Montag, März 31, 2025
Newsletter Ausgabe: 24. März 2025

Laut einer Vorabveröffentlichung aus dem „OB-Barometer 2025“, der repräsentativen Jahresbefragung des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu), sind die „Kommunalfinanzen“ wie schon 2024 das mit überragendem Abstand wichtigste Thema der Kommunen – aktuell und für die kommenden Jahre. 2025 gewinnt es jedoch noch einmal deutlich an Dynamik: Mit 70 Prozent der Nennungen stufen die OBs das Thema doppelt so wichtig ein wie die nachfolgenden Themen – im Vorjahr waren es noch 50 Prozent. „Bis auf die Flüchtlingsthematik 2015 wurde nie seit Beginn der Befragungsreihe einem Thema von den Stadtspitzen eine solch hohe Relevanz und Dringlichkeit beigemessen“, sagte Difu-Institutsleiter Prof. Dr. Carsten Kühl. Interessantes Ergebnis der aktuellen Befragung ist auch, dass bei der Einstufung der Dringlichkeit keine Unterschiede zwischen Bundesländern oder Stadtgrößen auszumachen sind. Die aktuelle Diskussion über das Sondervermögen auf Bundesebene spielte bei der Bewertung noch keine Rolle. Denn die Befragung der OBs wurde zwischen dem 23. Januar und dem 12. März 2025 durchgeführt. Der dramatische Bedeutungsgewinn des Finanzthemas ist nicht nur eine Momentaufnahme. Auch mit Blick auf die kommenden fünf Jahre nennen die politischen Spitzen das Finanzthema mit 68 Prozent als wichtigstes Thema auf der kommunalen Agenda. Kein anderes Thema erreichte bei dieser Frage in den letzten zehn Jahren einen so hohen Wert. Dazu passt, dass Fragen des Erhalts und Ausbaus der kommunalen Infrastruktur in der Breite – beispielhaft zu nennen ist die Schulentwicklung – ebenfalls als so wichtig wie nie zuvor bewertet werden. Dies bestätigen auch die Ergebnisse des Kommunalpanels 2024, in dem für den Bereich Schulen ein Investitionsrückstand von 54,76 Mrd. Euro ermittelt wurde. „Rund 40 Prozent der öffentlichen Investitionen sind kommunal. Deshalb ist es notwendig, dass Bund und Länder einen beträchtlichen Anteil der Mittel aus dem Sondervermögen den Kommunen bereitstellen. Parallel dazu müssen von der neuen Bundesregierung die Voraussetzungen geschaffen werden, um die sogenannten nicht-monetären Investitionshemmnisse zu beseitigen. In einer empirischen Analyse im vergangenen Jahr haben wir aufgezeigt, was noch getan werden muss, damit das notwendige Geld auch sinnvoll investiv eingesetzt werden kann“, so Difu-Institutsleiter Prof. Dr. Carsten Kühl. Die kompletten Befragungsergebnisse des „OB-Barometer 2025“ werden Ende April veröffentlicht.

Informationen zum OB-Barometer

Das OB-Barometer des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) ist eine jährlich durchgeführte Befragung der (Ober-)Bürgermeister*innen (OBs) der deutschen Städte ab 50.000 Einwohner*innen. Sie wird vom Deutschen Städtetag und vom Deutschen Städte- und Gemeindebund unterstützt und hat zum Ziel, anhand von vier Fragen frühzeitig Veränderungen in diversen kommunalen Handlungsfeldern sichtbar werden zu lassen. Die diesjährigen Ergebnisse basieren auf einer repräsentativen telefonischen Befragung, die vom 23. Januar bis 12. März 2025 vom Meinungsforschungsinstitut Infratest dimap im Auftrag des Deutschen Instituts für Urbanistik durchgeführt wurde. 135 der 197 eingeladenen (Ober-)Bürgermeister*innen (darunter neun stellvertretende Personen) beteiligten sich. Dies entspricht einer Teilnahmequote von 68,5 Prozent. (Difu, 19.03.2025) Ganzer Artikel hier…

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Bei 6,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts lag zuletzt die Subventionsquote hierzulande, 285 Mrd. Euro an Finanzhilfen und Steuererleichterungen gewährten Bund, Länder und Gemeinden im Planhaushalt für das Jahr 2024. Das zeigt der Kieler Subventionsbericht, den das Kiel Institut für Weltwirtschaft jetzt veröffentlicht hat. Den Schwerpunkt der Finanzhilfen des Bundes markierte die Umwelt- und Energiepolitik, bei den Steuervergünstigungen lagen die Schwerpunkte auf der Umsatzsteuerbefreiung der Sozialversicherungsträger, Krankenhäuser und ärztlichen Leistungen sowie der Entfernungspauschale. Die geplanten Finanzhilfen des Bundes betragen insgesamt 127,3 Mrd. Euro, was 3,0 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) entspricht, die übrigen Finanzhilfen (Länder und Gemeinden, Bundesagentur für Arbeit und Marktordnungsausgaben der EU) 83,1 Mrd. Euro (1,9 Prozent) und die Steuervergünstigungen 74,8 Mrd. Euro (1,7 Prozent). Die gesamte Subventionsquote lag demnach bei 6,6 Prozent des BIP und damit in etwa auf dem Niveau von 2022. Mit anderen Worten: Die Subventionen stiegen seither in gleichem Ausmaß wie die Wirtschaftskraft. Maßgeblich getrieben ist der Subventionsanstieg durch die Finanzhilfen des Bundes. Sie legten in dieser Zeit um satte 42 Mrd. Euro zu, was einem Anstieg der Bundesfinanzhilfequote von 2,2 auf 3,0 Prozent entspricht – trotz Haushaltsengpässen und gestiegener Verwendungskonkurrenz. „Subventionen sind ein gern genutztes Instrument der Wirtschaftspolitik, weil sie den politisch Verantwortlichen die Möglichkeit bieten, Aktivität zu entfalten und gestaltend in das Wirtschaftsgeschehen einzugreifen“, erklärt Claus-Friedrich Laaser, einer der Autoren der Studie. „Subventionen sind aber nur dann begründet, wenn der Markt unvollkommen funktioniert. Deshalb ist ein vorsichtiger Einsatz des Subventionsinstruments angezeigt.“ Der Anstieg bei den Finanzhilfen des Bundes geht dem Bericht zufolge vor allem auf die Ausgabensubventionen zurück, die der Klima- und Transformationsfonds leistet: 2022 waren es noch 13,1 Mrd. Euro, der Sollwert für 2023 betrug 34,0 Mrd. Euro, und für 2024 waren 41,9 Mrd. Euro vorgesehen. Der Schwerpunkt der Vergabe von Finanzhilfen durch den Bund liegt damit mittlerweile eindeutig bei Umweltpolitik und Energie, die damit den Verkehrssektor abgelöst haben. Wichtigster Posten war hierbei im vergangenen Jahr die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich (16,7 Mrd. Euro). Hohe Subventionen flossen außerdem an die gesetzliche Krankenversicherung (14,5 Mrd. Euro). Im Kieler Subventionsbericht werden auch Finanzhilfen aus den sogenannten „Sondervermögen“ des Bundes dokumentiert. Deren Anteil ist mittlerweile erheblich. Wurden im Jahr 2000 noch 99 Prozent der Finanzhilfen aus dem Bundeshaushalt und lediglich 1 Prozent aus Nebenhaushalten bezahlt, lag der Anteil der Subventionen, der aus den Sondervermögen bestritten wird, im Jahr 2024 bei 37,2 Prozent. 2023 waren es nach dem Nachtragshaushalt vom November sogar 49,6 Prozent – der Rückgang geht auf die Anpassungen zurück, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig wurden. Zu den direkt ausgezahlten Finanzhilfen kommen noch Steuervergünstigungen hinzu. Diese summieren sich in der Haushaltsplanung auf 74,8 Mrd. Euro (2023: 77,6 Mrd. Euro; 2022: 85,5 Mrd. Euro). Die Relation der Steuervergünstigungen zum BIP ging im Verlauf der drei Jahre von 2,2 über 1,9 auf 1,7 Prozent zurück, auch weil 2022 mit der hohen Vergünstigung bei der Tonnagebesteuerung in der Seeschifffahrt sowie dem Tankrabatt einmalig zwei große Vergünstigungen enthalten waren. Wichtigste Posten waren 2024 die Umsatzsteuerbefreiung der Sozialversicherungsträger, Krankenhäuser und ärztlichen Leistungen (21 Mrd. Euro) sowie die Entfernungspauschale (6,2 Mrd. Euro). (IfW, 20.03.2025) Ganzer Artikel hier…    Kieler Subventionsbericht 2024 hier…

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Pharma Deutschland und sieben Mitgliedsunternehmen gehen juristisch gegen die europäische Kommunalabwasserrichtlinie (UWWTD) vor und haben Klagen beim Gericht der Europäischen Union erhoben. Gegenstand der Regelungen der europäischen Kommunalabwasserrichtlinie sind die größtenteils aus privaten Haushalten stammenden Abwasser. Sie sind mit Spurenstoffen belastet. Dabei handelt es sich unter anderem um Abbauprodukte von Arzneimitteln, die durch die menschlichen Ausscheidungen entstehen und bei jedem Toilettengang ins Abwasser gelangen. Aus Sicht der klagenden Unternehmen verstößt ein zentraler Aspekt der europäischen Kommunalabwasserrichtlinie gegen geltendes EU-Recht und muss zurückgenommen werden. Es geht dabei um die sogenannte „erweiterte Herstellerverantwortung”, auf deren Grundlage die europaweite Finanzierung des Aufbaus und des Betriebs einer zusätzlichen Klärstufe für kommunale Kläranlagen erfolgen soll. „Die europäische Abwasserrichtlinie hat eklatante Mängel. Sie betreffen die Grundannahmen, die Datengrundlage, die operative Umsetzung und die Kostenabschätzung, die den Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung zugrunde liegen”, erklärt Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland. „Wir sehen in der Richtlinie Verstöße gegen EU- Recht und eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort und die Versorgung mit Human-Arzneimitteln in Deutschland und Europa”, so Brakmann weiter. Die Unternehmen argumentieren gegenüber dem Gericht unter anderem damit, dass sich die Regelungen über die erweiterte Herstellerverantwortung nicht auf das Verursacherprinzip nach Art. 191 (2) des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) stützen lassen. Die beklagte Richtlinie, legt fest, dass mindestens 80% der Kosten für Bau und Betrieb der 4. Klärstufe nach dem Verursacherprinzip auf die Hersteller von Human-Arzneimitteln und Kosmetika umgelegt werden. Damit soll ein Anreiz gesetzt werden, auf ökologische bzw. nachhaltigere Produkte umzustellen. Diese Lenkungsfunktion des Verursacherprinzips kann bei Human-Arzneimitteln jedoch nicht erreicht werden, weil der gewünschte Effekt von Arzneimitteln fest mit den jeweiligen Wirkstoffen verbunden ist. Darüber hinaus lassen sich die zu beseitigenden Spurenstoffe in den kommunalen Abwässern keineswegs nur auf Human-Arzneimittel oder Kosmetika zurückführen. Durch die finanzielle Mehrbelastung der Pharmaunternehmen aus der Kommunalabwasserrichtlinie droht eine Situation, in der sich viele Human-Arzneimittel nicht mehr kostendeckend in Deutschland oder Europa vertreiben lassen. „Die Richtlinie würde einen Dominoeffekt haben und den strategischen Zielen einer stabilen EU-Arzneimittelversorgung und Reduzierung von Abhängigkeiten aus dem Ausland konträr gegenüberstehen”, warnt Brakmann. Dies würde auch gesetzgeberischen Maßnahmen zur Bekämpfung bereits bestehender Lieferengpässe zuwiderlaufen. (Pharma Deutschland, 10.03.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die Gewässer in Deutschland und Europa haben noch nicht den Zustand erreicht, den sie gemäß Wasserrahmenrichtlinie haben sollten. Verschiedene Faktoren tragen dazu bei: wasserbauliche Veränderungen, Emissionen aus der Landwirtschaft, Auswirkungen des Klimawandels und Einleitungen aus kommunalen und industriellen Abwasserbehandlungsanlagen. Die Europäische Union hat mit der neuen Kommunalabwasserrichtlinie einen entscheidenden Impuls zur Weiterentwicklung der kommunalen Abwasserbehandlung in Europa gesetzt. Die Gemeinschaftstagung „Kläranlagen Tage/Mess- und Regelungstechnik in abwassertechnischen Anlagen (MSR)“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) beleuchtet am 6. und 7. Mai 2025 in Osnabrück innovative verfahrenstechnische Ansätze zur Verbesserung der Reinigungsleistung von Kläranlagen sowie die Chancen der Automatisierung und Digitalisierung in der Abwasserwirtschaft. Die KläranlagenTage beschäftigen sich mit den Auswirkungen der europäischen Kommunalabwasserrichtlinie für Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen, die nun in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Themen sind der Ausbau vierter Reinigungsstufen zur Elimination von Spurenstoffen durch weitergehende Behandlungsverfahren und verschärfte Stickstoffgrenzwerte. Weitere Inhalte befassen sich mit der Quantifizierung von Lachgas- und Geruchsemissionen von Abwasseranlagen sowie der Wasserwiederverwendung für landwirtschaftliche und urbane Zwecke. Diskutiert wird auch der Umgang mit den neuen Überwachungswerten für Stickstoff und Phosphor in Zusammenhang mit der Frage der Übertragung des auf EU-Ebene vorgegebenen Systems der Anlagenüberwachung auf Basis von 24h-Mischproben in die deutsche Systematik. Nur mit hochwertigen und gleichzeitig robusten Automatisierungslösungen lassen sich Kläranlagen ressourceneffizient und sicher betreiben. Die Vorträge zur Mess-, Steuerung- und Regelungstechnik rücken die Möglichkeiten von Informations- und Kommunikationstechnologien in den Fokus. Themen sind unter anderem die Anwendung von Neuronalen Netzen für Assistenzsysteme in der Abwasserbehandlung, flexibles Energiemanagement in der Abwasserwirtschaft mithilfe von Machine Learning und Funkkommunikation in der Wasserwirtschaft. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz spielt ebenfalls eine große Rolle. Es geht um die kosteneffiziente Nutzung von Cloud-Ressourcen zur Entwicklung einer Wasserstandsvorhersage mit generativer KI, um KI-basierte Zuflussprognosen für Kläranlagen sowie um KI-unterstütztes Abwassermonitoring. Möglichkeiten der Stickstoffreduzierung mithilfe eines Digital Twins und der Einsatz des Digitalen Zwillings im Vollbetrieb werden vorgestellt. Mit digitalen Zwillingen gelingt es, Effekte von Einleitungen oder der Anlagensteuerung auf die Gewässer besser zu verstehen und planerisch sowie im Anlagenbetrieb gute Entscheidungen zu treffen. (DWA, 06.03.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die Telecomputer GmbH, Tochterunternehmen der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), erhält mit der regio iT GmbH und der KDO Service GmbH zwei neue Mitgesellschafter. In einer gemeinsamen Pressemitteilung heißt es, der Eintritt von regio iT und KDO setzt einen strategischen Meilenstein und stärkt die kommunale IT-Kompetenz der Telecomputer im Verkehrswesen. Telecomputer-Geschäftsführer Marc Böttcher erklärt im DEKOM-Interview, was es mit der bayerisch-nordrheinwestfälisch-niedersächsischen Kooperation auf sich hat.

DEKOM: Welche neuen Entwicklungen oder Erweiterungen der bestehenden Softwarelösungen sind durch diese Kooperation geplant?

Marc Böttcher: Unsere Zusammenarbeit mit regio iT und KDO besteht schon seit vielen Jahren, insbesondere im Bereich des Betriebs von Fachverfahren und Online-Diensten als Cloud- oder SaaS-Lösungen. In den letzten Jahren haben wir bereits gemeinsam Erfahrungen in Entwicklungsprojekten sammeln können. Künftig wollen wir unsere Ressourcen noch enger bündeln, um Fachverfahren und Online-Dienste schneller und in hoher Qualität weiterzuentwickeln und bereitzustellen.

DEKOM: Welche Rolle spielen digitale Lösungen für das kommunale Verkehrswesen?

Marc Böttcher: Online-Dienste werden in den nächsten Jahren noch wichtiger für Bürger und Unternehmen. Das Kfz-Zulassungswesen ist hierbei ein Vorreiter bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Heute ist bereits eine vollautomatisierte Kfz-Zulassung mit sofortiger Inbetriebnahme möglich – ganz ohne Behördengang. Im Dezember 2024 wurden bereits ca. 25 % aller Außerbetriebsetzungen online abgewickelt. Ähnliche Entwicklungen gibt es im Führerscheinwesen, wobei dort noch gesetzliche Grundlagen fehlen. Langfristig werden Kommunalverwaltungen sich verstärkt um die Anliegen kümmern können, die online nicht oder nur bedingt abbildbar sind. Der klassische Behördengang soll zur Ausnahme in komplexen Fällen werden. Dies kann bei einem zunehmenden Fachkräftemangel und der angespannten Finanzlage viele Kommunen spürbar entlasten.

DEKOM: Angesichts der steigenden Zahl an Cyberangriffen auf kommunale Verwaltungen – welche Maßnahmen setzt Telecomputer in Zusammenarbeit mit Partnern um, um den Schutz kommunaler IT-Systeme zu verbessern?

Marc Böttcher: Die IT-Sicherheit ist grundsätzlich eine Aufgabe der Kommunen selbst. Unsere Fachverfahren und Online-Dienste erfüllen erfolgreich die aktuellen Anforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie des Kraftfahrt-Bundesamtes („Mindestsicherheitsanforderungen an die internetbasierte Kfz-Zulassung“). Viele unserer Lösungen laufen in vom KBA sicherheitstechnisch zugelassenen Rechenzentren der AKDB, regio iT und KDO. Wir unterstützen Kommunen zudem kurzfristig bei Cyberangriffen, wie zuletzt bei der Überführung der Fachverfahren für das Verkehrswesen von Kunden der Südwestfalen-IT (SIT) in das Rechenzentrum der  regio iT nach dem Angriff auf die SIT. Darüber hinaus arbeiten wir mit Bund und Ländern zusammen, um Cyberangriffe präventiv zu verhindern und Notfallpläne zu entwickeln.

DEKOM: Inwieweit kann künstliche Intelligenz (KI) zur Verbesserung der IT-Sicherheit in Kommunen beitragen?

Marc Böttcher: KI spielt in der IT-Sicherheit eine zunehmend wichtige Rolle, allerdings weniger in den Fachverfahren selbst, sondern mehr in den IT-Abteilungen der Kommunen und Rechenzentren. KI kann helfen, Cyberangriffe frühzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren. In unseren Fachverfahren setzen wir KI ein, um Sachbearbeiter zu unterstützen und manuelle Prozesse teilweise zu automatisieren. Das verkürzt die Einarbeitungszeit neuer Mitarbeiter und hilft, neue gesetzliche Regelungen transparent in den Arbeitsalltag zu integrieren. Zudem werden wir zunehmend KI-gestützte Chatbots in unseren Online-Diensten nutzen, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu sowie die Durchführung von Verwaltungsleistungen zu erleichtern.

DEKOM: Sehen Sie Potenzial für den Einsatz smarter Analyse- und Automatisierungstools in kommunalen Verkehrssystemen?

Marc Böttcher: Absolut. Erste Ansätze sind bereits verfügbar, zum Beispiel bei der Fahrzeugzulassung. Wir kooperieren mit der roosi GmbH, um Kommunen erweiterte Statistik- und Analysemöglichkeiten bereitzustellen. Das umfasst sowohl die Analyse örtlicher Datenbanken als auch bereichsübergreifende Datenauswertungen zwischen verschiedenen Ämtern. Zudem eröffnet das Registermodernisierungsgesetz zukünftig neue Möglichkeiten, die allerdings von der Politik schneller umgesetzt werden müssen. Eine moderne, effiziente Verwaltung braucht smarte Technologien, um Prozesse zu vereinfachen und Abläufe zu beschleunigen.

DEKOM: Welche Herausforderungen sehen Sie bei der digitalen Transformation kommunaler Verwaltungen?

Marc Böttcher: Die Hauptaufgabe der Kommunalverwaltungen ist die Bereitstellung von Dienstleistungen für Bürger – nicht der Betrieb von Fachverfahren oder IT-Infrastrukturen. Deshalb sollten sich Kommunen auf ihre Kernaufgaben konzentrieren und IT-Dienstleistungen in zertifizierte, sicherheitsgeprüfte Rechenzentren auslagern. Die weitere und erfolgreiche Umsetzung des OZG gelingt nur, wenn Fach- und IT-Abteilungen eng zusammenarbeiten. Gleichzeitig sind die immer wieder aufkommenden Bestrebungen, kommunale Aufgaben zu zentralisieren oder auch zu privatisieren– beispielsweise im Kfz-Zulassungswesen – ambivalent zu bewerten. Solche Zentralisierungsbestrebungen gefährden die Bürgernähe, die schnellen Reaktionszeiten der Kommunen zum Wohle der Bürger sowie die IT-technische Abbildbarkeit von länderspezifischen und kommunalen Anforderungen und Regelungen.

DEKOM: Vielen Dank für das Gespräch!

Über die Telecomputer GmbH

Die Telecomputer GmbH mit rund 90 Beschäftigten an fünf Standorten in Deutschland ist Marktführer für Fachverfahren und Online-Dienste im Verkehrswesen und seit mehr als 45 Jahren erfahrener und zuverlässiger Partner für deutsche Kommunen. Mit innovativen Technologien und klarem Fokus auf die Anforderungen der öffentlichen Verwaltung bietet das Unternehmen seit Jahrzehnten leistungsfähige und sichere Lösungen. Als Teil der AKDB-Gruppe ist sie in ein starkes Netzwerk für die digitale Transformation von Verwaltung und Kommunen eingebunden.

Über die regio iT GmbH

Die regio iT GmbH ist als größter kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen der ideale Partner für öffentliche Auftraggeber. Sie bietet strategische und projektbezogene IT-Beratung, Integration, IT-Infrastruktur sowie Full-Service und beteiligt sich an zahlreichen Forschungs- und Entwicklungsprojekten sowie bundesweiten Initiativen zu neuen Technologien.

Über die KDO Service GmbH

Die KDO Service GmbH mit Sitz in Oldenburg ist der größte kommunale IT-Dienstleister in Niedersachsen und versteht sich als Wegbereiter und Wegbegleiter der Kommunen in die digitale Zukunft. Der Schwerpunkt liegt auf der Bereitstellung und dem Betrieb sicherer und innovativer IT-Lösungen für Kommunen.

Über die AKDB

Seit Gründung 1971 entwickelt die AKDB ein Komplettangebot an Lösungen für die Digitalisierung von Kommunen und öffentlichen Einrichtungen. Hierzu zählen Fachsoftware, IT-Sicherheit, Beratung, Schulung und eine umfassende Dienstleistungspalette. Zu den Kunden der AKDB gehören 5.000 Kommunen, Gemeinden, Städte, Landkreise, Bezirke sowie öffentliche Institutionen, Länder und der Bund. Die AKDB zählt im Unternehmensverbund über 1.500 Beschäftigte

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Deutschlands Leitmesse rund um Glasfaserausbau und Digitalisierung findet in diesem Jahr am 2. und 3. April 2025 erstmals in der Messe Frankfurt am Main statt. Mehr als 250 nationale und internationale Aussteller präsentieren auf den fiberdays 25 ihre Produkte und Dienstleistungen und bieten Fachbesuchern Gelegenheit, sich kompakt über die neuesten Entwicklungen zu informieren. Im Mittelpunkt stehen neueste Entwicklungen rund um den Glasfaserausbau, smarte Infrastrukturen und digitale Verwaltungsprozesse. Unter den Ausstellern ist in diesem Jahr auch wieder EBERO FAB, einer der führenden Anbieter im Bereich Infrastrukturausstattung für den Breitbandausbau. In Halle 3.1, Stand N9 präsentiert das Unternehmen gemeinsam mit seinem Partner eks Engel FOS GmbH & Co. KG ein umfassendes Portfolio – von passiven Glasfaserkomponenten bis hin zu innovativen Systemlösungen für zukunftssichere Netze. EBERO FAB zeigt dabei erstmals ausschließlich Produkte aus eigener Fertigung, darunter zahlreiche Neuheiten, die den Netzausbau effizienter, langlebiger und wirtschaftlicher machen. Mit langjähriger Erfahrung, hoher Lagerverfügbarkeit und durchdachten Komplettlösungen unterstützt EBERO FAB Netzbetreiber, Bauunternehmen und Kommunen bei der Planung und Umsetzung leistungsfähiger Glasfaserinfrastrukturen – von der Ortsvernetzung bis in die Gebäude. Gerade für Kommunen, die den eigenwirtschaftlichen oder geförderten Ausbau aktiv mitgestalten, bietet EBERO FAB konkrete Unterstützung – von der Materialversorgung bis zur technischen Beratung. So wird kommunale Daseinsvorsorge zukunftssicher und digital. Zudem ist EBERO FAB Sponsor für eine besondere Premiere: Im Rahmen der Fiberdays 25 wird der Fibercup – die erste deutsche Spleißmeisterschaft ausgetragen. Hier geht es um Präzision und Technik. Die besten Profis der Branche messen sich im Glasfaser-Spleißen – dabei wird der EBERO FAB Crimpspleißschutz eingesetzt.   Präsentiert wird die Fachmesse vom Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) e.V. Offiziell eröffnet werden die fiberdays 25 am 2. April durch die Hessische Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus. (DEKOM, 24.03.2025) Ganzer Artikel hier…

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Der Glasfaserausbau in Deutschland kommt nur schleppend voran. Bei Betrachtung der verschiedenen Ausbaustufen war Mitte 2024 lediglich bei 43 Prozent der Haushalte ein Glasfaseranschluss an der Grundstücksgrenze verlegt (sogenannte Homes Passed), 23 Prozent der Haushalte waren an Glasfasernetze angeschlossen (Homes Connected) und nur elf Prozent hatten einen Anschluss aktiviert (Homes Activated). Woran das aus Sicht der Telekommunikationsanbieter liegt und welche Lösungsansätze gegensteuern könnten, untersucht eine aktuelle Analyse des Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmens PwC Deutschland. Die größte Herausforderung liegt demnach in komplexen und langwierigen Genehmigungsverfahren. Weiterhin werden fehlende Fachkräfte, hohe Ausbaukosten, der Wettbewerb um die Gebiete sowie Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit Bau- und Generalunternehmen als relevante Herausforderungen betrachtet. Im internationalen Vergleich hängt Deutschland im Glasfaserausbau hinterher. So lag im September 2023 die durchschnittliche Ausbauquote von Homes Passed in der EU und dem Vereinigten Königreich bei 64,5 Prozent der Haushalte, während diese Quote in Deutschland bei 40 Prozent lag. Der langsame Glasfaserausbau kann für den Wirtschaftsstandort Deutschland zu einem ernsthaften Problem werden. Eine moderne, digitale Infrastruktur ist ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Mit dem kontinuierlich wachsenden Datenverbrauch wird sich dieses Problem in den kommenden Jahren noch verstärken. „Wir müssen heute den Glasfaserausbau beschleunigen, um morgen nicht in Engpässe zu laufen. Aktuell decken alte Netze häufig noch den Bedarf. Der Datenverbrauch wird sich aber in Zukunft alle drei Jahre verdoppeln und der Bau von physischer Infrastruktur benötigt viel Zeit und damit einen entsprechenden Vorlauf.“ Michael Driemeyer, Director bei PwC Deutschland. Als größte Herausforderung sehen Telekommunikationsunternehmen aktuell die Komplexität und Dauer von Genehmigungsverfahren für Glasfaserprojekte. Die Anträge landen in überarbeiteten Abteilungen. Die Regelungen unterscheiden sich nicht nur zwischen den Bundesländern, sondern teilweise auch zwischen benachbarten Kreisen. Selbst für einzelne Straßenzüge sind kleinteilige Genehmigungen erforderlich. Und dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um eine Verlegung von hundert Metern oder mehreren Kilometern handelt. Um die aktuelle Situation zu verbessern, sollten behördliche Strukturen optimiert und die Gebietsfreigaben neu geregelt werden. Die Freigabe ganzer Ausbaugebiete statt einzelner Trassen würde den Genehmigungsaufwand verringern. Kleine Projekte könnten von Genehmigungsverfahren freigestellt werden. Die Klassifizierung des Glasfaserausbaus als „überragendes öffentliches Interesse“ könnte den Ausbau weiter beschleunigen. Einige dieser Lösungsansätze waren im Entwurf des Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetzes (TK-NABEG) adressiert Es weist jedoch laut Branchenexperten noch einige Schwachstellen auf. Es fehlen spezifische Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus, und die ungleiche Behandlung von Festnetz- und Mobilfunkausbau wird kritisiert. Weiterhin stellt die Zusammenarbeit mit Bau- und Generalunternehmen sowie der Fachkräftemangel Probleme für die Telekommunikationsanbieter dar. Kurzfristige Einzelverträge erschweren den Aufbau langfristiger Beziehungen und eine zuverlässige Planung. In vielen Fällen ist die Qualität der Umsetzung unzureichend. Aufwendige und kostspielige Nachbesserungsarbeiten sind die Folge. Manche Marktteilnehmer haben bereits eigene Teams zur Bauüberwachung aufgebaut, beteiligen sich an Tiefbauunternehmen oder haben sogar eigene gegründet. Die Qualität der Planung und Bauleitung hat maßgeblichen Einfluss auf den reibungslosen Verlauf eines Glasfaserprojekts. Hier herrscht ein eklatanter Mangel an qualifizierten Fachkräften. Um den Bedarf an Mitarbeitenden zu decken, entwickeln die Unternehmen unter anderem eigene Ausbildungsprogramme und kooperieren mit Bildungseinrichtungen. Im Bereich der Planung wird zudem vermehrt künstliche Intelligenz eingesetzt. Die Infrastruktur ist hierzulande durch zwei alte Netze geprägt: (V)DSL und HFC. Die DSL-Abdeckung, die auf dem kupferbasierten Telefonnetz aufbaut, liegt bei 95 Prozent. Die Abdeckung mit dem „Kabelinternet“ HFC beträgt 60 Prozent. Für Anwendungen des alltäglichen Bedarfs sind die Geschwindigkeiten der aktuellen Netze in den meisten Fällen noch ausreichend hoch. Dieser Umstand erschwert den Vertrieb neuer, zukunftsweisender Glasfaseranschlüsse. „Glasfaser hat in Deutschland ein Imageproblem. Dabei ist die Infrastruktur mittelfristig unverzichtbar und die Telekommunikationsanbieter haben gute Argumente für ihren Vertrieb – die Hausanschlüsse sind in der Regel kostenlos, die Netze sind stabiler, haben geringere Latenzen und höhere Upload-Geschwindigkeit. Es bedarf einer gemeinsamen Anstrengung der Telekommunikationsbranche, um ihre Wahrnehmung in der Bevölkerung zu verbessern und die Vorteile klar und verständlich zu kommunizieren.“ Michael Driemeyer, Director bei PwC Deutschland.  (PwC, 12.03.2025) Ganzer Artikel hier…

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Rund ein Jahr nach Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes zeigt eine Umfrage des Fraunhofer-Exzellenzclusters »Integrierte Energiesysteme« (CINES), wie Kommunen und Stadtwerke in Deutschland die Herausforderung einschätzen. Gerade die Verfügbarkeit qualifizierten Personals sowie die Kommunikation zwischen lokalen Stakeholdern bewerten sie als kritische Faktoren. In der nicht-repräsentativen Umfrage befragten die Forschenden insgesamt 267 kommunale Akteure unter anderem zu Erfolgsfaktoren und Herausforderungen bei der Wärmeplanung sowie zu der Umsetzung der geplanten Maßnahmen. „Seit die Wärmeplanung zum 1. Januar 2024 zur kommunalen Pflichtaufgabe wurde, stehen viele Kommunen vor einer großen Herausforderung.“, erklärt Studienleiterin Dr. Anna Billerbeck den Hintergrund der Umfrage. „Mit einem Stimmungsbild aus der Praxis wollten wir genauer erfahren, wo konkret die Kommunen mehr Unterstützung gebrauchen können.“ Das Fraunhofer-Team wählte eine Reihe von Aspekten der Wärmeplanung aus und fragte die Teilnehmenden, für wie wichtig sie diese für eine erfolgreiche Wärmeplanung halten. Anschließend bewerteten die Befragten dieselben Aspekte dahingehend, wie herausfordernd sie ihrer Ansicht nach sind. Das Ergebnis der Befragung werteten die Forschenden auf einer zweidimensionalen Matrix aus, um so besonders kritische Themen zu identifizieren. Bei der kommunalen Wärmeplanung zeigte sich deutlich, dass die Verfügbarkeit von ausreichend qualifiziertem Personal sowohl als sehr wichtig als auch besonders herausfordernd wahrgenommen wird. Ähnlich bewerteten die Befragten auch die ausreichende finanzielle Förderung sowie die Verfügbarkeit von Daten, die als Grundlage für die Wärmeplanung notwendig sind. Als wichtig, aber weniger herausfordernd bewerteten die Befragten hingegen die Verfügbarkeit von Leitfäden und den Austausch mit anderen Gemeinden. „Hier macht sich das reichhaltige Informations- und Vernetzungsangebot durch Verbände und Energieagenturen bemerkbar.“, so Billerbeck. Als besonders kritisch im Bereich der prozessbezogenen Herausforderungen stellten sich die Kommunikation zwischen den beteiligten Akteuren sowie die Erarbeitung eines gemeinsamen Zielbildes durch selbige heraus. „Die lokalen Stakeholder für die Wärmeplanung zu aktivieren und ihre bisweilen widersprüchlichen Interessen zu moderieren, erweist sich als nach wie vor anspruchsvolle Aufgabe in der kommunalen Wärmeplanung“ stellt Billerbeck fest. Unterschiedliche Perspektiven unter den beteiligten Akteuren äußern sich auch im Ergebnis der Umfrage: So verglichen die Forschenden das Antwortverhalten von Beschäftigten der kommunalen Verwaltung mit Mitarbeitenden von Stadtwerken und Netzbetreibern. Dabei wird deutlich, dass die Angehörigen der Kommune die Wichtigkeit der abgefragten Aspekte regelmäßig höher bewerten, während ihre Kolleginnen und Kollegen aus den Stadtwerken die Herausforderungen stärker betonten. Hier zeige sich, dass die Verantwortlichen für die Planung einen anderen Blick haben als diejenigen, die den Plan umsetzen müssen, erklärt Billerbeck. „Ein Spannungsfeld, welches in Hinblick auf die Umsetzung der Planung moderiert werden sollte.“ Die Forschenden von Fraunhofer CINES fragten zudem, welche Maßnahmen aus der kommunalen Wärmeplanung bereits umgesetzt werden, sofern diese schon vorliegt. Dabei zeigte sich eine klare Präferenz für Maßnahmen mit Bezug zu Wärmenetzen. So antworteten 20 Prozent der Befragten, dass Machbarkeitsstudien für Wärmenetze umgesetzt würden, gefolgt von 16 Prozent beim Ausbau oder der Verdichtung bestehender Wärmenetze und der erneuerbaren Wärmeerzeugung in Wärmenetzen (14 Prozent). Deutlich weniger Befragte gaben an, gebäudebezogene Maßnahmen wie Sanierung (9 Prozent) oder Heizungsumbauten (8 Prozent) umzusetzen. Die Gasnetze – für viele Stadtwerke ein wichtiges Asset – spielen in der Umsetzung bisher kaum eine Rolle. Nur ein kleiner Teil von zusammen rund 4 Prozent der Befragten beschäftigen sich mit Machbarkeitsstudien und der Umstellung von Gasnetzen auf Wasserstoff. (Fraunhofer-CINES, 14.03.2025) Ganzer Artikel hier…

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Seit dem 1. Januar 2024 sind alle deutschen Kommunen gesetzlich verpflichtet, eine Wärmeplanung zu erstellen. Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) markiert einen Meilenstein auf dem Weg zur Klimaneutralität und soll die kommunale Wärmeplanung als zentrale Orientierungshilfe für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Energieversorger etablieren. Ziel ist es, bis 2045 die gesamte Wärmeversorgung – sowohl zentral über Wärmenetze als auch individuell im Heizungskeller – auf erneuerbare Energien umzustellen. Viele Städte arbeiten bereits mit Hochdruck daran und kämpfen gleichzeitig mit Fachkräftemangel, Kosten und hoher Arbeitsbelastung. Am Rande der internationalen Leitmesse für Wasser, Wärme und Luft – ISH in Frankfurt a. M. zog Frederic Leers, Leiter Kommunikation beim Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), im DEKOM-Gespräch eine eher gemischte Bilanz.

DEKOM: Herr Leers, wie bewerten Sie den aktuellen Stand der Wärmeplanung in Deutschland?

Aktuell sind bereits mehr als ein Drittel der deutschen Kommunen mit der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) befasst. Das strategische Planungsinstrument ist für knapp 11.000 Städte und Gemeinden verpflichtend und soll kommunalpolitischen Entscheidern, Bürgern und der Wirtschaft Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, wie künftig die Wärmeversorgung klimaneutral organisiert werden kann. Rechtlich verbindlich ist die KWP bis zu den ggf. nachfolgenden Beschlüssen nicht. Einerseits bedeutet dies, das moderne Heizungs- und Ofensysteme nach wie vor vom Handwerk verbaut werden dürfen, andererseits können von den Kommunen auch ihre Nah- und Fernwärmepläne weiterverfolgt werden. Bezogen auf den Absatz von dezentralen Lösungen stellen wir fest, dass sich die Verbraucher mit Investitionen in Erwartung einer möglichen Nah- oder Fernwärmelösung zurückhalten.  

DEKOM: Welche Erwartungen hat der BDH an die neue Bundesregierung an die Wärmewende vor Ort?

Im Kontext der Kommunalen Wärmeplanung sind bei den Bürgerinnen und Bürgern falsche Erwartungshaltungen geweckt worden. Die kommunale Wärmeplanung führt zu einer Investitionszurückhaltung der Haushalte, wodurch sich die Modernisierung des Heizungsbestandes im Jahr 2024 deutlich abgekühlt hat. Es gilt, diese Zurückhaltung zeitnah aufzulösen. Wir fordern u.a. die verpflichtende frühzeitige Ausweisung von Gebieten, in denen absehbar keine Fern- und Nahwärme entstehen werden. Ferner muss für die Verbraucher die Wahlfreiheit Die Menschen sollen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben das für sie individuell passende Heizsystem auswählen können. Dabei ist auf Anschluss- und Benutzungszwänge zu verzichten, da es sich bei Wärmenetzen um netzgebundene Monopole handelt, die bis heute unreguliert sind.

DEKOM: Welche Rolle spielt die Digitalisierung bei der Wärmeplanung?

Wir empfehlen den zeitnahen Roll-out von Smart Metern und die kurzfristige Einführung von flexiblen Tarifen (dynamische Strompreise) für Haushaltskunden. Die Flexibilitätspotenziale im Gebäudesektor sollten genutzt werden; sowohl nachfrageseitig (Wärmespeicher, Wärmepumpen, Wärmepumpen-Hybride) als auch angebotsseitig (Mikro- und Mini-KWK). (DEKOM/BDH, 24.03.2025) Mehr Infos hier…

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„Borkum geht mit gutem Beispiel voran“, sagt Olaf Behrendt, Key-Account-Manager der energielenker Gruppe. „Obwohl die Insel nach dem niedersächsischen Klimaschutzgesetz bislang nicht zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet ist, formuliert man hier ambitionierte Klimaziele und setzt die nötigen Maßnahmen in die Tat um.“ Neben dem Willen zur Klimawende ist das Engagement der Insulaner auch auf den Tourismus als wichtigste Einnahmequelle der Insel zurückzuführen. Eine klimaneutrale und langfristig kostengünstigere Wärmeversorgung sichert den Bäderbetrieb auf der Insel und bildet somit die Grundlage für einen nachhaltig ausgerichteten Tourismus als wichtigen Standortfaktor. Die Insel Borkum hat sich das Ziel gesetzt, die Anliegen „klimaneutrale Insel“ und „qualitative Tourismusentwicklung“ gemeinsam und nachhaltig zu verwirklichen. Bislang ist die Wärmeversorgung auf Borkum überwiegend erdgasbasiert. In Zusammenarbeit mit energielenker entsteht in den nächsten Monaten ein kommunaler Wärmeplan, der die strategische Grundlage für die lokale Wärmewende darstellt. Dabei handelt es sich um ein interdisziplinäres Projekt, das auch bereits erarbeitete und teils schon umgesetzte Maßnahmen zur Wärmewende integriert, von denen bereits einige auf Borkum angestoßen wurden. Noch innerhalb von 2025 soll der Wegweiser für die klimaneutrale Wärmeversorgung vorgestellt werden. Auf die Beteiligung der Borkumerinnen und Borkumer legt die Kommune bei allen Aktivitäten zur Klimawende großen Wert. „Echte Veränderung lässt sich nicht ‚von oben‘ diktieren. Stattdessen möchten wir die Menschen mitnehmen und ihnen aufzeigen, wie sie profitieren können“, betont Axel Held, Geschäftsführer der Nordseeheilbad Borkum GmbH.  Anfang Februar ist die Zusammenarbeit von energielenker und der Insel mit einem Auftakttermin und einer Ortsbegehung gestartet. Dabei wurden die Ausgangssituation auf der Insel und die Stadtstruktur betrachtet sowie bestehende Heizzentralen und bereits umgesetzte Modellprojekte wie ein Wärmetauscher im Borkumer Hafenbecken begutachtet. Bei der Analyse ergaben sich erste zu berücksichtigende Erkenntnisse etwa zum Wärmeprofil der Insel, das sich von den üblichen Profilen kleinerer Städte unterscheidet: Speziell im Sommer besteht durch die vielen Badegäste ein besonders hoher Warmwasserbedarf. Mögliche Lösungsansätze, um die Wärmeerzeugung auf der Insel Borkum zukünftig klimaneutral zu gestalten, könnte die Nutzung der Wärme des Nordseewassers und die verstärkte Fokussierung auf Geothermie sein. Zu diesem Zweck sind Bohrungen bis 3.700 Metern angedacht, um in Temperaturbereiche von 120 bis 130 Grad Celsius vorzustoßen. Im weiteren Projektverlauf erstellt energielenker die kommunale Wärmeplanung Borkums in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Borkum, den Stadtwerken Borkum und weiteren Akteuren der Nordseeheilbad Borkum GmbH. Regelmäßig sind Termine zur Abstimmung und Überwachung des Fortschritts geplant. Dazu kommen Workshops, weitere Vor-Ort-Termine mit den energielenker-Experten sowie eine Bürgerveranstaltung, die voraussichtlich im Spätsommer 2025 stattfinden wird. Darüber hinaus wurde die Bildung eines Lenkungskreises vereinbart, der den Projektverlauf im Blick behält. Borkum verfolgt mit dem „Projekt Borkum 2030“ seit 2015 die Vision „Emissionslose Insel“ und will im Jahre 2030 die lebenswerteste und touristisch attraktivste ostfriesische Insel sein, die die höchste Lebens- und Urlaubsqualität an der Nordseeküste bietet.

Über energielenker

Die energielenker Gruppe wurde 2012 gegründet und hat als Energiedienstleister im Kontext der Energiewende bereits 700 Kunden bei rund 1.750 Projekten in den Themenfeldern Energie, Gebäude, Mobilität, Umwelt sowie digitale Transformation begleitet. Über alle Unternehmensbereiche hinweg sind bundesweit über 350 Mitarbeitende tätig. (Stadt Borkum, 17.03.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die Thüringer Genossenschaft EnergieWerkStadt unterstützt als Planungs- und Beratungsbüro Kommunen bei der Entwicklung nachhaltiger Energiekonzepte, oft mit dem Schwerpunkt der Wärmeversorgung. Die Planer begleiteten Kommunen durch den gesamten Prozess – von der Bestandsanalyse über die Identifikation erneuerbarer Energiequellen bis hin zur Umsetzung konkreter Maßnahmen. Dabei hilft die EnergieWerkStadt nicht nur bei technischen Lösungen wie Wärmenetzen, Geo- oder Solarthermie, sondern auch bei der Nutzung von Förderprogrammen und der Kommunikation mit Bürgern. Im Interview sprechen EnergieWerkStadt Vorstand Dr. Kersten Roselt und Klimaschutzexperte Jonas Rönnefarth über die Herausforderungen der Wärmeplanung im ländlichen Raum.

DEKOM: Dr. Roselt, Herr Rönnefarth, die EnergieWerkStadt unterstützt Kommunen bei der Wärmeplanung. Was genau umfasst Ihre Arbeit?

Dr. Kersten Roselt: Wir begleiten insbesondere kleinere und mittlere Kommunen dabei, ihre energetische Transformation nachhaltig und zukunftssicher aufzustellen. Der Schwerpunkt liegt darauf, Prozesse anzuschieben, die sich in den Gemeinden verstetigen können. Dazu analysieren wir die bestehenden Infrastrukturen, den Wärmebedarf und die verfügbaren erneuerbaren Energiequellen vor Ort. Auf dieser Basis entwickeln wir Strategien für eine klimaneutrale Energieversorgung – etwa durch Wärmenetze, Solarthermie oder Biomasse.

Jonas Rönnefarth: Dabei geht es nicht nur um technische Lösungen. Ein wichtiger Teil unserer Arbeit ist der Dialog mit Bürgern, Unternehmen und Versorgern, mit dem Ziel die Energiewende regional zu verankern und die Identifikation zu stärken. Zudem unterstützen wir Kommunen in der komplexen Förderlandschaft zu navigieren. Auch die kommunale Wärmeplanung ist immer ein Zusammenspiel aus Technik, Finanzierung und Kommunikation.

DEKOM: Sie arbeiten unter anderem mit Kommunen im Kyffhäuserkreis zusammen. Welche besonderen Herausforderungen gibt es in ländlichen Regionen? Man könnte ja vermuten, dass es dort aufgrund des Platzangebots einfacher ist als in Städten.

Dr. Kersten Roselt: Der verfügbare Platz kann tatsächlich ein Vorteil sein, etwa wenn es um Solarthermieanlagen, Geothermiesondenfelder oder Biomasse geht. Aber ländliche Wärmeplanung bringt auch spezielle Herausforderungen mit sich: Die Bevölkerung ist oft verstreut, was zentrale Lösungen wie Wärmenetze erschwert. Zudem sind viele Gebäude nicht für moderne Heizsysteme optimiert, und die Eigentümerstruktur – viele ältere Höfe oder Einfamilienhäuser – macht die Umstellung auf neue Systeme oft komplizierter als in urbanen Gebieten.

Jonas Rönnefarth: Hinzu kommt, dass viele kleine Kommunen mit begrenzten personellen Ressourcen arbeiten. Es fehlt oft an Fachpersonal, das sich intensiv mit der Wärmeplanung auseinandersetzen kann. Wir unterstützen Kommunen daher nicht nur bei der Erstellung des Kommunalen Wärmeplans, sondern auch darüber hinaus in der Umsetzung. Toll im ländlichen Raum ist die Verbundenheit der Bevölkerung untereinander und mit der Region, zudem die geringere Bürokratie aufgrund kleinerer Verwaltungen. Das erleichtert die Umsetzung der Energiewende durch die Menschen vor Ort – ein Schlüsselfaktor!  

DEKOM: Wie reagieren die Bürger auf diese Planungen? Gerade in Thüringen gibt es ja Vorbehalte gegenüber der Energiewende, wenn man sich Wahlergebnisse anschaut.

Dr. Kersten Roselt: Die Reaktionen sind gemischt. Viele Menschen sind durchaus offen für nachhaltige erneuerbare Energieversorgung, wenn sie erkennen, dass sie langfristig Kosten spart und Versorgungssicherheit bietet. Skepsis entsteht oft, wenn die Maßnahmen als von oben diktiert empfunden werden oder wenn die Kostenfrage ungeklärt ist.

Jonas Rönnefarth: Unser Ansatz ist daher, frühzeitig in den Dialog mit den Bürgern zu treten. Wenn sie verstehen, warum z.B. eine Wärmewende notwendig ist und welche Vorteile sie bringt, steigt die Akzeptanz deutlich. Es ist wichtig, realistische Alternativen aufzuzeigen, transparent über Kosten zu sprechen und pragmatische Lösungen anzubieten. Wenn die Energiewende als Chance begriffen wird – nachhaltig, selbstbestimmt und regional verankert – dann bietet die Umsetzung enorme Potenziale.

DEKOM: Sie haben mehrfach betont, dass Förderprogramme für Kommunen eine wichtige Rolle spielen. Nun gibt es Änderungen bei der Förderung der Integrierten energetischen Quartierskonzepte. Was bedeutet das für Ihre Arbeit?

Dr. Kersten Roselt: Die bisherige Förderung von Quartierskonzepten war ein wichtiges Instrument, gerade für Dörfer, um Transformationsprojekte in Gang zu bringen. Der unangekündigte Abbruch der Förderung KfW 432 war daher für viele eine Katastrophe. Es fehlt eine klare Perspektive für eine langfristige, verlässliche Unterstützung. Gerade für kleinere Städte und Gemeinden, die auf externe Expertise angewiesen sind, kann das zum Problem werden. Wir setzen uns vehement dafür ein, dass mit der Aufnahme des Klimaschutzes ins Grundgesetz die Förderung „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432) wieder aufgenommen wird.

Jonas Rönnefarth: Auch die Kommunale Wärmeplanung ist eine langfristige Aufgabe. Wenn Förderstrukturen für deren Umsetzung kurzfristig geändert oder reduziert werden, führt das zu Unsicherheit – sowohl bei den Kommunen als auch bei den Fachplanern. Wir brauchen hier eine stabile Förderkulisse, damit Kommunen verlässlich planen können und nicht von Jahr zu Jahr auf neue Programme hoffen müssen.

DEKOM: Welche Empfehlungen haben Sie für Bürgermeister ländlicher Kommunen, die sich mit der Wärmeplanung noch schwertun?

Dr. Kersten Roselt: Mein wichtigster Rat ist: Fangen Sie an! Der erste Schritt muss nicht gleich ein fertiges Konzept sein. Eine Bestandsaufnahme, ein Austausch mit anderen Kommunen oder eine Machbarkeitsstudie können wertvolle Startpunkte sein. Und nutzen Sie die verfügbaren Förderprogramme – es gibt viele Unterstützungsangebote auch in den Ländern, gerade für kleinere Kommunen.

Jonas Rönnefarth: Und holen Sie frühzeitig Bürger und lokale Akteure mit ins Boot. Wärmeplanung ist kein reines Verwaltungsthema, sondern betrifft alle vor Ort. Transparenz und Beteiligung sind der Schlüssel zum Erfolg. Kommunen, die frühzeitig informieren und Dialogformate anbieten, haben deutlich bessere Chancen, dass ihre Wärmeprojekte auf Akzeptanz stoßen.

DEKOM: Vielen Dank für das Gespräch

Über die EnergieWerkStadt® eG Die Thüringer Genossenschaft EnergieWerkStadt ist ein interdisziplinäres Team aus Energiefachleuten, Stadtplanern, Architekten, Ökologen und Geologen, Klimaschützern, Mobilitätsfachleuten und Softwareentwicklern. Die EnergieWerkStadt bietet Lösungen für eine Vielzahl von Anwendergruppen. Von der energetischen Sanierung und Klimaanpassung einzelner Gebäude und Industriekomplexe über Freiflächenentwicklung bis hin zu komplexen Quartieren finden wir für Sie Lösungen zur Dekarbonisierung und nachhaltigen Transformation, erarbeiten Finanzierungspläne und erstellen Versorgungskonzepte – alles mit der größtmöglichen Ressourcenschonung. (DEKOM, 24.03.2025) Mehr zur Energie-Werk-Stadt hier…

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In den nächsten 20 Jahren muss die kommunale Wasserwirtschaft in Deutschland 800 Milliarden Euro investieren, um die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in der gewohnten Qualität und Sicherheit am Laufen zu halten. Das geht aus einer Studie im Auftrag des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) hervor. Der VKU vertritt etwa 90 Prozent der Wasserversorger und 45 Prozent der Abwasserentsorger im Land. Bereits heute investiert die Branche jährlich 10 Milliarden Euro, um ihre Netze und Anlagen zu erhalten und an den Klimawandel anzupassen. Die Studie zeigt jedoch, dass die Investitionen auf durchschnittlich 40 Milliarden Euro pro Jahr steigen müssen, um zukünftige Herausforderungen zu meistern. Bis 2045 ergibt sich daraus eine Gesamtsumme von 800 Milliarden Euro, wobei etwa 65 Prozent auf die Abwasserentsorgung und 35 Prozent auf die Trinkwasserversorgung entfallen. Die Gründe für den steigenden Investitionsbedarf: Die Infrastrukturen kommen vielfach an das Ende ihrer Nutzungsdauer und müssen gleichzeitig an die Herausforderungen des Klimawandels angepasst werden. Deswegen kommt die Wasserwirtschaft jetzt in einen zweiten Investitionszyklus. Die Wasserwirtschaft plant die Erneuerung und Instandhaltung ihrer Systeme langfristig. Dabei muss sie gleichzeitig die Veränderungen der klimatischen Rahmenbedingungen berücksichtigen und die Infrastrukturen für länger anhaltende Trockenphasen und häufigere Starkregenereignisse anpassen. Beides geht Hand in Hand und lässt sich häufig nicht trennscharf voneinander abgrenzen. Die Gutachter schätzen die zusätzlichen Investitionskosten dennoch allein für die beschleunigten Anpassungen an den Klimawandel auf 10 bis 15 Prozent der Gesamtsumme von 800 Milliarden Euro. Die Investitionen werden sich auch auf die Entgelte für Bürger und Wirtschaft auswirken. Theoretisch bedeutet dies einen Investitionsbedarf von 10.000 Euro pro Kopf in den nächsten 20 Jahren. Allerdings werden die Kosten über die Nutzungsdauer der Anlagen und Netze abgeschrieben und von allen Nutzern der Infrastruktur getragen, sodass die Kunden jährlich nur einen Teil der Investitionen tragen. Um diese Herausforderungen zu meistern, fordert VKU-Vizepräsident Karsten Specht: „Wer über ein Sondervermögen für Investitionen in öffentliche Infrastrukturen spricht, der muss dabei auch Wasser und Abwasser berücksichtigen. Die Wasserver- und Abwasserentsorgung sind grundsätzlich nutzerfinanzierte Leistungen der Daseinsvorsorge. Das prognostizierte Investitionsvolumen von 800 Milliarden Euro wird aber nicht allein durch die Kunden zu stemmen sein. Deswegen muss ein Sondervermögen auch für Investitionen in die Wasser- und Abwasserinfrastruktur zur Verfügung stehen.“ Und weiter: „Bund und Länder sind nicht nur aufgerufen, passgenaue Förderinstrumente bereitzustellen, sondern auch kostendämpfende Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören unter anderem die europarechtlich mögliche Absenkung der Mehrwertsteuer für Trinkwasser, die Rückführung von Wasserentnahmeentgelten und Abwasserabgaben in die Infrastruktur, die Etablierung der Herstellerverantwortung im Bereich der Trinkwasserversorgung sowie eine Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.“ (VKU, 10.03.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die prominenten Cyberangriffe auf den Landkreis Anhalt-Bitterfeld (2021) und die Südwestfalen-IT (2023) verdeutlichen die dramatischen Folgen von IT-Sicherheitslücken in der öffentlichen Verwaltung. Neben den beachtlichen finanziellen Schäden zeigen diese Vorfälle vor allem auch, wie tiefgreifend und langwierig die Folgen erfolgreicher Cyberattacken sein können. Im Juli 2021 wurde der Landkreis Anhalt-Bitterfeld durch einen Ransomware-Angriff lahmgelegt. Die IT-Infrastruktur war über Monate hinweg außer Betrieb, was zur Ausrufung des Katastrophenfalls führte. Sozialleistungen konnten nicht ausgezahlt, wichtige Verwaltungsprozesse wie Bau-genehmigungen oder die Ausstellung von Aufenthaltsdokumenten nicht durchgeführt werden. Der Wiederaufbau dauerte über ein halbes Jahr und kostete rund 2,5 Millionen Euro. Besonders gravierend war der Verlust einer umfangreichen Umweltdatenbank, die bis heute nicht vollständig rekonstruiert werden konnte. Eine, sämtliche Einnahmeausfälle durch den Angriff berücksichtigende Gesamtschadenssumme kann hier, anders als beim Angriff auf den Kommunalen IT Dienstleister Südwestfalen IT – bislang noch gar nicht beziffert werden.  Der Angriff auf die Südwestfalen-IT im Oktober 2023 traf 72 Kommunen und beeinträchtigte Dienstleistungen für rund 1,6 Millionen Bürgerinnen und Bürger. Pass- und Zulassungsstellen sowie Bußgeldverfahren waren monatelang außer Betrieb. Der finanzielle Schaden belief sich auf mindestens 2,7 Millionen Euro – 1,9 Millionen Euro davon allein durch entgangene Bußgelder, weitere 170.000 Euro für ausgefallene Dienstleistungen wie z. B.  Wunschkennzeichen sowie 400.000 Euro zusätzliche Personalkosten. Die Wiederherstellung der Systeme kostete zudem allein nochmal rund 2,8 Millionen Euro und dauerte fast ein Jahr, was den Druck auf ohnehin knappe Ressourcen in den Verwaltungen noch erhöhte. Für das laufende Jahr hat Südwestfalen IT weitere 800.000 Euro für IT-Sicherheitsmaßnahmen eingeplant. Um die Kosten zu schultern, wurde die Verbandsabgabe für die Kommunen um einen Euro pro Einwohner erhöht. Noch schwerer wiegen die eingeschränkte Verfügbarkeit oder nicht zu tätigende Leistungen wie Onlinedienste oder z.B. Sozialleistungen, die daraus resultierenden Folgen sowie der Vertrauensverlust in die Verwaltung und nicht zuletzt die Belastung der Beschäftigten, betont Michael Rainer, Business Development Manager Public, beim renommierten deutschen Cybersecurity-Unternehmen Enginsight: „Neben den Kosten steht vor allem der Faktor Mensch im Vordergrund – und zwar sowohl die Bürgerinnen und Bürger – deren Vertrauen in die Verwaltung durch solche Ausfälle massiv beschädigt wird – als auch die häufig schon im Regelbetrieb unter knappen Ressourcen leidenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die den zusätzlichen Mehraufwand zu bewältigen haben. Deshalb braucht es den richtigen Rahmen, der nicht nur Prävention, sondern auch Resilienz gewährleistet. (DEKOM, 10.03.2025) Mehr Infos hier…

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Der Stichtag ist vorbei: Seit dem 17. Oktober 2024 gilt die überarbeitete NIS2-Richtlinie der EU. Unternehmen und Kommunen müssen sich auf verschärfte Sicherheitsanforderungen einstellen – mit erheblichen Konsequenzen für diejenigen, die die Umsetzung vernachlässigen. Doch die Realität zeigt: Viele Organisationen sind noch nicht ausreichend vorbereitet. Die neuen Vorgaben betreffen nicht mehr nur klassische KRITIS-Unternehmen, sondern eine viel breitere Palette an Branchen. IT-Sicherheitsmaßnahmen müssen dringend überprüft und auf den neuesten Stand gebracht werden. Behörden haben angekündigt, die Einhaltung der Vorschriften strenger zu kontrollieren und Verstöße konsequent zu ahnden. Die Anforderungen erfordern zeitnah folgende Maßnahmen:

  • Umfassende Risikoanalyse durchführen
  • Ermitteln Sie potenzielle Schwachstellen in Ihrer IT-Sicherheitsarchitektur und bewerten Sie die Risiken gezielt.
  • Erweiterte Schutzmaßnahmen implementieren
  • Von Incident Response über Zero-Trust-Architekturen bis hin zu modernisierten Notfallplänen – der Schutz muss auf allen Ebenen verstärkt werden.
  • Mitarbeitende regelmäßig schulen

Die Sensibilisierung für Cyberrisiken bleibt eine der wichtigsten Säulen der IT-Sicherheit. Nur wenn alle Beschäftigten verstehen, wie sie Bedrohungen erkennen und darauf reagieren, kann Ihr Unternehmen sich wirksam schützen.

Die ML-Gruppe bietet praxisnahe Schulungen, Beratungen und individuelle Sicherheitslösungen, um Unternehmen und Kommunen bestmöglich auf die Anforderungen von NIS2 vorzubereiten. Von der Risikoanalyse über die technische Absicherung bis hin zur Mitarbeiter-Sensibilisierung – mit maßgeschneiderten Services sorgt die ML-Gruppe für IT-Sicherheit auf höchstem Niveau. Deutschland hängt bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie ins nationale Recht noch hinterher. Während einige EU-Staaten bereits Gesetze verabschiedet haben, bleibt die Situation in Deutschland unsicher. Das Bundesministerium des Innern arbeitet an einer Neufassung des IT-Sicherheitsgesetzes, doch die finalen Regelungen lassen auf sich warten. Für Unternehmen bedeutet dies eine Herausforderung: Sie müssen sich bereits jetzt auf verschärfte Vorschriften vorbereiten, ohne absolute Klarheit über die konkreten Anforderungen in Deutschland zu haben. Unternehmen und Kommunen sollten nicht auf die endgültige gesetzliche Umsetzung warten, sondern jetzt handeln.  (ML, 10.03.2025) Ganzer Artikel hier…

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E.ON und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beschleunigen gemeinsam den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland. Bis zum zweiten Quartal des Jahres 2027 wird E.ON für die BImA 7000 neue Ladepunkte für Elektrofahrzeuge an Liegenschaften des Bundes aufbauen. Zu den Nutzern zählen etwa Bundesministerien, Forschungseinrichtungen des Bundes, die Bundesnetzagentur und die BImA selbst. Ziel ist es, die Bundeseinrichtungen bei der Elektrifizierung ihrer Fuhrparks zu unterstützen und gleichzeitig komfortable Ladelösungen für Mitarbeiter und Gäste bereitzustellen. Wie das gewährleistet werden soll, erklärt ein BImA Sprecher im DEKOM-Interview:

DEKOM: Seit 1. Januar ist das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) in Kraft, das den stellplatzanzahlabhängigen Ausbau der Ladeinfrastruktur bei nicht Wohngebäuden forcieren soll. Trägt dem der hier in Rede stehende Aufbau von 7.000 Ladepunkten bei Bundesimmobilien Rechnung?

BImA: Das im Jahr 2021 veröffentlichte GEIG zielt in §10 (Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen) auf die Verpflichtung des Eigentümers ab, „nach dem 1. Januar 2025 ein(en) Ladepunkt“ zu errichten. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) nimmt das GEIG zwar als Anlass, wird aber an ihren Liegenschaften zumeist mehr als einen Ladepunkt errichten, jeweils abhängig von den örtlichen Gegebenheiten.

DEKOM: Welche konkreten Ziele hat sich die BImA hinsichtlich des Anteils von Elektrofahrzeugen im Fuhrpark der Bundesbehörden bis zum Jahr 2030 gesetzt?  

BImA:Die BImA ist zwar Eigentümerin vieler Liegenschaften, auf denen sich Bundesbehörden befinden. Sie hat jedoch keinerlei Einfluss auf den Fuhrpark ihrer Nutzer, sodass wir hierzu keine Aussage treffen können.

DEKOM:Das intelligente Lade- und Lastmanagement soll Dienstfahrzeugen einen bevorzugten Zugang zu Ladesäulen ermöglichen. Wie stellt die BImA sicher, dass dieses System transparent und fair für alle Nutzergruppen (z.B. Mitarbeiter, Gäste) ist, und welche Mechanismen gibt es, um potenzielle Konflikte bei der Nutzung der Ladeinfrastruktur zu lösen?

BImA:Das Lademanagement wird so ausgestaltet sein, dass bei Bedarf die Verwendergruppe der Dienstfahrzeuge priorisiert laden kann, jedoch auch die anderen Verwendergruppen mit voraussichtlich gedrosselter Geschwindigkeit laden können. Die Entscheidung über ein solches Lademanagement obliegt dem Nutzer der Liegenschaft, nicht der BImA. Dieser ist entsprechend auch für die Lösung etwaiger Konflikte zuständig.

DEKOM: Die BImA hat einen großen Bedarf an Ladesäulen für den Fuhrpark ihrer Nutzer angemeldet. Welche Kriterien wurden bei der Auswahl der Standorte für die 7.000 Ladepunkte berücksichtigt, und wie plant die BImA, den Bedarf an Ladeinfrastruktur in Zukunft zu decken, insbesondere im Hinblick auf neue Technologien wie bidirektionales Laden oder induktives Laden?

BImA:Die BImA vergibt die 7.000 Ladepunkte anhand der Bedarfe ihrer Nutzer sowie anhand der durch die Verteilnetzbetreiber gemachten Vorgaben. Sollten sich die Bedürfnisse unserer Nutzer erhöhen und/ oder neue Technologien flächendeckend zugelassen und von unseren Nutzern erfragt werden, wird sich die BImA dieser Technologien selbstverständlich annehmen und voraussichtlich in weiteren Tranchen vergeben. (DEKOM/BImA/ EM-NRW, 10.03.2025) Mehr Infos hier…

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Die Stadtwerke-Kooperation Trianel startet ein neues Partnernetzwerk, in dem der gemeinsame Wissensaufbau rund um Innovationen und Zukunftsthemen im Fokus steht. Ziel von „Trianel Connect“ ist es, Stadtwerke, Politik und Start-ups an einen Tisch zu bringen und gemeinsam Lösungen für die Herausforderungen der Energiewende zu entwickeln. Neun Stadtwerke und Regionalversorger haben sich dem neuen Netzwerk bereits angeschlossen. Über das neue Angebot der Stadtwerkekooperation haben wir uns mit Sven Becker, Sprecher der Geschäftsführung der Trianel GmbH, unterhalten:

DEKOM: Mit Trianel Connect haben Sie ein neues Partnernetzwerk ins Leben gerufen. An wen richtet sich das Netzwerk primär?

Sven Becker: Trianel Connect adressiert primär Stadtwerke, die die Energiewende als Chance verstehen und neue Geschäftsfelder für sich erschließen möchten. Das Beobachten von Markttrends und neuer Technologien sowie deren strategische Bewertung kann im Tagesgeschäft der Stadtwerke untergehen – es fehlen oft die personellen und zeitlichen Ressourcen. Hierfür haben wir bereits 2012 das Trianel Trendscouting ins Leben gerufen, das für unsere Gesellschafter Zukunftsthemen analysiert und die agile Zusammenarbeit fördert. Nun bieten wir unseren neuen Partnern mit Trianel Connect eine Wissensplattform an, in der wir die Erkenntnisse unseres Trianel Trendscoutings teilen sowie den Erfahrungsaustausch untereinander und mit unseren Gesellschaftern anstoßen und moderieren. Im Mittelpunkt steht dabei der kreative Austausch zwischen den Connect Partnern und Trianel, damit wir gemeinsam optimale Lösungen entwickeln.

DEKOM: Das Trendscouting-Team von Trianel Connect soll technologische, gesellschaftliche und energiepolitische Entwicklungen analysieren und Handlungsoptionen ableiten. Können Sie uns ein Beispiel nennen, wie ein Stadtwerk von diesen Analysen in der Praxis profitieren kann?

Sven Becker: Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) gehört nicht nur in der Energiewirtschaft zu den spannendsten Themen. Wir haben uns bei der Analyse und Bewertung von KI- Anwendungsfällen auf das Potenzial und die Umsetzbarkeit fokussiert und den Schulterschluss mit Start-ups gesucht. So kann zum Beispiel durch eine automatisierte Lastverschiebung die Stromrechnung ohne Komforteinbußen optimiert werden: Ein selbstlernender Algorithmus ermittelt die Potenziale, um dann eine automatisierte Optimierung des Stromverbrauchs zu erreichen. Ein weiteres Beispiel ist die Verwendung von Voicebots, die inzwischen typische Fragestellungen eigenständig beantworten können. Unsere Analysen haben ergeben, dass sich auch in mittelgroßen Stadtwerken monatlich etwa 10.000 Minuten automatisiert beantworten lassen und dadurch ein Kostenvorteil von rund 5.000 € erreicht werden kann. Auch die Bewirtschaftung von Windkraftanlagen kann durch den Einsatz von KI verbessert werden: Durch die Berücksichtigung von Gelände, Vegetation und benachbarten Windkraftanlagen sowie durch die Nutzung historischer Daten und der Integration von Wetterdaten können Prognoseabweichungen um bis zu 20 % reduziert werden. Ganz neu ist unsere Analyse zum Thema Finanzierung der Energiewende. Stadtwerke sind bei der Energiewende, die es bekanntermaßen nicht zum Null-Tarif gibt, besonders gefordert. Allerdings stellt sich die Frage, ob Stadtwerke über die dafür notwendige Innenfinanzierungskraft oder eine ausreichende Eigenkapitaldecke zur Aufnahme großer Fremdkapitalsummen verfügen. Eine Fremdkapitalaufnahme kann zudem durch die Notwendigkeit der Einhaltung finanzieller Covenants (Nebenabsprachen) gegenüber den bestehenden Geldgebern eingeschränkt werden. Hierfür hat das Trendscouting-Team ein integriertes Finanzmodell entwickelt, das die Investitionsfähigkeit kommunaler Energieversorger bestimmen kann. Der Anwender kann dann mit diesem Modell verschiedene Investitionsszenarien durchspielen, die eigene Investitionsstrategie anpassen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Das Tool kann zusätzlich für Analysen zur Kommunikation dieser Sachverhalte, beispielsweise an Anteilseigner, genutzt werden.

DEKOM:  Sie betonen die Bedeutung von Kooperationen zwischen Stadtwerken, Politik und Start-ups im Rahmen von Trianel Connect. Wie stellen Sie sicher, dass aus diesen Kooperationen tatsächlich umsetzbare Lösungen für die Energiewende entstehen?

Sven Becker: Kooperationen sind aus unserer Sicht für den Erfolg entscheidend. Sie bieten die Basis, einen größtmöglichen Nutzen für alle Partner zu erzielen. Dieser Grundgedanke ist die DANN von Trianel. Als Stadtwerke-Kooperation bündeln wir die Interessen von über 100 Partnern und Gesellschaftern. Das Trianel Trendscouting und das Trianel Digital Lab sind zwei Beispiele, bei denen uns die lösungsorientierte Zusammenarbeit im Gesellschafterkreis mit Start-ups und weiteren Partnern gelingt. Wir kurbeln den Wissenstransfer sowie den persönlichen Austausch weiter an, indem wir Webinare, Workshops, Networking-Treffen und parlamentarische Abende veranstalten. Während es bei den parlamentarischen Abenden in erster Linie um den energiepolitischen Dialog geht, fokussieren wir uns beim Austausch mit den Start-ups auf die Anbahnung von Kooperationen mit Stadtwerken zur Lösung konkreter Probleme und Entwicklung neuer Geschäftsansätze. Wir scannen zunächst in einem strukturierten Prozess die Start-up-Landschaft, recherchieren und bewerten die Gründungen, die für Stadtwerke von Interesse sein könnten. Daraus resultiert unser Start-up-Report, in dem wir jedes Jahr rund zwanzig spannende Unternehmen vorstellen. Unsere Partner können darüber abstimmen, welche Start-ups sie näher kennenlernen möchten. Das erfolgt dann beim Trianel Innovation Day, den wir seit 2017 jährlich organisieren. Wir sehen uns als Brückenbauer zwischen Stadtwerken und Start-ups. Manchmal wird direkt im Anschluss eine Zusammenarbeit vereinbart. Oft wird aber auch ein Pilotprojekt definiert, das über das Trianel Digital Lab zusammen mit den daran teilnehmenden Stadtwerken umgesetzt wird. Ein Beispiel für ein solches Pilotprojekt ist ein Chatbot für ein teilnehmendes Stadtwerk in Nordrhein-Westfalen, bei dem das Digital Lab untersucht hat, wie ChatGPT zur schnelleren Bearbeitung digitaler Anfragen und als Baustein eines hochwertigen digitalen Kundenservices nutzbar gemacht werden kann.

DEKOM:  Wie kommen z. B. Start-ups oder Entwickler mit innovativen Lösungen für die Energiewende in den Fokus der Trianel-Trendscouts? Können Tüftler/Entwickler mit möglicherweise relevanten Lösungsansätzen proaktiv auf „Trianel Connect“ zugehen?

Sven Becker: Wir nutzen dafür ähnliche Quellen, die wir auch für den Start-up Radar verwenden. Zunächst sind Universitäten wie die RWTH in Aachen regelrechte Talentschmieden für innovative Köpfe und Lösungsansätze. Entsprechend verfügen diese über Ausgründungen, die hohe Relevanz für die Energiewirtschaft haben. Hier engagieren wir uns auch aktiv als Partner in den spannendsten Forschungsvorhaben. Des Weiteren beobachten wir Gründer-Initiativen wie die der Deutschen Energieagentur (Start Up Energy Transition) oder des EIT InnoEnergy und lassen die unterstützten Start-ups in unsere Recherche einfließen. Einen großen Wert hat zudem der Austausch mit Venture Capital Fonds, die in erfolgversprechende Gründungen investieren und stets auf der Suche nach dem nächsten „Unicorn“ sind. Wir sind bestrebt, alle Neugründungen in Deutschland zu erfassen und unserem Netzwerk die innovativsten Ideen vorzustellen. Natürlich sind unsere Trendscouts auch regelmäßig auf relevanten Konferenzen und Messen unterwegs, oft auch über den deutschen „Tellerrand“ hinaus.  Die europäische Ebene ist für uns sehr wichtig, damit wir von unseren Nachbarn mit ähnlichen Herausforderungen lernen können.

DEKOM:  Vielen Dank! (DEKOM, 10.03.2025) Mehr Infos zu Trianel Connect hier…

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Der Klimawandel ist in Deutschland spür- und messbar. Starkregen, Trockenheit und Hitze verursachen jährlich Schäden in Milliardenhöhe und gefährden menschliches Leben. Unabhängig von zukünftigen Erfolgen beim Klimaschutz: Klimaanpassung ist in Deutschland unabdingbar. Klimaanpassung muss zeitnah flächendeckend umgesetzt werden und stellt eine gewaltige Herausforderung dar. „Die Klimaanpassung muss nach Artikel 91 a als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert werden“, fordern Mitglieder der Allianz Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung in ihrem aktuellen Positionspapier. „Damit würde eine geregelte und koordinierte Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen etabliert und die notwendige Finanzausstattung organisiert.“ Fachleute schätzen die Folgekosten des Klimawandels bis 2050 auf rund 900 Milliarden Euro, hauptsächlich durch Schäden an Gebäuden, Infrastruktur und in der Landwirtschaft sowie durch erhebliche Belastungen des Gesundheitssystems. Maßnahmen zur Klimaanpassung sind unverzichtbar, um diese Kosten zu minimieren. Eine systematische und langfristig gesicherte Klimaanpassung zahlt sich aus und fördert resiliente, gesündere, attraktivere und wirtschaftlich nachhaltigere Städte und Gemeinden. Die Verankerung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz gewährleistet eine gesicherte Finanzierung und Planungssicherheit, fördert eine bessere Koordination und Zusammenarbeit zwischen den föderalen Ebenen, stärkt Wirtschaft und Fachkräfteentwicklung und erhöht den gesellschaftlichen Zusammenhalt durch gezielte Teilnahme und Dialoge auf lokaler Ebene. Die Verankerung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz bedeutet:

  • Verbindliche Beteiligung des Bundes: Schaffung eines geeigneten rechtlichen Rahmens sowie     
  • zentraler Koordinationsstrukturen und Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen.
  • Verbindliche Beteiligung der Länder: Finanzierung und Koordination von Maßnahmen, Anpassung der Landesgesetzgebung, regionale Umsetzung und Berichterstattung an den Bund.
  • Unterstützung von Ländern und Kommunen: Verstetigung gemeinsamer Zusammenarbeit und langfristige Finanzierungssicherheit.
  • Abbau von Ungleichheiten: Gerechte Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen zur Überwindung regionaler und sozialer Unterschiede.

Die Allianz „Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung“ ist ein von der DWA – Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. initiierter und koordinierter Verbund von verschiedensten Stakeholdern unter anderem aus der Stadtplanung und Stadtentwicklung. Die Allianz setzt sich gemeinsam für den raschen Umbau unserer Siedlungen zu klimaresilienten und lebenswerten Städten ein. Aus der Allianz heraus stellen folgende Verbände die Forderung, die Klimaanpassung über eine Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz zu verankern. (dwa, 30.01.2025) Ganzer Artikel hier…

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In einem gemeinsamen Appell rufen die Verbände BDEW, BDH, BEE, B.KWK, BWP, DVGW, GdW, VKU, ZIA, Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft e. V. und ZVSHK die Bundestagsparteien und die künftige Bundesregierung dazu auf, die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung entschlossen voranzutreiben – mit klaren, verlässlichen Rahmenbedingungen und einer praxistauglichen Strategie. Mehr als die Hälfte der Endenergie in Deutschland wird für das Beheizen von Gebäuden sowie für Wärme- und Kälteanwendungen in Gewerbe und Industrie genutzt. Eine klimaneutrale Wärmeversorgung ist daher Grundvoraussetzung für das Erreichen der Klimaziele und das Gelingen der Energiewende. Doch bislang beträgt der Anteil Erneuerbarer Energien im Wärmesektor nur rund 20 Prozent. Deshalb fordern die Unterzeichner des Appells:

  • Treiben Sie die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung entschlossen voran.
  • Vereinfachen Sie die Wärmewende für alle Beteiligten und sorgen Sie für die Kohärenz zwischen den Regelwerken.
  • Schaffen Sie Klarheit und sorgen Sie so für Vertrauen.
  • Wir brauchen Klarheit bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen und keinen vollständigen Systemwechsel.
  • Schaffen Sie Verlässlichkeit und eine schlüssige Strategie für eine nachhaltige Wärmeversorgung.
  • Menschen, Handwerk, Gewerbe, Handel, Industrie und die Energieversorgungsunternehmen brauchen Planungs- und Investitionssicherheit.
  • Sorgen Sie für Kontinuität und Zuverlässigkeit für eine klimaneutrale Wärmeversorgung.
  • Ziel muss ein ausgereiftes und realistisches Gesamtkonzept für eine klimaneutrale Wärmeversorgung sein.
  • Nutzen Sie die Chance der notwendigen Überarbeitung des GEG bis 2026.
  • Dabei fordern wir eine realistische und praxisgerechte Gestaltung der Rahmenbedingungen, zugleich Kontinuität bei den wesentlichen Eckpfeilern.
  • Wärmewende sozialverträglich gestalten und Entbürokratisierung vorantreiben
  • Wichtig ist: Die Wärmewende muss sozialverträglich erfolgen. Die Kosten für Bürger müssen bezahlbar bleiben, während ein volkswirtschaftlich sinnvolles Gesamtkonzept entwickelt wird. Gezielte Förderung ist essenziell, um CO₂-Reduktionsziele zu erreichen und Strafzahlungen zu vermeiden.

Außerdem fordern die Verbände, die Entbürokratisierung der Wärmewende in den Fokus zu nehmen. Die wachsende Zahl gesetzlicher Vorgaben erhöht den bürokratischen Aufwand für Unternehmen erheblich. Besonders das Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss vereinfacht und praxistauglicher werden. Die Umsetzung der EU-Vorgaben bis 2026 bietet die Chance für klare, verständliche Regeln. (BDEW, 04.03.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die deutschen Großstädte haben bei Bus und Bahn, Auto und Rad in den vergangenen Jahren den Schalter umgelegt und setzen in der großen Mehrheit breit auf digitale Technologien. So gab es im vergangenen Jahr in mehr als drei Viertel der Großstädte (78 Prozent) intelligente vernetzte Ampeln, 2020 lag der Anteil gerade einmal bei 42 Prozent. In jeder zweiten (50 Prozent) wurden digitale Verkehrsschilder eingesetzt, 2020 waren es erst 17 Prozent. Auch der Einsatz sogenannter multimodaler Apps, die verschiedene Mobilitätsanbieter wie den ÖPNV, Taxis oder auch Car- und Bikesharing bündeln, hat sich seit 2020 mehr als verdoppelt – von 24 auf 57 Prozent. Und in 72 Prozent der Städte gibt es Mobilstationen (2020: 43 Prozent), die als Verknüpfungspunkte zwischen ÖPNV, Sharing-Angeboten und Individualverkehr dienen. Das zeigt eine Sonderauswertung des Smart City Index 2024, dem Digital-Ranking der 82 deutschen Städte ab 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern des Digitalverbands Bitkom. „Mobilität, ob für den Weg zu Beruf und Ausbildung oder in der Freizeit, ist für die Menschen von herausragender Bedeutung für die Lebensqualität – und insbesondere in Großstädten eine echte Herausforderung. Digitale Technologien verbessern klassischen Verkehr auf der Straße und Schiene, sie bieten aber auch völlig neue Mobilitätsformen“, sagt Sven Wagner, Smart-City-Experte des Bitkom. „Der Smart City Index des Bitkom zeigt deutlich, wie digitale Technologien in der Mobilität sich in den vergangenen Jahren von einigen Vorreiterstädten ausgehend stark verbreitert haben. Digitale Mobilitätsangebote sind heute geradezu ein Muss für eine Smart City.“ Deutlich zugelegt haben auch Sharing-Angebote, die als Ergänzung zu klassischen ÖPNV-Angeboten und Individualverkehr fungieren. In 87 Prozent der Großstädte lassen sich E-Scooter leihen (2020: 58 Prozent), in 82 Prozent Fahrräder (2020 nicht erhoben, 2021: 63 Prozent), E-Motorroller in 40 Prozent (2020: 19 Prozent) und in fast allen Städten gibt es weiterhin Car-Sharing-Angebote (90 Prozent, 2020: 96 Prozent). Ridepooling- und Ridehailing-Dienste, die unterschiedliche Fahrgäste auf einem gemeinsamen Weg mitnehmen oder als Ergänzung zum klassischen Taxi dienen, haben seit der ersten Erhebung im Jahr 2021 mit jeweils 16 Prozent ebenfalls stark zugelegt, auf 45 Prozent (Ridehailing) bzw. 49 Prozent (Ride-Sharing). Diese und weitere Detailergebnisse des Smart City Index 2024 finden sich im heute veröffentlichten „Smart City Index 2024 Studienbericht“. Der Studienbericht steht hier zum kostenlosen Download bereit. Für den Smart City Index wurden insgesamt 13.284 Datenpunkte erfasst, überprüft und qualifiziert, das sind noch einmal 567 mehr als im Vorjahr. Analysiert und bewertet wurden alle 82 Städte mit einer Bevölkerung größer 100.000. Untersucht wurden die fünf Themenbereiche Verwaltung, IT und Kommunikation, Energie und Umwelt, Mobilität sowie Gesellschaft und Bildung. Die fünf Bereiche fächern sich in 37 Indikatoren auf, die wiederum aus insgesamt 162 Parametern bestehen – von Online-Bürger-Services über Sharing-Angebote im städtischen Verkehr und Umweltsensorik bis zur Breitbandverfügbarkeit und Digital-Fortbildungen für Lehrkräfte und Verwaltungsangestellte. Bei der Datenerhebung wurden die Kommunen aktiv einbezogen. Die Städte konnten Daten zur Digitalisierung liefern, jeweils mit Quellen belegt. Davon machten in diesem Jahr alle Städte bis auf Magdeburg Gebrauch. Die Rücklaufquote liegt damit bei 99 Prozent und noch einmal über dem bisherigen Bestwert von 94 Prozent aus dem Vorjahr. Die Daten wurden anschließend von einem Team aus Expertinnen und Experten der Bitkom Research validiert. Der Smart City Index wird unterstützt von Visa, PwC, und Bentley Systems. (BITKOM, 04.03.2025) Ganzer Artikel hier…

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In einer Stellungnahme der Bundesregierung zum 13. Sektorgutachten der Monopolkommission zur Telekommunikation 2023, die nun als Unterrichtung vorliegt, beurteilt die Bundesregierung die absehbare Entwicklung der Telekommunikationsmärkte und des Wettbewerbs im Mobilfunk. Für die Entwicklung im Festnetz hat die Monopolkommission eine Trendwende bei den vermarkteten Breitbandanschlüssen festgestellt: Die Anzahl der Verträge für „100 Mbit/s und mehr“ sei auf 17,9 Millionen Verträge bei 38,1 Millionen aktiven Breitbandanschlüssen im Jahr 2023 angestiegen. Nach Auffassung der Monopolkommission verdeutliche dies die zunehmende Bedeutung leistungsfähiger Breitbandanschlüsse. Diese Entwicklung schlage sich auch im steigenden Datenvolumen nieder, heißt es in der Stellungnahme. So sei die Anzahl der Glasfaseranschlüsse im Jahr 2023 um 19 Prozent gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Die Nachfrage nach Glasfaseranschlüssen bleibe allerdings hinter dem wachsenden Angebot zurück. Weiter heißt es in der Stellungnahme, in dem Zuwachs der Glasfaseranschlüsse spiegelten sich „die ersten Erfolge der bereits umgesetzten Maßnahmen der Gigabitstrategie“ wider. Mit Stand Juni 2024 seien 35,69 Prozent der Haushalte in Deutschland mit Glasfaser (FTTB/H) versorgt gewesen – ein Jahr zuvor seien es noch 28,2 Prozent gewesen. Künftig noch stärker berücksichtigt werden soll die Perspektive der Nutzer, etwa über eine bundesweite Mobilfunkmesswoche, heißt es darin weiter. Die Forderung der Monopolkommission nach staatlichen Leitlinien gegen die Überbaupraxis der Telekom wies die Bundesregierung zurück. Ein solcher Erlass durch die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt erscheine ihr „nicht zielführend“. Zum Stand und der Entwicklung des Mobilfunks schreibt die Kommission, dass gemessen an der Anzahl der SIM-Karten das Mobilfunknetz der Vodafone mit rund 41,2 Prozent im Jahr 2022 häufiger genutzt worden sei als das Mobilfunknetz der TDG (26,2 Prozent) und der Telefónica (32,1 Prozent). Dieses Verhältnis sei in den letzten Jahren weitgehend unverändert geblieben. Größere Verschiebungen seien durch den Start des Mobilfunknetzes der 1&1 AG im Dezember 2023 zu erwarten. Der Aufbau des Mobilfunknetzes befinde sich „in einer frühen Phase mit wenigen aktiven Antennenstandorten“, geht aus der Lageanalyse hervor. Auch in Bezug auf die Service-Umsätze stelle die Kommission keine nennenswerten Verschiebungen fest. (Deutscher Bundestag, 05.03.2025) Ganzer Artikel hier…

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Frauen sind in Parlamenten in Deutschland nach wie vor unterrepräsentiert. Im neu gewählten 21. Deutschen Bundestag beträgt der Frauenanteil 32,4 %. Auch in den Länderparlamenten (33,2 %) sowie auf kommunaler Ebene (30,5 %) lag der Frauenanteil zuletzt knapp unter einem Drittel, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Im Bundestag war der Frauenanteil 2,4 Prozentpunkte geringer als zu Beginn der letzten Legislaturperiode, als der Frauenanteil bei 34,8 % lag. Im Vergleich zu 2008, als die Ergebnisse erstmals im Gleichstellungsatlas des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht wurden, hat sich der Anteil der Frauen im Bundestag kaum verändert. Damals waren 31,8 % der Abgeordneten Frauen. Einen Einfluss auf den Frauenanteil im Parlament hat unter anderem, ob Parteien mit einer verankerten Frauenquote stärker vertreten sind oder nicht. Zur Einordnung: Von der erwachsenen Bevölkerung mit deutscher Staatsbürgerschaft waren zuletzt 51,7 % Frauen. Das weltweite Ranking der Interparlamentarischen Union (IPU), das auch Veränderungen zwischen zwei Wahlen etwa durch Nachrückende berücksichtigt, liegt aktuell zum Stichtag 1. Februar 2025 vor. Dort ist Deutschland noch mit einem Frauenanteil von 35,7 % für den 20. Deutschen Bundestag auf Platz 44 verzeichnet. Mit dem neuen Anteil von 32,4 % dürfte Deutschland am Ende des vorderen Drittels der mehr als 180 erfassten Staaten zu finden sein. In vielen europäischen Staaten sind anteilig mehr Frauen in den Parlamenten vertreten als hierzulande, beispielsweise in allen skandinavischen Staaten (jeweils mehr als 43 %), in Spanien (44,3 %), dem Vereinigten Königreich (40,5 %), Belgien und den Niederlanden (je 39,3 %), Frankreich (36,2 %) und Österreich (36,1 %). Mit einem Frauenanteil von 63,8 % ist das ostafrikanische Land Ruanda aktuell weltweiter Spitzenreiter. Daneben gehören nur noch Kuba (55,7 %), Nicaragua (55,0 %) und Mexiko (50,2 %) zu den Ländern, in deren Parlamenten Frauen derzeit ebenfalls in der Überzahl sind. Geschlechterparität herrscht in den Parlamenten von Andorra und den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Frauenanteil im Bayerischen Landtag am niedrigsten

In den Parlamenten der Bundesländer haben Frauen nach den Wahlen zur Hamburger Bürgerschaft im Durchschnitt ein knappes Drittel (33,2 %) der Abgeordneten gestellt. Damit stieg der Anteil gegenüber dem Vorjahr leicht an (2024: 32,9 %) – ein Ergebnis der Wahl in Hamburg, wo in der Bürgerschaft nun anteilig mehr Frauen vertreten sind als zuvor. Längerfristig hat sich in Bezug auf die Repräsentanz von Frauen in Länderparlamenten wenig getan: Im Jahr 2008 lag ihr Anteil ebenfalls bei knapp einem Drittel (32,3 %). Gezählt wurden jeweils die bei der letzten Wahl gewählten Vertreterinnen; Nachrückende wurden nicht berücksichtigt. Im Vergleich der Bundesländer ist der Frauenanteil im Bayerischen Landtag mit knapp einem Viertel (24,6 %) am niedrigsten, gefolgt von Sachsen mit 27,5 % und Sachsen-Anhalt mit 27,8 %. Einem paritätischen Geschlechterverhältnis am nächsten war Hamburg mit einem Frauenanteil von 48,8 %, darauf folgten Bremen mit 42,5 % sowie Schleswig-Holstein und Berlin mit jeweils 37,7 %.  In den einzelnen Länderparlamenten waren die Schwankungen bezüglich des Geschlechterverhältnisses deutlich größer als auf Bundesebene. So gab es in Brandenburg, wo aktuell 28,4 % der Landtagsabgeordneten Frauen sind, den mit knapp 13 Prozentpunkten stärksten Rückgang im Vergleich zu 2008. Damals hatte der Frauenanteil noch 40,9 % betragen. In Hamburg stieg der Frauenanteil im selben Zeitraum um knapp 16 Prozentpunkte von 33,1 % auf 48,8 %.

Frauenanteil auf kommunaler Ebene gegenüber 2008 gestiegen

Der Frauenanteil in den Kreistagen der Landkreise sowie in den Stadträten der Stadtkreise und der kreisfreien Städte war im Jahr 2024 mit 30,5 % noch einmal niedriger als auf Bundes- und Länderebene. Gegenüber dem Vorjahr gab es damit kaum eine Veränderung (2023: 30,3 %), längerfristig ist der Anteil jedoch gestiegen: 2008 war in kommunalen Vertretungen nur gut ein Viertel (25,6 %) weiblich. Besonders selten waren Frauen zuletzt in den kommunalen Vertretungen in Sachsen (22,0 %), Sachsen-Anhalt (22,8 %) und Baden-Württemberg (24,6 %). Besonders häufig vertreten waren sie in den Stadtstaaten Bremen (42,5 %), Hamburg (Stand 2020: 42,0 %) und Berlin (41,1 %) sowie in Hessen (38,7 %). (DESTATIS, 05.03.2025) Ganzer Artikel hier…

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In Deutschland greift die Angst vor Cyberangriffen und sogar einem Cyberkrieg um sich. Zugleich gelten Behörden und Verwaltung als schlecht vorbereitet auf diese Bedrohungen. 70 Prozent der Menschen in Deutschland schätzen die Gefahr durch Cybercrime insgesamt als hoch ein und ebenso viele halten Deutschland für schlecht vorbereitet. 61 Prozent haben Angst vor einem Cyberkrieg und für rund zwei Drittel (64 Prozent) ist Deutschland dafür nicht gut gewappnet. Das sind Ergebnisse einer Studie im Auftrag des Digitalverbands Bitkom, für die 1.115 Personen ab 16 Jahren in Deutschland telefonisch befragt wurden. Zugleich sind von 30 Cybersicherheitsvorhaben in der Nationalen Sicherheitsstrategie bislang gerade einmal 2 umgesetzt worden, wie aus einer Bitkom-Analyse hervorgeht, die heute ebenfalls anlässlich der Munich Cyber Security Conference (MCSC) vorgestellt wurde. Die MCSC findet am 13. und 14. Februar im Vorfeld der Münchener Sicherheitskonferenz statt. „Deutschland wird täglich digital angegriffen wird. Die Grenzen zwischen Cybercrime und hybrider Kriegsführung, zwischen privaten und staatlichen Akteuren sind inzwischen fließend“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Die Bedrohungslage wird sich verschärfen, wir müssen deshalb unsere nationale Sicherheit sowohl klassisch als auch im digitalen Raum stärken – in Behörden und der Verwaltung, aber auch in kritischer Infrastruktur und in den Unternehmen.“ Während die Bedrohung für sich selbst und die eigene Familie nur von 37 Prozent der Menschen in Deutschland als sehr hoch (11 Prozent) oder eher hoch (26 Prozent) eingeschätzt wird, gilt die Bedrohungslage für Deutschland allgemein 70 Prozent als sehr hoch (33 Prozent) oder eher hoch (37 Prozent). Gefahren für die Cybersicherheit gehen dabei vor allem von ausländischen Geheimdiensten (78 Prozent) sowie der Organisierten Kriminalität (67 Prozent) aus, gefolgt von politischen oder religiösen Extremisten (59 Prozent) sowie einzeln handelnden Kriminellen (41 Prozent) und Einzelpersonen ohne kriminelle oder politische Absichten (32 Prozent) – so die Meinung der Deutschen.  Aus Sicht der Bevölkerung kommt die größte Cyberbedrohung aus Russland (98 Prozent) sowie China (84 Prozent). Dahinter folgt mit deutlichem Abstand Nordkorea (44 Prozent). Ein Drittel (32 Prozent) sieht die USA als große Bedrohung für die Cybersicherheit in Deutschland an – noch vor dem Iran (29 Prozent), Belarus (17 Prozent) sowie osteuropäischen Staaten außerhalb der EU (14 Prozent). „Die USA waren und sind für Deutschland und Europa ein wichtiger Partner. Die Einschätzung der Menschen zeigt aber, dass die Grenzen zwischen Freund und Feind nicht mehr so klar sind, wie noch vor 10 oder 20 Jahren“, sagt Wintergerst. „Wichtig ist, dass wir das Ziel echter digitaler Souveränität in Deutschland und Europa mit Nachdruck und Erfolg verfolgen.“ Im Angesicht der wachsenden Bedrohungen gilt Deutschland als schlecht vorbereitet auf Cyberangriffe. Nur 23 Prozent meinen, dass die öffentliche Verwaltung und Institutionen wie Polizei oder Bundeswehr sehr gut oder eher gut vorbereitet sind. Umgekehrt sehen sie 29 Prozent als eher nicht gut und 41 Prozent sogar als gar nicht gut vorbereitet. Zugleich geht es nach Ansicht der Bevölkerung um mehr als nur die Anfälligkeit für Datendiebstahl oder Erpressung mit Ransomware. 71 Prozent sagen, dass Kriege in Zukunft überwiegend auch mit digitalen Mitteln geführt werden. 63 Prozent denken, dass Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen für Deutschland eine größere Bedrohung darstellen als konventionelle militärische Angriffe. Zwei Drittel (66 Prozent) sind entsprechend der Meinung, dass Cyberangriffe genauso behandelt werden müssten wie militärische Angriffe. Wintergerst: „Wer im Cyberraum angreifbar ist, wird sich auch in der physischen Welt nicht erfolgreich verteidigen können. Landesverteidigung bedeutet heute nicht mehr nur Investitionen in Panzer und Flugabwehr, sondern den gezielten Einsatz digitaler Technologien und digitalen Know-hows.“ Ein aktuelles Beispiel für beunruhigende Angriffe auf kritische digitale Infrastrukturen sind mehrere Anschläge auf Untersee-Kabel, die zentral für die Internetversorgung sind. Fast zwei Drittel (63 Prozent) der Deutschen macht es Angst, dass der internationale Datenverkehr so leicht zu sabotieren ist. 80 Prozent sind daher dafür, mehr Kabel zu verlegen, um unabhängiger von einzelnen Unterbrechungen zu werden. Spezielle Einheiten zur schnellstmöglichen Behebung der Schäden (77 Prozent) und zur Ermittlung der Täter (68 Prozent) werden ebenfalls von einer deutlichen Mehrheit gefordert. 7 von 10 (69 Prozent) sagen, Anschläge auf Untersee-Kabel sollten wie militärische Angriffe bewertet werden. Und 6 von 10 (60 Prozent) plädieren für einen besseren Schutz der Kabel, etwa durch eine lückenlose Satellitenüberwachung. „Die vermutliche Sabotage von Untersee-Kabeln zeigt auch die physische Bedrohung unserer kritischen Infrastruktur durch nicht staatliche und nicht militärische Akteure“, so Wintergerst.63 Prozent der Deutschen erwarten, dass sich private Akteure durch Cyberangriffe verstärkt in Krisen einmischen werden. Und ebenfalls 63 Prozent befürchten, dass uns auch befreundete Staaten mit digitalen Mitteln Schaden zufügen werden, um die eigene Wirtschaft zu stärken. Weit verbreitet ist die Angst vor einem Cyberkrieg. 61 Prozent haben aktuell Angst vor einem solchen Szenario. Jüngere (59 Prozent bei den 16- bis 29-Jährigen sowie den 30- bis 49-Jährigen) sind dabei etwas weniger besorgt als die Älteren (69 Prozent bei den ab-75-Jährigen), Frauen haben mit 65 Prozent etwas mehr Sorge als Männer (58 Prozent). Vor allem jenen Staaten, die als Cyberbedrohung gelten, werden gute technische Fähigkeiten für eine solche Auseinandersetzung zugesprochen. Ganz oben stehen Russland (76 Prozent), die USA (75 Prozent) und China (74 Prozent). Nordkorea ist für 52 Prozent gut gerüstet, der Iran für 46 Prozent. Deutschland nennen 61 Prozent, Israel 52 Prozent, Frankreich 46 Prozent, am Ende liegen Großbritannien (42 Prozent) und die Ukraine (41 Prozent). „Europa muss eigene Fähigkeiten für den Fall eines Cyberkriegs aufbauen“, so Wintergerst. Denn obwohl Deutschland nach Meinung einer deutlichen Mehrheit über die technischen Fähigkeiten für einen Cyberkrieg verfügt, gilt die Bundesrepublik im Cyberraum aktuell in der Praxis nur als bedingt abwehrbereit. Zwei Drittel (64 Prozent) halten Deutschland für sehr schlecht (26 Prozent) oder eher schlecht (38 Prozent) vorbereitet, nur 24 Prozent für gut und gerade einmal 4 Prozent für sehr gut. Gefragt nach nötigen Maßnahmen fordern 75 Prozent die Gründung eines digitalen Katastrophenschutzes, 73 Prozent Investitionen in die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen und 71 Prozent die Schaffung eigener Fähigkeiten für Cyberangriffe. Dahinter folgen Cyber-Bündnisse mit anderen Staaten wie eine Cyber-Nato (68 Prozent), Investitionen in Cyber-Abwehreinheiten (64 Prozent), Notfallschulungen für die Bevölkerung (56 Prozent) sowie Wirtschaftssanktionen zur Abschreckung (43 Prozent). Nur 2 Prozent meinen, Deutschland solle sich nicht zusätzlich auf einen Cyberkrieg vorbereiten.  Allerdings stockt die Umsetzung von Cybersicherheitsvorhaben, die sich die Bundesregierung in der Nationalen Sicherheitsstrategie vorgenommen hat. Dort sind 30 Einzelmaßnahmen angekündigt. Nach einer Bitkom-Auswertung sind allerdings gerade einmal 2 dieser 30 Maßnahmen abgeschlossen, 19 sind in der Umsetzung und 9 wurden nicht einmal begonnen. Wintergerst: „Ambitionierte Strategien und Agenden nützen nichts, wenn es beim beschriebenen Papier bleibt. Die nächste Bundesregierung muss die nötigen Maßnahmen ohne weitere Verzögerung umsetzen.“ Umgesetzt sind Prüfmöglichkeiten für systemkritische Komponenten in Kommunikationsnetzen, auch die Cyberagentur hat wie geplant ihre Arbeit aufgenommen und vergibt gezielt Forschungsaufträge. Zumindest in Umsetzung sind Maßnahmen zur Digitalisierung und Einführung digitaler Technologien, allerdings wurden die Mittel zuletzt gekürzt. Der geplante Ausbau des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu einer Zentralstelle der Cybersicherheit fand keine parlamentarische Mehrheit und wurde auf die nächste Legislatur verschoben. Auch die angekündigte verstärkte Zusammenarbeit mit der Wirtschaft ist nicht in Fahrt gekommen und leidet an Unterfinanzierung. Völlig verfehlt wurden die Ziele, Investitionen für die Cybersicherheit kritischer Infrastruktur zu erhöhen oder belastbare Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse für den Cyber-Krisenfall zu etablieren. Auch die versprochene neue Cybersicherheitsstrategie wurde nicht vorgelegt. „Die Erhöhung der Cybersicherheit muss eine zentrale Aufgabe der Sicherheits- und Verteidigungspolitik der künftigen Bundesregierung sein. Wir brauchen nicht nur ambitionierte Ziele, wir brauchen vor allem Fortschritt in der Umsetzung“, sagt Wintergerst. (BITKOM, 13.02.2025) Ganzer Artikel hier…

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Weit über 400 Cyberangriffe auf Behörden und Unternehmen registrierte die Bundesregierung zuletzt. Vor diesem Hintergrund erwägt die Bundesregierung, die Cyberabwehr mittels Künstlicher Intelligenz (KI) zu stärken. Man prüfe derzeit „die Möglichkeiten des KI-Einsatzes, um Cybersicherheitsmaßnahmen zu unterstützen“, heißt es in der Regierungsantwort auf eine „Kleine Anfrage“ der FDP-Bundestagsfraktion. Konkret geht es um einen besseren Schutz der Bundesbehörden. „Sofern bereits Softwarelösungen zur KI gezählt werden, werden bereits verschiedene Lösungen zur Absicherung eingesetzt“, so die Bundesregierung. Dabei gehe es neben Virenschutz und Firewall-Regeln auch darum, Computersysteme mit dem Ziel zu überwachen, Angriffe frühzeitig zu erkennen.  FDP-Innenpolitiker Manuel Höferlin ist überzeugt davon: „KI ermöglicht es, komplexe Bedrohungen in Echtzeit zu analysieren, Angriffe automatisiert abzuwehren und Sicherheitslücken frühzeitig zu schließen.“ Im Kontext IT-Sicherheit birgt KI allerdings auch neuerliche Gefahren. Cyberkriminelle nutzen zunehmend generative KI für Hackerangriffe. Das Bedrohungspotenzial solcher – häufig nur schwer erkennbaren – multimodalen Attacken ist Sicherheitsexperten zufolge enorm. Genau hier setzt das erste europäische KI-Abwehrzentrum an, das von zwei führenden deutschen IT-Sicherheitsanbietern aus Thüringen – Enginsight und ASOFTNET – in Erfurt gegründet wurde. „Das KI-Abwehrzentrum ist ein bahnbrechender Schritt in eine Zukunft, in der KI nicht nur Bedrohungen verstärkt, sondern aktiv zu ihrer Bekämpfung beiträgt. Die Angreifer setzen KI bereits aktiv ein. Wir müssen es ihnen schnellstmöglich gleichtun, schnell handeln und alle verfügbaren Ressourcen bündeln, um sicherzustellen, dass KI zur Sicherung und nicht zur Gefährdung unserer Zukunft eingesetzt wird“, unterstreicht Alexander Sowinski, der Gründer des KI-Abwehrzentrums und CEO der ASOFTNET.  (Deutscher Bundestag/DEKOM, 06.01.2025) Ganzer Artikel hier…

ÜBER das KI-ABWEHRZENTRUM:

Das KI-ABWEHRZENTRUM, gegründet von der ASOFTNET GmbH & Co. KG, ist das erste KI-basierte Security Operations Center in der Europäischen Union. Mit einem ganzheitlichen Ansatz zur Cybersicherheit vereint das Zentrum Expertise aus den Bereichen Cybersicherheit, maschinelles Lernen, Ethik und Krisenmanagement. Durch internationale Kooperationen und modernste Technologie entwickelt das KI-Abwehrzentrum innovative Lösungen zur Abwehr von Cyberangriffen der Zukunft.

Über ASOFTNET:

ASOFTNET ist ein auf Cybersecurity spezialisiertes Unternehmen, welches 2014 in Erfurt gegründet wurde. Im Jahr 2020 eröffnete ASOFTNET ein eigenes Security Operations Center, welches als Service für bestehende und neue Kunden angeboten wurde. Mit der langjährigen Partnerbeziehung zu Enginsight, die im Jahr 2018 begann, konnten wir ein sehr modernes Softwareprodukt ins Zentrum unserer Dienstleistung stellen. Durch permanente Weiterentwicklung hat sich ASOFTNET dem Projekt “KI-Abwehrzentrum“ angenommen und zusammen mit Enginsight an der Umsetzung gearbeitet. Dabei ist uns immer der Ansatz “IT-Security – Made in Germany“ wichtig gewesen, um unsere Kunden ein hohes Maß an Service in deutscher Sprache und exzellente Qualität zu bieten.

Über Enginsight

Enginsight bietet die perfekte Cybersecurity-Lösung für den Mittelstand. 2017 in Jena gegründet, ist die komplett inhouse entwickelte Software inzwischen bei zahlreichen KMU im Einsatz und erfreut sich insbesondere bei IT-Dienstleistern großer Beliebtheit. Diese nutzen Enginsight, um den Reifegrad der IT-Sicherheit ihrer Kunden zu ermitteln und proaktiv tätig zu werden sowie Angriffe zu detektieren und zu blocken. Nach dem Ansatz „Unsichtbares sichtbar“ und „Unsicheres sicher machen“ stehen für Enginsight hierbei Transparenz und Automatisierung in puncto IT-Security im Vordergrund. Der „Human Factor in IT-Security“, der bei vielen Cyberangriffen im Vordergrund steht, soll dabei eliminiert werden. Mit Security 100 % Made in Germany verfolgt Enginsight die Vision, mit seiner technologisch führenden Lösung den Mittelstand wirksam und nachhaltig sicher zu machen.

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Was im Zusammenhang mit KI-basierten Cyberattacken speziell auf Behörden und Kommunen zukommen wird und welche Maßnahmen und Vorkehrungen unbedingt getroffen werden sollten, erklärt Oliver Dehning, Leiter der Kompetenzgruppe Sicherheit beim eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. im DEKOM-Interview.

Wie kann KI etwaige Angriffsszenarien optimieren?

Oliver Dehning: KI, insbesondere generative Modelle wie ChatGPT, wird zunehmend genutzt, um die Qualität von Texten in Cyberangriffen wie Spam oder CEO-Fraud deutlich zu verbessern. Die durch KI generierten Texte sind mittlerweile so überzeugend, dass sie kaum noch von manuell erstellten zu unterscheiden sind. Zudem ermöglicht KI die Erstellung personalisierter Nachrichten auf Basis von Kontextinformationen – und das in vielen Sprachen. Damit können Angreifer eine große Zahl individualisierter, täuschend echter Nachrichten mit minimalem Aufwand versenden. Ein weiterer Vorteil für Angreifer ist die Fähigkeit, KI-Werkzeuge einzusetzen, um Angriffsvektoren gezielt an die vorhandene Infrastruktur der Zielpersonen oder Organisationen anzupassen. Dies erlaubt es, Schwachstellen präzise auszunutzen und Angriffe effizient zu skalieren. eco warnt daher vor einer zunehmenden Automatisierung und Professionalisierung von Cyberangriffen, die es Angreifern erleichtert, breit angelegte und gleichzeitig hoch spezialisierte Angriffe durchzuführen.

Womit müssen Kommunalverwaltungen in diesem Kontext rechnen?

Oliver Dehning: Kommunalverwaltungen werden verstärkt Ziel qualitativ hochwertiger Angriffe. Ransomware-Attacken, bei denen Daten verschlüsselt und Lösegeld gefordert wird, werden immer schwerer zu erkennen und abzuwehren. Diese Bedrohung betrifft nicht nur die technischen Systeme, sondern kann auch kritische Verwaltungsprozesse wie die Ausstellung von Dokumenten oder die Auszahlung von Sozialleistungen lahmlegen. Zusätzlich steigt das Risiko von Datendiebstahl, bei dem sensible Bürgerdaten entwendet und missbraucht werden. Kommunalverwaltungen sind aufgrund ihrer oft begrenzten Ressourcen und veralteten IT-Systeme besonders gefährdet. Eine klare Strategie zur IT-Sicherheit ist daher unverzichtbar, um diesen Herausforderungen zu begegnen.

Wie können sich Kommunen vor den neuerlichen Gefahren schützen?

Oliver Dehning: Ein vollständiger Schutz vor Cyberangriffen ist wirtschaftlich nicht realisierbar. Das Ziel sollte vielmehr sein, es Angreifern so schwer wie möglich zu machen, sodass sie andere, leichter angreifbare Ziele bevorzugen. Außerdem sollten bei erfolgreichen Angriffen die Schäden durch geeignete Maßnahmen minimiert werden. Ale eco empfehlen wir daher, auf eine mehrschichtige Sicherheitsstrategie zu setzen: Regelmäßige Risikoanalysen, gestaffelte Schutzebenen, kontinuierliche Überwachung der Systeme sowie die Anpassung der Sicherheitsmaßnahmen an die sich wandelnde Bedrohungslage sind essenziell. Entscheidend ist, dass Sicherheitsmaßnahmen nicht als einmalige Investition betrachtet werden. Cybersicherheit erfordert eine kontinuierliche und dynamische Herangehensweise.

Warum reichen bislang getroffene Maßnahmen ggf. nicht mehr aus?

Oliver Dehning: Die Bedrohungslage entwickelt sich rasant weiter. Leistungsstarke KI-Werkzeuge haben das Potenzial, bestehende Sicherheitsmechanismen zu umgehen, während die zunehmende Nutzung von Cloud-Diensten und hybriden Arbeitsmodellen neue Angriffsflächen eröffnet. Angriffe sind nicht nur komplexer und gezielter geworden, sondern auch schwerer zu analysieren. viele Kommunen weder über ausreichende finanzielle noch personelle Ressourcen verfügen, um ihre Sicherheitsmaßnahmen auf dem neuesten Stand zu halten. Es braucht daher eine grundlegende Neubewertung und Stärkung der bestehenden Sicherheitskonzepte.

Was sollten Kommunalverantwortliche jetzt tun?

Oliver Dehning: Kommunalverantwortliche sollten klare Verantwortlichkeiten für die IT-Sicherheit definieren, da die Verantwortung letztlich bei der Leitung der Organisation liegt. Es ist unerlässlich, die Risiken für die kommunalen Systeme systematisch zu analysieren und auf dieser Grundlage ein umfassendes Sicherheitskonzept zu entwickeln oder bestehende Konzepte zu aktualisieren. Es müssen ausreichende personelle und finanzielle Mittel bereitgestellt werden, um die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Sicherheitsstrategien dürfen nicht als temporäre Projekte verstanden werden, sondern erfordern kontinuierliche Pflege und Weiterentwicklung.

Wo können gerade häufig ressourcenknappe kleinere und mittlere Kommunen Unterstützung bekommen?

Oliver Dehning: Kleinere Kommunen können die für Cybersicherheit erforderliche Expertise oft nicht intern aufbauen. Deshalb empfiehlt es sich, auf externe Dienstleister zurückzugreifen, die spezialisierte Sicherheitslösungen anbieten. Eine sinnvolle Alternative ist die Bündelung von Anforderungen und Ressourcen mit anderen Kommunen, wie es beispielsweise durch kommunale Rechenzentren geschieht. Wir sehen in solchen kooperativen Ansätzen ein großes Potenzial, insbesondere für kleinere und mittlere Kommunen, um Synergien zu schaffen und die Sicherheitsstandards effizient zu erhöhen. Förderprogramme von Bund und Ländern können zudem wichtige finanzielle Unterstützung leisten, um die Modernisierung der IT-Infrastruktur voranzutreiben.

Welche Rolle haben BSI und ENISA?

Oliver Dehning: BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) und ENISA (European Union Agency for Cybersecurity) sind zentrale Akteure, wenn es um die Entwicklung von Leitlinien und Empfehlungen zur IT-Sicherheit geht. Beide Organisationen bieten praxisorientierte Hilfestellungen, die Kommunen bei der Gestaltung und Umsetzung ihrer Sicherheitsstrategien nutzen sollten. eco sieht in der Zusammenarbeit mit diesen Institutionen eine wertvolle Unterstützung, insbesondere für die Standardisierung und Harmonisierung von Sicherheitsmaßnahmen.

DEKOM: Hat der eco Verband selbst entsprechende Angebote für die öffentliche Hand?

Oliver Dehning: Aus Sicht des eco ist die IT-Sicherheit ein zentrales Thema, das alle Akteure betrifft – von der Privatwirtschaft über die öffentliche Hand bis hin zu einzelnen Bürgerinnen und Bürgern. Der Verband bietet eine Vielzahl an Informations- und Unterstützungsangeboten, um das Bewusstsein für IT-Sicherheit zu stärken und gezielte Maßnahmen zu fördern. Dazu gehören Initiativen wie GAIA-X zur Entwicklung einer sicheren und vertrauenswürdigen Dateninfrastruktur in Europa, Initiative-S zur Sicherung von Webseiten sowie botfrei.de, eine Plattform zur Bekämpfung von Schadsoftware. Für kleinere und mittlere Kommunen sehen wir die Hauptverantwortung jedoch bei spezialisierten IT-Dienstleistern, die über die notwendige Expertise und Erfahrung verfügen, um Kommunen bei der Umsetzung konkreter Sicherheitsmaßnahmen zu unterstützen. Viele dieser Dienstleister sind auch Mitglied im eco Verband, was eine enge Zusammenarbeit und den Zugang zu bewährten Lösungen erleichtert. Wir verstehen als Informations- und Netzwerkplattform, die Kommunen dabei hilft, geeignete Partner zu finden und auf dem neuesten Stand der technologischen Entwicklungen zu bleiben. Durch die Bereitstellung von Leitfäden, Best Practices und gezielten Projekten unterstützt wir als Verband Kommunen, ihre IT-Sicherheitsstrategie zu entwickeln und zu optimieren.

Über eco:

Mit rund 1.000 Mitgliedsunternehmen ist eco (www.eco.de) der führende Verband der Internetwirtschaft in Europa. Seit 1995 gestaltet eco maßgeblich das Internet, fördert neue Technologien, schafft Rahmenbedingungen und vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Politik und in internationalen Gremien. eco hat Standorte in Köln, Berlin und Brüssel. eco setzt sich in seiner Arbeit vorrangig für ein leistungsfähiges, zuverlässiges und vertrauenswürdiges Ökosystem digitaler Infrastrukturen und Dienste ein. (DEKOM, 17.02.2025) Mehr Infos zum eco-Verband hier…

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Die Community University, ein gemeinsames Projekt von Platform3L und der Deutschen Telekom, wurde mit dem eLearning AWARD 2025 in der Kategorie „Künstliche Intelligenz“ ausgezeichnet. Die wegweisende Lernplattform hat sich als innovative Lösung für modernes, selbstorganisiertes Lernen etabliert und setzt neue Maßstäbe in der digitalen Weiterbildung. Die Community University wurde entwickelt, um Mitarbeitenden der Deutschen Telekom einen flexiblen, KI-gestützten Zugang zu Wissen zu ermöglichen. Dank der Plattform können Inhalte aus Sitzungen, Dokumenten oder persönlichen Erfahrungen in wenigen Klicks in interaktive eLearnings und Quizduelle umgewandelt werden. Dies fördert nicht nur den schnellen Wissenstransfer innerhalb des Unternehmens, sondern stärkt auch eine kollaborative Lernkultur. „Unsere Plattform macht jeden Mitarbeitenden zum Wissensgeber. Das stärkt nicht nur die persönliche Entwicklung, sondern auch die Innovationskraft der gesamten Organisation“, erklärt Gabriele Riedmann de Trinidad, Geschäftsführerin von Platform3L.  Die Community University setzt auf moderne Lernmethoden wie Microlearning, Gamification, Social Learning und adaptive Lernsysteme. Unterstützt durch ein Botschafter-Programm, das Mitarbeitende als Community-Builder ausbildet, wird der Wissensaustausch zusätzlich gefördert. „Mit der Unterstützung von KI und selbstorganisierten Communities teilen wir Wissen schneller und effizienter als je zuvor,“ betont Georg Holzknecht, Leiter der Community University bei der T-Systems GmbH. Mit dem Gewinn des eLearning AWARD 2025 zeigt Platform3L, wie Künstliche Intelligenz und selbstorganisiertes Lernen erfolgreich kombiniert werden können. Die Plattform bietet nicht nur eine nachhaltige Lösung für Unternehmen, sondern dient auch als Best-Practice-Beispiel für modernes Wissensmanagement in der digitalen Arbeitswelt. Das preisgekrönte Projekt demonstriert, dass Lernen flexibel, interaktiv und kollaborativ sein kann – ein entscheidender Schritt in Richtung lernende Organisation und digitale Transformation. (DEKOM, 17.02.2025) Mehr Infos hier…

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Die Stadt Nettetal (NRW) treibt die Digitalisierung der Verwaltung konsequent voran. Bereits 2023 etablierte die Stadt einen KI-basierten Chatbot. Jetzt soll die Nutzung künstlicher Intelligenz sukzessive auf andere Anwendungsfelder und Bereiche in der Kommunalverwaltung ausgeweitet werden. Über Nettetals Weg vom „Nette-Bot“ bis zur KI-gestützten Vereinfachung von Verwaltungsprozessen haben wir uns mit Nettetals Bürgermeister Christian Küsters (Grüne) und dem IT-Leiter der Stadtverwaltung, Thorsten Rode, unterhalten.

Was hat die Stadt zur Umsetzung des Chatbots bewogen?

Thorsten Rode: Im Zuge des vollständigen Neuaufbaus unserer Webseite standen wir kurz vor dem Relaunch, als die Firma neuraflow auf uns zukam und ihren KI-gestützten Chatbot vorstellte. Das Thema Künstliche Intelligenz war in unserer Verwaltung bereits diskutiert worden, und wir waren von den Möglichkeiten, die dieser Chatbot bot, sofort begeistert. Besonders beeindruckend war die Tatsache, dass neuraflow zu diesem Zeitpunkt zwar noch keine Referenzen oder bestehenden Kunden hatte, aber mit ihrer Lösung auf ganzer Linie überzeugte. Unsere Entscheidung für den Chatbot fiel letztlich aus voller Überzeugung, weshalb wir trotz eines gewissen Risikos auch den Mut hatten die Lösung umzusetzen. Ein großer Vorteil ist die Mehrsprachigkeit – der Chatbot kann über 90 Sprachen verstehen und sprechen, was die Integration und den Zugang für alle Bürgerinnen und Bürger erheblich erleichtert. Wir sehen ihn nicht als Ersatz, sondern als wertvolle Ergänzung unserer Dienstleistungen. In gewisser Weise haben wir eine neue Kollegin dazugewonnen – eine, die rund um die Uhr verfügbar ist, sofort Antworten liefert und die Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern spürbar verbessert.

Christian Küsters:  Als Verwaltung probieren wir immer wieder neue Wege mit Bürgerinnen und Bürgern in den Austausch zu kommen. Über den Chatbot bietet wir einen echten Informationsmehrwert für die Bürgerschaft und entlasten unsere Mitarbeitenden.

Wie sind Ihre bisherigen Erfahrungen und wie wird das Angebot von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen?

Thorsten Rode: Seit der Einführung unseres KI-Chatbots sehen wir spürbare Entlastungen im Verwaltungsalltag. Der Chatbot wird rege genutzt und führt täglich rund 10 Gespräche – das bedeutet, dass diese Anliegen nicht mehr in der Verwaltung auflaufen und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlastet werden. Bürgerinnen und Bürger erhalten schnelle Antworten, unabhängig von unseren Öffnungszeiten. Diese Entwicklung zeigt, dass digitale Assistenten nicht nur ein technischer Trend sind, sondern echte Mehrwerte schaffen. Der Chatbot nimmt uns nicht die Arbeit weg, sondern ergänzt unser Angebot sinnvoll, indem er Routinefragen übernimmt und so Kapazitäten für komplexere Anliegen freisetzt. Wir freuen uns, dass die Akzeptanz so hoch ist und sehen dies als Bestätigung für unsere Entscheidung.

Christian Küsters: Die Erfahrungen mit dem Chatbot sind sehr gut – insbesondere, wenn wir von unseren „Heavy- Usern“ Lob erhalten. Zudem macht das Lust auf mehr. Das Potential des Chatbot ist groß und damit der Mehrwert enorm erweiterbar.

In welchem Bereich kristallisieren sich die größten Stärken des Chatbots heraus?

Thorsten Rode: Der Chatbot entfaltet sein volles Potenzial vor allem bei der Beantwortung von Fragen zu unseren Dienstleistungen, die wir im Dienstleistungsportal abgebildet haben. Er liefert nicht nur präzise Informationen, sondern stellt auch direkte Verlinkungen zu den jeweiligen Dienstleistungen bereit und nennt die passenden Ansprechpersonen. So gelangen Bürgerinnen und Bürger schnell und unkompliziert an die richtigen Stellen. Ein echtes Highlight ist zudem seine Mehrsprachigkeit: Mit der Fähigkeit, in über 90 Sprachen zu kommunizieren – und dabei sogar Umgangssprache sicher zu verstehen – leistet er einen wertvollen Beitrag zur Integration. Probieren Sie es doch selbst einmal aus! Geben Sie beispielsweise „WauWau anmelden“ ein und lassen Sie sich überraschen, welche Antwort Sie erhalten.

Auch über den Chatbot hinaus setzt Nettetal auf KI-basierte Technologien zur Vereinfachung von Verwaltungsprozessen und Etablierung eines intelligenten Wissensmanagements. Worum geht es da genau?

Thorsten Rode: Unser Ziel ist es, eine DSGVO-konforme KI-Lösung bereitzustellen, die möglichst ausschließlich auf Open-Source-Komponenten basiert. Damit können wir interne Datenbestände sicher nutzen und gleichzeitig unsere digitale Souveränität bewahren. Mit dem von uns angestoßenen Projekt erkunden wir derzeit die vielfältigen Möglichkeiten, die uns diese Umgebung bietet. Gleichzeitig ermutigen wir unsere Mitarbeitenden, auch frei verfügbare KI-Tools aus dem Internet zu nutzen – jedoch in einem klar definierten Rahmen. Dafür haben wir uns an der Stadt Wien orientiert und einen KI-Kompass entwickelt. Dieser gibt Leitlinien vor, die eine gesunde Skepsis gegenüber KI-Ergebnissen fördern und Datenschutz als zentrales Thema verankern. So schaffen wir eine Balance zwischen Innovationsfreude und verantwortungsbewusstem Umgang mit Künstlicher Intelligenz.

Christian Küsters: Die Demografische Entwicklung und der Fachkräftemangel schreien nach neuen Lösungen, die individuell nutzbar und interaktiv sind um die Expertise in unserer Verwaltung dauerhaft nutzbar zu machen. Wir wollen vom Buzzword KI in konkrete Anwendungsfelder für die öffentliche Verwaltung kommen.

Wie wird das von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angenommen und wie ist das Personal grundsätzlich in das Projekt eingebunden?

Thorsten Rode: Allein durch unseren KI-Kompass und die gezielte Auseinandersetzung mit dem Thema haben wir Künstliche Intelligenz aus ihrem Schattendasein herausgeholt – und das hat die Arbeitskultur spürbar verändert. Unsere Mitarbeitenden sollen und dürfen KI als Werkzeug nutzen, um ihre Arbeit effizienter und kreativer zu gestalten. Innerhalb eines klar definierten Rahmens haben sie die Möglichkeit zu experimentieren und eigene Erfahrungen zu sammeln. Im Grunde genommen demokratisieren wir damit die Arbeit: Wir machen Mitarbeitende von Betroffenen zu Beteiligten und schaffen echte Mitgestaltungsmöglichkeiten. Dass dieser Ansatz auf große Resonanz stößt, zeigt unser Beta-Tester-Programm. Innerhalb von nur 36 Stunden mussten wir die Anmeldung schließen, weil die Nachfrage so hoch war. Nun haben wir 26 engagierte Tester*innen aus allen Verwaltungseinheiten und Hierarchieebenen, die unsere eigene KI-Umgebung prüfen und sich intensiv weiterbilden. Das enorme Interesse bestätigt uns darin, dass KI nicht nur ein technisches Thema ist, sondern auch eine Chance für moderne Verwaltungsarbeit. Und wir sind noch lange nicht am Ende – allein in diesem Jahr wollen wir unser Konzept weiter ausbauen und die Möglichkeiten noch stärker nutzen.

Christian Küsters: Dieses Projekt bietet gerade deshalb so viel Potential, weil der Implementierungs-ansatz ein völlig anderer ist. Es gibt kein vorgegebenes Fachverfahren, sondern die Mitarbeitenden

entwickeln mit der KI ihre eigenen Use-Cases und machen sie für Dritte nutzbar. Das fördert die

intrinsische Motivation ungemein.

Häufig hören wir von einer gewissen Skepsis in der Belegschaft – wie lassen sich Befürchtungen um Arbeitsplatzverluste durch KI zerstreuen?

Thorsten Rode: Letztendlich geht es darum, unseren Mitarbeitenden ein Werkzeug an die Hand zu geben, das – richtig eingesetzt – ihren Arbeitsalltag spürbar erleichtert. KI kann Routineaufgaben übernehmen, Prozesse beschleunigen und hilft dabei, den stetig wachsenden Anforderungen an eine moderne kommunale Verwaltung gerecht zu werden. Gerade in Zeiten steigender Verwaltungsaufgaben und knapper personeller Ressourcen ist es entscheidend, effizient zu arbeiten. Der gezielte Einsatz von KI sorgt für Entlastung und schafft Freiräume für komplexere und wertschöpfendere Tätigkeiten. Dabei ist unser Ansatz klar: Wir nutzen KI nicht, um Menschen zu ersetzen, sondern um sie bestmöglich zu unterstützen, was wir auch in unserem KI-Kompass festgehalten haben. Ein Gewinn für alle – die Verwaltung und die Bürgerinnen und Bürger.

Christian Küsters: Als Verwaltungsspitze sind wir uns mit dem Personalrat einig, dass wir Lösungen für die Herausforderungen des demographischen Wandels und des Fachkräftemangels benötigen. Diese Haltung des Ermöglichens kombiniert mit einem Bottom-Up-Ansatz bei der Implementierung

hat schnell überzeugt.

Was braucht es aus Ihrer Sicht, um solche Anwendungen in einer Kommunalverwaltung erfolgreich zu etablieren?

Der wichtigste Schritt ist, die Verwaltung als das zu sehen, was sie im Kern ist – ein modernes

Dienstleistungsunternehmen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, braucht es eine klare Vision, Mut zur Veränderung und eine Kultur des „einfach mal Machens“. Dazu gehört auch die Akzeptanz, dass Fehler passieren dürfen und aus ihnen gelernt wird. Ein solches Umdenken gelingt nur mit einer Führung, die voll hinter der Entwicklung steht, und mit Menschen innerhalb der Verwaltung, die als Treiber des Wandels agieren. Sie bringen nicht nur fachliche Expertise mit, sondern auch die Leidenschaft, neue Wege zu gehen und Konzepte aktiv mitzugestalten. Letztlich braucht es viele engagierte Köpfe, die Lust haben, sich einzubringen und die Verwaltung durch den Einsatz von KI weiterzuentwickeln. Diese Mischung aus Know-how, Neugier und Gestaltungswillen ist der Schlüssel zu echter Transformation.

Christian Küsters: Essentiell ist der Freiraum über Bereichsgrenzen hinweg eigene Lösungen gestalten zu können. Dies setzt eine enorme Motivation frei.

Welche Vorgehensweise kann man Verwaltungsverantwortlichen empfehlen, die sich mit Gedanken der Einführung solcher Anwendungen tragen?

Christian Küsters: Der erste Schritt ist, das Thema KI aus dem Schattendasein zu holen und offizielle Regelungen für den dienstlichen Gebrauch zu schaffen. Denn nur wenn klar ist, wie KI genutzt werden darf, kann sie auch sinnvoll in den Arbeitsalltag integriert werden.

Thorsten Rode: Ein weiterer Erfolgsfaktor sind Netzwerke: Viele Städte und Verwaltungen haben bereits wertvolle Erfahrungen gesammelt – wir selbst haben zum Beispiel einige Ansätze von der Stadt Wien als Vorreiter adaptiert. Niemand muss bei null anfangen, denn es gibt bereits viel Wissen, auf das man zurückgreifen kann. Genauso teilen auch wir unsere Learnings offen mit anderen, damit möglichst viele Verwaltungen von den gesammelten Erkenntnissen profitieren können. Trotzdem ist es wichtig, auf das eigene Bauchgefühl zu hören und einen individuellen Weg zu finden, der zur jeweiligen Verwaltung passt. Dieser Weg muss von der Führung aktiv getragen werden. Gleichzeitig braucht es einen offenen Geist in der Verwaltung, der Top-Down-Denken hinter sich lässt und Mitarbeitende von Betroffenen zu Beteiligten macht. Das bedeutet, Verantwortung und Gestaltungsspielräume nach unten zu verlagern und die Mitarbeitenden selbst Lösungen entwickeln zu lassen. Ein solcher Bottom-Up-Prozess muss bewusst eingeplant und gefördert werden – nur so kann sich der KI-Einsatz nachhaltig etablieren und zur echten Bereicherung für die Verwaltung werden.

Welche Rolle haben die Kommunalen Datenverarbeitungs- bzw. Rechenzentren?

Thorsten Rode: Kommunale Rechenzentren hosten in der Regel einen Großteil der Verwaltungsdaten – bei uns liegt das Verhältnis bei etwa 70:30 zwischen zentral gehosteten und lokalen Daten. Für eine

vollständige digitale Transformation ist es unerlässlich, dass nicht nur die lokalen Daten, sondern auch die in den Rechenzentren gespeicherten Informationen in KI-gestützte Prozesse integriert werden. Wir bauen aktuell unser eigenes Know-how aus, um besser zu verstehen, was mit KI möglich ist und wie wir diese Technologien gezielt einsetzen können. Doch langfristig brauchen wir einen Schulterschluss mit den Rechenzentren, denn nur gemeinsam lässt sich das volle Potenzial ausschöpfen. Einige Rechenzentren machen bereits erste Schritte in diese Richtung, aber um wirklich voranzukommen, wäre es sinnvoll, sich auf einen einheitlichen Rahmen oder eine gemeinsame technologische Basis zu verständigen. Wenn Verwaltungen und Rechenzentren ihre Entwicklungen stärker koordinieren und über eine Art digitalen Marktplatz austauschen, könnten Synergien entstehen, die allen zugutekommen. Ein solcher Ansatz würde nicht nur Zeit und Ressourcen sparen, sondern könnte die digitale Transformation auf kommunaler Ebene massiv beschleunigen – mit dem Potenzial für exponentielles Wachstum, wobei wir dabei nie unsere digitale Souveränität verlieren dürfen und auch die Möglichkeiten offenbleiben müssen, dass jeder eigene Lösungen entwickelt.

Christian Küsters: Rechenzentren sind gerade für die Kommunen von heterogener Größe essentiell, um Skaleneffekte zu erzielen. Sie sind Dienstleister und halten uns den Rücken frei – insbesondere

was das Thema Sicherheit angeht. Umgekehrt brauchen wir die Offenheit Innovationen einzelner für alle nutzbar zu machen.

Vielen Dank! (DEKOM, 17.02.2025) Mehr Infos hier…

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In der Stadt Bremerhaven wurden drei Solarbänke aufgestellt. Die Bänke sind mit Solarpanels ausgestattet. Sie dienen nicht nur als Sitzgelegenheit, sondern ermöglichen auch das umweltfreundliche Aufladen von Smartphones mit Ökostrom. Nicht zuletzt leisten sie einen Beitrag zur Digitalisierung des öffentlichen Raums. Die mit Sensoren ausgestatteten Bänke helfen dabei Umweltdaten wie die Luftqualität, den Lärmpegel oder die Temperatur zu erfassen und zu überwachen. Insbesondere im Smart City Kontext erweisen sich intelligente Stadtmöbel als wahre Alleskönner, betont Vlado Salaj Geschäftsführer der Pforzheimer Messwerk GmbH, die Solarbänke der Marke Ibench entwickelt und herstellt: „Smart Cities sollen innovativ, resilient und nachhaltig sein. Mit den Solarbänken zeigen wir, wie diese Werte im öffentlichen Raum erlebbar werden. Sie stehen für nachhaltige Energie, digitale Vernetzung und praktischen Nutzen.“ Dem Difu-Institut für Urbanistik zufolge können smarte Bänke, smarte Spielgeräte und ähnliche smarte Installationen im öffentlichen Raum erheblich dazu beitragen, Bürgerinnen und Bürger für den Klimaschutz zu sensibilisieren und zu aktivieren, indem sie eine Verbindung zum Alltag der Menschen herstellen. Anders als Aushänge, Amtsblätter oder Flyer können sie den Nutzen für den Klimaschutz direkt erlebbar machen und die Menschen zu einem klimafreundlichen Verhalten motivieren. „Nicht zuletzt können Kommunen durch entsprechende Standortwahl der Bänke öffentliche Aufenthaltsbereiche steuern, soziale Brennpunkte aufwerten oder Angsträume beleben“, so Salaj weiter. Die Nutzungsstatistik, der aktuelle Ladezustand, der Ertrag und die zugehörige CO2-Ersparnis sind über eine App jederzeit abrufbar. (DEKOM, 17.02.2025) Mehr Infos hier…

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Die steigende Anzahl dezentraler Einspeiser und Verbraucher stellt Netzbetreiber vor große Herausforderungen. Netzengpässe müssen frühzeitig erkannt und effizient gemanagt. Gemeinsam mit VENIOS konnte die Thüga Energienetze GmbH Redispatch 2.0 erfolgreich umsetzen. Die VENIOS-Lösung ermöglicht eine präzise Prognose der Netzauslastung, eine optimierte Steuerung von Netzkapazitäten und einen effizienten Datenaustausch zwischen Netzbetreibern. Kurzum: Mit Hilfe der VENIOS-Plattform können Netzbetreiber ihre gesetzlichen Anforderungen wie § 14a EnWG zuverlässig erfüllen. „Die Redispatch 2.0-Umsetzung haben wir mit einer Kombination mehrerer Softwarelösungen realisiert. Gemeinsam mit VENIOS und Unterstützung unserer Mutter, der Thüga AG, konnte das Projekt innerhalb von zwei Jahren erfolgreich umgesetzt werden. Mittlerweile betreuen wir neben unserem eigenen Projekt weitere 12 Mandanten. Die VENIOS – Lösung bietet eine hohe Modularität und damit große Flexibilität. So konnten wir für uns und unsere Mandanten alle Pflichten aus der Novelle des NABEG (Netzausbaubeschleunigungsgesetz) erfüllen. Diese umfassen die Prognose der Netzauslastung, die kostenoptimale Dimensionierung von Abrufen, die Bedienung der Netzbetreiberkoordination sowie den für den Redispatch erforderlichen Datenaustausch, der unternehmensintern und extern erforderlich ist, unterstreicht Dietmar Ehinger, Projektleiter Redispatch und EnWG § 14a bei der Thüga-Energienetze GmbH.  Ein besonderer Vorteil des digitalen Zwillings ist die automatisierte Netzverträglichkeitsprüfung. Einspeiseanträge können nahezu in Echtzeit bewertet werden, was die Bearbeitungszeiten erheblich verkürzt. Zudem verbessert die Visualisierung des Netzstatus die Störungsanalyse und ermöglicht eine gezielte Einsatzplanung. (DEKOM, 17.02.2025) Mehr Infos zu VENIOS hier…

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In der 2024 gegründeten Stadtwerkekooperation Digitalwerk Saar bündeln fünf saarländische Stadtwerke ihre digitalen Kompetenzen und treiben gemeinsam die digitale Transformation der kommunalen Versorgungswirtschaft voran. Die Gründungsmitglieder sind die Stadtwerke St. Wendel, Dillingen, Merzig und Saarlouis sowie die Kommunale Energie und Wasserversorgung Neunkirchen. Über die Herausforderungen und Ziele der Kooperation haben wir uns mit Dr. Ralf Levacher, Chef der Stadtwerke Saarlouis und neben Marcel Dubois (KEW Neunkirchen), einer der beiden Geschäftsführer der Digitalwerke Saar, unterhalten.

Herr Dr. Levacher, Was war die zentrale Motivation hinter der Gründung der Digitalwerke Saarlouis?

Die SWSLS sind seit 2010 in mehreren Bundesforschungsvorhaben aktiv. Alles diese Vorhaben beschäftigten sich dem Einfluss der Digitalisierung auf die sichere Stromversorgung im Kontext der Energiewende. Im Verlauf der Arbeiten haben wir uns immer mit Stadtwerken in der Nähe ausgetauscht. Die erste wesentliche Erkenntnis dieses Austusches war, dass es für kleinere Versorger schwierig bis unmöglich wird Stand Alone die notwendigen Kompetenzen aufzubauen. Die zweite, nicht minder wichtige war, dass die Erwartung der Bevölkerung an die Digitale Daseinsvorsorge sich kontinuierlich erhöht hat. Das betrifft nicht nur die Anforderung an den jeweiligen Versorger, sondern auch die Verwaltung und ganz allgemein das Leben in einer Stadt. Die Bürger erwarten zu Recht, dass ihre Stadtwerke ihnen eine Plattform zur Verfügung stellen auf der die wichtigsten Informationen einfach zu finden sind.

Welche Herausforderungen in der kommunalen Digitalisierung sollen damit adressiert werden?

Wie schon ausgeführt geht es nicht nur um die sichere Versorgung, sondern auch um das Thema Informationen aus der Gemeinde. Also um einen 360° Ansatz. Das betrifft alle Bereiche des kommunalen Lebens. Sei es das im Bereich Tourismus historische Gebäude im Stadtbild mittels Augmented Realitiy wieder erscheinen oder neue Bauvorhaben ebenfalls mit AR auf ihre Auswirkung auf das Stadtbild beurteilt werden können. Ein weiterer Baustein dieses Ansatzes ist es die Parkplatzsituation in „Echtzeit“ vor der Fahrt ins Centrum zu kontrollieren oder ganz trivial wann der Müll abgefahren wird. Die Verwaltung ist dabei ein wesentlicher Player, sie kann auf dieser Plattform die Bürgerdienst platzieren. Also kurzum eine Plattform für alle Bereiche des Lebens ohne lang im Internet sich die Infos zusammensuchen zu müssen.

Welche Bedeutung haben die Digitalwerke für die einzelnen Stadtwerke und die kommunale Infrastruktur als solche?

Die Entwicklung einer solchen kommunalen Lösung im Verbund durch mehrere Stadtwerke spart zu einem Kosten und zum anderen wird die Schwarmintelligenz genutzt. Das erhöht wiederum die Akzeptanz der Lösung und hilft bei der Einführung in den Kommunen. Die Bedeutung für die einzelnen Stadtwerke kann einem aktuellen Beispiel verdeutlicht werden. Bei der Einführung des dynamischen Tarifs hat das Digital Werk für 4 Stadtwerke sowohl die Auswahl der entsprechenden Software also auch die Umsetzung erfolgreich begleitet. Das verdeutlicht sehr gut was die Aufgabe des Digital Werks ist.

Welche langfristigen Pläne verfolgen Sie mit den Digitalwerken?

Das langfristige Ziel des Digital Werks ist es der Kompetenzträger für alle Digitalen Lösungen zu sein und damit der Nucleus für eine Kooperation auf Augenhöhe einzelner Stadtwerk ohne das der Kirchturm im Weg steht.

Gibt es mögliche weitere Kooperationen mit anderen Stadtwerken oder kommunalen Akteuren, die für eine Skalierung der digitalen Services von Interesse sein könnten?

Grundsätzlich steht das Digital Werk allen interessierten Werken offen. Aber es vollkommen klar, dass auch kommunale Interessenverbände wie z.B. der Städte und Gemeindetag von uns von großem Interesse sind, um kleinere Kommunen ohne eigenes Stadtwerk auf dem Weg zum Aufbau der digitalen Daseinsvorsorge mitzunehmen.  Abschließend erlauben Sie mir noch einen wichtigen Hinweis. Wenn ich in der Zeitung für Kommunalwirtschaft (ZfK) vom 10.02.2025 lese „Die Datenkompetenz wird zur Kernkompetenz“ dann kann ich nur die Empfehlung aussprechen sich schnellstens um das Thema Daten zu kümmern und das am Besten im Verbund mit anderen Werken. (DEKOM, 17.02.2025) Mehr Infos hier…    

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„Klima- und Umweltschutz sind von der bundespolitischen Agenda gestrichen. Ob Wahlplakate oder Kanzlerduelle, umweltpolitische Themen werden weder diskutiert noch werden Lösungen angeboten. Klimaschutz und Klimaanpassung dulden aber keinen Aufschub. Wir brauchen eine Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung, um Deutschland klimasicher aufzustellen. Wasser spielt dabei eine Schlüsselrolle. Wir brauchen bundesweite verbindliche Regeln für eine Hochwasser- und Starkregenvorsorge, um Überflutungsschäden zu vermeiden oder mindestens deutlich zu vermindern.  Und wir brauchen eine pragmatische Umsetzung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie, um unsere Gewässer bestmöglich und effizient vor Schadstoffeinleitungen zu schützen. Klima- und Umweltschutz sind keine zweitrangigen Themen, Klima- und Umweltschutz müssen im Fokus der Wahlentscheidung und im Fokus der folgenden Koalitionsgespräche stehen“, betont Dr. Lisa Broß, Sprecherin der DWA-Bundesgeschäftsführung. Die DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall fordert die Bundespolitik auf, Verantwortung für die Lebensgrundlagen zu übernehmen. Die wasserpolitischen Kernforderungen enthält das gleichnamige DWA-Positionspapier. Unterdessen forcieren viele Abwasserverbände bereits den in der EU – Kommunalabwasserrichtlinie für bestimmte Anlagen vorgesehenen Zubau einer vierten Reinigungsstufe. Weit vorne ist hier der im Rheinland ansässige Erftverband, der vier seiner 29 Anlagen bereits mit einer vierten Klärstufe versehen hat. Welche Verfahren sich unter welchen Voraussetzungen für eine zusätzliche Reinigungsstufe am besten eignen, wird zurzeit in verschiedenen Pilotprojekten erprobt. Dabei kommen bewährte Technologien ebenso zum Tragen, wie vollkommen neuartige. Ganz bemerkenswerte Ergebnisse erzielt in diesem Zusammenhang vor allem auch das Kerpener Startup BOLLBRANIC mit keramischen High-End Silizium Carbid Membranen – eine Technologie, die weltweit nur sehr wenige Unternehmen beherrschen. Die ursprünglich zur Rauchgasentschwefelung von Schiffen entwickelten Membranen eignen sich aufgrund ihrer Eigenschaften auch hervorragend für die Abwasseraufbereitung. Sie sind robust, chemisch inert, beständig gegen Säuren und Laugen und können mehrfach regeneriert werden. Wenn man Polymermembranen und Silizium Carbid Membranen im Vergleich anschaut – bieten letztere in Hinblick auf die 4. Reinigungsstufe tatsächlich eine Reihe von Vorteilen, so Entwicklerin und BOLLBRANIC-Geschäftsführerin Celina Brammer: „Durch die höhere Fluxleistung – also den besseren Durchfluss – braucht man bei Silizium Carbid Membranen entsprechend weniger Filterfläche, wodurch die zusätzliche Reinigungsstufe effizienter und kostengünstiger realisierbar ist. Im Vergleich zu anderen Membranen weisen Silizium Carbid Membranen zudem eine sehr geringe Faulneigung sowie gewisse Abstoßungseffekte gegenüber Fetten, Ölen und anderen anhaftenden Verschmutzungen auf. Geringere Betriebskosten entlasten Kommunen und Gebührenzahler dauerhaft. Insofern ist unser Verfahren gerade auch für den Zubau einer vierten Klärstufe hochgeeignet.“ (DWA/DEKOM, 17.02.2025) Ganze DWA-Meldung hier…

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Deutschland braucht mehr Windräder, doch der Ausbau geht nicht so schnell voran wie geplant. Das liegt zum Teil an Vorbehalten in der Bevölkerung. Allerdings ist die Akzeptanz von Windkraft höher, wenn Menschen bereits in der Nähe von Windrädern leben. Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland schwächelt: Für die Windenergie lag das Ziel im vergangenen Jahr bei acht Gigawatt (GW) neu installierter Leistung – tatsächlich hinzu kamen nur 3,3 GW. Ein Hoffnungsschimmer sind die Genehmigungen für noch nicht realisierte Neubauprojekte: 2023 stiegen sie um 78 Prozent auf 7,6 GW; 2024 um weitere 86 Prozent auf 14,1 GW. Dass der Ausbau stockt, liegt auch an den Vorbehalten mancher Bevölkerungsgruppen. Besonders groß ist der Gegenwind im ländlichen Ostdeutschland – doch gerade dort wäre Akzeptanz wichtig, denn die weniger dicht besiedelten Regionen bieten den nötigen Platz für den Neubau. Die Akzeptanz von Windkraft ist höher, wenn die Menschen bereits in der Nähe von Windrädern leben. Grundsätzlich befürwortet mehr als die Hälfte der Bundesbürger den Ausbau von Windkraftanlagen. Allerdings korrelieren die Einstellungen dazu stark mit der Parteipräferenz: Während fast neun von zehn Grünen-Anhängern den Ausbau gutheißen, tut dies nur etwas mehr als jeder fünfte AfD-Sympathisant. Unter jenen Bundesbürgern, in deren Wohnumfeld noch keine Windränder stehen, sind nur 40 Prozent für den Ausbau. Die bereits bestehenden Windräder in ihrem direkten Umfeld befürworten dagegen rund 64 Prozent. Um die Bevölkerung auch dort zu überzeugen, wo bislang keine Windräder stehen, müssen die Parteien die Menschen vor Ort besser einbinden – aktuell fühlt sich nur jeder Dritte ausreichend über den Windausbau informiert. Ebenso könnten finanzielle Anreize die Zustimmung steigern. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ermöglicht seit 2021 eine kommunale Beteiligung in Höhe von 0,2 Cent je produzierte Kilowattstunde Strom. Neun Bundesländer haben seitdem entsprechende Beschlüsse erlassen oder Entwürfe vorgelegt, mit denen sie die Kommunen mit bis zu 20.000 Euro pro Windrad beteiligen – Geld, das zum Beispiel in die Infrastruktur fließen kann und so den Bürgern zugutekommt. (IWD, 14.02.2025) Ganzer Artikel hier…

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In Rheinland-Pfalz sind aktuell mindestens 45 Schulen von einem Cyberangriff betroffen. Laut Pressemitteilung der Polizei Rheinland-Pfalz ist es Angreifern gelungen, die IT-Infrastrukturen eines externen IT-Dienstleisters mit einem Verschlüsselungstrojaner zu infizieren. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand handelt es sich bei den Tätern um professionelle und organisierte Kriminelle, die aus der Begehung von Cybercrime ein regelrechtes „Geschäftsmodell“ gemacht haben. Eine gängige Methode ist dabei der Einsatz von Ransomware, mit der die Daten auf den Servern ihrer Opfer verschlüsselt werden. Die Kriminellen fordern dann ein Lösegeld – meist zu zahlen in einer Kryptowährung – mit der Ankündigung, dem Opfer im Gegenzug eine Entschlüsselungssoftware zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus wird in der Regel die Veröffentlichung vertraulicher oder kompromittierender Informationen ihrer Opfer im Darknet angedroht. Das betroffene Unternehmen bietet IT-Dienstleistungen für u.a. mehrere öffentliche und private Schulen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg an. Den etwa 70 Schulen in Rheinland-Pfalz wird ein dynamisches Netzwerk zur Verfügung gestellt, das ein pädagogisches Unterrichtsnetzwerk sowie ein Verwaltungsnetz für die Schulverwaltung beinhaltet. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 45 Schulen durch den Cyberangriff mittelbar betroffen. Es handelt sich um Schulen in den Trägerschaften der Stadt Speyer, Kreis Germersheim, Verbandsgemeinde Herxheim, Bistum Speyer, Kreis Bad Dürkheim, Verbandsgemeinde Rheinauen, Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim, Gemeinde Limburgerhof und der Stadt Neustadt. Darüber hinaus kam es bei mehreren Schulen zu einer zumindest teilweisen Datenverschlüsselung und dem Abfluss von Daten. Die Täter drohen damit, diese Daten im Darknet zu veröffentlichen. Die Landeszentralstelle Cybercrime der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat unmittelbar nach Bekanntwerden des Angriffs in Zusammenarbeit mit den Experten des Landeskriminalamtes die Ermittlungen übernommen. Gegenstand der Ermittlungen ist die Bestimmung des Datenleaks, die Identifizierung der Täter sowie die Bestimmung des Inhalts der verschlüsselten und zudem teilweise abgeflossenen Daten. Im Falle der täterseitigen Veröffentlichung der sogenannten Leakdaten werden diese durch Spezialisten des Landeskriminalamts in Hinblick auf Gefahren für die öffentliche Sicherheit und auf ermittlungsrelevante Erkenntnisse ausgewertet. Dieser Vorfall verdeutlicht erneut die Dringlichkeit, Schulen stärker gegen Cyberbedrohungen abzusichern.

Herausforderungen in der IT-Sicherheit von Schulen

Die Sicherstellung von IT-Sicherheit ist insbesondere für Bildungseinrichtungen schwierig. Fehlende finanzielle Mittel und langwierige Verwaltungsprozesse erschweren es Schulträgern häufig, ihre IT-Systeme effektiv gegen Angriffe zu schützen. Hinzu kommt der „Human Factor“, also menschliche Fehler, die in vielen Fällen Angriffe erleichtern.

Lösung für Schulen: Ein kostenfreies Angebot von Enginsight

Um Schulen bei dieser Herausforderung zu unterstützen, bietet das deutsche Cybersecurity-Unternehmen Enginsight eine praxistaugliche und kostengünstige Lösung. Enginsight hat sich auf automatisierte IT-Sicherheitslösungen spezialisiert, die insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen entwickelt wurden, aber auch für Schulen ideale Einsatzmöglichkeiten bieten. Im Rahmen einer besonderen Initiative stattet Enginsight Schulen kostenfrei mit ihrer Software aus – unter der Voraussetzung, dass der Schulträger Enginsight zentral in wesentlichen Bereichen der Verwaltung einsetzt. Die Software umfasst unter anderem:

  • Automatisierte Risikoanalysen: Die IT-Sicherheitslage wird in Echtzeit überwacht und bewertet.
  • Konkrete Handlungsempfehlungen: Schulen erhalten praxisorientierte Anleitungen, um Sicherheitslücken zu schließen.
  • Minimaler Konfigurationsaufwand: Die Lösung ist einfach zu bedienen und erfordert keine speziellen IT-Kenntnisse.
  • Ressourcenschonender Einsatz: Automatisierungen reduzieren den Aufwand für IT-Verantwortliche erheblich.

Mario Jandeck, Gründer und CEO von Enginsight, begründet die Entscheidung: „Die Angriffe kommen näher. Nach den Cyberattacken auf Schulen um München, in Hannover, Nürnberg und Karlsruhe, traf es im ersten Quartal einige Universitäten in Mitteldeutschland. Wir sind besorgt deshalb und uns einig im Team: Wir wollen etwas tun; einen Beitrag leisten, um Kindern und jungen Erwachsenen eine sichere und funktionierende Lernumgebung bereitzustellen. Indem wir Schulen unsere leistungsfähige Sicherheitssoftware zur Verfügung stellen, helfen wir ihnen dabei, sich besser zu schützen. Leider haben Schulen mangels Budgets und Fachkräften oft schlechtere Voraussetzungen, um sich ausreichend abzusichern. Unsere Aktion soll hier gegensteuern.“

Prävention als Schlüssel

Der Fall in Rheinland-Pfalz zeigt, wie wichtig es ist, Schulen präventiv abzusichern. IT Sicherheits-lösungen wie die von Enginsight können dazu beitragen, Angriffe frühzeitig zu erkennen und Schäden zu minimieren. Für Schulträger bietet sich eine Chance, mit geringen Kosten und überschaubarem Aufwand eine effektive Absicherung ihrer IT-Infrastruktur zu erreichen. Schulen und Schulträger, die Interesse an dieser kostenfreien Lösung haben, können direkt Kontakt zu Enginsight oder zu einem ihrer zertifizierten Partner aufnehmen. (DEKOM, 27.01.2025) Ganzer Artikel hier…  

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VITAKO, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, präsentiert einen 10-Punkte-Plan zur Förderung der Digitalisierung in Deutschland: Gemeinsam für Kommunen, Länder, Bund und Europa. Die Digitalisierung erfordert für den Verband das Zusammenspiel von Kommunen, Ländern, Bund und EU. Nur mit klaren Prioritäten, ausreichenden Investitionen und dem Abbau von Hindernissen kann Deutschland in der digitalen Transformation führend werden – von der Sicherung kommunaler Handlungsfähigkeit über nationale Koordination bis zu EU-weiten Strategien. VITAKO sieht folgende Punkte als entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung der Digitalisierung in Deutschland:

1. Kommunale IT als digitaler Schlüsselfaktor

2. IT nachhaltig und verlässlich finanzieren

3. Digitale Infrastrukturen und Zusammenarbeit stärken

4. Klare Governance und Standards

5. Alles Ende-zu-Ende digital

6. Digitale Souveränität als Master-Strategie 2030

7. Resilienz und Sicherheit durch verbindliche Standards

8. Open-Source als Baustein der Zukunft

9. „Digital-First“ im Recht verankern

10. Software-Entwicklung und Betrieb nachhaltig sicherstellen

„Die digitale Transformation ist für VITAKO eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur dann erfolgreich gelingen kann, wenn alle Ebenen – Kommunen, Länder, Bund und auch EU – eng miteinander kooperieren. Unser 10-Punkte-Plan stellt die Weichen für eine zukunftsfähige und resiliente digitale Infrastruktur. Dabei ist es entscheidend, dass wir in Deutschland die kommunale IT als Schlüsselfaktor anerkennen und die Finanzierung sowie Governance von IT-Infrastrukturen nachhaltig sichern“, betont Lars Hoppmann, Geschäftsführender Vorstand von VITAKO.

Über VITAKO:

VITAKO ist die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.V. und über 58 Rechenzentren, Software- und Serviceunternehmen mit mehr als 20.000 Beschäftigten bündeln innerhalb von VITAKO ihr Know-how. Insgesamt betreuen die VITAKO-Mitglieder rund 750.000 IT-Arbeitsplätze in mehr als 10.000 Kommunen. VITAKO ist als Berater und Betriebspartner für Kommunen tätig sowie der zentrale Ansprechpartner für Verbände und Entscheider aller Ebenen in allen Fragen des Einsatzes von Informationstechnik im kommunalen Sektor. VITAKO und ihre Mitgliedsunternehmen „verstehen” Verwaltung und „können“ IT – sie entwickeln seit fast 50 Jahren innovative und zukunftsorientierte IT-Lösungen im Auftrag der kommunalen Eigentümer und Kunden und integrieren diese in Verwaltungsprozesse. (VITAKO, 22.01.2025) Ganzer Artikel hier…

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Schulungsverantwortliche in kommunalen Verwaltungen stehen vor der Herausforderung, die Weiterbildung und Fortbildung ihrer Mitarbeiter effektiv und flexibel zu gestalten. Als Experten für die kommunale Bildung bietet die cogniport, in Zusammenarbeit mit ihren Partnern eine Vielzahl an maßgeschneiderten Lösungen, die sowohl in Präsenz, online als auch in hybrider Form durchgeführt werden können. Das breite Fortbildungsangebot umfasst nicht nur klassische Schulungen, sondern auch moderne eLearning-Angebote, Wissensmanagement und Schulungsmanagement – alles digital buchbar und einfach zu handhaben.

Flexible Schulungsmöglichkeiten für kommunale Verwaltungen

Ob Präsenzveranstaltung, Online-Schulung oder hybrides Format – cogniport bietet den Schulungsverantwortlichen in den kommunalen Verwaltungen vielfältige Möglichkeiten, um ihre Mitarbeiter optimal weiterzubilden. Die Schulungen von cogniport sind nicht nur auf die spezifischen Bedürfnisse der Verwaltung abgestimmt, sondern können auch ganz flexibel gebucht werden. Das Beste daran: Alle Anmeldungen sind vollständig digital möglich.

Die Fortbildungsverantwortlichen können die Anmeldungen selbst vornehmen oder den Mitarbeitern die Möglichkeit geben, sich eigenständig auf die Fortbildungen zu buchen. Bei freien Buchungen erhalten die zuständigen Personen auf Wunsch automatisch eine Bestätigung und Einladung zur Schulung per E-Mail in CC.

Transparenz und Überblick mit acadeMe

Mit der Software acadeMe bietet cogniport eine kostenfreie Lösung, die es den kommunalen Verwaltungen ermöglicht, jederzeit einen Überblick über die Teilnahmen ihrer Mitarbeiter zu behalten. Das System ermöglicht es, Statistiken zu erstellen und Teilnahmebescheinigungen bequem herunterzuladen. Dies sorgt für mehr Transparenz und erleichtert die Verwaltung der Fortbildungsmaßnahmen.

Automatische Benachrichtigung über neue Schulungstermine

Ein weiterer Vorteil für Schulungsverantwortliche in der kommunalen Verwaltung ist die Möglichkeit, einen RSS-Feed mit allen neuen Schulungsterminen direkt in ihr System zu integrieren. So bleiben sie immer auf dem neuesten Stand und erhalten automatisch Benachrichtigungen über alle anstehenden Veranstaltungen. Der RSS-Feed informiert über neue Termine und Änderungen, ohne dass eine manuelle Suche auf der Webseite erforderlich ist. Dies erleichtert die Planung und Organisation, da relevante Informationen direkt und zeitnah zur Verfügung stehen. So können Schulungsverantwortliche sicherstellen, dass sie keine neuen Schulungsangebote verpassen und schnell darauf reagieren können.

Schulungen direkt im Haus der Verwaltung

Neben digitalen Schulungsangeboten bietet cogniport auch die Möglichkeit, Schulungen direkt vor Ort in den kommunalen Verwaltungen durchzuführen. Dies ermöglicht eine noch individuellere und praxisnahe Weiterbildung.

Einfache Buchung und Betreuung

Alle angebotenen Schulungen können direkt über die Webseite www.cogniport.de gebucht werden. Die Fortbildungsverantwortlichen können dabei nicht nur die passenden Schulungen auswählen, sondern auch die Anzahl der Teilnehmer und spezifische Wünsche angeben. (cogniport, 22.01.2025) Ganzer Artikel hier…

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Ob Klimaanpassung oder Energiewende – in urbanen Räumen zeigen sich die Herausforderungen unserer Zeit wie unter dem Brennglas. Städte stehen heute vor der Aufgabe, ihre unterirdischen Rohrleitungsnetze zukunftsgerichtet zu gestalten.  Schon jetzt leben drei von vier Deutschen in einer Stadt – Tendenz steigend. Experten prognostizieren, dass im Jahr 2050 sogar rund 84 Prozent der Bevölkerung in Deutschland in Städten wohnen wird. Das hat weitreichende Konsequenzen. Ob Versorgungssicherheit, Energiewende oder Klimafolgenanpassung – wo viele Menschen auf engem Raum zusammenleben, ist eine vorausschauende Planung und Steuerung umso dringlicher. Das Oldenburger Rohrleitungsforum nimmt sich daher am 6. und 7. Februar 2025 in den Weser-Ems-Hallen dieses wichtigen Themas an. Unter dem Motto „Städte der Zukunft   – Transformation unterirdischer Infrastruktur“ steht bei der 37. Ausgabe des Branchentreffs die Stadt als urbaner Lebensraum im Fokus. „Städte stehen vor der Aufgabe, ihre unterirdischen Versorgungsnetze interdisziplinär an die Anforderungen der Zukunft anzupassen – sei es durch den Einsatz neuer Technologien, den Ausbau nachhaltiger Energieinfrastrukturen oder die Modernisierung bestehender Netze. Ziel muss es sein, unsere Städte lebenswert zu erhalten und im Zuge der notwendigen Transformation unserer Infrastrukturen generationengerechte Lösungen zu finden“, sagt Mike Böge, Geschäftsführer des Instituts für Rohrleitungsbau an der Fachhochschule Oldenburg. Angesichts zunehmender – teilweise extremer Trockenperioden während der Sommermonate auch in unseren Breiten – kommt in diesem Zusammenhang vor allem  auch dem ressourcenschonenden Umgang mit Wasser – insbesondere der Vermeidung von Wasserverlusten durch marode Versorgungsleitungen – immer größere Bedeutung zu, betont Carsten Schweneker, CEO des Infrastrukturausstatters EBERO AG: „Ein umsichtiger Umgang mit Wasserressourcen ist in Zeiten des Klimawandels für die künftige Versorgung mit Trinkwasser essentiell.“ Die Instandhaltung und Modernisierung der Wasserversorgungsinfrastruktur – und damit auch der Erhalt des milliardenschweren Anlagevermögens – stellen zweifellos eine generationsübergreifende gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar, so Schweneker weiter: „Damit Versorger dieser Verantwortung auch nachkommen können, müssen sie ihr Versorgungssystem in Gänze kennen und jederzeit über den aktuellen Zustand ihrer Anlagen und Leitungsnetze im Bilde sein. Genau hier setzen wir bei EBERO mit unseren Lösungen an. Unser digitales Monitoring gewährleistet die erforderliche Transparenz zu jedem Zeitpunkt und trägt so erheblich zur Optimierung der unterirdischen Infrastruktur bei“, so Schweneker weiter. Die EBERO AG ist auch auf dem 37. Oldenburger Rohrleitungsforum vertreten. (Oldenburger Rohrleitungsforum/DEKOM, 27.01.2025) Mehr Infos hier…

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  • Verunsicherung und kommunale Wärmeplanung führen zu Investitionszurückhaltung
  • Nachfrage nach Wärmepumpen zieht zuletzt wieder an
  • Neue Bundesregierung: Industrie fordert Maßnahmen zur Marktbelebung

Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) hat die Absatzzahlen für das Jahr 2024 vorgelegt. Insgesamt setzten die Hersteller in Deutschland 712.500 Wärmeerzeuger ab. Damit schrumpfte der Markt gegenüber dem Vorjahr um 46 Prozent. Im Rekordjahr 2023 setzen die Hersteller über 1,3 Millionen Wärmeerzeuger ab. „Die aktuellen Rahmenbedingungen sind nicht dazu geeignet, den Modernisierungsmarkt zu beleben. Die kommende Bundesregierung muss dringend Maßnahmen ergreifen, die den Heizungsmarkt auf einen langfristig verlässlichen Wachstumspfad zurückführt“, kommentiert BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt die Marktsituation. Der Negativtrend betraf im vergangenen Jahr sämtliche Heizungstechnologien. Mit 193.000 abgesetzten Wärmepumpen schrumpfte dieses Segment um 46 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Damit rückt das Ziel der Bundesregierung ab 2024 jährlich 500.000 Wärmepumpen zu installieren in weite Ferne. Als positives Signal bewertet der BDH jedoch, dass gegen Ende des Jahres die Zahl der bewilligten Förderanträge für Wärmepumpen deutlich zugenommen hat. Allein im Dezember wurden fast 46.000 Anträge bewilligt. Auf das Gesamtjahr entfielen 192.406 positiv beschiedene Förderanträge. Wichtig sei hierbei, dass diese Projekte auch in die Tat umgesetzt würden, so der Verband. Auch moderne Brennwertheizungen auf Basis flüssiger oder gasförmiger Energieträger verzeichneten deutliche Absatzeinbrüche im zweistelligen prozentuellen Bereich. Mit 24.000 abgesetzten Geräten und einem Minus von 52 Prozent entwickelte sich außerdem der Absatz von Biomasseheizungen rückläufig. Der Absatzrückgang bei den Wärmeerzeugern schlug auch auf die Heizungskomponenten wie solarthermische Anlagen, Heizungspumpen oder Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung durch. Die geringe Neubautätigkeit verstärkte den Trend zusätzlich. Als Ursache für die Absatzentwicklung sieht der BDH eine Reihe von Gründen. Neben der langwierigen und öffentlichen Debatte um das Gebäudeenergiegesetz und der damit einhergehenden Verunsicherung der Verbraucher werden die komplexen Regelungen des Gesetzes von vielen Verbrauchern als Zwang empfunden. Weiterhin führt die mit dem GEG verknüpfte kommunale Wärmeplanung dazu, dass die Menschen die Heizungsmodernisierung aufschieben und auf mögliche Angebote ihrer Kommunen warten. Von der kommenden Bundesregierung fordert der BDH, dass Anpassungen am GEG schnell und im Dialog mit der Branche umgesetzt werden. Zudem müsse es einen stabilen Rahmen in Bezug auf die Förderung und deren Finanzrahmen geben. Kurzfristige Förderkürzungen oder -stopps müssen vermieden werden. Zudem muss das GEG nach Auffassung des BDH verständlicher und praxistauglicher gestaltet werden. Weiterhin sieht es der Verband als erforderlich an, die Verknüpfung des GEG mit der kommunalen Wärmeplanung aufzuheben. Die planungsverantwortlichen Stellen für die kommunale Wärmeplanung sollten die Einwohner zeitnah über die grundlegenden Infrastrukturplanungen informieren. Dies betrifft insbesondere die Planungen für den Ausbau oder die Nachverdichtung von Wärmenetzen. Hier müssen die Menschen schnellstmöglich wissen, in welchen Gebieten Wärmenetze geplant sind und wo nicht. Diese Information sollte unabhängig von der Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung erfolgen. (BDH, 27.01.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die digitale Transformation stellt Kommunen und öffentliche Verwaltungen vor immense Herausforderungen. Fehlende Fachkräfte, veraltete IT-Systeme und mangelnde finanzielle sowie strukturelle Unterstützung prägen vielerorts das Bild. Doch welche Lösungen gibt es, um diese Hürden zu überwinden? Im Gespräch mit DEKOM-Herausgeber Guido Mumm beleuchtet Anke Domscheit-Berg, Bundestagsabgeordnete der Linksfraktion und Digitalpolitikerin, den Status Quo der Digitalpolitik in Deutschland und hebt die Bedeutung von Open Source-Lösungen für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung hervor.

DEKOM: Frau Domscheit-Berg, wie bewerten Sie die derzeitige Lage in der Digitalpolitik und die Rolle der Kommunen bei der digitalen Transformation?

Domscheit-Berg: Momentan habe ich den Eindruck, dass wir in vielen Bereichen lediglich Scheingefechte austragen, ohne wirkliche Fortschritte zu erzielen. Seit dem Bruch der Ampel gibt eine Art „Super-GroKo“ aus Ampel und Union, die gemeinsam weitgehend Arbeitsverweigerung betreiben. Statt notwendiger Reformen gibt es Stillstand, bei der Umsetzung von EU-Richtlinien genauso wie beim Breitbandausbau. Besonders die Kommunen bleiben auf sich allein gestellt zum Beispiel bei der IT-Sicherheit oder der digitalen Infrastruktur.

DEKOM: Welche Herausforderungen sehen Sie speziell bei der Umsetzung der digitalen Transformation auf kommunaler Ebene?

Domscheit-Berg: Die Realität in vielen Kommunen ist ernüchternd, vor allem in ärmeren und kleineren. Ihre IT ist häufig veraltet, es fehlt an Fachkräften und die Unsicherheit darüber, wie digitale Projekte umgesetzt werden sollen, lähmt viele Verantwortliche. Das führt dazu, dass letztendlich viel zu wenig geschieht. Kommunen sind in vielen Fällen auch ungenügend in Entscheidungsprozesse eingebunden. Sie sollen dann Dinge umsetzen, die der Gesetzgeber beschließt und bekommen nicht einmal die notwendigen finanziellen Mittel oder fachliche Unterstützung zu erhalten. Leidtragende sind die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger.

DEKOM: Wie bewerten Sie den Einsatz von Open Source-Lösungen in der Verwaltung?

Domscheit-Berg: Open Source bietet enorme Potenziale, aber es gibt leider immer noch zahlreiche Vorurteile und Hindernisse. Viele wissen nicht, wie man Open Source Lösungen ausschreibt oder wie man gute Open Source Produkte findet. Die Einkaufsabteilungen sind oft überlastet und haben wenig technisches Wissen. Ein weiteres Problem ist die kurzfristige wirtschaftliche Betrachtung. Man kalkuliert nur die Anschaffungskosten, ignoriert aber langfristige Vorteile wie geringere Betriebskosten, Unabhängigkeit und Flexibilität. Schleswig-Holstein und Thüringen zeigen, dass ein Umstieg auf Open Source erfolgreich sein kann, wenn er strategisch geplant wird. Diese Beispiele sollten Schule machen.

DEKOM: Welche Rolle hat in diesem Kontext das Zentrum für digitale Souveränität (ZenDiS)?

Domscheit-Berg: Das ZenDiS kann eine Schlüsselrolle spielen, um Kommunen gezielt bei der digitalen Transformation zu unterstützen. Als Zentrum für digitale Souveränität verfolgt es das Ziel, unabhängige und nachhaltige IT-Lösungen zu fördern. Es bietet eine Plattform, auf der Wissen gebündelt und Erfahrungen geteilt werden können. Besonders bei der Einführung von Open Source, der Gestaltung sicherer und souveräner Cloud-Lösungen oder der Entwicklung langfristiger Strategien für IT-Infrastrukturen ist das ZenDis eine wertvolle Ressource. Wichtig ist, dass es über Beratung hinausgeht und praktische Unterstützung leistet, etwa durch Schulungen, Vorlagen für Ausschreibungen oder standardisierte Werkzeuge. Kommunen benötigen Partner, die ihnen helfen, souveräne Entscheidungen zu treffen und digitale Unabhängigkeit zu stärken. Damit das ZenDis dieses Potenzial ausschöpfen kann, muss es jedoch stärker gefördert und konsequent weiterentwickelt werden. Gerade in der aktuellen Phase, in der viele Kommunen bei der Digitalisierung überfordert sind, ist ZenDis eine entscheidende Säule für den Fortschritt und die digitale Eigenständigkeit.

DEKOM: Was sind Ihre Erwartungen an die Bundesregierung in Bezug auf die Förderung von Open Source?

DomscheitBerg: Es braucht dringend ein stärkeres Zentrum für Digitale Souveränität, das mit Ländern als Gesellschafter auch Kommunen konkret bei der Beschaffung und Implementierung von Open Source unterstützt. Leider hat das ZenDis zu wenig Ressourcen und die Beteiligung der Länder zieht sich schon über ein Jahr hin. Immerhin treibt es Vorreiterprojekte wie „Open Desk“ oder „Open CoDE“ an, die bereits zeigen, wie Open Source in der Verwaltung funktionieren kann. Diese Ansätze müssen aber ausgebaut und besser vernetzt werden, um nachhaltig zu wirken.

DEKOM: Was ist Ihr Fazit zur aktuellen Situation der digitalen Verwaltung?

Domscheit-Berg: Es fehlt bundesweit an einer klaren Strategie, an langfristigem Denken, an Wissenstransfer und vor allem an verbindlichen gemeinsamen Standards. Ohne diese Elemente können wir die Potenziale der digitalen Transformation nicht ausschöpfen. Doch es gibt auch Hoffnung: Wenn Kommunen voneinander lernen und sich für neue Ansätze wie Open Source öffnen, wie Schleswig-Holstein und Thüringen es vormachen, können wir Fortschritte erzielen. Es wird Zeit, dass die Bundesregierung nicht länger bremst, sondern endlich handelt! (DEKOM, 27.01.2025) Mehr Infos hier…

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56.000 Menschen fordern Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in der Petition des Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) auf, sich für eine EU-weite Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) einzusetzen. Manuel Fernandez, Referent für Stoffpolitik beim BUND: „Gerade Karl Lauterbach als Mediziner kann die Gefahren von PFAS nicht ignorieren. Wir reden inzwischen vom größten Fall chemischer Verschmutzung in der Geschichte der Menschheit. Deshalb muss die oberste Gesundheitsbehörde ihren politischen Spielraum nutzen und den Vorschlag zur Beschränkung von PFAS öffentlich unterstützen. Das ist der einzige Weg, weitere Schäden für unsere Gesundheit und die Umwelt abzuwenden.“ Einige PFAS sind nachweislich gesundheitsgefährdend: Sie können unter anderem Organschäden, Fruchtbarkeitsstörungen, Schilddrüsenerkrankungen und Krebs verursachen. Die gesundheitlichen Risiken von PFAS geraten in der aktuellen politischen Debatte um eine EU-weite PFAS-Beschränkung allerdings zunehmend in den Hintergrund. Maßgeblichen Anteil daran hat eine gezielte Kampagne der PFAS-Industrie und verbündeter Interessensgruppen, die eine umfassende Regulierung von PFAS verhindern wollen. Das geht aus einer Recherche des journalistischen Netzwerkes „Forever Lobbying Project“ hervor. PFAS bauen sich nicht ab und belasten zunehmend Grund- und Trinkwasser. Der BUND hat die, auch als Ewigkeits-Chemikalien bekannten Stoffe, in neun von zehn Leitungswasserproben in Deutschland gefunden. Sie gefährden die Gesundheit, erschweren Recycling-Prozesse und verteuern die Trinkwasseraufbereitung. Der bisherige Vorschlag zur Beschränkung von PFAS in der Europäischen Union sieht einen schrittweisen Ausstieg aus der Produktion und Verwendung der Chemikalie vor. Fernandez: „Die Beschränkung der gesamten Stoffgruppe der PFAS-Chemikalien ist ein wichtiger Schritt für den Schutz von Gesundheit und Umwelt. Mit der Petition fordert der BUND deshalb zusammen mit 56.000 Menschen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach dazu auf, sich entschieden für eine PFAS-Beschränkung einzusetzen und so unsere Gesundheit und unsere Umwelt zu schützen.“ Auch der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) dessen Mitglieder rund 90 Prozent aller Einwohner Deutschlands mit Trinkwasser versorgen und das Abwasser von 40 Prozent entsorgen spricht sich langfristig für ein PFAS-Verbot aus und setzt auf konsequente Herstellerverantwortung: „PFAS, sogenannte Ewigkeits-Chemikalien, belasten schon heute Böden und Trinkwasser. Weil strengere Trinkwassergrenzwerte die komplexe und komplizierte Problematik allein nicht lösen können, muss die PFAS-Vermeidung direkt an der Eintragsquelle ansetzen, beispielsweise über ein schnelles PFAS-Verbot. Denn je mehr PFAS eingesetzt wird, desto größer die Verunreinigung unserer Wasserressourcen und desto schwieriger die Trinkwassergewinnung. Allerdings träfe ein PFAS-Verbot auch viele Schlüsseltechnologien, die wir für den Umbau des Energiesystems brauchen, um CO2 zu vermeiden. Deshalb muss ein Verbot mit angemessenen Übergangsfristen, Bestandsanlagenschutz und Ausnahmeregelungen einher gehen. Aber der Kurs muss klar sein: Überall dort, wo sich der PFAS-Einsatz heute schon vermeiden lässt, muss es schnellstmöglich ordnungsrechtliche Vorgaben geben. Das gilt etwa für den Einsatz von PFAS-haltigen Kältemitteln, die durch natürliche Kältemittel zu ersetzen sind. Darüber hinaus ist es aber unbedingt notwendig, die Hersteller – auch finanziell – in die Verantwortung zu nehmen. Die Weichen dafür müssen jetzt in Brüssel und Berlin gestellt werden. Kurzfristig brauchen Wasserversorger technische und finanzielle Mittel, um die Einträge aus der Vergangenheit bestmöglich beseitigen zu können. Allerdings stoßen die bisher zur Verfügung stehenden technischen Mittel auch an ihre Grenzen. Deshalb geht es um ein grundsätzliches Umsteuern. Eine konsequente Herstellerverantwortung setzt die richtigen Anreize für Veränderungen. Ansonsten bleiben die Wasserversorger der Reparaturbetrieb und die Wasserkunden müssen zahlen. (BUND/VKU, 24.01.2025) Ganzer Artikel hier…

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Vom 11. bis 13. Februar öffnet in Essen Europas Leitmesse der Energiewirtschaft ihre Tore. Die E-world energy & water ist der Branchentreffpunkt der europäischen Energiewirtschaft. Als Informationsplattform für die Energiebranche versammelt die E-world jährlich internationale Entscheider in Essen. Knapp ein Fünftel der ausstellenden Unternehmen haben ihren Hauptsitz im Ausland. Die Mehrzahl der internationalen Aussteller kommt dabei aus Ländern der Europäischen Union. Im Mittelpunkt der diesjährigen E-World stehen die Schlüsselthemen Netzstabilität, Versorgungssicherheit und Finanzierbarkeit. Im Zusammenhang mit der Netzstabilität rücken vor allem Lösungen für die Anforderungen des §14a EnWG wie Venios.NET in den Fokus.

§14a EnWG stellt die Energiewirtschaft steht vor enorme Herausforderungen. Netzbetreiber müssen künftig immer flexibler und schneller auf Veränderungen reagieren – mitunter innerhalb von fünf Minuten. Venios.NET bietet innovative Ansätze, um Energienetze effizient und zukunftssicher zu betreiben.

Echtzeitüberwachung und Automatisierung

Mit Venios.NET steht Netzbetreibern ein leistungsstarkes Tool zur Verfügung, das Echtzeitmonitoring ermöglicht. Die Plattform liefert präzise Einblicke in das aktuelle Netzgeschehen und hilft gleichzeitig, durch vorausschauende Planung Störungen zu vermeiden. Dabei können viele Prozesse durch #Automatisierung optimiert werden – von Anschlussanfragen bis hin zum Netzbetrieb. Das Ergebnis: Mehr Effizienz und Entlastung des Personals.

Transparenz und Kosteneffizienz

Venios.NET schafft umfassende #Netztransparenz: Es ermöglicht eine detaillierte Überwachung sowie Prognosen des Last- und Erzeugungsverhaltens. Dies reduziert den Bedarf an teurer Messtechnik, ohne auf Steuerbarkeit und Übersichtlichkeit zu verzichten. So wird gleichzeitig die #Kosteneffizienz gesteigert.

Live-Demo auf der e-world 2025

Neugierig geworden? Venios lädt zu einer virtuellen Demo ein oder freut sich auf Ihren Besuch auf der e-world 2025 in Essen. Erleben Sie die Lösungen live und gestalten Sie mit uns die Energiezukunft!

Terminvereinbarung und weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage. (DEKOM, 27.01.2025) Mehr Infos zu Venios.NET hier…

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Ob Car-Sharing, Bike-Sharing, geteilte Mopeds oder E-Scooter – die Deutschen stehen Shared Mobility-Angeboten grundsätzlich positiv gegenüber, allen voran im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Kosten: 8 von 10 Deutschen (79 Prozent) sehen Sharing-Angebote als umweltfreundliche Alternative zu bestehenden Mobilitätsangeboten. Demgegenüber sagen 18 Prozent, sie sorgen eher für mehr Verkehr und belasten so die Umwelt. 83 Prozent der Deutschen sind überzeugt, dass sich durch Sharing-Angebote Geld sparen lässt. 14 Prozent meinen umgekehrt, sie verleiten eher dazu, mehr Geld auszugeben. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 1.005 Personen in Deutschland ab 16 Jahren. Unter anderem um die Rolle von Sharing-Mobilität geht es auch beim Infrastrukturdialog des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur Zukunft der Mobilität, in dem auch der Bitkom mitgewirkt hat und der heute zu einem Abschluss kommt. Rund ein Drittel (36 Prozent) der Deutschen geht davon aus, dass Sharing-Angebote in Zukunft den Privatbesitz von Fahrzeugen zunehmend ersetzen werden. Rund die Hälfte (52 Prozent) meint, Sharing-Angebote sollten von der Politik gefördert werden. „Gerade als Alternative zum eigenen Auto oder als Zubringer zum nächsten Bahnhof können Sharing-Angebote ein wichtiger Baustein der Mobilitätswende sein. Die Politik muss gerade deshalb Shared Mobility von Beginn an in die Infrastrukturplanung integrieren, etwa durch Mobilitätsstationen, die ein leichtes Umsteigen zwischen Sharing-Angeboten und anderen Verkehrsmitteln ermöglichen“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Sharing-Angebote sind nach Ansicht der Deutschen Alternative und Ergänzung zugleich: Bereits jetzt sehen 67 Prozent der Deutschen Sharing-Angebote als eine gute Alternative zu klassischen Verkehrsmitteln. Konkret sagen 73 Prozent, Sharing-Angebote sind eine gute Alternative für Personen, die kein Fahrzeug anschaffen oder unterhalten können. 64 Prozent sehen Sharing-Angebote wiederum als gute Ergänzung zu bestehenden öffentlichen Nahverkehrs-Angeboten in der Stadt wie Bus, Straßenbahn oder U-Bahn. 83 Prozent der Deutschen befürworten es, wenn Arbeitgeber ihren Beschäftigten einen Zuschuss zu Sharing-Angeboten geben. (BITKOM, 27.01.2025) Ganzer Artikel hier…

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Mit dem Gesetz zur Dekarbonisierung der Wärmenetze werden die Länder in die Pflicht genommen, ihre Wärmeversorgung Schritt für Schritt klimaneutral zu gestalten. Kommunen müssen in den nächsten Jahren Wärmepläne vorlegen, die aufzeigen, wie lokale Akteure den Umstieg auf Erneuerbare Energien organisieren können. Dabei spielt die Expertise von unabhängigen Energieberatenden eine zentrale Rolle – was bei der Vergabe von Konzepten für die Wärmeplanung leider immer noch übersehen wird. Das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN e.V.) fordert deshalb faire Ausschreibungen und ein Umdenken auf Seiten der Kommunen. „So kann das nicht weitergehen: Gerade bei kleineren Kommunen sind Energieberatende im Team mit fachkundigen Kollegen kompetente Ansprechpartner für energieeffiziente Gebäude, für eine zukunftsfähige Wärmeversorgung.“, betont Dietmar Rieth, Landessprecher Rheinland-Pfalz des DEN. „Anders als große Akteure, wie Energieversorger oder Stadtwerke, die gerade oft den Zuschlag für die Erstellung von Wärmeplänen bekommen, können wir die Kommune nah, unabhängig und kompetent begleiten – auch über die Wärmeplanung hinaus.“ Energieberatende verfügen nämlich genau über die Kompetenzen, die das Bauministerium für Wärmeplaner vorsieht: In Ihrem täglichen Geschäft identifizieren Sie Wärmebedarfe, erarbeiten Sanierungsmaßnahmen, koordinieren Investitionsentscheidungen verschiedener Akteure, stimmen sie aufeinander ab. Und dennoch werden unabhängige Energieberatende bei der Vergabe von Wärmeplanen nicht berücksichtigt. Warum? Rieth verweist hier auf die Ausschreibepraxis der Kommunen: Diese formulieren ihre Anfragen so, dass kleinere fachkundige Akteure, Zusammenschlüsse von Ingenieur- und Fachbüros, ausgeschlossen werden. „Da werden Bürogrößen vordefiniert, Erfahrungen in der erst vor Kurzem als Strategie entwickelten kommunalen Wärmeplanung gefordert,“ so der erfahrende Energieberater, „Die Kompetenz in den entscheidenden Bereichen, in der Bewertung von Gebäuden und Wärmebedarfen, fällt hingegen kaum ins Gewicht.“ Durch so ein Vorgehen entsteht ein Ungleichgewicht das große Akteure bevorzugt. Fachkundige Energieberatungsbüros bleiben auf der Strecke, haben keine Chance, ihre Expertise einzubringen. Diese Schieflage hat längerfristig bedenkliche Effekte: Kommunen werden sich über die nächsten Jahrzehnte an die Anbieter von Wärmeplanungskonzepten binden, über sie auch (großflächig) Leistungen von Energieberatenden anfragen. Wenn primär Energieversorger oder Stadtwerke diese Aufgabe übernehmen, Akteure also, die unter Umständen an der Art der Wärmeversorgung verdienen, zeichnen sich Interessenskonflikte ab. Eine sachgerechte Arbeit an den Gebäuden, an der Umgestaltung der Wärmenetze kann so nicht erfolgen. Damit nicht genug: Die durch die Wärmepläne angestoßene Organisation dürfte auch den Kostendruck auf die Leistungen von Energie-Effizient-Experten erhöhen. Diese werden dann schließlich über (große) Wärmeplaner angefragt. Es ist nicht abwegig anzunehmen, dass hier Anreize entstehen, Preise zu drücken und Qualität zu mindern. Eine unabhängige und damit hochwertige, ehrliche Bewertung der Gebäude, eine erfolgreiche Wärmewende kann so nicht stattfinden. Als Netzwerk unabhängiger Energieberatender fordert das DEN kommunale Entscheidungsträger dazu auf, die Kompetenz für die Wärmeplanung nicht allein bei großen (und oft bereits bekannten) Akteuren zu verorten. Ausschreibungen sollten sauber und fair gestaltet werden, also den Anforderungen der Aufgabe entsprechen und auch jenen eine Chance geben, die Expertise in entscheidenden Bereichen mitbringen, die lokale Verhältnisse kennen und über kommunale Wärmeplanung hinaus ein Gewinn für die Gemeinde sein können. Es braucht kompetentes Personal, um die Herausforderung einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung zu meistern, es braucht unabhängige Energieberatende, gerade in der kommunalen Wärmeplanung.  (DEN, 18.12.2024) Ganzer Artikel hier…

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Die Wärmewende ist in aller Munde, wirft aber insbesondere für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer einige Fragen auf: Wie heize ich in Zukunft? Kann mein Haus an ein zentrales Wärmenetz angeschlossen werden? Oder sollte ich mir lieber eine Wärmepumpe anschaffen? Mit dem Kommunalen Wärmeplan der Stadt Oranienburg erhalten Oranienburgs Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer eine erste Orientierung, welche nachhaltige Wärmeversorgung für ihr Gebäude in Betracht kommen könnte. Nach Angaben des Kompetenznetzwerks Wärmewende (KWW) hat inzwischen jede dritte Kommune mit der Wärmeplanung begonnen und 160 Kommunen ihre Wärmeplanung bereits abgeschlossen.  Darunter auch die brandenburgische Stadt Oranienburg, die ihren Wärmeplan jetzt veröffentlicht und die vierwöchige Beteiligungsphase für die Bürgerinnen und Bürger gestartet hat.  Klar ist: Um langfristig klimaschonend und finanzierbar zu heizen, muss die Wärmeversorgung von Gebäuden effizienter und CO2-ärmer gestaltet werden. Eine herausfordernde Aufgabe, die genaue Planung verlangt. Am 1. Januar 2024 trat das Wärmeplanungsgesetz in Kraft, das deutsche Städte zur Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans verpflichtet. Dieser soll aufzeigen, wie einzelne Stadtgebiete künftig auf Grundlage der lokalen Gegebenheiten mit klimafreundlicher Wärme versorgt werden können – etwa durch zentrale Wärmenetze oder dezentrale Anlagen wie Wärmepumpen. Oranienburg gehört zu den ersten Städten in Brandenburg, die die Erarbeitung eines Kommunalen Wärmeplans in Angriff genommen haben. Der Kommunale Wärmeplan wurde in enger Kooperation von Stadt und Stadtwerken erstellt. Ein knappes Jahr lang haben Expertinnen und Experten der Stadtverwaltung und Stadtwerke mit Unterstützung externer Fachfirmen an der Ausarbeitung gearbeitet. Der Kommunale Wärmeplan für Oranienburg veranschaulicht einerseits die gegenwärtige Wärmeversorgungssituation in der Stadt. Viele Haushalte der Stadt werden bereits über ein zentrales Wärmenetz mit Fernwärme versorgt, die in den Blockheizkraftwerken der Stadtwerke bei der Strom- und Wärmeerzeugung mit Gas gewonnen wird. Da Fernwärme mit Kraft-Wärme-Kopplung arbeitet, bei der Strom und Wärme gemeinsam produziert werden, ist sie schon per se klimafreundlicher als ein reguläres Gasnetz. Für die zukünftige Fernwärmeversorgung der Stadt sieht die Wärmeplanung den Umbau der Erzeugungsanlagen auf regenerative Energien vor, dazu sollen Geothermie, Solarthermie und Großwärmepumpen zum Einsatz kommen. Um so vielen Einwohnern und Unternehmen wie möglich diese regenerative Wärme anbieten zu können, sollen Fernwärmeleitungen um weitere 22 Kilometer ausgebaut werden. Wo ein Ausbau der Wärmenetze geplant ist, wird mit dem Kommunalen Wärmeplan offengelegt. Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer bekommen damit Planungssicherheit: Liegt ihr Grundstück in einem Gebiet, das für einen Wärmenetzausbau bestimmt ist, können sie ihre Immobile künftig an das zentrale Fernwärmenetz anschließen lassen. Andernfalls müssen sie sich selbst um eine dezentrale klimafreundliche Heizungsoption kümmern. „Entsprechend der Gesetzeslage hätten wir für einen Kommunalen Wärmeplan eigentlich Zeit bis zum Jahr 2028. Unser Ziel war es, unsere Wärmeplanung bereits drei Jahre früher fertigzustellen, um Bürgern und Unternehmen so früh wie möglich Planungssicherheit zu geben. Es freut mich, dass wir dieses Ziel erreicht haben, was insbesondere der guten Zusammenarbeit von Stadt und Stadtwerken zu verdanken ist“, so Bürgermeister Alexander Laesicke. Am 29. Januar 2025 stellt die Stadt Oranienburg die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung im Rahmen eines Bürgerforums vor. Die Veranstaltung gibt auch Gelegenheit, konkrete Fragen rund um das Thema künftige Wärmeversorgung in Oranienburg zu stellen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg beantwortet außerdem Fragen zu Gebäudesanierung und Heizungsaustausch. An Thementischen kann darüber hinaus über Fernwärmeeignungsgebiete, dezentrale Versorgungsmöglichkeiten und andere Aspekte des Kommunalen Wärmeplans diskutiert werden. (Stadt Oranienburg, 08.01.2025) Ganzer Artikel hier…

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Zwei Thüringer Unternehmen präsentieren sich als Vorreiter für Cybersicherheit: Mit der Eröffnung des ersten KI-Abwehrzentrums Europas schaffen die ASOFTNET GmbH & Co. KG und die Enginsight GmbH eine innovative Verteidigungslinie gegen die Cyberangriffe von heute und morgen. Das hochmoderne Security Operations Center (SOC) der Zukunft setzt auf proaktive Abwehrmechanismen und Zusammenarbeit, um Cyberangriffe nicht nur zu erkennen, sondern vorherzusagen und bereits im Vorfeld zu verhindern. – Ein Meilenstein für die digitale Sicherheit in Deutschland und Europa. Die digitale Revolution schreitet unaufhaltsam voran, und während Künstliche Intelligenz (KI) den Fortschritt vorantreibt, birgt sie gleichzeitig immense Risiken für die globale Sicherheit. Cyberangriffe werden immer raffinierter und die Grenzen des Möglichen werden täglich neu definiert. Vor diesem Hintergrund präsentieren ASOFTNET und Enginsight mit Stolz das erste KI-ABWEHRZENTRUM in Europa. – Es ist, so die Initiatoren: „das Security Operations Center (SOC) der Zukunft“. „Das KI-Abwehrzentrum ist ein bahnbrechender Schritt in eine Zukunft, in der KI nicht nur Bedrohungen verstärkt, sondern aktiv zu ihrer Bekämpfung beiträgt. Die Angreifer setzen KI bereits aktiv ein. Wir müssen es ihnen schnellstmöglich gleichtun, schnell handeln und alle verfügbaren Ressourcen bündeln, um sicherzustellen, dass KI zur Sicherung und nicht zur Gefährdung unserer Zukunft eingesetzt wird.“, erklärt Alexander Sowinski, der Gründer des KI-Abwehrzentrums und CEO der ASOFTNET.  Seine Vision ist eine Welt, in der KI sicher, verantwortungsbewusst und zum Wohl der gesamten Menschheit eingesetzt wird. Das KI-Abwehrzentrum soll eine zentrale Rolle dabei spielen, um diese Vision Wirklichkeit werden zu lassen. Auch Mario Jandeck, CEO von Enginsight, setzt große Erwartungen an das KI-ABWEHRZENTRUM: „Da Cyberangriffe verheerende Auswirkungen auf kritische Infrastrukturen wie Stromnetze, Finanzsysteme oder die Wasserversorgung haben können, wird das Zentrum einen entscheidenden Beitrag zur Sicherheit und Stabilität leisten.“ Gemeinsam mit gleichgesinnten Technologiepartnern arbeitet Alexander Sowinski seit 2023 an der Umsetzung seiner Idee des KI-Abwehrzentrums. Er erinnert sich: „Als SOC-Dienstleister haben wir vermehrt KI-basierte Angriffe beobachtet und deren stetige Zunahme. Nach Gesprächen mit dem Hasso-Plattner-Institut und weiteren Partnerunternehmen wurde uns bewusst, dass ein herkömmliches SOC bald nicht mehr ausreichen würde. Die Berichte des BKA und BSI unterstützten diese Einschätzung“, erläutert Sowinski weiter. „Für uns stand fest: Wir brauchen KI-Unterstützung, um Angriffe noch schneller, noch besser vorherzusehen und abzuwehren.“ Maßgeblichen Anteil und eine der technologischen Grundlagen stellt die Enginsight GmbH mit ihrer Unified Security Management Software. Die Enginsight-Entwickler sind weiterhin federführend in die KI-Weiterentwicklung eingebunden. IBM stellt die nötige Infrastruktur zur Verfügung. Auch wenn das KI-ABWEHRZENTRUM viele KI-gestützte Produkte nutzt, erfolgen viele Auswertungen noch manuell, d. h. durch die menschliche Interpretation der gesammelten Daten. Das Team um Alexander Sowinski soll deshalb auch stetig wachsen. Für die kontinuierliche Weiterentwicklung arbeiten die Erfurter Security-Experten eng mit einer Vielzahl anderer nationaler und internationaler Partner zusammen – darunter Regierungsbehörden, private Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Nichtregierungsorganisationen. „Durch den Austausch von Wissen und Ressourcen können wir Bedrohungen schneller erkennen und effektiver darauf reagieren. Unsere internationalen Netzwerke ermöglichen uns, globale Bedrohungstrends zu überwachen und länderübergreifende Abwehrstrategien zu entwickeln.“, berichtet Alexander Sowinski und ergänzt: „Wir engagieren uns zudem in der Standardisierung und Harmonisierung von Sicherheitsprotokollen auf internationaler Ebene. So stellen wir sicher, dass der Schutz vor KI-basierten Bedrohungen weltweit gewährleistet wird.“ Diese Zusammenarbeit sieht er als entscheidend an, um ein globales Sicherheitsnetz zu schaffen, das die Gesellschaft vor den wachsenden Gefahren von KI schützt. Das KI-Abwehrzentrum ist mehr als ein weiterer Akteur in der Cybersicherheit. Anstatt nur auf bestehende Bedrohungen zu reagieren, entwickelt das ASOFTNET-Enginsight-Team Technologien, die in der Lage sind, zukünftige Angriffe vorherzusehen und abzuwehren. Damit bietet das KI-Abwehrzentrum Vorteile, die herkömmliche SOCs nicht leisten können:

  • Proaktive Abwehr: KI erkennt potenzielle Angriffe, bevor sie ausgeführt werden.
  • Schnellere Analysen: Durch den Einsatz maschinellen Lernens werden Bedrohungen blitzschnell erkannt und analysiert.
  • Darknet-Aufklärung: Bedrohungen werden bereits im Darknet identifiziert, bevor ein Angriff überhaupt stattfindet.
  • Ständige Weiterentwicklung: Die im KI-Abwehrzentrum eingesetzten Algorithmen lernen kontinuierlich und passen sich neuen Bedrohungslagen an.

Diese innovative Herangehensweise soll Unternehmen und Organisationen noch besser gegen die ständig wachsenden Bedrohungen durch KI-gestützte Cyberangriffe schützen. „Angesichts der steigenden Bedrohungslage und der Komplexität moderner IT-Infrastrukturen bietet das KI-Abwehrzentrum eine Lösung, die Unternehmen schützt und gleichzeitig flexibel und skalierbar bleibt.“, erläutert Mario Jandeck. Das KI-ABWEHRZENTRUM stellt sicher, dass Unternehmen nicht nur auf bestehende Bedrohungen reagieren, sondern potenzielle Angriffe auch aktiv verhindern können und ihre Abwehr stetig optimieren. Es richtet sich vor allem an Enterprise-Kunden – selbst solche, die bereits ein eigenes SOC-Team haben. Sie gewinnen nicht nur zusätzlichen KI-gestützte Abwehrmechanismen, sondern auch den direkten Zugriff auf die Expertise der KI-Experten, die auch als verlängerter Arm in Stoßzeiten und Zeiten außerhalb der regulären Unternehmensarbeitszeiten zur Verfügung stehen. Die Kombination des eigenen SOC-Teams verstärkt durch das Erfurter SOC-Team ist bereits erfolgreich erprobt. KI-ABWEHRZENTRUM als Service hat natürlich seinen Preis. Er kommt deshalb nicht für alle Kundinnen und Kunden infrage. Aber auch für kleinere und mittelständige Unternehmen mit einem geringeren Budget können ASOFTNET und Enginsight eine Sicherheitslösung anbieten. Alexander Sowinski erklärt dazu: „Gerade der kleinere Mittelstand mit geringem bis gar keinem Security-Know-how und -Ressourcen gewinnt auch durch unsere anderen Managed Security Services (Security-Audit, MDR, SOC as a Service) ein hohes Maß an Sicherheit: Diese gehen weit über das hinaus, was KMU i. d. R. selbst leisten können. Sie sind zudem deutlich günstiger als der Aufbau eigener Ressourcen und stellen die 24/7 Überwachung sicher.

ÜBER das KI-ABWEHRZENTRUM:

Das KI-ABWEHRZENTRUM, gegründet von der ASOFTNET GmbH & Co. KG, ist das erste KI-basierte Security Operations Center in der Europäischen Union. Mit einem ganzheitlichen Ansatz zur Cybersicherheit vereint das Zentrum Expertise aus den Bereichen Cybersicherheit, maschinelles Lernen, Ethik und Krisenmanagement. Durch internationale Kooperationen und modernste Technologie entwickelt das KI-Abwehrzentrum innovative Lösungen zur Abwehr von Cyberangriffen der Zukunft.

Über ASOFTNET:

ASOFTNET ist ein auf Cybersecurity spezialisiertes Unternehmen, welches 2014 in Erfurt gegründet wurde. Im Jahr 2020 eröffnete ASOFTNET ein eigenes Security Operations Center, welches als Service für bestehende und neue Kunden angeboten wurde. Mit der langjährigen Partnerbeziehung zu Enginsight, die im Jahr 2018 begann, konnten wir ein sehr modernes Softwareprodukt ins Zentrum unserer Dienstleistung stellen. Durch permanente Weiterentwicklung hat sich ASOFTNET dem Projekt “KI-Abwehrzentrum“ angenommen und zusammen mit Enginsight an der Umsetzung gearbeitet. Dabei ist uns immer der Ansatz “IT-Security – Made in Germany“ wichtig gewesen, um unsere Kunden ein hohes Maß an Service in deutscher Sprache und exzellente Qualität zu bieten.

Über Enginsight

Enginsight bietet die perfekte Cybersecurity-Lösung für den Mittelstand. 2017 in Jena gegründet, ist die komplett inhouse entwickelte Software inzwischen bei zahlreichen KMU im Einsatz und erfreut sich insbesondere bei IT-Dienstleistern großer Beliebtheit. Diese nutzen Enginsight, um den Reifegrad der IT-Sicherheit ihrer Kunden zu ermitteln und proaktiv tätig zu werden sowie Angriffe zu detektieren und zu blocken. Nach dem Ansatz „Unsichtbares sichtbar“ und „Unsicheres sicher machen“ stehen für Enginsight hierbei Transparenz und Automatisierung in puncto IT-Security im Vordergrund. Der „Human Factor in IT-Security“, der bei vielen Cyberangriffen im Vordergrund steht, soll dabei eliminiert werden. Mit Security 100 % Made in Germany verfolgt Enginsight die Vision, mit seiner technologisch führenden Lösung den Mittelstand wirksam und nachhaltig sicher zu machen. (Enginsight, 10.10.2024) Ganzer Artikel hier…

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Am 23. Februar 2025 findet in Deutschland die Bundestagswahl statt. Im März 2025 folgt die Bürgerschaftswahl in Hamburg und im September 2025 eine Reihe von Wahlen auf regionaler Ebene. Beobachtungen im internationalen Umfeld zeigen, dass von einem grundsätzlichen Interesse zur möglichen illegitimen Beeinflussung von Wahlen durch fremde Staaten auszugehen ist, wobei derzeit Russland der auffälligste Akteur ist. Daneben muss auch von inländischen und ausländischen politisch motivierten Akteuren ausgegangen werden, bei denen stets die Möglichkeit besteht, dass es hier eine Verbindung zu ausländischen staatlichen Akteuren geben kann. Unter den nicht-staatlichen Akteuren (z. B. durch politisch motivierte Akteure, Cybercrime) wird eine zunehmende Professionalisierung beobachtet, welche das Bedrohungspotenzial erhöht. „Cybercrime as a Service“ steht theoretisch für sämtliche Akteure zur Verfügung. Wahlen sind für illegitime Einflussversuche solcher Akteure besonders attraktiv und Angriffe auf die Informationssicherheit spielen hierbei eine herausgehobene Rolle. Das BSI als zentrale Stelle für Informationssicherheit auf nationaler Ebene misst dem Schutz von Informationen im Kontext von Wahlen eine entsprechend hohe Bedeutung bei. Zum Schutz verfolgt das BSI einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz. Das BSI steht in einem intensiven Austausch mit nationalen und internationalen Partnern und unterstützt insbesondere Bundes- und Landeswahlleiter, Kandidaten und Parteien in Belangen der Informationssicherheit mit umfangreichen Informations-, Hilfs- und Beratungsangeboten. Grundsätzlich unterscheidet das BSI zwischen zwei Arten der illegitimen Einflussnahme auf Wahlen: Direkte Art der Einflussnahme auf die Wahl durch eine unmittelbare Beeinflussung des Wahlprozesses. Dabei könnten Angreifer durch Cyber-Angriffe gegen wahlrelevante Infrastruktur beabsichtigen, die vorläufige Ermittlung des Wahlergebnisses zu stören und damit auch das Vertrauen der Bevölkerung in den Wahlprozess zu beeinträchtigen. Eine Beeinflussung des Wahlergebnisses durch Cyberangriffe auf für den Wahlprozess der Bundestagswahl relevante Infrastruktur gilt als unwahrscheinlich. Auch international wurden derartige erfolgreiche Angriffe bisher nicht beobachtet. Indirekte Art der Einflussnahme auf die Wahl durch eine Beeinflussung der öffentlichen Wahrnehmung und folglich auch der freien Meinungs- und Willensbildung. Derartige illegitime Einflussnahme-Versuche sind international und in Deutschland zu beobachten. Auch im Kontext der anstehenden Bundestagswahl ist entsprechend damit zu rechnen. Dem BSI liegen Erkenntnisse über Cyberspionagefälle im politischen Raum vor, die grundsätzlich geeignet sind, Informationen über die strategische und inhaltliche Ausrichtung von Parteien und Kandidaten zu sammeln. Dies können Vorbereitungshandlungen für eine mögliche spätere illegitime Einflussnahme im Kontext von Wahlen sein. Hierbei spielt vor allem Desinformation, d.h. falsche oder irreführende Information, die gezielt mit Täuschungsabsicht erstellt bzw. verbreitet wird, eine wichtige Rolle. Desinformation erlangt ihre mögliche Wirkung insbesondere über digitale Infrastruktur im Internet. Durch Soziale Medien, Email- und Messenger-Dienste sowie Webseiten erlangt Desinformation zum einen potenzielle sehr schnell eine hohe Reichweite. Zum anderen ermöglichen täuschend echt wirkende nachgeahmte oder auch gekaperte echte Accounts und Webseiten eine höhere vermeintliche Glaubwürdigkeit der Desinformation. Durch automatisch erstellte und betriebene Accounts in sozialen Medien und Messengern (sogenannte Social Bots) kann Desinformation in größeren Umfang verbreitet werden. Im Umgang mit Desinformation kommt es besonders darauf an, die Medienkompetenz in der Gesellschaft zu fördern sowie die beiden Kriterien für deren Wirkungspotenzial „Reichweite“ und „Glaubwürdigkeit“ im Einzelfall jeweils möglichst zeitnah und realistisch zu bewerten, um auch über mögliche kommunikative Gegenmaßnahmen ausgewogen entscheiden zu können. Angriffe auf die Integrität und auch Authentizität von Informationen, bei denen Inhalte durch unbefugten Zugriff auf Accounts (Websites, Social Media, E-Mails, Messenger) manipuliert bzw. falsche Inhalte über gekaperte Accounts kommuniziert werden, stellen im Kontext von Wahlen vor allem eine Gefahr dar, falls Einflussakteuren gelingen sollte, unbefugten Zugriff auf Accounts von Medien, Behörden, öffentlichen Einrichtungen und politischen Akteuren zu erhalten. Sofern vertrauliche Informationen durch Einflussakteure erbeutet werden, können diese durch Erpressung oder Veröffentlichung zur illegitimen Einflussnahme im Kontext von Wahlen verwendet werden. Sogenannte Hack-und-Leak-Operationen, wie sie in der Vergangenheit im Umfeld von Wahlen von Partnerstaaten beobachtet worden sind, stellen daher eine ernsthafte Gefahr dar. Das grundsätzliche Vorgehen umfasst hierbei das Veröffentlichen („Leak“) von Informationen, die zuvor mittels eines Cyberangriffs („Hack“) erbeutet wurden. Dabei können die veröffentlichten Informationen zusätzlich manipuliert oder gefälscht sein. Ziel der Angreifer ist, das Vertrauen der Wähler für die Wahl relevante Personen oder Institutionen zu untergraben und die öffentliche Meinung zu beeinflussen. Das Erbeuten von Informationen erfolgt insbesondere über das Kompromittieren von E-Mail-Konten, Accounts in Sozialen Medien oder anderen privaten Kommunikationskanälen. Zu diesem Zweck werden insbesondere Phishing-E-Mails eingesetzt. Weiterführende Informationen zur Accountsicherheit, Sicherheit in Sozialen Medien und zur sicheren E-Mail-Nutzung sind unten in der Linkliste zu finden. Auch ohne eine Kompromittierung von Accounts können Angreifer durch die Erstellung gefälschter Accounts oder Webseiten Desinformation verbreiten. Das Auswärtige Amt veröffentlichte am 05. Juni 2025 einen Bericht, in dem die Desinformationskampagne „Doppelgänger“ analysiert wurde. In dieser Kampagne wird seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine im Februar 2022 pro-russische Desinformation verbreitet, die insbesondere darauf abzielt, westliche Außenpolitik im Allgemeinen und besonders die Unterstützung der Ukraine zu diskreditieren. Auch das Landesamt für Verfassungsschutz des Freistaates Bayern veröffentlichte einen Bericht zur Doppelgänger-Kampagne. Zu erwarten im Kontext von Wahlen sind auch Verfügbarkeitsangriffe auf Webseiten und andere Internetdienste. Durch massenhafte automatisierte Aufrufe (sogenannte DDoS-Angriffe) können Webseiten und Internetdienste überlastet werden, sodass sie nicht mehr aufrufbar sind. Solche Angriffe erzeugen in der Regel sichtbare Auswirkungen, wie Fehlermeldungen auf Webseiten. Diese Angriffe stellen insbesondere auch für politisch motivierte Einflussakteure ein beliebtes Mittel dar. Beispiele sind der DDoS-Angriff auf die FDP-Landeskampagnenseite im August 2024 und die pro-russischen DDoS-Angriffe während der französischen Parlamentswahl und den Olympischen Spielen. Die technischen Auswirkungen dieser Angriffe, wie beispielweise Diensteinschränkungen, sind in der Regel nur von kurzer Dauer, weil derartige Angriffe aktiv aufrechterhalten werden müssen und lang andauernde Überlastungsaufrufe meist effektiv gefiltert werden können. Einfluss- und Informationsoperationen im Kontext von Wahlen enthalten auch, dass die Akteure bewusst die Wirkung von Angriffen mittels Desinformation überzeichnen oder diese gar ganz fingieren. So können Cyberangriffe nicht nur Desinformationskampagnen überhaupt erst ermöglichen oder unterstützen, sondern umgekehrt kann Desinformation auch Cyberangriffe begleiten. Aus diesem Grund ist stets eine sachliche Bewertung von Vorfällen entscheidend. (BSI, 06.01.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die zunehmende Digitalisierung in den Kommunen stellt auch den Bereich IT – Sicherheit vor wachsende Herausforderungen. Kommunale IT-Sicherheitsbeauftragte spielen eine zentrale Rolle, um den Schutz sensibler Daten und die Funktionsfähigkeit der IT-Infrastruktur zu gewährleisten. In NRW sind die kommunalen IT-Sicherheitsbeauftragten in einem Netzwerk organisiert. Über die konkreten Aufgaben der IT-SB in NRW haben wir uns mit einem Sprecher des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW unterhalten.

DEKOM: Welche zentralen Ziele verfolgt das Netzwerk, und wie unterstützt es die kommunalen IT-Sicherheitsbeauftragten in NRW konkret?

MHKDB: Das Netzwerk wird derzeit aufgebaut und verfolgt das Ziel, wesentliche Akteurinnen und Akteure der Informationssicherheit miteinander zu vernetzen, den weiteren Ausbau der Informationssicherheit zu stärken sowie den Kompetenzaustausch zu fördern.

DEKOM: Welche Herausforderungen begegnen Ihnen derzeit in der Zusammenarbeit mit den Kommunen?

MHKDB: Die kommunale IT-Landschaft in Nordrhein-Westfalen ist sehr heterogen. Diese technische Heterogenität erschwert die Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der Informationssicherheit.

DEKOM: Gibt es besondere Erfolgsprojekte oder -maßnahmen, die Sie hervorheben möchten?

MHKDB: Landesseitig wurde nach dem erfolgreichen Ransomware-Angriff auf die Südwestfalen-IT ein „IT-Check für Kommunen“ auf den Weg gebracht. Dieses landesfinanzierte Angebot wurde von den Kommunen breit angenommen und wird bis zum Jahresende 2024 abgeschlossen sein. Daran werden sich weitere Maßnahmen zur Stärkung der Informationssicherheit anschließen. Wir bitten um Verständnis, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine weiteren Auskünfte geben können.

DEKOM: Wie können sich interessierte Kommunen in das Netzwerk einbringen oder von Ihren Aktivitäten profitieren?

MHKDB: Bereits jetzt können Kommunen in den direkten Austausch mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung treten. Themen und Wünsche von breitem Interesse werden dann geprüft und im Rahmen des Digitalbeirats repräsentativ mit der kommunalen Familie erörtert.(DEKOM, 13.01.2025) Ganzer Artikel hier…

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Mit Blick auf die aktuelle Diskussion rund um den Automobilstandort und die zukünftige Verkehrspolitik ist aus Sicht des BDEW der weitere Hochlauf der Elektromobilität ein zentraler Hebel. Ein starker, entwickelter Elektromobilitätsmarkt in Deutschland und Europa ist die beste Standortpolitik, um sich auch international als Technologiestandort zu behaupten. Die Energie- und Ladebranche investiert seit Jahren massiv in die Elektromobilität. Der Branche ist klar: Technologieführerschaft in der Mobilität von Morgen ist elektrisch. In einem starken Leitmarkt können die Unternehmen die Produkte und Dienstleistungen erfolgreich weiterentwickeln. Der BDEW hat fünf Punkte identifiziert, mit denen dieser Leitmarkt gestärkt und politisch richtig flankiert werden kann: 

  • Europäisch denken – keine deutschen Sonderregeln, Elektromobilität endet nicht an der Landesgrenze.
  • EU CO2-Flottengrenzwerte beibehalten, sie sind aktuell die verlässlichste Rahmensetzung für die Elektromobilität.
  • Nachhaltige Steueranreize für E-Fahrzeuge setzen statt teurer Förderprogramme.
  • Ladesäulenausbau entbürokratisieren: Flächen öffnen, Genehmigungen entschlacken.
  • Staatliche Ladesäulen-Förderung beenden – der Wettbewerb liefert schneller und besser!

„Elektromobilität ist ein Erfolgsmodell. Das zeigt auch unsere regelmäßige Umfrage unter E-Autofahrerinnen und -fahrern: 97 Prozent würden sich wieder für den Kauf eines Elektroautos entscheiden. Dieses klare Bekenntnis unterstreicht nicht nur die positiven Erfahrungen mit der Technologie, sondern auch die zunehmende Akzeptanz der Elektromobilität in der breiten Bevölkerung, da auch die absolute Anzahl an E-Autofahrerinnen und -fahrern steigt,“ sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Wir sind inzwischen in einem Massenmarkt angekommen. E-Autos werden in den nächsten Jahren das „Neue Normal“ auf Deutschlands Straßen sein. Wichtig ist, dass die Unternehmen sich weiterhin auf die staatlichen Rahmenbedingungen verlassen können, die einen Hochlauf der E-Mobilität unterstützen. Wir sollten uns eher an einem Erfolgsmodell wie Norwegen orientieren, das über die gezielte Besteuerung die Attraktivität von E-Fahrzeugen nachhaltig gestärkt hat, als über neue Förderung zu diskutieren. Auch sollten noch verbliebene Hürden beim Ladesäulenausbau aus dem Weg geräumt werden. Der Politik muss klar sein: Die Entwicklung zukunftsweisender Elektromobilitätsprodukte in Deutschland erfordert, dass wir mehr für Elektromobilität tun. Ein starker Heimatmarkt ist die beste Standortpolitik. Das muss der Leitfaden für die politischen Rahmenbedingungen sein.“ (BDEW, 08.01.2025) Ganzer Artikel hier…

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Laut einer aktuellen Sonderbefragung im Rahmen des „KfW-Kommunalpanel 2025“ streben Kommunen an, so viele Sportstätten wie möglich weiterhin offen zu halten, um ihr vielfältiges Angebot zu sichern. Dieses Ziel wird jedoch angesichts des Investitionsrückstands in Sportstätten zunehmend schwieriger. Die Kommunen in Deutschland halten bislang trotz steigender finanzieller Widrigkeiten am Betrieb ihrer Sportstätten fest. Im Jahr 2024 verfügten 94 Prozent der Kommunen über Sporthallen und 92 Prozent über Sportplätze. Etwas mehr als die Hälfte der Kommunen betrieben zudem eigene Freibäder und 46 Prozent Hallenbäder. Zudem ist in zwei Dritteln der Kommunen, in denen es 2024 Sporthallen oder Sportplätze gab, die Anzahl der Sportstätten in den vergangenen zehn Jahren konstant geblieben. Jeweils etwa ein Viertel der Kommunen hat in den letzten Jahren sogar neue Sporthallen oder Sportplätze gebaut. 60 Prozent der Kommunen berichten, dass sich die Zahl ihrer Hallenbäder seit 2014 erhöht hat, bei den Freibädern sind es 54 Prozent.  Das sind Ergebnisse einer Sonderbefragung unter Kämmereien, die das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) im Auftrag der KfW im Oktober 2024 durchgeführt hat. Auch wenn die Ergebnisse nicht repräsentativ sind, so vermitteln sie jedoch einen belastbaren Eindruck der Situation in den Kommunen.  „Die Bedeutung von Sportstätten als Orte gesellschaftlicher Teilhabe und Gesundheitspflege ist nicht zu unterschätzen“, sagt Difu-Wissenschaftlerin Frida von Zahn. „Die große Zahl an Kommunen mit Investitionsrückstand zeigt jedoch dringenden Handlungsbedarf. Hier aktiv zu werden, würde sich letztlich auch positiv auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt auswirken.“ In der Befragung gaben 59 Prozent der Kommunen an, dass der Investitionsrückstand bei Sporthallen „gravierend“ oder „nennenswert“ sei, bei Hallenbädern sagten dies 62 Prozent, bei Eissporthallen 53 Prozent. Die Ergebnisse zeigen, dass die Rückstände aufgrund der Gebäudesubstanz besonders schwerwiegend bei gedeckten Sportstätten sind. Hierbei geht es vor allem um den energetischen Zustand der Gebäude und Gebäudehüllen sowie marode sanitäre und technische Anlagen.  In mehr als 40 Prozent der Kommunen können wegen des schlechten baulichen Zustands der Sportstätten bereits jetzt einzelne Sportangebote gelegentlich nicht stattfinden. 36 Prozent der Kommunen befürchten, das Sportangebot in zukünftig reduzieren zu müssen. Die befürchtete Reduzierung ist im Bereich Sportstätten aber moderater als in anderen freiwilligen Aufgabenbereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge: So geben zum Beispiel 41 Prozent der Kommunen an, angesichts der finanziellen Lage in den nächsten Jahren kulturelle Angebote herunterfahren zu müssen.  Besonders augenfällig wird der schlechte Zustand einzelner Sportstätten, wenn man die Kommunen danach fragt, wie hoch der Anteil der Anlagen ist, der in den kommenden drei Jahren geschlossen werden muss, sofern keine umfassende Sanierung durchgeführt wird. Hier geben die teilnehmenden Kommunen an, im Durchschnitt 16 Prozent der Freibäder, 15 Prozent der Eissporthallen und 14 Prozent der Hallenbäder schließen zu müssen. „Zwar wollen Kommunen das Sportangebot weniger drastisch reduzieren als andere freiwillige Aufgaben, die drohende Schließung ganzer Sportstätten ist jedoch besorgniserregend. Aus Sicht der Kommunen braucht es hier vor allem eine verbesserte Grundfinanzierung, um die benötigten Investitionen zu stemmen“, so Difu-Wissenschaftler und Projektleiter Dr. Christian Raffer.  Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) hat im Auftrag der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 903 Kommunen angeschrieben, die sich zuvor an einer der zurückliegenden Hauptbefragungen für das KfW-Kommunalpanel beteiligt und darin ihre Bereitschaft für ergänzende Befragungen signalisiert hatten. An der Umfrage, die sich wie gewohnt an die Kämmereien richtete, haben sich im Oktober 2024 insgesamt 307 Städte, Gemeinden und Landkreise beteiligt. (Difu/KFW, 13.01.2025) Ganzer Artikel hier…

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Zwar ging durch die Krisen der vergangenen Jahre und die hohe Inflation Wohlstand in Deutschland verloren, das Einkommensgefüge und Armutsrisiko hat sich jedoch kaum verändert. Gleichwohl schätzen viele Bürger das Ausmaß von Armut falsch ein. Dies gilt vor allem für Anhänger von AfD und BSW. Pandemie, Energiekrise, Inflation: In den vergangenen Jahren mussten die Menschen in Deutschland diverse Krisen meistern. Auch wenn die Politik versucht hat, die größten negativen Auswirkungen abzufedern – so zahlte der Staat während der Coronapandemie etwa 71 Milliarden Euro an Hilfen zur Existenzsicherung aus –, ging doch Wohlstand verloren: Entsprechend gaben in einer IW-Befragung im Jahr 2024 mehr Menschen in Deutschland an, schlechter mit ihrem Einkommen zurechtzukommen, als noch einige Jahre zuvor. Die Armutsgefährdungsquote – auch Niedrigeinkommensquote genannt – ist trotz Unsicherheiten in den Befragungsdaten seit der Coronapandemie weitestgehend stabil geblieben und zuletzt sogar leicht auf 16,6 Prozent gesunken. Als niedriges Einkommen galt im Jahr 2023 ein Nettoeinkommen von maximal 1.247 Euro im Monat für eine Einzelperson. Jeder zweite Erwerbslose war in Deutschland im Jahr 2023 von Armut bedroht. Schwierig ist die finanzielle Lage auch für viele Alleinerziehende – vier von zehn sind einem hohen Armutsrisiko ausgesetzt. Außerdem haben Menschen mit Migrationshintergrund, Paare mit drei oder mehr Kindern sowie Personen mit einem niedrigen Bildungsstand ein deutlich überdurchschnittliches Armutsrisiko. Die Bundesbürger überschätzen das Armutsrisiko von Rentnern sehr stark. Vor allem die Einschätzungen von AfD- und BSW-Anhängern weichen von der Wirklichkeit ab. Soweit die Daten. Doch schätzen auch die Menschen im Land das Armutsrisiko verschiedener Gruppen richtig ein? Das Institut der deutschen Wirtschaft ist dieser Frage in einer Studie nachgegangen. Dazu baten die IW-Forscher im April und Mai 2024 knapp 2.700 Personen um ihre Meinung zum allgemeinen Armutsrisiko und speziell zu jenem von Kindern und Rentnern. Die beiden letztgenannten Gruppen haben statistisch ein leicht überdurchschnittliches Armutsrisiko von knapp 21 beziehungsweise etwas weniger als 19 Prozent. Besonders eklatant weichen die Einschätzungen von AfD- und BSW-Anhängern von der Wirklichkeit ab. So sehen 61 Prozent beider Gruppen das Armutsrisiko von Rentnern bei 33 oder sogar 50 Prozent. Die Anhänger der anderen fünf zuletzt im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien schätzen das Armutsrisiko der Rentner deutlich geringer ein, am niedrigsten die Anhänger der FDP. Ein ähnliches Bild gibt es bei der Frage nach dem Armutsrisiko von Kindern, wenn auch in geringerem Ausmaß. Viele Anhänger von AfD und BSW überhöhen erneut die Gefahr – in beiden Gruppen glaubt mehr als jeder Dritte, dass 33 oder 50 Prozent der Kinder armutsgefährdet seien. Unter den Anhängern der FDP und CDU/CSU unterschätzt dagegen mehr als ein Drittel das Armutsrisiko von Kindern deutlich: 36 Prozent der Anhänger der FDP und 34 Prozent der Unions-Anhänger vermuten, dass nur 5 oder 10 Prozent der Kinder von Armut bedroht seien. Unter den AfD-Anhängern offenbart die IW-Befragung außerdem einen Widerspruch. Obwohl AfD-Sympathisanten eine große Ungleichheit und hohe Armutsrisiken sehen, sind sie mehrheitlich der Meinung, die Umverteilung sollte in Deutschland eher verringert werden. Sie sehen die derzeitige Umverteilungspolitik sogar kritischer, als es die Anhänger der FDP tun. (IWD, 13.01.2025) Ganzer Artikel hier…

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Mit seriellen Sanierungslösungen können Wohnungsunternehmen ihren Bestand schnell, wirtschaftlich und mieterfreundlich auf Klimakurs bringen. Das innovative Sanierungskonzept kombiniert digitale Planung mit automatisierter Vorfertigung und standardisierten Prozessen. Auf diese Weise lassen sich mit weniger Fachkräften mehr Gebäude in kürzerer Zeit energetisch modernisieren. Ein von der dena in Kooperation mit dem GdW erarbeiteter Wegweiser zeigt, worauf es bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung ankommt. Worin unterscheidet sich eine serielle von einer konventionellen Sanierung? Welche Gebäudetypen sind für die serielle Sanierung geeignet? Welche Finanzierungsmodelle und Förderprogramme stehen zur Verfügung? Wie unterstützt die dena die Wohnungswirtschaft bei seriellen Sanierungsprojekten? Welche Erfahrungen und Erkenntnisse gibt es aus bereits realisierten Projekten? Die 36 Seiten umfassende Publikation führt in acht Kapiteln Schritt für Schritt durch den seriellen Sanierungsprozess und beantwortet dabei die wichtigsten Fragen. Jedes Kapitel ist mit einer Toolbox an weiterführenden Hintergrundinformationen (Checklisten, Musterverträge, Best Practices und Lessons Learned) verlinkt. Laut Portfolioanalysen der dena sind 30 Prozent aller Mehrfamilienhäuser optimal für eine serielle Sanierung geeignet. Hinzu kommen weitere 15 Prozent, bei denen das neuartige Modernisierungskonzept technisch machbar ist, sich aber noch nicht in allen Fällen wirtschaftlich umsetzen lässt. „Serielles Sanieren ist ein wichtiger Baustein, um die Wärmewende zu schaffen. Nur so können wir den Sanierungsstau auflösen und auf die energetische Überholspur wechseln. Die Publikation bündelt das in Pilotprojekten gesammelte Know-how und ermöglicht damit einen Wissenstransfer auf breiter Ebene“, so Christian Stolte, Bereichsleiter Klimaneutrale Gebäude der Deutschen Energie-Agentur (dena).  „Besonders im Segment der Worst Performing Buildings kann serielles Sanieren zum Tempomacher werden und gleichzeitig dafür sorgen, dass Sanierungen sowohl für Wohnungsunternehmen als auch für Mieterinnen und Mieter bezahlbar bleiben. Mit dem Wegweiser wollen wir die Wohnungswirtschaft motivieren, serielle Sanierungslösungen in ihre Dekarbonisierungsstrategie zu integrieren“, erklärt Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des GdW. Die Publikation wird den in 13 GdW-Regionalverbänden organisierten 3.000 Wohnungsunternehmen ab Mitte Januar 2025 im Rahmen einer bundesweiten Roadshow vorgestellt. Der Wegweiser steht hier als PDF kostenfrei zum Download bereit. Die verlinkten Hintergrundinformationen werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert und kontinuierlich erweitert. Die Publikation ist Teil einer breit angelegten Informationskampagne rund um das serielle Sanieren. Mit einem vielfältigen Angebot an Factsheets, Filmen, Fachpublikationen, Veranstaltungsformaten und Exkursionen unterstützt das Marktentwicklungsteam der dena Akteure aus der Wohnungs- und Bauwirtschaft beim Einstieg in den innovativen Sanierungsansatz. (GdW/dena, 10.01.2025) Ganzer Artikel hier…

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Ob Busfahrerin oder Fleischverkäufer, Gärtner oder Maurerin – in vielen Berufen werden schon jetzt Fachkräfte gesucht. Diese Situation könnte sich dadurch weiter verschärfen, dass viele abhängig Beschäftigte in sogenannten Engpassberufen der Babyboomer-Generation angehören und in den nächsten Jahren das Renteneintrittsalter erreichen. So waren 44 % der Fahrerinnen und Fahrer von Bussen und Straßenbahnen im Jahr 2023 mindestens 55 Jahre alt, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Ergebnissen des Mikrozensus mitteilt. Der Anteil der abhängig Beschäftigten in dieser Altersgruppe war damit überdurchschnittlich hoch: Über alle Berufe hinweg lag er bei 25 %. Bus- und Straßenbahnfahrer/-in gehört zu den Berufen, in denen die Bundesagentur für Arbeit einen besonderen Fachkräftemangel ausmacht.  Auch in anderen Engpassberufen ist der Anteil der mindestens 55-Jährigen überdurchschnittlich hoch, darunter einige im Bereich Verkehr. So waren knapp vier von zehn Berufskraftfahrerinnen und -fahrern im Gütertransport mindestens 55 Jahre alt (39 %). Unter den Straßen- und Tunnelwärterinnen und -wärtern, die unter anderem für Verkehrssicherheit, Winterdienst und die Instandhaltung von Straßen verantwortlich sind, gehörte ein Drittel (33 %) zur Altersgruppe 55plus. Auch in Fleischverarbeitung und -verkauf war der Anteil älterer Beschäftigter vergleichsweise hoch: 36 % der im Verkauf von Fleischwaren Tätigen waren mindestens 55 Jahre alt. Bei Berufen in der Fleischverarbeitung lag der Anteil bei 30 %.  Auch bei Berufen im Gartenbau (34 %) oder im Maurerhandwerk (30 %) droht ein überdurchschnittlich hoher Anteil an mindestens 55-Jährigen den bestehenden Fachkräftemangel in den kommenden Jahren zu verschärfen. In der Altenpflege lag er mit 27 % ebenfalls über dem Durchschnitt, wenngleich nur leicht. Die Zahlen aus dem Mikrozensus zeigen auch, in welchen Branchen der Ersatzbedarf in den nächsten zehn Jahren besonders hoch ist. Am höchsten war der Anteil der mindestens 55-Jährigen im Grundstücks- und Wohnungswesen mit 33 %. Diese Branche umfasst zum Beispiel den Kauf, Verkauf sowie die Vermietung von Gebäuden und Wohnungen und deren Verwaltung. Auch in der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei war der Anteil mit 28 % überdurchschnittlich hoch. Im Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei, zu dem auch ein Teil der Berufskraftfahrerinnen und -fahrer gehört, waren ebenfalls 28 % der Beschäftigten 55 Jahre und älter. Auch wenn es im Handel einzelne Berufe mit vergleichsweise hohem Anteil der Altersgruppe 55plus gibt, ist deren Anteil an den Beschäftigten insgesamt in der Branche mit 24 % leicht unterdurchschnittlich. Im Gastgewerbe wird der teilweise bestehende Arbeits- und Fachkräftemangel ebenfalls nicht überproportional durch zunehmende Alterung verschärft: Knapp ein Fünftel der abhängig Beschäftigten in dieser Branche war zuletzt 55 Jahre und älter – der Anteil lag deutlich unter dem Durchschnitt von 25 %. (DESTATIS, 13.01.2025) Ganzer Artikel hier…

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Der Öffentliche Gesamthaushalt hat in den ersten drei Quartalen des Jahres 2024 rund 5,9 % mehr ausgegeben und rund 5,1 % mehr eingenommen als im Vorjahreszeitraum: Einnahmen von 1 405,8 Milliarden Euro standen Ausgaben von 1 513,3 Milliarden Euro gegenüber. Damit verzeichneten die Kern- und Extrahaushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung in den ersten drei Quartalen 2024 ein – in Abgrenzung der Finanzstatistik errechnetes – Finanzierungsdefizit von rund 108 Milliarden Euro. Damit war das Defizit rund 16,1 Milliarden Euro höher als im Vorjahreszeitraum. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen der vierteljährlichen Kassenstatistik weiter mitteilt, verzeichneten alle Ebenen des Öffentlichen Gesamthaushalts − Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherung – ein Minus. Zwar trug der Bund wie schon seit 2020 den größten Anteil des Gesamtdefizits, jedoch sind die Finanzierungsdefizite vor allem bei den Gemeinden, aber auch bei den Ländern und der Sozialversicherung gewachsen. Aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben wurden in den ersten drei Quartalen des Jahres 2024 rund 1 200,4 Milliarden Euro eingenommen (+4,3 %). Kräftig wuchsen hier die Beitragseinnahmen der Sozialversicherung (+7,0 %) und die Einnahmen aus der Abgeltungsteuer. Letztere nahmen wegen des gestiegenen Zinsniveaus mit 6,1 Milliarden Euro etwa das Zweieinhalbfache des Vorjahreswertes ein (+146,5 %). Beim Bund spiegeln sich unter anderem Verkäufe von Beteiligungen an der Commerzbank und von Aktien der Deutschen Post AG in einem Anstieg der Einnahmen aus Veräußerungen von Beteiligungen um 4,7 Milliarden Euro. Zugleich stiegen die Ausgaben für den Erwerb von Beteiligungen um 3,5 Milliarden Euro, maßgeblich durch die Aufstockung des Eigenkapitals der Deutschen Bahn AG. Wegen der Einführung des Deutschlandtickets und der damit verbundenen größeren Abhängigkeit von öffentlichen Zuweisungen wurden ab dem 2. Quartal 2023 etwa 440 Unternehmen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) als Extrahaushalte in den Öffentlichen Gesamthaushalt einbezogen. Das Hinzurechnen der Ausgaben und Einnahmen dieser Einheiten sorgte für Sondereffekte: Überproportional gestiegene Personal- und Sachausgaben bei zugleich höheren “sonstigen laufenden Einnahmen“ durch die Fahrentgelte. Dieser Effekt ist beim Bund besonders deutlich, dem einige große Verkehrsunternehmen wegen ihrer Beteiligungsverhältnisse zugerechnet werden (etwa die S-Bahnen in Berlin und Hamburg, die DB Regio und die DB InfraGO). Die Ausgaben des Bundes in den ersten drei Quartalen 2024 betrugen 442,9 Milliarden Euro, das waren 1,7 % weniger als im Vorjahreszeitraum. Bei um 2,7 % auf 384,6 Milliarden Euro gestiegenen Einnahmen ergab sich ein Finanzierungsdefizit von 58,2 Milliarden Euro, das waren 17,7 Milliarden Euro weniger als im Vorjahreszeitraum. Bei den Ländern ergab sich mit Einnahmen von 397,6 Milliarden Euro (+3,9 %) bei Ausgaben von 404,9 Milliarden Euro (+6,7 %) ein Defizit von 7,3 Milliarden Euro, nachdem es im Vorjahreszeitraum noch einen Überschuss von 3,1 Milliarden Euro gegeben hatte. Hier gehen die Defizite überwiegend auf Extrahaushalte zurück. Bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden wuchsen die Ausgaben (+10,6 % auf 286,6 Milliarden Euro) weiter deutlich stärker als die Einnahmen (+5,2 % auf 260,6 Milliarden Euro). Das Finanzierungsdefizit vergrößerte sich auf 25,9 Milliarden Euro, das waren 14,5 Milliarden Euro mehr als im Vorjahreszeitraum. Für die Sozialversicherung ergab sich ein Finanzierungsdefizit von 16,1 Milliarden Euro, das waren 8,9 Milliarden Euro mehr als im Vorjahreszeitraum. Davon entfielen mit 11,0 Milliarden Euro etwa zwei Drittel auf die Krankenversicherung, 4,4 Milliarden auf die allgemeine Rentenversicherung und 1,6 Milliarden auf die Pflegeversicherung. Die Ausgaben stiegen um 6,8 % auf 649,1 Milliarden Euro und damit etwas stärker als die Einnahmen (633,0 Milliarden Euro; +5,4 %). (DESTATIS, 10.01.2025) Ganzer Artikel hier…

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Optische Sensoren können künftig dabei helfen, die Entwicklung der Flensburger Innenstadt zu unterstützen. Im Rahmen des Smart-Cities-Modellprojektes „Smarte Grenzregion zwischen den Meeren“ wurden insgesamt vier optische Sensoren im Innenstadtbereich installiert. Mit ihnen wird erfasst, wie viele Menschen sich wo und in welche Richtung in einem bestimmten Bereich bewegen bzw. sich dort aufhalten. Die Sensoren arbeiten 100 Prozent datenschutzkonform (DSGVO). Es werden keine Bilder gespeichert oder personenbezogene Daten erstellt, gespeichert oder verarbeitet. Die offen zugänglichen Daten können auf der Datenplattform der Smarten Grenzregion abgerufen worden. Das Dashboard ist über den Link https://portal.smarte-grenzregion.de/dashboard für alle einsehbar. „Die Besucherstrommessung in der Innenstadt gibt der Stadt Flensburg Zugang zu wichtigen Daten, die sie bei der Planung der Innenstadt und der Stadtplanung insgesamt unterstützen kann. Mit ihnen können aber auch Besucherströme bei Veranstaltungen besser gelenkt werden. Für alle Geschäftstreibenden bieten sie die Möglichkeit, sich selbst ein exaktes Bild darüber zu verschaffen, wann sich wie viele Menschen in der Innenstadt befinden, wo sie verweilen und welche Wege sie gehen. Die Daten sind nämlich, und das ist wichtig, für alle einsehbar“, sagte Malte Zinke, Geschäftsführer der Digitalagentur Smarte Grenzregion. „Mit konkreten Zahlen und Wissen können wir Entscheidungen treffen, die auf Fakten beruhen. Die mithilfe der Sensoren erfassten Daten werden deshalb eine wichtige Rolle in unserer Arbeit spielen, die Innenstadt weiterzuentwickeln und attraktiver zu machen. Dieses Wissen fehlte uns bisher“, freut sich Jennifer Berthge vom Innenstadtmanagement der Stadt Flensburg. In Flensburg wurden außerdem an drei weiteren Standorten optische Sensoren installiert. Am Parkplatz Exe wurden vier optische Sensoren angebracht, die die Belegung des großen Fest- und Parkplatzes mit Fahrzeugen erfasst. Die Sensoren wurden von EBERO FAB installiert, das beim Projekt Smarte Grenzregion bereits erfolgreich die Sensortechnik für das Parkraumüberwachsungssystem aufgebaut hat. EBERO FAB kooperiert dabei mit dem Zentrum für Digitale Entwicklung (ZDE). Die ausgebrachten Sensoren erfassen anonymisierte Bewegungsdaten in Echtzeit. Der Sensorikausbau in Flensburg ist Teil einer Maßnahme des Smart-Cities-Modellprojektes „Smarte Grenzregion zwischen den Meeren“ des Bundes, mit der Stadt Flensburg und den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg als Projektpartnern. Im Rahmen dieser Maßnahme werden an touristischen Orten in der Smarten Grenzregion mehr als 500 Bodensensoren sowie rund drei Dutzend optische Sensoren installiert, um die örtliche Parkplatznutzung zu erfassen und Besucherströme zu messen. Die offen verfügbaren Daten bilden gleichzeitig die Grundlage für den Aufbau eines digitalen Besucherlenkungssystems in der touristisch geprägten Region.

Über die „Smarte Grenzregion zwischen den Meeren“

Die „Smarte Grenzregion zwischen den Meeren“ ist eine Modellregion im Rahmen des Bundesprojektes „Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung”, gefördert vom

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und der Förderbank KfW.

Die Stadt Flensburg und die Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland haben sich hier zusammengetan, um gemeinsam digitale Lösungen zu entwickeln, die den Alltag der Menschen erleichtern, die Lebensverhältnisse verbessern und die Region zukunftsfest machen. Für die Umsetzung wurde die Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH mit Sitz in Flensburg gegründet. Das

Projekt läuft bis Ende 2026. Mehr Informationen auf www.smarte-grenzregion.de (DEKOM/Smarte Grenzregion, 16.12.2024/19.11.2024) Ganzer Artikel hier…

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Der Hochlauf der Elektromobilität erfordert einen ambitionierten Ausbau der Ladeinfrastruktur. Das Jahr 2025 bringt in diesem Zusammenhang weitreichende Änderungen für Eigentümer von Nichtwohngebäuden. Darüber was sich für wen ändert, haben wir uns mit Ladeinfrastruktur-Pionier und Geschäftsführer der Hürther POSID GmbH, Ulrich Trattmann, unterhalten.

DEKOM: Herr Trattmann, welche wichtigen Änderungen erwarten uns ab 2025?

Ulrich Trattmann: Ab dem 1. Januar 2025 treten tatsächlich bedeutende Änderungen in Kraft, die den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland massiv vorantreiben werden. Zum einen haben wir das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, kurz GEIG, und zum anderen die EU-Verordnung AFIR.

DEKOM: Lassen Sie uns mit dem GEIG beginnen. Was sind hier die Hauptpunkte?

Ulrich Trattmann: Das GEIG bringt vor allem neue Anforderungen für Nichtwohngebäude. Vom kommenden Jahr an müssen alle bestehenden Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens mit einen Ladepunkt versehen werden. Das gilt sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude und auch für öffentliche Liegenschaften. Ab Januar 2027 müssen Nichtwohngebäude dann zusätzlich entweder mindestens einen Ladepunkt je 10 Stellplätze errichten oder die Leitungsinfrastruktur für mindestens 50% der vorhandenen Stellplätze installieren.

DEKOM: Das klingt durchaus ambitioniert… Gibt es Ausnahmen von diesen Regelungen?

Ulrich Trattmann: Tatsächlich gibt es einige Ausnahmen. Kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Gebäude selbst nutzen, sind von diesen Verpflichtungen ausgenommen. Auch Alten- und Pflegeheime fallen nicht darunter, da sie als Wohngebäude gelten. Bei größeren Renovierungen von Bestandsgebäuden entfällt die Pflicht, wenn die Kosten für die Ladeinfrastruktur 7% der Gesamtrenovierungskosten übersteigen. Zudem gibt es Ausnahmen für Gebäude, die zu weit von Netzanschlussstellen entfernt sind oder deren Anschluss die Stabilität des lokalen Stromnetzes gefährden würde.

DEKOM: Kommen wir zur AFIR-Verordnung. Was sind hier die wichtigsten Neuerungen?

Ulrich Trattmann: Die AFIR-Verordnung, die im April 2024 in Kraft getreten ist, bringt bedeutende Änderungen auf EU-Ebene. Ab 2025 müssen alle 60 km entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes Schnellladestationen mit mindestens 150 kW Leistung für Pkw und Transporter installiert werden. Für schwere Nutzfahrzeuge sind sogar Ladestationen mit mindestens 350 kW Leistung vorgeschrieben.

DEKOM: Gibt es Vorgaben zur Gesamtleistung der Ladestationen?

Ulrich Trattmann: Ja – bis Ende 2025 muss jeder Ladepool eine Gesamtleistung von mindestens 400 kW bieten, mit mindestens einem Ladepunkt von 150 kW. Bis Ende 2027 erhöht sich diese Anforderung auf 600 kW Gesamtleistung pro Pool mit mindestens zwei 150 kW-Ladepunkten. Eventuelle Energieengpässe können dabei durch moderne Lastmanagement Systeme kompensiert werden.

DEKOM: Wie sieht es mit der Benutzerfreundlichkeit aus?

Ulrich Trattmann: Die AFIR legt großen Wert auf Benutzerfreundlichkeit und Transparenz. Ladestationsbetreiber müssen einfache Zahlungsmöglichkeiten wie kontaktloses Bezahlen oder Kartenzahlung ohne Abonnement anbieten. Zudem ist vollständige Transparenz bezüglich Verfügbarkeit, Wartezeiten und Preisen an den Ladestationen vorgeschrieben. KI-gestützte Backendlösungen wie das von uns entwickelte Acharge DYLAMO schaffen hier die erforderliche Transparenz.

DEKOM: Wie bewerten Sie die Neuregelungen?

Ulrich Trattmann: Sowohl das GEIG als auch die AFIR-Verordnung zielen darauf ab, die Ladeinfrastruktur in Deutschland und Europa massiv auszubauen. Es geht darum, den Zugang zu Ladepunkten in Wohn- und Nichtwohngebäuden zu verbessern und eine flächendeckende, einheitliche Ladeinfrastruktur in ganz Europa zu schaffen. Letztendlich soll dadurch die Elektromobilität gefördert und die CO2-Emissionen im Verkehrssektor reduziert werden. Der Markthochlauf ist durch gesetzeskonforme Last- und Lademanagementsysteme, wie Acharge DYLAMO sichergestellt. DEKOM: Vielen Dank!  (DEKOM/POSID, 16.12.2024) Ganzer Artikel hier…

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Verwaltung und Staat brauchen eine neue Gestalt. Die Initiative Re:Form richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in deutschen Verwaltungen und ist der Ort, an dem die notwendigen Experimente für den Staat von morgen gestartet werden. Re:Form  entwickelt, testet, pilotiert und skaliert die Instrumente, Methoden, Projekte und Praktiken, die Zukunft formen. Mit dem Appell „Wir wollen einen Staat der wirkt“ ruft die Initiative die künftige Bundessregierung zu einer Reihe Reformen auf. Der DEKOM hat sich dem Aufruf angeschlossen.

Wir wollen einen Staat der wirkt:

Wir brauchen als Gesellschaft politische Großprojekte, die das Vertrauen in die Demokratie festigen. Der wirkungsorientierte Staat ist so ein Projekt. Der Staat wird dadurch sichtbarer, effizienter, handlungsfähiger, transparenter. Staatliches Handeln wird nachvollziehbarer, zielgerichteter, umsetzungsstärker. Das Ergebnis ist eine andere politische Praxis, die Transformation möglich macht. Ein Teil der Demokratie-Krise, die wir gerade erleben, hat damit zu tun, dass die Abläufe im Staat, und dabei speziell in der Verwaltung, nicht so funktionieren, wie sie sollten. Das merken die Bürgerinnen und Bürger. Unsere Gesellschaft steht an einem Punkt, an dem es darum geht, mit dem Vertrauen in den Staat das Vertrauen in die Demokratie zu stärken und zu schützen. Das Projekt setzt sich deshalb dafür ein, die grundlegenden Abläufe innerhalb der Verwaltung neu zu denken – und den Möglichkeiten und Erfordernissen unserer Zeit anzupassen. Zentral ist dabei für uns eine neue Handlungslogik des Staates: Es braucht mehr Variabilität und gleichzeitig mehr Verlässlichkeit, es braucht mehr Voraussicht und gleichzeitig mehr Anpassungsfähigkeit, es braucht mehr Schnelligkeit und gleichzeitig mehr Steuerung. Der Schlüsselbegriff ist: Wirkung. Wirkung bedeutet, dass Ergebnisse zu gesellschaftlichen Veränderungen führen, die beabsichtigt sind. Wirkungsorientierung bedeutet also, dass sich Verwaltungen Ziele setzen, die in einem gemeinsamen Prozess erarbeitet werden, und zwar auf allen Ebenen der Verwaltung. Diese ausformulierten Ziele werden so transparent, nachvollziehbar, einforderbar, überprüfbar. Mit Zielen wird staatliches Handeln gesteuert, sie werden angepasst, wenn sich die Bedingungen ändern, sie lassen sich kommunizieren und werden damit Teil einer demokratisch erlebbaren Erfahrung. Bislang formuliert Politik allzu oft Ambitionen, die nicht überprüft oder nachgebessert werden. Die Budgets orientieren sich meist an den Vorjahren, also an der Vergangenheit, und nicht an der Zukunft. Sie sind damit in gewissem Sinn statisch und stumpf. Und wenn Ziele benannt werden, dann bislang vor allem auf der Output-Ebene, also den konkreten Ergebnissen des Handelns. Die Politik sollte Ziele auf die Wirkung für die Gesellschaft definieren und dementsprechend Ressourcen allokieren – wie etwa bezahlbarer Wohnraum oder klimafreundliche Mobilität. Wir glauben, dass wir als Verwaltung klar definieren und auch erklären müssen, warum wir was machen und was wir für die Bürgerinnen und Bürger erreichen wollen. In unserer Gesellschaft ist der Staat der einzige Akteur, der mit Legitimität und damit dem Vertrauen der Bevölkerung große Ziele setzen kann. Wir müssen deshalb diese Ziele etwa in Regierungsprogrammen verbindlich setzen und kommunizieren, wir müssen vor allem die Haushaltsführung darauf abstellen und statt Haushaltswochen des Bundestages „Wirkungswochen” einführen, in denen deutlich wird, dass Haushaltsposten nicht an einzelne Ressorts gebunden sind, sondern an übergeordnete Ziele. Ziele sind damit etwas anderes als Ansprüche. Ziele entstehen aus der Analyse dessen, was gebraucht wird, aufgrund von Informationen, Planungen, einer Offenheit zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürgern. Wirkungsorientiertes Handeln bedeutet deshalb eine tiefgreifende Veränderung in der staatlichen Praxis, wie sie im 21. Jahrhundert notwendig ist, in einer Zeit grundlegender Transformationen und zunehmender Unsicherheit. Und es betrifft so gut wie alle Bereiche: Wirkungsorientierung verändert Zusammenarbeit und Koordination innerhalb von Verwaltungen, über Ressortgrenzen und Hierarchie-Ebenen hinweg. Um bestimmte Ziele zu erreichen, deren Wirkung erwünscht ist, werden Missionen gebildet, die sich nach Erfolgsnotwendigkeit und Erfordernissen sortieren. Die Arbeit in diesen Missionen ist intensiv, inspirierend und durch die Ergebnisorientierung befriedigend. Wirkung motiviert. (Re-Form, November 2024) Mehr Infos hier…

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Am 21.11.2024 haben 14 regionale Zeitungen in Baden-Württemberg den renommierten Wirtschaftspreis „Schwarzer Löwe“ im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung im Stuttgarter Römerkastell an herausragende Unternehmen verliehen. In der Kategorie „Innovation“ ging der Schwarze Löwe an die IBS GmbH aus Herrenzimmern für die Entwicklung des mineralischen Zement-Additivs NovoCrete zur Bodenstabilisierung. Der Einsatz von NovoCrete birgt viele Vorteile gegenüber herkömmlichen Bauweisen: Das Verfahren führt zu deutlich besseren Ergebnissen, schont in erheblichem Maße Ressourcen und ermöglicht signifikante Kosteneinsparungen. Typische Problemstellungen, etwa schlechter Baugrund, erhöhte Lasteintragung, Zeitdruck und Nachhaltigkeit können durch den Einsatz von NovoCrete dauerhaft gelöst werden. Die angespannte Finanzlage der Kommunen zwingt die Verantwortlichen im Bereich Infrastrukturbau zunehmend, neue Erhaltungstechnologien in das Erhaltungsmanagement des Straßennetzes aufzunehmen. Technologien, die genau diesen schnellen, kostengünstigen und ressourcenschonenden Vollausbau ermöglichen.“ Die Praxistauglichkeit des Systems bestätigt Jörg Wingert vom Straßenbauamt Geislingen: „Das Problem ist, die Kosten für solche Maßnahmen bleiben komplett bei der Kommune hängen. Da freut man sich natürlich doppelt, wenn sich die Kosten im Vergleich zur herkömmlichen Bauweise um 50 Prozent reduzieren“, sagt er. „Wir konnten das komplette Material vor Ort auffräsen und sofort wiederverwenden.“ Auch das trägt zu mehr Nachhaltigkeit und einer verbesserten Ökobilanz bei. „Kostengünstig, schnell und stabil“, fasst Wingert die Sanierungsmethode zusammen. Der Einsatz des Systems eignet sich praktisch für alle Infrastrukturmaßnahmen, in denen Erd- oder Straßenbauarbeiten zu erledigen sind: Straßen, Wege, Bahnstrecken, Flächen, Hafenanlagen, Stellflächen, Tunnel, etc. Zahlreiche abgeschlossene Projekte belegen die Vielfältigkeit der Einsatzbereiche ebenso wie die Erfahrung der IBS-Spezialisten beim Einsatz des NovoCrete Systems in der Praxis. Die IBS GmbH wurde für die Entwicklung von NovoCrete bereits im Jahr 2023 mit dem Deutschen Innovationspreis geehrt. „Dass wir jetzt auch noch den Innovationspreis des Schwarzen Löwen 2024 gewonnen haben, freut uns natürlich umso mehr“, sagt Julian Bihl, der geschäftsführende Gesellschafter der IBS GmbH. „Die abermalige Auszeichnung ist für uns Anerkennung und Ansporn zugleich. Ich hoffe, dass unser jetzt auch mehrfach ausgezeichnetes Verfahren NovoCrete dadurch noch mehr öffentliche Aufmerksamkeit erfährt – nicht zuletzt betreffen die enormen Einsparungen ja auch die Steuerzahler.“ Der Gastgeber der Verleihung des Wirtschaftspreises Schwarzer Löwe 2024, Herbert Dachs, Vorsitzender der Geschäftsführung der Medienholding Süd, lobte die besonders hohe Qualität der Einreichungen. 2025 findet die nächste Verleihung des „Schwarzen Löwen“ statt. Die Preise werden an kleine, mittelständische und große Unternehmen vergeben, die mindestens drei Jahre am Markt sind. Es erfolgt eine Vorauswahl durch ein Scoringmodell, das die DHBW als wissenschaftlicher Partner entwickelt hat. Danach entscheidet eine Jury, besetzt mit Vertretern aus Wirtschaft, Medien und Wissenschaft, über die Vergabe der Preise.

Über die IBS GmbH

Die IBS GmbH versteht sich als Full-Service-Anbieter bei der Betreuung von Bodenstabilisierungen für zahlreiche Gewerke. Wir begleiten unsere Partner von der Akquisition, über die Planung und den Laborversuchen, bis hin zur Ausführung. Das Team der IBS GmbH verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung. Insbesondere in der Entwicklung, Herstellung, Prüfung, Vermarktung und Anwendung von Baustoffen, Zement und Zement-Additiven. Seit einigen Jahren fokussiert sich die IBS GmbH auf den Vertrieb und die Anwendung des Zement-Additives NovoCrete zur Bodenstabilisierung. (DEKOM/IBS, 16.12.2024) Mehr Infos hier…

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Bosnien-Herzegowina steht vor einer entscheidenden Phase in seiner Energiewende. Trotz der starken Abhängigkeit von Kohle für die Energieversorgung sind die Anforderungen der EU-Annäherung und die Verpflichtungen innerhalb der Energiegemeinschaft klare Treiber für den Wandel. Die Referatsleiterin bei der Europäischen Kommission für Beziehungen zu den Mitgliedstaaten und der Energiegemeinschaft, Dr. Yolanda Garcia Mezquita, erläutert im Interview, wie sie den aktuellen Weg des Landes beurteilt, welche Synergien zwischen Energiewende und EU-Beitritt bestehen und welche Schritte Bosnien-Herzegowina noch unternehmen muss.

DEKOM: Wie beurteilen Sie den aktuellen Pfad und die Bemühungen Bosnien-Herzegowinas beim Ausstieg aus der Kohleverstromung?

Dr. Garcia Mezquita: Bosnien-Herzegowina ist weiterhin stark von Kohle abhängig – 68 % der Stromerzeugung stammten im Jahr 2022 aus Kohlekraftwerken. Das ist im gesamten Westbalkan eine typische Situation, und ein Kohleausstieg ist eng mit Überlegungen zur Versorgungssicherheit verknüpft. Dennoch ist die Richtung klar: Mit dem EU-Beitrittsprozess, der auch für Bosnien-Herzegowina bald intensiviert werden sollte, und den Anforderungen der Energiegemeinschaft liegt der Fokus auf der Dekarbonisierung des Energiesystems.

Zudem hat Bosnien-Herzegowina großes Potenzial bei erneuerbaren Energien, das den Übergang erleichtert. Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass sich das Land noch in einer sehr frühen Phase eines unvermeidlich schrittweisen Prozesses befindet. Die EU ist bereit, diesen Weg durch verschiedene Instrumente und Rahmenbedingungen zu unterstützen.

DEKOM: Gibt es Synergien zwischen der Energiewende und Bosnien-Herzegowinas EU-Beitritt?

Dr. Garcia Mezquita: Absolut. Der EU-Beitrittsprozess ist ein entscheidender Treiber für die Energiewende. Bosnien-Herzegowina ist Vertragspartei der Energiegemeinschaft und verpflichtet sich somit, EU-Vorschriften zu übernehmen, die Dekarbonisierungsziele fördern, wie die Richtlinien für erneuerbare Energien oder die Energieeffizienz von Gebäuden.

Der Beitrittsprozess bringt zudem finanzielle Unterstützung mit sich, die an Reformen geknüpft ist. Ein Beispiel ist die Verpflichtung zur Entwicklung eines Nationalen Energie- und Klimaplans (NECP), der die Strategie für nachhaltiges Wachstum und Dekarbonisierung festlegt. Außerdem könnte Bosnien-Herzegowina bereits vor einem formalen Beitritt vom EU-Binnenenergiemarkt profitieren, sofern eine ausreichende regulatorische Angleichung erfolgt.

DEKOM: Wie kann die Europäische Union Bosnien-Herzegowina weiterhin bei den Dekarbonisierungsbemühungen unterstützen?

Dr. Garcia Mezquita: Die EU verfügt über mehrere Instrumente, um Bosnien-Herzegowina zu unterstützen. Die Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan stellt für 2024–2027 insgesamt 6 Milliarden Euro bereit, um Reformen und Projekte im Bereich der Dekarbonisierung zu fördern. Auch der Westbalkan-Investitionsrahmen stellt Mittel für grüne Projekte bereit, wie Energieeffizienzmaßnahmen in Gebäuden und die Dekarbonisierung von Fernwärmesystemen.

Darüber hinaus hat die EU ein Energiesoforthilfepaket geschnürt, das Bosnien-Herzegowina 70 Millionen Euro zur Unterstützung der am stärksten gefährdeten Haushalte und zur Förderung der Energiewende bereitstellt. Auch der geplante CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), der ab 2026 wirksam wird, bietet starke Anreize zur Einführung eines CO₂-Bepreisungssystems in Bosnien-Herzegowina.

DEKOM: Wie kann die allgemeine Bevölkerung in Bosnien-Herzegowina von der Notwendigkeit der Energiewende und dem Kohleausstieg überzeugt werden?

Dr. Garcia Mezquita: Hier sind klare und verständliche Botschaften entscheidend. Es sollte betont werden, dass der Kohleausstieg nicht nur Umwelt- und Klimavorteile mit sich bringt, sondern auch nachhaltiges Wirtschaftswachstum und neue Arbeitsplätze fördert. Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienzprojekte können Regionen, die derzeit stark von Kohle abhängig sind, neue Perspektiven bieten. Solche Strategien müssen transparent und inklusiv kommuniziert werden, um die Unterstützung der Bevölkerung zu gewinnen.

DEKOM: Welche Maßnahmen muss Bosnien-Herzegowina ergreifen, um die Energiewende erfolgreich umzusetzen?

Dr. Garcia Mezquita: Bosnien-Herzegowina sollte einen ambitionierten Nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) verabschieden und umsetzen, der Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien und zum Kohleausstieg enthält. Fortschritte bei der Umsetzung des Dekarbonisierungsfahrplans der Energiegemeinschaft sind ebenfalls essenziell, um die Klimaziele für 2030 und die Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen.

Darüber hinaus ist die vollständige Angleichung an die EU-Energiegesetzgebung erforderlich, einschließlich der Einführung eines CO₂-Bepreisungssystems, um CBAM-Abgaben zu vermeiden. Schließlich muss Bosnien-Herzegowina in seine Infrastruktur investieren, z. B. in regionale Stromverbindungen wie den Trans-Balkan-Korridor, um erneuerbare Energien besser in das Netz und den Energiemix zu integrieren. Vielen Dank. (DEKOM,16.12.2024)

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Der über Jahre andauernde Krieg in Syrien und die damit verbundene Fluchtmigration hat sich deutlich auf die Bevölkerung in Deutschland ausgewirkt. Zum Jahresende 2023 waren hierzulande rund 712 000 syrische Schutzsuchende im Ausländerzentralregister (AZR) registriert, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Syrerinnen und Syrer machten damit 22 % der insgesamt 3,17 Millionen Schutzsuchenden aus und waren nach ukrainischen Staatsangehörigen (31 %) die zweitgrößte Gruppe. Ein Großteil der syrischen Schutzsuchenden lebt schon seit Längerem in Deutschland: Von den zugewanderten syrischen Schutzsuchenden kam gut die Hälfte (52 %) nach dem Ausbruch des Krieges in Syrien in den Jahren von 2014 bis 2016 erstmals nach Deutschland. 12 % der syrischen Schutzsuchenden sind in Deutschland geboren. Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten. Der überwiegende Teil der syrischen Schutzsuchenden verfügte über einen humanitären Aufenthaltstitel und somit über einen anerkannten Schutzstatus (624 000 oder 88 %). In den meisten Fällen handelte es sich dabei um einen Schutzstatus für Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention (279 000 oder 39 % aller syrischen Schutzsuchenden) oder um subsidiären Schutz (240 000 oder 34 %). Der subsidiäre Schutz greift ein, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.  Bei weiteren knapp 81 000 syrischen Schutzsuchenden war der Schutzstatus noch offen (11 %). Rund 7 000 (1 %) hatten einen abgelehnten Schutzstatus, etwa weil der Asylantrag abgelehnt wurde oder sie ihren Schutzstatus verloren hatten. Bei 90 % der rund 624 000 syrischen Schutzsuchenden mit anerkanntem Schutzstatus war dieser befristet. Auch im Jahr 2024 haben Syrerinnen und Syrer Schutz in Deutschland gesucht: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verzeichnete für den Zeitraum von Januar bis November dieses Jahres 72 000 entsprechende Erstanträge auf Asyl. Syrische Staatsangehörige stellten in diesem Zeitraum jeden dritten Erstantrag auf Asyl. Sie waren damit die größte Gruppe unter den insgesamt 217 000 Menschen, die in diesem Zeitraum in Deutschland erstmals Asyl beantragten. Für die gesamte Europäische Union (EU) liegen die Daten bis einschließlich September vor: In diesem Zeitraum gingen laut EU-Statistikbehörde Eurostat 111 000 Erstanträge auf Asyl von Syrerinnen und Syrern ein. Auch EU-weit waren sie damit die größte Gruppe unter den Asylsuchenden (16 %). Mehr als die Hälfte (52 % bzw. 57 000) dieser Anträge wurden in Deutschland gestellt. Insgesamt gab es von Januar bis September 2024 EU-weit knapp 686 000 Erstanträge auf Asyl. Deutlich größer als die Zahl der syrischen Schutzsuchenden ist hierzulande die der Menschen mit syrischer Einwanderungsgeschichte. Laut Mikrozensus lebten 2023 in Deutschland knapp 1,3 Millionen Menschen, die selbst (82 %) oder deren beide Elternteile (18 %) aus Syrien eingewandert sind. Rund 214 000 von ihnen (17 %) besaßen die deutsche Staatsbürgerschaft, etwa durch Einbürgerung. Laut Einbürgerungsstatistik wurden allein im Jahr 2023 gut 75 000 Syrerinnen und Syrer eingebürgert, sie machten mit 38 % den größten Anteil an allen Einbürgerungen aus. Ein Großteil der selbst Eingewanderten kam laut Mikrozensus im Zuge der großen Fluchtbewegung ab 2014 nach Deutschland: 62 % sind zwischen 2014 und 2016 zugezogen. Im Schnitt lebten die aus Syrien Eingewanderten im Jahr 2023 seit 8,2 Jahren in Deutschland. Zum Zeitpunkt ihrer Einreise waren sie durchschnittlich 22,9 Jahre alt. Die meisten Menschen mit syrischer Einwanderungsgeschichte lebten in Nordrhein-Westfalen (374 000, 29 %). Gut jede zehnte Person (11 %) lebte in Niedersachsen, gefolgt von Bayern und Baden-Württemberg (je 9 %). Personen mit syrischer Einwanderungsgeschichte waren 2023 durchschnittlich 25,8 Jahre alt. Zum Vergleich: Personen mit Einwanderungsgeschichte insgesamt hatten ein Durchschnittsalter von 37,7 Jahren. 57 % aller Personen mit syrischer Einwanderungsgeschichte waren männlich, 43 % weiblich. Auch aufgrund des vergleichsweise niedrigen Altersdurchschnitts waren 774 000 oder 61 % der 1,3 Millionen Personen mit syrischer Einwanderungsgeschichte ledig, 461 000 waren verheiratet (36 %). Rund 863 000 Menschen mit syrischer Einwanderungsgeschichte waren 2023 im erwerbsfähigen Alter von 15 bis 64 Jahren. Davon waren 42 % bzw. 362 000 Personen erwerbstätig, 8 % bzw. 66 000 erwerbslos und die Hälfte (50 % bzw. 435 000) Nichterwerbspersonen, etwa weil sie noch in (Aus-)Bildung waren, weil sie krankheitsbedingt nicht arbeiten konnten oder weil sie keine Arbeitserlaubnis hatten. Der Anteil der Nichterwerbspersonen ist deutlich höher als bei der Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte insgesamt (27 %) oder der Bevölkerung ohne Einwanderungsgeschichte (17 %) im jeweiligen Alter von 15 bis 64 Jahren. Ein Grund dafür ist, dass sich ein hoher Anteil der Bevölkerung mit syrischer Einwanderungsgeschichte aufgrund des niedrigen Durchschnittsalters noch in (Aus-)Bildung befindet. So waren 19 % aller 15- bis 64-Jährigen mit syrischer Einwanderungsgeschichte noch in Schule oder Ausbildung. Zum Vergleich: Dies traf auf 11 % aller Personen mit Einwanderungsgeschichte bzw. 10 % aller Personen ohne Einwanderungsgeschichte in dieser Altersgruppe zu. Gut ein Fünftel der Personen mit syrischer Einwanderungsgeschichte im Alter zwischen 15 und 64 Jahren verfügte 2023 über einen berufsqualifizierenden Abschluss (22 % bzw. 190 000), davon besaßen 106 000 einen akademischen Abschluss. 59 % bzw. 513 000 Personen mit syrischer Einwanderungsgeschichte hatten keinen berufsqualifizierenden Abschluss. 19 % befanden sich noch in (Aus-)Bildung. (DESTATIS, 12.12.21024) Ganzer Artikel hier…

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Die Höhe des Bürgergeldes sorgt immer wieder für kontroverse Diskussionen. Im 20. Jubiläumsjahr der ­Hartz-IV-Reformen will der Bund im Vergleich zum Vorjahr 2 Mrd. Euro beim Bürgergeld und den damit verbundenen Leistungen sparen. Zudem ließe sich der Streit um die Bürgergeldhöhe mit einer Reform des jährlichen Anpassungsmechanismus deutlich reduzieren. Die geplanten Einsparungen setzen sich wie folgt zusammen: Für Arbeitssuchende und für weitere Personen der Bedarfsgemeinschaft besteht das Existenzminimum aus dem Regelbedarf des Bürgergeldes (im Bundeshaushalt 2025-Soll: 25 Mrd. Euro, -3,1 % gegenüber 2023-Ist) zuzüglich einer Erstattung für die Kosten der Unterkunft (Bundesbeteiligung 2025-Soll: 11 Mrd. Euro, -5,0 % gegenüber 2023-Ist), die sich wiederum aus Bruttokaltmiete und Heizkosten zusammensetzen sowie den Integrationsleistungen in den Arbeitsmarkt (2025-Soll: 3,7 Mrd. Euro, -2,6 % gegenüber 2023-Ist) und Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (2025-Soll: 5,3 Mrd. Euro, -15,9 % gegenüber 2023-Ist). Es ist fraglich, ob die Milliarden-Einsparungen gelingen. 2025 gibt es eine Nullrunde für Bürgergeldempfänger bei tendenziell steigender Zahl von Bürgergeldempfängern aufgrund des konjunkturell bedingten Anstiegs der Arbeitslosigkeit. Die Kaufkraft des Bürgergeldes liegt voraussichtlich zum Jahresende 2024 deutlich über dem Niveau des Januars 2023. Weil die Bürgergeldhöhe gesetzlich geschützt ist und nominal nicht sinken darf, wird es 2025 eine Nullrunde geben. Das heißt, der Regelbedarf für eine alleinstehende Person im Bürgergeld bleibt auch 2025 bei 563 Euro. Bereits im Februar zeigte eine IW-Analyse: Bei steigender Inflation wird der Regelbedarf des Bürgergeldes mit vorübergehendem Kaufkraftverlust zu niedrig angepasst und bei sinkender Inflation wird der Regelbedarf mit einem vorübergehenden Kaufkraftgewinn angepasst. Beides ist nicht im Sinne einer Existenzsicherung, da der Regelbedarf sehr verzögert auf Preisschübe reagiert. Zwischenzeitlich stiegen die Preise ungewöhnlich stark. Der Gesetzgeber änderte deshalb die Regelsatzanpassung mit der Einführung des Bürgergeldes zum Jahresbeginn 2023. Die Anpassung besteht aus zwei Stufen. In der „Basisfortschreibung“ erfolgt die Anpassung mit dem Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung, der die Veränderung vom Jahreszeitraum zwischen dem 1. Juli des Vorvorjahres und dem 30. Juni des Vorjahres mit dem davorliegenden Zwölfmonatsabschnitt vergleicht. In der „ergänzende Fortschreibung“ werden die Ergebnisse der Basisfortschreibung mit der Veränderung des Regelbedarfspreisindex im zweiten Quartal des Vorjahres zum zweiten Quartal des Vorvorjahres fortgeschrieben (SGB XII §28a). Diese Regelung führte 2024 zu einem deutlichen Überschießen gegenüber der tatsächlichen Preisentwicklung, weil die Preise wieder langsamer stiegen. Die Fortschreibung im Jahr 2025 erfolgt nicht auf Basis des 2024 angepassten Regelsatzes, sondern auf der Basisfortschreibung des Vorjahres. Damit sollte eine aufgrund sinkender Inflationsraten zu hohe ergänzende Fortschreibung des Vorjahres wieder ausgeglichen werden. Der Fortschreibungsmechanismus müsste neu geregelt werden, um die Reaktionszeit auf die Preisentwicklung zu verringern, z. B. könnte der Prognosedurchschnitt des Verbraucherpreisindex für das nachfolgende Jahr von Consensus Forecast oder andere verwendet werden. Es gibt zwei Vorteile einer solchen Anpassung. Erstens: Die Bürgergeldhöhe würde eher zur erwarteten Preisentwicklung passen. Das ist wichtig, weil gerade Transferempfängern meist finanzielle Reserven fehlen, um Preisschübe abzufedern. Zweitens: Der politische Druck würde entschärft – entgegen eines gesetzlichen Anpassungsmechanismus – den Regelsatz doch zu ändern. (IW Köln, 13.12.2024) Ganzer Artikel hier…

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Die Paritätische Forschungsstelle hat eine neue Berechnung zur Wohnarmut in Deutschland veröffentlicht. Die Ergebnisse zeigen ein alarmierendes Bild: Deutlich mehr Menschen als bisher angenommen leben in Armut, wenn die Wohnkosten berücksichtigt werden. Die steigenden Mieten belasten vor allem Menschen mit niedrigem Einkommen überproportional. Viele Haushalte geben inzwischen mehr als ein Drittel ihres Einkommens für Wohnkosten aus – manche sogar mehr als die Hälfte. Von Wohnarmut betroffen sind insgesamt 21,2 % der Bevölkerung (17,5 Millionen Menschen). Das sind 5,4 Millionen mehr Armutsbetroffene als nach konventioneller Berechnung. Besonders hohe Wohnarmut gibt es in Bremen (29,3 %), Sachsen-Anhalt (28,6 %) und Hamburg (26,8 %) Massiv betroffene Gruppen sind:

  • Menschen ab 65 Jahren: 27,1% Armutsquote
  • Junge Erwachsene (18-25 Jahre): 31% Armutsquote
  • Alleinerziehende: 36 % Armutsquote
  • Alleinlebende: 37,6 % Armutsquote (im Rentenalter sogar 41,7 %)
  • Erwerbslose: 61,3 % Armutsquote

„Wohnen entwickelt sich mehr und mehr zum Armutstreiber“, erklärt Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. „Die Schere geht durch die steigenden Wohnkosten immer weiter auseinander.“ Die Expertise unterbreitet Vorschläge, mit welchen sozialpolitischen Maßnahmen die Armutslücke geschlossen werden kann. Die Zahlen unterstreichen die Notwendigkeit einer ambitionierten Wohnungspolitik. Armutsbekämpfung erfordere eine Begrenzung der Wohnkosten. Deshalb müsse auf das bestehende Marktgeschehen stärker Einfluss genommen werden. In der Diskussion ist aktuell die 2015 eingeführte und Ende 2025 auslaufende Mietpreisbremse. Mit dem Ende der Ampel-Koalition könnte die eigentlich bis Ende 2028 geplante Verlängerung wegfallen. Es drohen massive Preissteigerungen in angespannten Wohnungsmärkten. Der Paritätische Gesamtverband ruft darüber hinaus die künftige Bundesregierung auf neue, dauerhaft sozial gebundene Wohnungen zu schaffen. „Eine zielgerichtete Politik zur Vermeidung von Armut in Deutschland braucht gute Löhne, bessere soziale Absicherung und eine Wohnungspolitik, die Mieten bezahlbar hält“, fasst Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes die Expertise zusammen. Die Studie basiert auf einer Sonderauswertung durch das Statistische Bundesamt. Sie berücksichtigen erstmals die tatsächlich verfügbaren Einkommen nach Abzug der Wohnkosten (Warmmiete und Strom). Basierend auf den Zahlen des Statistischen Bundesamtes wurden die Einkommen um die Wohnkosten bereinigt und so eine Wohnarmuts-Grenze ermittelt. Diese Wohnarmuts-Formel macht ein bislang unsichtbares Ausmaß der Armut sichtbar. (Der Paritätische, 13.12.2024) Ganzer Artikel hier

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Im Jahr 2023 ist das Aufkommen an Haushaltsabfällen in Deutschland im Vergleich zu 2022 um rund 0,3 Millionen Tonnen oder 0,7 % auf 36,7 Millionen Tonnen gesunken. Damit verringerte sich das Haushaltsabfallaufkommen im zweiten Jahr in Folge. Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) war die Menge an Haushaltsabfällen 2023 um 1,3 Millionen Tonnen oder 3,6 % geringer als vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019 (38,0 Millionen Tonnen), nachdem sie zwischenzeitlich auf den Höchststand von 40,3 Millionen Tonnen im Jahr 2021 gestiegen war. Der Rückgang ist auch deshalb bemerkenswert, weil die Bevölkerung Deutschlands im Jahr 2023 um mehr als 0,3 Millionen Menschen wuchs. Pro Kopf wurden im Jahr 2023 rund 433 Kilogramm Haushaltsabfälle eingesammelt, das waren 51 Kilogramm weniger als im stark von der Pandemie beeinflussten Jahr 2021 (484 Kilogramm) und 24 Kilogramm weniger als im Vor-Corona-Jahr 2019 (457 Kilogramm). Das Pro-Kopf-Aufkommen an Haushaltsabfällen sank damit auf einen neuen Tiefststand.

Jeweils rund ein Drittel der im Jahr 2023 eingesammelten Haushaltsabfälle waren Hausmüll (35 % bzw. 12,8 Millionen Tonnen) und getrennt gesammelte Wertstoffe (31 % bzw. 11,2 Millionen Tonnen). Rund ein Viertel der Haushaltsabfälle waren Bioabfälle, also organische Abfälle (28 % bzw. 10,1 Millionen Tonnen). Die geringsten Anteile entfielen auf Sperrmüll (7 % bzw. 2,4 Millionen Tonnen) und sonstige Abfälle (0,5 % bzw. 0,2 Millionen Tonnen), wozu beispielsweise Batterien und Farben zählen. Das Sperrmüllaufkommen verzeichnete im Jahr 2023 mit -6,2 % den stärksten prozentualen Rückgang gegenüber dem Vorjahr unter den Haushaltsabfallarten. Die Menge der 2023 getrennt eingesammelten Wertstoffe (u. a. Papier, Pappe, Plastik- und Metallverpackungen oder Glas) sank im Vorjahresvergleich um insgesamt 3,3 % oder 5 Kilogramm pro Kopf auf ein Pro-Kopf-Aufkommen von 132 Kilogramm. Damit wurden bei den Wertstoffen sowohl hinsichtlich der Gesamtmenge als auch des Pro-Kopf-Aufkommens die tiefsten Werte seit dem Beginn der Erhebung im Jahr 2004 erreicht. Demgegenüber stieg das Aufkommen an Bioabfällen, also organischen Abfällen aus der Biotonne sowie Garten- und Parkabfällen, 2023 gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 2,4 %. Pro Kopf entsprach dies einem Anstieg um 3 Kilogramm auf 120 Kilogramm. Das Aufkommen an Hausmüll stieg unterdessen um 0,4 % oder 45 000 Tonnen gegenüber dem Vorjahresniveau an. Zum Hausmüll zählt alles, was nicht in die Wertstoffsammlung, die Gelbe Tonne oder die Biotonne geworfen werden soll oder speziell entsorgt werden muss. (DESTATIS, 16.12.2024) Ganzer Artikel hier…

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Die Verschmutzung europäischer Gewässer durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), auch bekannt als „Forever Chemicals“, stellt eine erhebliche Herausforderung für die Umwelt und die menschliche Gesundheit dar. Diese Chemikalien, die aufgrund ihrer extremen Beständigkeit in der Umwelt schwer abbaubar sind, wurden in zahlreichen europäischen Gewässern nachgewiesen – oft in Konzentrationen, die über den regulatorischen Grenzwerten liegen. Daten der Europäischen Umweltagentur (EEA) zeigen, dass Perfluoroctansulfonat (PFOS), eine der bekanntesten PFAS-Verbindungen, in vielen europäischen Gewässern weit verbreitet ist. Zwischen 2018 und 2022 überschritten: 51– 60 % der Flüsse, 11– 35 % der Seen und 47–100% der Übergangs- und Küstengewässer die jährlichen Umweltqualitätsnormen (EQS) für PFOS. Diese Überschreitungen gefährden nicht nur die Umwelt, sondern auch das Ziel der EU, bis 2027 einen „guten chemischen Zustand“ aller Gewässer zu erreichen. PFAS umfassen etwa 10.000 verschiedene Chemikalien, die u.a. in Industrie und Konsumgütern eingesetzt werden. Neben ihrer Persistenz weisen sie folgende problematische Eigenschaften auf: Bioakkumulation in Organismen, hohe Mobilität in Wasser, Boden und Luft, Langstreckentransport und (öko)toxikologische Effekte, die Mensch und Umwelt schädigen können. Einige PFAS wie PFOS und PFOA sind mittlerweile weltweit reguliert. Doch auch weniger erforschte Verbindungen zeigen potenziell ähnliche negative Auswirkungen. Besonders besorgniserregend ist, dass einige PFAS in kleinere, mobilere Abbauprodukte zerfallen, die noch problematischer sein können. Ein wachsendes Problem stellt die Kontamination von Grundwasser durch PFAS dar. Besonders trifluoressigsäure (TFA), ein Abbauprodukt bestimmter PFAS, wird zunehmend im europäischen Grundwasser nachgewiesen. Da TFA schwer zu entfernen ist, gefährdet es langfristig die Trinkwasserversorgung. Die EU hat bereits Grenzwerte für einige PFAS festgelegt. Beispielsweise liegt der EQS-Wert für PFOS in Binnengewässern bei 0,65 Nanogramm pro Liter (ng/l). Für andere PFAS werden derzeit weitere Standards entwickelt. Zudem schreibt die Wasserrahmenrichtlinie (WFD) vor, dass alle EU-Mitgliedstaaten ihre Gewässer regelmäßig überwachen müssen. Zwischen 2010 und 2022 haben 27 Länder Monitoringdaten an die EEA gemeldet. Die Daten zeigen jedoch erhebliche Unterschiede in der geografischen Abdeckung und Qualität der Überwachung. Umfassendere und empfindlichere Analysemethoden sind erforderlich, um das Ausmaß der Verschmutzung besser zu verstehen. Die allgegenwärtige Präsenz von PFOS und anderen PFAS in europäischen Gewässern stellt eine ernsthafte Herausforderung dar. Sie gefährdet nicht nur das Ziel eines schadstofffreien Europas, sondern auch die menschliche Gesundheit. Verstärkte Überwachungsmaßnahmen sowie strengere Regulierungen sind essenziell, um den Umgang mit diesen langlebigen Chemikalien zu verbessern und ihre Auswirkungen einzudämmen. (Europäische Umweltagentur, 09.12.2024) Ganzer Artikel hier…

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Die Bundesregierung hat die Testverordnung im Rahmen der Corona-Maßnahmen verlängert. Das geht aus einem Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) an den Bund der Steuerzahler hervor, das dem DEKOM vorliegt. Die Verordnung, die am 4. Dezember 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, trat am 5. Dezember 2024 in Kraft und verlängert unter anderem die Aufbewahrungs- und Speicherpflichten für Teststellenbetreiber bis zum 31. Dezember 2028. Hintergrund sind zahlreiche Fälle von Testbetrug, bei denen Experten zufolge ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden sein dürfte. Betrügerische Teststellen hatten teils massenhaft Corona-Tests abgerechnet, die nie durchgeführt wurden. Mit der Verlängerung der Speicherpflichten und der Abrechnungsprüfung sollen diese Fälle weiterhin aufgeklärt werden können. (Bundesgesetzblatt, 05.12.2024) Ganzer Artikel hier…

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An Feiertagen wie Weihnachten und Neujahr sichern die Notfallambulanzen und Rettungsdienste in Deutschland vielfach die ärztliche Grundversorgung, doch nicht nur dann sind sie oft erste Anlaufstelle. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden in den Krankenhäusern in Deutschland im Jahr 2023 rund 12,4 Millionen ambulante Notfälle behandelt – der höchste Wert seit Beginn der Erfassung im Jahr 2018. Zum Vergleich: Die Zahl der vollstationären Behandlungsfälle betrug im Jahr 2023 insgesamt rund 17,2 Millionen. In den Notfallambulanzen der Krankenhäuser wurden damit hierzulande im Durchschnitt rund 34 000 Menschen täglich versorgt. Die Covid-19-Pandemie hatte zu einem Rückgang der Fallzahlen in den Notaufnahmen geführt. Patientinnen und Patienten vermieden offenbar, wenn möglich, den Besuch einer Notfallambulanz. Vermutlich kam es durch die Reduzierung der Mobilität auch zu weniger Unfällen. Im Jahr 2020 war die Zahl der ambulanten Notfallbehandlungen mit insgesamt 9,4 Millionen auf dem niedrigsten Niveau seit dem Jahr 2018, seitdem stiegen die behandelten Notfälle jährlich kontinuierlich an. Neben der klinischen Notfallambulanz ist der Rettungsdienst ein wichtiger Baustein der Notfallversorgung. Rund 86 000 Personen waren im Jahr 2022 in Deutschland im Rettungsdienst beschäftigt, hinzu kommen zahlreiche Ehrenamtliche. Die Zahl der hauptamtlich im Rettungsdienst Beschäftigten nahm innerhalb von zehn Jahren um 71 % zu. Im Jahr 2012 hatten rund 50 000 Personen im Rettungsdienst gearbeitet. Davon waren 36 000 Vollzeit- und 14 000 Teilzeit- oder geringfügig beschäftigt. Von 2012 bis 2022 stieg die Zahl der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten jeweils um 18 000 (Vollzeitbeschäftigte +49 %, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte +129 %). Damit fiel der Personalzuwachs im Rettungsdienst deutlich stärker aus als im Gesundheitswesen insgesamt: Hier stieg die Zahl der Beschäftigten im selben Zeitraum um 19 %. Trotz der starken Zunahme ist der Bedarf an Fachkräften im Rettungsdienst weiterhin hoch. Die Bundesagentur für Arbeit stuft Rettungsberufe aus diesem Grund als sogenannte Engpassberufe ein. Im Rettungsdienst arbeiten hierzulande besonders oft Männer: Zwei Drittel (66 %) der Beschäftigten im Rettungsdienst im Jahr 2022 waren männlich. Der Frauenanteil ist in den vergangenen Jahren jedoch gestiegen – von 27 % im Jahr 2012 auf 34 % im Jahr 2022. Im Gesundheitswesen insgesamt zeigt sich ein anderes Bild: Hier machten Männer 2022 nur ein Viertel (25 %) der Beschäftigten aus. Die große Mehrheit (75 %) des Gesundheitspersonals war weiblich. (DESTATIS, 09.12.2024) Ganzer Artikel hier…

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Mit der verbraucherfreundlichen Aktualisierung des „Fernwärme-Gesetzes“ gibt es vielleicht noch vor Weihnachten gute Nachrichten für Mieter, Haus- und Immobilienbesitzer. Im Referentenentwurf des BMWK zur so genannten AVBFernwärmeV, zu der die Allianz Freie Wärme hiermit Stellung bezieht, sind im Zuge der notwendigen Anpassungen einige für Fernwärmekunden positive Änderungen beschrieben. Die AVBFernwärmeV ist in vielen Fällen die rechtliche Grundlage für Fernwärmeverträge und im Vergleich zu Vertragsinhalten aus dem Gas- und Strombereich veraltet. „Die Allianz Freie Wärme begrüßt die für Endverbraucher positiven Auswirkungen im Referentenentwurf zum Fernwärme-Gesetz als richtigen Schritt hin zu mehr Verbraucherfreundlichkeit und Marktwirtschaft ausdrücklich, wobei man wegen nach wie vor möglichen langen Vertragslaufzeiten, noch fehlenden Sonderkündigungsrechten und der weitestgehenden Monopolstellung der Wärmenetze immer noch nicht von einem regulierten Markt wie bei Strom oder Gas sprechen kann“, sagt Andreas Müller, Geschäftsführer Technik des Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). Blickt man in den aktuell vorliegenden Entwurf, so sind die neuen Anforderungen für die Fernwärme-Vertrags- und Abrechnungsunterlagen im Hinblick auf maximale Transparenz durchaus mit den Stromrechnungen vergleichbar. Gefordert wird etwa, den Kunden die eingesetzten Brennstoffe, Steuern, Abgaben, sowie Vorjahresvergleiche und nächstmögliche Kündigungstermine beziehungsweise Kündigungsfristen etc. mitzuteilen. Des Weiteren soll für die Verringerung des Grundpreises die realistische Anpassung der vertraglich vereinbarten Wärmeleistung bis zu 50 Prozent weiterhin ohne Angaben von Gründen möglich sein. Falls die Wärmeabnahme durch Nutzung dezentraler, gesetzeskonformer Heizungstechnik ersetzt werden kann, wäre sogar die Kündigung des Fernwärmevertrags möglich. „Auch wenn wir die politischen Bestrebungen unterstützen, die veraltete AVBFernwärmeV marktwirtschaftlich und verbraucherorientiert zu überarbeiten, so fordern wir weiterhin verbesserten Verbraucherschutz, in dem geregelte Kündigungs- und Wechseloptionen bei extremen Preissteigerungen, zum Ende der Vertragslaufzeiten, bei Nichterfüllung der Anteile erneuerbarer Energien in Wärmenetzen und generell geringere Vertragslaufzeiten möglich gemacht werden“, so Andreas Müller weiter. Weil es aber neben Anschluss- und Benutzungszwängen in den Fernwärmeverträgen die vorweg genannten Schutzmaßnahmen zudem noch gibt, sieht die Allianz Freie Wärme kein erhöhtes Risiko für den Fortbestand von Wärmenetzen. Es geht eher darum, die Ausgabenbelastungen der Bürger möglichst niedrig zu halten. „Da mit weiteren Kostensteigerungen für Energie und Wärme zu rechnen ist, dürfen die Endverbraucher nicht durch den ambitionierten, auf lange Sicht geplanten Wärmenetzausbau sowie durch die Sanierung bestehender Wärmenetze zusätzlich finanziell belastet werden“, fordert Andreas Müller. Das BMWK hatte im Rahmen einer Verbändeanhörung bis 4. Dezember 2024 um Stellungnahmen zum Referentenentwurf gebeten. Im Bundeskabinett ist für den 18. Dezember 2024 die Beschlussfassung geplant, die danach lediglich den Bundesrat passieren müsste.

Über die Allianz Freie Wärme:

Die Allianz Freie Wärme ist ein Zusammenschluss von Initiativen, Unternehmen und Verbänden aus den Bereichen Heizen und Wärme. Die Akteure setzen sich mit Informationen und Services unter www.freie-waerme.de rund um die Kommunale Wärmeplanung für moderne, individuelle Heizsysteme und das Recht der Verbraucher ein, sich unabhängig und frei für das optimale Heizsystem zu entscheiden. Hierzu gehören Wärmepumpen, hocheffiziente Hybridsysteme (Öl/Gas) unter Einbindung erneuerbarer Energien (Bio-/Synthetische Brennstoffe), ebenso wie Holz- und Pellet-Systeme, KWK-Systeme, Kamin- und Kachelöfen, Solarwärmeanlagen sowie Abgassysteme. Damit ist Freie Wärme unter marktwirtschaftlichen Aspekten das Gegenteil von unregulierten, zentralen Nah- und Fernwärmesystemen, die über Anschluss-, Benutzungszwänge und Verbrennungsverbote forciert werden und den Verbrauchern die Wahl der Wärmequelle nehmen. (freie wärme, 04.12.2024) Ganzer Artikel hier…

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Unions-Fraktionsvize Jens Spahn (CDU) sorgte bei einer Veranstaltung der Wärmepumpen-Branche Ende November für Aufsehen. Seine Partei wolle das Heizgesetz zurücknehmen und die Heizungsförderung stark reduzieren. Einen Fokus auf Wärmepumpen sähe die CDU nicht. Spahn plädierte für „grünes Öl“. Der VDI kritisiert diese Aussagen, denn sie sorgen für Verunsicherung in der gesamten Branche und Bevölkerung. Jochen Theloke, Geschäftsführer der VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt, spricht sich für technisch-wissenschaftlichen Sachverstand in politischen Debatten aus. Jens Spahn verkündete in Berlin, dass die CDU die jüngste Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, das konkrete Vorgaben für neu eingebaute Heizungen enthält, im Fall eines Wahlsiegs rückgängig machen will. VDI-Experte Jochen Theloke betont in diesem Kontext die Notwendigkeit der Förderung: „Die Förderung der Transmission des Wärmebereiches (und der Wärmepumpe) ist gerade unter dem Sozialaspekt wichtig und solange der Strom- zu Gaspreisfaktor nicht bei 2,5 liegt, benötigen wir weiterhin die Förderung.“ Theloke erläutert weiter: „Also kostet Gas 8 Cent, dann darf Strom maximal 20 Cent kosten. Im Moment sind wir bei den Strompreisen (Haushaltsstrom) für Bestandskunden irgendwo bei 33 bis 36 Cent.“ Der VDI appelliert, dass sich Politiker mehr auf Fakten und Zahlen stützen sollten. „Das fehlt uns oftmals in den politischen Debatten“, so Jochen Theloke. In Deutschland gibt es zwischen 19 und 19,5 Millionen Wohngebäude – rund 75 Prozent von ihnen werden von Heizungen warmgehalten, die mit fossilen Brennstoffen wie Öl, Erdgas oder Kohle betrieben werden. Und das ist ein Problem. Denn rund ein Sechstel (15 %) des klimaschädlichen Treibhausgases CO2 entsteht im Gebäudesektor. (VDI, 03.12.2024) Ganzer Artikel hier…

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Ziel von URBAN.KI – der deutschen KI-Initiative für Kommunen in Gelsenkirchen ist es, mit Städten und Kreisen konkrete Lösungen für die nachhaltige Stadtentwicklung mittels künstlicher Intelligenz zu entwickeln. Über 130 Kommunen haben sich im Mai 2024 mit Interessensbekundungen und Steckbriefen beteiligt. Nun gaben die Initiatoren des Projektes die neun ausgewählten Projekte bekannt. Für insgesamt sechs Themenfelder – Stadtentwicklung, Bevölkerungsschutz, Umweltplanung, Mobilitätssteuerung, Verwaltungsprozesse und Ver- und Entsorgung – konnten sich die Kommunen bei URBAN.KI um die Teilnahme bewerben. Die Westfälische Hochschule setzt das Projekt im Auftrag der Stadt Gelsenkirchen um. Die Fragestellungen der Kommunen wurden im Sommer 2024 in Workshops mit den Projektpartnern Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (dfki), Fraunhofer FOKUS, Fraunhofer IAIS und PROSOZ Herten GmbH diskutiert und greifbare Anwendungsfälle entwickelt. Jetzt gaben die Initiatoren des Projektes die neun Anwendungsfälle bekannt, an denen nun geforscht und Lösungen entwickelt werden.Für den Innovationsbereich „KI für Stadtplanung & (geo-)datenbasierte Infrastrukturen” wurden der Kreis Recklinghausen mit einer automatischen Erkennung von Versiegelungsflächen, Gründächern und Solaranlagen ausgewählt. Der Kreis Unna setzt auf eine universelle KI-Engine zur Luftbildauswertung. Ziel ist es jeweils, die bisher vorliegenden, kostenintensiven und oft isolierten Anwendungen durch schnellere und effizientere Lösungen zu ersetzen. Auf eine KI-Potentialprognose für On-Demand-Verkehre im ländlichen Raum setzt der Landkreis Osnabrück im Innovationsbereich “KI für Mobilitätsplanung & -steuerung. Der bestehende On-Demand-Verkehr, der den ÖPNV ergänzt, soll mithilfe KI-gestützter Prognosen auf Wirtschaftlichkeit und Ausbaufähigkeit bewertet werden, um die nachhaltige Mobilitätsplanung zu unterstützen. „KI für Umweltplanung, Klimaschutz & Klimafolgenanpassung” ist der Innovationsbereich, den die Stadt Herten mit dem Projekt zur Prüfung von Solarpflicht bei Dachbauten erforschen möchte. Auch der Kreis Wittmund ist mit dem Projekt SmartEnergie – KI-gestützte Energieberatung in diesem Bereich angesiedelt. Die Bearbeitung der steigenden Anzahl an Bürgeranfragen zu Themen wie Solarmodulen, Wärmepumpen und Förderprogrammen soll beschleunigt werden. Mit Handlungsempfehlungen für die IT-Sicherheit deutscher Kommunen durch eine modulare KI-Sicherheitsplattform möchte die Stadt Solingen der steigenden Anzahl an Cyberangriffen auf Kommunen entgegenwirken. Auch das Projekt AirGuardAI der Stadt Schwerte, welches die Ausbreitung von Schadstoffen durch Brände und Industrie-Havarien fokussiert, wird im Bereich „KI für den Bevölkerungsschutz & die Zivile Sicherheit” erforscht. Die Stadt Leipzig legt im Innovationsbereich „KI für Verwaltungsprozesse und Bürgerbeteiligung” den Schwerpunkt auf Barrierefreiheit. Ein KI-Chatbot soll die Verwendung von Karten für beeinträchtigte Personen erheblich vereinfachen und bei der Orientierung im Alltag helfen. Mit der Stadt Heiligenhaus wird die KI-gestützte Digitalisierung von Bauakten erprobt, die für Bauantragsverfahren erhebliches Potenzial zur Verfahrensbeschleunigung birgt.Die Auswahl der Projekte war ein komplexer Prozess, bei dem URBAN.KI durch seine Partner und einen Beirat aus Vertreterinnen und Vertretern u.a. des Deutschen Städtetages, des IT-Planungsrates und des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. unterstützt wurde. Er wählte nach strengen Kriterien die Kommunen aus, die den Zuschlag erhielten. Dazu zählten unter anderem die vorhandene Datenbasis, die Operabilität, der geplante Fertigstellungszeitraum. “Wir freuen uns über die große Resonanz aus Kommunen und Kreisen an dieser Initiative. Sie zeigt, dass es in den Kommunen viele willige Partner gibt, die die Digitalisierung in den Städten vorantreiben wollen. Die Auswahl der finalen Cases war ein harte Stück Arbeit”, so Manfred vom Sondern, CIO der Stadt Gelsenkirchen und Mitglied im Beirat von URBAN.KI.Für die ausgewählten Projekte startet jetzt nahtlos die Zusammenarbeit. Noch in diesem Jahr beginnen die ersten Kick-Off-Meetings, um Aufgaben zu definieren und das weitere Vorgehen zu planen. Die ausgewählten Use Cases sollen bundesweit adaptiert werden oder als Impulsgeber dienen können. „Unser Ziel ist es, bis Ende 2025 konkrete Vorschläge und Ergebnisse erzielt zu haben, die wir dann Open Source allen weiteren Kommunen zur Verfügung stellen können“ so Prof. Dr. Tobias Urban, Programmmanager von URBAN.KI an der Westfälischen Hochschule. Für anderen Städte und Kreise ist es an diesem Punkt jedoch nicht vorbei. Städte und Kommunen mit ähnlichen Herausforderungen wie in den Use Cases sind aufgerufen, die Chance zu nutzen und sich zu melden. „Die Zusammenarbeit mit weiteren kommunalen Interessierten kann in der Testphase und bei der Optimierung der Anwendungen besonders hilfreich sein. Darüber hinaus versuchen wir für Kommunen, die nicht unter den neun Use Cases sind, im Dialog Lösungen zu finden. Dazu zählen etwa weitere Fördermöglichkeiten oder die Detaillierung einer Fragestellung in Form von uns betreuter Bachelor- und Master-Abschlussarbeiten“ erläutert Prof. Dr. Christian Kuhlmann, Leiter des Innovationsfeldes Stadtentwicklung und geodatenbasierte Informationssysteme. Zusätzlich entsteht mit einer sogenannten AEG KI – einer Anwendungs- und Entwicklergemeinschaft für KI-interessierte Kommunen – eine Plattform, die Vernetzung und Wissenstransfer fördern soll. Interessierte Kommunen können sich dazu anmelden unter https://urban-ki.de/aeg-anmeldung/.

Über URBAN.KI

Die Initiative von URBAN.KI zielt darauf ab, durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) praxisnahe Lösungen für Herausforderungen in der Stadt- und Regionalentwicklung zu entwickeln. URBAN.KI ist ein Projekt der Vernetzten Stadt Gelsenkirchen, das durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Rahmen des Bundesprogramms “Modellprojekte Smart Cities” gefördert, und durch die Westfälische Hochschule umgesetzt wird. Ziel des Projektes ist es, Stadtentwicklungsprozesse mittels KI zu optimieren. URBAN.KI übernimmt dabei die technische Umsetzung, während die Kommunen ihre fachliche Expertise einbringen. URBAN.KI arbeitet an sechs zentralen Innovationsfeldern, darunter Stadt- und Mobilitätsplanung, der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen, Klimaschutz, Energieeffizienz und Bevölkerungsschutz. Ergänzend entwickelt URBAN.KI zentrale Datenräume, maschinelle Lernplattformen sowie Konzepte für IT-Sicherheit und Datenschutz. (URBAN.KI, 04.12.2024) Ganzer Artikel hier…

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Das Land Niedersachsen hat sich bislang klar zur Elektromobilität bekannt und tut dies auch weiterhin. Mit dem erfolgreichen Förderprogramm zur Errichtung von nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur bei Unternehmen wurden bereits über 3.000 Ladepunkte in ganz Niedersachsen errichtet. Auch den Ausbau der Ladeinfrastruktur auf 266 Landesliegenschaften und die Umrüstung der kompletten Landesfahrzeugflotte bis 2030 bringt das Land weiter voran. Zudem beraten die Elektromobilitätsmanager die Kommunen bei der Erstellung von Ladeinfrastrukturkonzepten. Was aber beim Ausbau besonders wichtig ist, ist – im Gleichklang mit allen Maßnahmen – die Preisstabilität. Deshalb wurde der Kabinettsbeschluss gefasst, eine Bundesratsinitiative für eine verbraucherfreundliche Preisgestaltung von Ladestrom auf den Weg zu bringen. Damit Elektromobilität eine wesentliche Rolle bei Erfüllung der Klimaziele und der Modernisierung des Verkehrssektors erfüllen kann, werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

  • Ein rascher Ladeinfrastrukturausbau auf Grundlage der Masterpläne Ladeinfrastruktur I und II des Bundes,
  • die erforderliche Reform der staatlich induzierten Energiepreisbestandteile,
  • ein funktionierender Wettbewerb, um preisgünstige, passgenaue und verbraucher-freundliche öffentliche Ladestromtarife dauerhaft zu gewährleisten,
  • die Prüfung von Preisobergrenzen und die freie Auswahl von Stromanbietern an öffentlichen Ladesäulen,
  • die Etablierung eines Online-Ladestrommonitors sowie
  • die Förderung und den Abbau von Marktbarrieren für neue Technologien (Schlüsselrolle: Bidirektionales Laden).

Verkehrsminister Olaf Lies: „Solange die Elektromobilität mitunter sogar teurer ist als das Fahren mit Verbrennern, ist der Umstieg für die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht interessant. Wir brauchen also bessere Rahmenbedingungen. Neben ansprechenden Preisen für Fahrzeuge ist auch ein günstiger und verlässlicher Ladestrompreis von zentraler Bedeutung. Der Ladestrompreis muss so gestaltet sein, dass er zwei Vorteile gegenüber fossilen Kraftstoffen bringt: er schont den Geldbeutel und das Klima.“ Auch der Verband der internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) fordert bessere Rahmenbedingungen – insbesondere günstigen Ladestrom – für den Hochlauf der Elektromobilität.  Die E-Mobilität müsse für Kunden bezahlbar sein, so VDIK-Chefin Imelda Labbé. Zentral sei der Strompreis außerhalb der privaten Ladeinfrastruktur, der dringend gesenkt werden müsse, damit er sich für Privatleute im Vergleich zu fossilen Treibstoffen rechne. (Niedersächsische Staatskanzlei/ VDIK, 04.12.2024) Ganzer Artikel hier…

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Das Engagement der Bundesregierung im Bereich Open Source ist hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Zu dieser Einschätzung kam die Mehrheit der Sachverständigen in einer Expertenanhörung des Digitalausschusses. Mit neun Expertinnen und Experten diskutierte der Ausschuss darüber, wie freie Software in der öffentlichen Verwaltung besser gefördert und genutzt werden kann und welche Vor- und Nachteile der Einsatz im staatlichen Kontext hat. Diese betonten überwiegend die Vorteile von Open-Source-Lösungen für Wirtschaft und Gesellschaft und verwiesen auf notwendige Änderungen, etwa im Vergaberecht und die Notwendigkeit eines Kulturwandels. Jutta Horstmann vom Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (eingeladen auf Beschluss des Ausschusses) betonte die vielfältigen Vorteile von Open-Source-Lösungen. Verglichen mit der Wirtschaft hinke die Verwaltung beim Einsatz von Open Source deutlich hinterher: Es gebe kritische Abhängigkeiten und einen „massiven Kontrollverlust“, was die digitale Souveränität des Staates und seine Handlungsfähigkeit gefährde, so Horstmann. Hier könne Open Source helfen, Abhängigkeiten zu lösen, sagte die Expertin auch mit Blick auf deutlich gestiegene Kosten für den Bund, etwa für Softwarelizenzen. Der nächste Bundestag müsse verbindliche gesetzliche Rahmenbedingungen für den Einsatz in der behördeninternen IT schaffen und durchsetzen, die Verankerung im Onlinezugangsgesetz reiche nicht aus. Prof. Dr. rer. oec. Helmut Krcmar, Krcmar Lab an der Technischen Universität München (eingeladen auf Vorschlag der Vorsitzenden), betonte, dass Open Source mehr sei als ein technisches Konzept. Es stehe für einen Ansatz der Transparenz, Zusammenarbeit und Innovation. Open Source diene als Grundlage für die Entwicklung und Implementierung von Deep-Tech-Innovationen, da es Flexibilität und Interoperabilität fördere. Aus seiner Sicht könne die öffentliche Hand ein Treiber für die Verbreitung von Open Source sein, sagte Krcmar. Auch Prof. Dr. Stefan Decker vom Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik (eingeladen auf Vorschlag der Fraktion der CDU/CSU) wies darauf hin, dass Open Source kein Glaubenssatz, sondern ein pragmatisches Werkzeug sei. Er betonte dessen Rolle als Innovationstreiber: „Ohne Open Source und offene Standards hätte es kein World Wide Web gegeben“, sagte Decker. Das heutige Äquivalent seien Datenräume, die standardisiert und miteinander kompatibel sein müssten; an dieser Infrastruktur gelte es zu arbeiten. Für den erfolgreichen Einsatz im staatlichen Kontext sei eine offene, innovationsfreundliche Verwaltungskultur und behördenübergreifende Zusammenarbeit notwendig. Kritischere Töne schlug Dr. Oliver Grün vom Bundesverband IT-Mittelstand (auf Vorschlag der Unionsfraktion eingeladen) an. Er sagte, der Anteil der deutschen Wirtschaft an der globalen digitalen Wertschöpfung schwinde, die Abhängigkeit von marktbeherrschenden Tech-Riesen nehme zu. Grün verwies darauf, dass die meisten Anbieter in Deutschland proprietäre Hersteller („Closed Source“) seien. Dies betreffe nach Erhebungen seines Verbands etwa 85 Prozent der Anbieter. Es brauche daher beide Ansätze, Open Source und proprietäre Modelle, um das Ziel der digitalen Souveränität zu erreichen. Grün schlug vor, im Vergaberecht eine „Europarechtstreue“ einzuführen.

Die Open Source Strategieberaterin und ehemalige Direktorin der Apache Software Foundation, Isabel Drost-Fromm, (auf Vorschlag der SPD-Fraktion eingeladen) sagte, die transparente und kollaborative Arbeitsweise bei Open Source ermögliche es, Brücken zwischen Unternehmen, Kulturen und Nationen zu bauen. Im Sinne von „Gaining by Sharing“ würden Kräfte gebündelt, von der Expertise aller profitiert und Innovationen deutlich beschleunigt. Eine weitere Stärke von Open Source liege in der Verfügbarkeit des Quellcodes, sagte Drost-Fromm: Durch Governance-Regeln und Moderation könnten schädliche Einflussnahme verhindert und unangemessen Beiträge minimiert werden. Sie empfahl, den Wandel schrittweise und nutzerzentriert anzugehen und eine Fehlerkultur zu etablieren. Auch Adriana Groh von der Sovereign Tech Agency (ebenfalls auf Vorschlag der SPD-Fraktion eingeladen) betonte, dass Open-Source-Software ebenso wie physische Infrastruktur, etwa Straßen und Brücken, unverzichtbar sei. Es brauche nachhaltige, regelmäßige Investitionen des öffentlichen Sektors in das Open-Source-Ökosystem, sagte Groh und wies darauf hin, dass es kritische Open-Source-Projekte gebe, die von wenigen, oft ehrenamtlichen Personen betreut würden, was Risiken berge. Peter H. Ganten von der Open Source Business Alliance (auf Vorschlag der FDP-Fraktion eingeladen) sagte, der strategische Einsatz von Open Source Software sei zentral für die Stärkung der digitalen Souveränität von Wirtschaft und Verwaltung. Um den Aufbau von Open-Source-Alternativen in der Verwaltung voranzutreiben, brauche es einen gesetzlichen Vorrang für Open-Source-Software bei der öffentlichen Beschaffung, etwa im Zuge einer Reform des Vergaberechts. Auch benötige es in Fragen von Einsatz und Beschaffung eine Bündelung der Kompetenzen in der Verwaltung. Wenn man berücksichtige, wohin die wesentlichen Mittel für die Digitalisierung in der Legislaturperiode geflossen seien, sei nicht wirklich viel in Sachen Open Source erreicht worden. Die Finanzierung des ZenDis sei „nicht befriedigend“, so Ganten. Auch Bianca Kastl vom Innovationsverbund öffentliche Gesundheit (auf Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen eingeladen) betonte, dass Open Source in der Verwaltung funktionieren könne, dazu brauche es vor allem Mut. Entgegen der Ankündigung im Koalitionsvertrag und gemessen an der Zahl der als Open Source beauftragten und öffentlich gemachten Software sei Open Source in dieser Legislaturperiode jedoch keine durchgängige Regel geworden, sagte Kastl. Die Corona-Pandemie sei ein starker Treiber für die Digitalisierung in den Verwaltungen gewesen, aber der Pragmatismus dieser Zeit sei wieder verloren gegangen. Dieser werde wieder benötigt, betonte sie. Als wünschenswert bezeichnete sie die Aufnahme der Entwicklung und des Betriebs von Open-Source-Software in die Gemeinnützigkeit. Kastl brachte zudem eine Stiftung für Open-Source-Software ins Gespräch. Auch Alexander Sander von der Free Software Foundation Europe (eingeladen auf Vorschlag der Gruppe Die Linke) sagte, dass ein Umsteuern dringend nötig sei, um die Abhängigkeit von einzelnen proprietären Anbietern nicht weiter zu zementieren. Europäische Unternehmen, die auf freie Software setzten, könnten mehr Eigenständigkeit ermöglichen, kämen aber mangels strategischer Beschaffung nicht ausreichend zum Zuge, erläuterte er. Die Stiftung setze sich daher dafür ein, dass mit Steuergeldern bezahlter Code der Öffentlichkeit als freie Software zur Verfügung stehe – auch um eine Nachnutzung zu ermöglichen. So könne auch dem Ehrenamt, beispielsweise der Freiwilligen Feuerwehr, der Weg in die digitale Souveränität geebnet werden. (Deutscher Bundestag, 04.12.2024) Ganzer Artikel hier…

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Kosmetika und Haushaltspflegeprodukte stehen auch 2024 ganz oben auf den Einkaufslisten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Der Einzelhandelsumsatz dieser Produkte steigt um 3,6 Prozent auf 34,6 Milliarden Euro, wie der Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. (IKW) auf Grundlage von Hochrechnungen meldet. Der Inlandsumsatz wächst um 7,1 Prozent auf 22,6 Milliarden Euro, während der Exportumsatz um 3,3 Prozent auf 12,0 Milliarden Euro zurückgeht. Trotz schwacher gesamtwirtschaftlicher Impulse und gestiegener Belastungen hält die Branche ihren stabilen Wachstumskurs. Hohe Kosten und zunehmende Bürokratie schmälern jedoch die Investitionsspielräume und bedrohen die Wettbewerbsfähigkeit der stark mittelständisch geprägten Industrie. Trotz Konsumzurückhaltung können sich Schönheitspflegemittel im Inland mit einem Umsatzanstieg von 7,0 Prozent auf 16,9 Milliarden Euro behaupten. Dekorative Kosmetik, wie Lippenstift, Concealer und Wimperntusche, verzeichnen ein Wachstum von 10,1 Prozent, gefolgt von Zahnpflegemitteln mit einem Zuwachs von 9,2 Prozent. Auch die insgesamt umsatzstärkste Kategorie der Haarpflegemittel wächst mit 6,0 Prozent deutlich. „In einer Zeit der Krisen und Konflikte sind gepflegtes Auftreten und individuelles Styling für die Verbraucherinnen und Verbraucher erst recht wichtig. Unsere Unternehmen bedienen diese Bedürfnisse mit Qualität und Innovationen – der Schlüssel für das robuste Wachstum der Branche“, so IKW-Vorsitzender Georg Held. Produkte der Haushaltspflege zeigen im heimischen Markt ebenfalls ein starkes Wachstum: Weichspüler legen um 22,4 Prozent zu, Universal- und Colorwaschmittel um 9,7 Prozent. Die nach Waschmittel zweitstärkste Umsatzkategorie, Reinigungsmittel, verzeichnet ein Plus von 4,1 Prozent, Geschirrspülmittel, die drittstärkste Kategorie, legt um 4,5 Prozent zu. Insgesamt wächst der Bereich Haushaltspflegemittel um 7,5 Prozent auf 5,7 Milliarden Euro. Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland kaufen Kosmetika überwiegend in Drogeriemärkten (52 Prozent Marktanteil), gefolgt von Fachhandel (19 Prozent) und E-Commerce (9 Prozent, 17,2 Prozent Wachstum). Bei Haushaltspflegeprodukten dominiert ebenfalls der Drogeriemarkt (35 Prozent), daneben sind Discounter (27 Prozent) und Supermärkte (16 Prozent) wichtig. Der E-Commerce zeigt auch in diesem Bereich das stärkste Wachstum (plus 20,2 Prozent), trotz eines kleineren Anteils von 5 Prozent. Das Auslandsgeschäft liegt mit 12,0 Milliarden Euro um 3,3 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Während die Schönheitspflegeprodukte in den letzten Jahren durch hohe, teilweise zweistellige Wachstumsraten den Export maßgeblich gestärkt haben, zeigt sich nun eine Marktberuhigung: Der Export von Kosmetika geht um 5,7 Prozent auf 9,0 Milliarden Euro zurück. Haushaltspflegeprodukte hingegen behaupten sich im Ausland und verzeichnen ein Plus von 4,9 Prozent auf 3,0 Milliarden Euro. Die wirtschaftlichen Herausforderungen für die IKW-Mitgliedsunternehmen haben sich verschärft. Über die Hälfte der Unternehmen fühlt sich wegen steigender Energiepreise und Arbeitskosten sowie durch die Inflation stark belastet, wie eine interne Umfrage zeigt. Neben dem Kostendruck erschweren zusätzliche Melde- und Berichtspflichten das Geschäft, etwa durch den Green Deal und Lieferkettenvorgaben. Neue Abgaben und Rechtsunsicherheiten kommen hinzu. „Die weiter gestiegenen Belastungen schmälern die Handlungsspielräume und bremsen die Investitionsbereitschaft der Industrie. Unsere Unternehmen fordern eine verlässliche und koordinierte Industriepolitik, schnellere Entscheidungsprozesse sowie eine Reduzierung des regulatorischen Ballasts, um im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben“, so IKW-Geschäftsführer Thomas Keiser. Wirtschaftsinstitute erwarten für 2025 eine schwache Konjunktur in Deutschland und Europa sowie globale Unsicherheiten. Die Konsumentinnen und Konsumenten in Deutschland bleiben voraussichtlich eher sparsam als konsumfreudig. Dennoch rechnet der IKW für die eigene Industrie mit einem stabilen Wachstumstrend. Thomas Keiser: „Unsere Unternehmen haben immer bewiesen, dass sie sich mit verbrauchernahen Produkten von einem ansonsten trüben Konsumklima lösen können. Wir rechnen daher für das Jahr 2025 mit einem Umsatzwachstum von 2,3 Prozent.“ (IKW, 04.12.2024) Ganzer Artikel hier…

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Der Mittelstand befindet sich weiterhin in einem schwierigen Konjunkturumfeld. Die Kostensituation der Unternehmen hat sich jedoch etwas entspannt. Dies zeigt eine aktuelle Umfrage der DZ BANK und des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) unter mehr als 1.000 mittelständischen Unternehmen.  „Bürokratie und Fachkräftemangel bleiben die größten Probleme des Mittelstands. Hier ist die Politik gefordert, nach der Bundestagswahl möglichst rasch Lösungen aus einem Guss zu schaffen, damit die Wirtschaft wieder auf die Beine kommt. Maßnahmen gegen die ausufernde Bürokratie und gegen den Fachkräftemangel müssen ganz oben auf der Agenda der künftigen Bundesregierung stehen, auch weil erste Babyboomer in Rente gehen“, erklärt BVR-Präsidentin Marija Kolak. „Das ausgebliebene Wirtschaftswachstum macht nicht nur den großen Konzernen zu schaffen, sondern auch den mittelständischen Unternehmen. Vor allem die Industriebetriebe leiden unter einer mangelnden Nachfrage aus dem In- und Ausland“, so Uwe Berghaus, Firmenkundenvorstand der DZ BANK. „Viele Unternehmen zeigen sich nach dem Wahlsieg Trumps zudem besorgt über höhere US-Zölle. Insgesamt ist das ein gefährlicher Mix, der die Planungssicherheit in der deutschen Wirtschaft beeinträchtigt.“  Vor diesem Hintergrund wurde die Geschäftslage von den Umfrageteilnehmern so verhalten beurteilt, wie seit der Hochphase der Corona-Krise im Frühjahr 2020 nicht mehr. Der Lage-Saldo ist im Herbst zum dritten Mal in Folge gesunken, wenn auch nur leicht von zuvor 27 auf nun 26 Zähler. Im Vergleich zum Frühjahr hat sich die Geschäftslage in fast allen Größenklassen verschlechtert. Nur kleine Mittelständler mit weniger als 20 Beschäftigten bewerteten ihre Lage besser. Auch die Geschäftserwartungen haben sich angesichts der hohen wirtschaftspolitischen Unsicherheiten eingetrübt. Der Saldo der Prozentanteile von optimistischen und pessimistischen Erwartungen liegt bereits seit über drei Jahren unter seinem langjährigen Mittelwert. Seit dem Frühjahr ist er von +2 auf -7 Punkte im Herbst erneut gesunken. Allein im Ernährungsgewerbe und in der Elektroindustrie sind die Erwartungen noch mehrheitlich optimistisch. Bürokratiebelastung und der Fachkräftemangel stehen weiterhin an der Spitze der aktuellen Problemfelder des deutschen Mittelstands. Während die Bürokratie knapp 82 Prozent der Befragten derzeit Sorgen bereitet und das Rekordniveau aus der Frühjahrsumfrage damit nahezu gehalten wurde, hat sich die Sorge um den Fachkräftemangel etwas beruhigt. Nach 75 Prozent der Befragten im Frühjahr bereitet der Fachkräftemangel aktuell „lediglich“ noch 67 Prozent der Mittelständler Sorgen.  Die anhaltend schwache Konjunktur sorgt dafür, dass der geplante Personalabbau der Mittelständler in den nächsten sechs Monaten den Personalaufbau übertreffen soll. Der strukturelle Trend des Fachkräftemangels bleibt aber unverändert bestehen, wie auch die Ergebnisse einer Sonderfrage zum demografischen Wandel nahelegen. Demnach wird bei über 50 Prozent der befragten Unternehmen in den nächsten zehn Jahren ein großer Teil der Belegschaft in den Ruhestand gehen. Erfreulich ist, dass die Beeinträchtigungen durch Lohn-, Energie-, Rohstoff- und Materialkosten an Bedeutung verloren haben, ebenso wie die Steuerbelastungen. Verschwunden sind diese Belastungen aber bei weitem noch nicht. Das Kostenniveau ist schließlich tendenziell immer noch merklich höher als vor den Krisen der vergangenen Jahre.  Zuletzt beklagten 64 Prozent der Umfrageteilnehmer die Lohnkosten, was jedoch gegenüber dem Allzeit-Hoch vom Frühjahr einen leichten Rückgang darstellt. Die Energiekosten belasteten noch 55 Prozent der Mittelständler. Während der Hochphase der Energiekrise waren es aber sogar 88 Prozent. Die Steuerbelastungen sowie die Rohstoff- und Materialkosten machten jeweils knapp jedem Zweiten befragten Unternehmen zu schaffen, was ebenfalls ein Rückgang gegenüber dem Frühjahr ist. Die anhaltende wirtschaftliche Schwächephase in Deutschland spiegelt sich auch in den Abschlussdaten der mittelständischen Unternehmen wider. Nach aktuellem Datenstand ist der Bilanzqualitätsindex im Jahr 2023 erneut gesunken, gegenüber dem Vorjahr um 1,2 Punkte auf 119,7 Punkte. Der Index befindet sich damit auf dem niedrigsten Stand seit 2014. Wie bereits im Vorjahr trug auch 2023 vor allem der Dynamische Verschuldungsgrad zum Rückgang des Bilanzqualitätsindexes bei. Die Fähigkeit der mittelständischen Unternehmen, Verbindlichkeiten aus dem Cashflow zu tilgen, hat weiter abgenommen. Positiv stimmt aber, dass die durchschnittliche Eigenkapitalquote der Mittelständler nach einem Rückgang im Vorjahr 2023 wieder gestiegen ist, wenn auch nur moderat um 0,3 Prozentpunkte auf 29,0 Prozent. Die Kennzahl lag damit um deutliche 84,2 Prozent über ihrem langjährigen Mittelwert der 2000er Jahre, was einmal mehr die hohen Bestrebungen der Unternehmen zur Sicherung ihrer Zahlungsfähigkeit verdeutlicht. (BVR, 09.12.2024) Ganzer Artikel hier…

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Eine Möglichkeit, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, ist das lebenslange Lernen. Die Mehrheit der Unternehmen ist überaus engagiert in Sachen Weiterbildung und motiviert ihre Beschäftigten auch dazu, sich fortzubilden. Wie gut die Weiterbildungskultur im jeweiligen Betrieb gelebt wird, hängt nicht zuletzt vom Verhalten der Führungskräfte ab. Heute Print-Redakteur, morgen Prompt-Experte? Aktuell Maschinenbauer, bald schon Automatisierungsspezialist? Nicht nur der technische Fortschritt erfordert es, dass sich Beschäftigte weiterbilden. Auch der Rückgang der verfügbaren Arbeitskräfte durch den demografischen Wandel zwingt Betriebe dazu, Strategien zu entwickeln, um die vorhandenen Mitarbeiter zu halten und für neue Aufgaben zu qualifizieren. Um ein Umfeld zu schaffen, in dem die Mitarbeiter motiviert sind, ihr Wissen und ihre Fähigkeiten zu erweitern und auch weiterzugeben, sollten die Beschäftigten in die Weiterbildungsaktivitäten des Unternehmens aktiv einbezogen werden. Die betriebliche Weiterbildung, für die die Unternehmen in Deutschland im Jahr 2022 bereits 46,4 Milliarden Euro aufwendeten, hilft nicht nur dabei, die Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern. Sie dient auch dazu, den Fachkräftemangel aktiv abzufedern. Doch wie steht es um die Weiterbildungskultur in den Unternehmen? Und wie motiviert sind die Mitarbeiter, sich neues Wissen anzueignen? Tatsächlich sind die Betriebe in Deutschland diesbezüglich so engagiert wie noch nie: So zeigt die IW-Weiterbildungserhebung, dass im Jahr 2022 rund 90 Prozent der hiesigen Unternehmen ihren Beschäftigten Weiterbildung ermöglichten. Zwar gibt es Unterschiede im Weiterbildungsengagement von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie großen Unternehmen – so betreiben KMU etwas seltener Weiterbildung als große Firmen, aber wenn sie sie praktizieren, tun sie dies sehr intensiv. Doch ob ein Betrieb eine ausgeprägte Weiterbildungskultur hat, hängt in der Regel weder mit der Branche noch mit der Unternehmensgröße zusammen. Ausschlaggebend sind dagegen die Art der Mitbestimmung, die Qualifikationsstruktur und die wirtschaftliche Lage im Unternehmen. So weisen Betriebe mit einem relativ hohen Anteil an Mitarbeitern ohne abgeschlossene Berufsausbildung ein geringeres Weiterbildungsengagement auf. Das Gleiche gilt für Firmen, deren Umsatz oder Mitarbeiterzahl im Zeitverlauf gesunken ist. Unternehmen, die stark digitalisiert sind oder die viele Maßnahmen zur ökologischen Nachhaltigkeit umsetzen, zeichnen sich dagegen durch eine stärker ausgeprägte Weiterbildungskultur aus. Um ein Umfeld zu schaffen, in dem die Mitarbeiter motiviert sind, ihr Wissen und ihre Fähigkeiten zu erweitern und auch weiterzugeben, sollten die Beschäftigten in die Weiterbildungsaktivitäten des Unternehmens aktiv einbezogen werden. In drei von vier Unternehmen sind die Beschäftigten in die Planung der betrieblichen Weiterbildungsangebote involviert. Ein vergleichbar hoher Anteil gibt außerdem an, dass die Mitarbeiter ihre Weiterbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich auswählen können. Das Verhalten der Führungskräfte hat ebenfalls erheblichen Einfluss darauf, ob eine Kultur der Weiterbildung in einer Organisation gelebt wird oder nicht. Zum einen können sie die notwendigen Rahmenbedingungen dafür schaffen, indem sie die Bedeutung von lebenslangem Lernen im Unternehmen betonen. Zum anderen haben Vorgesetzte eine Vorbildfunktion und sollten sich selbst regelmäßig fortbilden. Auch dies passiert in der Mehrheit der Betriebe bereits, wobei große Unternehmen (88 Prozent) im Vergleich zu KMU (74 Prozent) etwas häufiger Wert auf die kontinuierliche Weiterbildung von Führungskräften legen. Dies könnte mit den geringeren zeitlichen Ressourcen der Führungskräfte für eigene Weiterbildungen in KMU zusammenhängen sowie mit der Tatsache, dass es in kleinen und mittleren Unternehmen weniger Führungskräfte gibt als in Großunternehmen. Obwohl nur 29 Prozent der KMU ein Weiterbildungsbudget für alle Beschäftigten haben, investierten kleine Unternehmen im Jahr 2022 im Durchschnitt 1.492 Euro pro Mitarbeiter in Weiterbildungs-maßnahmen, mittelgroße Betriebe kamen auf 1.288 Euro. Großunternehmen, von denen knapp 72 Prozent Weiterbildungsbudgets für alle Mitarbeiter unterhalten, gaben im Schnitt 1.267 Euro aus. Dass große Unternehmen niedrigere Weiterbildungsaufwendungen haben als kleine und mittlere Unternehmen, könnte damit zusammenhängen, dass sie geringere Organisationskosten haben sowie womöglich günstigere Preise bei Bildungsdienstleistern aushandeln können. Dass Großunternehmen am Weiterbildungsmarkt Vorteile genießen, zeigt sich auch an diesem Befund: Rund 38 Prozent der KMU geben an, dass sie keine passenden Angebote finden und aus diesem Grund nicht noch mehr Weiterbildung betreiben. Große Firmen haben mit knapp 19 Prozent wesentlich seltener Probleme, maßgeschneiderte Weiterbildungen einzukaufen, da sie sich unternehmensspezifisch entwickelte Weiterbildungsmaßnahmen zusammenstellen lassen. (IWD, 03.12.2024) Ganzer Artikel hier…

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Die Digitalisierung stellt Kommunen und die öffentliche Hand vor immense Herausforderungen. Gerade die Nutzung von Cloud-Lösungen wird immer zentraler, um moderne Dienstleistungen bereitzustellen und Prozesse zu optimieren. Doch mit dieser Entwicklung wachsen auch Abhängigkeiten von großen Cloud-Anbietern – den sogenannten Hyperscalern – und damit die Notwendigkeit, sich mit Themen wie Kostenkontrolle, Vertragsbedingungen und Transparenz auseinanderzusetzen. Im DEKOM Interview erklärt der Jurist und ehemalige Vizedirektor der Schweizer Wettbewerbskommission (WEKO), Professor Patrick Krauskopf, was wir in Deutschland von der Schweiz in diesem Zusammenhang lernen können, warum in Beschaffungskooperationen und Bündelung der Marktmacht ein wesentlicher Hebel für die Kommunen liegt und wie solche Kooperationen zu technologischer Souveränität beitragen können.

Herr Professor Krauskopf, in Deutschland wird zunehmend die mangelnde Transparenz hinsichtlich der Bedingungen und Kosten bei der Cloudnutzung durch Verwaltungen und Unternehmen der öffentlichen Hand beklagt. Die Schweiz wird häufig als Beispiel dafür genannt, wie es besser gehen kann. Was macht die Schweiz im Umgang mit den Hyperscalern anders?  

Es gibt entscheidende Unterschiede im regulatorischen Ansatz. In der Schweiz haben wir ein ex-post orientiertes System im Kartellrecht, was bedeutet, dass Wettbewerbsbehörden nicht bei möglichen Anzeichen eines potenziellen Marktmachtmissbrauchs eingreifen, sondern erst nach einer vertieften Untersuchung. Ist offensichtlich, dass ein Marktmachtmissbrauch droht, erlässt das Schweizer Kartellamt zeitnah Maßnahmen, mit den ein irreparabler Schaden von der Volkswirtschaft vorsorglich abgewendet werden kann. Die Schweiz unterstellt nicht präventiv eine marktbeherrschende Stellung, wie es zum Beispiel im Digital Markets Act (DMA) der EU oder durch das deutsche Bundeskartellamt der Fall ist. Fehlregulierungen verursacht durch überstürzten Aktionismus des Kartellamtes entsprechen nicht der Schweizer DNA.

Im Gegensatz dazu hat etwa das deutsche Bundeskartellamt die Möglichkeit, bereits präventiv gegen Unternehmen vorzugehen, die sie als marktbeherrschend einstufen. Diese ex-ante-Maßnahme erlaubt es, dass bestimmte Unternehmen schon im Vorfeld einer Markteintrittsbeschränkung oder eines Missbrauchs durch Verhaltensvorgaben reguliert werden. In der EU verfolgt man einen ähnlichen Ansatz, wobei der DMA explizit für digitale Märkte geschaffen wurde, um größere Unternehmen, die als sogenannte „Gatekeeper“ fungieren, vorab zu regulieren.

Die Schweizer Wettbewerbsbehörden agieren nach meinem Dafürhalten agiler und sind – obschon ex lege nicht präventiv intervenierend – nicht weniger effektiv; ganz im Gegenteil. Die Schweizer Wettbewerbsbehörde, die WEKO, ist bekannt dafür, im direkten Kontakt Verpflichtungszusagen bei Unternehmen einzufordern, die auf den Schweizer Markt tätig sind. Diese werden oft schneller durchgesetzt, weil die administrativen und verfahrensrechtlichen Prozesse in der Schweiz doch effizienter sind als in größeren Märkten wie Deutschland oder der EU.

Ein weiterer Aspekt, der in der Schweiz einen Unterschied macht, liegt darin, dass kartellbehördliche Maßnahmen von der Politik meistens mitgetragen, bisweilen auch eingefordert werden. Die veröffentlichte politisch Erwartung gegenüber marktbeherrschenden IT-Unternehmen, etwa wenn es um Lizenzgebühren und marktverzerrende Praktiken geht, sich kartellrechtskonform zu verhalten, ist sicherlich nicht zu unterschätzen. In einem Land wie der Schweiz, mit einem bürger- und unternehmensnahen und deshalb sehr gut vernetzten politischen System, ist der Weg zum Parlament und zur Regierung kürzer, was es der Wettbewerbsbehörde erleichtert, direkt auf Unternehmen einzuwirken.

Zusätzlich kommen die globalen Perspektiven ins Spiel: Wenn in den USA, der EU oder Australien bereits Maßnahmen gegen ein Unternehmen ergriffen wurden, fordert die WEKO, dass diese auch auf die Schweiz ausgeweitet werden. Dies ist ein pragmatischer Ansatz, um ohne eigene umfassende Verfahren schneller und effizienter gegen wettbewerbswidriges Verhalten vorzugehen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Wettbewerbsansatz in der Schweiz im Vergleich zu Deutschland und der EU eine andere Dynamik aufweist. Die Schweiz verfolgt einen zwar reaktiveren ex-post Ansatz, aber durch ihre Flexibilität, das engere Zusammenspiel von Behörden und Politik sowie die Möglichkeit, sich auf internationale Verpflichtungen zu stützen, kann sie ebenfalls zielgenaue Eingriffe vornehmen, insbesondere wenn es um die Kontrolle von Hyperscalern und marktbeherrschenden Positionen geht.

Häufig heißt es von Nutzerseite, dass die AGBs der Cloudanbieter die Weitergabe von Details zu Preisen und Leistungen strikt untersagen. Insofern werden Vergleichsmöglichkeiten von vornherein ausgeschlossen. Entzieht sich die Cloudnutzung der öffentlichen Hand so nicht der parlamentarischen Kontrolle?

Solche Details in den AGBs erschweren oder verhindern natürlich eine echte parlamentarische Kontrolle. In vielen Fällen, gerade bei größeren Cloud-Anbietern, wird eine gewisse Intransparenz bewusst in Kauf genommen, da diese Unternehmen starke Verhandlungspositionen haben. Für die öffentliche Hand, insbesondere auf lokaler oder regionaler Ebene, können ungünstige Verträge ein schwerwiegendes Problem mit langfristigen Auswirkungen auf ihre IT-Infrastruktur und ihre Wettbewerbsfähigkeit darstellen.

Natürlich gibt es Möglichkeiten, die erforderliche Transparenz zu schaffen. Etwa dadurch, dass die öffentliche Hand von Anfang an bei der Ausschreibung von Cloud-Diensten bestimmte Anforderungen an Transparenz stellt, etwa dass Informationen über Preis- und Leistungsstrukturen veröffentlicht werden müssen und dass Klauseln, die eine Vergleichbarkeit der Angebote behindern, von vorherein unzulässig sind.

In der Praxis ist allerdings die politische Dimension nicht zu unterschätzen. Es kommt immer wieder vor, dass derartige Verträge von politischen Entscheidungsträgern mit dem Ziel abgeschlossen werden, Arbeitsplätze zu schaffen oder Investitionen in der Region zu fördern – etwa durch die Ansiedlung von Rechenzentren großer Cloud-Anbieter. Die Priorisierung von politischen Zielen erschwert es, sich gegen die Marktbedingungen der Anbieter zu stellen. Aber es gibt auch Ansätze, wie man die Verhandlungsbedingungen verbessern kann. Wenn mehrere kleine Kommunen oder Behörden sich zusammenschließen, können sie gemeinsam mit Anwälten oder Wettbewerbsbehörden die AGBs prüfen und gegebenenfalls nachverhandeln.

Schließlich könnten die Kartellbehörden, wie das Bundeskartellamt in Deutschland oder die Wettbewerbsbehörde in der Schweiz, verstärkt auf Kooperation setzen, um grenzüberschreitend zu prüfen, ob solche Vereinbarungen wettbewerbswidrig sind. Wenn ein Cloud-Anbieter seine Marktstellung ausnutzt, um intransparent und unfaire Vertragsbedingungen durchzusetzen, könnten diese Behörden gemeinsam eingreifen, um sicherzustellen, dass auch die öffentliche Hand fair behandelt wird. Dies könnte durch die Förderung von Best Practices und Transparenz in den Ausschreibungen geschehen, aber auch durch gezielte Aufklärung und Unterstützung bei der rechtlichen Überprüfung von Verträgen.

Zusammengefasst: Um Transparenz in Cloud-Nutzungsverträgen zu schaffen, sollten öffentliche Institutionen verstärkt auf gemeinsame Beschaffungsplattformen setzen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Verträge anpassen und, wo nötig, die Unterstützung von Wettbewerbsbehörden und Anwälten suchen. Nur so kann verhindert werden, dass kleinere Akteure, wie Kommunen, ungünstige AGBs unterzeichnen und sich in eine langfristige Abhängigkeit von wenigen großen Anbietern begeben.

Was kann Deutschland in Sachen Transparenz bei der Cloudnutzung der öffentlichen Verwaltung von der Schweiz lernen?

Die Schweiz bietet in Bezug auf die Beschaffung und den Umgang mit großen Cloud-Anbietern oder IT-Diensten durchaus Ansätze, die auch für Deutschland, insbesondere für Kommunalpolitiker, von Interesse sein könnten.

Ein zentraler Punkt ist die Bildung von Einkaufs- und Beschaffungskooperationen. In der Schweiz hat man erkannt, dass kleinere Kommunen, Kantone oder Städte durch eine gemeinsame Beschaffungskraft ihre Verhandlungsposition gegenüber den großen IT-Anbietern erheblich verbessern können. Das bedeutet, dass diese kleinen Akteure nicht isoliert verhandeln müssen, sondern durch eine gemeinsame Nachfrage und gebündelte Kräfte als eine Einheit auftreten können. Eine solche Kooperation kann nicht nur bessere Preise und Konditionen sichern, sondern auch die Transparenz und Fairness in den Verträgen steigern. Nicht zuletzt erleichtert eine Bündelung der Ressourcen rechtliche Überprüfungen, was wiederum die Verhandlungsposition stärkt.

Für Deutschland, speziell auf kommunaler Ebene, bedeutet das, dass auch hier die Bildung von Kooperationsmodellen zwischen Kommunen ein strategischer Schritt wäre, um sich gegen die überlegene Marktstellung großer Anbieter wie Microsoft zu behaupten. Gerade kleinere Städte oder ländliche Regionen, die oft wenig Verhandlungsmacht haben, könnten von solchen Modellen profitieren. Sie könnten durch eine gemeinsame Initiative eine Art „Gegenmacht“ aufbauen, die nicht nur für bessere Vertragskonditionen sorgt, sondern auch dafür, dass ihre Bedürfnisse und Anforderungen ernst genommen werden.

Technologie-Souveränität ist hierbei ein zentrales Ziel. Wenn Deutschland durch solche Kooperationen langfristig die Abhängigkeit von ausländischen Anbietern mindern und die technologische Souveränität der öffentlichen Verwaltung stärken möchte, wären diese Schritte entscheidend. Eine solche Ausrichtung könnte dazu beitragen, dass auch europäische Regelungen wie der DMA unterstützt werden und Deutschland die digitale Unabhängigkeit befördert. Der Aufbau solcher Kooperationen trägt zur technologischen Souveränität der öffentlichen Verwaltung bei und mindert die Abhängigkeit von ausländischen Anbietern langfristig. Diese Thematik könnte zudem mit den EU-Bemühungen zur digitalen Unabhängigkeit verknüpft werden.

Insgesamt könnte Deutschland von der Schweiz lernen, wie durch kooperative Beschaffungsinitiativen die Verhandlungsposition gegenüber großen Anbietern gestärkt wird. Kommunalpolitiker sollten solche Modelle prüfen und sich aktiv für eine verstärkte Zusammenarbeit einsetzen, um eine faire und nachhaltige Lösung in der öffentlichen IT-Beschaffung zu fördern.

Vor diesem Hintergrund führt das Zentrum für nachhaltige Transformation an der Quadriga-Hochschule in Berlin (zNT) unter Leitung von Prof. Dr. Torsten Oltmanns derzeit eine vielbeachtete – und hochaktuelle Umfrage bei Stadtwerken und kommunalen Unternehmen zu den Bedingungen und Kosten von Cloudnutzungen durch die öffentliche Hand durch. Die Umfrage soll zur Transparenz beitragen und eine solide Basis für tatsächliche Kosten- und Leistungsvergleiche bilden. Die Onlineumfrage ist anonym und dauert nicht länger als 5 bis 10 Minuten. IT-Verantwortliche von Stadtwerken und anderen öffentlichen Unternehmen können unter folgendem Link anonym daran teilnehmen: Umfrage zu den Auswirkungen von Softwarelizensierungspraktiken in der Cloud (DEKOM, 18.11.2024)

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Ob in der Verkehrsführung, der Laststeuerung in Energienetzen oder in der Verwaltung – KI und maschinelles Lernen verändern den kommunalen Arbeitsalltag grundlegend. KI-gestützte Prozesse in Kommunalverwaltungen führen zu mehr Effizienz, erhöhen die Ergebnisqualität und stärken die Nähe der Verwaltung zu Bürgern. Der Einsatz von KI und maschinellem Lernen stellt auch neue Anforderungen an die Beschäftigten in der Verwaltung. Darüber haben wir uns mit Arne Schönbohm, Professor für Sicherheit in der digitalen Welt des Instituts für Sicherheitsforschung der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, unterhalten.

Herr Schönbohm, mit enormem Tempo durchdringt künstliche Intelligenz nahezu alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche. In hoher Schlagzahl werden immer neue Entwicklungen für immer neue Einsatzszenarien vorgestellt. Wie kommen solche Anwendungen in die Kommunalverwaltungen?    

Aus der Hochschulsicht heraus brauche ich keine 5.000 oder 10.000 Datenlabore, die KI für Kommunen entwickeln, sondern einige wenige hochspezialisierte Kompetenzzentren in denen Wissenschaft und Wirtschaft direkt mit eingebunden sind. Darauf können andere dann zugreifen. In der öffentlichen Verwaltung geht es erstmal um maschinelles Lernen. Das ist wie Brötchen backen eine Serienfertigung.

Wichtig ist deshalb vor allem, dass die Anwender – also Miterbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung zunächst einmal ganz praktisch darin geschult werden, welche Fragen unter Hinzuziehung der Gesetze und Verordnungen zu stellen sind, um einen Fall zu bearbeiten. Eine so genannte Kreativitätsquote kann dabei den jeweiligen Ermessensspielraum festlegen. Am Ende prüft die Sachbearbeitung dann detailliert, ob das ML-Tool die einzelnen Prozessschritte in der vorgesehenen Prüfungsreihenfolge eingehalten hat und bewertet final die Richtigkeit des daraus resultierenden Bescheides oder Verwaltungsaktes.  

Sie sprechen im Zusammenhang mit dem Einsatz solcher Tools der Verwaltung von maschinellem Lernen – nicht von KI. Warum? 

Maschinelles Lernen und KI sind unterschiedliche Dinge. KI trifft eigenständige Entscheidungen und entwickelt sich eigenständig fort. Das ein ganz wesentlicher Unterschied zu dem was wir jetzt haben. Wir geben Korridore vor, mit Informationen und Daten, die dem Algorithmus als Grundlage zur Verfügung gestellt werden – die Ergebnisse basieren so einzig auf den jeweiligen Vorgaben. Der Algorithmus entwickelt nichts Eigenständiges oder Kreatives, sondern assistiert quasi der Sachbearbeitung. Das ist für Entscheider in den Kommunen ein wichtiger Punkt. Maschinelles Lernen ist ein zusätzliches, durchaus mächtiges Werkzeug – es entwickelt aber gerade kein Eigenleben und trifft keine eigenständigen Entscheidungen. 

Was braucht es für mehr Offenheit der Verwaltung gegenüber maschinellem Lernen und dem Einsatz von KI – Anwendungen?

Wichtig ist, dass die mit Hilfe maschinellen Lernens erzielten Ergebnisse genauso gut sind, wie die herkömmlichen Resultate und keine höhere Fehlerquote aufweisen, als es zuvor der Fall gewesen ist.  Mit Hilfe maschinellen Lernens können die Beschäftigten allerdings erheblich mehr Sachverhalte bewerten, prüfen und Bescheide erlassen, weil sie damit weniger Arbeit haben. Damit sind wir dann bei einem anderen für die Kommunen ganz wesentlichen Punkt – dem Ressourceneinsatz. Von den derzeit rund 330.000 Beamten werden etwa 100.000 in den kommenden Jahren aus dem Dienst ausscheiden. Das wirft Fragen auf. Besetzt man alle Stellen neu oder nur 50.000 oder weniger? Gerade angesichts der demografischen Entwicklung kann maschinelles Lernen hier zu erheblich mehr Effizienz und weniger Ressourceneinsatz führen. Vielen Dank! (DEKOM, 18.11.2024)

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Am 18. Oktober 2024 hätte die NIS2-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Während Belgien, Kroatien, Dänemark, Ungarn und Italien diese Frist eingehalten haben, soll die Überführung in deutsches Recht im Frühjahr 2025 erfolgen, was eine grundlegende Überarbeitung des BSI-Gesetzes mit sich bringen wird. Ein zentraler Aspekt der NIS2-Richtlinie ist die Übertragung von Verantwortlichkeiten für Cybersicherheit auf die Führungsebene von Unternehmen und Organisationen.  Darüber was es mit NIS2 auf sich hat und was Unternehmen und Kommunen jetzt tun müssen, haben wir mit, Dr. Andreas Rebetzky, Digitallotse und CEO der Syngain GmbH, gesprochen:

DEKOM: Herr Dr. Rebetzky, was ist NIS2 und wozu dient es?

Dr. Andreas Rebetzky: Die NIS2 EU-Richtlinie ist die regulatorische Antwort der europäischen Kommission auf die gestiegenen Herausforderungen an die Cyber-Security von Unternehmen und staatlichen Verwaltungen. Seit 2009 gibt es bereits die BSI-Richtlinie „Kritis“, die besonders wichtige Infrastrukturen sichern soll. Die europäische Kommission stellte allerdings fest, dass durch Kritis kein hinreichender Schutz der europäischen Wirtschaft erreicht wurde und die meisten Unternehmen und Organisationen in Europa eine unzureichende Cyberresilienz aufweisen. Es mangelte zudem an einem europäischen Meldesystem für Cyberattacken, die es erlaubt, auf europäischer Ebene zu agieren. Wir können also sagen, dass die Organisationen und Unternehmen in den vergangenen Jahren zu wenig für ihre Cybersicherheit getan haben und daher die Europäische Kommission diese verbindliche Regelung erlassen hat.  Zentraler Bestandteil dieser NIS2-Regelung ist die Erweiterung des Geltungsbereiches für Unternehmen und Organisationen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit in Branchen kritischer Infrastrukturen einer besonders hohen Bedrohungslage durch Cyber-Angriffe ausgesetzt sind. Hintergrund beim öffentlichen Dienst ist der dringende Bedarf, die Bevölkerung vor Folgen von Cyber-Angriffen auf relevante Funktionen der öffentlichen Versorgung zu schützen. Daher wird Non-Compliance mit den Anforderungen aus dem Gesetz entsprechend stark sanktioniert. Für besonders schwere Verstöße sind „mindestens 2 Prozent des gesamten weltweiten im vorangegangenen Geschäftsjahr getätigten Umsatzes des Unternehmens“ vorgesehen. Außerdem soll das BSI als Prüfbehörde Führungskräfte zeitweise entmachten dürfen.

DEKOM: Für wen gilt die NIS2 Richtlinie? Gilt sie auch für den öffentlichen Dienst?

Dr. Andreas Rebetzky: NIS2 gilt für insgesamt 18 Sektoren. Dabei wird unterschieden in essentielle Sektoren und wichtige Sektoren. Der öffentliche Dienst ist dabei als essentieller Sektor klassifiziert. Dabei sind Klein- und Kleinstunternehmen nicht betroffen, jedoch gilt das Gesetz ausnahmslos für die öffentliche Verwaltung unabhängig von deren Größe. Also: Jedes kleine Bürgermeisteramt muss an der NIS2 Konformität arbeiten!

DEKOM: Wie gut verstehen wir die aktuellen Cyber-Risiken und Bedrohungen in Bezug auf den öffentlichen Dienst?

Dr. Andreas Rebetzky: Die aktuelle Sicherheitslage in Bezug auf Cybersicherheit ist besonders herausfordernd. Ein paar Daten und Fakten:

  • Direkte Angriffe auf Systeme dominieren
  • Ransomware Attacken sind die häufigsten Angriffsmethoden
  • 136.865 gemeldete Cyberangriffe beim BKA 2023
  • Cyber Budget ~14% des IT-Budgets (2023)
  • Jede dritte unerwünschte Werbeemail ist ein Cyberangriffsversuch

Die Analysen belegen, dass wir uns bereits in einem Cyber-Krieg befinden:

  • Sowohl in der Ukraine, als auch beim Angriff der Hamas auf Israel, gehören Cyberattacken zum Waffenarsenal der Angreifer
  • Hamas wurde unterstützt von der russischen Untergrundgruppe „IT UNDERGROUND“: Kamera-Hacking,
  • Storm-558 (Microsoft-Master-Key): Gruppe von China finanziert legt Emails offen (auch von der SPD)
  • Zero-Day Attacke auf Move-IT durch CIOp (Russland): In vielen deutschen Unternehmen im Einsatz

Durch die jüngsten Maßnahmen der Bundesregierung – der Schließung der Iranischen Konsulate in Deutschland – wird Deutschland und insbesondere der öffentliche Dienst noch stärker in den Fokus der iranischen Cyberangriffe geraten. Die Bedrohungslage bleibt hoch, insbesondere durch staatlich gelenkte und kriminell motivierte Cyberangriffe. Die Bundesregierung hat daher umfassende Änderungen des IT-Sicherheitsrechts beschlossen, um den Schutz vor Cyberangriffen zu erhöhen.

DEKOM: Wie sollte der öffentliche Dienst mit Cyberrisiken umgehen und wie könnte ein Risikomanagement aussehen?

Dr. Andreas Rebetzky: Risikomanagement ist ein wesentlicher Bestandteil der Cybersicherheitsstrategie, besonders unter NIS2. Hier sind einige Details, die dabei berücksichtigt werden sollten:

  • Risikoidentifikation: Das Erfassen und Katalogisieren aller potenziellen Risiken und Bedrohungen, die die Informationssysteme und Daten betreffen könnten.
  • Risikobewertung: Die Bewertung der identifizierten Risiken in Bezug auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziellen Auswirkungen. Dies hilft dabei, die Prioritäten richtig zu setzen.
  • Risikobehandlung: Die Entwicklung und Implementierung von Strategien zur Risikominimierung. Dies kann durch technische Maßnahmen (wie Firewalls und Verschlüsselung), organisatorische Maßnahmen (wie Schulungen und Richtlinien) und physische Maßnahmen (wie Sicherheitskontrollen) geschehen.
  • Überwachung und Überprüfung: Die stetige Überwachung der Risikolandschaft und regelmäßige Überprüfung der implementierten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sie effektiv bleiben und mit den sich ändernden Bedrohungen Schritt halten.
  • Dokumentation und Kommunikation: Die detaillierte Dokumentation aller Risikomanagementprozesse und Ergebnisse sowie regelmäßige Kommunikation der Risiken und Maßnahmen an alle relevanten Interessengruppen.
  • Effektives Risikomanagement schafft eine robuste Grundlage, um Cybersicherheitsvorfälle zu verhindern und, falls sie doch eintreten, schnell und effizient darauf zu reagieren.

DEKOM: Wie betrifft die NIS2 Richtlinie die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes?

Dr. Andreas Rebetzky: Mitarbeiterschulung ist ein zentrales Element einer effektiven Cybersicherheitsstrategie. Hier sind einige Details, die für Schulungsprogramme in der öffentlichen Verwaltung besonders wichtig sind:

  • Bewusstsein schaffen: Schulungen sollten die Mitarbeiter für die verschiedenen Bedrohungen und Risiken im Bereich der Cybersicherheit sensibilisieren. Dazu gehören Phishing-Angriffe, Malware und Social Engineering.
  • Best Practices vermitteln: Vermittlung von Best Practices wie das Erkennen verdächtiger E-Mails, der sichere Umgang mit Passwörtern und die Bedeutung von regelmäßigen Software-Updates.
  • Rollenbasierte Schulungen: Maßgeschneiderte Schulungsprogramme für verschiedene Rollen innerhalb der Organisation. IT-Mitarbeiter benötigen tiefere technische Kenntnisse, während allgemeine Mitarbeiter grundlegende Sicherheitsprotokolle kennen sollten.
  • Regelmäßige Updates: Cybersicherheitsbedrohungen entwickeln sich ständig weiter, daher sollten Schulungsprogramme regelmäßig aktualisiert werden, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.
  • Praktische Übungen: Durchführung von simulierten Cyberangriffen, um die Reaktionsfähigkeit der Mitarbeiter zu testen und sicherzustellen, dass sie im Ernstfall richtig handeln.
  • Kultur der Sicherheit fördern: Aufbau einer Unternehmenskultur, in der Cybersicherheit als gemeinsame Verantwortung betrachtet wird und alle Mitarbeiter zur Wachsamkeit und Sorgfalt ermutigt werden.

Gut geschulte Mitarbeiter sind die erste Verteidigungslinie gegen Cyberbedrohungen.

DEKOM: Braucht der öffentliche Dienst Notfallpläne für verschiedene Arten von Cyberangriffen?

Dr. Andreas Rebetzky: Notfallpläne sind entscheidend, um im Ernstfall schnell und effektiv reagieren zu können. Hier einige wichtige Elemente, die in einem Notfallplan enthalten sein sollten:

  • Kritische Funktionen: Die Identifikation und Priorisierung der kritischen IT-Systeme und Dienste, die im Notfall weiterhin funktionieren müssen.
  • Verantwortlichkeiten: Die klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Rollen. Wer macht was, wenn ein Sicherheitsvorfall eintritt?
  • Kommunikationsstrategie: Die Erstellung von Protokollen zur internen und externen Kommunikation, einschließlich Kontaktinformationen für alle relevanten Parteien und Meldewege.
  • Wiederherstellungsprozesse: Die Pläne und Verfahren zur Wiederherstellung von Daten und Diensten. Regelmäßige Backups und deren Testwiederherstellung.
  • Notfallübungen: Die regelmäßige Durchführung von Notfallübungen, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten ihre Rollen und Aufgaben kennen und der Plan funktioniert.
  • Externe Unterstützung: Kontaktinformationen und Vereinbarungen mit externen Dienstleistern und Experten, die im Notfall hinzugezogen werden können.
  • Dokumentation und Aktualisierung: Die ständige Dokumentation des Notfallplans und regelmäßige Überprüfung sowie Aktualisierung, um neue Bedrohungen und Änderungen in der Infrastruktur zu berücksichtigen.

DEKOM: Wie sollte der öffentliche Dienst umgehen mit Sicherheitsvorfällen?

Dr. Andreas Rebetzky: Im Bereich Berichtswesen, besonders im Kontext von NIS2, sollten öffentliche Verwaltungen einige wesentliche Elemente beachten:

  • Sofortmeldung von Vorfällen: Sicherheitsvorfälle müssen umgehend an die zuständige nationale Cybersicherheitsbehörde gemeldet werden. Dabei sollten alle relevanten Details wie Zeitpunkt, Art des Vorfalls und erste Maßnahmen dokumentiert werden.
  • Detaillierte Berichte: Nach der Erstmeldung sollten umfassendere Berichte folgen, die eine vollständige Analyse des Vorfalls, die Ursachen, die ergriffenen Maßnahmen und Empfehlungen für zukünftige Prävention enthalten.
  • Regelmäßige Updates: Während des gesamten Prozesses der Vorfallsbewältigung sollten regelmäßige Status Updates an die beteiligten Parteien und Behörden erfolgen, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
  • Erfahrungsaustausch: Berichte sollten nicht nur intern genutzt, sondern auch in geeigneten Netzwerken und Foren geteilt werden, um aus den Erfahrungen anderer zu lernen und gemeinsam bessere Sicherheitspraktiken zu entwickeln.
  • Nachbereitung und Lessons Learned: Abschließend sollten Berichte auch eine gründliche Nachbereitung und eine Bewertung der „Lessons Learned“ umfassen, um sicherzustellen, dass die Organisation aus jedem Vorfall lernt und ihre Schutzmaßnahmen kontinuierlich verbessert.

Ein gutes Berichtswesen stellt sicher, dass Sicherheitsvorfälle nicht nur effektiv gehandhabt, sondern auch genutzt werden, um die gesamte Cybersicherheitsstrategie fortlaufend zu verbessern.

DEKOM: Was muss der öffentliche Dienst sicherstellen in Bezug auf die technische Infrastruktur, d.h. die IT-Systeme und Netzwerke?

Dr. Andreas Rebetzky: Technische Infrastruktur ist das Rückgrat jeder Cybersicherheitsstrategie. Hier sind einige Schlüsselaspekte:

  • Netzwerksicherheit: Implementierung von Firewalls, Intrusion Detection/Prevention Systems (IDS/IPS) und Segmentierung des Netzwerks, um unbefugten Zugriff und Angriffe zu verhindern.
  • Endpunktsicherheit: Schutz aller Endgeräte (Laptops, Mobiltelefone, etc.) durch Antivirenprogramme, Verschlüsselung und regelmäßige Sicherheitsupdates.
  • Datenverschlüsselung: Verwendung von Verschlüsselungstechnologien für Daten, die übertragen oder gespeichert werden, um die Vertraulichkeit und Integrität zu gewährleisten.
  • Backupsysteme: Regelmäßige Backups aller kritischen Daten und Systeme, die an sicheren, geografisch verteilten Standorten gespeichert werden, um Datenverluste zu verhindern.
  • Patchmanagement: Kontinuierliches Aktualisieren und Patchen aller Software und Systeme, um bekannte Schwachstellen zu schließen.
  • Access Control: Strenge Zugangskontrollen und Authentifizierungsmechanismen (z.B. Multi-Faktor-Authentifizierung), um sicherzustellen, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf Systeme und Daten haben.
  • Monitoring und Logging: Implementierung von Systemen zur Überwachung und Protokollierung aller Aktivitäten im Netzwerk, um ungewöhnliche Aktivitäten frühzeitig zu erkennen.
  • Cloudsicherheit: Sicherheitsmaßnahmen für Clouddienste, einschließlich der Prüfung der Sicherheitspraktiken des Cloudanbieters und der Implementierung zusätzlicher Sicherheitsvorkehrungen für cloudbasierte Anwendungen und Daten.

DEKOM: Wie sollten öffentliche Einrichtungen zusammenarbeiten, um Bedrohungen zu

erkennen und abzuwehren?

Dr. Andreas Rebetzky: Zusammenarbeit ist essenziell für die Stärkung der Cybersicherheit. Hier einige Aspekte, die dabei eine Rolle spielen:

  • Informationsaustausch: Der regelmäßige Austausch von Bedrohungsinformationen und Best Practices mit anderen Behörden und Organisationen.
  • Krisenmanagement: Die Etablierung gemeinsamer Notfallpläne und -übungen, um im Krisenfall koordiniert und effizient reagieren zu können.
  • Partnerschaften: Der Aufbau von Partnerschaften mit privaten Unternehmen und Forschungseinrichtungen, um von deren Fachwissen und Technologien zu profitieren.
  • Standardisierung: Die Entwicklung und Einhaltung gemeinsamer Standards und Richtlinien, um die Kompatibilität und Sicherheit über verschiedene Organisationen hinweg zu gewährleisten.
  • Gemeinsame Schulungen: Die Organisation von Schulungen und Workshops gemeinsam mit anderen Organisationen, um Wissen und Fähigkeiten kontinuierlich zu verbessern.
  •  

Eine starke Zusammenarbeit fördert die Widerstandsfähigkeit und sorgt dafür, dass Bedrohungen frühzeitig erkannt und effektiv abgewehrt werden können.

DEKOM: Muss ein öffentlicher Dienst regelmäßig Sicherheitsüberprüfungen und Audits durchführen und warum?

Dr. Andreas Rebetzky: Kontrollen und Audits sind ein wesentlicher Bestandteil, um die Cybersicherheit kontinuierlich zu überwachen und zu verbessern. Hier sind einige Aspekte, die beachtet werden sollten:

  • Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen: Durchführung regelmäßiger interner und externer Sicherheitsüberprüfungen, um Schwachstellen zu identifizieren und zu beheben.
  • Compliance-Audits: Sicherstellen, dass alle gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen erfüllt werden. Dies kann durch regelmäßige Audits und Prüfungen gewährleistet werden.
  • Penetrationstests: Durchführung von Penetrationstests, um die Effektivität der Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und potenzielle Angriffspunkte aufzudecken.
  • Überwachung der Sicherheitsprotokolle: Ständige Überwachung und Analyse von Sicherheitsprotokollen, um ungewöhnliche Aktivitäten frühzeitig zu erkennen.
  • Risikobewertungen: Regelmäßige Risikobewertungen, um neue Bedrohungen und Schwachstellen zu identifizieren und zu bewerten.
  • Berichterstattung und Dokumentation: Detaillierte Dokumentation aller durchgeführten Kontrollen und Audits sowie regelmäßige Berichterstattung an die Geschäftsleitung und andere relevante Stakeholder.
  • Aktualisierung der Sicherheitsrichtlinien: Überprüfung und Aktualisierung der Sicherheitsrichtlinien und -verfahren basierend auf den Ergebnissen der Audits und Kontrollen.

Kontrollen und Audits sind entscheidend, um sicherzustellen, dass Sicherheitsmaßnahmen nicht nur implementiert, sondern auch effektiv sind und kontinuierlich verbessert werden

DEKOM: Was kostet die Einführung solcher Sicherheitsmaßnahmen? Hat die öffentliche Hand genügend finanzielle und personelle Ressourcen, um eine robuste Cybersicherheitsstrategie umzusetzen? Ohne ausreichende Ressourcen nützt der beste Sicherheitsplan wenig. Was sollte beachtet werden?

Dr. Andreas Rebetzky:

  • Finanzielle Mittel: Es ist essentiell, ein angemessenes Budget für Cybersicherheit bereitzustellen. Dies umfasst Investitionen in Hardware, Software, externe Berater und Schulungen.
  • Personal: Die Einstellung und Fortbildung qualifizierten Personals sind entscheidend. Dies schließt IT-Sicherheitsexperten, Netzwerkadministratoren und Notfallmanager ein.
  • Technologie: Investition in moderne und fortschrittliche Technologien, die helfen, Bedrohungen zu erkennen und abzuwehren. Dazu gehören fortgeschrittene Firewalls, Intrusion Detection Systems (IDS) und Verschlüsselungstechnologien.
  • Schulungen und Weiterbildung: Regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen für alle Mitarbeiter, um sie auf dem neuesten Stand der Cybersicherheitspraktiken zu halten.

Externe Unterstützung: Spezialisierte externe Unterstützung kann ebenfalls ein wichtiger Bestandteil einer umfassenden Cybersicherheitsstrategie sein:

  • Externe Unterstützung: Aufbau von Partnerschaften mit spezialisierten externen Anbietern für Cybersicherheitsdienstleistungen. Diese können etwa Penetrationstests, Bedrohungsanalysen oder Vorfallsreaktion anbieten.
  • Ressourcen-Optimierung: Effiziente Nutzung der vorhandenen Ressourcen durch Priorisierung der Maßnahmen und Projekte, die das größte Risiko adressieren und den höchsten Nutzen bringen.
  • Förderprogramme: Nutzung staatlicher Förderprogramme und Zuschüsse, die speziell zur Unterstützung der Cybersicherheitsinitiativen öffentlicher Einrichtungen vorgesehen sind.
  • Technologisches Upgrade: Regelmäßige Bewertung und Modernisierung der vorhandenen technischen Infrastruktur, um sicherzustellen, dass sie aktuellen Bedrohungen standhält und die neuesten Sicherheitsstandards erfüllt.
  • Interne Prozesse: Entwicklung und Implementierung robuster interner Prozesse, um sicherzustellen, dass alle Cybersicherheitsmaßnahmen konsequent angewendet und überwacht werden.

DEKOM: Wie geht der Mittelstand in Deutschland damit um?

Dr. Andreas Rebetzky: Der Mittelstand in Deutschland – aber das gilt auch für Europa – ist in einer Findungsphase. Die größeren Mittelstandsunternehmen betreiben in der Regel ein professionelles Cybersicherheitsprogramm. Dies ist ein guter Start, aber für die aktuelle Bedrohungslage oft nicht hinreichend. Mittlere und kleinere Mittelständler stehen etwas da wie das Kaninchen vor der Schlange. Die aktuelle Cyberresilienz ist unzureichend und NIS2 wirkt wie ein Damoklesschwert. Aber ich kenne auch viele KMUS, die das Thema angehen, externen Rat einholen und einen Plan machen für die nächsten Jahre, wie die Resilienz des Unternehmens erhöht werden kann. Nichts zu tun ist keine Option. Denn die Wahrscheinlichkeit, von einem Angriff getroffen zu werden, ist hoch und steigt weiter. Unternehmen, die nichts tun, werden zur Zielscheibe der Angreifer, die die Schwächen der Unternehmen durch automatisierte Scans erkennen und systematisch die ausnutzen.  Aber es gibt auch eine gute Nachricht: Das Bewusstsein der Unternehmen zu handeln ist gestiegen und es gibt Initiativen wie z.B. die MissionTop5, die Experten „on-demand“ für Unternehmen und Organisationen bereitstellen, die den Weg zur Resilienz aufzeigen und die Unternehmen begleiten.

DEKOM: Welche Frage würden Sie einem leitenden Mitarbeiter einer Behörde stellen?

Dr. Andreas Rebetzky: Als Führungskraft im öffentlichen Dienst tragen Sie die Verantwortung für den Ablauf öffentlicher Prozesse:

  • Welchen Plan haben Sie, der NIS2 Richtlinie zu entsprechen?
  • Wie organisieren Sie die Umsetzung entsprechender Cybermaßnahmen?
  • Wie arbeiten Sie mit den Nachbarn im öffentlichen Bereich zusammen, um ggfs. Bündelungen und Optimierungen durchzuführen?
  • Wissen Sie was zu tun ist, wenn Ihre Behörde morgen durch einen Cyberangriff stillgelegt wird?
  • Wie lange braucht in so einem Fall Ihre Organisation, um wieder arbeitsfähig zu sein?

(DEKOM, 18.11.2024) Mehr Infos hier…

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In der Expert Lounge der POSID GmbH in Hürth kamen Ende Oktober und Mitte November Fachleute und Praktiker aus dem Bereich Ladeinfrastruktur zusammen, um die Herausforderungen und Möglichkeiten steuerbarer Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG auf Spezialistenniveau zu diskutieren. Aufgrund der äußerst positiven Resonanz auf die ersten beiden Veranstaltungen plant POSID, das Format künftig regelmäßig anzubieten und als feste Plattform für den fachlichen Austausch zu etablieren, so POSID-Geschäftsführer Ulrich Trattmann: „Die eingeladenen Experten hoben unisono die praxisnahen Diskussionen und den hohen Erkenntnisgewinn hervor. Daher haben wir uns entschieden, die Expert Lounge langfristig als Plattform für Ladeinfrastruktur-Experten zu etablieren.“ Die Novellierung des §14a EnWG stellt Netzbetreiber vor eine Vielzahl neuer Herausforderungen. Um Engpässe im Niederspannungsnetz zu vermeiden, können Betreiber den Leistungsbezug neuer Ladesäulen und Wärmepumpen dimmen. Für Energieversorger bedeutet dies die Einführung komplexer, technisch anspruchsvoller Steuerungsmechanismen. Das Hürther Unternehmen POSID hat mit der Expert Lounge eine Plattform geschaffen, auf der führende Experten technische Lösungsansätze zur Umsetzung des §14a EnWG diskutieren können. „Wir möchten mit diesem Format den Austausch fördern und Lösungen für die komplexen Anforderungen auf höchstem technischem Niveau entwickeln“, erklärt Trattmann weiter. Neben Diskussionen umfasst das Format auch praktische Demonstrationen – etwa ein KI-basiertes Lastmanagement in einer E-Mobility Ladeinfrastruktur. Die nächsten Veranstaltungen sind bereits terminiert und finden jeweils donnerstags um 14 Uhr am 5. Dezember 2024, 16. Januar 2025 und 13. Februar 2025 in den Räumlichkeiten von POSID in Hürth statt.  Interessierte können sich direkt bei der POSID GmbH anmelden. Die Teilnahme ist kostenlos.  Mit der regelmäßigen Durchführung der Expert Lounge möchte POSID einen dauerhaften Beitrag zur Lösung netzdienlicher Herausforderungen im Bereich Ladeinfrastruktur leisten.  (DEKOM, 18.11.2024) Mehr Infos hier…  

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65 Prozent unseres Stromverbrauchs sollen im Jahr 2030 aus erneuerbaren Energien gespeist werden können. Damit das gelingt, ist ein flexibles Energiesystem notwendig. Ein wesentlicher Baustein dafür sind Energiespeicher, die räumliche wie zeitliche Flexibilität gewährleisten können. „Batteriespeichersystemen kommt beim klimagerechten Umbau der Energie- und Wärmeversorgung große Bedeutung zu“, betont auch Carsten Schweneker, CEO des renommierten deutschen Infrastrukturausstatters EBERO FAB: „Batteriespeicher tragen dazu bei, die Netzeffizienz zu verbessern, indem sie Nachfragespitzen bewältigen und den Versorgungs- und Industrieunternehmen eine bessere Planung für künftiges Wachstum ermöglichen.“ Seit diesem Jahr kooperiert EBERO FAB in diesem Segment mit Pixii-Storage-Systems, einem führenden norwegischen Anbieter von Energiespeicherlösungen. „Pixii verfügt über umfassende technologische Expertise im Bereich Energieumwandlung und -speicherung. Durch die Entwicklung und Herstellung der komfortabelsten und zukunftssichersten Lösungen bedient Pixii den wachsenden Bedarf an Energiespeichern in Deutschland und Europa. Das modular aufgebaute Batterie-Energiespeichersystem eignet sich ideal für verschiedene Einsatzszenarien und unterschiedliche Märkte. Es ermöglicht dem Anwender, seinen Batterie-Energiespeicher mit wachsenden und sich ändernden Anforderungen zu skalieren“, so Schweneker weiter. Gemeinsam mit den dortigen Stadtwerken errichtet Pixii in Hünfeld derzeit den mit 20.000 Kilowattstunden Speicherkapazität größten Batteriespeicher in Hessen. Der aus zwölf 22 Tonnen schweren Modulen bestehende Batteriespeicher wird verschiedene Aufgaben, teilweise gleichzeitig übernehmen, erklärte der Hünfelder Stadtwerkegeschäftsführer Manuel Gollbach. So wird er zum einen Strom an der Strombörse kaufen, wenn dieser im Überfluss vorhanden ist, um ihn zu einem späteren Zeitpunkt, wenn das Angebot knapp ist, wieder abzugeben. Somit ideal, um den in der Mittagszeit zu viel produzierten Strom aus PV-Anlagen, in den dunklen Abendstunden verfügbar zu machen. Zeitgleich baut auch die Stadt Hünfeld für rund 1,9 Millionen Euro an der zentralen Kläranlage eine Freiflächenphotovoltaikanlage mit Batteriespeicher, um dort die Energiekosten zu senken und die Abwassergebühren nachhaltig stabil zu halten. Immerhin verbraucht die zentrale Kläranlage rund eine Million Kilowattstunden Strom im Jahr und wird diesen zu einem erheblichen Teil für die Nachtstunden aus Sonnenenergie gewinnen können. (DEKOM, 18.11.2024) Mehr Infos hier…    

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Die deutschen Kommunen bitten die Eigentümer von Wohnimmobilien bei der Grundsteuer in sehr unterschiedlichem Maße zu Kasse. Generell ist die Steuer in den vergangenen Jahren gestiegen. Die Neuregelung ab dem kommenden Jahr wird den Trend voraussichtlich verfestigen. Jahr für Jahr landet der Grundsteuerbescheid in den Briefkästen aller Haus- und Grundstückseigentümer. Über die Umlage der Nebenkosten müssen auch Mieter die Steuer zahlen. Ihre Höhe hängt nicht zuletzt vom Hebesatz ab, den die einzelnen Städte und Gemeinden selbst festlegen – vor allem finanziell klamme Kommunen nutzen diesen Hebel gerne, um die Kassen aufzufüllen. Entsprechend unterschiedlich ist die Grundsteuerbelastung in Deutschland:  Während in Regensburg für ein Standard-Einfamilienhaus in diesem Jahr 335 Euro Grundsteuer anfallen, sind es in Witten 771 Euro. Seit der vorherigen Erhebung aus dem Jahr 2021 haben 26 von 100 untersuchten Städten die Grundsteuer erhöht, als einzige Stadt hat Duisburg die Grundsteuerzahler entlastet. Im bundesweiten Durchschnitt ist die Grundsteuer seit 2021 um 4,5 Prozent auf 499 Euro pro Jahr gestiegen. Weil die der Grundsteuer bisher zugrunde gelegten Einheitswerte für Grundstücke veraltet sind, wird die Steuer ab dem kommenden Jahr neu berechnet. Dabei werden einige Bundesländer trotz der eigentlich vorgesehenen deutschlandweit einheitlichen Regelung eigene Wege gehen, in dem sie beispielsweise abweichende Steuermesszahlen ansetzen. Zwar ist es erklärtes Ziel der Bundesregierung, dass das gesamte Grundsteueraufkommen in etwa gleichbleiben soll. Die individuell zu zahlenden Beträge dürften aber in manchen Städten deutlich von den bisherigen Werten abweichen. Was sich allerdings wohl nicht ändert, ist, dass viele Kommunen die Grundsteuerhebesätze nutzen werden, um Finanzlöcher zu stopfen. (IWD, 18.11.2024) Ganzer Artikel hier…

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Mit dem Welttoilettentag am 19. November betonen die Vereinten Nationen die hohe Bedeutung der Sanitärversorgung für die menschliche Gesundheit, für den Umweltschutz und vor allem für den Schutz der kostbaren Ressource Wasser. In diesem Jahr steht der Welttoilettentag unter dem Motto Toilets – a place for Peace. „Eine gute Sanitärversorgung sichert den Menschen Privatsphäre und stellt vor allem für Mädchen und Frauen eine wichtige Grundvoraussetzung für Schule, Bildung und Arbeitsmöglichkeiten dar“, so Dr. Lisa Broß, Sprecherin der Bundesgeschäftsführung der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall. „Mit dem Schutz der Gewässer vor Verunreinigung sichert die Sanitärversorgung aber auch die knappe Ressource Wasser und trägt damit wesentlich zur Vermeidung von Konflikten bei. Auch darum ist Toilets – a place for Peace ein sehr treffendes Motto für den UN-Welttoilettentag.“ Während weltweit trotz erheblicher Anstrengungen und Investitionen in den vergangenen Jahrzehnten noch immer knapp 3,5 Mrd. Menschen keinen Zugang zu einer angemessenen Sanitärversorgung haben, sieht die Situation in Deutschland deutlich besser aus. Der Anschlussgrad der Bevölkerung an die öffentliche Kanalisation liegt mittlerweile bei 97,3 %, das Abwasser von 96,8 Prozent der Bevölkerung wird in zentralen Kläranlagen behandelt. Weitere 2,7 Prozent der Bevölkerung behandeln ihr Abwasser in Kleinkläranlagen. Die Entlastung der Gewässer von Nährstoffen, vor allem Phosphor und Stickstoff, ist gewaltig. Jährlich halten die deutschen Kläranlagen rund 315.000 Tonnen Stickstoff sowie knapp 50.000 Tonnen Phosphor zurück und schützen so die Flüsse und Seen sowie auch die Nord- und Ostsee vor Eutrophierung, einem übermäßigen Wachstum von Algen und Wasserpflanzen. Analog zu Deutschland sind in den meisten Industriestaaten fast alle Bewohner an Kanalisation und Abwasserbehandlung angeschlossen. Technologien zur Entfernung von Arzneimittelrückständen aus dem Abwasser sind hingegen noch kaum verbreitet. Die verschiedensten Arzneimittelrückstände können in den Gewässern nachgewiesen werden. Pharmaindustrie und Wasserwirtschaft sind hier gefordert, gemeinsam Lösungen zum Schutz der Gewässer vor entsprechenden Einträgen zu entwickeln. Die Europäische Union verfolgt genau diesen Ansatz. Sie setzt bei der aktuellen Novellierung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie auf eine Kombination von Lenkungswirkung über eine Erweiterte Herstellerverantwortung und Nachrüstung von größeren Kläranlagen mit einer sogenannten vierten Reinigungsstufe zum Abbau von Arzneimittelrückständen. Bis 2045 müssen alle Kläranlagen mit mehr als 150.000 Einwohnerwerten über eine vierte Reinigungsstufen zum Rückhalt von Arzneimittelrückständen und anderer anthropogener Spurenstoffe verfügen. Dazu kommen mehrere hundert Kläranlagen mit mehr als 10.000 Einwohnerwerten nach einem risikobasierten Ansatz. Risikobasiert bedeutet konkret, dass die Belastung mit Spurenstoffen aus Kläranlagen ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt. Finanziert werden soll dieser Ausbau über die Erweiterte Herstellerverantwortung. Die Arzneimittelindustrie sowie Kosmetikhersteller sollen mindestens 80 Prozent der Kosten für Investition und Betrieb übernehmen – und damit auch einen Anreiz haben, ihre Produkte umwelt- und wasserfreundlich zu designen. Die Vereinten Nationen fordern einen angemessenen Zugang zu Sanitäreinrichtungen. In Deutschland und anderen europäischen Staaten ist dieser im privaten Bereich weitestgehend gegeben. Nachholbedarf sieht die EU aber im öffentlichen Raum. Die novellierte Kommunalabwasserrichtlinie fordert jetzt für alle Siedlungsgebiete mit mehr als 10.000 Einwohnern einen kostenlosen und insbesondere für Frauen sicheren Zugang zu Sanitäreinrichtungen im öffentlichen Raum. In allen Siedlungsgebieten mit 5.000 Einwohnern soll eine ausreichende Zahl von kostenlosen sanitären Einrichtungen in öffentlichen Gebäuden zur Verfügung stehen. Der Welttoilettentag wurde erstmals 2001 von der Welttoilettenorganisation ausgerufen. 2013 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen einstimmig den 19. November den Welttoilettentag als Welttag der Vereinten Nationen erklärt. Bereits seit 2010 ist der Zugang zur Sanitärversorgung ein von den Vereinten Nationen anerkanntes Menschenrecht, gleiches gilt für die Versorgung mit Trinkwasser. Sowohl Trinkwasserversorgung als auch Zugang zu Sanitärversorgung sind zugleich wesentliche Elemente der Ende 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Sustainable Development Goals.

(DWA, 19.11.2024) Ganzer Artikel hier…

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Zukunftsorientierte öffentliche Ausgaben für Verkehrsinfrastruktur, Verteidigung und Bildung sind in Deutschland seit Jahren gering. Sie müssen durch geeignete institutionelle Regeln verbindlich erhöht und verstetigt werden. Für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur eignet sich ein Verkehrsinfrastrukturfonds dem dauerhaft Einnahmen aus dem Kernhaushalt, beispielsweise aus Mauterlösen, übertragen werden. Bei Ausgaben für Verteidigung und Bildung bieten sich spezifische Mindestquoten an. Zukunftsorientierte öffentliche Ausgaben müssen verbindlich erhöht und verstetigt werden. Entscheidend ist dabei nicht, zusätzliche Verschuldungsspielräume zu schaffen, sondern verbindlich dafür zu sorgen, dass ausreichende Mittel für diese Ausgaben eingesetzt werden. Die institutionelle Ausgestaltung verbindlicher Regeln sollte auf die finanziellen Bedarfe und Anforderungen in den jeweiligen Bereichen abgestimmt werden. Für den Erhalt, die Modernisierung und den Neubau im Straßen- und Schienennetz eignet sich ein Verkehrsinfrastrukturfonds, dem dauerhaft eigene Einnahmequellen aus dem Kernhaushalt übertragen werden. Für die Verteidigung sowie für die Bildung, insbesondere im frühkindlichen und Grundschulbereich, bieten sich Mindestausgabenquoten an. „Die Schuldenbremse zielt darauf ab, die Belastung zukünftiger Generationen durch eine zu hohe Staatsverschuldung zu verhindern. Zukünftige Generationen können jedoch ebenso durch zu niedrige zukunftsorientierte Ausgaben und unzureichende Instandhaltung der Infrastruktur belastet werden“, erläutert Achim Truger, Mitglied im Sachverständigenrat Wirtschaft. „Die Schuldenbremse stellt die notwendige Priorisierung zukunftsorientierter Ausgaben nicht sicher. Die Politik muss durch institutionelle Regeln dazu verpflichtet werden, ausreichende Mittel für zukunftsorientierte Ausgaben einzusetzen.“ Bisher sind in Deutschland die zukunftsorientierten öffentlichen Ausgaben für Verkehrs­infrastruktur, Bildung und Verteidigung zu gering. In allen drei Bereichen besteht ein hoher Nachholbedarf. Das liegt daran, dass die Politik tendenziell Maßnahmen und Ausgaben bevorzugt, die der derzeitigen Wählerschaft zugutekommen. Dagegen werden zukunftsorientierte öffentliche Ausgaben, deren Nutzen erst langfristig eintritt, eher vernachlässigt. Institutionelle Vorkehrungen mit Bindungswirkung sollten absichern, dass ausreichende Mittel für zusätzliche investive Ausgaben aufgewendet werden, und zwar unabhängig von der konjunkturellen Lage. Diese Bindungswirkung kann über eine gesetzliche Verankerung erreicht werden. Die Ausgestaltung sollte auf die finanziellen Bedarfe, die administrativen Zuständigkeiten und die Anforderungen in den einzelnen Aufgabenfeldern abgestimmt werden. Der Sachverständigenrat Wirtschaft schlägt für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur einen Verkehrsinfrastrukturfonds vor, dem dauerhaft eigene Einnahmen aus dem Kernhaushalt übertragen werden. Kontinuierliche Einnahmen sind geeignet, um die Investitionen in das Straßen- und Schienennetz zu verstetigen und langfristig im erforderlichen Umfang zu gewährleisten. Einnahmequellen könnten beispielsweise die LKW-Maut oder eine PKW-Maut, die perspektivisch die Einnahmen aus der Energiesteuer auf Verkehrskraftstoffe ersetzen könnte, sein. Eine Zweckbindung für Ausgaben in Instandhaltung, Ersatz und Neubau ist sinnvoll, damit der Neubau nicht gegenüber dem Bestandserhalt priorisiert wird, wie dies bisher immer wieder geschieht. Für die Aufstockung und Modernisierung der Ausrüstung der Bundeswehr werden nach dem Auslaufen des Sondervermögens Bundeswehr zusätzliche Ausgaben notwendig sein. Dabei sollten sich die Verteidigungsausgaben in Zukunft am Zwei-Prozent-Ziel der NATO orientieren. Die gesetzliche Festlegung als Mindestquote kann die Bindungswirkung dieses Ziels erhöhen. Die dafür erforderlichen Ausgaben sollten aus dem Kernhaushalt finanziert werden. Eine stabilitätsorientierte Reform der Schuldenbremse – wie vom Sachverständigenrat Wirtschaft in einem Policy Brief vom Januar 2024 einstimmig vorgeschlagen – könnte zur Deckung des Nachholbedarfs zusätzliche Kreditspielräume schaffen. Für die Bildung sollte ebenfalls eine gesetzliche Fixierung der Mindestausgaben vorgenommen werden. Ein sinnvoller Indikator könnte beispielsweise ausgehend von Mindestausgaben pro Schülerin und Schüler definiert werden. Da diese Ausgaben größtenteils von den Ländern getragen werden, müssten angemessene Quoten auf dieser Ebene implementiert werden. Sie sollten länderspezifisch festgelegt werden, um regionale Unterschiede zu berücksichtigen, eine bundesweite Koordination wäre jedoch sinnvoll.  (Sachverständigenrat, 13.11.2024) Ganzer Artikel hier…

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Autonome Verkehrsmittel bieten große Chancen, den Verkehr effizienter und sicherer zu machen. Aber können sich die Menschen in Deutschland überhaupt vorstellen, selbstfahrende Fahrzeuge zu nutzen? Auf kürzeren Strecken ist die Antwort klar: Ja. Jeweils mehr als drei Viertel können sich vorstellen, einen autonomen Shuttle oder Mini-Bus (77 Prozent), eine selbstfahrende S- oder U-Bahn (76 Prozent) oder einen autonomen Bus (76 Prozent) zu nutzen. Im Vergleich zu den Vorjahren steigt die Bereitschaft zur Nutzung damit erneut: 2023 waren es 72 Prozent, die autonome Shuttles nutzen würden, noch etwas mehr wären in autonome Busse (73 Prozent) oder autonome S- oder U-Bahnen (74 Prozent) gestiegen. Im Jahr 2022 waren es lediglich je rund zwei Drittel. Das ergibt sich aus einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 1.005 Personen ab 16 Jahren in Deutschland. „Gerade im öffentlichen Personennahverkehr ist das Potenzial autonomer Fahrzeuge enorm. Wenn unsere Bahnen beispielsweise autonom unterwegs wären, könnte eine engere Taktung angeboten werden. Sie scheitert derzeit oft am Mangel von Fahrerinnen und Fahrern“, so Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bitkom. 65 Prozent der Befragten halten es für denkbar, ein selbstfahrendes Taxi in Anspruch zu nehmen, 6 von 10 zeigen sich offen gegenüber autonomen Privat-Pkws (62 Prozent). Ein wenig anders verhält es sich mit Verkehrsmitteln, die größere Distanzen zurücklegen: Eine Reise im selbstfahrenden Regional- oder Fernzug kann sich noch die Hälfte der Befragten (50 Prozent) vorstellen, zu einer Überfahrt auf einem autonomen Schiff wären nur noch 39 Prozent bereit. Lediglich ein knappes Drittel würde derzeit ein autonomes Flugzeug besteigen (32 Prozent). Nichtsdestotrotz sind 6 von 10 (61 Prozent) der Ansicht, dass in 20 Jahren der Großteil der Verkehrsmittel autonom gesteuert wird. (BITKOM, 18.11.2024) Ganzer Artikel hier…

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Über 10.000 Städte und Gemeinden in Deutschland sehen sich vor der Aufgabe, ihre Energiezukunft selbst in die Hand zu nehmen. Aber wie können sie ein klimaneutrales Energiesystem entwickeln? Um bei der Entscheidungsfindung Orientierung zu bieten, stellen Forscherinnen in Berlin heute Handlungsempfehlungen zur Unterstützung kommunaler Akteure vor. Im Forschungsprojekt „Partizipation im digitalisierten Energiesystem durch soziale Innovationen“ (PaDiSo) hat ein Team des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW), des Zentrums Technik und Gesellschaft der Technischen Universität Berlin und des Vereins Energieavantgarde Anhalt drei Jahre lang Kommunen in Sachsen-Anhalt begleitet. Mit der Handreichung „Die regionale Energiewende gestalten“ richten sich die Wissenschaftlerinnen nun an Entscheidungstragende in Kommunen und geben ihnen praxisrelevante Erkenntnisse für die lokale Energiewende an die Hand. Sie zeigen auf, welche neuen Denk- und Handlungsweisen oder Organisationsformen mit der Energiewende verbunden sind. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der beteiligten Kommunen aus der Region Anhalt-Bitterfeld-Dessau-Wittenberg betonen, dass der interkommunale Austausch, die wissenschaftliche Unterstützung und das Lernen von Vorbildern für ihre kommunale Entwicklung wichtige Impulse geben. Das Vorhaben wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert. „Das Energiesystem vor Ort zu transformieren, ist komplex“, so die Nachhaltigkeitsforscherinnen Friederike Rohde und Sabine Hielscher vom IÖW. „Der Zeitdruck ist groß, doch die Bedingungen für raschen Wandel sind nicht überall gegeben – im Gegenteil gibt es auch Beharrungstendenzen. Hier müssen Kommunen neu denken, neu organisieren und neu handeln. Unsere Forschung mit Praxisakteuren zeigt: Auch Verwaltungen und Kommunen sind schon seit vielen Jahren innovativ. Und sie sind offen, andere an ihren Erfahrungen teilhaben zu lassen.“ Das Forschungsteam erarbeitete gemeinsam mit Kommunen Unterstützungsformate. Zwei Fallstudien aus der Harzregion zeigen auf, welche Bedingungen eine gelungene Energietransformation begünstigen. „Die Kommunen brauchen das Rad nicht neu zu erfinden. Um die Energiewende flächendeckend umzusetzen, helfen vor allem strategische Nachahmungen von guten Beispielen, die an die jeweiligen kommunalen Umstände angepasst sind“, erklären Catharina Lüder und Emilia Nagy vom Zentrum Technik und Gesellschaft der TU Berlin. Im Projekt wurde eine interaktive Karte erstellt, die soziale Innovationen im Energiesystem aus ganz Deutschland darstellt. Über 100 Steckbriefe von Initiativen bieten Inspiration und können von Kommunen genutzt werden, um direkt Kontakt aufzunehmen, Nachfragen zu stellen und in den Austausch zu treten. „Der Fundus an Handlungsoptionen für Kommunen ist groß und Kommunen können durch Kooperationen mit Akteuren vor Ort, die zielgerichtete Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern sowie gegenseitiges Lernen viel bewegen“, so Lüder. Wenn Kommunen vor Ort Flächen zur Erzeugung von Wind- oder Solarenergie ausweisen, erhalten sie oftmals Anfragen von Projektierern, die Standorte für ihre Vorhaben sichern möchten. Die Zahl dieser Anfragen hat sich in den letzten Jahren stark erhöht, auch im Zuge der Energiekrise. „In dieser Vielzahl von Angeboten seriöse zu erkennen und abzuschätzen, welche die lokale Wertschöpfung stärken und die größtmöglichen Vorteile für Bürgerinnen und Bürger und die Kommune insgesamt bieten, kann eine Herausforderung darstellen“, sagt Thies Schröder vom Verein Energieavantgarde Anhalt. Mit zwölf Schlüsselfragen auf dem Weg zur energiesouveränen Kommune hat das PaDiSo-Team daher für Kommunen einen Wegweiser für Gespräche mit Projektierern von Erneuerbare-Energie-Anlagen entwickelt. Die Fragen wurden gemeinsam mit Kommunalvertreterinnen und -vertretern in kommunalen Lernwerkstätten erarbeitet. „Um Austausch und Vernetzung zu fördern, haben wir das Format ‚kommunale Lernwerkstätten‘ entwickelt und in Sachsen-Anhalt erprobt“, so Anna Hülle von der Energieavantgarde Anhalt. „In drei aufeinanderfolgenden Terminen kamen Akteure vor Ort zum lösungsorientierten Austausch zusammen, um voneinander zu lernen und ihre kommunale Handlungsfähigkeit zu stärken. Die Methode haben wir umfassend dokumentiert. Nachmachen ist ausdrücklich erwünscht und empfohlen.“ (IÖW, 13.11.2024) Ganzer Artikel hier…

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Im Frühjahr haben die EU-Staats- und Regierungschefs der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Bosnien und Herzegowina zugestimmt. Damit ist der Balkanstaat der jüngste EU-Beitrittskandidat. Sarajewo hatte bereits 2016 einen Antrag auf Mitgliedschaft gestellt. Doch mangelnde Reformen und eine Erweiterungsmüdigkeit der EU ließen lange Zeit keinen Fortschritt zu. Zuletzt ist aber Bewegung in den Prozess gekommen: Im Jahr 2022 erhielt Bosnien und Herzegowina den Kandidatenstatus und im März 2024 grünes Licht für die Aufnahme von Verhandlungen.  Über die Herausforderungen eines EU-Beitritts Bosnien-Herzegowinas haben wir mit dem Vorsitzenden der Friedrich-Ebert-Stiftung und ehemaligen Präsidenten des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, gesprochen.  

DEKOM: Herr Schulz, Bosnien-Herzegowina ist nach wie vor ein zerrissenes Land. Inzwischen scheint der überwiegende Teil der Bevölkerung Europa zugewandt. Mitte März hat die EU -Kommission dem Europäischen Rat die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Bosnien – Herzegowina empfohlen. Gehört BiH in die EU?

Martin Schulz: Zweifellos hat Bosnien-Herzegowina eine lange europäische Tradition. Es bestehen historisch gewachsene enge kulturelle Verbindungen zu Österreich und Ungarn. Außerdem ist Bosnien-

Herzegowina ein in Teilen muslimisch geprägter Staat. Darin liegt meines Erachtens eine große Chance für die Europäische Union. Sollte der Beitritt Bosnien-Herzegowinas in die Union gelingen, wäre dies zugleich der Beweis dafür, dass ein muslimisch geprägter Staat die EU-Charta anerkennen und in die EU integriert werden kann. Insofern gehört Bosnien-Herzegowina in die EU. Nicht zuletzt auch, um russische und chinesische Einflussnahme zu verhindern.

DEKOM: Es besteht durchaus ein reger Austausch deutscher Kommunen mit Partnerstädten aus Bosnien- Herzegowina – auch wenn es bei manch deutscher Partnerkommune zuletzt Irritationen wegen pro-palästinensischer Demonstrationen in Mostar und Sarajevo gab. Welchen Beitrag können diese internationalen Partnerschaften zur europäischen Integration Bosnien-Herzegowinas leisten?

Martin Schulz: Internationalen Partnerschaften kommt in diesem Zusammenhang eine große Bedeutung zu. Gerade Städtepartnerschaften zielen auf zivilgesellschaftlichen und kulturellen Austausch ab und werden von den Bürgerinnen und Bürgern der Partnerstädte mit Leben gefüllt. Dieser zwischenmenschliche Austausch ist gelebte Integration und trägt zur Verständigung und zum gegenseitigen Verständnis bei. Gerade jetzt ist es umso wichtiger, die europafreundlichen Kräfte im Land zu unterstützen. Bosnien-Herzegowina verzeichnet einen dramatischen Bevölkerungsrückgang. Prozentual ist die Anzahl im Ausland lebender Staatsbürger die zweitgrößte der Welt. Insbesondere die Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte wird dabei zunehmend zu einem Problem für Bosnien-Herzegowina.

DEKOM: Kann ein EU-Beitritt die Auswanderungswelle stoppen?

Martin Schulz: Armut, schlechte Gesundheitsversorgung, Korruption und Rechtsunsicherheit führen in der Tat dazu, dass viele Bürgerinnen und Bürger das Land verlassen und ihr Glück vor allem in den USA oder in den EU-Staaten suchen. Jeder dritte Staatsbürger Bosnien-Herzegowinas lebt inzwischen im Ausland. Vor allem ausgebildete junge Menschen kehren ihrem Land den Rücken – mit fatalen Folgen für Gesellschaft und Wirtschaft. Dieser so genannte Brain Drain muss gestoppt werden. Fraglos würden die für eine Integration und Einbindung Bosnien-Herzegowinas in die EU erforderlichen Reformen und die daraus resultierenden ökonomischen Impulse zu besseren Lebensbedingungen vor Ort führen und gerade jungen Menschen eine Perspektive bieten, im Land zu bleiben oder sogar zurückzukehren.

DEKOM: Vielen Dank! (DEKOM, 11.11.2024) Ganzer Artikel hier…

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Deutsche Kommunen unterhalten mehr als 2.000 internationale Partnerschaften mit Städten und Gemeinden in aller Welt. Städtepartnerschaften gelten als bewährtes Instrument der „Urban Diplomacy“. Nach dem Zweiten Weltkrieg sollten sie dazu beitragen, Deutschland zu demokratisieren und noch heute sind sie der Versuch einer internationalen Völkerverständigung. Ganz besondere Bedeutung kommt Partnerschaften gerade auch im Zusammenhang mit dem europäischen Integrationsprozess der aktuellen EU-Beitrittskandidaten zu. Vor diesem Hintergrund haben wir uns mit Nina Fučec unterhalten, die für den Bereich internationale Zusammenarbeit bei der Kommunalverwaltung der Bosnisch-Herzegowinischen Hauptstadt Sarajevo zuständig ist.

DEKOM: Frau Fučec, die Stadt Sarajevo pflegt 34 internationale Städtepartnerschaften, darunter drei mit deutschen Städten. Städtepartnerschaften sind im Wesentlichen auf den interkulturellen und wirtschaftlichen Austausch fokussiert. Wie werden diese Partnerschaften konkret umgesetzt?

Nina Fučec: Die Partnerschaften werden vor allem durch kulturellen Austausch, universitäre Kooperationen, Zusammenarbeit zwischen Musikakademien und Schulen sowie durch wirtschaftliche Kooperationen umgesetzt. Darüber hinaus gibt es einen Austausch in Bereichen wie der Energieeffizienz und dem Management von Energie in Städten, insbesondere mit Städten wie Freiburg und Magdeburg. Weitere Aktivitäten beinhalten den Austausch von touristischen Informationen, die Zusammenarbeit zwischen Theatern und die Unterstützung im Bereich der kommunalen Dienstleistungen.

DEKOM: Gibt es konkrete Beispiele für diese Kooperationen?

Nina Fučec: Ja, es gibt mehrere Beispiele. Zum Beispiel wurde die Partnerschaft zwischen Sarajevo und Friedrichshafen 1972 durch ein Freundschafts- und Kooperationsabkommen besiegelt. Während und nach dem Krieg hat Friedrichshafen Sarajevo durch verschiedene Formen der Hilfe unterstützt, etwa durch die finanzielle Unterstützung des Gesundheitszentrums „Omer Maslić“ und den Bau eines Aufzugs für das Zentrum im Jahr 2021. Zudem hat die Stadt Magdeburg, die seit 1977 mit Sarajevo partnerschaftlich verbunden ist, ebenfalls in der Zeit nach dem Krieg viele Projekte zur Stadtentwicklung und im Bereich Kultur und Bildung initiiert. Besonders hervorzuheben ist die Ausstellung „Überwunden“ im Jahr 2017, die zum 40-jährigen Jubiläum der Städtepartnerschaft stattfand.

DEKOM: Und wie hat sich die Partnerschaft mit Wolfsburg entwickelt?

Nina Fučec: Die Partnerschaft zwischen Sarajevo und Wolfsburg begann 1985 und wurde nach dem Krieg mit einem Fokus auf Wirtschaft und Kultur fortgeführt. Besonders erwähnenswert ist das Projekt „Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung“, das 2017 ins Leben gerufen wurde und die Umsetzung der UN-Agenda 2030 unterstützt. Auch der Austausch von Schülern zwischen der Elektrofachschule Sarajevo und der BB2 Berufsschule in Wolfsburg hat zu einem besseren Verständnis des dualen Ausbildungssystems geführt.

DEKOM: Angesichts der EU-Integration Bosnien und Herzegowinas, welche Rolle spielen Städtepartnerschaften im Hinblick auf die notwendigen Reformen und Anpassungen?

Nina Fučec: Städtepartnerschaften können eine Schlüsselrolle im EU-Integrationsprozess spielen. EU-Städte können wertvolle Erfahrungen und Best Practices teilen, die Bosnien und Herzegowina helfen, die Anforderungen für den EU-Beitritt zu erfüllen. Dies kann in Form von gemeinsamen Projekten geschehen, bei denen EU-Städte Sarajevo und anderen Städten in Bosnien und Herzegowina bei der Umsetzung von Verwaltungsreformen, der Verbesserung der Infrastruktur und der Förderung nachhaltiger Entwicklung unterstützen können. Der Austausch von Fachwissen und der Zugang zu EU-Fördermitteln sind ebenfalls ein bedeutender Vorteil.

DEKOM: Beeinflusst der EU-Integrationsprozess auch die Städtepartnerschaften? Wenn ja, wie?

Nina Fučec: Ja, der EU-Integrationsprozess beeinflusst die Städtepartnerschaften durchaus. Städte in Bosnien und Herzegowina könnten verstärkt an Partnerschaften mit EU-Städten interessiert sein, um Unterstützung bei der Angleichung an EU-Standards zu erhalten. EU-Städte wiederum könnten ein größeres Interesse an einer engeren Zusammenarbeit mit Städten aus Bosnien und Herzegowina zeigen. Zudem eröffnet die EU-Integration neue Möglichkeiten für die gemeinsame Finanzierung von Projekten, vor allem durch EU-Förderprogramme, was die Zusammenarbeit noch weiter vertiefen kann.

DEKOM: Wie wird die Städtepartnerschaft aus der Perspektive der Stadt Sarajevo finanziert? Gibt es spezielle Budgets oder Förderungen?

Nina Fučec: Die Stadt Sarajevo hat im Budget bestimmte Mittel für internationale Kooperationen vorgesehen. Diese Mittel werden für kulturelle Veranstaltungen, die Organisation von Delegationsbesuchen und für die Unterstützung von Besuchen in Partnerstädten genutzt. Die Stadt plant auch Ressourcen für die Förderung von Partnerschaften und für die Organisation von Veranstaltungen, die den Austausch mit Schwester- und Freundschaftsstädten stärken.

DEKOM: Glauben Sie, dass mehr Unterstützung benötigt wird, etwa von Seiten der EU oder von Unternehmen und Verbänden?

Nina Fučec: Ja, zusätzliche Unterstützung von der EU und der Privatwirtschaft könnte die Partnerschaften erheblich verstärken. Diese Unterstützung würde nicht nur helfen, Kooperationen zu intensivieren, sondern auch die lokale Verwaltung und die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern. Insbesondere könnten EU-Fonds wie der IPA-Topf für prä-beitrittsfinanzierte Projekte eine wertvolle Quelle zur Finanzierung von Städtepartnerschaften sein.

DEKOM: Was wünschen Sie sich von der deutschen Seite, um diese Partnerschaften noch erfolgreicher zu gestalten?

Nina Fučec: Die deutsche Seite kann auf verschiedene Weisen zur Stärkung der Partnerschaften beitragen. Einerseits wäre es hilfreich, wenn deutsche Städte und Institutionen Sarajevo Zugang zu EU-Fördermitteln wie Horizon Europe oder Erasmus+ ermöglichen würden. Auch Spenden oder Sponsorings von deutschen Unternehmen und Organisationen für spezifische Projekte in Sarajevo wären ein wichtiger Beitrag. Zudem könnte Deutschland durch Fachkräfte und technische Unterstützung helfen, die Verwaltung in Sarajevo zu modernisieren und bewährte Praktiken im Bereich Stadtplanung und nachhaltige Entwicklung zu vermitteln. Schließlich könnten deutsche Wirtschaftsverbände Sarajevo mit deutschen Investoren und Unternehmern vernetzen, um neue wirtschaftliche Partnerschaften zu fördern.

DEKOM: Vielen Dank! (DEKOM, 11.11.2024) Ganzer Artikel hier…

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Das neu gegründete Gremium steht im Zusammenhang mit der EU-Mission für „100 klimaneutrale und smarte Städte“, die bis 2030 Pfade zur Klimaneutralität entwickeln will. In der EU-Mission sind über 100 Städte vertreten, darunter acht deutsche. Die CMMAG ist ein Sprachrohr der Städte gegenüber der Europäischen Kommission, der Umsetzungseinheit „NetZeroCities“ und der Europäischen Investitionsbank. Von den deutschen Städten wurde Münchens Bürgermeister Dominik Krause als Beiratsmitglied ernannt. Krause: „Als Mitglied des neu gegründeten europäischen Klimabeirats werde ich mich für die Interessen der deutschen Städte einsetzen. Dazu zählt insbesondere, für eine größere finanzielle Unterstützung zu werben. Denn der klimaneutrale Umbau unserer Städte ist zwar absolut dringlich, er erfordert aber gleichzeitig große Investitionen.“ In seiner Rolle als Beiratsmitglied der CMMAG erhofft sich Krause nun, „einen wichtigen Kommunikationskanal zur EU“ nutzen zu können, um in Sachen Klimaschutz essenzielle Bedarfe der Kommunen auf europäischer Ebene zu platzieren: „Die Cities-Mission ist das mit Abstand größte und finanziell umfangreichste Programm der EU-Kommission zum kommunalen Klimaschutz. Inhaltlich geht es im CMMAG vor allem um Themen wie Finanzierung, aber auch darum, Gesetze und politische Inhalte wie den Green Deal und den neuen Green Industrial Deal für die kommunale Praxis sinnvoll auszugestalten.“ Die CMMAG sei insofern „ein direktes und zentrales Sprachrohr für kommunale Spitzenpolitiker in das größte und finanzstärkste kommunale Klimaschutzprogramm Europas“. Die Wortmeldungen der CMMAG-Mitglieder hätten entsprechend „ein besonderes politisches Gewicht“. Dabei agierten die Mission-Städte „stellvertretend auch für andere Kommunen in ihrem Mitgliedsstaat oder mit ähnlichen Bedürfnissen“, so Krause. Schließlich stünden alle Städte in Sachen Klimaneutralität vor vergleichbaren Herausforderungen. „Städte brauchen mehr Geld und Investitionen in die Transformation und einen besseren, flexibleren regulativen Rahmen, bessere Zusammenarbeit zwischen Europäischer Union, Bund, Ländern und Kommunen“, fasst Krause zusammen. Neben München sind auch Aachen, Dortmund, Dresden, Heidelberg, Leipzig, Mannheim und Münster „Mission Cities“ der Europäischen Mission. Die acht deutschen „Mission Cities“ haben sich in dem Netzwerk stronGER cities zusammengeschlossen. „Das Netzwerk stronGER cities begrüßt, dass mit der erfolgreichen Bewerbung des Münchner Bürgermeisters nun die Belange deutscher Kommunen stärker in Brüssel vertreten werden“, so stronGER cities-Sprecher Roman Mendle. (CMMAG, 30.10.2024) Ganzer Artikel hier…

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Der ehemalige Staatssekretär und FDP-Bundestagsabgeordnete Thomas Sattelberger fordert seit langem einen zielgerichteten Umgang mit Forschungsgeldern in Deutschland. In der öffentlichen Kritik stehen gerade auch Projekte öffentlicher Unternehmen, die mit staatlicher Förderung eigene Lösungen entwickeln, die es andernorts schon gibt und die auf dem Markt erhältlich sind. Dazu, wie sich kostspielige ineffiziente Doppel- und Mehrfachstrukturen vermeiden lassen, haben wir Thomas Sattelberger drei Fragen gestellt.

DEKOM: Herr Sattelberger, viele Kommunen und öffentliche Unternehmen in Deutschland wollen das Rad offenbar immer wieder neu erfinden und nutzen dafür auch die staatliche Förderkulisse.  Warum ist das schädlich?

Thomas Sattelberger: Es ist eine richtige Unsitte nicht nur in der öffentlichen Verwaltung, sondern auch in den außeruniversitären Forschungsinstituten Deutschlands, dass man vorhandenen Unternehmen oder Startups Konkurrenz macht – und sich diese Konkurrenz quasi mit Steuergeldern vom Staat subventionieren lässt, obwohl es die Produkte, Dienstleistungen und Konzepte schon gibt. Ich habe mich schon sehr früh als Oppositionspolitiker damit befasst, als ich aufgedeckt habe, dass beispielsweise Fraunhofer auf unterschiedlichsten Feldern Start-ups, die mit privatem Investorengeld geschaffen und aufgebaut worden sind, das Geschäft verbaut, indem sie deren Entwicklungsarbeit sozusagen duplizieren mit dem Ziel, Konkurrenzprodukte zu schaffen. Das machen teilweise auch öffentlich finanzierte Unternehmen mit etablierten Unternehmen der privaten Wirtschaft. Das verstößt gegen die Prinzipien, dass der Staat im wirtschaftlichen Sektor nicht in Konkurrenz zur Privatwirtschaft treten soll. 

DEKOM: Vielfach wird eine Art Melderegister für Forschungsprojekte der öffentlichen Hand gefordert, wäre das eine sinnvolle Lösung oder favorisieren Sie einen anderen Ansatz? 

Thomas Sattelberger: Das ist natürlich schwierig zu beantworten, weil eine unbürokratische Lösung das Nadelöhr ist. Allein im Bereich der öffentlichen Verwaltung des Bundes gibt es beispielsweise auf dem Sektor der künstlichen Intelligenz (KI) mehrere hundert KI-Projekte und wenn man die entsprechenden Projekte auf Landes- und Bundesebene dazuzählt, reden wir wahrscheinlich über viele tausende Projekte, die mit Förderaufträgen unterlegt sind und für die Fördergelder fließen. in anderen Bereichen beispielsweise dem Energiesektor sieht es nicht anders aus. Den Aufbau eines Melderegisters halte ich vor diesem Hintergrund vor allem aus zwei Gründen für problematisch: Es schafft zum einen neue Bürokratie und ist zum Zweiten aufgrund der Unmenge an Projekten letztlich nicht kontrollierbar. Das Ganze könnte man aber umkehren, indem festgelegt wird, dass jedes öffentlich finanzierte Unternehmen im Vorfeld eigener Förderprojekte eine Markterkundung durchführen muss, um Doppel- und Mehrfachstrukturen zu vermeiden. Und wenn ein öffentliches Unternehmen dagegen verstößt, kann durch einen Wettbewerber Klage erhoben werden Ich halte eine solche sanktionsbewehrte gesetzliche Verpflichtung aufgrund ihrer Dezentralität für den besseren Weg als ein zentrales Melderegister – zumal eine Markterkundung öffentliche Unternehmen ja auch klüger macht.  

DEKOM: Welche konkreten Schritte können kurzfristig vor einer solchen gesetzlichen Regelung auf welcher Ebene umgesetzt werden? 

Thomas Sattelberger: Vergaben werden überwiegend von Städten und Gemeinden durchgeführt – hier bräuchte es einen Code of Conduct – aufgesetzt etwa von den kommunalen Spitzenverbänden – der eine Verpflichtungsklausel für Kommunen enthält, wonach sie bei Beantragung eigener Förderprojekte zunächst den Nachweis führen müssen, keine Unternehmen am Markt gesichtet zu haben, die die benötigten Lösungen bereits anbieten.  So etwas ließe sich auch in Vergaberechtsvorschriften fassen und im nächsten Schritt auf Landes- und Bundesebene übertragen. Schließlich müsste auch im Pakt für Forschung und Innovation für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen ein Wettbewerbsverbot, nebst entsprechender Sanktionsmechanismen, für öffentliche Forschungsinstitute mit der privaten Wirtschaft ebenso festgeschrieben werden, wie verbindliche Kriterien für Transferqualität und Transferbeschleunigung. (DEKOM, 11.11.2024) Ganzer Artikel hier…

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Zum Abschluss der Energieministerkonferenz appellieren die Länder in der „Brunsbütteler Erklärung“ an die Bundesregierung und den Bundestag, für die Wettbewerbsfähigkeit und die Zukunftsfähigkeit des Standortes Deutschland den Transformationsprozess hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft weiter entschieden zu verfolgen. Die anstehenden Neuwahlen dürften nicht wichtige Entscheidungen in der Gesetzgebung aufhalten oder verzögern. Brüche sollen vermieden werden. Entscheidende Projekte der Energiewende sind dem Appell zufolge noch zügig voranzutreiben, um das Erreichen der Klimaziele nicht zu gefährden und Planungssicherheit für Wirtschaft und Industrie zu gewährleisten. Dazu zählt die Forderung nach Entlastungen bei den Netzentgelten, damit die Strompreise für Industrie und Verbraucher spürbar sinken und die Elektrifizierung voranschreiten kann. Zudem sollen das Kraftwerkssicherheitsgesetz noch verabschiedet und die geplanten Ausschreibungen starten. Auch die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes soll jetzt kommen, wozu auch ein wirksames Biomassepaket gehöre. Wichtige weitere Schritte sind die Umsetzung der Beschleunigungsgesetze für Erneuerbare Energien, Geothermie und Wasserstoff. Schleswig-Holsteins Energieminister Tobias Goldschmidt, der die Konferenz im Rahmen des schleswig-holsteinischen Vorsitzes geleitet hat und für die von den Grünen geführten Energieministerien spricht, sagte: „Die Länder stehen geschlossen hinter der Energiewende. Die Brunsbütteler Beratungen waren von einer guten Kompromissbereitschaft getragen – über alle länder- und parteipolitischen Grenzen hinweg. Wir haben entscheidende Weichen gestellt, von einem tragfähigen Investitionsrahmen für den raschen Erneuerbaren-Ausbau über den Stromnetzausbau bis hin zum Wasserstoffhochlauf. Wir unterstützen geschlossen den Vorschlag des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers, sehr kurzfristig Maßnahmen zur Senkung der Netzentgelte zu ergreifen. Ich wünsche mir den Geist der Beratungen von Brunsbüttel in den kommenden Monaten auch für Berlin, das würde die Energiewende und unser Land voranbringen.“ Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann erklärte für die SPD-geführten Energieministerien: „Von Brunsbüttel geht heute das klare Signal an die Bundespolitik aus, dass wir uns angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen keine politischen Spielchen leisten können. Es muss Neuwahlen geben und Bundeskanzler Olaf Scholz hat einen realistischen Zeitplan dafür skizziert. Die Energieministerinnen und -minister der Länder zeigen in der einstimmig beschlossenen Brunsbütteler Erklärung auf, welche wichtigen energiepolitischen Themen in den nächsten Monaten weiterbearbeitet werden müssen. Wir brauchen spürbare Entlastungen bei den Energiepreisen, insbesondere den Stromnetzentgelten. Das kann gemeinsam erreicht werden. Es geht vor allem darum, Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Deutschland langfristig zu sichern. Angesichts der anhaltenden Konjunkturflaute dürfen nicht auch noch Wachstumschancen vertan werden. Weite Teile der Wirtschaft haben sich auf den Weg der klimaneutralen Transformation gemacht; dies darf nicht ins Stocken geraten. Der Ausbau erneuerbarer Energien, der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft muss zügig vorangetrieben werden. Hier gibt es auch eine klare Erwartungshaltung in der deutschen Industrie an die Politik.“ Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) sagte: „Wir fordern den Bund auf, alles zu unternehmen, die Ausschreibungen für wasserstofffähige Gaskraftwerke im Rahmen der Kraftwerksstrategie zu beschleunigen. Die ersten Ausschreibungen müssen schon Anfang 2025 starten. Wir brauchen einen verlässlichen Zubau von 17 bis 21 Gigawatt (GW) Kraftwerkskapazität bis 2031. Es darf keinesfalls eine Lücke bei der Stromversorgung entstehen. Wir brauchen jetzt zeitnah die Umsetzung der angekündigten Biomassestrategie mit einem großen Biomassepaket. Dazu gehört eine deutliche Erhöhung des Ausschreibungsvolumens für die Biomasseförderung auf mindestens 1.200 Megawatt pro Jahr. In Deutschland ist Bioenergie mit 50 Terawattstunden Strom und 170 Terawattstunden Wärme ein stabiler und verlässlicher Baustein unserer Energieversorgung. Das muss langfristig gesichert und ausgebaut werden.“ Wichtige Beschlüsse aus den Beschlüssen der Energieministerkonferenz: Die 17 Beschlüsse der Energieministerkonferenz widmen sich den auch in der Brunsbütteler Erklärung aufgerufenen Themen. Dabei stehen im Vordergrund: Der weitere starke Zubau der Erneuerbaren Energien, der mindestens auf dem aktuellen Niveau gehalten werden soll; Regelungen, damit der Energiemarkt besser zu der volatilen Einspeisung von Wind und Sonne passt; und das Ziel, dass grüne Energie auch bei der Industrie und dem Wärme- und Verkehrssektor ankommt. Damit die Erneuerbaren Energien weiter ausgebaut und Verzerrungen bei den Strompreisen vermieden werden können, soll der neue Förderrahmen für den Ausbau zügig entwickelt werden. Dabei sprechen sich die Länder dafür aus, dass die staatlich finanzierte EEG-Förderung grundsätzlich bestehen bleibt und weiterentwickelt wird. Dies soll sicherstellen, dass finanzielle Planungssicherheit für den weiteren Ausbau von Wind- und Solarenergie gegeben ist. Der Beschlussantrag von Schleswig-Holstein dazu wurde angenommen. Zudem fordern die Länder eine klare Zukunftsperspektive für die Bioenergie. Das angekündigte Gesetzespaket soll zügig in die Umsetzung gebracht werden. Konkret geht es darum, die Ausschreibemengengen für Biogasanlagen zu erhöhen, Anreize für Flexibilisierung zu setzen und den Anlagenbetreibern Planungssicherheit zu geben. Steigende Stromkosten sind eine zunehmende Belastung für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft. Die Energieministerkonferenz spricht sich für einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt zur Stabilisierung der Netzentgelte aus.  Die Energieminister sprechen sich mit dem Ziel einer effizienteren und kostengünstigeren Energiewende zugleich für eine zunehmende Flexibilisierung aus: Sowohl die Industrie als auch größere Stromverbraucher wie E-Autos und Wärmepumpen sollen Anreize haben, den Strom in Zukunft flexibel immer dann abzunehmen, wenn viel erneuerbare Energien vorhanden sind. Indem die Strompreise sich entsprechend dem Stromangebot dynamisch anpassen, soll dieses Verhalten gefördert und belohnt werden. Die Energieminister stellen sich hinter das Kraftwerkssicherheitsgesetz des Bundes und den darin enthaltenen Kapazitätsmechanismus – damit zügig neue Kraftwerke gebaut werden, die dann laufen, wenn nicht genügend Erneuerbare im Netz sind. (ENMK, 08.11.2024) Ganzer Artikel hier…   Brunsbütteler Erklärung hier…

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Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich jetzt mit der Frage, ob der restliche Solidaritätszuschlag noch rechtmäßig ist. Für die deutsche Wirtschaft wäre seine Abschaffung ein Segen, zeigen neue Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft. Nach mehr als 30 Jahren ist der Solidaritätszuschlag noch immer nicht abgeschafft. Zuletzt zahlten rund sechs Millionen Menschen die Abgabe, hinzu kommen noch schätzungsweise 600.000 Kapitalgesellschaften. Für den Bund ist der Soli seit Jahren eine willkommene Einnahmequelle, mit der die Regierung bis mindestens 2028 fest rechnet. Nach IW-Berechnungen beläuft sich die Summe der Einnahmen zwischen den Jahren 2020 und 2028 auf rund 122 Milliarden Euro. Die aktuelle Wirtschaftslage ist Grund genug, diese Praxis zu hinterfragen. Die Konjunktur schwächelt, die Wirtschaft stagniert, in vielen Branchen drohen Nullrunden oder sogar Entlassungen. Würde der Soli wegfallen, hätten die Unternehmen immerhin ein bisschen mehr Luft zum Atmen: Sie würden im Zeitraum von 2020 bis 2028 knapp 65 Milliarden Euro einsparen. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt nun darüber, ob der Soli auch nach dem Auslaufen des Solidarpakts im Jahr 2019 noch verfassungswidrig ist. Sollte das Gericht entscheiden, dass dies der Fall ist, dann muss der Bund die Einnahmen aus den Jahren 2020 bis 2024 zurückzahlen. Die vom Bund bis 2028 erwarteten Einnahmen würden zudem ausbleiben.  Damit würde die rückwirkende Abschaffung des Solidaritätszuschlags eine weitere Lücke im Bundeshaushalt verursachen. Trotzdem: „Der Soli muss wegfallen, der Schritt ist überfällig“, sagt IW-Ökonom Tobias Hentze. Auch unabhängig vom Gericht sollte der Soli abgeschafft werden: „Vom Soli abzulassen, würde die Unternehmen endlich etwas entlasten und ihnen dringend benötigten Spielraum für neue Investitionen geben.“ (IW Köln, 11.11.2024) Ganzer Artikel hier...

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DWA begrüßt Verabschiedung der Kommunalabwasserrichtlinie

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) begrüßt die finale Verabschiedung der novellierten Kommunalabwasserrichtlinie durch den EU-Ministerrat ausdrücklich. Mit der Novellierung der über 30 Jahre alten Richtlinie passt die EU die kommunale Abwasserbehandlung und den Gewässerschutz an aktuelle Herausforderungen an und stellt wichtige Weichen zur weiteren Umsetzung des Green Deals der Europäischen Union. Die relativ flächendeckende Einführung einer vierten Reinigungsstufe für Arzneimittelrückstände sowie die schärferen Vorgaben für die Phosphor- und Stickstoffelimination bedeuten einen Meilenstein für den Gewässerschutz. Mit der Erweiterten Herstellerverantwortung setzt die EU das Verursacherprinzip endlich auch in der Wasserwirtschaft um. Zugleich stellen die neuen Vorgaben eine gewaltige Aufgabe für die Branche dar und lösen ein milliardenschweres Investitionsprogramm aus. „Wichtig ist jetzt eine pragmatische nationale Umsetzung mit Augenmaß. Die Branche braucht Planungs- und Rechtssicherheit. Nationale Verschärfungen müssen unbedingt vermieden werden, der deutsche Sonderweg bei der Überwachung der Ablaufwerte für Phosphor und Stickstoff muss beendet werden“, betont Dr. Lisa Broß, Sprecherin der DWA-Bundesgeschäftsführung. „Die deutlich strengeren Grenzwerte für Phosphor und Stickstoff stellen die Branche ansonsten vor kaum lösbare Probleme. Dies belegt auch der aktuelle 36. DWA-Leistungsnachweis kommunaler Kläranlagen sehr deutlich.“ (DWA, 05.11.2024) Ganzer Artikel hier…

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Viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind bereit in energieeffiziente Technologien wie eine Wärmepumpe zu investieren. Gleichzeitig ist das Informationsbedürfnis immens – zumal die Heizungsdebatte teilweise zu starker Verunsicherung geführt hat. Der Bundesverband Wärmepumpe e. V. (BWP), der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und der ZVEI e. V. (Verband der Elektro- und Digitalindustrie) begrüßen daher Initiativen wie die „Woche der Wärmepumpe“ und den „Gipfel zum vernetzten Haus der Zukunft“, an dem alle drei Verbände teilnahmen. Sie fordern die Ampel-Regierung aber dazu auf, die politischen Weichen für den Wärmepumpen-Hochlauf noch stärker zu stellen. Mit einem gemeinsamen Positionspapier zeigen die drei Verbände den Handlungsbedarf im Detail auf. Im Vordergrund stehen dabei vier Aspekte: Damit Gebäudeeigentümer eine Entscheidung bezüglich einer neuen Heizungsanlage treffen können, benötigen sie klare wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Fördermöglichkeiten müssen daher nachhaltig finanziert und verlässlich ausgestaltet sein. „Nach dem starken Nachfrageabfall zu Jahresanfang sehen wir seit Mitte des Jahres wieder ein wachsendes Interesse bei Gebäudeeigentümern an der Wärmepumpe. Die Zahl der Förderanträge für Wärmepumpen steigt, die neuen, attraktiven Förderbedingungen sind ein wesentlicher Treiber dafür, dass sich der Wärmepumpenmarkt erholt. Damit die Installationszahlen weiter zulegen, brauchen Investoren vor allem Planungssicherheit, dass die guten Förderkonditionen weiter gelten“, so BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel. Sollen Wärmepumpen als attraktive Alternative zu Erdgas- oder Öl-Heizungen wahrgenommen werden, muss zudem Transparenz hinsichtlich des CO2-Preispfads bestehen, insbesondere hinsichtlich des Übergangs vom nationalen Preissystem in den ab 2027 geltenden europäischen Emissionshandel für Gebäude und Verkehr. Handlungsbedarf sehen BWP, ZVEH und ZVEI auch hinsichtlich der Netzkapazitäten. Der Sorge um unzureichenden Netzausbau ließe sich durch eine politische Agenda ähnlich dem „Electrification Action Plan“ der EU begegnen, welche Wärmepumpen-Hochlauf, Netzausbau, Smart Meter Rollout und variable Stromtarife koordiniert. Deutschland hat einen der höchsten Strompreise in der EU. Um den Umstieg auf elektrische Heizlösungen attraktiver zu gestalten, muss der Strompreis sinken. Steuern, Abgaben und Netzentgelte beim Strompreis müssen reduziert werden. Parallel dazu sollten die Chancen und Vorteile flexibler Stromtarife stärker betont und der Einsatz flexibler Tarife beschleunigt werden. Dabei ist wichtig, dass Verträge mit dynamischen Stromtarifen über ein Absicherungsinstrument verfügen, das Anreize zum Energiesparen setzt, den Verbrauchern aber gleichzeitig Preissicherheit bietet. Eine weitreichende Digitalisierung des Energiesystems im Zuge der Energiewende ist unumgänglich. Ein zentrales Element sind dabei intelligente Messsysteme, sogenannte Smart Meter. In Deutschland verlief der Einbau von Smart-Meter-Gateways bisher schleppend. Grund waren unter anderem das lange Ringen um den gesetzlichen Rahmen und hohe Ansprüche an die Interoperabilität sowie die Sicherheit dieser Systeme. Für ein höheres Tempo bei der Energiewende muss der Einbau intelligenter Messsysteme jedoch weiter beschleunigt werden; kurzfristige regulatorische Eingriffe sind kontraproduktiv. „Durch ein optimales Zusammenspiel innovativer Technologien – von der PV-Anlage und Wärmepumpe über Speicher und Wallboxen bis hin zum Energiemanagementsystem und Smart Meter – lassen sich im Gebäudesektor bis zu 65 Prozent Primärenergie einsparen. Voraussetzung ist die konsequente Nutzung smarter Verbrauchssteuerung. Die Politik muss dem flächendeckenden Rollout intelligenter Messsysteme den Rücken stärken, damit sie in der Breite zum Einsatz kommen und wir das so entstehende Effizienzpotenzial heben können“, so Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung. In Deutschland gibt es über 800 Netzbetreiber. Unterschiedliche Vorgaben und teils immer noch nicht digitalisierte Prozesse für die Installation und Inbetriebnahme von Wärmepumpen und anderen Stromverbrauchseinrichtungen (z. B. Ladeinfrastruktur für E-Autos) führen zu immensen Verzögerungen. Zwar wurde das Thema seitens der Politik aufgegriffen – zum Beispiel im Rahmen eines „Branchendialogs“ – und Konzepte für eine Standardisierung und Digitalisierung von Netzanschlussverfahren entwickelt. Aus Sicht von BWP, ZVEH und ZVEI müssen diese Maßnahmen aber konsequent weiterverfolgt und zusätzliche angestoßen werden. „Um Netzanschlussverfahren zu beschleunigen, braucht es volldigitale und einheitliche Anmelde- und Inbetriebnahmeverfahren, einheitliche Prozesse und technische Vorgaben wie etwa eine Muster-TAB sowie auch eine allgemeingültige Schulungsverpflichtung für alle im Netzanschlussbereich tätigen Fachkräfte“, macht ZVEH-Hauptgeschäftsführer Alexander Neuhäuser deutlich: „Dass es mittlerweile gesetzliche Fristen hinsichtlich der Bearbeitung von Anmeldungen durch die Netzbetreiber gibt, erleichtert die Inbetriebnahme. Es braucht aber zusätzliche Maßnahmen, um den Hochlauf von Wärmepumpen voranzutreiben.“ (ZVEH, 06.11.2024) Ganzer Artikel hier…  Positionspapier hier…

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Seit 2019 hat der Digitalpakt Schule mehr als fünf Milliarden Euro für die Digitalisierung von Deutschlands Schulen bereitgestellt – etwa für die Ausstattung mit WLAN, Tablets oder Computern und für die Netzwerkadministration. Das Programm ist im Mai dieses Jahres trotz Verankerung im Koalitionsvertrag ohne Anschlussfinanzierung ausgelaufen. Die derzeit noch zur Verfügung stehenden Gelder verfallen Ende des Jahres. Die versprochene Anschlussfinanzierung steht in der aktuellen politischen Situation so auf dem Spiel wie nie zuvor. Ohne eine dauerhafte Finanzierung werden viele Schulen und Schulträger gezwungen sein, begonnene Digitalisierungsprojekte zu stoppen oder zurückzudrehen. Es fehlt nach wie vor an moderner technischer Ausstattung, digitalen Lehrmitteln und Tools sowie den entsprechenden Fortbildungen und Strategien, um Deutschlands Schulen in die digitale Welt zu holen. Ohne die schnellstmögliche Verankerung des Digitalpakt 2.0 stehen nicht nur die Schulen und Schulträger vor massiven Unsicherheiten, damit steht auch insgesamt die Zukunftsfähigkeit des deutschen Bildungssystems auf dem Spiel, warnt ein breites Bündnis aus Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Eltern, Schulträgern, Digitalwirtschaft und Zivilgesellschaft anlässlich der morgen startenden Statuskonferenz zum Digitalpakt Schule. Die Bundesschülerkonferenz, der Bundeselternrat, der Verband Bildung und Erziehung, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Digitalverband Bitkom, der Deutsche Philologenverband, der Verband Bildungsmedien und die Initiative D21 fordern die Bundesregierung und Länder auf, eine moderne digitale Bildung zur Priorität zu machen. Die Bundesregierung muss nach dem Bruch der Ampelkoalition noch vor den Neuwahlen den finanziellen Rahmen für einen Digitalpakt 2.0, sowie den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen mit den Ländern sicherstellen. Dazu braucht es ein breites politisches Bündnis über die Parteigrenzen hinweg. Die Zukunftsfähigkeit unseres Bildungssystems ist von zentraler Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft; der Digitalpakt 2.0 duldet daher keinen Aufschub bis weit ins neue Jahr. In der Bevölkerung gibt es eine breite Unterstützung für die Finanzierung von Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen. 91 Prozent fordern, schnelle und stabile Internetverbindungen an Schulen dauerhaft staatlich zu fördern. 85 Prozent wünschen sich eine Förderung von IT-Geräten wie Tablets und Laptops für Schülerinnen und Schülern, 81 Prozent von Wartung, Verwaltung und Reparatur der Geräte. 67 Prozent wünschen sich eine dauerhafte staatliche Finanzierung von Lehr- bzw. Lernprogrammen, wie zum Beispiel Lern-Apps an Schulen, 51 Prozent die Förderung von Fort- und Weiterbildungsformate für Lehrkräfte zum Einsatz digitaler Technologien und Tools im Unterricht. Außerdem sind 42 Prozent der Meinung, die Anschaffung von IT-Geräten für Lehrkräfte sollte dauerhaft staatlich gefördert werden, 39 Prozent wünschen sich die Bereitstellung von Sondergeldern zur Erprobung innovativer digitaler Formate im Unterricht. Nur ein Prozent der Deutschen ist der Meinung, es sollten keine Maßnahmen zur Digitalisierung an Schulen staatlich gefördert werden. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage unter 1.005 Personen in Deutschland ab 16 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Die Hängepartie um den Digitalpakt 2.0 dauert bereits zwei Jahre. Bereits im Oktober 2023 hatte das Bündnis in einer Pressekonferenz vor den Folgen einer fehlenden Anschlussfinanzierung gewarnt und einen gemeinsamen Forderungskatalog vorgestellt. Neben der Fördersumme ist aktuell unter anderem weiterhin unklar, wann die Verhandlungen fortgesetzt werden und welchen Förderrahmen ein Digitalpakt 2.0 einschließen soll. Zuletzt hatte die damalige Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina Stark-Watzinger den Bundesländern Ende August ein Angebot über die Fördersumme des Digitalpakt 2.0 gemacht, welches die Länder aufgrund der Anforderung des Bundes, mindestens 50 Prozent zur Gesamtfördersumme beizutragen, kritisierten. Fabian Schön, Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz, sagt: „Als Schüler*innen erleben wir täglich die Herausforderungen einer unzureichenden Digitalisierung an unseren Schulen. Der Digitalpakt 2.0, der eine Verbesserung der aktuellen Situation verspricht, wird durch politische Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern blockiert. Wir fordern, dass die Entscheidungsträger einen Kompromiss finden, um endlich einen gerechten Zugang zu digitaler Bildung für alle zu gewährleisten und die ungleiche Verteilung von technischen Ressourcen zu beheben. Die Zukunft unserer Bildung hängt von einer stabilen, gleichen und fortschrittlichen digitalen Infrastruktur ab.“ „Bildung ist der Schlüssel zur Zukunft und muss mit der digitalen Entwicklung Schritt halten, um Kindern bestmögliche Chancen zu bieten. Der Digitalpakt 2.0 ist entscheidend, um das Bildungssystem international zu stärken und in eine zukunftsfähige Gesellschaft zu investieren“, erklärt der Vorsitzende des Bundeselternrates Dirk Heyartz. „Damit Kinder sicher und verantwortungsvoll in der digitalen Welt agieren können, muss Medienkompetenz als fester Unterrichtsbestandteil verankert werden. Dafür müssen Lehrkräfte aber technisch ausgestattet und geschult werden.“ Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing, Bundesvorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, erklärt: „Die Hängepartie um den Digitalpakt 2.0 ist unerträglich! Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sind auf funktionierende, moderne Arbeitsmittel angewiesen. Dazu gehört aktuelle Soft- und Hardware, aber auch deren kontinuierliche, professionelle Wartung. Doch wie soll das sichergestellt werden, wenn eine entsprechende Mittel-Planung unmöglich ist? Auch die Länder werden in der Zwischenzeit mit nötigen Investitionen zurückhaltend sein, wenn sie nicht wissen, ob ihnen dies später auch als ‚frisch‘ investiertes Ländergeld angerechnet werden kann oder nicht!“ Der stellvertretende Bundesvorsitzende des Verband Bildung und Erziehung Tomi Neckov kommentiert: „Wir haben erst am Freitag eine repräsentative Studie vorgestellt, aus der hervorgeht, dass es in zehn Prozent der Schulen in Deutschland keinen einzigen Klassensatz an digitalen Endgeräten gibt. Im Vergleich zum Vorjahr heißt das, dass es keine Veränderung bei diesem entscheidenden Zukunftsthema gibt. Diese von politisch Verantwortlichen provozierte Stagnation ist in Wahrheit ein Rückschritt, weil wir mit dem Fortschritt in Gesellschaft und Wirtschaft nicht mithalten können. Nichts zeigt so deutlich, wie wichtig ein Digitalpakt 2.0 ist – auch, um endlich Planungssicherheit für Schulleitungen zu gewährleisten.“ Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes André Berghegger erklärt: „Digitale Bildung ist für die Zukunft des Standorts Deutschland von entscheidender Bedeutung. Daher müssen Schülerinnen und Schüler digitale Angebote nutzen können und die notwendige Ausstattung in den Schulen muss vorhanden sein. Die Städte und Gemeinden sind auf Mittel aus dem Digitalpakt angewiesen. Ohne einen Digitalpakt 2 können wir keine Ersatzbeschaffungen für Endgeräte vornehmen und den Support nicht finanzieren. Wir appellieren an Bund und Länder, den Digitalpakt 2 endlich umzusetzen.“ „ChatGPT hat vor zwei Jahren Tatsachen geschaffen und KI an die Schulen gebracht. Spätestens seitdem ist eine Fortsetzung des Digitalpakts längst überfällig. Lehrende und Lernende benötigen eine verlässliche Infrastruktur und Hardware. Nur so können wir gemeinsam digitale Bildung weiterentwickeln und Didaktik, Technik und Inhalte für den bestmöglichen Lernerfolg verbinden. Auch wenn ein zweiter Digitalpakt erst mit einer neuen Regierung kommt, so muss er kommen. Die Zeit bis zu den Neuwahlen sollten Bund und Länder die Verhandlungen soweit es nur geht, voranbringen, um keine Zeit zu verlieren“, sagt Timm Lutter, Präsidiumsmitglied der Initiative D21 e.V. und Co-Leitung der AG Bildung. Christoph Pienkoß, Geschäftsführer des Verbands Bildungsmedien e. V., kommentiert: „Die Schulen haben sich, auch mit Hilfe des Digitalpakts, längst auf den Weg gemacht! Die Lehrkräfte haben erkannt, welche pädagogische Unterstützung die digitalen Angebote der Unternehmen am Bildungsmarkt, was KI und individualisiertes Lernen und Fördern bieten. Nun muss es weitergehen! Doch während die Spatzen die Unzulänglichkeiten schulischer Bildung von den Dächern pfeifen, droht bei einer der wichtigsten Unterstützungsmaßnahmen weiterer Stillstand. Über alle Partei- und Zuständigkeitsgrenzen hinweg muss umgehend dem Digitalpakt 2.0 der Weg geebnet werden!“ „Es droht eine milliardenschwere Investitionsruine in der deutschen Bildungslandschaft. Dabei können wir es uns weder gesellschaftlich noch wirtschaftlich leisten, bei der Digitalisierung der Schulen weiter hinterherzuhinken. Alltag und Arbeitsleben außerhalb der Schulgebäude sind längst digital, Digital- und Medienkompetenzen daher zentraler denn je. Um diesem Bildungsauftrag nachzukommen, brauchen die Schulen aber endlich die Zusicherung für entsprechende Mittel – und das langfristig“, so Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. (BITKOM, 11.11.2024) Ganzer Artikel hier…

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Die seit Jahresbeginn festzustellende Stabilisierung der Immobilienpreise in Deutschland hielt auch im dritten Quartal 2024 an: Mit einem Wert von 177,3 Punkten übertraf der Immobilienpreisindex des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp) den Wert aus dem Vorquartal um 1,0 %. Im Vergleich zum dritten Quartal 2023 war allerdings mit -1,0 % noch ein Preisrückgang festzustellen. Die Zahlen, die dem vdp-Index zugrunde liegen, werden seit 2010 von vdp-Research quartalsweise erhoben. Sie decken die Preisentwicklungen auf dem gesamten deutschen Markt für Wohn-, Büro- und Einzelhandelsimmobilien ab und basieren – im Gegensatz zu anderen Preisindizes – auf der Auswertung echter Immobilientransaktionsdaten von mehr als 700 Kreditinstituten. Treiber für den Anstieg der Immobilienpreise in Deutschland waren die Wohnimmobilienpreise, die sich gegenüber dem direkten Vorquartal um +1,1 % erhöhten. Gegenüber dem Vorjahresquartal stand bei den Wohnimmobilienpreisen dagegen noch ein leichtes Minus in Höhe von -0,2 % zu Buche. Bei den Gewerbeimmobilienpreisen, die sich aus Büro- und Einzelhandelsimmobilienpreisen zusammensetzen, fiel die Entwicklung mit einem Preisrückgang von -4,7 % im Vorjahresvergleich weiterhin recht deutlich aus. Vom zweiten bis zum dritten Quartal dieses Jahres verzeichneten Gewerbeobjekte in Summe allerdings einen Preisanstieg in Höhe von +0,7 %. „Schon das zweite Quartal in Folge weisen die Immobilienpreise ein positives Vorzeichen im Vergleich zum direkten Vorquartal auf“, berichtete vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt. „Die jüngste Entwicklung der Immobilienpreise in Deutschland ist ein Lichtblick inmitten eines ansonsten national wie international eher herausfordernden geopolitischen und gesamtwirtschaftlichen Umfelds. Auch aufgrund dieser Rahmenbedingungen ist es aus unserer Sicht noch zu früh, um von einem beginnenden nachhaltigen Aufschwung am Immobilienmarkt zu sprechen. Erst die Index-Entwicklung in den nächsten Quartalen wird Aufschluss darüber geben, wie robust die aktuelle Stabilisierung des Marktes ist.“ Zum Anstieg der Wohnimmobilienpreise um insgesamt 1,1 % im Vergleich zum zweiten Quartal 2024 trugen die Entwicklungen bei Mehrfamilienhäusern (+1,3 %) etwas stärker bei als beim selbst genutzten Wohneigentum (+0,8 %). Anders sieht es beim Vergleich mit dem Vorjahresquartal aus: Während sich Mehrfamilienhäuser auch hier geringfügig verteuerten (+0,2 %), gaben die Preise für selbst genutztes Wohneigentum, das aus Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen besteht, im Jahresvergleich leicht nach (-0,6 %). Beide Entwicklungen zusammengenommen führten letztlich zu einem minimalen Rückgang der gesamten Wohnimmobilienpreise (-0,2 %) zwischen dem dritten Quartal 2023 und dem dritten Quartal 2024. Die Neuvertragsmieten in Mehrfamilienhäusern zogen – einhergehend mit dem anhaltenden Wohnungsmangel in Deutschland – auch im Berichtsquartal weiter an. Der Anstieg betrug auf Quartalssicht +0,7 %, auf Jahressicht +5,6 %. Die Renditen von Mietobjekten, gemessen am vdp-Index für Liegenschaftszinsen, nahmen auf Jahressicht um +5,3 % zwar zu. Dies war allerdings der geringste Renditeanstieg seit dem dritten Quartal 2022. „Wohnraum ist jetzt schon ein viel zu knappes Gut. Dennoch werden Monat für Monat weniger Baugenehmigungen gemeldet, die Baufertigstellungen verharren auf viel zu geringem Niveau. Die Situation auf dem Wohnungsmarkt spitzt sich weiter zu“, betonte Tolckmitt und appellierte trotz der aktuellen Regierungskrise an die politischen Akteure: „Es bedarf dringend entschlossener Maßnahmen, die den Wohnungsbau schnell und spürbar beleben. Diese Entscheidungen vertragen keinen weiteren Aufschub.“ Die Entwicklung der Wohnimmobilienpreise im gesamten Bundesgebiet wich kaum von den Veränderungsraten in den Top 7-Städten ab: Im dritten Quartal 2024 verteuerten sich Wohnobjekte in den Metropolen um durchschnittlich +1,1 % gegenüber dem direkten Vorquartal. Im Jahresvergleich stand noch ein geringfügiges Minus zu Buche (-0,1 %). Während die Preise vom zweiten bis zum dritten Quartal 2024 in allen sieben Metropolen anzogen – am stärksten in Frankfurt am Main (+1,6 %) sowie in Düsseldorf und München (jew. +1,5 %), war die Preisentwicklung auf Jahressicht uneinheitlich: Köln (+1,4 %), Berlin (+0,4 %) und Frankfurt am Main (+0,1 %) verzeichneten Zuwächse, München (-1,7 %), Düsseldorf, Stuttgart (jew. -1,5 %) und Hamburg (-0,2 %) dagegen Abnahmen. Einheitlich zeigte sich dagegen die Entwicklung der Neuvertragsmieten in Mehrfamilienhäusern in den Metropolen, die allesamt deutliche Anstiege – durchschnittlich um +4,6 % – vermelden konnten. Am stärksten fiel die Erhöhung in Berlin mit +5,4 % aus. Den größten Renditezuwachs im dritten Quartal 2024 unter den Top 7-Städten erreichte Stuttgart (+5,4 %). Knapp dahinter folgten München (+5,3 %), Berlin (+5,2 %) sowie Düsseldorf (+5,1 %). Im Durchschnitt belief sich der Renditeanstieg in den Metropolen auf +4,7 %. Die Preiseffekte der Abschwungphase am Immobilienmarkt waren im Jahresvergleich auch im dritten Quartal 2024 bei Gewerbeobjekten deutlich stärker als bei Wohnimmobilien. Gegenüber dem Vorjahresquartal gingen die Gewerbeimmobilienpreise bei weiterhin moderater Marktaktivität um 4,7 % zurück. Dabei verlief die Preisentwicklung in den Sektoren Büro- (-4,8 %) und Einzelhandelsimmobilien (-4,5 %) recht ähnlich. Verglichen mit dem direkten Vorquartal konnten die Gewerbeimmobilienpreise insgesamt um +0,7 % zulegen, was vor allem auf den Anstieg der Preise für Büroimmobilien (+0,8 %) zurückzuführen war. Einzelhandelsimmobilien verteuerten sich dagegen lediglich leicht um +0,3 %. Wie in den vorherigen Quartalen waren sowohl bei Büro- als auch bei Handelsobjekten spürbare Renditeanstiege, gemessen am vdp-Liegenschaftszinssatzindex, zu verzeichnen: Gegenüber dem dritten Quartal 2023 erhöhten sich die Renditen für Büro- und Einzelhandelsimmobilien um +6,9 % bzw. +8,1 %. Auch die Neuvertragsmieten zogen im Berichtsquartal weiter an und erreichten im Vorjahresvergleich Veränderungsraten von +1,8 % bei Büros und +3,3 % bei Handelsobjekten. „Im Laufe dieses Jahres hat sich die Lage am Immobilienmarkt in Deutschland merklich entspannt. Doch eine Entwarnung kann noch nicht gegeben werden“, hob Tolckmitt hervor. Insbesondere bei den Gewerbeimmobilien sei die aktuelle Entwicklung noch nicht mehr als ein erstes Indiz für ein Ende des zweijährigen Preisrückgangs und für den Eintritt in eine mögliche Seitwärtsbewegung. „Erst wenn die Transaktionszahlen und Finanzierungsvolumina in allen Assetklassen weiter deutlich anziehen, wird die Abschwungphase vollständig überwunden sein. Der aktuelle Trend lässt dieses Szenario im kommenden Jahr möglich erscheinen“, so Tolckmitt, der zugleich aber auf die zahlreichen Unsicherheitsfaktoren, allen voran die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland sowie die anhaltenden geopolitischen Risiken, hinwies. Vor diesem Hintergrund seien Rückschläge bei der Preisentwicklung weiterhin nicht ausgeschlossen. Dennoch blieb er zuversichtlich: „Auf jeden Fall starten wir in das Jahr 2025 mit mehr Rückenwind als in das Jahr 2024.“ (vdp, 11.11.2024) Ganzer Artikel hier…

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Für alle Städte und Gemeinden in Deutschland ist die Kommunale Wärmeplanung (KWP) eine gesetzliche Pflichtaufgabe – mit dem Ziel, die Wärmeversorgung – unter weitgehendem Verzicht von Erdöl und Erdgas – bis 2045 klimaneutral zu machen. Diese Herausforderung gelingt nicht von heute auf morgen. Sie erfordert genaue Kenntnis der Bedingungen vor Ort und strategisches Vorgehen. Beides soll die Kommunale Wärmeplanung ermöglichen. Im Prinzip handelt es dabei um ein strategisches Planungsverfahren mit dem die Kommunen die Möglichkeiten, für die klimaneutrale Transformation der Wärmeversorgung vor Ort ausloten. Vergleichbar mit einer Inventur, beleuchtet die Kommunale Wärmeplanung dabei den aktuellen Status Quo, ermittelt den tatsächlichen Wärmebedarf der Gebäude und soll aufdecken, welche lokalen Potenziale für die Wärmeerzeugung unter maximaler Einbindung erneuerbarer Energien zur Verfügung stehen. Auf dieser Basis formulieren die Verwaltungen Ziele für die Wärmewende und entwickeln entsprechende Strategien und Maßnahmen, um die Ziele zu erreichen. Darüber zu entscheiden haben letztlich die Stadt- und Gemeinderäte. Einen Teil der Maßnahmen kann die Kommune direkt anstoßen, andere werden durch die Stadt- oder Gemeindewerke oder weitere Marktteilnehmer verwirklicht. Die Kommunale Wärmeplanung ist keineswegs trivial – sie erfordert jede Menge Know-how und bindet viele Ressourcen. Die Heizungsfachleute vor Ort, darunter die Heizungsbauer und Schornsteinfeger vor Ort, stehen den Planungsteams in den Städten und Gemeinden dabei mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen die Kommunen bei der Wärmeplanung von der Konzeption bis zur Umsetzung. Worauf Städte und Gemeinden bei ihren Planungen besonders achten müssen, erklärt Andreas Müller, Geschäftsführer Technik beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima, im DEKOM-Interview: 

Herr Müller, Sie haben als Zentralverband den Blick auf ganz Deutschland, wie sehen Sie den Fortgang der Energiewende und der Kommunalen Wärmeplanung?

Andreas Müller: Wir stehen voll und ganz hinter den klimapolitischen Zielen der Bundesregierung. Natürlich müssen die Maßnahmen letztlich für alle Beteiligten wirtschaftlich, also bezahlbar sein. Die Kommunale Wärmeplanung ist prinzipiell ein gutes Verfahren, die Wärmeversorgung vor Ort auf den Prüfstand zu stellen, um zu schauen, wie man zur Klimaneutralität kommt, damit auch alle die erforderlichen Maßnahmen akzeptieren. Die Akzeptanz aller Akteure und Betroffenen ist in diesem Zusammenhang ganz wichtig.

Worin sehen Sie die Hürden für die Kommunen?

Andreas Müller: Die Herausforderungen zur Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung sind enorm – personell, zeitlich, finanziell – als Fachleute unterstützen wir gerne die Planungs-Teams vor Ort.

Was sollte die Kommunale Wärmeplanung vor allem mitbringen?

Andreas Müller: Wichtig sind in erster Linie eine möglichst breite Beteiligung aller Akteure und eine realistische und transparente Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung. Nur so lässt sich die, für die Wärmewende vor Ort notwendige Akzeptanz aller Betroffenen erreichen.

Was ist für Sie einer der größten Knackpunkte?

Andreas Müller: Ein großes Problem der KWP ist, dass sie viel Zeit für Planung und Umsetzung erfordert, dass die Konkretisierung und bauliche Umsetzung der Maßnahmen meist nochmals viel Zeit in Anspruch nehmen. Daher empfehlen wir die dezentral, individuell zu lösenden Gebiete früh auszuweisen, damit die Bürger eine konkrete Orientierung bekommen, damit es mit der Wärmewende voran geht – vom Staat gibt es jetzt ja auch attraktive Fördermittel.

Worauf ist dabei aus Ihrer Sicht ganz besonders zu achten?

Andreas Müller: Eine zukunftsfeste bzw. -fähige Kommunale Wärmeplanung macht aus, dass sie lösungsorientiert einem transparenten, realitätsnahen und systemoffenen Planungsprozess unterliegt. Denn das Ziel muss sein, herauszufinden, mit welchen möglichst hohen Anteilen erneuerbarer Energien künftig Wärme erzeugt und genutzt werden kann. Dabei kommen ökologische und wirtschaftliche Überlegungen zum Tragen, ob etwa hochinvestive Wärmenetze für ein Wohngebiet und die Bürger praktikabel, d.h. finanzier- und bezahlbar gebaut werden können, oder ob besser dezentral geheizt werden soll. Insofern sind Wärmenetze nicht immer und überall automatisch die beste Lösung. Auch Wärmepumpen sind nicht alternativlos. Es gibt eine Reihe weiterer GEG-konformer Effizienzlösungen wie Biomasseheizungen, Wärmepumpen-Hybrid-Lösungen mit flüssigen und gasförmigen Brennstoffen, Einzelraumfeuerungsanlagen mit Holz etc.

Gleichwohl wird meist die Fernwärme favorisiert – macht das Sinn?

Andreas Müller: Wärmenetze sind unter bestimmten Voraussetzungen Teil der Lösung, z.B. in kompakten städtischen Wohngebieten mit hohem Wärmebedarf und einer hohen Wärmedichte oder wenn sie „nur“ erweitert werden müssen. Werden die Leitungswege zu lang oder würde es um neue Wärmenetze z.B. in ländlichen Gebieten gehen, dann braucht man hohe Anschlusszahlen damit sich alles amortisiert. Oft fehlt dann z.B. industrielle Abwärme als Erneuerbare Energie.

Ist ein Anschlusszwang an die Fernwärme ein probates Mittel für deren Umsetzung?

Andreas Müller: Anschluss- und Benutzungszwänge für Wärmenetze kommen mehr und mehr aus der Mode. Die Kommunen verzichten zunehmend darauf, weil sie ja am Ende von den Bürgern die Akzeptanz und Zustimmung für getroffene Entscheidungen benötigen. Sie sagen: Die Bürger wollen frei entscheiden. Außerdem müssen die Wärmelösungen von sich aus wirtschaftlich, also für alle Seiten finanzierbar sein.

Vielen Dank!

Hilfreiche Hinweise, Tipps und weitergehende Informationen zum Einstieg in die kommunale Wärmeplanung hat die Allianz Freie Wärme jetzt in einem kompakten Praxisleitfaden mit KWP-Check und anderen Tools zusammengestellt. Zum Download hier… (DEKOM/ZVSHK, 21.10.2024)  Mehr Infos zum ZVSHK hier…

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Die Novellierung des §14a EnWG ermöglicht den Netzbetreibern eine netzdienliche Steuerung von Verbrauchern im Niederspannungsnetz. Um potenzielle Engpässe abzuwenden, die durch den Anschluss neuer Ladesäulen und Wärmepumpen entstehen können, dürfen diese bzgl. ihr netzwirksamer Leistungsbezug gedimmt werden. Für Energieversorger bringt die Neuregelung eine Vielzahl neuer Herausforderungen mit sich. Vor diesem Hintergrund hat das Hürther Technologieunternehmen POSID ein neues Format – die Expert Lounge – entwickelt. „Mit diesem Format wollen wir ausgewiesene Experten zu einem Fachgespräch zusammenbringen und Lösungsansätze für diese komplexe Thematik auf höchstem technischem Niveau diskutieren“, so POSID Geschäftsführer Ulrich Trattmann. Die ersten beiden Veranstaltungen zum Thema „technische Lösung zur Umsetzung des §14a EnWG“ finden am 31.10.2024 und 12.11.2024 jeweils ab 14 Uhr in den Räumlichkeiten der POSID Technologies GmbH in Hürth-Efferen statt.  Neben dem fachlichen Austausch ist die Live – Demonstration einer netzdienlichen Steuerung mit mehrstufig, dynamischem, KI-basiertem Lastmanagement am Beispiel einer typischen E-Mobility Ladeinfrastruktur vorgesehen.  Um der gewünschten inhaltlichen Tiefe Rechnung zu tragen und ist die Anzahl der teilnehmenden Experten bei diesem Format auf maximal sechs Personen pro Veranstaltung begrenzt. Die Teilnahme ist kostenlos – Interessenten können sich bei der POSID-GmbH verbindlich anmelden. (DEKOM/POSID, 21.10.2024) Mehr Infos hier…

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Politische Entscheidungsprozesse sind oft langwierig und hinken gesellschaftlichen, ökonomischen und technologischen Entwicklungen mehr und mehr hinterher. Ein grundlegender Change-Prozess in einem Unternehmen dauert in der Regel zwischen vier und fünf Jahren – in etwa so lange wie eine politische Legislaturperiode.  Eine Zeit, in der in Unternehmen erst eine Idee erarbeitet, umgesetzt, manifestiert und evaluiert wird. In der Politik reicht eine Legislaturperiode häufig nur für die Umsetzung eines überschaubaren Teils der angekündigten Vorhaben. Und – werden Zielvereinbarungen gerissen, bleibt es in der Privatwirtschaft – anders als in der Politik – nur selten ohne personelle Konsequenzen. Darüber ob und ggf. was die Politik von den Unternehmen lernen kann haben wir uns mit dem Vorstandsvorsitzenden des Senats der Wirtschaft, Dr. Christoph Brüssel, unterhalten.

DEKOM: Herr Dr. Brüssel, sind Wähler mit ihren Volksvertretern nachsichtiger und geduldiger als Aufsichtsräte mit ihren Vorständen?

Dr. Brüssel: Die Prozesse in Aufsichtsräten und bei den Wählern, unterscheiden sich natürlich diametral. Aufsichtsräte haben eine andere Aufgabenstellung und damit auch eine andere Blickrichtung. Aufsichtsräte sind auch nicht Millionen eigener Meinungen, sondern zwischen drei und 21 Personen. Alleine deshalb ergibt sich ein völlig anderer Ansatz. Aber es zeigt auch, wie unterschiedlich die Systeme zwischen Wirtschaft und Politik sind. Alleine das zu kritisieren, ist nicht geboten, die Unterschiedlichkeit annehmen und daraus die richtigen Schlüsse ziehen, um Lösungsansätze zu finden, das ist unter anderem die Zielsetzung des Senats der Wirtschaft.

DEKOM: Bräuchte es in der Politik ähnliche Verantwortungsstrukturen wie in Unternehmen?

Dr. Brüssel: Die Kompetenz und die Expertise aus Wirtschaft und Wissenschaft in das politische System einzubringen, ohne den Zwang, zu Mandaten oder Mitgliedschaft in politischen Parteien zu haben, das ist unser Ansatz. Dabei nehmen wir die systematischen Unterschiede an und versuchen Sie durch Akzeptanz, durch gute Impulse im Sinne des Gemeinwohls ohne Einzelinteressen zu promoten, aufzugreifen.

DEKOM: Ließen sich – und ggf. wie – entsprechende Strukturen von der Unternehmens- auf die politische Ebene übertragen?

Dr. Brüssel: Es ist sicher interessant und hilfreich, über zielgerichtete Managementstrukturen auch in der Politik nachzudenken. Teilweise wird das von politischen Akteuren auch so angestrebt. Überwiegend jedoch bleiben die Unterschiede, die durch demokratische Prozesse bestimmend sind. Wir als Gesellschaft wollen, dass in der Politik jeder das Recht hat mitzusprechen. Wir wollen auch die sehr unterschiedlichen Denkansätze oder Perspektiven mit in Entscheidungen einbeziehen. Nur so kann eine Gesellschaft von 82 Millionen Menschen auf Dauer mehrheitlich in Zufriedenheit leben. Wir wollen keine autoritären Entscheidungsstruktur, sondern die Vielfalt der Demokratie auch möglich werden lassen. Das aber führt immer wieder zu langen Entscheidungsprozessen und oft leider auch zu Abweichungen von einer streng zielorientierten Linie. Daher entstehen viel Unzufriedenheit und auch Unverständnis. Gefährlich ist es, wenn Parteipolitik oder Ideologie die Entscheidungen übermäßig beeinflussen und Expertise nachrangig hinter Ideologie zurückstehen muss. Das hat gerade in den letzten zwei Jahren zu einem enormen Akzeptanzproblem geführt und zeigt deutlich, dass ideologische Zielsetzungen nicht immer im Sinne gesellschaftlicher Realitäten sind.

DEKOM: Unternehmen überprüfen und hinterfragen ihre Strategien permanent und nehmen bei Kursabweichungen direkt Korrekturen vor. Der Politikbetrieb scheint dagegen viel behäbiger und dogmatischer.  Wie könnte die Politik diese unternehmerischen Prinzipien übernehmen, um Projekte schneller und erfolgreicher umzusetzen?

Dr. Brüssel: Die klaren Unternehmensstrukturen im Management könnten teilweise tatsächlich in der Politik zu einer besseren Zielorientierung, möglicherweise auch zu einer größeren Akzeptanz durch die Gesellschaft führen. Garantiert ist das nicht. Nicht immer werden in Unternehmen die Entscheidungen auch von einer Mehrheit der Betroffenen akzeptiert, das ist unabhängig davon, ob sie richtig oder falsch sind. Unternehmen sind jedoch keine demokratischen Organisationen, in der Politik allerdings ist die Akzeptanz ein ganz wesentlicher Punkt. Nur durch Mitwirken und Anerkennung in der Gesellschaft, wird eine Entscheidung dann wirklich auch umgesetzt. Nicht alle Entscheidungen können durch Strafrecht oder Finanzamt vollzogen werden, sondern brauchen die Mitwirkung der Gesellschaft. Dennoch sollte eine ständige Überprüfung der getroffenen Entscheidungen und eine flexible Reaktion auf die Folgen von Entscheidungen möglich werden. Das würde ohne Zweifel zumindest die Wahrnehmung von zielorientierter Politik verbessern.  Dazu bedarf es aber nicht nur eines Veränderungsprozess innerhalb der politischen Instanzen, es bedarf auch einer Akzeptanz in der Gesellschaft. Wir als Gesellschaft müssen gelegentlich politischen Instanzen eine Fehlerkultur gestatten. Nur so kann der Mut zu fachgerechten Entscheidungen auch wachsen und im Übrigen auch die Flexibilität bei Entscheidungen oder der Umsetzung von politischen Zielen verbessert werden. Politik ist keine Einbahnstraße, Politik ist die Regelung der eigenen Angelegenheiten aus Sicht jedes einzelnen und aus Sicht der Gesellschaft.

DEKOM: Unternehmen beschäftigen Experten. IT-Spezialisten arbeiten in den IT-Abteilungen – Vertriebsspezialisten im Verkauf.  In der Politik verantworten Lehrer schon mal den Straßenbaubereich oder Germanisten das Wirtschaftsressort.  Braucht es mehr (Fach-) Expertise in der Politik?

Dr. Brüssel: Mangelnde Expertise in Fachbereichen. Bei politischen Instanzen wird möglicherweise schon so lange beklagt, wie es politische Instanzen überhaupt gibt. Das demokratische Prinzip, das Prinzip der Volksvertreterinnen und Volksvertreter führt logischerweise dazu, dass nicht nur die Experten in Parlamente kommen. Das wiederum bedingt auch das Regierungen nicht von Fach – Persönlichkeiten, sondern politischen Persönlichkeiten besetzt sind. Es schließt allerdings nicht aus, dass Expertinnen und Experten auch in der Politik sind und auch in Ausschüssen und in Regierungen in ihrer Disziplin Verantwortung tragen. Die Expertise eines Ministers muss nicht unbedingt zur Zufriedenheit der Betroffenen führen. Das bedeutet mehr Expertinnen und Experten in der Politik ja, aber wir bleiben bei dem Prinzip der Volksvertretung.

DEKOM: Braucht es für mehr Unternehmergeist- und Unternehmenskultur mehr Unternehmer in der Politik?

Dr. Brüssel: Die Empfehlung ist Expertin und Experten zu motivieren, sich politisch zu engagieren. Gleichzeitig muss die Gesellschaft darüber nachdenken, ob die Bedingungen denn die richtigen sind. Können Experten   werden Experten in der Politik bezahlt und akzeptiert die Gesellschaft auch eine Bezahlung hoch qualifizierter Leute. Es ist für den Senat der Wirtschaft Deutschland eine Kernkompetenz, die Brücke darzustellen. Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft wirken beim Senat der Wirtschaft im Sinne des Gemeinwohls an Lösungsansätzen für die großen Herausforderungen unserer Zeit mit. Die daraus entstehenden Impulse bringen wir im Dialog und ohne Forderungen zu stellen, an politische Entscheidungsträger. Das funktioniert besonders gut, wenn keine Schlagzeile gesucht wird, sondern ein uneigennütziger Dialog zwischen dem Senat der Wirtschaft und Entscheidungsträgern der Politik erfolgt. Seit 15 Jahren ein Erfolgsmodell.

Vielen Dank!

Über den Senat der Wirtschaft

Der Senat der Wirtschaft lässt den alten und zugleich modernen Gedanken des Senats in der Antike wieder aufleben. Als Ältestenrat gehörten ihm stets bedeutende und anerkannte Personen an. Diesem Vorbild folgend, vereinigt der Senat der Wirtschaft Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Politik, Medien und Kultur. Gemeinsam wollen diese die Entscheider in Politik und Wirtschaft beraten und unterstützen. Zielsetzung des Wirkens des Senats der Wirtschaft ist die Förderung einer ökologischen und sozialen Marktwirtschaft. Im Fokus liegen dabei im Besonderen unternehmerische Verantwortung, werteorientierte Unternehmensführung und die Unterstützung von gemeinwohlorientierter Politik. Daraus folgt unser Leitsatz „Wirtschaft für Menschen“. Unsere Mitglieder sind die Botschafter des Senats der Wirtschaft. Sie tragen durch ihre persönliche Mitgliedschaft dazu bei, die Ziele des Senats im Dialog mit Entscheidungsträgern umzusetzen. (DEKOM, 21.10.2024) Ganzer Artikel hier…

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  • Aktuelle zNT – Umfrage schafft Basis für mehr Transparenz bei Cloudnutzung durch öffentliche Hand

Nach Google, Amazon und Meta hat sich das Bundeskartellamt mit Microsoft den nächsten Tech-Giganten aus den USA vorgenommen und festgestellt, dass Microsoft „ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ ist. Was nach einer Formalie klingen mag, dürfte weitreichende Folgen für den weltgrößten Softwarekonzern haben.  Durch die förmliche Feststellung fällt Microsoft gemeinsam mit seinen Tochterunternehmen unter die erweiterte Missbrauchsaufsicht nach § 19a GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf Basis dieser Vorschrift kann das Bundeskartellamt Unternehmen, die solche Machtstellungen innehaben, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die vielen Produkte von Microsoft sind in Unternehmen, Behörden und Privathaushalten allgegenwärtig und nicht wegzudenken. Historischer Ausgangspunkt des Unternehmens ist das Betriebssystem Windows, mit dem Microsoft seit vielen Jahren eine beherrschende Stellung einnimmt. Dazu kommen die Office-Anwendungen und weitere vielfältig miteinander verbundene Software-Angebote. Das Ökosystem Microsoft ist heute verwobener und stärker als je zuvor, denn über alle Bereiche wölben sich zunehmend Cloud und Künstliche Intelligenz, Schlüsseltechnologien, in denen Microsoft durch eigene Entwicklungen und durch Kooperationen seine starke Position untermauert hat.“ Kern des von Microsoft geschaffenen digitalen Ökosystems ist das umfassende marktübergreifende Portfolio an vielfältig miteinander verbundenen Angeboten insbesondere für Unternehmenskunden, das große Teile deren Bedarfs abdeckt und viele Produkte enthält, die seit Jahren den weltweiten Marktstandard bilden. Mit dem Betriebssystem Windows beherrscht Microsoft seit vielen Jahren den Markt für PC-Betriebssysteme. Gleiches gilt für Server-Betriebssysteme und für Produktivitätssoftware. Microsofts Angebot war zunächst zugeschnitten auf eine Infrastruktur aus PCs und Servern, verlagert sich seit einigen Jahren jedoch zunehmend in die Cloud, wo Microsoft mit Azure neben Amazon Web Services (AWS) eine führende Rolle einnimmt.“ Mundt weiter: „Unsere Entscheidung gilt für Microsoft insgesamt, nicht nur für einzelne Dienste oder Produkte. Gleichzeitig unterfällt Microsoft in der EU als Gatekeeper dem Digital Markets Act. Die daraus resultierende Regulierung, die von der EU-Kommission durchgesetzt wird, gilt aber derzeit nur für das Betriebssystem Windows und das Netzwerk LinkedIn. Wir können auf Grundlage unserer Entscheidung wettbewerbsgefährdende Praktiken dort unterbinden, wo der europäische Digital Markets Act (DMA) nicht greift.“ Experten und IT-Entscheider aus dem Bereich der öffentlichen Hand begrüßen die Entscheidung der Kartellwächter. Gerade öffentliche Unternehmen sind zunehmend auf die Cloud angewiesen, um ihre Services verlässlich und effizient zu erbringen. Das gilt umso mehr als die knappen Fachkräfte und der Zugang zu KI-Anwendungen vielfach durch die Cloud-Unternehmen gewährleistet werden. Deshalb sind die technischen und häufig auch finanziellen Lock-In Effekte für viele öffentliche Unternehmen besonders ärgerlich. Einerseits erwarten Bürgerinnen und Bürger reibungslose Services, andererseits müssen sich die Verantwortlichen in Zeiten knapper Kassen für ihre Ausgaben rechtfertigen.

Vor diesem Hintergrund führt das Zentrum für nachhaltige Transformation an der Quadriga-Hochschule in Berlin (zNT) unter Leitung von Prof. Dr. Torsten Oltmanns derzeit eine vielbeachtete – und hochaktuelle Umfrage bei Stadtwerken und kommunalen Unternehmen zu den Bedingungen und Kosten von Cloudnutzungen durch die öffentliche Hand durch. Die Initiative wird unterstützt vom europäischen Verband für Cloud Dienstleister (CISPE). Die Umfrage soll zur Transparenz beitragen und eine solide Basis für tatsächliche Kosten- und Leistungsvergleiche bilden.  Die ersten Ergebnisse der laufenden Untersuchung geben bereits starke Hinweise auf erheblichen Verbesserungsbedarf und korrespondierenden weitgehend mit den vom Bundeskartellamt angeführten Kritikpunkten. Die Onlineumfrage ist anonym und dauert nicht länger als 5 bis 10 Minuten. IT-Verantwortliche von Stadtwerken und anderen öffentlichen Unternehmen können unter folgendem Link daran teilnehmen: https://survey.lamapoll.de/240816_unfair_licensing_zNT (DEKOM/Bundeskartellamt, 30.09.2024) Ganzer Artikel hier…

Über das zNT (zentrum Nachhaltige Transformation)

Das zentrum Nachhaltige Transformation (zNT) an der Quadriga Hochschule Berlin ist Think Tank und Beratung. Seit 2022 entwickelt das zNT wissenschaftliche Interventionen, die sich mit der Lösung von Herausforderungen und Fragen beschäftigen, die die nachhaltige Transformation für Unternehmen und Politik mit sich bringen. Zudem ist zNT spezialisiert auf Strategie und Umsetzung von Stakeholder Management in Veränderungssituationen. Das zNT berät Unternehmen und Verbände dort, wo Lösungen mit messbaren Auswirkungen gebraucht werden. Mehr unter https://www.znt-berlin.com

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Am 19. Juli 2024 waren weltweit zahlreiche Unternehmen und Organisationen von massiven IT-Ausfällen betroffen. Aufgrund eines fehlerhaften Updates des Cybersicherheitsanbieters CrowdStrike liefen zahlreiche Windows-Rechner weltweit nicht mehr korrekt – mit schwerwiegenden Auswirkungen auf verschiedene Branchen, einschließlich Flughäfen, Banken, TV-Sender und Krankenhäuser. The Guardian titelte daraufhin: „Microsoft crashes the World“. Die Ereignisse vom Juli zeigen, wie verletzlich Wirtschaft und Gesellschaft in Zeiten des Internets sind. Darüber wie diese Risiken minimiert werden können und welche Sicherheitsaspekte und andere mögliche Fallstricke speziell bei der Cloudnutzung dringend beachtet werden sollten, haben wir mit Thomas Caspers, Abteilungsleiter Technik-Kompetenzzentren und maßgeblicher Mitgestalter der BSI-Cloudstrategie beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) gesprochen.

DEKOM: Ist der breitflächige Ausfall der IT auch ein Symptom monopolistischer Strukturen beim Cloud-Angebot und tun die Hyperscaler tatsächlich genug, um sich und vor allem ihre Kunden vor solchen Ereignissen zu schützen?

Thomas Caspers: Man muss hier unterschiedliche Aspekte betrachten: Der Sicherheitsvorfall rund um Crowdstrike und die Behebung der Störung betraf vor allem physische Windows-Rechner und hatte nichts mit einer Cloud-Lösung zu tun. Im konkreten Fall waren zudem „nur“ Kunden von Crowdstrike und deren Kunden betroffen, keine Konkurrenzprodukte. Richtig ist, dass in komplexen IT-Strukturen Abhängigkeiten bestehen, das betrifft gerade in diesem Fall auch das Betriebssystem Windows. Auch im weiterhin stark wachsenden Cloud-Markt gibt es mit AWS (Amazon), Microsoft und Google (und in Asien Alibaba Cloud), mehrere große Anbieter, ein Monopol besteht nicht. Aber auch dort gab und gibt es immer wieder Ausfälle, die erhebliche Einschränkungen für Kunden bedeuteten. In solchen Fällen schlagen die Effekte der Skalierung zu. So kann ein großer Vorteil zu einem Nachteil werden. Das ist den Cloud-Anbietern aus Sicht des BSI auch durchaus bewusst, schließlich ist ihr Geschäftsmodell insbesondere von der hohen Verfügbarkeit abhängig. Insofern sehen wir im BSI bei den Cloud-Anbietern enorme Anstrengungen bei der Sicherheit auf allen Ebenen. Und je größer der Anbieter ist, umso mehr ist er in der Lage in Sicherheit zu investieren, was dann wieder allen Kunden zugutekommt.

DEKOM: Wie lassen sich solche Cluster-Risiken strukturell vermeiden?

Thomas Caspers: Wichtig sind hier insbesondere qualitative Softwareentwicklung und Lieferkettentransparenz. Cloud-Anbieter dürfen nur gut entwickelte und getestete Software veröffentlichen und müssen ihre Abhängigkeiten von Subdienstleister kennen und diese nur benutzen, wenn sie nachweislich ebenfalls so hohe Qualitätsstandards der Softwareentwicklung haben. Das hat das BSI schon im C5: 2016 gefordert.

Wir müssen uns aber auch bewusst machen, dass es 100-prozentige Sicherheit nicht geben kann. Nicht in der Cloud und nicht in anderen Modellen. Dafür sind unsere IT-Systeme mittlerweile schlicht zu komplex. Für kritische Prozesse oder zur Vermeidung von Cluster-Risiken kann den Cloud-Nutzern zum jetzigen Zeitpunkt nur eine Multi-Cloud-Strategie helfen.

DEKOM: Cloud-Angebote werden für alle Unternehmen und die öffentliche Hand immer wichtiger. Sie sollen schneller und günstiger sein, sie kommen besser an die erforderlichen Fachkräfte heran und sie schaffen den Zugang zu KI-Lösungen. Aber: Viele Kunden sind den Anbietern deswegen technisch unterlegen und können die Angebote kaum richtig verstehen. Viele Unternehmen machen zudem die Erfahrung, dass der Markt so intransparent ist, dass sie Angebote kaum vergleichen können. Was kann und muss hier getan werden?

Thomas Caspers: Cloud Computing ist ein Paradigma, also eine bestimmte Art IT zu „denken“. Auf Seiten der Cloud-Kunden spricht man von „Cloud Readiness“:  welche Fähigkeiten hat der Cloud-Nutzer bereits erworben, um seine Geschäftsprozesse oder bestimmte Verfahren in einer Cloud abzubilden? Es ist also zunächst ein Wissensaufbau beim Cloud-Kunden notwendig, damit er eine Transformation in die Cloud strategisch angehen kann. Dieser Prozess benötigt Zeit, ist aber unabdingbar für eine gelungene Cloud-Nutzung. Man muss sich als klarmachen, dass erst zu investieren ist, bevor man die Vorteile der Cloud nutzen kann. Dabei kann es aus Sicht des BSI hilfreich sein, externe Unterstützung zu suchen. Auch das BSI bietet für den Sicherheitsaspekt Hilfen an (C5, Mindeststandard Nutzung externer Cloud-Dienste, etc.)

DEKOM: Erste Ergebnisse einer aktuellen Umfrage des Zentrums für nachhaltige Transformation (zNT) an der Quadriga-Hochschule weisen darauf hin, dass Cloud Anbieter durchaus ihre Marktmacht nutzen, um Rabatte anzubieten, die die Kunden zunächst locken, den Ausstieg aber sehr teuer machen.  Was kann und muss hier von staatlicher Seite aus getan werden – braucht es hier möglicherweise mehr Transparenz?

Thomas Caspers: Das BSI hat schon im ersten C5:2016 den Aspekt der Portabilität und Interoperabilität für Cloud-Dienste eingeführt, um diesem Problem zu begegnen. Portabilität – und Interoperabilität sowieso – haben allerdings auch Grenzen. Zwar bieten unterschiedliche Cloud-Anbieter oft ähnliche Funktionen an, meist sind aber die Schnittstellen andere. Zu einer guten Cloud-Nutzungsstrategie gehört daher auch die Analyse von Lock-In-Effekten dieser Art Dabei sind die Kosten für die Nutzung der Cloud meist durchaus transparent, der tatsächliche Umfang der Nutzung lässt sich aber oft nur schwer abschätzen. Gleiches gilt für einen Wechsel des Cloudanbieters, denn die meisten Aufwände dafür fallen beim Kunden an. Diese müssen ebenfalls kalkuliert werden.

DEKOM: Was sollte Deutschland tun, damit Cloud zum Wachstumsmotor und nicht zur Bremse wird?

Thomas Caspers: Als BSI sind wir davon überzeugt, dass Cloud Computing eine Schlüsseltechnologie ist. Sie ist das Rückgrat der Digitalisierung! Es gilt, ihr Potential bestmöglich auszuschöpfen. Das BSI fördert die sichere Nutzung der Cloud aktiv. Unsere Cloud-Strategie umfasst dabei vier Aspekte:

In allen vier Aspekten haben wir Vorhaben gestartet, um diese strategischen Ziele zu erreichen. Auch wenn der Fokus zunächst auf der Bundes- und öffentlichen Verwaltung liegt, wird das BSI die Ergebnisse auch für viele andere nutzbar machen. Vielen Dank! (DEKOM, 07.10.2024)     

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Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister – VITAKO – hat eine neue Geschäftsleitung. Geschäftsführender Vorstand ist jetzt Jens Hoppmann – als stellvertretende Geschäftsführerin fungiert Katrin Giebel. Beide gelten als profunde Kenner der VITAKO und seiner Mitglieder.  Jens Hoppmann war Geschäftsleiter bei Ostwestfalen-Lippe IT und zuletzt stellvertretender VITAKO-Vorsitzender – Katrin Giebel leitete die VITAKO-Geschäftsstelle. Das neue Führungsduo will vor allem die Zusammenarbeit und den Wissenstransfer der VITAKO – Mitglieder intensivieren und dabei insbesondere Schlüsselthemen wie Verwaltungsdigitalisierung, Datenmanagement und Cybersicherheit voranbringen. „Meine Vision für Vitako ist es, durch gezielte Public-Affairs-Arbeit und strategische Partnerschaften die digitale Transformation im öffentlichen Sektor voranzubringen und nachhaltige Impulse für digitale Souveränität und Cybersicherheit zu setzen“, so Hoppmann. „In den kommenden Jahren werden wir intensiv daran arbeiten, die Wirksamkeit von Vitako weiter zu steigern und den Einfluss unserer Organisation zu festigen“, ergänzt Katrin Giebel. „Ich bin überzeugt, dass wir insbesondere im Bereich Public Affairs und bei der Förderung der digitalen Transformation viel erreichen können.“

Über VITAKO:

VITAKO ist die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.V. und über 59 Rechenzentren, Software- und Serviceunternehmen mit mehr als 20.000 Beschäftigten bündeln innerhalb von VITAKO ihr Know-how. Insgesamt betreuen die VITAKO -Mitglieder rund 750.000 IT – Arbeitsplätze in mehr als 10.000 Kommunen. VITAKO ist als Berater und Betriebspartner für Kommunen tätig sowie der zentrale Ansprechpartner für Verbände und Entscheider aller Ebenen in allen Fragen des Einsatzes von Informationstechnik im kommunalen Sektor. VITAKO und seine Mitgliedsunternehmen „verstehen” Verwaltung und „können“ IT – sie entwickeln seit fast 50 Jahren innovative und zukunftsorientierte IT-Lösungen im Auftrag der kommunalen Eigentümer und Kunden

und integrieren diese in Verwaltungsprozesse. (VITAKO, 30.09.2024) Ganzer Artikel hier…

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Im Jahr 2022 wurden in den rund 8 700 öffentlichen Kläranlagen in Deutschland über 8,33 Milliarden Kubikmeter Abwasser behandelt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sank die behandelte Abwassermenge damit gegenüber der vorherigen Erhebung im Jahr 2019 deutlich um 0,72 Milliarden Kubikmeter oder 7,9 %. Das Abwasser setzte sich 2022 aus 4,82 Milliarden Kubikmeter häuslichem und betrieblichem Schmutzwasser, 2,02 Milliarden Kubikmeter Niederschlagswasser und 1,49 Milliarden Kubikmeter Fremdwasser (zum Beispiel in Abwasserkanäle eindringendes Grundwasser) zusammen. Im Vergleich zu 2019 reduzierte sich die Menge des Schmutzwassers um 0,31 Milliarden Kubikmeter (-6,1 %), des Niederschlagswassers um 0,33 Milliarden Kubikmeter (-14,0 %) und des Fremdwassers um 0,07 Milliarden Kubikmeter (-4,8 %). In den öffentlichen Kläranlagen wurde 2022 das Abwasser von 80,2 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern behandelt. Damit waren 96,3 % der Bevölkerung an eine zentrale, inländische Kläranlage angeschlossen. Praktisch alle zentralen Kläranlagen (99,7 %) setzten biologische Verfahren mit Mikroorganismen zur Reinigung des Abwassers ein. Weitere 3,1 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner waren an eine anderweitige Abwasserentsorgung angeschlossen, am häufigsten an Kleinkläranlagen (2,3 % der Bevölkerung beziehungsweise 1,9 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner). Das öffentliche Kanalnetz in Deutschland hatte im Jahr 2022 eine Länge von rund 619 000 Kilometern. Dies entspricht über 15-mal der Länge des Äquators (40 075 Kilometer). Rund 249 000 Kilometer wurden als Mischwasserkanalisation betrieben. Darin werden Regen- und Schmutzwasser gemeinsam zur Kläranlage abgeleitet. Die restlichen rund 370 000 Kilometer wurden als Trennkanalisation eingesetzt, davon waren 226 000 Kilometer Schmutzwasser- und 144 000 Kilometer Niederschlagswasserkanäle. Im Jahr 2022 gegenüber 2019 deutlich zugenommen hat die Zahl der Regenentlastungsanlagen, wie zum Beispiel Regenrückhaltebecken oder Regenüberläufe. Im Jahr 2022 existierten in Deutschland rund 81 550 solcher Anlagen, das waren 4 370 oder 5,7 % mehr als im Jahr 2019. Darunter hatten Bauwerke, die zur Regenwasserspeicherung dienten, ein Fassungsvolumen von 68,29 Millionen Kubikmetern, das waren 3,71 Millionen Kubikmeter oder 5,7 % mehr als im Jahr 2019. (DESTATIS, 07.10.2024) Ganzer Artikel hier…     

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Mit der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie müssen Kläranlagen bis 2045 teilweise mit einer Viertbehandlung zur Reduzierung von Spurenstoffen ausgestattet werden. Durch die in der EU-Richtlinie enthaltenen Anforderungen zur Reduzierung von Spurenstoffen werden in Deutschland bis 2045 etwas über 150 Anlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 150.000 Einwohnerwerten (EW) zum Ausbau einer sogenannten vierten Reinigungsstufe verpflichtet. Weitere Anlagen müssen ertüchtigt werden, wenn sie zwischen 10.000 und 150.000 EW liegen und innerhalb noch zu definierender Risikogebiete einleiten. Im DEKOM – Interview erklärt die nordrheinwestfälische Landtagsabgeordnete und Sprecherin der SPD-Fraktion in der Enquete-Kommission Wasser, Julia Kahle-Hausmann, wie es derzeit grundsätzlich um die Wasserqualität in NRW bestellt ist und wie der Zubau einer vierten Reinigungsstufe in NRW vorankommt.

DEKOM: Frau Kahle-Hausmann, die wichtigste Frage zu erst. Wie gut ist unser Trinkwasser in NRW?  

Julia Kahle-Hausmann: Die Trinkwasserqualität in Nordrhein-Westfalen ist hoch. Und das ist bei unserem wichtigsten Lebensmittel auch richtig. Ziel muss es immer sein, den höchstmöglichen Standard zu erreichen. Das gilt auch bei der Reduktion von Mikroschadstoffen. Hier müssen wir den Standard der Reinigung hochhalten und weiter verbessern. Wichtiger ist es aber noch zu verhindern, dass diese Stoffe in unser Wasser gelangen. Dabei ist noch Luft nach oben, beispielsweise mit alternativen Prozesstechniken in Betrieben oder End-of-Pipe-Lösungen. Auch auf Genehmigungen zur Einleitung von chemischen Verbindungen aus Pharmazie und Industrie müssen wir viel stärker schauen. Was gar nicht erst eingeleitet wird, macht weniger Ärger, als Stoffe, die mühsam – und viel zu oft auf Kosten der Allgemeinheit – wieder rausgefiltert werden.

DEKOM: Wie eingangs erwähnt, sieht die EU-Kommunalabwasserrichtlinie sukzessive den Zubau der vierten Reinigungsstufe auf kommunalen Kläranlagen vor. Wie ist da der aktuelle Stand in NRW?  

Julia Kahle-Hausmann: Auch in NRW läuft die Einführung einer vierten Reinigungsstufe an. Allerdings zeigen die Zahlen, dass das Land mehr Tempo braucht, um den selbst gesetzten Maßnahmenplan für die Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 zu erfüllen. Für 101 Kläranlagen ist die vierte Reinigungsstufe vorgesehen. Umgesetzt oder in konkreter Planung ist sie jedoch nicht mal bei der Hälfte der Werke. Notwendig ist mehr Nachdruck, um die eigenen Ziele zu erreichen.

DEKOM: Gibt es bereits entsprechende Förderprogramme oder sind welche geplant?

Julia Kahle-Hausmann: In der Förderung gibt es vor allem eine große Lücke – die Finanzen der Kommunen. Viele Städte und Gemeinden können angesichts knapper Kassen den immer noch hohen Eigenanteil bei der Ertüchtigung der Klärwerke kaum zahlen. Abermals zeigt sich, dass wir eine grundständige Lösung der Altschuldenproblematik benötigen. Sonst stoßen wir nicht nur bei den Klärwerken, sondern bei vielen Infrastrukturprojekten im Bereich Wasser immer wieder an die gleichen monetären Grenzen.

DEKOM: Das Land Rheinland-Pfalz fördert im Rahmen der Pilotprojekte für die 4. Reinigungsstufe bevorzugt Verfahren und Technologien die in Rheinland-Pfalz entwickelt werden. Hier in NRW wird die Halbtechnische Versuchskläranlage Neuss gerade geschlossen. Viele Ingenieurbüros und auch Startups beklagen das, weil dadurch die ohnehin schwierige Erprobung der Alltagstauglichkeit neuer Technologien zusätzlich erschwert wird.  Warum wird die einzige Versuchskläranlage in NRW gerade jetzt geschlossen?

Julia Kahle-Hausmann: Die Schließung der Versuchskläranlage in Neuss ist bedauerlich, da dies die Erprobung neuer Technologien erschwert. Es ist unklar, warum diese Schließung zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt. Jedoch geht in jedem Fall das falsche Signal davon aus. Denn gerade mit Blick auf die Klimakrise brauchen wir Forschung, um unser gesellschaftliches Leben wasserverträglich zu gestalten.

DEKOM: Wissen Sie, ob auch in NRW – analog zu Rheinlandpfalz – Verfahren, die hierzulande entwickelt wurden, bevorzugt werden sollen/können?

Julia Kahle-Hausmann: Natürlich gehört heimische Forschung und Technik gefördert, die Wissenschaftslandschaft in NRW ist Weltklasse. Doch wichtige Forschungsprojekte finden international und weit über Landesgrenzen hinaus statt. Daher sollte der Anspruch für NRW sein, vor allem die technisch besten Lösungen zur Anwendung zu bringen. Die Landesregierung ist hier gefragt, die Rahmenbedingungen zu schaffen, dass Best-practice-Anwendungen möglichst aus NRW stammen.

DEKOM: Wie kommen Innovationen von Hochschulen oder Startups in NRW an die Kläranlagen?

Julia Kahle-Hausmann: Hier ist auch das Land NRW in koordinierender Rolle gefragt. Zur entstehenden Wasserstrategie der Landesregierung muss es auch gehören, den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis weiter zu verbessern. Akteure auf allen Ebenen haben enorme Motivation, Innovationen nach vorne zu bringen. Politik kann und muss hierfür eine gemeinsame Plattform schaffen und eine schnelle Umsetzung in die Praxis ermöglichen.

DEKOM: Eine vierte Reinigungsstufe kostet vergleichsweise viel Geld. Die EU-Kommunalabwasserrichtlinie hebt bei der Finanzierung in der aktuellen Version auf das Verursacherprinzip ab. Halten Sie das für praktikabel?

Julia Kahle-Hausmann: Es gibt verschiedene Modelle, den Ausbau zu finanzieren. Die EU hat sich auf den 80/20-Grundsatz fokussiert, um das Verursacherprinzip zu stärken. Das ist der richtige Weg. Denn es muss immer gelten:  Wer Wasser verschmutzt, zahlt dafür auch. Wenn wenige die Gewinne erwirtschaften, aber viele die Kosten tragen, ist das nämlich nicht gerecht. Der Umbau der Wirtschaft hin zu mehr Umweltverträglichkeit ist dabei eine Generationenaufgabe, bei der die Wirtschaft selbst sich nicht rarmachen darf. Genauso wichtig bleibt dabei das Vorsorgeprinzip. Hierbei wollen wir Verschmutzungen im Vorhinein verhindern, um Folgekosten zu reduzieren.

Vielen Dank. (DEKOM, 07.10.2024)

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Die KfW Bank engagiert sich bei der Modernisierung der Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungssysteme in Bosnien-Herzegowina. Nach den Kriegsereignissen der 1990er Jahre wurden die Schäden auch in der Wasserver- und Abwasserentsorgung beseitigt. Darüber hinaus wurden Anstrengungen unternommen, sich den europäischen Qualitätsstandards – betreffend Zuverlässigkeit und wirtschaftliche wie ökologische Nachhaltigkeit – anzunähern. Eine funktionierende Wasser- und Energieversorgung bleibt eine wichtige Voraussetzung für die stabile wirtschaftliche Entwicklung des Landes. Seit 1999 unterstützt die KfW Entwicklungsbank im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bosnische Gemeinden und ihre Versorgungsbetriebe im Wassersektor. Zenica im Zentrum des Landes – rund 70 Kilometer nordwestlich von Sarajevo – ist mit 115.000 Einwohnern die viertgrößte Stadt des Landes. Hier – und in der Stadt Tuzla im Osten des Landes – engagiert sich die KfW Entwicklungsbank für eine hygienisch unbedenkliche Trinkwasserversorgung zu kostendeckenden und sozial verträglichen Preisen. Dafür wurden die Wasserversorgungssysteme rehabilitiert und ausgebaut. Der zuständige städtische Wasserversorger ViK (Vodovod i kanalizacija) hat ca. 30.000 Kunden (Verträge) und versorgt damit ca. 70.000 Einwohner im Stadtgebiet. Das Wasser für Zenica wird aus vier in Wäldern liegenden Quellen gewonnen. Der Schutz dieser Wälder ist essenziell für eine sichere Wasserversorgung. Emir Pasalic war während der des gesamten Durchführungszeit Direktor von ViK. „Anfänglich hatten wir keine Mittel für unsere Pumpstationen, sie wurden über 40 Jahre lang nicht erneuert, sondern nur bei Bedarf repariert. Durch die Instandsetzung aller Pumpstationen haben wir die Zukunft des städtischen Wasserversorgungssystems gesichert. Über die Infrastruktur hinaus: Mit den Fördermitteln aus Deutschland konnten wir Mitarbeiter fortbilden und Abläufe optimieren, um unseren Kunden qualitativ hochwertige Dienstleistungen anzubieten.“ Auch in Bosnien und Herzegowina sind die Folgen des Klimawandels zu spüren – aktuell. Dazu Pasalic: „Letztes Jahr hatten wir kaum Schnee – der wichtig ist, damit wir das ganze Jahr über eine konstant gute Wasserversorgung haben. Auch wenn wir genügend Regen haben – oft fällt er sehr stark und fließt dann einfach ins Grundwasser ab, verbessert also auch nicht die Trinkwasserversorgung“. Die Gesamtkosten des Programms liegen bei knapp 23 Mio. EUR. Auch in der Abwasserentsorgung engagiert sich die KfW-Bank. Nach einer ersten sehr erfolgreichen Phase startete hier 2019 eine zweite des Vorhabens „Abwasserentsorgung Zenica“. Das Projekt sieht den Bau einer Kläranlage sowie von Pumpstationen und die Rehabilitierung sowie den Ausbau der Regen- und Schmutzwasserkanalisation vor. Planung und Bau der neuen Kläranlage wurden erfolgreich vergeben, Baubeginn ist voraussichtlich im Q2/2025. Sie wird eine Behandlungskapazität von 70.000 Einwohnerwerten haben, einschließlich der Entfernung von Stickstoff und Phosphor. Die Lebensverhältnisse der Bevölkerung werden dadurch verbessert, aber es wird auch ein Beitrag zum Schutz der Umwelt, vor allem zum Gewässerschutz, insbesondere des Flusses Bosna, geleistet. Bislang unbehandelt eingeleitete Industrieabwässer in den Fluss werden nun gesammelt und gereinigt. Das städtische Versorgungsunternehmen wird durch eine Begleitmaßnahme qualifiziert, die neuen Anlagen ordnungsgemäß und nachhaltig zu betreiben. Die Gesamtkosten für die zweite Phase des Vorhabens liegen bei rd. 19 Mio. EUR.

Bosnien-Herzegowina treibt den ökologischen Umbau nicht nur im Bereich Wasser- und Abwasser, sondern etwa auch im Bereich der Solarenergie mit großem Engagement voran. So entwickelt die privatwirtschaftliche ASA-Group in Bosanski Petrovac – im Nordwesten des Balkanstaates – derzeit in zwei Bauphasen riesige Solarfelder. Während die erste Phase bereits vollständig finanziert ist, steht die zweite Phase mit einem Investitionsvolumen von rund 43 Millionen EUR für Investoren offen. (KfW/DEKOM, 28.08.2024) Ganzer Artikel hier…

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