Mittwoch, September 3, 2025
Newsletter Ausgabe: 21. Juli 2025

Auch wenn der Juli vielerorts sprichwörtlich ins Wasser gefallen ist, sehen sich die kommunalen Wasserversorger in Deutschland zunehmend mit den Folgen von Hitze und Trockenheit konfrontiert. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) unter 127 kommunalen Wasserversorgern. Der Druck auf die Systeme wächst – und mit ihm der Handlungsbedarf. „Die kommunale Wasserwirtschaft ist der Herausforderung gewachsen, aber die Belastung nimmt zu“, sagt Karsten Specht, VKU-Vizepräsident. Fast die Hälfte der befragten Unternehmen berichten von einer steigenden Nachfrage in Hitzeperioden (45 Prozent). Gut ein Viertel hatte in den vergangenen Jahren bereits zeitweise mit infrastrukturellen (16 Prozent) oder ressourcenseitigen Engpässen (13 Prozent) zu kämpfen. Besonders in Regionen mit knappen Wasserressourcen oder Infrastruktur, die nicht auf derartige Nachfragespitzen ausgelegt wurde, könnte es im Sommer zu zeitweisen Engpässen in der Versorgung kommen. „Unsere Infrastruktur ist gut in Schuss und wurde zu großen Teilen in Zeiten geplant und gebaut, in der andere Regenmengen, Temperaturen und Nachfragespitzen üblich waren. Dadurch kann es in Hitzeperioden örtlich und temporär zu Engpässen kommen“, so Specht. Langfristig erwarten zwei Drittel der Befragten eine moderate (57 Prozent) bis deutliche Zunahme von Engpässen (18 Prozent). Vielerorts waren und sind Nutzungsbeschränkungen bereits Realität: Rund 25 Prozent der Unternehmen berichten von behördlichen Auflagen oder Nutzungseinschränkungen. Fast jedes zweite Unternehmen geht während anhaltender Hitzeperioden verstärkt auf die Kundinnen und Kunden zu und ruft zu einem sorgsamen Umgang mit Wasser auf. Damit sollen Überlastungen verhindert werden. „Durch den Klimawandel rechnen wir mit häufigeren Hitze- und Dürreperioden. Daran müssen wir uns anpassen“, erklärt Specht. Die Unternehmen reagieren: Sie setzen auf Kooperationen, Infrastrukturmaßnahmen und Kommunikation mit Großabnehmern und Kundinnen und Kunden. Besonders häufig genannt wurden u.a. Investitionen in die Anpassung der Infrastruktur. Um die Wasserversorgung langfristig zu sichern, braucht es laut VKU jedoch auch politische Unterstützung: Am häufigsten wird der Vorrang für die öffentliche Wasserversorgung bei Nutzungskonflikten genannt. Zudem sollten Planungs- und Genehmigungsverfahren für Klimaanpassungsmaßnahmen vereinfacht und Fördermittel für den Umbau zu einer klimaresilienteren Infrastruktur bereitgestellt werden, damit Entgelte bezahlbar bleiben. In puncto Fördermittel für den Umbau zur klimaresilienten Infrastruktur hofft der VKU auf Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastrukturinvestitionen. Ländern und Kommunen dürfen zwar ihren Anteil am 100 Milliarden Sondervermögen auch für Investitionen in die Wasserwirtschaft nutzen. Diese Klarstellung hat die kommunale Wasserwirtschaft im bisherigen Verfahren bereits erreicht. Aber eine solche Regelung fehlt noch im Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) des Bundes. Hier fordert der VKU, dass der Bundestag nachjustiert und auch die Wasserwirtschaft im Sondervermögen des Bundes explizit berücksichtigt. „Die kommunale Wasserwirtschaft ist vorbereitet und macht ihre Hausaufgaben. Zuverlässige Versorgung ist unser Job und den nehmen wir auch unter schwieriger werdenden Rahmenbedingungen ernst. Aber dafür braucht es die richtigen Rahmenbedingungen von der Politik, damit unsere Wasserversorgung auch in Zukunft sicher und bezahlbar bleibt.“, so Specht. (VKU, 18.08.2025) Ganzer Artikel hier…

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Auch dieser Sommer hat wieder gezeigt, wie stark anhaltende Hitzeperioden die Menschen in Städten und Gemeinden belasten. Temperaturen über 30 Grad treten inzwischen regelmäßig auf und wirken sich unmittelbar auf Gesundheit und Wohlbefinden aus. Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Kinder und Personen mit Vorerkrankungen. Kommunen stehen daher unter akutem Handlungsdruck, ihre öffentliche Infrastruktur an diese Bedingungen anzupassen. Ein zentraler Baustein dabei: der gesicherte Zugang zu sauberem Trinkwasser im öffentlichen Raum. Längere und intensivere Hitzeperioden führen zu mehr Dehydrierungen, Kreislaufproblemen und zusätzlichen Rettungseinsätzen. Gleichzeitig erwarten Bürgerinnen und Bürger, dass öffentliche Räume auch unter Extremwetterbedingungen sicher und attraktiv bleiben. Ohne entsprechende Vorkehrungen steigt das Gesundheitsrisiko, und es drohen negative Auswirkungen auf das städtische Leben und die Aufenthaltsqualität.

Die Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser an frei zugänglichen Orten ist Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Mit der Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie wurde die Bedeutung dieser Aufgabe nochmals hervorgehoben. Leitungsgebundene Trinkwasserbrunnen können helfen, gesundheitliche Risiken zu verringern, die Aufenthaltsqualität zu steigern und zugleich zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele beizutragen.

Trinkwasserbrunnen können flexibel in das Stadt- und Ortsbild integriert werden. Geeignete Standorte sind Marktplätze, Fußgängerzonen, Parks, Sportanlagen, Wander- und Radwege sowie Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs. Auch in der Nähe von Schulen, Kindergärten oder Senioreneinrichtungen leisten sie einen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge. Damit verbinden Kommunen Gesundheits- und Klimaschutz mit einer sichtbaren Aufwertung öffentlicher Räume.

Eine praxisbewährte Umsetzung bietet EBERO FAB in Zusammenarbeit mit dem Trinkwasserspezialisten BEULCO. Die Brunnen sind leitungsgebunden, für den dauerhaften Einsatz im öffentlichen Raum konstruiert und erfüllen die Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Sie bestehen aus trinkwassergeeigneten Materialien, sind gegen Vandalismus und Witterungseinflüsse geschützt und verfügen über barrierefreie Bedienelemente wie ergonomische Höhe, Brailleschrift und gut lesbare Beschriftung.

Hygienische Details wie ein Berührungsschutz am Auslaufhahn, isolierte Leitungen und die Möglichkeit zur Spülung sichern die Wasserqualität dauerhaft. Eine Serviceklappe erleichtert Wartung sowie Auf- und Abbau – auch für einen saisonalen Betrieb. Das schlichte, funktionale Design ermöglicht eine unauffällige Integration ins Stadtbild.

Vor der Installation ist die Abstimmung mit dem zuständigen Wasserversorger erforderlich. Nach dem Anschluss an das Trinkwassernetz muss vor Inbetriebnahme die Genehmigung des Gesundheitsamtes vorliegen. Dieses führt auch im laufenden Betrieb regelmäßige Wasserproben durch. Ergänzend sind Eigenkontrollen empfehlenswert, um den hygienischen Betrieb dauerhaft sicherzustellen. DEKOM, 20.08.2025 Mehr Infos hier…

Über EBERO FAB
EBERO FAB ist ein spezialisierter Anbieter für die Beschaffung und Logistik von Produkten und Lösungen im Bereich kommunaler Infrastruktur. Das Unternehmen unterstützt Städte, Gemeinden und kommunale Betriebe bei der Auswahl, Bereitstellung und Umsetzung praxisgerechter Technologien – von der Planung bis zur operativen Umsetzung – in enger Zusammenarbeit mit etablierten Partnern.

Über BEULCO
BEULCO ist ein deutscher Hersteller von Systemlösungen für die Trinkwasserversorgung mit Sitz in Attendorn (Nordrhein-Westfalen). Das Unternehmen entwickelt und produziert langlebige Produkte aus hochwertigen Werkstoffen, die auf Sicherheit, Hygiene und Nachhaltigkeit ausgerichtet sind. Zum Portfolio zählen unter anderem Armaturen, Verbindungssysteme und Lösungen für den Betrieb leitungsgebundener Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum.

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Wie sich das in der Praxis umsetzen lässt, zeigt das Beispiel der schleswig-holsteinischen Gemeinde Stapel. Dort wurde mit Unterstützung von EBERO FAB und BEULCO ein Trinkwasserbrunnen am Eiderstrandbad installiert – als gemeinschaftlich gestemmtes Projekt von Kommune, Wirtschaft und lokalem Handwerk. Wir haben bei Bürgermeister Jörg Lundelius nachgefragt.

DEKOM: Herr Lundelius, wie kam es zur Idee, einen Trinkwasserbrunnen am Eiderstrandbad aufzustellen?

Lundelius: Die Initiative kam von EBERO FAB, die ja mit einem Betriebsstandort in Stapel vertreten sind. Der Standortleiter Uwe Galbiers hat den Kontakt hergestellt und gefragt, ob wir uns einen Trinkwasserbrunnen am Eiderstrand vorstellen könnten – als Beitrag zur Aufenthaltsqualität und als praktische Hilfe bei Hitze. Das fanden wir sofort sinnvoll und haben das Projekt gemeinsam mit BEULCO und dem regionalen Brunnenbauer H. Iwers & Sohn schnell umgesetzt.

DEKOM: Was genau ist das Eiderstrandbad – und warum war das der richtige Ort?

Lundelius: Das Eiderstrandbad ist eine Naturbadestelle mit kleinem Hafen, Spiel- und Sportbereichen, Beachvolleyballfeld und Sanitäranlagen. An schönen Tagen sind hier schnell 200 bis 300 Menschen unterwegs – für unsere eher kleine Gemeinde ist das ein zentraler Treffpunkt. Da passt ein frei zugänglicher Trinkwasserbrunnen hervorragend ins Bild – gerade mit Blick auf Tourismus, Klimaanpassung und Gesundheitsvorsorge.

DEKOM: Wie aufwendig war die Umsetzung für die Gemeinde?

Lundelius: Tatsächlich sehr unkompliziert. Ich bin selbst gelernter Netzmeister im Bereich Trinkwasser und habe direkt gesehen: Das geht schnell, wenn man gute Partner hat. BEULCO, EBERO FAB und der regionale Rohrleitungsbauer haben das als Gemeinschaftsaktion gestemmt – als Spende und im besten Sinne für unsere Bürgerinnen und Bürger. Das zeigt auch: Wenn das Verhältnis zwischen Gemeinde und lokaler Wirtschaft stimmt, dann lässt sich viel auf kurzem Weg bewegen.

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Die Stadtwerke Steinburg gehen gemeinsam mit Iptor multiflex und T3E Logistik neue Wege im Material- und Prozessmanagement. In einem umfassenden Digitalisierungsprojekt haben die Stadtwerke, die Teile der Kreise Steinburg und Dithmarschen in Schleswig-Holstein mit Strom und Wärme versorgen, ihre Lager- und Bestellprozesse grundlegend modernisiert.

Kernstück des Vorhabens ist die Integration des bisherigen papiergestützten Bestellwesens in den mx.Webshop von Iptor multiflex – verbunden mit einer engen Verzahnung der technischen und kaufmännischen Systeme sowie einer zentralen Disposition. Materialien können nun auftragsbezogen direkt von der Baustelle digital bestellt und passgenau kommissioniert werden. Die logistische Abwicklung übernimmt T3E Logistik, ein Tochterunternehmen von EBERO FAB.

Die Vorteile liegen auf der Hand: weniger Verwaltungsaufwand, mehr Transparenz, höhere Versorgungssicherheit – und laut Marc Flindt (Leiter Planung und Projektierung) eine spürbare Entlastung für Bauleiter und Monteure. Nahezu 95 Prozent der Materialabrufe erfolgen inzwischen digital.

Im Gespräch mit DEKOM erläutert Geschäftsführer René Quurk, wie die konsequente Digitalisierung zur Standardisierung beigetragen hat, welche Rolle interne Kompetenzen und externe Partner gespielt haben – und warum das Modell für andere Stadtwerke interessant sein könnte.

DEKOM: Herr Quurk, Sie haben das Material- und Prozessmanagement bei den Stadtwerken Steinburg grundlegend neu aufgestellt. Was war der Auslöser?

René Quurk: Als ich bei den Stadtwerken Steinburg angefangen habe, war schnell klar: Die Prozesse im Lager- und Baustellenmanagement waren veraltet und ineffizient. Die Personalkosten waren hoch, die Bestände oft überaltert, und es wurde viel Papier bewegt – etwa Zettelwirtschaft zwischen Monteuren und Meistern. Material wurde teils lieber neu bestellt als aus dem Lager entnommen, weil das einfacher war. Wir hatten keine echte Transparenz.

DEKOM: Wie sind Sie an das Problem herangegangen?

René Quurk: Wir sind das Thema systematisch und zielgerichtet angegangen. Unser Anspruch war es, das Materialhandling zu digitalisieren, die Bestandsführung aus der Bilanz zu nehmen und einen Logistikpartner zu finden, der ein Teil des unternehmerischen Risikos mitträgt. Gleichzeitig war uns wichtig, dass die Einkaufs- und Vergabekompetenz im Haus verbleibt. Diese Verantwortung hat unsere Prokuristin Elina Hesse federführend übernommen – von der Ausgestaltung der Rahmenverträge bis zur Definition der technischen Standards. Die operative Umsetzung des Materialflusses haben wir dann an unseren Partner T3E Logistik ausgelagert.

DEKOM: Was hat sich konkret verändert?

René Quurk: Wir haben eine zentrale Disposition eingeführt – also keine dezentrale Entscheidung mehr auf Meisterebene, sondern gebündelt und auftragsbezogen. Parallel haben wir ein Webshop-System aufgebaut, das in unsere beiden ERP-Systeme – das kaufmännische und das technische – integriert ist. Der Webshop enthält alle Materialien mit Bildern, Lieferzeiten, Artikelnummern und den jeweils gültigen Rahmenvertragskonditionen. Wenn die Arbeitsvorbereitung den Auftrag freigibt, erfolgt die Kommissionierung automatisch über den Dienstleister.

DEKOM: Das klingt nach einem großen Digitalisierungsschritt. Wie wirkt sich das auf den Alltag Ihrer Monteure aus?

René Quurk: Deutlich spürbar. Der frühere Zeitverlust morgens am Lager entfällt komplett. Monteure erhalten vorkommissionierte Materialpakete, statt sich durch Regale zu suchen. Auf der Baustelle kann der Meister per iPad im Webshop direkt den Hausanschluss auswählen – inklusive Stückliste, Bildern und häufig nachbestellter Zusatzmaterialien. Alles wird direkt dem jeweiligen Auftrag zugeordnet.

DEKOM: Gibt es auch für Kleinmaterialien eine Lösung?

René Quurk: Ja, dafür nutzen wir ein Wiegesystem mit RFID-Chips. Monteure entnehmen Verbrauchsartikel wie Handschuhe, Dübel oder Schrauben personalisiert aus Automatenfächern. Das System wiegt die Entnahme, ordnet sie einem Auftrag zu – und verbucht automatisch. Der Vorteil: Der Verbrauch ist zurückgegangen, wir haben einen viel besseren Blick auf C-Artikel, und der Materialeinsatz ist transparent und regelkonform.

DEKOM: Was passiert bei Störungen außerhalb der Regelprozesse?

René Quurk:  Störungen haben immer Priorität und übersteuern alle Regelprozesse. In solchen Fällen wird das benötigte Material einfach direkt dem Lager entnommen und anschließend systemisch nacherfasst. Für Sonderbedarfe steht zusätzlich der Bereitschaftsdienst von T3E Logistik zur Verfügung. Es gibt klare Absprachen – keine Ticketsysteme, sondern direkte Lösungen innerhalb kürzester Zeit. Nur so bleibt die Akzeptanz hoch.

DEKOM: Sie erwähnten Einsparungen – gibt es dazu belastbare Zahlen?

René Quurk: Ja. Unsere ursprüngliche Wirtschaftlichkeitsrechnung wurde übertroffen. Nachträgliche Auswertungen haben ergeben, dass die Ersparnisse um rund 112 % über der ursprünglichen Kalkulation lagen. Das liegt nicht nur an geringeren Lagerkosten, sondern ebenfalls an effizienteren Prozessketten, mit einer präzisen Kommissionierung, deutlich weniger Materialrückbuchungen und spürbar reduzierten Fehlerquoten.

DEKOM: Ist Ihr Modell auch für kleinere Stadtwerke umsetzbar?

René Quurk: In der Grundstruktur: ja. Die Infrastruktur muss natürlich finanziert werden, aber durch Kooperationen lassen sich Skaleneffekte erzielen. Wir arbeiten zum Beispiel mit den Stadtwerken Wedel zusammen. Wichtig ist der Mut zur Veränderung – und der richtige Partner. Dann funktioniert das ebenso für kleinere und mittlere Stadtwerke.

DEKOM: Zum Schluss: Wer hatte bei Ihnen intern die entscheidenden Rollen?

René Quurk: Ganz klar: Ohne das Engagement von Elina Hesse, die die Projektorganisation übernommen und mit großem Sachverstand die Einkaufs- und Vertragsstruktur verantwortet hat, wäre das Projekt nicht in dieser Qualität realisierbar gewesen. Marc Flindt, unser Planungsleiter, hat das Thema mit enormer Klarheit und Prozessdisziplin begleitet – gerade in der technischen Umsetzung. Beide haben maßgeblich dazu beigetragen, dass unser System heute stabil, transparent und nahezu papierlos läuft. DEKOM, 20.08.2025 Mehr Infos hier…

Über die Stadtwerke Steinburg

Die Stadtwerke Steinburg GmbH ist die gemeinsame Servicegesellschaft der Stadtwerke Brunsbüttel, Glückstadt, Itzehoe und Wilster. Sie versorgt rund 79.000 Haushalte in den Kreisen Steinburg und Dithmarschen mit Strom, Gas und Wärme, betreibt ein 2.400 km langes Strom- und Gasnetz sowie ein 340 km langes Wassernetz und bildet jährlich 15 Auszubildende aus.

Ihr zentraler Anspruch: Versorgungssicherheit und moderne Infrastruktur nachhaltig weiterzuentwickeln. Als kommunale Energie‑ und Infrastrukturversorger treiben sie dabei wichtige Zukunftsthemen voran – etwa Digitalisierung, Klimaschutz, Elektromobilität und Mobilitätswende. Die Stadtwerke setzen auf effiziente Kooperationen: Durch das Verbundsmodell bündeln sie technische und kaufmännische Aufgaben – das führt zu Synergieeffekten, optimierten Abläufen und wettbewerbsfähigen Konditionen, die auch Arbeitsplätze sichern. www.stadtwerke-steinburg.de

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Doppelinterview mit Ministerin Ina Scharrenbach und Prof. Arne Schönbohm über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der kommunalen Verwaltung

Das Thema Künstliche Intelligenz (KI) beschäftigt derzeit viele Kommunen – doch vielerorts herrscht Unsicherheit: Welche Potenziale hat KI für die Verwaltungspraxis? Welche rechtlichen Fragen sind zu beachten? Und wie gelingt der Einstieg? Der Deutsche Kommunalinformationsdienst (DEKOM) hat dazu ein Doppelinterview mit Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, und Prof. Arne Schönbohm, Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAKÖV), geführt. Beide waren sich einig: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um KI aktiv zu erproben – aber mit Augenmaß.

Frau Scharrenbach, Studien beziffern das Effizienzpotenzial von KI in der öffentlichen Verwaltung auf rund 24 Milliarden Euro. Wo sehen Sie den größten Hebel?

Ina Scharrenbach: Künstliche Intelligenz wird derzeit als Heilsbringer gehandelt – aber wie schon bei der Digitalisierung gilt: Ohne Standardisierung und Zentralisierung keine Automatisierung. Nur dann lässt sich KI überhaupt sinnvoll einsetzen. Ihr Vorteil liegt klar in der Entlastung von Routinetätigkeiten. Die Mitarbeitenden können sich so stärker den Fällen widmen, bei denen menschliches Ermessen gefragt ist. Perspektivisch wird sich auch das weiterentwickeln – dann kann KI in einfachen Fällen selbstständig Entscheidungen vorbereiten. Es gibt heute schon kommunale Behörden, die KI im Rahmen von Vorprüfungen von Anträgen einsetzen.  Zur Vorprüfung von Wohngeldanträgen setzen einige kommunale Behörden, wie etwa Nürnberg, KI ein. Damit sparen sie rund 90 Prozent an Zeit.  Das sind Vorreiter, von den kann man lernen. Nehmen Sie beispielsweise Essen: Hier wird der Gewerbesteuerbescheid rein digital gefertigt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang wichtig, dass man beim Einsatz von KI dies gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern auch transparent macht. Das ist auch vor dem Hintergrund wichtig, weil ich der festen Überzeugung bin, dass aufgrund der der rasanten Entwicklung von KI das Recht nicht hinterherkommt.

Herr Professor Schönbohm, Sie sprechen oft lieber von maschinellem Lernen statt von Künstlicher Intelligenz. Warum ist diese Unterscheidung für Kommunen wichtig?

Prof. Arne Schönbohm: Maschinelles Lernen bedeutet im Grunde: Ich analysiere, wie ein Verwaltungsakt entsteht. Gibt es ein klares Ja oder Nein, oder besteht ein Ermessensspielraum? Diese Muster lassen sich gut maschinell abbilden. Künstliche Intelligenz im engeren Sinn geht einen Schritt weiter: Sie soll auch in Graubereichen – also bei Entscheidungen mit Ermessensspielraum – agieren können. Soweit sind wir aber noch nicht. Derzeit prüfen wir eher, ob eine maschinelle Entscheidung plausibel ist – das verändert die Rolle der Verwaltung grundlegend. Es geht mehr um Qualitätssicherung als um originäre Einzelfallbearbeitung.

Viele Bürgermeister berichten uns von großer Unsicherheit – vor allem bei der Frage nach der Rechtssicherheit. Was empfehlen Sie Kommunen?

Ina Scharrenbach: Wir erleben eine enorme Zunahme an Regulierung – durch EU-Recht, Bundesgesetze, Landesverordnungen.  Das hindert bei der Einführung neuer Software oder KI-Assistenten. Zudem gibt eine Diskrepanz zwischen digitaler und analoger Welt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen genau, wie man mit einer analogen Akte umgeht. Zum Beispiel dürfen nirgendwo Klarnamen rausgehen. In der Welt der KI herrscht hier eine gewisse Unsicherheit. Aber auch dort müssen die gleichen Standards gelten. Das heißt die Verfahrensweisen bleiben gleich.

Prof. Arne Schönbohm: Es gibt heute schon Kommunen, die KI im Vorprüfungsprozess einsetzen – zum Beispiel bei Wohngeldanträgen. In Süddeutschland konnte der Aufwand so um bis zu 90 % reduziert werden. Auch Hessen verschickt bereits digitale Werbesteuerbescheide. In Nordrhein-Westfalen gibt es eine Kommune, die Grundsteuerbescheide mit KI erstellt. Diese Best-Practice-Beispiele zeigen: KI kann effektiv unterstützen – vorausgesetzt, man kommuniziert offen: „Hier wurde KI zur Vorprüfung eingesetzt, die finale Entscheidung lag beim Menschen.“ Wir müssen aufpassen, dass Recht nicht zum Innovationshemmnis wird. Der europäische Gesetzgeber nimmt durch zu enge Vorgaben oft die Luft zum Atmen – auch bei der DSGVO. In Deutschland wird Datenschutz teils übertrieben streng ausgelegt, was KI-Einsatz unnötig erschwert.

Stichwort NRW Genius – wie ist der Stand bei Ihrem landeseigenen KI-Assistenten?

Ina Scharrenbach: NRW-Genius befindet sich derzeit in einer erweiterten Testphase. Er läuft im Landesverwaltungsnetz – einem gesicherten Netz, das traditionell nicht direkt mit kommunalen IT-Strukturen verbunden ist. Ziel ist es, auch Kommunen daran teilhaben zu lassen. Dazu prüfen wir derzeit technische Lösungen für eine sichere Anbindung. Langfristig wollen wir eine KI, die auf den öffentlichen Dienst insgesamt zugeschnitten ist.

Herr Schönbohm, Sie fordern weniger Reallabore und mehr spezialisierte Kompetenzzentren. Wie steht es um die Umsetzung?

Prof. Arne Schönbohm: Zentralisierung ist kein Selbstzweck. In vielen Fällen sind spezialisierte „Schnellboote“ effizienter als große „Tanker“. Nürnberg ist ein gutes Beispiel: Dort wird KI beim Wohngeld eingesetzt – mit deutlich geringerem Personalbedarf als in vergleichbaren Städten. Auf Bundesebene arbeiten wir mit KIPITZ einem Labor zur KI-Testung in der Bundesverwaltung. Ergänzend haben wir den sogenannten KEKS entwickelt – einen KI-Kompetenzschein. Damit können Mitarbeitende nachweisen, dass sie über das nötige Wissen zum KI-Einsatz verfügen. Ein Beispiel guter Zusammenarbeit: In der Digitalakademie des Bundes nehmen auch Landesverwaltungen teil – zuletzt auch eine Abteilungsleiterin aus NRW. Solche Initiativen stärken das Vertrauen zwischen den Ebenen.

Letzte Frage: Was raten Sie Bürgermeistern, die jetzt konkret handeln wollen?

Ina Scharrenbach: Sowohl als auch. Viele Kommunen sind schon sehr gut unterwegs. Kommunen sollten ausprobieren – und sich gleichzeitig vorbereiten. Wir haben als Land einen Rahmenvertrag zur KI-gestützten Beschaffung abgeschlossen, inklusive begleitender Schulungen. Wichtig ist, nicht auf Perfektion zu warten. Wir sollten auch mit 80 % starten, statt auf die 100 % zu warten. Sonst sind wir zu langsam.

Prof. Arne Schönbohm: Ich stimme Frau Scharrenbach voll zu. In der Bundesverwaltung sprechen wir von „KI-gestütztem Arbeiten“. Mein Tipp: Mut haben! Wie damals beim Internet: Auch da dachten manche, sie könnten es „kaputt machen“. Nein – einfach machen. Klar ist auch: In den nächsten zehn Jahren gehen rund 100.000 Bundesbeamte in Pension – die werden wir nicht alle ersetzen können. KI kann helfen, mit weniger Personal mehr zu erreichen. Nicht, indem sie Menschen ersetzt, sondern indem sie entlastet. Das Beispiel Nürnberg zeigt, wie es geht. DEKOM, 20.08.2025

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Künstliche Intelligenz gilt als Schlüsseltechnologie für eine leistungsfähige und bürgernahe Verwaltung – doch wie gelingt der Einstieg in der kommunalen Praxis? Das vom Bundesforschungsministerium geförderte Projekt Urban KI entwickelt gemeinsam mit Kommunen konkrete Anwendungsbeispiele, etwa für die automatisierte Aktenverarbeitung, barrierefreie Chatbots oder intelligente Kartenanwendungen. Im Zentrum steht dabei nicht die Technik allein, sondern die Frage: Wie lassen sich KI-Lösungen rechtssicher, praxistauglich und wirtschaftlich in den Verwaltungsalltag integrieren? Und was können Städte und Gemeinden tun, um frühzeitig Anschluss an diese Entwicklung zu finden? DEKOM hat mit Prof. Dr. Julia Frohne, Mitglied des Leitungsteams von Urban KI an der Westfälischen Hochschule, über die bisherigen Erfahrungen, typische Hürden – und konkrete Empfehlungen für Kommunalverwaltungen gesprochen.

DEKOM: Frau Professor Frohne, wie ist Urban KI organisiert?

Frohne: Urban KI ist ein Verbundprojekt unter Leitung der Westfälischen Hochschule. Im Leitungsgremium arbeite ich mit Prof. Dr. Christian Kuhlmann und Prof. Dr. Karin Küffmann zusammen. Tobias Urban koordiniert das Programm technisch und organisatorisch. Sven Tomfohrde übernimmt die Projektkommunikation.

DEKOM: Worum geht es konkret?

Frohne: Ziel ist es, anwendungsorientierte KI-Lösungen für Kommunen zu entwickeln – in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltungspraxis. Die entstehenden Prototypen werden Open Source bereitgestellt, damit andere Städte und Gemeinden davon profitieren können.

DEKOM: Wie ist der Stand der Umsetzung?

Frohne: Die Prototypen sind derzeit in der Entwicklung. Erste Anwendungsfälle betreffen zum Beispiel die Digitalisierung von Bauakten, barrierefreie Informationszugänge oder interaktive Stadtpläne mit Sprachsteuerung. Erste Ergebnisse erwarten wir im Spätsommer.

DEKOM: Was läuft gut, wo gibt es Hürden?

Frohne: Die Kooperationsbereitschaft der Kommunen ist hoch – das ist sehr erfreulich. Herausfordernd ist allerdings die große Heterogenität: Datenschutz, Datenverfügbarkeit und technische Infrastruktur unterscheiden sich stark. Auch die Ressourcenfrage spielt eine zentrale Rolle. Viele Kommunen sind zwar fachlich interessiert, aber organisatorisch überlastet. Es fehlt nicht an Bereitschaft – sondern an Zeit, Geld und personellen Kapazitäten. Umso wichtiger ist es, dass sie nicht bei null anfangen müssen. Unsere Open-Source-Lösungen können hier ein Einstiegspunkt sein.

DEKOM: Ist das auch ein Plädoyer für interkommunale Zusammenarbeit?

Frohne: Unbedingt. Es ist ineffizient, wenn jede Kommune eigene KI-Lösungen entwickelt. Besser wäre es, wenn sich Regionen oder kommunale IT-Dienstleister zusammenschließen und gemeinsam tragfähige Lösungen etablieren – technisch und organisatorisch.

DEKOM: Was kann die Landes- oder Bundesebene dazu beitragen?

Frohne: Es braucht verbindliche Rahmenbedingungen – etwa Musterregelungen für die Nutzung von Sprachmodellen oder datenschutzkonforme Anwendungshinweise. Heute muss jede Kommune vieles selbst klären oder externe Gutachten beauftragen – das kostet Geld und Zeit.

DEKOM: Und wie steht es um die Verwaltungsleitung?

Frohne: Die Rolle der Führungskräfte ist entscheidend. Wenn die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister nicht hinter dem Thema steht, bewegt sich in der Verwaltung kaum etwas. Leider erleben wir auch, dass sich gerade auf Leitungsebene manche aus Bequemlichkeit oder Unsicherheit verweigern.

DEKOM: Was raten Sie, um KI trotz dieser Hürden zu etablieren?

Frohne: Es braucht keine Massen an KI-Fachleuten – sondern mutige Kommunen, die mit gut verständlichen Lösungen arbeiten. Dazu gehören niedrigschwellige Angebote, KI-Botschafterinnen und Botschafter innerhalb der Verwaltung und Austauschformate, in denen voneinander gelernt werden kann.

DEKOM: Und wie kann man das Thema strategisch verankern?

Frohne: Wir brauchen ein neues Verständnis von Change-Management. Die Einführung von KI ist nicht in erster Linie ein technisches Projekt – sondern ein kultureller Wandel. Wenn klar ist, dass KI Mitarbeitende entlastet statt sie zu ersetzen, wächst auch die Akzeptanz.

DEKOM: Was ist Ihre Vision für die kommunale Praxis?

Frohne: Wenn Kommunen künftig sagen können: „Wir haben nicht mehr Personal – aber einen digitalen Kollegen, der uns unterstützt“, dann haben wir viel erreicht. KI kann zum virtuellen Mitarbeiter werden – vorausgesetzt, sie ist rechtssicher, verständlich und gut eingebettet.

DEKOM: Vielen Dank für das Gespräch. (DEKOM/Urban KI, 20.08.2025) Mehr Infos hier…

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Spurenstoffe wie Arzneimittelrückstände, Röntgenkontrastmittel oder Pestizide gelten als zunehmende Herausforderung für Gewässer- und Trinkwasserschutz. Die herkömmliche Abwasserreinigung stößt hier an ihre Grenzen. Der Deutsche Kommunalinformationsdienst (DEKOM) sprach mit Prof. Dr.-Ing. Henning Knerr, Experte für Siedlungswasserwirtschaft an der Technischen Universität Kaiserslautern, über die Risiken dieser Mikroschadstoffe, die technischen Möglichkeiten ihrer Entfernung und das Potenzial von Simulationsmodellen wie „StoffFLUSS“ für eine strategische Maßnahmenplanung in Kommunen.

DEKOM: Kommunale Kläranlagen schaffen es bisher nur unzureichend, Spurenstoffe wie Arzneimittelrückstände, Röntgenkontrastmittel oder Pestizide aus dem Abwasser zu entfernen. Messungen in Mainz zeigen zum Beispiel, dass täglich noch eine Diclofenac-Fracht in den Rhein gelangt, die umgerechnet etwa 100 Tuben Diclofenac-haltiger Sportsalbe entspricht. Warum sind solche Mikroschadstoffe selbst in kleinsten Konzentrationen so gefährlich für Gewässer und Trinkwasser? Und wann wurde deutlich, dass die herkömmliche Abwasserreinigung hier an ihre Grenzen stößt?

Knerr: Unter dem Begriff Spurenstoffe versteht man synthetische und natürliche Substanzen, die in Konzentrationen von wenigen Nano- bis Mikrogramm pro Liter (10⁻⁶ bis 10⁻⁹ g/l) in Gewässern vorkommen – also in extrem geringen Mengen. Dennoch können sie bereits grundlegende biochemische Prozesse in der Natur beeinflussen. Viele Spurenstoffe sind persistent, also langlebig, und hochmobil – das heißt, sie werden kaum abgebaut, verbleiben im Wasserkreislauf und werden mit dem Wasserstrom weitertransportiert. Das birgt zwei Gefahren: Zum einen können sie sich in der Umwelt anreichern und zu chronischen Schäden führen. Zum anderen können sie lokal und temporär in hohen Konzentrationen akut toxisch wirken. Beispiele sind die Hemmung der Photosynthese durch Herbizide, Beeinträchtigungen der Fortpflanzung bei Fischen durch Hormone oder Organschäden durch Schmerzmittel. Auch Süßstoffe stehen im Verdacht, das Nervensystem von Fischen zu beeinflussen. Eintritt ins Trinkwasser ist möglich – mit potenziellen Gesundheitsrisiken für den Menschen. Konventionelle Kläranlagen sind auf die Entfernung von Feststoffen, Nährstoffen und organischer Substanz ausgelegt – nicht auf Spurenstoffe. Erst seit etwa 20 Jahren können wir Substanzen in so niedrigen Konzentrationen überhaupt messen. Ab da wurde klar, dass die klassische Reinigung nicht ausreicht.

DEKOM: Sie untersuchen auch, woher diese Spurenstoffe stammen und wie sie sich in Flüssen verteilen. Wie lässt sich wissenschaftlich nachweisen, woher solche Mikroschadstoffe stammen, und welche Hauptquellen lassen sich heute identifizieren? Welche Rolle spielt Ihr StoffFLUSS-Simulationsmodell dabei?

Knerr:  Der Haupteintragspfad für viele Spurenstoffe in Gewässer sind kommunale Kläranlagen. Zwar erfolgt dort ein teilweiser Abbau – etwa biologisch, über Sorption oder Verflüchtigung –, aber der ist nicht gezielt auf Spurenstoffe ausgerichtet. Je nach Stoffeigenschaft (z. B. Polarität, Löslichkeit, Sorptionsverhalten) werden die Stoffe sehr unterschiedlich gut entfernt:

  • Ibuprofen zum Beispiel wird sehr gut (>90 %) entfernt
  • Diclofenac dagegen nur schlecht (<25 %)
  • Das Röntgenkontrastmittel Amidotrizoesäure wird praktisch gar nicht eliminiert

Deshalb sind Gewässer einer dauerhaften Belastung ausgesetzt, und ein Großteil deutscher und europäischer Oberflächengewässer weist eine hohe Spurenstoffkonzentration auf. Zur Quantifizierung setzen wir Monitoringprogramme ein. Diese sind aber punktuell und zeitlich begrenzt. Deshalb nutzen wir ergänzend Modelle wie StoffFLUSS, ein Bilanzmodell, das ich entwickelt habe. Es berechnet für ganze Flusssysteme Herkunft, Verbreitung und Verbleib der Spurenstoffe.
Damit lassen sich verschiedene Maßnahmen – etwa technische Ausbaustrategien oder auch demografische Veränderungen – simulieren und bewerten. Das Modell ermöglicht eine mittel- bis langfristige Abschätzung von Gewässerbelastungen und die Wirksamkeit von Maßnahmenkombinationen über einzelne Messstellen hinaus.

DEKOM: Zur Entfernung von Spurenstoffen in der vierten Reinigungsstufe setzen Kläranlagen heute vor allem auf Ozonung (chemische Oxidation) und Aktivkohle-Adsorption. Membranverfahren kommen hingegen selten zum Einsatz, da sie sehr kostenintensiv sind. Wie schätzen Sie die technologische Machbarkeit der vierten Reinigungsstufe ein? Welche Verfahren halten Sie für besonders vielversprechend, wo liegen ihre Grenzen – und wie geht man mit besonders hartnäckigen Spurenstoffen um?

Knerr: Ozonung und Aktivkohle-Adsorption sind etablierte Verfahren zur gezielten Spurenstoffelimination. In Baden-Württemberg, NRW und der Schweiz sind bereits viele Kläranlagen mit diesen Verfahren ausgestattet. Beide Verfahren wirken breitbandig, also auf viele verschiedene Stoffe. Manche werden durch Oxidation besser entfernt (z. B. Diclofenac: 95 %), andere besser adsorptiv (Diclofenac: ca. 80 %). Insgesamt können beide Verfahren die in der EU-KARL geforderte mittlere Elimination von 80 % sicherstellen. Beide Verfahren stammen ursprünglich aus der Trinkwasseraufbereitung und sind langjährig erprobt. (DEKOM, 20.08.2025) Mehr Infos hier…

Über das Institut WIR an der Rheinlandpfälzischen technischen Universität Kaiserslautern:

Das Institut Wasser Infrastruktur Ressourcen – WIR ist ein themenbezogener Zusammenschluss der Fachgebiete Siedlungswasserwirtschaft (SiWaWi), Ressourceneffiziente Abwasserbehandlung (rewa) und des Zentrums für Innovative Abwassertechnologien (tectraa) an der RPTU Kaiserslautern Landau e.V.  Mehr Infos hier…

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cogniport unterstützt Kommunen bei der Schulung ihres Wahlpersonals. Wahlen sind ein zentraler Bestandteil demokratischer Prozesse – und zugleich ein organisatorischer Kraftakt für Städte, Gemeinden und Landkreise. Ob Kommunal-, Landtags- oder Bundestagswahl: Damit alles rechtskonform, reibungslos und effizient abläuft, braucht es vor allem eines – gut geschultes Personal in der öffentlichen Verwaltung.

Mit dem neuen eLearning-Angebot „votemanager“ bietet der kommunale Bildungsspezialist cogniport jetzt eine passgenaue digitale Lösung zur Schulung von Mitarbeitenden in der Wahlorganisation. Der Kurs ist auf der Lernplattform acadeMe verfügbar und vermittelt alle relevanten Inhalte rund um die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Wahlen – praxisnah, modular und jederzeit abrufbar.

Der Kurs richtet sich sowohl an Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger als auch an erfahrene Kräfte, die ihr Wissen auffrischen möchten. Vermittelt werden unter anderem Grundlagen der Wahlorganisation, Aufgaben und Zusammensetzung des Wahlausschusses, die Pflege des Wählerverzeichnisses, der Umgang mit Formularen und die effiziente Verwaltung des Wahlhelferpools. Auch die Parteienkomponente und die präzise Gebietseinteilung werden behandelt.

Gerade mit Blick auf die bevorstehende Kommunalwahl 2025 in NRW bietet der votemanager einen niederschwelligen Einstieg in die komplexe Materie – und eine nachhaltige Lösung für den Aufbau von Fachkompetenz in der kommunalen Wahlorganisation. Denn auch jenseits konkreter Wahltermine ist es sinnvoll, Know-how in der Verwaltung dauerhaft zu verankern.

Mit dem „votemanager“ unterstreicht cogniport einmal mehr seinen Anspruch, digitale Bildungslösungen speziell für die öffentliche Verwaltung bereitzustellen – flexibel, rechtssicher und praxisorientiert. Kommunen, die ihre Teams frühzeitig fit machen wollen, finden hier eine moderne und leicht integrierbare Qualifizierungsmaßnahme. Cogniport, 11.08.2025 Ganzer Artikel hier…

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Mit einer ungewöhnlichen Plakataktion wirbt eine zivilgesellschaftliche Initiative in der Stadt Hürth (NRW) für die Teilnahme an der Kommunalwahl am 14. September 2025. Unter dem Titel „Am 14. September wählen gehen“ hat die Initiative Wir-sind-Hürther gemeinsam mit dem Stadtjugendring drei aufmerksamkeitsstarke Plakatmotive entwickelt und im gesamten Stadtgebiet verteilt. Ziel der Aktion ist es, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zur Stimmabgabe zu motivieren – insbesondere auch junge Wählerinnen und Wähler. Die bewusst pointierten Motive setzen auf humorvolle und provokante Aussagen, um das Interesse der Passantinnen und Passanten zu wecken. Eines der Plakate zeigt etwa das Wort „Sex“ in großer Schrift, gefolgt von dem Hinweis: „Da ich nun Ihre Aufmerksamkeit habe: Am 14. September ist Kommunalwahl. Bitte gehen Sie wählen, das ist wie Zähneputzen: Macht man’s nicht, wird es braun.“ Derartige Formulierungen sollen, so die Initiatoren, bewusst zum Nachdenken anregen – ohne parteipolitische Aussagen oder Wahlempfehlungen zu enthalten. Hinter der Kampagne stehen engagierte Bürgerinnen und Bürger aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen. Einer der Mitinitiatoren ist der frühere Hürther Bürgermeister Walther Boecker, der sich seit vielen Jahren für bürgerschaftliches Engagement und politische Bildung einsetzt. „Wir wollen mit dieser Aktion ein Zeichen für demokratische Teilhabe setzen – und vor allem junge Menschen ermutigen, ihr Wahlrecht wahrzunehmen“, heißt es von Seiten der Initiative. Hintergrund ist unter anderem die Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen: Bereits 16-Jährige dürfen ihre Stimme abgeben. Die insgesamt 150 Plakate wurden in allen zwölf Stadtteilen Hürths aufgehängt. Finanziert wurde die Aktion durch Eigenmittel der beteiligten Gruppen sowie durch Spenden. Unterstützt wird sie unter anderem vom Stadtjugendring Hürth, der sich seit Jahren für Jugendbeteiligung und demokratische Bildung einsetzt. Die Kampagne versteht sich ausdrücklich als parteipolitisch neutral. Sie richtet sich nicht gegen bestimmte politische Gruppierungen, sondern will grundsätzlich auf die Bedeutung demokratischer Mitbestimmung auf kommunaler Ebene aufmerksam machen. „Wir sehen mit Sorge, dass die Wahlbeteiligung gerade bei jungen Menschen oft niedrig ist – dabei werden bei Kommunalwahlen viele Themen entschieden, die den Alltag direkt betreffen“, betonen die Organisatoren. Die Initiative hofft nun, dass die Aktion auch über Hürth hinaus Nachahmer findet. Demokratie lebe vom Mitmachen – und jede Stimme zähle, so die Botschaft der Kampagne. (DEKOM, 20.08.2025) Mehr Infos hier…

Über „Wir sind Hürther“

Die Initiative „Wir-sind-Hürther“ vereint engagierte Bürgerinnen und Bürger aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen, die sich für demokratische Grundwerte, Vielfalt und ein geeintes Europa stark machen. Mit Projekten und Aktionen werben sie für gesellschaftlichen Zusammenhalt und eine respektvolle politische Kultur.

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Im Jahr 2024 haben die Sozialhilfeträger in Deutschland 20,2 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stiegen die Ausgaben damit gegenüber dem Vorjahr um 14,8 %. Die Ausgaben sind bei allen Leistungen der Sozialhilfe deutlich gestiegen. Der Großteil der Ausgaben für Sozialhilfeleistungen ging mit 56,5 % auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zurück: Auf diese Leistungen, die vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert werden, entfielen im Jahr 2024 nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 11,4 Milliarden Euro. Sie stiegen damit gegenüber dem Vorjahr um 13,3 %. Die Nettoausgaben für Hilfe zur Pflege stiegen um 17,7 % auf 5,3 Milliarden Euro. Für die Hilfe zum Lebensunterhalt wurden 1,6 Milliarden Euro ausgegeben, das waren 11,1 % mehr als im Vorjahr. In die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen flossen zusammen 1,9 Milliarden Euro und damit 19,4 % mehr als im Jahr 2023. Die bis Ende 2019 im SGB XII geregelten Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohten Menschen wurden zum 1. Januar 2020 durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) überführt. Die Ausgaben der Eingliederungshilfe werden seither in einer eigenen Statistik erfasst: Danach wurden im Jahr 2024 für die Leistungen der Eingliederungshilfe insgesamt 28,7 Milliarden Euro netto ausgegeben. Das war eine Steigerung um 12,9 % gegenüber dem Vorjahr. (DESTATIS, 18.08.2025) Ganzer Artikel hier…

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EBERO FAB zeigt praxisnahe Anwendungen für digitale Souveränität im kommunalen Raum – Smart City Campus Norderstedt als Schaufenster für Open-Source-Strategie des Landes

Schleswig-Holsteins Digitalisierungsminister Dirk Schrödter (CDU) hat den Smart City Campus der EBERO FAB GmbH in Norderstedt besucht. Im Zentrum des Austauschs standen konkrete Anwendungen für offene urbane Infrastrukturen und digitale Souveränität auf kommunaler Ebene – ein Thema, das mit der Open-Source-Strategie des Landes an Relevanz gewinnt. EBERO FAB zeigt gemeinsam mit seinen Partnern GEO DATA und KI-P, wie digitale Infrastrukturen auf Basis offener Standards entwickelt und umgesetzt werden können – wirtschaftsnah, kommunal anschlussfähig und ohne Abhängigkeit von proprietären Systemen.

Datenhoheit als kommunales Gestaltungsprinzip

Mit urbanen Datenplattformen, intelligenten Sensornetzen und modularen Planungstools schafft EBERO FAB die technischen Voraussetzungen für kommunale Datenhoheit. Im Fokus stehen offene Systeme, die sich flexibel an lokale Anforderungen anpassen lassen und eine langfristige Nutzung der erhobenen Daten ermöglichen – auch über einzelne Projekte hinaus. Gemeinsam mit dem Zentrum für Digitale Entwicklung (ZDE) und der KI-P GmbH entstehen Lösungen, die Verwaltung, Stadtwerke und Politik gleichermaßen in die Lage versetzen, datenbasiert und souverän zu handeln. Die Prinzipien: offen, interoperabel, nachvollziehbar.

Smart City Campus Norderstedt: Reallabor für urbane Digitalisierung

Am Standort Norderstedt betreibt EBERO FAB ein praxisorientiertes Reallabor für kommunale Digitalisierung. Der Campus dokumentiert und visualisiert in Echtzeit eine Vielzahl von Umwelt-, Verkehrs- und Verbrauchsdaten – darunter CO₂-Werte, Luftfeuchtigkeit, Pegelstände, Licht- und Parkraumauslastung sowie Energieverbräuche. Die zentrale urbane Datenplattform (UDP) ermöglicht es, diese Informationen systematisch zu verknüpfen und für unterschiedliche kommunale Aufgaben nutzbar zu machen – etwa in der Umweltüberwachung, der Verkehrssteuerung oder der Energieoptimierung. Die Plattform basiert auf offenen Schnittstellen und ist vollständig anschlussfähig an kommunale IT-Architekturen.

Wärmeplanung mit Open Source: Gesetzeskonform und anschlussfähig

Ein zentrales Anwendungsfeld ist die kommunale Wärmeplanung. Gemeinsam mit KI-P bietet EBERO FAB Kommunen ein webbasiertes, transparentes Planungstool, das den gesetzlichen Anforderungen von Bund und Land entspricht – und dabei vollständig quelloffen bleibt. Die Anwendung erlaubt die raumbezogene Analyse, Simulation und Bewertung von Wärmeversorgungsszenarien auf Grundlage realer Verbrauchs- und Infrastrukturdaten. So können Kommunen ihre Wärmeplanung effizient, nachvollziehbar und rechtssicher umsetzen – auch mit knappen personellen Ressourcen.

Die Lösung ist insbesondere für kleinere und mittlere Kommunen ein strategisches Instrument: Sie gewinnen Transparenz über ihre Handlungsoptionen, erhalten klare Entscheidungsgrundlagen und können ihre Daten souverän nutzen – ohne Abhängigkeit von proprietären Black-Box-Lösungen.

Schleswig-Holstein als Vorreiter in Sachen Open Source

Mit dem Smart City Campus Norderstedt leistet EBERO FAB einen konkreten Beitrag zur Open-Source-Initiative des Landes Schleswig-Holstein. Die dort gelebte Verbindung von kommunaler Praxis, digitaler Souveränität und wirtschaftsnaher Umsetzung entspricht dem Kurs der Landesregierung, die auf offene, kollaborative Lösungen setzt. Minister Schrödter betonte beim Besuch, wie wichtig leistungsfähige Partner aus der Region für die digitale Transformation seien: „Wir brauchen datengetriebene Wertschöpfungsketten auf kommunaler Ebene – dafür sind offene Standards und interoperable Plattformen die Grundlage. Genau das leistet EBERO FAB hier in Norderstedt.“ Besonders erfreut zeigte sich der Minister, dass mit EBERO FAB ein ebenso innovatives wie erfahrenes Unternehmen aus Schleswig-Holstein einen aktiven Beitrag zur Open-Source-Initiative des Landes leistet – und dabei Wirtschaft, Verwaltung und Forschung wirkungsvoll miteinander verbindet.

Der Austausch mit Minister Schrödter belegt: Die Wärmewende, die Digitalisierung der Verwaltung und die Entwicklung smarter Infrastrukturen können gemeinsam gedacht und durch offene Technologien beschleunigt werden.


Über EBERO FAB

Die EBERO FAB GmbH mit Sitz in Norderstedt ist Teil der EBERO AG und entwickelt Lösungen an der Schnittstelle von technischer Infrastruktur und digitaler Stadtentwicklung. Mit dem Smart City Campus Norderstedt betreibt das Unternehmen ein Reallabor für datenbasierte Anwendungen in den Bereichen Klima, Energie und Mobilität. EBERO FAB versteht sich als Umsetzungspartner für Kommunen, Stadtwerke und Versorgungsunternehmen auf dem Weg in eine souveräne, digitale Zukunft.

Über KI-P

Die KI-P GmbH mit Sitz in Westhausen (Baden-Württemberg) entwickelt Open-Source-basierte Softwarelösungen für kommunale Aufgaben. Das Unternehmen verbindet digitale Innovationskraft mit praktischer Anwendungsorientierung – unter anderem mit einem webbasierten Planungstool für die kommunale Wärmeplanung. Ziel ist es, Transparenz, Effizienz und Datenhoheit durch offene Technologieansätze zu fördern.

Über GEO DATA

Die GEO DATA GmbH begleitet Kommunen, Energieversorger und öffentliche Auftraggeber bei der technischen Planung und Umsetzung zukunftsfähiger Infrastrukturprojekte aus den Bereichen Glasfaser, Wärme und Energie. Mit langjähriger Erfahrung in der Datenanalyse, sowie der Struktur- und Genehmigungsplanung ist GEO DATA verlässlicher Partner bei der Gestaltung kommunaler Transformationsprozesse.

Über das Zentrum für Digitale Entwicklung (ZDE)

Das Zentrum für Digitale Entwicklung (ZDE) u. a. mit Standorten in Westhausen (Baden-Württemberg) und Norderstedt (Schleswig-Holstein) versteht sich als Impulsgeber für praxisnahe Digitalisierung im kommunalen Raum. Als unabhängige Einrichtung verbindet das ZDE technologische Expertise mit kommunalem Verständnis und realisiert gemeinsam mit Partnern Projekte an der Schnittstelle von Verwaltung, Infrastruktur und Gesellschaft. Schwerpunkte liegen in den Bereichen urbane Datenplattformen, smarte Infrastrukturen, Prozessdigitalisierung und kommunale Daseinsvorsorge. Ziel ist es, Kommunen zu befähigen, digitale Transformation aktiv, effizient und souverän zu gestalten – mit offenen Standards, interdisziplinären Teams und einem starken Netzwerk. (EBERO FAB, 17.07.2025) Ganzer Artikel hier…

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Im September 2025 startet das Wärme-Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein (WKZ.SH) mit der Beratungsarbeit. Seit dem 1. Juli 2025 ist das Wärme-Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein (WKZ.SH) operativ besetzt. Zwei neue Fachkräfte haben ihre Tätigkeit bereits am 1. Juli 2025 aufgenommen und unterstützen Kommunen in Schleswig-Holstein bei der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung – fachlich, praxisnah und im engen Austausch mit lokalen Akteuren. Das WKZ.SH ist eine gemeinsame Initiative des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) und der kommunalen Landesverbände (KLV)und wurde im März 2025 vorgestellt. Träger ist das Breitband-Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein e. V. (BKZ.SH). Ziel des Zentrums ist es, insbesondere kleinere und mittlere Kommunen bei der Aufstellung, Entwicklung und Umsetzung ihrer Wärmepläne zu begleiten – von der Beschlussfassung über die Ausschreibung bis hin zur Umsetzung. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der praxisgerechten Anwendung der gesetzlichen Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes und des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein. Die intelligente Nutzung digitaler Werkzeuge wie der Wärmepotenzialkarte, des entstehenden Wärmeportals und der bereits bestehenden Hilfestellungen von Kreisen, sollen die Kommunen entlasten und als eine Datenquelle bereitstehen. Diese Quellen ermöglichen eine erste Einschätzung, ob ein Wärmenetz vor Ort wirtschaftlich tragfähig ist oder gerade nicht, und damit ggf. ein vereinfachtes oder verkürztes Wärmeplanungsverfahren. Bereits am ersten Arbeitstag waren die beiden neuen Mitarbeitenden des WKZ.SH bei der Landeskonferenz „Wärmewende vor Ort“ der Schleswig-Holstein Netz am 1. Juli 2025 in Rendsburg im Einsatz. Die Veranstaltung versammelte rund 300 Vertreter aus Kommunen, Verwaltung und Energiewirtschaft, dabei auch Energiewendeminister Tobias Goldschmidt, um über die Herausforderungen und Lösungen für eine bezahlbare und umsetzbare Wärmewende zu diskutieren. Das Zentrum erhielt dort nicht nur Aufmerksamkeit als neue landesweite Anlaufstelle, sondern wurde durch Geschäftsführer Johannes Lüneberg auch offiziell auf der Bühne vorgestellt. In einem Kurzvortrag präsentierte er die Aufgaben und Angebote des WKZ.SH – insbesondere den niederschwelligen Beratungsansatz für Kommunen, die noch am Anfang ihrer Wärmeplanung stehen. Die beiden neuen Mitarbeitenden nutzten die Veranstaltung, um erste Kontakte zu knüpfen, konkrete Unterstützungsbedarfe aufzunehmen und Rückmeldungen aus der kommunalen Praxis direkt mitzunehmen. Der Auftritt in Rendsburg markierte damit einen gelungenen Start für das Zentrum und seine operative Arbeit. Mit dem operativen Start des Wärmekompetenzzentrums stärkt das Land Schleswig-Holstein gezielt die kommunale Ebene. Das Zentrum bündelt Wissen, baut Brücken zwischen Planung und Umsetzung – und bringt die Wärmewende vor Ort pragmatisch und partnerschaftlich voran. (WKH.SZ, 01.07.2025) Ganzer Artikel hier…

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Neue EU-Vorgaben bringen Schulungspflichten – Kommunen stehen vor konkretem Handlungsbedarf

Mit dem EU AI Act treten erstmals europaweit verbindliche Regeln für den Einsatz künstlicher Intelligenz in Kraft. Für kommunale Verwaltungen bedeutet das: KI-Anwendungen müssen rechtlich eingeordnet, Risiken bewertet und Mitarbeitende geschult werden. Erste Verbotsnormen gelten bereits seit Februar 2025. Bis August müssen alle eingesetzten Systeme erfasst und klassifiziert werden. Vor diesem Hintergrund bietet die ML-Gruppe gezielte Schulungskonzepte für kommunale Entscheidungsträger und Mitarbeitende an – praxisnah, rechtssicher und speziell auf die Verwaltung zugeschnitten.

Neue Anforderungen: KI rechtssicher einsetzen

Der EU AI Act stellt hohe Anforderungen an den öffentlichen Sektor. KI-Systeme wie Verkehrssteuerungen, Chatbots oder Videoüberwachung sind künftig in Risikoklassen einzuteilen und unterliegen teils strengen Vorgaben. Kommunen müssen dokumentieren, wie diese Systeme funktionieren, welche Daten sie verwenden und wie potenzielle Diskriminierungen ausgeschlossen werden. Zusätzlich verpflichtet die Verordnung alle, die mit KI-Systemen arbeiten, zu fundierten Schulungen. Ziel ist es, die Systeme rechtssicher und verantwortungsvoll zu betreiben.

ML-Gruppe: Erfahren, kommunalnah, spezialisiert

Als etablierter Anbieter für berufliche Weiterbildung verfügt die ML-Gruppe über mehr als drei Jahrzehnte Erfahrung in der Qualifizierung von Fach- und Führungskräften. Mit einem Team aus über 350 Experten bietet das Unternehmen bundesweit Schulungen für öffentliche Auftraggeber an – digital, in Präsenz oder im Blended-Learning-Format.

Für die Anforderungen der EU-KI-Verordnung hat die ML-Gruppe in Zusammenarbeit mit ihrem Partner Cogniport ein modulares Schulungssystem entwickelt. Es umfasst:

  • ein Basismodul zur Vermittlung zentraler Inhalte des EU AI Act,
  • vertiefende Fachmodule für IT, Rechts- und Fachabteilungen,
  • branchenspezifische Angebote z. B. für Verkehrs-, Umwelt- oder Bürgerämter.

Alle Schulungen sind praxisorientiert und auf die kommunale Anwendung ausgerichtet. Sie enden mit einer Teilnahmebestätigung, die als Nachweis im Rahmen der gesetzlichen Weiterbildungspflicht dient.

Sommerzeit als Schulungszeit nutzen

Gerade in der Sommerpause bieten sich viele Gelegenheiten, interne Weiterbildungen zu planen und umzusetzen. Die Schulungen der ML-Gruppe lassen sich flexibel terminieren und auf bestehende Qualifizierungsstrukturen in der Verwaltung abstimmen. So können Kommunen frühzeitig auf die Anforderungen der KI-Verordnung reagieren – ohne operative Abläufe zu stören.

Besonderes Augenmerk legt die ML-Gruppe auf den konkreten Anwendungsbezug. So werden etwa KI-gestützte Verkehrslenkungssysteme oder Bürger-Chatbots nicht abstrakt, sondern anhand realer kommunaler Nutzungsszenarien vermittelt. Die Teilnehmenden lernen, Risiken zu identifizieren, Verantwortlichkeiten zu dokumentieren und rechtliche Grenzen zu beachten.

Ergänzende Themen: NIS2, Informationssicherheit, Digitalisierungstrends

Über den EU AI Act hinaus unterstützt die ML Gruppe Kommunen auch bei der Umsetzung weiterer Digitalisierungs- und Sicherheitsvorgaben. Dazu gehören Schulungen zur IT-Sicherheit im Rahmen der NIS2-Richtlinie, Datenschutzgrundlagen oder Einführungskurse zur kommunalen Resilienz- und Datenstrategie. Auch aktuelle Smart-City-Trends wie datenbasierte Entscheidungsfindung, digitale Barrierefreiheit oder smarte Mobilität finden in spezialisierten Modulen Berücksichtigung.

Fazit: Rechtssicherheit durch Qualifizierung

Der EU AI Act markiert einen Wendepunkt im kommunalen Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Wer KI verantwortungsvoll nutzen will, braucht nicht nur technische Lösungen, sondern auch geschulte Mitarbeitende und klare Prozesse. Die ML-Gruppe bietet hierfür eine verlässliche Grundlage – mit Schulungsangeboten, die Kommunen befähigen, rechtssicher, effizient und zukunftsorientiert zu handeln. (DEKOM, 21.07.2025) Mehr Infos hier

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URBAN.KI ist von der DDW („Die Deutsche Wirtschaft“) im Juli 2025 als Innovator des Jahres 2025 ausgezeichnet worden. Die Initiative erhält diese Anerkennung für die bundesweite und praxisnahe Entwicklung von KI-Anwendungen zur Lösung kommunaler Herausforderungen. URBAN.KI arbeitet als deutsche KI-Initiative für Kommunen daran, konkrete Lösungen für aktuelle und künftige Herausforderungen von Städten und Gemeinden in Deutschland zu erforschen und zu entwickeln. In sechs zentralen Innovationsfeldern, darunter Stadt- und Mobilitätsplanung, der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen, Klimaschutz, Energieeffizienz und Bevölkerungsschutz, werden aktuell konkrete Prototypen für Kommunen entwickelt. Ziel des Projektes ist es, Stadtentwicklungsprozesse mittels KI zu optimieren. URBAN.KI übernimmt dabei die technische Umsetzung, während die Kommunen ihre fachliche Expertise einbringen. „Wir freuen uns sehr. Die Auszeichnung ist ein großer Ansporn und hilft uns, URBAN.KI noch sichtbarer zu machen. Denn wir erforschen und entwickeln konkrete KI-Lösungen, die dann allen Kommunen in Deutschland zugutekommen werden“, so Prof. Dr. Julia Frohne von der Westfälischen Hochschule, Mitglied im Leitungsgremium von URBAN.KI und zuständig für die Themen Kommunikation und Akzeptanz von KI-Lösungen.

Große Freude herrscht auch bei der Stadt Gelsenkirchen, die das Projekt ins Leben gerufen hat. „Die Auszeichnung ist eine große Bestätigung für unser gemeinsames Engagement. Sie zeigt, dass wir mit URBAN.KI ein zukunftsweisendes Projekt für die digitale Transformation in Städten und Gemeinden geschaffen haben, dass den Nerv getroffen hat“, betont Manfred vom Sondern, Beiratsmitglied bei URBAN.KI und CIO der Stadt Gelsenkirchen. Auch für die weitere Entwicklung sieht URBAN.KI durch die Ehrung neue Impulse. Die Verantwortlichen sind sich einig, dass durch die Auszeichnung die Arbeit in Zukunft noch mehr Wirkung entfalten kann. „Mit der Würdigung als Innovator des Jahres sehen wir uns bestärkt, die Entwicklung nachhaltiger und praxistauglicher KI-Lösungen weiter voranzutreiben und bundesweit verfügbar zu machen“, sagt Prof. Dr. Christian Kuhlmann, ebenfalls Mitglied im Leitungsgremium und zuständig für das Innovationsfeld Stadt- und Umweltplanung bei URBAN.KI. Die Jury des Innovators begründet Ihre Auswahl wie folgt: „Die große Nachfrage belegt die hohe Aktualität der Ziele von URBAN.KI und macht deutlich, dass dieses Projekt einen relevanten Beitrag zur Modernisierung der kommunalen Infrastruktur leisten will. Ein wichtiger Synergieeffekt besteht darin, dass die Entwicklung von KI-Lösungen als Impulsgeber für die Digitalisierung in Städten und Gemeinden bundesweit wirkt, da die gefundenen Prototypen allen 11.000 deutschen Kommunen Open source zur Verfügung gestellt werden.“ Seit 2017 zeichnet der DDW besonders innovative Unternehmen aller Größen und Branchen aus, die mit ihren Konzepten, Technologien und Lösungen als Impulsgeber voranschreiten. Der diesjährige Festakt zur Preisverleihung findet am 14. November in Berlin statt.

Über URBAN.KI:

URBAN.KI ist die deutsche KI-Initiative zur Entwicklung praxisnaher KI-Lösungen für die Stadt- und Regionalentwicklung. Als Projekt der Stadt Gelsenkirchen – gefördert durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Rahmen des Bundesprogramms „Modellprojekte Smart Cities“ – arbeitet URBAN.KI gemeinsam mit der Westfälischen Hochschule in Gelsenkirchen und mit wissenschaftlichen Partnern, wie dem Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI), Fraunhofer FOKUS, Fraunhofer IAIS und PROSOZ Herten GmbH an anwendungsorientierten Lösungen für Kommunen in Deutschland. Über verschiedene Beteiligungsformate sind die Projekte auch offen für interessierte Kommunen mit ähnlichen Fragestellungen. (URBAN.KI. 15.07.2025) Ganzer Artikel hier…

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Wenn der Staat mehr in Infrastruktur investieren möchte, muss er dies gezielter tun. Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Studie des ifo Instituts. „Damit die Mittel wirksam eingesetzt werden, braucht es klare wirtschaftspolitische Leitlinien: Der Staat sollte nur dort fördern, wo der Markt versagt oder politische Ziele wie gleichwertige Lebensverhältnisse verfolgt werden“, sagt Oliver Falck, Leiter des ifo Zentrums für Innovationsökonomik und Digitale Transformation. In der Studie analysieren die ifo-Forscher den geförderten Breitbandausbau zwischen 2010 und 2019. Die Ergebnisse zeigen: In intensiv geförderten Regionen lag die Versorgung mit mindestens 16 Mbit pro Sekunde im Schnitt um 28 Prozentpunkte höher als in vergleichbaren Gemeinden ohne Förderung. Gleichzeitig stiegen aber die Immobilienpreise: Mieten um 3,8% und Kaufpreise um 8,1%. „Die gestiegenen Immobilienpreise zeigen die hohe Zahlungsbereitschaft der Haushalte für schnelle Internetanschlüsse. In 90% der Fälle hätte diese ausgereicht, um den Breitbandausbau ohne staatliche Förderung zu finanzieren“, sagt Simon Krause, ifo-Forscher und Co-Autor der Studie. Den Ergebnissen zufolge war daher diese Förderung nicht zielgenau. Für den aktuell laufenden Ausbau von Gigabit-Netzen mit schnellem Glasfaser-Internet, den die Bundesregierung zum „überragenden öffentlichen Interesse“ erklärt hat, ziehen die Studienautoren klare Lehren: Öffentliche Förderung sollte sich auf Gebiete mit nicht ausreichenden privaten Investitionsanreizen konzentrieren. „Breit angelegte Förderprogramme bergen das Risiko ineffizienter Mitnahmeeffekte und Preissteigerungen“, sagt Thomas Fackler, Senior Lecturer an der Surrey Business School und Co-Autor der Studie. Statt pauschaler Förderung brauche es eine kluge Priorisierung sowie begleitende Reformen, etwa bei der Bürokratie, der Regulierung und bei Planungsprozessen, damit das Sondervermögen ein wirtschaftspolitischer Erfolg werden kann. (ifo, 18.07.2025) Ganzer Artikel hier…

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Deutschland steigt beim Glasfaserausbau nur schleppend auf die Überholspur. Ende 2023 war erst rund ein Drittel aller Haushalte bundesweit an ein gigabitfähiges Glasfasernetz angeschlossen. Selbst aktuellere Branchenzahlen kommen auf unter die Hälfte: Ende 2024 hatten etwa 48,8 % der Haushalte Glasfaser verlegt („Homes passed“) und 24,5 % einen aktiven Anschluss. Damit liegt Deutschland im internationalen Vergleich am unteren Ende. Das Ziel „Glasfaser bis ins Haus für alle“ bis 2030 halten Experten bei der derzeitigen Ausbaugeschwindigkeit für gefährdet.

Norddeutschland vorn

Vor allem Hamburg und Schleswig-Holstein weisen Spitzenwerte auf. In Hamburg sind rund 75 % der Haushalte mit Fiber-to-the-Home bzw. -Building erschlossen. Schleswig-Holstein kommt auf etwa 77 % „passed“ – 51 % der Haushalte sind dort bereits aktiv an Glasfaser angeschlossen. Zum Vergleich: Der Bundesdurchschnitt lag zuletzt nur bei ca. 32 % bzw. rund 49 %. In den südlichen und östlichen Bundesländern sind die Quoten deutlich geringer – in Thüringen etwa liegt die Glasfaserabdeckung bei nur knapp 16 %.

Erfolgsfaktoren im Norden

Dass ausgerechnet der Norden führend ist, erklärt sich u. a. durch Flachland-Geografie und aktive Förderung. Schleswig-Holstein verfolgt seit 2013 eine konsequente Breitbandstrategie: Das Land stellte den Kommunen bislang rund 186 Mio. € Landesmittel für den Glasfaserausbau bereit und beteiligt sich neben dem Bund maßgeblich. Das dortige Breitband-Kompetenzzentrum (BKZ.SH) agiert als zentrale Beratungs- und Koordinierungsstelle für Gemeinden und Versorgungsunternehmen. Dank dieser Strategie liegen rund 77 % aller Haushalte in SH in Glasfasernähe und 66 % haben schon einen Tarif gebucht. In vielen anderen Bundesländern gibt es bisher kaum ein vergleichbares, flächendeckend koordiniertes Angebot.

Relevanz für Kommunen

Für Kommunen ist schnelles Internet längst ein entscheidender Standortfaktor. Mangelnde Breitbandversorgung wird zunehmend zum Risiko: Ohne schnelle Leitungen wandern Firmen ab oder siedeln gar nicht erst an. In der Praxis bedeutet das: Gebiete ohne Glasfaser laufen Gefahr, wichtige Unternehmen und Familien zu verlieren. Umgekehrt können sich Städte und Gemeinden durch eigene Ausbauinitiativen neue Chancen eröffnen – etwa durch mehr Homeoffice-Angebote oder digitale Geschäftsmodelle im ländlichen Raum.

Handlungsmöglichkeiten für Kommunen

Förderung aktiv nutzen: Kommunen, Kreise und Zweckverbände können Fördermittel des Bundes und der Länder beantragen. Im Rahmen der „Gigabitförderung 2.0“ sind für harte Ausbaufälle auch direkte Anträge durch Gebietskörperschaften möglich.

  • Kooperation mit Landesstellen: Viele Länder bieten Kompetenzzentren oder Ansprechpartner für den Breitbandausbau. In Schleswig-Holstein unterstützt das BKZ.SH Kommunen mit Beratung, Datensammlungen (z. B. BISH-Planungsatlas) und Workshops.
  • Regionale Planung: Breitbandausbau sollte kommunal vernetzt gedacht werden. Kooperationen oder Zweckverbände bündeln Anfragen und erhöhen Förderchancen. Interkommunale Breitbandkonzepte oder Leitfäden bieten Orientierung.
  • Investoren-Initiativen und Nachfrage: Kommunen können den Ausbau durch Nachfragebündelungen unterstützen. Viele Anbieter investieren nur, wenn ausreichend Abnahmegarantien bestehen.
  • Begleitung vor Ort: Kommunalverwaltungen sollten Ausbauprojekte aktiv begleiten – durch Baugenehmigungen, Koordination von Tiefbau und das frühzeitige Einbinden öffentlicher Gebäude.

Fazit:

Die Beispiele aus Norddeutschland zeigen: Gezielte Förderpolitik und koordinierte Planung vor Ort machen den Unterschied. Kommunale Entscheider sollten die bestehenden Förderangebote konsequent nutzen und die eigenen Potenziale für den Glasfaserausbau verstärkt ausloten – nur so werden ländliche Regionen digital zukunftsfähig. (DEKOM, 21.07.2025) Mehr Infos hier…

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Mit Blick auf angekündigte Reformen der Kommunalen Wärmeplanung (KWP), Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der Allgemeinen Versorgungsbedingungen für Fernwärme (AVBFernwärmeV) durch die Bundesregierung, hat die Verbändeinitiative Allianz Freie Wärme ein Positionspapier veröffentlicht. Das im Januar 2024 gestartete strategische Planungsverfahren KWP verfolgt das Ziel, Lösungen zu entwickeln, wie bis zum Jahr 2045 eine zentrale Wärmeversorgung klimaneutral und bezahlbar gestaltet werden kann. Erste Auswertungen der KWP-Berichte zeigten wiederum, dass zentrale Wärmenetze oftmals als bevorzugte Maßnahme genannt wurden. Die in der Regel monopolartig betriebene Fernwärme fiel zuletzt in Presseberichten immer wieder durch hohe Kosten und Nachzahlungen auf. Vertragliche Grundlage zwischen Wärmeversorger und Kunden ist die veraltete Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV). Die Allianz Freie Wärme greift daher diese Themenbereiche auf und gibt entsprechende Empfehlungen für eine effiziente, klimafreundliche Wärmeerzeugung im Rahmen eines verbraucherfreundlicheren, marktwirtschaftlichen Wettbewerbs. Bis Ende Juni 2026 müssen größere Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern ihre ausführlichen und detaillierten Wärmepläne vorlegen, kleinere Kommunen haben bis Juni 2028 Zeit. Weil die KWP für viele Städte und Gemeinden eine enorme Herausforderung ist, begrüßt die Allianz Freie Wärme die Bestrebungen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, das Verfahren insbesondere für kleinere Kommunen unbürokratischer und einfacher zu gestalten. Bei der Überarbeitung und Optimierung von KWP und GEG sind allerdings aus Sicht der Freien Wärme mit Blick auf Hausbesitzer, Mieter und die angestrebte Energie- und Wärmewende weitere Aspekte zu berücksichtigen. „Im Zuge einer Überarbeitung des §71 im GEG sollten Investitionen in die Heizungsmodernisierung nicht durch die Kommunale Wärmeplanung verzögert oder verhindert werden“, unterstreicht Markus Staudt, Hauptgeschäftsführer Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e. V. (BDH). Das strategische Planungsverfahren selbst ist rechtlich unverbindlich, Hausbesitzer können demnach ihre Heizung modernisieren und je nach Heizsystem von Fördersätzen von bis zu 70 Prozent der Investitionskosten profitieren. Zudem sollte die so genannte „Eignungsprüfung“ nach § 14 WPG intensiver zum Einsatz kommen, so dass Gebiete, in denen absehbar keine Wärmenetze entstehen, frühzeitig für die dezentrale Wärmeerzeugung ausgewiesen werden. Dies ist für das systemoffene Gesamtergebnis notwendig und entlastet das KWP-Verfahren. Politischer Handlungsbedarf besteht nach Meinung der Allianz Freie Wärme auch bei der AVBFernwärmeV. Diese stammt im Kern aus den 1980er Jahren und wurde seither kaum angepasst. Aus Sicht der Verbändeinitiative sowie vieler Verbraucherschützer sind die Regelungen in ihrer jetzigen Form nicht mehr zeitgemäß, verbraucherunfreundlich und begünstigen zudem marktbeherrschende Strukturen. „Bei jedem Fernwärmenetz handelt es sich faktisch um ein regionales Monopol, wodurch Wettbewerb und Anbieterwechsel praktisch ausgeschlossen sind“, kritisiert Andreas Müller, Hauptgeschäftsführer beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima. Die bestehende Verordnung bietet Verbrauchern bislang nur begrenzte Rechte gegenüber den Fernwärmeversorgern – vor allem aber recht viele Nachteile wie z. B. sehr lange Vertragsbindungen und vielerorts eine intransparente Preisgestaltung. „Fernwärmeverträge müssen fair, kündbar und flexibel an die reale Nutzung anpassbar sein – wie im Strom- und Gasmarkt üblich“, fordert Andreas Müller. Hinzu kommt, dass die verpflichtende Nutzung von Fernwärme häufig über Anschluss- und Benutzungszwänge geregelt ist, was die Wahlfreiheit der Heiztechnik und den marktwirtschaftlichen Wettbewerb einschränkt. „Kommunale Eingriffe mit Zwangsvorgaben sind weder verbraucherfreundlich noch klimapolitisch sinnvoll und in puncto Eigenverantwortung der Verbraucher kontraproduktiv“, so Andreas Müller. (Allianz Freie Wärme, 10.07.2025) Ganzer Artikel hier…

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In der Grundsicherung wird es aller Voraussicht nach eine Nullrunde im Jahr 2026 geben, weil der Regelsatz zuvor in Anbetracht hoher Inflation zu stark angehoben wurde. Denn die regelbedarfsrelevanten Preise stiegen von Januar 2024 bis April 2025 moderat. Die neue Bundesregierung plant das Bürgergeld zeitnah umzubenennen und im Zuge dessen unter anderem die Anpassung des Regelbedarfs an die Preisentwicklung zu ändern. Nach bisheriger Rechtslage wird es zum Jahresbeginn 2026 wieder zu einer Nullrunde beim Regelsatz in der Grundsicherung für Arbeitssuchende kommen. Das liegt daran, dass die regelbedarfsrelevanten Preise seit Januar 2024 deutlich langsamer stiegen als erwartet. Die Politik täte gut daran, die Nullrunde für 2026 beizubehalten und die „ergänzende Fortschreibung“ aus § 28 a, SGB XII ab 2026 neu zu regeln. Die Höhe des Bürgergeldes steht im Spannungsfeld zwischen sozialer Existenzsicherung und ökonomischen Anreizstrukturen. Es umfasst neben dem Regelbedarf auch die Kosten der Unterkunft sowie bedarfsabhängige Zusatzleistungen. Der Regelbedarf soll das sozio-kulturelle Existenzminimum sichern und wird regelmäßig an die Preis- und Lohnentwicklungen angepasst. Diese Regelbedarfsanpassungen werden immer wieder kontrovers diskutiert. Kritiker befürchten, dass ein zu geringer Lohnabstand die Erwerbsanreize mindert, insbesondere im Niedriglohnbereich. Befürworter hingegen betonen die Notwendigkeit, das Existenzminimum abzubilden – insbesondere angesichts steigender Lebenshaltungs- und Energiekosten. Die Relation zur Preis- und Lohnentwicklung bleibt ein zentraler Maßstab für die gesellschaftliche Akzeptanz der Grundsicherung. Die Kaufkraft des Bürgergeldes schwankt mit der Preisentwicklung des regelbedarfsrelevanten Preisindex (RPI). Übersteigt der RPI die Anpassung des Regelsatzes, sinkt die Kaufkraft. Seit Sommer 2021 stieg der RPI stark, besonders zu Beginn des Ukrainekrieges. Als Reaktion wurde mit der Bürgergeld-Reform 2023 eine ergänzende Fortschreibung in dem Anpassungsmechanismus des Regelbedarfs eingeführt. Die Reform des Anpassungsmechanismus im Bürgergeld-Gesetz zielte auf Inflationsschutz für Transferempfänger, denen oft finanzielle Puffer fehlen. Diese Methode koppelt die Regelsatzanpassung gleich zweifach an die Preisentwicklung aus dem Vorjahr, was kurzfristige Preisschübe nur verzögert abbildet und auch keine Inflationserwartungen berücksichtigt. Für das Jahr 2023 wurde damit die Preisentwicklung unterschätzt. 2024 hingegen führte der Mechanismus zu einem überproportionalen Anstieg des Regelbedarfs im Vergleich zur sich verlangsamenden Preisentwicklung. Für 2025 und voraussichtlich auch für 2026 folgt(e) keine Regelsatzerhöhung – trotz möglicher Kaufkraftverluste im Vorjahresvergleich. Der Fortschreibungsmechanismus müsste künftig neu geregelt werden, um die Reaktionszeit auf die Preisentwicklung zu verkürzen. Zum Beispiel könnte der Durchschnitt von Prognosen des Verbraucherpreisindex für das nachfolgende Jahr von Consensus Forecast oder andere verwendet werden, sobald die Inflationsrate mit mehr als 3 Prozent deutlich über der Zielmarke der Europäischen Zentralbank (EZB) liegt. Als beispielsweise im September 2022 die Inflationsprognose von den führenden Forschungsinstituten laut Consensus Forecasts für das Jahr 2023 mit 5,8 Prozent erheblich über dem symmetrischen 2-Prozent-Ziel der EZB lag, hätte im Reform-Vorschlag zum Jahresbeginn 2023 eine Alleinstehende 518 Euro Regelsatz bekommen, was 16 Euro über dem damaligen Gesetzesstand gelegen hätte, aber besser zur Preisentwicklung im Regelbedarf passt als die niedrigere Anpassung im Status quo. Im Jahr 2024 hätte es im Reform-Vorschlag eine geringfügige Erhöhung von 3 Euro gegeben, 2025 wäre der Regelbedarf auf insgesamt 536 Euro für Alleinstehende gestiegen. Da die Inflationsprognosen für die Jahre 2024, 2025 und 2026 von Consensus Forecast aus dem September der Vorjahre unterhalb von 3 Prozent im Jahresdurchschnitt lagen, würde bei den Regelbedarfsanpassungen im Reform-Vorschlag für die Jahre ab 2024 keine ergänzende Fortschreibung greifen, sondern allein die Basisfortschreibung. Künftige Debatten über zu hohe oder zu niedrige Regelbedarfe könnten deutlich versachlicht werden, indem eine ergänzende Fortschreibung nur dann Anwendung findet, wenn der erwartete Verbraucherpreis um mehr als 3 Prozent steigt. Die Anpassung des Regelbedarfs würden demnach zeitnah auf aktuelle Preisentwicklungen reagieren und in kleineren Schritten erfolgen, dafür jedoch regelmäßig. Eine übermäßige Anpassung wie 2024 mit darauffolgenden Nullrunden würde vermieden. (IW Köln, 20.07.2025) Ganzer Artikel hier…

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Extreme Wetterereignisse können immense Schäden verursachen. Da Hitzewellen, Überschwemmungen, Waldbrände und Starkregen in Zukunft möglicherweise häufiger auftreten werden, befasst sich auch die Konjunkturforschung mit dem Klima. Alle reden übers Wetter, sogar die Konjunkturforscher. Ist den Ökonomen etwa der Gesprächsstoff ausgegangen? Nein. Angesichts gehäuft auftretender Extremwetterereignisse haben sie festgestellt, dass nicht nur die klassischen Konjunkturindikatoren wie Arbeitslosenquote, Verbraucherpreise oder Bruttoanlageinvestitionen für ihre Prognosen eine Rolle spielen, sondern auch Dürren, Flutkatastrophen, Waldbrände oder Starkregen die Konjunktur kurzfristig beeinflussen können. Da extreme Wetterphänomene aufgrund des Klimawandels künftig voraussichtlich nicht nur häufiger vorkommen, sondern auch heftiger ausfallen, werden die kurz- und mittelfristigen Wettervorhersagen für Konjunkturprognosen relevanter: Es gibt viele Varianten, wie Klimaereignisse die wirtschaftliche Entwicklung einer Region oder eines Landes tangieren können. So kann ein Extremwetterereignis eine oder mehrere dieser Folgen haben: Es kann den Gesundheitszustand, den Arbeitseinsatz und die Arbeitsproduktivität von Menschen beeinträchtigen. So steigt das Krankheits- und Sterberisiko durch Hitzewellen oder durch Luftverschmutzung, wie sie während und nach Waldbränden auftritt. Hitzewellen beeinträchtigen vor allem Arbeitnehmer, die im Freien arbeiten. Sie brauchen bei extrem hohen Temperaturen mehr Pausen: Tage mit mehr als 30 Grad Celsius gab es in den vergangenen 15 Jahren im Schnitt dreimal so häufig wie im Durchschnitt des Zeitraums von Anfang der 1950er Jahre bis Ende der 1980er Jahre. Klimaereignisse können die Energieproduktion und -versorgung destabilisieren. So steigt bei Hitzewellen der Energieverbrauch, denn Wohn- und Bürogebäude, Kliniken und Industrieanlagen müssen gekühlt werden. Zudem können die Energieproduktion und die Energieversorgung selbst beeinträchtigt sein, weil beispielsweise hohe Luft- und Wassertemperaturen die Kühlkapazitäten von Kraftwerken senken oder Kraftwerke und Übertragungsinfrastrukturen durch Überschwemmungen oder Waldbrände beschädigt oder zerstört worden sind. Lange ausbleibende Niederschläge können ebenso wie lang anhaltender Starkregen zu Produktions- und Ernteausfällen in der Land- und Tierwirtschaft führen. Zudem können extreme Wetterereignisse Probleme oder höhere Kosten bei der Einlagerung von Nahrungsmitteln verursachen. Die Preise für Agrargüter haben in den vergangenen Jahren weltweit ein historisch hohes Niveau erreicht. Die Bau- und Fortwirtschaft, die Gastronomie und der Tourismus sowie die Papier- und Chemieindustrie sind Wirtschaftssektoren, die besonders stark von Witterungsbedingungen abhängig sind. In der Chemie- und Bauindustrie lassen sich beispielsweise bei besonders hohen Temperaturen bestimmte Materialien nicht wie üblich verarbeiten. Produktionsabläufe und Geschäftsmodelle werden auch bei länger anhaltendem Niedrigwasser der Flüsse gestört, wenn es zu Einschränkungen des Schiffsverkehrs kommt und Binnenschiffe weniger oder keine Güter mehr transportieren können. Kritische Infrastrukturen wie Elektrizitäts- und Wasserwerke, Informations- und Kommunikationsnetze oder der öffentliche Nahverkehr funktionieren bei extremen Wetterereignissen möglicherweise nicht wie gewohnt. So können Überschwemmungen oder Erdrutsche Eisenbahnlinien und den Straßenverkehr lahmlegen – und das über längere Zeit. Beispielsweise hat der Wiederaufbau der sogenannten Eifelstrecke zwischen Gerolstein und Köln – die Bahnverbindung wurde durch die Flutkatastrophe 2021 zerstört – vier Jahre gedauert: Extremwetterereignisse beeinflussen auch die Staatsfinanzen: So gehen wegen eingeschränkter Wirtschaftstätigkeit im Krisengebiet die Steuereinnahmen zurück. Im Gegenzug steigen die Staatsausgaben, da beschädigte staatliche Infrastrukturen mit Steuergeldern renoviert oder wieder aufgebaut werden und eventuell Unterstützungs- und Hilfszahlungen an betroffene Unternehmen und Haushalte geleistet werden. Besonders hoch waren die Schäden durch klima- und wetterbezogene Ereignisse in Deutschland in den Jahren 2002, 2013 und 2021. Allein die Flutkatastrophe von Juli 2021 verursachte Kosten in Höhe von knapp 39 Milliarden Euro. Natürlich gab es in der Geschichte der Menschheit schon immer Naturkatastrophen und Klimaschocks. Doch da extreme Wetterphänomene aufgrund des Klimawandels künftig voraussichtlich nicht nur häufiger vorkommen, sondern auch heftiger ausfallen, werden die kurz- und mittelfristigen Wettervorhersagen für Konjunkturprognosen relevanter. Besonders knifflig wird das Erstellen einer Prognose, wenn häufiger auftretende Klimaereignisse anderweitige bereits bestehende Konjunkturrisiken – wie etwa geopolitische Konflikte – verstärken sollten. (IWD, 17.07.2025) Ganzer Artikel hier…

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Wie das Statistische Bundesamt am 18. Juli 2025 mitteilte, wurden im Mai 2025 deutschlandweit 16.800 Wohnungen genehmigt – das sind 5,3 Prozent oder 900 Baugenehmigungen weniger als im Mai 2024. „Die neuesten Zahlen sind ein weiterer Warnruf: Der Wohnungsbau tritt auf der Stelle – und das in einer Zeit, in der sich die Wohnungsnot weiter zuspitzt“, sagte dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. „Vor allem bei den Mehrfamilienhäusern, dem zentralen Segment für bezahlbares Wohnen, geht es nicht voran. Ein Minus von 1,6 Prozent im Zeitraum Januar bis Mai 2025 – das ist kein Trendwechsel, das ist ein Alarmsignal.“ „Dem Wohnungsbau muss endlich ein echter Abwägungsvorrang gegenüber anderen Interessen eingeräumt werden – nur so wird neuer Wohnraum überhaupt möglich. Wir brauchen eine Fast Lane fürs Bauen. Und die Bundesregierung muss jetzt, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, bereits genehmigte Bauvorhaben aktivieren. So könnten durch eine temporäre Wiederaufnahme der EH55-Förderung kurzfristig rund 120.000 Wohnungen realisiert werden – bei einem Mitteleinsatz von lediglich drei Milliarden Euro. Das wäre ein sofort wirksamer Impuls. Wir brauchen eine koordinierte Kraftanstrengung auf allen Ebenen – insbesondere aber bei den Kommunen, die über ihre Bauämter den entscheidenden Hebel in der Hand halten. Der Bau-Turbo kann nur zünden, wenn vor Ort Genehmigungen nicht verschleppt, sondern beschleunigt werden. Wenn Stadt- und Gemeinderäte und Bürgermeister sowie die Bauverwaltungen nicht entschlossen mitziehen, wird aus der politischen Beschleunigungsrhetorik ein Papiertiger. Angesichts der dramatischen Lage auf den Wohnungsmärkten ist jeder nicht genehmigte Bauantrag eine verpasste Chance für Menschen, die händeringend ein Zuhause suchen. Daher braucht es jetzt ein Umdenken in den kommunalen Verwaltungen: Bauämter müssen zu aktiven Möglichmachern werden – ausgestattet mit klaren Verfahren, festen Zeitvorgaben und spürbarer Unterstützung durch Politik und Verwaltungsführung. Nur so kommt der Bau-Turbo auf die Straße Und nicht zuletzt: Der Bau-Turbo kann nur dann wirklich zünden, wenn auch die Baukosten sinken. Denn verfügbare Grundstücke nützen nichts, wenn niemand mehr bereit ist zu bauen“, so Gedaschko. (GdW, 18.07.2025) Ganzer Artikel hier…

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Im ersten Teil unseres Interviews kritisierte Jörg Wieczorek, Vorstandsvorsitzender von Pharma Deutschland, die geplante 80-prozentige Kostenbeteiligung der Pharma- und Kosmetikindustrie an der vierten Reinigungsstufe. Die Datengrundlage sei nicht belastbar, andere Verursacher würden ausgeblendet, und für die ohnehin unter Preisdruck stehende Generikabranche könnte dies das Aus für viele Medikamente bedeuten. Im zweiten Teil sprechen wir über konkrete Lösungsansätze, die Rolle der Kommunen und die kürzlich angekündigte Überprüfung der Richtlinie durch die EU-Kommission.

DEKOM:  Herr Wieczorek, Sie schließen eine sachgerechte Beteiligung der Branche an den Kosten der vierten Reinigungsstufe nicht aus – sofern sie auf realistischen Daten und fairer Verteilung beruht. Wie ließe sich Ihrer Ansicht nach ein tragfähiges Modell gestalten?

Jörg Wieczorek: Wir fordern ganz konkret, alle verfügbaren Daten und Studien erst einmal auf den Tisch zu legen und sorgfältig auszuwerten. Es muss klar analysiert werden: Welche Stoffe in welchem Umfang belasten das Abwasser? Wer trägt wie viel dazu bei? Auf dieser Grundlage kann man dann über eine faire Verteilung der Lasten auf alle Verursacher sprechen. Man darf nicht nur ein paar Fakten herauspicken. Es geht uns darum, das gesamte Bild zu betrachten. Man sollte nicht nur eine Handvoll der 37 verfügbaren Studien heranziehen. Wenn alle relevanten Branchen entsprechend ihrem Verursacheranteil einbezogen werden – von Mikrokunststoffen über Reifenabrieb bis hin zu Industriechemikalien – dann ist die Pharmaindustrie sofort bereit, ihren fairen Anteil zu leisten.

DEKOM: Viele Kläranlagen wissen momentan gar nicht genau, welche Spurenstoffe in welcher Konzentration in ihrem Abwasser ankommen. Ohne diese Daten ist es schwer, überhaupt die richtigen Verfahren für eine vierte Reinigungsstufe auszuwählen. Ist es da nicht verfehlt, schon jetzt pauschal der Pharmaindustrie den größten Teil der Verantwortung zuzuschieben?

Jörg Wieczorek: Sie sprechen einen wichtigen Punkt an. Tatsächlich gibt es bislang keine umfassende Datengrundlage dazu, welche Mikroschadstoffe in welchem Ausmaß in den kommunalen Abwässern vorhanden sind. Viele Kläranlagenbetreiber können das gar nicht detailliert beziffern. Oft arbeitet man mit Indikatorstoffen – bestimmten Arzneimittel-Rückständen, die überall im Abwasser nachweisbar sind, weil sie von vielen Menschen nach Einnahme eines Medikaments wieder ausgeschieden werden. Dass man solche Substanzen findet, ist also wenig überraschend. Daraus zu folgern, diese Arzneistoffe würden 80–90% der Gewässerbelastung ausmachen, greift jedoch zu kurz. Genau das hat ja auch unser Ramboll-Gutachten aufgezeigt. Natürlich ist es richtig, dass Arzneimittelreste über die menschlichen Ausscheidungen im Abwasser landen – niemand bestreitet das. Aber es ist Aufgabe von Wissenschaft und Abwassertechnik, zu erforschen, welche Stoffe darüber hinaus in welchem Umfang vorhanden sind und wie man sie am besten entfernt. Es kann nicht allein der Pharmaindustrie überlassen werden, hier Patentrezepte zu liefern. Übrigens fließt in vielen Städten auch Regenwasser in die Kanalisation – je nach Wetterlage und Region macht Niederschlagswasser bis zu 50 % des Abwassers aus. Wenn es stark regnet, spült es unweigerlich allerlei Schadstoffe von Straßen, Dächern und Freiflächen in den Kanalisation. Auch das trägt erheblich zur Belastung des Abwassers bei, hat aber mit Arzneimitteln nichts zu tun.

DEKOM: Unsere Leser sind ja vor allem Bürgermeister und Kommunalpolitiker. Was können die Kommunen tun, um einerseits sauberes Wasser sicherzustellen, andererseits aber auch eine für alle tragbare Umsetzung der Richtlinie zu erreichen?

Jörg Wieczorek: Aus unserer Sicht sollten die Kommunen – gemeinsam mit Bund und Ländern – darauf dringen, zuerst eine solide Faktenbasis zu schaffen. Bevor man über Finanzierungsanteile streitet, muss klar sein, welche Stoffe verursachen welche Kosten. Eine umfassende Analyse aller Spurenstoffe im Abwasser wäre der erste Schritt. Darauf basierend kann man dann mit allen beteiligten Branchen Lösungen entwickeln, wie man die Einträge verringert und die nötigen Kosten fair verteilt. Nur wenn man das gesamte Bild kennt, lassen sich priorisierte Maßnahmen ableiten: Wo bringt eine vierte Reinigungsstufe am meisten? Wo gibt es vielleicht auch andere Ansätze, etwa bei Industrieeinleitern oder durch Aufklärung der Verbraucher? Wichtig ist vor allem, alle relevanten Akteure an einen Tisch zu holen. Wenn Kommunen nämlich nur einen oder zwei Sündenböcke herausgreifen, besteht die Gefahr, dass das eigentliche Problem nicht gelöst wird.

DEKOM: Die EU-Kommission hat im Rahmen ihrer neuen Wasserresilienz-Strategie zuletzt angekündigt, die Kommunalabwasserrichtlinie nochmal auf den Prüfstand zu stellen. Ihr Verband hat diese Entscheidung begrüßt. Halten Sie es für realistisch, dass die Richtlinie grundlegend geändert wird? Was erwarten Sie von dieser Überprüfung?

Jörg Wieczorek: Dass eine bereits verabschiedete EU-Richtlinie nochmal aufgeschnürt und hinterfragt wird, kommt äußerst selten vor. Insofern ist das schon bemerkenswert und zeigt, wie stark  die Bedenken selbst auf EU-Ebene geworden sind. Wir sehen diese Ankündigung als positives Signal, dass die Entscheidungsträger in Brüssel gemerkt haben: Hier stimmt etwas nicht, wir müssen nochmal nacharbeiten. Auch in Deutschland tut sich etwas. In den letzten Tagen haben sich sowohl die Gesundheitsministerkonferenz als auch die Wirtschaftsministerkonferenz der Bundesländer mit möglichen Folgen der Kommunalabwasserrichtlinie befasst und vor den Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung gewarnt. Natürlich wissen wir noch nicht, was am Ende herauskommt. Aber allein die Einsicht, dass man die Datengrundlage und Annahmen überprüfen muss, ist ein wichtiger Schritt.

DEKOM: Könnte das Ergebnis dieser Neubewertung nicht auch einfach sein, dass die Quote etwas abgesenkt wird? Also anstelle von 80 % zum Beispiel 60 % Herstellerbeteiligung – würden Sie ein Entgegenkommen in dieser Größenordnung begrüßen, oder lehnt die Pharmaindustrie die EPR-Grundidee insgesamt ab?

Jörg Wieczorek: Wir nehmen die Herstellerverantwortung sehr ernst und sind durchaus bereit, unseren Beitrag zu leisten – aber gleichberechtigt mit allen anderen Verursachern. Es kann nicht sein, dass allein zwei Branchen die Hauptlast tragen, während alle anderen Verursacher außen vor bleiben.

Ob am Ende 60% oder 30% oder ein ganz anderes Modell stehen – darüber spekulieren wir nicht. Das hier ist kein Basar, auf dem wir um Prozentsätze feilschen. Wichtig ist für uns das Prinzip: Die Lasten müssen fair und evidenzbasiert verteilt werden. Solange keine belastbaren Gesamtdaten vorliegen, macht es keinen Sinn, irgendeine Zahl in den Raum zu stellen. Die Kosmetikindustrie könnte z.B. Preissteigerungen relativ leicht an die Kunden weitergeben, wir im Arzneimittelsektor können das nicht ohne weiteres. Solche spezifischen Unterschiede müssen berücksichtigt werden, sonst schadet man am Ende der Gesundheitsversorgung.

DEKOM: Abschließend nochmal zugespitzt: Was genau fordern Sie von der Politik?

Jörg Wieczorek: Eine vernünftige, seriöse Datengrundlage mit einer umfassenden Folgenabschätzung – und erst darauf aufbauend Entscheidungen über die Verteilung der Kosten. Wenn diese Basis geschaffen ist, setzen wir uns gerne zusammen und finden eine Lösung, wie wir alle gemeinsam für sauberes Wasser sorgen können, ohne die Medikamentenversorgung zu gefährden. Bis dahin sollte eine nationale Umsetzung der Richtlinie gestoppt werden. In einem Satz: Erst die Fakten klären, dann die Lasten fair verteilen. Damit wäre allen gedient.

DEKOM: Vielen Dank!

Fazit

Die Position der Pharmaindustrie ist klar: Ja zur Verantwortung, nein zur einseitigen Belastung ohne valide Datengrundlage. Die angekündigte Überprüfung der EU-Kommission bietet die Chance, eine sachgerechtere Lösung zu finden. Für die Kommunen bedeutet das: Sie sollten auf eine transparente Datenbasis drängen und alle Verursacher in die Pflicht nehmen – nicht nur die vermeintlich zahlungskräftigen.

Die Warnung vor möglichen Versorgungsengpässen bei Medikamenten sollte ernst genommen werden. Eine vierte Reinigungsstufe ist wichtig für den Gewässerschutz, aber sie darf nicht zu Lasten der Gesundheitsversorgung gehen. Die Devise muss lauten: Erst umfassend analysieren, dann gerecht verteilen – alles andere wäre fahrlässig.

Zur Person

Jörg Wieczorek ist Geschäftsführer der HERMES Arzneimittel Holding GmbH und steht seit 1. Juli 2014 als Vorstandsvorsitzender an der Spitze von Pharma Deutschland.

Über Pharma Deutschland

Pharma Deutschland ist der größte Branchenverband der Pharmaindustrie in Deutschland und vertritt rund 400 Mitgliedsunternehmen. Neben globalen Pharmaunternehmen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen gehören auch Apotheker, Rechtsanwälte, Verlage, Agenturen und Marktforschungsinstitute dazu. Die Mitglieder sichern die Arzneimittelversorgung in Deutschland, indem sie fast 80 Prozent der rezeptfreien und zwei Drittel der rezeptpflichtigen Medikamente sowie einen Großteil der stofflichen Medizinprodukte bereitstellen. Mehr Infos hier…

Zum ersten Teil des Interviews hier…

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Während die Europäische Union mit der Kommunalabwasserrichtlinie eine erweiterte Herstellerverantwortung einführt, bei der Pharma- und Kosmetikindustrie den Großteil der Kosten für die vierte Reinigungsstufe auf Kläranlagen tragen sollen, verfolgt die Schweiz einen grundsätzlich anderen Ansatz: Dort werden die Investitionen gesamtgesellschaftlich finanziert – über eine einwohnerbezogene Abgabe, die über bestehende Gebührenstrukturen auf Haushalte und Betriebe verteilt wird. Konkret zahlt jede Abwasserreinigungsanlage (ARA) neun Franken (aktuell 9,65 Euro) pro angeschlossenem Einwohner und Jahr an den Bund. Die Kosten werden auf die angeschlossenen Gemeinden und damit auf die Nutzer umgelegt. Aus dem entstehenden Fonds fördert der Bund 75 % der notwendigen Erstinvestitionen für die vierte Reinigungsstufe. Die verbleibenden 25 % tragen die Anlagenbetreiber. Die Abgabe ist bis 2040 befristet und entfällt für Anlagen, die den Ausbau bereits umgesetzt haben – ein bewusst gesetzter Anreiz zur zügigen Umsetzung. Die Schweiz betont, dass Mikroverunreinigungen aus vielen Quellen stammen – neben Haushalten etwa auch aus Krankenhäusern, Gewerbebetrieben oder der Landwirtschaft. Das Modell vermeidet einseitige Belastungen und gilt als sozial ausgewogen. Gleichzeitig ist der Verwaltungsaufwand gering: Die Abwicklung erfolgt zentral und unbürokratisch über bestehende Strukturen. Seit der gesetzlichen Einführung im Jahr 2016 hat sich die Regelung bewährt. Sie wird in der Bevölkerung akzeptiert und findet zunehmend internationale Beachtung – nicht zuletzt als pragmatische und anschlussfähige Alternative zu komplexen Verursacherzuweisungen. Auch in der europäischen Debatte um faire und umsetzbare Finanzierungsmodelle für sauberes Wasser gilt das Schweizer System inzwischen als möglicher Referenzrahmen – insbesondere für Kommunen, die Planbarkeit, Rechtsklarheit und breite Akzeptanz in den Vordergrund stellen. (BAFU Schweizerisches Amt für Umwelt/DEKOM, 07.07.2025) Mehr Infos hier…

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Angesichts wachsender Bedrohungslagen, technischer Komplexität und begrenzter Ressourcen stehen viele Kommunen vor der Herausforderung, ihre IT-Sicherheit und digitale Resilienz nachhaltig zu stärken. Einzelne Verwaltungen stoßen dabei zunehmend an ihre personellen, finanziellen und organisatorischen Grenzen. Vor diesem Hintergrund rücken interkommunale Kooperationen als strategischer Hebel für mehr Sicherheit, Effizienz und Zukunftsfähigkeit in den Fokus – und eröffnen neue Chancen für ein gemeinsames digitales Schutzschild auf kommunaler Ebene.  Die jüngste IT-Leitertagung des Zweckverbands Kommunale ADV-Anwendergemeinschaft West (KAAW) hat deutlich gemacht, wie groß das Potenzial ist: Der Austausch über Bedrohungslagen, Sicherheitsstandards und Lösungsansätze war nicht nur fachlich fruchtbar, sondern hat auch verdeutlicht, wie wichtig der Aufbau gemeinsamer Plattformen und abgestimmter Prozesse ist. Dabei geht es nicht nur um den effizienten Ressourceneinsatz, sondern um das Prinzip, Sicherheit als Gemeinschaftsaufgabe zu begreifen – und Synergien gezielt zu nutzen.

Ein Beispiel für diese Entwicklung ist der Einsatz europäischer Sicherheitslösungen wie der All-in-One Security-Plattform von Enginsight. Das Thüringer Unternehmen bietet eine Lösung „Made in Germany“, die sich besonders für Shared-Service-Strukturen eignen. Die On-Premises-Plattform erlaubt es mehreren Kommunen, über ein zentrales Dashboard Angriffe zu erkennen, Schwachstellen zu analysieren und Vorfälle koordiniert zu behandeln – ohne dabei auf externe Cloud-Dienste angewiesen zu sein. Der Vorteil: Jede Kommune behält ihre Datenhoheit, profitiert aber gleichzeitig von zentraler Administration und gemeinsamer Betriebserfahrung. Auch die Einrichtung interkommunaler Security Operations Center (SOC) ist auf dieser Grundlage möglich – inklusive abgestimmter Notfallpläne, gemeinsamer Awareness-Schulungen und rollenspezifischer Eskalationsroutinen.

Dabei lassen sich laut Enginsight signifikante Effizienzgewinne erzielen. Durch gebündelte Schulungen, geteilte technische Ressourcen und standardisierte Prozesse verringert sich nicht nur der Personalaufwand pro Kommune – auch die Reaktionszeiten im Ernstfall verkürzen sich. Die Plattform ermöglicht zudem den Einsatz von KI-gestützten Funktionen zur Angriffserkennung und Alarmierung, ohne dass jede Kommune selbst in teure, komplexe Einzellösungen investieren muss. Entscheidend ist laut Michael Rainer, Business Development Manager Public bei Enginsight, dass „Kommunen die Möglichkeiten der Automatisierung nutzen, aber auf nachvollziehbare, transparente und backdoorfreie Systeme setzen – am besten lokal betrieben und individuell konfigurierbar.“

Auch aus Sicht der digitalen Souveränität ergeben sich klare Vorteile: Interkommunale Projekte können auf europäische Standards setzen, Investitionssicherheit schaffen und gleichzeitig politische Unabhängigkeit wahren. Dies entspricht nicht nur den Zielen des IT-Planungsrats und der Bund-Länder-Strategie zur Stärkung digitaler Souveränität, sondern auch der Erwartung vieler kommunaler Gremien an verantwortungsvolle, nachhaltige Digitalisierung. Die kommunale Selbstverwaltung wird so nicht geschwächt, sondern gezielt gestärkt – durch Kooperation auf Augenhöhe und gemeinsame Steuerung sicherheitskritischer Prozesse.

Die Erfahrung zeigt: Interkommunale Zusammenarbeit ist kein Ersatz für lokale Verantwortlichkeit, sondern deren zukunftsgerichtete Ergänzung. Kommunen, die sich zusammenschließen, können Risiken besser verteilen, strategischer handeln und digitale Sicherheit als langfristiges Gemeinschaftsprojekt gestalten. Die nötigen technologischen Grundlagen sind vorhanden – etwa durch Anbieter wie Enginsight, die gezielt auf die Bedarfe öffentlicher IT-Umgebungen eingehen und praxisgerechte Umsetzungen ermöglichen.

Für kommunale Entscheidungsträger ergibt sich daraus ein klarer Handlungsauftrag: Die eigene Sicherheitsarchitektur sollte nicht isoliert, sondern kooperativ weiterentwickelt werden. Gemeinsame Plattformen, koordinierte Notfallmechanismen und standardisierte Werkzeuge für Monitoring, Response und Awareness bilden dabei das Fundament. Wo politische Unterstützung und finanzielle Förderung flankieren, lässt sich aus diesen Ansätzen ein skalierbares Modell für mehr digitale Widerstandsfähigkeit entwickeln – lokal verankert, aber regional vernetzt.

Die Stärkung kommunaler IT-Sicherheit durch interkommunale Zusammenarbeit ist kein Zukunftsprojekt mehr – sie ist eine reale Option für alle, die nicht länger auf akute Vorfälle warten, sondern vorausschauend handeln wollen. Die technischen, organisatorischen und politischen Voraussetzungen dafür sind gegeben. Jetzt gilt es, diese gemeinsam zu nutzen. (DEKOM, 07.07.2025) Mehr Infos hier…

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Für Kommunen wird digitale Souveränität zur Schlüsselfrage ihrer Handlungsfähigkeit. Schleswig-Holstein geht mit seiner Open Source-Strategie voran und zeigt, wie sich Abhängigkeiten von Softwarekonzernen reduzieren und gleichzeitig neue Möglichkeiten für datenbasierte Stadtentwicklung schaffen lassen. Die deutschen Kommunen stehen vor einem grundlegenden Problem, das ihre Handlungsfähigkeit in der digitalen Transformation erheblich einschränkt. Öffentliche Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen nutzen größtenteils Software von wenigen großen, sogenannten proprietären, Anbietern, woraus sich starke Abhängigkeiten entwickelt haben. Die finanziellen Dimensionen dieses Problems sind erheblich – allein der Bund zahlte 2023 fast 200 Millionen Euro für Microsoft-Lizenzen. Für Kommunen bedeutet dies nicht nur kontinuierlich steigende Kosten, sondern auch eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeiten bei der IT-Infrastruktur. Der Zwang, Hersteller-Cloudsysteme zu verwenden und die damit einhergehenden erheblichen Lizenzkosten, verschärfen diese Situation zusätzlich. Als erstes Bundesland hat Schleswig-Holstein eine umfassende „Open Innovation und Open Source Strategie“ beschlossen und damit einen Weg aufgezeigt, der bundesweit Beachtung findet. Das Land plant den schrittweisen Umstieg seiner 25.000 Arbeitsplätze auf Open Source-Lösungen: LibreOffice ersetzt Microsoft Office, Open-Xchange löst Exchange ab, und langfristig ist sogar der Wechsel von Windows auf Linux vorgesehen. Diese Strategie umfasst den Aufbau eines Open Source Programm Offices in der Landesverwaltung, die Förderung des DigitalHub.SH zur Verknüpfung öffentlicher Bedarfe mit der Digitalwirtschaft, den verstärkten Einsatz von Open Government-Ansätzen sowie die Beteiligung an der Deutschen Verwaltungscloud und dem Zentrum Digitale Souveränität.

Parallel zur Open Source-Bewegung etablieren sich Urban Data Platforms als zentrale digitale Infrastruktur für Kommunen. Diese Plattformen bündeln kommunale Informationen und schaffen so eine datenbasierte Grundlage für urbane digitale Zwillinge oder digitale Dienstleistungen wie Verkehrs-Apps oder Mängelmelder. Die Vorteile von Urban Data Platforms auf Open Source-Basis sind für Kommunen erheblich: Im Sinne der Datensouveränität bleiben die Daten im Besitz der Kommune, die über Form und Umfang der Verwendung entscheidet. Standardisierte offene Schnittstellen schaffen einen sicheren und integrierten Zugang zu urbanen Daten aus verschiedensten städtischen Bereichen, während Open-Source-Lösungen, Kooperationen und ein schrittweises Vorgehen den Kommunen Flexibilität und digitale Souveränität auf dem Weg zur eigenen Datenplattform bieten. Die gesetzlich verpflichtende Kommunale Wärmeplanung wird zum praktischen Prüfstein für diese neue Dateninfrastruktur. Große Kommunen müssen bis zum 30. Juni 2026 eine Wärmeplanung erarbeiten, kleinere Kommunen bis zum 30. Juni 2028. Ohne durchgängige, digitale Planungsprozesse können die kommunalen Wärmepläne kaum fristgerecht erstellt werden. Hier zeigt sich der praktische Nutzen offener Datenplattformen: Sie ermöglichen die Integration verschiedenster Datenquellen – von Gebäudeenergiedaten über Wärmepotenziale bis hin zu Verkehrs- und Umweltdaten – in einem einheitlichen System.

Für Kommunen ergeben sich daraus konkrete Handlungsoptionen in verschiedenen Zeithorizonten. Kurzfristig können sie ihre aktuelle Softwarelandschaft prüfen und geeignete Open Source-Alternativen identifizieren, Pilotprojekte in weniger kritischen Bereichen starten und interne Kompetenz für Open Source-Technologien aufbauen. Mittelfristig sollten sie eine kommunale Open Source-Strategie entwickeln, eine Urban Data Platform aufbauen oder sich an eine bestehende anschließen und Kooperationen mit anderen Kommunen für gemeinsame Lösungen eingehen. Langfristig können sie ihre Verwaltungsinfrastruktur vollständig auf Open Source umstellen, Software eigenständig weiterentwickeln und neue Geschäftsmodelle durch Datenveredelung erschließen. „Anstatt unsere IT-Finanzmittel in Lizenzgebühren zu stecken, setzen wir sie ein, um Entwicklungs- und Supportverträge zu finanzieren“, erklärt Schleswig-Holsteins Digitalisierungsminister Dirk Schrödter. Dieser Ansatz stärkt nicht nur die digitale Souveränität, sondern auch die regionale Wirtschaft. Kommunen können durch Open Source-Strategien ihre IT-Ausgaben von reinen Lizenzkosten hin zu lokalen Investitionen in Entwicklung und Support umschichten, was Arbeitsplätze vor Ort schafft und lokale Expertise aufbaut. Die Verbindung von Open Source-Software, Urban Data Platforms und konkreten Anwendungen wie der Kommunalen Wärmeplanung bietet Kommunen die Chance, ihre Digitalisierung auf ein nachhaltiges Fundament zu stellen. Schleswig-Holstein beweist, dass der Weg zu mehr digitaler Souveränität machbar ist – wenn die politische Führung mitgeht und die Umstellung strategisch geplant wird. Die rechtlichen Rahmenbedingungen mit Gesetzen wie dem E-Government-Gesetz und dem Datennutzungsgesetz unterstützen diese Entwicklung. Kommunen, die jetzt handeln, können sich einen Vorsprung bei der Digitalisierung sichern und gleichzeitig ihre Haushalte langfristig entlasten. (DEKOM, 07.07.2025) Mehr Infos hier…

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Spätestens bis zum 30. Juni 2026 – müssen Städte in Deutschland mit mehr als 100.000 Einwohnern einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Das ist ein wichtiger Meilenstein für die Wärmewende. „Für die Kommunen ist das eine große Herausforderung, aber auch eine wichtige Aufgabe. Die enorme Aktivität, mit der die Pläne bundesweit erstellt werden, freut uns sehr. Aber die Pläne sollen nicht in der Schublade verschwinden, sondern müssen auch umgesetzt werden“, so die Zwischenbilanz von Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) anlässlich der Vorstellung eines Gutachtens zu den Kosten verschiedener Wärmeoptionen. Liebing weiter: „Es muss von Seiten der Politik ein entsprechender Finanzierungs- und Marktrahmen geschaffen werden, der die Wärmewende in der Praxis ermöglicht. Andernfalls bleiben die kommunalen Wärmepläne insbesondere beim entscheidend wichtigen Wärmenetzausbau bloße Absichtserklärungen, ohne Aussicht auf konkrete Umsetzung.“ Beim Gebäudeenergiegesetz seien Kurskorrekturen für mehr Praxistauglichkeit nötig, aber es dürfe auch keine Rolle rückwärts geben. AGFW und VKU nennen fünf Punkte, wie die Bundesregierung kommunale Energieversorger besser unterstützen kann, damit aus Wärme-Plänen eine echte Wärmewende wird:

  1. Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanungsgesetz rechtssicher ausgestalten: Bei einer Reform des Gebäudeenergiegesetzes müssen die Wechselwirkungen mit dem Wärmeplanungsgesetz mitgedacht werden, beide Regelungen sind eng miteinander verzahnt. Kommunen, Stadtwerke und Hausbesitzer brauchen Klarheit.
  • Mehr Geld für die Wärmewende: Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) muss auf mindestens 3,5 Milliarden Euro pro Jahr aufgestockt und bis 2035 verlängert werden. Das Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz sollte ebenfalls schnellstmöglich verlängert und auf den Betrieb mit klimaneutralen Gasen ausgerichtet werden.
  • Weniger Bürokratie: Überflüssige oder nicht praxistaugliche Vorgaben – etwa komplexe Übergangslösungen für den Anschluss an Wärmenetze im GEG – sollten ersatzlos gestrichen oder stark vereinfacht werden. 
  • Technologieoffenheit sichern: Das GEG und WPG müssen alle klimaneutralen Wärmequellen – auch Biomasse, Abwärme und Wasserstoff gleichwertig einbeziehen.
  • Fairness und Fördereffizienz stärken: Die Wärmeplanung muss auf effiziente Fördermittelvergabe fokussiert werden: In Gebieten, in denen Wärmepläne zum Beispiel Fernwärme als beste Option ausweisen, sollten keine Fördermittel mehr für Wärmepumpen gezahlt werden. Die Optionen blieben möglich, jedoch würde kein Steuergeld mehr fließen. Die Pflicht zur Veröffentlichung von Dekarbonisierungsfahrplänen sollte nur zusammenfassend erfolgen, um sensible Daten zu schützen.

„Viele bereits erstellte Wärmepläne sehen den Ausbau von Wärmenetzen vor“, sagt Liebing. Allerdings werde der Ausbau der Fernwärme in vermieteten Bestandsgebäuden seit vielen Jahren durch das Kostenneutralitätsgebot von § 556c BGB und Wärmelieferverordnung gehemmt. „Der Paragraf ist das zentrale regulatorische Hemmnis für den Ausbau von Wärmenetzen – und damit auch eine wesentliche Hürde für die Umsetzung der Wärmepläne”, so Liebing.

Ein von AGFW und VKU bei ITG Dresden in Auftrag gegebenes Kurzgutachten zeigt, dass der Heizungstausch zum Zeitpunkt der Umstellung bei nahezu allen untersuchten Heizungstechnologien mit Mehrkosten verbunden ist. Die Mehrkosten betragen monatlich rund 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche. Damit entsprechen sie der neu eingeführten Modernisierungsumlage für neue Heizungen (§556c BGB). Beim Anschluss an ein Wärmenetz kann diese Umlage jedoch nicht gleichermaßen wie beim Einbau einer Wärmepumpe genutzt werden.‘

„Der Spielraum für klimafreundliche Heizlösungen wird dadurch stark eingeschränkt, da die Regelung einseitig den Heizungstausch durch den Vermieter bevorzugt“, so AGFW-Geschäftsführer Werner Lutsch. „So darf der Vermieter bei einem Einbau einer Wärmepumpe Investitions- und Betriebskosten auf die Mieter umlegen, beim Anschluss an ein Fernwärmenetz ist das nicht möglich. Das führt zu einer Wettbewerbsverzerrung und benachteiligt effiziente Technologien wie Fernwärme. Was wir brauchen, ist ein fairer Wettbewerb der Technologien. Das Gutachten zeigt: Ein monatlicher Mietaufschlag von 50 Cent pro Quadratmeter würde ausreichen, um Investitionen wirtschaftlich tragfähig zu machen. Gleichzeitig bleibt der Mieterschutz erhalten.“

Um den Anschluss an ein Wärmenetz als auch den Umstieg auf Contracting zu ermöglichen, muss der Paragraph § 556c BGB novelliert werden. AGFW und VKU schlagen vor, einen zusätzlichen Betrag von maximal 50 Cent (pro Quadratmeter und Monat) im Kostenvergleich zu berücksichtigen. Der Vorschlag der Verbände orientiert sich an bereits bestehenden mietrechtlichen Bestimmungen zur Aufteilung der Kosten einer neuen Heizungsanlage zwischen Vermietenden und Mietenden. Er schafft damit vergleichenden Wettbewerbsbedingungen zwischen der “Eigenversorgung” – also, wenn der Vermietende selbst in eine Heizungsanlage investiert und diese auch selbst betreibt – und dem Umstieg auf eine gewerbliche Wärmelieferung, zu der neben Fernwärme auch Contracting gehört.

Rund die Hälfte des Energieverbrauchs in Deutschland entfällt auf Wärme. Noch immer stammen 80 Prozent aus fossilen Quellen wie Gas oder Öl. Bis 2045 soll die Wärmeversorgung klimaneutral werden. Kommunale Unternehmen und Stadtwerke kennen die Gegebenheiten vor Ort und haben das Know-how für den Umbau der Wärmeversorgung. „Ohne klare Regeln für die Umsetzung bleibt der Wärmeplan ein Papiertiger. Jetzt ist die Politik am Zug“, so Liebing. (VKU, 26.06.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung stößt bundesweit auf erhebliche Kapazitätsprobleme. Während über 11.000 Kommunen bis 2028 verpflichtende Wärmepläne erstellen müssen, fehlen qualifizierte Planungsbüros und Fachkräfte. Eine aktuelle Fraunhofer-Studie des Exzellenzclusters „Integrierte Energiesysteme“ bestätigt nach einer Befragung von 267 kommunalen Akteuren: Die mangelnde Verfügbarkeit qualifizierten Personals ist das größte Hindernis für eine erfolgreiche Wärmewende auf kommunaler Ebene. Die Marktsituation spitzt sich zu. In Schleswig-Holstein konkurrieren 1.104 Gemeinden um die Dienstleistungen einer recht überschaubaren Zahl spezialisierter Ingenieurbüros. Wartezeiten von über 18 Monaten sind keine Seltenheit. Gleichzeitig steigen die Planungskosten deutlich: Die KWW-Kommunenbefragung 2024 weist eine Kostensteigerung von durchschnittlich 2,92 Euro pro Einwohner in 2023 auf 3,79 Euro in 2024 aus – ein Plus von 11 Prozent binnen eines Jahres. Besonders kleinere Kommunen geraten unter Druck. 90 Prozent der Kommunen unter 100.000 Einwohnern müssen die Wärmeplanung komplett extern vergeben, da eigene Kapazitäten fehlen. Die knappen Ressourcen der Dienstleister treiben die Preise weiter nach oben und gefährden die Einhaltung der gesetzlichen Fristen.

Schleswig-Holstein reagiert mit einem umfassenden Maßnahmenpaket auf diese Herausforderungen. Kern der Strategie ist die Gründung des Wärmekompetenzzentrums Schleswig-Holstein (WKZ.SH), das im März 2025 beim bestehenden Breitband-Kompetenzzentrum (BKZ.SH) angesiedelt wurde. Diese Entscheidung nutzt vorhandene Strukturen und Expertise: Das BKZ.SH verfügt über 15 Jahre Erfahrung in der Koordinierung komplexer Infrastrukturprojekte und hat das Land beim Glasfaserausbau zur bundesweiten Spitzenposition geführt.

Maxim Schmuck, Manager für Öffentlichkeitsarbeit und Digitales beim BKZ.SH, erläutert die strategische Entscheidung: „Die kommunale Wärmeplanung braucht – wie der Breitbandausbau – enge Abstimmung, technische Kompetenz und kommunale Nähe. Das Breitband-Kompetenzzentrum ist bereits gut in der kommunalen Familie verankert und hat bewährte Strukturen, die auch für die Wärmewende genutzt werden können.“ Die Synergieeffekte sind erheblich. Das BKZ.SH bringt Expertise im Geodatenmanagement ein – ein Kernbereich der Wärmeplanung. Zudem ermöglicht die Bündelung von Glasfaser- und Wärmenetzplanung Kosteneinsparungen von bis zu 30 Prozent bei Tiefbauarbeiten. „Durch die gemeinsame Struktur entstehen kurze Wege, gebündeltes Fachwissen und abgestimmte Abläufe. Besonders wertvoll sind die bestehenden Kontakte des BKZ.SH zu Stadt- und Gemeindewerken – zentrale Akteure bei der Umsetzung von Wärmelösungen“, betont Schmuck. Das WKZ.SH stellt den Kommunen ab sofort Wärmepotenzialkarten über den DigitalAtlasNord zur Verfügung, die zeigen, wo Wärmenetze wirtschaftlich betrieben werden können. Kommunen können so frühzeitig entscheiden, ob ein verkürztes Verfahren möglich ist. Erste Erfolge sind messbar: Durch die Datenaufbereitung des WKZ.SH konnte die Bearbeitungszeit um durchschnittlich 20 Prozent reduziert werden. Dies macht Projekte für Planungsbüros attraktiver und entlastet kommunale Haushalte.

Die öffentliche Koordinierung allein kann jedoch die Ressourcenengpässe nicht vollständig lösen. Angesichts der schieren Menge an zu erstellenden Wärmeplänen und der begrenzten Kapazitäten braucht es zusätzliche Ansätze zur Effizienzsteigerung. Deshalb setzt das Land Schleswig-Holstein auch gezielt auf heimische Lösungsanbieter, die mit ihren technologischen Kompetenzen und ihrer Kenntnis der regionalen Gegebenheiten maßgeblich zur Bewältigung der Herausforderungen beitragen. Ein Beispiel dafür ist EBERO FAB aus Norderstedt: Das Unternehmen vor den Toren Hamburgs hat gemeinsam mit den Partnern GEO DATA und KI-P eine Open-Source-basierte Komplettlösung entwickelt, die durch Automatisierung und Standardisierung die knappen Planungsressourcen deutlich effektiver nutzt.

Der Ansatz des Konsortiums unterscheidet sich fundamental von klassischen Planungsverfahren: Statt sequenzieller Arbeitsschritte werden technische Planung, digitale Werkzeuge und kommunale Prozessbegleitung von Beginn an integriert. Die Open-Source-Plattform von KI-P versetzt Kommunen in die Lage, eigene Daten souverän zu verwalten, verschiedene Planungsszenarien durchzuspielen und fundierte Entscheidungen zu treffen – frei von proprietären Abhängigkeiten und mit voller Kompatibilität zu bestehenden kommunalen Systemen. Das umfassende Leistungsspektrum reicht von der initialen Potenzialanalyse über technische und rechtliche Machbarkeitsprüfungen bis hin zur Förderberatung und kontinuierlichen Umsetzungsbegleitung. Der entscheidende Vorteil: Durch konsequente Digitalisierung und Automatisierung von Standardprozessen werden die wenigen verfügbaren Fachexperten entlastet. Sie können sich auf komplexe Einzelfälle und strategische Fragestellungen konzentrieren, während Routineaufgaben effizient digital abgewickelt werden. So entstehen aus Schleswig-Holstein heraus Lösungsansätze, die bundesweit zur Bewältigung der Personalengpässe beitragen können.

Die schleswig-holsteinische Herangehensweise stößt bundesweit auf Interesse. Die Kombination aus zentraler Koordinierung, digitalen Tools und Nutzung bestehender Infrastrukturnetzwerke gilt als wegweisend. Mit einer Glasfaserversorgung von 80 Prozent verfügt das Land über ideale Voraussetzungen für die Digitalisierung der Wärmeplanung. Für Kommunen ergeben sich konkrete Handlungsoptionen: Die Nutzung digitaler Planungstools kann Personalengpässe kompensieren. Eine frühzeitige Einbindung von Kompetenzzentren erleichtert die Suche nach Dienstleistern. Die Bündelung von Infrastrukturprojekten senkt Kosten erheblich. Open Source-Lösungen bieten kostengünstige Alternativen zu proprietären Systemen. Der Bedarf bleibt groß: Bundesweit fehlen nach Schätzungen des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende mindestens 2.000 zusätzliche Fachkräfte. Ob andere Bundesländer das schleswig-holsteinische Modell adaptieren und digitale Tools rechtzeitig skaliert werden können, wird über den Erfolg der kommunalen Wärmewende entscheiden. (DEKOM, 07.07.2025) Mehr Infos hier…

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Christian Meyer-Hammerström, Geschäftsführer der Osterholzer Stadtwerke, hat frühzeitig die Bedeutung der kommunalen Wärmeplanung erkannt. Sein Unternehmen erstellt die Wärmepläne für mehrere Gemeinden im niedersächsischen Landkreis Osterholz und arbeitet dabei eng mit dem regionalen Netzbetreiber EWE Netz zusammen. Im Gespräch erläutert Meyer-Hammerström, wie die Zusammenarbeit abläuft, wie er mit überzogenen Erwartungen seitens Politik und Bürgerschaft umgeht und warum Kommunen bei der Wärmeplanung am besten mit ihrem örtlichen Energieversorger im „Tandem“ fahren sollten.

DEKOM: Herr Meyer-Hammerström, die Osterholzer Stadtwerke unterstützen mehrere Kommunen bei der kommunalen Wärmeplanung – auch über das eigene Versorgungsgebiet hinaus. Im Landkreis Osterholz übernehmen Sie für drei Ihrer Gesellschafter-Kommunen die Planung. Was genau tun Sie dort und wie ist die Zusammenarbeit mit dem anderen Versorger im Kreis organisiert?

Christian Meyer-Hammerström: Der Landkreis Osterholz in Niedersachsen besteht aus sieben Gemeinden. Drei davon – Osterholz-Scharmbeck, Lilienthal und Ritterhude – sind unsere Gesellschafterkommunen. Die übrigen vier Gemeinden im Landkreis werden traditionell von EWE- Netz mit Strom und Gas versorgt. Der Landkreis hat die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für alle sieben Kommunen gemeinsam ausgeschrieben, jedoch in Losen vergeben. So haben am Ende wir den Auftrag für unsere drei Kommunen erhalten und EWE-Netz für ihre vier Kommunen. Wir arbeiten hierbei sehr eng mit EWE-Netz zusammen und orchestrieren den Prozess gemeinsam. Uns war wichtig, dass am Ende nicht zwei völlig unterschiedliche Konzepte präsentiert werden, die sich womöglich widersprechen. Deshalb stimmen wir uns laufend ab und haben beim Erstellen der Wärmepläne weitgehend das gleiche Vorgehen gewählt – das ist ja auch durch die Landesvorgaben relativ klar strukturiert vorgegeben in vier Abschnitten. Aktuell sind wir so weit, dass wir Ende August unsere Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung vorstellen können.

DEKOM: Diese Wärmeplanung wurde also offiziell ausgeschrieben. War das Verfahren stark umkämpft – haben sich viele externe Büros beworben?

Christian Meyer-Hammerström: Tatsächlich war es eine offene Ausschreibung – es gab durchaus Konkurrenz, auch überregionale. Bei Ausschreibungen für Kommunen zählt oft der Preis: Das günstigste Angebot gewinnt. Darüber diskutiere ich häufig mit kommunalen Auftraggebern, denn wer billig kauft, kauft zweimal – man sollte genau hinschauen, was man für sein Geld bekommt. Wir waren uns des Preiswettbewerbs bewusst und haben mit spitzem Bleistift kalkuliert, also sehr knapp und ohne übermäßige Sicherheitspuffer. Für Stadtwerke ist die Erstellung solcher Konzepte kein Geschäft, um hohe Renditen zu erwirtschaften. Meiner Meinung nach war es klug, hier knallhart zu kalkulieren, um den Zuschlag zu bekommen und die Wärmeplanung im eigenen Haus halten zu können.

DEKOM: Viele Kommunalpolitiker – und auch Bürger – verbinden mit der kommunalen Wärmeplanung sehr konkrete Erwartungen. Oft klafft eine Lücke zwischen dem, was sich die Politik vom Wärmeplan verspricht, und dem, was kurzfristig realistisch umsetzbar ist. Wie gehen Sie mit solchen überzogenen Erwartungshaltungen um?

Christian Meyer-Hammerström: Die Kommunen – und auch die Bürger – haben natürlich gewisse Vorstellungen, die man ernst nehmen muss. Aber man muss einen Schritt vorher ansetzen und diese Erwartungen managen. Ich erlebe auf Informationsveranstaltungen häufig, dass jemand aufsteht und sinngemäß fragt: „Wann kommt denn bei mir in der Straße XYZ die Nahwärmeleitung und was wird sie kosten?“ – in der Hoffnung, der Wärmeplan gebe darauf Antwort. Das ist mitnichten das Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung. Wir müssen sehr deutlich kommunizieren, was ein Wärmeplan leisten kann und was nicht. Am Ende eines solchen Konzepts weiß man vor allem: Welche Gebiete im Ort könnten potenziell einmal durch ein Wärmenetz versorgt werden und welche eher nicht. Wenn Frau Müller in der Heckenweg 19 wohnt, wird ihr der Wärmeplan zeigen, ob ihr Viertel grundsätzlich genug Wärmedichte für ein Nahwärmenetz hätte – oder ob dort in den nächsten 20 bis 30 Jahren keine leitungsgebundene Wärme zu erwarten ist, so dass sie sich eher nach anderen Lösungen (Stichwort Wärmepumpe) umsehen muss. Mehr Details liefert der Wärmeplan erst einmal nicht. Das versuchen wir, sowohl der Politik als auch den Bürgern klarzumachen. Ein Wärmeplan ist keine Detailplanung, welcher Energieträger exakt wann und in welcher Straße zum Einsatz kommt. Er dient dazu, Gebiete mit Potenzial zu identifizieren. Der nächste Schritt wäre dann, für so ein potenzielles Gebiet eine Machbarkeitsstudie durchzuführen und konkreter zu planen – auch um die Rechnung nicht ohne den Wirt zu machen. Schließlich muss am Ende jemand in die Infrastruktur investieren, und wenn sich kein Investor findet, bleibt das beste Konzept Theorie.

DEKOM: Branchenverbände beklagen unisono, die teils widersprüchlichen politischen Signale rund ums Heizungsgesetz und die Wärmewende, hätten Investoren und Bürger verunsichert. Spüren Sie das auch in Ihren Projekten vor Ort?

Christian Meyer-Hammerström: Ganz eindeutig, ja – wir merken das aktuell gerade ganz praktisch: Wir bauen in einem Neubaugebiet mit etwa 30 Einfamilienhäusern ein sogenanntes kaltes Nahwärmenetz (bei dem über eine zentrale Wärmepumpenlösung nur niedrige Temperaturen verteilt werden). Das Konzept ist erklärungsbedürftig, und einige Grundstückskäufer sind skeptisch. Sie sagen: „Dann hänge ich ja auf Gedeih und Verderb an der Preisgestaltung des Versorgers – was, wenn die Energiepreise explodieren?“  Hier kommen die aktuellen politischen Diskussionen ins Spiel. Die geplante Reform der AVB-Fernwärme (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Fernwärmeversorgung) sorgt für zusätzliche Unsicherheit. Verbraucherschützer fordern z. B. Preisdeckel für Fernwärme – aus Kundensicht verständlich, aber in der aktuellen Phase wenig hilfreich.

DEKOM: Preisgrenzen klingen doch erstmal ganz vernünftig – warum sind die eigentlich ein Problem?

Christian Meyer-Hammerström: Ich kenne kein Wärmenetz-Gebiet bei uns, in dem wir nicht jetzt schon jeden einzelnen Cent gegenüber der Landeskartellbehörde rechtfertigen müssten. Wenn nun von politischer Seite etwa starre Preisobergrenzen in den Raum gestellt werden, schreckt das natürlich potenzielle Betreiber und Finanziers ab. Man muss sich folgendes Szenario vor Augen führen: Wir identifizieren ein Potenzialgebiet, wollen dort eine zentrale Heizanlage und ein Nahwärmenetz aufbauen – und gleichzeitig herrscht Unsicherheit, ob man künftige Wärmepreise kostendeckend gestalten darf. Die Verbraucher sind verunsichert, die Banken ebenfalls. Niemand finanziert ein Nahwärmenetz mal eben aus der Portokasse; man braucht Kredite. Jede Bank fragt: „Wie sind Ihre Erlöse langfristig abgesichert? Welche Risiken bestehen, dass Sie Ihre Kosten nicht decken können?“ Wenn man darauf aufgrund vager politischer Eingriffe keine verlässliche Antwort geben kann, wird die Finanzierung schwierig. An solchen Rahmenbedingungen scheitern dann in der Praxis viele zunächst ambitionierte Konzepte.

DEKOM: Für eine realistische Planung braucht man eine belastbare Datengrundlage. Wie haben Sie die nötigen Daten für die Wärmeplanung erhoben – nutzen Sie digitale Werkzeuge dafür, oder greifen Sie vor allem auf vorhandene Daten aus Ihrer langjährigen Tätigkeit als Netzbetreiber zurück?

Christian Meyer-Hammerström: Wir verfügen als Gas- und Wärmeversorger natürlich bereits über einen umfassenden Datenpool. Viele Daten stammen aus dem eigenen Gasnetzbetrieb – Verbrauchsdaten, Netzstrukturdaten und so weiter. Hinzu kommen externe Daten, zum Beispiel von den Bezirksschornsteinfegern (etwa welche Heizungen in welchen Gebäuden vorhanden sind) oder allgemeine Gebäudedaten aus den Kommunen. All diese Informationen fließen in die Bestandsanalyse ein. Die eigentliche digitale Aufbereitung und Simulation machen wir aber nicht komplett in Eigenregie, sondern mit Unterstützung von externen Dienstleistern. Im konkreten Fall arbeiten wir eng mit Trianel zusammen – das ist ein Stadtwerke-Netzwerk, das uns methodisch und mit IT-Tools unterstützt. Trianel hat in Kooperation mit Fraunhofer-Instituten einen digitalen Zwilling aufgebaut, in den alle relevanten Daten einfließen. Damit lassen sich unterschiedliche Szenarien durchspielen und auswerten. Auf dieses Know-how greifen wir zurück. Mit anderen Worten: Wir liefern die Daten und die Ortskenntnis, und Trianel kümmert sich um die komplexe Modellierung und Simulation. Das funktioniert sehr gut.

DEKOM: In Bundesländern wie Schleswig-Holstein hat erst etwa ein Drittel der Kommunen mit der Wärmeplanung überhaupt begonnen; anderenorts sieht es ähnlich aus. Was raten Sie Gemeinden, die jetzt vor dieser Aufgabe stehen? Wie sollte eine Kommune sich dem Thema nähern?

Christian Meyer-Hammerström: Mein erster und gleichsam wichtigster Rat: Wenn es vor Ort ein Stadtwerk gibt, unbedingt den Schulterschluss suchen! Sprechen Sie Ihr örtliches Energieversorgungsunternehmen an und bilden Sie ein Tandem aus Kommune und Versorger. Das bietet vielfältige Vorteile. Ich weiß, dass manche meiner Kollegen anfangs zurückhaltend waren – aber meine Haltung ist: Das ist unsere Stadt, unser „Wohnzimmer“ – und die Wärmewende ist unser zukünftiges Geschäft! Als lokaler Versorger sollte man die Chance ergreifen, bei der Wärmeplanung auf dem Fahrersitz zu sitzen und gemeinsam mit der Kommune die Richtung vorzugeben. Das kommt am Ende auch den Bürgerinnen und Bürgern zugute. Zudem strahlt so ein gemeinsames Vorgehen positiv auf andere Bereiche ab – man stärkt das Vertrauen in die lokale Daseinsvorsorge insgesamt, ob bei Strom, Gas oder Wärme.

DEKOM: Und wenn die Kommune ohne ihren Versorger plant – etwa mit einem externen Ingenieurbüro?

Christian Meyer-Hammerström: Wenn das Stadtwerk vor Ort nicht eingebunden ist, läuft man Gefahr, dass am Ende realitätsferne Ergebnisse auf dem Tisch liegen. Dann muss das Stadtwerk in der Umsetzung die größten Schnitzer ausbügeln – und steht plötzlich als Bremser oder Verhinderer da. In der konstruktiven Rolle bleibt man aber, wenn man von Anfang an beteiligt ist. Deswegen mein Appell: Wenn immer möglich, die Expertise vor Ort einbeziehen – sei es das Stadtwerk oder zumindest der örtliche Netzbetreiber, gerade was Strom angeht. Alles, was in der Wärmeplanung entschieden wird, hat erhebliche Auswirkungen auf den Stromnetzbetrieb und -ausbau. Das ist kein Geheimnis: In ländlichen Gebieten mit weiten Wegen und wenigen Anschlüssen wird, wenn kein Wärmenetz kommt, zwangsläufig die Wärmepumpe zur bevorzugten Lösung – und dafür muss man das Stromnetz entsprechend ertüchtigen. Diese Abstimmung gehört von Anfang an mit dazu.

DEKOM: In der öffentlichen Diskussion tauchen immer wieder neue Technologietrends auf – von kalter Nahwärme bis Geothermie. Können kommunale Entscheidungsträger überhaupt noch realistisch einschätzen, was davon in der Praxis tragfähig ist?

Christian Meyer-Hammerström: Die kommunale Wärmeplanung hilft ja gerade dabei, solche Fragen zu versachlichen und Entscheidungen auf eine belastbare Grundlage zu stellen. Jeder Bürgermeister oder jede Bürgermeisterin wird heute mit Forderungen nach vermeintlich zukunftssicheren Lösungen konfrontiert – Wasserstoff ist dabei ein gutes Beispiel. In unseren Analysen sehen wir sehr klar:In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird kein Einfamilienhaus per Wasserstoff beheizt werden. Das ist schlicht nicht realistisch, aus vielen Gründen. Ebenso liefert die Wärmeplanung Anhaltspunkte, was aus dem bestehenden Gasnetz wird. Viele Stadtwerke erzielen derzeit noch einen großen Teil ihrer Erträge mit der Gasversorgung (häufig um die 50 %). Da stellt sich natürlich strategisch die Frage, wie es mit diesem Geschäft weitergeht, wenn zunehmend Gebäude auf andere Wärmelösungen umsteigen. Auch deshalb halte ich es für strategisch sehr klug, dass sich Stadtwerke intensiv mit der kommunalen Wärmeplanung befassen. Würde ich als Bürgermeister oder Aufsichtsrat ein eigenes Stadtwerk vor Ort haben, würde ich erwarten, dass mein Unternehmen sich diesem Thema mit Nachdruck widmet und frühzeitig einen Plan hat, wohin die Reise geht.

DEKOM: Haben denn überhaupt alle Stadtwerke vor Ort die nötige Kompetenz, um eine kommunale Wärmeplanung selbst durchzuführen? Was ist mit kleineren Versorgern ohne eigene Planungsabteilung?

Christian Meyer-Hammerström: Natürlich muss man sagen, nicht jedes Stadtwerk hat diese Kompetenz vollständig im eigenen Haus – das hängt oft von der Betriebsgröße und vom vorhandenen Personal ab. Einige größere Versorger haben sich schon seit Jahren darauf vorbereitet und eigenes Know-how aufgebaut, etwa indem sie Ingenieure für Energie- und Wärmekonzepte eingestellt haben. Aber auch kleinere Stadtwerke können da mitziehen, indem sie Dienstleister einbinden, so wie wir das mit Trianel gemacht haben. Wichtig ist, dass man intern trotzdem genug Verständnis hat, um die externen Leistungen fachlich steuern und beurteilen zu können. Insgesamt halte ich es für eine sehr sinnvolle Investition, sich als Stadtwerk in dieses Thema einzuarbeiten – notfalls auch gemeinsam mit Partnern. Wie gesagt, es geht hier um die künftige Wärmeversorgung vor Ort und damit um ein Kernthema der Daseinsvorsorge. Aus meiner Sicht sollten sich Stadtwerke – egal ob groß oder klein – frühzeitig in die Wärmewende einklinken. Wer die Möglichkeit hat, sollte sich auf den Fahrersitz setzen und die Richtung mitbestimmen. Letztlich erwarten die Kommunalpolitik und die Bürger das auch: Sie vertrauen darauf, dass „ihr“ Stadtwerk die Herausforderungen der Wärmewende annimmt und kompetent begleitet. DEKOM, 07.07.2025 Mehr Infos hier…

Über Christian Meyer-Hammerström

Christian Meyer-Hammerström ist Alleingeschäftsführer der Osterholzer Stadtwerke im Landkreis Osterholz. Zusätzlich engagiert er sich im BDEW-Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., wo er seit Jahren das Amt des Vizepräsidenten bekleidet und die Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland vertritt. Darüber hinaus steht er der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke-Kooperation Trianel GmbH vor und ist Mitglied des Aufsichtsrates.

Christian Meyer-Hammerström lebt Energieversorgung seit Jahrzehnten: Nach einer Ausbildung zum Betriebsschlosser bei der swb in Bremen und anschließenden Tätigkeiten als Fachhandwerker im Gas- und Wasserrohrnetz sowie als Industriemeister in der Aus- und Weiterbildung, absolvierte er ein Wirtschaftsingenieur-Studium mit dem Schwerpunkt Energiewirtschaft. Bei der heutigen swb Vertrieb Bremen war er danach als Teamleiter Key-Account-Management tätig. 2004 wechselte er als Alleingeschäftsführer zu den Gemeindewerken von Ritterhude und Lilienthal. 2010 gestaltete er erfolgreich die Fusion mit den Stadtwerken Osterholz-Scharmbeck.

 Über die Osterholzer Stadtwerke:

Die Osterholzer Stadtwerke bieten im gesamten Landkreis Osterholz Strom und Erdgas an. Mit dem eigenen Leitungsnetz über 3.000 Kilometer sichert das Unternehmen die zuverlässige und sichere Energieversorgung in Osterholz-Scharmbeck, Ritterhude und Lilienthal. Weitere Geschäftsbereiche sind Nahwärme- und Trinkwasserversorgung, Entwässerung und Straßenbeleuchtung.

Der Energieversorger ist mehrheitlich in kommunaler Hand und in der Region an acht Standorten vertreten: Hauptsitz mit Verwaltung, technischen Dienstleistungen und Kundenzentrum sowie dem Klärwerk ist in Osterholz-Scharmbeck, ein Kundenzentrum in Ritterhude, Betriebshof und Kundenzentrum in Lilienthal. Vier weitere Kundenzentren befinden sich in Grasberg, Hambergen, Schwanewede und Worpswede, die sich im Rahmen einer Bankenkooperation innerhalb deren Geschäftsstellen befinden.

Das Unternehmen ist mit einem Jahresumsatz von rund 97,8 Millionen Euro (Stand: 31.12.2023) ein wichtiger Wirtschaftsfaktor im Landkreis Osterholz und beschäftigt 161 Mitarbeiter, davon 13 Auszubildende. Das Unternehmen engagiert sich für die Energiewende vor Ort und betreibt in der Region mehrere moderne Blockheizkraftwerke zur dezentralen Energieversorgung sowie Fotovoltaikanlagen. Die Erzeugung erneuerbarer Energien unterstützen die Osterholzer Stadtwerke vor Ort und bundesweit: über Kooperationen und Beteiligungen wird der Bau von Onshore-Windparks sowie PV-Freiflächen in der Region und auch deutschlandweit vorangetrieben. Mehr Infos hier…

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Die zunehmende Sommerhitze und anhaltende Trockenperioden stellen die kommunale Trinkwasserversorgung vor wachsende Herausforderungen. Jüngste Ereignisse in Schleswig-Holstein verdeutlichen das Problem: Im Kreis Pinneberg mussten Stadtwerke vor akuter Wasserknappheit warnen. In Pinneberg und Tornesch fiel der Wasserdruck zeitweise drastisch ab – mancherorts kam aus dem Hahn nur noch ein Rinnsal.

Die Ursache liegt in einer verhängnisvollen Kombination aus anhaltender Trockenheit und extremen Verbrauchsspitzen: Während Hitzewellen steigt die Beanspruchung der Wassernetze lokal um bis zu 60 Prozent. Dies führt zu leeren Speichern und instabilen Versorgungsdrücken, sobald zu viel Wasser gleichzeitig entnommen wird. Um akute Engpässe zu vermeiden, sahen sich Versorger gezwungen, Bürger zum Wassersparen aufzurufen – Pools nicht zu befüllen, Rasen nicht zu sprengen, Autos nicht zu waschen. Solche Szenarien traten in den vergangenen Jahren bei längeren Trockenperioden wiederholt auf und verdeutlichen ein strukturell wachsendes Problem.

Klimawandel als Treiber steigender Herausforderungen

Der Klimawandel verschärft diese Entwicklung erheblich. Extreme Hitze und ausbleibender Regen treten häufiger auf und belasten regionale Wasserressourcen sowie die bestehende Infrastruktur. Zwar sind Grundwasservorräte in vielen Gebieten noch ausreichend vorhanden, doch Aufbereitungskapazitäten und Verteilnetze stoßen an ihre Grenzen, wenn sehr viel Wasser in kurzer Zeit nachgefragt wird.

Kommunen in ganz Deutschland arbeiten daher verstärkt an Klimaanpassungsstrategien. Laut Deutschem Institut für Urbanistik haben bereits rund 80 Prozent der Städte und Gemeinden Maßnahmen zur Anpassung an Klimafolgen wie Hitze auf den Weg gebracht. Die jüngsten Extremereignisse führen vor Augen, dass Klimaanpassung keine freiwillige Kür, sondern eine dauerhafte Notwendigkeit darstellt. Bund und Länder haben reagiert: 2023 wurde eine Nationale Wasserstrategie beschlossen, um die Wasserver- und Abwasserentsorgung in Zeiten des Klimawandels langfristig zu sichern.

Versorgungssicherheit als oberste Priorität

Für kommunale Entscheider steht die Versorgungssicherheit im Trinkwasserbereich an oberster Stelle – insbesondere in den Sommermonaten. Bürger erwarten zu Recht, rund um die Uhr ausreichend Wasser in einwandfreier Qualität zu erhalten. Schon kleinere Versorgungsengpässe oder Einschränkungen können zu erheblichem Unmut in der Bevölkerung führen und das Vertrauen in die Stadtwerke nachhaltig beeinträchtigen. Deshalb gilt es, vorausschauend zu handeln. Dabei geht es neben langfristigen Infrastrukturmaßnahmen auch um organisatorische und technische Lösungen, die kurzfristig Wirkung zeigen.

Innovative Wassereinsparung durch verlustfreie Armaturenwechsel

Eine bewährte und technisch ausgereifte Methode zur Wassereinsparung ist die Minimierung von Wasserverlusten bei Reparatur- und Wartungsarbeiten im Versorgungsnetz. Die Firma ArmEx Solutions hat hierfür eine innovative Lösung entwickelt: Der ArmEx-Armaturenwechsler ermöglicht den Austausch defekter oder veralteter Hausanschlussarmaturen unter vollem Betriebsdruck – ganz ohne Absperrung, Entleerung oder Spülverluste.

Die Vorteile sind beeindruckend: Pro Wechselvorgang werden 20.000 bis 30.000 Liter aufbereitetes Trinkwasser eingespart. Gleichzeitig bleibt die Versorgung der angeschlossenen Haushalte kontinuierlich stabil. Nächtliche Notabschaltungen gehören der Vergangenheit an, Verkehrsbehinderungen entfallen. Zusätzlich erhöht sich die hygienische Sicherheit erheblich, da Rückflüsse und Druckschwankungen vollständig vermieden werden.

Für Stadtwerke ergeben sich daraus klare Mehrwerte: geringerer Arbeitsaufwand, höhere Betriebssicherheit und ein messbarer Beitrag zur Ressourcenschonung. Nicht zuletzt senden sie damit ein starkes Signal nach innen und außen, dass Wassereinsparung auch in der eigenen Organisation konsequent gelebt wird.

Technologische Lösungen als Notwendigkeit

Technologien wie der ArmEx-Armaturenwechsler werden zunehmend zu einer notwendigen Maßnahme, um die Versorgung in Hitzesommern sicherzustellen und dabei gleichzeitig den CO₂-Fußabdruck zu senken. Solche Lösungen zeigen, dass Klimaanpassung auch im laufenden Betrieb möglich ist – ohne langwierige Planungsverfahren, große Investitionen oder umfangreiche Kommunikation mit Anliegern.

Handlungsempfehlungen für kommunale Entscheider

Für Versorger und Kommunen lohnt es sich, solche innovativen Ansätze zu prüfen und aktiv in die eigene Klimastrategie zu integrieren. Ein professioneller, sparsamer Umgang mit Trinkwasser im eigenen Verantwortungsbereich stärkt nicht nur die Leistungsfähigkeit der Netze – er erhöht auch die Glaubwürdigkeit der Kommune gegenüber der Bürgerschaft.

Dies wiederum kann die Akzeptanz notwendiger, aber unpopulärer Wassersparmaßnahmen in Hitzeperioden deutlich erhöhen. Denn wenn Kommunen als Vorbild vorangehen und demonstrieren, dass sie selbst jeden Tropfen Wasser verantwortungsvoll nutzen, steigt die Bereitschaft der Bürger, temporäre Einschränkungen mitzutragen und eigene Sparmaßnahmen zu ergreifen. (DEKOM, 07.07.2025) Mehr Infos hier…

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Zehn Eimer Wasser. Lediglich 96 Liter Niederschlag meldet der Deutsche Wetterdienst pro m² für das meteorologische Frühjahr 2025. Wasser in ausreichender Menge und Qualität ist auch in Deutschland keine Selbstverständlichkeit mehr. Der Klimawandel führt zu höheren Temperaturen, der Klimawandel führt zu langen und heißen Trockenphasen. Die knapper werdende Ressource Wasser muss intelligent und nachhaltig genutzt werden, um allen Nutzungsansprüchen bestmöglich gerecht werden zu können. „Die Nutzung von behandeltem und hygienisierten Abwasser ist hier ein wichtiger Baustein“, betont Dr. Lisa Broß, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA). „Um die gezielte und sichere Wasserwiederverwendung in Deutschland zu unterstützen, hat die DWA jetzt mit der neuen Merkblattreihe M 1200 Wasserwiederverwendung für landwirtschaftliche und urbane Zwecke in Deutschland eine umfassende und praktische Handlungshilfe veröffentlicht.“ Die Wasserwiederverwendung, die Nutzung von speziell aufbereitetem Wasser zur Bewässerung, hat insbesondere in der Landwirtschaft in Südeuropa eine lange Tradition. Zur Vereinheitlichung der Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung hat die Europäische Union im Sommer 2020 die EU-Verordnung zur Wasserwiederverwendung (EU 2020/741) verabschiedet. Seit 2023 in allen Mitgliedstaaten in Kraft, regelt sie verbindlich die Anforderungen an die Wasserqualität sowie an das Risikomanagement und die sichere Verwendung von aufbereitetem Wasser zur Wiederverwendung. In Deutschland arbeitet das Bundesumweltministerium gegenwärtig an der konkretisierenden Bundesverordnung zur Wasserwiederverwendung. Mit der Merkblattreihe DWA-M 1200 „Wasserwiederverwendung für landwirtschaftliche und urbane Zwecke in Deutschland“ stellt die DWA eine in enger Abstimmung mit den zuständigen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden erarbeitete Handlungshilfe für die mit der Wasserwiederverwendung aufkommenden Planungs- und Betreiberaufgaben sowie die behördlichen Genehmigungsverfahren bereit. Die Merkblattreihe DWA-M 1200 berücksichtigt internationale und deutsche Regelwerke und Richtlinien und greift den ganzheitlichen Ansatz des DWA-Themenbands „Non-Portable Water Reuse“ bezüglich der Wasserwiederverwendung auf. DWA, 01.07.2025 Ganzer Artikel hier…

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Die Kommunen in Deutschland berichten über einen immer weiter steigenden Investitionsstau. Bei der jährlichen Befragung zum KfW Kommunalpanel bezifferten sie den wahrgenommenen Investitionsrückstand auf 215,7 Milliarden Euro. Das ist ein Rekordwert und ein Anstieg um 15,9 Prozent oder 29,6 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr. Beim wahrgenommenen Investitionsrückstand handelt es sich um die Summe, die die Kommunen heute investieren müssten, um ihre Infrastruktur in Qualität und Quantität wieder in einen adäquaten Zustand zu bringen.

Das KfW-Kommunalpanel beruht auf einer bundesweit repräsentativen Befragung der Kämmereien von Städten und Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern sowie allen Landkreisen, die im Auftrag von KfW Research durch das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) seit 2009 jährlich durchgeführt wird. Die Befragung für die aktuelle Ausgabe fand von Januar bis März 2025 statt.

Den größten Investitionsrückstand sehen die Kommunen einmal mehr bei den Schulgebäuden. Hier beträgt die Lücke 67,8 Milliarden Euro oder 31 Prozent des gesamten Investitionsstaus. Darauf folgt die Straßen- und Verkehrsinfrastruktur mit 53,4 Milliarden Euro oder 25 Prozent des Investitionsrückstands.

„Der starke Anstieg bei den Schulgebäuden könnte mit dem gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 für Kinder im Grundschulalter zusammenhängen. Den Kommunen wird nun bewusst, dass sie hier noch Nachholbedarf haben“,

sagt Dr. Dirk Schumacher, Chefvolkswirt der KfW.

Insgesamt geben 56 Prozent der Kommunen einen nennenswerten oder gravierenden Investitionsrückstand bei den Schulgebäuden an. Dabei ergibt sich ein starker Zusammenhang mit der Kommunengröße: Während in der Größenklasse 2000 bis 5000 Einwohner knapp etwas mehr als die Hälfte der Kommunen einen nennenswerten oder gravierenden Rückstand bei den Schulgebäuden sehen, steigt der Anteil auf knapp 90 Prozent bei Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern. Zudem machen Kommunen in Süddeutschland deutlich seltener einen starken Investitionsrückstand aus als jene in Nordrhein-Westfalen oder im Südwesten Deutschlands, also in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland.

Zurückzuführen ist der Investitionsrückstand auch auf Probleme beim Unterhalt. Insgesamt gaben in der Befragung 19 Prozent aller Kommunen an, dass sie sich den Unterhalt ihrer Infrastruktur nur im geringen Umfang oder gar nicht mehr leisten können. Das sind fünf Prozentpunkte mehr als ein Jahr zuvor. Beim Thema Straßenbau gaben das sogar 32 Prozent an, sechs Prozentpunkte mehr als im Vorjahr.

Um der Lage Herr zu werden, planen die Kommunen für 2025 insgesamt 48 Milliarden Euro an Investitionen. Im Vorjahr waren es 47 Milliarden Euro, 2023 lag die Planung bei 43 Milliarden Euro. Allerdings werden nicht alle geplanten Investitionen tatsächlich verausgabt. Im Jahr 2024 gaben die Kommunen dafür laut Hochrechnung lediglich 30 Milliarden Euro aus.

„Hier spielen auch nicht-monetäre Hemmnisse eine Rolle, etwa mangelnde personelle Ausstattung in den Bauämtern, komplexe Dokumentationspflichten und langwierige Genehmigungsverfahren“,

sagt Dr. Dirk Schumacher.

„Das Sondervermögen Infrastruktur der Bundesregierung wird auch den Kommunen zugutekommen. Hier ist es wichtig, dass das Geld zwar zielgerichtet, aber möglichst unbürokratisch verteilt wird.“ (KfW, 01.07.2025) Ganzer Artikel hier…

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Nach der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie müssen Kläranlagen künftig um eine vierte Reinigungsstufe erweitert werden, die gezielt Mikroschadstoffe wie pharmazeutische Rückstände und Kosmetikrückstände aus dem Abwasser entfernt. Die Kosten dafür sollen zu 80 % von der Pharma- und Kosmetikindustrie getragen werden. Kommunale Spitzenverbände begrüßen dies ausdrücklich. Pharma- und Kosmetikverbände hingegen kritisieren die Regelung als einseitig, nicht verursachergerecht und warnen vor Versorgungsrisiken. Nach zunehmender Kritik – auch aus der Ärzteschaft – hat die EU-Kommission angekündigt, die Kosten- und Folgenabschätzung zur erweiterten Herstellerverantwortung nochmals zu prüfen. Vor diesem Hintergrund haben wir mit Jörg Wieczorek, Vorstandsvorsitzender des größten Branchenverbandes der Pharmaindustrie, Pharma Deutschland gesprochen.

DEKOM: Herr Wieczorek, die EU hat die Kommunalabwasserrichtlinie Ende 2024 verabschiedet. Was bedeutet diese neue Vorgabe aus Sicht der Pharmaindustrie?

Jörg Wieczorek: Grundsätzlich verfolgt die Kommunalabwasserrichtlinie ein wichtiges und richtiges umweltpolitisches Ziel – wir begrüßen ausdrücklich, dass Spurenstoffe aus dem Abwasser entfernt werden sollen. Die vierte Reinigungsstufe ist auch eine notwendige Investition in die Infrastruktur. Entscheidend ist aber die Frage, wer für die Spurenstoffe im Abwasser in welchem Maße verantwortlich ist und wer die Kosten verursacht. Genau da müssen wir hinschauen, bevor wir über die Finanzierung reden.

DEKOM: Die EU-Kommission behauptet, rund 92 % der schädlichen Mikroschadstoffe im Abwasser gingen auf das Konto von pharmazeutischen (66%) und kosmetischen (26%) Produkten, weshalb diese Branchen den Löwenanteil der neuen Reinigungsstufe finanzieren sollen. Stimmt diese Zuschreibung aus Ihrer Sicht?

Jörg Wieczorek: Aus unserer Sicht sind diese Zahlen so nicht haltbar. Woher auch immer die Prozentangeben kommen – sie wurden nicht auf solider Datengrundlage erarbeitet. Die EU-Kommission hat hier offenbar nur einen Teil der verfügbaren Studien herangezogen und diese selektiv interpretiert. Die Kommission hat letzte Woche selbst erkannt, dass ihre Grundlagen   nicht belastbar genug sind, und will die Daten überprüfen lassen. Wir begrüßen diese Einsicht ausdrücklich.

Fakt ist: Verursacher der Mikroschadstoffe im Abwasser sind bei Weitem nicht nur pharmazeutische oder kosmetische Produkte. Es gibt eine Vielzahl anderer Quellen – etwa Pflanzenschutzmittel, Reinigungs- und Waschmittel, Industriechemikalien, Abrieb von Autoreifen oder Mikroplastik in unseren Gewässern. Trotzdem hat man sich in der Richtlinie auf zwei Branchen – Pharma und Kosmetik – eingeschossen. Diese einseitige Fixierung blendet die anderen Verursacher komplett aus und wird den komplexen Ursachen des Problems nicht gerecht.

DEKOM: Befürworter des 80 zu 20 Prinzips sagen, die Pharmaindustrie sei reich und könne diese Kosten durchaus tragen…

Jörg Wieczorek: Das ist viel zu pauschal. Vor allem die Generika-Hersteller, die rund 80 % der verschreibungspflichtigen Arzneimittel in Deutschland bereitstellen, arbeiten seit Jahren am Rande der Wirtschaftlichkeit. Dafür gibt es zwei Hauptgründe: Erstens unterliegen patentfreie, erstattungsfähige Medikamente seit 2009 einem staatlichen Preisstopp – die Preise sind also seit über 15 Jahren gedeckelt, während Löhne, Energie- und Rohstoffkosten gestiegen sind. Zweitens sorgen die Rabattverträge der Krankenkassen dafür, dass pro Wirkstoff oft nur ein oder zwei Anbieter den Zuschlag erhalten, was einen enormen Preisdruck erzeugt.

Die Folge: In der Generika-Sparte gibt es keinerlei „fette Margen“. Viele dieser Unternehmen kämpfen eher ums Überleben, als dass sie überschüssiges Kapital hätten. Wenn man nun dieser ohnehin angespannten Branche noch Milliardenkosten für Kläranlagenausbauten aufbürdet, wäre die Versorgung mit günstigen Medikamenten akut gefährdet. Ich sage das ganz deutlich: Dann bricht die Generikaversorgung weg. Die Hersteller könnten bestimmte Arzneimittel schlicht nicht mehr kostendeckend anbieten, und sie würden sich vom Markt zurückziehen müssen.

In so einem Szenario droht ein regelrechter Kaskadeneffekt: Je mehr Hersteller aus dem Markt austreten, desto höhere zusätzliche Kosten müssten die Verbleibenden schultern – was wiederum weitere Firmen in die Knie zwingen könnte. Am Ende hätten wir statt Wettbewerb nur noch teure Alternativen. Das würde nicht nur die Patienten treffen, sondern auch unser Gesundheitssystem und die Krankenkassen massiv belasten.

DEKOM: Wie hoch wären denn die Kosten für diese vierte Reinigungsstufe insgesamt? Darüber kursieren sehr unterschiedliche Schätzungen.  Wovon gehen Sie aus?

Jörg Wieczorek: Die Gesamtkosten sind schwer exakt zu beziffern, aber wir reden hier sicherlich über einen zweistelligen Milliardenbetrag über einen Zeitraum von zehn Jahren. Unser Realitätscheck anhand bereits gebauter vierter Reinigungsstufen zeigt, dass allein die Baukosten in der Praxis deutlich über den bisherigen Annahmen liegen. Und da sind die laufenden Betriebskosten noch gar nicht drin.

Als Industrie denken wir in Zeithorizonten von zehn, fünfzehn Jahren – und wir sehen: Selbst deutlich geringere Summen wären für unsere Branche nur schwer zu stemmen. Nochmal: Wir verweigern uns nicht einer finanziellen Beteiligung. Aber sie muss fair und über alle Mikroschadstoffe im Abwasser hinweg verursachergerecht ausgestaltet sein.

Im Arzneimittelsektor haben wir darüber hinaus das besondere Problem, dass wir Preiserhöhungen gesetzlich gar nicht einfach weitergeben können. Für verschreibungspflichtige Medikamente gilt seit 2009 ein Preisdeckel, wir könnten also nicht ohne Weiteres einen „Kläranlagen-Aufschlag“ auf unsere Produkte schlagen.

Das heißt: Selbst, wenn die Industrie Milliardenkosten tragen müsste, käme das nicht in Form höherer Arzneimittelpreise bei den Patienten an, sondern in Form von Versorgungsengpässen. Im schlimmsten Fall könnten wir bestimmte Medikamente gar nicht mehr liefern. Dann müsste der Arzt auf andere (oft deutlich teurere) Präparate ausweichen – zulasten der Krankenkassen. Man würde also das Gegenteil dessen erreichen, was man wollte: Statt Kosten zu sparen, würde die Behandlung am Ende teurer, weil preisgünstige Generika wegfallen.

Letztlich zahlen wir als Bürger so oder so die Rechnung – entweder als Versicherte über höhere Krankenkassenbeiträge oder als Verbraucher über steigende Wassergebühren in der Kommune.

DEKOM: Vielen Dank!

Fazit

Die Kritik der Pharmaindustrie an der 80-Prozent-Quote erscheint berechtigt. Wenn die Datengrundlage tatsächlich so dünn ist, wie Wieczorek schildert, und andere Verursacher systematisch ausgeblendet werden, ist eine Neubetrachtung dringend geboten. Besonders alarmierend sind die möglichen Folgen für die Generikaversorgung: Sollten tatsächlich günstige Standardmedikamente vom Markt verschwinden, wäre das ein hoher Preis für eine möglicherweise überstürzte Regelung.

Im zweiten Teil unseres Interviews geht es in der nächsten DEKOM-Ausgabe am 7. Juli 2025 um konkrete Lösungsvorschläge der Pharmaindustrie und die Frage, wie eine faire und datenbasierte Verteilung der Kosten aussehen könnte. (DEKOM, 23.06.2025)

Zur Person

Jörg Wieczorek ist Geschäftsführer der HERMES Arzneimittel Holding GmbH und steht seit 1. Juli 2014 als Vorstandsvorsitzender an der Spitze von Pharma Deutschland.

Über Pharma Deutschland

Pharma Deutschland ist der größte Branchenverband der Pharmaindustrie in Deutschland und vertritt rund 400 Mitgliedsunternehmen. Neben globalen Pharmaunternehmen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen gehören auch Apotheker, Rechtsanwälte, Verlage, Agenturen und Marktforschungsinstitute dazu. Die Mitglieder sichern die Arzneimittelversorgung in Deutschland, indem sie fast 80 Prozent der rezeptfreien und zwei Drittel der rezeptpflichtigen Medikamente sowie einen Großteil der stofflichen Medizinprodukte bereitstellen. Mehr Infos hier…

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Die kommunale Wärmeplanung zählt zu den zentralen Zukunftsaufgaben für Städte, Gemeinden und Versorger in Deutschland. Während viele Bundesländer noch am Anfang stehen, setzt Schleswig-Holstein bereits sichtbare Impulse: Anfang Juni brachte Energieminister Tobias Goldschmidt rund 35 kommunale und regionale Akteure beim Wärmegipfel in Kiel zusammen. Hier wurde noch einmal deutlich, wie groß der Handlungsdruck ist – und wie wichtig koordinierte, praxisnahe Lösungen für die Wärmewende auf kommunaler Ebene sind.

Vor diesem Hintergrund sind kommunale Akteure zunehmend auf praxistaugliche Unterstützung angewiesen, die sowohl strategische Orientierung als auch konkrete Umsetzungsperspektiven bietet. Ein Beispiel für einen solchen Ansatz ist das Angebot von EBERO FAB: Gemeinsam mit den Partnern GEO DATA und KI-P stellt das Unternehmen eine integrierte Lösung für die kommunale Wärmeplanung bereit – aus einer Hand, modular aufgebaut und konsequent anwendungsorientiert. Im Unterschied zu vielen klassischen Planungsansätzen verfolgt EBERO FAB einen integrierenden, umsetzungsorientierten Ansatz, der technische Planung, digitale Werkzeuge und kommunale Prozessbegleitung von Anfang an zusammenführt.

In der Wärmewende gibt es keinen Königsweg. Jede Kommune steht vor individuellen Herausforderungen, die maßgeschneiderte Lösungen erfordern. Industrielle Abwärme hier, Meerwasserwärme dort, integrierte Infrastrukturlösungen an anderer Stelle – diese Vielfalt ist Herausforderung und Chance zugleich. Personelle Engpässe in den Bauämtern und die Komplexität der Förderkulissen erschweren vielen Städten den Einstieg. Die Erfahrung aus der Praxis zeigt: Einzelmaßnahmen helfen hier nicht weiter. Es braucht einen koordinierten, strategischen Ansatz, der Planung, Umsetzung und Kommunikation aus einer Hand verbindet.

Im Verbund übernimmt EBERO FAB die übergeordnete Koordination. GEO DATA bringt jahrzehntelange Erfahrung in Analyse, Planung und Umsetzung ein. KI-P ergänzt das Angebot mit einer Open-Source-Plattform, die eine echte Zeitenwende in der Wärmeplanung ermöglicht: Kommunen können damit eigene Daten souverän nutzen, Planungsszenarien flexibel durchspielen und Entscheidungen auf einer nachvollziehbaren, transparenten Grundlage treffen – ohne proprietäre Abhängigkeiten und mit voller Anschlussfähigkeit an bestehende Systeme.

Die Open-Source-Strategie schafft langfristige Investitionssicherheit, fördert kommunale Souveränität und beschleunigt die Umsetzung spürbar. Sie bietet insbesondere kleineren und mittleren Kommunen die Möglichkeit, Wärmeplanung effizient und rechtssicher umzusetzen – auch bei begrenzten Ressourcen.

Das Leistungspaket reicht von der Potenzialanalyse über rechtliche und technische Machbarkeitsprüfungen bis hin zur Förderberatung, Öffentlichkeitsarbeit und Umsetzungsbegleitung. Ziel ist es, die Komplexität des Themas zu reduzieren, Verwaltungen zu entlasten und eine tragfähige strategische Ausrichtung der kommunalen Wärmewende sicherzustellen.

Die gesetzlichen Fristen rücken näher, und der politische Handlungsdruck wächst. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Strukturen zu schaffen, die wirklich tragen. (DEKOM/Presseprortal, 16.06.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die CO2-Bepreisung ist ein zentrales Instrument für die Energiewende und den Klimaschutz. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) befasst sich seit vielen Jahren mit ihrer konkreten Ausgestaltung in den verschiedenen Sektoren und legt nun ein neues Positionspapier für einen CO2-Preis im Wärmesektor vor. Ein Schlüssel für den Erfolg und die optimale Wirkung ist die Einbettung des Preises in weitere Maßnahmen. Der Dreiklang aus Marktanreizen, Förderprogrammen und Ordnungsrecht sichert Investitionen und den Technologiefortschritt. In einem neuen Positionspapier stellt der BEE konkrete Maßnahmen für eine CO2-Bepreisung vor. “Die Defossilisierung des Wärmesektors geht vergleichsweise schleppend voran. Die CO2-Bepreisung wird zweifelsohne ein wichtiger Mechanismus für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Wärmesektor sein. Doch das alleine wird zunächst nicht ausreichen, um die erforderlichen Investitionen in Erneuerbare Technologien zu mobilisieren und das Ziel der Klimaneutralität im Wärmesektor ab 2045 zu erreichen. Der Erneuerbare Energien-Mix aus Wärmepumpen, Solar- und Geothermie sowie Bioenergie, aber auch Power-to-Heat steht für die unterschiedlichen regionalen oder individuellen Anforderungen zur Verfügung. Ein stabiler Markthochlauf braucht jetzt weitere Rückendeckung”, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.  Die CO2-Bepreisung als marktliches Instrument könne Ordnungsrecht und Förderung ideal ergänzen, dürfe Akteure – von der Anlagenproduktion über die Planungs- bis zur Verbraucherseite – aber nicht übermäßig belasten. Die Entwicklung des CO2-Preises sei nur bedingt vorhersehbar und könne, ohne weitere Leitplanken, zu erheblichen Unsicherheiten bei Planung und Investition führen. “Verzögerungen in der Technologieentwicklung, Brüche in der Industrie- und Wirtschaftsstruktur und Planungsunsicherheit müssen vermieden werden”, fordert Peter. Hohe Anfangsinvestitionen in neue Heizungstechnik oder kostenintensive Anforderungen an den Infrastrukturausbau seien bei einigen Energieträgern zudem zu berücksichtigen.  Zusätzlich zum CO2-Preis seien daher verbindliche gesetzliche Regelungen, wie das Gebäudeenergiegesetz und das Wärmeplanungsgesetz, weiterhin notwendig, um Erneuerbare Energien im Wärmesektor in der gesamten Technologiebreite voranzubringen. Zudem müssten das Geothermiebeschleunigungsgesetz beschlossen und Perspektiven für die Bioenergie geschaffen werden. Auch finanzielle Anreize wie Investitionszuschüsse und befristete steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten seien erforderlich. “Die geplante Anpassung und Weiterentwicklung bestehender Gesetze ist auch aus Branchensicht notwendig. Noch wartet sie auf die genaue Ausgestaltung der Gesetzesänderungen und pocht auf eine weiterhin hohe Ambition (65-Prozent-Anteil)”, so Peter. Die Förderung der Wärmewende in Häusern und Netzen müsse verlässlich, auskömmlich und technologieoffen erfolgen. Ein Klimageld könne Preissteigerungen durch den CO2-Preis ideal abfedern und zudem die gesellschaftliche Akzeptanz der Wärmewende stärken. (bee-ev, 19.06.2025) Ganzer Artikel hier…

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In Debatten zur EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und zur geplanten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird aktuell teilweise hinterfragt, ob energetische Sanierungen zusätzlich zur Dekarbonisierung der Wärme noch notwendig sind. Eine Studie des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) im Auftrag der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) kommt zu einem klaren Ergebnis: Deutlich mehr Tempo bei der energetischen Gebäudesanierung ist unverzichtbar für eine bezahlbare Wärmewende. Bleibt der Sanierungsstau bestehen, drohen hohe zusätzliche Strombedarfe und damit Milliardenkosten für Haushalte und Netze. Die Forschenden haben bestehende Studien zusammengetragen und durch einzelne eigene Berechnungen ergänzt. Im Fokus standen die wirtschaftlichen Auswirkungen von (ausbleibenden) energetischen Sanierungen, sowohl für einzelne Haushalte als auch für die Volkswirtschaft insgesamt. Janis Bergmann, Leitautor der Studie vom IÖW, betont: „Ohne Gebäudesanierung vervielfacht sich der Strombedarf – mit gravierenden Folgen für Netze, Heizkosten und die Versorgungssicherheit. Das Zusammenspiel von Energieeffizienz und Dekarbonisierung bleibt zentral für die Umsetzung der Wärmewende.“ Die Studie macht deutlich: Allein für dezentrales Heizen und Warmwasser – bei Häusern ohne Fernwärmeanschluss – würden 153 TWh Strom pro Jahr benötigt, wenn ab jetzt nicht weiter energetisch saniert wird. Zur Einordnung: Dies entspricht in etwa einem Drittel des heutigen Nettostromverbrauchs in Deutschland insgesamt. Sanierte Gebäude senken nicht nur den Energiebedarf, sondern dämpfen Lastspitzen im Winter, erhöhen die Netzflexibilität und reduzieren so den Netzausbaubedarf. Auch volkswirtschaftlich zeigt sich der Nutzen: Effizienzmaßnahmen stärken die regionale Wertschöpfung, sichern Arbeitsplätze und reduzieren Energieimporte. Bereits heute arbeiten rund 600.000 Menschen im Bereich der Gebäudesanierung. Effizienz schützt Eigentümer*innen und Mietende effektiv vor Energiepreisanstiegen. In einem unsanierten kleinen Einfamilienhaus, das mit einer Wärmepumpe beheizt wird, muss je nach Energiepreisentwicklung mit circa 60.000 bis 120.000 Euro reinen Energiekosten bis 2045 gerechnet werden. Wird auf das Niveau Effizienzhaus 70 saniert, können die Energiekosten um zwei Drittel sinken, bei einem Effizienzhaus-55-Niveau sogar auf nur noch ein Viertel. Aktuell können sich auch ambitionierte energetische Sanierungen lohnen. Es kommt jedoch neben dem konkreten Gebäude auf die Ausgestaltung sowie die finanziellen und regulatorischen Rahmenbedingungen der Modernisierung an. Zudem rechnen sie sich vor allem dann, wenn ohnehin Instandhaltungs-maßnahmen anstehen. Denn im Rahmen von energetischen Sanierungen entfallen je nach energetischem Niveau nur 30 bis 60 Prozent der Kosten tatsächlich auf die zusätzlichen energetischen Maßnahmen. (IÖW, 19.06.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die Anforderungen an kommunale Mitarbeitende wachsen stetig – sei es durch komplexe Rechtslagen, gestiegene Bürgererwartungen oder den Wandel hin zu digitalen Verwaltungsprozessen. Mit einem neuen eLearning-Kurs zur kommunalen Praxis bietet die Plattform cogniport jetzt eine niedrigschwellige Weiterbildungsmöglichkeit, die sich passgenau in den Arbeitsalltag integrieren lässt.

Unter dem Titel „Grundlagen des Kommunalrechts – Von der rechtlichen Vorschrift bis zur praktischen Umsetzung“ erhalten Teilnehmende einen fundierten Überblick über zentrale Handlungsfelder der kommunalen Selbstverwaltung. Das Online-Format richtet sich an Einsteigerinnen und Einsteiger ebenso wie an erfahrene Verwaltungsmitarbeitende, die ihr Wissen systematisch auffrischen oder vertiefen möchten. Entwickelt wurde der Kurs in Zusammenarbeit mit dem Weiterbildungsanbieter academa, fachlich begleitet von Dr. Westermeier.

Im Fokus stehen unter anderem der Aufbau von Staat und Verwaltung, die Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, die Aufgaben, Verfahren und Zuständigkeiten von Rat und Ausschüssen, das Satzungsrecht, Verwaltungsakte, die Rolle und Verantwortlichkeiten von Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Fragen der Kommunalaufsicht. Auch komplexe Sachverhalte werden dabei anschaulich und verständlich aufbereitet.

Der digitale Kurs lässt sich ortsunabhängig und zeitlich flexibel absolvieren – auch in kleinen Lerneinheiten neben dem Tagesgeschäft. Personalabteilungen können das Format unkompliziert für ganze Teams buchen und damit ein einheitliches Wissensniveau in der Verwaltung etablieren. Der Kurs eignet sich besonders für systematische Einarbeitungen, Onboarding-Prozesse und interne Weiterbildungsstrategien – auch als Ergänzung zu Präsenzschulungen oder klassischen Verwaltungslehrgängen. Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der zunehmenden Spezialisierung in der Verwaltung ist die strukturierte Vermittlung kommunalrechtlicher Grundlagen ein wichtiger Baustein moderner Personalentwicklung. Kommunen, die in die Qualifikation ihrer Mitarbeitenden investieren, schaffen damit nicht nur mehr Rechtssicherheit, sondern auch eine fundierte Grundlage für zukunftsgerichtete Verwaltungsarbeit. (cogniport, 18.06.2025) Ganzer Artikel hier…  

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Das Bürgermeisteramt wir zunehmend anspruchsvoller.  Bürgermeisterinnen und Bürgermeister müssen inzwischen wahre Allroundtalente sein – sie sind Kümmerer in ihrer Gemeinde und zugleich Verwaltungschefs mit unternehmerischer Verantwortung. Ihr Aufgabenprofil reicht von Haushaltsführung und Personalentwicklung über Digitalisierung und Daseinsvorsorge bis hin zum Umgang mit Krisen und komplexer Regulierung. Auch Haftungsrisiken – etwa im Zusammenhang mit Cybersicherheit und Schutz sensibler Bürgerdaten werden stetig größer.   

Wer heute ein Rathaus oder ein kommunales Unternehmen leitet, braucht mehr als Erfahrung – gefragt sind strategisches Know-how, rechtliche Souveränität und ökonomisches Denken. Genau hier setzt der neue berufsbegleitende Masterstudiengang Kommunalwirtschaft der Hochschule in Worms an.

Im Gespräch mit dem DEKOM erläutert Prof. Mario Stoffels, wie das praxisorientierte Studium Kommunalverantwortliche befähigt, ihre Aufgaben zukunftssicher, rechtssicher und gestaltend wahrzunehmen.

DEKOM: Herr Professor Stoffels, Sie initiieren an der Hochschule Worms einen neuen Masterstudiengang Kommunalwirtschaft. Was war der Impuls dafür?

Prof. Mario Stoffels: Wir erleben einen tiefgreifenden Wandel: Kommunen stehen unter hohem Erwartungsdruck – sei es durch Digitalisierung, Energiewende, Nachhaltigkeitsziele oder akuten Fachkräftemangel. Gleichzeitig wird die Rolle kommunaler Akteure in der öffentlichen Daseinsvorsorge wieder stärker gesehen. Genau hier setzt unser berufsbegleitender Masterstudiengang Kommunalwirtschaft an: Wir qualifizieren die kommunalen Führungskräfte von morgen – praxisnah, breit aufgestellt und zukunftsorientiert.

DEKOM: Was unterscheidet den neuen Studiengang von klassischen Verwaltungsstudiengängen?

Stoffels: Wir denken über Verwaltungsgrenzen hinaus. Unser Fokus liegt nicht auf einer einzelnen Branche oder einem Sektor, sondern auf der übergreifenden kommunalen Wertschöpfungskette – vom Eigenbetrieb bis zum Beteiligungsmanagement. Die Studierenden bringen aktuelle Herausforderungen aus ihrem Berufsalltag mit, bearbeiten sie wissenschaftlich fundiert im Studiengang und erarbeiten gleichzeitig konkrete Lösungen für ihre Verwaltung oder ihr Unternehmen.

DEKOM: Das Studium richtet sich also nicht nur an junge Absolventen?

Stoffels: Richtig. Wir wenden uns gezielt an Berufstätige – etwa an Bürgermeister, Dezernenten, Werkleiter oder Fachbereichsleitungen, aber auch an ambitionierte Mitarbeitende in kommunalen Unternehmen, die den nächsten Karriereschritt anstreben. Besonders attraktiv ist: Auch ohne vorheriges Bachelorstudium ist der Einstieg möglich, sofern mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung vorliegen.

DEKOM: Welche Formate und Inhalte erwarten die Teilnehmer?

Stoffels: Das Studium ist konsequent praxisnah konzipiert. Neben klassischen Lehrformaten nutzen wir moderne Methoden wie Business Wargames oder Lego Serious Play, um komplexe Zusammenhänge greifbar zu machen. Die Gruppen sind mit 10 bis 15 Personen bewusst klein gehalten, was intensiven Austausch ermöglicht. Inhaltlich bearbeiten wir zentrale Themen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Versorgungssicherheit und kommunale Resilienz.

DEKOM: Wie ist das Studium organisiert?

Stoffels: Es handelt sich um ein berufsbegleitendes Studium über drei Semester mit sieben Präsenzwochen und ergänzenden Online-Modulen. Die Studiengebühren betragen 5.000 Euro pro Semester. In einigen Bundesländern können Fördermittel in Anspruch genommen werden. Entscheidend ist: Der zeitliche Aufwand ist für Berufstätige realistisch planbar – bei gleichzeitig hohem fachlichem Anspruch.

DEKOM: Was bringt das konkret für die entsendenden Kommunen und Unternehmen?

Stoffels: Eine ganze Menge. Die Studierenden bearbeiten im Rahmen des Studiums ein internes Projekt – beispielsweise zur Organisationsentwicklung, zum Aufbau neuer Geschäftsfelder oder zur Optimierung von Abläufen. Das heißt: Sie bringen frisches Wissen mit, wenden es direkt an und erzeugen einen messbaren Mehrwert. Es entsteht eine Win-win-Situation: Weiterbildung und Problemlösung in einem Schritt.

DEKOM: Sie haben den Studiengang bereits früher an anderer Stelle angeboten?

Stoffels: Ja, wir knüpfen an ein sehr erfolgreiches Modell an, das zehn Jahre lang an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde lief – mit über 160 Absolventinnen und Absolventen. Viele von ihnen haben heute Leitungsfunktionen in kommunalen Unternehmen oder Verwaltungen inne.

DEKOM: Was raten Sie Personalverantwortlichen, die mit Blick auf den Fachkräftemangel handeln müssen?

Stoffels: Setzen Sie auf Ihre eigenen Leute. Investieren Sie gezielt in Weiterbildung, statt auf dem leergefegten Arbeitsmarkt zu suchen. Der Masterstudiengang Kommunalwirtschaft bietet dafür ein maßgeschneidertes Format. Er befähigt Mitarbeitende, aktiv Verantwortung zu übernehmen und kommunale Zukunftsthemen strategisch zu gestalten.

DEKOM: Vielen Dank! (DEKOM, 23.06.2025) Mehr Infos hier…

Über die Hochschule Worms

Die Hochschule Worms hat ca. 3 500 Studierende, die in den drei Fachbereichen Informatik, Touristik/Verkehrswesen und Wirtschaftswissenschaften studieren. Das Studienangebot umfasst sowohl betriebswirtschaftliche als auch technische Bachelor- und Masterstudiengänge. Fast alle dieser Studiengänge können auch dual studiert werden. Berufsbegleitende MBA-Studiengänge werden ebenfalls angeboten. Mehr Infos hier…

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Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft fordert eine politische und regulatorische Kehrtwende im Umgang mit dem Wohnungsbau. „Bezahlbarer Wohnraum muss endlich denselben Stellenwert wie die Energiewende erhalten – wir brauchen eine Fast Lane für den Wohnungsbau“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich der Jahrespressekonferenz seines Verbandes. Die rund 3.0000 sozial orientierten Wohnungsunternehmen im GdW kommen angesichts schlechter Rahmenbedingungen für Neubau und Sanierung sowie eines mangelhaften Finanzierungsumfeldes immer stärker unter Druck: So investierten die im GdW organisierten Wohnungsunternehmen 2024 rund 19,7 Mrd. Euro und damit nur leicht mehr (1,7 Prozent) als im Vorjahr. Doch während die Investitionen in den Bestand um 8,5 Prozent stiegen, sanken die Mittel für den Neubau das dritte Jahr in Folge – 560 Mio. Euro weniger als 2023. Für 2025 wird ein Einbruch der Neubauinvestitionen um fast 20 Prozent auf nur noch 6,4 Mrd. Euro erwartet. Insgesamt werden die Gesamtinvestitionen der Unternehmen voraussichtlich auf 17,6 Mrd. Euro zurückgehen. „Selbst bei genehmigten Projekten haben viele Unternehmen den Rückzug angetreten – weil die Kosten nicht mehr darstellbar sind“, so Gedaschko. Die Ursachen sind klar: sehr hohe Baupreise und Zinsen, massive Auflagen und unzureichende Förderkulissen.

„Fast Lane“ statt Förderwirrwarr – Wohnungsbau muss Vorrang bekommen

Angesichts dieser Entwicklung schlägt der GdW eine Übertragung der EU-Notfallverordnung zur Energiewende auf den Wohnungsbau vor. „Was bei Windrädern möglich ist, muss auch beim Menschenrecht auf Wohnen gelten. Wir brauchen jetzt eine rechtliche Grundlage, um Bauverfahren für bezahlbaren Wohnraum drastisch zu beschleunigen – durch ein überragendes öffentliches Interesse“, betont Gedaschko.

Konkret bedeutet das: Schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren, eingeschränkte Einwendungsmöglichkeiten und eine befristete Sonderregelung zur Priorisierung von Wohnraum in angespannten Märkten. Damit könnten Zielkonflikte etwa mit dem Natur- oder Denkmalschutz pragmatisch gelöst werden – ohne ökologische Mindeststandards aufzugeben.

Mietentwicklung moderat – Betriebskosten treiben Belastung

Trotz der angespannten Lage bleiben die Mieten bei den GdW-Unternehmen stabil: Die durchschnittliche Nettokaltmiete liegt 2024 bei 6,62 Euro pro Quadratmeter – fast einen Euro unter dem Bundesdurchschnitt. Der Anstieg um 23 Cent (3,6 Prozent) bleibt moderat, vor allem im Vergleich zum Anstieg der sonstigen Kosten rund ums Wohnen.

Problematisch sind insbesondere die Betriebskosten: Die warmen Betriebskosten stiegen 2024 um knapp 5 Prozent auf 1,64 Euro pro Quadratmeter, die kalten sogar um 6 Prozent auf 1,90 Euro pro Quadratmeter. Insgesamt verteuerte sich das Wohnen allein durch Energiekosten seit Kriegsbeginn 2022 um bis zu 438 Euro pro Jahr.

Sozialwohnungen weiter auf dem Rückzug

Der Bestand an Sozialwohnungen geht bundesweit weiter zurück – trotz gestiegener Zahlen im geförderten Neubau. 2024 wurden rund 27.000 neue Sozialwohnungen errichtet – ein Plus von 17 Prozent. Dennoch sank der Gesamtbestand erneut, weil deutlich mehr Wohnungen aus der Bindung fielen. Bei den GdW-Unternehmen liegt der Sozialwohnungsbestand 2024 rund 1,2 Millionen Einheiten unter dem Stand von 2002.

EH-55-Förderung: 51.000 Wohnungen könnten sofort starten

Ein zentrales Instrument zur Reaktivierung des Neubaus sieht der GdW in der Wiederauflage der Förderung für Effizienzhäuser 55 (EH55). Nach einer Verbandsumfrage könnten allein durch eine solche Förderung bei den GdW-Mitgliedern kurzfristig 17.000 Wohnungen realisiert werden, für die Planungen zuletzt häufig aufgrund der zu schlechten Finanzierungsbedingungen in der Schublade gelandet sind. Hochgerechnet auf den gesamten Wohnungsbau wären es sogar bis zu 51.000 Wohneinheiten.

Der erforderliche Förderaufwand: rund 1,5 Milliarden Euro – für Zuschüsse und Zinsverbilligungen über zehn Jahre. „Ein überschaubarer Betrag für eine enorme Wirkung. Statt mit immer neuen Auflagen den Neubau zu strangulieren, sollte die Politik bestehende Standards fördern – verlässlich, planbar und unbürokratisch“, sagt GdW-Präsident Axel Gedaschko.

Warnung vor Mietrechtsverschärfung: Neubau droht Zusammenbruch

Mit großer Sorge sieht der GdW aktuelle politische Diskussionen zur Ausweitung der Mietpreisbremse auf Neubauten bis Baujahr 2019. „Das wäre ein Neubau-Killer. Wer jetzt zusätzlich Regulierung für Wohnungen plant, die gerade noch wirtschaftlich darstellbar sind, treibt die Branche vollends in die Knie“, warnt Gedaschko.

Klimaschutz im Bestand: Förderung effizient ausrichten

Zudem fordert der GdW eine Neuausrichtung der Förderung für Klimaschutz im Bestand. Studien zeigen: Während die Sanierung zum Effizienzhaus bis zu 1.034 Euro pro eingesparter Tonne CO₂ kostet, liegt der Wert bei Einzelmaßnahmen bei nur 132 Euro – bei Heizungstausch sogar bei 97 Euro. Die Förderung müsse daher gezielt auf Maßnahmen mit hohem CO₂-Minderungspotenzial konzentriert werden – und auf vermietete Wohnungen, denn Mieter gehören überwiegend zur unteren Einkommenshälfte.

„Wohnen darf kein Luxusgut werden“, so Gedaschko. „Deshalb brauchen wir eine neue Balance aus Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit. Wer das Wohnen klimaneutral machen will, muss dafür sorgen, dass es auch bezahlbar bleibt.“

Ohne Mut zur Reform keine Lösung der Wohnungsfrage

Der GdW fordert die Bundesregierung auf, die Prioritäten klar zu setzen: „Wir brauchen eine kluge Kombination aus regulatorischer Entschlackung, zielgerichteter Förderung und realistischen Anforderungen. Das Menschenrecht auf Wohnen ist kein politisches Luxusprojekt, sondern existenzielle Notwendigkeit – für Millionen Menschen und für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft“, so GdW-Präsident Axel Gedaschko.

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften. (GdW, 23.06.2025) Ganzer Artikel hier…

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Autos stehen den Großteil des Tages still. Bei Elektrofahrzeugen bedeutet das: vollgeladene Batterien warten ungenutzt auf ihren nächsten Einsatz. Doch was wäre, wenn diese Energie dort zum Einsatz käme, wo sie gerade gebraucht wird – zum Beispiel im eigenen Haushalt? Bidirektionales Laden macht genau das möglich: Es erlaubt, Strom nicht nur ins Fahrzeug zu laden, sondern diesen auch wieder abzugeben – etwa zur Versorgung von Haushaltsgeräten oder zur Entlastung des öffentlichen Stromnetzes. Zwar sind rund 166.000 Elektroautos in Deutschland (Stand: Oktober 2024) technisch für das bidirektionale Laden gerüstet, in der Praxis ist der Einsatz bislang allerdings kaum möglich: Es fehlen rechtliche Rahmenbedingungen, einheitliche Standards und marktfähige Tarife. Dabei birgt das Konzept großes Potenzial. „Bidirektionales Laden macht das E-Auto nicht nur zu einem Fortbewegungsmittel, sondern auch zu einem mobilen Stromspeicher“, sagt Robin Zalwert, Referent für nachhaltige Mobilität beim TÜV-Verband. „Wenn wir die Batterien von Elektroautos intelligent nutzen, können sie zu einem wichtigen Baustein der Energiewende werden. Und Verbraucher profitieren durch Einsparungen bei ihren Stromkosten.“  Bidirektionales Laden im Automobilbereich beschreibt den wechselseitigen Energiefluss zwischen Elektroauto und Stromnetz: Das Fahrzeug kann Strom nicht nur aufnehmen, sondern auch wieder abgeben. Zwei Varianten stehen E-Auto-Besitzer bereits zur Verfügung: Mit Vehicle-to-Load lässt sich das Auto als mobile Stromquelle für elektrische Geräte nutzen – etwa beim Camping. Vehicle-to-Vehicle ermöglicht den direkten Energietransfer von einem E-Auto zum anderen, beispielsweise zur Pannenhilfe bei leerer Batterie. Komplexer sind Vehicle-to-Home und Vehicle-to-Grid: Vehicle-to-Home ermöglicht es, tagsüber erzeugten Solarstrom im Akku zu speichern und diesen abends für den Haushaltsbedarf zu nutzen. Vehicle-to-Grid geht noch einen Schritt weiter: Hier wird die im Fahrzeug gespeicherte Energie bei Bedarf ins öffentliche Stromnetz zurückgespeist, um so zur Netzstabilisierung beizutragen. In Deutschland befinden sich beide Technologien derzeit noch in der Pilotphase. Wer sein Elektroauto heute schon als mobilen Stromspeicher nutzen will, muss einige technische Anforderungen erfüllen:

  • Ein kompatibles Elektrofahrzeug: Nicht jedes E-Auto ist automatisch in der Lage, Strom wieder abzugeben. Aktuell unterstützen vor allem Modelle mit dem japanischen CHAdeMO-Ladestandard bidirektionales Laden – darunter der Nissan LEAF und e-NV200, der Mitsubishi Outlander und einige Modelle von Honda. In Europa ist der CCS-Anschluss (Combined Charging System) gängiger. Fahrzeuge wie der CUPRA Born, Hyundai Ioniq 5, Kia EV6 oder BMW i4 bringen diesen Anschluss bereits mit, sind jedoch noch auf die Norm ISO 15118-20 angewiesen. Diese regelt die digitale Kommunikation zwischen Fahrzeug und Ladesystem und schafft damit die technische Grundlage für bidirektionales Laden über CCS. Bis diese ISO-Norm ab 2027 flächendeckend eingeführt wird, bleiben ältere Standrads weiterhin gültig.
  • Eine bidirektionale Wallbox oder Ladestation: Damit Strom nicht nur ins Fahrzeug geladen, sondern auch wieder entnommen werden kann, wird eine spezielle DC-Wallbox benötigt. Diese muss bidirektionales Laden unterstützen – also nicht nur Gleichstrom (DC) einspeisen, sondern auch zurückspeisen können. Zusätzlich braucht sie eine intelligente Steuerung und Kommunikationsschnittstellen, um sich mit dem Fahrzeug, dem Hausnetz oder dem öffentlichen Netz abzustimmen. Für die Rückspeisung ins Hausnetz ist außerdem ein Wechselrichter erforderlich, der den aus dem Auto kommenden Gleichstrom in haushaltsüblichen Wechselstrom (AC) umwandelt. Herkömmliche AC-Wallboxen reichen für bidirektionales Laden deshalb nicht aus. DC-Wallboxen kosten derzeit je nach Ausstattung zwischen 4.000 und 6.000 Euro.
  • Netz- und Sicherheitsanforderungen: Wer Strom aus dem E-Auto ins öffentliche Netz zurückspeisen möchte (Vehicle-to-Grid), muss beachten: Auch das lokale Stromnetz muss dafür technisch vorbereitet sein und mit der Rückspeisung umgehen können. Die Netzstabilität darf nicht gefährdet werden. Dazu sind intelligente Steuerungen und ein Lastmanagement nötig. Außerdem sind viele rechtliche Fragen noch offen – zum Beispiel, wie der Zugang zum Netz geregelt ist oder wie Verbraucher für den eingespeisten Strom vergütet werden. Hier fehlen bislang einheitliche gesetzliche Vorgaben, die der Gesetzgeber noch schaffen muss, damit Vehicle-to-Grid wirklich alltagstauglich wird.

Bisher mangelt es in der Praxis vor allem an zertifizierten Wallboxen und kompatiblen Systemkomponenten. „Wallboxen und Fahrzeuge müssen für bidirektionales Laden speziell zertifiziert sein. Hier gibt es bislang nur sehr wenige marktfähige Produkte“, sagt Zalwert. Auch rechtliche und wirtschaftliche Hürden bremsen die Verbreitung: Gespeicherte Energie wird bislang doppelt mit Steuern und Netzentgelten belastet. Das macht den Einsatz bidirektionaler Ladesysteme für viele unrentabel. Dennoch bewegt sich etwas. „Die politische Unterstützung ist im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankert – ein wichtiges Signal für den nötigen regulatorischen Aufbruch“, sagt Zalwert. Auch für Verbraucher gibt es erste Anreize. So fördert die KfW-Bank bereits die Anschaffung und Installation bidirektionaler Wallboxen. Ein weiteres Pilotprojekt – unterstützt vom Bundeswirtschaftsministerium – erprobt, wie die Technologie in der Praxis dazu beitragen kann, das Stromnetz zu entlasten. Zalwert: „Damit bidirektionales Laden Alltag werden kann, braucht es klare Standards, eine Anpassung der rechtlichen Lage durch den Verordnungsgeber und eine genormte Abstimmung zwischen Fahrzeug, Ladeinfrastruktur und Haustechnik.“ (TÜV-Verband, 18.06.2025) Ganzer Artikel hier…

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Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet die Entwicklung und die für Anfang 2027 geplante Einführung der EU Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) positiv. Die in der staatlich zertifizierten App gespeicherten Identitätsdaten sollen sich sicher und europaweit zur Identifizierung und Altersverifikation nutzen lassen. Laut Verband kann die EUDI-Wallet zur digitalen Souveränität Europas sowie zur Weiterentwicklung des europäischen Handels beitragen. „Die EUDI-Wallet kann als staatliche digitale Brieftasche für das Smartphone das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in digitale Identitäten stärken und das Einkaufserlebnis sicherer, bequemer und effizienter machen“, so Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. Europa brauche zukunftsfähige digitale Lösungen zur Identifizierung und Altersverifikation. Sichere digitale Identitäten seien die Voraussetzung hierfür. „Auf Knopfdruck können über die EUDI-Wallet Identitätsdaten kontrolliert und sicher weitergegeben werden. Das ist ein Mehrwert für uns alle, die wir uns im Internet bewegen, ob Verbraucher oder Unternehmen“, so Tromp weiter. Kaufverträge ließen sich dadurch rechtssicher abschließen, Altersverifikationen einfach und wirksam vornehmen, Identitätsmissbrauch deutlich erschweren. Um eine praxisorientierte Umsetzung der EUDI-Wallet zu erreichen, fordert der HDE einen Dialog zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. „Das Vertrauen in digitale Identitäten wächst nur, wenn wir offen darüber diskutieren und Vorbehalte abbauen. Die politische Diskussion darf nicht hinter verschlossenen Türen stattfinden“, betont Tromp. Eine klug umgesetzte EUDI-Wallet könne der digitalen Souveränität Europas einen Schub verleihen. „Europas digitale Brieftasche hat das Potenzial, für mehr Vertrauen im digitalen Raum sorgen. Worauf es ankommen wird, ist die Umsetzung in enger Abstimmung zwischen Politik und Nutzern“, so Tromp. (HDE, 18.06.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die Europäische Kommission hat die Konsultation zur EU-Märkte-Empfehlung gestartet. Der VATM hat gemeinsam mit den Verbänden ANGA und BREKO in einem gemeinsamen Schreiben an die Kommission eindringlich davor gewarnt, die Märkte-Empfehlung für den TK-Markt abzuschaffen. Klare regulatorische Rahmenbedingungen und wirksame Durchsetzungsmechanismen sind für den Wettbewerb in Deutschland essenziell. Die Märkte-Empfehlung zu relevanten Produkt- und Dienstleistungsmärkten ist das zentrale Instrument, das nationalen Regulierungsbehörden ermöglicht, dann zügig einzugreifen, wenn signifikante Marktmacht (SMP) vorliegt und Marktmissbrauch droht. Die Empfehlung legt die Schlüsselbereiche fest, in denen ein regulatorisches Eingreifen notwendig ist, um Wettbewerb aufrechtzuerhalten und die Vielfalt der Marktteilnehmer zu sichern. Die Verbände fordern die Kommission auf, die bestehende Empfehlung in vollem Umfang beizubehalten. Nur ein klares, durchsetzbares SMP-basiertes Regelwerk kann sicherstellen, dass Wettbewerb weiterhin gedeiht, Kundinnen und Kunden eine echte Auswahl zwischen unterschiedlichen Anbietern behalten und Europas Ziel einer digitalen Führungsrolle erreichbar bleibt. Wie wichtige klare regulatorische Rahmenbedingungen für die Digitalisierung Deutschlands sind, spiegelt sich auch im Bericht zum Stand der Digitalen Dekade, den die Kommission am 16. Juni vorlegt hat. Dazu erklärt VATM-Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer: „In Deutschland sind es gerade die Wettbewerber, die den Ausbau einer hochleistungsfähigen 5G- und Glasfaserinfrastruktur vorantreiben und die enorme Investitionssummen stemmen. In den vergangenen Jahren haben allein die alternativen Anbieter im TK-Markt mehr als 60 Mrd. Euro in die zukunftsfähigen Infrastrukturen gesteckt. Wenn Deutschland heute nur knapp die Hälfte des europäischen Durchschnitts bei der Glasfaser-Versorgbarkeit erreicht und hinter dem von der Kommission erwarteten Investitionsumfang und der Investitionsdynamik zurückbleibt, ist dies vor allem der langjährigen Verweigerungsstrategie des Ex-Monopolisten geschuldet, der erst spät und auf den großen Druck durch die ausbauenden Wettbewerber selbst in die Glasfaserinfrastruktur investiert hat. Das Engagement der Wettbewerber bedarf klarer regulatorischer Rahmenbedingungen und wirksamer Durchsetzungsmechanismen. Eine Schwächung dieser Schutzmaßnahmen, die im Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EECC) verankert und auf die Erhaltung des Wettbewerbs ausgerichtet sind, würden der Investitionsbereitschaft massiv schaden und das Vertrauen der Investoren in den TK-Standort Deutschland erschüttern. Ohne Rechts- und Planungssicherheit laufen wir Gefahr, genau die Investoren zu entmutigen, die den Ausbau der Infrastruktur bereits aktiv unterstützen. Die Beschleunigung des Netzausbaus muss Hand in Hand gehen mit der Aufrechterhaltung eines Regulierungsumfelds, das den Wettbewerb stärkt. Die Kommission hat es maßgeblich selbst in der Hand, positiv auf die Erreichung der Gigabit-Ziele einzuwirken, in dem sie bei der Weiterentwicklung des digitalen Rechtsrahmens durch den Digital Networks Act (DNA) und die EU-Märkteempfehlung den Wettbewerb als oberstes Leitbild verortet. Nur so kann Deutschland – und die EU als Ganzes – die Konnektivitätsziele der Kommission erreichen.“ (VATM, 17.06.2025) Ganzer Artikel hier…

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Eine aktuelle EU-Abwasserrichtlinie könnte ungewollt dazu führen, dass wichtige Medikamente vom Markt verschwinden. Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) fordert die Gesundheitspolitik auf, diese Entwicklung zu verhindern – ohne den Umweltschutz aus den Augen zu verlieren. Eine EU-Abwasserrichtlinie, die den Gewässerschutz fördern soll, sorgt für Aufregung: Die Richtlinie sieht vor, dass Pharmahersteller – nach dem Verursacherprinzip – die Kosten für zusätzliche Reinigungen in Klärwerken mittragen, um Mikroschadstoffe aus dem Abwasser zu filtern. Dagegen gibt es Widerstand: Arzneimittelhersteller haben bekannt gegeben, dass verschiedene Medikamente dann nicht mehr wirtschaftlich hergestellt werden könnten und dass sie die Medikamente eher vom Markt nehmen würden, wenn es bei der Richtlinie bleibt. Betroffen wären insbesondere Metformin, das Antibiotikum Amoxicillin und das Brustkrebsmedikament Tamoxifen. „Wenn die Pharmahersteller ihre Drohung wahrmachen, wird es zu einer echten Versorgungskrise kommen. Die betreffenden Arzneimittel gehören zu den von der WHO definierten ‚Essential Drugs‘, ohne die eine leitliniengerechte Therapie in Zukunft nicht mehr möglich wäre“, warnt Prof. Martin Scherer, Präsident der DEGAM. „Als wissenschaftliche Fachgesellschaft ist es unsere Aufgabe, auf die absehbare Verschlechterung in der medizinischen Versorgung hinzuweisen und alle Beteiligten aufzufordern, hier sinnvolle Lösungen zu entwickeln. Die beiden Rechtsgüter ‚Gewässerschutz‘ und ‚Verfügbarkeit von Arzneimitteln‘ dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.“ Besonders betroffen von den Kosten für die Abwasserreinigung sind Generika, also günstige Nachahmer Präparate, die einen Marktanteil von etwa 80 Prozent haben. Ein bekanntes Beispiel: Metformin, das wichtigste Medikament zur Behandlung von Typ-2-Diabetes, das in Deutschland millionenfach verschrieben wird und laut Leitlinie als erste Therapieoption gilt. Wird ein kostengünstiges und gut verträgliches Medikament wie Metformin vom Markt genommen, müssten Millionen Patienten auf teurere Alternativen umsteigen. Die Arzneimittelkosten würden weiter steigen. „Wir weisen in aller Deutlichkeit darauf hin, dass ein Wegfall von Metformin nicht nur eine Kostensteigerung zur Folge hätte, sondern auch die Qualität der medizinischen Versorgung verschlechtert. Die Nebenwirkungen können stärker ausfallen, auch die Therapietreue wird sinken, wenn nur noch Medikamente, die gespritzt werden müssen, verfügbar sind“, kommentiert Dr. Günther Egidi, Präsidiumsmitglied der DEGAM. Vor diesem Hintergrund setzt sich die DEGAM für eine ausgeglichene Bewertung der beiden wichtigen Bereiche – Gewässerschutz und Verfügbarkeit von Arzneimitteln – ein: „Wir brauchen eine Gesundheitspolitik, die gewährleistet, dass solche wichtigen Arzneimittel verfügbar bleiben – und zwar ohne dass Regelungen zum Umwelt- und Gewässerschutz in toto wieder gekippt werden“, so Martin Scherer abschließend. (DEGAM, 04.06.2025) Ganzer Artikel hier…

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Mit der Gründung des Wärmekompetenzzentrums Schleswig-Holstein (WKZ.SH) hat das nördlichste Bundesland jetzt eine zentrale Anlaufstelle für Kommunen geschaffen, die bei der Umsetzung ihrer kommunalen Wärmeplanung unterstützt werden sollen. Hintergrund ist die gesetzliche Verpflichtung durch das Wärmeplanungsgesetz des Bundes sowie die Novelle des schleswig-holsteinischen Energiewende- und Klimaschutzgesetzes. Demnach müssen alle Kommunen bis spätestens Mitte 2028 einen Wärmeplan vorlegen. Das neue Zentrum ist beim Breitband-Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein e.V. (BKZ.SH) angesiedelt. Das BKZ.SH ist seit vielen Jahren eng mit den kommunalen Strukturen im Land verbunden, verfügt über etablierte Netzwerke zu Städten, Gemeinden und deren Werken sowie über langjährige Erfahrung in der Aufbereitung von Geodaten. Diese Expertise soll nun auch für die kommunale Wärmeplanung nutzbar gemacht werden. Insbesondere kleinere und mittlere Kommunen sehen sich vor erheblichen Herausforderungen: Die Anforderungen an Datenerhebung, Analyse und Planung sind hoch, während personelle und fachliche Ressourcen oft knapp sind. Hier setzt das WKZ.SH an. Es versteht sich als ergänzende Einrichtung zu bestehenden Akteuren und will die Kommunen von Beginn an im Planungsprozess begleiten – durch Informationsangebote, Beratung und operative Unterstützung. Geplant ist ein aktives Zugehen auf die Kommunen mit praxisnahen Hilfestellungen über den gesamten Planungszeitraum hinweg. Eine zentrale Rolle spielen dabei auch die neu veröffentlichten Wärmepotenzialkarten, die im Rahmen der Gründung vorgestellt wurden. Sie liefern eine erste Einschätzung darüber, wo ein Wärmenetz wirtschaftlich tragfähig sein könnte. Damit ermöglichen sie es Kommunen, frühzeitig zwischen vollständiger Planung und verkürztem Verfahren zu differenzieren. Die Karten stehen über den DigitalAtlasNord zur Verfügung und basieren auf den aktuell besten verfügbaren Daten zum Wärmebedarf im Land. Aus kommunaler Sicht ist die Anbindung des WKZ.SH an das BKZ.SH ein wichtiger Faktor. Jörg Bülow, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages, verweist auf die bestehenden Kontakte zu Stadt- und Gemeindewerken als „essentielle Player der Wärmewende“. Auch das Ministerium für Energiewende hebt den kooperativen Ansatz hervor. Energiewendeminister Tobias Goldschmidt betont die Bedeutung des gemeinsamen Angebots von Land und kommunaler Ebene als „Starthilfe auf dem Weg zu einer sauberen Wärmeversorgung“. Für kommunale Entscheidungsträger bietet das WKZ.SH damit eine neue, praxisorientierte Unterstützung bei einer zentralen Zukunftsaufgabe. Weitere Informationen und Zugänge zu den Potenzialkarten finden sich unter www.bkzsh.de sowie im DigitalAtlasNord. (Land Schleswig-Holstein, 12.03.2025) Ganzer Artikel hier…

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Während auf europäischer und nationaler Ebene noch um die Details der Finanzierung gerungen wird, schaffen Kommunen und Entwickler längst Fakten: Mit praxisnahen Pilotprojekten und innovativer Technik treiben sie den Ausbau der vierten Reinigungsstufe technologieoffen voran – oft aus eigener Initiative.

Die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL), sieht eine verpflichtende Entfernung von Spurenstoffen wie Arzneimittelrückständen, Pestiziden oder Industriechemikalien aus den Abwässern vor. Großkläranlagen mit mehr als 150.000 Einwohnerwerten müssen bis spätestens 2045 nachrüsten; für kleinere Anlagen gelten gestaffelte Übergangsfristen – je nach Standort und Risiko.

Erstmals gilt dabei das Verursacherprinzip: Hersteller bestimmter Produkte – vor allem aus der Pharma- und Chemiebranche – sollen sich an den Kosten beteiligen. Während Umweltverbände und kommunale Spitzenorganisationen diesen Schritt begrüßen, regt sich in Industrie- und Ärztekreisen Widerstand – aus Sorge vor Mehrkosten, Bürokratie und Versorgungsengpässen. Wie genau die Herstellerbeteiligung ausgestaltet wird, ist derzeit noch unklar.

Unabhängig davon entstehen vor Ort bereits tragfähige Lösungen. Neben klassischen Aktivkohlefiltern kommen neue Verfahren wie keramische Siliziumcarbid-Membranen zum Einsatz – etwa beim Unternehmen BOLLBRANIC, das auf kompakte, wartungsarme Technik setzt. In Mainz wiederum entsteht die erste vierte Reinigungsstufe in Rheinland-Pfalz – auf Basis eines kombinierten Verfahrens aus Ozonung und granulierter Aktivkohle, entwickelt mit der TU Kaiserslautern.

Mehr dazu erklärt Jeanette Wetterling, Vorstandsvorsitzende des Wirtschaftsbetriebs Mainz, im Gespräch mit dem Deutschen Kommunalinformationsdienst.

Jeanette Wetterling: Wir beschäftigen uns seit 2018 intensiv mit der Frage, was Kläranlagen heute leisten müssen – nicht nur im Bereich der klassischen Nährstoffe wie Phosphor, Stickstoff oder Kohlenstoff, sondern vor allem bei Spurenstoffen wie Arzneimittelrückständen, Röntgenkontrastmitteln, Pestiziden oder Korrosionsschutzmitteln. Die Elimination dieser Stoffe gelingt herkömmlichen Anlagen nur unzureichend. Uns war es wichtig, hier faktenbasiert vorzugehen. Deshalb haben wir über 200 Spurenstoffe am Zu- und Ablauf unserer Anlage analysieren lassen – mit dem Ergebnis, dass immer noch große Mengen in den Rhein gelangen.

DEKOM: Können Sie das konkretisieren?

Jeanette Wetterling: Ein konkretes Beispiel ist das Schmerzmittel Diclofenac, das in vielen Sportsalben enthalten ist. Unsere Untersuchungen zeigen: Jeden Tag gelangen Wirkstoffe in die Kläranlage, die der Menge von rund 270 handelsüblichen Tuben entsprechen. Trotz der bisherigen Reinigungsstufen verlassen noch immer Wirkstoffe in Höhe von etwa 100 Tuben die Anlage und gelangen in den Rhein. Das war für uns der Punkt zu sagen: Wir wollen nicht nur reden – wir wollen handeln. Als größte kommunale Kläranlage in Rheinland-Pfalz tragen wir Verantwortung für den Gewässerschutz.

DEKOM: Welche Technik setzen Sie für die vierte Reinigungsstufe ein?

Jeanette Wetterling: Wir haben uns bewusst für eine Kombination aus Ozonung und granulierter Aktivkohle entschieden. Diese beiden Verfahren ergänzen sich optimal: Einige Stoffe lassen sich besser durch Ozon, andere durch Aktivkohle eliminieren. Gemeinsam erreichen wir das breiteste Eliminationsspektrum, das technisch derzeit möglich ist. Die Entscheidung fiel nach einer Machbarkeitsstudie, die wir mit der TU Kaiserslautern durchgeführt haben. Wir haben zudem eine Pilotanlage mit echtem Mainzer Abwasser betrieben – das war uns wichtig, um realistische Aussagen treffen zu können.

DEKOM: Wie ist der Stand der Umsetzung?

Jeanette Wetterling: Wir sind aktuell im Bau. Anfang 2027 soll die vierte Reinigungsstufe in Betrieb gehen. Die Anlage ist die erste ihrer Art in Rheinland-Pfalz. Das Projekt wird durch Bundes- und Landesmittel mit insgesamt 16 Millionen Euro gefördert – bei einer Kostenschätzung von rund 30 Millionen. Das zeigt: Wer frühzeitig plant und innovativ vorgeht, hat gute Chancen auf Unterstützung.

DEKOM: Und wie gehen Sie mit dem zusätzlichen Energiebedarf um?

Jeanette Wetterling: Wir betrachten unsere Projekte immer ganzheitlich – also auch im Zusammenspiel mit Energie und Klima. Unsere Kläranlage ist heute schon bilanziell energieneutral. Damit das so bleibt, bauen wir unter anderem unsere Photovoltaikleistung um 1,1 Megawattpeak aus und errichten einen Batteriespeicher mit 3,6 Megawattstunden Kapazität – gefördert über das rheinland-pfälzische KIPKI-Programm.

DEKOM: Was macht den Standort Mainz darüber hinaus besonders?

Jeanette Wetterling: Wir nutzen alle Potenziale, die eine moderne Kläranlage bietet. Seit einigen Jahren betreiben wir gemeinsam mit anderen Kommunen die erste Monoklärschlammverbrennungsanlage in Rheinland-Pfalz. Die dort erzeugte Wärme speisen wir in das Mainzer Fernwärmenetz ein. Der Strom aus der Turbine fließt direkt in unsere Kläranlage. So denken wir Abwasser, Energie und Klimaschutz gemeinsam.

DEKOM: Erleben Sie viel Interesse aus der Branche?

Wetterling: Ja, wir stehen im Austausch mit vielen Kolleginnen und Kollegen – auch überregional. Wer sich für unsere Erfahrungen interessiert, ist herzlich willkommen. Wir glauben an interkommunale Zusammenarbeit. Wissenstransfer ist wichtig, um gemeinsam weiterzukommen. (DEKOM, 10.06.2025) Mehr Infos hier…

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Die beiden Weiterbildungsspezialisten cogniport und ML-Gruppe haben eine strategische Partnerschaft vereinbart, um gemeinsam neue Schulungsangebote für den kommunalen Sektor zu entwickeln. Im Fokus stehen Themen rund um Künstliche Intelligenz, IT-Sicherheit und aktuelle Regulierungen wie der EU AI Act. Ziel ist es, Verwaltungsmitarbeitenden sowie kommunalen Führungskräften praxisnahe Orientierung und fundiertes Fachwissen zu vermitteln – insbesondere mit Blick auf neue gesetzliche Anforderungen und technologische Entwicklungen. Die Kooperation bringt zwei komplementäre Profile zusammen: cogniport verfügt über langjährige Erfahrung in der Konzeption und Durchführung kommunalspezifischer Fortbildungsformate, während die ML-Gruppe als IT-Dienstleister und KRITIS-Partner umfassende Expertise in Infrastruktur-, Sicherheits- und Rechenzentrumsthemen einbringt. Beide Partner sehen in der zunehmenden Regulierung digitaler Technologien – etwa durch den EU AI Act oder die NIS2-Richtlinie – einen wachsenden Qualifizierungsbedarf auf kommunaler Ebene. Geplant sind neue, modular aufgebaute Schulungen, die technologische, rechtliche und strategische Aspekte verbinden. Neben der Vermittlung regulatorischer Grundlagen sollen insbesondere Anwendungsfragen im Mittelpunkt stehen: Welche KI-Systeme sind im kommunalen Umfeld bereits im Einsatz? Welche Anforderungen ergeben sich aus dem neuen Rechtsrahmen? Und wie lassen sich Risiken technisch und organisatorisch beherrschbar machen? Das gemeinsame Angebot richtet sich an Kommunalverwaltungen, kommunale IT-Dienstleister, Eigenbetriebe und Einrichtungen mit kritischer Infrastruktur. Erste Schulungsmodule sind für das zweite Halbjahr 2025 angekündigt. Die Partner laden interessierte Kommunen ein, sich frühzeitig über Inhalte und Teilnahmeformate zu informieren. Mit ihrer Kooperation setzen cogniport und die ML-Gruppe ein Zeichen für stärker vernetzte Weiterbildung im öffentlichen Sektor – und schaffen zugleich ein neues Angebot zur praxisnahen Umsetzung von Digital- und Sicherheitsstrategien auf kommunaler Ebene.

(cogniport, 06.06.2025) Ganzer Artikel hier…

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Ein Gesetz – viele Herausforderungen, aber auch erste digitale Erfolgsgeschichten. Rund anderthalb Jahre nach Inkrafttreten des neuen Wohngeldgesetzes zeigt sich: Für viele Kommunen ist die Umsetzung der Reform zur Kraftprobe geworden. Denn die Zahl der Anträge hat sich in kurzer Zeit vervielfacht – bei gleichbleibend knappen Ressourcen. Während manche Städte weiterhin mit langen Bearbeitungszeiten kämpfen, haben andere bereits wirksame Strategien gefunden, um die Situation zu entschärfen. Ein Beispiel dafür ist die Stadt Nürnberg, die konsequent auf Digitalisierung und KI setzt.

Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz wurde Anfang 2023 der Kreis der Anspruchsberechtigten massiv erweitert. Gleichzeitig steigt die durchschnittliche Wohngeldhöhe deutlich. In der Folge sehen sich Wohngeldstellen seither mit einer nie dagewesenen Antragswelle konfrontiert – bei ohnehin angespannter Personalsituation. Viele Kommunen mussten kurzfristig neue Stellen schaffen, oft mit Quereinsteigern, die zunächst eingearbeitet werden müssen. Die Folge: Verzögerungen, Überlastung, wachsende Frustration bei Mitarbeitenden und Antragstellenden.

Neben dem Fachkräftemangel stellen auch die teils veralteten Verwaltungsprozesse eine Hürde dar. Die komplexe Antragstellung, unterschiedliche IT-Verfahren und medienbruchanfällige Abläufe führen zu unnötigen Zeitverlusten. Kommunale Spitzenverbände fordern deshalb schon länger vereinfachte Verfahren und bundeseinheitliche digitale Lösungen.

Einige Städte haben bereits reagiert – und setzen auf digitale Helfer. So etwa Nürnberg: Dort unterstützen ein sogenannter „Wohngeldroboter“ auf RPA-Basis und ein KI-gestütztes Assistenzsystem die Sachbearbeitung. Die KI liest Unterlagen aus, prüft sie auf Vollständigkeit und bereitet Fälle automatisiert auf. Die Sachbearbeitenden greifen erst dann ein, wenn der Fall entscheidungsreif ist. Erste Erfahrungswerte zeigen: Die Bearbeitungszeiten sinken, die Fehlerquote ist niedrig – und das Team wird deutlich entlastet.

Der Nürnberger Ansatz zeigt, wie durch kluge Kombination aus Technologieeinsatz und Fachwissen Verwaltungsprozesse effizienter werden können – und die Zufriedenheit bei Bürgern wie Mitarbeitenden steigt. Welchen Ansatz die Stadt Nürnberg dabei verfolgt, erklärt die dortige Referentin für Jugend, Familie und Soziales, Elisabeth Ries, im folgenden Interview dieser DEKOM-Ausgabe.    

Fazit: Die Wohngeldreform ist nicht nur sozialpolitisch bedeutsam, sondern auch ein Testfall für die digitale Leistungsfähigkeit kommunaler Verwaltungen. Wer frühzeitig auf moderne Lösungen setzt, kann nicht nur aktuelle Herausforderungen meistern, sondern auch strukturelle Weichen für die Zukunft stellen. (DEKOM, 10.06.2025) Mehr Infos hier…

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Interview mit Elisabeth Ries, Referentin für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg. Die Stadt Nürnberg zählt zu den Vorreitern bei der Digitalisierung kommunaler Verwaltungsprozesse – auch im sensiblen Bereich der Wohngeldbearbeitung. Angesichts rasant steigender Antragszahlen und zunehmender Personalengpässe setzt Nürnberg seit 2023 auf ein Zusammenspiel aus Robotik Process Automation (RPA) und Künstlicher Intelligenz. In einem bundesweit beachteten Pilotprojekt wurde ein intelligentes Assistenzsystem entwickelt, das die Sachbearbeitung entlastet und die Qualität der Verfahren erhöht. Im Gespräch mit DEKOM erklärt Elisabeth Ries, wie die automatisierte Bearbeitung funktioniert, welche Effekte das System bereits zeigt – und warum Digitalisierung für sie kein Selbstzweck, sondern Teil einer zukunftsfesten kommunalen Daseinsvorsorge ist.

Wie erfolgt aktuell die Überprüfung eingehender Wohngeldanträge in Nürnberg?

Elisabeth Ries: Seit 2023 wurden in der Wohngeldstelle des Sozialamtes zentrale Prozesse optimiert und konsequent digitalisiert. Neben der eAkte wurde zunächst ein auf RPA-Software basierender Wohngeldroboter eingeführt. Der Wohngeldroboter arbeitet auf der Ebene der grafischen Benutzeroberfläche und führt bei Onlineanträgen einige Arbeitsschritte aus, die ansonsten durch eine Sachbearbeiterin / einen Sachbearbeiter durchgeführt werden müssten (Auslesen von Daten und Übertragung in die Fachsoftware, Anlegen der eAkte usw.). Diese Komponenten wurden zwischenzeitlich durch ein KI – Tool ergänzt. Ziel ist es, die Vollständigkeitsprüfung durch die Kombination von RPA und KI weitgehend zu automatisieren. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter werden so von lästigen Routineaufgaben entlastet und greifen erst dann in den Prozess ein, wenn dieser vollständig und bearbeitungsreif ist. Die Antragsbearbeitung und Verbescheidung mit Rechtswirkung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern bleibt weiterhin in der Verantwortung der Sachbearbeitung.

Welche konkreten Aufgaben übernimmt die Künstliche Intelligenz in Ihrer Wohngeldstelle?

Elisabeth Ries:
Das entwickelte und erprobte KI-Tool hat im Kern die Funktion einer Assistenz für die Sachbearbeitung. Die KI erkennt und liest eingereichte Nachweise wie den Antrag, Einkommensbescheinigungen, Mietverträge oder Rentenbescheide automatisiert aus. Sie prüft, ob die Angaben vollständig und widerspruchsfrei sind, und ermittelt, welche Unterlagen eventuell noch fehlen. Alle analysierten Daten und Dokumente werden in einem Bearbeitungscockpit strukturiert und übersichtlich dargestellt. Weiterhin werden Bearbeitungshinweise und Empfehlungen für die Sachbearbeitung erstellt und auf Anforderung die entsprechenden Schreiben zur Korrespondenz mit den Antragstellenden erzeugt. In Kombination mit dem bereits seit längerem beim Sozialamt eingesetzten auf rpa – Technologie basierten „Wohngeldroboter“ entstehen so teilautomatisierte Verwaltungsprozesse.

Wie bewerten Sie die Auswirkungen des KI-Einsatzes auf Bearbeitungszeiten, Fehlerquoten und die Arbeitsbelastung Ihres Teams?

Elisabeth Ries: Aktuell befindet sich das KI – Tool noch in einer fortgeschrittenen Testphase. In den genannten Funktionsbereichen hat sich im Testbetrieb eine sehr niedrige Fehlerquote von lediglich rund 1,5 % gezeigt. Die meisten der im Testbetrieb aufgetretenen Fehler konnten direkt im Rahmen des Trainings bereinigt werden.

Die KI-Lösung zur Bearbeitung von Wohngeldanträgen bringt aus Sicht der Verwaltung zahlreiche Vorteile mit sich. Sie ermöglicht einen effizienten, genauen und einheitlichen Bearbeitungsstandard. Dies kommt sowohl der Sachbearbeitung als auch den Antragstellenden zugute. In nur wenigen Wochen ist es gelungen, das KI-Tool fachlich so hochwertig zu trainieren, dass künftig mehr als 90% der Anforderungsschreiben automatisiert erstellt und versendet werden können. Die Implementierung im Echtbetrieb würde zu einer signifikanten Effizienzsteigerung und Zeitersparnis beitragen. Hinzu käme eine weitere Effizienzsteigerung, sobald eine Anbindung über eine Schnittstelle oder andere Techniken (z.B. RPA) an das Fachverfahren und an das Dokumentenmanagementsystem erfolgt und die Daten automatisiert dorthin übertragen werden.

Die Vorteile des KI-Tools werden jedoch nicht nur in der Steigerung der Arbeitseffizienz gesehen, sondern auch in einer Verbesserung der Prozessqualität. So wird durch einen umfassenden Einblick in alle eingereichten Unterlagen des Antragsverfahrens und deren strukturierte Darstellung nicht nur die Bearbeitung von Anträgen beschleunigt, sondern auch die Qualität des gesamten Verfahrens erhöht. Durch gezielte Hinweise für die Sachbearbeitung reduziert das System die Fehlerquote und gleichzeitig übernimmt das KI-Tool insgesamt mehr Bearbeitungsschritte. Dies führt auch zu einer Entlastung und damit einhergehend zu einer höheren Zufriedenheit bei den Mitarbeitenden, die durch die KI eine leistungsfähige Assistenz an die Seite gestellt bekommen. Auch die Antragstellenden werden zukünftig durch schnellere Rückmeldungen, weniger Rückfragen und insgesamt transparentere Verfahren profitieren. (DEKOM, 10.06.2025) Mehr Infos hier…

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Je nach Ort unterscheidet es sich in Deutschland sehr stark, wie gut Kitas für Eltern erreichbar sind. Selbst innerhalb der Städte ist die Versorgung ungleich verteilt. Wohlhabende Stadtteile sind im Schnitt deutlich besser mit Kitas ausgestattet. Seit rund zehn Jahren gibt es für Kinder ab dem ersten Lebensjahr in Deutschland einen rechtlichen Anspruch auf einen Kitaplatz. In der Praxis funktioniert das nur bedingt: Im vergangenen Jahr suchten Eltern von rund 300.000 Kindern vergeblich nach Betreuungsangeboten. Diese sogenannte Kitalücke unterscheidet sich allerdings je nach Region. Und auch die Not, keine erreichbare Kita in der Nähe zu haben, ist höchst verschieden, wie eine neue IW-Studie zeigt.  Die beste Versorgung der 52 größten deutschen Städte hat Heidelberg – hier kommen im Stadtdurchschnitt auf eine erreichbare Kita rund 61 Kinder im Alter von bis zu sechs Jahren. Als erreichbar gelten dabei alle Kitas im jeweiligen Stadtteil des Kindes sowie jene, die darüber hinaus innerhalb von fünf Minuten vom Stadtteilmittelpunkt aus mit dem Auto erreicht werden können. In der zweitplatzierten Kommune Ulm sind es schon 71 Kinder je erreichbare Kita, in Frankfurt am Main 72. Besonders schlecht versorgt sind neben Krefeld (166 Kinder pro erreichbare Kita) die Ruhrgebietsstädte Gelsenkirchen (166), Duisburg (159) und Essen (154). Doch nicht nur zwischen den Städten, auch innerhalb der Stadtgrenzen sind die Unterschiede groß: In wohlhabenden Vierteln gibt es im Schnitt etwa ein Drittel mehr Kitas als in sozial schwächeren Stadtteilen. Zwar sind öffentliche Kitas den IW-Forschern zufolge im Bundesdurchschnitt etwas häufiger in sozial schwächeren Quartieren vertreten. Deutlich stärker fällt allerdings ins Gewicht, dass wohlhabende Stadtteile besser mit gemeinnützigen Kitas in freier Trägerschaft versorgt sind. In Ostdeutschland fehlt der abmildernde Effekt von öffentlichen Kitas auf sozio-ökonomisch benachteiligte Stadtteile gänzlich. In Deutschland gibt es in wohlhabenden Vierteln im Schnitt etwa ein Drittel mehr Kitas als in sozial schwächeren Stadtteilen. All dies zeigt: Dort, wo frühkindliche Bildung am dringendsten gebraucht wird und am meisten hilft, ist sie am rarsten. Um gegen diese Ungleichheit anzugehen, müssen die betroffenen Kommunen den Ausbau von Kitas in sozial schwächeren Stadtteilen forcieren. Helfen könnten zudem die Unterstützung von dortigen Elterninitiativen sowie eine bessere Steuerung freier Träger. (IWD, 10.06.2025) Ganzer Artikel hier…

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Von der Wohnungskrise und dem Druck der grünen Wende bis hin zur zunehmend zersplitterten politischen Landschaft Europas stehen die Städte an vorderster Front der drängendsten Herausforderungen des Kontinents und sind die Vorreiter bei der Suche nach Lösungen. Während die EU ihre neue politische Agenda für Städte vorbereitet, kamen mehr als 400 Vertreter aus ganz Europa auf der Eurocities-Konferenz 2025 in Braga zusammen, um ihre Erfahrungen auszutauschen und ihre Erwartungen für die Zukunft Europas darzulegen. Da über 75 % der Europäer in städtischen Gebieten leben, betonten die Bürgermeister, dass die EU eine engere Partnerschaft mit den Städten aufbauen müsse. Das bedeutet, den lokalen Regierungen die Instrumente, die Finanzierung und die Entscheidungsbefugnis zu geben, die sie für den Aufbau eines gerechteren und widerstandsfähigeren Europas benötigen. Die Stadtoberhäupter betonten, dass sie nicht nur die EU-Politik umsetzen, sondern auch wichtige Partner bei der Gestaltung des nächsten Kapitels Europas seien. Ricardo Rio, Bürgermeister von Braga, eröffnete die Konferenz mit der Erklärung, dass die Städte bereits heute die wichtigsten Transformationsschritte Europas vorantreiben, von der Emissionsreduzierung bis zum Aufbau digitaler Infrastrukturen. Was sie nun benötigen, ist die Unterstützung der EU, um ihre Maßnahmen zu intensivieren. „Damit die EU auf Herausforderungen wie Klimaanpassung, Wettbewerbsfähigkeit und Zusammenhalt reagieren kann, muss sie die zentrale Rolle der Städte anerkennen“, sagte Bürgermeister Rio. Der Bürgermeister erklärte, die Städte forderten nicht mehr Verantwortung, sie hätten sie bereits. Stattdessen wünschten sie sich direkten Zugang zu EU-Fördermitteln, vereinfachte Verfahren und eine stärkere Rolle bei der Gestaltung europäischer Prioritäten. Er nannte Initiativen in Braga wie Fahrradinfrastruktur, Elektrobusse und eine lokale Wohnungsbaustrategie als Beispiele dafür, was Städte mit Unterstützung erreichen könnten. „Wir fordern bessere Bedingungen, um die Arbeit zu erledigen, die wir bereits leisten und gut machen“, fügte er hinzu. Burkhard Jung, Präsident von Eurocities und Oberbürgermeister von Leipzig, plädierte nachdrücklich für eine Neuausrichtung der Machtverhältnisse im EU-Governance-Modell und die Verteidigung demokratischer Werte. „Städte sind natürliche Partner der EU-Institutionen“, sagte er. „Wir sind näher an den Bürgern, wir verstehen, wie sich EU-Entscheidungen auf das tägliche Leben auswirken, und wir setzen die EU-Politik um.“ Bürgermeister Jung warnte, dass demokratische Normen in ganz Europa zunehmend unter Druck stünden, von politischer Polarisierung bis hin zu schwindendem Vertrauen in öffentliche Institutionen. Er betonte, dass Städte für die Verteidigung der Demokratie und den Wiederaufbau des bürgerschaftlichen Vertrauens von entscheidender Bedeutung seien. „In einer Zeit, in der die Demokratie in Frage gestellt und angegriffen wird, bilden Städte die erste Verteidigungslinie. Wir sind der Ort, an dem die Bürger täglich Demokratie erleben.“ Er verwies auf die Anfang des Jahres verabschiedete „Eurocities Leipzig-Erklärung zur lokalen Demokratie“ als gemeinsames Bekenntnis der Stadtführung, die Bürgerbeteiligung zu stärken, den gleichberechtigten Zugang zu lokalen Institutionen zu gewährleisten und den bürgerschaftlichen Raum zu stärken. „Unsere Verpflichtung ist klar: Wir werden nicht zulassen, dass die lokale Demokratie ausgehöhlt wird“, erklärte der Bürgermeister. Jung betonte außerdem, dass die Städte im nächsten EU-Haushalt berücksichtigt werden müssten: „Wenn es der nächsten Kommission mit der Umsetzung und der Nähe ernst ist, müssen die Städte in den Mittelpunkt ihrer Agenda gestellt werden.“ (Eurocities, 06.06.2025) Ganzer Artikel hier…

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Klimapolitik kann nur erfolgreich sein, wenn sie gesellschaftlich getragen wird. Dafür braucht es glaubwürdige, sozial gerechte und machbare Maßnahmen für alle. Der aktuelle Klima-Akzeptanz-Check der Bertelsmann Stiftung und der Stiftung Klimaneutralität nimmt den klimapolitischen Arbeitsauftakt der neuen Bundesregierung aus Perspektive der gesellschaftlichen Akzeptanz unter die Lupe. Der Grundgedanke einer ambitionierten und gesellschaftlich breit getragenen Klimapolitik liegt darin, allen Mitgliedern der Gesellschaft die Klimaneutralität zu ermöglichen. Aus der empirischen Forschung ist bekannt, dass die gesellschaftliche Akzeptanz für konkrete klimapolitische Maßnahmen maßgeblich durch drei Faktoren bestimmt wird: Die wahrgenommene Wirksamkeit, die wahrgenommene Verteilungsgerechtigkeit und die wahrgenommenen oder erwarteten Auswirkungen einer Maßnahme auf das eigene Leben. Der Koalitionsvertrag und die ersten Wochen im Amt machen deutlich, dass Union und SPD-Lehren aus der Ampel-Politik ziehen wollen – gerade mit Blick auf die Sicherung der gesellschaftlichen Akzeptanz für Klimapolitik. Jedoch droht die klimapolitische Ambition auf der Strecke zu bleiben und die erste zaghafte Kommunikation der Regierung im Kontext von Klimaschutz ist strategisch mindestens bedenklich. Unser neuer Policy Brief analysiert zentrale Elemente der Klimapolitik von Union und SPD im Gebäude- und Mobilitätsbereich vor dem Hintergrund der genannten Akzeptanz-Kriterien und entlang der vier wesentlichen Instrumentenarten des klimapolitischen Werkzeugkastens: Preissignale, Förderung, Infrastruktur und Ordnungsrecht. Die CO₂-Bepreisung bleibt für die neue Regierung ein zentrales Element der Klimapolitik. Gleichzeitig schärft die Koalition die Bedingung, dass CO2-Preise sozial ausgewogen gestaltet werden müssen, um Akzeptanz zu finden. Dieser differenzierte Blick ist ein Fortschritt. Die Risiken stark steigender CO₂-Preise werden anerkannt und Entlastungen (wie die deutliche allgemeine Strompreissenkung) sind geplant. Bei der konkreten Ausgestaltung zielgenauer Entlastungen bleibt sie aber vage. Doch diese sind unbedingt notwendig, um übermäßige Belastungen zu verhindern. In der Förderpolitik planen Union und SPD wichtige Impulse, etwa durch die stärkere Fokussierung auf CO2-Einsparungen bei der Fördermittelvergabe. Auch kündigen sie eine soziale Staffelung von Förderungen an. Allerdings bleiben viele Umsetzungsfragen offen, gerade bei der zielgenauen Unterstützung von Menschen mit wenig Geld. Gleichzeitig sollen Förderungen ausgebaut oder eingeführt werden, die vor allem für wohlhabende Haushalte attraktiv und zugänglich sind. Das Bild ist daher gemischt. Die Infrastrukturinvestitionen und die dahinterliegenden Sondervermögen sind der Lichtblick der neuen Regierungskonstellation: Die Koalition hat die Absicht und die finanziellen Möglichkeiten, starke Akzente beim Ausbau klimafreundlicher Infrastrukturen – etwa bei Bahn und ÖPNV, Ladepunkten und Wärmenetzen – zu setzen. Das kann klimafreundliche Alternativen für große Bevölkerungsteile zugänglich machen und so gesellschaftliche Akzeptanz für die Klimaneutralität steigern. Enttäuschend ist die schwarz-rote Koalition in Bezug auf die Gasnetze, weil keine Strategie für den sozial verträglichen Ausstieg erkennbar ist. Beim Ordnungsrecht agieren Union und SPD mutlos und kurzsichtig. Die Abschaffung bestehender Regeln und Vorgaben (insbesondere des „Heizungsgesetzes“) und die begleitende Kommunikation gefährden Planungssicherheit und kosten Vertrauen. Dabei ist das Ordnungsrecht gerade dort wichtig, wo individuelle Entscheidungen an strukturelle Grenzen stoßen, etwa bei Mietenden. Die Koalition verkennt, dass Ordnungsrecht in der Klimapolitik entgegen seines schlechten Rufs durchaus gesellschaftliche Akzeptanz sichern kann. Insgesamt setzt die neue Bundesregierung stärker auf Ermöglichung statt auf Verteuerung und Verbote – ein Ansatz, der gesellschaftliche Akzeptanz fördern kann. Doch in Sachen Ambition und Tempo lässt die schwarz-rote Koalition deutlich Luft nach oben. Zwar bekennt sie sich zu den ambitionierten Klimazielen für 2030, 2040 und 2045 – doch es bleiben Zweifel, ob die Maßnahmen diesem Anspruch gerecht werden können. Das ist gefährlich, denn letztlich ist eine Klimapolitik, die nur auf (vermeintliche) Akzeptanz schaut und dabei die Klimaziele verfehlt, erst recht nicht erfolgreich. (Bertelsmann-Stiftung, 07.06.2025) Ganzer Artikel hier…

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Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die mittelbare Beteiligung der Stadt Frankfurt an der Mainova WebHouse GmbH gegen das hessische Gemeindewirtschaftsrecht verstößt. Die Stadt ist über ihre Mehrheitsbeteiligung an der Mainova AG indirekt an dem Unternehmen beteiligt, das einen neuen Rechenzentrumscampus im Stadtteil Seckbach errichtet. Geklagt hatte ein privater Rechenzentrumsbetreiber, der sich durch die kommunale Mitwirkung im Wettbewerb benachteiligt sieht. Nach Auffassung des Gerichts ist die Beteiligung der Stadt nicht mit dem Subsidiaritätsgrundsatz gemäß § 121 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 122 Abs. 1 und 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vereinbar. Demnach dürfen Gemeinden wirtschaftlich nur tätig werden, wenn der verfolgte Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch private Anbieter erfüllt werden kann. Diese Voraussetzung sah das Gericht im konkreten Fall nicht als erfüllt an. Die Errichtung und der Betrieb des neuen Rechenzentrumscampus stellen laut Urteil eine wesentliche Erweiterung der bisherigen Tätigkeiten dar, die nicht vom Bestandsschutz gedeckt sei. Besonders kritisch wurde gewertet, dass keine ausreichende Markterkundung stattgefunden habe. Es sei nicht belegt worden, dass keine privaten Anbieter bereit oder in der Lage gewesen wären, das Projekt zu übernehmen. Die Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für andere Kommunen, die eigene Infrastrukturprojekte im Bereich der Digitalisierung anstoßen oder wirtschaftliche Beteiligungen anstreben. Sie verdeutlicht, dass kommunale Aktivitäten im Wettbewerb mit privaten Anbietern besonders sorgfältig zu begründen sind. Vor allem im wachstumsstarken und investitionsintensiven Rechenzentrumssektor müssen Städte und Gemeinden belegen können, dass ein kommunales Engagement tatsächlich erforderlich ist. Kommunen, die vergleichbare Beteiligungen planen oder bereits realisiert haben, sollten das Urteil zum Anlass nehmen, ihre Aktivitäten auf rechtliche Risiken zu überprüfen. Notwendig sind insbesondere eine fundierte Marktanalyse, eine transparente Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen und – im Fall von Erweiterungen – eine Prüfung, ob der Bestandsschutz tatsächlich greift. Vor neuen wirtschaftlichen Engagements empfiehlt sich in jedem Fall eine enge Abstimmung mit der Kommunalaufsicht sowie juristische Beratung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die schriftliche Begründung steht derzeit aus. Die Kammer hat jedoch wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung die Berufung zugelassen. Bis zur abschließenden Klärung im Hauptsacheverfahren bleibt offen, ob sich aus dem Fall über den Einzelfall hinaus verbindliche Maßstäbe ergeben. Dennoch ist die Entscheidung ein deutlicher Hinweis auf die engen Grenzen wirtschaftlicher Betätigung von Kommunen – gerade in dynamischen Märkten mit starkem privatem Wettbewerb. (DEKOM/VG Hessen, 30.05.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die kommunale Wärmeplanung ist ein essenzieller Bestandteil der Wärmewende auf lokaler Ebene. Kommunen stehen vor der Herausforderung, langfristige, nachhaltige Strategien zur Wärme-versorgung zu entwickeln, fossile Brennstoffe zu ersetzen und die Nutzung erneuerbarer Energien zu optimieren. Dabei spielen präzise Planungen, transparente Entscheidungsprozesse und die enge Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Energieversorgern und Bürgern eine Schlüsselrolle. Es ist für Kommunen entscheidend, auf leistungsfähige Softwarelösungen zurückzugreifen, die eine effiziente, datengestützte Planung ermöglichen. Ein Trend, der zunehmend an Bedeutung gewinnt, sind Open-Source-Lösungen, die den Kommunen eine Vielzahl von Vorteilen bieten.

Die Bedeutung der kommunalen Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung umfasst mehrere Schritte: die Analyse des Wärmebedarfs, die Identifikation geeigneter Energiequellen und die Entwicklung von Versorgungskonzepten, die sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvoll sind. Die Herausforderung liegt in der Vielzahl an Daten, die verarbeitet werden müssen, sowie in der Notwendigkeit, verschiedene Szenarien realistisch zu simulieren. Ein weiteres zentrales Thema der Wärmeplanung ist die Transparenz. Bürger, Unternehmen und weitere Akteure müssen die Planungen nachvollziehen können, um Vertrauen in die angestrebten Maßnahmen zu entwickeln. Hier können Open-Source-Softwarelösungen einen entscheidenden Beitrag leisten.

Relevanz von Open-Source-Lösungen für die kommunale Wärmeplanung

Open-Source-Software bietet in der kommunalen Wärmeplanung zahlreiche Vorteile. Besonders hervorzuheben sind die folgenden Aspekte:

Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Da der Quellcode offen einsehbar ist, können alle Beteiligten nachvollziehen, wie Berechnungen und Simulationen durchgeführt werden. Dies schafft Vertrauen und fördert die Akzeptanz der Maßnahmen.

Flexibilität und Anpassungsfähigkeit: Open-Source-Lösungen können an die spezifischen Anforderungen und lokalen Gegebenheiten der Kommune angepasst werden. Die Anpassung an rechtliche Vorgaben oder technische Anforderungen ist dadurch problemlos möglich.

Kosteneffizienz: Da keine Lizenzgebühren anfallen, können besonders kleinere Kommunen von Open-Source-Lösungen profitieren. Dies reduziert die finanziellen Hürden und ermöglicht eine gezielte Investition in die Planung und Umsetzung der Wärmewende.

Interoperabilität: Offene Schnittstellen und Formate erleichtern die Integration mit anderen Systemen und Datenquellen. Dies ermöglicht eine nahtlose Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren und verbessert die Planungssicherheit.

Langfristige Verfügbarkeit: Open-Source-Software ist unabhängig von kommerziellen Anbietern und somit zukunftssicher. Kommunen behalten die Kontrolle über ihre Daten und vermeiden langfristige Bindungen.

Fazit

Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentraler Baustein der Energiewende. Open-Source-Lösungen bieten Kommunen eine effiziente, transparente und kostengünstige Möglichkeit, ihre Wärmeversorgung nachhaltig zu planen. Da dieses Thema zunehmend an Bedeutung gewinnt, werden wir uns in den kommenden Ausgaben ausführlicher mit der Rolle von Open-Source-Lösungen in der kommunalen Wärmeplanung befassen. Ein Blick auf die Technologien von morgen wird entscheidend sein, um die Wärmewende erfolgreich zu gestalten. (DEKOM, 26.05.2025)

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In einem gemeinsamen Appell rufen dreizehn führende Verbände der Wohnungswirtschaft, der Energiebranche, des Handwerks und der Umweltverbände die Bundesregierung dazu auf, endlich „Klarheit für die Wärmewende“ zu schaffen. Anlass sind weiterhin bestehende Verunsicherungen im Markt im Zusammenhang mit der angekündigten Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der öffentlichen Debatte zur künftigen Rolle von Technologien wie der Wärmepumpe. Wörtlich heißt es in dem Appell: „Nur mit schneller Klärung, wie die ‚Abschaffung des Heizungsgesetzes‘ und die Einführung eines überarbeiteten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu verstehen sind, sowie mit Umsetzung einer langfristig verlässlichen Bundesförderung, [können] Sicherheit und Stabilität für alle Marktakteure gewährleistet werden.“ Die unterzeichnenden Verbände fordern vier konkrete Maßnahmen:

Ein Bekenntnis zum Klimaschutz:

„Damit die klimapolitischen Ziele im Gebäudesektor erreichbar werden, muss die Modernisierung des Heizungsbestandes auf Basis von Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer und klimaneutraler Energien in neuen Heizungsanlagen weiter vorangetrieben werden.“

Ein vereinfachtes und transparentes GEG mit 1:1-Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD):

Die Verbände betonen: „Ein langwieriger Gesetzgebungsprozess zur Umsetzung der EPBD wie bei der letzten GEG-Novellierung ist unbedingt zu vermeiden.“

Langfristige Förderung:

„Eine langfristig verlässliche und attraktive Bundesförderung […] schafft die erforderliche nachhaltige und wirksame Investitionssicherheit.“

Abstimmung zwischen GEG und Wärmeplanungsgesetz (WPG):

„Eine bessere Abstimmung zwischen GEG und WPG stellt sicher, dass Synergien in der Planung und Umsetzung der Wärmewende effizient genutzt werden.“

Die Initiative richtet sich insbesondere an die nach dem Regierungswechsel zuständigen Fachministerien: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unter Bundesministerin Katherina Reiche, das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter Bundesministerin Verena Hubertz und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz und nukleare Sicherheit unter Bundesminister Carsten Schneider. Den vollständigen Appell finden Sie hier. (BWP, 22.05.2025) Ganzer Artikel hier…

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Wasser- und Abwasserverbände sind aufgefordert, vollständig offenzulegen, welche Spurenstoffe in welchen Konzentrationen im Abwasser vorkommen. Im Zuge der vom Europäischen Parlament angestrebten neuen Folgenabschätzung der Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) durch die Europäische Kommission, fordert Pharma Deutschland vollständige Informationen über die Spurenstoffe und deren Mengen im kommunalen Abwasser in Deutschland. Hintergrund der Forderung: Das Anfang Mai 2025 veröffentlichte Gutachten des Beratungsunternehmens Ramboll hatte aufgezeigt, dass zentrale Annahmen der Europäischen Kommission über die Zusammensetzung von Spurenstoffen im kommunalen Abwasser einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht standhalten.  Dabei konnten weder Daten identifiziert werden, auf deren Basis absolute Aussagen zur prozentualen Verteilung von Spurenstoffen im kommunalen Abwasser getätigt werden können, noch ließ sich nachvollziehen, dass die Annahme der Europäischen Kommission, nach der 66 Prozent der schädlichen Spurenstoffe im Abwasser von Human-Arzneimitteln stammen, zutrifft. Darüber hinaus liegen in der untersuchten Literatur eindeutige und fundierte wissenschaftliche Belege dafür vor, dass es viele und verschiedene Quellen von Spurenstoffen im kommunalen Abwasser gibt.  Die Fokussierung auf Human-Arzneimittel und Kosmetikprodukte als potenzielle Verursacher wird durch die verfügbaren Studien widerlegt.  Verbände der Wasser- und Abwasserwirtschaft hatten sich im Verlauf der Überarbeitung der Richtlinie für eine strikte Umsetzung der Herstellerverantwortung eingesetzt und sprechen sich trotz einer nachweislich fehlerhaften Datengrundlage gegen eine erneute Überarbeitung aus. So forderte zuletzt die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) die Politik auf, an der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) festzuhalten.  Jörg Wieczorek, Vorstandsvorsitzender von Pharma Deutschland, kritisiert das Vorgehen der Wasser- und Abwasserverbände. „Wir sehen jetzt, dass keine belastbaren Daten von der Kommission vorgelegt wurden. Wer trotz dieser Tatsachen weiterhin darauf pocht, die Richtlinie unverändert stehenzulassen, sollte dafür auch selbst eine vollständige und gute Datenbasis haben. Angesichts der schwerwiegenden Folgen, die eine einseitige finanzielle Belastung der Arzneimittelproduktion für das deutsche Gesundheitssystem, die sichere Arzneimittelversorgung und die Pharmabranche hätte, fordern wir die deutschen Wasser- und Abwasserverbände auf, zu mehr Transparenz in der Debatte beizutragen und ihrerseits eine vollständige Liste der im Abwasser vorhandenen Spurenstoffe vorzulegen.“, so Jörg Wieczorek weiter. (Pharma Deutschland, 20.05.2025) Ganzer Artikel hier…

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On-Premises ist zurück – und das aus gutem Grund
In den letzten Jahren hat die Cloud die IT-Welt dominiert. Skalierbarkeit, Flexibilität und Kosteneffizienz waren überzeugende Argumente für die Verlagerung von Daten und Services in die Cloud-Infrastrukturen großer außereuropäischer Anbieter. Doch die zunehmende geopolitische Unsicherheit sorgt für eine Abkehr von der Cloud, die einst ein Garant für die zuverlässige Aufbewahrung von Daten und die ständige Verfügbarkeit von Services war. Das wachsende Bewusstsein für die eigene digitale Souveränität führt dazu, dass On-Premises-IT wieder an Bedeutung gewinnt. Services und Daten werden nicht mehr in fremde Infrastrukturen ausgelagert, sondern in eigenen Rechenzentren oder auf lokalen Servern verwaltet.

Digitale Souveränität braucht Kontrolle
Digitale Souveränität bedeutet, dass Staaten, Unternehmen und Institutionen die Kontrolle über ihre digitalen Infrastrukturen, Prozesse und Daten behalten. In einem Umfeld, in dem internationale Spannungen zunehmen und sich rechtliche Rahmenbedingungen wie der CLOUD Act oder der AI-Act verschärfen, wird diese Kontrolle zur strategischen Notwendigkeit. Denn nur, wer seine Systeme selbst betreibt – also On-Premises – kann sicherstellen, dass kritische Daten nicht in die falschen Hände geraten oder ausländischen Zugriffsmöglichkeiten ausgesetzt sind.

Datensicherheit statt Datenstreuung
On-Premises-Infrastrukturen ermöglichen eine gezielte Kontrolle über physische und logische Zugriffspunkte. Insbesondere in sensiblen Bereichen wie dem Gesundheitswesen, der kritischen Infrastruktur oder der staatlichen Verwaltung sind Datenschutz und Compliance keine Kann-, sondern Muss-Anforderungen. Durch die zentrale Datenhaltung auf eigener Infrastruktur wird die Transparenz erhöht und das Risiko unerwünschter Datenabflüsse reduziert.

Auch Cybersecurity gehört in eigene Hände
Ein besonders sensibler Bereich ist die IT-Sicherheit. Wer ernsthaft digitale Souveränität anstrebt, muss auch die Systeme zur Cyberabwehr selbst betreiben. Die Steuerung von Sicherheits-architekturen, Intrusion Detection oder Log-Analyse sollte nicht in die Hände externer Cloud-Dienstleister gelegt werden – insbesondere nicht, wenn diese aus Drittstaaten stammen oder selbst potenziellen Zugriffen unterliegen. Nur bei lokal betriebener Cybersicherheit ist sichergestellt, dass keine unbemerkten Hintertüren existieren, keine sensiblen Angriffsprotokolle abfließen und keine Entscheidungen über Reaktionszeiten oder Eskalationsprozesse außerhalb der eigenen Verantwortung getroffen werden.

Hinweis: Kommunen und öffentliche Einrichtungen können hierbei auf spezialisierte IT-Security-Anbieter wie Enginsight zurückgreifen, die umfassende Sicherheitslösungen „Made in Germany“ anbieten. Enginsight vereint Monitoring, Angriffserkennung und Schwachstellenanalyse in einer Plattform – vollständig On-Premises oder in sicherer, DSGVO-konformer Umgebung. Einblicke und Austausch bietet der IT Security Kundentag 2025 von Enginsight am 12. Juni 2025 in der PreZero Arena der TSG Hoffenheim in Sinsheim statt: www.enginsight.com/de/it-security-tag-2025

IT-Sicherheit ist ein strategisches Element der unternehmerischen und staatlichen Resilienz – und gehört deshalb nicht ausgelagert, sondern integriert, nachvollziehbar und souverän betrieben.

Europäische Perspektive: Eigenständigkeit statt Abhängigkeit
Europa hat erkannt, dass die technologische Abhängigkeit von außereuropäischen Cloud-Anbietern ein strategisches Risiko darstellt. Initiativen wie GAIA-X oder die European Cloud Federation unterstreichen das Ziel, eine eigenständige, sichere und vertrauenswürdige digitale Infrastruktur zu schaffen. On-Premises-Lösungen sind hierfür ein wichtiger Baustein.

Fazit
On-Premises ist kein Rückschritt, sondern ein Schritt in Richtung strategischer Unabhängigkeit. In einer Welt, in der technologische Souveränität und Sicherheit zunehmend zu entscheidenden Standortfaktoren werden, sind lokal kontrollierte IT-Strukturen ein äußerst wertvolles Gut. (enginsight/DEKOM, 26.05.2025) Mehr Infos hier…

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Die Anforderungen an kommunale Verwaltungen steigen kontinuierlich – neue gesetzliche Vorgaben, die fortschreitende Digitalisierung sowie der Anspruch an eine moderne Bürgerkommunikation fordern Fachkenntnis und Anpassungsfähigkeit auf allen Ebenen. Um dem wachsenden Weiterbildungsbedarf gerecht zu werden, hat der kommunale Bildungspartner Cogniport seinen Schulungskatalog umfassend überarbeitet. Im Zentrum der Neuausrichtung steht eine klarere Strukturierung der Schulungsangebote. Rückmeldungen aus der Praxis hatten gezeigt, dass die bisherige Gliederung in Kategorien nicht immer selbsterklärend war und die Suche nach passenden Formaten erschwerte. Mit der neuen Kategorisierung orientiert sich das Angebot nun deutlich stärker an den typischen Aufgabenfeldern kommunaler Verwaltungen. Themen wie Künstliche Intelligenz und Digitalisierung, Personalwesen, Ratsinformation oder Verkehr und Ordnung sind künftig eindeutiger zugeordnet. Damit sollen relevante Angebote schneller auffindbar sein, ein gezielter Vergleich ähnlicher Schulungen erleichtert werden und Schulungsverantwortliche in den Verwaltungen eine deutlich verbesserte Nutzerführung erhalten. Parallel zur strukturellen Optimierung entwickelt Cogniport auch seine digitale Schulungsplattform acadeMe weiter. Geplant sind unter anderem erweiterte Filterfunktionen, eine Merkliste sowie eine Buchungsübersicht für zentrale Verwaltungsbuchungen. Ziel ist eine benutzerfreundliche Lösung, die insbesondere auch für Schulungsverantwortliche eine effektive Organisation team- oder fachbereichsbezogener Fortbildung ermöglicht. Auch inhaltlich wird das Schulungsportfolio erweitert. Im Fokus stehen dabei aktuelle und praxisrelevante Themen wie der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung. In Kooperation mit der regio iT bietet Cogniport in Kürze zwei neue Schulungen an: eine Einführung in Grundlagen, Potenziale und Anwendungsfelder von KI sowie ein Aufbauangebot zum gezielten Einsatz von Prompting-Techniken. Weitere innovative Formate entstehen in Zusammenarbeit mit der ML Gruppe. Cogniport versteht seinen Schulungskatalog als dynamisches Angebot, das sich kontinuierlich an den Bedürfnissen kommunaler Nutzerinnen und Nutzer orientiert. Rückmeldungen aus der Praxis sind ausdrücklich erwünscht und fließen direkt in die Weiterentwicklung ein. (cogniport, 23.05.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die Ladeinfrastruktur gilt als Flaschenhals für den Hochlauf der Elektromobilität. Um Planungsprozesse zu beschleunigen, regulatorische Hemmnisse abzubauen und die Interessen der Branche gebündelt zu vertreten, hat sich am 7. Mai 2025 der neue Verband charGER – Verband für Ladeinfrastruktur e. V. gegründet. Zu den Gründungsmitgliedern zählen mehr als 20 führende Unternehmen aus allen Bereichen der Wertschöpfungskette – von Software und Backend-Systemen über Hardware und Betrieb bis hin zu Stadtwerke-Kooperationen. Ziel des Verbands ist es, den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland deutlich zu vereinfachen, zu beschleunigen – und Kommunen dabei gezielt zu unterstützen. Welche Hürden hemmen aktuell den Infrastrukturausbau? Wo setzt der neue Verband politisch an? Und wie will charGER Kommunen konkret unterstützen? DEKOM hat bei Constantin Schwaab, stellvertretender Vorsitzender des Verbands und CEO des Ladeinfrastrukturunternehmens Wirelane, nachgefragt.

Herr Schwaab, warum wurde charGER als neuer Verband für Ladeinfrastruktur gegründet?

Weil das Thema Ladeinfrastruktur heute zu komplex ist, um es nur als Randaspekt bestehender Energie- oder Mobilitätsverbände mitzudenken. Der Hochlauf der Elektromobilität hängt wesentlich vom Infrastrukturausbau ab – und dieser stockt. Unsere Mitglieder – vom Softwareanbieter über Stadtwerke-Verbundplattformen bis hin zu Hardware-, Installationsfirmen und Betreiber, sogenannte „Charge Point Operator“ – haben jahrelange Erfahrung. Gemeinsam wollen wir den Ausbau beschleunigen, kosteneffizienter machen und der Politik praxisnahe Vorschläge unterbreiten.

Welche politischen Forderungen stellen Sie aktuell in den Vordergrund?

Erstens brauchen wir eine zentrale, digitale Informationsplattform zu verfügbaren Kapazitäten im Stromnetz, um die Netzanschlussverfahren zu vereinfachen, quasi ein Google Maps für Stromnetze. Heute sind über 800 Netzbetreiber aktiv, mit völlig unterschiedlichen Verfahren – das ist für Anbieter kaum planbar. Zweitens wollen wir die THG-Quote reformieren, damit sie wieder als marktwirtschaftliches Förderinstrument funktioniert. Drittens setzen wir uns für die konsequente Entflechtung ein: Netzbetreiber sollen Ladeinfrastruktur nicht selbst betreiben, um fairen Wettbewerb zu gewährleisten – wie es das EU-Recht ohnehin verlangt.

Wie unterstützen Sie konkret Städte und Gemeinden beim Ausbau?

Kommunen spielen eine Schlüsselrolle – aber gerade kleinere Verwaltungen stoßen schnell an Grenzen. Deshalb haben wir einen über 60-seitigen Leitfaden entwickelt, der rechtssicher und praxisnah durch alle Projektphasen führt: von der Sondernutzung über Ausschreibungsfragen bis zur Umsetzung. Der Leitfaden ist modular aufgebaut und kostenfrei verfügbar – damit Projekte vor Ort nicht an Bürokratie oder Unsicherheit scheitern, sondern ins Rollen kommen. (DEKOM/charGER, 26.05.2025/07.05.2025) Mehr Infos hier…

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Der Einkauf von Waren und Dienstleistungen zählt zu den alltäglichen Verwaltungsaufgaben in Städten, Gemeinden und Landkreisen. Doch viele Prozesse laufen noch manuell: mit Bestellformularen, Katalogen und telefonischer Rücksprache. Mit der fortschreitenden Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung geraten diese Abläufe zunehmend unter Druck. Digitale Einkaufsplattformen, die auf landesweiter oder regionaler Ebene organisiert sind, bieten eine Alternative – und gewinnen spürbar an Bedeutung. Das Grundprinzip: Produkte und Dienstleistungen, die Kommunen regelmäßig benötigen – von Büromaterial über EDV bis hin zu Reinigungs- oder Kita-Bedarf –, werden vergabekonform über zentrale Rahmenverträge ausgeschrieben. Anschließend können Kommunen diese Leistungen über eine zentrale Plattform abrufen. Der Bestellprozess orientiert sich dabei an gängigen Webshop-Strukturen: klar strukturiert, benutzerfreundlich und transparent. Für Kommunen bietet dieses Modell handfeste Vorteile. Der Verwaltungsaufwand sinkt, die Ausschreibungspflicht entfällt beim Abruf aus bestehenden Rahmenverträgen, und durch die Bündelung entsteht oft eine bessere Preisgestaltung. Hinzu kommt: Gerade kleinere Kommunen profitieren von standardisierten Einkaufswegen und klaren rechtlichen Rahmenbedingungen. Trotz der Vorteile bleiben Herausforderungen: Die Anbindung an die Plattform erfordert interne Vorbereitung – technisch wie organisatorisch. Auch die Einbindung in bestehende Verwaltungsprozesse, etwa die Rechnungsprüfung oder Genehmigungsvorbehalte, muss individuell abgestimmt werden. Hinzu kommt, dass nicht alle Bedarfe sinnvoll über zentrale Plattformen abgebildet werden können – insbesondere bei projektbezogenen oder baunahen Ausschreibungen. Rechtlich bedeutsam ist zudem der Umgang mit Plattformen von Drittanbietern oder spezialisierten Systemlieferanten. Solche Modelle bieten zwar eine größere Sortimentsbreite, sind aber häufig nicht ohne Weiteres mit dem Vergaberecht vereinbar. Auch bei der Integration von Nachhaltigkeitskriterien oder der Umsetzung der E-Rechnungspflicht stoßen Plattformlösungen teils an technische oder gesetzliche Grenzen. Trotzdem zeigt sich: Die kommunale Einkaufsplattform ist mehr als nur ein Beschaffungswerkzeug – sie ist Teil einer umfassenderen Verwaltungsmodernisierung. In Rheinland-Pfalz wie auch in Nordrhein-Westfalen setzen Landesverbände gezielt auf Plattformmodelle, um ihre Mitglieder bei der Professionalisierung des Einkaufs zu unterstützen. Mit ihnen entsteht zugleich ein digitaler Standard, der sich weiterentwickeln lässt – etwa um Nachhaltigkeitscores, Budgetsteuerung oder automatisierte Rechnungsprüfung. Zwei aktuelle Beispiele aus der Praxis finden Sie im Anschluss: Simon Layher von der Kommunalberatung RLP erläutert das Modell „Kommunales Kaufhaus Rheinland-Pfalz“. Andreas Pokropp von der Kommunal Agentur NRW berichtet aus Nordrhein-Westfalen. (DEKOM, 26.05.2025) Mehr Infos zur Kommunalberatung RLP hier…     Mehr Infos Kommunalagentur NRW hier…

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Simon Layher von der Kommunalberatung RLP über das Kommunale Kaufhaus Rheinland-Pfalz.

Digitale Einkaufsplattformen gelten als strategischer Schlüssel zur Modernisierung der kommunalen Beschaffung. In Rheinland-Pfalz wurde mit dem „Kommunalen Kaufhaus“ ein Modell etabliert, das diesen Anspruch bereits in der Praxis einlöst. Die Plattform ermöglicht es Kommunen, vergabekonform und effizient auf ausgeschriebene Rahmenverträge zuzugreifen – und zwar digital, zentral und standardisiert. Was das System leistet, welche Herausforderungen bestehen und wohin die Entwicklung geht, erläutert Simon Layher, Referent beim Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz und Ansprechpartner für das Kommunale Kaufhaus, im Interview mit dem Deutschen Kommunalinformationsdienst.

Herr Layher, was ist das Kommunale Kaufhaus Rheinland-Pfalz – und wie funktioniert es?

Das Kommunale Kaufhaus ist eine zentrale Onlineplattform, über die Kommunen in Rheinland-Pfalz vergabekonform einkaufen können – vom Büromaterial über Kita-Bedarf bis hin zu technischen Komponenten. Ursprünglich innerhalb einer Verwaltung initiiert, entstand es aus dem Bedarf heraus, dezentrale, ineffiziente Beschaffungswege zu bündeln. Heute ähnelt das System einem kommunalen Amazon: Kommunen loggen sich ein, wählen aus ausgeschriebenen Rahmenverträgen Produkte aus und bestellen direkt. Die Plattform wird durch einen prozentualen Aufschlag auf den Umsatz finanziert, ohne zusätzliche Gebühren für die Kommunen. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine einmalige technische Anbindung.

Welche Vorteile bringt das System – und wo liegen aktuell die Herausforderungen?

Kommunen profitieren von standardisierten Prozessen, transparenten Konditionen und erheblicher Zeitersparnis. Gleichzeitig vereinfacht die Plattform die Umsetzung vergaberechtlicher Vorgaben. Allerdings stoßen wir bei der Digitalisierung an Grenzen – etwa bei der verpflichtenden E-Rechnung. Viele Kommunen und Lieferanten sind technisch oder organisatorisch noch nicht vollständig umgestellt. Wir bieten digitale Lösungen zwar an, können sie aber nicht erzwingen. Auch die Produktkataloge erfordern laufende Pflege: Nicht alle Bedarfe lassen sich sinnvoll über Rahmenverträge abdecken, insbesondere im baunahen Bereich. Daher konzentrieren wir uns künftig stärker auf Produktgruppen mit hoher Nachfrage.

Wie geht es weiter? Welche nächsten Schritte planen Sie?

Ein zentrales Zukunftsthema ist Nachhaltigkeit. Gemeinsam mit unseren Partnern entwickeln wir derzeit ein ESG-Scoring-System, das die ökologische und soziale Bewertung von Produkten direkt in der Plattform sichtbar machen soll. Ziel ist es, nachhaltige Beschaffungspraxis einfacher umzusetzen. Parallel erwarten wir Rückmeldungen zur neuen E-Rechnungspflicht über den zentralen Rechnungseingang des Landes – ein Thema, das viele Kommunen und Lieferanten aktuell beschäftigt. Insgesamt arbeiten wir weiter daran, Prozesse zu digitalisieren und Kommunen bei der Transformation zu unterstützen – auch über die Plattform hinaus. Vielen Dank.  (DEKOM/Kommunalberatung RLP, 26.05.2025)Mehr Infos hier…

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Andreas Pokropp von der Kommunal Agentur NRW über das Katalogeinkaufssystem der KoPart.Nicht nur in Rheinland-Pfalz, auch in Nordrhein-Westfalen setzen Kommunen zunehmend auf zentrale Einkaufsplattformen. Die Kommunal Agentur NRW unterstützt Städte, Gemeinden und Kreise bei der Einführung standardisierter, digitaler Beschaffungslösungen – mit dem Ziel, Verwaltungsaufwand zu senken und Vergaberechtskonformität sicherzustellen. Im Kurzinterview erläutert Andreas Pokropp, Bereichsleiter Zentrale Vergabestelle, wie das nordrhein-westfälische Modell funktioniert, worauf Kommunen achten sollten – und warum Digitalisierung und rechtssichere Rahmenverträge kein Widerspruch sein müssen.

Herr Pokropp, was ist das Besondere an Ihrem elektronischen Katalogeinkauf für Kommunen – und wie unterscheidet sich dieser vom klassischen Online-Shopping?

Der elektronische Katalogeinkauf der KoPart ist speziell für die Bedarfe von Kommunalverwaltungen konzipiert. Anders als bei öffentlichen Marktplätzen, die man vor allem aus dem privaten Bereich kennt, handelt es sich um ein webbasiertes Beschaffungssystem mit integrierten Rahmenverträgen, die rechtssicher und vergabekonform abgeschlossen wurden. Kommunen können innerhalb dieses Systems ihre Budgets, Genehmigungsvorbehalte und Prozesse abbilden – das sorgt für Effizienz, Transparenz und Kostenkontrolle.

Welche konkreten Vorteile hat eine Kommune, wenn sie der KoPart beitritt und den Katalogeinkauf nutzt?

Mitglieder profitieren von gebündelten Ausschreibungen, was zu erheblichen Preisersparnissen führen kann – beispielsweise über 66 % im Bereich Bürobedarf. Gleichzeitig sparen Mitarbeitende wertvolle Zeit, da keine eigenen Ausschreibungen erforderlich sind. Das System dokumentiert zudem automatisch alle Bestellungen, was Controlling und die Einhaltung von Statistikpflichten erheblich erleichtert.

 Wie gelingt der Einstieg für interessierte Kommunen, und welche Rolle spielt das Vergaberecht?

Der Beitritt zur KoPart erfolgt nach einem Ratsbeschluss und einer Anzeige bei der Kommunalaufsicht. Anschließend kann die Kommune als Mitglied sofort auf das System des elektronischen Katalogeinkauf zugreifen. Das Vergaberecht ist vollständig berücksichtigt: Die KoPart schreibt sämtliche Rahmenverträge produktneutral und rechtskonform aus. Durch das Genossenschaftsmodell kann jede Mitgliedskommune auf die Verträge zugreifen, ohne eigene Verfahren durchführen zu müssen. (DEKOM/Kommunalagentur NRW, 26.05.2025) Ganzer Artikel hier…

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In Deutschland erzielen nicht etwa die Millionenstädte das höchste Bruttoinlandsprodukt je Einwohner, sondern zum Teil deutlich kleinere Wirtschaftszentren. Ihr Erfolg ist oft an die Performance einzelner Unternehmen gekoppelt – was Risiken birgt. Schönheit liegt bekanntlich im Auge des Betrachters – dementsprechend lässt sich keine objektive Aussage darüber treffen, welche Stadt in Deutschland die ansehnlichste ist. Mit Fakten unterlegen lässt sich dagegen die wirtschaftliche Stärke. Als Maßstab dafür dient das Bruttoinlandsprodukt (BIP) je Einwohner. Der deutsche Spitzenreiter ist Wolfsburg. Die Autostadt erreichte im Jahr 2022 – neuere Zahlen liegen nicht vor – mit einer Wirtschaftsleistung von fast 146.000 Euro pro Kopf den höchsten Wert aller deutschen Städte. Das ist für die Stadt aber nur auf den ersten Blick ein Grund zur Freude. Denn in den vergangenen Jahren hat Wolfsburg als einzige Stadt der Spitzengruppe an Wirtschaftsleistung eingebüßt. Gegenüber 2019 – dem Jahr vor dem coronabedingten Einbruch – ging das BIP je Einwohner hier um nominal rund ein Viertel zurück. Der Abschwung liegt vor allem daran, dass Wolfsburgs wirtschaftliche Situation als Sitz des Stammwerks von Volkswagen untrennbar mit dem Schicksal des Autobauers verbunden ist. Was in guten Zeiten in einer immensen Wirtschaftskraft resultiert, führt nun dazu, dass die Stadt die Umsatzprobleme des Unternehmens deutlich zu spüren bekommt. Entsprechend ist auch der Vorsprung auf das zweitplatzierte Ingolstadt geschrumpft, das zwar seine Wirtschaftskraft in erster Linie der VW-Tochter Audi verdankt, aber nicht ganz so stark an den Konzern gekoppelt ist wie Wolfsburg. Zudem treffen die rückläufigen Geschäfte des Autobauers besonders die Kernmarke und damit die VW-Zentrale in Niedersachsen, die dadurch größere Auslastungsschwierigkeiten hat. Das höchste Bruttoinlandsprodukt pro Kopf aller deutschen Städte hatte im Jahr 2022 Wolfsburg mit fast 146.000 Euro. Auf den Plätzen zwei und drei folgen Ingolstadt und Coburg. Den mit Abstand größten Sprung aller deutschen Städte macht Mainz auf Rang vier; die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt hat ihr BIP je Einwohner im Vergleich zu 2019 fast verdoppelt. Der Grund für den steilen Aufstieg ist das dort ansässige Pharmaunternehmen BioNTech, das während der Coronapandemie mit dem eigenen weltweit genutzten Impfstoff für jede Menge Wertschöpfung sorgte. Dass die Städte in Deutschland oft von den Erfolgen einzelner Unternehmen profitieren, zieht sich wie ein roter Faden durch die Top Ten: Erlangen mit Siemens und dessen Medizintechniktochter Siemens Healthineers, Stuttgart mit Mercedes-Benz und Porsche, Coburg mit der HUK-Versicherungsgruppe. Schweinfurt auf Rang sieben erzielt seine Wirtschaftsleistung hauptsächlich durch den Maschinenbau und die stark vertretene Autozuliefererbranche, Regensburg einen Platz dahinter ist ein wichtiger Sitz der bayerischen Metall- und Elektro-Industrie und Nutznießer vieler Einpendler – also Arbeitnehmer, die nicht in der Stadt wohnen, aber dort arbeiten und die Wirtschaftsleistung nach oben treiben. Die bayerische Landeshauptstadt München, Hauptsitz von BMW und Heimat einer technologiestarken und Start-up-freundlichen Wirtschaft, schrammt mit einem BIP je Einwohner von rund 93.000 Euro auf Platz elf nur knapp an den Top Ten vorbei. Wie gut der Großraum München insgesamt wirtschaftlich aufgestellt ist, verdeutlicht eine andere Zahl:  Wenn er eine Stadt wäre, käme der Landkreis München mit einem BIP pro Kopf von rund 131.000 Euro im Ranking an dritter Stelle. Kein anderer deutscher Landkreis erreicht nur annähernd einen ähnlich hohen Wert. Im Gegensatz zu den Speckgürteln anderer Großstädte, die meist überwiegend aus Wohngebieten bestehen, ist das Münchener Umland sehr wirtschaftsstark. Am unteren Ende des Rankings tummelt sich eine ganze Reihe von Kommunen aus dem Ruhrgebiet, unter den zehn wirtschaftsschwächsten deutschen Städten finden sich mit Bottrop, Herne, Oberhausen und Hamm gleich vier aus der Metropolregion. Das deutschlandweite Schlusslicht liegt allerdings im Norden: Delmenhorst, das in erster Linie ein Wohnvorort von Bremen ist, kommt gerade mal auf ein Bruttoinlandsprodukt je Einwohner von rund 26.000 Euro. Und Berlin? Wer die deutsche Hauptstadt sucht, wird in der Mitte des Rankings fündig. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, in denen die Hauptstadt einen großen positiven Effekt auf das allgemeine Bruttoinlandsprodukt hat, ist Berlin nicht besonders wirtschaftsstark und liegt mit einem BIP von rund 49.200 Euro je Einwohner nur knapp über dem Bundesdurchschnitt. Aber die größte deutsche Metropole holt auf: Während das bundesweite BIP pro Kopf von 2019 bis 2022 nominal um gut 11 Prozent wuchs, legte es in Berlin trotz der Dämpfer im Start-up-Markt während der Coronapandemie um 14 Prozent zu. (IWD, 22.05.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die Finanzlage der Kommunen in Deutschland hat sich in den vergangenen zwei Jahren nochmals stark verschlechtert. Wie erste Ergebnisse des vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) im Auftrag der KfW erstellten „KfW-Kommunalpanel 2025“ zeigen, bewerten 36 Prozent der Kommunen ihre wirtschaftliche Situation im Haushaltsjahr 2024 als „mangelhaft“. Das sind zwei Prozentpunkte mehr als ein Jahr zuvor und sogar acht Prozentpunkte mehr als noch 2022. Weitere 24 Prozent der Kommunen geben an, dass ihre Finanzlage im vergangenen Jahr lediglich „ausreichend“ war, zwei Prozentpunkte mehr als 2022. Nur vier von zehn Kommunen bezeichnen ihre Situation 2024 als „befriedigend“ oder besser, vor zwei Jahren waren es immerhin noch die Hälfte der Kommunen. Dabei zeigt sich, dass der Anteil der Kommunen, der seine Situation als „mangelhaft“ beschreibt, mit steigender Einwohnerzahl zunimmt. Während es bei den kleinen Kommunen (2000 bis 5000 Einwohner) 34 Prozent sind, liegt der Anteil bei den Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern bei 56 Prozent. „Im Jahr 2024 haben die Kommunen in Deutschland ein Rekorddefizit in Höhe von 24,3 Mrd. Euro im Kernhaushalt zu beklagen“, sagt Professor Dr. Carsten Kühl, wissenschaftlicher Leiter des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu). „Klar ist: Neben gezielten Maßnahmen wie einer schnell wirksamen Altschuldenregelung, bedarf es einer strukturellen Umverteilung der Steuereinnahmen zugunsten der Kommunen. Da sind zunächst die Länder gefordert. Und wenn es einzelne Länder finanziell überfordert, müssen die Bund-Länder-Finanzbeziehungen so verändert werden, dass auch finanzschwache Länder ihre Kommunen angemessen finanziell ausstatten können.“ Auch der Blick in die Zukunft stimmt nicht optimistisch. 84 Prozent der Kämmereien rechnen für das laufende Haushaltsjahr 2025 mit einer „eher nachteiligen“ oder „sehr nachteiligen“ Haushaltslage. Das sind in etwa so viele wie im Vorjahr. Der Anteil der Kommunen, der in den kommenden fünf Jahren eine „eher“ oder „sehr nachteilige“ Finanzsituation erwartet, liegt mit 91 Prozent auf dem Niveau des Vorjahres, ist aber deutlich höher als noch vor zwei Jahren.  Innerhalb der pessimistischen Gruppe hat sich zudem eine deutliche Verschiebung ergeben: So stieg der Anteil der Kommunen, der mittelfristig eine „sehr nachteilige“ Entwicklung erwartet, um 14 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr an, während der Anteil der Kommunen mit der Bewertung „eher nachteilig“ um elf Prozentpunkte zurückging.  „Man muss leider davon ausgehen, dass sich die pessimistischen Zukunftserwartungen der Kämmereien in Investitionszurückhaltung übersetzen werden“, bewertet Difu-Projektleiter Dr. Christian Raffer die Situation. Insofern werde das vom Bund beschlossene Sondervermögen Infrastruktur dazu beitragen, die drohende Lücke auszugleichen. „Ob in der aktuellen Situation dadurch allerdings zusätzliche Investitionen ausgelöst werden, ist fraglich.“ (DiFu, 09.05.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die eigene Arbeit vor Ort koordinieren und mit den Menschen über Politik ins Gespräch kommen – eigene Büros haben für die Parteien gleich mehrere Zwecke. Bundesweit gab es im Jahr 2023 mehr als 9.000 Parteibüros und Geschäftsstellen. Am stärksten vertreten waren CDU/CSU und SPD. Die wenigsten Anlaufstellen aller im Bundestag vertretenen Parteien hat die AfD. Instagram, TikTok und Co.: Online spielen die Parteien – vor allem die AfD – ihre Inhalte verstärkt aus und erreichen damit immer mehr Menschen. Daneben gibt es aber auch noch die physischen Parteibüros und Geschäftsstellen, die vor allem eins bieten sollen: den persönlichen Austausch. In Deutschland gab es 2023 insgesamt 9.337 Parteibüros und Geschäftsstellen der im Bundestag vertretenen Parteien, wie eine Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigt. Die Zahl der Präsenzen und ihre Verteilung im Bundesgebiet unterscheiden sich je nach Partei. Auf CDU/CSU und SPD entfallen mehr als zwei Drittel aller Parteibüros im Westen und gut die Hälfte der Büros in den ostdeutschen Bundesländern. Die wenigsten Anlaufstellen hat die AfD mit bundesweit 486. Während nur 3 Prozent aller Parteibüros in Westdeutschland von der AfD sind, stellt sie im Osten gut 17 Prozent. Auf diese Bundesländer legt sie ihren Fokus, dort hat sie fast die Hälfte ihrer Anlaufstellen. Andere im Bundestag vertretene Parteien sind im Osten deutlich schwächer aufgestellt. So hat die Linke, die in Ostdeutschland stark verwurzelt ist, gut ein Drittel ihrer Anlaufstellen dort; bei der FDP beträgt der Anteil 9 Prozent und bei den Grünen 11 Prozent. Unter allen im Bundestag vertretenen Parteien hat die AfD mit bundesweit 486 die wenigsten Parteibüros. Die Standorte der AfD-Anlaufstellen unterscheiden sich zudem zwischen West und Ost: In Westdeutschland liegen die Parteibüros vor allem in Großstädten und in dicht besiedelten Regionen mit einer jungen Bevölkerung. Im Osten finden sich die Anlaufstellen eher im ländlichen Raum. Dort hat die fast AfD genauso viele Parteibüros wie die SPD, obwohl diese bundesweit sechsmal so viele Büros unterhält. (IWD, 08.05.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die Bundesnetzagentur reagiert auf die zunehmende Digitalisierung und die veränderte Bedrohungslage in der Energiewirtschaft.  „Mit der Digitalisierung im Strom- und Gasbereich und den Veränderungen der geopolitischen Bedrohungslagen steigen die Sicherheitsanforderungen. Wir aktualisieren die Anforderungen an die Cybersicherheit und sorgen so für eine gut abgesicherte Energieversorgung“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Die geplante Festlegung ist eine Überarbeitung des IT-Sicherheitskatalogs für Betreiber von Strom- und Gasnetzen sowie des IT-Sicherheitskatalogs für Betreiber von Energieanlagen. Dabei werden die Inhalte konsolidiert und in einer gemeinsamen Festlegung neu veröffentlicht. Ziel ist es, die Kataloge weitgehend zu vereinheitlichen und sie noch enger an den prozessorientierten Ansatz der ISO/IEC 27001 anzulehnen. Betreiber, die den IT-Sicherheitskatalog umsetzen, betreiben ein Informationssicherheits-managementsystem und verbessern durch kontinuierliche Risikoanalyse, Audits und Zertifizierung die Maßnahmen zum Schutz ihrer Systeme. Der neue IT-Sicherheitskatalog schafft einheitliche Begriffsdefinitionen für alle Betreiber und differenziert allgemeine Maßnahmen zu Cybersicherheit und Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit (BCM) von spezifischen, durch Zertifizierung nachzuweisenden Sicherheitsanforderungen für Netze und Anlagen. Durch die neue Prozessorientierung werden effektivere und effizientere Risikoanalysen sowie eine noch stärkere Verzahnung von Informationssicherheit und BCM ermöglicht. (BNetzA, 07.05.2025) Ganzer Artikel hier…

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Der Glasfaserausbau gilt als Schlüsselprojekt für die digitale Zukunft Deutschlands. In vielen Städten und Gemeinden laufen derzeit Ausbauprojekte auf Hochtouren. Die Kommunen unterstützen diese Initiativen aktiv – mit dem Ziel, Bürgerinnen und Bürger an moderne, leistungsfähige Netze anzuschließen. Doch trotz aller Chancen zeigt sich: Ohne klare Rahmenbedingungen und faire Vertragsgestaltungen drohen Kostenfallen für Verbraucher und damit Akzeptanzprobleme vor Ort. Aktuelle Erfahrungen aus Ausbaugebieten belegen: Zwischen Vertragsabschluss und tatsächlicher Aktivierung eines Glasfaseranschlusses können Monate vergehen. In dieser Zeit sind viele Haushalte gezwungen, weiterhin ihren bestehenden DSL- oder Kabelvertrag zu nutzen. Problematisch wird es, wenn Anbieter sogenannte „Übergangsverträge“ anbieten, die zusätzliche Kosten verursachen oder Doppelzahlungen nach sich ziehen. Besonders ärgerlich: Häufig wird Bürgern beim Vertragsabschluss suggeriert, die neue Leitung stünde kurzfristig bereit – Verzögerungen werden erst später ersichtlich.

Die Verbraucherzentrale Hamburg mahnt deshalb zu Wachsamkeit. Sie fordern transparente Informationen über Bauzeiten, Vertragsbedingungen und Kündigungsmodalitäten. Bürgerinnen und Bürger sollten darauf bestehen, dass neue Verträge erst dann Zahlungsverpflichtungen auslösen, wenn der Anschluss tatsächlich nutzbar ist. Auch sollten Kommunen und Aufsichtsbehörden stärker darauf achten, dass Anbieter seriös und nachvollziehbar über den Ablauf informieren. Es geht um mehr als individuelle Vertragsfragen: Wer Bürgerinnen und Bürger im Ausbauprozess verliert oder verunsichert, riskiert langfristige Schäden für die Akzeptanz digitaler Infrastrukturprojekte insgesamt. Gerade in strukturschwächeren Regionen, wo der Glasfaserausbau als Standortvorteil dringend gebraucht wird, könnten Enttäuschungen fatale Folgen haben. Kommunen stehen hier in besonderer Verantwortung:

  • Sie sollten in Informationsveranstaltungen, auf ihren Websites und in direkten Bürgergesprächen auf mögliche Risiken hinweisen.
  • Sie können Mindeststandards bei der Bürgerkommunikation als Bedingung in Kooperationsvereinbarungen mit Anbietern verankern.
  • Zudem sollte die Politik auf Landes- und Bundesebene Regelungen schaffen, die transparente Übergangsregelungen zur Pflicht machen – etwa durch eine verbindliche „Fair-Use-Phase“ zwischen Alt- und Neuvertrag.

Nicht zuletzt sind auch die Unternehmen selbst gefordert, Vertrauen aufzubauen. Der Glasfaserausbau kann nur erfolgreich sein, wenn Transparenz und Fairness gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern oberste Priorität haben. Wer heute mit unklaren Übergangsverträgen kurzfristige Gewinne erzielen will, gefährdet morgen den langfristigen Erfolg ganzer Projekte.

Fazit: Der Glasfaserausbau ist ein Kraftakt – technologisch, finanziell und gesellschaftlich. Er braucht nicht nur Baukräne und Bagger, sondern auch politische Weitsicht, klare Regeln und den Willen, die Menschen mitzunehmen. Nur dann wird aus der Infrastruktur der Zukunft auch ein Erfolgsprojekt für alle. (VZHH, 07.05.2025)    Ganzer Artikel hier…

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Der Zentrale Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, fordert mutige Schritte zur urbanen Erneuerung und legt Positionspapier vor. Die Innenstädte in Deutschland stehen unter Druck: Leerstände, Kaufkraftverlust, ein Übermaß an Flächen für Einzelhandel und fehlende Nutzungsvielfalt prägen vielerorts das Stadtbild. Der Verband der Immobilienwirtschaft warnt vor einem weiteren Verfall und fordert ein entschlossenes Umdenken in der Stadtentwicklung. „Unsere Innenstädte brauchen keine kosmetischen Reparaturen mehr – sie brauchen strukturellen Wandel. Ohne klare politische Leitplanken und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen riskieren wir, dass sich die Krise dauerhaft verfestigt“, sagt Gunther Adler, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des ZIA. Im Rahmen der polis Convention präsentierte der Verband auch sein neues Positionspapier Innenentwicklung, das konkrete Handlungsempfehlungen für Kommunen, Investoren und die Politik enthält. Es plädiert für schnellere Planungsprozesse, die gezielte Förderung von Transformationsprojekten und die Nutzung bestehender Immobilienpotenziale. „Innenentwicklung ist Klimaschutz, Standortpolitik und Daseinsvorsorge zugleich. Wir dürfen den Fehler nicht wiederholen, nur auf Neubau am Stadtrand zu setzen. Die Zukunft liegt auch im Bestand – mitten in unseren Städten“, betont Adler bei der Vorstellung des Papiers. Der ZIA versteht sein Positionspapier als Impulsgeber für den dringend benötigten Paradigmenwechsel in der Stadtplanung. Es enthält unter anderem Best-Practice-Beispiele, Fördervorschläge und ein Modell für ein „Innenstadt-Monitoring“, das datenbasiert den Zustand und die Entwicklung urbaner Räume bewertet. Der Verband fordert, die Innenstadt neu zu denken: weniger Fokus auf monofunktionalen Einzelhandel, mehr Raum für Wohnen, Bildung, Kultur und urbane Produktion. Die Zeit der Fußgängerzonen als reine Shoppingmeilen sei vorbei. Stattdessen müsse ein Nutzungsmix etabliert werden, der auch abends und am Wochenende für Belebung sorgt, so Adler. „Es geht um mehr als Gebäude. Es geht um Lebensqualität, Teilhabe und Identität. Eine Innenstadt ohne Menschen ist keine Stadtmitte – sie ist nur eine teure Brache“, betont der Stellvertretende Hauptgeschäftsführer. Adler unterstreicht die Notwendigkeit, Innenstädte als gemeinsames Projekt von Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft zu verstehen. „Wenn wir unsere Innenstädte nicht gemeinsam retten, verlieren wir mehr als nur Immobilienwerte – wir verlieren Orte der Begegnung, des sozialen Austauschs und der urbanen Kultur“, so Adler. (ZIA, 07.05.2025) Ganzer Artikel hier…

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Immer mehr Bürgerinnen und Bürger schließen sich zusammen, um vor Ort ihre eigene Energie zu erzeugen. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD bestärkt dieses Engagement: Die Parteien wollen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Energiewende aktiv mitgestalten – etwa durch Bürgerenergie, Mieterstrom oder Energy Sharing. Mit welchen Hemmnissen die Bürgerenergie noch konfrontiert ist und wie diese abgebaut werden können, zeigen Forschende des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und der Leuphana Universität Lüneburg: Im Impulspapier „Bürgerenergie fördern: Gemeinschaftlich die Energiewende beschleunigen“ der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Nachwuchsgruppe Steuer Board Energie empfiehlt das Forschungsteam der Politik, Bürgerenergie gemäß EU-Zielsetzung zu verankern und Ziele zu setzen. Auch sollten die Rahmenbedingungen auf Landes- und Bundesebene Bürgerenergie fördern, etwa indem Energy Sharing eingeführt oder Lieferantenpflichten vereinfacht werden. Energieerzeuger, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Netzbetreiber müssten digital vernetzt werden, um die Kommunikation zu ermöglichen. In Erneuerbare-Energie-Anlagen wie Solarparks, Windkraftanlagen und Biomassekraftwerken, aber auch Wärmenetzen engagieren sich viele Bürgerinnen und Bürger und betreiben diese eigenverantwortlich. Die Mitglieder einer Bürgerenergiegemeinschaft beteiligen sich aktiv an der Planung, Finanzierung und dem Betrieb der Anlagen. Etwa jedes fünfzehnte installierte Windrad in Deutschland wird auf diese Weise von Bürger*innen betrieben. Im Jahr 2024 gab es etwa 2.500 bis 3.000 Energiegemeinschaften in Deutschland, schätzt die Forschungsgruppe. „Bürgerenergiegemeinschaften sind Pioniere beim Ausbau der erneuerbaren Energie“, erklärt Astrid Aretz, Energieexpertin am IÖW. „Bürgerenergie ermöglicht Menschen, an der Energiewende mitzuwirken und bindet sie in nachhaltige Wirtschaftsprozesse ein. Das schafft Akzeptanz und Wertschöpfung vor Ort und sorgt – etwa durch die Finanzierung – dafür, dass die Energiewende vorankommt. Ein Ausbau der Erneuerbaren verringert Abhängigkeiten von fossilen Brennstoffen und ermöglicht demokratische Teilhabe, soziale Inklusion sowie eine gerechtere Verteilung von Ressourcen. So werden die Gemeinschaften zu Transformationsakteuren und stärken die sozioökonomische Resilienz. Die Politik sollte dies als Chance erkennen und mehr fördern“, betont sie. Die EU sieht Bürgerenergie als einen zentralen Bestandteil, um die Energiewende zu beschleunigen und klimaneutral zu werden. Alle Mitgliedstaaten sind verpflichtet, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen. Im Impulspapier machen das IÖW und die Leuphana Universität Vorschläge, wie Energiegemeinschaften gefördert werden sollten. „Die EU-Solarenergie-Strategie sieht vor, dass in jeder Kommune mit mehr als 10.000 Einwohner*innen eine Energiegemeinschaft etabliert werden soll. Um solche Zielsetzungen zu erfüllen, sollte die neue Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – Energiegemeinschaften fördern, politische Ziele verankern und ihren Fortschritt messbar machen“, so Lars Holstenkamp von der Leuphana Universität. „Was wir außerdem empfehlen: Bürgerenergie sollte auf Landes- und Bundesebene bessere Rahmenbedingungen bekommen. Anders als große Investoren im Bereich erneuerbarer Energien steht die Bürgerenergie vor spezifischen strukturellen und finanziellen Herausforderungen, so verfügen sie beispielsweise nur über begrenztes Eigenkapital und werden als risikoreicher bewertet. Auch die digitale Vernetzung sollte vorangetrieben und eine standardisierte Marktkommunikation etabliert werden“, macht der Volkswirt deutlich. Wie kann eine Kommune künftig aussehen, in der Energiegemeinschaften gefördert werden? Das zeigen die Forschenden in einem Zukunftsbild, das etwa erklärt, wie Bürgerbanken oder ein Kompetenzzentrum Bürgerenergie die gemeinschaftliche Energieerzeugung empowern. (IÖW, 06.05.2025) Ganzer Artikel hier…

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Das vom Fraunhofer IAO koordinierte Forschungsprojekt BANULA erreicht einen Meilenstein: Erstmals ist es möglich, den eigenen Stromvertrag bundesweit an öffentliche Ladesäulen mitzubringen – einschließlich Haushalts- und selbst erzeugtem PV-Strom. Nach erfolgreicher Pilotierung in der Regelzone von TransnetBW wurde das innovative Durchleitungsmodell nun in der Amprion-Regelzone umgesetzt und somit die bundesweite Anwendbarkeit demonstriert. Ziel von BANULA (Barrierefreie und nutzerfreundliche Lademöglichkeiten schaffen) ist es, das Laden von Elektrofahrzeugen deutschlandweit komfortabler und nutzerzentrierter zu gestalten. Durch das neuartige Abrechnungsmodell können E-Autofahrerinnen und -fahrer ihr Fahrzeug an ausgewählten Standorten zu den Konditionen ihres bestehenden Stromvertrags laden – ein entscheidender Unterschied zum klassischen Roaming, dass lediglich Zugang zum Ladepunkt, jedoch keine Vertragsmitnahme bietet. Dr. Daniel Stetter, der mit seinem Team am Fraunhofer IAO das BANULA-Konsortium leitet, betont die Bedeutung des großflächigen Rollouts: „Dieser Meilenstein unterstreicht unsere führende Rolle bei der Umsetzung des Durchleitungsmodells. Als E-Mobilist nützt es schließlich nichts, wenn ich die Vorteile des Konzepts nur regional begrenzt oder gar nur an einem Standort nutzen kann. Erst, wenn das Konzept bundesweit nutzbar ist, können E-Mobilisten von zu erwartenden niedrigeren Ladekosten profitieren“. Der neue öffentliche Standort in der Amprion-Regelzone befindet sich auf dem Firmengelände der OLI Systems GmbH in Harthausen. Die Ladesäule vom Typ connect.public wurde vom assoziierten Projektpartner Amperfied GmbH, Tochtergesellschaft der Heidelberger Druckmaschinen AG errichtet. »Mit dem Durchleitungsmodell holen wir die Stromwahlfreiheit ins Zeitalter der Elektromobilität: Nutzerinnen und Nutzer können ihren Fahrstromtarif selbst bestimmen – unabhängig vom Standort und mit voller Transparenz über Preis und Herkunft. Das stärkt nicht nur die Kundenbindung, sondern wirkt auch einer regionalen Monopolisierung entgegen«, so Dr. Ole Langniß, Geschäftsführer der OLI Systems GmbH. Eine Regelzone bezeichnet ein geografisch abgegrenztes Netzgebiet, für das ein Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zuständig ist. Aufgabe des ÜNB ist es, Hoch- und Höchstspannungsnetze in seiner Regelzone zu betreiben sowie die Netzsicherheit und Stabilität zu gewährleisten. Deutschland ist in vier Regelzonen unterteilt die von den ÜNBs TenneT TSO GmbH, 50 Hertz Transmission GmbH, Amprion GmbH und Transnet BW GmbH verwaltet werden. Ein zentrales Element des Projekts ist das von der Bundesnetzagentur definierte Konzept der Virtuellen Bilanzierungsgebiete. Die OLI Systems GmbH betreibt im Auftrag des Projekts solche Bilanzierungsgebiete in drei der vier deutschen Regelzonen. Ladeinfrastrukturanbieter können damit unkompliziert Teil des BANULA-Ökosystems werden und das Durchleitungsmodell als zusätzliche Abrechnungsoption integrieren. Durch die Projektarbeit des BANULA-Teams können sie dabei auf definierte Onboarding-Prozesse und den etablierten Betrieb eines bestehenden Virtuellen Bilanzierungsgebiets zurückgreifen. (Fraunhofer IOA, 05.05.2025) Ganzer Artikel hier…

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Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) mahnte bereits seit Langem eine bessere Absicherung kritischer Infrastrukturen im Bereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) an. Der flächendeckende Ausfall des Digitalfunknetzes habe nun auf dramatische Weise gezeigt, wie verwundbar zentrale Kommunikationswege im Einsatzfall sind. Plötzlich konnten Sicherheitsbehörden, Leitstellen und Einsatzkräfte nicht mehr zuverlässig miteinander kommunizieren – mit potenziell gravierenden Folgen für Bevölkerungsschutz und Einsatzkoordination. „Ein solch zentraler Ausfall führt uns eindrücklich vor Augen, wie wichtig ein gut abgesichertes und resilientes Netz für die Arbeit unserer Einsatzkräfte ist“, betonte DFV-Präsident Karl-Heinz Banse. „Wir brauchen robuste technische Systeme, die sowohl gegen technische Störungen als auch gegen digitale Angriffe geschützt sind“, erklärte Dr. Alexander Beck, Experte für Cybersicherheit im DFV. Der Deutsche Feuerwehrverband wird sich auch weiterhin intensiv in diese Themen einbringen. Besonders im Bereich der Cybersicherheit positioniert sich der DFV als verlässlicher Partner – für Beratung, fundierte Analyse und als Sprachrohr der Feuerwehren gegenüber Politik und Fachgremien. Ziel ist es, die Einsatzfähigkeit und Sicherheit der Feuerwehren auch in digitalen Zeiten nachhaltig zu gewährleisten. (DFV, 09.05.2025) Ganzer Artikel hier…

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Für die Mehrheit der Menschen in Deutschland hat der Schutz von Umwelt und Klima weiterhin einen hohen Stellenwert. Allerdings nimmt die Bedeutung dieses Themas in der Wahrnehmung der Bevölkerung weiter ab. Als dringlicher empfinden viele Bürgerinnen und Bürger die Situation im Gesundheits- oder Bildungssektor, die wirtschaftliche Entwicklung sowie die öffentliche Sicherheit und Kriege. Für sich genommen bleiben konkrete Umweltschutz-Herausforderungen jedoch auf hohem Niveau wichtig und gewinnen teils sogar leicht an Bedeutung. Zu diesen Ergebnissen kommt die aktuelle Studie des Umweltbundesamtes (UBA) zum Umweltbewusstsein in Deutschland. Die Mehrzahl der Befragten äußert sich zudem skeptischer als bisher, ob der Klimawandel und seine Folgen noch eingedämmt werden können. Gleichzeitig halten sie es für unumgänglich, sich an den Klimawandel anzupassen – insbesondere aus gesundheitlichen Gründen. Mehr als die Hälfte der Befragten, 54 Prozent, hält den Umwelt- und ⁠Klimaschutz⁠ für sehr wichtig. Dieser Wert ist in den vergangenen Jahren jedoch kontinuierlich zurückgegangen: 2022 bewerteten noch 57 Prozent, 2020 sogar 65 Prozent, den Schutz von Umwelt und ⁠Klima⁠ als sehr wichtig. Auch das Ziel, die globale Erwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius zu begrenzen, verliert an Rückhalt: Nur noch 57 Prozent halten dieses Ziel für sehr wichtig – fünf Prozent weniger als 2022. Befragt nach konkreten aktuellen Umweltschutz-Herausforderungen zeigt sich jedoch, dass deren Wichtigkeit auf hohem Niveau stabil bleibt oder sogar zunimmt. So werden der Kampf gegen die Plastikvermüllung und das Artenaussterben, die sichere Entsorgung von Atommüll und der Schutz von Wäldern, Mooren und anderen Ökosystemen für etwas wichtiger gehalten als zwei Jahre zuvor. UBA⁠-Präsident Dirk Messner sagt: „Die Wissenschaft ist sich einig: Wir können den sich weiter beschleunigenden ⁠Klimawandel⁠ mit weitreichenden Folgen für Mensch, Umwelt und Wirtschaft nur verhindern, wenn wir jetzt den Schutz des Klimas rasch und konsequent umsetzen. Andernfalls bürden wir den folgenden Generationen enorme Kosten und Risiken auf. Wir brauchen den Klimaschutz auch als Strategie der Wohlstandsicherung und der Stärkung unserer Lebensqualität. Klima- und Umweltschutz gehören dringend ganz oben auf die politische und öffentliche Agenda.“ Mit Blick auf die Folgen des Klimawandels schwindet zunehmend der Optimismus der Deutschen: Nur ein knappes Drittel der Befragten ist davon überzeugt, dass Deutschland die Folgen des Klimawandels angemessen bewältigen kann. Dies ist der niedrigste Wert in dieser Zeitreihe seit dem Jahr 2002. Die Umfrage zeigt zudem, dass viele Menschen bereits jetzt unter den Folgen des Klimawandels leiden: Zwei Drittel fühlen sich durch Hitzeperioden gesundheitlich belastet. Ein Viertel der Befragten gibt an, dass es in ihrem Wohnumfeld keinen ausreichenden Hitzeschutz gibt. Ein ähnlich großer Anteil sorgt sich, dass sich dieser Zustand künftig verschlechtern wird. Einen klaren Bedarf, den Schutz vor großer Hitze zu verbessern, sehen 85 Prozent. Ein positives Ergebnis der Studie ist, dass die Mehrheit der Menschen in Deutschland mit dem Zustand der Umwelt an ihrem Wohnort zufrieden ist. Mehr als 80 Prozent der Befragten empfinden den Zugang zu Grünflächen, die Trinkwasserqualität und die Sauberkeit in ihrem Wohnumfeld als zufriedenstellend. Nur sieben Prozent sind demgegenüber der Ansicht, dass die globale Umwelt sich in einem guten Zustand befindet. Für eine weitere Verbesserung der Lebensqualität wäre aus Sicht der Befragten unter anderem die Verringerung der Luftverschmutzung sowie eine verbesserte Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr wichtig. Nicht zuletzt spielt für viele die Frage der Bezahlbarkeit eine große Rolle: So finden 87 Prozent der Befragten, dass der Zugang zu klimafreundlichem und zugleich bezahlbarem Wohnraum verbessert werden sollte. Die Studienergebnisse zeigen darüber hinaus, dass sich wissenschaftliche Erkenntnisse nur teilweise im Bewusstsein der Menschen niederschlagen. So wird in der Umweltforschung auf den prekären Zustand der ⁠Biodiversität⁠, im Zusammenspiel mit dem Klimawandel, und deren gravierende Auswirkungen auf Landwirtschaft und Ernährung hingewiesen. Diese komplexen Umweltrisiken werden von den Befragten eher unterschätzt. (UBA, 12.05.2025) Ganzer Artikel hier…

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Im März 2025 verbuchten die Beherbergungsbetriebe in Deutschland 32,7 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, waren das 7,7 % weniger als im März 2024. Ein Grund für diesen Rückgang dürften die späteren Osterfeiertage und Osterferien in diesem Jahr sein, die 2024 überwiegend im März und 2025 fast komplett im April lagen. Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland sank im März 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat um 8,4 % auf 27,4 Millionen. Auch die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Ausland sank im Vergleich zum Vorjahresmonat um 4,0 % auf 5,3 Millionen. Schaut man sich die Übernachtungen in den verschiedenen Betriebsarten an, so gab es lediglich bei den sonstigen tourismusrelevanten Unterkünften, also Vorsorge- und Rehaeinrichtungen und Schulungsheimen, eine leichte Zunahme von 2,4 % zum Vorjahresmonat. Diese Betriebsart ist weniger abhängig von Ferien oder Feiertagen. Bei allen anderen Betriebsarten gab es teils deutliche Rückgänge. Am stärksten war der Rückgang bei den Campingplätzen mit -41,8 % auf 0,9 Millionen Übernachtungen und den Ferienwohnungen und -häusern mit -18,1 % auf 5,4 Millionen Übernachtungen. Diese beiden Betriebsarten sind vor allem für Familienurlaube beliebt, weshalb die späten Osterferien stärker ins Gewicht fallen. Bei den Hotels, Gasthöfen und Pensionen nahmen die Übernachtungen um 4,7 % auf 21,5 Millionen Übernachtungen ab. Im 1. Quartal 2025 konnten die Beherbergungsbetriebe insgesamt 84,8 Millionen Übernachtungen verbuchen. Damit lag die Übernachtungszahl 4,4 % niedriger als im Vorjahreszeitraum, als mit 88,7 Millionen Übernachtungen ein neuer Rekordwert aufgestellt wurde. Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland sank gegenüber dem 1. Quartal 2024 um 4,8 % auf 70,2 Millionen. Bei den Gästen aus dem Ausland sank die Übernachtungszahl um 2,6 % auf 14,6 Millionen. Auch bei diesen Rückgängen ist die spätere Lage von Ostern zu berücksichtigen. (DESTATIS, 12.05.2025) Ganzer Artikel hier…

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Mit dem neuen Sondervermögen für Infrastruktur will die Bundesregierung einen Impuls setzen, um den Investitionsstau bei der öffentlichen Hand aufzulösen. Die Modernisierung von Verkehrswegen, Energie- und Wassernetzen sowie der digitale Ausbau stehen ganz oben auf der Agenda. Der Bedarf ist enorm – und die Erwartungen entsprechend hoch.

Kaum jemand kennt die Entwicklungen im Bereich kommunaler Infrastrukturinvestitionen so gut wie Carsten Schweneker, CEO der EBERO AG. Die EBERO AG ist die Muttergesellschaft der europaweit tätigen EBERO-Gruppe, zu der mit EBERO FAB einer der führenden Infrastrukturausstatter für die öffentliche Hand in Deutschland gehört.

Schweneker ist eng mit dem operativen Geschäft verbunden: Seit Jahrzehnten liefert seine Unternehmensgruppe die technische Ausstattung für leitungsgebundene Systeme – darunter Strom, Wasser, Abwasser und digitale Infrastruktur. Wenn Kommunen, Stadtwerke oder Netzbetreiber großflächig investieren, wirkt sich das häufig auch direkt bei EBERO FAB aus.

Im Gespräch mit dem Deutschen Kommunalinformationsdienst (DEKOM) erklärt Schweneker, wo bereits erste Signale sichtbar sind, welche strukturellen Hürden bestehen – und welche Prioritäten Kommunen jetzt setzen sollten.

DEKOM: Herr Schweneker, mit dem Sondervermögen für Infrastruktur soll die Modernisierung unseres Landes vorangebracht werden. Der Städte- und Gemeindebund erwartet einen regelrechten Investitionsboom und wittert schon Aufbruchstimmung in den Kommunen. Schlägt sich das so bereits auch im Tagesgeschäft von EBERO FAB nieder…?

Schweneker: Also vorweg: Das Sondervermögen begrüße ich ausdrücklich. Aber letztlich wird damit nur nachgeholt, was eigentlich seit Jahrzehnten versäumt wurde. Was die Aufbruchstimmung betrifft: In unserem Tagesgeschäft ist das im Moment noch nicht wirklich spürbar. Die Gelder müssen ja erstmal verteilt werden – und da sind viele Stellen, die sagen: Wir brauchen den Großteil. Angefangen bei der Deutschen Bahn, dann kommen Straßen, Brücken – und irgendwann vielleicht auch mal die leitungsgebundene Infrastruktur. Ich denke, das wird noch Wochen oder Monate dauern, bis es überhaupt einen Verteilungsschlüssel gibt. Und dann muss das, was zur Verfügung steht, ja auch erstmal geplant werden. Dann folgen Ausschreibungen – und wenn schließlich etwas umgesetzt wird, dann merken wir das im Tagesgeschäft. Ich rechne da eher mit einem Zeithorizont im nächsten oder sogar erst im übernächsten Jahr.

Was man aber sagen kann: Es ist durchaus spürbar, dass zum Beispiel beim Trinkwasser mehr investiert wird – weil das Thema stärker im Bewusstsein angekommen ist. Da gibt es erste Projekte, obwohl das Sondervermögen noch gar nicht konkret wirkt.

DEKOM: Sie beklagen seit längerem einen eklatanten Investitionsstau bei der öffentlichen Hand – von maroden Trinkwasserleitungen über veraltete und entsprechend energiehungrige Straßenbeleuchtungen bis hin zum nach wie vor eher schleppenden Breitbandausbau. Wo fängt man an? Wie sollten Bürgermeister und Kommunalverantwortliche aus Ihrer Sicht priorisieren?

Schweneker: Wenn ich mir Gedanken über Priorisierung mache, dann würde ich als erstes immer sagen: Wir müssen das Lebensmittel Nummer eins – das Trinkwasser – schützen. Hier muss investiert werden. Die durchgehende Überwachung der unterirdischen Infrastruktur kann mittels moderner Monitoringsysteme ohne weiteres gewährleistet werden. Leider ist das so heute noch nicht der Fall. Sobald das Wasser aus dem Wasserwerk ins Leitungssystem eingespeist wird, wird es kontrolliert. Aber danach passiert nichts mehr – bis es beim Verbraucher ankommt. Dazwischen ist keine weitere Kontrollinstanz. Das kann nicht sein – hier besteht dringender Handlungsbedarf.

Hinzu kommt: Wir werden eine Wasserknappheit erleben – das ist ja gerade wieder Thema in den Medien. Der Klimawandel hat direkten Einfluss auf das Trinkwasser. Im Bodensee z. B. sinkt der Pegel stetig. Gleichzeitig wird das Wasser wärmer. Dadurch können sich Bakterien stärker vermehren.  Wir müssen also auch intensiv darüber nachdenken, wie das vorhandene Wasser sinnvoll verteilt wird. Neben der Qualität geht es also auch um die Verfügbarkeit. 

Das ist für mich der wichtigste Punkt, auf den ein Bürgermeister achten sollte. Und an zweiter Stelle steht dann der Breitbandausbau – um so viel wie möglich zu digitalisieren. Das benötigen wir ja auch, um das Trinkwassernetz zu überwachen. Und wenn wir über die Energiewende sprechen, dann müssen die erzeugten Energiemengen – aus Sonne, Wind oder anderen Quellen – auch dahin gebracht werden, wo sie gebraucht werden. Das geht nur mit digitaler Steuerung. Dazu brauchen wir Umweltdaten, um auch vorausschauend handeln zu können.

Deshalb mein Vorschlag: Erst Trinkwasser sichern und monitoren. Dann digitalisieren – angefangen bei der Wasserversorgung bis hin zu den Energiesystemen. Das wäre für mich die logische Priorisierung.

DEKOM: Wenn alle Kommunen großen Nachholbedarf haben und jetzt mit ihren Infrastrukturprojekten loslegen wollen, gibt es angesichts des Fachkräftemangels überhaupt ausreichend Kapazitäten? Drohen gar mögliche Materialengpässe? Aus dem Stadtwerke- und EVU-Umfeld war zuletzt zu hören, dass im Jahr 2026 etwa Trafostationen knapp werden könnten – sehen Sie an dieser Stelle oder bei anderen Gewerken auch Verfügbarkeitsprobleme?

Schweneker: Also den Fachkräftemangel sehen wir auf jeden Fall – da müssen wir uns anstrengen, dass wir die besten Leute für diese Aufgaben bekommen. Vielleicht ergibt sich aber auch eine Chance: In einigen anderen Wirtschaftsbereichen sehen wir ja gerade einen konjunkturellen Abschwung. Da könnte man vielleicht Personal für unsere Themen gewinnen.

Was die Materialien betrifft: Allgemeine Engpässe sehe ich derzeit nicht. Aber bei allem, was zur „All Electric“-Welt gehört, wird es eng: Dazu zählen definitiv Trafostationen, Kabel und Verbindungssysteme. Da wird es aus meiner Sicht schon im nächsten Jahr spürbare Engpässe geben.

Was man dazu sagen muss: Aktuell kaufen vor allem deutsche Elektrizitätsunternehmen bei deutschen Herstellern. Da müssten wir dringend europäisch und langfristig sogar weltweit denken. Das betrifft auch die Zulassungen – Produkte, die in anderen Ländern funktionieren, sollten auch in Deutschland einsetzbar sein. Sonst bekommen wir hier massive Engpässe – und das wird zur echten Bremse und zu einem immensen Kostenfaktor.

DEKOM: Langwierige Genehmigungsverfahren, detaillierte Berichtspflichten für Unternehmen und Zuständigkeiten verschiedenster Behörden ziehen Infrastrukturprojekte und öffentliche Bauvorhaben immer häufiger in die Länge und verteuern sie immens. Wie ließe sich aus Ihrer Sicht verhindern, dass die Infrastrukturmilliarden in den Sedimentschichten der Bürokratie versickern?

Schweneker: Das ist tatsächlich ein riesiges Problem. Wir brauchen vereinfachte Genehmigungsverfahren – und vor allem weniger Einspruchsmöglichkeiten. Wenn etwas für die Allgemeinheit sinnvoll oder notwendig ist, dann müssen Individualinteressen eben auch mal zurückstehen.

Was viele nicht wissen: Dort, wo neue Wasserleitungen oder Kabeltrassen verlegt werden, liegen ja oft schon bestehende Leitungen. Es liegt ja kein weiteres schützenswertes Interesse vor, nur weil statt einem Kabel jetzt zwei da liegen. In solchen Fällen muss es einfach schneller gehen. Das zeigt ja auch das Beispiel der LNG-Terminals – die wurden quasi über Nacht genehmigt und gebaut. Wir können das also – wir müssen nur die bürokratischen Hürden abbauen.

DEKOM: Unternehmen monierten zuletzt häufig fehlende Planungssicherheit – z. B. beim Hochlauf der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität oder in Bezug auf die Wärmewende/Wärmeplanung. Können Sie bei EBERO FAB zuletzt auch eine Verunsicherung oder Zurückhaltung Ihrer Kunden in diesen Bereichen feststellen – und welche Forderungen oder vorsichtig formuliert: Wünsche haben Sie in diesem Zusammenhang an die Politik?

Schweneker: Ja, absolut. Ich kann Ihnen dazu ein konkretes Beispiel geben: Wir hatten vor einigen Jahren gute Erfahrungen beim Nahwärmeausbau – etwa in Schleswig-Holstein, wo große Biogasanlagen entstanden sind. Als es dann hieß, der Wärmeausbau solle gefördert werden, haben wir investiert: Lager eingerichtet, Fahrzeuge angeschafft, um solche Systeme ausliefern zu können. Zwei Jahre lang lief das auch gut. 

Dann kam aber der Stopp und die kommunale Wärmeplanung wurde vorgeschrieben, die Kommunen bekamen je nach Größe zwei bzw. vier Jahre Zeit, zunächst einmal Konzepte zu entwickeln. Seitdem haben wir in diesem Segment keinen Meter Rohr und keine einzige Anlage mehr verkauft. Der Markt ist komplett zum Stillstand gekommen. Ich bin sicher: Der kommt wieder – aber mit zwei bzw. vier Jahren Verzögerung.

Was ich mir von der Politik wünsche? Entscheidungen, die zu Ende gedacht und abgestimmt sind. Und die dann auch mal durchgehalten werden – mindestens über die vier Jahre einer Legislaturperiode. Noch besser wären acht. Aber dieses ständige Infragestellen, das Umwerfen von Entscheidungen – das hilft niemandem. Unsere Kunden sind verunsichert, und dann wird einfach nicht mehr investiert. So kann die Energiewende nicht gelingen.

Vielen Dank! (DEKOM, 28.04.2025) Mehr Infos hier…

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Kostenexplosion bei Kläranlagen wirft Fragen zur EU-Abwasserrichtlinie auf – Kommunale Realität vs. Herstellerverantwortung.

Die geplante Einführung einer vierten Reinigungsstufe für kommunale Kläranlagen im Rahmen der überarbeiteten EU-Kommunalabwasserrichtlinie ist ein zentrales Vorhaben im Kampf gegen Mikroschadstoffe im Abwasser. Die nationale Umsetzung soll pragmatisch erfolgen und nationale Verschärfungen dabei vermieden werden. Es braucht Planungs-, Rechts- und Finanzierungssicherheit für alle Beteiligten. Letztere wird hierzulande jedoch zunehmend zum Streitfall.

Laut der neuen Richtlinie sollen mindestens 80 Prozent der Kosten für Bau und Betrieb dieser zusätzlichen Reinigungsstufe von den Herstellern von Humanarzneimitteln und Kosmetika getragen werden – im Sinne einer „erweiterten Herstellerverantwortung“. Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen diesen Ansatz ausdrücklich: Für den Deutschen Städtetag und den Verband kommunaler Unternehmen (VKU) ist dies eine „gerechte Lastenteilung“, die auf dem Verursacherprinzip fußt.

Kosten zu niedrig angesetzt?

Doch die Kritik an dem Verfahren und an den von den Kommunalverbänden kolportierten Zahlen wächst. Der Verband Pharma Deutschland, der rund 400 Pharmaunternehmen vertritt, hat eine umfassende Analyse aktueller Klärwerksprojekte vorgelegt. Der Befund: Die realen Baukosten sind häufig mehr als doppelt so hoch wie vom VKU prognostiziert.

Etwa in der Stadt Bad Driburg: Dort wurde die vierte Reinigungsstufe bereits umgesetzt – mit Investitionen von rund 10 Millionen Euro. Das entspricht Baukosten von 2,34 Euro pro Kubikmeter Abwasser – während der VKU für diese Anlage lediglich 1,20 Euro angesetzt hatte. Ein deutlicher Hinweis darauf, dass die kommunale Realität von den Modellrechnungen der Kommunalverbände ebenso häufig, wie erheblich abweicht.

Insgesamt ermittelte Pharma Deutschland auf Basis von 25 bereits umgesetzten oder geplanten kommunalen Kläranlagenprojekten bundesweit einen durchschnittlichen Baukostenwert von 2,02 bis 3,91 Euro pro Kubikmeter – und damit teilweise um ein Vielfaches mehr als in der VKU-Kalkulation​.

Einseitige Belastung – fragwürdiger Lenkungseffekt

Pharma Deutschland kritisiert nicht nur die aus ihrer Sicht kaum belastbaren Kostenannahmen. Auch die einseitige finanzielle Belastung ihrer Branche sei problematisch. Die Richtlinie verpflichte ausschließlich die Hersteller von Humanarzneimitteln und Kosmetika zur Finanzierung – obwohl Rückstände im Abwasser vielfältige Ursachen haben, etwa durch Haushalts- und Industriechemikalien oder landwirtschaftliche Einträge. Zudem sei der gewünschte Lenkungseffekt – mehr Umweltbewusstsein bei der Produktentwicklung – bei Humanarzneimitteln nicht erreichbar: Wirkstoffe seien medizinisch notwendig und basieren auf der Identifizierung biologisch aktiver Substanzen, die beispielsweise Krebszellen abtöten sollen. Die Lenkungsfunktion des Verursacherprinzips kann nicht eintreten, ohne Wirkungsweise von Arzneimitteln zu beeinträchtigten. Zudem dauern die Erforschung und Entwicklung neuer Medikamente durchschnittlich etwa 13 Jahre 

Versorgungsrisiken nicht ausgeschlossen

Der Verband warnt vor einem Dominoeffekt:  Es besteht die Gefahr, das generische Arzneimittel -80% der verschreibungspflichtigen Arzneimittel in Deutschland nicht mehr wirtschaftlich produziert werden können. Das stellt eine erhebliche Gefahr für die medizinisch Versorgung dar.

Fazit: Viele Fragen offen

Darüber, dass auch zukünftig Mikroschadstoffe aus dem Wasser entfernt werden müssen, sind sich alle beteiligten Akteure einig.  Wer dafür am Ende aber zur Kasse gebeten wird und ob die von der EU angestrebte sogenannte „erweiterte Herstellerverantwortung“ tatsächlich der Königsweg ist, bleibt indes mehr als fraglich.  

Die Antwort liegt womöglich in einem differenzierteren Finanzierungsmodell – mit mehr Transparenz, realitätsnaher Kostenbewertung und einer fairen Verteilung der Verantwortung.

(DEKOM, 28.04.2025) Mehr Infos hier…

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Sauberes Wasser, weniger Energieverbrauch und maximale Zukunftsfähigkeit – BOLLBRANIC setzt neue Maßstäbe für die vierte Reinigungsstufe. Mit der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie werden Städte und Gemeinden verpflichtet, ihre Kläranlagen um eine vierte Reinigungsstufe zu erweitern, um Mikroschadstoffe wie Arzneimittelrückstände oder Industriechemikalien zuverlässig aus dem Abwasser zu entfernen. Innovative Technologien sind gefragt – und genau hier bietet das Kerpener Startup BOLLBRANIC leistungsstarke Lösungen.

BOLLBRANIC ist eine Ausgründung von Boll und Kirch, einem Weltmarkführer im Bereich von Schiffs- und Industriefiltern und setzt auf eine hochentwickelte Filtrationstechnologie mit speziell entwickelten Kerzenfiltern. Diese Filter arbeiten äußerst präzise und kombinieren mechanische Filtration mit dem gezielten Einsatz von Absorbermaterialien. So werden selbst feinste Spurenstoffe effizient aus dem Wasser entfernt. Die Anlagen sind modular aufgebaut, platzsparend und flexibel erweiterbar – eine zukunftssichere Investition für Kommunen jeder Größe.

Ein weiterer Vorteil: Die Systeme von BOLLBRANIC überzeugen durch ihre Energieeffizienz. Intelligente Steuerungskonzepte reduzieren den Aufwand für Rückspülung und Betrieb auf ein Minimum, was nicht nur die Umwelt schont, sondern auch die Betriebskosten erheblich senkt.

„Unsere Technologie ist nicht nur auf höchste Reinigungsleistung ausgelegt, sondern auch auf Wirtschaftlichkeit und Anpassungsfähigkeit“, erklärt Celina Brammer, Projektleiterin bei BOLLBRANIC.

Praxisreif und zukunftssicher

BOLLBRANIC zeigt, dass Hightech-Lösungen für die vierte Reinigungsstufe heute schon praxistauglich und wirtschaftlich attraktiv sein können. Pilotprojekte belegen die hohe Betriebssicherheit und Effizienz der Anlagen. Kommunen, die frühzeitig auf moderne Technologien setzen, sichern sich langfristig einen nachhaltigen, kosteneffizienten Betrieb ihrer Kläranlagen – und leisten einen aktiven Beitrag zum Gewässerschutz.

Im exklusiven DEKOM-Interview erläutert Prof. Dr. Tobias Morck von der Uni Kassel im nächsten Artikel, welche Technologien für eine vierte Reinigungsstufe in Frage kommen, worauf Kommunen bei der Planung achten sollten – und wie sich Energieeffizienz und vierte Reinigungsstufe erfolgreich miteinander verbinden lassen. (DEKOM, 28.04.2025) Mehr Infos hier…

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Mit der novellierten EU-Kommunalabwasserrichtlinie steht die Wasserwirtschaft vor einem tiefgreifenden Paradigmenwechsel, der mit ambitionierten Vorgaben für Städte und Gemeinden verbunden ist. Neben der Einführung einer weitergehenden Abwasserreinigung auf vielen kommunalen Kläranlagen, der sogenannten vierten Reinigungsstufe zur besseren Entfernung von Mikroschadstoffen, fordert die Richtlinie auch eine höhere Energieeffizienz bei der Abwasserbehandlung. Was das konkret für Kommunen bedeutet, worauf sie bei der Umsetzung achten sollten und welche Technologien sich bewähren könnten, erläutert Prof. Dr. Tobias Morck, Leiter des Fachgebiets Siedlungswasserwirtschaft an der Universität Kassel, im DEKOM-Interview:

DEKOM: Herr Prof. Morck, die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie beschäftigt viele Bürgermeisterinen und Bürgermeister. Es geht nicht nur um die Einführung einer vierten Reinigungsstufe, sondern auch um Energieeffizienz in der Abwasserbehandlung. Wie bewerten Sie, dass beides gleichzeitig auf die Kommunen zukommt?

Morck: Das macht Sinn. Energieeffizienz ist für die Kommunen kein neues Thema – Kläranlagen gehören traditionell zu den größten Stromverbrauchern in den Kommunen. Entsprechend gibt es schon lange Regelwerke und Werkzeuge, um die Energieeffizienz auf kommunalen Kläranlagen zu beurteilen und gezielte Optimierungsmaßnahmen einzuleiten. Die zusätzliche Einführung einer vierten Reinigungsstufe wird den Strombedarf etwas erhöhen und muss daher in die bestehende Energiebilanzbetrachtung für die Gesamtanlage einbezogen werden. Wichtig ist, die jeweiligen Randbedingungen der Anlagen zu berücksichtigen – pauschale Energieeffizienzklassen für Kläranlagen wären hier nicht sinnvoll.

DEKOM: Unsere Zielgruppe sind Kommunalpolitiker, keine Abwasserexperten. Können Sie kurz erklären, warum Kläranlagen je nach Standort unterschiedlich viel Energie brauchen?

Morck: Dies hängt zum einen von der Zulaufbelastung der Anlage ab. So können beispielsweise industrielle Einleitungen zu einer höheren Belastung führen, so dass mehr Energie für die Reinigung benötigt wird. Wir beziehen unsere Werte immer auf sogenannte Einwohnerwerte – also auf die organische Belastung, die eine Person im Schnitt verursacht. Aber auch die Topografie spielt eine Rolle: Wenn mehr gepumpt werden muss, um das Abwasser in und durch die Anlage zu befördern, steigt der Energiebedarf der Gesamtanlage.

DEKOM: Bei der vierten Reinigungsstufe gibt es zahlreiche Technologien: Ozonierung, Filtration, Membrantechnik. Welche Verfahren sind derzeit am erfolgversprechendsten?

Morck: Erprobt, breit eingesetzt und weiter optimiert werden adsorptive Verfahren mit Aktivkohle und oxidative Verfahren mit Ozon. Oft werden sie inzwischen kombiniert, da sich bestimmte Spurenstoffe besser adsorbieren und andere besser oxidieren lassen. Durch die Kombination kann der Bedarf an Aktivkohle reduziert werden, was den Betrieb der vierten Reinigungsstufe ressourceneffizienter machen kann. Diese Technologien sind in Deutschland bereits auf über 50 kommunalen Kläranlagen teilweise seit weit über 10 Jahren in Betrieb.

DEKOM: Sind alle Kläranlagen über 10.000 Einwohnerwerte betroffen?

Morck: Nicht zwingend. Es wird ein risikobasierter Ansatz verfolgt: Nur wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, wie unter anderem die Einleitung in Trinkwassereinzugsgebiete oder Badegewässer, gilt die Pflicht für eine zusätzliche Reinigungsstufe auch für Kläranlagen mit mehr als 10.000 Einwohnerwerten. Klar ist: Ab 2045 müssen alle Kläranlagen mit mehr als 150.000 Einwohnerwerten eine vierte Reinigungsstufe in Betrieb haben.

DEKOM: Gibt es auch neuere Technologien, die künftig an Bedeutung gewinnen könnten?

Morck: Ja, neue Membrantechnologien, photokatalytische oder naturnahe Verfahren werden weiterhin als Optionen für die Elimination von Spurenstoffelimination untersucht. Solche Entwicklungen sind allerdings häufig noch im Pilotstadium. Bis 2045, dem Zieljahr der EU-Richtlinie, bleibt Zeit, neue Verfahren großtechnisch zu erproben und einzuführen.

DEKOM: Wie gelangen neue Technologien aus dem Labor in die Praxis?

Morck: Viele Kläranlagenbetreiber sind offen für Pilotprojekte zur Erprobung neuer Technologien. Unternehmen und Forschungseinrichtungen testen neue Technologien in halbtechnischen Anlagen, oft mit Unterstützung von Hochschulen. Hierzu gibt es eine Vielzahl von positiven Erfahrungen, die in den letzten Jahren in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern gemacht wurden.

DEKOM: Stichwort Modularität: Können neue Systeme so gebaut werden, dass sie flexibel erweiterbar sind?

Morck: Modularität stand bisher nicht immer im Fokus der Planungs- und Umsetzungsprozesse auf kommunalen Kläranlagen, da die Bauwerke der Anlagenstufe für Nutzungsdauern von 25 bis 40 Jahren ausgelegt sind. Aber gerade für kleinere Anlagen oder im Hinblick auf neue Anforderungen könnte Modularität in Zukunft an Bedeutung gewinnen. Technisch möglich ist sie.

DEKOM: Auf welche Punkte sollten Kommunen bei der Planung besonders achten?

Morck: Insbesondere bei oxidativen Verfahren mit Ozon muss geprüft werden, ob sich durch die Oxidation neue problematische Stoffe bilden könnten. Dafür gibt es inzwischen Prüfverfahren. Weiterhin sind der Platzbedarf, die Anbindung an bestehende Anlagenteile und die spezifischen Standortbedingungen zu berücksichtigen.

DEKOM: Kann Künstliche Intelligenz helfen, den Betrieb effizienter zu gestalten?

Morck: Digitalisierung kann definitiv helfen. KI kann etwa dabei unterstützen, Belastungen im Zulauf vorherzusagen und die Betriebsführung effizienter zu gestalten. Softsensoren und digitale Zwillinge sind vielversprechende Ansätze aus unserer Forschung.

Vielen Dank! (DEKOM, 28.04.2025) Mehr Infos hier…

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Die vorgezogene Bundestagswahl 2025 hat gezeigt, wie groß das Potenzial digitaler Wahlverfahren ist – und wie wichtig es ist, neue Wege für eine moderne, inklusive Demokratie zu gehen. Besonders für Auslandsdeutsche und mobilitätseingeschränkte Menschen kann eine Online-Wahl-Möglichkeit die Teilhabe verbessern: einfach, sicher und barrierefrei. Die votegroup GmbH wurde genau mit diesem Ziel gegründet. Im DEKOM Interview erklärt Dieter Rehfeld, Geschäftsführer der votegroup, warum digitale Wahlen die Demokratie stärken – und was sie für die Zukunft politischer Beteiligung bedeuten können.

Herr Rehfeld, bei der Sozialwahl 2023 konnten Millionen Versicherte erstmals online abstimmen. Ein Meilenstein für die Digitalisierung der Demokratie?

Rehfeld: Absolut. Die Sozialwahl 2023 war die erste bundesweite Wahl in Deutschland, bei der digitale Stimmabgabe in großem Stil möglich war. Mehr als 22 Millionen Versicherte hatten Zugang zu dieser Möglichkeit – und rund 350.000 Menschen haben sie genutzt. Das zeigt, dass das Bedürfnis nach modernen, flexiblen Wahlformaten da ist. Für uns als votegroup – damals noch unter dem Dach von vote iT und elect iT – war das ein bedeutender Meilenstein und ein praktischer Beweis: Digitale Wahlen funktionieren sicher, datenschutzkonform und zuverlässig.

DEKOM: Die Technik kam aus der kommunalen Familie – ist das auch eine politische Botschaft?

Rehfeld: Ja, das ist ein ganz zentraler Punkt. Als hundertprozentig kommunales Unternehmen steht die votegroup für demokratische Daseinsvorsorge auf höchstem technischem Niveau. Gemeinsam mit unserem Gesellschafter regio iT haben wir gezeigt, dass die kommunale IT mehr kann als Daseinsvorsorge: Sie kann Demokratie-Infrastruktur. Die Wahl wurde vom Bundeswahlleiter, den Ministerien und dem BSI eng begleitet – mit dem Ergebnis: sehr gute Bewertungen für die technische Durchführung.

DEKOM: Was war aus Ihrer Sicht der Schlüssel zum Erfolg?

Rehfeld: Zwei Dinge: Erstens die klare gesetzliche Grundlage und zweitens ein technisch wie organisatorisch hochrobustes System. Die Online-Wahl wurde im Sozialgesetzbuch V verankert, flankiert von der Technischen Richtlinie TR-03162 des BSI. Und wir haben sichergestellt, dass nur wahlberechtigte Personen wählen konnten – mit sicherer Identifikation per Online-Ausweis oder eGK. Die Stimmabgabe selbst war durchgängig verschlüsselt, verifizierbar und anonym. Das schafft Vertrauen – und das ist bei Wahlen das A und O.

DEKOM: Sehen Sie Potenzial, dieses Modell auch für politische Wahlen zu nutzen – etwa für Bundestags- oder Kommunalwahlen?

Rehfeld: Die rechtlichen Voraussetzungen sind aktuell noch nicht gegeben, aber technisch ist es absolut machbar. Wichtig ist, dass jede Wahlform den demokratischen Wahlgrundsätzen entspricht: allgemein, frei, geheim, gleich und unmittelbar. Die Sozialwahl hat gezeigt: All das ist auch digital möglich. Es braucht jetzt den politischen Willen, insbesondere für Zielgruppen, für die die Briefwahl nicht praktikabel ist – etwa Deutsche im Ausland.

DEKOM: Wie groß ist diese Zielgruppe?

Rehfeld: Schätzungen gehen von drei bis vier Millionen im Ausland lebenden deutschen Staatsbürgern aus. Für die Bundestagswahl 2025 haben sich rund 214.000 Auslandsdeutsche in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Wie viele von ihnen wirklich ihre Stimme abgegeben haben wurde nicht erhoben. Die letzten Zahlen zur Wahlbeteiligung der Auslandsdeutschen stammen aus dem Jahr 2017. Damals gaben rund 113.000 im Ausland lebenden Wahlberechtigte ihre Stimme zur Bundestagswahl tatsächlich ab. Der Aufwand, sich rechtzeitig in das Wählerverzeichnis einzutragen und Briefwahlunterlagen zu erhalten, ist hoch. Die Bundeswahlleiterin hat darauf erneut hingewiesen: Wer im Ausland lebt, muss aktiv werden und viele formale Hürden nehmen. Eine digitale Wahloption könnte hier konkret Teilhabe sichern.

DEKOM: Und was ist mit Wahleinsprüchen – ist eine digitale Wahl da nicht besonders anfällig?

Rehfeld: Im Gegenteil. Gerade digitale Systeme bieten verifizierbare Sicherheit, wenn sie richtig konzipiert sind. Wahleinsprüche, wie sie bei der Bundestagswahl 2021 zu Zehntausenden eingereicht wurden, zeigen, wie wichtig transparente, nachvollziehbare Prozesse sind. Auch zur Bundestagswahl 2025 gab es Einsprüche, aber deutlich weniger. Vor allem Auslandsdeutsche, die sich über lange Wege und Bürokratie beschweren, haben Einspruch eingelegt. Das digitale Wahlverfahren bei der Sozialwahl war vollständig auditierbar und überprüfbar – das ist ein Vorteil, nicht ein Risiko. Es könnte gerade bei der Distanzwahl hilfreich sein“

DEKOM: Wäre das auch auf europäischer Ebene denkbar?

Rehfeld: Unbedingt. Ein sicherer europäischer Standard für Online-Wahlen könnte nicht nur Auslands-Europäer besser einbinden, sondern auch technologisch Maßstäbe setzen – etwa durch den Einsatz der europäischen eID oder des EU-Wallets. Gerade im Kontext der Europawahlen wäre das ein klares Bekenntnis zur digitalen Souveränität Europas.

DEKOM: Die votegroup ist aus zwei Spezialisten hervorgegangen – welche Rolle spielen Sie künftig im Wahlgeschäft?


Rehfeld: Wir bringen mit „elect“ und „votemanager“ zwei marktführende Wahlsoftwarelösungen unter ein Dach. Unsere Systeme unterstützen Kommunen, Länder und Bund bei Organisation, Durchführung und Ergebnisdarstellung von Wahlen. Über 80 Prozent der deutschen Kommunen, sieben Landeswahlleitungen und das Statistische Bundesamt arbeiten mit unseren Lösungen – ebenso wie die Wahlleitung in den Niederlanden. Unser Ziel ist es, die Prozesse zu vereinfachen, abzusichern und künftig noch stärker zu digitalisieren – mit neuen Portalen für Wahlhelferinnen und Kandidatinnen, mit KI-Komponenten und mit Anbindung an die Verwaltungscloud.

DEKOM: Im Koalitionsvertrag 2025 ist die Weiterentwicklung der Online-Wahl für Sozialwahlen erneut Thema – was bedeutet das für Sie?

Rehfeld: Das ist ein wichtiges Signal. Die Bundesregierung will Online-Wahlen bei Sozialversicherungen weiter ausbauen und dabei auch die Rentenversicherung einbeziehen. Das eröffnet neue Perspektiven – auch technologisch. Wir sehen darin den politischen Auftrag, die digitale Wahlplattform zur zentralen Infrastruktur für demokratische Teilhabe weiterzuentwickeln. Gerade in einer älter werdenden Gesellschaft kann so demokratische Partizipation dauerhaft gesichert werden.

DEKOM: Abschließend gefragt: Ist die Online-Wahl das Mittel gegen sinkende Wahlbeteiligung?

Rehfeld: Sie ist kein Allheilmittel, aber ein wichtiger Baustein. 39 Prozent der Nichtwählenden bei der Bundestagswahl 2021 gaben an, verhindert gewesen zu sein – durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe. Digitale Wahloptionen nehmen solche Hürden. Die Sozialwahl war ein Pilot – der nächste Schritt ist, dieses Erfolgsmodell auch anderen Wahlen zugänglich zu machen. (DEKOM, 28.04.2025) Mehr Infos hier…

Über Votegroup

​Die votegroup GmbH ist ein führender Anbieter von Wahlsoftware in Deutschland, entstanden aus der Fusion der vote iT GmbH und elect iT GmbH zum 1. Juli 2024 . Mit Standorten in Berlin, Gütersloh und Aachen entwickelt das Unternehmen sichere und benutzerfreundliche Lösungen für Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen . Die Produkte „votemanager“ und „elect“ decken den gesamten Wahlprozess ab – von der Organisation über die Durchführung bis zur Ergebnispräsentation . Als kommunale Gesellschaft, getragen von IT-Dienstleistern wie regio iT, AKDB, Komm.ONE, ekom21 und KDO, versteht sich die votegroup als integraler Bestandteil der demokratischen Infrastruktur.

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Wie intelligente Systeme Kommunen bei Überflutungsschutz und Dürremanagement unterstützen können. Extreme Wetterereignisse nehmen zu – Starkregen, Überschwemmungen und langanhaltende Trockenperioden stellen Städte und Gemeinden vor wachsende Herausforderungen. Um frühzeitig reagieren zu können, braucht es präzise, lokal relevante Informationen. Hier kommen KI-gestützte Systeme ins Spiel: Sie verknüpfen Echtzeitdaten mit intelligenten Vorhersagen und eröffnen Kommunen neue Möglichkeiten der Vorsorge und Planung. Dr. Henning Oppel, Gründer und Geschäftsführer des Bochumer Startups Okeanos erklärt im DEKOM-Gespräch, wie Künstliche Intelligenz konkret dabei hilft, Wasserstände zu überwachen, Dürrephasen zu prognostizieren – und Klimaanpassung im kommunalen Alltag wirksam umzusetzen.


DEKOM: Herr Dr. Oppel, Sie entwickeln mit Ihrem Unternehmen ein Frühwarnsystem für Gewässer dritter Ordnung – also für die Gewässer, für die die Kommunen verantwortlich sind. Was genau bietet Ihre Lösung?

Dr. Henning Oppel: Unser System heißt Okeanos Vivid und wurde beispielsweise in der Stadt Saarlouis erfolgreich eingeführt. Es ermöglicht Frühwarnungen dort, wo es bislang keine gab. Die meisten Kommunen erhalten zwar Informationen über Regen oder Unwetter, wissen aber nicht, was das konkret für ihre Gewässer bedeutet. Unser System schließt genau diese Lücke.

DEKOM: Wie funktioniert das in der Praxis?

Oppel: Wir kombinieren Sensortechnik mit Künstlicher Intelligenz. Die Sensoren –– messen Wasserstände, Bodenfeuchte und andere Parameter. Unsere KI prognostiziert dann, ob ein gefährlicher Anstieg eines Gewässers droht. Dieses Jahr kommt noch eine Erweiterung hinzu: eine Überflutungsprognose auf Basis der Niederschlagsvorhersage für die nächsten zwei Stunden.

DEKOM: Und was ist mit Trockenperioden?

Oppel: Auch dafür sind wir gerüstet. Das System kann in ein urbanes Dürremonitoring überführt werden. Wir prognostizieren Wasserstress anhand der Bodenfeuchte und Wetterdaten. Städte wie Bochum setzen das schon ein, etwa für die Steuerung ihrer Grünflächenbewässerung – proaktiv und wassersparend.

DEKOM: Wie ist das mit dem Datenschutz? 

Oppel: Die Daten bleiben im Besitz der Kommune. Sie werden auf einem deutschen Server gehostet und sind über eine API jederzeit abrufbar. Wir speichern sie nur, um die KI zu trainieren – das ist transparent und DSGVO-konform.

DEKOM: Und wer ist Ansprechpartner für die Kommunen?

Oppel: Wir bei okeanos sind „Face-to-the-Customer“. Auch wenn die Sensoren von Drittherstellern kommen – wir kümmern uns um alles: von der Hardware-Integration bis zur Datenauswertung. Wenn eine Kommune schon ein Smart-City-Dashboard hat, können wir uns problemlos andocken.

DEKOM: Arbeiten Sie auch mit kommunalen Beschaffungsplattformen zusammen?

Oppel: Aktuell machen wir vieles selbst, sind aber offen für Kooperationen. Im Gespräch mit Partnern für Sensorik oder Beschaffungsdiensten für die öffentliche Hand sehen wir da großes Potenzial, auch im Hinblick auf Logistik und flächendeckende Versorgung.

DEKOM: Abschließend: Was sind Ihre nächsten Schritte?

Oppel: Wir wollen das System weiter ausbauen – technisch wie organisatorisch. Und wir suchen den engen Austausch mit Kommunen, um die Lösungen konkret an deren Bedarfe anzupassen. Der Klimawandel kennt keine Pausen – und wir müssen heute handeln.

Vielen Dank!

Über OKEANOS:

Das Bochumer Startup OKEANOS entwickelt KI-gestützte Umweltinformationssysteme für Kommunen. Im Fokus stehen datenbasierte Lösungen zur Klimaanpassung – etwa zur Überwachung von Wasserständen, zur Prognose von Überflutungen und Dürrephasen oder zur Bewässerungssteuerung im urbanen Raum. Die Lösungen von okeanos.ai sind modular, datenschutzkonform und lassen sich flexibel in kommunale Systeme integrieren. Weitere Informationen unter www.okeanos.ai. (DEKOM, 28.04.2025) Mehr Infos hier…

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In einer zunehmend vernetzten Welt wird digitale Souveränität zur Schlüsselkompetenz für Unternehmen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen. Es reicht längst nicht mehr, digitale Technologien nur zu nutzen – entscheidend ist, die volle Kontrolle über Systeme, Daten und Entscheidungen zu behalten. Abhängigkeiten von internationalen Anbietern, undurchsichtige Softwarelösungen oder Cloud-Services außerhalb Europas gefährden nicht nur Datenschutz und Compliance, sondern auch Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit. Der Gesetzgeber verschärft die Anforderungen: Regelwerke wie die NIS2-Richtlinie, die DSGVO oder branchenspezifische Compliance-Vorgaben fordern einen nachweislich sicheren und verantwortungs-vollen Umgang mit digitalen Infrastrukturen. Unternehmen und Institutionen, die auf nicht europäische Dienste setzen, riskieren rechtliche Konsequenzen und Vertrauensverluste. Digitale Souveränität ist keine Zukunftsvision – sondern Notwendigkeit. Und sie beginnt bei der Wahl der richtigen IT-Sicherheitslösungen: nachvollziehbar, transparent, unabhängig und „Made in Germany“. Vor diesem Hintergrund lädt der führende deutsche IT-Security-Anbieter Enginsight am 12. Juni 2025 zum IT-Security-Tag nach Hoffenheim ein. Unter dem Motto „Fremdbestimmt oder digital souverän? Sie haben die Wahl.“ bietet die Veranstaltung praxisnahe Einblicke in neueste Technologien, Bedrohungsszenarien und innovative Sicherheitslösungen. Renommierte Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis präsentieren aktuelle Entwicklungen und zeigen Wege auf, wie Unternehmen und Organisationen ihre IT-Infrastruktur transparent, automatisiert und rechtskonform aufstellen können – ohne versteckte Abhängigkeiten und ohne Backdoors. Die Teilnehmer erwartet ein hochkarätiges Programm mit Fachvorträgen, Live-Demonstrationen und Best-Practice-Beispielen – alles im Zeichen der digitalen Selbstbestimmung. Enginsight steht für umfassende Cybersecurity-Lösungen aus einer Hand: Schwachstellen erkennen, Angriffe simulieren, Infrastrukturen überwachen und Compliance-Anforderungen erfüllen – ohne ausländische Clouds, ohne versteckte Kosten und vollständig „Made in Germany“. (DEKOM, 28.04.2025) Mehr Infos zu enginsight hier…  Anmeldung zum IT-Security-Tag 2025 hier…

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Die einfache Nachnutzung von Software ist essenziell für eine zukunftsfähige Kommunalverwaltung: Wird die Nachnutzung erleichtert, kann gemeinsam statt parallel entwickelt werden und es entstehen bedarfsgerechte Anwendungen, die langfristig Kosten reduzieren. Open-Source-Software bietet dafür die passende Lösung und wird in der Öffentlichen Verwaltung bereits häufig eingesetzt, doch es gibt noch Hürden bei der Nachnutzung. Leonhard Kugler, Leitung Open-Source-Plattform des Zentrums Digitale Souveränität (ZenDiS), erläutert im Gespräch mit DEKOM, wie die Nachnutzung gefördert werden kann – und wie das ZenDiS Bund, Länder und Kommunen dabei unterstützt.

DEKOM: Welche konkreten Unterstützungsangebote bietet das ZenDiS den Kommunen, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)?

Leonhard Kugler: Das ZenDiS unterstützt die Öffentliche Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen dabei, die eigene Digitale Souveränität zu stärken. Mit Digitaler Souveränität meinen wir, dass Ämter und Behörden zwischen IT-Lösungen wechseln, diese Lösungen mitgestalten und ihre Interessen gegenüber Anbietern durchsetzen können. Open-Source-Software ist dabei ein wichtiges Mittel: Sie erleichtert den Wechsel zwischen Anbietern, sorgt für Transparenz und schafft Möglichkeiten zur Mitgestaltung. Open-Source-Software wird in der Öffentlichen Verwaltung zwar häufiger entwickelt und eingesetzt als noch vor wenigen Jahren, aber vor allem bei der Nachnutzung gibt es weiterhin Hürden. Das hat verschiedene Gründe. Oft ist den Verantwortlichen beispielsweise nicht klar, wie und wo sie einsatzbereite, sichere Open-Source-Lösungen finden. Hier unterstützt das ZenDiS: Wir stellen auf unserer Plattform Open Code einen Softwarekatalog mit Lösungen der Öffentlichen Verwaltung bereit und stellen auch das nötige Wissen zur Verfügung, um diese Software einzusetzen. Wir haben außerdem unterschiedliche Open-Source-Produkte im Portfolio – zum Beispiel unsere Office & Collaboration Suite openDesk. Für Städte und Gemeinden bedeutet das erstens: Sie können sich bei Fragen zur Digitalen Souveränität und zu Open Source auf openCode informieren und finden eine Vielzahl an Hilfestellungen. Konkret unterstützen wir etwa bei der Open-Source-Lizenzierung, Veröffentlichung, aber auch bei der Nachnutzung von Lösungen. Zweitens lohnt es sich für jede Kommune, openCode aktiv zur Software-Beschaffung und -Entwicklung zu nutzen. Unser Softwareverzeichnis gibt einen Überblick über eine Vielzahl von Anwendungen für die Verwaltung und macht mithilfe von Badges auf den ersten Blick sichtbar, wie zuverlässig und sicher eine Anwendung nachgenutzt werden kann. Die Öffentliche Verwaltung kann außerdem eigene Software auf openCode veröffentlichen und gemeinsam mit anderen daran arbeiten.  Und drittens: Unsere Open-Source-Produkte – die natürlich auch auf openCode veröffentlicht sind – lassen sich unabhängig von der Größe einer Kommune leicht nutzen. openDesk beispielsweise kann auf der eigenen Infrastruktur betrieben werden. Wir stellen dann bei Bedarf Service und Support bereit. openDesk gibt es aber auch als Software-as-a-Service-Angebot, das die Umstellung erleichtert.  Weshalb Open-Source-Lösungen vorteilhaft sind, wird im OZG-Kontext besonders deutlich: Aktuell investieren die knapp 11.000 Kommunen in Deutschland viel Zeit und Geld, um Bürgerschaft und Unternehmen ihre Verwaltungsleistungen online verfügbar zu machen. Dabei werden etliche gleiche oder sehr ähnliche Komponenten vielfach als Closed-Source-Lösungen entwickelt. Sinnvoller wäre es, wenn gleichartige Komponenten unter einer Open-Source-Lizenz auf openCode veröffentlicht würden. Insofern ist es nur folgerichtig, dass mit der Novellierung des OZG ein Open-Source-Vorrang etabliert wurde – wir unterstützen bei der Umsetzung.

DEKOM: Welche Fortschritte konnten durch Ihre Arbeit bisher erzielt werden? Gibt es besondere Best-Practice-Beispiele, die Sie hervorheben möchten?

Leonhard Kugler: Zu openDesk haben wir bislang gut 1.500 Anfragen erhalten, davon 400 aus Kommunen, und verzeichnen aktuell 70.000 Nutzende. Auf openCode finden sich 2.500 Projekte von 6.000 Nutzenden. Die Anzahl der Projekte wächst aktuell jeden Monat etwas schneller: Im vergangenen Monat sind erstmals 200 neue Projekte hinzugekommen. Etwa 30 davon sind explizit auf die Anforderungen der kommunalen Ebene ausgerichtet. Ein Beispiel ist die Smart Village App aus Bad Belzig, die unterschiedliche Bürgerservices versammelt und bereits von einigen Kommunen nachgenutzt wird. Die Stadt Frankfurt hat unter dem Namen GA-Lotse eine einheitliche Software für Gesundheitsämter veröffentlicht. Und aus Lemgo kommt die Smarte Einsatzkraftortung – eine Webanwendung, mit der sich Standortdaten in Echtzeit visualisieren lassen.

DEKOM: Wie fördern Sie die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen und Akteuren im Bereich der Digitalisierung?

Leonhard Kugler: openCode hat sowohl die technische Basis als auch einen einfachen Zugang geschaffen, damit Verwaltungseinrichtungen auf Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen sehr leicht in Softwareprojekten zusammenarbeiten können: Verwaltungsmitarbeitende müssen sich nur auf openCode registrieren und können sich dann beteiligen.  Neben der eigentlichen Softwareentwicklung kann das auch in Form von Beiträgen in Diskussionen sein. Beispielsweise betreibt das Bundesverwaltungsamt (BVA) sein Open Data Forum auf openCode. Hier können sich alle Interessierten – auch jenseits der Verwaltung – über offene Daten austauschen.

Das ZenDiS fördert die Zusammenarbeit außerdem, indem es eine lebendige Community rund um Open Source in der Verwaltung aufbaut. Nicht nur auf openCode, sondern beispielsweise auch durch unser monatliches Event openCode Connect, das eine Möglichkeit zum Austausch zu Open Source und Nachnutzung bietet.

DEKOM: Welche zukünftigen Projekte oder Strategien plant das ZenDiS, um die Digitalisierung in den Kommunen weiter voranzutreiben?

Leonhard Kugler: Aus unserer Sicht kommt es darauf an, systematisch und kontinuierlich den eingeschlagenen Weg zu verfolgen. Das heißt konkret, dass wir unser Angebot schrittweise erweitern: Wir werden das Badge-Programm im openCode Softwarekatalog weiterentwickeln und automatisiert Qualitäts- und Sicherheitskriterien von Software ausweisen. Außerdem werden wir Vergabeunterlagen auf openCode bereitstellen und Beschaffungskriterien formulieren. Unser Beratungsangebot werden wir ausdifferenzieren und es werden neben openDesk weitere konkrete Produkte hinzukommen. Den Kommunen machen wir mit all dem die Nachnutzung so einfach wie möglich und sichern langfristig ihre Handlungsfähigkeit. (DEKOM, 28.04.2025) Mehr Infos hier…

Über das ZenDiS

Das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) wurde 2022 durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) gegründet. Als Kompetenz- und Servicezentrum unterstützt das ZenDiS die Öffentliche Verwaltung auf Ebene von Bund, Ländern und Kommunen dabei, ihre Handlungsfähigkeit im digitalen Raum langfristig abzusichern – vor allem, indem kritische Abhängigkeiten von einzelnen Technologieanbietern aufgelöst werden. Dazu konzentriert sich das ZenDiS in der ersten Ausbaustufe darauf, den Einsatz von Open-Source-Software in der Öffentlichen Verwaltung voranzutreiben. Das ZenDiS ist eine GmbH und liegt derzeit zu 100 Prozent in der Hand des Bundes. Eine Beteiligung der Länder ist in Vorbereitung. Sitz des ZenDiS ist Bochum.

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Auf Campingplätzen in Deutschland haben im vergangenen Jahr so viele Menschen wie noch nie übernachtet. Mit knapp 42,9 Millionen Gästeübernachtungen setzte sich der Campingtrend auch im Jahr 2024 fort und erreichte einen neuen Rekord, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Start der Campingsaison mitteilt. Auf Campingplätzen hierzulande gab es 1,4 % mehr Übernachtungen als im Jahr 2023 (42,3 Millionen) und 19,9 % mehr als im Vor-Corona-Jahr 2019 (35,8 Millionen). Mit Ausnahme der von Reisebeschränkungen und Beherbergungsverboten geprägten Coronajahre 2020 und 2021 ist die Zahl der Campingübernachtungen in den vergangenen Jahren nahezu kontinuierlich gestiegen. Binnen 20 Jahren hat sie sich verdoppelt: 2004 hatten Campingplätze hierzulande noch 21,4 Millionen Übernachtungen verzeichnet. Zum Vergleich: Die Übernachtungszahlen über alle Beherbergungsbetriebe hinweg sind im selben Zeitraum um 46,4 % gestiegen. Rund jede zwölfte (8,6 %) der insgesamt 496,0 Millionen Gästeübernachtungen im Jahr 2024 fand auf einem Campingplatz statt. Im Coronajahr 2020 war jede neunte Übernachtung (11,2 %) auf Campingplätze entfallen, da die Übernachtungszahlen insgesamt damals deutlich stärker eingebrochen waren als die Zahl der Campingübernachtungen. Seitdem ist der Anteil der Campingübernachtungen wieder gesunken, lag aber auch 2024 weiter über dem Vor-Corona-Niveau von 7,2 % im Jahr 2019. Die meisten Camperinnen und Camper zog es auch 2024 an die schleswig-holsteinische Ostsee mit 3,4 Millionen Übernachtungen, darunter 3,3 Millionen von Gästen aus dem Inland. Dahinter folgten ebenfalls wie im Jahr zuvor der Schwarzwald (2,6 Millionen Übernachtungen), die niedersächsische Nordseeküste (1,9 Millionen) sowie das bayerische Allgäu (knapp 1,8 Millionen). Vorpommern (1,7 Millionen) und die mecklenburgische Ostseeküste (gut 1,6 Millionen) zogen an der Region Bodensee-Oberschwaben (knapp 1,6 Millionen) vorbei, die im Jahr 2023 noch unter den fünf meistbesuchten Reisezielen zum Campen war. Campinggäste aus dem Ausland zieht es insbesondere in den Südwesten Deutschlands. Sie verbrachten 2024 wie schon 2023 die meisten Nächte im Schwarzwald (739 000), gefolgt von den Regionen Mosel-Saar (338 000), der rheinland-pfälzischen Eifel (256 000), Bodensee-Oberschwaben (226 000) sowie dem bayerischen Allgäu (160 000). Gemessen am Anteil der Übernachtungen auf Campingplätzen an den Übernachtungen über alle Beherbergungsbetriebe hinweg war das Fränkische Seenland 2024 erneut die Campinghochburg. Fast jeder zweite Gast (45,8 %) übernachtete dort auf Campingplätzen. Auch im Lausitzer Seenland (36,3 %), im Hegau am Bodensee (31,2 %), in der Holsteinischen Schweiz (30,0 %) sowie in der Mecklenburgischen Schweiz und Seenplatte (24,6 %) hatte Camping einen hohen Anteil an allen Übernachtungen. Bundesweit lag der Anteil 2024 im Schnitt bei 8,6 %. Die Preise für Übernachtungen auf Campingplätzen sind in den vergangenen Jahren stärker gestiegen als die Übernachtungspreise insgesamt. Im Jahr 2024 waren Übernachtungen auf einem Wohnmobilstellplatz 27,7 % teurer als im ersten Coronajahr 2020. Etwas moderater fiel der Preisanstieg bei der Campingplatzgebühr mit +24,6 % gegenüber dem Jahr 2020 aus. Zum Vergleich: Über alle Formen von Unterkünften hinweg haben sich Übernachtungen insgesamt im selben Zeitraum um 23,1 % verteuert, die Verbraucherpreise insgesamt stiegen um 19,3 % gegenüber 2020. (DESTATIS, 28.04.2025) Ganzer Artikel hier…

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Für eine erfolgreiche Transformation muss die Ermöglichung des Abscheidens von CO2 weit oben auf der Agenda der Bundesregierung stehen. Aufgrund geringer Kenntnisse zu dieser Technologie zeigen Akzeptanzbefragungen bisher noch kein klares Bild. Dort muss die Politik ansetzen. Eine wichtige Technologieoption der Transformation hin zur Klimaneutralität ist das sogenannte CCUS (Carbon Capture, Utilisation and Storage). Dabei geht es um die Möglichkeit, entstehende CO2-Emissionen abzuscheiden und anschließend in Produkten zu binden oder unterirdisch zu speichern. Seit Langem ist bekannt, dass ein klimafreundlicher Betrieb bei manchen Prozessen ohne diese Technologie nicht möglich ist. Zudem könnte die Technologie in anderen Bereichen angewendet werden, um Emissionen effizient zu vermeiden. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist daher von einem angepeilten Gesetzespaket die Rede, das diese Technologie „umgehend […] ermöglicht. Vor der Bundestagswahl scheiterte die Änderung des Kohlenstoffdioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) an fehlenden Mehrheiten. Eine Änderung ist nötig, um die kommerzielle Nutzung der CCUS-Technologien und die unterirdische Speicherung von CO2 in Deutschland zu erlauben. Weitere Hürden bestehen zudem im Aufbau einer entsprechenden Pipeline-Infrastruktur. Daher ist es wichtig, das Thema CCUS auf der industriepolitischen Agenda der neuen Bundesregierung zu verankert. Strittige Fragen bei dem Thema CCUS drehen sich bereits seit dem letzten Jahrzehnt darum, für welche Sektoren, Branchen und Prozesse die Technologie genutzt werden soll und darf. Einigkeit besteht darüber, dass zukünftig unvermeidbare Emissionen abgefangen werden sollen. Beispielsweise erfolgen bei der Zementherstellung etwa zwei Drittel der Emissionen prozessbedingt. Das CO2 tritt bei der Verarbeitung des Kalksteins aus und nicht durch das Nutzen von fossilen Energieträgern. Auch in anderen Branchen wie der Kalk- und Chemieindustrie finden sich ähnlich schwer vermeidbare Emissionen. Zudem können durch das Abfangen von Emissionen bei Prozessen mit biogenen Energieträgern auch Negativemissionen erzeugt werden. Daher setzen auch gängige Transformationsszenarien zur Erreichung der Klimaziele auf die Anwendung der CCUS-Technologien in den kommenden Jahren. Beispielsweise bemisst eine Studie aus dem Jahr 2023 die 2045 potenziell abzufangende Menge an CO2 in der Industrie auf 17,6 Millionen Tonnen pro Jahr (SCI4climate.NRW, 2023). Das entspricht gut 11 Prozent der industriellen Emissionen im Jahr 2024. Ähnlich zu Ausbauvorhaben in anderen Bereichen der Transformation, wie bei der Windenergie oder dem Stromnetzausbau, stellt sich beim Aufbau einer CO2-Infrastruktur die Frage nach der gesellschaftlichen Akzeptanz. Empirische Untersuchungen zeigen, dass die Zustimmung vom Anwendungsbereich der Technologie abhängt und für industrielle Emissionen tendenziell höher ausfällt als beispielsweise bei der Anwendung an Kohlekraftwerken. Aktuelle Befragungsergebnisse aus dem Projekt SCI4climate.NRW (siehe Datengrundlage) deuten auf hohe sogenannte sozio-politische Akzeptanz der Technologie hin. Gemeint ist damit eine geringe generelle Ablehnung der Abscheidung von CO2 an Industriestandorten oder des Aufbaus entsprechender Leitungen. Nur 18,7 Prozent respektive 18,5 Prozent der Befragten lehnen dies ab. Dagegen befürworten 42,6 Prozent beziehungsweise 46,3 Prozent die Technologie. Ein relativ hoher Anteil von 38,7 Prozent respektive 37,3 Prozent ist bisher unentschlossen („teils/teils; „weiß nicht“). In einem Bundesland wie Nordrhein-Westfahlen, wo besonders viele Industriestandorte mit potenzieller CCUS-Anwendung verortet sind – wo klimaneutrale Industriearbeitsplätze also von der Technologie abhängen könnten –, fällt die Zustimmung sogar noch etwas größer aus. Deutschlandweit gilt allerdings auch: Mit zunehmender Nähe des eigenen Wohnortes zu einer CO2-Pipeline oder einem CCUS-Industriestandort sinkt die Akzeptanz deutlich. Dieses Phänomen ist auch bei anderen Technologien zu beobachten und wird als NIMBY („Not In My Backyard) bezeichnet. Den Umbau eines hypothetischen Werkes zur Abspaltung von CO2 vor der eigenen Haustüre befürworten gerade einmal 5,4 Prozent. Auch die Gruppe, die eine unterirdische CO2-Pipeline im Umkreis von weniger als 500 Metern als akzeptabel erachtet beträgt nur 17,8 Prozent (Diermeier/Mertens, 2025). Damit fällt die Zustimmung gegenüber CO2-Leitungen in der Nähe des Wohnumfelds deutlich höher aus als im Falle von Industriestandorten, die CCUS-Technologien nutzen. Die höhere Abneigung gegenüber Fabriken mit CO2-Abscheidung ergibt sich dabei aus der Kombination aus der perspektivischen Nähe zum Industriestandort sowie der CCUS-Anwendung. Grundsätzlich fällt die Zustimmung zu CCUS im Vergleich zu anderen Energiewende- und Transformationsinfrastrukturen wie Windkraftanlagen oder Wasserstoffleitungen etwas geringer aus. Die sozialpolitische Akzeptanz ist allerdings höher als bei oberirdischen Stromtrassen, die gerade einmal von 30 Prozent der Befragten befürwortet werden. Jedoch ist der Anteil der Unentschlossenen bei den CCUS-Technologien am höchsten. Das mag auch daran liegen, dass bisher wenige konkrete Pläne für eine CO2-Infrastruktur bekannt sind und sich viele Menschen nicht persönlich betroffen fühlen. Gerade einmal jeder zehnte Befragte weiß um geplante CO2-Leitungen im eigenen Wohnumfeld. Passend zur großen Unentschlossenheit geben keine zehn Prozent der Befragten an, über ausreichende Informationen zu CCUS zu verfügen. Dabei könnten entsprechende Angebote den Bürgern helfen, sich eine Meinung zu bilden, und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu stärken. Diese Erkenntnisse decken sich auch mit weiteren Ergebnissen der Akzeptanzforschung: Im Rahmen des Projekts Protanz.NRW gaben nur 691 von 1845 der Befragten an, etwas über die Möglichkeiten von CCUS-Technologien in der Industrie zu wissen. Innerhalb dieser 691 Befragten lehnten nur 12,4 Prozent CCUS grundsätzlich ab. Die Ablehnung von Speicherstätten in der eigenen Region fiel dabei etwas höher aus als bei Pipelines. Letztere wurden nur von 33,5 Prozent als zumindest etwas risikobehaftet gesehen. Zurecht priorisiert der Koalitionsvertrag von Union und SPD eine zeitnahe Ermöglichung von CCUS in Deutschland. Das ist wichtig, denn es braucht zuverlässige Leitplanken für Investitionen in die Klimaneutralität. Wichtig ist dabei nicht nur die betroffenen Unternehmen, sondern auch die Bevölkerung mitzunehmen. Die Untersuchungen zeigen nur in Teilen der Bevölkerung Skepsis gegenüber CCUS-Technologien. Signifikant ist jedoch der Anteil der Unentschlossenen auch mit Blick auf Risiken und Vorteile der Technologie. Gerade in betroffenen Regionen gilt es daher auf Menschen zuzugehen und Informationsangebote zu machen. Zudem sollte die Bedeutung für die Klimaneutralität und den Wirtschaftsstandort hervorgehoben werden. Denn für das Gelingen der Dekarbonisierung braucht es auch die Möglichkeit von CCUS. (IW Köln, 28.04.2025) Ganzer Artikel hier…

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Ransomware-Angriffe auf kommunale IT-Dienstleister, wochenlange Ausfälle bürgernaher Verwaltungsleistungen, mangelnde Ressourcen und unklare Zuständigkeiten: Die Cybersicherheitslage in deutschen Kommunen ist alarmierend. Wie groß die strukturellen Defizite tatsächlich sind, welche rechtlichen und organisatorischen Risiken bestehen – und was Kommunen jetzt konkret tun können –, darüber hat der DEKOM mit Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker gesprochen. Der renommierte IT-Rechtsexperte und wissenschaftliche Direktor des cyberintelligence.institute zeigt im Gespräch auf, warum kommunale Cybersicherheit weit mehr ist als ein IT-Thema – und was sich in Deutschland dringend ändern muss. Anlass des Gesprächs ist ein aktuelles Whitepaper zur kommunalen Cybersicherheit, das Kipker gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Tilmann Dittrich verfasst hat.

DEKOM: Herr Professor Kipker, Ihr Whitepaper beleuchtet die Herausforderungen der kommunalen Cybersicherheit. Welche Defizite bestehen aktuell?

Dennis-Kenji Kipker: Die Cyberkriminalität wird im Bereich der Städte und Kommunen zurzeit nur als punktuelles und nicht als flächendeckendes Problem wahrgenommen: Der Bund ist nicht zuständig, die Länder wälzen die Probleme auf die Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsautonomie ab, und den Kommunen selbst wiederum fehlen die personellen und wirtschaftlichen Ressourcen mit der Folge, dass die Themen am Ende liegen bleiben. Oder aber es wird auf externe IT-Dienstleister wie eine Südwestfalen-IT (SIT) ausgelagert, ohne sich der dadurch entstehenden Risiken in der digitalen Lieferkette bewusst zu sein. Für letztgenannten Dienstleister ist beispielsweise bekannt geworden, dass die verheerenden Auswirkungen des Cyberangriffs nur dadurch entstehen konnten, dass einerseits bei SIT keine grundlegende Cybersicherheit praktiziert wurde, andererseits zahllose Kommunen gleichzeitig an SIT angeschlossen waren und dadurch lahmgelegt wurden.

Wer trägt letztlich die Verantwortung für die IT-Sicherheit in einer Kommune?

Dennis-Kenji Kipker: Die Kommune selbst trägt die Verantwortung – und das meint nicht nur den Bürgermeister und die angeschlossene Verwaltung, sondern auch den jeweiligen Stadt- und Gemeinderat. Und das ist eine logische Konsequenz, denn Cybersicherheit ist definitiv eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge, und das auch jenseits des Betriebs der örtlichen Versorgungsinfrastruktur wie Wasser- und Energieversorger oder Abfallbewirtschaftung. Es wurde in den letzten Jahren massiv digitalisiert und vernetzt. Dabei hat man zwar viel auf die Funktionalität und die Kosten geachtet, aber nur kaum oder wenig auf die Nachhaltigkeit auch im Sinne der Sicherheit. Und Bürgerinnen und Bürger möchten Verwaltungsleistungen digital beantragen können, die Städte und Kommunen sollen in ihrer Infrastruktur smart gesteuert werden, Termine im Rathaus digital vergeben und die Kommunikation soll ja sowieso digital ablaufen. Aber es ist wie in der freien Wirtschaft auch: Cybersicherheit kostet Geld, ohne dass man erst einmal etwas dafür sieht. Und da wird dann lieber erst einmal gespart, bis es dann zum Cybervorfall kommt. Und am Ende müssen dafür die politischen Entscheidungsträger geradestehen, dass sie nicht richtig priorisiert und in Cybersecurity Prävention investiert haben.

DEKOM: Welche Haftungsrisiken ergeben sich für die Verantwortlichen?

Dennis-Kenji Kipker: Die Haftungsrisiken sind real. Neben öffentlich-rechtlichen Risiken wie Amtshaftungsansprüchen sind vielfach auch zivile Schadensersatzansprüche denkbar. Was tue ich als Bürger, wenn ich mein neues Auto nicht mehr anmelden kann? Keinen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen kann? Beglaubigungen von Arbeitszeugnissen nicht möglich sind oder gar Sozialleistungen nicht mehr ausgezahlt werden können? Hinter dem Nichtfunktionieren kommunaler Dienste stehen sofort wirtschaftliche Schadenspotenziale, weil sich zahllose Akteure jeden Tag wieder und berechtigterweise auf ihre Funktionsfähigkeit verlassen. Die Abhängigkeit von kommunaler Infrastruktur spüren wir erst dann, wenn sie nicht mehr da ist. Und das ist auch das Gefährliche an Grundversorgungsdienstleistungen: Wir alle nehmen sie als gegeben hin, und wenn sie nicht mehr funktionieren, werden wir uns erst der Abhängigkeit und damit auch Vulnerabilität bewusst.

DEKOM: Die NIS2-Richtlinie soll in Deutschland durch das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz eingeführt werden. Welche Auswirkungen hat das auf Kommunen?

Dennis-Kenji Kipker: NIS2 hat zwar Auswirkungen auf die Kommunen, die aber nicht flächendeckend sein werden. Soweit Kommunen Betreiber kritischer Infrastruktur sind, sind sie schon nach geltendem Recht angehalten, Cybersicherheit nach dem Stand der Technik zu realisieren. Durch die Absenkung der Betreiber-Schwellenwerte nach NIS2 werden künftig auch einige weitere kommunale Eigenbetriebe im Bereich der Versorgungsleistungen verpflichtet sein, Cybersecurity Risikomanagement umzusetzen. Das Problem jedoch ist, dass der deutsche Gesetzgeber umfassende Ausnahmeregelungen vorsehen will, damit Kommunen vom NIS2-Anwendungsbereich nicht erfasst werden. Der IT-Planungsrat hat bereits die entsprechenden Beschlüsse gefasst, weil es an wirtschaftlichen und personellen Ressourcen vor Ort fehlt. Cybersicherheit jedoch ist keine Frage allein der Zumutbarkeit oder Wirtschaftlichkeit, und das stellt auch NIS2 fest. Es muss vielmehr ein Cybersicherheitsniveau vorgehalten werden, das den bestehenden Risiken angemessen ist. Und diese Risiken haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Andere Staaten in der EU machen dies besser, so z.B. Kroatien oder Griechenland, wo die lokalen Verwaltungseinheiten risikoentsprechend durch die nationale Umsetzung von NIS2 adressiert werden.

DEKOM: Wie können Kommunen am sichersten vorgehen, um sich vor Cyberangriffen zu schützen?

Dennis-Kenji Kipker: Die Antwort auf diese Frage ist von der Art der Cyberbedrohungen abhängig, der Städte und Kommunen tagtäglich ausgesetzt sind. In erster Linie reden wir hier von Cyberangriffen auf die kritische kommunale Infrastruktur, auf Bürgerdienste und digitale Außenauftritte. Die Zielsetzung kann ganz unterschiedlich sein: Mit dem Lahmlegen kritischer Versorgungsdienstleistungen wird auf das Wohl und die unmittelbare Versorgung der Bevölkerung abgezielt. Wenn Websites lahmgelegt werden, zielt man vor allem auf die gezielte Verunsicherung der Menschen ab, vor allem kommen solche speziellen Angriffe aus Russland. Das Vorgehen ist hier ganz unterschiedlich, aber gerade kleinere Kommunen haben keine IT-Notfallpläne oder Handlungsmaßnahmen parat, manche haben einen Kontakt zu einem externen IT-Dienstleister, die aller wenigsten einen eigenen IT-Sicherheitsbeauftragten oder gar ein Cyberkrisen-Reaktionsteam. In manchen Bundesländern wie zum Beispiel in Hessen gibt es spezielle Cybersicherheitsteams, die in Krisenfällen als eine Art Cyberfeuerwehr in betroffene Städte und Gemeinden ausrücken können. Was deshalb ganz zentral ist: Es geht nicht nur um das Geld, sondern mindestens genauso um das Bereithalten entsprechender Fachkräfte vor Ort. Wichtig ist deshalb, dass viel in die Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investiert wird, Quereinstiege, Umschulungen und Weiterbildungen für kommunale Mitarbeiter in der IT ermöglicht werden. Es müssen wirtschaftliche Cyberrücklagen in den jährlichen Haushalt eingeplant werden. Kommunen müssen einen Notfallplan bereithalten und Ansprechpartner definieren. Externe IT-Dienstleister können zur Verbesserung der eigenen Cybersicherheit hinzugezogen werden, dürfen aber nicht die einzige Maßnahme sein. Versicherbare Risiken sollten abgedeckt werden. Zurzeit werden solche Konzepte aber noch nicht flächendeckend gelebt, und das führt dazu, dass Schwachstellen in der kommunalen Cybersicherheit ausgenutzt werden.

DEKOM: Abschließend: Was muss sich in Deutschland strukturell ändern, um die kommunale Cybersicherheit nachhaltig zu stärken?

Dennis-Kenji Kipker: Politikerinnen und Politiker vor Ort müssen sich endlich der Tatsache bewusstwerden, dass wir nicht mehr im 20. Jahrhundert leben. Nahezu alles basiert auf Vernetzung. Im letzten Jahrzehnt wurde massiv digitalisiert und vernetzt, und jetzt müssen wir all diese Funktionen resilient gestalten. Vieles ist hier einfach liegengeblieben. Und ich empfehle auch allen Bürgerinnen und Bürgern, die Geschicke der Kommunen aktiv politisch mitzusteuern. Cybersicherheit ist definitiv auch ein politisches Thema. Also mit den lokalen Abgeordneten sprechen, Anfragen in den Kommunalparlamenten stellen, Missstände vor Augen führen und darauf hinwirken, dass mehr Budgets und Maßnahmen bereitgestellt werden. Und last but not least müssen sich endlich die Bundesländer ihrer strukturellen Verantwortung gerecht werden: Bislang war es nur allzu bequem, alles auf die kommunale Selbstverwaltungsautonomie zu schieben, aber das geht nicht, wenn die Kommunen die Verantwortung dafür tragen, die Grundversorgung vor Ort sicherzustellen. Cybersicherheit kostet Geld, und das muss nun auch endlich einmal in der Politik ausgesprochen werden – und nicht jede Kommune oder Stadt hat die gleichen Ressourcen für Cybersicherheit, das interessiert Cyberkriminelle jedoch nicht. Ohne wirtschaftliche Investition werden wir immer vulnerabel bleiben. (DEKOM, 07.04.2025/CII, 12.03.2025) Ganze PM hier…

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Bereits vor der Pandemie war klar, dass digitale Souveränität ein zentrales Thema für die Zukunft ist. Im Jahr 2019 nahm sie sogar einen festen Platz auf der politischen Agenda von Angela Merkel ein.   Doch die Corona-Krise hat das Thema noch dringlicher gemacht: Der eingeschränkte Zugang zu wichtigen Technologien führte zu Engpässen, die die Wirtschaft erheblich belasteten. Ein Beispiel dafür sind die Lieferengpässe bei Halbleitern aus Asien, die in Deutschland 2021 ganze Produktionslinien zum Stillstand brachten. Der deutschen Wirtschaft bescherten dieses Stocken von Lieferketten allein im Jahr 2021 einen Schaden von 25 Milliarden Euro. Die weltweiten Veränderungen, die durch geopolitische Spannungen und den Einfluss von Unternehmen wie SpaceX, Google, Meta und ihrer Akteure entstehen, werfen Fragen auf: Wer schützt unsere Daten? Wem können wir vertrauen? Und was bedeutet digitale Souveränität überhaupt? Diese Fragen sind in der heutigen, zunehmend vernetzten Welt relevanter denn je und die digitale Souveränität wird für Unternehmen zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor.  Denn technologische Abhängigkeiten können sich in Zeiten politischer Spannungen schnell in ein Risiko verwandeln:

  • Technologie als Machtinstrument: Länder investieren massiv in Schlüsseltechnologien wie 5G, künstliche Intelligenz und Cloud Computing, um ihre Wettbewerbsposition zu stärken.
  • Exportbeschränkungen und Sanktionen: Politische Entscheidungen können den internationalen Handel mit IT-Komponenten erschweren, was zu Engpässen und Unsicherheiten führt.
  • Datenhoheit als Sicherheitsfaktor: Staaten fordern zunehmend die Kontrolle über digitale Datenströme, um nationale Interessen zu wahren.

Diese Entwicklungen machen deutlich: Die politischen Rahmenbedingungen beeinflussen direkt, wie Unternehmen ihre digitale Infrastruktur aufbauen und schützen können. In einem solchen Umfeld ist es essenziell, nicht nur auf kurzfristige Trends zu reagieren, sondern langfristig in eine unabhängige IT-Strategie zu investieren.  Aber was bedeutet digitale Souveränität eigentlich? Im Kern beschreibt eine Studie der Kompetenzstelle Öffentliche IT (ÖFIT) sie als die Fähigkeit von Individuen und Institutionen, ihre Rolle in der digitalen Welt selbstbestimmt, sicher und verantwortungsbewusst auszuüben. Das Ziel ist eine Wirtschaft, die handlungsfähig und zukunftsfähig bleibt – auch in einer zunehmend digitalisierten Welt. Es geht dabei vor allem um zwei zentrale Aspekte: Die Verfügbarkeit von Technologien und Daten sowie der reflektierte Umgang mit diesen Ressourcen. Digitale Souveränität bedeutet nicht, sich von der Welt abzuschotten, sondern die Freiheit zu haben, dort unabhängig zu handeln, wo es notwendig ist. Sie erlaubt es, die Gestaltungsmöglichkeiten in einer digitalen Welt zu erhöhen und gleichzeitig sicherzustellen, dass der Umgang mit sensiblen Daten verantwortungsbewusst und sicher erfolgt. Letztlich geht es bei digitaler Souveränität darum, die eigenen Werte und Rechtsordnungen als Grundlage für den digitalen Wandel zu etablieren.

Unternehmen, die ihre IT-Infrastruktur selbst in der Hand haben, profitieren von mehr Flexibilität und Sicherheit. Anstatt auf externe Anbieter zu setzen, entscheiden sich immer mehr Firmen dafür, eigene Systeme aufzubauen – und das aus gutem Grund:

  • Datenhoheit und Kontrolle: Eigene Rechenzentren und Cloud-Lösungen ermöglichen es, sensible Daten intern zu verwalten und vor unautorisierten Zugriffen zu schützen.
  • Schnelle Reaktionsfähigkeit: Bei einem Sicherheitsvorfall sind interne IT-Teams meist schneller in der Lage, adäquat zu reagieren, als es externe Dienstleister könnten.
  • Unabhängigkeit von politischen Entscheidungen: Nationale und internationale Regulierungen können den Zugang zu bestimmten Technologien einschränken. Wer eigenständig agiert, bleibt flexibler und handlungsfähiger.

Business-Tipp: Schaffen Sie frühzeitig eine klare Strategie zur digitalen Souveränität, um nicht nur aktuellen Sicherheitsbedenken zu begegnen, sondern auch langfristig Wettbewerbsvorteile zu sichern.

Angriffswellen abwehren: Cybersicherheit als Schlüssel zum Erfolg

Die Bedrohungslage im Cyberspace hat in den letzten Jahren drastisch zugenommen, was Berichte des Statistischen Bundesamtes oder der europäischen ENISA (Anker auf den Absatz Sicherheitsstandards auf europäischer Ebene) zeigen. Cyberangriffe sind heute nicht mehr nur das Problem großer Konzerne – auch mittelständische Unternehmen geraten immer öfter ins Visier von Hackern. Zu den aktuellen Gefahren zählen:

  • Ransomware: Angreifer verschlüsseln Unternehmensdaten und fordern Lösegeld, um den Zugriff wieder freizugeben.
  • Phishing: Durch gezielte Täuschungsmanöver werden Zugangsdaten und vertrauliche Informationen erbeutet.
  • DDoS-Angriffe: Überlastungen von Netzwerken können den Geschäftsbetrieb lahmlegen.
  • Insider-Bedrohungen und Social Engineering: Nicht nur externe Hacker, sondern auch Mitarbeitende können Sicherheitslücken verursachen.

Die Konsequenzen eines Cyberangriffs können gravierend sein: neben finanziellen Einbußen drohen auch Imageschäden und Vertrauensverluste bei Kunden. Ein Fallbeispiel inklusive entstehender Kosten finden Sie in unserem Blogbeitrag „Cybersecurity als Investition“. Deshalb gilt: Eine umfassende Cybersicherheitsstrategie ist heute mehr denn je ein Muss. (enginsight, 20.03.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die jüngsten Berichte des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) haben erhebliche Sicherheitslücken in Krankenhausinformationssystemen aufgedeckt. Mit der neuen EU-Richtlinie NIS2 stehen insbesondere kommunale Krankenhäuser vor der Herausforderung, ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen zu verstärken. Technische Lösungen allein reichen nicht aus; der Mensch bleibt ein entscheidender Faktor. Der Deutsche Kommunalinformationsdienst (DEKOM) sprach mit Frank Hoffritz, Geschäftsführer der ML-Gruppe, einem Bildungsunternehmen, das sich auf Schulungen im Bereich Informationssicherheit spezialisiert hat.

DEKOM: Herr Hoffritz, die aktuellen BSI-Berichte zeigen erhebliche Sicherheitsmängel in Krankenhausinformationssystemen. Wie wichtig ist die Schulung von Mitarbeitenden in diesem Kontext?

Hoffritz: Technische Sicherheitsmaßnahmen sind essenziell, aber ohne das richtige Verhalten der Mitarbeitenden bleiben sie wirkungslos. Viele Sicherheitsvorfälle entstehen durch menschliches Fehlverhalten, oft unbewusst. Deshalb setzen wir bei der ML-Gruppe auf gezielte Schulungen, um das Bewusstsein für IT-Sicherheit zu schärfen und das richtige Verhalten im Umgang mit sensiblen Daten zu fördern. 

DEKOM: Die NIS2-Richtlinie fordert von Einrichtungen des Gesundheitswesens erhöhte Sicherheitsmaßnahmen. Wie unterstützt die ML-Gruppe kommunale Krankenhäuser dabei?

Hoffritz: Wir bieten maßgeschneiderte Schulungsprogramme an, die speziell auf die Bedürfnisse von Einrichtungen des Gesundheitswesens zugeschnitten sind. Unsere Trainings vermitteln nicht nur theoretisches Wissen, sondern setzen auf praxisnahe Szenarien, um Mitarbeitende für potenzielle Bedrohungen zu sensibilisieren und ihnen konkrete Handlungsanweisungen zu geben. 

DEKOM: Welche Themen stehen bei Ihren Schulungen im Vordergrund?

Hoffritz: Unsere Schulungen decken ein breites Spektrum ab, von Grundlagen der Informationssicherheit über den sicheren Umgang mit Passwörtern bis hin zu Erkennung und Vermeidung von Phishing-Angriffen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Sensibilisierung für Social Engineering, da Angreifer oft versuchen, Mitarbeitende zu manipulieren, um an vertrauliche Informationen zu gelangen. 

DEKOM: Wie stellen Sie sicher, dass das erlernte Wissen nachhaltig im Arbeitsalltag verankert wird?

Hoffritz: Nachhaltigkeit ist uns sehr wichtig. Neben klassischen Schulungen setzen wir auf regelmäßige Auffrischungskurse und interaktive Formate wie E-Learnings und Erklärvideos. Zudem empfehlen wir Unternehmen, eine kontinuierliche Sicherheitskultur zu etablieren, in der IT-Sicherheit regelmäßig thematisiert und gelebt wird. 

DEKOM: Welche Rolle spielen Führungskräfte bei der Etablierung einer solchen Sicherheitskultur?

Hoffritz: Führungskräfte haben eine Schlüsselrolle. Sie müssen nicht nur als Vorbilder agieren, sondern auch die notwendigen Ressourcen und Rahmenbedingungen schaffen, damit IT-Sicherheit im Arbeitsalltag integriert wird. Dazu gehört auch, regelmäßige Schulungen zu ermöglichen und das Thema auf die Agenda zu setzen.

DEKOM: Abschließend, was raten Sie kommunalen Klinikbetreibern, die ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen verbessern möchten?

Hoffritz: Beginnen Sie mit einer umfassenden Bestandsaufnahme: Wo stehen Sie aktuell in Bezug auf IT-Sicherheit? Identifizieren Sie Schwachstellen und setzen Sie Prioritäten. Investieren Sie nicht nur in Technik, sondern vor allem in die Schulung Ihrer Mitarbeitenden. Denn letztendlich ist der Mensch oft das schwächste Glied in der Sicherheitskette – aber mit dem richtigen Wissen kann er zur stärksten Verteidigungslinie werden.  

DEKOM: Herr Hoffritz, vielen Dank für das informative Gespräch. (DEKOM/ML-Gruppe, 07.04.2025) Mehr Infos hier…

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Die schleswig-holsteinische Gemeinde Süderbrarup hat mit der Umsetzung des nächsten konkreten Smart-City-Projekts begonnen: An einer vielbefahrenen Kreuzung wurden jetzt optische Sensoren zur Erfassung des Verkehrsflusses installiert. Ziel ist eine datengestützte, vorausschauende Verkehrsplanung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses. Die Maßnahme wurde im Vorfeld intensiv mit den Gemeindevertreterinnen und -vertretern abgestimmt und beschlossen. Die Kreuzung zählt zu den verkehrsreichsten Punkten im Ort – immer wieder kommt es dort zu unübersichtlichen oder gar gefährlichen Situationen. Die nun installierten Sensoren helfen dabei, das Verkehrsaufkommen in Echtzeit zu erfassen. Sie zählen Fahrzeuge, erkennen deren Fahrtrichtung und ermöglichen es, Verkehrsmuster zu analysieren. Die Erfassung erfolgt vollständig anonymisiert. Es werden weder Bilder gespeichert noch personenbezogene Daten oder Kennzeichen erfasst. Die erhobenen Informationen dienen ausschließlich der Analyse von Verkehrsströmen. Sämtliche Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden vollständig eingehalten. Für die Installation der Sensorik, die Ende März erfolgte, war das Unternehmen EBERO FAB im Einsatz – unterstützt vom Bauhof der Gemeinde. Die Arbeiten erfolgten mithilfe eines Hubsteigers und konnten mit nur geringfügigen, kurzfristigen Einschränkungen im Straßenverkehr durchgeführt werden. Die ersten erfassten Verkehrsdaten stehen bereits zur Verfügung und werden perspektivisch auf einer öffentlich zugänglichen Online-Plattform der Smarten Grenzregion bereitgestellt. So erhalten Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunalpolitik direkte Einblicke in das Verkehrsgeschehen vor Ort. Ein denkbarer nächster Schritt ist die Prüfung eines Kreisverkehrs an der Brebel-Kreuzung – auf Basis der nun vorliegenden Datenlage. Parallel schreitet auch ein weiteres Smart-City-Element voran: Die Masten für eine intelligente Straßenbeleuchtung sind bereits aufgestellt. Die Inbetriebnahme der adaptiv gesteuerten Lichtpunkte ist für Ende April geplant. (Amt Süderbrarup/EBERO FAB, 18.03.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die vorgezogene Bundestagswahl im Februar 2025 war für viele kommunale IT-Dienstleister ein echter Härtetest – und zugleich ein Beweis für die Leistungsfähigkeit digitaler Infrastruktur in der öffentlichen Verwaltung. In Rekordzeit sorgten etwa die kommunalen Rechenzentren KDVZ Rhein-Erft-Rur, regio iT und Südwestfalen-IT in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen für einen reibungslosen und hochsicheren technischen Ablauf der Wahl. Dass dies unter enormem Zeitdruck und mit höchsten Anforderungen an Datenschutz, Redundanz und Verfügbarkeit gelang, stärkt das Vertrauen in die digitale Kompetenz der Kommunen​. Im Umfeld der Bundestagswahl 2025 rückte auch die Diskussion über die Möglichkeit von Onlinewahlen wieder in den Fokus. So fordern Vertreterinnen und Vertreter von Auslandsdeutschenverbänden seit Langem eine einfachere und verlässlichere Stimmabgabe – idealerweise digital. Die aktuelle Briefwahlpraxis sei für viele nicht praktikabel, zu langwierig oder gar unsicher. Doch es geht nicht nur um deutsche Staatsangehörige im Ausland. Auch hierzulande könnten Online-Wahlen die Beteiligung stärken – insbesondere bei älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen oder solchen, die aus familiären, gesundheitlichen oder beruflichen Gründen am Wahltag nicht mobil sind. Gerade in ländlichen Räumen kann eine digitale Stimmabgabe niederschwellige Teilhabe sichern.  Dass hochsichere digitale Wahlen technisch möglich sind, haben KDVZ, regio iT und SIT bei der Bundestagswahl einmal mehr eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Die lückenlose Absicherung aller   Wahlkomponenten – von der Wählerverzeichnisverwaltung über den Briefwahlprozess bis zur Ergebnismeldung – zeigt, dass Kommunen und ihre IT-Partner digitale Prozesse souverän und resilient abbilden können. Besonders erwähnenswert: Backup-Systeme wurden vorab umfangreich getestet, Mitarbeiter waren flächendeckend in Bereitschaft, die Übertragung der Ergebnisse erfolgte über mehrfach abgesicherte Netzwerke​.  Wenn demokratische Mitbestimmung zu kompliziert oder umständlich wird, sinkt die Beteiligung. Wenn sie hingegen mit den Lebensrealitäten der Bürgerinnen und Bürger Schritt hält, kann sie neue Impulse setzen. Online-Wahlen könnten deshalb nicht nur ein technologischer Fortschritt sein, sondern auch ein demokratischer. Sie würden das Wahlrecht von Millionen Menschen stärken – ganz besonders das derjenigen, die heute überproportional häufig nicht wählen: Alte, Junge, Berufstätige im Schichtdienst, Pflegebedürftige, Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Damit könnte Digitalisierung dort wirken, wo sie gebraucht wird: an der Basis unserer Demokratie. (DEKOM, 07.04.2025/Südwestfalen IT, 28.02.2025) Ganze PM hier…

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Transparente Pauschalen statt nutzerbasierter Abrechnung: Neues Modell vereinfacht Planung und fördert Weiterbildungskultur.  Der kommunale Aachener Bildungs- und Schulungsanbieter cogniport stellt das Preismodell für seine eLearning-Plattform acadeMe um – und reagiert damit auf vielfach geäußerte Wünsche aus kommunalen Verwaltungen. Künftig richtet sich die Preisstruktur nicht mehr nach der Anzahl registrierter Nutzerinnen und Nutzer, sondern nach klar definierten Größenklassen der jeweiligen Verwaltungseinheit. Das neue Modell verspricht mehr Transparenz, geringeren Verwaltungsaufwand und eine breitere Zugänglichkeit der eLearning-Inhalte. Bislang wurde der monatliche Preis der acadeMe-Pakete dynamisch anhand der aktiven Nutzerzahl berechnet. Das sorgte in der Praxis immer wieder für Unsicherheit – insbesondere bei Haushaltsplanung und Budgetfreigaben. Die neue Struktur schafft hier Abhilfe: Je nach Größe der Verwaltung gelten nun vier feste Kategorien – von „Klein“ (bis 50 Mitarbeitende) bis „Sehr groß“ (bis 3.000 Mitarbeitende). Innerhalb dieser Kategorien wird ein monatlicher Pauschalpreis erhoben, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Ein zentrales Element der Reform: Alle Mitarbeitenden einer Kommune erhalten automatisch Zugang zum gesamten eLearning-Portfolio – ohne zusätzliche Gebühren. Damit entfällt die Begrenzung auf einzelne Nutzerkontingente. Verwaltungen können Weiterbildungsangebote flächendeckend einführen, ohne steigende Kosten befürchten zu müssen. Nach Angaben des Anbieters bleibt die neue Preisstruktur für viele Kommunen kostenneutral oder führt sogar zu Einsparungen – insbesondere bei größeren Nutzergruppen. Gleichzeitig entfällt der bisher notwendige administrative Aufwand zur Nachverfolgung aktiver Nutzerzahlen. Die Umstellung soll nicht nur Prozesse vereinfachen, sondern auch die Einführung digitaler Lernformate strategisch erleichtern. „Gerade angesichts von Fachkräftemangel und digitalem Wandel brauchen Kommunen flexible und praxisnahe Fortbildungsangebote“, heißt es bei acadeMe. Die neue Preislogik sei ein Schritt hin zu einer modernen Weiterbildungskultur in der öffentlichen Verwaltung. In den kommenden Tagen will das Unternehmen seine Website überarbeiten und die neue Preisstruktur dort transparent erläutern. Zudem soll das Kursangebot kontinuierlich erweitert werden – mit Inhalten, die speziell auf die Bedürfnisse der kommunalen Praxis zugeschnitten sind. Weitere Informationen zur Einstufung der eigenen Verwaltung und zu möglichen Kostenveränderungen sind direkt beim Anbieter erhältlich. (cogniport, 04.04.2025) Ganzer Artikel hier…

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Der digitale Wandel schreitet rasant voran – und stellt die öffentliche Verwaltung vor enorme Herausforderungen: Wachsende Aufgaben, steigender Erwartungsdruck seitens der Bürgerinnen und Bürger und zugleich ein akuter Fachkräftemangel. Künstliche Intelligenz gilt als Schlüsseltechnologie, um dieser Schere zu begegnen. Doch dafür braucht es Wissen, Können – und den Mut zur Veränderung. Im DEKOM-Interview erklärt Startplatz-Gründer und Startup-Inkubator Dr. Lorenz Gräf, warum KI-Kompetenz heute zur Grundausstattung jeder Verwaltung gehört, wie Schulungsformate konkret aussehen können – und warum der erste Schritt oft der wichtigste ist.

DEKOM: Warum braucht die öffentliche Verwaltung heute dringend mehr KI-Kompetenz?

Lorenz Gräf: Die Zahl der Verwaltungsakte nimmt stetig zu – sei es durch neue Förderprogramme, Infrastrukturprojekte oder gesetzliche Vorgaben. Gleichzeitig fehlen zunehmend Fachkräfte. Die Folge: Prozesse dauern immer länger, obwohl Bürger*innen durch Digitalisierung eigentlich schnellere Abläufe erwarten. Künstliche Intelligenz kann hier gezielt unterstützen – etwa durch automatisierte Recherchen, ausgefüllte Formulare oder die strukturierte Vorbereitung von Entscheidungen. Damit rückt der Sachbearbeiter stärker in die Rolle des Entscheiders. Das funktioniert aber nur, wenn er die KI versteht und souverän einsetzen kann. Diese „AI Literacy“ – also die Fähigkeit, KI sicher zu bedienen – wird zur neuen Kulturtechnik.

DEKOM: Wie können Kommunen ihre Mitarbeitenden dafür fit machen – und was ist dabei zu beachten?

Lorenz Gräf: Wir brauchen keine theoretischen Vorträge, sondern praxisnahe Schulungen, die den Umgang mit KI erlebbar machen. Dazu gehören Elemente wie Prompt-Techniken, konkrete Anwendungsideen aus dem Verwaltungsalltag und rechtliche Grundlagen. Wichtig ist: Man kann Kompetenz nicht verordnen – sie muss im Tun wachsen. Ideal ist es, mit einer Gruppe freiwilliger Mitarbeitender („KI-Scouts“) zu starten, die ersten Erfahrungen sammeln, Ideen entwickeln und später intern weitergeben. Unterstützt werden sie durch einen KI-Kompass – also klare Leitplanken, wie und wofür KI in der Verwaltung eingesetzt werden darf. So entsteht Vertrauen, Sicherheit – und echte Entlastung im Alltag.

DEKOM: Was kostet so etwas – und wie sollte eine Kommune konkret vorgehen?

Lorenz Gräf: Wir bieten beispielsweise Tagesworkshops zur KI-Kompetenz für Verwaltungen an. Die Kosten liegen – je nach Umfang und Teilnehmerzahl – bei etwa 2.000 bis 4.000 Euro pro Tag. Wichtig ist: Es geht nicht um starre Schulungsprogramme, sondern um Hilfe zur Selbsthilfe. Am besten beginnt man mit einem Kennenlern-Tag oder einem Best-Practice-Austausch mit Kommunen, die bereits Erfahrungen gesammelt haben – etwa Siegburg, Bonn oder Köln. Denn Bürgermeister hören am liebsten auf Bürgermeister. Danach kann man gezielt in Multiplikatorenschulungen investieren. So entsteht ein tragfähiges internes Netzwerk, das KI nachhaltig in die Verwaltung bringt. (DEKOM/Startplatz, 07.04.2025) Mehr Infos hier…

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Fallen Parkplätze oder Straßenraum zugunsten des Rad- und Fußverkehrs weg, so fürchtet der Handel oft Kundenverluste und Umsatzeinbußen. Eine Difu-Analyse zeigt, dass diese Befürchtung meist unbegründet ist – im Gegenteil: Auch der Handel profitiert von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen. Von der wachsenden Konkurrenz durch den Online-Handel bis hin zur erfolgreichen Suche für Betriebsnachfolgen – der Einzelhandel steht vor großen Herausforderungen. Maßnahmen der Verkehrsberuhigung werden in der öffentlichen Diskussion oft als zusätzliches Hindernis für den Einzelhandel dargestellt. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen müssen jedoch kein Problem sein, sie können auch zur Lösung beitragen. Das zeigt eine neue Analyse des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu), die die Auswirkungen solcher Maßnahmen auf den Einzelhandel in den Blick nimmt. Am Difu wurden empirische Studien und Praxisberichte aus dem In- und Ausland ausgewertet. Die Ergebnisse liegen online als Difu-Policy-Paper vor. „Die Analyse der empirischen Studien aus dem In- und Ausland zeigt, dass es keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen und einer wirtschaftlichen Schlechterstellung des Einzelhandels gibt“, so Difu-Studienleiterin Michaela Christ. „Die Studien und Praxisberichte zeigen vielmehr: Ein attraktiver öffentlicher Raum zieht Menschen an, lädt zum Bummeln und Verweilen ein und kommt damit auch dem Einzelhandel zugute.“ Schließlich sei für die Umsatzentwicklung vor allem die Kundenfrequenz relevant. Eine weitere zentrale Erkenntnis aus den untersuchten Studien ist, dass Radfahrer und Fußgänger zwar pro Besuch weniger Geld ausgeben als Menschen, die mit dem Auto zum Einkaufen fahren. Sie suchen den Einzelhandel jedoch häufiger auf, sodass sie insgesamt einen höheren Umsatz bringen. Von Umgestaltungen zugunsten des Fuß- und Radverkehrs profitiert daher auch der Einzelhandel. „Wichtig für den Erfolg von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen ist, dass die Erreichbarkeit des Einzelhandels auch unabhängig vom Auto sichergestellt ist“, so Michaela Christ. Hierfür müssen die Alternativen zum Auto, also ÖPNV sowie Rad- und Fußverkehr, langfristig gestärkt und ihre Nutzung attraktiver gemacht werden. Durch das Instrument der Parkraumbewirtschaftung kann die Erreichbarkeit auch für Menschen sichergestellt werden, die auf den Pkw angewiesen sind. „Es ist ja im Interesse des Einzelhandels, dass der vorhandene Parkraum nicht durch Dauerparkende belegt wird, sondern der Kundschaft für ihre Einkäufe zur Verfügung steht. Durch Parkraumbewirtschaftung werden genau diese wichtigen Potenziale aktiviert. Darüber hinaus kann der Straßenraum durch eine Reduzierung der Parkplätze für vielfältige Nutzungen geöffnet werden, die das längere Verweilen für die Kunden attraktiver machen“, erklärt Difu-Wissenschaftlerin Uta Bauer.  Angesichts zunehmender Verkehrsbelastungen mit negativen Folgen für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt und Wohlbefinden, ist eine Umgestaltung des Straßenraums zugunsten des Umweltverbundes – ÖPNV, Rad- und Fußverkehr – keine Frage des „Ob“, sondern des „Wie“. „Um von den Vorteilen der Verkehrsberuhigung zu profitieren, sollten sich Einzelhandel und Interessenverbände dafür stark machen, dass positive Beispiele der Verkehrsberuhigung in ihrer Kommune aufgegriffen und an die jeweilige städtische Situation angepasst werden. Für den Erfolg sind zudem passende Beteiligungsmaßnahmen und professionelle Kommunikation wichtig“, so Michaela Christ.  Die Difu-Analyse nahm Groß- und einige Mittelstädte in den Blick. Zur Situation in kleineren Kommunen liegen bisher nicht genügend Studien und damit nicht ausreichend Datenmaterial für eine Analyse zur Verfügung.

Kurzinfo: Deutsches Institut für Urbanistik

Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) ist als größtes Stadtforschungsinstitut im deutschsprachigen Raum die Forschungs-, Fortbildungs- und Informationseinrichtung für Städte, Kommunalverbände und Planungsgemeinschaften. Ob Stadt- und Regionalentwicklung, kommunale Wirtschaft, Städtebau, soziale Themen, Umwelt, Verkehr, Kultur, Recht, Verwaltungsthemen oder Kommunalfinanzen: Das 1973 gegründete unabhängige Berliner Institut – mit einem weiteren Standort in Köln (Bereich Umwelt) – bearbeitet ein umfangreiches Themenspektrum und beschäftigt sich auf wissenschaftlicher Ebene praxisnah mit allen Aufgaben, die Kommunen heute und in Zukunft zu bewältigen haben. Der Verein für Kommunalwissenschaften e.V. ist alleiniger Gesellschafter des in der Form einer gemeinnützigen GmbH geführten Forschungsinstituts. (DIFU, 28.03.2025) Ganzer Artikel hier…

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Deutschland hat ein strukturelles Problem mit ungleichen Bildungschancen – und das beginnt schon im frühen Kindesalter. Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) fordert deshalb eine breite gesellschaftliche Debatte über eine mögliche Kita-Pflicht. Die frühkindliche Bildung müsse in den Mittelpunkt der Bildungspolitik rücken, um soziale Ungleichheiten nachhaltig zu verringern. Denn trotz eines weitgehend öffentlichen Bildungswesens ist in kaum einem Industrieland der Bildungserfolg so stark von Einkommen und Bildungsgrad der Eltern abhängig wie in Deutschland. Während Kinder aus bildungsnahen Haushalten früh gefördert werden, fehlen vielen anderen die nötigen Grundlagen. Bereits bei Siebenjährigen lassen sich laut DIW-Analyse erhebliche Unterschiede bei Sprach- und Mathekompetenzen feststellen – maßgeblich geprägt vom sozialen Hintergrund. In Frankreich etwa ist dieser Einfluss deutlich geringer. Die Studie zeigt: Frühkindliche Förderung wirkt – und zwar messbar besser als spätere Investitionen im Bildungssystem. Wirtschaftsnobelpreisträger James Heckman belegt, dass jeder Euro in frühe Bildung zwei- bis dreimal so viel Ertrag bringt wie Investitionen in spätere Bildungsstufen.

Die DIW-Forscher fordern daher:

  1. einen massiven qualitativen und quantitativen Ausbau der Kitas,
  2. gezielte Information und Aufklärung der Eltern über den Nutzen früher Förderung,
  3. eine Diskussion über eine verpflichtende Vorschulzeit – analog zu Frankreich, wo eine solche Pflicht für alle Kinder gilt.

Besonders kritisch sehen die Forscher, dass Kitas in Deutschland teils noch kostenpflichtig sind, während ein Universitätsstudium kostenlos bleibt – eine Schieflage, die bildungspolitisch kaum zu rechtfertigen ist. Fazit: Wer Chancengleichheit will, muss früh ansetzen. Frühkindliche Bildung sollte kein Nebenschauplatz mehr sein – sie ist der Schlüssel für mehr Gerechtigkeit, mehr Teilhabe und langfristig auch für mehr wirtschaftliche Stärke. (DIW, 07.04.2025) Ganzer Artikel hier…

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Solidarische Landwirtschaft, Energiegenossenschaften, Plattform-Kooperativen oder Seniorengemeinschaften leisten viel für die Gesellschaft: Als gemeinwohlorientierte Organisationen sorgen sie für sozialen Zusammenhalt, ermöglichen Bürgerbeteiligung, treiben die Energie- oder Ernährungswende voran oder bieten eine demokratische Alternative zu profitorientierten Plattformunternehmen. Die Menschen engagieren sich hier oftmals ehrenamtlich und wirtschaften weniger sichtbar als große Unternehmen. Sie sind ein relevanter „unerkannter Wirtschaftsfaktor“ sagt Unternehmensforscher Christian Lautermann vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW). Er empfiehlt der Bundesregierung im Impulspapier „Kooperatives Wirtschaften: den unerkannten Wirtschaftsfaktor unterstützen“ den neu gegründeten Verbund Kooperatives Wirtschaften zu fördern. Die Empfehlungen veröffentlicht das Institut anlässlich des „Forums für Soziale Innovation und Gemeinwohlorientierte Unternehmen“, das das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam in Berlin durchführen.  „Sie sind in ganz Deutschland zu finden und es sind viele. Doch die Politik hat die Leistungen kooperativ wirtschaftender Unternehmen, die in der Zivilgesellschaft verankert sind, bislang zu wenig auf dem Schirm. Dabei sind ihre Beiträge für das Gemeinwohl und den gesellschaftlichen Zusammenhalt unverzichtbar“, erklärt Lautermann, der den vom Bundesforschungsministerium geförderten Projektverbund „Teilgabe – kooperatives Wirtschaften in der Zivilgesellschaft“ geleitet hat. Auf einer Bundesversammlung zum kooperativen Wirtschaften des Projekts Teilgabe hatten zivilgesellschaftliche Unternehmen die Idee für den Verbund Kooperatives Wirtschaften, der Ende 2024 als Dachorganisation gegründet wurde. „Das Ausmaß der Wertschöpfung und Wirtschaftsleistung, die gemeinwohlorientierte Unternehmen erbringen, ist bisher kaum bekannt“, so Lautermann. „Es ist an der Zeit für eine wissenschaftlich begleitete Bestandsaufnahme kooperativer Wirtschaftsformen in ganz Deutschland. Indem Umfang und Ausmaß des diversen Felds gemeinwohlorientierter Unternehmen und Initiativen sichtbar werden, können sie viel spezifischer unterstützt und gefördert werden.“ Der Experte für nachhaltiges Wirtschaften empfiehlt dem Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesprogramm „Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen“ nach einer solchen Vermessung des Feldes anzupassen und auszuweiten. Im Impulspapier macht das IÖW-Vorschläge, wie kooperatives Wirtschaften dauerhaft gefördert werden sollte: So könnte ein nationales Innovations- und Gründerzentrum die Wirkungen von gemeinwohlorientierten Organisationen vervielfältigen, regt das IÖW an. Indem es dabei hilft, dass über verschiedene Versorgungsbereiche wie Ernährung, Energie oder Wohnen hinweg zusammengearbeitet wird, könnte der sozial-ökologische Wandel insgesamt profitieren. Da kooperatives Wirtschaften in der Zivilgesellschaft wurzelt, ist es zumeist dezentral organisiert, bürgernah, von lokalen Gemeinschaften getragen und in der Region verankert. „Damit kooperative Wirtschaftsweisen sich entfalten können, ist verbundwirtschaftliche Kooperation zentral“, erläutert Lautermann. „Um die Nische zu verlassen und in der Breite zu wirken, empfiehlt es sich, die Kräfte zu bündeln und gemeinsame Dachorganisationen zu bilden. Mit dem Verbund Kooperatives Wirtschaften gibt es hierfür erstmals eine gemeinsame sektorübergreifende politische Dachorganisation für alle demokratisch und solidarisch wirtschaftenden Unternehmen. Die Politik sollte diese Interessenvertretung bei ihrem Aufbau und ihrer Etablierung unterstützen. Denn eine starke Dachorganisation kann wertvolle Beiträge für Gemeinwohl und nachhaltiges Wirtschaften in Deutschland leisten.“ (IÖW, 07.04.2025) Ganzer Artikel hier…

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Pharma Deutschland und sieben Mitgliedsunternehmen gehen juristisch gegen die europäische Kommunalabwasserrichtlinie (UWWTD) vor und haben Klagen beim Gericht der Europäischen Union erhoben. Gegenstand der Regelungen der europäischen Kommunalabwasserrichtlinie sind die größtenteils aus privaten Haushalten stammenden Abwasser. Sie sind mit Spurenstoffen belastet. Dabei handelt es sich unter anderem um Abbauprodukte von Arzneimitteln, die durch die menschlichen Ausscheidungen entstehen und bei jedem Toilettengang ins Abwasser gelangen. Aus Sicht der klagenden Unternehmen verstößt ein zentraler Aspekt der europäischen Kommunalabwasserrichtlinie gegen geltendes EU-Recht und muss zurückgenommen werden. Es geht dabei um die sogenannte „erweiterte Herstellerverantwortung”, auf deren Grundlage die europaweite Finanzierung des Aufbaus und des Betriebs einer zusätzlichen Klärstufe für kommunale Kläranlagen erfolgen soll. „Die europäische Abwasserrichtlinie hat eklatante Mängel. Sie betreffen die Grundannahmen, die Datengrundlage, die operative Umsetzung und die Kostenabschätzung, die den Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung zugrunde liegen”, erklärt Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland. „Wir sehen in der Richtlinie Verstöße gegen EU- Recht und eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort und die Versorgung mit Human-Arzneimitteln in Deutschland und Europa”, so Brakmann weiter. Die Unternehmen argumentieren gegenüber dem Gericht unter anderem damit, dass sich die Regelungen über die erweiterte Herstellerverantwortung nicht auf das Verursacherprinzip nach Art. 191 (2) des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) stützen lassen. Die beklagte Richtlinie, legt fest, dass mindestens 80% der Kosten für Bau und Betrieb der 4. Klärstufe nach dem Verursacherprinzip auf die Hersteller von Human-Arzneimitteln und Kosmetika umgelegt werden. Damit soll ein Anreiz gesetzt werden, auf ökologische bzw. nachhaltigere Produkte umzustellen. Diese Lenkungsfunktion des Verursacherprinzips kann bei Human-Arzneimitteln jedoch nicht erreicht werden, weil der gewünschte Effekt von Arzneimitteln fest mit den jeweiligen Wirkstoffen verbunden ist. Darüber hinaus lassen sich die zu beseitigenden Spurenstoffe in den kommunalen Abwässern keineswegs nur auf Human-Arzneimittel oder Kosmetika zurückführen. Durch die finanzielle Mehrbelastung der Pharmaunternehmen aus der Kommunalabwasserrichtlinie droht eine Situation, in der sich viele Human-Arzneimittel nicht mehr kostendeckend in Deutschland oder Europa vertreiben lassen. „Die Richtlinie würde einen Dominoeffekt haben und den strategischen Zielen einer stabilen EU-Arzneimittelversorgung und Reduzierung von Abhängigkeiten aus dem Ausland konträr gegenüberstehen”, warnt Brakmann. Dies würde auch gesetzgeberischen Maßnahmen zur Bekämpfung bereits bestehender Lieferengpässe zuwiderlaufen. (Pharma Deutschland, 10.03.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die Gewässer in Deutschland und Europa haben noch nicht den Zustand erreicht, den sie gemäß Wasserrahmenrichtlinie haben sollten. Verschiedene Faktoren tragen dazu bei: wasserbauliche Veränderungen, Emissionen aus der Landwirtschaft, Auswirkungen des Klimawandels und Einleitungen aus kommunalen und industriellen Abwasserbehandlungsanlagen. Die Europäische Union hat mit der neuen Kommunalabwasserrichtlinie einen entscheidenden Impuls zur Weiterentwicklung der kommunalen Abwasserbehandlung in Europa gesetzt. Die Gemeinschaftstagung „Kläranlagen Tage/Mess- und Regelungstechnik in abwassertechnischen Anlagen (MSR)“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) beleuchtet am 6. und 7. Mai 2025 in Osnabrück innovative verfahrenstechnische Ansätze zur Verbesserung der Reinigungsleistung von Kläranlagen sowie die Chancen der Automatisierung und Digitalisierung in der Abwasserwirtschaft. Die KläranlagenTage beschäftigen sich mit den Auswirkungen der europäischen Kommunalabwasserrichtlinie für Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen, die nun in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Themen sind der Ausbau vierter Reinigungsstufen zur Elimination von Spurenstoffen durch weitergehende Behandlungsverfahren und verschärfte Stickstoffgrenzwerte. Weitere Inhalte befassen sich mit der Quantifizierung von Lachgas- und Geruchsemissionen von Abwasseranlagen sowie der Wasserwiederverwendung für landwirtschaftliche und urbane Zwecke. Diskutiert wird auch der Umgang mit den neuen Überwachungswerten für Stickstoff und Phosphor in Zusammenhang mit der Frage der Übertragung des auf EU-Ebene vorgegebenen Systems der Anlagenüberwachung auf Basis von 24h-Mischproben in die deutsche Systematik. Nur mit hochwertigen und gleichzeitig robusten Automatisierungslösungen lassen sich Kläranlagen ressourceneffizient und sicher betreiben. Die Vorträge zur Mess-, Steuerung- und Regelungstechnik rücken die Möglichkeiten von Informations- und Kommunikationstechnologien in den Fokus. Themen sind unter anderem die Anwendung von Neuronalen Netzen für Assistenzsysteme in der Abwasserbehandlung, flexibles Energiemanagement in der Abwasserwirtschaft mithilfe von Machine Learning und Funkkommunikation in der Wasserwirtschaft. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz spielt ebenfalls eine große Rolle. Es geht um die kosteneffiziente Nutzung von Cloud-Ressourcen zur Entwicklung einer Wasserstandsvorhersage mit generativer KI, um KI-basierte Zuflussprognosen für Kläranlagen sowie um KI-unterstütztes Abwassermonitoring. Möglichkeiten der Stickstoffreduzierung mithilfe eines Digital Twins und der Einsatz des Digitalen Zwillings im Vollbetrieb werden vorgestellt. Mit digitalen Zwillingen gelingt es, Effekte von Einleitungen oder der Anlagensteuerung auf die Gewässer besser zu verstehen und planerisch sowie im Anlagenbetrieb gute Entscheidungen zu treffen. (DWA, 06.03.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die Telecomputer GmbH, Tochterunternehmen der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), erhält mit der regio iT GmbH und der KDO Service GmbH zwei neue Mitgesellschafter. In einer gemeinsamen Pressemitteilung heißt es, der Eintritt von regio iT und KDO setzt einen strategischen Meilenstein und stärkt die kommunale IT-Kompetenz der Telecomputer im Verkehrswesen. Telecomputer-Geschäftsführer Marc Böttcher erklärt im DEKOM-Interview, was es mit der bayerisch-nordrheinwestfälisch-niedersächsischen Kooperation auf sich hat.

DEKOM: Welche neuen Entwicklungen oder Erweiterungen der bestehenden Softwarelösungen sind durch diese Kooperation geplant?

Marc Böttcher: Unsere Zusammenarbeit mit regio iT und KDO besteht schon seit vielen Jahren, insbesondere im Bereich des Betriebs von Fachverfahren und Online-Diensten als Cloud- oder SaaS-Lösungen. In den letzten Jahren haben wir bereits gemeinsam Erfahrungen in Entwicklungsprojekten sammeln können. Künftig wollen wir unsere Ressourcen noch enger bündeln, um Fachverfahren und Online-Dienste schneller und in hoher Qualität weiterzuentwickeln und bereitzustellen.

DEKOM: Welche Rolle spielen digitale Lösungen für das kommunale Verkehrswesen?

Marc Böttcher: Online-Dienste werden in den nächsten Jahren noch wichtiger für Bürger und Unternehmen. Das Kfz-Zulassungswesen ist hierbei ein Vorreiter bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Heute ist bereits eine vollautomatisierte Kfz-Zulassung mit sofortiger Inbetriebnahme möglich – ganz ohne Behördengang. Im Dezember 2024 wurden bereits ca. 25 % aller Außerbetriebsetzungen online abgewickelt. Ähnliche Entwicklungen gibt es im Führerscheinwesen, wobei dort noch gesetzliche Grundlagen fehlen. Langfristig werden Kommunalverwaltungen sich verstärkt um die Anliegen kümmern können, die online nicht oder nur bedingt abbildbar sind. Der klassische Behördengang soll zur Ausnahme in komplexen Fällen werden. Dies kann bei einem zunehmenden Fachkräftemangel und der angespannten Finanzlage viele Kommunen spürbar entlasten.

DEKOM: Angesichts der steigenden Zahl an Cyberangriffen auf kommunale Verwaltungen – welche Maßnahmen setzt Telecomputer in Zusammenarbeit mit Partnern um, um den Schutz kommunaler IT-Systeme zu verbessern?

Marc Böttcher: Die IT-Sicherheit ist grundsätzlich eine Aufgabe der Kommunen selbst. Unsere Fachverfahren und Online-Dienste erfüllen erfolgreich die aktuellen Anforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie des Kraftfahrt-Bundesamtes („Mindestsicherheitsanforderungen an die internetbasierte Kfz-Zulassung“). Viele unserer Lösungen laufen in vom KBA sicherheitstechnisch zugelassenen Rechenzentren der AKDB, regio iT und KDO. Wir unterstützen Kommunen zudem kurzfristig bei Cyberangriffen, wie zuletzt bei der Überführung der Fachverfahren für das Verkehrswesen von Kunden der Südwestfalen-IT (SIT) in das Rechenzentrum der  regio iT nach dem Angriff auf die SIT. Darüber hinaus arbeiten wir mit Bund und Ländern zusammen, um Cyberangriffe präventiv zu verhindern und Notfallpläne zu entwickeln.

DEKOM: Inwieweit kann künstliche Intelligenz (KI) zur Verbesserung der IT-Sicherheit in Kommunen beitragen?

Marc Böttcher: KI spielt in der IT-Sicherheit eine zunehmend wichtige Rolle, allerdings weniger in den Fachverfahren selbst, sondern mehr in den IT-Abteilungen der Kommunen und Rechenzentren. KI kann helfen, Cyberangriffe frühzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren. In unseren Fachverfahren setzen wir KI ein, um Sachbearbeiter zu unterstützen und manuelle Prozesse teilweise zu automatisieren. Das verkürzt die Einarbeitungszeit neuer Mitarbeiter und hilft, neue gesetzliche Regelungen transparent in den Arbeitsalltag zu integrieren. Zudem werden wir zunehmend KI-gestützte Chatbots in unseren Online-Diensten nutzen, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu sowie die Durchführung von Verwaltungsleistungen zu erleichtern.

DEKOM: Sehen Sie Potenzial für den Einsatz smarter Analyse- und Automatisierungstools in kommunalen Verkehrssystemen?

Marc Böttcher: Absolut. Erste Ansätze sind bereits verfügbar, zum Beispiel bei der Fahrzeugzulassung. Wir kooperieren mit der roosi GmbH, um Kommunen erweiterte Statistik- und Analysemöglichkeiten bereitzustellen. Das umfasst sowohl die Analyse örtlicher Datenbanken als auch bereichsübergreifende Datenauswertungen zwischen verschiedenen Ämtern. Zudem eröffnet das Registermodernisierungsgesetz zukünftig neue Möglichkeiten, die allerdings von der Politik schneller umgesetzt werden müssen. Eine moderne, effiziente Verwaltung braucht smarte Technologien, um Prozesse zu vereinfachen und Abläufe zu beschleunigen.

DEKOM: Welche Herausforderungen sehen Sie bei der digitalen Transformation kommunaler Verwaltungen?

Marc Böttcher: Die Hauptaufgabe der Kommunalverwaltungen ist die Bereitstellung von Dienstleistungen für Bürger – nicht der Betrieb von Fachverfahren oder IT-Infrastrukturen. Deshalb sollten sich Kommunen auf ihre Kernaufgaben konzentrieren und IT-Dienstleistungen in zertifizierte, sicherheitsgeprüfte Rechenzentren auslagern. Die weitere und erfolgreiche Umsetzung des OZG gelingt nur, wenn Fach- und IT-Abteilungen eng zusammenarbeiten. Gleichzeitig sind die immer wieder aufkommenden Bestrebungen, kommunale Aufgaben zu zentralisieren oder auch zu privatisieren– beispielsweise im Kfz-Zulassungswesen – ambivalent zu bewerten. Solche Zentralisierungsbestrebungen gefährden die Bürgernähe, die schnellen Reaktionszeiten der Kommunen zum Wohle der Bürger sowie die IT-technische Abbildbarkeit von länderspezifischen und kommunalen Anforderungen und Regelungen.

DEKOM: Vielen Dank für das Gespräch!

Über die Telecomputer GmbH

Die Telecomputer GmbH mit rund 90 Beschäftigten an fünf Standorten in Deutschland ist Marktführer für Fachverfahren und Online-Dienste im Verkehrswesen und seit mehr als 45 Jahren erfahrener und zuverlässiger Partner für deutsche Kommunen. Mit innovativen Technologien und klarem Fokus auf die Anforderungen der öffentlichen Verwaltung bietet das Unternehmen seit Jahrzehnten leistungsfähige und sichere Lösungen. Als Teil der AKDB-Gruppe ist sie in ein starkes Netzwerk für die digitale Transformation von Verwaltung und Kommunen eingebunden.

Über die regio iT GmbH

Die regio iT GmbH ist als größter kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen der ideale Partner für öffentliche Auftraggeber. Sie bietet strategische und projektbezogene IT-Beratung, Integration, IT-Infrastruktur sowie Full-Service und beteiligt sich an zahlreichen Forschungs- und Entwicklungsprojekten sowie bundesweiten Initiativen zu neuen Technologien.

Über die KDO Service GmbH

Die KDO Service GmbH mit Sitz in Oldenburg ist der größte kommunale IT-Dienstleister in Niedersachsen und versteht sich als Wegbereiter und Wegbegleiter der Kommunen in die digitale Zukunft. Der Schwerpunkt liegt auf der Bereitstellung und dem Betrieb sicherer und innovativer IT-Lösungen für Kommunen.

Über die AKDB

Seit Gründung 1971 entwickelt die AKDB ein Komplettangebot an Lösungen für die Digitalisierung von Kommunen und öffentlichen Einrichtungen. Hierzu zählen Fachsoftware, IT-Sicherheit, Beratung, Schulung und eine umfassende Dienstleistungspalette. Zu den Kunden der AKDB gehören 5.000 Kommunen, Gemeinden, Städte, Landkreise, Bezirke sowie öffentliche Institutionen, Länder und der Bund. Die AKDB zählt im Unternehmensverbund über 1.500 Beschäftigte

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Deutschlands Leitmesse rund um Glasfaserausbau und Digitalisierung findet in diesem Jahr am 2. und 3. April 2025 erstmals in der Messe Frankfurt am Main statt. Mehr als 250 nationale und internationale Aussteller präsentieren auf den fiberdays 25 ihre Produkte und Dienstleistungen und bieten Fachbesuchern Gelegenheit, sich kompakt über die neuesten Entwicklungen zu informieren. Im Mittelpunkt stehen neueste Entwicklungen rund um den Glasfaserausbau, smarte Infrastrukturen und digitale Verwaltungsprozesse. Unter den Ausstellern ist in diesem Jahr auch wieder EBERO FAB, einer der führenden Anbieter im Bereich Infrastrukturausstattung für den Breitbandausbau. In Halle 3.1, Stand N9 präsentiert das Unternehmen gemeinsam mit seinem Partner eks Engel FOS GmbH & Co. KG ein umfassendes Portfolio – von passiven Glasfaserkomponenten bis hin zu innovativen Systemlösungen für zukunftssichere Netze. EBERO FAB zeigt dabei erstmals ausschließlich Produkte aus eigener Fertigung, darunter zahlreiche Neuheiten, die den Netzausbau effizienter, langlebiger und wirtschaftlicher machen. Mit langjähriger Erfahrung, hoher Lagerverfügbarkeit und durchdachten Komplettlösungen unterstützt EBERO FAB Netzbetreiber, Bauunternehmen und Kommunen bei der Planung und Umsetzung leistungsfähiger Glasfaserinfrastrukturen – von der Ortsvernetzung bis in die Gebäude. Gerade für Kommunen, die den eigenwirtschaftlichen oder geförderten Ausbau aktiv mitgestalten, bietet EBERO FAB konkrete Unterstützung – von der Materialversorgung bis zur technischen Beratung. So wird kommunale Daseinsvorsorge zukunftssicher und digital. Zudem ist EBERO FAB Sponsor für eine besondere Premiere: Im Rahmen der Fiberdays 25 wird der Fibercup – die erste deutsche Spleißmeisterschaft ausgetragen. Hier geht es um Präzision und Technik. Die besten Profis der Branche messen sich im Glasfaser-Spleißen – dabei wird der EBERO FAB Crimpspleißschutz eingesetzt.   Präsentiert wird die Fachmesse vom Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) e.V. Offiziell eröffnet werden die fiberdays 25 am 2. April durch die Hessische Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus. (DEKOM, 24.03.2025) Ganzer Artikel hier…

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Seit dem 1. Januar 2024 sind alle deutschen Kommunen gesetzlich verpflichtet, eine Wärmeplanung zu erstellen. Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) markiert einen Meilenstein auf dem Weg zur Klimaneutralität und soll die kommunale Wärmeplanung als zentrale Orientierungshilfe für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Energieversorger etablieren. Ziel ist es, bis 2045 die gesamte Wärmeversorgung – sowohl zentral über Wärmenetze als auch individuell im Heizungskeller – auf erneuerbare Energien umzustellen. Viele Städte arbeiten bereits mit Hochdruck daran und kämpfen gleichzeitig mit Fachkräftemangel, Kosten und hoher Arbeitsbelastung. Am Rande der internationalen Leitmesse für Wasser, Wärme und Luft – ISH in Frankfurt a. M. zog Frederic Leers, Leiter Kommunikation beim Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), im DEKOM-Gespräch eine eher gemischte Bilanz.

DEKOM: Herr Leers, wie bewerten Sie den aktuellen Stand der Wärmeplanung in Deutschland?

Aktuell sind bereits mehr als ein Drittel der deutschen Kommunen mit der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) befasst. Das strategische Planungsinstrument ist für knapp 11.000 Städte und Gemeinden verpflichtend und soll kommunalpolitischen Entscheidern, Bürgern und der Wirtschaft Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, wie künftig die Wärmeversorgung klimaneutral organisiert werden kann. Rechtlich verbindlich ist die KWP bis zu den ggf. nachfolgenden Beschlüssen nicht. Einerseits bedeutet dies, das moderne Heizungs- und Ofensysteme nach wie vor vom Handwerk verbaut werden dürfen, andererseits können von den Kommunen auch ihre Nah- und Fernwärmepläne weiterverfolgt werden. Bezogen auf den Absatz von dezentralen Lösungen stellen wir fest, dass sich die Verbraucher mit Investitionen in Erwartung einer möglichen Nah- oder Fernwärmelösung zurückhalten.  

DEKOM: Welche Erwartungen hat der BDH an die neue Bundesregierung an die Wärmewende vor Ort?

Im Kontext der Kommunalen Wärmeplanung sind bei den Bürgerinnen und Bürgern falsche Erwartungshaltungen geweckt worden. Die kommunale Wärmeplanung führt zu einer Investitionszurückhaltung der Haushalte, wodurch sich die Modernisierung des Heizungsbestandes im Jahr 2024 deutlich abgekühlt hat. Es gilt, diese Zurückhaltung zeitnah aufzulösen. Wir fordern u.a. die verpflichtende frühzeitige Ausweisung von Gebieten, in denen absehbar keine Fern- und Nahwärme entstehen werden. Ferner muss für die Verbraucher die Wahlfreiheit Die Menschen sollen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben das für sie individuell passende Heizsystem auswählen können. Dabei ist auf Anschluss- und Benutzungszwänge zu verzichten, da es sich bei Wärmenetzen um netzgebundene Monopole handelt, die bis heute unreguliert sind.

DEKOM: Welche Rolle spielt die Digitalisierung bei der Wärmeplanung?

Wir empfehlen den zeitnahen Roll-out von Smart Metern und die kurzfristige Einführung von flexiblen Tarifen (dynamische Strompreise) für Haushaltskunden. Die Flexibilitätspotenziale im Gebäudesektor sollten genutzt werden; sowohl nachfrageseitig (Wärmespeicher, Wärmepumpen, Wärmepumpen-Hybride) als auch angebotsseitig (Mikro- und Mini-KWK). (DEKOM/BDH, 24.03.2025) Mehr Infos hier…

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Die Thüringer Genossenschaft EnergieWerkStadt unterstützt als Planungs- und Beratungsbüro Kommunen bei der Entwicklung nachhaltiger Energiekonzepte, oft mit dem Schwerpunkt der Wärmeversorgung. Die Planer begleiteten Kommunen durch den gesamten Prozess – von der Bestandsanalyse über die Identifikation erneuerbarer Energiequellen bis hin zur Umsetzung konkreter Maßnahmen. Dabei hilft die EnergieWerkStadt nicht nur bei technischen Lösungen wie Wärmenetzen, Geo- oder Solarthermie, sondern auch bei der Nutzung von Förderprogrammen und der Kommunikation mit Bürgern. Im Interview sprechen EnergieWerkStadt Vorstand Dr. Kersten Roselt und Klimaschutzexperte Jonas Rönnefarth über die Herausforderungen der Wärmeplanung im ländlichen Raum.

DEKOM: Dr. Roselt, Herr Rönnefarth, die EnergieWerkStadt unterstützt Kommunen bei der Wärmeplanung. Was genau umfasst Ihre Arbeit?

Dr. Kersten Roselt: Wir begleiten insbesondere kleinere und mittlere Kommunen dabei, ihre energetische Transformation nachhaltig und zukunftssicher aufzustellen. Der Schwerpunkt liegt darauf, Prozesse anzuschieben, die sich in den Gemeinden verstetigen können. Dazu analysieren wir die bestehenden Infrastrukturen, den Wärmebedarf und die verfügbaren erneuerbaren Energiequellen vor Ort. Auf dieser Basis entwickeln wir Strategien für eine klimaneutrale Energieversorgung – etwa durch Wärmenetze, Solarthermie oder Biomasse.

Jonas Rönnefarth: Dabei geht es nicht nur um technische Lösungen. Ein wichtiger Teil unserer Arbeit ist der Dialog mit Bürgern, Unternehmen und Versorgern, mit dem Ziel die Energiewende regional zu verankern und die Identifikation zu stärken. Zudem unterstützen wir Kommunen in der komplexen Förderlandschaft zu navigieren. Auch die kommunale Wärmeplanung ist immer ein Zusammenspiel aus Technik, Finanzierung und Kommunikation.

DEKOM: Sie arbeiten unter anderem mit Kommunen im Kyffhäuserkreis zusammen. Welche besonderen Herausforderungen gibt es in ländlichen Regionen? Man könnte ja vermuten, dass es dort aufgrund des Platzangebots einfacher ist als in Städten.

Dr. Kersten Roselt: Der verfügbare Platz kann tatsächlich ein Vorteil sein, etwa wenn es um Solarthermieanlagen, Geothermiesondenfelder oder Biomasse geht. Aber ländliche Wärmeplanung bringt auch spezielle Herausforderungen mit sich: Die Bevölkerung ist oft verstreut, was zentrale Lösungen wie Wärmenetze erschwert. Zudem sind viele Gebäude nicht für moderne Heizsysteme optimiert, und die Eigentümerstruktur – viele ältere Höfe oder Einfamilienhäuser – macht die Umstellung auf neue Systeme oft komplizierter als in urbanen Gebieten.

Jonas Rönnefarth: Hinzu kommt, dass viele kleine Kommunen mit begrenzten personellen Ressourcen arbeiten. Es fehlt oft an Fachpersonal, das sich intensiv mit der Wärmeplanung auseinandersetzen kann. Wir unterstützen Kommunen daher nicht nur bei der Erstellung des Kommunalen Wärmeplans, sondern auch darüber hinaus in der Umsetzung. Toll im ländlichen Raum ist die Verbundenheit der Bevölkerung untereinander und mit der Region, zudem die geringere Bürokratie aufgrund kleinerer Verwaltungen. Das erleichtert die Umsetzung der Energiewende durch die Menschen vor Ort – ein Schlüsselfaktor!  

DEKOM: Wie reagieren die Bürger auf diese Planungen? Gerade in Thüringen gibt es ja Vorbehalte gegenüber der Energiewende, wenn man sich Wahlergebnisse anschaut.

Dr. Kersten Roselt: Die Reaktionen sind gemischt. Viele Menschen sind durchaus offen für nachhaltige erneuerbare Energieversorgung, wenn sie erkennen, dass sie langfristig Kosten spart und Versorgungssicherheit bietet. Skepsis entsteht oft, wenn die Maßnahmen als von oben diktiert empfunden werden oder wenn die Kostenfrage ungeklärt ist.

Jonas Rönnefarth: Unser Ansatz ist daher, frühzeitig in den Dialog mit den Bürgern zu treten. Wenn sie verstehen, warum z.B. eine Wärmewende notwendig ist und welche Vorteile sie bringt, steigt die Akzeptanz deutlich. Es ist wichtig, realistische Alternativen aufzuzeigen, transparent über Kosten zu sprechen und pragmatische Lösungen anzubieten. Wenn die Energiewende als Chance begriffen wird – nachhaltig, selbstbestimmt und regional verankert – dann bietet die Umsetzung enorme Potenziale.

DEKOM: Sie haben mehrfach betont, dass Förderprogramme für Kommunen eine wichtige Rolle spielen. Nun gibt es Änderungen bei der Förderung der Integrierten energetischen Quartierskonzepte. Was bedeutet das für Ihre Arbeit?

Dr. Kersten Roselt: Die bisherige Förderung von Quartierskonzepten war ein wichtiges Instrument, gerade für Dörfer, um Transformationsprojekte in Gang zu bringen. Der unangekündigte Abbruch der Förderung KfW 432 war daher für viele eine Katastrophe. Es fehlt eine klare Perspektive für eine langfristige, verlässliche Unterstützung. Gerade für kleinere Städte und Gemeinden, die auf externe Expertise angewiesen sind, kann das zum Problem werden. Wir setzen uns vehement dafür ein, dass mit der Aufnahme des Klimaschutzes ins Grundgesetz die Förderung „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432) wieder aufgenommen wird.

Jonas Rönnefarth: Auch die Kommunale Wärmeplanung ist eine langfristige Aufgabe. Wenn Förderstrukturen für deren Umsetzung kurzfristig geändert oder reduziert werden, führt das zu Unsicherheit – sowohl bei den Kommunen als auch bei den Fachplanern. Wir brauchen hier eine stabile Förderkulisse, damit Kommunen verlässlich planen können und nicht von Jahr zu Jahr auf neue Programme hoffen müssen.

DEKOM: Welche Empfehlungen haben Sie für Bürgermeister ländlicher Kommunen, die sich mit der Wärmeplanung noch schwertun?

Dr. Kersten Roselt: Mein wichtigster Rat ist: Fangen Sie an! Der erste Schritt muss nicht gleich ein fertiges Konzept sein. Eine Bestandsaufnahme, ein Austausch mit anderen Kommunen oder eine Machbarkeitsstudie können wertvolle Startpunkte sein. Und nutzen Sie die verfügbaren Förderprogramme – es gibt viele Unterstützungsangebote auch in den Ländern, gerade für kleinere Kommunen.

Jonas Rönnefarth: Und holen Sie frühzeitig Bürger und lokale Akteure mit ins Boot. Wärmeplanung ist kein reines Verwaltungsthema, sondern betrifft alle vor Ort. Transparenz und Beteiligung sind der Schlüssel zum Erfolg. Kommunen, die frühzeitig informieren und Dialogformate anbieten, haben deutlich bessere Chancen, dass ihre Wärmeprojekte auf Akzeptanz stoßen.

DEKOM: Vielen Dank für das Gespräch

Über die EnergieWerkStadt® eG Die Thüringer Genossenschaft EnergieWerkStadt ist ein interdisziplinäres Team aus Energiefachleuten, Stadtplanern, Architekten, Ökologen und Geologen, Klimaschützern, Mobilitätsfachleuten und Softwareentwicklern. Die EnergieWerkStadt bietet Lösungen für eine Vielzahl von Anwendergruppen. Von der energetischen Sanierung und Klimaanpassung einzelner Gebäude und Industriekomplexe über Freiflächenentwicklung bis hin zu komplexen Quartieren finden wir für Sie Lösungen zur Dekarbonisierung und nachhaltigen Transformation, erarbeiten Finanzierungspläne und erstellen Versorgungskonzepte – alles mit der größtmöglichen Ressourcenschonung. (DEKOM, 24.03.2025) Mehr zur Energie-Werk-Stadt hier…

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Die prominenten Cyberangriffe auf den Landkreis Anhalt-Bitterfeld (2021) und die Südwestfalen-IT (2023) verdeutlichen die dramatischen Folgen von IT-Sicherheitslücken in der öffentlichen Verwaltung. Neben den beachtlichen finanziellen Schäden zeigen diese Vorfälle vor allem auch, wie tiefgreifend und langwierig die Folgen erfolgreicher Cyberattacken sein können. Im Juli 2021 wurde der Landkreis Anhalt-Bitterfeld durch einen Ransomware-Angriff lahmgelegt. Die IT-Infrastruktur war über Monate hinweg außer Betrieb, was zur Ausrufung des Katastrophenfalls führte. Sozialleistungen konnten nicht ausgezahlt, wichtige Verwaltungsprozesse wie Bau-genehmigungen oder die Ausstellung von Aufenthaltsdokumenten nicht durchgeführt werden. Der Wiederaufbau dauerte über ein halbes Jahr und kostete rund 2,5 Millionen Euro. Besonders gravierend war der Verlust einer umfangreichen Umweltdatenbank, die bis heute nicht vollständig rekonstruiert werden konnte. Eine, sämtliche Einnahmeausfälle durch den Angriff berücksichtigende Gesamtschadenssumme kann hier, anders als beim Angriff auf den Kommunalen IT Dienstleister Südwestfalen IT – bislang noch gar nicht beziffert werden.  Der Angriff auf die Südwestfalen-IT im Oktober 2023 traf 72 Kommunen und beeinträchtigte Dienstleistungen für rund 1,6 Millionen Bürgerinnen und Bürger. Pass- und Zulassungsstellen sowie Bußgeldverfahren waren monatelang außer Betrieb. Der finanzielle Schaden belief sich auf mindestens 2,7 Millionen Euro – 1,9 Millionen Euro davon allein durch entgangene Bußgelder, weitere 170.000 Euro für ausgefallene Dienstleistungen wie z. B.  Wunschkennzeichen sowie 400.000 Euro zusätzliche Personalkosten. Die Wiederherstellung der Systeme kostete zudem allein nochmal rund 2,8 Millionen Euro und dauerte fast ein Jahr, was den Druck auf ohnehin knappe Ressourcen in den Verwaltungen noch erhöhte. Für das laufende Jahr hat Südwestfalen IT weitere 800.000 Euro für IT-Sicherheitsmaßnahmen eingeplant. Um die Kosten zu schultern, wurde die Verbandsabgabe für die Kommunen um einen Euro pro Einwohner erhöht. Noch schwerer wiegen die eingeschränkte Verfügbarkeit oder nicht zu tätigende Leistungen wie Onlinedienste oder z.B. Sozialleistungen, die daraus resultierenden Folgen sowie der Vertrauensverlust in die Verwaltung und nicht zuletzt die Belastung der Beschäftigten, betont Michael Rainer, Business Development Manager Public, beim renommierten deutschen Cybersecurity-Unternehmen Enginsight: „Neben den Kosten steht vor allem der Faktor Mensch im Vordergrund – und zwar sowohl die Bürgerinnen und Bürger – deren Vertrauen in die Verwaltung durch solche Ausfälle massiv beschädigt wird – als auch die häufig schon im Regelbetrieb unter knappen Ressourcen leidenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die den zusätzlichen Mehraufwand zu bewältigen haben. Deshalb braucht es den richtigen Rahmen, der nicht nur Prävention, sondern auch Resilienz gewährleistet. (DEKOM, 10.03.2025) Mehr Infos hier…

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Der Stichtag ist vorbei: Seit dem 17. Oktober 2024 gilt die überarbeitete NIS2-Richtlinie der EU. Unternehmen und Kommunen müssen sich auf verschärfte Sicherheitsanforderungen einstellen – mit erheblichen Konsequenzen für diejenigen, die die Umsetzung vernachlässigen. Doch die Realität zeigt: Viele Organisationen sind noch nicht ausreichend vorbereitet. Die neuen Vorgaben betreffen nicht mehr nur klassische KRITIS-Unternehmen, sondern eine viel breitere Palette an Branchen. IT-Sicherheitsmaßnahmen müssen dringend überprüft und auf den neuesten Stand gebracht werden. Behörden haben angekündigt, die Einhaltung der Vorschriften strenger zu kontrollieren und Verstöße konsequent zu ahnden. Die Anforderungen erfordern zeitnah folgende Maßnahmen:

  • Umfassende Risikoanalyse durchführen
  • Ermitteln Sie potenzielle Schwachstellen in Ihrer IT-Sicherheitsarchitektur und bewerten Sie die Risiken gezielt.
  • Erweiterte Schutzmaßnahmen implementieren
  • Von Incident Response über Zero-Trust-Architekturen bis hin zu modernisierten Notfallplänen – der Schutz muss auf allen Ebenen verstärkt werden.
  • Mitarbeitende regelmäßig schulen

Die Sensibilisierung für Cyberrisiken bleibt eine der wichtigsten Säulen der IT-Sicherheit. Nur wenn alle Beschäftigten verstehen, wie sie Bedrohungen erkennen und darauf reagieren, kann Ihr Unternehmen sich wirksam schützen.

Die ML-Gruppe bietet praxisnahe Schulungen, Beratungen und individuelle Sicherheitslösungen, um Unternehmen und Kommunen bestmöglich auf die Anforderungen von NIS2 vorzubereiten. Von der Risikoanalyse über die technische Absicherung bis hin zur Mitarbeiter-Sensibilisierung – mit maßgeschneiderten Services sorgt die ML-Gruppe für IT-Sicherheit auf höchstem Niveau. Deutschland hängt bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie ins nationale Recht noch hinterher. Während einige EU-Staaten bereits Gesetze verabschiedet haben, bleibt die Situation in Deutschland unsicher. Das Bundesministerium des Innern arbeitet an einer Neufassung des IT-Sicherheitsgesetzes, doch die finalen Regelungen lassen auf sich warten. Für Unternehmen bedeutet dies eine Herausforderung: Sie müssen sich bereits jetzt auf verschärfte Vorschriften vorbereiten, ohne absolute Klarheit über die konkreten Anforderungen in Deutschland zu haben. Unternehmen und Kommunen sollten nicht auf die endgültige gesetzliche Umsetzung warten, sondern jetzt handeln.  (ML, 10.03.2025) Ganzer Artikel hier…

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E.ON und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beschleunigen gemeinsam den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland. Bis zum zweiten Quartal des Jahres 2027 wird E.ON für die BImA 7000 neue Ladepunkte für Elektrofahrzeuge an Liegenschaften des Bundes aufbauen. Zu den Nutzern zählen etwa Bundesministerien, Forschungseinrichtungen des Bundes, die Bundesnetzagentur und die BImA selbst. Ziel ist es, die Bundeseinrichtungen bei der Elektrifizierung ihrer Fuhrparks zu unterstützen und gleichzeitig komfortable Ladelösungen für Mitarbeiter und Gäste bereitzustellen. Wie das gewährleistet werden soll, erklärt ein BImA Sprecher im DEKOM-Interview:

DEKOM: Seit 1. Januar ist das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) in Kraft, das den stellplatzanzahlabhängigen Ausbau der Ladeinfrastruktur bei nicht Wohngebäuden forcieren soll. Trägt dem der hier in Rede stehende Aufbau von 7.000 Ladepunkten bei Bundesimmobilien Rechnung?

BImA: Das im Jahr 2021 veröffentlichte GEIG zielt in §10 (Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen) auf die Verpflichtung des Eigentümers ab, „nach dem 1. Januar 2025 ein(en) Ladepunkt“ zu errichten. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) nimmt das GEIG zwar als Anlass, wird aber an ihren Liegenschaften zumeist mehr als einen Ladepunkt errichten, jeweils abhängig von den örtlichen Gegebenheiten.

DEKOM: Welche konkreten Ziele hat sich die BImA hinsichtlich des Anteils von Elektrofahrzeugen im Fuhrpark der Bundesbehörden bis zum Jahr 2030 gesetzt?  

BImA:Die BImA ist zwar Eigentümerin vieler Liegenschaften, auf denen sich Bundesbehörden befinden. Sie hat jedoch keinerlei Einfluss auf den Fuhrpark ihrer Nutzer, sodass wir hierzu keine Aussage treffen können.

DEKOM:Das intelligente Lade- und Lastmanagement soll Dienstfahrzeugen einen bevorzugten Zugang zu Ladesäulen ermöglichen. Wie stellt die BImA sicher, dass dieses System transparent und fair für alle Nutzergruppen (z.B. Mitarbeiter, Gäste) ist, und welche Mechanismen gibt es, um potenzielle Konflikte bei der Nutzung der Ladeinfrastruktur zu lösen?

BImA:Das Lademanagement wird so ausgestaltet sein, dass bei Bedarf die Verwendergruppe der Dienstfahrzeuge priorisiert laden kann, jedoch auch die anderen Verwendergruppen mit voraussichtlich gedrosselter Geschwindigkeit laden können. Die Entscheidung über ein solches Lademanagement obliegt dem Nutzer der Liegenschaft, nicht der BImA. Dieser ist entsprechend auch für die Lösung etwaiger Konflikte zuständig.

DEKOM: Die BImA hat einen großen Bedarf an Ladesäulen für den Fuhrpark ihrer Nutzer angemeldet. Welche Kriterien wurden bei der Auswahl der Standorte für die 7.000 Ladepunkte berücksichtigt, und wie plant die BImA, den Bedarf an Ladeinfrastruktur in Zukunft zu decken, insbesondere im Hinblick auf neue Technologien wie bidirektionales Laden oder induktives Laden?

BImA:Die BImA vergibt die 7.000 Ladepunkte anhand der Bedarfe ihrer Nutzer sowie anhand der durch die Verteilnetzbetreiber gemachten Vorgaben. Sollten sich die Bedürfnisse unserer Nutzer erhöhen und/ oder neue Technologien flächendeckend zugelassen und von unseren Nutzern erfragt werden, wird sich die BImA dieser Technologien selbstverständlich annehmen und voraussichtlich in weiteren Tranchen vergeben. (DEKOM/BImA/ EM-NRW, 10.03.2025) Mehr Infos hier…

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Die Stadtwerke-Kooperation Trianel startet ein neues Partnernetzwerk, in dem der gemeinsame Wissensaufbau rund um Innovationen und Zukunftsthemen im Fokus steht. Ziel von „Trianel Connect“ ist es, Stadtwerke, Politik und Start-ups an einen Tisch zu bringen und gemeinsam Lösungen für die Herausforderungen der Energiewende zu entwickeln. Neun Stadtwerke und Regionalversorger haben sich dem neuen Netzwerk bereits angeschlossen. Über das neue Angebot der Stadtwerkekooperation haben wir uns mit Sven Becker, Sprecher der Geschäftsführung der Trianel GmbH, unterhalten:

DEKOM: Mit Trianel Connect haben Sie ein neues Partnernetzwerk ins Leben gerufen. An wen richtet sich das Netzwerk primär?

Sven Becker: Trianel Connect adressiert primär Stadtwerke, die die Energiewende als Chance verstehen und neue Geschäftsfelder für sich erschließen möchten. Das Beobachten von Markttrends und neuer Technologien sowie deren strategische Bewertung kann im Tagesgeschäft der Stadtwerke untergehen – es fehlen oft die personellen und zeitlichen Ressourcen. Hierfür haben wir bereits 2012 das Trianel Trendscouting ins Leben gerufen, das für unsere Gesellschafter Zukunftsthemen analysiert und die agile Zusammenarbeit fördert. Nun bieten wir unseren neuen Partnern mit Trianel Connect eine Wissensplattform an, in der wir die Erkenntnisse unseres Trianel Trendscoutings teilen sowie den Erfahrungsaustausch untereinander und mit unseren Gesellschaftern anstoßen und moderieren. Im Mittelpunkt steht dabei der kreative Austausch zwischen den Connect Partnern und Trianel, damit wir gemeinsam optimale Lösungen entwickeln.

DEKOM: Das Trendscouting-Team von Trianel Connect soll technologische, gesellschaftliche und energiepolitische Entwicklungen analysieren und Handlungsoptionen ableiten. Können Sie uns ein Beispiel nennen, wie ein Stadtwerk von diesen Analysen in der Praxis profitieren kann?

Sven Becker: Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) gehört nicht nur in der Energiewirtschaft zu den spannendsten Themen. Wir haben uns bei der Analyse und Bewertung von KI- Anwendungsfällen auf das Potenzial und die Umsetzbarkeit fokussiert und den Schulterschluss mit Start-ups gesucht. So kann zum Beispiel durch eine automatisierte Lastverschiebung die Stromrechnung ohne Komforteinbußen optimiert werden: Ein selbstlernender Algorithmus ermittelt die Potenziale, um dann eine automatisierte Optimierung des Stromverbrauchs zu erreichen. Ein weiteres Beispiel ist die Verwendung von Voicebots, die inzwischen typische Fragestellungen eigenständig beantworten können. Unsere Analysen haben ergeben, dass sich auch in mittelgroßen Stadtwerken monatlich etwa 10.000 Minuten automatisiert beantworten lassen und dadurch ein Kostenvorteil von rund 5.000 € erreicht werden kann. Auch die Bewirtschaftung von Windkraftanlagen kann durch den Einsatz von KI verbessert werden: Durch die Berücksichtigung von Gelände, Vegetation und benachbarten Windkraftanlagen sowie durch die Nutzung historischer Daten und der Integration von Wetterdaten können Prognoseabweichungen um bis zu 20 % reduziert werden. Ganz neu ist unsere Analyse zum Thema Finanzierung der Energiewende. Stadtwerke sind bei der Energiewende, die es bekanntermaßen nicht zum Null-Tarif gibt, besonders gefordert. Allerdings stellt sich die Frage, ob Stadtwerke über die dafür notwendige Innenfinanzierungskraft oder eine ausreichende Eigenkapitaldecke zur Aufnahme großer Fremdkapitalsummen verfügen. Eine Fremdkapitalaufnahme kann zudem durch die Notwendigkeit der Einhaltung finanzieller Covenants (Nebenabsprachen) gegenüber den bestehenden Geldgebern eingeschränkt werden. Hierfür hat das Trendscouting-Team ein integriertes Finanzmodell entwickelt, das die Investitionsfähigkeit kommunaler Energieversorger bestimmen kann. Der Anwender kann dann mit diesem Modell verschiedene Investitionsszenarien durchspielen, die eigene Investitionsstrategie anpassen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Das Tool kann zusätzlich für Analysen zur Kommunikation dieser Sachverhalte, beispielsweise an Anteilseigner, genutzt werden.

DEKOM:  Sie betonen die Bedeutung von Kooperationen zwischen Stadtwerken, Politik und Start-ups im Rahmen von Trianel Connect. Wie stellen Sie sicher, dass aus diesen Kooperationen tatsächlich umsetzbare Lösungen für die Energiewende entstehen?

Sven Becker: Kooperationen sind aus unserer Sicht für den Erfolg entscheidend. Sie bieten die Basis, einen größtmöglichen Nutzen für alle Partner zu erzielen. Dieser Grundgedanke ist die DANN von Trianel. Als Stadtwerke-Kooperation bündeln wir die Interessen von über 100 Partnern und Gesellschaftern. Das Trianel Trendscouting und das Trianel Digital Lab sind zwei Beispiele, bei denen uns die lösungsorientierte Zusammenarbeit im Gesellschafterkreis mit Start-ups und weiteren Partnern gelingt. Wir kurbeln den Wissenstransfer sowie den persönlichen Austausch weiter an, indem wir Webinare, Workshops, Networking-Treffen und parlamentarische Abende veranstalten. Während es bei den parlamentarischen Abenden in erster Linie um den energiepolitischen Dialog geht, fokussieren wir uns beim Austausch mit den Start-ups auf die Anbahnung von Kooperationen mit Stadtwerken zur Lösung konkreter Probleme und Entwicklung neuer Geschäftsansätze. Wir scannen zunächst in einem strukturierten Prozess die Start-up-Landschaft, recherchieren und bewerten die Gründungen, die für Stadtwerke von Interesse sein könnten. Daraus resultiert unser Start-up-Report, in dem wir jedes Jahr rund zwanzig spannende Unternehmen vorstellen. Unsere Partner können darüber abstimmen, welche Start-ups sie näher kennenlernen möchten. Das erfolgt dann beim Trianel Innovation Day, den wir seit 2017 jährlich organisieren. Wir sehen uns als Brückenbauer zwischen Stadtwerken und Start-ups. Manchmal wird direkt im Anschluss eine Zusammenarbeit vereinbart. Oft wird aber auch ein Pilotprojekt definiert, das über das Trianel Digital Lab zusammen mit den daran teilnehmenden Stadtwerken umgesetzt wird. Ein Beispiel für ein solches Pilotprojekt ist ein Chatbot für ein teilnehmendes Stadtwerk in Nordrhein-Westfalen, bei dem das Digital Lab untersucht hat, wie ChatGPT zur schnelleren Bearbeitung digitaler Anfragen und als Baustein eines hochwertigen digitalen Kundenservices nutzbar gemacht werden kann.

DEKOM:  Wie kommen z. B. Start-ups oder Entwickler mit innovativen Lösungen für die Energiewende in den Fokus der Trianel-Trendscouts? Können Tüftler/Entwickler mit möglicherweise relevanten Lösungsansätzen proaktiv auf „Trianel Connect“ zugehen?

Sven Becker: Wir nutzen dafür ähnliche Quellen, die wir auch für den Start-up Radar verwenden. Zunächst sind Universitäten wie die RWTH in Aachen regelrechte Talentschmieden für innovative Köpfe und Lösungsansätze. Entsprechend verfügen diese über Ausgründungen, die hohe Relevanz für die Energiewirtschaft haben. Hier engagieren wir uns auch aktiv als Partner in den spannendsten Forschungsvorhaben. Des Weiteren beobachten wir Gründer-Initiativen wie die der Deutschen Energieagentur (Start Up Energy Transition) oder des EIT InnoEnergy und lassen die unterstützten Start-ups in unsere Recherche einfließen. Einen großen Wert hat zudem der Austausch mit Venture Capital Fonds, die in erfolgversprechende Gründungen investieren und stets auf der Suche nach dem nächsten „Unicorn“ sind. Wir sind bestrebt, alle Neugründungen in Deutschland zu erfassen und unserem Netzwerk die innovativsten Ideen vorzustellen. Natürlich sind unsere Trendscouts auch regelmäßig auf relevanten Konferenzen und Messen unterwegs, oft auch über den deutschen „Tellerrand“ hinaus.  Die europäische Ebene ist für uns sehr wichtig, damit wir von unseren Nachbarn mit ähnlichen Herausforderungen lernen können.

DEKOM:  Vielen Dank! (DEKOM, 10.03.2025) Mehr Infos zu Trianel Connect hier…

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