aktuelle Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt: Es fehlt an ausreichend Fachkräften in Bauwirtschaft, Planung und Verwaltung, um die Mittel auch tatsächlich in konkrete Projekte zu überführen. Besonders deutlich wird der Engpass im Tiefbau. Schon heute fehlen mehr als 4.000 qualifizierte Arbeitskräfte in diesem Bereich, so das IW. Gleichzeitig steht die Branche vor einem Generationenwechsel: Zahlreiche Beschäftigte erreichen in den kommenden Jahren das Rentenalter. Die Ausbildung neuer Fachkräfte kann diesen Ausfall nur teilweise kompensieren. Hinzu kommt, dass auch in den Bauämtern, Planungsbüros und bei Ingenieuren ein erheblicher Mangel besteht. Damit drohen Ausschreibungen, Genehmigungen und Projektvergaben ins Stocken zu geraten. Für Kommunen bedeutet das: Der Zugang zu Fördermitteln allein reicht nicht aus. Selbst wenn Mittel aus dem Sondervermögen bereitstehen, kann es an der Umsetzung scheitern, wenn Kapazitäten fehlen. Schon heute berichten Städte und Gemeinden, dass Planungs- und Vergabeverfahren oftmals viele Monate dauern und die Zahl geeigneter Baufirmen für Ausschreibungen begrenzt ist. Verzögerungen führen nicht nur zu höheren Kosten, sondern auch dazu, dass Fördermittel möglicherweise nicht fristgerecht abgerufen werden können. Das IW empfiehlt deshalb, Investitionen nicht sprunghaft, sondern stufenweise hochzufahren. Nur so kann der Markt die Nachfrage bewältigen. Zugleich sei es notwendig, die Zuwanderung gezielt auf die Bau- und Infrastrukturberufe auszurichten, um offene Stellen schneller zu besetzen. Ergänzend sollten Planungs- und Vergabeverfahren auf allen Verwaltungsebenen deutlich verschlankt werden, um die vorhandenen Ressourcen effektiver einzusetzen. Für die kommunale Praxis heißt das: Entscheider sollten frühzeitig Strategien entwickeln, wie sie ihre personellen und organisatorischen Kapazitäten sichern. Dazu zählen interne Maßnahmen wie gezielte Personalbindung und Fortbildung ebenso wie die Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen, etwa durch gemeinsame Vergabestellen oder interkommunale Planungsbüros. Auch externe Unterstützung durch Ingenieurbüros oder spezialisierte Dienstleister kann helfen, Engpässe abzufedern. Ohne zusätzliche Fachkräfte und effizientere Verwaltungsverfahren bleibt das Sondervermögen weit hinter seinen Möglichkeiten zurück. Für Kommunen eröffnet sich daher ein doppelter Handlungsbedarf: Einerseits gilt es, die eigenen Voraussetzungen für Fördermittelabruf und Projektumsetzung zu verbessern. Andererseits sollten kommunale Spitzen im politischen Dialog darauf drängen, dass Bund und Länder die Rahmenbedingungen für Planung und Fachkräftegewinnung zügig anpassen. Nur so können die Milliardenbeträge aus dem SVIK tatsächlich in sichtbare Infrastrukturprojekte vor Ort umgesetzt werden. (IW Köln, 24.09.2025) Ganzer Artikel hier…

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Der zunehmende Fachkräftemangel in der öffentlichen Verwaltung verstärkt den Bedarf an schneller und praxisnaher Einarbeitung. Neue Mitarbeitende und Quereinsteiger sollen ihre Aufgaben möglichst frühzeitig sicher wahrnehmen können. Hier setzt der Aachener Bildungsanbieter cogniport mit einem digitalen Onboarding-Angebot an und vermittelt die Grundlagen für einen erfolgreichen Start im öffentlichen Dienst. Der Kurs „Onboarding in der öffentlichen Verwaltung“ richtet sich an Berufsanfängerinnen und -anfänger sowie an Quereinsteigende. Im Mittelpunkt steht ein systematischer Überblick über Aufbau und Funktionsweise der öffentlichen Verwaltung. Dabei werden Unterschiede zur Privatwirtschaft herausgestellt und die Strukturen von Bund, Ländern und Kommunen erläutert. Ein Schwerpunkt liegt auf den rechtlichen Rahmenbedingungen: Von den Grundlagen des Verwaltungsrechts über Arbeits-, Beamten- und Sozialverwaltungsrecht bis hin zu Themen wie Vergaberecht, Fördermittel oder doppelte Buchführung. Auch das Kommunalrecht wird berücksichtigt. Teilnehmende erfahren, wie Kommunen in den Staatsaufbau eingebettet sind, welche Aufgaben sie wahrnehmen und welche Instrumente der Bürgerbeteiligung zur Verfügung stehen. Praxisnah werden außerdem Abläufe im Verwaltungsalltag vermittelt. Dazu gehören der Umgang mit Bürgeranliegen, der gezielte Einsatz von Informationsquellen, Grundlagen effizienter Kommunikation sowie Selbstorganisation und Besprechungstechniken. Ergänzt wird dies durch Hinweise zu professioneller E-Mail-Korrespondenz und Präsentation. Ein weiterer Baustein ist die Korruptionsprävention. Teilnehmende erhalten praxisorientierte Empfehlungen und lernen, typische Warnsignale zu erkennen. Darüber hinaus greift das Training moderne Aspekte einer nachhaltigen Verwaltung auf: agile Methoden, Change-Management, ergonomische Arbeitsweisen sowie Themen wie Gendergerechtigkeit, Diversität und Resilienz. Das eLearning-Format ermöglicht eine flexible Teilnahme und verbindet fachliche Grundlagen mit praxisnahen Anwendungen. Ziel ist es, den Einstieg in die öffentliche Verwaltung zu erleichtern und neue Mitarbeitende für die vielfältigen Anforderungen des Berufsalltags zu qualifizieren. (DEKOM/cogniport, 22.09.2025) Ganzer Artikel hier…

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In Deutschland sind aktuell rund 60 Prozent der Verwaltungsleistungen digital verfügbar. Von den insgesamt 579 Leistungen nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) sind 343 zumindest in einzelnen Kommunen online abrufbar, 199 in mehr als der Hälfte der Städte und Gemeinden und 165 flächendeckend. 230 Leistungen stehen bislang noch gar nicht digital bereit. Das geht aus einer Analyse des Digitalverbands Bitkom hervor, die zur Smart Country Convention (30. September bis 2. Oktober, Berlin) veröffentlicht wurde. Besonders bei den 13 sogenannten Fokusleistungen – darunter Elterngeld, Eheschließung und Bürgergeld – ist die Digitalisierung etwas weiter fortgeschritten: Alle sind in mindestens zehn Prozent der Kommunen online verfügbar, zwei sogar bundesweit. Demnach bescheinigen 70 Prozent der Befragten ihrer Verwaltung einen kompetenten Umgang mit Digitalisierung. Gleichzeitig wünschen sich 90 Prozent mehr Nachdruck beim Ausbau. Vor allem Jüngere drängen auf Geschwindigkeit: In der Altersgruppe 18 bis 29 Jahre sind es 95 Prozent. Auch die Erwartungen an digitale Angebote sind klar: 85 Prozent der Bürgerinnen und Bürger wollen jederzeit den Bearbeitungsstand von Anträgen einsehen können. 82 Prozent wünschen sich, dass Behörden sie automatisch über Fristen oder Ansprüche informieren. Knapp zwei Drittel sprechen sich dafür aus, den Kontakt mit Ämtern künftig überwiegend digital abzuwickeln. Tatsächlich haben bisher nur 13 Prozent der Bürgerinnen und Bürger jemals eine Verwaltungsleistung vollständig online beantragt. Am häufigsten genutzt werden digitale Terminvereinbarungen, E-Mail-Kontakte und Online-Formulare. Virtuelle Sprechstunden oder Chatbots spielen bislang kaum eine Rolle. Hauptgrund für den Gang aufs Amt bleibt die fehlende digitale Verfügbarkeit (66 Prozent). Technische Probleme (12 Prozent) und komplizierte Online-Angebote (6 Prozent) sind weitere Hürden. Nur 8 Prozent gehen bewusst persönlich in die Verwaltung, um Beratung zu erhalten. Drei Viertel der Befragten plädieren für höhere Investitionen in die Verwaltungsdigitalisierung. Zwei Drittel wünschen sich mehr Kompetenzen für den Bund, um die Umsetzung in Ländern und Kommunen zu beschleunigen. 65 Prozent sprechen sich sogar für eine Föderalismusreform aus. Die Einrichtung des neuen Bundesministeriums für Digitalisierung und Staatsmodernisierung wird mehrheitlich positiv bewertet (64 Prozent). Die Ergebnisse werden auf der Smart Country Convention in Berlin diskutiert. Vom 30. September bis 2. Oktober kommen mehr als 18.000 Fachleute aus Verwaltung, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft zusammen. Erwartet werden rund 650 Rednerinnen und Redner, darunter Bundesdigitalminister Karsten Wildberger, Familienministerin Karin Prien und BA-Chefin Andrea Nahles. Über 400 Aussteller präsentieren Lösungen für Verwaltungsdigitalisierung und Smart City. Fazit: Die Verwaltungsdigitalisierung macht Fortschritte, bleibt aber fragmentiert. Während Bürgerinnen und Bürger klar digitale Angebote bevorzugen und ein „digital only“-Prinzip unterstützen, hemmen föderale Strukturen und unterschiedliche Umsetzungsstände die Dynamik. Die Diskussion auf der Smart Country Convention dürfte zeigen, wie sich der Wunsch nach mehr Tempo mit föderalen Rahmenbedingungen vereinbaren lässt. (DEKOM, 29.09.2025) Bitkom-Analyse hier…

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Die kürzlich veröffentlichte BITKOM-Studie „Wirtschaftsschutz 2025“ belegt eine dramatische Zuspitzung der Bedrohungslage für Wirtschaft und öffentliche Hand. Der Gesamtschaden durch Datendiebstahl, Spionage und Sabotage ist auf 289 Milliarden Euro gestiegen. Rund 70 % dieses Schadens sind auf Cyberangriffe zurückzuführen – ein Anteil von mehr als 200 Milliarden Euro. Ransomware ist dabei die häufigste Ursache und verantwortlich für mehr als ein Drittel aller Fälle.

Besorgniserregend ist vor allem die geringe Aufklärungsquote. Nur etwa 32 % der Fälle von Cyberkriminalität werden in Deutschland gelöst. Immerhin gelingt es in drei von vier Fällen, Täter durch die Auswertung von Log-Dateien zu identifizieren – ein Hinweis auf die besondere Bedeutung eines funktionierenden Log- und Forensik-Managements.

Kommunale Verwaltungen gezielt betroffen

Fallberichte verdeutlichen, dass auch kommunale Einrichtungen zunehmend Zielscheibe von Angriffen werden. Stadtverwaltungen, öffentliche Unternehmen oder kommunale Verkehrsbetriebe geraten in den Fokus von Cyberkriminellen. Jüngstes Beispiel: Der Angriff auf mehrere Flughäfen im September 2025: Über eine Schwachstelle in der IT eines Dienstleisters drang Schadsoftware ein und legte Check-in- und Boarding-Systeme lahm. Die Folge waren massive Störungen im Betriebsablauf. Für Kommunen ist dies ein Warnsignal, dass auch externe Dienstleister und Zulieferer Teil der eigenen Sicherheitsarchitektur sind.

Digitale Souveränität unter Druck

Neben technischer Sicherheit rückt auch die Frage der digitalen Souveränität stärker in den Vordergrund. Zwar werden Daten zunehmend in europäischen Rechenzentren gespeichert. Doch rechtliche Regelungen wie der U.S. CLOUD Act zeigen die Grenzen: US-Unternehmen können von Behörden zur Herausgabe von Daten verpflichtet werden – unabhängig vom Speicherort. Im Sommer 2025 bestätigte Microsofts Justiziar in einer Anhörung vor dem französischen Senat, dass er keine Garantie für den Schutz europäischer Daten vor US-Zugriff geben könne.

Hinzu kommt ein wachsender Konflikt zwischen europäischen Datenschutzvorgaben, etwa durch den Digital Services Act, und US-amerikanischem Recht. Für Kommunen bedeutet dies: Bei der Auswahl von IT-Dienstleistern und Cloud-Lösungen sind rechtliche Rahmenbedingungen ebenso relevant wie technische Standards.

Handlungsoptionen für Kommunen

Der Bericht macht deutlich: Digitale Angriffe sind kein abstraktes Risiko mehr, sondern konkrete Bedrohung für Verwaltungen und öffentliche Unternehmen. Kommunen können ihre Resilienz insbesondere durch folgende Maßnahmen stärken:

Wie diese Anforderungen praxisnah umgesetzt werden können, zeigt der deutsche Security-Spezialist Enginsight aus Jena. Das Unternehmen bündelt Schwachstellen- und Patchmanagement, Angriffserkennung und Logmanagement sowie Analyse inkl. KI-Unterstützungin einer integrierten Plattform. Besonderes Gewicht hat dabei der Betrieb in Deutschland: Ein eigenes 24/7-Sicherheitszentrum (SOC) unter deutschem Rechtsrahmen stellt sicher, dass technische Sicherheit und rechtliche Souveränität zusammengeführt werden. Für Kommunen, die hohen Anforderungen an Datenschutz und Datensouveränität unterliegen, ist dies ein entscheidender Vorteil.

Fazit

Die Bedrohungslage im Cyberraum wird auch für Kommunen zur Daueraufgabe. Prävention, kontinuierliche Überwachung und souveräne IT-Lösungen sind zentrale Bausteine, um Ausfälle und Schäden zu vermeiden. (DEKOM/Enginsight, 29.09.2025) Mehr Infos hier…

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Künstliche Intelligenz verändert die Cybersicherheit in rasantem Tempo. Für Unternehmen und Behörden entstehen dadurch neue Chancen, aber auch zusätzliche Risiken. Der Umgang mit dieser Technologie erfordert nicht nur moderne Schutzsysteme, sondern auch gezielte Kompetenzen bei den Mitarbeitenden. Studien zeigen, dass Social Engineering, Phishing und menschliches Fehlverhalten weiterhin die häufigsten Ursachen für erfolgreiche Angriffe sind. KI verstärkt diese Risiken: Angreifer nutzen sie, um täuschend echte Phishing-Mails zu erstellen, Stimmen oder Videos zu fälschen oder Schadsoftware in Echtzeit an Schutzmaßnahmen anzupassen. Ein aktuelles Beispiel ist die sogenannte Prompt-Injection: Versteckte Befehle in E-Mails können Sprachmodelle wie Chatbots dazu bringen, ungewollte Aktionen auszuführen. Auch gefälschte Video- oder Telefonkonferenzen auf Basis von KI-Cloning haben bereits hohe Schäden verursacht. Auf der anderen Seite bietet KI erhebliche Möglichkeiten für die Abwehr. Sie kann große Datenmengen in Echtzeit analysieren, ungewöhnliche Verhaltensmuster erkennen und automatisch Gegenmaßnahmen einleiten. Moderne Firewalls, E-Mail-Filter und Systeme zur Angriffserkennung arbeiten zunehmend mit KI-Unterstützung. Beispielsweise lässt sich Spear-Phishing durch die Analyse kleinster sprachlicher Auffälligkeiten identifizieren. Ebenso können ungewöhnliche Download-Muster von Mitarbeitenden frühzeitig registriert und überprüft werden. Die Technologie allein genügt nicht. Entscheidend ist, dass auch die Belegschaft die Funktionsweise von KI versteht und Risiken einschätzen kann. Schulungen, die Theorie und Praxis verbinden, sind hierfür unerlässlich. Cybersicherheit sollte nicht als reine IT-Aufgabe betrachtet werden, sondern als Teil der Unternehmenskultur. Unternehmen und Behörden profitieren von einem Kompetenzaufbau in mehrfacher Hinsicht:

  • Früheres Erkennen von Bedrohungen: Geschulte Mitarbeitende reagieren sensibler auf verdächtige Aktivitäten.
  • Stärkere Sicherheitskultur: Cybersicherheit wird als gemeinsame Verantwortung wahrgenommen.
  • Sicherer Umgang mit KI-Tools: Risiken in Chatbots oder CRM-Systemen werden schneller erkannt.
  • Wettbewerbsvorteil: Nachweisliche Kompetenz schafft Vertrauen bei Partnern und Kunden.
  • Rechtskonformität: Anforderungen der EU-KI-Verordnung (AI-Act) werden erfüllt.

Fazit

Künstliche Intelligenz ist weder Bedrohung noch Allheilmittel, sondern ein Werkzeug. Ob sie Sicherheit stärkt oder schwächt, hängt von ihrem Einsatz ab. Kommunen, Unternehmen und Organisationen, die frühzeitig in KI-Kompetenz investieren, reduzieren Risiken, erfüllen gesetzliche Vorgaben und steigern ihre digitale Widerstandsfähigkeit. (Gastbeitrag von Pascal Rieboldt, 25.07.2025) Mehr Infos hier…

Autor:

Gastbeitrag von Pascal Rieboldt, Prokurist und Leiter Operations (COO) bei der ML-Gruppe.  Die ML-Gruppe ist ein führendes Bildungsunternehmen mit über 35 Jahren Erfahrung, spezialisiert auf IT-Schulungen und Cybersecurity-Awareness-Training für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber – u. a. als exklusiver Partner des Bundes.

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Der Bund sollte mehr Möglichkeiten erhalten, die Digitalisierung von Kommunen zu unterstützen und so teure Doppelstrukturen zu vermeiden. Zudem sollten eine gemeinsame föderale IT-Architektur aufgebaut und eindeutige Zuständigkeiten geschaffen werden. Das empfiehlt der Digitalverband Bitkom in seinem Thesenpapier „Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung“, das jetzt im Vorfeld der Kabinettsklausur veröffentlicht wurde. „Bei der Digitalisierung von Verwaltungen und Kommunen brauchen wir mehr Klarheit: Wer bestellt, zahlt – und stellt digital bereit“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Der Bund muss die Möglichkeit erhalten, Städte, Gemeinden und Landkreise bei der Digitalisierung direkt zu unterstützen. Die Menschen wollen und haben ein Recht auf digitale, funktionsfähige Ämter und Behörden.“ Hilfreich wäre eine Änderung des Grundgesetz-Artikels 91c. In einer Bitkom-Umfrage hatten zuletzt 69 Prozent der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger gefordert, dem Bund mehr Einfluss auf die Digitalisierung von Ämtern und Behörden in Bundesländern und Kommunen zu geben. 65 Prozent plädieren für eine Reform des Föderalismus. Um die Digitalisierung vor Ort voranzubringen schlägt Bitkom zudem vor, digitale Daseinsvorsorge der staatlichen Grundversorgung zuzuordnen. Dazu gehört, kommunale digitale Basisinfrastrukturen wie etwa Datenplattformen oder IoT-Netze als Grundlage moderner öffentlicher Leistungen nicht nur kurzfristig und projektbezogen, sondern dauerhaft zu finanzieren. Dafür braucht es klare Vereinbarungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen.   Für eine echte Verwaltungs-modernisierung braucht es Bitkom zufolge verbindliche Standards sowie einen Rechtsanspruch auf das Once-Only-Prinzip. Das bedeutet, Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen müssen Daten, die bereits in Registern vorliegen, nicht erneut und oft mehrfach angeben. Das schaffe spürbare Entlastung und beschleunige digitale Verfahren. (BITKOM, 25.09.2025) Ganzer Artikel hier…

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SAP und OpenAI haben eine gemeinsame Initiative vorgestellt, die den Einsatz Künstlicher Intelligenz im öffentlichen Sektor in Deutschland voranbringen soll. Unter dem Titel „OpenAI for Germany“ wird eine speziell auf die Anforderungen von Staat und Verwaltung zugeschnittene Lösung entwickelt. SAP bringt seine langjährige Erfahrung mit Verwaltungs- und Unternehmensanwendungen ein, OpenAI seine KI-Technologie. Die technische Basis bildet die SAP-Tochter Delos Cloud, die auf Microsoft-Azure-Technologie aufsetzt und die Einhaltung deutscher Standards für Datensouveränität, Sicherheit und Regulierung gewährleisten soll. Im Mittelpunkt steht der Einsatz in Kommunen und öffentlichen Verwaltungen. Dort sollen Beschäftigte künftig durch KI bei Routineaufgaben wie Aktenführung, Datenanalyse oder interner Dokumentenbearbeitung entlastet werden. Ziel ist es, Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten und mehr Zeit für den direkten Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern zu schaffen. Gerade für Städte, Gemeinden und Landkreise eröffnet die Initiative neue Möglichkeiten, ihre digitale Souveränität zu stärken. Der Ansatz soll verhindern, dass Verwaltungen bei der Nutzung von KI von außereuropäischen Strukturen abhängig werden. Kommunale Organisationen könnten damit zu Vorreitern für den souveränen Einsatz von Künstlicher Intelligenz im öffentlichen Raum werden. Die Einführung ist ab 2026 vorgesehen. SAP plant, die Kapazitäten der Delos Cloud auf zunächst 4.000 Grafikprozessoren (GPUs) auszubauen, um die geplanten Anwendungen zu unterstützen. Abhängig von der Nachfrage sind weitere Investitionen in Infrastruktur und Kooperationen mit zusätzlichen Partnern vorgesehen. Die Initiative versteht sich als Beitrag zur digitalen Souveränität Deutschlands und soll die nationale KI-Strategie unterstützen. Die Bundesregierung strebt mit ihrer High-Tech-Agenda an, dass Künstliche Intelligenz bis 2030 bis zu zehn Prozent der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung ausmacht. Kommunen könnten damit zu zentralen Anwendern und Treibern einer souveränen KI-Nutzung im öffentlichen Bereich werden. (OpenAI, 24.09.2025) Ganzer Artikel hier…

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Im Rahmen seines Zukunftsprogramms Wasser hat der DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. das Forschungsvorhaben “ResilJetzt!” abgeschlossen. Es diente dazu, die zukünftige Resilienz der öffentlichen Wasserversorgung im Klimawandel zu ermitteln, Resilienzoptionen und -potenziale im Hinblick auf wasserwirtschaftliche Infrastrukturen zu analysieren und weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit zu untersuchen. Als Projektergebnis wurden praxisnahe technische und organisatorische Resilienzoptionen identifiziert. Die Vorschläge reichen von größeren Speicherkapazitäten über Versorgungsverbünde bis hin zur Stärkung der Behörden. Sie sind in elf übersichtlichen Steckbriefen dargestellt, die eine Bewertung hinsichtlich Wirksamkeit, Dauerhaftigkeit und Aufwand beinhalten. Sie sollen örtliche Akteure, Wasserversorgungsunternehmen, Verbände, Kommunen und Behörden sensibilisieren, in ihren Planungen unterstützen sowie Entscheidungshilfen für Resilienzoptionen in künftigen Wasser-Engpassregionen anbieten.   Prognosen der DVGW-Forschung zeigen, dass wir zwar im Mittel in Deutschland ausreichend Wasser zur Verfügung haben werden, regional aber durchaus Wasserengpässe zu erwarten sind. Ursachen sind regionale oder saisonal ausbleibende Niederschläge, wachsender Bedarf oder fehlende Speichermöglichkeiten. Daraus ist abzuleiten, dass vielerorts lokale bis überregionale Anpassungsstrategien notwendig sein werden, um die Versorgung mit Trinkwasser weiterhin sicherzustellen. „Einerseits betont dies die Relevanz von Maßnahmen für eine resiliente Wasserversorgung, andererseits fehlten bislang bundesweit einheitliche Leitlinien zu ihrer Bewertung. Der im Projekt ResilJetzt entwickelte detaillierte und umfassende Katalog schließt diese Lücke und ermöglicht, auch bisher nicht betrachtete Handlungsoptionen zu erkennen“, beschreibt Dr. Wolf Merkel, Vorstand Wasser des DVGW, den Nutzen der Steckbriefe für die Branche.

Die von Wasserversorgern als prioritär einzustufenden Resilienzoptionen sind:

  • Sicherung und Erhöhung der Ressourcenverfügbarkeit
  • Anschluss an bzw. Gründung von Versorgungsverbünden
  • Nutzung von Fernwasser
  • Sicherung bzw. Ausbau von Speicherkapazitäten
  • Bewusstseinssteigerung der Bevölkerung für den Wert von Wasser und Daseinsvorsorge
  • Anpassung rechtlicher Instrumente
  • Austausch und Kooperation zwischen Kommunen und Wasserversorgungsunternehmen
  • Erhöhung personeller Kapazitäten in den Behörden
  • Dynamische Wasserentgelte, wie zum Beispiel saisonale Tarife

Auch wenn heute die Versorgung mit Trinkwasser in Deutschland sicher und zuverlässig ist, bedarf es mit Blick auf die klimatischen Entwicklungen des konsequenten, vorausschauenden Handelns, um Resilienz zu gewährleisten. Der DVGW adressiert dazu wasserpolitische Forderungen an die Bundesregierung. (DVGW, 25.09.2025) Ganzer Artikel hier…

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Das Projekt Datenraum Kultur ist als nationales Leuchtturmvorhaben Teil der deutschen Digitalstrategie und soll die digitale Transformation im Kulturbereich vorantreiben. Ausgangspunkt war die Corona-Pandemie, in der große Institutionen digitale Angebote ausbauen konnten, während kleinere Einrichtungen mit fehlender IT-Infrastruktur und eingeschränktem Zugang zum Publikum zu kämpfen hatten. Auf Initiative des Deutschen Städtetages förderte die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien das Vorhaben, das von acatech, dem Fraunhofer-Institut FIT und der Hamburger Kulturbehörde gemeinsam mit weiteren Partnern umgesetzt wird. Im Kern geht es darum, eine dezentrale Infrastruktur für den Austausch von Kulturdaten zu schaffen, bei der jede Einrichtung die Kontrolle über ihre Daten behält. Grundlage ist die Open-Source-Software Eclipse Dataspace Components, die es ermöglicht, Daten über sogenannte Konnektoren sicher und verschlüsselt zu teilen. Nutzungsrechte werden vorab vertraglich geregelt, die Daten verbleiben stets bei den jeweiligen Institutionen. Ziel des Projekts ist es, vorhandene Insellösungen zu überwinden, den Zugang zu und die Wiederverwendung von Kulturdaten zu verbessern und insbesondere kleinere Einrichtungen mit kostengünstigen Basisdiensten zu unterstützen. Erste Anwendungsfälle zeigen den praktischen Nutzen: So wurden anlässlich des 250. Geburtstags von Caspar David Friedrich Inhalte verschiedener Museen virtuell verknüpft und in einem Portal aufbereitet, das einen umfassenden Zugang zur Epoche der Romantik ermöglicht. Ein weiteres Beispiel ist die Plattform MUSIQ des Hamburger Konservatoriums, die Musikschulen, Lehrkräfte und Musikerinnen und Musiker digital vernetzt und gemeinsames Musizieren unterstützt. Weitere Use Cases wurden im Bereich regionaler Kulturplattformen und smarter Theaterdienste erprobt. Für Kommunen eröffnet das Projekt zwei zentrale Perspektiven. Zum einen können lokale Kulturangebote in überregionale digitale Strukturen eingebunden werden, was Reichweite und Sichtbarkeit erhöht. Zum anderen erhalten gerade kleinere Kultureinrichtungen Unterstützung beim Zugang zu neuen digitalen Möglichkeiten, ohne selbst in komplexe IT-Infrastrukturen investieren zu müssen. Der Datenraum Kultur wird damit zu einem wichtigen Baustein, um kulturelle Angebote auch auf kommunaler Ebene zukunftsfähig aufzustellen und digitale Teilhabe zu sichern. (DEKOM, 29.09.2025) Mehr Infos hier…

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Die Energiewende in Deutschland steht nach Ansicht von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vor wichtigen Weichenstellungen. Bei der Vorstellung des aktuellen Monitoring-Berichts zur Energiewende in Berlin betonte sie: „Damit sie gelingt, müssen Verlässlichkeit, Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Kostentragfähigkeit des Energiesystems für unseren Wirtschaftsstandort ins Zentrum rücken.“

Das von externen Gutachtern – dem Energiewirtschaftlichen Institut an der Universität Köln (EWI) und BET Consulting – erarbeitete Strategiepapier enthält zehn zentrale Maßnahmen. Vorgesehen ist unter anderem, dass erneuerbare Energien künftig stärker marktorientiert gefördert werden sollen. Die bisherige fixe Einspeisevergütung für Neuanlagen soll entfallen, stattdessen sind differenzierte Finanzierungsmodelle nach europäischen Vorgaben geplant. Subventionen will das Ministerium auf den Prüfstand stellen und reduzieren.

Zudem sieht der Bericht vor, den Zubau von Speichern, Wind- und Solaranlagen räumlich gezielt zu steuern, um die Einspeisung besser an den Bedarf anzupassen und gleichzeitig den Netzausbau effizienter zu gestalten. Auch die Nutzung von Freileitungen soll stärker geprüft werden, da sie gegenüber unterirdischen Leitungen erhebliche Kostenvorteile bieten könne. Laufende Projekte seien davon allerdings nicht betroffen.

Bereits heute stammen laut Ministerium knapp 60 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien, bis 2030 sollen es 80 Prozent sein. Ergänzend setzt die Bundesregierung auf Speicher, Biomasse, Wasserkraft und Gaskraftwerke, die später auf Wasserstoff umgestellt werden können. Ziel sei es, den Spagat zwischen Klimaneutralität und Wettbewerbsfähigkeit zu meistern.

Für Diskussionen innerhalb der schwarz-roten Bundesregierung sorgt die geplante Neuausrichtung dennoch. Umwelt- und Klimaminister Carsten Schneider (SPD) warnte zuletzt davor, den Ausbau der Erneuerbaren auszubremsen. Hintergrund ist auch die finanzielle Dimension: Schon 2025 sind rund 16 Milliarden Euro an Bundesmitteln für die Förderung von Solar- und Windenergie eingeplant. Zugleich stiegen die Kosten für Redispatch-Maßnahmen zur Netzstabilisierung 2024 auf 2,8 Milliarden Euro.

Für die Kommunen bedeutet die angekündigte Kurskorrektur: Investitionen in Netzausbau, Speicher und dezentrale Infrastrukturen rücken stärker in den Fokus. Zugleich bleibt offen, ob die vorgesehenen Mittel tatsächlich zusätzlich bereitgestellt werden – oder ob es sich überwiegend um Umschichtungen innerhalb von Bundeshaushalt, Klima- und Transformationsfonds sowie dem neuen Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität handelt. (DEKOM/BMWE, 15.09.2025) Ganzer Artikel hier…

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Nordrhein-Westfalen hat gewählt – und die Kommunalwahlen am 14. September 2025 gelten als deutlicher Stimmungstest. Nach dem vorläufigen Ergebnis behauptet sich die CDU trotz leichter Verluste als stärkste Kraft. Sie erreichte landesweit 33,3 Prozent und bleibt damit auch auf kommunaler Ebene klar vor der SPD, die mit 22,1 Prozent ihr historisch schlechtestes Ergebnis bei Kommunalwahlen in NRW einfuhr. Beide Volksparteien liegen damit zwar über ihren derzeitigen bundesweiten Umfragewerten, müssen die Resultate aber als Warnsignal werten.

Die Grünen verloren deutlich und fielen auf 13,5 Prozent, die AfD konnte ihren Stimmenanteil fast verdoppeln und kam auf 14,5 Prozent. Damit liegt sie vielerorts in Stichwahlen um Bürgermeister- und Landratsposten. Die FDP landete bei 3,7 Prozent, die Linke verbesserte sich leicht auf 5,6 Prozent. Auffällig ist die deutlich gestiegene Wahlbeteiligung: Mit 56,8 Prozent wurde der beste Wert seit 1994 erreicht. Rund 13,7 Millionen Menschen waren in NRW wahlberechtigt, vielerorts griffen sie verstärkt zur Briefwahl.

Im bevölkerungsreichsten Bundesland standen rund 20.000 Mandate und kommunale Spitzenämter zur Wahl. Besonders in den Großstädten – darunter Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen und Bonn – kommt es in zwei Wochen zu Stichwahlen um die Oberbürgermeisterämter. Insgesamt werden am 28. September 147 Stichwahlen erwartet, deutlich mehr als noch vor fünf Jahren.

Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) wertete das Ergebnis als Bestätigung, warnte jedoch vor wachsendem Zuspruch für die AfD. SPD-Vertreter zeigten sich enttäuscht, betonten aber, ein „Desaster“ sei ausgeblieben. Grünen-Bundeschef Felix Banaszak sprach von einer fundamentalen Verschiebung der politischen Lage, während die AfD die Wahl als ihren größten Erfolg auf kommunaler Ebene in NRW feierte.

Die Kommunalwahlen 2025 sind nicht nur politischer Stimmungstest, sondern auch eine organisatorische Bewährungsprobe für die Kommunen. Neben der Vielzahl an Wahlgängen und parallelen Abstimmungen standen Fragen der digitalen Infrastruktur, Datensicherheit und Ergebnisübermittlung im Fokus. Technische Probleme bei der Ergebnisübertragung haben erneut gezeigt, wie wichtig moderne, belastbare Wahl-IT ist – eine Herausforderung, die Verwaltungen und kommunale IT-Dienstleister gleichermaßen betrifft und die in den kommenden Jahren noch stärker in den Mittelpunkt rücken dürfte. (DEKOM/Landeswahlleiterin-NRW, 15.09.2025) Mehr Infos hier…

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Die digitale Souveränität öffentlicher Institutionen rückt zunehmend in den Fokus. Die starke Abhängigkeit von außereuropäischen IT-Diensten, insbesondere US-amerikanischen Anbietern, birgt für Kommunen und Verwaltungen erhebliche Risiken. Gleichzeitig sorgt der Umstand, dass das Organigramm des Bundesministeriums für Digitale Sicherheit kein eigenes Referat für „Digitale Souveränität“ vorsieht, in Fachkreisen für Verwunderung. Die Diskussion um unabhängige, transparente und sichere IT-Lösungen gewinnt dadurch weiter an Schärfe.

In diesem Kontext ist Enginsight, ein Technologieunternehmen aus Jena, sowohl Impulsgeber als auch Lösungsanbieter. Enginsight hat einen Managed Detection & Response (MDR)-Service entwickelt, der speziell auf die Anforderungen europäischer Organisationen zugeschnitten ist. Die vollständig in Deutschland entwickelte Plattform kombiniert kontinuierliche Überwachung, Echtzeitanalyse und aktive Reaktionsfähigkeit. Cyberangriffe werden nicht nur erkannt, sondern unmittelbar bewertet und bei Bedarf automatisiert oder durch Sicherheitsteams abgewehrt. Alle Datenprozesse laufen DSGVO-konform und bleiben vollständig nachvollziehbar – ein entscheidender Aspekt für Kommunen, die ihre digitale Eigenständigkeit sichern wollen.

Der Betrieb eines eigenen Security Operations Centers (SOC) ist für viele Verwaltungen kaum realisierbar. Hier setzt Enginsight an: Der MDR-Service stellt die Expertise und technische Infrastruktur bereit, ohne dass Kommunen die Hoheit über ihre Systeme verlieren. Die Plattform integriert mehrere sicherheitsrelevante Bausteine – von Netzwerksensorik über Schwachstellenmanagement bis hin zu Echtzeit-Alarmierungen – und bindet diese in ein rund um die Uhr besetztes Cyber-Defence-Center ein. Der Ansatz zielt auf maximale Transparenz: Entscheidungen, Reaktionen und Reports sind jederzeit nachvollziehbar, Blackbox-Mechanismen werden bewusst vermieden.

Um das Thema digitale Souveränität weiter zu vertiefen, bietet Enginsight zudem eine eigene Webinarreihe an, die sich an kommunale IT-Verantwortliche, Verwaltungsleitungen und Entscheider richtet. Ein Schwerpunkt ist das Webinar „Keine Blackbox: MDR made in Germany mit voller Transparenz und Kontrolle“, das die Funktionsweise und den Nutzen eines transparenten MDR-Dienstes für Kommunen praxisnah darstellt. Weitere Veranstaltungen widmen sich Themen wie Ransomware, der Minimierung digitaler Abhängigkeiten und der Rolle der Führungsebene bei der Cybersicherheit.

Damit wird deutlich: Digitale Souveränität ist kein abstraktes Schlagwort, sondern lässt sich durch konkrete Maßnahmen erreichen. Anbieter wie Enginsight zeigen, dass europäische IT-Sicherheitslösungen die Kontrolle über sensible Daten wahren und zugleich eine effektive Abwehr moderner Cyberbedrohungen ermöglichen. (DEKOM, 15.09.2025) Mehr Infos zu Enginsight hier…

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Lösungen für die digitale Verwaltung und gleichwertige digitale Lebensverhältnisse in Stadt und Land stehen vom 30. September bis 2. Oktober 2025 auf der Smart Country Convention (SCCON) in Berlin im Mittelpunkt. Wie vielfältig die Themen und Ansätze dabei sind, zeigt sich beispielhaft am Gemeinschaftsstand des Infrastrukturausstatters EBERO FAB in Halle 25, Stand 400. Dort können Besucherinnen und Besucher die ganze Bandbreite an Ideen und Technologien unmittelbar erleben – von modernen Infrastrukturangeboten bis hin zu innovativen Plattformlösungen für den kommunalen Alltag.

Gemeinsam mit sechs Partnerunternehmen präsentiert EBERO FAB konkrete Anwendungen, die Städten und Gemeinden helfen, zukunftssichere Infrastrukturen aufzubauen und bestehende Strukturen intelligent zu erweitern. Der Fokus liegt dabei auf schlüsselfertigen, sofort einsetzbaren Lösungen – und zwar überall dort, wo kommunale Digitalisierung sichtbar wird: im Straßenraum, im Verkehr, bei Planung, Datenhoheit und Infrastrukturmanagement.

Ein Highlight ist die Präsentation eines smarten Verkehrsleitsystems, das EBERO FAB, VMZ und Yunex gemeinsam in der schleswig-holsteinischen Gemeinde Süderbrarup realisiert haben. Das System verbessert Verkehrssicherheit und Ressourceneinsatz messbar und zeigt, wie sich Verkehrsflüsse dynamisch steuern und verschiedene Verkehrsträger – vom Auto bis zum ÖPNV – intelligent vernetzen lassen.

Darüber hinaus zeigen die Partner ZDE und K-IP offene Plattformen und quelloffene Tools für die kommunale Wärmeplanung und das Klimadaten-Monitoring. Ziel ist es, Abhängigkeiten durch Insellösungen zu vermeiden und Kommunen die Möglichkeit zu geben, ihre Daten souverän, interoperabel und langfristig nutzbar zu machen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf intelligenter Straßenbeleuchtung: Energiedata präsentiert modular erweiterbare LED-Leuchten, die Sensorik, WLAN oder Kameras direkt am Mast integrieren und so zur digitalen Drehscheibe im öffentlichen Raum werden. Ergänzend sorgt EKS-Engel mit innovativer Glasfasertechnik im Mastkopf für eine leistungsfähige Vernetzung in Echtzeit.

Die Smart Country Convention 2025 steht erstmals unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung. Bundesminister Dr. Karsten Wildberger eröffnet die Veranstaltung mit der klaren Botschaft: „Kommunale Digitalisierung braucht offene Standards, nutzerzentrierte Lösungen und eine vernetzte Infrastruktur.“ (DEKOM/SCCON 2025, 15.09.2025) Ganzer Artikel hier…

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Trotz milliardenschwerer Förderprogramme leidet die Mehrheit der Unternehmen unter schlechter Internetversorgung, zeigt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Das liegt nicht nur an der Verfügbarkeit von Glasfaser.

Schlechtes Internet bleibt ein Problem für die deutsche Wirtschaft. 64,5 Prozent der Unternehmen berichten, dass mangelhafte Kommunikationsnetze ihre Abläufe behindern. Das zeigen neue Ergebnisse aus dem IW-Zukunftspanel, für das mehr als 1.000 Industrieunternehmen befragt wurden. Rund 31 Prozent berichten sogar von deutlichen Einschränkungen in ihren Geschäftsabläufen.

Im Norden ist das Netz am besten

Besonders hoch ist der Anteil stark beeinträchtigter Unternehmen in Sachsen und Thüringen (40 Prozent), in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland (36 Prozent) sowie in Baden-Württemberg (36 Prozent). Am besten schneiden die norddeutschen Länder ab: In Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen und Hamburg fühlen sich nur 23 Prozent der Unternehmen deutlich eingeschränkt.

Das deckt sich weitestgehend mit dem bisherigen Ausbau des Glasfasernetzes: Während in Schleswig-Holstein etwa neun von zehn Haushalten und Unternehmen heute schon einen Glasfaseranschluss erhalten könnten, sind es im Saarland, in Baden-Württemberg oder Thüringen weniger als die Hälfte.

Zu viele Unternehmen nutzen alte Technik

Trotzdem klagt auch im Nordwesten jedes fünfte Unternehmen über Probleme. Das hängt mit der schleppenden Glasfaser-Adaption der Unternehmen zusammen. Denn viele Unternehmen setzen weiterhin auf VDSL- oder Kabelanschlüsse. Bundesweit waren 2025 nur 27 Prozent der Glasfaseranschlüsse tatsächlich aktiviert.

Die steigenden Datenanforderungen – die etwa KI-Anwendungen verursachen – kann langfristig nur Glasfaser erfüllen. „Die Ergebnisse zeigen, dass der Netzausbau allein nicht reicht“, sagt IW-Digitalexpertin Barbara Engels. „Politik und Wirtschaft müssen dafür sorgen, dass die Anschlüsse auch genutzt werden.“ Dabei helfen könnten branchenspezifische Informationsangebote oder modernere IT-Infrastrukturen auf Seiten der Unternehmen. IW Köln, 11.09.2025 Ganzer Artikel hier…

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Die kommunale Verwaltung ist das Fundament unseres demokratischen Systems – und doch ist der Einstieg in diese komplexe Welt für viele eine Herausforderung. Der Onlinekurs des kommunalen Bildungsanbieters cogniport „Grundlagen des Kommunalrechts – Von der rechtlichen Vorschrift bis zur praktischen Umsetzung“ richtet sich gezielt an Neu- und Quereinsteigende in der öffentlichen Verwaltung und bietet einen fundierten, verständlichen und praxisnahen Einstieg in das Kommunalrecht.

Im Mittelpunkt des Kurses steht die Vermittlung grundlegender Strukturen und Abläufe innerhalb der Kommunalverwaltung. Sie lernen nicht nur, was eine Kommune ist und wie sie in das staatliche Gefüge eingebettet ist, sondern auch, welche Aufgaben und Pflichten mit der kommunalen Selbstverwaltung einhergehen. Der erfahrene Referent Dr. Westermeier begleitet Sie durch die wichtigsten Themenbereiche und ermöglicht Ihnen mithilfe anschaulicher Beispiele und praxisnaher Einblicke einen klaren Zugang zur Materie.

Ein besonderer Schwerpunkt des Kurses liegt auf dem Verhältnis zwischen Staat, Verwaltung und Bürger. Sie erfahren, welche Rechte und Pflichten Einwohner in der Kommune haben, wie gemeindliche Einrichtungen genutzt werden dürfen und welche Formen der Bürgerbeteiligung – vom Einwohnerantrag bis zum Bürgerentscheid – zur Verfügung stehen. Der Kurs erläutert zudem die Strukturen kommunaler Gremien, insbesondere des Rats und seiner Ausschüsse, und zeigt, wie Entscheidungsprozesse im kommunalen Alltag ablaufen.

Auch die Rolle des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin wird umfassend behandelt: von der rechtlichen Stellung über Wahl und Abwahl bis hin zur Vertretung der Kommune nach außen. Dabei werden auch die Aufgaben der Beigeordneten sowie die Funktion der kommunalen Aufsicht verständlich dargestellt. Themen wie die Satzungsautonomie, der Kommunalverfassungsstreit und der Rechtsschutz bei Aufsichtsmaßnahmen runden das inhaltliche Angebot ab.

Mit diesem eLearning schaffen Sie sich eine sichere Grundlage für Ihre tägliche Arbeit in der Verwaltung – verständlich erklärt, praxisnah aufbereitet und flexibel abrufbar. Sie bestimmen Ihr eigenes Lerntempo und können die Inhalte jederzeit wiederholen oder vertiefen.

Ein besonderer Vorteil unseres Angebots ist die faire und flexible Preisgestaltung: Die Kursgebühren richten sich nicht nach der Anzahl der Nutzer, sondern nach der Gesamtgröße Ihrer Verwaltung. Dadurch ermöglichen wir auch kleineren Kommunen den Zugang zu hochwertiger Weiterbildung, während größere Verwaltungen von attraktiven Konditionen profitieren, die in der Regel problemlos ins Budget passen. (cogniport, 04.09.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die digitale Transformation verändert die öffentliche Verwaltung in einer Geschwindigkeit, die noch vor wenigen Jahren kaum vorstellbar war. Neue Fachverfahren, Prozessautomatisierungen und KI-gestützte Anwendungen entstehen fast im Monatsrhythmus. Gleichzeitig steigt der Druck, Bürgerinnen und Bürger schneller und besser zu bedienen – bei gleichzeitigem Fachkräftemangel und immer knapperen Ressourcen. Klassische Weiterbildungsformate können mit dieser Dynamik nicht Schritt halten. Schulungen werden zu langsam geplant, Inhalte sind zu starr, wertvolle Erfahrungen bleiben in einzelnen Ämtern verborgen. Jede Verwaltung erprobt für sich, ohne dass andere von den Ergebnissen profitieren.

Genau an diesem Punkt setzt das Konzept des Community Learning an. Es bedeutet: Wissen wird von Mitarbeitenden für Mitarbeitende verfügbar gemacht – informell, kollaborativ und kontinuierlich. Erfahrungen aus Pilotprojekten oder neuen Verfahren werden nicht länger im kleinen Kreis weitergegeben, sondern sofort für andere nutzbar gemacht. Innerhalb einer Behörde, aber auch über Verwaltungs- und Gemeindegrenzen hinweg. Auf diese Weise wird verhindert, dass jede Kommune das Rad neu erfinden muss.

Wie wirkungsvoll ein solcher Ansatz ist, zeigt die Deutsche Telekom. Dort wurde mit der „Community University“ und der KI-basierten Lern- und Wissensplattform von Platform 3L ein Modell entwickelt, das Mitarbeitende befähigt, Wissen eigenständig zu teilen und aufzubereiten. Aus Interviews, Web-Sessions oder Dokumenten entstehen in Sekunden digitale Lerneinheiten, Microlearnings oder Quizze – in über 30 Sprachen und bald auch auf unterschiedlichen Sprachniveaus. Mehr als 100 aktive Communities und rund 30.000 Beschäftigte nutzen diesen Ansatz bereits. Die Ergebnisse überzeugten auch die Fachwelt: 2025 erhielten die Telekom und Platform 3L den eLearning Award in den Kategorien „Künstliche Intelligenz“ und „Lernkultur“.

Für die öffentliche Verwaltung ist die Übertragbarkeit offensichtlich. Digitalisierungsvorhaben wie das Onlinezugangsgesetz erfordern schnellen Wissenstransfer, Pilotprojekte liefern wertvolle Erfahrungen, die sofort in anderen Kommunen genutzt werden sollten. Fachkräftemangel und Quereinstiege verlangen nach kürzeren Einarbeitungszeiten. Community Learning sorgt dafür, dass Wissen nicht verloren geht, sondern sofort multipliziert werden kann. Eine Kommune testet – viele profitieren. Best Practices wandern direkt von Amt zu Amt oder von Stadt zu Stadt. Mitarbeitende werden zu Wissensgebern, deren Erfahrungen nicht nur Kolleginnen und Kollegen im eigenen Haus helfen, sondern auch Nachbarkommunen und Partnerbehörden.

Die Rolle von Platform 3L ist dabei zentral. Das Unternehmen hat eine KI-gestützte Lösung entwickelt, die Erfahrungswissen automatisiert in nutzbare Lerninhalte umwandelt und diese an die jeweiligen Bedarfe anpasst. Drei Dimensionen stehen im Vordergrund: Kompetenzlücken werden gezielt geschlossen, Inhalte werden an das jeweilige Sprachniveau angepasst, und sie werden im bevorzugten Lernformat bereitgestellt – ob Text, Video, Quiz oder Podcast. So entsteht eine Hyperpersonalisierung, die sicherstellt, dass jede und jeder die richtige Information im richtigen Format zur richtigen Zeit erhält.

Doch Technik allein genügt nicht. Entscheidend ist eine Kultur des Teilens. In der Telekom wurden dafür Community Builder geschult, die Austausch und Diskussion moderieren. Auch Verwaltungen benötigen Strukturen, Rollen wie Community-Manager und klare Leitlinien, die deutlich machen: Wissen zu teilen ist ausdrücklich erwünscht. Erst das Zusammenspiel von Technik, Organisation und Haltung macht Community Learning erfolgreich.

Die Wirkung liegt auf der Hand: Projekte müssen nicht doppelt gedacht werden, Vorhaben kommen schneller voran, Fehler werden vermieden, Standards etabliert. Wissen bleibt auch dann erhalten, wenn Mitarbeitende das Haus verlassen oder in Rente gehen. So entsteht eine lernende Verwaltung, die nicht nur Gesetze umsetzt, sondern Wissen aktiv teilt, vernetzt und in Handlungskompetenz verwandelt.

Für Kommunen ist jetzt der richtige Zeitpunkt, diesen Weg einzuschlagen. Es gilt, ungenutztes Wissen sichtbar zu machen, Strukturen für Communities zu schaffen und erprobte KI-Anwendungen einzusetzen. Damit wird aus Digitalisierung kein isoliertes Projekt, sondern ein kontinuierlicher Lernprozess – getragen von den Menschen in der Verwaltung, für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort. (DEKOM, 15.09.2025) Mehr Infos hier…

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Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) warnen in einem gemeinsamen Positionspapier vor erheblichen Risiken durch die aktuelle Ausgestaltung des § 41 BSIG im Regierungsentwurf zum NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsgesetz. Anstatt die Cybersicherheit zu erhöhen, drohen nach Einschätzung der Verbände massive Bürokratie und Verzögerungen beim Netzausbau und bei der Digitalisierung. Die Energiebranche unterstützt das Ziel, Sicherheit im Bereich kritische IT-Komponenten zu stärken und Abhängigkeiten von Herstellern aus Drittstaaten zu verringern. Die Übertragung des Prüfverfahrens aus dem Telekommunikationssektor auf die Energieversorgung ist jedoch ungeeignet. Während dort nur wenige Betreiber und Technologien betroffen sind, stehen in der Energieversorgung hunderte Unternehmen und tausende Komponenten im Fokus. Ein rückwirkendes Verbot bereits eingesetzter Komponenten (§ 41 Abs. 4 BSIG) – ohne zwingende Sicherheitsbegründung –   würde tief in bestehende Systeme eingreifen, Investitionen entwerten und Projektverzögerungen nach sich ziehen. Zudem drohen durch das vorgesehene Anzeigeverfahren jährlich hunderttausende Verwaltungsakte ohne erkennbaren Sicherheitsgewinn. Besonders kritisch sehen die Verbände den nationalen Alleingang ohne gemeinsame Abstimmung auf europäischer Ebene sowie die drohende Marktverengung auf wenige Hersteller. Dies könnte Oligopole schaffen, die selbst ein Risiko für Versorgungssicherheit darstellen und zugleich steigende Preise sowie weniger Innovation bedeuten.

Um Cybersicherheit wirksam zu stärken und gleichzeitig Planungs- und Versorgungssicherheit zu gewährleisten, fordern die Verbände eine praxisgerechte Überarbeitung von § 41 BSIG:

  • Bestandsschutz sichern: Keine rückwirkenden Verbote ohne zwingende Sicherheitsbegründung; Vorrang für Maßnahmen zur Risikominderung.
  • Anzeigeverfahren vereinfachen oder streichen: Statt Einzelmeldungen Blacklists nicht vertrauenswürdiger oder Whitelists vertrauenswürdiger Hersteller einführen.
  • Übergangs- und Klarstellungsregelungen schaffen: Klare Definition kritischer Komponenten, praktikable Fristen und Harmonisierung mit europäischen Standards.
  • Europäische Perspektive einnehmen: Nur durch eine einheitliche Regelung auf EU-Ebene lassen sich Wettbewerbsverzerrungen und steigende Energiepreise vermeiden. Nationale Alleingänge würden die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Energiewirtschaft schwächen.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, kommentiert: „Wir teilen das Ziel, Cybersicherheit zu stärken, aber die aktuellen Verfahren führen zu Rechtsunsicherheit, zusätzlichen Kosten und Engpässen in den Lieferketten. Wir brauchen dringend praktikable Lösungen, die Planungs- und Versorgungssicherheit gewährleisten. Das gelingt nur mit europäisch abgestimmten, risikobasierten Ansätzen.“

Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU: „Cybersicherheit ist ein zentrales Anliegen der kommunalen Energieversorger. Wir brauchen keine pauschalen Verbote, sondern risikobasierte, praktikable Lösungen mit Bestandsschutz und europäischer Harmonisierung. Nur so lässt sich Sicherheit mit Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit in Einklang bringen. Ein rückwirkendes Verbot kritischer Komponenten, überbordende Bürokratie und fehlende Planungssicherheit drohen Versorgungssicherheit, Energiewende und Digitalisierung auszubremsen.“ (VKU, 11.09.2025) Ganzer Artikel hier…

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Das im vergangenen Jahr beschlossene Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) sollte eigentlich ein Signal setzen: Mit einem Kreditrahmen von 500 Milliarden Euro über zwölf Jahre wollte die Bundesregierung den Investitionsstau bei Verkehr, Digitalisierung und Klimaschutz auflösen. Doch ein neuer Kurzbericht des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt: Von „zusätzlichen“ Investitionen kann bislang kaum die Rede sein. Stattdessen werden Mittel aus dem Kernhaushalt verschoben und als SVIK-Ausgaben verbucht. Konkret sind für das Jahr 2026 im Verkehrsbereich Umschichtungen von rund 10 Milliarden Euro vorgesehen, beim Breitbandausbau knapp 2 Milliarden Euro. Auch beim Klima- und Transformationsfonds (KTF) sowie bei den Länderzuweisungen finden sich ähnliche Verschiebungen. Das Problem: Haushaltsklarheit und der politische Anspruch, wirklich neue Investitionen zu finanzieren, geraten damit in den Hintergrund. Nach Artikel 143h Grundgesetz ist das SVIK an das Kriterium der „Zusätzlichkeit“ gebunden. Dieses soll erfüllt sein, wenn im Bundeshaushalt eine Investitionsquote von mindestens zehn Prozent erreicht wird. Der Gesetzentwurf sieht allerdings Bereinigungen vor, die die Quote rechnerisch anheben: So werden kreditfinanzierte Verteidigungsausgaben aus der Berechnung herausgenommen, ebenso bestimmte finanzielle Transaktionen wie Eigenkapitalerhöhungen. Ohne diese Korrekturen sinkt die Investitionsquote im Kernhaushalt ab 2025 unter die Zehn-Prozent-Marke und fällt bis 2029 auf nur noch 8,1 Prozent. Im Detail zeigt sich die Problematik deutlich: Für den Bereich Eisenbahn sind 2026 aus dem SVIK 18,8 Milliarden Euro eingeplant – im Kernhaushalt sinken die Mittel für die Bundesschienenwege aber um 13,7 Milliarden Euro im Vergleich zu 2024. Bei den Autobahnbrücken sollen 2,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen fließen, gleichzeitig werden die Investitionen in Bundesfernstraßen im Kernhaushalt gekürzt. Auch beim Breitbandausbau taucht ein ähnliches Muster auf: 2,3 Milliarden Euro stehen 2026 im SVIK, während der Posten aus dem Kernhaushalt verschwindet. In Summe ergibt sich für die Verkehrsinfrastruktur zwar ein nominelles Plus, tatsächlich handelt es sich jedoch um Umschichtungen. Noch komplexer wird die Lage durch Verrechnungen zwischen Kernhaushalt, KTF und SVIK. Gelder für den Klimaschutz im Ausland oder für die Transformation der Wärmenetze wechseln mehrfach die Töpfe. Ab 2025 fließen zudem jährlich zehn Milliarden Euro aus dem SVIK in den KTF. Rechnerisch werden so keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt, sondern bestehende Verpflichtungen neu verbucht. Ökonomisch bedeutet das: Die große Investitionsoffensive, die mit dem SVIK angekündigt wurde, bleibt vorerst aus. Die IW-Autoren fordern deshalb strengere Regeln. So sollte die Investitionsquote nicht nur auf dem Papier, sondern auch bei den tatsächlichen Ausgaben erreicht werden. Zudem müssten Länder und Kommunen verpflichtet werden, ihre Mittelanteile tatsächlich in zusätzliche Projekte zu stecken. Auch der KTF sollte klar auf Investitionen in die klimaneutrale Transformation fokussiert werden. Unterm Strich gilt: Das Sondervermögen verschafft dem Bund zwar einen erheblichen Verschuldungsspielraum, doch die Wirkung für Infrastruktur, Klimaneutralität und Zukunftsfähigkeit bleibt bislang weit hinter den politischen Versprechen zurück. Für Kommunen, die in den kommenden Jahren auf eine bessere Finanzausstattung bei Schienen, Straßen oder Breitband gehofft hatten, bedeutet dies: Zusätzliche Mittel bleiben vorerst die Ausnahme. (DEKOM, 15.09.2025) Ganzer Artikel hier…

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Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßt den vorgelegten Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus als wichtiges Signal. Gleichzeitig sind Nachbesserungen notwendig, damit der sogenannte „Bau-Turbo“ in der Praxis tatsächlich Wirkung entfalten kann. Denn er suggeriert fälschlicherweise, dass damit der komplette Bauprozess schneller und einfacher wird – das ist aber nicht der Fall. Aktuell geht es ausschließlich und begrenzt darum, schneller mehr Baugrund zur Verfügung zu stellen. Daher sind weitere Schritte unabdingbar, um wirklich die Geschwindigkeit bei der Schaffung von Wohnraum zu erhöhen. „Der Wohnungsmangel in Deutschland ist längst zu einer sozialen und wirtschaftlichen Schicksalsfrage geworden. Jetzt kommt es darauf an, dass der Bau-Turbo nicht nur ein Etikett bleibt, sondern schnell, wirksam und praxistauglich umgesetzt wird. Entscheidend sind die Kommunen. Sie haben den Zündschlüssel für den Bau-Turbo in der Hand. Sie müssen das Gesetz vor Ort zur Anwendung bringen“, so GdW-Präsident Axel Gedaschko. Eine zentrale Forderung der Wohnungswirtschaft ist, die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Baurecht – analog zu § 2 EEG für erneuerbare Energien – als „überragendes öffentliches Interesse“ festzuschreiben. Dies würde Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich beschleunigen. „Wir brauchen eine ‚Fast Lane‘ für den Wohnungsbau. Wenn der Ausbau von Windrädern oder Stromtrassen im überragenden öffentlichen Interesse steht, dann gilt das erst recht für bezahlbaren Wohnraum. Wohnen ist ein Grundbedürfnis und Voraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt“, so Gedaschko. Der GdW fordert darüber hinaus die bundesrechtliche Absicherung des Gebäudetyps E, der flexible Bau- und Ausstattungsstandards erlaubt und Baukosten spürbar senken kann. Diese notwendige Absicherung muss jetzt schnell kommen. Ein weiteres Hemmnis für mehr Wohnungsbau ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm). „Die Kommunen müssen mehr Flexibilität bei der Ausweisung von Baugebieten haben. Wenn wir Wohnungsbau an bestehenden Gewerbe- oder Industriegebieten ermöglichen wollen, dann dürfen wir uns nicht durch überzogene Detailvorgaben selbst blockieren“, sagt Gedaschko. Um die Wohnungsbaukrise nachhaltig zu überwinden, fordert der GdW ein ressortübergreifendes Vorgehen: eine dreisäulige Förderung für sozialen Wohnungsbau, das mittlere Preissegment sowie steuerliche Anreize. Darüber hinaus ist eine kurzfristige Wiederaufnahme der EH55-Förderung notwendig, wie sie mit dem Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages von vergangener Woche nun in Aussicht steht. Der Bau-Turbo selbst muss zügig und ohne zusätzliche Hürden umgesetzt werden. „Wir müssen beim Wohnungsbau deutlich an Geschwindigkeit zulegen. Und Deutschland braucht ein echtes Neubau-Klima. Nur so kann wieder bezahlbarer Wohnraum für alle entstehen“, sagt Gedaschko. (GdW, 09.09.2025)  Ganzer Artikel hier…

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Auch wenn der Juli vielerorts sprichwörtlich ins Wasser gefallen ist, sehen sich die kommunalen Wasserversorger in Deutschland zunehmend mit den Folgen von Hitze und Trockenheit konfrontiert. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) unter 127 kommunalen Wasserversorgern. Der Druck auf die Systeme wächst – und mit ihm der Handlungsbedarf. „Die kommunale Wasserwirtschaft ist der Herausforderung gewachsen, aber die Belastung nimmt zu“, sagt Karsten Specht, VKU-Vizepräsident. Fast die Hälfte der befragten Unternehmen berichten von einer steigenden Nachfrage in Hitzeperioden (45 Prozent). Gut ein Viertel hatte in den vergangenen Jahren bereits zeitweise mit infrastrukturellen (16 Prozent) oder ressourcenseitigen Engpässen (13 Prozent) zu kämpfen. Besonders in Regionen mit knappen Wasserressourcen oder Infrastruktur, die nicht auf derartige Nachfragespitzen ausgelegt wurde, könnte es im Sommer zu zeitweisen Engpässen in der Versorgung kommen. „Unsere Infrastruktur ist gut in Schuss und wurde zu großen Teilen in Zeiten geplant und gebaut, in der andere Regenmengen, Temperaturen und Nachfragespitzen üblich waren. Dadurch kann es in Hitzeperioden örtlich und temporär zu Engpässen kommen“, so Specht. Langfristig erwarten zwei Drittel der Befragten eine moderate (57 Prozent) bis deutliche Zunahme von Engpässen (18 Prozent). Vielerorts waren und sind Nutzungsbeschränkungen bereits Realität: Rund 25 Prozent der Unternehmen berichten von behördlichen Auflagen oder Nutzungseinschränkungen. Fast jedes zweite Unternehmen geht während anhaltender Hitzeperioden verstärkt auf die Kundinnen und Kunden zu und ruft zu einem sorgsamen Umgang mit Wasser auf. Damit sollen Überlastungen verhindert werden. „Durch den Klimawandel rechnen wir mit häufigeren Hitze- und Dürreperioden. Daran müssen wir uns anpassen“, erklärt Specht. Die Unternehmen reagieren: Sie setzen auf Kooperationen, Infrastrukturmaßnahmen und Kommunikation mit Großabnehmern und Kundinnen und Kunden. Besonders häufig genannt wurden u.a. Investitionen in die Anpassung der Infrastruktur. Um die Wasserversorgung langfristig zu sichern, braucht es laut VKU jedoch auch politische Unterstützung: Am häufigsten wird der Vorrang für die öffentliche Wasserversorgung bei Nutzungskonflikten genannt. Zudem sollten Planungs- und Genehmigungsverfahren für Klimaanpassungsmaßnahmen vereinfacht und Fördermittel für den Umbau zu einer klimaresilienteren Infrastruktur bereitgestellt werden, damit Entgelte bezahlbar bleiben. In puncto Fördermittel für den Umbau zur klimaresilienten Infrastruktur hofft der VKU auf Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastrukturinvestitionen. Ländern und Kommunen dürfen zwar ihren Anteil am 100 Milliarden Sondervermögen auch für Investitionen in die Wasserwirtschaft nutzen. Diese Klarstellung hat die kommunale Wasserwirtschaft im bisherigen Verfahren bereits erreicht. Aber eine solche Regelung fehlt noch im Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) des Bundes. Hier fordert der VKU, dass der Bundestag nachjustiert und auch die Wasserwirtschaft im Sondervermögen des Bundes explizit berücksichtigt. „Die kommunale Wasserwirtschaft ist vorbereitet und macht ihre Hausaufgaben. Zuverlässige Versorgung ist unser Job und den nehmen wir auch unter schwieriger werdenden Rahmenbedingungen ernst. Aber dafür braucht es die richtigen Rahmenbedingungen von der Politik, damit unsere Wasserversorgung auch in Zukunft sicher und bezahlbar bleibt.“, so Specht. (VKU, 18.08.2025) Ganzer Artikel hier…

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Auch dieser Sommer hat wieder gezeigt, wie stark anhaltende Hitzeperioden die Menschen in Städten und Gemeinden belasten. Temperaturen über 30 Grad treten inzwischen regelmäßig auf und wirken sich unmittelbar auf Gesundheit und Wohlbefinden aus. Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Kinder und Personen mit Vorerkrankungen. Kommunen stehen daher unter akutem Handlungsdruck, ihre öffentliche Infrastruktur an diese Bedingungen anzupassen. Ein zentraler Baustein dabei: der gesicherte Zugang zu sauberem Trinkwasser im öffentlichen Raum. Längere und intensivere Hitzeperioden führen zu mehr Dehydrierungen, Kreislaufproblemen und zusätzlichen Rettungseinsätzen. Gleichzeitig erwarten Bürgerinnen und Bürger, dass öffentliche Räume auch unter Extremwetterbedingungen sicher und attraktiv bleiben. Ohne entsprechende Vorkehrungen steigt das Gesundheitsrisiko, und es drohen negative Auswirkungen auf das städtische Leben und die Aufenthaltsqualität.

Die Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser an frei zugänglichen Orten ist Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Mit der Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie wurde die Bedeutung dieser Aufgabe nochmals hervorgehoben. Leitungsgebundene Trinkwasserbrunnen können helfen, gesundheitliche Risiken zu verringern, die Aufenthaltsqualität zu steigern und zugleich zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele beizutragen.

Trinkwasserbrunnen können flexibel in das Stadt- und Ortsbild integriert werden. Geeignete Standorte sind Marktplätze, Fußgängerzonen, Parks, Sportanlagen, Wander- und Radwege sowie Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs. Auch in der Nähe von Schulen, Kindergärten oder Senioreneinrichtungen leisten sie einen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge. Damit verbinden Kommunen Gesundheits- und Klimaschutz mit einer sichtbaren Aufwertung öffentlicher Räume.

Eine praxisbewährte Umsetzung bietet EBERO FAB in Zusammenarbeit mit dem Trinkwasserspezialisten BEULCO. Die Brunnen sind leitungsgebunden, für den dauerhaften Einsatz im öffentlichen Raum konstruiert und erfüllen die Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Sie bestehen aus trinkwassergeeigneten Materialien, sind gegen Vandalismus und Witterungseinflüsse geschützt und verfügen über barrierefreie Bedienelemente wie ergonomische Höhe, Brailleschrift und gut lesbare Beschriftung.

Hygienische Details wie ein Berührungsschutz am Auslaufhahn, isolierte Leitungen und die Möglichkeit zur Spülung sichern die Wasserqualität dauerhaft. Eine Serviceklappe erleichtert Wartung sowie Auf- und Abbau – auch für einen saisonalen Betrieb. Das schlichte, funktionale Design ermöglicht eine unauffällige Integration ins Stadtbild.

Vor der Installation ist die Abstimmung mit dem zuständigen Wasserversorger erforderlich. Nach dem Anschluss an das Trinkwassernetz muss vor Inbetriebnahme die Genehmigung des Gesundheitsamtes vorliegen. Dieses führt auch im laufenden Betrieb regelmäßige Wasserproben durch. Ergänzend sind Eigenkontrollen empfehlenswert, um den hygienischen Betrieb dauerhaft sicherzustellen. DEKOM, 20.08.2025 Mehr Infos hier…

Über EBERO FAB
EBERO FAB ist ein spezialisierter Anbieter für die Beschaffung und Logistik von Produkten und Lösungen im Bereich kommunaler Infrastruktur. Das Unternehmen unterstützt Städte, Gemeinden und kommunale Betriebe bei der Auswahl, Bereitstellung und Umsetzung praxisgerechter Technologien – von der Planung bis zur operativen Umsetzung – in enger Zusammenarbeit mit etablierten Partnern.

Über BEULCO
BEULCO ist ein deutscher Hersteller von Systemlösungen für die Trinkwasserversorgung mit Sitz in Attendorn (Nordrhein-Westfalen). Das Unternehmen entwickelt und produziert langlebige Produkte aus hochwertigen Werkstoffen, die auf Sicherheit, Hygiene und Nachhaltigkeit ausgerichtet sind. Zum Portfolio zählen unter anderem Armaturen, Verbindungssysteme und Lösungen für den Betrieb leitungsgebundener Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum.

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Wie sich das in der Praxis umsetzen lässt, zeigt das Beispiel der schleswig-holsteinischen Gemeinde Stapel. Dort wurde mit Unterstützung von EBERO FAB und BEULCO ein Trinkwasserbrunnen am Eiderstrandbad installiert – als gemeinschaftlich gestemmtes Projekt von Kommune, Wirtschaft und lokalem Handwerk. Wir haben bei Bürgermeister Jörg Lundelius nachgefragt.

DEKOM: Herr Lundelius, wie kam es zur Idee, einen Trinkwasserbrunnen am Eiderstrandbad aufzustellen?

Lundelius: Die Initiative kam von EBERO FAB, die ja mit einem Betriebsstandort in Stapel vertreten sind. Der Standortleiter Uwe Galbiers hat den Kontakt hergestellt und gefragt, ob wir uns einen Trinkwasserbrunnen am Eiderstrand vorstellen könnten – als Beitrag zur Aufenthaltsqualität und als praktische Hilfe bei Hitze. Das fanden wir sofort sinnvoll und haben das Projekt gemeinsam mit BEULCO und dem regionalen Brunnenbauer H. Iwers & Sohn schnell umgesetzt.

DEKOM: Was genau ist das Eiderstrandbad – und warum war das der richtige Ort?

Lundelius: Das Eiderstrandbad ist eine Naturbadestelle mit kleinem Hafen, Spiel- und Sportbereichen, Beachvolleyballfeld und Sanitäranlagen. An schönen Tagen sind hier schnell 200 bis 300 Menschen unterwegs – für unsere eher kleine Gemeinde ist das ein zentraler Treffpunkt. Da passt ein frei zugänglicher Trinkwasserbrunnen hervorragend ins Bild – gerade mit Blick auf Tourismus, Klimaanpassung und Gesundheitsvorsorge.

DEKOM: Wie aufwendig war die Umsetzung für die Gemeinde?

Lundelius: Tatsächlich sehr unkompliziert. Ich bin selbst gelernter Netzmeister im Bereich Trinkwasser und habe direkt gesehen: Das geht schnell, wenn man gute Partner hat. BEULCO, EBERO FAB und der regionale Rohrleitungsbauer haben das als Gemeinschaftsaktion gestemmt – als Spende und im besten Sinne für unsere Bürgerinnen und Bürger. Das zeigt auch: Wenn das Verhältnis zwischen Gemeinde und lokaler Wirtschaft stimmt, dann lässt sich viel auf kurzem Weg bewegen.

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Die Stadtwerke Steinburg gehen gemeinsam mit Iptor multiflex und T3E Logistik neue Wege im Material- und Prozessmanagement. In einem umfassenden Digitalisierungsprojekt haben die Stadtwerke, die Teile der Kreise Steinburg und Dithmarschen in Schleswig-Holstein mit Strom und Wärme versorgen, ihre Lager- und Bestellprozesse grundlegend modernisiert.

Kernstück des Vorhabens ist die Integration des bisherigen papiergestützten Bestellwesens in den mx.Webshop von Iptor multiflex – verbunden mit einer engen Verzahnung der technischen und kaufmännischen Systeme sowie einer zentralen Disposition. Materialien können nun auftragsbezogen direkt von der Baustelle digital bestellt und passgenau kommissioniert werden. Die logistische Abwicklung übernimmt T3E Logistik, ein Tochterunternehmen von EBERO FAB.

Die Vorteile liegen auf der Hand: weniger Verwaltungsaufwand, mehr Transparenz, höhere Versorgungssicherheit – und laut Marc Flindt (Leiter Planung und Projektierung) eine spürbare Entlastung für Bauleiter und Monteure. Nahezu 95 Prozent der Materialabrufe erfolgen inzwischen digital.

Im Gespräch mit DEKOM erläutert Geschäftsführer René Quurk, wie die konsequente Digitalisierung zur Standardisierung beigetragen hat, welche Rolle interne Kompetenzen und externe Partner gespielt haben – und warum das Modell für andere Stadtwerke interessant sein könnte.

DEKOM: Herr Quurk, Sie haben das Material- und Prozessmanagement bei den Stadtwerken Steinburg grundlegend neu aufgestellt. Was war der Auslöser?

René Quurk: Als ich bei den Stadtwerken Steinburg angefangen habe, war schnell klar: Die Prozesse im Lager- und Baustellenmanagement waren veraltet und ineffizient. Die Personalkosten waren hoch, die Bestände oft überaltert, und es wurde viel Papier bewegt – etwa Zettelwirtschaft zwischen Monteuren und Meistern. Material wurde teils lieber neu bestellt als aus dem Lager entnommen, weil das einfacher war. Wir hatten keine echte Transparenz.

DEKOM: Wie sind Sie an das Problem herangegangen?

René Quurk: Wir sind das Thema systematisch und zielgerichtet angegangen. Unser Anspruch war es, das Materialhandling zu digitalisieren, die Bestandsführung aus der Bilanz zu nehmen und einen Logistikpartner zu finden, der ein Teil des unternehmerischen Risikos mitträgt. Gleichzeitig war uns wichtig, dass die Einkaufs- und Vergabekompetenz im Haus verbleibt. Diese Verantwortung hat unsere Prokuristin Elina Hesse federführend übernommen – von der Ausgestaltung der Rahmenverträge bis zur Definition der technischen Standards. Die operative Umsetzung des Materialflusses haben wir dann an unseren Partner T3E Logistik ausgelagert.

DEKOM: Was hat sich konkret verändert?

René Quurk: Wir haben eine zentrale Disposition eingeführt – also keine dezentrale Entscheidung mehr auf Meisterebene, sondern gebündelt und auftragsbezogen. Parallel haben wir ein Webshop-System aufgebaut, das in unsere beiden ERP-Systeme – das kaufmännische und das technische – integriert ist. Der Webshop enthält alle Materialien mit Bildern, Lieferzeiten, Artikelnummern und den jeweils gültigen Rahmenvertragskonditionen. Wenn die Arbeitsvorbereitung den Auftrag freigibt, erfolgt die Kommissionierung automatisch über den Dienstleister.

DEKOM: Das klingt nach einem großen Digitalisierungsschritt. Wie wirkt sich das auf den Alltag Ihrer Monteure aus?

René Quurk: Deutlich spürbar. Der frühere Zeitverlust morgens am Lager entfällt komplett. Monteure erhalten vorkommissionierte Materialpakete, statt sich durch Regale zu suchen. Auf der Baustelle kann der Meister per iPad im Webshop direkt den Hausanschluss auswählen – inklusive Stückliste, Bildern und häufig nachbestellter Zusatzmaterialien. Alles wird direkt dem jeweiligen Auftrag zugeordnet.

DEKOM: Gibt es auch für Kleinmaterialien eine Lösung?

René Quurk: Ja, dafür nutzen wir ein Wiegesystem mit RFID-Chips. Monteure entnehmen Verbrauchsartikel wie Handschuhe, Dübel oder Schrauben personalisiert aus Automatenfächern. Das System wiegt die Entnahme, ordnet sie einem Auftrag zu – und verbucht automatisch. Der Vorteil: Der Verbrauch ist zurückgegangen, wir haben einen viel besseren Blick auf C-Artikel, und der Materialeinsatz ist transparent und regelkonform.

DEKOM: Was passiert bei Störungen außerhalb der Regelprozesse?

René Quurk:  Störungen haben immer Priorität und übersteuern alle Regelprozesse. In solchen Fällen wird das benötigte Material einfach direkt dem Lager entnommen und anschließend systemisch nacherfasst. Für Sonderbedarfe steht zusätzlich der Bereitschaftsdienst von T3E Logistik zur Verfügung. Es gibt klare Absprachen – keine Ticketsysteme, sondern direkte Lösungen innerhalb kürzester Zeit. Nur so bleibt die Akzeptanz hoch.

DEKOM: Sie erwähnten Einsparungen – gibt es dazu belastbare Zahlen?

René Quurk: Ja. Unsere ursprüngliche Wirtschaftlichkeitsrechnung wurde übertroffen. Nachträgliche Auswertungen haben ergeben, dass die Ersparnisse um rund 112 % über der ursprünglichen Kalkulation lagen. Das liegt nicht nur an geringeren Lagerkosten, sondern ebenfalls an effizienteren Prozessketten, mit einer präzisen Kommissionierung, deutlich weniger Materialrückbuchungen und spürbar reduzierten Fehlerquoten.

DEKOM: Ist Ihr Modell auch für kleinere Stadtwerke umsetzbar?

René Quurk: In der Grundstruktur: ja. Die Infrastruktur muss natürlich finanziert werden, aber durch Kooperationen lassen sich Skaleneffekte erzielen. Wir arbeiten zum Beispiel mit den Stadtwerken Wedel zusammen. Wichtig ist der Mut zur Veränderung – und der richtige Partner. Dann funktioniert das ebenso für kleinere und mittlere Stadtwerke.

DEKOM: Zum Schluss: Wer hatte bei Ihnen intern die entscheidenden Rollen?

René Quurk: Ganz klar: Ohne das Engagement von Elina Hesse, die die Projektorganisation übernommen und mit großem Sachverstand die Einkaufs- und Vertragsstruktur verantwortet hat, wäre das Projekt nicht in dieser Qualität realisierbar gewesen. Marc Flindt, unser Planungsleiter, hat das Thema mit enormer Klarheit und Prozessdisziplin begleitet – gerade in der technischen Umsetzung. Beide haben maßgeblich dazu beigetragen, dass unser System heute stabil, transparent und nahezu papierlos läuft. DEKOM, 20.08.2025 Mehr Infos hier…

Über die Stadtwerke Steinburg

Die Stadtwerke Steinburg GmbH ist die gemeinsame Servicegesellschaft der Stadtwerke Brunsbüttel, Glückstadt, Itzehoe und Wilster. Sie versorgt rund 79.000 Haushalte in den Kreisen Steinburg und Dithmarschen mit Strom, Gas und Wärme, betreibt ein 2.400 km langes Strom- und Gasnetz sowie ein 340 km langes Wassernetz und bildet jährlich 15 Auszubildende aus.

Ihr zentraler Anspruch: Versorgungssicherheit und moderne Infrastruktur nachhaltig weiterzuentwickeln. Als kommunale Energie‑ und Infrastrukturversorger treiben sie dabei wichtige Zukunftsthemen voran – etwa Digitalisierung, Klimaschutz, Elektromobilität und Mobilitätswende. Die Stadtwerke setzen auf effiziente Kooperationen: Durch das Verbundsmodell bündeln sie technische und kaufmännische Aufgaben – das führt zu Synergieeffekten, optimierten Abläufen und wettbewerbsfähigen Konditionen, die auch Arbeitsplätze sichern. www.stadtwerke-steinburg.de

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Doppelinterview mit Ministerin Ina Scharrenbach und Prof. Arne Schönbohm über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der kommunalen Verwaltung

Das Thema Künstliche Intelligenz (KI) beschäftigt derzeit viele Kommunen – doch vielerorts herrscht Unsicherheit: Welche Potenziale hat KI für die Verwaltungspraxis? Welche rechtlichen Fragen sind zu beachten? Und wie gelingt der Einstieg? Der Deutsche Kommunalinformationsdienst (DEKOM) hat dazu ein Doppelinterview mit Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, und Prof. Arne Schönbohm, Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAKÖV), geführt. Beide waren sich einig: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um KI aktiv zu erproben – aber mit Augenmaß.

Frau Scharrenbach, Studien beziffern das Effizienzpotenzial von KI in der öffentlichen Verwaltung auf rund 24 Milliarden Euro. Wo sehen Sie den größten Hebel?

Ina Scharrenbach: Künstliche Intelligenz wird derzeit als Heilsbringer gehandelt – aber wie schon bei der Digitalisierung gilt: Ohne Standardisierung und Zentralisierung keine Automatisierung. Nur dann lässt sich KI überhaupt sinnvoll einsetzen. Ihr Vorteil liegt klar in der Entlastung von Routinetätigkeiten. Die Mitarbeitenden können sich so stärker den Fällen widmen, bei denen menschliches Ermessen gefragt ist. Perspektivisch wird sich auch das weiterentwickeln – dann kann KI in einfachen Fällen selbstständig Entscheidungen vorbereiten. Es gibt heute schon kommunale Behörden, die KI im Rahmen von Vorprüfungen von Anträgen einsetzen.  Zur Vorprüfung von Wohngeldanträgen setzen einige kommunale Behörden, wie etwa Nürnberg, KI ein. Damit sparen sie rund 90 Prozent an Zeit.  Das sind Vorreiter, von den kann man lernen. Nehmen Sie beispielsweise Essen: Hier wird der Gewerbesteuerbescheid rein digital gefertigt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang wichtig, dass man beim Einsatz von KI dies gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern auch transparent macht. Das ist auch vor dem Hintergrund wichtig, weil ich der festen Überzeugung bin, dass aufgrund der der rasanten Entwicklung von KI das Recht nicht hinterherkommt.

Herr Professor Schönbohm, Sie sprechen oft lieber von maschinellem Lernen statt von Künstlicher Intelligenz. Warum ist diese Unterscheidung für Kommunen wichtig?

Prof. Arne Schönbohm: Maschinelles Lernen bedeutet im Grunde: Ich analysiere, wie ein Verwaltungsakt entsteht. Gibt es ein klares Ja oder Nein, oder besteht ein Ermessensspielraum? Diese Muster lassen sich gut maschinell abbilden. Künstliche Intelligenz im engeren Sinn geht einen Schritt weiter: Sie soll auch in Graubereichen – also bei Entscheidungen mit Ermessensspielraum – agieren können. Soweit sind wir aber noch nicht. Derzeit prüfen wir eher, ob eine maschinelle Entscheidung plausibel ist – das verändert die Rolle der Verwaltung grundlegend. Es geht mehr um Qualitätssicherung als um originäre Einzelfallbearbeitung.

Viele Bürgermeister berichten uns von großer Unsicherheit – vor allem bei der Frage nach der Rechtssicherheit. Was empfehlen Sie Kommunen?

Ina Scharrenbach: Wir erleben eine enorme Zunahme an Regulierung – durch EU-Recht, Bundesgesetze, Landesverordnungen.  Das hindert bei der Einführung neuer Software oder KI-Assistenten. Zudem gibt eine Diskrepanz zwischen digitaler und analoger Welt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen genau, wie man mit einer analogen Akte umgeht. Zum Beispiel dürfen nirgendwo Klarnamen rausgehen. In der Welt der KI herrscht hier eine gewisse Unsicherheit. Aber auch dort müssen die gleichen Standards gelten. Das heißt die Verfahrensweisen bleiben gleich.

Prof. Arne Schönbohm: Es gibt heute schon Kommunen, die KI im Vorprüfungsprozess einsetzen – zum Beispiel bei Wohngeldanträgen. In Süddeutschland konnte der Aufwand so um bis zu 90 % reduziert werden. Auch Hessen verschickt bereits digitale Werbesteuerbescheide. In Nordrhein-Westfalen gibt es eine Kommune, die Grundsteuerbescheide mit KI erstellt. Diese Best-Practice-Beispiele zeigen: KI kann effektiv unterstützen – vorausgesetzt, man kommuniziert offen: „Hier wurde KI zur Vorprüfung eingesetzt, die finale Entscheidung lag beim Menschen.“ Wir müssen aufpassen, dass Recht nicht zum Innovationshemmnis wird. Der europäische Gesetzgeber nimmt durch zu enge Vorgaben oft die Luft zum Atmen – auch bei der DSGVO. In Deutschland wird Datenschutz teils übertrieben streng ausgelegt, was KI-Einsatz unnötig erschwert.

Stichwort NRW Genius – wie ist der Stand bei Ihrem landeseigenen KI-Assistenten?

Ina Scharrenbach: NRW-Genius befindet sich derzeit in einer erweiterten Testphase. Er läuft im Landesverwaltungsnetz – einem gesicherten Netz, das traditionell nicht direkt mit kommunalen IT-Strukturen verbunden ist. Ziel ist es, auch Kommunen daran teilhaben zu lassen. Dazu prüfen wir derzeit technische Lösungen für eine sichere Anbindung. Langfristig wollen wir eine KI, die auf den öffentlichen Dienst insgesamt zugeschnitten ist.

Herr Schönbohm, Sie fordern weniger Reallabore und mehr spezialisierte Kompetenzzentren. Wie steht es um die Umsetzung?

Prof. Arne Schönbohm: Zentralisierung ist kein Selbstzweck. In vielen Fällen sind spezialisierte „Schnellboote“ effizienter als große „Tanker“. Nürnberg ist ein gutes Beispiel: Dort wird KI beim Wohngeld eingesetzt – mit deutlich geringerem Personalbedarf als in vergleichbaren Städten. Auf Bundesebene arbeiten wir mit KIPITZ einem Labor zur KI-Testung in der Bundesverwaltung. Ergänzend haben wir den sogenannten KEKS entwickelt – einen KI-Kompetenzschein. Damit können Mitarbeitende nachweisen, dass sie über das nötige Wissen zum KI-Einsatz verfügen. Ein Beispiel guter Zusammenarbeit: In der Digitalakademie des Bundes nehmen auch Landesverwaltungen teil – zuletzt auch eine Abteilungsleiterin aus NRW. Solche Initiativen stärken das Vertrauen zwischen den Ebenen.

Letzte Frage: Was raten Sie Bürgermeistern, die jetzt konkret handeln wollen?

Ina Scharrenbach: Sowohl als auch. Viele Kommunen sind schon sehr gut unterwegs. Kommunen sollten ausprobieren – und sich gleichzeitig vorbereiten. Wir haben als Land einen Rahmenvertrag zur KI-gestützten Beschaffung abgeschlossen, inklusive begleitender Schulungen. Wichtig ist, nicht auf Perfektion zu warten. Wir sollten auch mit 80 % starten, statt auf die 100 % zu warten. Sonst sind wir zu langsam.

Prof. Arne Schönbohm: Ich stimme Frau Scharrenbach voll zu. In der Bundesverwaltung sprechen wir von „KI-gestütztem Arbeiten“. Mein Tipp: Mut haben! Wie damals beim Internet: Auch da dachten manche, sie könnten es „kaputt machen“. Nein – einfach machen. Klar ist auch: In den nächsten zehn Jahren gehen rund 100.000 Bundesbeamte in Pension – die werden wir nicht alle ersetzen können. KI kann helfen, mit weniger Personal mehr zu erreichen. Nicht, indem sie Menschen ersetzt, sondern indem sie entlastet. Das Beispiel Nürnberg zeigt, wie es geht. DEKOM, 20.08.2025

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Künstliche Intelligenz gilt als Schlüsseltechnologie für eine leistungsfähige und bürgernahe Verwaltung – doch wie gelingt der Einstieg in der kommunalen Praxis? Das vom Bundesforschungsministerium geförderte Projekt Urban KI entwickelt gemeinsam mit Kommunen konkrete Anwendungsbeispiele, etwa für die automatisierte Aktenverarbeitung, barrierefreie Chatbots oder intelligente Kartenanwendungen. Im Zentrum steht dabei nicht die Technik allein, sondern die Frage: Wie lassen sich KI-Lösungen rechtssicher, praxistauglich und wirtschaftlich in den Verwaltungsalltag integrieren? Und was können Städte und Gemeinden tun, um frühzeitig Anschluss an diese Entwicklung zu finden? DEKOM hat mit Prof. Dr. Julia Frohne, Mitglied des Leitungsteams von Urban KI an der Westfälischen Hochschule, über die bisherigen Erfahrungen, typische Hürden – und konkrete Empfehlungen für Kommunalverwaltungen gesprochen.

DEKOM: Frau Professor Frohne, wie ist Urban KI organisiert?

Frohne: Urban KI ist ein Verbundprojekt unter Leitung der Westfälischen Hochschule. Im Leitungsgremium arbeite ich mit Prof. Dr. Christian Kuhlmann und Prof. Dr. Karin Küffmann zusammen. Tobias Urban koordiniert das Programm technisch und organisatorisch. Sven Tomfohrde übernimmt die Projektkommunikation.

DEKOM: Worum geht es konkret?

Frohne: Ziel ist es, anwendungsorientierte KI-Lösungen für Kommunen zu entwickeln – in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltungspraxis. Die entstehenden Prototypen werden Open Source bereitgestellt, damit andere Städte und Gemeinden davon profitieren können.

DEKOM: Wie ist der Stand der Umsetzung?

Frohne: Die Prototypen sind derzeit in der Entwicklung. Erste Anwendungsfälle betreffen zum Beispiel die Digitalisierung von Bauakten, barrierefreie Informationszugänge oder interaktive Stadtpläne mit Sprachsteuerung. Erste Ergebnisse erwarten wir im Spätsommer.

DEKOM: Was läuft gut, wo gibt es Hürden?

Frohne: Die Kooperationsbereitschaft der Kommunen ist hoch – das ist sehr erfreulich. Herausfordernd ist allerdings die große Heterogenität: Datenschutz, Datenverfügbarkeit und technische Infrastruktur unterscheiden sich stark. Auch die Ressourcenfrage spielt eine zentrale Rolle. Viele Kommunen sind zwar fachlich interessiert, aber organisatorisch überlastet. Es fehlt nicht an Bereitschaft – sondern an Zeit, Geld und personellen Kapazitäten. Umso wichtiger ist es, dass sie nicht bei null anfangen müssen. Unsere Open-Source-Lösungen können hier ein Einstiegspunkt sein.

DEKOM: Ist das auch ein Plädoyer für interkommunale Zusammenarbeit?

Frohne: Unbedingt. Es ist ineffizient, wenn jede Kommune eigene KI-Lösungen entwickelt. Besser wäre es, wenn sich Regionen oder kommunale IT-Dienstleister zusammenschließen und gemeinsam tragfähige Lösungen etablieren – technisch und organisatorisch.

DEKOM: Was kann die Landes- oder Bundesebene dazu beitragen?

Frohne: Es braucht verbindliche Rahmenbedingungen – etwa Musterregelungen für die Nutzung von Sprachmodellen oder datenschutzkonforme Anwendungshinweise. Heute muss jede Kommune vieles selbst klären oder externe Gutachten beauftragen – das kostet Geld und Zeit.

DEKOM: Und wie steht es um die Verwaltungsleitung?

Frohne: Die Rolle der Führungskräfte ist entscheidend. Wenn die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister nicht hinter dem Thema steht, bewegt sich in der Verwaltung kaum etwas. Leider erleben wir auch, dass sich gerade auf Leitungsebene manche aus Bequemlichkeit oder Unsicherheit verweigern.

DEKOM: Was raten Sie, um KI trotz dieser Hürden zu etablieren?

Frohne: Es braucht keine Massen an KI-Fachleuten – sondern mutige Kommunen, die mit gut verständlichen Lösungen arbeiten. Dazu gehören niedrigschwellige Angebote, KI-Botschafterinnen und Botschafter innerhalb der Verwaltung und Austauschformate, in denen voneinander gelernt werden kann.

DEKOM: Und wie kann man das Thema strategisch verankern?

Frohne: Wir brauchen ein neues Verständnis von Change-Management. Die Einführung von KI ist nicht in erster Linie ein technisches Projekt – sondern ein kultureller Wandel. Wenn klar ist, dass KI Mitarbeitende entlastet statt sie zu ersetzen, wächst auch die Akzeptanz.

DEKOM: Was ist Ihre Vision für die kommunale Praxis?

Frohne: Wenn Kommunen künftig sagen können: „Wir haben nicht mehr Personal – aber einen digitalen Kollegen, der uns unterstützt“, dann haben wir viel erreicht. KI kann zum virtuellen Mitarbeiter werden – vorausgesetzt, sie ist rechtssicher, verständlich und gut eingebettet.

DEKOM: Vielen Dank für das Gespräch. (DEKOM/Urban KI, 20.08.2025) Mehr Infos hier…

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Spurenstoffe wie Arzneimittelrückstände, Röntgenkontrastmittel oder Pestizide gelten als zunehmende Herausforderung für Gewässer- und Trinkwasserschutz. Die herkömmliche Abwasserreinigung stößt hier an ihre Grenzen. Der Deutsche Kommunalinformationsdienst (DEKOM) sprach mit Prof. Dr.-Ing. Henning Knerr, Experte für Siedlungswasserwirtschaft an der Technischen Universität Kaiserslautern, über die Risiken dieser Mikroschadstoffe, die technischen Möglichkeiten ihrer Entfernung und das Potenzial von Simulationsmodellen wie „StoffFLUSS“ für eine strategische Maßnahmenplanung in Kommunen.

DEKOM: Kommunale Kläranlagen schaffen es bisher nur unzureichend, Spurenstoffe wie Arzneimittelrückstände, Röntgenkontrastmittel oder Pestizide aus dem Abwasser zu entfernen. Messungen in Mainz zeigen zum Beispiel, dass täglich noch eine Diclofenac-Fracht in den Rhein gelangt, die umgerechnet etwa 100 Tuben Diclofenac-haltiger Sportsalbe entspricht. Warum sind solche Mikroschadstoffe selbst in kleinsten Konzentrationen so gefährlich für Gewässer und Trinkwasser? Und wann wurde deutlich, dass die herkömmliche Abwasserreinigung hier an ihre Grenzen stößt?

Knerr: Unter dem Begriff Spurenstoffe versteht man synthetische und natürliche Substanzen, die in Konzentrationen von wenigen Nano- bis Mikrogramm pro Liter (10⁻⁶ bis 10⁻⁹ g/l) in Gewässern vorkommen – also in extrem geringen Mengen. Dennoch können sie bereits grundlegende biochemische Prozesse in der Natur beeinflussen. Viele Spurenstoffe sind persistent, also langlebig, und hochmobil – das heißt, sie werden kaum abgebaut, verbleiben im Wasserkreislauf und werden mit dem Wasserstrom weitertransportiert. Das birgt zwei Gefahren: Zum einen können sie sich in der Umwelt anreichern und zu chronischen Schäden führen. Zum anderen können sie lokal und temporär in hohen Konzentrationen akut toxisch wirken. Beispiele sind die Hemmung der Photosynthese durch Herbizide, Beeinträchtigungen der Fortpflanzung bei Fischen durch Hormone oder Organschäden durch Schmerzmittel. Auch Süßstoffe stehen im Verdacht, das Nervensystem von Fischen zu beeinflussen. Eintritt ins Trinkwasser ist möglich – mit potenziellen Gesundheitsrisiken für den Menschen. Konventionelle Kläranlagen sind auf die Entfernung von Feststoffen, Nährstoffen und organischer Substanz ausgelegt – nicht auf Spurenstoffe. Erst seit etwa 20 Jahren können wir Substanzen in so niedrigen Konzentrationen überhaupt messen. Ab da wurde klar, dass die klassische Reinigung nicht ausreicht.

DEKOM: Sie untersuchen auch, woher diese Spurenstoffe stammen und wie sie sich in Flüssen verteilen. Wie lässt sich wissenschaftlich nachweisen, woher solche Mikroschadstoffe stammen, und welche Hauptquellen lassen sich heute identifizieren? Welche Rolle spielt Ihr StoffFLUSS-Simulationsmodell dabei?

Knerr:  Der Haupteintragspfad für viele Spurenstoffe in Gewässer sind kommunale Kläranlagen. Zwar erfolgt dort ein teilweiser Abbau – etwa biologisch, über Sorption oder Verflüchtigung –, aber der ist nicht gezielt auf Spurenstoffe ausgerichtet. Je nach Stoffeigenschaft (z. B. Polarität, Löslichkeit, Sorptionsverhalten) werden die Stoffe sehr unterschiedlich gut entfernt:

  • Ibuprofen zum Beispiel wird sehr gut (>90 %) entfernt
  • Diclofenac dagegen nur schlecht (<25 %)
  • Das Röntgenkontrastmittel Amidotrizoesäure wird praktisch gar nicht eliminiert

Deshalb sind Gewässer einer dauerhaften Belastung ausgesetzt, und ein Großteil deutscher und europäischer Oberflächengewässer weist eine hohe Spurenstoffkonzentration auf. Zur Quantifizierung setzen wir Monitoringprogramme ein. Diese sind aber punktuell und zeitlich begrenzt. Deshalb nutzen wir ergänzend Modelle wie StoffFLUSS, ein Bilanzmodell, das ich entwickelt habe. Es berechnet für ganze Flusssysteme Herkunft, Verbreitung und Verbleib der Spurenstoffe.
Damit lassen sich verschiedene Maßnahmen – etwa technische Ausbaustrategien oder auch demografische Veränderungen – simulieren und bewerten. Das Modell ermöglicht eine mittel- bis langfristige Abschätzung von Gewässerbelastungen und die Wirksamkeit von Maßnahmenkombinationen über einzelne Messstellen hinaus.

DEKOM: Zur Entfernung von Spurenstoffen in der vierten Reinigungsstufe setzen Kläranlagen heute vor allem auf Ozonung (chemische Oxidation) und Aktivkohle-Adsorption. Membranverfahren kommen hingegen selten zum Einsatz, da sie sehr kostenintensiv sind. Wie schätzen Sie die technologische Machbarkeit der vierten Reinigungsstufe ein? Welche Verfahren halten Sie für besonders vielversprechend, wo liegen ihre Grenzen – und wie geht man mit besonders hartnäckigen Spurenstoffen um?

Knerr: Ozonung und Aktivkohle-Adsorption sind etablierte Verfahren zur gezielten Spurenstoffelimination. In Baden-Württemberg, NRW und der Schweiz sind bereits viele Kläranlagen mit diesen Verfahren ausgestattet. Beide Verfahren wirken breitbandig, also auf viele verschiedene Stoffe. Manche werden durch Oxidation besser entfernt (z. B. Diclofenac: 95 %), andere besser adsorptiv (Diclofenac: ca. 80 %). Insgesamt können beide Verfahren die in der EU-KARL geforderte mittlere Elimination von 80 % sicherstellen. Beide Verfahren stammen ursprünglich aus der Trinkwasseraufbereitung und sind langjährig erprobt. (DEKOM, 20.08.2025) Mehr Infos hier…

Über das Institut WIR an der Rheinlandpfälzischen technischen Universität Kaiserslautern:

Das Institut Wasser Infrastruktur Ressourcen – WIR ist ein themenbezogener Zusammenschluss der Fachgebiete Siedlungswasserwirtschaft (SiWaWi), Ressourceneffiziente Abwasserbehandlung (rewa) und des Zentrums für Innovative Abwassertechnologien (tectraa) an der RPTU Kaiserslautern Landau e.V.  Mehr Infos hier…

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cogniport unterstützt Kommunen bei der Schulung ihres Wahlpersonals. Wahlen sind ein zentraler Bestandteil demokratischer Prozesse – und zugleich ein organisatorischer Kraftakt für Städte, Gemeinden und Landkreise. Ob Kommunal-, Landtags- oder Bundestagswahl: Damit alles rechtskonform, reibungslos und effizient abläuft, braucht es vor allem eines – gut geschultes Personal in der öffentlichen Verwaltung.

Mit dem neuen eLearning-Angebot „votemanager“ bietet der kommunale Bildungsspezialist cogniport jetzt eine passgenaue digitale Lösung zur Schulung von Mitarbeitenden in der Wahlorganisation. Der Kurs ist auf der Lernplattform acadeMe verfügbar und vermittelt alle relevanten Inhalte rund um die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Wahlen – praxisnah, modular und jederzeit abrufbar.

Der Kurs richtet sich sowohl an Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger als auch an erfahrene Kräfte, die ihr Wissen auffrischen möchten. Vermittelt werden unter anderem Grundlagen der Wahlorganisation, Aufgaben und Zusammensetzung des Wahlausschusses, die Pflege des Wählerverzeichnisses, der Umgang mit Formularen und die effiziente Verwaltung des Wahlhelferpools. Auch die Parteienkomponente und die präzise Gebietseinteilung werden behandelt.

Gerade mit Blick auf die bevorstehende Kommunalwahl 2025 in NRW bietet der votemanager einen niederschwelligen Einstieg in die komplexe Materie – und eine nachhaltige Lösung für den Aufbau von Fachkompetenz in der kommunalen Wahlorganisation. Denn auch jenseits konkreter Wahltermine ist es sinnvoll, Know-how in der Verwaltung dauerhaft zu verankern.

Mit dem „votemanager“ unterstreicht cogniport einmal mehr seinen Anspruch, digitale Bildungslösungen speziell für die öffentliche Verwaltung bereitzustellen – flexibel, rechtssicher und praxisorientiert. Kommunen, die ihre Teams frühzeitig fit machen wollen, finden hier eine moderne und leicht integrierbare Qualifizierungsmaßnahme. Cogniport, 11.08.2025 Ganzer Artikel hier…

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Mit einer ungewöhnlichen Plakataktion wirbt eine zivilgesellschaftliche Initiative in der Stadt Hürth (NRW) für die Teilnahme an der Kommunalwahl am 14. September 2025. Unter dem Titel „Am 14. September wählen gehen“ hat die Initiative Wir-sind-Hürther gemeinsam mit dem Stadtjugendring drei aufmerksamkeitsstarke Plakatmotive entwickelt und im gesamten Stadtgebiet verteilt. Ziel der Aktion ist es, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zur Stimmabgabe zu motivieren – insbesondere auch junge Wählerinnen und Wähler. Die bewusst pointierten Motive setzen auf humorvolle und provokante Aussagen, um das Interesse der Passantinnen und Passanten zu wecken. Eines der Plakate zeigt etwa das Wort „Sex“ in großer Schrift, gefolgt von dem Hinweis: „Da ich nun Ihre Aufmerksamkeit habe: Am 14. September ist Kommunalwahl. Bitte gehen Sie wählen, das ist wie Zähneputzen: Macht man’s nicht, wird es braun.“ Derartige Formulierungen sollen, so die Initiatoren, bewusst zum Nachdenken anregen – ohne parteipolitische Aussagen oder Wahlempfehlungen zu enthalten. Hinter der Kampagne stehen engagierte Bürgerinnen und Bürger aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen. Einer der Mitinitiatoren ist der frühere Hürther Bürgermeister Walther Boecker, der sich seit vielen Jahren für bürgerschaftliches Engagement und politische Bildung einsetzt. „Wir wollen mit dieser Aktion ein Zeichen für demokratische Teilhabe setzen – und vor allem junge Menschen ermutigen, ihr Wahlrecht wahrzunehmen“, heißt es von Seiten der Initiative. Hintergrund ist unter anderem die Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen: Bereits 16-Jährige dürfen ihre Stimme abgeben. Die insgesamt 150 Plakate wurden in allen zwölf Stadtteilen Hürths aufgehängt. Finanziert wurde die Aktion durch Eigenmittel der beteiligten Gruppen sowie durch Spenden. Unterstützt wird sie unter anderem vom Stadtjugendring Hürth, der sich seit Jahren für Jugendbeteiligung und demokratische Bildung einsetzt. Die Kampagne versteht sich ausdrücklich als parteipolitisch neutral. Sie richtet sich nicht gegen bestimmte politische Gruppierungen, sondern will grundsätzlich auf die Bedeutung demokratischer Mitbestimmung auf kommunaler Ebene aufmerksam machen. „Wir sehen mit Sorge, dass die Wahlbeteiligung gerade bei jungen Menschen oft niedrig ist – dabei werden bei Kommunalwahlen viele Themen entschieden, die den Alltag direkt betreffen“, betonen die Organisatoren. Die Initiative hofft nun, dass die Aktion auch über Hürth hinaus Nachahmer findet. Demokratie lebe vom Mitmachen – und jede Stimme zähle, so die Botschaft der Kampagne. (DEKOM, 20.08.2025) Mehr Infos hier…

Über „Wir sind Hürther“

Die Initiative „Wir-sind-Hürther“ vereint engagierte Bürgerinnen und Bürger aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen, die sich für demokratische Grundwerte, Vielfalt und ein geeintes Europa stark machen. Mit Projekten und Aktionen werben sie für gesellschaftlichen Zusammenhalt und eine respektvolle politische Kultur.

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Im Jahr 2024 haben die Sozialhilfeträger in Deutschland 20,2 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stiegen die Ausgaben damit gegenüber dem Vorjahr um 14,8 %. Die Ausgaben sind bei allen Leistungen der Sozialhilfe deutlich gestiegen. Der Großteil der Ausgaben für Sozialhilfeleistungen ging mit 56,5 % auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zurück: Auf diese Leistungen, die vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert werden, entfielen im Jahr 2024 nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 11,4 Milliarden Euro. Sie stiegen damit gegenüber dem Vorjahr um 13,3 %. Die Nettoausgaben für Hilfe zur Pflege stiegen um 17,7 % auf 5,3 Milliarden Euro. Für die Hilfe zum Lebensunterhalt wurden 1,6 Milliarden Euro ausgegeben, das waren 11,1 % mehr als im Vorjahr. In die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen flossen zusammen 1,9 Milliarden Euro und damit 19,4 % mehr als im Jahr 2023. Die bis Ende 2019 im SGB XII geregelten Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohten Menschen wurden zum 1. Januar 2020 durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) überführt. Die Ausgaben der Eingliederungshilfe werden seither in einer eigenen Statistik erfasst: Danach wurden im Jahr 2024 für die Leistungen der Eingliederungshilfe insgesamt 28,7 Milliarden Euro netto ausgegeben. Das war eine Steigerung um 12,9 % gegenüber dem Vorjahr. (DESTATIS, 18.08.2025) Ganzer Artikel hier…

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EBERO FAB zeigt praxisnahe Anwendungen für digitale Souveränität im kommunalen Raum – Smart City Campus Norderstedt als Schaufenster für Open-Source-Strategie des Landes

Schleswig-Holsteins Digitalisierungsminister Dirk Schrödter (CDU) hat den Smart City Campus der EBERO FAB GmbH in Norderstedt besucht. Im Zentrum des Austauschs standen konkrete Anwendungen für offene urbane Infrastrukturen und digitale Souveränität auf kommunaler Ebene – ein Thema, das mit der Open-Source-Strategie des Landes an Relevanz gewinnt. EBERO FAB zeigt gemeinsam mit seinen Partnern GEO DATA und KI-P, wie digitale Infrastrukturen auf Basis offener Standards entwickelt und umgesetzt werden können – wirtschaftsnah, kommunal anschlussfähig und ohne Abhängigkeit von proprietären Systemen.

Datenhoheit als kommunales Gestaltungsprinzip

Mit urbanen Datenplattformen, intelligenten Sensornetzen und modularen Planungstools schafft EBERO FAB die technischen Voraussetzungen für kommunale Datenhoheit. Im Fokus stehen offene Systeme, die sich flexibel an lokale Anforderungen anpassen lassen und eine langfristige Nutzung der erhobenen Daten ermöglichen – auch über einzelne Projekte hinaus. Gemeinsam mit dem Zentrum für Digitale Entwicklung (ZDE) und der KI-P GmbH entstehen Lösungen, die Verwaltung, Stadtwerke und Politik gleichermaßen in die Lage versetzen, datenbasiert und souverän zu handeln. Die Prinzipien: offen, interoperabel, nachvollziehbar.

Smart City Campus Norderstedt: Reallabor für urbane Digitalisierung

Am Standort Norderstedt betreibt EBERO FAB ein praxisorientiertes Reallabor für kommunale Digitalisierung. Der Campus dokumentiert und visualisiert in Echtzeit eine Vielzahl von Umwelt-, Verkehrs- und Verbrauchsdaten – darunter CO₂-Werte, Luftfeuchtigkeit, Pegelstände, Licht- und Parkraumauslastung sowie Energieverbräuche. Die zentrale urbane Datenplattform (UDP) ermöglicht es, diese Informationen systematisch zu verknüpfen und für unterschiedliche kommunale Aufgaben nutzbar zu machen – etwa in der Umweltüberwachung, der Verkehrssteuerung oder der Energieoptimierung. Die Plattform basiert auf offenen Schnittstellen und ist vollständig anschlussfähig an kommunale IT-Architekturen.

Wärmeplanung mit Open Source: Gesetzeskonform und anschlussfähig

Ein zentrales Anwendungsfeld ist die kommunale Wärmeplanung. Gemeinsam mit KI-P bietet EBERO FAB Kommunen ein webbasiertes, transparentes Planungstool, das den gesetzlichen Anforderungen von Bund und Land entspricht – und dabei vollständig quelloffen bleibt. Die Anwendung erlaubt die raumbezogene Analyse, Simulation und Bewertung von Wärmeversorgungsszenarien auf Grundlage realer Verbrauchs- und Infrastrukturdaten. So können Kommunen ihre Wärmeplanung effizient, nachvollziehbar und rechtssicher umsetzen – auch mit knappen personellen Ressourcen.

Die Lösung ist insbesondere für kleinere und mittlere Kommunen ein strategisches Instrument: Sie gewinnen Transparenz über ihre Handlungsoptionen, erhalten klare Entscheidungsgrundlagen und können ihre Daten souverän nutzen – ohne Abhängigkeit von proprietären Black-Box-Lösungen.

Schleswig-Holstein als Vorreiter in Sachen Open Source

Mit dem Smart City Campus Norderstedt leistet EBERO FAB einen konkreten Beitrag zur Open-Source-Initiative des Landes Schleswig-Holstein. Die dort gelebte Verbindung von kommunaler Praxis, digitaler Souveränität und wirtschaftsnaher Umsetzung entspricht dem Kurs der Landesregierung, die auf offene, kollaborative Lösungen setzt. Minister Schrödter betonte beim Besuch, wie wichtig leistungsfähige Partner aus der Region für die digitale Transformation seien: „Wir brauchen datengetriebene Wertschöpfungsketten auf kommunaler Ebene – dafür sind offene Standards und interoperable Plattformen die Grundlage. Genau das leistet EBERO FAB hier in Norderstedt.“ Besonders erfreut zeigte sich der Minister, dass mit EBERO FAB ein ebenso innovatives wie erfahrenes Unternehmen aus Schleswig-Holstein einen aktiven Beitrag zur Open-Source-Initiative des Landes leistet – und dabei Wirtschaft, Verwaltung und Forschung wirkungsvoll miteinander verbindet.

Der Austausch mit Minister Schrödter belegt: Die Wärmewende, die Digitalisierung der Verwaltung und die Entwicklung smarter Infrastrukturen können gemeinsam gedacht und durch offene Technologien beschleunigt werden.


Über EBERO FAB

Die EBERO FAB GmbH mit Sitz in Norderstedt ist Teil der EBERO AG und entwickelt Lösungen an der Schnittstelle von technischer Infrastruktur und digitaler Stadtentwicklung. Mit dem Smart City Campus Norderstedt betreibt das Unternehmen ein Reallabor für datenbasierte Anwendungen in den Bereichen Klima, Energie und Mobilität. EBERO FAB versteht sich als Umsetzungspartner für Kommunen, Stadtwerke und Versorgungsunternehmen auf dem Weg in eine souveräne, digitale Zukunft.

Über KI-P

Die KI-P GmbH mit Sitz in Westhausen (Baden-Württemberg) entwickelt Open-Source-basierte Softwarelösungen für kommunale Aufgaben. Das Unternehmen verbindet digitale Innovationskraft mit praktischer Anwendungsorientierung – unter anderem mit einem webbasierten Planungstool für die kommunale Wärmeplanung. Ziel ist es, Transparenz, Effizienz und Datenhoheit durch offene Technologieansätze zu fördern.

Über GEO DATA

Die GEO DATA GmbH begleitet Kommunen, Energieversorger und öffentliche Auftraggeber bei der technischen Planung und Umsetzung zukunftsfähiger Infrastrukturprojekte aus den Bereichen Glasfaser, Wärme und Energie. Mit langjähriger Erfahrung in der Datenanalyse, sowie der Struktur- und Genehmigungsplanung ist GEO DATA verlässlicher Partner bei der Gestaltung kommunaler Transformationsprozesse.

Über das Zentrum für Digitale Entwicklung (ZDE)

Das Zentrum für Digitale Entwicklung (ZDE) u. a. mit Standorten in Westhausen (Baden-Württemberg) und Norderstedt (Schleswig-Holstein) versteht sich als Impulsgeber für praxisnahe Digitalisierung im kommunalen Raum. Als unabhängige Einrichtung verbindet das ZDE technologische Expertise mit kommunalem Verständnis und realisiert gemeinsam mit Partnern Projekte an der Schnittstelle von Verwaltung, Infrastruktur und Gesellschaft. Schwerpunkte liegen in den Bereichen urbane Datenplattformen, smarte Infrastrukturen, Prozessdigitalisierung und kommunale Daseinsvorsorge. Ziel ist es, Kommunen zu befähigen, digitale Transformation aktiv, effizient und souverän zu gestalten – mit offenen Standards, interdisziplinären Teams und einem starken Netzwerk. (EBERO FAB, 17.07.2025) Ganzer Artikel hier…

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Im September 2025 startet das Wärme-Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein (WKZ.SH) mit der Beratungsarbeit. Seit dem 1. Juli 2025 ist das Wärme-Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein (WKZ.SH) operativ besetzt. Zwei neue Fachkräfte haben ihre Tätigkeit bereits am 1. Juli 2025 aufgenommen und unterstützen Kommunen in Schleswig-Holstein bei der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung – fachlich, praxisnah und im engen Austausch mit lokalen Akteuren. Das WKZ.SH ist eine gemeinsame Initiative des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) und der kommunalen Landesverbände (KLV)und wurde im März 2025 vorgestellt. Träger ist das Breitband-Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein e. V. (BKZ.SH). Ziel des Zentrums ist es, insbesondere kleinere und mittlere Kommunen bei der Aufstellung, Entwicklung und Umsetzung ihrer Wärmepläne zu begleiten – von der Beschlussfassung über die Ausschreibung bis hin zur Umsetzung. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der praxisgerechten Anwendung der gesetzlichen Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes und des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein. Die intelligente Nutzung digitaler Werkzeuge wie der Wärmepotenzialkarte, des entstehenden Wärmeportals und der bereits bestehenden Hilfestellungen von Kreisen, sollen die Kommunen entlasten und als eine Datenquelle bereitstehen. Diese Quellen ermöglichen eine erste Einschätzung, ob ein Wärmenetz vor Ort wirtschaftlich tragfähig ist oder gerade nicht, und damit ggf. ein vereinfachtes oder verkürztes Wärmeplanungsverfahren. Bereits am ersten Arbeitstag waren die beiden neuen Mitarbeitenden des WKZ.SH bei der Landeskonferenz „Wärmewende vor Ort“ der Schleswig-Holstein Netz am 1. Juli 2025 in Rendsburg im Einsatz. Die Veranstaltung versammelte rund 300 Vertreter aus Kommunen, Verwaltung und Energiewirtschaft, dabei auch Energiewendeminister Tobias Goldschmidt, um über die Herausforderungen und Lösungen für eine bezahlbare und umsetzbare Wärmewende zu diskutieren. Das Zentrum erhielt dort nicht nur Aufmerksamkeit als neue landesweite Anlaufstelle, sondern wurde durch Geschäftsführer Johannes Lüneberg auch offiziell auf der Bühne vorgestellt. In einem Kurzvortrag präsentierte er die Aufgaben und Angebote des WKZ.SH – insbesondere den niederschwelligen Beratungsansatz für Kommunen, die noch am Anfang ihrer Wärmeplanung stehen. Die beiden neuen Mitarbeitenden nutzten die Veranstaltung, um erste Kontakte zu knüpfen, konkrete Unterstützungsbedarfe aufzunehmen und Rückmeldungen aus der kommunalen Praxis direkt mitzunehmen. Der Auftritt in Rendsburg markierte damit einen gelungenen Start für das Zentrum und seine operative Arbeit. Mit dem operativen Start des Wärmekompetenzzentrums stärkt das Land Schleswig-Holstein gezielt die kommunale Ebene. Das Zentrum bündelt Wissen, baut Brücken zwischen Planung und Umsetzung – und bringt die Wärmewende vor Ort pragmatisch und partnerschaftlich voran. (WKH.SZ, 01.07.2025) Ganzer Artikel hier…

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Neue EU-Vorgaben bringen Schulungspflichten – Kommunen stehen vor konkretem Handlungsbedarf

Mit dem EU AI Act treten erstmals europaweit verbindliche Regeln für den Einsatz künstlicher Intelligenz in Kraft. Für kommunale Verwaltungen bedeutet das: KI-Anwendungen müssen rechtlich eingeordnet, Risiken bewertet und Mitarbeitende geschult werden. Erste Verbotsnormen gelten bereits seit Februar 2025. Bis August müssen alle eingesetzten Systeme erfasst und klassifiziert werden. Vor diesem Hintergrund bietet die ML-Gruppe gezielte Schulungskonzepte für kommunale Entscheidungsträger und Mitarbeitende an – praxisnah, rechtssicher und speziell auf die Verwaltung zugeschnitten.

Neue Anforderungen: KI rechtssicher einsetzen

Der EU AI Act stellt hohe Anforderungen an den öffentlichen Sektor. KI-Systeme wie Verkehrssteuerungen, Chatbots oder Videoüberwachung sind künftig in Risikoklassen einzuteilen und unterliegen teils strengen Vorgaben. Kommunen müssen dokumentieren, wie diese Systeme funktionieren, welche Daten sie verwenden und wie potenzielle Diskriminierungen ausgeschlossen werden. Zusätzlich verpflichtet die Verordnung alle, die mit KI-Systemen arbeiten, zu fundierten Schulungen. Ziel ist es, die Systeme rechtssicher und verantwortungsvoll zu betreiben.

ML-Gruppe: Erfahren, kommunalnah, spezialisiert

Als etablierter Anbieter für berufliche Weiterbildung verfügt die ML-Gruppe über mehr als drei Jahrzehnte Erfahrung in der Qualifizierung von Fach- und Führungskräften. Mit einem Team aus über 350 Experten bietet das Unternehmen bundesweit Schulungen für öffentliche Auftraggeber an – digital, in Präsenz oder im Blended-Learning-Format.

Für die Anforderungen der EU-KI-Verordnung hat die ML-Gruppe in Zusammenarbeit mit ihrem Partner Cogniport ein modulares Schulungssystem entwickelt. Es umfasst:

  • ein Basismodul zur Vermittlung zentraler Inhalte des EU AI Act,
  • vertiefende Fachmodule für IT, Rechts- und Fachabteilungen,
  • branchenspezifische Angebote z. B. für Verkehrs-, Umwelt- oder Bürgerämter.

Alle Schulungen sind praxisorientiert und auf die kommunale Anwendung ausgerichtet. Sie enden mit einer Teilnahmebestätigung, die als Nachweis im Rahmen der gesetzlichen Weiterbildungspflicht dient.

Sommerzeit als Schulungszeit nutzen

Gerade in der Sommerpause bieten sich viele Gelegenheiten, interne Weiterbildungen zu planen und umzusetzen. Die Schulungen der ML-Gruppe lassen sich flexibel terminieren und auf bestehende Qualifizierungsstrukturen in der Verwaltung abstimmen. So können Kommunen frühzeitig auf die Anforderungen der KI-Verordnung reagieren – ohne operative Abläufe zu stören.

Besonderes Augenmerk legt die ML-Gruppe auf den konkreten Anwendungsbezug. So werden etwa KI-gestützte Verkehrslenkungssysteme oder Bürger-Chatbots nicht abstrakt, sondern anhand realer kommunaler Nutzungsszenarien vermittelt. Die Teilnehmenden lernen, Risiken zu identifizieren, Verantwortlichkeiten zu dokumentieren und rechtliche Grenzen zu beachten.

Ergänzende Themen: NIS2, Informationssicherheit, Digitalisierungstrends

Über den EU AI Act hinaus unterstützt die ML Gruppe Kommunen auch bei der Umsetzung weiterer Digitalisierungs- und Sicherheitsvorgaben. Dazu gehören Schulungen zur IT-Sicherheit im Rahmen der NIS2-Richtlinie, Datenschutzgrundlagen oder Einführungskurse zur kommunalen Resilienz- und Datenstrategie. Auch aktuelle Smart-City-Trends wie datenbasierte Entscheidungsfindung, digitale Barrierefreiheit oder smarte Mobilität finden in spezialisierten Modulen Berücksichtigung.

Fazit: Rechtssicherheit durch Qualifizierung

Der EU AI Act markiert einen Wendepunkt im kommunalen Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Wer KI verantwortungsvoll nutzen will, braucht nicht nur technische Lösungen, sondern auch geschulte Mitarbeitende und klare Prozesse. Die ML-Gruppe bietet hierfür eine verlässliche Grundlage – mit Schulungsangeboten, die Kommunen befähigen, rechtssicher, effizient und zukunftsorientiert zu handeln. (DEKOM, 21.07.2025) Mehr Infos hier

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URBAN.KI ist von der DDW („Die Deutsche Wirtschaft“) im Juli 2025 als Innovator des Jahres 2025 ausgezeichnet worden. Die Initiative erhält diese Anerkennung für die bundesweite und praxisnahe Entwicklung von KI-Anwendungen zur Lösung kommunaler Herausforderungen. URBAN.KI arbeitet als deutsche KI-Initiative für Kommunen daran, konkrete Lösungen für aktuelle und künftige Herausforderungen von Städten und Gemeinden in Deutschland zu erforschen und zu entwickeln. In sechs zentralen Innovationsfeldern, darunter Stadt- und Mobilitätsplanung, der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen, Klimaschutz, Energieeffizienz und Bevölkerungsschutz, werden aktuell konkrete Prototypen für Kommunen entwickelt. Ziel des Projektes ist es, Stadtentwicklungsprozesse mittels KI zu optimieren. URBAN.KI übernimmt dabei die technische Umsetzung, während die Kommunen ihre fachliche Expertise einbringen. „Wir freuen uns sehr. Die Auszeichnung ist ein großer Ansporn und hilft uns, URBAN.KI noch sichtbarer zu machen. Denn wir erforschen und entwickeln konkrete KI-Lösungen, die dann allen Kommunen in Deutschland zugutekommen werden“, so Prof. Dr. Julia Frohne von der Westfälischen Hochschule, Mitglied im Leitungsgremium von URBAN.KI und zuständig für die Themen Kommunikation und Akzeptanz von KI-Lösungen.

Große Freude herrscht auch bei der Stadt Gelsenkirchen, die das Projekt ins Leben gerufen hat. „Die Auszeichnung ist eine große Bestätigung für unser gemeinsames Engagement. Sie zeigt, dass wir mit URBAN.KI ein zukunftsweisendes Projekt für die digitale Transformation in Städten und Gemeinden geschaffen haben, dass den Nerv getroffen hat“, betont Manfred vom Sondern, Beiratsmitglied bei URBAN.KI und CIO der Stadt Gelsenkirchen. Auch für die weitere Entwicklung sieht URBAN.KI durch die Ehrung neue Impulse. Die Verantwortlichen sind sich einig, dass durch die Auszeichnung die Arbeit in Zukunft noch mehr Wirkung entfalten kann. „Mit der Würdigung als Innovator des Jahres sehen wir uns bestärkt, die Entwicklung nachhaltiger und praxistauglicher KI-Lösungen weiter voranzutreiben und bundesweit verfügbar zu machen“, sagt Prof. Dr. Christian Kuhlmann, ebenfalls Mitglied im Leitungsgremium und zuständig für das Innovationsfeld Stadt- und Umweltplanung bei URBAN.KI. Die Jury des Innovators begründet Ihre Auswahl wie folgt: „Die große Nachfrage belegt die hohe Aktualität der Ziele von URBAN.KI und macht deutlich, dass dieses Projekt einen relevanten Beitrag zur Modernisierung der kommunalen Infrastruktur leisten will. Ein wichtiger Synergieeffekt besteht darin, dass die Entwicklung von KI-Lösungen als Impulsgeber für die Digitalisierung in Städten und Gemeinden bundesweit wirkt, da die gefundenen Prototypen allen 11.000 deutschen Kommunen Open source zur Verfügung gestellt werden.“ Seit 2017 zeichnet der DDW besonders innovative Unternehmen aller Größen und Branchen aus, die mit ihren Konzepten, Technologien und Lösungen als Impulsgeber voranschreiten. Der diesjährige Festakt zur Preisverleihung findet am 14. November in Berlin statt.

Über URBAN.KI:

URBAN.KI ist die deutsche KI-Initiative zur Entwicklung praxisnaher KI-Lösungen für die Stadt- und Regionalentwicklung. Als Projekt der Stadt Gelsenkirchen – gefördert durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Rahmen des Bundesprogramms „Modellprojekte Smart Cities“ – arbeitet URBAN.KI gemeinsam mit der Westfälischen Hochschule in Gelsenkirchen und mit wissenschaftlichen Partnern, wie dem Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI), Fraunhofer FOKUS, Fraunhofer IAIS und PROSOZ Herten GmbH an anwendungsorientierten Lösungen für Kommunen in Deutschland. Über verschiedene Beteiligungsformate sind die Projekte auch offen für interessierte Kommunen mit ähnlichen Fragestellungen. (URBAN.KI. 15.07.2025) Ganzer Artikel hier…

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Wenn der Staat mehr in Infrastruktur investieren möchte, muss er dies gezielter tun. Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Studie des ifo Instituts. „Damit die Mittel wirksam eingesetzt werden, braucht es klare wirtschaftspolitische Leitlinien: Der Staat sollte nur dort fördern, wo der Markt versagt oder politische Ziele wie gleichwertige Lebensverhältnisse verfolgt werden“, sagt Oliver Falck, Leiter des ifo Zentrums für Innovationsökonomik und Digitale Transformation. In der Studie analysieren die ifo-Forscher den geförderten Breitbandausbau zwischen 2010 und 2019. Die Ergebnisse zeigen: In intensiv geförderten Regionen lag die Versorgung mit mindestens 16 Mbit pro Sekunde im Schnitt um 28 Prozentpunkte höher als in vergleichbaren Gemeinden ohne Förderung. Gleichzeitig stiegen aber die Immobilienpreise: Mieten um 3,8% und Kaufpreise um 8,1%. „Die gestiegenen Immobilienpreise zeigen die hohe Zahlungsbereitschaft der Haushalte für schnelle Internetanschlüsse. In 90% der Fälle hätte diese ausgereicht, um den Breitbandausbau ohne staatliche Förderung zu finanzieren“, sagt Simon Krause, ifo-Forscher und Co-Autor der Studie. Den Ergebnissen zufolge war daher diese Förderung nicht zielgenau. Für den aktuell laufenden Ausbau von Gigabit-Netzen mit schnellem Glasfaser-Internet, den die Bundesregierung zum „überragenden öffentlichen Interesse“ erklärt hat, ziehen die Studienautoren klare Lehren: Öffentliche Förderung sollte sich auf Gebiete mit nicht ausreichenden privaten Investitionsanreizen konzentrieren. „Breit angelegte Förderprogramme bergen das Risiko ineffizienter Mitnahmeeffekte und Preissteigerungen“, sagt Thomas Fackler, Senior Lecturer an der Surrey Business School und Co-Autor der Studie. Statt pauschaler Förderung brauche es eine kluge Priorisierung sowie begleitende Reformen, etwa bei der Bürokratie, der Regulierung und bei Planungsprozessen, damit das Sondervermögen ein wirtschaftspolitischer Erfolg werden kann. (ifo, 18.07.2025) Ganzer Artikel hier…

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Deutschland steigt beim Glasfaserausbau nur schleppend auf die Überholspur. Ende 2023 war erst rund ein Drittel aller Haushalte bundesweit an ein gigabitfähiges Glasfasernetz angeschlossen. Selbst aktuellere Branchenzahlen kommen auf unter die Hälfte: Ende 2024 hatten etwa 48,8 % der Haushalte Glasfaser verlegt („Homes passed“) und 24,5 % einen aktiven Anschluss. Damit liegt Deutschland im internationalen Vergleich am unteren Ende. Das Ziel „Glasfaser bis ins Haus für alle“ bis 2030 halten Experten bei der derzeitigen Ausbaugeschwindigkeit für gefährdet.

Norddeutschland vorn

Vor allem Hamburg und Schleswig-Holstein weisen Spitzenwerte auf. In Hamburg sind rund 75 % der Haushalte mit Fiber-to-the-Home bzw. -Building erschlossen. Schleswig-Holstein kommt auf etwa 77 % „passed“ – 51 % der Haushalte sind dort bereits aktiv an Glasfaser angeschlossen. Zum Vergleich: Der Bundesdurchschnitt lag zuletzt nur bei ca. 32 % bzw. rund 49 %. In den südlichen und östlichen Bundesländern sind die Quoten deutlich geringer – in Thüringen etwa liegt die Glasfaserabdeckung bei nur knapp 16 %.

Erfolgsfaktoren im Norden

Dass ausgerechnet der Norden führend ist, erklärt sich u. a. durch Flachland-Geografie und aktive Förderung. Schleswig-Holstein verfolgt seit 2013 eine konsequente Breitbandstrategie: Das Land stellte den Kommunen bislang rund 186 Mio. € Landesmittel für den Glasfaserausbau bereit und beteiligt sich neben dem Bund maßgeblich. Das dortige Breitband-Kompetenzzentrum (BKZ.SH) agiert als zentrale Beratungs- und Koordinierungsstelle für Gemeinden und Versorgungsunternehmen. Dank dieser Strategie liegen rund 77 % aller Haushalte in SH in Glasfasernähe und 66 % haben schon einen Tarif gebucht. In vielen anderen Bundesländern gibt es bisher kaum ein vergleichbares, flächendeckend koordiniertes Angebot.

Relevanz für Kommunen

Für Kommunen ist schnelles Internet längst ein entscheidender Standortfaktor. Mangelnde Breitbandversorgung wird zunehmend zum Risiko: Ohne schnelle Leitungen wandern Firmen ab oder siedeln gar nicht erst an. In der Praxis bedeutet das: Gebiete ohne Glasfaser laufen Gefahr, wichtige Unternehmen und Familien zu verlieren. Umgekehrt können sich Städte und Gemeinden durch eigene Ausbauinitiativen neue Chancen eröffnen – etwa durch mehr Homeoffice-Angebote oder digitale Geschäftsmodelle im ländlichen Raum.

Handlungsmöglichkeiten für Kommunen

Förderung aktiv nutzen: Kommunen, Kreise und Zweckverbände können Fördermittel des Bundes und der Länder beantragen. Im Rahmen der „Gigabitförderung 2.0“ sind für harte Ausbaufälle auch direkte Anträge durch Gebietskörperschaften möglich.

  • Kooperation mit Landesstellen: Viele Länder bieten Kompetenzzentren oder Ansprechpartner für den Breitbandausbau. In Schleswig-Holstein unterstützt das BKZ.SH Kommunen mit Beratung, Datensammlungen (z. B. BISH-Planungsatlas) und Workshops.
  • Regionale Planung: Breitbandausbau sollte kommunal vernetzt gedacht werden. Kooperationen oder Zweckverbände bündeln Anfragen und erhöhen Förderchancen. Interkommunale Breitbandkonzepte oder Leitfäden bieten Orientierung.
  • Investoren-Initiativen und Nachfrage: Kommunen können den Ausbau durch Nachfragebündelungen unterstützen. Viele Anbieter investieren nur, wenn ausreichend Abnahmegarantien bestehen.
  • Begleitung vor Ort: Kommunalverwaltungen sollten Ausbauprojekte aktiv begleiten – durch Baugenehmigungen, Koordination von Tiefbau und das frühzeitige Einbinden öffentlicher Gebäude.

Fazit:

Die Beispiele aus Norddeutschland zeigen: Gezielte Förderpolitik und koordinierte Planung vor Ort machen den Unterschied. Kommunale Entscheider sollten die bestehenden Förderangebote konsequent nutzen und die eigenen Potenziale für den Glasfaserausbau verstärkt ausloten – nur so werden ländliche Regionen digital zukunftsfähig. (DEKOM, 21.07.2025) Mehr Infos hier…

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Mit Blick auf angekündigte Reformen der Kommunalen Wärmeplanung (KWP), Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der Allgemeinen Versorgungsbedingungen für Fernwärme (AVBFernwärmeV) durch die Bundesregierung, hat die Verbändeinitiative Allianz Freie Wärme ein Positionspapier veröffentlicht. Das im Januar 2024 gestartete strategische Planungsverfahren KWP verfolgt das Ziel, Lösungen zu entwickeln, wie bis zum Jahr 2045 eine zentrale Wärmeversorgung klimaneutral und bezahlbar gestaltet werden kann. Erste Auswertungen der KWP-Berichte zeigten wiederum, dass zentrale Wärmenetze oftmals als bevorzugte Maßnahme genannt wurden. Die in der Regel monopolartig betriebene Fernwärme fiel zuletzt in Presseberichten immer wieder durch hohe Kosten und Nachzahlungen auf. Vertragliche Grundlage zwischen Wärmeversorger und Kunden ist die veraltete Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV). Die Allianz Freie Wärme greift daher diese Themenbereiche auf und gibt entsprechende Empfehlungen für eine effiziente, klimafreundliche Wärmeerzeugung im Rahmen eines verbraucherfreundlicheren, marktwirtschaftlichen Wettbewerbs. Bis Ende Juni 2026 müssen größere Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern ihre ausführlichen und detaillierten Wärmepläne vorlegen, kleinere Kommunen haben bis Juni 2028 Zeit. Weil die KWP für viele Städte und Gemeinden eine enorme Herausforderung ist, begrüßt die Allianz Freie Wärme die Bestrebungen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, das Verfahren insbesondere für kleinere Kommunen unbürokratischer und einfacher zu gestalten. Bei der Überarbeitung und Optimierung von KWP und GEG sind allerdings aus Sicht der Freien Wärme mit Blick auf Hausbesitzer, Mieter und die angestrebte Energie- und Wärmewende weitere Aspekte zu berücksichtigen. „Im Zuge einer Überarbeitung des §71 im GEG sollten Investitionen in die Heizungsmodernisierung nicht durch die Kommunale Wärmeplanung verzögert oder verhindert werden“, unterstreicht Markus Staudt, Hauptgeschäftsführer Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e. V. (BDH). Das strategische Planungsverfahren selbst ist rechtlich unverbindlich, Hausbesitzer können demnach ihre Heizung modernisieren und je nach Heizsystem von Fördersätzen von bis zu 70 Prozent der Investitionskosten profitieren. Zudem sollte die so genannte „Eignungsprüfung“ nach § 14 WPG intensiver zum Einsatz kommen, so dass Gebiete, in denen absehbar keine Wärmenetze entstehen, frühzeitig für die dezentrale Wärmeerzeugung ausgewiesen werden. Dies ist für das systemoffene Gesamtergebnis notwendig und entlastet das KWP-Verfahren. Politischer Handlungsbedarf besteht nach Meinung der Allianz Freie Wärme auch bei der AVBFernwärmeV. Diese stammt im Kern aus den 1980er Jahren und wurde seither kaum angepasst. Aus Sicht der Verbändeinitiative sowie vieler Verbraucherschützer sind die Regelungen in ihrer jetzigen Form nicht mehr zeitgemäß, verbraucherunfreundlich und begünstigen zudem marktbeherrschende Strukturen. „Bei jedem Fernwärmenetz handelt es sich faktisch um ein regionales Monopol, wodurch Wettbewerb und Anbieterwechsel praktisch ausgeschlossen sind“, kritisiert Andreas Müller, Hauptgeschäftsführer beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima. Die bestehende Verordnung bietet Verbrauchern bislang nur begrenzte Rechte gegenüber den Fernwärmeversorgern – vor allem aber recht viele Nachteile wie z. B. sehr lange Vertragsbindungen und vielerorts eine intransparente Preisgestaltung. „Fernwärmeverträge müssen fair, kündbar und flexibel an die reale Nutzung anpassbar sein – wie im Strom- und Gasmarkt üblich“, fordert Andreas Müller. Hinzu kommt, dass die verpflichtende Nutzung von Fernwärme häufig über Anschluss- und Benutzungszwänge geregelt ist, was die Wahlfreiheit der Heiztechnik und den marktwirtschaftlichen Wettbewerb einschränkt. „Kommunale Eingriffe mit Zwangsvorgaben sind weder verbraucherfreundlich noch klimapolitisch sinnvoll und in puncto Eigenverantwortung der Verbraucher kontraproduktiv“, so Andreas Müller. (Allianz Freie Wärme, 10.07.2025) Ganzer Artikel hier…

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In der Grundsicherung wird es aller Voraussicht nach eine Nullrunde im Jahr 2026 geben, weil der Regelsatz zuvor in Anbetracht hoher Inflation zu stark angehoben wurde. Denn die regelbedarfsrelevanten Preise stiegen von Januar 2024 bis April 2025 moderat. Die neue Bundesregierung plant das Bürgergeld zeitnah umzubenennen und im Zuge dessen unter anderem die Anpassung des Regelbedarfs an die Preisentwicklung zu ändern. Nach bisheriger Rechtslage wird es zum Jahresbeginn 2026 wieder zu einer Nullrunde beim Regelsatz in der Grundsicherung für Arbeitssuchende kommen. Das liegt daran, dass die regelbedarfsrelevanten Preise seit Januar 2024 deutlich langsamer stiegen als erwartet. Die Politik täte gut daran, die Nullrunde für 2026 beizubehalten und die „ergänzende Fortschreibung“ aus § 28 a, SGB XII ab 2026 neu zu regeln. Die Höhe des Bürgergeldes steht im Spannungsfeld zwischen sozialer Existenzsicherung und ökonomischen Anreizstrukturen. Es umfasst neben dem Regelbedarf auch die Kosten der Unterkunft sowie bedarfsabhängige Zusatzleistungen. Der Regelbedarf soll das sozio-kulturelle Existenzminimum sichern und wird regelmäßig an die Preis- und Lohnentwicklungen angepasst. Diese Regelbedarfsanpassungen werden immer wieder kontrovers diskutiert. Kritiker befürchten, dass ein zu geringer Lohnabstand die Erwerbsanreize mindert, insbesondere im Niedriglohnbereich. Befürworter hingegen betonen die Notwendigkeit, das Existenzminimum abzubilden – insbesondere angesichts steigender Lebenshaltungs- und Energiekosten. Die Relation zur Preis- und Lohnentwicklung bleibt ein zentraler Maßstab für die gesellschaftliche Akzeptanz der Grundsicherung. Die Kaufkraft des Bürgergeldes schwankt mit der Preisentwicklung des regelbedarfsrelevanten Preisindex (RPI). Übersteigt der RPI die Anpassung des Regelsatzes, sinkt die Kaufkraft. Seit Sommer 2021 stieg der RPI stark, besonders zu Beginn des Ukrainekrieges. Als Reaktion wurde mit der Bürgergeld-Reform 2023 eine ergänzende Fortschreibung in dem Anpassungsmechanismus des Regelbedarfs eingeführt. Die Reform des Anpassungsmechanismus im Bürgergeld-Gesetz zielte auf Inflationsschutz für Transferempfänger, denen oft finanzielle Puffer fehlen. Diese Methode koppelt die Regelsatzanpassung gleich zweifach an die Preisentwicklung aus dem Vorjahr, was kurzfristige Preisschübe nur verzögert abbildet und auch keine Inflationserwartungen berücksichtigt. Für das Jahr 2023 wurde damit die Preisentwicklung unterschätzt. 2024 hingegen führte der Mechanismus zu einem überproportionalen Anstieg des Regelbedarfs im Vergleich zur sich verlangsamenden Preisentwicklung. Für 2025 und voraussichtlich auch für 2026 folgt(e) keine Regelsatzerhöhung – trotz möglicher Kaufkraftverluste im Vorjahresvergleich. Der Fortschreibungsmechanismus müsste künftig neu geregelt werden, um die Reaktionszeit auf die Preisentwicklung zu verkürzen. Zum Beispiel könnte der Durchschnitt von Prognosen des Verbraucherpreisindex für das nachfolgende Jahr von Consensus Forecast oder andere verwendet werden, sobald die Inflationsrate mit mehr als 3 Prozent deutlich über der Zielmarke der Europäischen Zentralbank (EZB) liegt. Als beispielsweise im September 2022 die Inflationsprognose von den führenden Forschungsinstituten laut Consensus Forecasts für das Jahr 2023 mit 5,8 Prozent erheblich über dem symmetrischen 2-Prozent-Ziel der EZB lag, hätte im Reform-Vorschlag zum Jahresbeginn 2023 eine Alleinstehende 518 Euro Regelsatz bekommen, was 16 Euro über dem damaligen Gesetzesstand gelegen hätte, aber besser zur Preisentwicklung im Regelbedarf passt als die niedrigere Anpassung im Status quo. Im Jahr 2024 hätte es im Reform-Vorschlag eine geringfügige Erhöhung von 3 Euro gegeben, 2025 wäre der Regelbedarf auf insgesamt 536 Euro für Alleinstehende gestiegen. Da die Inflationsprognosen für die Jahre 2024, 2025 und 2026 von Consensus Forecast aus dem September der Vorjahre unterhalb von 3 Prozent im Jahresdurchschnitt lagen, würde bei den Regelbedarfsanpassungen im Reform-Vorschlag für die Jahre ab 2024 keine ergänzende Fortschreibung greifen, sondern allein die Basisfortschreibung. Künftige Debatten über zu hohe oder zu niedrige Regelbedarfe könnten deutlich versachlicht werden, indem eine ergänzende Fortschreibung nur dann Anwendung findet, wenn der erwartete Verbraucherpreis um mehr als 3 Prozent steigt. Die Anpassung des Regelbedarfs würden demnach zeitnah auf aktuelle Preisentwicklungen reagieren und in kleineren Schritten erfolgen, dafür jedoch regelmäßig. Eine übermäßige Anpassung wie 2024 mit darauffolgenden Nullrunden würde vermieden. (IW Köln, 20.07.2025) Ganzer Artikel hier…

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Extreme Wetterereignisse können immense Schäden verursachen. Da Hitzewellen, Überschwemmungen, Waldbrände und Starkregen in Zukunft möglicherweise häufiger auftreten werden, befasst sich auch die Konjunkturforschung mit dem Klima. Alle reden übers Wetter, sogar die Konjunkturforscher. Ist den Ökonomen etwa der Gesprächsstoff ausgegangen? Nein. Angesichts gehäuft auftretender Extremwetterereignisse haben sie festgestellt, dass nicht nur die klassischen Konjunkturindikatoren wie Arbeitslosenquote, Verbraucherpreise oder Bruttoanlageinvestitionen für ihre Prognosen eine Rolle spielen, sondern auch Dürren, Flutkatastrophen, Waldbrände oder Starkregen die Konjunktur kurzfristig beeinflussen können. Da extreme Wetterphänomene aufgrund des Klimawandels künftig voraussichtlich nicht nur häufiger vorkommen, sondern auch heftiger ausfallen, werden die kurz- und mittelfristigen Wettervorhersagen für Konjunkturprognosen relevanter: Es gibt viele Varianten, wie Klimaereignisse die wirtschaftliche Entwicklung einer Region oder eines Landes tangieren können. So kann ein Extremwetterereignis eine oder mehrere dieser Folgen haben: Es kann den Gesundheitszustand, den Arbeitseinsatz und die Arbeitsproduktivität von Menschen beeinträchtigen. So steigt das Krankheits- und Sterberisiko durch Hitzewellen oder durch Luftverschmutzung, wie sie während und nach Waldbränden auftritt. Hitzewellen beeinträchtigen vor allem Arbeitnehmer, die im Freien arbeiten. Sie brauchen bei extrem hohen Temperaturen mehr Pausen: Tage mit mehr als 30 Grad Celsius gab es in den vergangenen 15 Jahren im Schnitt dreimal so häufig wie im Durchschnitt des Zeitraums von Anfang der 1950er Jahre bis Ende der 1980er Jahre. Klimaereignisse können die Energieproduktion und -versorgung destabilisieren. So steigt bei Hitzewellen der Energieverbrauch, denn Wohn- und Bürogebäude, Kliniken und Industrieanlagen müssen gekühlt werden. Zudem können die Energieproduktion und die Energieversorgung selbst beeinträchtigt sein, weil beispielsweise hohe Luft- und Wassertemperaturen die Kühlkapazitäten von Kraftwerken senken oder Kraftwerke und Übertragungsinfrastrukturen durch Überschwemmungen oder Waldbrände beschädigt oder zerstört worden sind. Lange ausbleibende Niederschläge können ebenso wie lang anhaltender Starkregen zu Produktions- und Ernteausfällen in der Land- und Tierwirtschaft führen. Zudem können extreme Wetterereignisse Probleme oder höhere Kosten bei der Einlagerung von Nahrungsmitteln verursachen. Die Preise für Agrargüter haben in den vergangenen Jahren weltweit ein historisch hohes Niveau erreicht. Die Bau- und Fortwirtschaft, die Gastronomie und der Tourismus sowie die Papier- und Chemieindustrie sind Wirtschaftssektoren, die besonders stark von Witterungsbedingungen abhängig sind. In der Chemie- und Bauindustrie lassen sich beispielsweise bei besonders hohen Temperaturen bestimmte Materialien nicht wie üblich verarbeiten. Produktionsabläufe und Geschäftsmodelle werden auch bei länger anhaltendem Niedrigwasser der Flüsse gestört, wenn es zu Einschränkungen des Schiffsverkehrs kommt und Binnenschiffe weniger oder keine Güter mehr transportieren können. Kritische Infrastrukturen wie Elektrizitäts- und Wasserwerke, Informations- und Kommunikationsnetze oder der öffentliche Nahverkehr funktionieren bei extremen Wetterereignissen möglicherweise nicht wie gewohnt. So können Überschwemmungen oder Erdrutsche Eisenbahnlinien und den Straßenverkehr lahmlegen – und das über längere Zeit. Beispielsweise hat der Wiederaufbau der sogenannten Eifelstrecke zwischen Gerolstein und Köln – die Bahnverbindung wurde durch die Flutkatastrophe 2021 zerstört – vier Jahre gedauert: Extremwetterereignisse beeinflussen auch die Staatsfinanzen: So gehen wegen eingeschränkter Wirtschaftstätigkeit im Krisengebiet die Steuereinnahmen zurück. Im Gegenzug steigen die Staatsausgaben, da beschädigte staatliche Infrastrukturen mit Steuergeldern renoviert oder wieder aufgebaut werden und eventuell Unterstützungs- und Hilfszahlungen an betroffene Unternehmen und Haushalte geleistet werden. Besonders hoch waren die Schäden durch klima- und wetterbezogene Ereignisse in Deutschland in den Jahren 2002, 2013 und 2021. Allein die Flutkatastrophe von Juli 2021 verursachte Kosten in Höhe von knapp 39 Milliarden Euro. Natürlich gab es in der Geschichte der Menschheit schon immer Naturkatastrophen und Klimaschocks. Doch da extreme Wetterphänomene aufgrund des Klimawandels künftig voraussichtlich nicht nur häufiger vorkommen, sondern auch heftiger ausfallen, werden die kurz- und mittelfristigen Wettervorhersagen für Konjunkturprognosen relevanter. Besonders knifflig wird das Erstellen einer Prognose, wenn häufiger auftretende Klimaereignisse anderweitige bereits bestehende Konjunkturrisiken – wie etwa geopolitische Konflikte – verstärken sollten. (IWD, 17.07.2025) Ganzer Artikel hier…

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Wie das Statistische Bundesamt am 18. Juli 2025 mitteilte, wurden im Mai 2025 deutschlandweit 16.800 Wohnungen genehmigt – das sind 5,3 Prozent oder 900 Baugenehmigungen weniger als im Mai 2024. „Die neuesten Zahlen sind ein weiterer Warnruf: Der Wohnungsbau tritt auf der Stelle – und das in einer Zeit, in der sich die Wohnungsnot weiter zuspitzt“, sagte dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. „Vor allem bei den Mehrfamilienhäusern, dem zentralen Segment für bezahlbares Wohnen, geht es nicht voran. Ein Minus von 1,6 Prozent im Zeitraum Januar bis Mai 2025 – das ist kein Trendwechsel, das ist ein Alarmsignal.“ „Dem Wohnungsbau muss endlich ein echter Abwägungsvorrang gegenüber anderen Interessen eingeräumt werden – nur so wird neuer Wohnraum überhaupt möglich. Wir brauchen eine Fast Lane fürs Bauen. Und die Bundesregierung muss jetzt, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, bereits genehmigte Bauvorhaben aktivieren. So könnten durch eine temporäre Wiederaufnahme der EH55-Förderung kurzfristig rund 120.000 Wohnungen realisiert werden – bei einem Mitteleinsatz von lediglich drei Milliarden Euro. Das wäre ein sofort wirksamer Impuls. Wir brauchen eine koordinierte Kraftanstrengung auf allen Ebenen – insbesondere aber bei den Kommunen, die über ihre Bauämter den entscheidenden Hebel in der Hand halten. Der Bau-Turbo kann nur zünden, wenn vor Ort Genehmigungen nicht verschleppt, sondern beschleunigt werden. Wenn Stadt- und Gemeinderäte und Bürgermeister sowie die Bauverwaltungen nicht entschlossen mitziehen, wird aus der politischen Beschleunigungsrhetorik ein Papiertiger. Angesichts der dramatischen Lage auf den Wohnungsmärkten ist jeder nicht genehmigte Bauantrag eine verpasste Chance für Menschen, die händeringend ein Zuhause suchen. Daher braucht es jetzt ein Umdenken in den kommunalen Verwaltungen: Bauämter müssen zu aktiven Möglichmachern werden – ausgestattet mit klaren Verfahren, festen Zeitvorgaben und spürbarer Unterstützung durch Politik und Verwaltungsführung. Nur so kommt der Bau-Turbo auf die Straße Und nicht zuletzt: Der Bau-Turbo kann nur dann wirklich zünden, wenn auch die Baukosten sinken. Denn verfügbare Grundstücke nützen nichts, wenn niemand mehr bereit ist zu bauen“, so Gedaschko. (GdW, 18.07.2025) Ganzer Artikel hier…

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Im ersten Teil unseres Interviews kritisierte Jörg Wieczorek, Vorstandsvorsitzender von Pharma Deutschland, die geplante 80-prozentige Kostenbeteiligung der Pharma- und Kosmetikindustrie an der vierten Reinigungsstufe. Die Datengrundlage sei nicht belastbar, andere Verursacher würden ausgeblendet, und für die ohnehin unter Preisdruck stehende Generikabranche könnte dies das Aus für viele Medikamente bedeuten. Im zweiten Teil sprechen wir über konkrete Lösungsansätze, die Rolle der Kommunen und die kürzlich angekündigte Überprüfung der Richtlinie durch die EU-Kommission.

DEKOM:  Herr Wieczorek, Sie schließen eine sachgerechte Beteiligung der Branche an den Kosten der vierten Reinigungsstufe nicht aus – sofern sie auf realistischen Daten und fairer Verteilung beruht. Wie ließe sich Ihrer Ansicht nach ein tragfähiges Modell gestalten?

Jörg Wieczorek: Wir fordern ganz konkret, alle verfügbaren Daten und Studien erst einmal auf den Tisch zu legen und sorgfältig auszuwerten. Es muss klar analysiert werden: Welche Stoffe in welchem Umfang belasten das Abwasser? Wer trägt wie viel dazu bei? Auf dieser Grundlage kann man dann über eine faire Verteilung der Lasten auf alle Verursacher sprechen. Man darf nicht nur ein paar Fakten herauspicken. Es geht uns darum, das gesamte Bild zu betrachten. Man sollte nicht nur eine Handvoll der 37 verfügbaren Studien heranziehen. Wenn alle relevanten Branchen entsprechend ihrem Verursacheranteil einbezogen werden – von Mikrokunststoffen über Reifenabrieb bis hin zu Industriechemikalien – dann ist die Pharmaindustrie sofort bereit, ihren fairen Anteil zu leisten.

DEKOM: Viele Kläranlagen wissen momentan gar nicht genau, welche Spurenstoffe in welcher Konzentration in ihrem Abwasser ankommen. Ohne diese Daten ist es schwer, überhaupt die richtigen Verfahren für eine vierte Reinigungsstufe auszuwählen. Ist es da nicht verfehlt, schon jetzt pauschal der Pharmaindustrie den größten Teil der Verantwortung zuzuschieben?

Jörg Wieczorek: Sie sprechen einen wichtigen Punkt an. Tatsächlich gibt es bislang keine umfassende Datengrundlage dazu, welche Mikroschadstoffe in welchem Ausmaß in den kommunalen Abwässern vorhanden sind. Viele Kläranlagenbetreiber können das gar nicht detailliert beziffern. Oft arbeitet man mit Indikatorstoffen – bestimmten Arzneimittel-Rückständen, die überall im Abwasser nachweisbar sind, weil sie von vielen Menschen nach Einnahme eines Medikaments wieder ausgeschieden werden. Dass man solche Substanzen findet, ist also wenig überraschend. Daraus zu folgern, diese Arzneistoffe würden 80–90% der Gewässerbelastung ausmachen, greift jedoch zu kurz. Genau das hat ja auch unser Ramboll-Gutachten aufgezeigt. Natürlich ist es richtig, dass Arzneimittelreste über die menschlichen Ausscheidungen im Abwasser landen – niemand bestreitet das. Aber es ist Aufgabe von Wissenschaft und Abwassertechnik, zu erforschen, welche Stoffe darüber hinaus in welchem Umfang vorhanden sind und wie man sie am besten entfernt. Es kann nicht allein der Pharmaindustrie überlassen werden, hier Patentrezepte zu liefern. Übrigens fließt in vielen Städten auch Regenwasser in die Kanalisation – je nach Wetterlage und Region macht Niederschlagswasser bis zu 50 % des Abwassers aus. Wenn es stark regnet, spült es unweigerlich allerlei Schadstoffe von Straßen, Dächern und Freiflächen in den Kanalisation. Auch das trägt erheblich zur Belastung des Abwassers bei, hat aber mit Arzneimitteln nichts zu tun.

DEKOM: Unsere Leser sind ja vor allem Bürgermeister und Kommunalpolitiker. Was können die Kommunen tun, um einerseits sauberes Wasser sicherzustellen, andererseits aber auch eine für alle tragbare Umsetzung der Richtlinie zu erreichen?

Jörg Wieczorek: Aus unserer Sicht sollten die Kommunen – gemeinsam mit Bund und Ländern – darauf dringen, zuerst eine solide Faktenbasis zu schaffen. Bevor man über Finanzierungsanteile streitet, muss klar sein, welche Stoffe verursachen welche Kosten. Eine umfassende Analyse aller Spurenstoffe im Abwasser wäre der erste Schritt. Darauf basierend kann man dann mit allen beteiligten Branchen Lösungen entwickeln, wie man die Einträge verringert und die nötigen Kosten fair verteilt. Nur wenn man das gesamte Bild kennt, lassen sich priorisierte Maßnahmen ableiten: Wo bringt eine vierte Reinigungsstufe am meisten? Wo gibt es vielleicht auch andere Ansätze, etwa bei Industrieeinleitern oder durch Aufklärung der Verbraucher? Wichtig ist vor allem, alle relevanten Akteure an einen Tisch zu holen. Wenn Kommunen nämlich nur einen oder zwei Sündenböcke herausgreifen, besteht die Gefahr, dass das eigentliche Problem nicht gelöst wird.

DEKOM: Die EU-Kommission hat im Rahmen ihrer neuen Wasserresilienz-Strategie zuletzt angekündigt, die Kommunalabwasserrichtlinie nochmal auf den Prüfstand zu stellen. Ihr Verband hat diese Entscheidung begrüßt. Halten Sie es für realistisch, dass die Richtlinie grundlegend geändert wird? Was erwarten Sie von dieser Überprüfung?

Jörg Wieczorek: Dass eine bereits verabschiedete EU-Richtlinie nochmal aufgeschnürt und hinterfragt wird, kommt äußerst selten vor. Insofern ist das schon bemerkenswert und zeigt, wie stark  die Bedenken selbst auf EU-Ebene geworden sind. Wir sehen diese Ankündigung als positives Signal, dass die Entscheidungsträger in Brüssel gemerkt haben: Hier stimmt etwas nicht, wir müssen nochmal nacharbeiten. Auch in Deutschland tut sich etwas. In den letzten Tagen haben sich sowohl die Gesundheitsministerkonferenz als auch die Wirtschaftsministerkonferenz der Bundesländer mit möglichen Folgen der Kommunalabwasserrichtlinie befasst und vor den Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung gewarnt. Natürlich wissen wir noch nicht, was am Ende herauskommt. Aber allein die Einsicht, dass man die Datengrundlage und Annahmen überprüfen muss, ist ein wichtiger Schritt.

DEKOM: Könnte das Ergebnis dieser Neubewertung nicht auch einfach sein, dass die Quote etwas abgesenkt wird? Also anstelle von 80 % zum Beispiel 60 % Herstellerbeteiligung – würden Sie ein Entgegenkommen in dieser Größenordnung begrüßen, oder lehnt die Pharmaindustrie die EPR-Grundidee insgesamt ab?

Jörg Wieczorek: Wir nehmen die Herstellerverantwortung sehr ernst und sind durchaus bereit, unseren Beitrag zu leisten – aber gleichberechtigt mit allen anderen Verursachern. Es kann nicht sein, dass allein zwei Branchen die Hauptlast tragen, während alle anderen Verursacher außen vor bleiben.

Ob am Ende 60% oder 30% oder ein ganz anderes Modell stehen – darüber spekulieren wir nicht. Das hier ist kein Basar, auf dem wir um Prozentsätze feilschen. Wichtig ist für uns das Prinzip: Die Lasten müssen fair und evidenzbasiert verteilt werden. Solange keine belastbaren Gesamtdaten vorliegen, macht es keinen Sinn, irgendeine Zahl in den Raum zu stellen. Die Kosmetikindustrie könnte z.B. Preissteigerungen relativ leicht an die Kunden weitergeben, wir im Arzneimittelsektor können das nicht ohne weiteres. Solche spezifischen Unterschiede müssen berücksichtigt werden, sonst schadet man am Ende der Gesundheitsversorgung.

DEKOM: Abschließend nochmal zugespitzt: Was genau fordern Sie von der Politik?

Jörg Wieczorek: Eine vernünftige, seriöse Datengrundlage mit einer umfassenden Folgenabschätzung – und erst darauf aufbauend Entscheidungen über die Verteilung der Kosten. Wenn diese Basis geschaffen ist, setzen wir uns gerne zusammen und finden eine Lösung, wie wir alle gemeinsam für sauberes Wasser sorgen können, ohne die Medikamentenversorgung zu gefährden. Bis dahin sollte eine nationale Umsetzung der Richtlinie gestoppt werden. In einem Satz: Erst die Fakten klären, dann die Lasten fair verteilen. Damit wäre allen gedient.

DEKOM: Vielen Dank!

Fazit

Die Position der Pharmaindustrie ist klar: Ja zur Verantwortung, nein zur einseitigen Belastung ohne valide Datengrundlage. Die angekündigte Überprüfung der EU-Kommission bietet die Chance, eine sachgerechtere Lösung zu finden. Für die Kommunen bedeutet das: Sie sollten auf eine transparente Datenbasis drängen und alle Verursacher in die Pflicht nehmen – nicht nur die vermeintlich zahlungskräftigen.

Die Warnung vor möglichen Versorgungsengpässen bei Medikamenten sollte ernst genommen werden. Eine vierte Reinigungsstufe ist wichtig für den Gewässerschutz, aber sie darf nicht zu Lasten der Gesundheitsversorgung gehen. Die Devise muss lauten: Erst umfassend analysieren, dann gerecht verteilen – alles andere wäre fahrlässig.

Zur Person

Jörg Wieczorek ist Geschäftsführer der HERMES Arzneimittel Holding GmbH und steht seit 1. Juli 2014 als Vorstandsvorsitzender an der Spitze von Pharma Deutschland.

Über Pharma Deutschland

Pharma Deutschland ist der größte Branchenverband der Pharmaindustrie in Deutschland und vertritt rund 400 Mitgliedsunternehmen. Neben globalen Pharmaunternehmen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen gehören auch Apotheker, Rechtsanwälte, Verlage, Agenturen und Marktforschungsinstitute dazu. Die Mitglieder sichern die Arzneimittelversorgung in Deutschland, indem sie fast 80 Prozent der rezeptfreien und zwei Drittel der rezeptpflichtigen Medikamente sowie einen Großteil der stofflichen Medizinprodukte bereitstellen. Mehr Infos hier…

Zum ersten Teil des Interviews hier…

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Während die Europäische Union mit der Kommunalabwasserrichtlinie eine erweiterte Herstellerverantwortung einführt, bei der Pharma- und Kosmetikindustrie den Großteil der Kosten für die vierte Reinigungsstufe auf Kläranlagen tragen sollen, verfolgt die Schweiz einen grundsätzlich anderen Ansatz: Dort werden die Investitionen gesamtgesellschaftlich finanziert – über eine einwohnerbezogene Abgabe, die über bestehende Gebührenstrukturen auf Haushalte und Betriebe verteilt wird. Konkret zahlt jede Abwasserreinigungsanlage (ARA) neun Franken (aktuell 9,65 Euro) pro angeschlossenem Einwohner und Jahr an den Bund. Die Kosten werden auf die angeschlossenen Gemeinden und damit auf die Nutzer umgelegt. Aus dem entstehenden Fonds fördert der Bund 75 % der notwendigen Erstinvestitionen für die vierte Reinigungsstufe. Die verbleibenden 25 % tragen die Anlagenbetreiber. Die Abgabe ist bis 2040 befristet und entfällt für Anlagen, die den Ausbau bereits umgesetzt haben – ein bewusst gesetzter Anreiz zur zügigen Umsetzung. Die Schweiz betont, dass Mikroverunreinigungen aus vielen Quellen stammen – neben Haushalten etwa auch aus Krankenhäusern, Gewerbebetrieben oder der Landwirtschaft. Das Modell vermeidet einseitige Belastungen und gilt als sozial ausgewogen. Gleichzeitig ist der Verwaltungsaufwand gering: Die Abwicklung erfolgt zentral und unbürokratisch über bestehende Strukturen. Seit der gesetzlichen Einführung im Jahr 2016 hat sich die Regelung bewährt. Sie wird in der Bevölkerung akzeptiert und findet zunehmend internationale Beachtung – nicht zuletzt als pragmatische und anschlussfähige Alternative zu komplexen Verursacherzuweisungen. Auch in der europäischen Debatte um faire und umsetzbare Finanzierungsmodelle für sauberes Wasser gilt das Schweizer System inzwischen als möglicher Referenzrahmen – insbesondere für Kommunen, die Planbarkeit, Rechtsklarheit und breite Akzeptanz in den Vordergrund stellen. (BAFU Schweizerisches Amt für Umwelt/DEKOM, 07.07.2025) Mehr Infos hier…

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Angesichts wachsender Bedrohungslagen, technischer Komplexität und begrenzter Ressourcen stehen viele Kommunen vor der Herausforderung, ihre IT-Sicherheit und digitale Resilienz nachhaltig zu stärken. Einzelne Verwaltungen stoßen dabei zunehmend an ihre personellen, finanziellen und organisatorischen Grenzen. Vor diesem Hintergrund rücken interkommunale Kooperationen als strategischer Hebel für mehr Sicherheit, Effizienz und Zukunftsfähigkeit in den Fokus – und eröffnen neue Chancen für ein gemeinsames digitales Schutzschild auf kommunaler Ebene.  Die jüngste IT-Leitertagung des Zweckverbands Kommunale ADV-Anwendergemeinschaft West (KAAW) hat deutlich gemacht, wie groß das Potenzial ist: Der Austausch über Bedrohungslagen, Sicherheitsstandards und Lösungsansätze war nicht nur fachlich fruchtbar, sondern hat auch verdeutlicht, wie wichtig der Aufbau gemeinsamer Plattformen und abgestimmter Prozesse ist. Dabei geht es nicht nur um den effizienten Ressourceneinsatz, sondern um das Prinzip, Sicherheit als Gemeinschaftsaufgabe zu begreifen – und Synergien gezielt zu nutzen.

Ein Beispiel für diese Entwicklung ist der Einsatz europäischer Sicherheitslösungen wie der All-in-One Security-Plattform von Enginsight. Das Thüringer Unternehmen bietet eine Lösung „Made in Germany“, die sich besonders für Shared-Service-Strukturen eignen. Die On-Premises-Plattform erlaubt es mehreren Kommunen, über ein zentrales Dashboard Angriffe zu erkennen, Schwachstellen zu analysieren und Vorfälle koordiniert zu behandeln – ohne dabei auf externe Cloud-Dienste angewiesen zu sein. Der Vorteil: Jede Kommune behält ihre Datenhoheit, profitiert aber gleichzeitig von zentraler Administration und gemeinsamer Betriebserfahrung. Auch die Einrichtung interkommunaler Security Operations Center (SOC) ist auf dieser Grundlage möglich – inklusive abgestimmter Notfallpläne, gemeinsamer Awareness-Schulungen und rollenspezifischer Eskalationsroutinen.

Dabei lassen sich laut Enginsight signifikante Effizienzgewinne erzielen. Durch gebündelte Schulungen, geteilte technische Ressourcen und standardisierte Prozesse verringert sich nicht nur der Personalaufwand pro Kommune – auch die Reaktionszeiten im Ernstfall verkürzen sich. Die Plattform ermöglicht zudem den Einsatz von KI-gestützten Funktionen zur Angriffserkennung und Alarmierung, ohne dass jede Kommune selbst in teure, komplexe Einzellösungen investieren muss. Entscheidend ist laut Michael Rainer, Business Development Manager Public bei Enginsight, dass „Kommunen die Möglichkeiten der Automatisierung nutzen, aber auf nachvollziehbare, transparente und backdoorfreie Systeme setzen – am besten lokal betrieben und individuell konfigurierbar.“

Auch aus Sicht der digitalen Souveränität ergeben sich klare Vorteile: Interkommunale Projekte können auf europäische Standards setzen, Investitionssicherheit schaffen und gleichzeitig politische Unabhängigkeit wahren. Dies entspricht nicht nur den Zielen des IT-Planungsrats und der Bund-Länder-Strategie zur Stärkung digitaler Souveränität, sondern auch der Erwartung vieler kommunaler Gremien an verantwortungsvolle, nachhaltige Digitalisierung. Die kommunale Selbstverwaltung wird so nicht geschwächt, sondern gezielt gestärkt – durch Kooperation auf Augenhöhe und gemeinsame Steuerung sicherheitskritischer Prozesse.

Die Erfahrung zeigt: Interkommunale Zusammenarbeit ist kein Ersatz für lokale Verantwortlichkeit, sondern deren zukunftsgerichtete Ergänzung. Kommunen, die sich zusammenschließen, können Risiken besser verteilen, strategischer handeln und digitale Sicherheit als langfristiges Gemeinschaftsprojekt gestalten. Die nötigen technologischen Grundlagen sind vorhanden – etwa durch Anbieter wie Enginsight, die gezielt auf die Bedarfe öffentlicher IT-Umgebungen eingehen und praxisgerechte Umsetzungen ermöglichen.

Für kommunale Entscheidungsträger ergibt sich daraus ein klarer Handlungsauftrag: Die eigene Sicherheitsarchitektur sollte nicht isoliert, sondern kooperativ weiterentwickelt werden. Gemeinsame Plattformen, koordinierte Notfallmechanismen und standardisierte Werkzeuge für Monitoring, Response und Awareness bilden dabei das Fundament. Wo politische Unterstützung und finanzielle Förderung flankieren, lässt sich aus diesen Ansätzen ein skalierbares Modell für mehr digitale Widerstandsfähigkeit entwickeln – lokal verankert, aber regional vernetzt.

Die Stärkung kommunaler IT-Sicherheit durch interkommunale Zusammenarbeit ist kein Zukunftsprojekt mehr – sie ist eine reale Option für alle, die nicht länger auf akute Vorfälle warten, sondern vorausschauend handeln wollen. Die technischen, organisatorischen und politischen Voraussetzungen dafür sind gegeben. Jetzt gilt es, diese gemeinsam zu nutzen. (DEKOM, 07.07.2025) Mehr Infos hier…

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Für Kommunen wird digitale Souveränität zur Schlüsselfrage ihrer Handlungsfähigkeit. Schleswig-Holstein geht mit seiner Open Source-Strategie voran und zeigt, wie sich Abhängigkeiten von Softwarekonzernen reduzieren und gleichzeitig neue Möglichkeiten für datenbasierte Stadtentwicklung schaffen lassen. Die deutschen Kommunen stehen vor einem grundlegenden Problem, das ihre Handlungsfähigkeit in der digitalen Transformation erheblich einschränkt. Öffentliche Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen nutzen größtenteils Software von wenigen großen, sogenannten proprietären, Anbietern, woraus sich starke Abhängigkeiten entwickelt haben. Die finanziellen Dimensionen dieses Problems sind erheblich – allein der Bund zahlte 2023 fast 200 Millionen Euro für Microsoft-Lizenzen. Für Kommunen bedeutet dies nicht nur kontinuierlich steigende Kosten, sondern auch eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeiten bei der IT-Infrastruktur. Der Zwang, Hersteller-Cloudsysteme zu verwenden und die damit einhergehenden erheblichen Lizenzkosten, verschärfen diese Situation zusätzlich. Als erstes Bundesland hat Schleswig-Holstein eine umfassende „Open Innovation und Open Source Strategie“ beschlossen und damit einen Weg aufgezeigt, der bundesweit Beachtung findet. Das Land plant den schrittweisen Umstieg seiner 25.000 Arbeitsplätze auf Open Source-Lösungen: LibreOffice ersetzt Microsoft Office, Open-Xchange löst Exchange ab, und langfristig ist sogar der Wechsel von Windows auf Linux vorgesehen. Diese Strategie umfasst den Aufbau eines Open Source Programm Offices in der Landesverwaltung, die Förderung des DigitalHub.SH zur Verknüpfung öffentlicher Bedarfe mit der Digitalwirtschaft, den verstärkten Einsatz von Open Government-Ansätzen sowie die Beteiligung an der Deutschen Verwaltungscloud und dem Zentrum Digitale Souveränität.

Parallel zur Open Source-Bewegung etablieren sich Urban Data Platforms als zentrale digitale Infrastruktur für Kommunen. Diese Plattformen bündeln kommunale Informationen und schaffen so eine datenbasierte Grundlage für urbane digitale Zwillinge oder digitale Dienstleistungen wie Verkehrs-Apps oder Mängelmelder. Die Vorteile von Urban Data Platforms auf Open Source-Basis sind für Kommunen erheblich: Im Sinne der Datensouveränität bleiben die Daten im Besitz der Kommune, die über Form und Umfang der Verwendung entscheidet. Standardisierte offene Schnittstellen schaffen einen sicheren und integrierten Zugang zu urbanen Daten aus verschiedensten städtischen Bereichen, während Open-Source-Lösungen, Kooperationen und ein schrittweises Vorgehen den Kommunen Flexibilität und digitale Souveränität auf dem Weg zur eigenen Datenplattform bieten. Die gesetzlich verpflichtende Kommunale Wärmeplanung wird zum praktischen Prüfstein für diese neue Dateninfrastruktur. Große Kommunen müssen bis zum 30. Juni 2026 eine Wärmeplanung erarbeiten, kleinere Kommunen bis zum 30. Juni 2028. Ohne durchgängige, digitale Planungsprozesse können die kommunalen Wärmepläne kaum fristgerecht erstellt werden. Hier zeigt sich der praktische Nutzen offener Datenplattformen: Sie ermöglichen die Integration verschiedenster Datenquellen – von Gebäudeenergiedaten über Wärmepotenziale bis hin zu Verkehrs- und Umweltdaten – in einem einheitlichen System.

Für Kommunen ergeben sich daraus konkrete Handlungsoptionen in verschiedenen Zeithorizonten. Kurzfristig können sie ihre aktuelle Softwarelandschaft prüfen und geeignete Open Source-Alternativen identifizieren, Pilotprojekte in weniger kritischen Bereichen starten und interne Kompetenz für Open Source-Technologien aufbauen. Mittelfristig sollten sie eine kommunale Open Source-Strategie entwickeln, eine Urban Data Platform aufbauen oder sich an eine bestehende anschließen und Kooperationen mit anderen Kommunen für gemeinsame Lösungen eingehen. Langfristig können sie ihre Verwaltungsinfrastruktur vollständig auf Open Source umstellen, Software eigenständig weiterentwickeln und neue Geschäftsmodelle durch Datenveredelung erschließen. „Anstatt unsere IT-Finanzmittel in Lizenzgebühren zu stecken, setzen wir sie ein, um Entwicklungs- und Supportverträge zu finanzieren“, erklärt Schleswig-Holsteins Digitalisierungsminister Dirk Schrödter. Dieser Ansatz stärkt nicht nur die digitale Souveränität, sondern auch die regionale Wirtschaft. Kommunen können durch Open Source-Strategien ihre IT-Ausgaben von reinen Lizenzkosten hin zu lokalen Investitionen in Entwicklung und Support umschichten, was Arbeitsplätze vor Ort schafft und lokale Expertise aufbaut. Die Verbindung von Open Source-Software, Urban Data Platforms und konkreten Anwendungen wie der Kommunalen Wärmeplanung bietet Kommunen die Chance, ihre Digitalisierung auf ein nachhaltiges Fundament zu stellen. Schleswig-Holstein beweist, dass der Weg zu mehr digitaler Souveränität machbar ist – wenn die politische Führung mitgeht und die Umstellung strategisch geplant wird. Die rechtlichen Rahmenbedingungen mit Gesetzen wie dem E-Government-Gesetz und dem Datennutzungsgesetz unterstützen diese Entwicklung. Kommunen, die jetzt handeln, können sich einen Vorsprung bei der Digitalisierung sichern und gleichzeitig ihre Haushalte langfristig entlasten. (DEKOM, 07.07.2025) Mehr Infos hier…

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Spätestens bis zum 30. Juni 2026 – müssen Städte in Deutschland mit mehr als 100.000 Einwohnern einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Das ist ein wichtiger Meilenstein für die Wärmewende. „Für die Kommunen ist das eine große Herausforderung, aber auch eine wichtige Aufgabe. Die enorme Aktivität, mit der die Pläne bundesweit erstellt werden, freut uns sehr. Aber die Pläne sollen nicht in der Schublade verschwinden, sondern müssen auch umgesetzt werden“, so die Zwischenbilanz von Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) anlässlich der Vorstellung eines Gutachtens zu den Kosten verschiedener Wärmeoptionen. Liebing weiter: „Es muss von Seiten der Politik ein entsprechender Finanzierungs- und Marktrahmen geschaffen werden, der die Wärmewende in der Praxis ermöglicht. Andernfalls bleiben die kommunalen Wärmepläne insbesondere beim entscheidend wichtigen Wärmenetzausbau bloße Absichtserklärungen, ohne Aussicht auf konkrete Umsetzung.“ Beim Gebäudeenergiegesetz seien Kurskorrekturen für mehr Praxistauglichkeit nötig, aber es dürfe auch keine Rolle rückwärts geben. AGFW und VKU nennen fünf Punkte, wie die Bundesregierung kommunale Energieversorger besser unterstützen kann, damit aus Wärme-Plänen eine echte Wärmewende wird:

  1. Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanungsgesetz rechtssicher ausgestalten: Bei einer Reform des Gebäudeenergiegesetzes müssen die Wechselwirkungen mit dem Wärmeplanungsgesetz mitgedacht werden, beide Regelungen sind eng miteinander verzahnt. Kommunen, Stadtwerke und Hausbesitzer brauchen Klarheit.
  • Mehr Geld für die Wärmewende: Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) muss auf mindestens 3,5 Milliarden Euro pro Jahr aufgestockt und bis 2035 verlängert werden. Das Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz sollte ebenfalls schnellstmöglich verlängert und auf den Betrieb mit klimaneutralen Gasen ausgerichtet werden.
  • Weniger Bürokratie: Überflüssige oder nicht praxistaugliche Vorgaben – etwa komplexe Übergangslösungen für den Anschluss an Wärmenetze im GEG – sollten ersatzlos gestrichen oder stark vereinfacht werden. 
  • Technologieoffenheit sichern: Das GEG und WPG müssen alle klimaneutralen Wärmequellen – auch Biomasse, Abwärme und Wasserstoff gleichwertig einbeziehen.
  • Fairness und Fördereffizienz stärken: Die Wärmeplanung muss auf effiziente Fördermittelvergabe fokussiert werden: In Gebieten, in denen Wärmepläne zum Beispiel Fernwärme als beste Option ausweisen, sollten keine Fördermittel mehr für Wärmepumpen gezahlt werden. Die Optionen blieben möglich, jedoch würde kein Steuergeld mehr fließen. Die Pflicht zur Veröffentlichung von Dekarbonisierungsfahrplänen sollte nur zusammenfassend erfolgen, um sensible Daten zu schützen.

„Viele bereits erstellte Wärmepläne sehen den Ausbau von Wärmenetzen vor“, sagt Liebing. Allerdings werde der Ausbau der Fernwärme in vermieteten Bestandsgebäuden seit vielen Jahren durch das Kostenneutralitätsgebot von § 556c BGB und Wärmelieferverordnung gehemmt. „Der Paragraf ist das zentrale regulatorische Hemmnis für den Ausbau von Wärmenetzen – und damit auch eine wesentliche Hürde für die Umsetzung der Wärmepläne”, so Liebing.

Ein von AGFW und VKU bei ITG Dresden in Auftrag gegebenes Kurzgutachten zeigt, dass der Heizungstausch zum Zeitpunkt der Umstellung bei nahezu allen untersuchten Heizungstechnologien mit Mehrkosten verbunden ist. Die Mehrkosten betragen monatlich rund 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche. Damit entsprechen sie der neu eingeführten Modernisierungsumlage für neue Heizungen (§556c BGB). Beim Anschluss an ein Wärmenetz kann diese Umlage jedoch nicht gleichermaßen wie beim Einbau einer Wärmepumpe genutzt werden.‘

„Der Spielraum für klimafreundliche Heizlösungen wird dadurch stark eingeschränkt, da die Regelung einseitig den Heizungstausch durch den Vermieter bevorzugt“, so AGFW-Geschäftsführer Werner Lutsch. „So darf der Vermieter bei einem Einbau einer Wärmepumpe Investitions- und Betriebskosten auf die Mieter umlegen, beim Anschluss an ein Fernwärmenetz ist das nicht möglich. Das führt zu einer Wettbewerbsverzerrung und benachteiligt effiziente Technologien wie Fernwärme. Was wir brauchen, ist ein fairer Wettbewerb der Technologien. Das Gutachten zeigt: Ein monatlicher Mietaufschlag von 50 Cent pro Quadratmeter würde ausreichen, um Investitionen wirtschaftlich tragfähig zu machen. Gleichzeitig bleibt der Mieterschutz erhalten.“

Um den Anschluss an ein Wärmenetz als auch den Umstieg auf Contracting zu ermöglichen, muss der Paragraph § 556c BGB novelliert werden. AGFW und VKU schlagen vor, einen zusätzlichen Betrag von maximal 50 Cent (pro Quadratmeter und Monat) im Kostenvergleich zu berücksichtigen. Der Vorschlag der Verbände orientiert sich an bereits bestehenden mietrechtlichen Bestimmungen zur Aufteilung der Kosten einer neuen Heizungsanlage zwischen Vermietenden und Mietenden. Er schafft damit vergleichenden Wettbewerbsbedingungen zwischen der “Eigenversorgung” – also, wenn der Vermietende selbst in eine Heizungsanlage investiert und diese auch selbst betreibt – und dem Umstieg auf eine gewerbliche Wärmelieferung, zu der neben Fernwärme auch Contracting gehört.

Rund die Hälfte des Energieverbrauchs in Deutschland entfällt auf Wärme. Noch immer stammen 80 Prozent aus fossilen Quellen wie Gas oder Öl. Bis 2045 soll die Wärmeversorgung klimaneutral werden. Kommunale Unternehmen und Stadtwerke kennen die Gegebenheiten vor Ort und haben das Know-how für den Umbau der Wärmeversorgung. „Ohne klare Regeln für die Umsetzung bleibt der Wärmeplan ein Papiertiger. Jetzt ist die Politik am Zug“, so Liebing. (VKU, 26.06.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung stößt bundesweit auf erhebliche Kapazitätsprobleme. Während über 11.000 Kommunen bis 2028 verpflichtende Wärmepläne erstellen müssen, fehlen qualifizierte Planungsbüros und Fachkräfte. Eine aktuelle Fraunhofer-Studie des Exzellenzclusters „Integrierte Energiesysteme“ bestätigt nach einer Befragung von 267 kommunalen Akteuren: Die mangelnde Verfügbarkeit qualifizierten Personals ist das größte Hindernis für eine erfolgreiche Wärmewende auf kommunaler Ebene. Die Marktsituation spitzt sich zu. In Schleswig-Holstein konkurrieren 1.104 Gemeinden um die Dienstleistungen einer recht überschaubaren Zahl spezialisierter Ingenieurbüros. Wartezeiten von über 18 Monaten sind keine Seltenheit. Gleichzeitig steigen die Planungskosten deutlich: Die KWW-Kommunenbefragung 2024 weist eine Kostensteigerung von durchschnittlich 2,92 Euro pro Einwohner in 2023 auf 3,79 Euro in 2024 aus – ein Plus von 11 Prozent binnen eines Jahres. Besonders kleinere Kommunen geraten unter Druck. 90 Prozent der Kommunen unter 100.000 Einwohnern müssen die Wärmeplanung komplett extern vergeben, da eigene Kapazitäten fehlen. Die knappen Ressourcen der Dienstleister treiben die Preise weiter nach oben und gefährden die Einhaltung der gesetzlichen Fristen.

Schleswig-Holstein reagiert mit einem umfassenden Maßnahmenpaket auf diese Herausforderungen. Kern der Strategie ist die Gründung des Wärmekompetenzzentrums Schleswig-Holstein (WKZ.SH), das im März 2025 beim bestehenden Breitband-Kompetenzzentrum (BKZ.SH) angesiedelt wurde. Diese Entscheidung nutzt vorhandene Strukturen und Expertise: Das BKZ.SH verfügt über 15 Jahre Erfahrung in der Koordinierung komplexer Infrastrukturprojekte und hat das Land beim Glasfaserausbau zur bundesweiten Spitzenposition geführt.

Maxim Schmuck, Manager für Öffentlichkeitsarbeit und Digitales beim BKZ.SH, erläutert die strategische Entscheidung: „Die kommunale Wärmeplanung braucht – wie der Breitbandausbau – enge Abstimmung, technische Kompetenz und kommunale Nähe. Das Breitband-Kompetenzzentrum ist bereits gut in der kommunalen Familie verankert und hat bewährte Strukturen, die auch für die Wärmewende genutzt werden können.“ Die Synergieeffekte sind erheblich. Das BKZ.SH bringt Expertise im Geodatenmanagement ein – ein Kernbereich der Wärmeplanung. Zudem ermöglicht die Bündelung von Glasfaser- und Wärmenetzplanung Kosteneinsparungen von bis zu 30 Prozent bei Tiefbauarbeiten. „Durch die gemeinsame Struktur entstehen kurze Wege, gebündeltes Fachwissen und abgestimmte Abläufe. Besonders wertvoll sind die bestehenden Kontakte des BKZ.SH zu Stadt- und Gemeindewerken – zentrale Akteure bei der Umsetzung von Wärmelösungen“, betont Schmuck. Das WKZ.SH stellt den Kommunen ab sofort Wärmepotenzialkarten über den DigitalAtlasNord zur Verfügung, die zeigen, wo Wärmenetze wirtschaftlich betrieben werden können. Kommunen können so frühzeitig entscheiden, ob ein verkürztes Verfahren möglich ist. Erste Erfolge sind messbar: Durch die Datenaufbereitung des WKZ.SH konnte die Bearbeitungszeit um durchschnittlich 20 Prozent reduziert werden. Dies macht Projekte für Planungsbüros attraktiver und entlastet kommunale Haushalte.

Die öffentliche Koordinierung allein kann jedoch die Ressourcenengpässe nicht vollständig lösen. Angesichts der schieren Menge an zu erstellenden Wärmeplänen und der begrenzten Kapazitäten braucht es zusätzliche Ansätze zur Effizienzsteigerung. Deshalb setzt das Land Schleswig-Holstein auch gezielt auf heimische Lösungsanbieter, die mit ihren technologischen Kompetenzen und ihrer Kenntnis der regionalen Gegebenheiten maßgeblich zur Bewältigung der Herausforderungen beitragen. Ein Beispiel dafür ist EBERO FAB aus Norderstedt: Das Unternehmen vor den Toren Hamburgs hat gemeinsam mit den Partnern GEO DATA und KI-P eine Open-Source-basierte Komplettlösung entwickelt, die durch Automatisierung und Standardisierung die knappen Planungsressourcen deutlich effektiver nutzt.

Der Ansatz des Konsortiums unterscheidet sich fundamental von klassischen Planungsverfahren: Statt sequenzieller Arbeitsschritte werden technische Planung, digitale Werkzeuge und kommunale Prozessbegleitung von Beginn an integriert. Die Open-Source-Plattform von KI-P versetzt Kommunen in die Lage, eigene Daten souverän zu verwalten, verschiedene Planungsszenarien durchzuspielen und fundierte Entscheidungen zu treffen – frei von proprietären Abhängigkeiten und mit voller Kompatibilität zu bestehenden kommunalen Systemen. Das umfassende Leistungsspektrum reicht von der initialen Potenzialanalyse über technische und rechtliche Machbarkeitsprüfungen bis hin zur Förderberatung und kontinuierlichen Umsetzungsbegleitung. Der entscheidende Vorteil: Durch konsequente Digitalisierung und Automatisierung von Standardprozessen werden die wenigen verfügbaren Fachexperten entlastet. Sie können sich auf komplexe Einzelfälle und strategische Fragestellungen konzentrieren, während Routineaufgaben effizient digital abgewickelt werden. So entstehen aus Schleswig-Holstein heraus Lösungsansätze, die bundesweit zur Bewältigung der Personalengpässe beitragen können.

Die schleswig-holsteinische Herangehensweise stößt bundesweit auf Interesse. Die Kombination aus zentraler Koordinierung, digitalen Tools und Nutzung bestehender Infrastrukturnetzwerke gilt als wegweisend. Mit einer Glasfaserversorgung von 80 Prozent verfügt das Land über ideale Voraussetzungen für die Digitalisierung der Wärmeplanung. Für Kommunen ergeben sich konkrete Handlungsoptionen: Die Nutzung digitaler Planungstools kann Personalengpässe kompensieren. Eine frühzeitige Einbindung von Kompetenzzentren erleichtert die Suche nach Dienstleistern. Die Bündelung von Infrastrukturprojekten senkt Kosten erheblich. Open Source-Lösungen bieten kostengünstige Alternativen zu proprietären Systemen. Der Bedarf bleibt groß: Bundesweit fehlen nach Schätzungen des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende mindestens 2.000 zusätzliche Fachkräfte. Ob andere Bundesländer das schleswig-holsteinische Modell adaptieren und digitale Tools rechtzeitig skaliert werden können, wird über den Erfolg der kommunalen Wärmewende entscheiden. (DEKOM, 07.07.2025) Mehr Infos hier…

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Christian Meyer-Hammerström, Geschäftsführer der Osterholzer Stadtwerke, hat frühzeitig die Bedeutung der kommunalen Wärmeplanung erkannt. Sein Unternehmen erstellt die Wärmepläne für mehrere Gemeinden im niedersächsischen Landkreis Osterholz und arbeitet dabei eng mit dem regionalen Netzbetreiber EWE Netz zusammen. Im Gespräch erläutert Meyer-Hammerström, wie die Zusammenarbeit abläuft, wie er mit überzogenen Erwartungen seitens Politik und Bürgerschaft umgeht und warum Kommunen bei der Wärmeplanung am besten mit ihrem örtlichen Energieversorger im „Tandem“ fahren sollten.

DEKOM: Herr Meyer-Hammerström, die Osterholzer Stadtwerke unterstützen mehrere Kommunen bei der kommunalen Wärmeplanung – auch über das eigene Versorgungsgebiet hinaus. Im Landkreis Osterholz übernehmen Sie für drei Ihrer Gesellschafter-Kommunen die Planung. Was genau tun Sie dort und wie ist die Zusammenarbeit mit dem anderen Versorger im Kreis organisiert?

Christian Meyer-Hammerström: Der Landkreis Osterholz in Niedersachsen besteht aus sieben Gemeinden. Drei davon – Osterholz-Scharmbeck, Lilienthal und Ritterhude – sind unsere Gesellschafterkommunen. Die übrigen vier Gemeinden im Landkreis werden traditionell von EWE- Netz mit Strom und Gas versorgt. Der Landkreis hat die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für alle sieben Kommunen gemeinsam ausgeschrieben, jedoch in Losen vergeben. So haben am Ende wir den Auftrag für unsere drei Kommunen erhalten und EWE-Netz für ihre vier Kommunen. Wir arbeiten hierbei sehr eng mit EWE-Netz zusammen und orchestrieren den Prozess gemeinsam. Uns war wichtig, dass am Ende nicht zwei völlig unterschiedliche Konzepte präsentiert werden, die sich womöglich widersprechen. Deshalb stimmen wir uns laufend ab und haben beim Erstellen der Wärmepläne weitgehend das gleiche Vorgehen gewählt – das ist ja auch durch die Landesvorgaben relativ klar strukturiert vorgegeben in vier Abschnitten. Aktuell sind wir so weit, dass wir Ende August unsere Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung vorstellen können.

DEKOM: Diese Wärmeplanung wurde also offiziell ausgeschrieben. War das Verfahren stark umkämpft – haben sich viele externe Büros beworben?

Christian Meyer-Hammerström: Tatsächlich war es eine offene Ausschreibung – es gab durchaus Konkurrenz, auch überregionale. Bei Ausschreibungen für Kommunen zählt oft der Preis: Das günstigste Angebot gewinnt. Darüber diskutiere ich häufig mit kommunalen Auftraggebern, denn wer billig kauft, kauft zweimal – man sollte genau hinschauen, was man für sein Geld bekommt. Wir waren uns des Preiswettbewerbs bewusst und haben mit spitzem Bleistift kalkuliert, also sehr knapp und ohne übermäßige Sicherheitspuffer. Für Stadtwerke ist die Erstellung solcher Konzepte kein Geschäft, um hohe Renditen zu erwirtschaften. Meiner Meinung nach war es klug, hier knallhart zu kalkulieren, um den Zuschlag zu bekommen und die Wärmeplanung im eigenen Haus halten zu können.

DEKOM: Viele Kommunalpolitiker – und auch Bürger – verbinden mit der kommunalen Wärmeplanung sehr konkrete Erwartungen. Oft klafft eine Lücke zwischen dem, was sich die Politik vom Wärmeplan verspricht, und dem, was kurzfristig realistisch umsetzbar ist. Wie gehen Sie mit solchen überzogenen Erwartungshaltungen um?

Christian Meyer-Hammerström: Die Kommunen – und auch die Bürger – haben natürlich gewisse Vorstellungen, die man ernst nehmen muss. Aber man muss einen Schritt vorher ansetzen und diese Erwartungen managen. Ich erlebe auf Informationsveranstaltungen häufig, dass jemand aufsteht und sinngemäß fragt: „Wann kommt denn bei mir in der Straße XYZ die Nahwärmeleitung und was wird sie kosten?“ – in der Hoffnung, der Wärmeplan gebe darauf Antwort. Das ist mitnichten das Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung. Wir müssen sehr deutlich kommunizieren, was ein Wärmeplan leisten kann und was nicht. Am Ende eines solchen Konzepts weiß man vor allem: Welche Gebiete im Ort könnten potenziell einmal durch ein Wärmenetz versorgt werden und welche eher nicht. Wenn Frau Müller in der Heckenweg 19 wohnt, wird ihr der Wärmeplan zeigen, ob ihr Viertel grundsätzlich genug Wärmedichte für ein Nahwärmenetz hätte – oder ob dort in den nächsten 20 bis 30 Jahren keine leitungsgebundene Wärme zu erwarten ist, so dass sie sich eher nach anderen Lösungen (Stichwort Wärmepumpe) umsehen muss. Mehr Details liefert der Wärmeplan erst einmal nicht. Das versuchen wir, sowohl der Politik als auch den Bürgern klarzumachen. Ein Wärmeplan ist keine Detailplanung, welcher Energieträger exakt wann und in welcher Straße zum Einsatz kommt. Er dient dazu, Gebiete mit Potenzial zu identifizieren. Der nächste Schritt wäre dann, für so ein potenzielles Gebiet eine Machbarkeitsstudie durchzuführen und konkreter zu planen – auch um die Rechnung nicht ohne den Wirt zu machen. Schließlich muss am Ende jemand in die Infrastruktur investieren, und wenn sich kein Investor findet, bleibt das beste Konzept Theorie.

DEKOM: Branchenverbände beklagen unisono, die teils widersprüchlichen politischen Signale rund ums Heizungsgesetz und die Wärmewende, hätten Investoren und Bürger verunsichert. Spüren Sie das auch in Ihren Projekten vor Ort?

Christian Meyer-Hammerström: Ganz eindeutig, ja – wir merken das aktuell gerade ganz praktisch: Wir bauen in einem Neubaugebiet mit etwa 30 Einfamilienhäusern ein sogenanntes kaltes Nahwärmenetz (bei dem über eine zentrale Wärmepumpenlösung nur niedrige Temperaturen verteilt werden). Das Konzept ist erklärungsbedürftig, und einige Grundstückskäufer sind skeptisch. Sie sagen: „Dann hänge ich ja auf Gedeih und Verderb an der Preisgestaltung des Versorgers – was, wenn die Energiepreise explodieren?“  Hier kommen die aktuellen politischen Diskussionen ins Spiel. Die geplante Reform der AVB-Fernwärme (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Fernwärmeversorgung) sorgt für zusätzliche Unsicherheit. Verbraucherschützer fordern z. B. Preisdeckel für Fernwärme – aus Kundensicht verständlich, aber in der aktuellen Phase wenig hilfreich.

DEKOM: Preisgrenzen klingen doch erstmal ganz vernünftig – warum sind die eigentlich ein Problem?

Christian Meyer-Hammerström: Ich kenne kein Wärmenetz-Gebiet bei uns, in dem wir nicht jetzt schon jeden einzelnen Cent gegenüber der Landeskartellbehörde rechtfertigen müssten. Wenn nun von politischer Seite etwa starre Preisobergrenzen in den Raum gestellt werden, schreckt das natürlich potenzielle Betreiber und Finanziers ab. Man muss sich folgendes Szenario vor Augen führen: Wir identifizieren ein Potenzialgebiet, wollen dort eine zentrale Heizanlage und ein Nahwärmenetz aufbauen – und gleichzeitig herrscht Unsicherheit, ob man künftige Wärmepreise kostendeckend gestalten darf. Die Verbraucher sind verunsichert, die Banken ebenfalls. Niemand finanziert ein Nahwärmenetz mal eben aus der Portokasse; man braucht Kredite. Jede Bank fragt: „Wie sind Ihre Erlöse langfristig abgesichert? Welche Risiken bestehen, dass Sie Ihre Kosten nicht decken können?“ Wenn man darauf aufgrund vager politischer Eingriffe keine verlässliche Antwort geben kann, wird die Finanzierung schwierig. An solchen Rahmenbedingungen scheitern dann in der Praxis viele zunächst ambitionierte Konzepte.

DEKOM: Für eine realistische Planung braucht man eine belastbare Datengrundlage. Wie haben Sie die nötigen Daten für die Wärmeplanung erhoben – nutzen Sie digitale Werkzeuge dafür, oder greifen Sie vor allem auf vorhandene Daten aus Ihrer langjährigen Tätigkeit als Netzbetreiber zurück?

Christian Meyer-Hammerström: Wir verfügen als Gas- und Wärmeversorger natürlich bereits über einen umfassenden Datenpool. Viele Daten stammen aus dem eigenen Gasnetzbetrieb – Verbrauchsdaten, Netzstrukturdaten und so weiter. Hinzu kommen externe Daten, zum Beispiel von den Bezirksschornsteinfegern (etwa welche Heizungen in welchen Gebäuden vorhanden sind) oder allgemeine Gebäudedaten aus den Kommunen. All diese Informationen fließen in die Bestandsanalyse ein. Die eigentliche digitale Aufbereitung und Simulation machen wir aber nicht komplett in Eigenregie, sondern mit Unterstützung von externen Dienstleistern. Im konkreten Fall arbeiten wir eng mit Trianel zusammen – das ist ein Stadtwerke-Netzwerk, das uns methodisch und mit IT-Tools unterstützt. Trianel hat in Kooperation mit Fraunhofer-Instituten einen digitalen Zwilling aufgebaut, in den alle relevanten Daten einfließen. Damit lassen sich unterschiedliche Szenarien durchspielen und auswerten. Auf dieses Know-how greifen wir zurück. Mit anderen Worten: Wir liefern die Daten und die Ortskenntnis, und Trianel kümmert sich um die komplexe Modellierung und Simulation. Das funktioniert sehr gut.

DEKOM: In Bundesländern wie Schleswig-Holstein hat erst etwa ein Drittel der Kommunen mit der Wärmeplanung überhaupt begonnen; anderenorts sieht es ähnlich aus. Was raten Sie Gemeinden, die jetzt vor dieser Aufgabe stehen? Wie sollte eine Kommune sich dem Thema nähern?

Christian Meyer-Hammerström: Mein erster und gleichsam wichtigster Rat: Wenn es vor Ort ein Stadtwerk gibt, unbedingt den Schulterschluss suchen! Sprechen Sie Ihr örtliches Energieversorgungsunternehmen an und bilden Sie ein Tandem aus Kommune und Versorger. Das bietet vielfältige Vorteile. Ich weiß, dass manche meiner Kollegen anfangs zurückhaltend waren – aber meine Haltung ist: Das ist unsere Stadt, unser „Wohnzimmer“ – und die Wärmewende ist unser zukünftiges Geschäft! Als lokaler Versorger sollte man die Chance ergreifen, bei der Wärmeplanung auf dem Fahrersitz zu sitzen und gemeinsam mit der Kommune die Richtung vorzugeben. Das kommt am Ende auch den Bürgerinnen und Bürgern zugute. Zudem strahlt so ein gemeinsames Vorgehen positiv auf andere Bereiche ab – man stärkt das Vertrauen in die lokale Daseinsvorsorge insgesamt, ob bei Strom, Gas oder Wärme.

DEKOM: Und wenn die Kommune ohne ihren Versorger plant – etwa mit einem externen Ingenieurbüro?

Christian Meyer-Hammerström: Wenn das Stadtwerk vor Ort nicht eingebunden ist, läuft man Gefahr, dass am Ende realitätsferne Ergebnisse auf dem Tisch liegen. Dann muss das Stadtwerk in der Umsetzung die größten Schnitzer ausbügeln – und steht plötzlich als Bremser oder Verhinderer da. In der konstruktiven Rolle bleibt man aber, wenn man von Anfang an beteiligt ist. Deswegen mein Appell: Wenn immer möglich, die Expertise vor Ort einbeziehen – sei es das Stadtwerk oder zumindest der örtliche Netzbetreiber, gerade was Strom angeht. Alles, was in der Wärmeplanung entschieden wird, hat erhebliche Auswirkungen auf den Stromnetzbetrieb und -ausbau. Das ist kein Geheimnis: In ländlichen Gebieten mit weiten Wegen und wenigen Anschlüssen wird, wenn kein Wärmenetz kommt, zwangsläufig die Wärmepumpe zur bevorzugten Lösung – und dafür muss man das Stromnetz entsprechend ertüchtigen. Diese Abstimmung gehört von Anfang an mit dazu.

DEKOM: In der öffentlichen Diskussion tauchen immer wieder neue Technologietrends auf – von kalter Nahwärme bis Geothermie. Können kommunale Entscheidungsträger überhaupt noch realistisch einschätzen, was davon in der Praxis tragfähig ist?

Christian Meyer-Hammerström: Die kommunale Wärmeplanung hilft ja gerade dabei, solche Fragen zu versachlichen und Entscheidungen auf eine belastbare Grundlage zu stellen. Jeder Bürgermeister oder jede Bürgermeisterin wird heute mit Forderungen nach vermeintlich zukunftssicheren Lösungen konfrontiert – Wasserstoff ist dabei ein gutes Beispiel. In unseren Analysen sehen wir sehr klar:In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird kein Einfamilienhaus per Wasserstoff beheizt werden. Das ist schlicht nicht realistisch, aus vielen Gründen. Ebenso liefert die Wärmeplanung Anhaltspunkte, was aus dem bestehenden Gasnetz wird. Viele Stadtwerke erzielen derzeit noch einen großen Teil ihrer Erträge mit der Gasversorgung (häufig um die 50 %). Da stellt sich natürlich strategisch die Frage, wie es mit diesem Geschäft weitergeht, wenn zunehmend Gebäude auf andere Wärmelösungen umsteigen. Auch deshalb halte ich es für strategisch sehr klug, dass sich Stadtwerke intensiv mit der kommunalen Wärmeplanung befassen. Würde ich als Bürgermeister oder Aufsichtsrat ein eigenes Stadtwerk vor Ort haben, würde ich erwarten, dass mein Unternehmen sich diesem Thema mit Nachdruck widmet und frühzeitig einen Plan hat, wohin die Reise geht.

DEKOM: Haben denn überhaupt alle Stadtwerke vor Ort die nötige Kompetenz, um eine kommunale Wärmeplanung selbst durchzuführen? Was ist mit kleineren Versorgern ohne eigene Planungsabteilung?

Christian Meyer-Hammerström: Natürlich muss man sagen, nicht jedes Stadtwerk hat diese Kompetenz vollständig im eigenen Haus – das hängt oft von der Betriebsgröße und vom vorhandenen Personal ab. Einige größere Versorger haben sich schon seit Jahren darauf vorbereitet und eigenes Know-how aufgebaut, etwa indem sie Ingenieure für Energie- und Wärmekonzepte eingestellt haben. Aber auch kleinere Stadtwerke können da mitziehen, indem sie Dienstleister einbinden, so wie wir das mit Trianel gemacht haben. Wichtig ist, dass man intern trotzdem genug Verständnis hat, um die externen Leistungen fachlich steuern und beurteilen zu können. Insgesamt halte ich es für eine sehr sinnvolle Investition, sich als Stadtwerk in dieses Thema einzuarbeiten – notfalls auch gemeinsam mit Partnern. Wie gesagt, es geht hier um die künftige Wärmeversorgung vor Ort und damit um ein Kernthema der Daseinsvorsorge. Aus meiner Sicht sollten sich Stadtwerke – egal ob groß oder klein – frühzeitig in die Wärmewende einklinken. Wer die Möglichkeit hat, sollte sich auf den Fahrersitz setzen und die Richtung mitbestimmen. Letztlich erwarten die Kommunalpolitik und die Bürger das auch: Sie vertrauen darauf, dass „ihr“ Stadtwerk die Herausforderungen der Wärmewende annimmt und kompetent begleitet. DEKOM, 07.07.2025 Mehr Infos hier…

Über Christian Meyer-Hammerström

Christian Meyer-Hammerström ist Alleingeschäftsführer der Osterholzer Stadtwerke im Landkreis Osterholz. Zusätzlich engagiert er sich im BDEW-Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., wo er seit Jahren das Amt des Vizepräsidenten bekleidet und die Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland vertritt. Darüber hinaus steht er der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke-Kooperation Trianel GmbH vor und ist Mitglied des Aufsichtsrates.

Christian Meyer-Hammerström lebt Energieversorgung seit Jahrzehnten: Nach einer Ausbildung zum Betriebsschlosser bei der swb in Bremen und anschließenden Tätigkeiten als Fachhandwerker im Gas- und Wasserrohrnetz sowie als Industriemeister in der Aus- und Weiterbildung, absolvierte er ein Wirtschaftsingenieur-Studium mit dem Schwerpunkt Energiewirtschaft. Bei der heutigen swb Vertrieb Bremen war er danach als Teamleiter Key-Account-Management tätig. 2004 wechselte er als Alleingeschäftsführer zu den Gemeindewerken von Ritterhude und Lilienthal. 2010 gestaltete er erfolgreich die Fusion mit den Stadtwerken Osterholz-Scharmbeck.

 Über die Osterholzer Stadtwerke:

Die Osterholzer Stadtwerke bieten im gesamten Landkreis Osterholz Strom und Erdgas an. Mit dem eigenen Leitungsnetz über 3.000 Kilometer sichert das Unternehmen die zuverlässige und sichere Energieversorgung in Osterholz-Scharmbeck, Ritterhude und Lilienthal. Weitere Geschäftsbereiche sind Nahwärme- und Trinkwasserversorgung, Entwässerung und Straßenbeleuchtung.

Der Energieversorger ist mehrheitlich in kommunaler Hand und in der Region an acht Standorten vertreten: Hauptsitz mit Verwaltung, technischen Dienstleistungen und Kundenzentrum sowie dem Klärwerk ist in Osterholz-Scharmbeck, ein Kundenzentrum in Ritterhude, Betriebshof und Kundenzentrum in Lilienthal. Vier weitere Kundenzentren befinden sich in Grasberg, Hambergen, Schwanewede und Worpswede, die sich im Rahmen einer Bankenkooperation innerhalb deren Geschäftsstellen befinden.

Das Unternehmen ist mit einem Jahresumsatz von rund 97,8 Millionen Euro (Stand: 31.12.2023) ein wichtiger Wirtschaftsfaktor im Landkreis Osterholz und beschäftigt 161 Mitarbeiter, davon 13 Auszubildende. Das Unternehmen engagiert sich für die Energiewende vor Ort und betreibt in der Region mehrere moderne Blockheizkraftwerke zur dezentralen Energieversorgung sowie Fotovoltaikanlagen. Die Erzeugung erneuerbarer Energien unterstützen die Osterholzer Stadtwerke vor Ort und bundesweit: über Kooperationen und Beteiligungen wird der Bau von Onshore-Windparks sowie PV-Freiflächen in der Region und auch deutschlandweit vorangetrieben. Mehr Infos hier…

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Die zunehmende Sommerhitze und anhaltende Trockenperioden stellen die kommunale Trinkwasserversorgung vor wachsende Herausforderungen. Jüngste Ereignisse in Schleswig-Holstein verdeutlichen das Problem: Im Kreis Pinneberg mussten Stadtwerke vor akuter Wasserknappheit warnen. In Pinneberg und Tornesch fiel der Wasserdruck zeitweise drastisch ab – mancherorts kam aus dem Hahn nur noch ein Rinnsal.

Die Ursache liegt in einer verhängnisvollen Kombination aus anhaltender Trockenheit und extremen Verbrauchsspitzen: Während Hitzewellen steigt die Beanspruchung der Wassernetze lokal um bis zu 60 Prozent. Dies führt zu leeren Speichern und instabilen Versorgungsdrücken, sobald zu viel Wasser gleichzeitig entnommen wird. Um akute Engpässe zu vermeiden, sahen sich Versorger gezwungen, Bürger zum Wassersparen aufzurufen – Pools nicht zu befüllen, Rasen nicht zu sprengen, Autos nicht zu waschen. Solche Szenarien traten in den vergangenen Jahren bei längeren Trockenperioden wiederholt auf und verdeutlichen ein strukturell wachsendes Problem.

Klimawandel als Treiber steigender Herausforderungen

Der Klimawandel verschärft diese Entwicklung erheblich. Extreme Hitze und ausbleibender Regen treten häufiger auf und belasten regionale Wasserressourcen sowie die bestehende Infrastruktur. Zwar sind Grundwasservorräte in vielen Gebieten noch ausreichend vorhanden, doch Aufbereitungskapazitäten und Verteilnetze stoßen an ihre Grenzen, wenn sehr viel Wasser in kurzer Zeit nachgefragt wird.

Kommunen in ganz Deutschland arbeiten daher verstärkt an Klimaanpassungsstrategien. Laut Deutschem Institut für Urbanistik haben bereits rund 80 Prozent der Städte und Gemeinden Maßnahmen zur Anpassung an Klimafolgen wie Hitze auf den Weg gebracht. Die jüngsten Extremereignisse führen vor Augen, dass Klimaanpassung keine freiwillige Kür, sondern eine dauerhafte Notwendigkeit darstellt. Bund und Länder haben reagiert: 2023 wurde eine Nationale Wasserstrategie beschlossen, um die Wasserver- und Abwasserentsorgung in Zeiten des Klimawandels langfristig zu sichern.

Versorgungssicherheit als oberste Priorität

Für kommunale Entscheider steht die Versorgungssicherheit im Trinkwasserbereich an oberster Stelle – insbesondere in den Sommermonaten. Bürger erwarten zu Recht, rund um die Uhr ausreichend Wasser in einwandfreier Qualität zu erhalten. Schon kleinere Versorgungsengpässe oder Einschränkungen können zu erheblichem Unmut in der Bevölkerung führen und das Vertrauen in die Stadtwerke nachhaltig beeinträchtigen. Deshalb gilt es, vorausschauend zu handeln. Dabei geht es neben langfristigen Infrastrukturmaßnahmen auch um organisatorische und technische Lösungen, die kurzfristig Wirkung zeigen.

Innovative Wassereinsparung durch verlustfreie Armaturenwechsel

Eine bewährte und technisch ausgereifte Methode zur Wassereinsparung ist die Minimierung von Wasserverlusten bei Reparatur- und Wartungsarbeiten im Versorgungsnetz. Die Firma ArmEx Solutions hat hierfür eine innovative Lösung entwickelt: Der ArmEx-Armaturenwechsler ermöglicht den Austausch defekter oder veralteter Hausanschlussarmaturen unter vollem Betriebsdruck – ganz ohne Absperrung, Entleerung oder Spülverluste.

Die Vorteile sind beeindruckend: Pro Wechselvorgang werden 20.000 bis 30.000 Liter aufbereitetes Trinkwasser eingespart. Gleichzeitig bleibt die Versorgung der angeschlossenen Haushalte kontinuierlich stabil. Nächtliche Notabschaltungen gehören der Vergangenheit an, Verkehrsbehinderungen entfallen. Zusätzlich erhöht sich die hygienische Sicherheit erheblich, da Rückflüsse und Druckschwankungen vollständig vermieden werden.

Für Stadtwerke ergeben sich daraus klare Mehrwerte: geringerer Arbeitsaufwand, höhere Betriebssicherheit und ein messbarer Beitrag zur Ressourcenschonung. Nicht zuletzt senden sie damit ein starkes Signal nach innen und außen, dass Wassereinsparung auch in der eigenen Organisation konsequent gelebt wird.

Technologische Lösungen als Notwendigkeit

Technologien wie der ArmEx-Armaturenwechsler werden zunehmend zu einer notwendigen Maßnahme, um die Versorgung in Hitzesommern sicherzustellen und dabei gleichzeitig den CO₂-Fußabdruck zu senken. Solche Lösungen zeigen, dass Klimaanpassung auch im laufenden Betrieb möglich ist – ohne langwierige Planungsverfahren, große Investitionen oder umfangreiche Kommunikation mit Anliegern.

Handlungsempfehlungen für kommunale Entscheider

Für Versorger und Kommunen lohnt es sich, solche innovativen Ansätze zu prüfen und aktiv in die eigene Klimastrategie zu integrieren. Ein professioneller, sparsamer Umgang mit Trinkwasser im eigenen Verantwortungsbereich stärkt nicht nur die Leistungsfähigkeit der Netze – er erhöht auch die Glaubwürdigkeit der Kommune gegenüber der Bürgerschaft.

Dies wiederum kann die Akzeptanz notwendiger, aber unpopulärer Wassersparmaßnahmen in Hitzeperioden deutlich erhöhen. Denn wenn Kommunen als Vorbild vorangehen und demonstrieren, dass sie selbst jeden Tropfen Wasser verantwortungsvoll nutzen, steigt die Bereitschaft der Bürger, temporäre Einschränkungen mitzutragen und eigene Sparmaßnahmen zu ergreifen. (DEKOM, 07.07.2025) Mehr Infos hier…

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Zehn Eimer Wasser. Lediglich 96 Liter Niederschlag meldet der Deutsche Wetterdienst pro m² für das meteorologische Frühjahr 2025. Wasser in ausreichender Menge und Qualität ist auch in Deutschland keine Selbstverständlichkeit mehr. Der Klimawandel führt zu höheren Temperaturen, der Klimawandel führt zu langen und heißen Trockenphasen. Die knapper werdende Ressource Wasser muss intelligent und nachhaltig genutzt werden, um allen Nutzungsansprüchen bestmöglich gerecht werden zu können. „Die Nutzung von behandeltem und hygienisierten Abwasser ist hier ein wichtiger Baustein“, betont Dr. Lisa Broß, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA). „Um die gezielte und sichere Wasserwiederverwendung in Deutschland zu unterstützen, hat die DWA jetzt mit der neuen Merkblattreihe M 1200 Wasserwiederverwendung für landwirtschaftliche und urbane Zwecke in Deutschland eine umfassende und praktische Handlungshilfe veröffentlicht.“ Die Wasserwiederverwendung, die Nutzung von speziell aufbereitetem Wasser zur Bewässerung, hat insbesondere in der Landwirtschaft in Südeuropa eine lange Tradition. Zur Vereinheitlichung der Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung hat die Europäische Union im Sommer 2020 die EU-Verordnung zur Wasserwiederverwendung (EU 2020/741) verabschiedet. Seit 2023 in allen Mitgliedstaaten in Kraft, regelt sie verbindlich die Anforderungen an die Wasserqualität sowie an das Risikomanagement und die sichere Verwendung von aufbereitetem Wasser zur Wiederverwendung. In Deutschland arbeitet das Bundesumweltministerium gegenwärtig an der konkretisierenden Bundesverordnung zur Wasserwiederverwendung. Mit der Merkblattreihe DWA-M 1200 „Wasserwiederverwendung für landwirtschaftliche und urbane Zwecke in Deutschland“ stellt die DWA eine in enger Abstimmung mit den zuständigen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden erarbeitete Handlungshilfe für die mit der Wasserwiederverwendung aufkommenden Planungs- und Betreiberaufgaben sowie die behördlichen Genehmigungsverfahren bereit. Die Merkblattreihe DWA-M 1200 berücksichtigt internationale und deutsche Regelwerke und Richtlinien und greift den ganzheitlichen Ansatz des DWA-Themenbands „Non-Portable Water Reuse“ bezüglich der Wasserwiederverwendung auf. DWA, 01.07.2025 Ganzer Artikel hier…

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Die Kommunen in Deutschland berichten über einen immer weiter steigenden Investitionsstau. Bei der jährlichen Befragung zum KfW Kommunalpanel bezifferten sie den wahrgenommenen Investitionsrückstand auf 215,7 Milliarden Euro. Das ist ein Rekordwert und ein Anstieg um 15,9 Prozent oder 29,6 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr. Beim wahrgenommenen Investitionsrückstand handelt es sich um die Summe, die die Kommunen heute investieren müssten, um ihre Infrastruktur in Qualität und Quantität wieder in einen adäquaten Zustand zu bringen.

Das KfW-Kommunalpanel beruht auf einer bundesweit repräsentativen Befragung der Kämmereien von Städten und Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern sowie allen Landkreisen, die im Auftrag von KfW Research durch das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) seit 2009 jährlich durchgeführt wird. Die Befragung für die aktuelle Ausgabe fand von Januar bis März 2025 statt.

Den größten Investitionsrückstand sehen die Kommunen einmal mehr bei den Schulgebäuden. Hier beträgt die Lücke 67,8 Milliarden Euro oder 31 Prozent des gesamten Investitionsstaus. Darauf folgt die Straßen- und Verkehrsinfrastruktur mit 53,4 Milliarden Euro oder 25 Prozent des Investitionsrückstands.

„Der starke Anstieg bei den Schulgebäuden könnte mit dem gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 für Kinder im Grundschulalter zusammenhängen. Den Kommunen wird nun bewusst, dass sie hier noch Nachholbedarf haben“,

sagt Dr. Dirk Schumacher, Chefvolkswirt der KfW.

Insgesamt geben 56 Prozent der Kommunen einen nennenswerten oder gravierenden Investitionsrückstand bei den Schulgebäuden an. Dabei ergibt sich ein starker Zusammenhang mit der Kommunengröße: Während in der Größenklasse 2000 bis 5000 Einwohner knapp etwas mehr als die Hälfte der Kommunen einen nennenswerten oder gravierenden Rückstand bei den Schulgebäuden sehen, steigt der Anteil auf knapp 90 Prozent bei Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern. Zudem machen Kommunen in Süddeutschland deutlich seltener einen starken Investitionsrückstand aus als jene in Nordrhein-Westfalen oder im Südwesten Deutschlands, also in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland.

Zurückzuführen ist der Investitionsrückstand auch auf Probleme beim Unterhalt. Insgesamt gaben in der Befragung 19 Prozent aller Kommunen an, dass sie sich den Unterhalt ihrer Infrastruktur nur im geringen Umfang oder gar nicht mehr leisten können. Das sind fünf Prozentpunkte mehr als ein Jahr zuvor. Beim Thema Straßenbau gaben das sogar 32 Prozent an, sechs Prozentpunkte mehr als im Vorjahr.

Um der Lage Herr zu werden, planen die Kommunen für 2025 insgesamt 48 Milliarden Euro an Investitionen. Im Vorjahr waren es 47 Milliarden Euro, 2023 lag die Planung bei 43 Milliarden Euro. Allerdings werden nicht alle geplanten Investitionen tatsächlich verausgabt. Im Jahr 2024 gaben die Kommunen dafür laut Hochrechnung lediglich 30 Milliarden Euro aus.

„Hier spielen auch nicht-monetäre Hemmnisse eine Rolle, etwa mangelnde personelle Ausstattung in den Bauämtern, komplexe Dokumentationspflichten und langwierige Genehmigungsverfahren“,

sagt Dr. Dirk Schumacher.

„Das Sondervermögen Infrastruktur der Bundesregierung wird auch den Kommunen zugutekommen. Hier ist es wichtig, dass das Geld zwar zielgerichtet, aber möglichst unbürokratisch verteilt wird.“ (KfW, 01.07.2025) Ganzer Artikel hier…

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Nach der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie müssen Kläranlagen künftig um eine vierte Reinigungsstufe erweitert werden, die gezielt Mikroschadstoffe wie pharmazeutische Rückstände und Kosmetikrückstände aus dem Abwasser entfernt. Die Kosten dafür sollen zu 80 % von der Pharma- und Kosmetikindustrie getragen werden. Kommunale Spitzenverbände begrüßen dies ausdrücklich. Pharma- und Kosmetikverbände hingegen kritisieren die Regelung als einseitig, nicht verursachergerecht und warnen vor Versorgungsrisiken. Nach zunehmender Kritik – auch aus der Ärzteschaft – hat die EU-Kommission angekündigt, die Kosten- und Folgenabschätzung zur erweiterten Herstellerverantwortung nochmals zu prüfen. Vor diesem Hintergrund haben wir mit Jörg Wieczorek, Vorstandsvorsitzender des größten Branchenverbandes der Pharmaindustrie, Pharma Deutschland gesprochen.

DEKOM: Herr Wieczorek, die EU hat die Kommunalabwasserrichtlinie Ende 2024 verabschiedet. Was bedeutet diese neue Vorgabe aus Sicht der Pharmaindustrie?

Jörg Wieczorek: Grundsätzlich verfolgt die Kommunalabwasserrichtlinie ein wichtiges und richtiges umweltpolitisches Ziel – wir begrüßen ausdrücklich, dass Spurenstoffe aus dem Abwasser entfernt werden sollen. Die vierte Reinigungsstufe ist auch eine notwendige Investition in die Infrastruktur. Entscheidend ist aber die Frage, wer für die Spurenstoffe im Abwasser in welchem Maße verantwortlich ist und wer die Kosten verursacht. Genau da müssen wir hinschauen, bevor wir über die Finanzierung reden.

DEKOM: Die EU-Kommission behauptet, rund 92 % der schädlichen Mikroschadstoffe im Abwasser gingen auf das Konto von pharmazeutischen (66%) und kosmetischen (26%) Produkten, weshalb diese Branchen den Löwenanteil der neuen Reinigungsstufe finanzieren sollen. Stimmt diese Zuschreibung aus Ihrer Sicht?

Jörg Wieczorek: Aus unserer Sicht sind diese Zahlen so nicht haltbar. Woher auch immer die Prozentangeben kommen – sie wurden nicht auf solider Datengrundlage erarbeitet. Die EU-Kommission hat hier offenbar nur einen Teil der verfügbaren Studien herangezogen und diese selektiv interpretiert. Die Kommission hat letzte Woche selbst erkannt, dass ihre Grundlagen   nicht belastbar genug sind, und will die Daten überprüfen lassen. Wir begrüßen diese Einsicht ausdrücklich.

Fakt ist: Verursacher der Mikroschadstoffe im Abwasser sind bei Weitem nicht nur pharmazeutische oder kosmetische Produkte. Es gibt eine Vielzahl anderer Quellen – etwa Pflanzenschutzmittel, Reinigungs- und Waschmittel, Industriechemikalien, Abrieb von Autoreifen oder Mikroplastik in unseren Gewässern. Trotzdem hat man sich in der Richtlinie auf zwei Branchen – Pharma und Kosmetik – eingeschossen. Diese einseitige Fixierung blendet die anderen Verursacher komplett aus und wird den komplexen Ursachen des Problems nicht gerecht.

DEKOM: Befürworter des 80 zu 20 Prinzips sagen, die Pharmaindustrie sei reich und könne diese Kosten durchaus tragen…

Jörg Wieczorek: Das ist viel zu pauschal. Vor allem die Generika-Hersteller, die rund 80 % der verschreibungspflichtigen Arzneimittel in Deutschland bereitstellen, arbeiten seit Jahren am Rande der Wirtschaftlichkeit. Dafür gibt es zwei Hauptgründe: Erstens unterliegen patentfreie, erstattungsfähige Medikamente seit 2009 einem staatlichen Preisstopp – die Preise sind also seit über 15 Jahren gedeckelt, während Löhne, Energie- und Rohstoffkosten gestiegen sind. Zweitens sorgen die Rabattverträge der Krankenkassen dafür, dass pro Wirkstoff oft nur ein oder zwei Anbieter den Zuschlag erhalten, was einen enormen Preisdruck erzeugt.

Die Folge: In der Generika-Sparte gibt es keinerlei „fette Margen“. Viele dieser Unternehmen kämpfen eher ums Überleben, als dass sie überschüssiges Kapital hätten. Wenn man nun dieser ohnehin angespannten Branche noch Milliardenkosten für Kläranlagenausbauten aufbürdet, wäre die Versorgung mit günstigen Medikamenten akut gefährdet. Ich sage das ganz deutlich: Dann bricht die Generikaversorgung weg. Die Hersteller könnten bestimmte Arzneimittel schlicht nicht mehr kostendeckend anbieten, und sie würden sich vom Markt zurückziehen müssen.

In so einem Szenario droht ein regelrechter Kaskadeneffekt: Je mehr Hersteller aus dem Markt austreten, desto höhere zusätzliche Kosten müssten die Verbleibenden schultern – was wiederum weitere Firmen in die Knie zwingen könnte. Am Ende hätten wir statt Wettbewerb nur noch teure Alternativen. Das würde nicht nur die Patienten treffen, sondern auch unser Gesundheitssystem und die Krankenkassen massiv belasten.

DEKOM: Wie hoch wären denn die Kosten für diese vierte Reinigungsstufe insgesamt? Darüber kursieren sehr unterschiedliche Schätzungen.  Wovon gehen Sie aus?

Jörg Wieczorek: Die Gesamtkosten sind schwer exakt zu beziffern, aber wir reden hier sicherlich über einen zweistelligen Milliardenbetrag über einen Zeitraum von zehn Jahren. Unser Realitätscheck anhand bereits gebauter vierter Reinigungsstufen zeigt, dass allein die Baukosten in der Praxis deutlich über den bisherigen Annahmen liegen. Und da sind die laufenden Betriebskosten noch gar nicht drin.

Als Industrie denken wir in Zeithorizonten von zehn, fünfzehn Jahren – und wir sehen: Selbst deutlich geringere Summen wären für unsere Branche nur schwer zu stemmen. Nochmal: Wir verweigern uns nicht einer finanziellen Beteiligung. Aber sie muss fair und über alle Mikroschadstoffe im Abwasser hinweg verursachergerecht ausgestaltet sein.

Im Arzneimittelsektor haben wir darüber hinaus das besondere Problem, dass wir Preiserhöhungen gesetzlich gar nicht einfach weitergeben können. Für verschreibungspflichtige Medikamente gilt seit 2009 ein Preisdeckel, wir könnten also nicht ohne Weiteres einen „Kläranlagen-Aufschlag“ auf unsere Produkte schlagen.

Das heißt: Selbst, wenn die Industrie Milliardenkosten tragen müsste, käme das nicht in Form höherer Arzneimittelpreise bei den Patienten an, sondern in Form von Versorgungsengpässen. Im schlimmsten Fall könnten wir bestimmte Medikamente gar nicht mehr liefern. Dann müsste der Arzt auf andere (oft deutlich teurere) Präparate ausweichen – zulasten der Krankenkassen. Man würde also das Gegenteil dessen erreichen, was man wollte: Statt Kosten zu sparen, würde die Behandlung am Ende teurer, weil preisgünstige Generika wegfallen.

Letztlich zahlen wir als Bürger so oder so die Rechnung – entweder als Versicherte über höhere Krankenkassenbeiträge oder als Verbraucher über steigende Wassergebühren in der Kommune.

DEKOM: Vielen Dank!

Fazit

Die Kritik der Pharmaindustrie an der 80-Prozent-Quote erscheint berechtigt. Wenn die Datengrundlage tatsächlich so dünn ist, wie Wieczorek schildert, und andere Verursacher systematisch ausgeblendet werden, ist eine Neubetrachtung dringend geboten. Besonders alarmierend sind die möglichen Folgen für die Generikaversorgung: Sollten tatsächlich günstige Standardmedikamente vom Markt verschwinden, wäre das ein hoher Preis für eine möglicherweise überstürzte Regelung.

Im zweiten Teil unseres Interviews geht es in der nächsten DEKOM-Ausgabe am 7. Juli 2025 um konkrete Lösungsvorschläge der Pharmaindustrie und die Frage, wie eine faire und datenbasierte Verteilung der Kosten aussehen könnte. (DEKOM, 23.06.2025)

Zur Person

Jörg Wieczorek ist Geschäftsführer der HERMES Arzneimittel Holding GmbH und steht seit 1. Juli 2014 als Vorstandsvorsitzender an der Spitze von Pharma Deutschland.

Über Pharma Deutschland

Pharma Deutschland ist der größte Branchenverband der Pharmaindustrie in Deutschland und vertritt rund 400 Mitgliedsunternehmen. Neben globalen Pharmaunternehmen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen gehören auch Apotheker, Rechtsanwälte, Verlage, Agenturen und Marktforschungsinstitute dazu. Die Mitglieder sichern die Arzneimittelversorgung in Deutschland, indem sie fast 80 Prozent der rezeptfreien und zwei Drittel der rezeptpflichtigen Medikamente sowie einen Großteil der stofflichen Medizinprodukte bereitstellen. Mehr Infos hier…

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Die kommunale Wärmeplanung zählt zu den zentralen Zukunftsaufgaben für Städte, Gemeinden und Versorger in Deutschland. Während viele Bundesländer noch am Anfang stehen, setzt Schleswig-Holstein bereits sichtbare Impulse: Anfang Juni brachte Energieminister Tobias Goldschmidt rund 35 kommunale und regionale Akteure beim Wärmegipfel in Kiel zusammen. Hier wurde noch einmal deutlich, wie groß der Handlungsdruck ist – und wie wichtig koordinierte, praxisnahe Lösungen für die Wärmewende auf kommunaler Ebene sind.

Vor diesem Hintergrund sind kommunale Akteure zunehmend auf praxistaugliche Unterstützung angewiesen, die sowohl strategische Orientierung als auch konkrete Umsetzungsperspektiven bietet. Ein Beispiel für einen solchen Ansatz ist das Angebot von EBERO FAB: Gemeinsam mit den Partnern GEO DATA und KI-P stellt das Unternehmen eine integrierte Lösung für die kommunale Wärmeplanung bereit – aus einer Hand, modular aufgebaut und konsequent anwendungsorientiert. Im Unterschied zu vielen klassischen Planungsansätzen verfolgt EBERO FAB einen integrierenden, umsetzungsorientierten Ansatz, der technische Planung, digitale Werkzeuge und kommunale Prozessbegleitung von Anfang an zusammenführt.

In der Wärmewende gibt es keinen Königsweg. Jede Kommune steht vor individuellen Herausforderungen, die maßgeschneiderte Lösungen erfordern. Industrielle Abwärme hier, Meerwasserwärme dort, integrierte Infrastrukturlösungen an anderer Stelle – diese Vielfalt ist Herausforderung und Chance zugleich. Personelle Engpässe in den Bauämtern und die Komplexität der Förderkulissen erschweren vielen Städten den Einstieg. Die Erfahrung aus der Praxis zeigt: Einzelmaßnahmen helfen hier nicht weiter. Es braucht einen koordinierten, strategischen Ansatz, der Planung, Umsetzung und Kommunikation aus einer Hand verbindet.

Im Verbund übernimmt EBERO FAB die übergeordnete Koordination. GEO DATA bringt jahrzehntelange Erfahrung in Analyse, Planung und Umsetzung ein. KI-P ergänzt das Angebot mit einer Open-Source-Plattform, die eine echte Zeitenwende in der Wärmeplanung ermöglicht: Kommunen können damit eigene Daten souverän nutzen, Planungsszenarien flexibel durchspielen und Entscheidungen auf einer nachvollziehbaren, transparenten Grundlage treffen – ohne proprietäre Abhängigkeiten und mit voller Anschlussfähigkeit an bestehende Systeme.

Die Open-Source-Strategie schafft langfristige Investitionssicherheit, fördert kommunale Souveränität und beschleunigt die Umsetzung spürbar. Sie bietet insbesondere kleineren und mittleren Kommunen die Möglichkeit, Wärmeplanung effizient und rechtssicher umzusetzen – auch bei begrenzten Ressourcen.

Das Leistungspaket reicht von der Potenzialanalyse über rechtliche und technische Machbarkeitsprüfungen bis hin zur Förderberatung, Öffentlichkeitsarbeit und Umsetzungsbegleitung. Ziel ist es, die Komplexität des Themas zu reduzieren, Verwaltungen zu entlasten und eine tragfähige strategische Ausrichtung der kommunalen Wärmewende sicherzustellen.

Die gesetzlichen Fristen rücken näher, und der politische Handlungsdruck wächst. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Strukturen zu schaffen, die wirklich tragen. (DEKOM/Presseprortal, 16.06.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die CO2-Bepreisung ist ein zentrales Instrument für die Energiewende und den Klimaschutz. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) befasst sich seit vielen Jahren mit ihrer konkreten Ausgestaltung in den verschiedenen Sektoren und legt nun ein neues Positionspapier für einen CO2-Preis im Wärmesektor vor. Ein Schlüssel für den Erfolg und die optimale Wirkung ist die Einbettung des Preises in weitere Maßnahmen. Der Dreiklang aus Marktanreizen, Förderprogrammen und Ordnungsrecht sichert Investitionen und den Technologiefortschritt. In einem neuen Positionspapier stellt der BEE konkrete Maßnahmen für eine CO2-Bepreisung vor. “Die Defossilisierung des Wärmesektors geht vergleichsweise schleppend voran. Die CO2-Bepreisung wird zweifelsohne ein wichtiger Mechanismus für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Wärmesektor sein. Doch das alleine wird zunächst nicht ausreichen, um die erforderlichen Investitionen in Erneuerbare Technologien zu mobilisieren und das Ziel der Klimaneutralität im Wärmesektor ab 2045 zu erreichen. Der Erneuerbare Energien-Mix aus Wärmepumpen, Solar- und Geothermie sowie Bioenergie, aber auch Power-to-Heat steht für die unterschiedlichen regionalen oder individuellen Anforderungen zur Verfügung. Ein stabiler Markthochlauf braucht jetzt weitere Rückendeckung”, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.  Die CO2-Bepreisung als marktliches Instrument könne Ordnungsrecht und Förderung ideal ergänzen, dürfe Akteure – von der Anlagenproduktion über die Planungs- bis zur Verbraucherseite – aber nicht übermäßig belasten. Die Entwicklung des CO2-Preises sei nur bedingt vorhersehbar und könne, ohne weitere Leitplanken, zu erheblichen Unsicherheiten bei Planung und Investition führen. “Verzögerungen in der Technologieentwicklung, Brüche in der Industrie- und Wirtschaftsstruktur und Planungsunsicherheit müssen vermieden werden”, fordert Peter. Hohe Anfangsinvestitionen in neue Heizungstechnik oder kostenintensive Anforderungen an den Infrastrukturausbau seien bei einigen Energieträgern zudem zu berücksichtigen.  Zusätzlich zum CO2-Preis seien daher verbindliche gesetzliche Regelungen, wie das Gebäudeenergiegesetz und das Wärmeplanungsgesetz, weiterhin notwendig, um Erneuerbare Energien im Wärmesektor in der gesamten Technologiebreite voranzubringen. Zudem müssten das Geothermiebeschleunigungsgesetz beschlossen und Perspektiven für die Bioenergie geschaffen werden. Auch finanzielle Anreize wie Investitionszuschüsse und befristete steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten seien erforderlich. “Die geplante Anpassung und Weiterentwicklung bestehender Gesetze ist auch aus Branchensicht notwendig. Noch wartet sie auf die genaue Ausgestaltung der Gesetzesänderungen und pocht auf eine weiterhin hohe Ambition (65-Prozent-Anteil)”, so Peter. Die Förderung der Wärmewende in Häusern und Netzen müsse verlässlich, auskömmlich und technologieoffen erfolgen. Ein Klimageld könne Preissteigerungen durch den CO2-Preis ideal abfedern und zudem die gesellschaftliche Akzeptanz der Wärmewende stärken. (bee-ev, 19.06.2025) Ganzer Artikel hier…

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In Debatten zur EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und zur geplanten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird aktuell teilweise hinterfragt, ob energetische Sanierungen zusätzlich zur Dekarbonisierung der Wärme noch notwendig sind. Eine Studie des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) im Auftrag der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) kommt zu einem klaren Ergebnis: Deutlich mehr Tempo bei der energetischen Gebäudesanierung ist unverzichtbar für eine bezahlbare Wärmewende. Bleibt der Sanierungsstau bestehen, drohen hohe zusätzliche Strombedarfe und damit Milliardenkosten für Haushalte und Netze. Die Forschenden haben bestehende Studien zusammengetragen und durch einzelne eigene Berechnungen ergänzt. Im Fokus standen die wirtschaftlichen Auswirkungen von (ausbleibenden) energetischen Sanierungen, sowohl für einzelne Haushalte als auch für die Volkswirtschaft insgesamt. Janis Bergmann, Leitautor der Studie vom IÖW, betont: „Ohne Gebäudesanierung vervielfacht sich der Strombedarf – mit gravierenden Folgen für Netze, Heizkosten und die Versorgungssicherheit. Das Zusammenspiel von Energieeffizienz und Dekarbonisierung bleibt zentral für die Umsetzung der Wärmewende.“ Die Studie macht deutlich: Allein für dezentrales Heizen und Warmwasser – bei Häusern ohne Fernwärmeanschluss – würden 153 TWh Strom pro Jahr benötigt, wenn ab jetzt nicht weiter energetisch saniert wird. Zur Einordnung: Dies entspricht in etwa einem Drittel des heutigen Nettostromverbrauchs in Deutschland insgesamt. Sanierte Gebäude senken nicht nur den Energiebedarf, sondern dämpfen Lastspitzen im Winter, erhöhen die Netzflexibilität und reduzieren so den Netzausbaubedarf. Auch volkswirtschaftlich zeigt sich der Nutzen: Effizienzmaßnahmen stärken die regionale Wertschöpfung, sichern Arbeitsplätze und reduzieren Energieimporte. Bereits heute arbeiten rund 600.000 Menschen im Bereich der Gebäudesanierung. Effizienz schützt Eigentümer*innen und Mietende effektiv vor Energiepreisanstiegen. In einem unsanierten kleinen Einfamilienhaus, das mit einer Wärmepumpe beheizt wird, muss je nach Energiepreisentwicklung mit circa 60.000 bis 120.000 Euro reinen Energiekosten bis 2045 gerechnet werden. Wird auf das Niveau Effizienzhaus 70 saniert, können die Energiekosten um zwei Drittel sinken, bei einem Effizienzhaus-55-Niveau sogar auf nur noch ein Viertel. Aktuell können sich auch ambitionierte energetische Sanierungen lohnen. Es kommt jedoch neben dem konkreten Gebäude auf die Ausgestaltung sowie die finanziellen und regulatorischen Rahmenbedingungen der Modernisierung an. Zudem rechnen sie sich vor allem dann, wenn ohnehin Instandhaltungs-maßnahmen anstehen. Denn im Rahmen von energetischen Sanierungen entfallen je nach energetischem Niveau nur 30 bis 60 Prozent der Kosten tatsächlich auf die zusätzlichen energetischen Maßnahmen. (IÖW, 19.06.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die Anforderungen an kommunale Mitarbeitende wachsen stetig – sei es durch komplexe Rechtslagen, gestiegene Bürgererwartungen oder den Wandel hin zu digitalen Verwaltungsprozessen. Mit einem neuen eLearning-Kurs zur kommunalen Praxis bietet die Plattform cogniport jetzt eine niedrigschwellige Weiterbildungsmöglichkeit, die sich passgenau in den Arbeitsalltag integrieren lässt.

Unter dem Titel „Grundlagen des Kommunalrechts – Von der rechtlichen Vorschrift bis zur praktischen Umsetzung“ erhalten Teilnehmende einen fundierten Überblick über zentrale Handlungsfelder der kommunalen Selbstverwaltung. Das Online-Format richtet sich an Einsteigerinnen und Einsteiger ebenso wie an erfahrene Verwaltungsmitarbeitende, die ihr Wissen systematisch auffrischen oder vertiefen möchten. Entwickelt wurde der Kurs in Zusammenarbeit mit dem Weiterbildungsanbieter academa, fachlich begleitet von Dr. Westermeier.

Im Fokus stehen unter anderem der Aufbau von Staat und Verwaltung, die Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, die Aufgaben, Verfahren und Zuständigkeiten von Rat und Ausschüssen, das Satzungsrecht, Verwaltungsakte, die Rolle und Verantwortlichkeiten von Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Fragen der Kommunalaufsicht. Auch komplexe Sachverhalte werden dabei anschaulich und verständlich aufbereitet.

Der digitale Kurs lässt sich ortsunabhängig und zeitlich flexibel absolvieren – auch in kleinen Lerneinheiten neben dem Tagesgeschäft. Personalabteilungen können das Format unkompliziert für ganze Teams buchen und damit ein einheitliches Wissensniveau in der Verwaltung etablieren. Der Kurs eignet sich besonders für systematische Einarbeitungen, Onboarding-Prozesse und interne Weiterbildungsstrategien – auch als Ergänzung zu Präsenzschulungen oder klassischen Verwaltungslehrgängen. Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der zunehmenden Spezialisierung in der Verwaltung ist die strukturierte Vermittlung kommunalrechtlicher Grundlagen ein wichtiger Baustein moderner Personalentwicklung. Kommunen, die in die Qualifikation ihrer Mitarbeitenden investieren, schaffen damit nicht nur mehr Rechtssicherheit, sondern auch eine fundierte Grundlage für zukunftsgerichtete Verwaltungsarbeit. (cogniport, 18.06.2025) Ganzer Artikel hier…  

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Das Bürgermeisteramt wir zunehmend anspruchsvoller.  Bürgermeisterinnen und Bürgermeister müssen inzwischen wahre Allroundtalente sein – sie sind Kümmerer in ihrer Gemeinde und zugleich Verwaltungschefs mit unternehmerischer Verantwortung. Ihr Aufgabenprofil reicht von Haushaltsführung und Personalentwicklung über Digitalisierung und Daseinsvorsorge bis hin zum Umgang mit Krisen und komplexer Regulierung. Auch Haftungsrisiken – etwa im Zusammenhang mit Cybersicherheit und Schutz sensibler Bürgerdaten werden stetig größer.   

Wer heute ein Rathaus oder ein kommunales Unternehmen leitet, braucht mehr als Erfahrung – gefragt sind strategisches Know-how, rechtliche Souveränität und ökonomisches Denken. Genau hier setzt der neue berufsbegleitende Masterstudiengang Kommunalwirtschaft der Hochschule in Worms an.

Im Gespräch mit dem DEKOM erläutert Prof. Mario Stoffels, wie das praxisorientierte Studium Kommunalverantwortliche befähigt, ihre Aufgaben zukunftssicher, rechtssicher und gestaltend wahrzunehmen.

DEKOM: Herr Professor Stoffels, Sie initiieren an der Hochschule Worms einen neuen Masterstudiengang Kommunalwirtschaft. Was war der Impuls dafür?

Prof. Mario Stoffels: Wir erleben einen tiefgreifenden Wandel: Kommunen stehen unter hohem Erwartungsdruck – sei es durch Digitalisierung, Energiewende, Nachhaltigkeitsziele oder akuten Fachkräftemangel. Gleichzeitig wird die Rolle kommunaler Akteure in der öffentlichen Daseinsvorsorge wieder stärker gesehen. Genau hier setzt unser berufsbegleitender Masterstudiengang Kommunalwirtschaft an: Wir qualifizieren die kommunalen Führungskräfte von morgen – praxisnah, breit aufgestellt und zukunftsorientiert.

DEKOM: Was unterscheidet den neuen Studiengang von klassischen Verwaltungsstudiengängen?

Stoffels: Wir denken über Verwaltungsgrenzen hinaus. Unser Fokus liegt nicht auf einer einzelnen Branche oder einem Sektor, sondern auf der übergreifenden kommunalen Wertschöpfungskette – vom Eigenbetrieb bis zum Beteiligungsmanagement. Die Studierenden bringen aktuelle Herausforderungen aus ihrem Berufsalltag mit, bearbeiten sie wissenschaftlich fundiert im Studiengang und erarbeiten gleichzeitig konkrete Lösungen für ihre Verwaltung oder ihr Unternehmen.

DEKOM: Das Studium richtet sich also nicht nur an junge Absolventen?

Stoffels: Richtig. Wir wenden uns gezielt an Berufstätige – etwa an Bürgermeister, Dezernenten, Werkleiter oder Fachbereichsleitungen, aber auch an ambitionierte Mitarbeitende in kommunalen Unternehmen, die den nächsten Karriereschritt anstreben. Besonders attraktiv ist: Auch ohne vorheriges Bachelorstudium ist der Einstieg möglich, sofern mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung vorliegen.

DEKOM: Welche Formate und Inhalte erwarten die Teilnehmer?

Stoffels: Das Studium ist konsequent praxisnah konzipiert. Neben klassischen Lehrformaten nutzen wir moderne Methoden wie Business Wargames oder Lego Serious Play, um komplexe Zusammenhänge greifbar zu machen. Die Gruppen sind mit 10 bis 15 Personen bewusst klein gehalten, was intensiven Austausch ermöglicht. Inhaltlich bearbeiten wir zentrale Themen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Versorgungssicherheit und kommunale Resilienz.

DEKOM: Wie ist das Studium organisiert?

Stoffels: Es handelt sich um ein berufsbegleitendes Studium über drei Semester mit sieben Präsenzwochen und ergänzenden Online-Modulen. Die Studiengebühren betragen 5.000 Euro pro Semester. In einigen Bundesländern können Fördermittel in Anspruch genommen werden. Entscheidend ist: Der zeitliche Aufwand ist für Berufstätige realistisch planbar – bei gleichzeitig hohem fachlichem Anspruch.

DEKOM: Was bringt das konkret für die entsendenden Kommunen und Unternehmen?

Stoffels: Eine ganze Menge. Die Studierenden bearbeiten im Rahmen des Studiums ein internes Projekt – beispielsweise zur Organisationsentwicklung, zum Aufbau neuer Geschäftsfelder oder zur Optimierung von Abläufen. Das heißt: Sie bringen frisches Wissen mit, wenden es direkt an und erzeugen einen messbaren Mehrwert. Es entsteht eine Win-win-Situation: Weiterbildung und Problemlösung in einem Schritt.

DEKOM: Sie haben den Studiengang bereits früher an anderer Stelle angeboten?

Stoffels: Ja, wir knüpfen an ein sehr erfolgreiches Modell an, das zehn Jahre lang an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde lief – mit über 160 Absolventinnen und Absolventen. Viele von ihnen haben heute Leitungsfunktionen in kommunalen Unternehmen oder Verwaltungen inne.

DEKOM: Was raten Sie Personalverantwortlichen, die mit Blick auf den Fachkräftemangel handeln müssen?

Stoffels: Setzen Sie auf Ihre eigenen Leute. Investieren Sie gezielt in Weiterbildung, statt auf dem leergefegten Arbeitsmarkt zu suchen. Der Masterstudiengang Kommunalwirtschaft bietet dafür ein maßgeschneidertes Format. Er befähigt Mitarbeitende, aktiv Verantwortung zu übernehmen und kommunale Zukunftsthemen strategisch zu gestalten.

DEKOM: Vielen Dank! (DEKOM, 23.06.2025) Mehr Infos hier…

Über die Hochschule Worms

Die Hochschule Worms hat ca. 3 500 Studierende, die in den drei Fachbereichen Informatik, Touristik/Verkehrswesen und Wirtschaftswissenschaften studieren. Das Studienangebot umfasst sowohl betriebswirtschaftliche als auch technische Bachelor- und Masterstudiengänge. Fast alle dieser Studiengänge können auch dual studiert werden. Berufsbegleitende MBA-Studiengänge werden ebenfalls angeboten. Mehr Infos hier…

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Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft fordert eine politische und regulatorische Kehrtwende im Umgang mit dem Wohnungsbau. „Bezahlbarer Wohnraum muss endlich denselben Stellenwert wie die Energiewende erhalten – wir brauchen eine Fast Lane für den Wohnungsbau“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich der Jahrespressekonferenz seines Verbandes. Die rund 3.0000 sozial orientierten Wohnungsunternehmen im GdW kommen angesichts schlechter Rahmenbedingungen für Neubau und Sanierung sowie eines mangelhaften Finanzierungsumfeldes immer stärker unter Druck: So investierten die im GdW organisierten Wohnungsunternehmen 2024 rund 19,7 Mrd. Euro und damit nur leicht mehr (1,7 Prozent) als im Vorjahr. Doch während die Investitionen in den Bestand um 8,5 Prozent stiegen, sanken die Mittel für den Neubau das dritte Jahr in Folge – 560 Mio. Euro weniger als 2023. Für 2025 wird ein Einbruch der Neubauinvestitionen um fast 20 Prozent auf nur noch 6,4 Mrd. Euro erwartet. Insgesamt werden die Gesamtinvestitionen der Unternehmen voraussichtlich auf 17,6 Mrd. Euro zurückgehen. „Selbst bei genehmigten Projekten haben viele Unternehmen den Rückzug angetreten – weil die Kosten nicht mehr darstellbar sind“, so Gedaschko. Die Ursachen sind klar: sehr hohe Baupreise und Zinsen, massive Auflagen und unzureichende Förderkulissen.

„Fast Lane“ statt Förderwirrwarr – Wohnungsbau muss Vorrang bekommen

Angesichts dieser Entwicklung schlägt der GdW eine Übertragung der EU-Notfallverordnung zur Energiewende auf den Wohnungsbau vor. „Was bei Windrädern möglich ist, muss auch beim Menschenrecht auf Wohnen gelten. Wir brauchen jetzt eine rechtliche Grundlage, um Bauverfahren für bezahlbaren Wohnraum drastisch zu beschleunigen – durch ein überragendes öffentliches Interesse“, betont Gedaschko.

Konkret bedeutet das: Schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren, eingeschränkte Einwendungsmöglichkeiten und eine befristete Sonderregelung zur Priorisierung von Wohnraum in angespannten Märkten. Damit könnten Zielkonflikte etwa mit dem Natur- oder Denkmalschutz pragmatisch gelöst werden – ohne ökologische Mindeststandards aufzugeben.

Mietentwicklung moderat – Betriebskosten treiben Belastung

Trotz der angespannten Lage bleiben die Mieten bei den GdW-Unternehmen stabil: Die durchschnittliche Nettokaltmiete liegt 2024 bei 6,62 Euro pro Quadratmeter – fast einen Euro unter dem Bundesdurchschnitt. Der Anstieg um 23 Cent (3,6 Prozent) bleibt moderat, vor allem im Vergleich zum Anstieg der sonstigen Kosten rund ums Wohnen.

Problematisch sind insbesondere die Betriebskosten: Die warmen Betriebskosten stiegen 2024 um knapp 5 Prozent auf 1,64 Euro pro Quadratmeter, die kalten sogar um 6 Prozent auf 1,90 Euro pro Quadratmeter. Insgesamt verteuerte sich das Wohnen allein durch Energiekosten seit Kriegsbeginn 2022 um bis zu 438 Euro pro Jahr.

Sozialwohnungen weiter auf dem Rückzug

Der Bestand an Sozialwohnungen geht bundesweit weiter zurück – trotz gestiegener Zahlen im geförderten Neubau. 2024 wurden rund 27.000 neue Sozialwohnungen errichtet – ein Plus von 17 Prozent. Dennoch sank der Gesamtbestand erneut, weil deutlich mehr Wohnungen aus der Bindung fielen. Bei den GdW-Unternehmen liegt der Sozialwohnungsbestand 2024 rund 1,2 Millionen Einheiten unter dem Stand von 2002.

EH-55-Förderung: 51.000 Wohnungen könnten sofort starten

Ein zentrales Instrument zur Reaktivierung des Neubaus sieht der GdW in der Wiederauflage der Förderung für Effizienzhäuser 55 (EH55). Nach einer Verbandsumfrage könnten allein durch eine solche Förderung bei den GdW-Mitgliedern kurzfristig 17.000 Wohnungen realisiert werden, für die Planungen zuletzt häufig aufgrund der zu schlechten Finanzierungsbedingungen in der Schublade gelandet sind. Hochgerechnet auf den gesamten Wohnungsbau wären es sogar bis zu 51.000 Wohneinheiten.

Der erforderliche Förderaufwand: rund 1,5 Milliarden Euro – für Zuschüsse und Zinsverbilligungen über zehn Jahre. „Ein überschaubarer Betrag für eine enorme Wirkung. Statt mit immer neuen Auflagen den Neubau zu strangulieren, sollte die Politik bestehende Standards fördern – verlässlich, planbar und unbürokratisch“, sagt GdW-Präsident Axel Gedaschko.

Warnung vor Mietrechtsverschärfung: Neubau droht Zusammenbruch

Mit großer Sorge sieht der GdW aktuelle politische Diskussionen zur Ausweitung der Mietpreisbremse auf Neubauten bis Baujahr 2019. „Das wäre ein Neubau-Killer. Wer jetzt zusätzlich Regulierung für Wohnungen plant, die gerade noch wirtschaftlich darstellbar sind, treibt die Branche vollends in die Knie“, warnt Gedaschko.

Klimaschutz im Bestand: Förderung effizient ausrichten

Zudem fordert der GdW eine Neuausrichtung der Förderung für Klimaschutz im Bestand. Studien zeigen: Während die Sanierung zum Effizienzhaus bis zu 1.034 Euro pro eingesparter Tonne CO₂ kostet, liegt der Wert bei Einzelmaßnahmen bei nur 132 Euro – bei Heizungstausch sogar bei 97 Euro. Die Förderung müsse daher gezielt auf Maßnahmen mit hohem CO₂-Minderungspotenzial konzentriert werden – und auf vermietete Wohnungen, denn Mieter gehören überwiegend zur unteren Einkommenshälfte.

„Wohnen darf kein Luxusgut werden“, so Gedaschko. „Deshalb brauchen wir eine neue Balance aus Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit. Wer das Wohnen klimaneutral machen will, muss dafür sorgen, dass es auch bezahlbar bleibt.“

Ohne Mut zur Reform keine Lösung der Wohnungsfrage

Der GdW fordert die Bundesregierung auf, die Prioritäten klar zu setzen: „Wir brauchen eine kluge Kombination aus regulatorischer Entschlackung, zielgerichteter Förderung und realistischen Anforderungen. Das Menschenrecht auf Wohnen ist kein politisches Luxusprojekt, sondern existenzielle Notwendigkeit – für Millionen Menschen und für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft“, so GdW-Präsident Axel Gedaschko.

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften. (GdW, 23.06.2025) Ganzer Artikel hier…

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Autos stehen den Großteil des Tages still. Bei Elektrofahrzeugen bedeutet das: vollgeladene Batterien warten ungenutzt auf ihren nächsten Einsatz. Doch was wäre, wenn diese Energie dort zum Einsatz käme, wo sie gerade gebraucht wird – zum Beispiel im eigenen Haushalt? Bidirektionales Laden macht genau das möglich: Es erlaubt, Strom nicht nur ins Fahrzeug zu laden, sondern diesen auch wieder abzugeben – etwa zur Versorgung von Haushaltsgeräten oder zur Entlastung des öffentlichen Stromnetzes. Zwar sind rund 166.000 Elektroautos in Deutschland (Stand: Oktober 2024) technisch für das bidirektionale Laden gerüstet, in der Praxis ist der Einsatz bislang allerdings kaum möglich: Es fehlen rechtliche Rahmenbedingungen, einheitliche Standards und marktfähige Tarife. Dabei birgt das Konzept großes Potenzial. „Bidirektionales Laden macht das E-Auto nicht nur zu einem Fortbewegungsmittel, sondern auch zu einem mobilen Stromspeicher“, sagt Robin Zalwert, Referent für nachhaltige Mobilität beim TÜV-Verband. „Wenn wir die Batterien von Elektroautos intelligent nutzen, können sie zu einem wichtigen Baustein der Energiewende werden. Und Verbraucher profitieren durch Einsparungen bei ihren Stromkosten.“  Bidirektionales Laden im Automobilbereich beschreibt den wechselseitigen Energiefluss zwischen Elektroauto und Stromnetz: Das Fahrzeug kann Strom nicht nur aufnehmen, sondern auch wieder abgeben. Zwei Varianten stehen E-Auto-Besitzer bereits zur Verfügung: Mit Vehicle-to-Load lässt sich das Auto als mobile Stromquelle für elektrische Geräte nutzen – etwa beim Camping. Vehicle-to-Vehicle ermöglicht den direkten Energietransfer von einem E-Auto zum anderen, beispielsweise zur Pannenhilfe bei leerer Batterie. Komplexer sind Vehicle-to-Home und Vehicle-to-Grid: Vehicle-to-Home ermöglicht es, tagsüber erzeugten Solarstrom im Akku zu speichern und diesen abends für den Haushaltsbedarf zu nutzen. Vehicle-to-Grid geht noch einen Schritt weiter: Hier wird die im Fahrzeug gespeicherte Energie bei Bedarf ins öffentliche Stromnetz zurückgespeist, um so zur Netzstabilisierung beizutragen. In Deutschland befinden sich beide Technologien derzeit noch in der Pilotphase. Wer sein Elektroauto heute schon als mobilen Stromspeicher nutzen will, muss einige technische Anforderungen erfüllen:

  • Ein kompatibles Elektrofahrzeug: Nicht jedes E-Auto ist automatisch in der Lage, Strom wieder abzugeben. Aktuell unterstützen vor allem Modelle mit dem japanischen CHAdeMO-Ladestandard bidirektionales Laden – darunter der Nissan LEAF und e-NV200, der Mitsubishi Outlander und einige Modelle von Honda. In Europa ist der CCS-Anschluss (Combined Charging System) gängiger. Fahrzeuge wie der CUPRA Born, Hyundai Ioniq 5, Kia EV6 oder BMW i4 bringen diesen Anschluss bereits mit, sind jedoch noch auf die Norm ISO 15118-20 angewiesen. Diese regelt die digitale Kommunikation zwischen Fahrzeug und Ladesystem und schafft damit die technische Grundlage für bidirektionales Laden über CCS. Bis diese ISO-Norm ab 2027 flächendeckend eingeführt wird, bleiben ältere Standrads weiterhin gültig.
  • Eine bidirektionale Wallbox oder Ladestation: Damit Strom nicht nur ins Fahrzeug geladen, sondern auch wieder entnommen werden kann, wird eine spezielle DC-Wallbox benötigt. Diese muss bidirektionales Laden unterstützen – also nicht nur Gleichstrom (DC) einspeisen, sondern auch zurückspeisen können. Zusätzlich braucht sie eine intelligente Steuerung und Kommunikationsschnittstellen, um sich mit dem Fahrzeug, dem Hausnetz oder dem öffentlichen Netz abzustimmen. Für die Rückspeisung ins Hausnetz ist außerdem ein Wechselrichter erforderlich, der den aus dem Auto kommenden Gleichstrom in haushaltsüblichen Wechselstrom (AC) umwandelt. Herkömmliche AC-Wallboxen reichen für bidirektionales Laden deshalb nicht aus. DC-Wallboxen kosten derzeit je nach Ausstattung zwischen 4.000 und 6.000 Euro.
  • Netz- und Sicherheitsanforderungen: Wer Strom aus dem E-Auto ins öffentliche Netz zurückspeisen möchte (Vehicle-to-Grid), muss beachten: Auch das lokale Stromnetz muss dafür technisch vorbereitet sein und mit der Rückspeisung umgehen können. Die Netzstabilität darf nicht gefährdet werden. Dazu sind intelligente Steuerungen und ein Lastmanagement nötig. Außerdem sind viele rechtliche Fragen noch offen – zum Beispiel, wie der Zugang zum Netz geregelt ist oder wie Verbraucher für den eingespeisten Strom vergütet werden. Hier fehlen bislang einheitliche gesetzliche Vorgaben, die der Gesetzgeber noch schaffen muss, damit Vehicle-to-Grid wirklich alltagstauglich wird.

Bisher mangelt es in der Praxis vor allem an zertifizierten Wallboxen und kompatiblen Systemkomponenten. „Wallboxen und Fahrzeuge müssen für bidirektionales Laden speziell zertifiziert sein. Hier gibt es bislang nur sehr wenige marktfähige Produkte“, sagt Zalwert. Auch rechtliche und wirtschaftliche Hürden bremsen die Verbreitung: Gespeicherte Energie wird bislang doppelt mit Steuern und Netzentgelten belastet. Das macht den Einsatz bidirektionaler Ladesysteme für viele unrentabel. Dennoch bewegt sich etwas. „Die politische Unterstützung ist im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankert – ein wichtiges Signal für den nötigen regulatorischen Aufbruch“, sagt Zalwert. Auch für Verbraucher gibt es erste Anreize. So fördert die KfW-Bank bereits die Anschaffung und Installation bidirektionaler Wallboxen. Ein weiteres Pilotprojekt – unterstützt vom Bundeswirtschaftsministerium – erprobt, wie die Technologie in der Praxis dazu beitragen kann, das Stromnetz zu entlasten. Zalwert: „Damit bidirektionales Laden Alltag werden kann, braucht es klare Standards, eine Anpassung der rechtlichen Lage durch den Verordnungsgeber und eine genormte Abstimmung zwischen Fahrzeug, Ladeinfrastruktur und Haustechnik.“ (TÜV-Verband, 18.06.2025) Ganzer Artikel hier…

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Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet die Entwicklung und die für Anfang 2027 geplante Einführung der EU Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) positiv. Die in der staatlich zertifizierten App gespeicherten Identitätsdaten sollen sich sicher und europaweit zur Identifizierung und Altersverifikation nutzen lassen. Laut Verband kann die EUDI-Wallet zur digitalen Souveränität Europas sowie zur Weiterentwicklung des europäischen Handels beitragen. „Die EUDI-Wallet kann als staatliche digitale Brieftasche für das Smartphone das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in digitale Identitäten stärken und das Einkaufserlebnis sicherer, bequemer und effizienter machen“, so Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. Europa brauche zukunftsfähige digitale Lösungen zur Identifizierung und Altersverifikation. Sichere digitale Identitäten seien die Voraussetzung hierfür. „Auf Knopfdruck können über die EUDI-Wallet Identitätsdaten kontrolliert und sicher weitergegeben werden. Das ist ein Mehrwert für uns alle, die wir uns im Internet bewegen, ob Verbraucher oder Unternehmen“, so Tromp weiter. Kaufverträge ließen sich dadurch rechtssicher abschließen, Altersverifikationen einfach und wirksam vornehmen, Identitätsmissbrauch deutlich erschweren. Um eine praxisorientierte Umsetzung der EUDI-Wallet zu erreichen, fordert der HDE einen Dialog zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. „Das Vertrauen in digitale Identitäten wächst nur, wenn wir offen darüber diskutieren und Vorbehalte abbauen. Die politische Diskussion darf nicht hinter verschlossenen Türen stattfinden“, betont Tromp. Eine klug umgesetzte EUDI-Wallet könne der digitalen Souveränität Europas einen Schub verleihen. „Europas digitale Brieftasche hat das Potenzial, für mehr Vertrauen im digitalen Raum sorgen. Worauf es ankommen wird, ist die Umsetzung in enger Abstimmung zwischen Politik und Nutzern“, so Tromp. (HDE, 18.06.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die Europäische Kommission hat die Konsultation zur EU-Märkte-Empfehlung gestartet. Der VATM hat gemeinsam mit den Verbänden ANGA und BREKO in einem gemeinsamen Schreiben an die Kommission eindringlich davor gewarnt, die Märkte-Empfehlung für den TK-Markt abzuschaffen. Klare regulatorische Rahmenbedingungen und wirksame Durchsetzungsmechanismen sind für den Wettbewerb in Deutschland essenziell. Die Märkte-Empfehlung zu relevanten Produkt- und Dienstleistungsmärkten ist das zentrale Instrument, das nationalen Regulierungsbehörden ermöglicht, dann zügig einzugreifen, wenn signifikante Marktmacht (SMP) vorliegt und Marktmissbrauch droht. Die Empfehlung legt die Schlüsselbereiche fest, in denen ein regulatorisches Eingreifen notwendig ist, um Wettbewerb aufrechtzuerhalten und die Vielfalt der Marktteilnehmer zu sichern. Die Verbände fordern die Kommission auf, die bestehende Empfehlung in vollem Umfang beizubehalten. Nur ein klares, durchsetzbares SMP-basiertes Regelwerk kann sicherstellen, dass Wettbewerb weiterhin gedeiht, Kundinnen und Kunden eine echte Auswahl zwischen unterschiedlichen Anbietern behalten und Europas Ziel einer digitalen Führungsrolle erreichbar bleibt. Wie wichtige klare regulatorische Rahmenbedingungen für die Digitalisierung Deutschlands sind, spiegelt sich auch im Bericht zum Stand der Digitalen Dekade, den die Kommission am 16. Juni vorlegt hat. Dazu erklärt VATM-Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer: „In Deutschland sind es gerade die Wettbewerber, die den Ausbau einer hochleistungsfähigen 5G- und Glasfaserinfrastruktur vorantreiben und die enorme Investitionssummen stemmen. In den vergangenen Jahren haben allein die alternativen Anbieter im TK-Markt mehr als 60 Mrd. Euro in die zukunftsfähigen Infrastrukturen gesteckt. Wenn Deutschland heute nur knapp die Hälfte des europäischen Durchschnitts bei der Glasfaser-Versorgbarkeit erreicht und hinter dem von der Kommission erwarteten Investitionsumfang und der Investitionsdynamik zurückbleibt, ist dies vor allem der langjährigen Verweigerungsstrategie des Ex-Monopolisten geschuldet, der erst spät und auf den großen Druck durch die ausbauenden Wettbewerber selbst in die Glasfaserinfrastruktur investiert hat. Das Engagement der Wettbewerber bedarf klarer regulatorischer Rahmenbedingungen und wirksamer Durchsetzungsmechanismen. Eine Schwächung dieser Schutzmaßnahmen, die im Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EECC) verankert und auf die Erhaltung des Wettbewerbs ausgerichtet sind, würden der Investitionsbereitschaft massiv schaden und das Vertrauen der Investoren in den TK-Standort Deutschland erschüttern. Ohne Rechts- und Planungssicherheit laufen wir Gefahr, genau die Investoren zu entmutigen, die den Ausbau der Infrastruktur bereits aktiv unterstützen. Die Beschleunigung des Netzausbaus muss Hand in Hand gehen mit der Aufrechterhaltung eines Regulierungsumfelds, das den Wettbewerb stärkt. Die Kommission hat es maßgeblich selbst in der Hand, positiv auf die Erreichung der Gigabit-Ziele einzuwirken, in dem sie bei der Weiterentwicklung des digitalen Rechtsrahmens durch den Digital Networks Act (DNA) und die EU-Märkteempfehlung den Wettbewerb als oberstes Leitbild verortet. Nur so kann Deutschland – und die EU als Ganzes – die Konnektivitätsziele der Kommission erreichen.“ (VATM, 17.06.2025) Ganzer Artikel hier…

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Eine aktuelle EU-Abwasserrichtlinie könnte ungewollt dazu führen, dass wichtige Medikamente vom Markt verschwinden. Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) fordert die Gesundheitspolitik auf, diese Entwicklung zu verhindern – ohne den Umweltschutz aus den Augen zu verlieren. Eine EU-Abwasserrichtlinie, die den Gewässerschutz fördern soll, sorgt für Aufregung: Die Richtlinie sieht vor, dass Pharmahersteller – nach dem Verursacherprinzip – die Kosten für zusätzliche Reinigungen in Klärwerken mittragen, um Mikroschadstoffe aus dem Abwasser zu filtern. Dagegen gibt es Widerstand: Arzneimittelhersteller haben bekannt gegeben, dass verschiedene Medikamente dann nicht mehr wirtschaftlich hergestellt werden könnten und dass sie die Medikamente eher vom Markt nehmen würden, wenn es bei der Richtlinie bleibt. Betroffen wären insbesondere Metformin, das Antibiotikum Amoxicillin und das Brustkrebsmedikament Tamoxifen. „Wenn die Pharmahersteller ihre Drohung wahrmachen, wird es zu einer echten Versorgungskrise kommen. Die betreffenden Arzneimittel gehören zu den von der WHO definierten ‚Essential Drugs‘, ohne die eine leitliniengerechte Therapie in Zukunft nicht mehr möglich wäre“, warnt Prof. Martin Scherer, Präsident der DEGAM. „Als wissenschaftliche Fachgesellschaft ist es unsere Aufgabe, auf die absehbare Verschlechterung in der medizinischen Versorgung hinzuweisen und alle Beteiligten aufzufordern, hier sinnvolle Lösungen zu entwickeln. Die beiden Rechtsgüter ‚Gewässerschutz‘ und ‚Verfügbarkeit von Arzneimitteln‘ dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.“ Besonders betroffen von den Kosten für die Abwasserreinigung sind Generika, also günstige Nachahmer Präparate, die einen Marktanteil von etwa 80 Prozent haben. Ein bekanntes Beispiel: Metformin, das wichtigste Medikament zur Behandlung von Typ-2-Diabetes, das in Deutschland millionenfach verschrieben wird und laut Leitlinie als erste Therapieoption gilt. Wird ein kostengünstiges und gut verträgliches Medikament wie Metformin vom Markt genommen, müssten Millionen Patienten auf teurere Alternativen umsteigen. Die Arzneimittelkosten würden weiter steigen. „Wir weisen in aller Deutlichkeit darauf hin, dass ein Wegfall von Metformin nicht nur eine Kostensteigerung zur Folge hätte, sondern auch die Qualität der medizinischen Versorgung verschlechtert. Die Nebenwirkungen können stärker ausfallen, auch die Therapietreue wird sinken, wenn nur noch Medikamente, die gespritzt werden müssen, verfügbar sind“, kommentiert Dr. Günther Egidi, Präsidiumsmitglied der DEGAM. Vor diesem Hintergrund setzt sich die DEGAM für eine ausgeglichene Bewertung der beiden wichtigen Bereiche – Gewässerschutz und Verfügbarkeit von Arzneimitteln – ein: „Wir brauchen eine Gesundheitspolitik, die gewährleistet, dass solche wichtigen Arzneimittel verfügbar bleiben – und zwar ohne dass Regelungen zum Umwelt- und Gewässerschutz in toto wieder gekippt werden“, so Martin Scherer abschließend. (DEGAM, 04.06.2025) Ganzer Artikel hier…

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Mit der Gründung des Wärmekompetenzzentrums Schleswig-Holstein (WKZ.SH) hat das nördlichste Bundesland jetzt eine zentrale Anlaufstelle für Kommunen geschaffen, die bei der Umsetzung ihrer kommunalen Wärmeplanung unterstützt werden sollen. Hintergrund ist die gesetzliche Verpflichtung durch das Wärmeplanungsgesetz des Bundes sowie die Novelle des schleswig-holsteinischen Energiewende- und Klimaschutzgesetzes. Demnach müssen alle Kommunen bis spätestens Mitte 2028 einen Wärmeplan vorlegen. Das neue Zentrum ist beim Breitband-Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein e.V. (BKZ.SH) angesiedelt. Das BKZ.SH ist seit vielen Jahren eng mit den kommunalen Strukturen im Land verbunden, verfügt über etablierte Netzwerke zu Städten, Gemeinden und deren Werken sowie über langjährige Erfahrung in der Aufbereitung von Geodaten. Diese Expertise soll nun auch für die kommunale Wärmeplanung nutzbar gemacht werden. Insbesondere kleinere und mittlere Kommunen sehen sich vor erheblichen Herausforderungen: Die Anforderungen an Datenerhebung, Analyse und Planung sind hoch, während personelle und fachliche Ressourcen oft knapp sind. Hier setzt das WKZ.SH an. Es versteht sich als ergänzende Einrichtung zu bestehenden Akteuren und will die Kommunen von Beginn an im Planungsprozess begleiten – durch Informationsangebote, Beratung und operative Unterstützung. Geplant ist ein aktives Zugehen auf die Kommunen mit praxisnahen Hilfestellungen über den gesamten Planungszeitraum hinweg. Eine zentrale Rolle spielen dabei auch die neu veröffentlichten Wärmepotenzialkarten, die im Rahmen der Gründung vorgestellt wurden. Sie liefern eine erste Einschätzung darüber, wo ein Wärmenetz wirtschaftlich tragfähig sein könnte. Damit ermöglichen sie es Kommunen, frühzeitig zwischen vollständiger Planung und verkürztem Verfahren zu differenzieren. Die Karten stehen über den DigitalAtlasNord zur Verfügung und basieren auf den aktuell besten verfügbaren Daten zum Wärmebedarf im Land. Aus kommunaler Sicht ist die Anbindung des WKZ.SH an das BKZ.SH ein wichtiger Faktor. Jörg Bülow, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages, verweist auf die bestehenden Kontakte zu Stadt- und Gemeindewerken als „essentielle Player der Wärmewende“. Auch das Ministerium für Energiewende hebt den kooperativen Ansatz hervor. Energiewendeminister Tobias Goldschmidt betont die Bedeutung des gemeinsamen Angebots von Land und kommunaler Ebene als „Starthilfe auf dem Weg zu einer sauberen Wärmeversorgung“. Für kommunale Entscheidungsträger bietet das WKZ.SH damit eine neue, praxisorientierte Unterstützung bei einer zentralen Zukunftsaufgabe. Weitere Informationen und Zugänge zu den Potenzialkarten finden sich unter www.bkzsh.de sowie im DigitalAtlasNord. (Land Schleswig-Holstein, 12.03.2025) Ganzer Artikel hier…

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Während auf europäischer und nationaler Ebene noch um die Details der Finanzierung gerungen wird, schaffen Kommunen und Entwickler längst Fakten: Mit praxisnahen Pilotprojekten und innovativer Technik treiben sie den Ausbau der vierten Reinigungsstufe technologieoffen voran – oft aus eigener Initiative.

Die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL), sieht eine verpflichtende Entfernung von Spurenstoffen wie Arzneimittelrückständen, Pestiziden oder Industriechemikalien aus den Abwässern vor. Großkläranlagen mit mehr als 150.000 Einwohnerwerten müssen bis spätestens 2045 nachrüsten; für kleinere Anlagen gelten gestaffelte Übergangsfristen – je nach Standort und Risiko.

Erstmals gilt dabei das Verursacherprinzip: Hersteller bestimmter Produkte – vor allem aus der Pharma- und Chemiebranche – sollen sich an den Kosten beteiligen. Während Umweltverbände und kommunale Spitzenorganisationen diesen Schritt begrüßen, regt sich in Industrie- und Ärztekreisen Widerstand – aus Sorge vor Mehrkosten, Bürokratie und Versorgungsengpässen. Wie genau die Herstellerbeteiligung ausgestaltet wird, ist derzeit noch unklar.

Unabhängig davon entstehen vor Ort bereits tragfähige Lösungen. Neben klassischen Aktivkohlefiltern kommen neue Verfahren wie keramische Siliziumcarbid-Membranen zum Einsatz – etwa beim Unternehmen BOLLBRANIC, das auf kompakte, wartungsarme Technik setzt. In Mainz wiederum entsteht die erste vierte Reinigungsstufe in Rheinland-Pfalz – auf Basis eines kombinierten Verfahrens aus Ozonung und granulierter Aktivkohle, entwickelt mit der TU Kaiserslautern.

Mehr dazu erklärt Jeanette Wetterling, Vorstandsvorsitzende des Wirtschaftsbetriebs Mainz, im Gespräch mit dem Deutschen Kommunalinformationsdienst.

Jeanette Wetterling: Wir beschäftigen uns seit 2018 intensiv mit der Frage, was Kläranlagen heute leisten müssen – nicht nur im Bereich der klassischen Nährstoffe wie Phosphor, Stickstoff oder Kohlenstoff, sondern vor allem bei Spurenstoffen wie Arzneimittelrückständen, Röntgenkontrastmitteln, Pestiziden oder Korrosionsschutzmitteln. Die Elimination dieser Stoffe gelingt herkömmlichen Anlagen nur unzureichend. Uns war es wichtig, hier faktenbasiert vorzugehen. Deshalb haben wir über 200 Spurenstoffe am Zu- und Ablauf unserer Anlage analysieren lassen – mit dem Ergebnis, dass immer noch große Mengen in den Rhein gelangen.

DEKOM: Können Sie das konkretisieren?

Jeanette Wetterling: Ein konkretes Beispiel ist das Schmerzmittel Diclofenac, das in vielen Sportsalben enthalten ist. Unsere Untersuchungen zeigen: Jeden Tag gelangen Wirkstoffe in die Kläranlage, die der Menge von rund 270 handelsüblichen Tuben entsprechen. Trotz der bisherigen Reinigungsstufen verlassen noch immer Wirkstoffe in Höhe von etwa 100 Tuben die Anlage und gelangen in den Rhein. Das war für uns der Punkt zu sagen: Wir wollen nicht nur reden – wir wollen handeln. Als größte kommunale Kläranlage in Rheinland-Pfalz tragen wir Verantwortung für den Gewässerschutz.

DEKOM: Welche Technik setzen Sie für die vierte Reinigungsstufe ein?

Jeanette Wetterling: Wir haben uns bewusst für eine Kombination aus Ozonung und granulierter Aktivkohle entschieden. Diese beiden Verfahren ergänzen sich optimal: Einige Stoffe lassen sich besser durch Ozon, andere durch Aktivkohle eliminieren. Gemeinsam erreichen wir das breiteste Eliminationsspektrum, das technisch derzeit möglich ist. Die Entscheidung fiel nach einer Machbarkeitsstudie, die wir mit der TU Kaiserslautern durchgeführt haben. Wir haben zudem eine Pilotanlage mit echtem Mainzer Abwasser betrieben – das war uns wichtig, um realistische Aussagen treffen zu können.

DEKOM: Wie ist der Stand der Umsetzung?

Jeanette Wetterling: Wir sind aktuell im Bau. Anfang 2027 soll die vierte Reinigungsstufe in Betrieb gehen. Die Anlage ist die erste ihrer Art in Rheinland-Pfalz. Das Projekt wird durch Bundes- und Landesmittel mit insgesamt 16 Millionen Euro gefördert – bei einer Kostenschätzung von rund 30 Millionen. Das zeigt: Wer frühzeitig plant und innovativ vorgeht, hat gute Chancen auf Unterstützung.

DEKOM: Und wie gehen Sie mit dem zusätzlichen Energiebedarf um?

Jeanette Wetterling: Wir betrachten unsere Projekte immer ganzheitlich – also auch im Zusammenspiel mit Energie und Klima. Unsere Kläranlage ist heute schon bilanziell energieneutral. Damit das so bleibt, bauen wir unter anderem unsere Photovoltaikleistung um 1,1 Megawattpeak aus und errichten einen Batteriespeicher mit 3,6 Megawattstunden Kapazität – gefördert über das rheinland-pfälzische KIPKI-Programm.

DEKOM: Was macht den Standort Mainz darüber hinaus besonders?

Jeanette Wetterling: Wir nutzen alle Potenziale, die eine moderne Kläranlage bietet. Seit einigen Jahren betreiben wir gemeinsam mit anderen Kommunen die erste Monoklärschlammverbrennungsanlage in Rheinland-Pfalz. Die dort erzeugte Wärme speisen wir in das Mainzer Fernwärmenetz ein. Der Strom aus der Turbine fließt direkt in unsere Kläranlage. So denken wir Abwasser, Energie und Klimaschutz gemeinsam.

DEKOM: Erleben Sie viel Interesse aus der Branche?

Wetterling: Ja, wir stehen im Austausch mit vielen Kolleginnen und Kollegen – auch überregional. Wer sich für unsere Erfahrungen interessiert, ist herzlich willkommen. Wir glauben an interkommunale Zusammenarbeit. Wissenstransfer ist wichtig, um gemeinsam weiterzukommen. (DEKOM, 10.06.2025) Mehr Infos hier…

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Die beiden Weiterbildungsspezialisten cogniport und ML-Gruppe haben eine strategische Partnerschaft vereinbart, um gemeinsam neue Schulungsangebote für den kommunalen Sektor zu entwickeln. Im Fokus stehen Themen rund um Künstliche Intelligenz, IT-Sicherheit und aktuelle Regulierungen wie der EU AI Act. Ziel ist es, Verwaltungsmitarbeitenden sowie kommunalen Führungskräften praxisnahe Orientierung und fundiertes Fachwissen zu vermitteln – insbesondere mit Blick auf neue gesetzliche Anforderungen und technologische Entwicklungen. Die Kooperation bringt zwei komplementäre Profile zusammen: cogniport verfügt über langjährige Erfahrung in der Konzeption und Durchführung kommunalspezifischer Fortbildungsformate, während die ML-Gruppe als IT-Dienstleister und KRITIS-Partner umfassende Expertise in Infrastruktur-, Sicherheits- und Rechenzentrumsthemen einbringt. Beide Partner sehen in der zunehmenden Regulierung digitaler Technologien – etwa durch den EU AI Act oder die NIS2-Richtlinie – einen wachsenden Qualifizierungsbedarf auf kommunaler Ebene. Geplant sind neue, modular aufgebaute Schulungen, die technologische, rechtliche und strategische Aspekte verbinden. Neben der Vermittlung regulatorischer Grundlagen sollen insbesondere Anwendungsfragen im Mittelpunkt stehen: Welche KI-Systeme sind im kommunalen Umfeld bereits im Einsatz? Welche Anforderungen ergeben sich aus dem neuen Rechtsrahmen? Und wie lassen sich Risiken technisch und organisatorisch beherrschbar machen? Das gemeinsame Angebot richtet sich an Kommunalverwaltungen, kommunale IT-Dienstleister, Eigenbetriebe und Einrichtungen mit kritischer Infrastruktur. Erste Schulungsmodule sind für das zweite Halbjahr 2025 angekündigt. Die Partner laden interessierte Kommunen ein, sich frühzeitig über Inhalte und Teilnahmeformate zu informieren. Mit ihrer Kooperation setzen cogniport und die ML-Gruppe ein Zeichen für stärker vernetzte Weiterbildung im öffentlichen Sektor – und schaffen zugleich ein neues Angebot zur praxisnahen Umsetzung von Digital- und Sicherheitsstrategien auf kommunaler Ebene.

(cogniport, 06.06.2025) Ganzer Artikel hier…

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Ein Gesetz – viele Herausforderungen, aber auch erste digitale Erfolgsgeschichten. Rund anderthalb Jahre nach Inkrafttreten des neuen Wohngeldgesetzes zeigt sich: Für viele Kommunen ist die Umsetzung der Reform zur Kraftprobe geworden. Denn die Zahl der Anträge hat sich in kurzer Zeit vervielfacht – bei gleichbleibend knappen Ressourcen. Während manche Städte weiterhin mit langen Bearbeitungszeiten kämpfen, haben andere bereits wirksame Strategien gefunden, um die Situation zu entschärfen. Ein Beispiel dafür ist die Stadt Nürnberg, die konsequent auf Digitalisierung und KI setzt.

Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz wurde Anfang 2023 der Kreis der Anspruchsberechtigten massiv erweitert. Gleichzeitig steigt die durchschnittliche Wohngeldhöhe deutlich. In der Folge sehen sich Wohngeldstellen seither mit einer nie dagewesenen Antragswelle konfrontiert – bei ohnehin angespannter Personalsituation. Viele Kommunen mussten kurzfristig neue Stellen schaffen, oft mit Quereinsteigern, die zunächst eingearbeitet werden müssen. Die Folge: Verzögerungen, Überlastung, wachsende Frustration bei Mitarbeitenden und Antragstellenden.

Neben dem Fachkräftemangel stellen auch die teils veralteten Verwaltungsprozesse eine Hürde dar. Die komplexe Antragstellung, unterschiedliche IT-Verfahren und medienbruchanfällige Abläufe führen zu unnötigen Zeitverlusten. Kommunale Spitzenverbände fordern deshalb schon länger vereinfachte Verfahren und bundeseinheitliche digitale Lösungen.

Einige Städte haben bereits reagiert – und setzen auf digitale Helfer. So etwa Nürnberg: Dort unterstützen ein sogenannter „Wohngeldroboter“ auf RPA-Basis und ein KI-gestütztes Assistenzsystem die Sachbearbeitung. Die KI liest Unterlagen aus, prüft sie auf Vollständigkeit und bereitet Fälle automatisiert auf. Die Sachbearbeitenden greifen erst dann ein, wenn der Fall entscheidungsreif ist. Erste Erfahrungswerte zeigen: Die Bearbeitungszeiten sinken, die Fehlerquote ist niedrig – und das Team wird deutlich entlastet.

Der Nürnberger Ansatz zeigt, wie durch kluge Kombination aus Technologieeinsatz und Fachwissen Verwaltungsprozesse effizienter werden können – und die Zufriedenheit bei Bürgern wie Mitarbeitenden steigt. Welchen Ansatz die Stadt Nürnberg dabei verfolgt, erklärt die dortige Referentin für Jugend, Familie und Soziales, Elisabeth Ries, im folgenden Interview dieser DEKOM-Ausgabe.    

Fazit: Die Wohngeldreform ist nicht nur sozialpolitisch bedeutsam, sondern auch ein Testfall für die digitale Leistungsfähigkeit kommunaler Verwaltungen. Wer frühzeitig auf moderne Lösungen setzt, kann nicht nur aktuelle Herausforderungen meistern, sondern auch strukturelle Weichen für die Zukunft stellen. (DEKOM, 10.06.2025) Mehr Infos hier…

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Interview mit Elisabeth Ries, Referentin für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg. Die Stadt Nürnberg zählt zu den Vorreitern bei der Digitalisierung kommunaler Verwaltungsprozesse – auch im sensiblen Bereich der Wohngeldbearbeitung. Angesichts rasant steigender Antragszahlen und zunehmender Personalengpässe setzt Nürnberg seit 2023 auf ein Zusammenspiel aus Robotik Process Automation (RPA) und Künstlicher Intelligenz. In einem bundesweit beachteten Pilotprojekt wurde ein intelligentes Assistenzsystem entwickelt, das die Sachbearbeitung entlastet und die Qualität der Verfahren erhöht. Im Gespräch mit DEKOM erklärt Elisabeth Ries, wie die automatisierte Bearbeitung funktioniert, welche Effekte das System bereits zeigt – und warum Digitalisierung für sie kein Selbstzweck, sondern Teil einer zukunftsfesten kommunalen Daseinsvorsorge ist.

Wie erfolgt aktuell die Überprüfung eingehender Wohngeldanträge in Nürnberg?

Elisabeth Ries: Seit 2023 wurden in der Wohngeldstelle des Sozialamtes zentrale Prozesse optimiert und konsequent digitalisiert. Neben der eAkte wurde zunächst ein auf RPA-Software basierender Wohngeldroboter eingeführt. Der Wohngeldroboter arbeitet auf der Ebene der grafischen Benutzeroberfläche und führt bei Onlineanträgen einige Arbeitsschritte aus, die ansonsten durch eine Sachbearbeiterin / einen Sachbearbeiter durchgeführt werden müssten (Auslesen von Daten und Übertragung in die Fachsoftware, Anlegen der eAkte usw.). Diese Komponenten wurden zwischenzeitlich durch ein KI – Tool ergänzt. Ziel ist es, die Vollständigkeitsprüfung durch die Kombination von RPA und KI weitgehend zu automatisieren. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter werden so von lästigen Routineaufgaben entlastet und greifen erst dann in den Prozess ein, wenn dieser vollständig und bearbeitungsreif ist. Die Antragsbearbeitung und Verbescheidung mit Rechtswirkung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern bleibt weiterhin in der Verantwortung der Sachbearbeitung.

Welche konkreten Aufgaben übernimmt die Künstliche Intelligenz in Ihrer Wohngeldstelle?

Elisabeth Ries:
Das entwickelte und erprobte KI-Tool hat im Kern die Funktion einer Assistenz für die Sachbearbeitung. Die KI erkennt und liest eingereichte Nachweise wie den Antrag, Einkommensbescheinigungen, Mietverträge oder Rentenbescheide automatisiert aus. Sie prüft, ob die Angaben vollständig und widerspruchsfrei sind, und ermittelt, welche Unterlagen eventuell noch fehlen. Alle analysierten Daten und Dokumente werden in einem Bearbeitungscockpit strukturiert und übersichtlich dargestellt. Weiterhin werden Bearbeitungshinweise und Empfehlungen für die Sachbearbeitung erstellt und auf Anforderung die entsprechenden Schreiben zur Korrespondenz mit den Antragstellenden erzeugt. In Kombination mit dem bereits seit längerem beim Sozialamt eingesetzten auf rpa – Technologie basierten „Wohngeldroboter“ entstehen so teilautomatisierte Verwaltungsprozesse.

Wie bewerten Sie die Auswirkungen des KI-Einsatzes auf Bearbeitungszeiten, Fehlerquoten und die Arbeitsbelastung Ihres Teams?

Elisabeth Ries: Aktuell befindet sich das KI – Tool noch in einer fortgeschrittenen Testphase. In den genannten Funktionsbereichen hat sich im Testbetrieb eine sehr niedrige Fehlerquote von lediglich rund 1,5 % gezeigt. Die meisten der im Testbetrieb aufgetretenen Fehler konnten direkt im Rahmen des Trainings bereinigt werden.

Die KI-Lösung zur Bearbeitung von Wohngeldanträgen bringt aus Sicht der Verwaltung zahlreiche Vorteile mit sich. Sie ermöglicht einen effizienten, genauen und einheitlichen Bearbeitungsstandard. Dies kommt sowohl der Sachbearbeitung als auch den Antragstellenden zugute. In nur wenigen Wochen ist es gelungen, das KI-Tool fachlich so hochwertig zu trainieren, dass künftig mehr als 90% der Anforderungsschreiben automatisiert erstellt und versendet werden können. Die Implementierung im Echtbetrieb würde zu einer signifikanten Effizienzsteigerung und Zeitersparnis beitragen. Hinzu käme eine weitere Effizienzsteigerung, sobald eine Anbindung über eine Schnittstelle oder andere Techniken (z.B. RPA) an das Fachverfahren und an das Dokumentenmanagementsystem erfolgt und die Daten automatisiert dorthin übertragen werden.

Die Vorteile des KI-Tools werden jedoch nicht nur in der Steigerung der Arbeitseffizienz gesehen, sondern auch in einer Verbesserung der Prozessqualität. So wird durch einen umfassenden Einblick in alle eingereichten Unterlagen des Antragsverfahrens und deren strukturierte Darstellung nicht nur die Bearbeitung von Anträgen beschleunigt, sondern auch die Qualität des gesamten Verfahrens erhöht. Durch gezielte Hinweise für die Sachbearbeitung reduziert das System die Fehlerquote und gleichzeitig übernimmt das KI-Tool insgesamt mehr Bearbeitungsschritte. Dies führt auch zu einer Entlastung und damit einhergehend zu einer höheren Zufriedenheit bei den Mitarbeitenden, die durch die KI eine leistungsfähige Assistenz an die Seite gestellt bekommen. Auch die Antragstellenden werden zukünftig durch schnellere Rückmeldungen, weniger Rückfragen und insgesamt transparentere Verfahren profitieren. (DEKOM, 10.06.2025) Mehr Infos hier…

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Je nach Ort unterscheidet es sich in Deutschland sehr stark, wie gut Kitas für Eltern erreichbar sind. Selbst innerhalb der Städte ist die Versorgung ungleich verteilt. Wohlhabende Stadtteile sind im Schnitt deutlich besser mit Kitas ausgestattet. Seit rund zehn Jahren gibt es für Kinder ab dem ersten Lebensjahr in Deutschland einen rechtlichen Anspruch auf einen Kitaplatz. In der Praxis funktioniert das nur bedingt: Im vergangenen Jahr suchten Eltern von rund 300.000 Kindern vergeblich nach Betreuungsangeboten. Diese sogenannte Kitalücke unterscheidet sich allerdings je nach Region. Und auch die Not, keine erreichbare Kita in der Nähe zu haben, ist höchst verschieden, wie eine neue IW-Studie zeigt.  Die beste Versorgung der 52 größten deutschen Städte hat Heidelberg – hier kommen im Stadtdurchschnitt auf eine erreichbare Kita rund 61 Kinder im Alter von bis zu sechs Jahren. Als erreichbar gelten dabei alle Kitas im jeweiligen Stadtteil des Kindes sowie jene, die darüber hinaus innerhalb von fünf Minuten vom Stadtteilmittelpunkt aus mit dem Auto erreicht werden können. In der zweitplatzierten Kommune Ulm sind es schon 71 Kinder je erreichbare Kita, in Frankfurt am Main 72. Besonders schlecht versorgt sind neben Krefeld (166 Kinder pro erreichbare Kita) die Ruhrgebietsstädte Gelsenkirchen (166), Duisburg (159) und Essen (154). Doch nicht nur zwischen den Städten, auch innerhalb der Stadtgrenzen sind die Unterschiede groß: In wohlhabenden Vierteln gibt es im Schnitt etwa ein Drittel mehr Kitas als in sozial schwächeren Stadtteilen. Zwar sind öffentliche Kitas den IW-Forschern zufolge im Bundesdurchschnitt etwas häufiger in sozial schwächeren Quartieren vertreten. Deutlich stärker fällt allerdings ins Gewicht, dass wohlhabende Stadtteile besser mit gemeinnützigen Kitas in freier Trägerschaft versorgt sind. In Ostdeutschland fehlt der abmildernde Effekt von öffentlichen Kitas auf sozio-ökonomisch benachteiligte Stadtteile gänzlich. In Deutschland gibt es in wohlhabenden Vierteln im Schnitt etwa ein Drittel mehr Kitas als in sozial schwächeren Stadtteilen. All dies zeigt: Dort, wo frühkindliche Bildung am dringendsten gebraucht wird und am meisten hilft, ist sie am rarsten. Um gegen diese Ungleichheit anzugehen, müssen die betroffenen Kommunen den Ausbau von Kitas in sozial schwächeren Stadtteilen forcieren. Helfen könnten zudem die Unterstützung von dortigen Elterninitiativen sowie eine bessere Steuerung freier Träger. (IWD, 10.06.2025) Ganzer Artikel hier…

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Von der Wohnungskrise und dem Druck der grünen Wende bis hin zur zunehmend zersplitterten politischen Landschaft Europas stehen die Städte an vorderster Front der drängendsten Herausforderungen des Kontinents und sind die Vorreiter bei der Suche nach Lösungen. Während die EU ihre neue politische Agenda für Städte vorbereitet, kamen mehr als 400 Vertreter aus ganz Europa auf der Eurocities-Konferenz 2025 in Braga zusammen, um ihre Erfahrungen auszutauschen und ihre Erwartungen für die Zukunft Europas darzulegen. Da über 75 % der Europäer in städtischen Gebieten leben, betonten die Bürgermeister, dass die EU eine engere Partnerschaft mit den Städten aufbauen müsse. Das bedeutet, den lokalen Regierungen die Instrumente, die Finanzierung und die Entscheidungsbefugnis zu geben, die sie für den Aufbau eines gerechteren und widerstandsfähigeren Europas benötigen. Die Stadtoberhäupter betonten, dass sie nicht nur die EU-Politik umsetzen, sondern auch wichtige Partner bei der Gestaltung des nächsten Kapitels Europas seien. Ricardo Rio, Bürgermeister von Braga, eröffnete die Konferenz mit der Erklärung, dass die Städte bereits heute die wichtigsten Transformationsschritte Europas vorantreiben, von der Emissionsreduzierung bis zum Aufbau digitaler Infrastrukturen. Was sie nun benötigen, ist die Unterstützung der EU, um ihre Maßnahmen zu intensivieren. „Damit die EU auf Herausforderungen wie Klimaanpassung, Wettbewerbsfähigkeit und Zusammenhalt reagieren kann, muss sie die zentrale Rolle der Städte anerkennen“, sagte Bürgermeister Rio. Der Bürgermeister erklärte, die Städte forderten nicht mehr Verantwortung, sie hätten sie bereits. Stattdessen wünschten sie sich direkten Zugang zu EU-Fördermitteln, vereinfachte Verfahren und eine stärkere Rolle bei der Gestaltung europäischer Prioritäten. Er nannte Initiativen in Braga wie Fahrradinfrastruktur, Elektrobusse und eine lokale Wohnungsbaustrategie als Beispiele dafür, was Städte mit Unterstützung erreichen könnten. „Wir fordern bessere Bedingungen, um die Arbeit zu erledigen, die wir bereits leisten und gut machen“, fügte er hinzu. Burkhard Jung, Präsident von Eurocities und Oberbürgermeister von Leipzig, plädierte nachdrücklich für eine Neuausrichtung der Machtverhältnisse im EU-Governance-Modell und die Verteidigung demokratischer Werte. „Städte sind natürliche Partner der EU-Institutionen“, sagte er. „Wir sind näher an den Bürgern, wir verstehen, wie sich EU-Entscheidungen auf das tägliche Leben auswirken, und wir setzen die EU-Politik um.“ Bürgermeister Jung warnte, dass demokratische Normen in ganz Europa zunehmend unter Druck stünden, von politischer Polarisierung bis hin zu schwindendem Vertrauen in öffentliche Institutionen. Er betonte, dass Städte für die Verteidigung der Demokratie und den Wiederaufbau des bürgerschaftlichen Vertrauens von entscheidender Bedeutung seien. „In einer Zeit, in der die Demokratie in Frage gestellt und angegriffen wird, bilden Städte die erste Verteidigungslinie. Wir sind der Ort, an dem die Bürger täglich Demokratie erleben.“ Er verwies auf die Anfang des Jahres verabschiedete „Eurocities Leipzig-Erklärung zur lokalen Demokratie“ als gemeinsames Bekenntnis der Stadtführung, die Bürgerbeteiligung zu stärken, den gleichberechtigten Zugang zu lokalen Institutionen zu gewährleisten und den bürgerschaftlichen Raum zu stärken. „Unsere Verpflichtung ist klar: Wir werden nicht zulassen, dass die lokale Demokratie ausgehöhlt wird“, erklärte der Bürgermeister. Jung betonte außerdem, dass die Städte im nächsten EU-Haushalt berücksichtigt werden müssten: „Wenn es der nächsten Kommission mit der Umsetzung und der Nähe ernst ist, müssen die Städte in den Mittelpunkt ihrer Agenda gestellt werden.“ (Eurocities, 06.06.2025) Ganzer Artikel hier…

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Klimapolitik kann nur erfolgreich sein, wenn sie gesellschaftlich getragen wird. Dafür braucht es glaubwürdige, sozial gerechte und machbare Maßnahmen für alle. Der aktuelle Klima-Akzeptanz-Check der Bertelsmann Stiftung und der Stiftung Klimaneutralität nimmt den klimapolitischen Arbeitsauftakt der neuen Bundesregierung aus Perspektive der gesellschaftlichen Akzeptanz unter die Lupe. Der Grundgedanke einer ambitionierten und gesellschaftlich breit getragenen Klimapolitik liegt darin, allen Mitgliedern der Gesellschaft die Klimaneutralität zu ermöglichen. Aus der empirischen Forschung ist bekannt, dass die gesellschaftliche Akzeptanz für konkrete klimapolitische Maßnahmen maßgeblich durch drei Faktoren bestimmt wird: Die wahrgenommene Wirksamkeit, die wahrgenommene Verteilungsgerechtigkeit und die wahrgenommenen oder erwarteten Auswirkungen einer Maßnahme auf das eigene Leben. Der Koalitionsvertrag und die ersten Wochen im Amt machen deutlich, dass Union und SPD-Lehren aus der Ampel-Politik ziehen wollen – gerade mit Blick auf die Sicherung der gesellschaftlichen Akzeptanz für Klimapolitik. Jedoch droht die klimapolitische Ambition auf der Strecke zu bleiben und die erste zaghafte Kommunikation der Regierung im Kontext von Klimaschutz ist strategisch mindestens bedenklich. Unser neuer Policy Brief analysiert zentrale Elemente der Klimapolitik von Union und SPD im Gebäude- und Mobilitätsbereich vor dem Hintergrund der genannten Akzeptanz-Kriterien und entlang der vier wesentlichen Instrumentenarten des klimapolitischen Werkzeugkastens: Preissignale, Förderung, Infrastruktur und Ordnungsrecht. Die CO₂-Bepreisung bleibt für die neue Regierung ein zentrales Element der Klimapolitik. Gleichzeitig schärft die Koalition die Bedingung, dass CO2-Preise sozial ausgewogen gestaltet werden müssen, um Akzeptanz zu finden. Dieser differenzierte Blick ist ein Fortschritt. Die Risiken stark steigender CO₂-Preise werden anerkannt und Entlastungen (wie die deutliche allgemeine Strompreissenkung) sind geplant. Bei der konkreten Ausgestaltung zielgenauer Entlastungen bleibt sie aber vage. Doch diese sind unbedingt notwendig, um übermäßige Belastungen zu verhindern. In der Förderpolitik planen Union und SPD wichtige Impulse, etwa durch die stärkere Fokussierung auf CO2-Einsparungen bei der Fördermittelvergabe. Auch kündigen sie eine soziale Staffelung von Förderungen an. Allerdings bleiben viele Umsetzungsfragen offen, gerade bei der zielgenauen Unterstützung von Menschen mit wenig Geld. Gleichzeitig sollen Förderungen ausgebaut oder eingeführt werden, die vor allem für wohlhabende Haushalte attraktiv und zugänglich sind. Das Bild ist daher gemischt. Die Infrastrukturinvestitionen und die dahinterliegenden Sondervermögen sind der Lichtblick der neuen Regierungskonstellation: Die Koalition hat die Absicht und die finanziellen Möglichkeiten, starke Akzente beim Ausbau klimafreundlicher Infrastrukturen – etwa bei Bahn und ÖPNV, Ladepunkten und Wärmenetzen – zu setzen. Das kann klimafreundliche Alternativen für große Bevölkerungsteile zugänglich machen und so gesellschaftliche Akzeptanz für die Klimaneutralität steigern. Enttäuschend ist die schwarz-rote Koalition in Bezug auf die Gasnetze, weil keine Strategie für den sozial verträglichen Ausstieg erkennbar ist. Beim Ordnungsrecht agieren Union und SPD mutlos und kurzsichtig. Die Abschaffung bestehender Regeln und Vorgaben (insbesondere des „Heizungsgesetzes“) und die begleitende Kommunikation gefährden Planungssicherheit und kosten Vertrauen. Dabei ist das Ordnungsrecht gerade dort wichtig, wo individuelle Entscheidungen an strukturelle Grenzen stoßen, etwa bei Mietenden. Die Koalition verkennt, dass Ordnungsrecht in der Klimapolitik entgegen seines schlechten Rufs durchaus gesellschaftliche Akzeptanz sichern kann. Insgesamt setzt die neue Bundesregierung stärker auf Ermöglichung statt auf Verteuerung und Verbote – ein Ansatz, der gesellschaftliche Akzeptanz fördern kann. Doch in Sachen Ambition und Tempo lässt die schwarz-rote Koalition deutlich Luft nach oben. Zwar bekennt sie sich zu den ambitionierten Klimazielen für 2030, 2040 und 2045 – doch es bleiben Zweifel, ob die Maßnahmen diesem Anspruch gerecht werden können. Das ist gefährlich, denn letztlich ist eine Klimapolitik, die nur auf (vermeintliche) Akzeptanz schaut und dabei die Klimaziele verfehlt, erst recht nicht erfolgreich. (Bertelsmann-Stiftung, 07.06.2025) Ganzer Artikel hier…

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Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die mittelbare Beteiligung der Stadt Frankfurt an der Mainova WebHouse GmbH gegen das hessische Gemeindewirtschaftsrecht verstößt. Die Stadt ist über ihre Mehrheitsbeteiligung an der Mainova AG indirekt an dem Unternehmen beteiligt, das einen neuen Rechenzentrumscampus im Stadtteil Seckbach errichtet. Geklagt hatte ein privater Rechenzentrumsbetreiber, der sich durch die kommunale Mitwirkung im Wettbewerb benachteiligt sieht. Nach Auffassung des Gerichts ist die Beteiligung der Stadt nicht mit dem Subsidiaritätsgrundsatz gemäß § 121 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 122 Abs. 1 und 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vereinbar. Demnach dürfen Gemeinden wirtschaftlich nur tätig werden, wenn der verfolgte Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch private Anbieter erfüllt werden kann. Diese Voraussetzung sah das Gericht im konkreten Fall nicht als erfüllt an. Die Errichtung und der Betrieb des neuen Rechenzentrumscampus stellen laut Urteil eine wesentliche Erweiterung der bisherigen Tätigkeiten dar, die nicht vom Bestandsschutz gedeckt sei. Besonders kritisch wurde gewertet, dass keine ausreichende Markterkundung stattgefunden habe. Es sei nicht belegt worden, dass keine privaten Anbieter bereit oder in der Lage gewesen wären, das Projekt zu übernehmen. Die Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für andere Kommunen, die eigene Infrastrukturprojekte im Bereich der Digitalisierung anstoßen oder wirtschaftliche Beteiligungen anstreben. Sie verdeutlicht, dass kommunale Aktivitäten im Wettbewerb mit privaten Anbietern besonders sorgfältig zu begründen sind. Vor allem im wachstumsstarken und investitionsintensiven Rechenzentrumssektor müssen Städte und Gemeinden belegen können, dass ein kommunales Engagement tatsächlich erforderlich ist. Kommunen, die vergleichbare Beteiligungen planen oder bereits realisiert haben, sollten das Urteil zum Anlass nehmen, ihre Aktivitäten auf rechtliche Risiken zu überprüfen. Notwendig sind insbesondere eine fundierte Marktanalyse, eine transparente Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen und – im Fall von Erweiterungen – eine Prüfung, ob der Bestandsschutz tatsächlich greift. Vor neuen wirtschaftlichen Engagements empfiehlt sich in jedem Fall eine enge Abstimmung mit der Kommunalaufsicht sowie juristische Beratung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die schriftliche Begründung steht derzeit aus. Die Kammer hat jedoch wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung die Berufung zugelassen. Bis zur abschließenden Klärung im Hauptsacheverfahren bleibt offen, ob sich aus dem Fall über den Einzelfall hinaus verbindliche Maßstäbe ergeben. Dennoch ist die Entscheidung ein deutlicher Hinweis auf die engen Grenzen wirtschaftlicher Betätigung von Kommunen – gerade in dynamischen Märkten mit starkem privatem Wettbewerb. (DEKOM/VG Hessen, 30.05.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die kommunale Wärmeplanung ist ein essenzieller Bestandteil der Wärmewende auf lokaler Ebene. Kommunen stehen vor der Herausforderung, langfristige, nachhaltige Strategien zur Wärme-versorgung zu entwickeln, fossile Brennstoffe zu ersetzen und die Nutzung erneuerbarer Energien zu optimieren. Dabei spielen präzise Planungen, transparente Entscheidungsprozesse und die enge Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Energieversorgern und Bürgern eine Schlüsselrolle. Es ist für Kommunen entscheidend, auf leistungsfähige Softwarelösungen zurückzugreifen, die eine effiziente, datengestützte Planung ermöglichen. Ein Trend, der zunehmend an Bedeutung gewinnt, sind Open-Source-Lösungen, die den Kommunen eine Vielzahl von Vorteilen bieten.

Die Bedeutung der kommunalen Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung umfasst mehrere Schritte: die Analyse des Wärmebedarfs, die Identifikation geeigneter Energiequellen und die Entwicklung von Versorgungskonzepten, die sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvoll sind. Die Herausforderung liegt in der Vielzahl an Daten, die verarbeitet werden müssen, sowie in der Notwendigkeit, verschiedene Szenarien realistisch zu simulieren. Ein weiteres zentrales Thema der Wärmeplanung ist die Transparenz. Bürger, Unternehmen und weitere Akteure müssen die Planungen nachvollziehen können, um Vertrauen in die angestrebten Maßnahmen zu entwickeln. Hier können Open-Source-Softwarelösungen einen entscheidenden Beitrag leisten.

Relevanz von Open-Source-Lösungen für die kommunale Wärmeplanung

Open-Source-Software bietet in der kommunalen Wärmeplanung zahlreiche Vorteile. Besonders hervorzuheben sind die folgenden Aspekte:

Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Da der Quellcode offen einsehbar ist, können alle Beteiligten nachvollziehen, wie Berechnungen und Simulationen durchgeführt werden. Dies schafft Vertrauen und fördert die Akzeptanz der Maßnahmen.

Flexibilität und Anpassungsfähigkeit: Open-Source-Lösungen können an die spezifischen Anforderungen und lokalen Gegebenheiten der Kommune angepasst werden. Die Anpassung an rechtliche Vorgaben oder technische Anforderungen ist dadurch problemlos möglich.

Kosteneffizienz: Da keine Lizenzgebühren anfallen, können besonders kleinere Kommunen von Open-Source-Lösungen profitieren. Dies reduziert die finanziellen Hürden und ermöglicht eine gezielte Investition in die Planung und Umsetzung der Wärmewende.

Interoperabilität: Offene Schnittstellen und Formate erleichtern die Integration mit anderen Systemen und Datenquellen. Dies ermöglicht eine nahtlose Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren und verbessert die Planungssicherheit.

Langfristige Verfügbarkeit: Open-Source-Software ist unabhängig von kommerziellen Anbietern und somit zukunftssicher. Kommunen behalten die Kontrolle über ihre Daten und vermeiden langfristige Bindungen.

Fazit

Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentraler Baustein der Energiewende. Open-Source-Lösungen bieten Kommunen eine effiziente, transparente und kostengünstige Möglichkeit, ihre Wärmeversorgung nachhaltig zu planen. Da dieses Thema zunehmend an Bedeutung gewinnt, werden wir uns in den kommenden Ausgaben ausführlicher mit der Rolle von Open-Source-Lösungen in der kommunalen Wärmeplanung befassen. Ein Blick auf die Technologien von morgen wird entscheidend sein, um die Wärmewende erfolgreich zu gestalten. (DEKOM, 26.05.2025)

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In einem gemeinsamen Appell rufen dreizehn führende Verbände der Wohnungswirtschaft, der Energiebranche, des Handwerks und der Umweltverbände die Bundesregierung dazu auf, endlich „Klarheit für die Wärmewende“ zu schaffen. Anlass sind weiterhin bestehende Verunsicherungen im Markt im Zusammenhang mit der angekündigten Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der öffentlichen Debatte zur künftigen Rolle von Technologien wie der Wärmepumpe. Wörtlich heißt es in dem Appell: „Nur mit schneller Klärung, wie die ‚Abschaffung des Heizungsgesetzes‘ und die Einführung eines überarbeiteten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu verstehen sind, sowie mit Umsetzung einer langfristig verlässlichen Bundesförderung, [können] Sicherheit und Stabilität für alle Marktakteure gewährleistet werden.“ Die unterzeichnenden Verbände fordern vier konkrete Maßnahmen:

Ein Bekenntnis zum Klimaschutz:

„Damit die klimapolitischen Ziele im Gebäudesektor erreichbar werden, muss die Modernisierung des Heizungsbestandes auf Basis von Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer und klimaneutraler Energien in neuen Heizungsanlagen weiter vorangetrieben werden.“

Ein vereinfachtes und transparentes GEG mit 1:1-Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD):

Die Verbände betonen: „Ein langwieriger Gesetzgebungsprozess zur Umsetzung der EPBD wie bei der letzten GEG-Novellierung ist unbedingt zu vermeiden.“

Langfristige Förderung:

„Eine langfristig verlässliche und attraktive Bundesförderung […] schafft die erforderliche nachhaltige und wirksame Investitionssicherheit.“

Abstimmung zwischen GEG und Wärmeplanungsgesetz (WPG):

„Eine bessere Abstimmung zwischen GEG und WPG stellt sicher, dass Synergien in der Planung und Umsetzung der Wärmewende effizient genutzt werden.“

Die Initiative richtet sich insbesondere an die nach dem Regierungswechsel zuständigen Fachministerien: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unter Bundesministerin Katherina Reiche, das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter Bundesministerin Verena Hubertz und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz und nukleare Sicherheit unter Bundesminister Carsten Schneider. Den vollständigen Appell finden Sie hier. (BWP, 22.05.2025) Ganzer Artikel hier…

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Wasser- und Abwasserverbände sind aufgefordert, vollständig offenzulegen, welche Spurenstoffe in welchen Konzentrationen im Abwasser vorkommen. Im Zuge der vom Europäischen Parlament angestrebten neuen Folgenabschätzung der Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) durch die Europäische Kommission, fordert Pharma Deutschland vollständige Informationen über die Spurenstoffe und deren Mengen im kommunalen Abwasser in Deutschland. Hintergrund der Forderung: Das Anfang Mai 2025 veröffentlichte Gutachten des Beratungsunternehmens Ramboll hatte aufgezeigt, dass zentrale Annahmen der Europäischen Kommission über die Zusammensetzung von Spurenstoffen im kommunalen Abwasser einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht standhalten.  Dabei konnten weder Daten identifiziert werden, auf deren Basis absolute Aussagen zur prozentualen Verteilung von Spurenstoffen im kommunalen Abwasser getätigt werden können, noch ließ sich nachvollziehen, dass die Annahme der Europäischen Kommission, nach der 66 Prozent der schädlichen Spurenstoffe im Abwasser von Human-Arzneimitteln stammen, zutrifft. Darüber hinaus liegen in der untersuchten Literatur eindeutige und fundierte wissenschaftliche Belege dafür vor, dass es viele und verschiedene Quellen von Spurenstoffen im kommunalen Abwasser gibt.  Die Fokussierung auf Human-Arzneimittel und Kosmetikprodukte als potenzielle Verursacher wird durch die verfügbaren Studien widerlegt.  Verbände der Wasser- und Abwasserwirtschaft hatten sich im Verlauf der Überarbeitung der Richtlinie für eine strikte Umsetzung der Herstellerverantwortung eingesetzt und sprechen sich trotz einer nachweislich fehlerhaften Datengrundlage gegen eine erneute Überarbeitung aus. So forderte zuletzt die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) die Politik auf, an der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) festzuhalten.  Jörg Wieczorek, Vorstandsvorsitzender von Pharma Deutschland, kritisiert das Vorgehen der Wasser- und Abwasserverbände. „Wir sehen jetzt, dass keine belastbaren Daten von der Kommission vorgelegt wurden. Wer trotz dieser Tatsachen weiterhin darauf pocht, die Richtlinie unverändert stehenzulassen, sollte dafür auch selbst eine vollständige und gute Datenbasis haben. Angesichts der schwerwiegenden Folgen, die eine einseitige finanzielle Belastung der Arzneimittelproduktion für das deutsche Gesundheitssystem, die sichere Arzneimittelversorgung und die Pharmabranche hätte, fordern wir die deutschen Wasser- und Abwasserverbände auf, zu mehr Transparenz in der Debatte beizutragen und ihrerseits eine vollständige Liste der im Abwasser vorhandenen Spurenstoffe vorzulegen.“, so Jörg Wieczorek weiter. (Pharma Deutschland, 20.05.2025) Ganzer Artikel hier…

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On-Premises ist zurück – und das aus gutem Grund
In den letzten Jahren hat die Cloud die IT-Welt dominiert. Skalierbarkeit, Flexibilität und Kosteneffizienz waren überzeugende Argumente für die Verlagerung von Daten und Services in die Cloud-Infrastrukturen großer außereuropäischer Anbieter. Doch die zunehmende geopolitische Unsicherheit sorgt für eine Abkehr von der Cloud, die einst ein Garant für die zuverlässige Aufbewahrung von Daten und die ständige Verfügbarkeit von Services war. Das wachsende Bewusstsein für die eigene digitale Souveränität führt dazu, dass On-Premises-IT wieder an Bedeutung gewinnt. Services und Daten werden nicht mehr in fremde Infrastrukturen ausgelagert, sondern in eigenen Rechenzentren oder auf lokalen Servern verwaltet.

Digitale Souveränität braucht Kontrolle
Digitale Souveränität bedeutet, dass Staaten, Unternehmen und Institutionen die Kontrolle über ihre digitalen Infrastrukturen, Prozesse und Daten behalten. In einem Umfeld, in dem internationale Spannungen zunehmen und sich rechtliche Rahmenbedingungen wie der CLOUD Act oder der AI-Act verschärfen, wird diese Kontrolle zur strategischen Notwendigkeit. Denn nur, wer seine Systeme selbst betreibt – also On-Premises – kann sicherstellen, dass kritische Daten nicht in die falschen Hände geraten oder ausländischen Zugriffsmöglichkeiten ausgesetzt sind.

Datensicherheit statt Datenstreuung
On-Premises-Infrastrukturen ermöglichen eine gezielte Kontrolle über physische und logische Zugriffspunkte. Insbesondere in sensiblen Bereichen wie dem Gesundheitswesen, der kritischen Infrastruktur oder der staatlichen Verwaltung sind Datenschutz und Compliance keine Kann-, sondern Muss-Anforderungen. Durch die zentrale Datenhaltung auf eigener Infrastruktur wird die Transparenz erhöht und das Risiko unerwünschter Datenabflüsse reduziert.

Auch Cybersecurity gehört in eigene Hände
Ein besonders sensibler Bereich ist die IT-Sicherheit. Wer ernsthaft digitale Souveränität anstrebt, muss auch die Systeme zur Cyberabwehr selbst betreiben. Die Steuerung von Sicherheits-architekturen, Intrusion Detection oder Log-Analyse sollte nicht in die Hände externer Cloud-Dienstleister gelegt werden – insbesondere nicht, wenn diese aus Drittstaaten stammen oder selbst potenziellen Zugriffen unterliegen. Nur bei lokal betriebener Cybersicherheit ist sichergestellt, dass keine unbemerkten Hintertüren existieren, keine sensiblen Angriffsprotokolle abfließen und keine Entscheidungen über Reaktionszeiten oder Eskalationsprozesse außerhalb der eigenen Verantwortung getroffen werden.

Hinweis: Kommunen und öffentliche Einrichtungen können hierbei auf spezialisierte IT-Security-Anbieter wie Enginsight zurückgreifen, die umfassende Sicherheitslösungen „Made in Germany“ anbieten. Enginsight vereint Monitoring, Angriffserkennung und Schwachstellenanalyse in einer Plattform – vollständig On-Premises oder in sicherer, DSGVO-konformer Umgebung. Einblicke und Austausch bietet der IT Security Kundentag 2025 von Enginsight am 12. Juni 2025 in der PreZero Arena der TSG Hoffenheim in Sinsheim statt: www.enginsight.com/de/it-security-tag-2025

IT-Sicherheit ist ein strategisches Element der unternehmerischen und staatlichen Resilienz – und gehört deshalb nicht ausgelagert, sondern integriert, nachvollziehbar und souverän betrieben.

Europäische Perspektive: Eigenständigkeit statt Abhängigkeit
Europa hat erkannt, dass die technologische Abhängigkeit von außereuropäischen Cloud-Anbietern ein strategisches Risiko darstellt. Initiativen wie GAIA-X oder die European Cloud Federation unterstreichen das Ziel, eine eigenständige, sichere und vertrauenswürdige digitale Infrastruktur zu schaffen. On-Premises-Lösungen sind hierfür ein wichtiger Baustein.

Fazit
On-Premises ist kein Rückschritt, sondern ein Schritt in Richtung strategischer Unabhängigkeit. In einer Welt, in der technologische Souveränität und Sicherheit zunehmend zu entscheidenden Standortfaktoren werden, sind lokal kontrollierte IT-Strukturen ein äußerst wertvolles Gut. (enginsight/DEKOM, 26.05.2025) Mehr Infos hier…

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Die Anforderungen an kommunale Verwaltungen steigen kontinuierlich – neue gesetzliche Vorgaben, die fortschreitende Digitalisierung sowie der Anspruch an eine moderne Bürgerkommunikation fordern Fachkenntnis und Anpassungsfähigkeit auf allen Ebenen. Um dem wachsenden Weiterbildungsbedarf gerecht zu werden, hat der kommunale Bildungspartner Cogniport seinen Schulungskatalog umfassend überarbeitet. Im Zentrum der Neuausrichtung steht eine klarere Strukturierung der Schulungsangebote. Rückmeldungen aus der Praxis hatten gezeigt, dass die bisherige Gliederung in Kategorien nicht immer selbsterklärend war und die Suche nach passenden Formaten erschwerte. Mit der neuen Kategorisierung orientiert sich das Angebot nun deutlich stärker an den typischen Aufgabenfeldern kommunaler Verwaltungen. Themen wie Künstliche Intelligenz und Digitalisierung, Personalwesen, Ratsinformation oder Verkehr und Ordnung sind künftig eindeutiger zugeordnet. Damit sollen relevante Angebote schneller auffindbar sein, ein gezielter Vergleich ähnlicher Schulungen erleichtert werden und Schulungsverantwortliche in den Verwaltungen eine deutlich verbesserte Nutzerführung erhalten. Parallel zur strukturellen Optimierung entwickelt Cogniport auch seine digitale Schulungsplattform acadeMe weiter. Geplant sind unter anderem erweiterte Filterfunktionen, eine Merkliste sowie eine Buchungsübersicht für zentrale Verwaltungsbuchungen. Ziel ist eine benutzerfreundliche Lösung, die insbesondere auch für Schulungsverantwortliche eine effektive Organisation team- oder fachbereichsbezogener Fortbildung ermöglicht. Auch inhaltlich wird das Schulungsportfolio erweitert. Im Fokus stehen dabei aktuelle und praxisrelevante Themen wie der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung. In Kooperation mit der regio iT bietet Cogniport in Kürze zwei neue Schulungen an: eine Einführung in Grundlagen, Potenziale und Anwendungsfelder von KI sowie ein Aufbauangebot zum gezielten Einsatz von Prompting-Techniken. Weitere innovative Formate entstehen in Zusammenarbeit mit der ML Gruppe. Cogniport versteht seinen Schulungskatalog als dynamisches Angebot, das sich kontinuierlich an den Bedürfnissen kommunaler Nutzerinnen und Nutzer orientiert. Rückmeldungen aus der Praxis sind ausdrücklich erwünscht und fließen direkt in die Weiterentwicklung ein. (cogniport, 23.05.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die Ladeinfrastruktur gilt als Flaschenhals für den Hochlauf der Elektromobilität. Um Planungsprozesse zu beschleunigen, regulatorische Hemmnisse abzubauen und die Interessen der Branche gebündelt zu vertreten, hat sich am 7. Mai 2025 der neue Verband charGER – Verband für Ladeinfrastruktur e. V. gegründet. Zu den Gründungsmitgliedern zählen mehr als 20 führende Unternehmen aus allen Bereichen der Wertschöpfungskette – von Software und Backend-Systemen über Hardware und Betrieb bis hin zu Stadtwerke-Kooperationen. Ziel des Verbands ist es, den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland deutlich zu vereinfachen, zu beschleunigen – und Kommunen dabei gezielt zu unterstützen. Welche Hürden hemmen aktuell den Infrastrukturausbau? Wo setzt der neue Verband politisch an? Und wie will charGER Kommunen konkret unterstützen? DEKOM hat bei Constantin Schwaab, stellvertretender Vorsitzender des Verbands und CEO des Ladeinfrastrukturunternehmens Wirelane, nachgefragt.

Herr Schwaab, warum wurde charGER als neuer Verband für Ladeinfrastruktur gegründet?

Weil das Thema Ladeinfrastruktur heute zu komplex ist, um es nur als Randaspekt bestehender Energie- oder Mobilitätsverbände mitzudenken. Der Hochlauf der Elektromobilität hängt wesentlich vom Infrastrukturausbau ab – und dieser stockt. Unsere Mitglieder – vom Softwareanbieter über Stadtwerke-Verbundplattformen bis hin zu Hardware-, Installationsfirmen und Betreiber, sogenannte „Charge Point Operator“ – haben jahrelange Erfahrung. Gemeinsam wollen wir den Ausbau beschleunigen, kosteneffizienter machen und der Politik praxisnahe Vorschläge unterbreiten.

Welche politischen Forderungen stellen Sie aktuell in den Vordergrund?

Erstens brauchen wir eine zentrale, digitale Informationsplattform zu verfügbaren Kapazitäten im Stromnetz, um die Netzanschlussverfahren zu vereinfachen, quasi ein Google Maps für Stromnetze. Heute sind über 800 Netzbetreiber aktiv, mit völlig unterschiedlichen Verfahren – das ist für Anbieter kaum planbar. Zweitens wollen wir die THG-Quote reformieren, damit sie wieder als marktwirtschaftliches Förderinstrument funktioniert. Drittens setzen wir uns für die konsequente Entflechtung ein: Netzbetreiber sollen Ladeinfrastruktur nicht selbst betreiben, um fairen Wettbewerb zu gewährleisten – wie es das EU-Recht ohnehin verlangt.

Wie unterstützen Sie konkret Städte und Gemeinden beim Ausbau?

Kommunen spielen eine Schlüsselrolle – aber gerade kleinere Verwaltungen stoßen schnell an Grenzen. Deshalb haben wir einen über 60-seitigen Leitfaden entwickelt, der rechtssicher und praxisnah durch alle Projektphasen führt: von der Sondernutzung über Ausschreibungsfragen bis zur Umsetzung. Der Leitfaden ist modular aufgebaut und kostenfrei verfügbar – damit Projekte vor Ort nicht an Bürokratie oder Unsicherheit scheitern, sondern ins Rollen kommen. (DEKOM/charGER, 26.05.2025/07.05.2025) Mehr Infos hier…

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Der Einkauf von Waren und Dienstleistungen zählt zu den alltäglichen Verwaltungsaufgaben in Städten, Gemeinden und Landkreisen. Doch viele Prozesse laufen noch manuell: mit Bestellformularen, Katalogen und telefonischer Rücksprache. Mit der fortschreitenden Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung geraten diese Abläufe zunehmend unter Druck. Digitale Einkaufsplattformen, die auf landesweiter oder regionaler Ebene organisiert sind, bieten eine Alternative – und gewinnen spürbar an Bedeutung. Das Grundprinzip: Produkte und Dienstleistungen, die Kommunen regelmäßig benötigen – von Büromaterial über EDV bis hin zu Reinigungs- oder Kita-Bedarf –, werden vergabekonform über zentrale Rahmenverträge ausgeschrieben. Anschließend können Kommunen diese Leistungen über eine zentrale Plattform abrufen. Der Bestellprozess orientiert sich dabei an gängigen Webshop-Strukturen: klar strukturiert, benutzerfreundlich und transparent. Für Kommunen bietet dieses Modell handfeste Vorteile. Der Verwaltungsaufwand sinkt, die Ausschreibungspflicht entfällt beim Abruf aus bestehenden Rahmenverträgen, und durch die Bündelung entsteht oft eine bessere Preisgestaltung. Hinzu kommt: Gerade kleinere Kommunen profitieren von standardisierten Einkaufswegen und klaren rechtlichen Rahmenbedingungen. Trotz der Vorteile bleiben Herausforderungen: Die Anbindung an die Plattform erfordert interne Vorbereitung – technisch wie organisatorisch. Auch die Einbindung in bestehende Verwaltungsprozesse, etwa die Rechnungsprüfung oder Genehmigungsvorbehalte, muss individuell abgestimmt werden. Hinzu kommt, dass nicht alle Bedarfe sinnvoll über zentrale Plattformen abgebildet werden können – insbesondere bei projektbezogenen oder baunahen Ausschreibungen. Rechtlich bedeutsam ist zudem der Umgang mit Plattformen von Drittanbietern oder spezialisierten Systemlieferanten. Solche Modelle bieten zwar eine größere Sortimentsbreite, sind aber häufig nicht ohne Weiteres mit dem Vergaberecht vereinbar. Auch bei der Integration von Nachhaltigkeitskriterien oder der Umsetzung der E-Rechnungspflicht stoßen Plattformlösungen teils an technische oder gesetzliche Grenzen. Trotzdem zeigt sich: Die kommunale Einkaufsplattform ist mehr als nur ein Beschaffungswerkzeug – sie ist Teil einer umfassenderen Verwaltungsmodernisierung. In Rheinland-Pfalz wie auch in Nordrhein-Westfalen setzen Landesverbände gezielt auf Plattformmodelle, um ihre Mitglieder bei der Professionalisierung des Einkaufs zu unterstützen. Mit ihnen entsteht zugleich ein digitaler Standard, der sich weiterentwickeln lässt – etwa um Nachhaltigkeitscores, Budgetsteuerung oder automatisierte Rechnungsprüfung. Zwei aktuelle Beispiele aus der Praxis finden Sie im Anschluss: Simon Layher von der Kommunalberatung RLP erläutert das Modell „Kommunales Kaufhaus Rheinland-Pfalz“. Andreas Pokropp von der Kommunal Agentur NRW berichtet aus Nordrhein-Westfalen. (DEKOM, 26.05.2025) Mehr Infos zur Kommunalberatung RLP hier…     Mehr Infos Kommunalagentur NRW hier…

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Simon Layher von der Kommunalberatung RLP über das Kommunale Kaufhaus Rheinland-Pfalz.

Digitale Einkaufsplattformen gelten als strategischer Schlüssel zur Modernisierung der kommunalen Beschaffung. In Rheinland-Pfalz wurde mit dem „Kommunalen Kaufhaus“ ein Modell etabliert, das diesen Anspruch bereits in der Praxis einlöst. Die Plattform ermöglicht es Kommunen, vergabekonform und effizient auf ausgeschriebene Rahmenverträge zuzugreifen – und zwar digital, zentral und standardisiert. Was das System leistet, welche Herausforderungen bestehen und wohin die Entwicklung geht, erläutert Simon Layher, Referent beim Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz und Ansprechpartner für das Kommunale Kaufhaus, im Interview mit dem Deutschen Kommunalinformationsdienst.

Herr Layher, was ist das Kommunale Kaufhaus Rheinland-Pfalz – und wie funktioniert es?

Das Kommunale Kaufhaus ist eine zentrale Onlineplattform, über die Kommunen in Rheinland-Pfalz vergabekonform einkaufen können – vom Büromaterial über Kita-Bedarf bis hin zu technischen Komponenten. Ursprünglich innerhalb einer Verwaltung initiiert, entstand es aus dem Bedarf heraus, dezentrale, ineffiziente Beschaffungswege zu bündeln. Heute ähnelt das System einem kommunalen Amazon: Kommunen loggen sich ein, wählen aus ausgeschriebenen Rahmenverträgen Produkte aus und bestellen direkt. Die Plattform wird durch einen prozentualen Aufschlag auf den Umsatz finanziert, ohne zusätzliche Gebühren für die Kommunen. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine einmalige technische Anbindung.

Welche Vorteile bringt das System – und wo liegen aktuell die Herausforderungen?

Kommunen profitieren von standardisierten Prozessen, transparenten Konditionen und erheblicher Zeitersparnis. Gleichzeitig vereinfacht die Plattform die Umsetzung vergaberechtlicher Vorgaben. Allerdings stoßen wir bei der Digitalisierung an Grenzen – etwa bei der verpflichtenden E-Rechnung. Viele Kommunen und Lieferanten sind technisch oder organisatorisch noch nicht vollständig umgestellt. Wir bieten digitale Lösungen zwar an, können sie aber nicht erzwingen. Auch die Produktkataloge erfordern laufende Pflege: Nicht alle Bedarfe lassen sich sinnvoll über Rahmenverträge abdecken, insbesondere im baunahen Bereich. Daher konzentrieren wir uns künftig stärker auf Produktgruppen mit hoher Nachfrage.

Wie geht es weiter? Welche nächsten Schritte planen Sie?

Ein zentrales Zukunftsthema ist Nachhaltigkeit. Gemeinsam mit unseren Partnern entwickeln wir derzeit ein ESG-Scoring-System, das die ökologische und soziale Bewertung von Produkten direkt in der Plattform sichtbar machen soll. Ziel ist es, nachhaltige Beschaffungspraxis einfacher umzusetzen. Parallel erwarten wir Rückmeldungen zur neuen E-Rechnungspflicht über den zentralen Rechnungseingang des Landes – ein Thema, das viele Kommunen und Lieferanten aktuell beschäftigt. Insgesamt arbeiten wir weiter daran, Prozesse zu digitalisieren und Kommunen bei der Transformation zu unterstützen – auch über die Plattform hinaus. Vielen Dank.  (DEKOM/Kommunalberatung RLP, 26.05.2025)Mehr Infos hier…

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Andreas Pokropp von der Kommunal Agentur NRW über das Katalogeinkaufssystem der KoPart.Nicht nur in Rheinland-Pfalz, auch in Nordrhein-Westfalen setzen Kommunen zunehmend auf zentrale Einkaufsplattformen. Die Kommunal Agentur NRW unterstützt Städte, Gemeinden und Kreise bei der Einführung standardisierter, digitaler Beschaffungslösungen – mit dem Ziel, Verwaltungsaufwand zu senken und Vergaberechtskonformität sicherzustellen. Im Kurzinterview erläutert Andreas Pokropp, Bereichsleiter Zentrale Vergabestelle, wie das nordrhein-westfälische Modell funktioniert, worauf Kommunen achten sollten – und warum Digitalisierung und rechtssichere Rahmenverträge kein Widerspruch sein müssen.

Herr Pokropp, was ist das Besondere an Ihrem elektronischen Katalogeinkauf für Kommunen – und wie unterscheidet sich dieser vom klassischen Online-Shopping?

Der elektronische Katalogeinkauf der KoPart ist speziell für die Bedarfe von Kommunalverwaltungen konzipiert. Anders als bei öffentlichen Marktplätzen, die man vor allem aus dem privaten Bereich kennt, handelt es sich um ein webbasiertes Beschaffungssystem mit integrierten Rahmenverträgen, die rechtssicher und vergabekonform abgeschlossen wurden. Kommunen können innerhalb dieses Systems ihre Budgets, Genehmigungsvorbehalte und Prozesse abbilden – das sorgt für Effizienz, Transparenz und Kostenkontrolle.

Welche konkreten Vorteile hat eine Kommune, wenn sie der KoPart beitritt und den Katalogeinkauf nutzt?

Mitglieder profitieren von gebündelten Ausschreibungen, was zu erheblichen Preisersparnissen führen kann – beispielsweise über 66 % im Bereich Bürobedarf. Gleichzeitig sparen Mitarbeitende wertvolle Zeit, da keine eigenen Ausschreibungen erforderlich sind. Das System dokumentiert zudem automatisch alle Bestellungen, was Controlling und die Einhaltung von Statistikpflichten erheblich erleichtert.

 Wie gelingt der Einstieg für interessierte Kommunen, und welche Rolle spielt das Vergaberecht?

Der Beitritt zur KoPart erfolgt nach einem Ratsbeschluss und einer Anzeige bei der Kommunalaufsicht. Anschließend kann die Kommune als Mitglied sofort auf das System des elektronischen Katalogeinkauf zugreifen. Das Vergaberecht ist vollständig berücksichtigt: Die KoPart schreibt sämtliche Rahmenverträge produktneutral und rechtskonform aus. Durch das Genossenschaftsmodell kann jede Mitgliedskommune auf die Verträge zugreifen, ohne eigene Verfahren durchführen zu müssen. (DEKOM/Kommunalagentur NRW, 26.05.2025) Ganzer Artikel hier…

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In Deutschland erzielen nicht etwa die Millionenstädte das höchste Bruttoinlandsprodukt je Einwohner, sondern zum Teil deutlich kleinere Wirtschaftszentren. Ihr Erfolg ist oft an die Performance einzelner Unternehmen gekoppelt – was Risiken birgt. Schönheit liegt bekanntlich im Auge des Betrachters – dementsprechend lässt sich keine objektive Aussage darüber treffen, welche Stadt in Deutschland die ansehnlichste ist. Mit Fakten unterlegen lässt sich dagegen die wirtschaftliche Stärke. Als Maßstab dafür dient das Bruttoinlandsprodukt (BIP) je Einwohner. Der deutsche Spitzenreiter ist Wolfsburg. Die Autostadt erreichte im Jahr 2022 – neuere Zahlen liegen nicht vor – mit einer Wirtschaftsleistung von fast 146.000 Euro pro Kopf den höchsten Wert aller deutschen Städte. Das ist für die Stadt aber nur auf den ersten Blick ein Grund zur Freude. Denn in den vergangenen Jahren hat Wolfsburg als einzige Stadt der Spitzengruppe an Wirtschaftsleistung eingebüßt. Gegenüber 2019 – dem Jahr vor dem coronabedingten Einbruch – ging das BIP je Einwohner hier um nominal rund ein Viertel zurück. Der Abschwung liegt vor allem daran, dass Wolfsburgs wirtschaftliche Situation als Sitz des Stammwerks von Volkswagen untrennbar mit dem Schicksal des Autobauers verbunden ist. Was in guten Zeiten in einer immensen Wirtschaftskraft resultiert, führt nun dazu, dass die Stadt die Umsatzprobleme des Unternehmens deutlich zu spüren bekommt. Entsprechend ist auch der Vorsprung auf das zweitplatzierte Ingolstadt geschrumpft, das zwar seine Wirtschaftskraft in erster Linie der VW-Tochter Audi verdankt, aber nicht ganz so stark an den Konzern gekoppelt ist wie Wolfsburg. Zudem treffen die rückläufigen Geschäfte des Autobauers besonders die Kernmarke und damit die VW-Zentrale in Niedersachsen, die dadurch größere Auslastungsschwierigkeiten hat. Das höchste Bruttoinlandsprodukt pro Kopf aller deutschen Städte hatte im Jahr 2022 Wolfsburg mit fast 146.000 Euro. Auf den Plätzen zwei und drei folgen Ingolstadt und Coburg. Den mit Abstand größten Sprung aller deutschen Städte macht Mainz auf Rang vier; die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt hat ihr BIP je Einwohner im Vergleich zu 2019 fast verdoppelt. Der Grund für den steilen Aufstieg ist das dort ansässige Pharmaunternehmen BioNTech, das während der Coronapandemie mit dem eigenen weltweit genutzten Impfstoff für jede Menge Wertschöpfung sorgte. Dass die Städte in Deutschland oft von den Erfolgen einzelner Unternehmen profitieren, zieht sich wie ein roter Faden durch die Top Ten: Erlangen mit Siemens und dessen Medizintechniktochter Siemens Healthineers, Stuttgart mit Mercedes-Benz und Porsche, Coburg mit der HUK-Versicherungsgruppe. Schweinfurt auf Rang sieben erzielt seine Wirtschaftsleistung hauptsächlich durch den Maschinenbau und die stark vertretene Autozuliefererbranche, Regensburg einen Platz dahinter ist ein wichtiger Sitz der bayerischen Metall- und Elektro-Industrie und Nutznießer vieler Einpendler – also Arbeitnehmer, die nicht in der Stadt wohnen, aber dort arbeiten und die Wirtschaftsleistung nach oben treiben. Die bayerische Landeshauptstadt München, Hauptsitz von BMW und Heimat einer technologiestarken und Start-up-freundlichen Wirtschaft, schrammt mit einem BIP je Einwohner von rund 93.000 Euro auf Platz elf nur knapp an den Top Ten vorbei. Wie gut der Großraum München insgesamt wirtschaftlich aufgestellt ist, verdeutlicht eine andere Zahl:  Wenn er eine Stadt wäre, käme der Landkreis München mit einem BIP pro Kopf von rund 131.000 Euro im Ranking an dritter Stelle. Kein anderer deutscher Landkreis erreicht nur annähernd einen ähnlich hohen Wert. Im Gegensatz zu den Speckgürteln anderer Großstädte, die meist überwiegend aus Wohngebieten bestehen, ist das Münchener Umland sehr wirtschaftsstark. Am unteren Ende des Rankings tummelt sich eine ganze Reihe von Kommunen aus dem Ruhrgebiet, unter den zehn wirtschaftsschwächsten deutschen Städten finden sich mit Bottrop, Herne, Oberhausen und Hamm gleich vier aus der Metropolregion. Das deutschlandweite Schlusslicht liegt allerdings im Norden: Delmenhorst, das in erster Linie ein Wohnvorort von Bremen ist, kommt gerade mal auf ein Bruttoinlandsprodukt je Einwohner von rund 26.000 Euro. Und Berlin? Wer die deutsche Hauptstadt sucht, wird in der Mitte des Rankings fündig. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, in denen die Hauptstadt einen großen positiven Effekt auf das allgemeine Bruttoinlandsprodukt hat, ist Berlin nicht besonders wirtschaftsstark und liegt mit einem BIP von rund 49.200 Euro je Einwohner nur knapp über dem Bundesdurchschnitt. Aber die größte deutsche Metropole holt auf: Während das bundesweite BIP pro Kopf von 2019 bis 2022 nominal um gut 11 Prozent wuchs, legte es in Berlin trotz der Dämpfer im Start-up-Markt während der Coronapandemie um 14 Prozent zu. (IWD, 22.05.2025) Ganzer Artikel hier…

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