Sonntag, Juni 1, 2025
Newsletter Ausgabe: 26. Mai 2025

Die kommunale Wärmeplanung ist ein essenzieller Bestandteil der Wärmewende auf lokaler Ebene. Kommunen stehen vor der Herausforderung, langfristige, nachhaltige Strategien zur Wärme-versorgung zu entwickeln, fossile Brennstoffe zu ersetzen und die Nutzung erneuerbarer Energien zu optimieren. Dabei spielen präzise Planungen, transparente Entscheidungsprozesse und die enge Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Energieversorgern und Bürgern eine Schlüsselrolle. Es ist für Kommunen entscheidend, auf leistungsfähige Softwarelösungen zurückzugreifen, die eine effiziente, datengestützte Planung ermöglichen. Ein Trend, der zunehmend an Bedeutung gewinnt, sind Open-Source-Lösungen, die den Kommunen eine Vielzahl von Vorteilen bieten.

Die Bedeutung der kommunalen Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung umfasst mehrere Schritte: die Analyse des Wärmebedarfs, die Identifikation geeigneter Energiequellen und die Entwicklung von Versorgungskonzepten, die sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvoll sind. Die Herausforderung liegt in der Vielzahl an Daten, die verarbeitet werden müssen, sowie in der Notwendigkeit, verschiedene Szenarien realistisch zu simulieren. Ein weiteres zentrales Thema der Wärmeplanung ist die Transparenz. Bürger, Unternehmen und weitere Akteure müssen die Planungen nachvollziehen können, um Vertrauen in die angestrebten Maßnahmen zu entwickeln. Hier können Open-Source-Softwarelösungen einen entscheidenden Beitrag leisten.

Relevanz von Open-Source-Lösungen für die kommunale Wärmeplanung

Open-Source-Software bietet in der kommunalen Wärmeplanung zahlreiche Vorteile. Besonders hervorzuheben sind die folgenden Aspekte:

Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Da der Quellcode offen einsehbar ist, können alle Beteiligten nachvollziehen, wie Berechnungen und Simulationen durchgeführt werden. Dies schafft Vertrauen und fördert die Akzeptanz der Maßnahmen.

Flexibilität und Anpassungsfähigkeit: Open-Source-Lösungen können an die spezifischen Anforderungen und lokalen Gegebenheiten der Kommune angepasst werden. Die Anpassung an rechtliche Vorgaben oder technische Anforderungen ist dadurch problemlos möglich.

Kosteneffizienz: Da keine Lizenzgebühren anfallen, können besonders kleinere Kommunen von Open-Source-Lösungen profitieren. Dies reduziert die finanziellen Hürden und ermöglicht eine gezielte Investition in die Planung und Umsetzung der Wärmewende.

Interoperabilität: Offene Schnittstellen und Formate erleichtern die Integration mit anderen Systemen und Datenquellen. Dies ermöglicht eine nahtlose Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren und verbessert die Planungssicherheit.

Langfristige Verfügbarkeit: Open-Source-Software ist unabhängig von kommerziellen Anbietern und somit zukunftssicher. Kommunen behalten die Kontrolle über ihre Daten und vermeiden langfristige Bindungen.

Fazit

Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentraler Baustein der Energiewende. Open-Source-Lösungen bieten Kommunen eine effiziente, transparente und kostengünstige Möglichkeit, ihre Wärmeversorgung nachhaltig zu planen. Da dieses Thema zunehmend an Bedeutung gewinnt, werden wir uns in den kommenden Ausgaben ausführlicher mit der Rolle von Open-Source-Lösungen in der kommunalen Wärmeplanung befassen. Ein Blick auf die Technologien von morgen wird entscheidend sein, um die Wärmewende erfolgreich zu gestalten. (DEKOM, 26.05.2025)

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In einem gemeinsamen Appell rufen dreizehn führende Verbände der Wohnungswirtschaft, der Energiebranche, des Handwerks und der Umweltverbände die Bundesregierung dazu auf, endlich „Klarheit für die Wärmewende“ zu schaffen. Anlass sind weiterhin bestehende Verunsicherungen im Markt im Zusammenhang mit der angekündigten Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der öffentlichen Debatte zur künftigen Rolle von Technologien wie der Wärmepumpe. Wörtlich heißt es in dem Appell: „Nur mit schneller Klärung, wie die ‚Abschaffung des Heizungsgesetzes‘ und die Einführung eines überarbeiteten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu verstehen sind, sowie mit Umsetzung einer langfristig verlässlichen Bundesförderung, [können] Sicherheit und Stabilität für alle Marktakteure gewährleistet werden.“ Die unterzeichnenden Verbände fordern vier konkrete Maßnahmen:

Ein Bekenntnis zum Klimaschutz:

„Damit die klimapolitischen Ziele im Gebäudesektor erreichbar werden, muss die Modernisierung des Heizungsbestandes auf Basis von Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer und klimaneutraler Energien in neuen Heizungsanlagen weiter vorangetrieben werden.“

Ein vereinfachtes und transparentes GEG mit 1:1-Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD):

Die Verbände betonen: „Ein langwieriger Gesetzgebungsprozess zur Umsetzung der EPBD wie bei der letzten GEG-Novellierung ist unbedingt zu vermeiden.“

Langfristige Förderung:

„Eine langfristig verlässliche und attraktive Bundesförderung […] schafft die erforderliche nachhaltige und wirksame Investitionssicherheit.“

Abstimmung zwischen GEG und Wärmeplanungsgesetz (WPG):

„Eine bessere Abstimmung zwischen GEG und WPG stellt sicher, dass Synergien in der Planung und Umsetzung der Wärmewende effizient genutzt werden.“

Die Initiative richtet sich insbesondere an die nach dem Regierungswechsel zuständigen Fachministerien: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unter Bundesministerin Katherina Reiche, das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter Bundesministerin Verena Hubertz und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz und nukleare Sicherheit unter Bundesminister Carsten Schneider. Den vollständigen Appell finden Sie hier. (BWP, 22.05.2025) Ganzer Artikel hier…

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Wasser- und Abwasserverbände sind aufgefordert, vollständig offenzulegen, welche Spurenstoffe in welchen Konzentrationen im Abwasser vorkommen. Im Zuge der vom Europäischen Parlament angestrebten neuen Folgenabschätzung der Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) durch die Europäische Kommission, fordert Pharma Deutschland vollständige Informationen über die Spurenstoffe und deren Mengen im kommunalen Abwasser in Deutschland. Hintergrund der Forderung: Das Anfang Mai 2025 veröffentlichte Gutachten des Beratungsunternehmens Ramboll hatte aufgezeigt, dass zentrale Annahmen der Europäischen Kommission über die Zusammensetzung von Spurenstoffen im kommunalen Abwasser einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht standhalten.  Dabei konnten weder Daten identifiziert werden, auf deren Basis absolute Aussagen zur prozentualen Verteilung von Spurenstoffen im kommunalen Abwasser getätigt werden können, noch ließ sich nachvollziehen, dass die Annahme der Europäischen Kommission, nach der 66 Prozent der schädlichen Spurenstoffe im Abwasser von Human-Arzneimitteln stammen, zutrifft. Darüber hinaus liegen in der untersuchten Literatur eindeutige und fundierte wissenschaftliche Belege dafür vor, dass es viele und verschiedene Quellen von Spurenstoffen im kommunalen Abwasser gibt.  Die Fokussierung auf Human-Arzneimittel und Kosmetikprodukte als potenzielle Verursacher wird durch die verfügbaren Studien widerlegt.  Verbände der Wasser- und Abwasserwirtschaft hatten sich im Verlauf der Überarbeitung der Richtlinie für eine strikte Umsetzung der Herstellerverantwortung eingesetzt und sprechen sich trotz einer nachweislich fehlerhaften Datengrundlage gegen eine erneute Überarbeitung aus. So forderte zuletzt die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) die Politik auf, an der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) festzuhalten.  Jörg Wieczorek, Vorstandsvorsitzender von Pharma Deutschland, kritisiert das Vorgehen der Wasser- und Abwasserverbände. „Wir sehen jetzt, dass keine belastbaren Daten von der Kommission vorgelegt wurden. Wer trotz dieser Tatsachen weiterhin darauf pocht, die Richtlinie unverändert stehenzulassen, sollte dafür auch selbst eine vollständige und gute Datenbasis haben. Angesichts der schwerwiegenden Folgen, die eine einseitige finanzielle Belastung der Arzneimittelproduktion für das deutsche Gesundheitssystem, die sichere Arzneimittelversorgung und die Pharmabranche hätte, fordern wir die deutschen Wasser- und Abwasserverbände auf, zu mehr Transparenz in der Debatte beizutragen und ihrerseits eine vollständige Liste der im Abwasser vorhandenen Spurenstoffe vorzulegen.“, so Jörg Wieczorek weiter. (Pharma Deutschland, 20.05.2025) Ganzer Artikel hier…

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On-Premises ist zurück – und das aus gutem Grund
In den letzten Jahren hat die Cloud die IT-Welt dominiert. Skalierbarkeit, Flexibilität und Kosteneffizienz waren überzeugende Argumente für die Verlagerung von Daten und Services in die Cloud-Infrastrukturen großer außereuropäischer Anbieter. Doch die zunehmende geopolitische Unsicherheit sorgt für eine Abkehr von der Cloud, die einst ein Garant für die zuverlässige Aufbewahrung von Daten und die ständige Verfügbarkeit von Services war. Das wachsende Bewusstsein für die eigene digitale Souveränität führt dazu, dass On-Premises-IT wieder an Bedeutung gewinnt. Services und Daten werden nicht mehr in fremde Infrastrukturen ausgelagert, sondern in eigenen Rechenzentren oder auf lokalen Servern verwaltet.

Digitale Souveränität braucht Kontrolle
Digitale Souveränität bedeutet, dass Staaten, Unternehmen und Institutionen die Kontrolle über ihre digitalen Infrastrukturen, Prozesse und Daten behalten. In einem Umfeld, in dem internationale Spannungen zunehmen und sich rechtliche Rahmenbedingungen wie der CLOUD Act oder der AI-Act verschärfen, wird diese Kontrolle zur strategischen Notwendigkeit. Denn nur, wer seine Systeme selbst betreibt – also On-Premises – kann sicherstellen, dass kritische Daten nicht in die falschen Hände geraten oder ausländischen Zugriffsmöglichkeiten ausgesetzt sind.

Datensicherheit statt Datenstreuung
On-Premises-Infrastrukturen ermöglichen eine gezielte Kontrolle über physische und logische Zugriffspunkte. Insbesondere in sensiblen Bereichen wie dem Gesundheitswesen, der kritischen Infrastruktur oder der staatlichen Verwaltung sind Datenschutz und Compliance keine Kann-, sondern Muss-Anforderungen. Durch die zentrale Datenhaltung auf eigener Infrastruktur wird die Transparenz erhöht und das Risiko unerwünschter Datenabflüsse reduziert.

Auch Cybersecurity gehört in eigene Hände
Ein besonders sensibler Bereich ist die IT-Sicherheit. Wer ernsthaft digitale Souveränität anstrebt, muss auch die Systeme zur Cyberabwehr selbst betreiben. Die Steuerung von Sicherheits-architekturen, Intrusion Detection oder Log-Analyse sollte nicht in die Hände externer Cloud-Dienstleister gelegt werden – insbesondere nicht, wenn diese aus Drittstaaten stammen oder selbst potenziellen Zugriffen unterliegen. Nur bei lokal betriebener Cybersicherheit ist sichergestellt, dass keine unbemerkten Hintertüren existieren, keine sensiblen Angriffsprotokolle abfließen und keine Entscheidungen über Reaktionszeiten oder Eskalationsprozesse außerhalb der eigenen Verantwortung getroffen werden.

Hinweis: Kommunen und öffentliche Einrichtungen können hierbei auf spezialisierte IT-Security-Anbieter wie Enginsight zurückgreifen, die umfassende Sicherheitslösungen „Made in Germany“ anbieten. Enginsight vereint Monitoring, Angriffserkennung und Schwachstellenanalyse in einer Plattform – vollständig On-Premises oder in sicherer, DSGVO-konformer Umgebung. Einblicke und Austausch bietet der IT Security Kundentag 2025 von Enginsight am 12. Juni 2025 in der PreZero Arena der TSG Hoffenheim in Sinsheim statt: www.enginsight.com/de/it-security-tag-2025

IT-Sicherheit ist ein strategisches Element der unternehmerischen und staatlichen Resilienz – und gehört deshalb nicht ausgelagert, sondern integriert, nachvollziehbar und souverän betrieben.

Europäische Perspektive: Eigenständigkeit statt Abhängigkeit
Europa hat erkannt, dass die technologische Abhängigkeit von außereuropäischen Cloud-Anbietern ein strategisches Risiko darstellt. Initiativen wie GAIA-X oder die European Cloud Federation unterstreichen das Ziel, eine eigenständige, sichere und vertrauenswürdige digitale Infrastruktur zu schaffen. On-Premises-Lösungen sind hierfür ein wichtiger Baustein.

Fazit
On-Premises ist kein Rückschritt, sondern ein Schritt in Richtung strategischer Unabhängigkeit. In einer Welt, in der technologische Souveränität und Sicherheit zunehmend zu entscheidenden Standortfaktoren werden, sind lokal kontrollierte IT-Strukturen ein äußerst wertvolles Gut. (enginsight/DEKOM, 26.05.2025) Mehr Infos hier…

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Die Anforderungen an kommunale Verwaltungen steigen kontinuierlich – neue gesetzliche Vorgaben, die fortschreitende Digitalisierung sowie der Anspruch an eine moderne Bürgerkommunikation fordern Fachkenntnis und Anpassungsfähigkeit auf allen Ebenen. Um dem wachsenden Weiterbildungsbedarf gerecht zu werden, hat der kommunale Bildungspartner Cogniport seinen Schulungskatalog umfassend überarbeitet. Im Zentrum der Neuausrichtung steht eine klarere Strukturierung der Schulungsangebote. Rückmeldungen aus der Praxis hatten gezeigt, dass die bisherige Gliederung in Kategorien nicht immer selbsterklärend war und die Suche nach passenden Formaten erschwerte. Mit der neuen Kategorisierung orientiert sich das Angebot nun deutlich stärker an den typischen Aufgabenfeldern kommunaler Verwaltungen. Themen wie Künstliche Intelligenz und Digitalisierung, Personalwesen, Ratsinformation oder Verkehr und Ordnung sind künftig eindeutiger zugeordnet. Damit sollen relevante Angebote schneller auffindbar sein, ein gezielter Vergleich ähnlicher Schulungen erleichtert werden und Schulungsverantwortliche in den Verwaltungen eine deutlich verbesserte Nutzerführung erhalten. Parallel zur strukturellen Optimierung entwickelt Cogniport auch seine digitale Schulungsplattform acadeMe weiter. Geplant sind unter anderem erweiterte Filterfunktionen, eine Merkliste sowie eine Buchungsübersicht für zentrale Verwaltungsbuchungen. Ziel ist eine benutzerfreundliche Lösung, die insbesondere auch für Schulungsverantwortliche eine effektive Organisation team- oder fachbereichsbezogener Fortbildung ermöglicht. Auch inhaltlich wird das Schulungsportfolio erweitert. Im Fokus stehen dabei aktuelle und praxisrelevante Themen wie der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung. In Kooperation mit der regio iT bietet Cogniport in Kürze zwei neue Schulungen an: eine Einführung in Grundlagen, Potenziale und Anwendungsfelder von KI sowie ein Aufbauangebot zum gezielten Einsatz von Prompting-Techniken. Weitere innovative Formate entstehen in Zusammenarbeit mit der ML Gruppe. Cogniport versteht seinen Schulungskatalog als dynamisches Angebot, das sich kontinuierlich an den Bedürfnissen kommunaler Nutzerinnen und Nutzer orientiert. Rückmeldungen aus der Praxis sind ausdrücklich erwünscht und fließen direkt in die Weiterentwicklung ein. (cogniport, 23.05.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die Ladeinfrastruktur gilt als Flaschenhals für den Hochlauf der Elektromobilität. Um Planungsprozesse zu beschleunigen, regulatorische Hemmnisse abzubauen und die Interessen der Branche gebündelt zu vertreten, hat sich am 7. Mai 2025 der neue Verband charGER – Verband für Ladeinfrastruktur e. V. gegründet. Zu den Gründungsmitgliedern zählen mehr als 20 führende Unternehmen aus allen Bereichen der Wertschöpfungskette – von Software und Backend-Systemen über Hardware und Betrieb bis hin zu Stadtwerke-Kooperationen. Ziel des Verbands ist es, den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland deutlich zu vereinfachen, zu beschleunigen – und Kommunen dabei gezielt zu unterstützen. Welche Hürden hemmen aktuell den Infrastrukturausbau? Wo setzt der neue Verband politisch an? Und wie will charGER Kommunen konkret unterstützen? DEKOM hat bei Constantin Schwaab, stellvertretender Vorsitzender des Verbands und CEO des Ladeinfrastrukturunternehmens Wirelane, nachgefragt.

Herr Schwaab, warum wurde charGER als neuer Verband für Ladeinfrastruktur gegründet?

Weil das Thema Ladeinfrastruktur heute zu komplex ist, um es nur als Randaspekt bestehender Energie- oder Mobilitätsverbände mitzudenken. Der Hochlauf der Elektromobilität hängt wesentlich vom Infrastrukturausbau ab – und dieser stockt. Unsere Mitglieder – vom Softwareanbieter über Stadtwerke-Verbundplattformen bis hin zu Hardware-, Installationsfirmen und Betreiber, sogenannte „Charge Point Operator“ – haben jahrelange Erfahrung. Gemeinsam wollen wir den Ausbau beschleunigen, kosteneffizienter machen und der Politik praxisnahe Vorschläge unterbreiten.

Welche politischen Forderungen stellen Sie aktuell in den Vordergrund?

Erstens brauchen wir eine zentrale, digitale Informationsplattform zu verfügbaren Kapazitäten im Stromnetz, um die Netzanschlussverfahren zu vereinfachen, quasi ein Google Maps für Stromnetze. Heute sind über 800 Netzbetreiber aktiv, mit völlig unterschiedlichen Verfahren – das ist für Anbieter kaum planbar. Zweitens wollen wir die THG-Quote reformieren, damit sie wieder als marktwirtschaftliches Förderinstrument funktioniert. Drittens setzen wir uns für die konsequente Entflechtung ein: Netzbetreiber sollen Ladeinfrastruktur nicht selbst betreiben, um fairen Wettbewerb zu gewährleisten – wie es das EU-Recht ohnehin verlangt.

Wie unterstützen Sie konkret Städte und Gemeinden beim Ausbau?

Kommunen spielen eine Schlüsselrolle – aber gerade kleinere Verwaltungen stoßen schnell an Grenzen. Deshalb haben wir einen über 60-seitigen Leitfaden entwickelt, der rechtssicher und praxisnah durch alle Projektphasen führt: von der Sondernutzung über Ausschreibungsfragen bis zur Umsetzung. Der Leitfaden ist modular aufgebaut und kostenfrei verfügbar – damit Projekte vor Ort nicht an Bürokratie oder Unsicherheit scheitern, sondern ins Rollen kommen. (DEKOM/charGER, 26.05.2025/07.05.2025) Mehr Infos hier…

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Der Einkauf von Waren und Dienstleistungen zählt zu den alltäglichen Verwaltungsaufgaben in Städten, Gemeinden und Landkreisen. Doch viele Prozesse laufen noch manuell: mit Bestellformularen, Katalogen und telefonischer Rücksprache. Mit der fortschreitenden Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung geraten diese Abläufe zunehmend unter Druck. Digitale Einkaufsplattformen, die auf landesweiter oder regionaler Ebene organisiert sind, bieten eine Alternative – und gewinnen spürbar an Bedeutung. Das Grundprinzip: Produkte und Dienstleistungen, die Kommunen regelmäßig benötigen – von Büromaterial über EDV bis hin zu Reinigungs- oder Kita-Bedarf –, werden vergabekonform über zentrale Rahmenverträge ausgeschrieben. Anschließend können Kommunen diese Leistungen über eine zentrale Plattform abrufen. Der Bestellprozess orientiert sich dabei an gängigen Webshop-Strukturen: klar strukturiert, benutzerfreundlich und transparent. Für Kommunen bietet dieses Modell handfeste Vorteile. Der Verwaltungsaufwand sinkt, die Ausschreibungspflicht entfällt beim Abruf aus bestehenden Rahmenverträgen, und durch die Bündelung entsteht oft eine bessere Preisgestaltung. Hinzu kommt: Gerade kleinere Kommunen profitieren von standardisierten Einkaufswegen und klaren rechtlichen Rahmenbedingungen. Trotz der Vorteile bleiben Herausforderungen: Die Anbindung an die Plattform erfordert interne Vorbereitung – technisch wie organisatorisch. Auch die Einbindung in bestehende Verwaltungsprozesse, etwa die Rechnungsprüfung oder Genehmigungsvorbehalte, muss individuell abgestimmt werden. Hinzu kommt, dass nicht alle Bedarfe sinnvoll über zentrale Plattformen abgebildet werden können – insbesondere bei projektbezogenen oder baunahen Ausschreibungen. Rechtlich bedeutsam ist zudem der Umgang mit Plattformen von Drittanbietern oder spezialisierten Systemlieferanten. Solche Modelle bieten zwar eine größere Sortimentsbreite, sind aber häufig nicht ohne Weiteres mit dem Vergaberecht vereinbar. Auch bei der Integration von Nachhaltigkeitskriterien oder der Umsetzung der E-Rechnungspflicht stoßen Plattformlösungen teils an technische oder gesetzliche Grenzen. Trotzdem zeigt sich: Die kommunale Einkaufsplattform ist mehr als nur ein Beschaffungswerkzeug – sie ist Teil einer umfassenderen Verwaltungsmodernisierung. In Rheinland-Pfalz wie auch in Nordrhein-Westfalen setzen Landesverbände gezielt auf Plattformmodelle, um ihre Mitglieder bei der Professionalisierung des Einkaufs zu unterstützen. Mit ihnen entsteht zugleich ein digitaler Standard, der sich weiterentwickeln lässt – etwa um Nachhaltigkeitscores, Budgetsteuerung oder automatisierte Rechnungsprüfung. Zwei aktuelle Beispiele aus der Praxis finden Sie im Anschluss: Simon Layher von der Kommunalberatung RLP erläutert das Modell „Kommunales Kaufhaus Rheinland-Pfalz“. Andreas Pokropp von der Kommunal Agentur NRW berichtet aus Nordrhein-Westfalen. (DEKOM, 26.05.2025) Mehr Infos zur Kommunalberatung RLP hier…     Mehr Infos Kommunalagentur NRW hier…

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Simon Layher von der Kommunalberatung RLP über das Kommunale Kaufhaus Rheinland-Pfalz.

Digitale Einkaufsplattformen gelten als strategischer Schlüssel zur Modernisierung der kommunalen Beschaffung. In Rheinland-Pfalz wurde mit dem „Kommunalen Kaufhaus“ ein Modell etabliert, das diesen Anspruch bereits in der Praxis einlöst. Die Plattform ermöglicht es Kommunen, vergabekonform und effizient auf ausgeschriebene Rahmenverträge zuzugreifen – und zwar digital, zentral und standardisiert. Was das System leistet, welche Herausforderungen bestehen und wohin die Entwicklung geht, erläutert Simon Layher, Referent beim Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz und Ansprechpartner für das Kommunale Kaufhaus, im Interview mit dem Deutschen Kommunalinformationsdienst.

Herr Layher, was ist das Kommunale Kaufhaus Rheinland-Pfalz – und wie funktioniert es?

Das Kommunale Kaufhaus ist eine zentrale Onlineplattform, über die Kommunen in Rheinland-Pfalz vergabekonform einkaufen können – vom Büromaterial über Kita-Bedarf bis hin zu technischen Komponenten. Ursprünglich innerhalb einer Verwaltung initiiert, entstand es aus dem Bedarf heraus, dezentrale, ineffiziente Beschaffungswege zu bündeln. Heute ähnelt das System einem kommunalen Amazon: Kommunen loggen sich ein, wählen aus ausgeschriebenen Rahmenverträgen Produkte aus und bestellen direkt. Die Plattform wird durch einen prozentualen Aufschlag auf den Umsatz finanziert, ohne zusätzliche Gebühren für die Kommunen. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine einmalige technische Anbindung.

Welche Vorteile bringt das System – und wo liegen aktuell die Herausforderungen?

Kommunen profitieren von standardisierten Prozessen, transparenten Konditionen und erheblicher Zeitersparnis. Gleichzeitig vereinfacht die Plattform die Umsetzung vergaberechtlicher Vorgaben. Allerdings stoßen wir bei der Digitalisierung an Grenzen – etwa bei der verpflichtenden E-Rechnung. Viele Kommunen und Lieferanten sind technisch oder organisatorisch noch nicht vollständig umgestellt. Wir bieten digitale Lösungen zwar an, können sie aber nicht erzwingen. Auch die Produktkataloge erfordern laufende Pflege: Nicht alle Bedarfe lassen sich sinnvoll über Rahmenverträge abdecken, insbesondere im baunahen Bereich. Daher konzentrieren wir uns künftig stärker auf Produktgruppen mit hoher Nachfrage.

Wie geht es weiter? Welche nächsten Schritte planen Sie?

Ein zentrales Zukunftsthema ist Nachhaltigkeit. Gemeinsam mit unseren Partnern entwickeln wir derzeit ein ESG-Scoring-System, das die ökologische und soziale Bewertung von Produkten direkt in der Plattform sichtbar machen soll. Ziel ist es, nachhaltige Beschaffungspraxis einfacher umzusetzen. Parallel erwarten wir Rückmeldungen zur neuen E-Rechnungspflicht über den zentralen Rechnungseingang des Landes – ein Thema, das viele Kommunen und Lieferanten aktuell beschäftigt. Insgesamt arbeiten wir weiter daran, Prozesse zu digitalisieren und Kommunen bei der Transformation zu unterstützen – auch über die Plattform hinaus. Vielen Dank.  (DEKOM/Kommunalberatung RLP, 26.05.2025)Mehr Infos hier…

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Andreas Pokropp von der Kommunal Agentur NRW über das Katalogeinkaufssystem der KoPart.Nicht nur in Rheinland-Pfalz, auch in Nordrhein-Westfalen setzen Kommunen zunehmend auf zentrale Einkaufsplattformen. Die Kommunal Agentur NRW unterstützt Städte, Gemeinden und Kreise bei der Einführung standardisierter, digitaler Beschaffungslösungen – mit dem Ziel, Verwaltungsaufwand zu senken und Vergaberechtskonformität sicherzustellen. Im Kurzinterview erläutert Andreas Pokropp, Bereichsleiter Zentrale Vergabestelle, wie das nordrhein-westfälische Modell funktioniert, worauf Kommunen achten sollten – und warum Digitalisierung und rechtssichere Rahmenverträge kein Widerspruch sein müssen.

Herr Pokropp, was ist das Besondere an Ihrem elektronischen Katalogeinkauf für Kommunen – und wie unterscheidet sich dieser vom klassischen Online-Shopping?

Der elektronische Katalogeinkauf der KoPart ist speziell für die Bedarfe von Kommunalverwaltungen konzipiert. Anders als bei öffentlichen Marktplätzen, die man vor allem aus dem privaten Bereich kennt, handelt es sich um ein webbasiertes Beschaffungssystem mit integrierten Rahmenverträgen, die rechtssicher und vergabekonform abgeschlossen wurden. Kommunen können innerhalb dieses Systems ihre Budgets, Genehmigungsvorbehalte und Prozesse abbilden – das sorgt für Effizienz, Transparenz und Kostenkontrolle.

Welche konkreten Vorteile hat eine Kommune, wenn sie der KoPart beitritt und den Katalogeinkauf nutzt?

Mitglieder profitieren von gebündelten Ausschreibungen, was zu erheblichen Preisersparnissen führen kann – beispielsweise über 66 % im Bereich Bürobedarf. Gleichzeitig sparen Mitarbeitende wertvolle Zeit, da keine eigenen Ausschreibungen erforderlich sind. Das System dokumentiert zudem automatisch alle Bestellungen, was Controlling und die Einhaltung von Statistikpflichten erheblich erleichtert.

 Wie gelingt der Einstieg für interessierte Kommunen, und welche Rolle spielt das Vergaberecht?

Der Beitritt zur KoPart erfolgt nach einem Ratsbeschluss und einer Anzeige bei der Kommunalaufsicht. Anschließend kann die Kommune als Mitglied sofort auf das System des elektronischen Katalogeinkauf zugreifen. Das Vergaberecht ist vollständig berücksichtigt: Die KoPart schreibt sämtliche Rahmenverträge produktneutral und rechtskonform aus. Durch das Genossenschaftsmodell kann jede Mitgliedskommune auf die Verträge zugreifen, ohne eigene Verfahren durchführen zu müssen. (DEKOM/Kommunalagentur NRW, 26.05.2025) Ganzer Artikel hier…

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In Deutschland erzielen nicht etwa die Millionenstädte das höchste Bruttoinlandsprodukt je Einwohner, sondern zum Teil deutlich kleinere Wirtschaftszentren. Ihr Erfolg ist oft an die Performance einzelner Unternehmen gekoppelt – was Risiken birgt. Schönheit liegt bekanntlich im Auge des Betrachters – dementsprechend lässt sich keine objektive Aussage darüber treffen, welche Stadt in Deutschland die ansehnlichste ist. Mit Fakten unterlegen lässt sich dagegen die wirtschaftliche Stärke. Als Maßstab dafür dient das Bruttoinlandsprodukt (BIP) je Einwohner. Der deutsche Spitzenreiter ist Wolfsburg. Die Autostadt erreichte im Jahr 2022 – neuere Zahlen liegen nicht vor – mit einer Wirtschaftsleistung von fast 146.000 Euro pro Kopf den höchsten Wert aller deutschen Städte. Das ist für die Stadt aber nur auf den ersten Blick ein Grund zur Freude. Denn in den vergangenen Jahren hat Wolfsburg als einzige Stadt der Spitzengruppe an Wirtschaftsleistung eingebüßt. Gegenüber 2019 – dem Jahr vor dem coronabedingten Einbruch – ging das BIP je Einwohner hier um nominal rund ein Viertel zurück. Der Abschwung liegt vor allem daran, dass Wolfsburgs wirtschaftliche Situation als Sitz des Stammwerks von Volkswagen untrennbar mit dem Schicksal des Autobauers verbunden ist. Was in guten Zeiten in einer immensen Wirtschaftskraft resultiert, führt nun dazu, dass die Stadt die Umsatzprobleme des Unternehmens deutlich zu spüren bekommt. Entsprechend ist auch der Vorsprung auf das zweitplatzierte Ingolstadt geschrumpft, das zwar seine Wirtschaftskraft in erster Linie der VW-Tochter Audi verdankt, aber nicht ganz so stark an den Konzern gekoppelt ist wie Wolfsburg. Zudem treffen die rückläufigen Geschäfte des Autobauers besonders die Kernmarke und damit die VW-Zentrale in Niedersachsen, die dadurch größere Auslastungsschwierigkeiten hat. Das höchste Bruttoinlandsprodukt pro Kopf aller deutschen Städte hatte im Jahr 2022 Wolfsburg mit fast 146.000 Euro. Auf den Plätzen zwei und drei folgen Ingolstadt und Coburg. Den mit Abstand größten Sprung aller deutschen Städte macht Mainz auf Rang vier; die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt hat ihr BIP je Einwohner im Vergleich zu 2019 fast verdoppelt. Der Grund für den steilen Aufstieg ist das dort ansässige Pharmaunternehmen BioNTech, das während der Coronapandemie mit dem eigenen weltweit genutzten Impfstoff für jede Menge Wertschöpfung sorgte. Dass die Städte in Deutschland oft von den Erfolgen einzelner Unternehmen profitieren, zieht sich wie ein roter Faden durch die Top Ten: Erlangen mit Siemens und dessen Medizintechniktochter Siemens Healthineers, Stuttgart mit Mercedes-Benz und Porsche, Coburg mit der HUK-Versicherungsgruppe. Schweinfurt auf Rang sieben erzielt seine Wirtschaftsleistung hauptsächlich durch den Maschinenbau und die stark vertretene Autozuliefererbranche, Regensburg einen Platz dahinter ist ein wichtiger Sitz der bayerischen Metall- und Elektro-Industrie und Nutznießer vieler Einpendler – also Arbeitnehmer, die nicht in der Stadt wohnen, aber dort arbeiten und die Wirtschaftsleistung nach oben treiben. Die bayerische Landeshauptstadt München, Hauptsitz von BMW und Heimat einer technologiestarken und Start-up-freundlichen Wirtschaft, schrammt mit einem BIP je Einwohner von rund 93.000 Euro auf Platz elf nur knapp an den Top Ten vorbei. Wie gut der Großraum München insgesamt wirtschaftlich aufgestellt ist, verdeutlicht eine andere Zahl:  Wenn er eine Stadt wäre, käme der Landkreis München mit einem BIP pro Kopf von rund 131.000 Euro im Ranking an dritter Stelle. Kein anderer deutscher Landkreis erreicht nur annähernd einen ähnlich hohen Wert. Im Gegensatz zu den Speckgürteln anderer Großstädte, die meist überwiegend aus Wohngebieten bestehen, ist das Münchener Umland sehr wirtschaftsstark. Am unteren Ende des Rankings tummelt sich eine ganze Reihe von Kommunen aus dem Ruhrgebiet, unter den zehn wirtschaftsschwächsten deutschen Städten finden sich mit Bottrop, Herne, Oberhausen und Hamm gleich vier aus der Metropolregion. Das deutschlandweite Schlusslicht liegt allerdings im Norden: Delmenhorst, das in erster Linie ein Wohnvorort von Bremen ist, kommt gerade mal auf ein Bruttoinlandsprodukt je Einwohner von rund 26.000 Euro. Und Berlin? Wer die deutsche Hauptstadt sucht, wird in der Mitte des Rankings fündig. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, in denen die Hauptstadt einen großen positiven Effekt auf das allgemeine Bruttoinlandsprodukt hat, ist Berlin nicht besonders wirtschaftsstark und liegt mit einem BIP von rund 49.200 Euro je Einwohner nur knapp über dem Bundesdurchschnitt. Aber die größte deutsche Metropole holt auf: Während das bundesweite BIP pro Kopf von 2019 bis 2022 nominal um gut 11 Prozent wuchs, legte es in Berlin trotz der Dämpfer im Start-up-Markt während der Coronapandemie um 14 Prozent zu. (IWD, 22.05.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die Finanzlage der Kommunen in Deutschland hat sich in den vergangenen zwei Jahren nochmals stark verschlechtert. Wie erste Ergebnisse des vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) im Auftrag der KfW erstellten „KfW-Kommunalpanel 2025“ zeigen, bewerten 36 Prozent der Kommunen ihre wirtschaftliche Situation im Haushaltsjahr 2024 als „mangelhaft“. Das sind zwei Prozentpunkte mehr als ein Jahr zuvor und sogar acht Prozentpunkte mehr als noch 2022. Weitere 24 Prozent der Kommunen geben an, dass ihre Finanzlage im vergangenen Jahr lediglich „ausreichend“ war, zwei Prozentpunkte mehr als 2022. Nur vier von zehn Kommunen bezeichnen ihre Situation 2024 als „befriedigend“ oder besser, vor zwei Jahren waren es immerhin noch die Hälfte der Kommunen. Dabei zeigt sich, dass der Anteil der Kommunen, der seine Situation als „mangelhaft“ beschreibt, mit steigender Einwohnerzahl zunimmt. Während es bei den kleinen Kommunen (2000 bis 5000 Einwohner) 34 Prozent sind, liegt der Anteil bei den Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern bei 56 Prozent. „Im Jahr 2024 haben die Kommunen in Deutschland ein Rekorddefizit in Höhe von 24,3 Mrd. Euro im Kernhaushalt zu beklagen“, sagt Professor Dr. Carsten Kühl, wissenschaftlicher Leiter des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu). „Klar ist: Neben gezielten Maßnahmen wie einer schnell wirksamen Altschuldenregelung, bedarf es einer strukturellen Umverteilung der Steuereinnahmen zugunsten der Kommunen. Da sind zunächst die Länder gefordert. Und wenn es einzelne Länder finanziell überfordert, müssen die Bund-Länder-Finanzbeziehungen so verändert werden, dass auch finanzschwache Länder ihre Kommunen angemessen finanziell ausstatten können.“ Auch der Blick in die Zukunft stimmt nicht optimistisch. 84 Prozent der Kämmereien rechnen für das laufende Haushaltsjahr 2025 mit einer „eher nachteiligen“ oder „sehr nachteiligen“ Haushaltslage. Das sind in etwa so viele wie im Vorjahr. Der Anteil der Kommunen, der in den kommenden fünf Jahren eine „eher“ oder „sehr nachteilige“ Finanzsituation erwartet, liegt mit 91 Prozent auf dem Niveau des Vorjahres, ist aber deutlich höher als noch vor zwei Jahren.  Innerhalb der pessimistischen Gruppe hat sich zudem eine deutliche Verschiebung ergeben: So stieg der Anteil der Kommunen, der mittelfristig eine „sehr nachteilige“ Entwicklung erwartet, um 14 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr an, während der Anteil der Kommunen mit der Bewertung „eher nachteilig“ um elf Prozentpunkte zurückging.  „Man muss leider davon ausgehen, dass sich die pessimistischen Zukunftserwartungen der Kämmereien in Investitionszurückhaltung übersetzen werden“, bewertet Difu-Projektleiter Dr. Christian Raffer die Situation. Insofern werde das vom Bund beschlossene Sondervermögen Infrastruktur dazu beitragen, die drohende Lücke auszugleichen. „Ob in der aktuellen Situation dadurch allerdings zusätzliche Investitionen ausgelöst werden, ist fraglich.“ (DiFu, 09.05.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die eigene Arbeit vor Ort koordinieren und mit den Menschen über Politik ins Gespräch kommen – eigene Büros haben für die Parteien gleich mehrere Zwecke. Bundesweit gab es im Jahr 2023 mehr als 9.000 Parteibüros und Geschäftsstellen. Am stärksten vertreten waren CDU/CSU und SPD. Die wenigsten Anlaufstellen aller im Bundestag vertretenen Parteien hat die AfD. Instagram, TikTok und Co.: Online spielen die Parteien – vor allem die AfD – ihre Inhalte verstärkt aus und erreichen damit immer mehr Menschen. Daneben gibt es aber auch noch die physischen Parteibüros und Geschäftsstellen, die vor allem eins bieten sollen: den persönlichen Austausch. In Deutschland gab es 2023 insgesamt 9.337 Parteibüros und Geschäftsstellen der im Bundestag vertretenen Parteien, wie eine Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigt. Die Zahl der Präsenzen und ihre Verteilung im Bundesgebiet unterscheiden sich je nach Partei. Auf CDU/CSU und SPD entfallen mehr als zwei Drittel aller Parteibüros im Westen und gut die Hälfte der Büros in den ostdeutschen Bundesländern. Die wenigsten Anlaufstellen hat die AfD mit bundesweit 486. Während nur 3 Prozent aller Parteibüros in Westdeutschland von der AfD sind, stellt sie im Osten gut 17 Prozent. Auf diese Bundesländer legt sie ihren Fokus, dort hat sie fast die Hälfte ihrer Anlaufstellen. Andere im Bundestag vertretene Parteien sind im Osten deutlich schwächer aufgestellt. So hat die Linke, die in Ostdeutschland stark verwurzelt ist, gut ein Drittel ihrer Anlaufstellen dort; bei der FDP beträgt der Anteil 9 Prozent und bei den Grünen 11 Prozent. Unter allen im Bundestag vertretenen Parteien hat die AfD mit bundesweit 486 die wenigsten Parteibüros. Die Standorte der AfD-Anlaufstellen unterscheiden sich zudem zwischen West und Ost: In Westdeutschland liegen die Parteibüros vor allem in Großstädten und in dicht besiedelten Regionen mit einer jungen Bevölkerung. Im Osten finden sich die Anlaufstellen eher im ländlichen Raum. Dort hat die fast AfD genauso viele Parteibüros wie die SPD, obwohl diese bundesweit sechsmal so viele Büros unterhält. (IWD, 08.05.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die Bundesnetzagentur reagiert auf die zunehmende Digitalisierung und die veränderte Bedrohungslage in der Energiewirtschaft.  „Mit der Digitalisierung im Strom- und Gasbereich und den Veränderungen der geopolitischen Bedrohungslagen steigen die Sicherheitsanforderungen. Wir aktualisieren die Anforderungen an die Cybersicherheit und sorgen so für eine gut abgesicherte Energieversorgung“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Die geplante Festlegung ist eine Überarbeitung des IT-Sicherheitskatalogs für Betreiber von Strom- und Gasnetzen sowie des IT-Sicherheitskatalogs für Betreiber von Energieanlagen. Dabei werden die Inhalte konsolidiert und in einer gemeinsamen Festlegung neu veröffentlicht. Ziel ist es, die Kataloge weitgehend zu vereinheitlichen und sie noch enger an den prozessorientierten Ansatz der ISO/IEC 27001 anzulehnen. Betreiber, die den IT-Sicherheitskatalog umsetzen, betreiben ein Informationssicherheits-managementsystem und verbessern durch kontinuierliche Risikoanalyse, Audits und Zertifizierung die Maßnahmen zum Schutz ihrer Systeme. Der neue IT-Sicherheitskatalog schafft einheitliche Begriffsdefinitionen für alle Betreiber und differenziert allgemeine Maßnahmen zu Cybersicherheit und Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit (BCM) von spezifischen, durch Zertifizierung nachzuweisenden Sicherheitsanforderungen für Netze und Anlagen. Durch die neue Prozessorientierung werden effektivere und effizientere Risikoanalysen sowie eine noch stärkere Verzahnung von Informationssicherheit und BCM ermöglicht. (BNetzA, 07.05.2025) Ganzer Artikel hier…

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Der Glasfaserausbau gilt als Schlüsselprojekt für die digitale Zukunft Deutschlands. In vielen Städten und Gemeinden laufen derzeit Ausbauprojekte auf Hochtouren. Die Kommunen unterstützen diese Initiativen aktiv – mit dem Ziel, Bürgerinnen und Bürger an moderne, leistungsfähige Netze anzuschließen. Doch trotz aller Chancen zeigt sich: Ohne klare Rahmenbedingungen und faire Vertragsgestaltungen drohen Kostenfallen für Verbraucher und damit Akzeptanzprobleme vor Ort. Aktuelle Erfahrungen aus Ausbaugebieten belegen: Zwischen Vertragsabschluss und tatsächlicher Aktivierung eines Glasfaseranschlusses können Monate vergehen. In dieser Zeit sind viele Haushalte gezwungen, weiterhin ihren bestehenden DSL- oder Kabelvertrag zu nutzen. Problematisch wird es, wenn Anbieter sogenannte „Übergangsverträge“ anbieten, die zusätzliche Kosten verursachen oder Doppelzahlungen nach sich ziehen. Besonders ärgerlich: Häufig wird Bürgern beim Vertragsabschluss suggeriert, die neue Leitung stünde kurzfristig bereit – Verzögerungen werden erst später ersichtlich.

Die Verbraucherzentrale Hamburg mahnt deshalb zu Wachsamkeit. Sie fordern transparente Informationen über Bauzeiten, Vertragsbedingungen und Kündigungsmodalitäten. Bürgerinnen und Bürger sollten darauf bestehen, dass neue Verträge erst dann Zahlungsverpflichtungen auslösen, wenn der Anschluss tatsächlich nutzbar ist. Auch sollten Kommunen und Aufsichtsbehörden stärker darauf achten, dass Anbieter seriös und nachvollziehbar über den Ablauf informieren. Es geht um mehr als individuelle Vertragsfragen: Wer Bürgerinnen und Bürger im Ausbauprozess verliert oder verunsichert, riskiert langfristige Schäden für die Akzeptanz digitaler Infrastrukturprojekte insgesamt. Gerade in strukturschwächeren Regionen, wo der Glasfaserausbau als Standortvorteil dringend gebraucht wird, könnten Enttäuschungen fatale Folgen haben. Kommunen stehen hier in besonderer Verantwortung:

  • Sie sollten in Informationsveranstaltungen, auf ihren Websites und in direkten Bürgergesprächen auf mögliche Risiken hinweisen.
  • Sie können Mindeststandards bei der Bürgerkommunikation als Bedingung in Kooperationsvereinbarungen mit Anbietern verankern.
  • Zudem sollte die Politik auf Landes- und Bundesebene Regelungen schaffen, die transparente Übergangsregelungen zur Pflicht machen – etwa durch eine verbindliche „Fair-Use-Phase“ zwischen Alt- und Neuvertrag.

Nicht zuletzt sind auch die Unternehmen selbst gefordert, Vertrauen aufzubauen. Der Glasfaserausbau kann nur erfolgreich sein, wenn Transparenz und Fairness gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern oberste Priorität haben. Wer heute mit unklaren Übergangsverträgen kurzfristige Gewinne erzielen will, gefährdet morgen den langfristigen Erfolg ganzer Projekte.

Fazit: Der Glasfaserausbau ist ein Kraftakt – technologisch, finanziell und gesellschaftlich. Er braucht nicht nur Baukräne und Bagger, sondern auch politische Weitsicht, klare Regeln und den Willen, die Menschen mitzunehmen. Nur dann wird aus der Infrastruktur der Zukunft auch ein Erfolgsprojekt für alle. (VZHH, 07.05.2025)    Ganzer Artikel hier…

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Der Zentrale Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, fordert mutige Schritte zur urbanen Erneuerung und legt Positionspapier vor. Die Innenstädte in Deutschland stehen unter Druck: Leerstände, Kaufkraftverlust, ein Übermaß an Flächen für Einzelhandel und fehlende Nutzungsvielfalt prägen vielerorts das Stadtbild. Der Verband der Immobilienwirtschaft warnt vor einem weiteren Verfall und fordert ein entschlossenes Umdenken in der Stadtentwicklung. „Unsere Innenstädte brauchen keine kosmetischen Reparaturen mehr – sie brauchen strukturellen Wandel. Ohne klare politische Leitplanken und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen riskieren wir, dass sich die Krise dauerhaft verfestigt“, sagt Gunther Adler, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des ZIA. Im Rahmen der polis Convention präsentierte der Verband auch sein neues Positionspapier Innenentwicklung, das konkrete Handlungsempfehlungen für Kommunen, Investoren und die Politik enthält. Es plädiert für schnellere Planungsprozesse, die gezielte Förderung von Transformationsprojekten und die Nutzung bestehender Immobilienpotenziale. „Innenentwicklung ist Klimaschutz, Standortpolitik und Daseinsvorsorge zugleich. Wir dürfen den Fehler nicht wiederholen, nur auf Neubau am Stadtrand zu setzen. Die Zukunft liegt auch im Bestand – mitten in unseren Städten“, betont Adler bei der Vorstellung des Papiers. Der ZIA versteht sein Positionspapier als Impulsgeber für den dringend benötigten Paradigmenwechsel in der Stadtplanung. Es enthält unter anderem Best-Practice-Beispiele, Fördervorschläge und ein Modell für ein „Innenstadt-Monitoring“, das datenbasiert den Zustand und die Entwicklung urbaner Räume bewertet. Der Verband fordert, die Innenstadt neu zu denken: weniger Fokus auf monofunktionalen Einzelhandel, mehr Raum für Wohnen, Bildung, Kultur und urbane Produktion. Die Zeit der Fußgängerzonen als reine Shoppingmeilen sei vorbei. Stattdessen müsse ein Nutzungsmix etabliert werden, der auch abends und am Wochenende für Belebung sorgt, so Adler. „Es geht um mehr als Gebäude. Es geht um Lebensqualität, Teilhabe und Identität. Eine Innenstadt ohne Menschen ist keine Stadtmitte – sie ist nur eine teure Brache“, betont der Stellvertretende Hauptgeschäftsführer. Adler unterstreicht die Notwendigkeit, Innenstädte als gemeinsames Projekt von Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft zu verstehen. „Wenn wir unsere Innenstädte nicht gemeinsam retten, verlieren wir mehr als nur Immobilienwerte – wir verlieren Orte der Begegnung, des sozialen Austauschs und der urbanen Kultur“, so Adler. (ZIA, 07.05.2025) Ganzer Artikel hier…

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Immer mehr Bürgerinnen und Bürger schließen sich zusammen, um vor Ort ihre eigene Energie zu erzeugen. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD bestärkt dieses Engagement: Die Parteien wollen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Energiewende aktiv mitgestalten – etwa durch Bürgerenergie, Mieterstrom oder Energy Sharing. Mit welchen Hemmnissen die Bürgerenergie noch konfrontiert ist und wie diese abgebaut werden können, zeigen Forschende des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und der Leuphana Universität Lüneburg: Im Impulspapier „Bürgerenergie fördern: Gemeinschaftlich die Energiewende beschleunigen“ der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Nachwuchsgruppe Steuer Board Energie empfiehlt das Forschungsteam der Politik, Bürgerenergie gemäß EU-Zielsetzung zu verankern und Ziele zu setzen. Auch sollten die Rahmenbedingungen auf Landes- und Bundesebene Bürgerenergie fördern, etwa indem Energy Sharing eingeführt oder Lieferantenpflichten vereinfacht werden. Energieerzeuger, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Netzbetreiber müssten digital vernetzt werden, um die Kommunikation zu ermöglichen. In Erneuerbare-Energie-Anlagen wie Solarparks, Windkraftanlagen und Biomassekraftwerken, aber auch Wärmenetzen engagieren sich viele Bürgerinnen und Bürger und betreiben diese eigenverantwortlich. Die Mitglieder einer Bürgerenergiegemeinschaft beteiligen sich aktiv an der Planung, Finanzierung und dem Betrieb der Anlagen. Etwa jedes fünfzehnte installierte Windrad in Deutschland wird auf diese Weise von Bürger*innen betrieben. Im Jahr 2024 gab es etwa 2.500 bis 3.000 Energiegemeinschaften in Deutschland, schätzt die Forschungsgruppe. „Bürgerenergiegemeinschaften sind Pioniere beim Ausbau der erneuerbaren Energie“, erklärt Astrid Aretz, Energieexpertin am IÖW. „Bürgerenergie ermöglicht Menschen, an der Energiewende mitzuwirken und bindet sie in nachhaltige Wirtschaftsprozesse ein. Das schafft Akzeptanz und Wertschöpfung vor Ort und sorgt – etwa durch die Finanzierung – dafür, dass die Energiewende vorankommt. Ein Ausbau der Erneuerbaren verringert Abhängigkeiten von fossilen Brennstoffen und ermöglicht demokratische Teilhabe, soziale Inklusion sowie eine gerechtere Verteilung von Ressourcen. So werden die Gemeinschaften zu Transformationsakteuren und stärken die sozioökonomische Resilienz. Die Politik sollte dies als Chance erkennen und mehr fördern“, betont sie. Die EU sieht Bürgerenergie als einen zentralen Bestandteil, um die Energiewende zu beschleunigen und klimaneutral zu werden. Alle Mitgliedstaaten sind verpflichtet, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen. Im Impulspapier machen das IÖW und die Leuphana Universität Vorschläge, wie Energiegemeinschaften gefördert werden sollten. „Die EU-Solarenergie-Strategie sieht vor, dass in jeder Kommune mit mehr als 10.000 Einwohner*innen eine Energiegemeinschaft etabliert werden soll. Um solche Zielsetzungen zu erfüllen, sollte die neue Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – Energiegemeinschaften fördern, politische Ziele verankern und ihren Fortschritt messbar machen“, so Lars Holstenkamp von der Leuphana Universität. „Was wir außerdem empfehlen: Bürgerenergie sollte auf Landes- und Bundesebene bessere Rahmenbedingungen bekommen. Anders als große Investoren im Bereich erneuerbarer Energien steht die Bürgerenergie vor spezifischen strukturellen und finanziellen Herausforderungen, so verfügen sie beispielsweise nur über begrenztes Eigenkapital und werden als risikoreicher bewertet. Auch die digitale Vernetzung sollte vorangetrieben und eine standardisierte Marktkommunikation etabliert werden“, macht der Volkswirt deutlich. Wie kann eine Kommune künftig aussehen, in der Energiegemeinschaften gefördert werden? Das zeigen die Forschenden in einem Zukunftsbild, das etwa erklärt, wie Bürgerbanken oder ein Kompetenzzentrum Bürgerenergie die gemeinschaftliche Energieerzeugung empowern. (IÖW, 06.05.2025) Ganzer Artikel hier…

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Das vom Fraunhofer IAO koordinierte Forschungsprojekt BANULA erreicht einen Meilenstein: Erstmals ist es möglich, den eigenen Stromvertrag bundesweit an öffentliche Ladesäulen mitzubringen – einschließlich Haushalts- und selbst erzeugtem PV-Strom. Nach erfolgreicher Pilotierung in der Regelzone von TransnetBW wurde das innovative Durchleitungsmodell nun in der Amprion-Regelzone umgesetzt und somit die bundesweite Anwendbarkeit demonstriert. Ziel von BANULA (Barrierefreie und nutzerfreundliche Lademöglichkeiten schaffen) ist es, das Laden von Elektrofahrzeugen deutschlandweit komfortabler und nutzerzentrierter zu gestalten. Durch das neuartige Abrechnungsmodell können E-Autofahrerinnen und -fahrer ihr Fahrzeug an ausgewählten Standorten zu den Konditionen ihres bestehenden Stromvertrags laden – ein entscheidender Unterschied zum klassischen Roaming, dass lediglich Zugang zum Ladepunkt, jedoch keine Vertragsmitnahme bietet. Dr. Daniel Stetter, der mit seinem Team am Fraunhofer IAO das BANULA-Konsortium leitet, betont die Bedeutung des großflächigen Rollouts: „Dieser Meilenstein unterstreicht unsere führende Rolle bei der Umsetzung des Durchleitungsmodells. Als E-Mobilist nützt es schließlich nichts, wenn ich die Vorteile des Konzepts nur regional begrenzt oder gar nur an einem Standort nutzen kann. Erst, wenn das Konzept bundesweit nutzbar ist, können E-Mobilisten von zu erwartenden niedrigeren Ladekosten profitieren“. Der neue öffentliche Standort in der Amprion-Regelzone befindet sich auf dem Firmengelände der OLI Systems GmbH in Harthausen. Die Ladesäule vom Typ connect.public wurde vom assoziierten Projektpartner Amperfied GmbH, Tochtergesellschaft der Heidelberger Druckmaschinen AG errichtet. »Mit dem Durchleitungsmodell holen wir die Stromwahlfreiheit ins Zeitalter der Elektromobilität: Nutzerinnen und Nutzer können ihren Fahrstromtarif selbst bestimmen – unabhängig vom Standort und mit voller Transparenz über Preis und Herkunft. Das stärkt nicht nur die Kundenbindung, sondern wirkt auch einer regionalen Monopolisierung entgegen«, so Dr. Ole Langniß, Geschäftsführer der OLI Systems GmbH. Eine Regelzone bezeichnet ein geografisch abgegrenztes Netzgebiet, für das ein Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zuständig ist. Aufgabe des ÜNB ist es, Hoch- und Höchstspannungsnetze in seiner Regelzone zu betreiben sowie die Netzsicherheit und Stabilität zu gewährleisten. Deutschland ist in vier Regelzonen unterteilt die von den ÜNBs TenneT TSO GmbH, 50 Hertz Transmission GmbH, Amprion GmbH und Transnet BW GmbH verwaltet werden. Ein zentrales Element des Projekts ist das von der Bundesnetzagentur definierte Konzept der Virtuellen Bilanzierungsgebiete. Die OLI Systems GmbH betreibt im Auftrag des Projekts solche Bilanzierungsgebiete in drei der vier deutschen Regelzonen. Ladeinfrastrukturanbieter können damit unkompliziert Teil des BANULA-Ökosystems werden und das Durchleitungsmodell als zusätzliche Abrechnungsoption integrieren. Durch die Projektarbeit des BANULA-Teams können sie dabei auf definierte Onboarding-Prozesse und den etablierten Betrieb eines bestehenden Virtuellen Bilanzierungsgebiets zurückgreifen. (Fraunhofer IOA, 05.05.2025) Ganzer Artikel hier…

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Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) mahnte bereits seit Langem eine bessere Absicherung kritischer Infrastrukturen im Bereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) an. Der flächendeckende Ausfall des Digitalfunknetzes habe nun auf dramatische Weise gezeigt, wie verwundbar zentrale Kommunikationswege im Einsatzfall sind. Plötzlich konnten Sicherheitsbehörden, Leitstellen und Einsatzkräfte nicht mehr zuverlässig miteinander kommunizieren – mit potenziell gravierenden Folgen für Bevölkerungsschutz und Einsatzkoordination. „Ein solch zentraler Ausfall führt uns eindrücklich vor Augen, wie wichtig ein gut abgesichertes und resilientes Netz für die Arbeit unserer Einsatzkräfte ist“, betonte DFV-Präsident Karl-Heinz Banse. „Wir brauchen robuste technische Systeme, die sowohl gegen technische Störungen als auch gegen digitale Angriffe geschützt sind“, erklärte Dr. Alexander Beck, Experte für Cybersicherheit im DFV. Der Deutsche Feuerwehrverband wird sich auch weiterhin intensiv in diese Themen einbringen. Besonders im Bereich der Cybersicherheit positioniert sich der DFV als verlässlicher Partner – für Beratung, fundierte Analyse und als Sprachrohr der Feuerwehren gegenüber Politik und Fachgremien. Ziel ist es, die Einsatzfähigkeit und Sicherheit der Feuerwehren auch in digitalen Zeiten nachhaltig zu gewährleisten. (DFV, 09.05.2025) Ganzer Artikel hier…

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Für die Mehrheit der Menschen in Deutschland hat der Schutz von Umwelt und Klima weiterhin einen hohen Stellenwert. Allerdings nimmt die Bedeutung dieses Themas in der Wahrnehmung der Bevölkerung weiter ab. Als dringlicher empfinden viele Bürgerinnen und Bürger die Situation im Gesundheits- oder Bildungssektor, die wirtschaftliche Entwicklung sowie die öffentliche Sicherheit und Kriege. Für sich genommen bleiben konkrete Umweltschutz-Herausforderungen jedoch auf hohem Niveau wichtig und gewinnen teils sogar leicht an Bedeutung. Zu diesen Ergebnissen kommt die aktuelle Studie des Umweltbundesamtes (UBA) zum Umweltbewusstsein in Deutschland. Die Mehrzahl der Befragten äußert sich zudem skeptischer als bisher, ob der Klimawandel und seine Folgen noch eingedämmt werden können. Gleichzeitig halten sie es für unumgänglich, sich an den Klimawandel anzupassen – insbesondere aus gesundheitlichen Gründen. Mehr als die Hälfte der Befragten, 54 Prozent, hält den Umwelt- und ⁠Klimaschutz⁠ für sehr wichtig. Dieser Wert ist in den vergangenen Jahren jedoch kontinuierlich zurückgegangen: 2022 bewerteten noch 57 Prozent, 2020 sogar 65 Prozent, den Schutz von Umwelt und ⁠Klima⁠ als sehr wichtig. Auch das Ziel, die globale Erwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius zu begrenzen, verliert an Rückhalt: Nur noch 57 Prozent halten dieses Ziel für sehr wichtig – fünf Prozent weniger als 2022. Befragt nach konkreten aktuellen Umweltschutz-Herausforderungen zeigt sich jedoch, dass deren Wichtigkeit auf hohem Niveau stabil bleibt oder sogar zunimmt. So werden der Kampf gegen die Plastikvermüllung und das Artenaussterben, die sichere Entsorgung von Atommüll und der Schutz von Wäldern, Mooren und anderen Ökosystemen für etwas wichtiger gehalten als zwei Jahre zuvor. UBA⁠-Präsident Dirk Messner sagt: „Die Wissenschaft ist sich einig: Wir können den sich weiter beschleunigenden ⁠Klimawandel⁠ mit weitreichenden Folgen für Mensch, Umwelt und Wirtschaft nur verhindern, wenn wir jetzt den Schutz des Klimas rasch und konsequent umsetzen. Andernfalls bürden wir den folgenden Generationen enorme Kosten und Risiken auf. Wir brauchen den Klimaschutz auch als Strategie der Wohlstandsicherung und der Stärkung unserer Lebensqualität. Klima- und Umweltschutz gehören dringend ganz oben auf die politische und öffentliche Agenda.“ Mit Blick auf die Folgen des Klimawandels schwindet zunehmend der Optimismus der Deutschen: Nur ein knappes Drittel der Befragten ist davon überzeugt, dass Deutschland die Folgen des Klimawandels angemessen bewältigen kann. Dies ist der niedrigste Wert in dieser Zeitreihe seit dem Jahr 2002. Die Umfrage zeigt zudem, dass viele Menschen bereits jetzt unter den Folgen des Klimawandels leiden: Zwei Drittel fühlen sich durch Hitzeperioden gesundheitlich belastet. Ein Viertel der Befragten gibt an, dass es in ihrem Wohnumfeld keinen ausreichenden Hitzeschutz gibt. Ein ähnlich großer Anteil sorgt sich, dass sich dieser Zustand künftig verschlechtern wird. Einen klaren Bedarf, den Schutz vor großer Hitze zu verbessern, sehen 85 Prozent. Ein positives Ergebnis der Studie ist, dass die Mehrheit der Menschen in Deutschland mit dem Zustand der Umwelt an ihrem Wohnort zufrieden ist. Mehr als 80 Prozent der Befragten empfinden den Zugang zu Grünflächen, die Trinkwasserqualität und die Sauberkeit in ihrem Wohnumfeld als zufriedenstellend. Nur sieben Prozent sind demgegenüber der Ansicht, dass die globale Umwelt sich in einem guten Zustand befindet. Für eine weitere Verbesserung der Lebensqualität wäre aus Sicht der Befragten unter anderem die Verringerung der Luftverschmutzung sowie eine verbesserte Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr wichtig. Nicht zuletzt spielt für viele die Frage der Bezahlbarkeit eine große Rolle: So finden 87 Prozent der Befragten, dass der Zugang zu klimafreundlichem und zugleich bezahlbarem Wohnraum verbessert werden sollte. Die Studienergebnisse zeigen darüber hinaus, dass sich wissenschaftliche Erkenntnisse nur teilweise im Bewusstsein der Menschen niederschlagen. So wird in der Umweltforschung auf den prekären Zustand der ⁠Biodiversität⁠, im Zusammenspiel mit dem Klimawandel, und deren gravierende Auswirkungen auf Landwirtschaft und Ernährung hingewiesen. Diese komplexen Umweltrisiken werden von den Befragten eher unterschätzt. (UBA, 12.05.2025) Ganzer Artikel hier…

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Im März 2025 verbuchten die Beherbergungsbetriebe in Deutschland 32,7 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, waren das 7,7 % weniger als im März 2024. Ein Grund für diesen Rückgang dürften die späteren Osterfeiertage und Osterferien in diesem Jahr sein, die 2024 überwiegend im März und 2025 fast komplett im April lagen. Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland sank im März 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat um 8,4 % auf 27,4 Millionen. Auch die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Ausland sank im Vergleich zum Vorjahresmonat um 4,0 % auf 5,3 Millionen. Schaut man sich die Übernachtungen in den verschiedenen Betriebsarten an, so gab es lediglich bei den sonstigen tourismusrelevanten Unterkünften, also Vorsorge- und Rehaeinrichtungen und Schulungsheimen, eine leichte Zunahme von 2,4 % zum Vorjahresmonat. Diese Betriebsart ist weniger abhängig von Ferien oder Feiertagen. Bei allen anderen Betriebsarten gab es teils deutliche Rückgänge. Am stärksten war der Rückgang bei den Campingplätzen mit -41,8 % auf 0,9 Millionen Übernachtungen und den Ferienwohnungen und -häusern mit -18,1 % auf 5,4 Millionen Übernachtungen. Diese beiden Betriebsarten sind vor allem für Familienurlaube beliebt, weshalb die späten Osterferien stärker ins Gewicht fallen. Bei den Hotels, Gasthöfen und Pensionen nahmen die Übernachtungen um 4,7 % auf 21,5 Millionen Übernachtungen ab. Im 1. Quartal 2025 konnten die Beherbergungsbetriebe insgesamt 84,8 Millionen Übernachtungen verbuchen. Damit lag die Übernachtungszahl 4,4 % niedriger als im Vorjahreszeitraum, als mit 88,7 Millionen Übernachtungen ein neuer Rekordwert aufgestellt wurde. Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland sank gegenüber dem 1. Quartal 2024 um 4,8 % auf 70,2 Millionen. Bei den Gästen aus dem Ausland sank die Übernachtungszahl um 2,6 % auf 14,6 Millionen. Auch bei diesen Rückgängen ist die spätere Lage von Ostern zu berücksichtigen. (DESTATIS, 12.05.2025) Ganzer Artikel hier…

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Mit dem neuen Sondervermögen für Infrastruktur will die Bundesregierung einen Impuls setzen, um den Investitionsstau bei der öffentlichen Hand aufzulösen. Die Modernisierung von Verkehrswegen, Energie- und Wassernetzen sowie der digitale Ausbau stehen ganz oben auf der Agenda. Der Bedarf ist enorm – und die Erwartungen entsprechend hoch.

Kaum jemand kennt die Entwicklungen im Bereich kommunaler Infrastrukturinvestitionen so gut wie Carsten Schweneker, CEO der EBERO AG. Die EBERO AG ist die Muttergesellschaft der europaweit tätigen EBERO-Gruppe, zu der mit EBERO FAB einer der führenden Infrastrukturausstatter für die öffentliche Hand in Deutschland gehört.

Schweneker ist eng mit dem operativen Geschäft verbunden: Seit Jahrzehnten liefert seine Unternehmensgruppe die technische Ausstattung für leitungsgebundene Systeme – darunter Strom, Wasser, Abwasser und digitale Infrastruktur. Wenn Kommunen, Stadtwerke oder Netzbetreiber großflächig investieren, wirkt sich das häufig auch direkt bei EBERO FAB aus.

Im Gespräch mit dem Deutschen Kommunalinformationsdienst (DEKOM) erklärt Schweneker, wo bereits erste Signale sichtbar sind, welche strukturellen Hürden bestehen – und welche Prioritäten Kommunen jetzt setzen sollten.

DEKOM: Herr Schweneker, mit dem Sondervermögen für Infrastruktur soll die Modernisierung unseres Landes vorangebracht werden. Der Städte- und Gemeindebund erwartet einen regelrechten Investitionsboom und wittert schon Aufbruchstimmung in den Kommunen. Schlägt sich das so bereits auch im Tagesgeschäft von EBERO FAB nieder…?

Schweneker: Also vorweg: Das Sondervermögen begrüße ich ausdrücklich. Aber letztlich wird damit nur nachgeholt, was eigentlich seit Jahrzehnten versäumt wurde. Was die Aufbruchstimmung betrifft: In unserem Tagesgeschäft ist das im Moment noch nicht wirklich spürbar. Die Gelder müssen ja erstmal verteilt werden – und da sind viele Stellen, die sagen: Wir brauchen den Großteil. Angefangen bei der Deutschen Bahn, dann kommen Straßen, Brücken – und irgendwann vielleicht auch mal die leitungsgebundene Infrastruktur. Ich denke, das wird noch Wochen oder Monate dauern, bis es überhaupt einen Verteilungsschlüssel gibt. Und dann muss das, was zur Verfügung steht, ja auch erstmal geplant werden. Dann folgen Ausschreibungen – und wenn schließlich etwas umgesetzt wird, dann merken wir das im Tagesgeschäft. Ich rechne da eher mit einem Zeithorizont im nächsten oder sogar erst im übernächsten Jahr.

Was man aber sagen kann: Es ist durchaus spürbar, dass zum Beispiel beim Trinkwasser mehr investiert wird – weil das Thema stärker im Bewusstsein angekommen ist. Da gibt es erste Projekte, obwohl das Sondervermögen noch gar nicht konkret wirkt.

DEKOM: Sie beklagen seit längerem einen eklatanten Investitionsstau bei der öffentlichen Hand – von maroden Trinkwasserleitungen über veraltete und entsprechend energiehungrige Straßenbeleuchtungen bis hin zum nach wie vor eher schleppenden Breitbandausbau. Wo fängt man an? Wie sollten Bürgermeister und Kommunalverantwortliche aus Ihrer Sicht priorisieren?

Schweneker: Wenn ich mir Gedanken über Priorisierung mache, dann würde ich als erstes immer sagen: Wir müssen das Lebensmittel Nummer eins – das Trinkwasser – schützen. Hier muss investiert werden. Die durchgehende Überwachung der unterirdischen Infrastruktur kann mittels moderner Monitoringsysteme ohne weiteres gewährleistet werden. Leider ist das so heute noch nicht der Fall. Sobald das Wasser aus dem Wasserwerk ins Leitungssystem eingespeist wird, wird es kontrolliert. Aber danach passiert nichts mehr – bis es beim Verbraucher ankommt. Dazwischen ist keine weitere Kontrollinstanz. Das kann nicht sein – hier besteht dringender Handlungsbedarf.

Hinzu kommt: Wir werden eine Wasserknappheit erleben – das ist ja gerade wieder Thema in den Medien. Der Klimawandel hat direkten Einfluss auf das Trinkwasser. Im Bodensee z. B. sinkt der Pegel stetig. Gleichzeitig wird das Wasser wärmer. Dadurch können sich Bakterien stärker vermehren.  Wir müssen also auch intensiv darüber nachdenken, wie das vorhandene Wasser sinnvoll verteilt wird. Neben der Qualität geht es also auch um die Verfügbarkeit. 

Das ist für mich der wichtigste Punkt, auf den ein Bürgermeister achten sollte. Und an zweiter Stelle steht dann der Breitbandausbau – um so viel wie möglich zu digitalisieren. Das benötigen wir ja auch, um das Trinkwassernetz zu überwachen. Und wenn wir über die Energiewende sprechen, dann müssen die erzeugten Energiemengen – aus Sonne, Wind oder anderen Quellen – auch dahin gebracht werden, wo sie gebraucht werden. Das geht nur mit digitaler Steuerung. Dazu brauchen wir Umweltdaten, um auch vorausschauend handeln zu können.

Deshalb mein Vorschlag: Erst Trinkwasser sichern und monitoren. Dann digitalisieren – angefangen bei der Wasserversorgung bis hin zu den Energiesystemen. Das wäre für mich die logische Priorisierung.

DEKOM: Wenn alle Kommunen großen Nachholbedarf haben und jetzt mit ihren Infrastrukturprojekten loslegen wollen, gibt es angesichts des Fachkräftemangels überhaupt ausreichend Kapazitäten? Drohen gar mögliche Materialengpässe? Aus dem Stadtwerke- und EVU-Umfeld war zuletzt zu hören, dass im Jahr 2026 etwa Trafostationen knapp werden könnten – sehen Sie an dieser Stelle oder bei anderen Gewerken auch Verfügbarkeitsprobleme?

Schweneker: Also den Fachkräftemangel sehen wir auf jeden Fall – da müssen wir uns anstrengen, dass wir die besten Leute für diese Aufgaben bekommen. Vielleicht ergibt sich aber auch eine Chance: In einigen anderen Wirtschaftsbereichen sehen wir ja gerade einen konjunkturellen Abschwung. Da könnte man vielleicht Personal für unsere Themen gewinnen.

Was die Materialien betrifft: Allgemeine Engpässe sehe ich derzeit nicht. Aber bei allem, was zur „All Electric“-Welt gehört, wird es eng: Dazu zählen definitiv Trafostationen, Kabel und Verbindungssysteme. Da wird es aus meiner Sicht schon im nächsten Jahr spürbare Engpässe geben.

Was man dazu sagen muss: Aktuell kaufen vor allem deutsche Elektrizitätsunternehmen bei deutschen Herstellern. Da müssten wir dringend europäisch und langfristig sogar weltweit denken. Das betrifft auch die Zulassungen – Produkte, die in anderen Ländern funktionieren, sollten auch in Deutschland einsetzbar sein. Sonst bekommen wir hier massive Engpässe – und das wird zur echten Bremse und zu einem immensen Kostenfaktor.

DEKOM: Langwierige Genehmigungsverfahren, detaillierte Berichtspflichten für Unternehmen und Zuständigkeiten verschiedenster Behörden ziehen Infrastrukturprojekte und öffentliche Bauvorhaben immer häufiger in die Länge und verteuern sie immens. Wie ließe sich aus Ihrer Sicht verhindern, dass die Infrastrukturmilliarden in den Sedimentschichten der Bürokratie versickern?

Schweneker: Das ist tatsächlich ein riesiges Problem. Wir brauchen vereinfachte Genehmigungsverfahren – und vor allem weniger Einspruchsmöglichkeiten. Wenn etwas für die Allgemeinheit sinnvoll oder notwendig ist, dann müssen Individualinteressen eben auch mal zurückstehen.

Was viele nicht wissen: Dort, wo neue Wasserleitungen oder Kabeltrassen verlegt werden, liegen ja oft schon bestehende Leitungen. Es liegt ja kein weiteres schützenswertes Interesse vor, nur weil statt einem Kabel jetzt zwei da liegen. In solchen Fällen muss es einfach schneller gehen. Das zeigt ja auch das Beispiel der LNG-Terminals – die wurden quasi über Nacht genehmigt und gebaut. Wir können das also – wir müssen nur die bürokratischen Hürden abbauen.

DEKOM: Unternehmen monierten zuletzt häufig fehlende Planungssicherheit – z. B. beim Hochlauf der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität oder in Bezug auf die Wärmewende/Wärmeplanung. Können Sie bei EBERO FAB zuletzt auch eine Verunsicherung oder Zurückhaltung Ihrer Kunden in diesen Bereichen feststellen – und welche Forderungen oder vorsichtig formuliert: Wünsche haben Sie in diesem Zusammenhang an die Politik?

Schweneker: Ja, absolut. Ich kann Ihnen dazu ein konkretes Beispiel geben: Wir hatten vor einigen Jahren gute Erfahrungen beim Nahwärmeausbau – etwa in Schleswig-Holstein, wo große Biogasanlagen entstanden sind. Als es dann hieß, der Wärmeausbau solle gefördert werden, haben wir investiert: Lager eingerichtet, Fahrzeuge angeschafft, um solche Systeme ausliefern zu können. Zwei Jahre lang lief das auch gut. 

Dann kam aber der Stopp und die kommunale Wärmeplanung wurde vorgeschrieben, die Kommunen bekamen je nach Größe zwei bzw. vier Jahre Zeit, zunächst einmal Konzepte zu entwickeln. Seitdem haben wir in diesem Segment keinen Meter Rohr und keine einzige Anlage mehr verkauft. Der Markt ist komplett zum Stillstand gekommen. Ich bin sicher: Der kommt wieder – aber mit zwei bzw. vier Jahren Verzögerung.

Was ich mir von der Politik wünsche? Entscheidungen, die zu Ende gedacht und abgestimmt sind. Und die dann auch mal durchgehalten werden – mindestens über die vier Jahre einer Legislaturperiode. Noch besser wären acht. Aber dieses ständige Infragestellen, das Umwerfen von Entscheidungen – das hilft niemandem. Unsere Kunden sind verunsichert, und dann wird einfach nicht mehr investiert. So kann die Energiewende nicht gelingen.

Vielen Dank! (DEKOM, 28.04.2025) Mehr Infos hier…

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Kostenexplosion bei Kläranlagen wirft Fragen zur EU-Abwasserrichtlinie auf – Kommunale Realität vs. Herstellerverantwortung.

Die geplante Einführung einer vierten Reinigungsstufe für kommunale Kläranlagen im Rahmen der überarbeiteten EU-Kommunalabwasserrichtlinie ist ein zentrales Vorhaben im Kampf gegen Mikroschadstoffe im Abwasser. Die nationale Umsetzung soll pragmatisch erfolgen und nationale Verschärfungen dabei vermieden werden. Es braucht Planungs-, Rechts- und Finanzierungssicherheit für alle Beteiligten. Letztere wird hierzulande jedoch zunehmend zum Streitfall.

Laut der neuen Richtlinie sollen mindestens 80 Prozent der Kosten für Bau und Betrieb dieser zusätzlichen Reinigungsstufe von den Herstellern von Humanarzneimitteln und Kosmetika getragen werden – im Sinne einer „erweiterten Herstellerverantwortung“. Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen diesen Ansatz ausdrücklich: Für den Deutschen Städtetag und den Verband kommunaler Unternehmen (VKU) ist dies eine „gerechte Lastenteilung“, die auf dem Verursacherprinzip fußt.

Kosten zu niedrig angesetzt?

Doch die Kritik an dem Verfahren und an den von den Kommunalverbänden kolportierten Zahlen wächst. Der Verband Pharma Deutschland, der rund 400 Pharmaunternehmen vertritt, hat eine umfassende Analyse aktueller Klärwerksprojekte vorgelegt. Der Befund: Die realen Baukosten sind häufig mehr als doppelt so hoch wie vom VKU prognostiziert.

Etwa in der Stadt Bad Driburg: Dort wurde die vierte Reinigungsstufe bereits umgesetzt – mit Investitionen von rund 10 Millionen Euro. Das entspricht Baukosten von 2,34 Euro pro Kubikmeter Abwasser – während der VKU für diese Anlage lediglich 1,20 Euro angesetzt hatte. Ein deutlicher Hinweis darauf, dass die kommunale Realität von den Modellrechnungen der Kommunalverbände ebenso häufig, wie erheblich abweicht.

Insgesamt ermittelte Pharma Deutschland auf Basis von 25 bereits umgesetzten oder geplanten kommunalen Kläranlagenprojekten bundesweit einen durchschnittlichen Baukostenwert von 2,02 bis 3,91 Euro pro Kubikmeter – und damit teilweise um ein Vielfaches mehr als in der VKU-Kalkulation​.

Einseitige Belastung – fragwürdiger Lenkungseffekt

Pharma Deutschland kritisiert nicht nur die aus ihrer Sicht kaum belastbaren Kostenannahmen. Auch die einseitige finanzielle Belastung ihrer Branche sei problematisch. Die Richtlinie verpflichte ausschließlich die Hersteller von Humanarzneimitteln und Kosmetika zur Finanzierung – obwohl Rückstände im Abwasser vielfältige Ursachen haben, etwa durch Haushalts- und Industriechemikalien oder landwirtschaftliche Einträge. Zudem sei der gewünschte Lenkungseffekt – mehr Umweltbewusstsein bei der Produktentwicklung – bei Humanarzneimitteln nicht erreichbar: Wirkstoffe seien medizinisch notwendig und basieren auf der Identifizierung biologisch aktiver Substanzen, die beispielsweise Krebszellen abtöten sollen. Die Lenkungsfunktion des Verursacherprinzips kann nicht eintreten, ohne Wirkungsweise von Arzneimitteln zu beeinträchtigten. Zudem dauern die Erforschung und Entwicklung neuer Medikamente durchschnittlich etwa 13 Jahre 

Versorgungsrisiken nicht ausgeschlossen

Der Verband warnt vor einem Dominoeffekt:  Es besteht die Gefahr, das generische Arzneimittel -80% der verschreibungspflichtigen Arzneimittel in Deutschland nicht mehr wirtschaftlich produziert werden können. Das stellt eine erhebliche Gefahr für die medizinisch Versorgung dar.

Fazit: Viele Fragen offen

Darüber, dass auch zukünftig Mikroschadstoffe aus dem Wasser entfernt werden müssen, sind sich alle beteiligten Akteure einig.  Wer dafür am Ende aber zur Kasse gebeten wird und ob die von der EU angestrebte sogenannte „erweiterte Herstellerverantwortung“ tatsächlich der Königsweg ist, bleibt indes mehr als fraglich.  

Die Antwort liegt womöglich in einem differenzierteren Finanzierungsmodell – mit mehr Transparenz, realitätsnaher Kostenbewertung und einer fairen Verteilung der Verantwortung.

(DEKOM, 28.04.2025) Mehr Infos hier…

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Sauberes Wasser, weniger Energieverbrauch und maximale Zukunftsfähigkeit – BOLLBRANIC setzt neue Maßstäbe für die vierte Reinigungsstufe. Mit der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie werden Städte und Gemeinden verpflichtet, ihre Kläranlagen um eine vierte Reinigungsstufe zu erweitern, um Mikroschadstoffe wie Arzneimittelrückstände oder Industriechemikalien zuverlässig aus dem Abwasser zu entfernen. Innovative Technologien sind gefragt – und genau hier bietet das Kerpener Startup BOLLBRANIC leistungsstarke Lösungen.

BOLLBRANIC ist eine Ausgründung von Boll und Kirch, einem Weltmarkführer im Bereich von Schiffs- und Industriefiltern und setzt auf eine hochentwickelte Filtrationstechnologie mit speziell entwickelten Kerzenfiltern. Diese Filter arbeiten äußerst präzise und kombinieren mechanische Filtration mit dem gezielten Einsatz von Absorbermaterialien. So werden selbst feinste Spurenstoffe effizient aus dem Wasser entfernt. Die Anlagen sind modular aufgebaut, platzsparend und flexibel erweiterbar – eine zukunftssichere Investition für Kommunen jeder Größe.

Ein weiterer Vorteil: Die Systeme von BOLLBRANIC überzeugen durch ihre Energieeffizienz. Intelligente Steuerungskonzepte reduzieren den Aufwand für Rückspülung und Betrieb auf ein Minimum, was nicht nur die Umwelt schont, sondern auch die Betriebskosten erheblich senkt.

„Unsere Technologie ist nicht nur auf höchste Reinigungsleistung ausgelegt, sondern auch auf Wirtschaftlichkeit und Anpassungsfähigkeit“, erklärt Celina Brammer, Projektleiterin bei BOLLBRANIC.

Praxisreif und zukunftssicher

BOLLBRANIC zeigt, dass Hightech-Lösungen für die vierte Reinigungsstufe heute schon praxistauglich und wirtschaftlich attraktiv sein können. Pilotprojekte belegen die hohe Betriebssicherheit und Effizienz der Anlagen. Kommunen, die frühzeitig auf moderne Technologien setzen, sichern sich langfristig einen nachhaltigen, kosteneffizienten Betrieb ihrer Kläranlagen – und leisten einen aktiven Beitrag zum Gewässerschutz.

Im exklusiven DEKOM-Interview erläutert Prof. Dr. Tobias Morck von der Uni Kassel im nächsten Artikel, welche Technologien für eine vierte Reinigungsstufe in Frage kommen, worauf Kommunen bei der Planung achten sollten – und wie sich Energieeffizienz und vierte Reinigungsstufe erfolgreich miteinander verbinden lassen. (DEKOM, 28.04.2025) Mehr Infos hier…

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Mit der novellierten EU-Kommunalabwasserrichtlinie steht die Wasserwirtschaft vor einem tiefgreifenden Paradigmenwechsel, der mit ambitionierten Vorgaben für Städte und Gemeinden verbunden ist. Neben der Einführung einer weitergehenden Abwasserreinigung auf vielen kommunalen Kläranlagen, der sogenannten vierten Reinigungsstufe zur besseren Entfernung von Mikroschadstoffen, fordert die Richtlinie auch eine höhere Energieeffizienz bei der Abwasserbehandlung. Was das konkret für Kommunen bedeutet, worauf sie bei der Umsetzung achten sollten und welche Technologien sich bewähren könnten, erläutert Prof. Dr. Tobias Morck, Leiter des Fachgebiets Siedlungswasserwirtschaft an der Universität Kassel, im DEKOM-Interview:

DEKOM: Herr Prof. Morck, die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie beschäftigt viele Bürgermeisterinen und Bürgermeister. Es geht nicht nur um die Einführung einer vierten Reinigungsstufe, sondern auch um Energieeffizienz in der Abwasserbehandlung. Wie bewerten Sie, dass beides gleichzeitig auf die Kommunen zukommt?

Morck: Das macht Sinn. Energieeffizienz ist für die Kommunen kein neues Thema – Kläranlagen gehören traditionell zu den größten Stromverbrauchern in den Kommunen. Entsprechend gibt es schon lange Regelwerke und Werkzeuge, um die Energieeffizienz auf kommunalen Kläranlagen zu beurteilen und gezielte Optimierungsmaßnahmen einzuleiten. Die zusätzliche Einführung einer vierten Reinigungsstufe wird den Strombedarf etwas erhöhen und muss daher in die bestehende Energiebilanzbetrachtung für die Gesamtanlage einbezogen werden. Wichtig ist, die jeweiligen Randbedingungen der Anlagen zu berücksichtigen – pauschale Energieeffizienzklassen für Kläranlagen wären hier nicht sinnvoll.

DEKOM: Unsere Zielgruppe sind Kommunalpolitiker, keine Abwasserexperten. Können Sie kurz erklären, warum Kläranlagen je nach Standort unterschiedlich viel Energie brauchen?

Morck: Dies hängt zum einen von der Zulaufbelastung der Anlage ab. So können beispielsweise industrielle Einleitungen zu einer höheren Belastung führen, so dass mehr Energie für die Reinigung benötigt wird. Wir beziehen unsere Werte immer auf sogenannte Einwohnerwerte – also auf die organische Belastung, die eine Person im Schnitt verursacht. Aber auch die Topografie spielt eine Rolle: Wenn mehr gepumpt werden muss, um das Abwasser in und durch die Anlage zu befördern, steigt der Energiebedarf der Gesamtanlage.

DEKOM: Bei der vierten Reinigungsstufe gibt es zahlreiche Technologien: Ozonierung, Filtration, Membrantechnik. Welche Verfahren sind derzeit am erfolgversprechendsten?

Morck: Erprobt, breit eingesetzt und weiter optimiert werden adsorptive Verfahren mit Aktivkohle und oxidative Verfahren mit Ozon. Oft werden sie inzwischen kombiniert, da sich bestimmte Spurenstoffe besser adsorbieren und andere besser oxidieren lassen. Durch die Kombination kann der Bedarf an Aktivkohle reduziert werden, was den Betrieb der vierten Reinigungsstufe ressourceneffizienter machen kann. Diese Technologien sind in Deutschland bereits auf über 50 kommunalen Kläranlagen teilweise seit weit über 10 Jahren in Betrieb.

DEKOM: Sind alle Kläranlagen über 10.000 Einwohnerwerte betroffen?

Morck: Nicht zwingend. Es wird ein risikobasierter Ansatz verfolgt: Nur wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, wie unter anderem die Einleitung in Trinkwassereinzugsgebiete oder Badegewässer, gilt die Pflicht für eine zusätzliche Reinigungsstufe auch für Kläranlagen mit mehr als 10.000 Einwohnerwerten. Klar ist: Ab 2045 müssen alle Kläranlagen mit mehr als 150.000 Einwohnerwerten eine vierte Reinigungsstufe in Betrieb haben.

DEKOM: Gibt es auch neuere Technologien, die künftig an Bedeutung gewinnen könnten?

Morck: Ja, neue Membrantechnologien, photokatalytische oder naturnahe Verfahren werden weiterhin als Optionen für die Elimination von Spurenstoffelimination untersucht. Solche Entwicklungen sind allerdings häufig noch im Pilotstadium. Bis 2045, dem Zieljahr der EU-Richtlinie, bleibt Zeit, neue Verfahren großtechnisch zu erproben und einzuführen.

DEKOM: Wie gelangen neue Technologien aus dem Labor in die Praxis?

Morck: Viele Kläranlagenbetreiber sind offen für Pilotprojekte zur Erprobung neuer Technologien. Unternehmen und Forschungseinrichtungen testen neue Technologien in halbtechnischen Anlagen, oft mit Unterstützung von Hochschulen. Hierzu gibt es eine Vielzahl von positiven Erfahrungen, die in den letzten Jahren in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern gemacht wurden.

DEKOM: Stichwort Modularität: Können neue Systeme so gebaut werden, dass sie flexibel erweiterbar sind?

Morck: Modularität stand bisher nicht immer im Fokus der Planungs- und Umsetzungsprozesse auf kommunalen Kläranlagen, da die Bauwerke der Anlagenstufe für Nutzungsdauern von 25 bis 40 Jahren ausgelegt sind. Aber gerade für kleinere Anlagen oder im Hinblick auf neue Anforderungen könnte Modularität in Zukunft an Bedeutung gewinnen. Technisch möglich ist sie.

DEKOM: Auf welche Punkte sollten Kommunen bei der Planung besonders achten?

Morck: Insbesondere bei oxidativen Verfahren mit Ozon muss geprüft werden, ob sich durch die Oxidation neue problematische Stoffe bilden könnten. Dafür gibt es inzwischen Prüfverfahren. Weiterhin sind der Platzbedarf, die Anbindung an bestehende Anlagenteile und die spezifischen Standortbedingungen zu berücksichtigen.

DEKOM: Kann Künstliche Intelligenz helfen, den Betrieb effizienter zu gestalten?

Morck: Digitalisierung kann definitiv helfen. KI kann etwa dabei unterstützen, Belastungen im Zulauf vorherzusagen und die Betriebsführung effizienter zu gestalten. Softsensoren und digitale Zwillinge sind vielversprechende Ansätze aus unserer Forschung.

Vielen Dank! (DEKOM, 28.04.2025) Mehr Infos hier…

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Die vorgezogene Bundestagswahl 2025 hat gezeigt, wie groß das Potenzial digitaler Wahlverfahren ist – und wie wichtig es ist, neue Wege für eine moderne, inklusive Demokratie zu gehen. Besonders für Auslandsdeutsche und mobilitätseingeschränkte Menschen kann eine Online-Wahl-Möglichkeit die Teilhabe verbessern: einfach, sicher und barrierefrei. Die votegroup GmbH wurde genau mit diesem Ziel gegründet. Im DEKOM Interview erklärt Dieter Rehfeld, Geschäftsführer der votegroup, warum digitale Wahlen die Demokratie stärken – und was sie für die Zukunft politischer Beteiligung bedeuten können.

Herr Rehfeld, bei der Sozialwahl 2023 konnten Millionen Versicherte erstmals online abstimmen. Ein Meilenstein für die Digitalisierung der Demokratie?

Rehfeld: Absolut. Die Sozialwahl 2023 war die erste bundesweite Wahl in Deutschland, bei der digitale Stimmabgabe in großem Stil möglich war. Mehr als 22 Millionen Versicherte hatten Zugang zu dieser Möglichkeit – und rund 350.000 Menschen haben sie genutzt. Das zeigt, dass das Bedürfnis nach modernen, flexiblen Wahlformaten da ist. Für uns als votegroup – damals noch unter dem Dach von vote iT und elect iT – war das ein bedeutender Meilenstein und ein praktischer Beweis: Digitale Wahlen funktionieren sicher, datenschutzkonform und zuverlässig.

DEKOM: Die Technik kam aus der kommunalen Familie – ist das auch eine politische Botschaft?

Rehfeld: Ja, das ist ein ganz zentraler Punkt. Als hundertprozentig kommunales Unternehmen steht die votegroup für demokratische Daseinsvorsorge auf höchstem technischem Niveau. Gemeinsam mit unserem Gesellschafter regio iT haben wir gezeigt, dass die kommunale IT mehr kann als Daseinsvorsorge: Sie kann Demokratie-Infrastruktur. Die Wahl wurde vom Bundeswahlleiter, den Ministerien und dem BSI eng begleitet – mit dem Ergebnis: sehr gute Bewertungen für die technische Durchführung.

DEKOM: Was war aus Ihrer Sicht der Schlüssel zum Erfolg?

Rehfeld: Zwei Dinge: Erstens die klare gesetzliche Grundlage und zweitens ein technisch wie organisatorisch hochrobustes System. Die Online-Wahl wurde im Sozialgesetzbuch V verankert, flankiert von der Technischen Richtlinie TR-03162 des BSI. Und wir haben sichergestellt, dass nur wahlberechtigte Personen wählen konnten – mit sicherer Identifikation per Online-Ausweis oder eGK. Die Stimmabgabe selbst war durchgängig verschlüsselt, verifizierbar und anonym. Das schafft Vertrauen – und das ist bei Wahlen das A und O.

DEKOM: Sehen Sie Potenzial, dieses Modell auch für politische Wahlen zu nutzen – etwa für Bundestags- oder Kommunalwahlen?

Rehfeld: Die rechtlichen Voraussetzungen sind aktuell noch nicht gegeben, aber technisch ist es absolut machbar. Wichtig ist, dass jede Wahlform den demokratischen Wahlgrundsätzen entspricht: allgemein, frei, geheim, gleich und unmittelbar. Die Sozialwahl hat gezeigt: All das ist auch digital möglich. Es braucht jetzt den politischen Willen, insbesondere für Zielgruppen, für die die Briefwahl nicht praktikabel ist – etwa Deutsche im Ausland.

DEKOM: Wie groß ist diese Zielgruppe?

Rehfeld: Schätzungen gehen von drei bis vier Millionen im Ausland lebenden deutschen Staatsbürgern aus. Für die Bundestagswahl 2025 haben sich rund 214.000 Auslandsdeutsche in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Wie viele von ihnen wirklich ihre Stimme abgegeben haben wurde nicht erhoben. Die letzten Zahlen zur Wahlbeteiligung der Auslandsdeutschen stammen aus dem Jahr 2017. Damals gaben rund 113.000 im Ausland lebenden Wahlberechtigte ihre Stimme zur Bundestagswahl tatsächlich ab. Der Aufwand, sich rechtzeitig in das Wählerverzeichnis einzutragen und Briefwahlunterlagen zu erhalten, ist hoch. Die Bundeswahlleiterin hat darauf erneut hingewiesen: Wer im Ausland lebt, muss aktiv werden und viele formale Hürden nehmen. Eine digitale Wahloption könnte hier konkret Teilhabe sichern.

DEKOM: Und was ist mit Wahleinsprüchen – ist eine digitale Wahl da nicht besonders anfällig?

Rehfeld: Im Gegenteil. Gerade digitale Systeme bieten verifizierbare Sicherheit, wenn sie richtig konzipiert sind. Wahleinsprüche, wie sie bei der Bundestagswahl 2021 zu Zehntausenden eingereicht wurden, zeigen, wie wichtig transparente, nachvollziehbare Prozesse sind. Auch zur Bundestagswahl 2025 gab es Einsprüche, aber deutlich weniger. Vor allem Auslandsdeutsche, die sich über lange Wege und Bürokratie beschweren, haben Einspruch eingelegt. Das digitale Wahlverfahren bei der Sozialwahl war vollständig auditierbar und überprüfbar – das ist ein Vorteil, nicht ein Risiko. Es könnte gerade bei der Distanzwahl hilfreich sein“

DEKOM: Wäre das auch auf europäischer Ebene denkbar?

Rehfeld: Unbedingt. Ein sicherer europäischer Standard für Online-Wahlen könnte nicht nur Auslands-Europäer besser einbinden, sondern auch technologisch Maßstäbe setzen – etwa durch den Einsatz der europäischen eID oder des EU-Wallets. Gerade im Kontext der Europawahlen wäre das ein klares Bekenntnis zur digitalen Souveränität Europas.

DEKOM: Die votegroup ist aus zwei Spezialisten hervorgegangen – welche Rolle spielen Sie künftig im Wahlgeschäft?


Rehfeld: Wir bringen mit „elect“ und „votemanager“ zwei marktführende Wahlsoftwarelösungen unter ein Dach. Unsere Systeme unterstützen Kommunen, Länder und Bund bei Organisation, Durchführung und Ergebnisdarstellung von Wahlen. Über 80 Prozent der deutschen Kommunen, sieben Landeswahlleitungen und das Statistische Bundesamt arbeiten mit unseren Lösungen – ebenso wie die Wahlleitung in den Niederlanden. Unser Ziel ist es, die Prozesse zu vereinfachen, abzusichern und künftig noch stärker zu digitalisieren – mit neuen Portalen für Wahlhelferinnen und Kandidatinnen, mit KI-Komponenten und mit Anbindung an die Verwaltungscloud.

DEKOM: Im Koalitionsvertrag 2025 ist die Weiterentwicklung der Online-Wahl für Sozialwahlen erneut Thema – was bedeutet das für Sie?

Rehfeld: Das ist ein wichtiges Signal. Die Bundesregierung will Online-Wahlen bei Sozialversicherungen weiter ausbauen und dabei auch die Rentenversicherung einbeziehen. Das eröffnet neue Perspektiven – auch technologisch. Wir sehen darin den politischen Auftrag, die digitale Wahlplattform zur zentralen Infrastruktur für demokratische Teilhabe weiterzuentwickeln. Gerade in einer älter werdenden Gesellschaft kann so demokratische Partizipation dauerhaft gesichert werden.

DEKOM: Abschließend gefragt: Ist die Online-Wahl das Mittel gegen sinkende Wahlbeteiligung?

Rehfeld: Sie ist kein Allheilmittel, aber ein wichtiger Baustein. 39 Prozent der Nichtwählenden bei der Bundestagswahl 2021 gaben an, verhindert gewesen zu sein – durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe. Digitale Wahloptionen nehmen solche Hürden. Die Sozialwahl war ein Pilot – der nächste Schritt ist, dieses Erfolgsmodell auch anderen Wahlen zugänglich zu machen. (DEKOM, 28.04.2025) Mehr Infos hier…

Über Votegroup

​Die votegroup GmbH ist ein führender Anbieter von Wahlsoftware in Deutschland, entstanden aus der Fusion der vote iT GmbH und elect iT GmbH zum 1. Juli 2024 . Mit Standorten in Berlin, Gütersloh und Aachen entwickelt das Unternehmen sichere und benutzerfreundliche Lösungen für Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen . Die Produkte „votemanager“ und „elect“ decken den gesamten Wahlprozess ab – von der Organisation über die Durchführung bis zur Ergebnispräsentation . Als kommunale Gesellschaft, getragen von IT-Dienstleistern wie regio iT, AKDB, Komm.ONE, ekom21 und KDO, versteht sich die votegroup als integraler Bestandteil der demokratischen Infrastruktur.

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Wie intelligente Systeme Kommunen bei Überflutungsschutz und Dürremanagement unterstützen können. Extreme Wetterereignisse nehmen zu – Starkregen, Überschwemmungen und langanhaltende Trockenperioden stellen Städte und Gemeinden vor wachsende Herausforderungen. Um frühzeitig reagieren zu können, braucht es präzise, lokal relevante Informationen. Hier kommen KI-gestützte Systeme ins Spiel: Sie verknüpfen Echtzeitdaten mit intelligenten Vorhersagen und eröffnen Kommunen neue Möglichkeiten der Vorsorge und Planung. Dr. Henning Oppel, Gründer und Geschäftsführer des Bochumer Startups Okeanos erklärt im DEKOM-Gespräch, wie Künstliche Intelligenz konkret dabei hilft, Wasserstände zu überwachen, Dürrephasen zu prognostizieren – und Klimaanpassung im kommunalen Alltag wirksam umzusetzen.


DEKOM: Herr Dr. Oppel, Sie entwickeln mit Ihrem Unternehmen ein Frühwarnsystem für Gewässer dritter Ordnung – also für die Gewässer, für die die Kommunen verantwortlich sind. Was genau bietet Ihre Lösung?

Dr. Henning Oppel: Unser System heißt Okeanos Vivid und wurde beispielsweise in der Stadt Saarlouis erfolgreich eingeführt. Es ermöglicht Frühwarnungen dort, wo es bislang keine gab. Die meisten Kommunen erhalten zwar Informationen über Regen oder Unwetter, wissen aber nicht, was das konkret für ihre Gewässer bedeutet. Unser System schließt genau diese Lücke.

DEKOM: Wie funktioniert das in der Praxis?

Oppel: Wir kombinieren Sensortechnik mit Künstlicher Intelligenz. Die Sensoren –– messen Wasserstände, Bodenfeuchte und andere Parameter. Unsere KI prognostiziert dann, ob ein gefährlicher Anstieg eines Gewässers droht. Dieses Jahr kommt noch eine Erweiterung hinzu: eine Überflutungsprognose auf Basis der Niederschlagsvorhersage für die nächsten zwei Stunden.

DEKOM: Und was ist mit Trockenperioden?

Oppel: Auch dafür sind wir gerüstet. Das System kann in ein urbanes Dürremonitoring überführt werden. Wir prognostizieren Wasserstress anhand der Bodenfeuchte und Wetterdaten. Städte wie Bochum setzen das schon ein, etwa für die Steuerung ihrer Grünflächenbewässerung – proaktiv und wassersparend.

DEKOM: Wie ist das mit dem Datenschutz? 

Oppel: Die Daten bleiben im Besitz der Kommune. Sie werden auf einem deutschen Server gehostet und sind über eine API jederzeit abrufbar. Wir speichern sie nur, um die KI zu trainieren – das ist transparent und DSGVO-konform.

DEKOM: Und wer ist Ansprechpartner für die Kommunen?

Oppel: Wir bei okeanos sind „Face-to-the-Customer“. Auch wenn die Sensoren von Drittherstellern kommen – wir kümmern uns um alles: von der Hardware-Integration bis zur Datenauswertung. Wenn eine Kommune schon ein Smart-City-Dashboard hat, können wir uns problemlos andocken.

DEKOM: Arbeiten Sie auch mit kommunalen Beschaffungsplattformen zusammen?

Oppel: Aktuell machen wir vieles selbst, sind aber offen für Kooperationen. Im Gespräch mit Partnern für Sensorik oder Beschaffungsdiensten für die öffentliche Hand sehen wir da großes Potenzial, auch im Hinblick auf Logistik und flächendeckende Versorgung.

DEKOM: Abschließend: Was sind Ihre nächsten Schritte?

Oppel: Wir wollen das System weiter ausbauen – technisch wie organisatorisch. Und wir suchen den engen Austausch mit Kommunen, um die Lösungen konkret an deren Bedarfe anzupassen. Der Klimawandel kennt keine Pausen – und wir müssen heute handeln.

Vielen Dank!

Über OKEANOS:

Das Bochumer Startup OKEANOS entwickelt KI-gestützte Umweltinformationssysteme für Kommunen. Im Fokus stehen datenbasierte Lösungen zur Klimaanpassung – etwa zur Überwachung von Wasserständen, zur Prognose von Überflutungen und Dürrephasen oder zur Bewässerungssteuerung im urbanen Raum. Die Lösungen von okeanos.ai sind modular, datenschutzkonform und lassen sich flexibel in kommunale Systeme integrieren. Weitere Informationen unter www.okeanos.ai. (DEKOM, 28.04.2025) Mehr Infos hier…

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In einer zunehmend vernetzten Welt wird digitale Souveränität zur Schlüsselkompetenz für Unternehmen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen. Es reicht längst nicht mehr, digitale Technologien nur zu nutzen – entscheidend ist, die volle Kontrolle über Systeme, Daten und Entscheidungen zu behalten. Abhängigkeiten von internationalen Anbietern, undurchsichtige Softwarelösungen oder Cloud-Services außerhalb Europas gefährden nicht nur Datenschutz und Compliance, sondern auch Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit. Der Gesetzgeber verschärft die Anforderungen: Regelwerke wie die NIS2-Richtlinie, die DSGVO oder branchenspezifische Compliance-Vorgaben fordern einen nachweislich sicheren und verantwortungs-vollen Umgang mit digitalen Infrastrukturen. Unternehmen und Institutionen, die auf nicht europäische Dienste setzen, riskieren rechtliche Konsequenzen und Vertrauensverluste. Digitale Souveränität ist keine Zukunftsvision – sondern Notwendigkeit. Und sie beginnt bei der Wahl der richtigen IT-Sicherheitslösungen: nachvollziehbar, transparent, unabhängig und „Made in Germany“. Vor diesem Hintergrund lädt der führende deutsche IT-Security-Anbieter Enginsight am 12. Juni 2025 zum IT-Security-Tag nach Hoffenheim ein. Unter dem Motto „Fremdbestimmt oder digital souverän? Sie haben die Wahl.“ bietet die Veranstaltung praxisnahe Einblicke in neueste Technologien, Bedrohungsszenarien und innovative Sicherheitslösungen. Renommierte Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis präsentieren aktuelle Entwicklungen und zeigen Wege auf, wie Unternehmen und Organisationen ihre IT-Infrastruktur transparent, automatisiert und rechtskonform aufstellen können – ohne versteckte Abhängigkeiten und ohne Backdoors. Die Teilnehmer erwartet ein hochkarätiges Programm mit Fachvorträgen, Live-Demonstrationen und Best-Practice-Beispielen – alles im Zeichen der digitalen Selbstbestimmung. Enginsight steht für umfassende Cybersecurity-Lösungen aus einer Hand: Schwachstellen erkennen, Angriffe simulieren, Infrastrukturen überwachen und Compliance-Anforderungen erfüllen – ohne ausländische Clouds, ohne versteckte Kosten und vollständig „Made in Germany“. (DEKOM, 28.04.2025) Mehr Infos zu enginsight hier…  Anmeldung zum IT-Security-Tag 2025 hier…

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Die einfache Nachnutzung von Software ist essenziell für eine zukunftsfähige Kommunalverwaltung: Wird die Nachnutzung erleichtert, kann gemeinsam statt parallel entwickelt werden und es entstehen bedarfsgerechte Anwendungen, die langfristig Kosten reduzieren. Open-Source-Software bietet dafür die passende Lösung und wird in der Öffentlichen Verwaltung bereits häufig eingesetzt, doch es gibt noch Hürden bei der Nachnutzung. Leonhard Kugler, Leitung Open-Source-Plattform des Zentrums Digitale Souveränität (ZenDiS), erläutert im Gespräch mit DEKOM, wie die Nachnutzung gefördert werden kann – und wie das ZenDiS Bund, Länder und Kommunen dabei unterstützt.

DEKOM: Welche konkreten Unterstützungsangebote bietet das ZenDiS den Kommunen, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)?

Leonhard Kugler: Das ZenDiS unterstützt die Öffentliche Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen dabei, die eigene Digitale Souveränität zu stärken. Mit Digitaler Souveränität meinen wir, dass Ämter und Behörden zwischen IT-Lösungen wechseln, diese Lösungen mitgestalten und ihre Interessen gegenüber Anbietern durchsetzen können. Open-Source-Software ist dabei ein wichtiges Mittel: Sie erleichtert den Wechsel zwischen Anbietern, sorgt für Transparenz und schafft Möglichkeiten zur Mitgestaltung. Open-Source-Software wird in der Öffentlichen Verwaltung zwar häufiger entwickelt und eingesetzt als noch vor wenigen Jahren, aber vor allem bei der Nachnutzung gibt es weiterhin Hürden. Das hat verschiedene Gründe. Oft ist den Verantwortlichen beispielsweise nicht klar, wie und wo sie einsatzbereite, sichere Open-Source-Lösungen finden. Hier unterstützt das ZenDiS: Wir stellen auf unserer Plattform Open Code einen Softwarekatalog mit Lösungen der Öffentlichen Verwaltung bereit und stellen auch das nötige Wissen zur Verfügung, um diese Software einzusetzen. Wir haben außerdem unterschiedliche Open-Source-Produkte im Portfolio – zum Beispiel unsere Office & Collaboration Suite openDesk. Für Städte und Gemeinden bedeutet das erstens: Sie können sich bei Fragen zur Digitalen Souveränität und zu Open Source auf openCode informieren und finden eine Vielzahl an Hilfestellungen. Konkret unterstützen wir etwa bei der Open-Source-Lizenzierung, Veröffentlichung, aber auch bei der Nachnutzung von Lösungen. Zweitens lohnt es sich für jede Kommune, openCode aktiv zur Software-Beschaffung und -Entwicklung zu nutzen. Unser Softwareverzeichnis gibt einen Überblick über eine Vielzahl von Anwendungen für die Verwaltung und macht mithilfe von Badges auf den ersten Blick sichtbar, wie zuverlässig und sicher eine Anwendung nachgenutzt werden kann. Die Öffentliche Verwaltung kann außerdem eigene Software auf openCode veröffentlichen und gemeinsam mit anderen daran arbeiten.  Und drittens: Unsere Open-Source-Produkte – die natürlich auch auf openCode veröffentlicht sind – lassen sich unabhängig von der Größe einer Kommune leicht nutzen. openDesk beispielsweise kann auf der eigenen Infrastruktur betrieben werden. Wir stellen dann bei Bedarf Service und Support bereit. openDesk gibt es aber auch als Software-as-a-Service-Angebot, das die Umstellung erleichtert.  Weshalb Open-Source-Lösungen vorteilhaft sind, wird im OZG-Kontext besonders deutlich: Aktuell investieren die knapp 11.000 Kommunen in Deutschland viel Zeit und Geld, um Bürgerschaft und Unternehmen ihre Verwaltungsleistungen online verfügbar zu machen. Dabei werden etliche gleiche oder sehr ähnliche Komponenten vielfach als Closed-Source-Lösungen entwickelt. Sinnvoller wäre es, wenn gleichartige Komponenten unter einer Open-Source-Lizenz auf openCode veröffentlicht würden. Insofern ist es nur folgerichtig, dass mit der Novellierung des OZG ein Open-Source-Vorrang etabliert wurde – wir unterstützen bei der Umsetzung.

DEKOM: Welche Fortschritte konnten durch Ihre Arbeit bisher erzielt werden? Gibt es besondere Best-Practice-Beispiele, die Sie hervorheben möchten?

Leonhard Kugler: Zu openDesk haben wir bislang gut 1.500 Anfragen erhalten, davon 400 aus Kommunen, und verzeichnen aktuell 70.000 Nutzende. Auf openCode finden sich 2.500 Projekte von 6.000 Nutzenden. Die Anzahl der Projekte wächst aktuell jeden Monat etwas schneller: Im vergangenen Monat sind erstmals 200 neue Projekte hinzugekommen. Etwa 30 davon sind explizit auf die Anforderungen der kommunalen Ebene ausgerichtet. Ein Beispiel ist die Smart Village App aus Bad Belzig, die unterschiedliche Bürgerservices versammelt und bereits von einigen Kommunen nachgenutzt wird. Die Stadt Frankfurt hat unter dem Namen GA-Lotse eine einheitliche Software für Gesundheitsämter veröffentlicht. Und aus Lemgo kommt die Smarte Einsatzkraftortung – eine Webanwendung, mit der sich Standortdaten in Echtzeit visualisieren lassen.

DEKOM: Wie fördern Sie die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen und Akteuren im Bereich der Digitalisierung?

Leonhard Kugler: openCode hat sowohl die technische Basis als auch einen einfachen Zugang geschaffen, damit Verwaltungseinrichtungen auf Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen sehr leicht in Softwareprojekten zusammenarbeiten können: Verwaltungsmitarbeitende müssen sich nur auf openCode registrieren und können sich dann beteiligen.  Neben der eigentlichen Softwareentwicklung kann das auch in Form von Beiträgen in Diskussionen sein. Beispielsweise betreibt das Bundesverwaltungsamt (BVA) sein Open Data Forum auf openCode. Hier können sich alle Interessierten – auch jenseits der Verwaltung – über offene Daten austauschen.

Das ZenDiS fördert die Zusammenarbeit außerdem, indem es eine lebendige Community rund um Open Source in der Verwaltung aufbaut. Nicht nur auf openCode, sondern beispielsweise auch durch unser monatliches Event openCode Connect, das eine Möglichkeit zum Austausch zu Open Source und Nachnutzung bietet.

DEKOM: Welche zukünftigen Projekte oder Strategien plant das ZenDiS, um die Digitalisierung in den Kommunen weiter voranzutreiben?

Leonhard Kugler: Aus unserer Sicht kommt es darauf an, systematisch und kontinuierlich den eingeschlagenen Weg zu verfolgen. Das heißt konkret, dass wir unser Angebot schrittweise erweitern: Wir werden das Badge-Programm im openCode Softwarekatalog weiterentwickeln und automatisiert Qualitäts- und Sicherheitskriterien von Software ausweisen. Außerdem werden wir Vergabeunterlagen auf openCode bereitstellen und Beschaffungskriterien formulieren. Unser Beratungsangebot werden wir ausdifferenzieren und es werden neben openDesk weitere konkrete Produkte hinzukommen. Den Kommunen machen wir mit all dem die Nachnutzung so einfach wie möglich und sichern langfristig ihre Handlungsfähigkeit. (DEKOM, 28.04.2025) Mehr Infos hier…

Über das ZenDiS

Das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) wurde 2022 durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) gegründet. Als Kompetenz- und Servicezentrum unterstützt das ZenDiS die Öffentliche Verwaltung auf Ebene von Bund, Ländern und Kommunen dabei, ihre Handlungsfähigkeit im digitalen Raum langfristig abzusichern – vor allem, indem kritische Abhängigkeiten von einzelnen Technologieanbietern aufgelöst werden. Dazu konzentriert sich das ZenDiS in der ersten Ausbaustufe darauf, den Einsatz von Open-Source-Software in der Öffentlichen Verwaltung voranzutreiben. Das ZenDiS ist eine GmbH und liegt derzeit zu 100 Prozent in der Hand des Bundes. Eine Beteiligung der Länder ist in Vorbereitung. Sitz des ZenDiS ist Bochum.

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Auf Campingplätzen in Deutschland haben im vergangenen Jahr so viele Menschen wie noch nie übernachtet. Mit knapp 42,9 Millionen Gästeübernachtungen setzte sich der Campingtrend auch im Jahr 2024 fort und erreichte einen neuen Rekord, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Start der Campingsaison mitteilt. Auf Campingplätzen hierzulande gab es 1,4 % mehr Übernachtungen als im Jahr 2023 (42,3 Millionen) und 19,9 % mehr als im Vor-Corona-Jahr 2019 (35,8 Millionen). Mit Ausnahme der von Reisebeschränkungen und Beherbergungsverboten geprägten Coronajahre 2020 und 2021 ist die Zahl der Campingübernachtungen in den vergangenen Jahren nahezu kontinuierlich gestiegen. Binnen 20 Jahren hat sie sich verdoppelt: 2004 hatten Campingplätze hierzulande noch 21,4 Millionen Übernachtungen verzeichnet. Zum Vergleich: Die Übernachtungszahlen über alle Beherbergungsbetriebe hinweg sind im selben Zeitraum um 46,4 % gestiegen. Rund jede zwölfte (8,6 %) der insgesamt 496,0 Millionen Gästeübernachtungen im Jahr 2024 fand auf einem Campingplatz statt. Im Coronajahr 2020 war jede neunte Übernachtung (11,2 %) auf Campingplätze entfallen, da die Übernachtungszahlen insgesamt damals deutlich stärker eingebrochen waren als die Zahl der Campingübernachtungen. Seitdem ist der Anteil der Campingübernachtungen wieder gesunken, lag aber auch 2024 weiter über dem Vor-Corona-Niveau von 7,2 % im Jahr 2019. Die meisten Camperinnen und Camper zog es auch 2024 an die schleswig-holsteinische Ostsee mit 3,4 Millionen Übernachtungen, darunter 3,3 Millionen von Gästen aus dem Inland. Dahinter folgten ebenfalls wie im Jahr zuvor der Schwarzwald (2,6 Millionen Übernachtungen), die niedersächsische Nordseeküste (1,9 Millionen) sowie das bayerische Allgäu (knapp 1,8 Millionen). Vorpommern (1,7 Millionen) und die mecklenburgische Ostseeküste (gut 1,6 Millionen) zogen an der Region Bodensee-Oberschwaben (knapp 1,6 Millionen) vorbei, die im Jahr 2023 noch unter den fünf meistbesuchten Reisezielen zum Campen war. Campinggäste aus dem Ausland zieht es insbesondere in den Südwesten Deutschlands. Sie verbrachten 2024 wie schon 2023 die meisten Nächte im Schwarzwald (739 000), gefolgt von den Regionen Mosel-Saar (338 000), der rheinland-pfälzischen Eifel (256 000), Bodensee-Oberschwaben (226 000) sowie dem bayerischen Allgäu (160 000). Gemessen am Anteil der Übernachtungen auf Campingplätzen an den Übernachtungen über alle Beherbergungsbetriebe hinweg war das Fränkische Seenland 2024 erneut die Campinghochburg. Fast jeder zweite Gast (45,8 %) übernachtete dort auf Campingplätzen. Auch im Lausitzer Seenland (36,3 %), im Hegau am Bodensee (31,2 %), in der Holsteinischen Schweiz (30,0 %) sowie in der Mecklenburgischen Schweiz und Seenplatte (24,6 %) hatte Camping einen hohen Anteil an allen Übernachtungen. Bundesweit lag der Anteil 2024 im Schnitt bei 8,6 %. Die Preise für Übernachtungen auf Campingplätzen sind in den vergangenen Jahren stärker gestiegen als die Übernachtungspreise insgesamt. Im Jahr 2024 waren Übernachtungen auf einem Wohnmobilstellplatz 27,7 % teurer als im ersten Coronajahr 2020. Etwas moderater fiel der Preisanstieg bei der Campingplatzgebühr mit +24,6 % gegenüber dem Jahr 2020 aus. Zum Vergleich: Über alle Formen von Unterkünften hinweg haben sich Übernachtungen insgesamt im selben Zeitraum um 23,1 % verteuert, die Verbraucherpreise insgesamt stiegen um 19,3 % gegenüber 2020. (DESTATIS, 28.04.2025) Ganzer Artikel hier…

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Für eine erfolgreiche Transformation muss die Ermöglichung des Abscheidens von CO2 weit oben auf der Agenda der Bundesregierung stehen. Aufgrund geringer Kenntnisse zu dieser Technologie zeigen Akzeptanzbefragungen bisher noch kein klares Bild. Dort muss die Politik ansetzen. Eine wichtige Technologieoption der Transformation hin zur Klimaneutralität ist das sogenannte CCUS (Carbon Capture, Utilisation and Storage). Dabei geht es um die Möglichkeit, entstehende CO2-Emissionen abzuscheiden und anschließend in Produkten zu binden oder unterirdisch zu speichern. Seit Langem ist bekannt, dass ein klimafreundlicher Betrieb bei manchen Prozessen ohne diese Technologie nicht möglich ist. Zudem könnte die Technologie in anderen Bereichen angewendet werden, um Emissionen effizient zu vermeiden. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist daher von einem angepeilten Gesetzespaket die Rede, das diese Technologie „umgehend […] ermöglicht. Vor der Bundestagswahl scheiterte die Änderung des Kohlenstoffdioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) an fehlenden Mehrheiten. Eine Änderung ist nötig, um die kommerzielle Nutzung der CCUS-Technologien und die unterirdische Speicherung von CO2 in Deutschland zu erlauben. Weitere Hürden bestehen zudem im Aufbau einer entsprechenden Pipeline-Infrastruktur. Daher ist es wichtig, das Thema CCUS auf der industriepolitischen Agenda der neuen Bundesregierung zu verankert. Strittige Fragen bei dem Thema CCUS drehen sich bereits seit dem letzten Jahrzehnt darum, für welche Sektoren, Branchen und Prozesse die Technologie genutzt werden soll und darf. Einigkeit besteht darüber, dass zukünftig unvermeidbare Emissionen abgefangen werden sollen. Beispielsweise erfolgen bei der Zementherstellung etwa zwei Drittel der Emissionen prozessbedingt. Das CO2 tritt bei der Verarbeitung des Kalksteins aus und nicht durch das Nutzen von fossilen Energieträgern. Auch in anderen Branchen wie der Kalk- und Chemieindustrie finden sich ähnlich schwer vermeidbare Emissionen. Zudem können durch das Abfangen von Emissionen bei Prozessen mit biogenen Energieträgern auch Negativemissionen erzeugt werden. Daher setzen auch gängige Transformationsszenarien zur Erreichung der Klimaziele auf die Anwendung der CCUS-Technologien in den kommenden Jahren. Beispielsweise bemisst eine Studie aus dem Jahr 2023 die 2045 potenziell abzufangende Menge an CO2 in der Industrie auf 17,6 Millionen Tonnen pro Jahr (SCI4climate.NRW, 2023). Das entspricht gut 11 Prozent der industriellen Emissionen im Jahr 2024. Ähnlich zu Ausbauvorhaben in anderen Bereichen der Transformation, wie bei der Windenergie oder dem Stromnetzausbau, stellt sich beim Aufbau einer CO2-Infrastruktur die Frage nach der gesellschaftlichen Akzeptanz. Empirische Untersuchungen zeigen, dass die Zustimmung vom Anwendungsbereich der Technologie abhängt und für industrielle Emissionen tendenziell höher ausfällt als beispielsweise bei der Anwendung an Kohlekraftwerken. Aktuelle Befragungsergebnisse aus dem Projekt SCI4climate.NRW (siehe Datengrundlage) deuten auf hohe sogenannte sozio-politische Akzeptanz der Technologie hin. Gemeint ist damit eine geringe generelle Ablehnung der Abscheidung von CO2 an Industriestandorten oder des Aufbaus entsprechender Leitungen. Nur 18,7 Prozent respektive 18,5 Prozent der Befragten lehnen dies ab. Dagegen befürworten 42,6 Prozent beziehungsweise 46,3 Prozent die Technologie. Ein relativ hoher Anteil von 38,7 Prozent respektive 37,3 Prozent ist bisher unentschlossen („teils/teils; „weiß nicht“). In einem Bundesland wie Nordrhein-Westfahlen, wo besonders viele Industriestandorte mit potenzieller CCUS-Anwendung verortet sind – wo klimaneutrale Industriearbeitsplätze also von der Technologie abhängen könnten –, fällt die Zustimmung sogar noch etwas größer aus. Deutschlandweit gilt allerdings auch: Mit zunehmender Nähe des eigenen Wohnortes zu einer CO2-Pipeline oder einem CCUS-Industriestandort sinkt die Akzeptanz deutlich. Dieses Phänomen ist auch bei anderen Technologien zu beobachten und wird als NIMBY („Not In My Backyard) bezeichnet. Den Umbau eines hypothetischen Werkes zur Abspaltung von CO2 vor der eigenen Haustüre befürworten gerade einmal 5,4 Prozent. Auch die Gruppe, die eine unterirdische CO2-Pipeline im Umkreis von weniger als 500 Metern als akzeptabel erachtet beträgt nur 17,8 Prozent (Diermeier/Mertens, 2025). Damit fällt die Zustimmung gegenüber CO2-Leitungen in der Nähe des Wohnumfelds deutlich höher aus als im Falle von Industriestandorten, die CCUS-Technologien nutzen. Die höhere Abneigung gegenüber Fabriken mit CO2-Abscheidung ergibt sich dabei aus der Kombination aus der perspektivischen Nähe zum Industriestandort sowie der CCUS-Anwendung. Grundsätzlich fällt die Zustimmung zu CCUS im Vergleich zu anderen Energiewende- und Transformationsinfrastrukturen wie Windkraftanlagen oder Wasserstoffleitungen etwas geringer aus. Die sozialpolitische Akzeptanz ist allerdings höher als bei oberirdischen Stromtrassen, die gerade einmal von 30 Prozent der Befragten befürwortet werden. Jedoch ist der Anteil der Unentschlossenen bei den CCUS-Technologien am höchsten. Das mag auch daran liegen, dass bisher wenige konkrete Pläne für eine CO2-Infrastruktur bekannt sind und sich viele Menschen nicht persönlich betroffen fühlen. Gerade einmal jeder zehnte Befragte weiß um geplante CO2-Leitungen im eigenen Wohnumfeld. Passend zur großen Unentschlossenheit geben keine zehn Prozent der Befragten an, über ausreichende Informationen zu CCUS zu verfügen. Dabei könnten entsprechende Angebote den Bürgern helfen, sich eine Meinung zu bilden, und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu stärken. Diese Erkenntnisse decken sich auch mit weiteren Ergebnissen der Akzeptanzforschung: Im Rahmen des Projekts Protanz.NRW gaben nur 691 von 1845 der Befragten an, etwas über die Möglichkeiten von CCUS-Technologien in der Industrie zu wissen. Innerhalb dieser 691 Befragten lehnten nur 12,4 Prozent CCUS grundsätzlich ab. Die Ablehnung von Speicherstätten in der eigenen Region fiel dabei etwas höher aus als bei Pipelines. Letztere wurden nur von 33,5 Prozent als zumindest etwas risikobehaftet gesehen. Zurecht priorisiert der Koalitionsvertrag von Union und SPD eine zeitnahe Ermöglichung von CCUS in Deutschland. Das ist wichtig, denn es braucht zuverlässige Leitplanken für Investitionen in die Klimaneutralität. Wichtig ist dabei nicht nur die betroffenen Unternehmen, sondern auch die Bevölkerung mitzunehmen. Die Untersuchungen zeigen nur in Teilen der Bevölkerung Skepsis gegenüber CCUS-Technologien. Signifikant ist jedoch der Anteil der Unentschlossenen auch mit Blick auf Risiken und Vorteile der Technologie. Gerade in betroffenen Regionen gilt es daher auf Menschen zuzugehen und Informationsangebote zu machen. Zudem sollte die Bedeutung für die Klimaneutralität und den Wirtschaftsstandort hervorgehoben werden. Denn für das Gelingen der Dekarbonisierung braucht es auch die Möglichkeit von CCUS. (IW Köln, 28.04.2025) Ganzer Artikel hier…

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Ransomware-Angriffe auf kommunale IT-Dienstleister, wochenlange Ausfälle bürgernaher Verwaltungsleistungen, mangelnde Ressourcen und unklare Zuständigkeiten: Die Cybersicherheitslage in deutschen Kommunen ist alarmierend. Wie groß die strukturellen Defizite tatsächlich sind, welche rechtlichen und organisatorischen Risiken bestehen – und was Kommunen jetzt konkret tun können –, darüber hat der DEKOM mit Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker gesprochen. Der renommierte IT-Rechtsexperte und wissenschaftliche Direktor des cyberintelligence.institute zeigt im Gespräch auf, warum kommunale Cybersicherheit weit mehr ist als ein IT-Thema – und was sich in Deutschland dringend ändern muss. Anlass des Gesprächs ist ein aktuelles Whitepaper zur kommunalen Cybersicherheit, das Kipker gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Tilmann Dittrich verfasst hat.

DEKOM: Herr Professor Kipker, Ihr Whitepaper beleuchtet die Herausforderungen der kommunalen Cybersicherheit. Welche Defizite bestehen aktuell?

Dennis-Kenji Kipker: Die Cyberkriminalität wird im Bereich der Städte und Kommunen zurzeit nur als punktuelles und nicht als flächendeckendes Problem wahrgenommen: Der Bund ist nicht zuständig, die Länder wälzen die Probleme auf die Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsautonomie ab, und den Kommunen selbst wiederum fehlen die personellen und wirtschaftlichen Ressourcen mit der Folge, dass die Themen am Ende liegen bleiben. Oder aber es wird auf externe IT-Dienstleister wie eine Südwestfalen-IT (SIT) ausgelagert, ohne sich der dadurch entstehenden Risiken in der digitalen Lieferkette bewusst zu sein. Für letztgenannten Dienstleister ist beispielsweise bekannt geworden, dass die verheerenden Auswirkungen des Cyberangriffs nur dadurch entstehen konnten, dass einerseits bei SIT keine grundlegende Cybersicherheit praktiziert wurde, andererseits zahllose Kommunen gleichzeitig an SIT angeschlossen waren und dadurch lahmgelegt wurden.

Wer trägt letztlich die Verantwortung für die IT-Sicherheit in einer Kommune?

Dennis-Kenji Kipker: Die Kommune selbst trägt die Verantwortung – und das meint nicht nur den Bürgermeister und die angeschlossene Verwaltung, sondern auch den jeweiligen Stadt- und Gemeinderat. Und das ist eine logische Konsequenz, denn Cybersicherheit ist definitiv eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge, und das auch jenseits des Betriebs der örtlichen Versorgungsinfrastruktur wie Wasser- und Energieversorger oder Abfallbewirtschaftung. Es wurde in den letzten Jahren massiv digitalisiert und vernetzt. Dabei hat man zwar viel auf die Funktionalität und die Kosten geachtet, aber nur kaum oder wenig auf die Nachhaltigkeit auch im Sinne der Sicherheit. Und Bürgerinnen und Bürger möchten Verwaltungsleistungen digital beantragen können, die Städte und Kommunen sollen in ihrer Infrastruktur smart gesteuert werden, Termine im Rathaus digital vergeben und die Kommunikation soll ja sowieso digital ablaufen. Aber es ist wie in der freien Wirtschaft auch: Cybersicherheit kostet Geld, ohne dass man erst einmal etwas dafür sieht. Und da wird dann lieber erst einmal gespart, bis es dann zum Cybervorfall kommt. Und am Ende müssen dafür die politischen Entscheidungsträger geradestehen, dass sie nicht richtig priorisiert und in Cybersecurity Prävention investiert haben.

DEKOM: Welche Haftungsrisiken ergeben sich für die Verantwortlichen?

Dennis-Kenji Kipker: Die Haftungsrisiken sind real. Neben öffentlich-rechtlichen Risiken wie Amtshaftungsansprüchen sind vielfach auch zivile Schadensersatzansprüche denkbar. Was tue ich als Bürger, wenn ich mein neues Auto nicht mehr anmelden kann? Keinen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen kann? Beglaubigungen von Arbeitszeugnissen nicht möglich sind oder gar Sozialleistungen nicht mehr ausgezahlt werden können? Hinter dem Nichtfunktionieren kommunaler Dienste stehen sofort wirtschaftliche Schadenspotenziale, weil sich zahllose Akteure jeden Tag wieder und berechtigterweise auf ihre Funktionsfähigkeit verlassen. Die Abhängigkeit von kommunaler Infrastruktur spüren wir erst dann, wenn sie nicht mehr da ist. Und das ist auch das Gefährliche an Grundversorgungsdienstleistungen: Wir alle nehmen sie als gegeben hin, und wenn sie nicht mehr funktionieren, werden wir uns erst der Abhängigkeit und damit auch Vulnerabilität bewusst.

DEKOM: Die NIS2-Richtlinie soll in Deutschland durch das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz eingeführt werden. Welche Auswirkungen hat das auf Kommunen?

Dennis-Kenji Kipker: NIS2 hat zwar Auswirkungen auf die Kommunen, die aber nicht flächendeckend sein werden. Soweit Kommunen Betreiber kritischer Infrastruktur sind, sind sie schon nach geltendem Recht angehalten, Cybersicherheit nach dem Stand der Technik zu realisieren. Durch die Absenkung der Betreiber-Schwellenwerte nach NIS2 werden künftig auch einige weitere kommunale Eigenbetriebe im Bereich der Versorgungsleistungen verpflichtet sein, Cybersecurity Risikomanagement umzusetzen. Das Problem jedoch ist, dass der deutsche Gesetzgeber umfassende Ausnahmeregelungen vorsehen will, damit Kommunen vom NIS2-Anwendungsbereich nicht erfasst werden. Der IT-Planungsrat hat bereits die entsprechenden Beschlüsse gefasst, weil es an wirtschaftlichen und personellen Ressourcen vor Ort fehlt. Cybersicherheit jedoch ist keine Frage allein der Zumutbarkeit oder Wirtschaftlichkeit, und das stellt auch NIS2 fest. Es muss vielmehr ein Cybersicherheitsniveau vorgehalten werden, das den bestehenden Risiken angemessen ist. Und diese Risiken haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Andere Staaten in der EU machen dies besser, so z.B. Kroatien oder Griechenland, wo die lokalen Verwaltungseinheiten risikoentsprechend durch die nationale Umsetzung von NIS2 adressiert werden.

DEKOM: Wie können Kommunen am sichersten vorgehen, um sich vor Cyberangriffen zu schützen?

Dennis-Kenji Kipker: Die Antwort auf diese Frage ist von der Art der Cyberbedrohungen abhängig, der Städte und Kommunen tagtäglich ausgesetzt sind. In erster Linie reden wir hier von Cyberangriffen auf die kritische kommunale Infrastruktur, auf Bürgerdienste und digitale Außenauftritte. Die Zielsetzung kann ganz unterschiedlich sein: Mit dem Lahmlegen kritischer Versorgungsdienstleistungen wird auf das Wohl und die unmittelbare Versorgung der Bevölkerung abgezielt. Wenn Websites lahmgelegt werden, zielt man vor allem auf die gezielte Verunsicherung der Menschen ab, vor allem kommen solche speziellen Angriffe aus Russland. Das Vorgehen ist hier ganz unterschiedlich, aber gerade kleinere Kommunen haben keine IT-Notfallpläne oder Handlungsmaßnahmen parat, manche haben einen Kontakt zu einem externen IT-Dienstleister, die aller wenigsten einen eigenen IT-Sicherheitsbeauftragten oder gar ein Cyberkrisen-Reaktionsteam. In manchen Bundesländern wie zum Beispiel in Hessen gibt es spezielle Cybersicherheitsteams, die in Krisenfällen als eine Art Cyberfeuerwehr in betroffene Städte und Gemeinden ausrücken können. Was deshalb ganz zentral ist: Es geht nicht nur um das Geld, sondern mindestens genauso um das Bereithalten entsprechender Fachkräfte vor Ort. Wichtig ist deshalb, dass viel in die Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investiert wird, Quereinstiege, Umschulungen und Weiterbildungen für kommunale Mitarbeiter in der IT ermöglicht werden. Es müssen wirtschaftliche Cyberrücklagen in den jährlichen Haushalt eingeplant werden. Kommunen müssen einen Notfallplan bereithalten und Ansprechpartner definieren. Externe IT-Dienstleister können zur Verbesserung der eigenen Cybersicherheit hinzugezogen werden, dürfen aber nicht die einzige Maßnahme sein. Versicherbare Risiken sollten abgedeckt werden. Zurzeit werden solche Konzepte aber noch nicht flächendeckend gelebt, und das führt dazu, dass Schwachstellen in der kommunalen Cybersicherheit ausgenutzt werden.

DEKOM: Abschließend: Was muss sich in Deutschland strukturell ändern, um die kommunale Cybersicherheit nachhaltig zu stärken?

Dennis-Kenji Kipker: Politikerinnen und Politiker vor Ort müssen sich endlich der Tatsache bewusstwerden, dass wir nicht mehr im 20. Jahrhundert leben. Nahezu alles basiert auf Vernetzung. Im letzten Jahrzehnt wurde massiv digitalisiert und vernetzt, und jetzt müssen wir all diese Funktionen resilient gestalten. Vieles ist hier einfach liegengeblieben. Und ich empfehle auch allen Bürgerinnen und Bürgern, die Geschicke der Kommunen aktiv politisch mitzusteuern. Cybersicherheit ist definitiv auch ein politisches Thema. Also mit den lokalen Abgeordneten sprechen, Anfragen in den Kommunalparlamenten stellen, Missstände vor Augen führen und darauf hinwirken, dass mehr Budgets und Maßnahmen bereitgestellt werden. Und last but not least müssen sich endlich die Bundesländer ihrer strukturellen Verantwortung gerecht werden: Bislang war es nur allzu bequem, alles auf die kommunale Selbstverwaltungsautonomie zu schieben, aber das geht nicht, wenn die Kommunen die Verantwortung dafür tragen, die Grundversorgung vor Ort sicherzustellen. Cybersicherheit kostet Geld, und das muss nun auch endlich einmal in der Politik ausgesprochen werden – und nicht jede Kommune oder Stadt hat die gleichen Ressourcen für Cybersicherheit, das interessiert Cyberkriminelle jedoch nicht. Ohne wirtschaftliche Investition werden wir immer vulnerabel bleiben. (DEKOM, 07.04.2025/CII, 12.03.2025) Ganze PM hier…

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Bereits vor der Pandemie war klar, dass digitale Souveränität ein zentrales Thema für die Zukunft ist. Im Jahr 2019 nahm sie sogar einen festen Platz auf der politischen Agenda von Angela Merkel ein.   Doch die Corona-Krise hat das Thema noch dringlicher gemacht: Der eingeschränkte Zugang zu wichtigen Technologien führte zu Engpässen, die die Wirtschaft erheblich belasteten. Ein Beispiel dafür sind die Lieferengpässe bei Halbleitern aus Asien, die in Deutschland 2021 ganze Produktionslinien zum Stillstand brachten. Der deutschen Wirtschaft bescherten dieses Stocken von Lieferketten allein im Jahr 2021 einen Schaden von 25 Milliarden Euro. Die weltweiten Veränderungen, die durch geopolitische Spannungen und den Einfluss von Unternehmen wie SpaceX, Google, Meta und ihrer Akteure entstehen, werfen Fragen auf: Wer schützt unsere Daten? Wem können wir vertrauen? Und was bedeutet digitale Souveränität überhaupt? Diese Fragen sind in der heutigen, zunehmend vernetzten Welt relevanter denn je und die digitale Souveränität wird für Unternehmen zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor.  Denn technologische Abhängigkeiten können sich in Zeiten politischer Spannungen schnell in ein Risiko verwandeln:

  • Technologie als Machtinstrument: Länder investieren massiv in Schlüsseltechnologien wie 5G, künstliche Intelligenz und Cloud Computing, um ihre Wettbewerbsposition zu stärken.
  • Exportbeschränkungen und Sanktionen: Politische Entscheidungen können den internationalen Handel mit IT-Komponenten erschweren, was zu Engpässen und Unsicherheiten führt.
  • Datenhoheit als Sicherheitsfaktor: Staaten fordern zunehmend die Kontrolle über digitale Datenströme, um nationale Interessen zu wahren.

Diese Entwicklungen machen deutlich: Die politischen Rahmenbedingungen beeinflussen direkt, wie Unternehmen ihre digitale Infrastruktur aufbauen und schützen können. In einem solchen Umfeld ist es essenziell, nicht nur auf kurzfristige Trends zu reagieren, sondern langfristig in eine unabhängige IT-Strategie zu investieren.  Aber was bedeutet digitale Souveränität eigentlich? Im Kern beschreibt eine Studie der Kompetenzstelle Öffentliche IT (ÖFIT) sie als die Fähigkeit von Individuen und Institutionen, ihre Rolle in der digitalen Welt selbstbestimmt, sicher und verantwortungsbewusst auszuüben. Das Ziel ist eine Wirtschaft, die handlungsfähig und zukunftsfähig bleibt – auch in einer zunehmend digitalisierten Welt. Es geht dabei vor allem um zwei zentrale Aspekte: Die Verfügbarkeit von Technologien und Daten sowie der reflektierte Umgang mit diesen Ressourcen. Digitale Souveränität bedeutet nicht, sich von der Welt abzuschotten, sondern die Freiheit zu haben, dort unabhängig zu handeln, wo es notwendig ist. Sie erlaubt es, die Gestaltungsmöglichkeiten in einer digitalen Welt zu erhöhen und gleichzeitig sicherzustellen, dass der Umgang mit sensiblen Daten verantwortungsbewusst und sicher erfolgt. Letztlich geht es bei digitaler Souveränität darum, die eigenen Werte und Rechtsordnungen als Grundlage für den digitalen Wandel zu etablieren.

Unternehmen, die ihre IT-Infrastruktur selbst in der Hand haben, profitieren von mehr Flexibilität und Sicherheit. Anstatt auf externe Anbieter zu setzen, entscheiden sich immer mehr Firmen dafür, eigene Systeme aufzubauen – und das aus gutem Grund:

  • Datenhoheit und Kontrolle: Eigene Rechenzentren und Cloud-Lösungen ermöglichen es, sensible Daten intern zu verwalten und vor unautorisierten Zugriffen zu schützen.
  • Schnelle Reaktionsfähigkeit: Bei einem Sicherheitsvorfall sind interne IT-Teams meist schneller in der Lage, adäquat zu reagieren, als es externe Dienstleister könnten.
  • Unabhängigkeit von politischen Entscheidungen: Nationale und internationale Regulierungen können den Zugang zu bestimmten Technologien einschränken. Wer eigenständig agiert, bleibt flexibler und handlungsfähiger.

Business-Tipp: Schaffen Sie frühzeitig eine klare Strategie zur digitalen Souveränität, um nicht nur aktuellen Sicherheitsbedenken zu begegnen, sondern auch langfristig Wettbewerbsvorteile zu sichern.

Angriffswellen abwehren: Cybersicherheit als Schlüssel zum Erfolg

Die Bedrohungslage im Cyberspace hat in den letzten Jahren drastisch zugenommen, was Berichte des Statistischen Bundesamtes oder der europäischen ENISA (Anker auf den Absatz Sicherheitsstandards auf europäischer Ebene) zeigen. Cyberangriffe sind heute nicht mehr nur das Problem großer Konzerne – auch mittelständische Unternehmen geraten immer öfter ins Visier von Hackern. Zu den aktuellen Gefahren zählen:

  • Ransomware: Angreifer verschlüsseln Unternehmensdaten und fordern Lösegeld, um den Zugriff wieder freizugeben.
  • Phishing: Durch gezielte Täuschungsmanöver werden Zugangsdaten und vertrauliche Informationen erbeutet.
  • DDoS-Angriffe: Überlastungen von Netzwerken können den Geschäftsbetrieb lahmlegen.
  • Insider-Bedrohungen und Social Engineering: Nicht nur externe Hacker, sondern auch Mitarbeitende können Sicherheitslücken verursachen.

Die Konsequenzen eines Cyberangriffs können gravierend sein: neben finanziellen Einbußen drohen auch Imageschäden und Vertrauensverluste bei Kunden. Ein Fallbeispiel inklusive entstehender Kosten finden Sie in unserem Blogbeitrag „Cybersecurity als Investition“. Deshalb gilt: Eine umfassende Cybersicherheitsstrategie ist heute mehr denn je ein Muss. (enginsight, 20.03.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die jüngsten Berichte des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) haben erhebliche Sicherheitslücken in Krankenhausinformationssystemen aufgedeckt. Mit der neuen EU-Richtlinie NIS2 stehen insbesondere kommunale Krankenhäuser vor der Herausforderung, ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen zu verstärken. Technische Lösungen allein reichen nicht aus; der Mensch bleibt ein entscheidender Faktor. Der Deutsche Kommunalinformationsdienst (DEKOM) sprach mit Frank Hoffritz, Geschäftsführer der ML-Gruppe, einem Bildungsunternehmen, das sich auf Schulungen im Bereich Informationssicherheit spezialisiert hat.

DEKOM: Herr Hoffritz, die aktuellen BSI-Berichte zeigen erhebliche Sicherheitsmängel in Krankenhausinformationssystemen. Wie wichtig ist die Schulung von Mitarbeitenden in diesem Kontext?

Hoffritz: Technische Sicherheitsmaßnahmen sind essenziell, aber ohne das richtige Verhalten der Mitarbeitenden bleiben sie wirkungslos. Viele Sicherheitsvorfälle entstehen durch menschliches Fehlverhalten, oft unbewusst. Deshalb setzen wir bei der ML-Gruppe auf gezielte Schulungen, um das Bewusstsein für IT-Sicherheit zu schärfen und das richtige Verhalten im Umgang mit sensiblen Daten zu fördern. 

DEKOM: Die NIS2-Richtlinie fordert von Einrichtungen des Gesundheitswesens erhöhte Sicherheitsmaßnahmen. Wie unterstützt die ML-Gruppe kommunale Krankenhäuser dabei?

Hoffritz: Wir bieten maßgeschneiderte Schulungsprogramme an, die speziell auf die Bedürfnisse von Einrichtungen des Gesundheitswesens zugeschnitten sind. Unsere Trainings vermitteln nicht nur theoretisches Wissen, sondern setzen auf praxisnahe Szenarien, um Mitarbeitende für potenzielle Bedrohungen zu sensibilisieren und ihnen konkrete Handlungsanweisungen zu geben. 

DEKOM: Welche Themen stehen bei Ihren Schulungen im Vordergrund?

Hoffritz: Unsere Schulungen decken ein breites Spektrum ab, von Grundlagen der Informationssicherheit über den sicheren Umgang mit Passwörtern bis hin zu Erkennung und Vermeidung von Phishing-Angriffen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Sensibilisierung für Social Engineering, da Angreifer oft versuchen, Mitarbeitende zu manipulieren, um an vertrauliche Informationen zu gelangen. 

DEKOM: Wie stellen Sie sicher, dass das erlernte Wissen nachhaltig im Arbeitsalltag verankert wird?

Hoffritz: Nachhaltigkeit ist uns sehr wichtig. Neben klassischen Schulungen setzen wir auf regelmäßige Auffrischungskurse und interaktive Formate wie E-Learnings und Erklärvideos. Zudem empfehlen wir Unternehmen, eine kontinuierliche Sicherheitskultur zu etablieren, in der IT-Sicherheit regelmäßig thematisiert und gelebt wird. 

DEKOM: Welche Rolle spielen Führungskräfte bei der Etablierung einer solchen Sicherheitskultur?

Hoffritz: Führungskräfte haben eine Schlüsselrolle. Sie müssen nicht nur als Vorbilder agieren, sondern auch die notwendigen Ressourcen und Rahmenbedingungen schaffen, damit IT-Sicherheit im Arbeitsalltag integriert wird. Dazu gehört auch, regelmäßige Schulungen zu ermöglichen und das Thema auf die Agenda zu setzen.

DEKOM: Abschließend, was raten Sie kommunalen Klinikbetreibern, die ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen verbessern möchten?

Hoffritz: Beginnen Sie mit einer umfassenden Bestandsaufnahme: Wo stehen Sie aktuell in Bezug auf IT-Sicherheit? Identifizieren Sie Schwachstellen und setzen Sie Prioritäten. Investieren Sie nicht nur in Technik, sondern vor allem in die Schulung Ihrer Mitarbeitenden. Denn letztendlich ist der Mensch oft das schwächste Glied in der Sicherheitskette – aber mit dem richtigen Wissen kann er zur stärksten Verteidigungslinie werden.  

DEKOM: Herr Hoffritz, vielen Dank für das informative Gespräch. (DEKOM/ML-Gruppe, 07.04.2025) Mehr Infos hier…

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Die schleswig-holsteinische Gemeinde Süderbrarup hat mit der Umsetzung des nächsten konkreten Smart-City-Projekts begonnen: An einer vielbefahrenen Kreuzung wurden jetzt optische Sensoren zur Erfassung des Verkehrsflusses installiert. Ziel ist eine datengestützte, vorausschauende Verkehrsplanung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses. Die Maßnahme wurde im Vorfeld intensiv mit den Gemeindevertreterinnen und -vertretern abgestimmt und beschlossen. Die Kreuzung zählt zu den verkehrsreichsten Punkten im Ort – immer wieder kommt es dort zu unübersichtlichen oder gar gefährlichen Situationen. Die nun installierten Sensoren helfen dabei, das Verkehrsaufkommen in Echtzeit zu erfassen. Sie zählen Fahrzeuge, erkennen deren Fahrtrichtung und ermöglichen es, Verkehrsmuster zu analysieren. Die Erfassung erfolgt vollständig anonymisiert. Es werden weder Bilder gespeichert noch personenbezogene Daten oder Kennzeichen erfasst. Die erhobenen Informationen dienen ausschließlich der Analyse von Verkehrsströmen. Sämtliche Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden vollständig eingehalten. Für die Installation der Sensorik, die Ende März erfolgte, war das Unternehmen EBERO FAB im Einsatz – unterstützt vom Bauhof der Gemeinde. Die Arbeiten erfolgten mithilfe eines Hubsteigers und konnten mit nur geringfügigen, kurzfristigen Einschränkungen im Straßenverkehr durchgeführt werden. Die ersten erfassten Verkehrsdaten stehen bereits zur Verfügung und werden perspektivisch auf einer öffentlich zugänglichen Online-Plattform der Smarten Grenzregion bereitgestellt. So erhalten Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunalpolitik direkte Einblicke in das Verkehrsgeschehen vor Ort. Ein denkbarer nächster Schritt ist die Prüfung eines Kreisverkehrs an der Brebel-Kreuzung – auf Basis der nun vorliegenden Datenlage. Parallel schreitet auch ein weiteres Smart-City-Element voran: Die Masten für eine intelligente Straßenbeleuchtung sind bereits aufgestellt. Die Inbetriebnahme der adaptiv gesteuerten Lichtpunkte ist für Ende April geplant. (Amt Süderbrarup/EBERO FAB, 18.03.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die vorgezogene Bundestagswahl im Februar 2025 war für viele kommunale IT-Dienstleister ein echter Härtetest – und zugleich ein Beweis für die Leistungsfähigkeit digitaler Infrastruktur in der öffentlichen Verwaltung. In Rekordzeit sorgten etwa die kommunalen Rechenzentren KDVZ Rhein-Erft-Rur, regio iT und Südwestfalen-IT in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen für einen reibungslosen und hochsicheren technischen Ablauf der Wahl. Dass dies unter enormem Zeitdruck und mit höchsten Anforderungen an Datenschutz, Redundanz und Verfügbarkeit gelang, stärkt das Vertrauen in die digitale Kompetenz der Kommunen​. Im Umfeld der Bundestagswahl 2025 rückte auch die Diskussion über die Möglichkeit von Onlinewahlen wieder in den Fokus. So fordern Vertreterinnen und Vertreter von Auslandsdeutschenverbänden seit Langem eine einfachere und verlässlichere Stimmabgabe – idealerweise digital. Die aktuelle Briefwahlpraxis sei für viele nicht praktikabel, zu langwierig oder gar unsicher. Doch es geht nicht nur um deutsche Staatsangehörige im Ausland. Auch hierzulande könnten Online-Wahlen die Beteiligung stärken – insbesondere bei älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen oder solchen, die aus familiären, gesundheitlichen oder beruflichen Gründen am Wahltag nicht mobil sind. Gerade in ländlichen Räumen kann eine digitale Stimmabgabe niederschwellige Teilhabe sichern.  Dass hochsichere digitale Wahlen technisch möglich sind, haben KDVZ, regio iT und SIT bei der Bundestagswahl einmal mehr eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Die lückenlose Absicherung aller   Wahlkomponenten – von der Wählerverzeichnisverwaltung über den Briefwahlprozess bis zur Ergebnismeldung – zeigt, dass Kommunen und ihre IT-Partner digitale Prozesse souverän und resilient abbilden können. Besonders erwähnenswert: Backup-Systeme wurden vorab umfangreich getestet, Mitarbeiter waren flächendeckend in Bereitschaft, die Übertragung der Ergebnisse erfolgte über mehrfach abgesicherte Netzwerke​.  Wenn demokratische Mitbestimmung zu kompliziert oder umständlich wird, sinkt die Beteiligung. Wenn sie hingegen mit den Lebensrealitäten der Bürgerinnen und Bürger Schritt hält, kann sie neue Impulse setzen. Online-Wahlen könnten deshalb nicht nur ein technologischer Fortschritt sein, sondern auch ein demokratischer. Sie würden das Wahlrecht von Millionen Menschen stärken – ganz besonders das derjenigen, die heute überproportional häufig nicht wählen: Alte, Junge, Berufstätige im Schichtdienst, Pflegebedürftige, Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Damit könnte Digitalisierung dort wirken, wo sie gebraucht wird: an der Basis unserer Demokratie. (DEKOM, 07.04.2025/Südwestfalen IT, 28.02.2025) Ganze PM hier…

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Transparente Pauschalen statt nutzerbasierter Abrechnung: Neues Modell vereinfacht Planung und fördert Weiterbildungskultur.  Der kommunale Aachener Bildungs- und Schulungsanbieter cogniport stellt das Preismodell für seine eLearning-Plattform acadeMe um – und reagiert damit auf vielfach geäußerte Wünsche aus kommunalen Verwaltungen. Künftig richtet sich die Preisstruktur nicht mehr nach der Anzahl registrierter Nutzerinnen und Nutzer, sondern nach klar definierten Größenklassen der jeweiligen Verwaltungseinheit. Das neue Modell verspricht mehr Transparenz, geringeren Verwaltungsaufwand und eine breitere Zugänglichkeit der eLearning-Inhalte. Bislang wurde der monatliche Preis der acadeMe-Pakete dynamisch anhand der aktiven Nutzerzahl berechnet. Das sorgte in der Praxis immer wieder für Unsicherheit – insbesondere bei Haushaltsplanung und Budgetfreigaben. Die neue Struktur schafft hier Abhilfe: Je nach Größe der Verwaltung gelten nun vier feste Kategorien – von „Klein“ (bis 50 Mitarbeitende) bis „Sehr groß“ (bis 3.000 Mitarbeitende). Innerhalb dieser Kategorien wird ein monatlicher Pauschalpreis erhoben, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Ein zentrales Element der Reform: Alle Mitarbeitenden einer Kommune erhalten automatisch Zugang zum gesamten eLearning-Portfolio – ohne zusätzliche Gebühren. Damit entfällt die Begrenzung auf einzelne Nutzerkontingente. Verwaltungen können Weiterbildungsangebote flächendeckend einführen, ohne steigende Kosten befürchten zu müssen. Nach Angaben des Anbieters bleibt die neue Preisstruktur für viele Kommunen kostenneutral oder führt sogar zu Einsparungen – insbesondere bei größeren Nutzergruppen. Gleichzeitig entfällt der bisher notwendige administrative Aufwand zur Nachverfolgung aktiver Nutzerzahlen. Die Umstellung soll nicht nur Prozesse vereinfachen, sondern auch die Einführung digitaler Lernformate strategisch erleichtern. „Gerade angesichts von Fachkräftemangel und digitalem Wandel brauchen Kommunen flexible und praxisnahe Fortbildungsangebote“, heißt es bei acadeMe. Die neue Preislogik sei ein Schritt hin zu einer modernen Weiterbildungskultur in der öffentlichen Verwaltung. In den kommenden Tagen will das Unternehmen seine Website überarbeiten und die neue Preisstruktur dort transparent erläutern. Zudem soll das Kursangebot kontinuierlich erweitert werden – mit Inhalten, die speziell auf die Bedürfnisse der kommunalen Praxis zugeschnitten sind. Weitere Informationen zur Einstufung der eigenen Verwaltung und zu möglichen Kostenveränderungen sind direkt beim Anbieter erhältlich. (cogniport, 04.04.2025) Ganzer Artikel hier…

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Der digitale Wandel schreitet rasant voran – und stellt die öffentliche Verwaltung vor enorme Herausforderungen: Wachsende Aufgaben, steigender Erwartungsdruck seitens der Bürgerinnen und Bürger und zugleich ein akuter Fachkräftemangel. Künstliche Intelligenz gilt als Schlüsseltechnologie, um dieser Schere zu begegnen. Doch dafür braucht es Wissen, Können – und den Mut zur Veränderung. Im DEKOM-Interview erklärt Startplatz-Gründer und Startup-Inkubator Dr. Lorenz Gräf, warum KI-Kompetenz heute zur Grundausstattung jeder Verwaltung gehört, wie Schulungsformate konkret aussehen können – und warum der erste Schritt oft der wichtigste ist.

DEKOM: Warum braucht die öffentliche Verwaltung heute dringend mehr KI-Kompetenz?

Lorenz Gräf: Die Zahl der Verwaltungsakte nimmt stetig zu – sei es durch neue Förderprogramme, Infrastrukturprojekte oder gesetzliche Vorgaben. Gleichzeitig fehlen zunehmend Fachkräfte. Die Folge: Prozesse dauern immer länger, obwohl Bürger*innen durch Digitalisierung eigentlich schnellere Abläufe erwarten. Künstliche Intelligenz kann hier gezielt unterstützen – etwa durch automatisierte Recherchen, ausgefüllte Formulare oder die strukturierte Vorbereitung von Entscheidungen. Damit rückt der Sachbearbeiter stärker in die Rolle des Entscheiders. Das funktioniert aber nur, wenn er die KI versteht und souverän einsetzen kann. Diese „AI Literacy“ – also die Fähigkeit, KI sicher zu bedienen – wird zur neuen Kulturtechnik.

DEKOM: Wie können Kommunen ihre Mitarbeitenden dafür fit machen – und was ist dabei zu beachten?

Lorenz Gräf: Wir brauchen keine theoretischen Vorträge, sondern praxisnahe Schulungen, die den Umgang mit KI erlebbar machen. Dazu gehören Elemente wie Prompt-Techniken, konkrete Anwendungsideen aus dem Verwaltungsalltag und rechtliche Grundlagen. Wichtig ist: Man kann Kompetenz nicht verordnen – sie muss im Tun wachsen. Ideal ist es, mit einer Gruppe freiwilliger Mitarbeitender („KI-Scouts“) zu starten, die ersten Erfahrungen sammeln, Ideen entwickeln und später intern weitergeben. Unterstützt werden sie durch einen KI-Kompass – also klare Leitplanken, wie und wofür KI in der Verwaltung eingesetzt werden darf. So entsteht Vertrauen, Sicherheit – und echte Entlastung im Alltag.

DEKOM: Was kostet so etwas – und wie sollte eine Kommune konkret vorgehen?

Lorenz Gräf: Wir bieten beispielsweise Tagesworkshops zur KI-Kompetenz für Verwaltungen an. Die Kosten liegen – je nach Umfang und Teilnehmerzahl – bei etwa 2.000 bis 4.000 Euro pro Tag. Wichtig ist: Es geht nicht um starre Schulungsprogramme, sondern um Hilfe zur Selbsthilfe. Am besten beginnt man mit einem Kennenlern-Tag oder einem Best-Practice-Austausch mit Kommunen, die bereits Erfahrungen gesammelt haben – etwa Siegburg, Bonn oder Köln. Denn Bürgermeister hören am liebsten auf Bürgermeister. Danach kann man gezielt in Multiplikatorenschulungen investieren. So entsteht ein tragfähiges internes Netzwerk, das KI nachhaltig in die Verwaltung bringt. (DEKOM/Startplatz, 07.04.2025) Mehr Infos hier…

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Fallen Parkplätze oder Straßenraum zugunsten des Rad- und Fußverkehrs weg, so fürchtet der Handel oft Kundenverluste und Umsatzeinbußen. Eine Difu-Analyse zeigt, dass diese Befürchtung meist unbegründet ist – im Gegenteil: Auch der Handel profitiert von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen. Von der wachsenden Konkurrenz durch den Online-Handel bis hin zur erfolgreichen Suche für Betriebsnachfolgen – der Einzelhandel steht vor großen Herausforderungen. Maßnahmen der Verkehrsberuhigung werden in der öffentlichen Diskussion oft als zusätzliches Hindernis für den Einzelhandel dargestellt. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen müssen jedoch kein Problem sein, sie können auch zur Lösung beitragen. Das zeigt eine neue Analyse des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu), die die Auswirkungen solcher Maßnahmen auf den Einzelhandel in den Blick nimmt. Am Difu wurden empirische Studien und Praxisberichte aus dem In- und Ausland ausgewertet. Die Ergebnisse liegen online als Difu-Policy-Paper vor. „Die Analyse der empirischen Studien aus dem In- und Ausland zeigt, dass es keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen und einer wirtschaftlichen Schlechterstellung des Einzelhandels gibt“, so Difu-Studienleiterin Michaela Christ. „Die Studien und Praxisberichte zeigen vielmehr: Ein attraktiver öffentlicher Raum zieht Menschen an, lädt zum Bummeln und Verweilen ein und kommt damit auch dem Einzelhandel zugute.“ Schließlich sei für die Umsatzentwicklung vor allem die Kundenfrequenz relevant. Eine weitere zentrale Erkenntnis aus den untersuchten Studien ist, dass Radfahrer und Fußgänger zwar pro Besuch weniger Geld ausgeben als Menschen, die mit dem Auto zum Einkaufen fahren. Sie suchen den Einzelhandel jedoch häufiger auf, sodass sie insgesamt einen höheren Umsatz bringen. Von Umgestaltungen zugunsten des Fuß- und Radverkehrs profitiert daher auch der Einzelhandel. „Wichtig für den Erfolg von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen ist, dass die Erreichbarkeit des Einzelhandels auch unabhängig vom Auto sichergestellt ist“, so Michaela Christ. Hierfür müssen die Alternativen zum Auto, also ÖPNV sowie Rad- und Fußverkehr, langfristig gestärkt und ihre Nutzung attraktiver gemacht werden. Durch das Instrument der Parkraumbewirtschaftung kann die Erreichbarkeit auch für Menschen sichergestellt werden, die auf den Pkw angewiesen sind. „Es ist ja im Interesse des Einzelhandels, dass der vorhandene Parkraum nicht durch Dauerparkende belegt wird, sondern der Kundschaft für ihre Einkäufe zur Verfügung steht. Durch Parkraumbewirtschaftung werden genau diese wichtigen Potenziale aktiviert. Darüber hinaus kann der Straßenraum durch eine Reduzierung der Parkplätze für vielfältige Nutzungen geöffnet werden, die das längere Verweilen für die Kunden attraktiver machen“, erklärt Difu-Wissenschaftlerin Uta Bauer.  Angesichts zunehmender Verkehrsbelastungen mit negativen Folgen für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt und Wohlbefinden, ist eine Umgestaltung des Straßenraums zugunsten des Umweltverbundes – ÖPNV, Rad- und Fußverkehr – keine Frage des „Ob“, sondern des „Wie“. „Um von den Vorteilen der Verkehrsberuhigung zu profitieren, sollten sich Einzelhandel und Interessenverbände dafür stark machen, dass positive Beispiele der Verkehrsberuhigung in ihrer Kommune aufgegriffen und an die jeweilige städtische Situation angepasst werden. Für den Erfolg sind zudem passende Beteiligungsmaßnahmen und professionelle Kommunikation wichtig“, so Michaela Christ.  Die Difu-Analyse nahm Groß- und einige Mittelstädte in den Blick. Zur Situation in kleineren Kommunen liegen bisher nicht genügend Studien und damit nicht ausreichend Datenmaterial für eine Analyse zur Verfügung.

Kurzinfo: Deutsches Institut für Urbanistik

Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) ist als größtes Stadtforschungsinstitut im deutschsprachigen Raum die Forschungs-, Fortbildungs- und Informationseinrichtung für Städte, Kommunalverbände und Planungsgemeinschaften. Ob Stadt- und Regionalentwicklung, kommunale Wirtschaft, Städtebau, soziale Themen, Umwelt, Verkehr, Kultur, Recht, Verwaltungsthemen oder Kommunalfinanzen: Das 1973 gegründete unabhängige Berliner Institut – mit einem weiteren Standort in Köln (Bereich Umwelt) – bearbeitet ein umfangreiches Themenspektrum und beschäftigt sich auf wissenschaftlicher Ebene praxisnah mit allen Aufgaben, die Kommunen heute und in Zukunft zu bewältigen haben. Der Verein für Kommunalwissenschaften e.V. ist alleiniger Gesellschafter des in der Form einer gemeinnützigen GmbH geführten Forschungsinstituts. (DIFU, 28.03.2025) Ganzer Artikel hier…

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Deutschland hat ein strukturelles Problem mit ungleichen Bildungschancen – und das beginnt schon im frühen Kindesalter. Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) fordert deshalb eine breite gesellschaftliche Debatte über eine mögliche Kita-Pflicht. Die frühkindliche Bildung müsse in den Mittelpunkt der Bildungspolitik rücken, um soziale Ungleichheiten nachhaltig zu verringern. Denn trotz eines weitgehend öffentlichen Bildungswesens ist in kaum einem Industrieland der Bildungserfolg so stark von Einkommen und Bildungsgrad der Eltern abhängig wie in Deutschland. Während Kinder aus bildungsnahen Haushalten früh gefördert werden, fehlen vielen anderen die nötigen Grundlagen. Bereits bei Siebenjährigen lassen sich laut DIW-Analyse erhebliche Unterschiede bei Sprach- und Mathekompetenzen feststellen – maßgeblich geprägt vom sozialen Hintergrund. In Frankreich etwa ist dieser Einfluss deutlich geringer. Die Studie zeigt: Frühkindliche Förderung wirkt – und zwar messbar besser als spätere Investitionen im Bildungssystem. Wirtschaftsnobelpreisträger James Heckman belegt, dass jeder Euro in frühe Bildung zwei- bis dreimal so viel Ertrag bringt wie Investitionen in spätere Bildungsstufen.

Die DIW-Forscher fordern daher:

  1. einen massiven qualitativen und quantitativen Ausbau der Kitas,
  2. gezielte Information und Aufklärung der Eltern über den Nutzen früher Förderung,
  3. eine Diskussion über eine verpflichtende Vorschulzeit – analog zu Frankreich, wo eine solche Pflicht für alle Kinder gilt.

Besonders kritisch sehen die Forscher, dass Kitas in Deutschland teils noch kostenpflichtig sind, während ein Universitätsstudium kostenlos bleibt – eine Schieflage, die bildungspolitisch kaum zu rechtfertigen ist. Fazit: Wer Chancengleichheit will, muss früh ansetzen. Frühkindliche Bildung sollte kein Nebenschauplatz mehr sein – sie ist der Schlüssel für mehr Gerechtigkeit, mehr Teilhabe und langfristig auch für mehr wirtschaftliche Stärke. (DIW, 07.04.2025) Ganzer Artikel hier…

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Solidarische Landwirtschaft, Energiegenossenschaften, Plattform-Kooperativen oder Seniorengemeinschaften leisten viel für die Gesellschaft: Als gemeinwohlorientierte Organisationen sorgen sie für sozialen Zusammenhalt, ermöglichen Bürgerbeteiligung, treiben die Energie- oder Ernährungswende voran oder bieten eine demokratische Alternative zu profitorientierten Plattformunternehmen. Die Menschen engagieren sich hier oftmals ehrenamtlich und wirtschaften weniger sichtbar als große Unternehmen. Sie sind ein relevanter „unerkannter Wirtschaftsfaktor“ sagt Unternehmensforscher Christian Lautermann vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW). Er empfiehlt der Bundesregierung im Impulspapier „Kooperatives Wirtschaften: den unerkannten Wirtschaftsfaktor unterstützen“ den neu gegründeten Verbund Kooperatives Wirtschaften zu fördern. Die Empfehlungen veröffentlicht das Institut anlässlich des „Forums für Soziale Innovation und Gemeinwohlorientierte Unternehmen“, das das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam in Berlin durchführen.  „Sie sind in ganz Deutschland zu finden und es sind viele. Doch die Politik hat die Leistungen kooperativ wirtschaftender Unternehmen, die in der Zivilgesellschaft verankert sind, bislang zu wenig auf dem Schirm. Dabei sind ihre Beiträge für das Gemeinwohl und den gesellschaftlichen Zusammenhalt unverzichtbar“, erklärt Lautermann, der den vom Bundesforschungsministerium geförderten Projektverbund „Teilgabe – kooperatives Wirtschaften in der Zivilgesellschaft“ geleitet hat. Auf einer Bundesversammlung zum kooperativen Wirtschaften des Projekts Teilgabe hatten zivilgesellschaftliche Unternehmen die Idee für den Verbund Kooperatives Wirtschaften, der Ende 2024 als Dachorganisation gegründet wurde. „Das Ausmaß der Wertschöpfung und Wirtschaftsleistung, die gemeinwohlorientierte Unternehmen erbringen, ist bisher kaum bekannt“, so Lautermann. „Es ist an der Zeit für eine wissenschaftlich begleitete Bestandsaufnahme kooperativer Wirtschaftsformen in ganz Deutschland. Indem Umfang und Ausmaß des diversen Felds gemeinwohlorientierter Unternehmen und Initiativen sichtbar werden, können sie viel spezifischer unterstützt und gefördert werden.“ Der Experte für nachhaltiges Wirtschaften empfiehlt dem Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesprogramm „Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen“ nach einer solchen Vermessung des Feldes anzupassen und auszuweiten. Im Impulspapier macht das IÖW-Vorschläge, wie kooperatives Wirtschaften dauerhaft gefördert werden sollte: So könnte ein nationales Innovations- und Gründerzentrum die Wirkungen von gemeinwohlorientierten Organisationen vervielfältigen, regt das IÖW an. Indem es dabei hilft, dass über verschiedene Versorgungsbereiche wie Ernährung, Energie oder Wohnen hinweg zusammengearbeitet wird, könnte der sozial-ökologische Wandel insgesamt profitieren. Da kooperatives Wirtschaften in der Zivilgesellschaft wurzelt, ist es zumeist dezentral organisiert, bürgernah, von lokalen Gemeinschaften getragen und in der Region verankert. „Damit kooperative Wirtschaftsweisen sich entfalten können, ist verbundwirtschaftliche Kooperation zentral“, erläutert Lautermann. „Um die Nische zu verlassen und in der Breite zu wirken, empfiehlt es sich, die Kräfte zu bündeln und gemeinsame Dachorganisationen zu bilden. Mit dem Verbund Kooperatives Wirtschaften gibt es hierfür erstmals eine gemeinsame sektorübergreifende politische Dachorganisation für alle demokratisch und solidarisch wirtschaftenden Unternehmen. Die Politik sollte diese Interessenvertretung bei ihrem Aufbau und ihrer Etablierung unterstützen. Denn eine starke Dachorganisation kann wertvolle Beiträge für Gemeinwohl und nachhaltiges Wirtschaften in Deutschland leisten.“ (IÖW, 07.04.2025) Ganzer Artikel hier…

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Pharma Deutschland und sieben Mitgliedsunternehmen gehen juristisch gegen die europäische Kommunalabwasserrichtlinie (UWWTD) vor und haben Klagen beim Gericht der Europäischen Union erhoben. Gegenstand der Regelungen der europäischen Kommunalabwasserrichtlinie sind die größtenteils aus privaten Haushalten stammenden Abwasser. Sie sind mit Spurenstoffen belastet. Dabei handelt es sich unter anderem um Abbauprodukte von Arzneimitteln, die durch die menschlichen Ausscheidungen entstehen und bei jedem Toilettengang ins Abwasser gelangen. Aus Sicht der klagenden Unternehmen verstößt ein zentraler Aspekt der europäischen Kommunalabwasserrichtlinie gegen geltendes EU-Recht und muss zurückgenommen werden. Es geht dabei um die sogenannte „erweiterte Herstellerverantwortung”, auf deren Grundlage die europaweite Finanzierung des Aufbaus und des Betriebs einer zusätzlichen Klärstufe für kommunale Kläranlagen erfolgen soll. „Die europäische Abwasserrichtlinie hat eklatante Mängel. Sie betreffen die Grundannahmen, die Datengrundlage, die operative Umsetzung und die Kostenabschätzung, die den Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung zugrunde liegen”, erklärt Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland. „Wir sehen in der Richtlinie Verstöße gegen EU- Recht und eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort und die Versorgung mit Human-Arzneimitteln in Deutschland und Europa”, so Brakmann weiter. Die Unternehmen argumentieren gegenüber dem Gericht unter anderem damit, dass sich die Regelungen über die erweiterte Herstellerverantwortung nicht auf das Verursacherprinzip nach Art. 191 (2) des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) stützen lassen. Die beklagte Richtlinie, legt fest, dass mindestens 80% der Kosten für Bau und Betrieb der 4. Klärstufe nach dem Verursacherprinzip auf die Hersteller von Human-Arzneimitteln und Kosmetika umgelegt werden. Damit soll ein Anreiz gesetzt werden, auf ökologische bzw. nachhaltigere Produkte umzustellen. Diese Lenkungsfunktion des Verursacherprinzips kann bei Human-Arzneimitteln jedoch nicht erreicht werden, weil der gewünschte Effekt von Arzneimitteln fest mit den jeweiligen Wirkstoffen verbunden ist. Darüber hinaus lassen sich die zu beseitigenden Spurenstoffe in den kommunalen Abwässern keineswegs nur auf Human-Arzneimittel oder Kosmetika zurückführen. Durch die finanzielle Mehrbelastung der Pharmaunternehmen aus der Kommunalabwasserrichtlinie droht eine Situation, in der sich viele Human-Arzneimittel nicht mehr kostendeckend in Deutschland oder Europa vertreiben lassen. „Die Richtlinie würde einen Dominoeffekt haben und den strategischen Zielen einer stabilen EU-Arzneimittelversorgung und Reduzierung von Abhängigkeiten aus dem Ausland konträr gegenüberstehen”, warnt Brakmann. Dies würde auch gesetzgeberischen Maßnahmen zur Bekämpfung bereits bestehender Lieferengpässe zuwiderlaufen. (Pharma Deutschland, 10.03.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die Gewässer in Deutschland und Europa haben noch nicht den Zustand erreicht, den sie gemäß Wasserrahmenrichtlinie haben sollten. Verschiedene Faktoren tragen dazu bei: wasserbauliche Veränderungen, Emissionen aus der Landwirtschaft, Auswirkungen des Klimawandels und Einleitungen aus kommunalen und industriellen Abwasserbehandlungsanlagen. Die Europäische Union hat mit der neuen Kommunalabwasserrichtlinie einen entscheidenden Impuls zur Weiterentwicklung der kommunalen Abwasserbehandlung in Europa gesetzt. Die Gemeinschaftstagung „Kläranlagen Tage/Mess- und Regelungstechnik in abwassertechnischen Anlagen (MSR)“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) beleuchtet am 6. und 7. Mai 2025 in Osnabrück innovative verfahrenstechnische Ansätze zur Verbesserung der Reinigungsleistung von Kläranlagen sowie die Chancen der Automatisierung und Digitalisierung in der Abwasserwirtschaft. Die KläranlagenTage beschäftigen sich mit den Auswirkungen der europäischen Kommunalabwasserrichtlinie für Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen, die nun in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Themen sind der Ausbau vierter Reinigungsstufen zur Elimination von Spurenstoffen durch weitergehende Behandlungsverfahren und verschärfte Stickstoffgrenzwerte. Weitere Inhalte befassen sich mit der Quantifizierung von Lachgas- und Geruchsemissionen von Abwasseranlagen sowie der Wasserwiederverwendung für landwirtschaftliche und urbane Zwecke. Diskutiert wird auch der Umgang mit den neuen Überwachungswerten für Stickstoff und Phosphor in Zusammenhang mit der Frage der Übertragung des auf EU-Ebene vorgegebenen Systems der Anlagenüberwachung auf Basis von 24h-Mischproben in die deutsche Systematik. Nur mit hochwertigen und gleichzeitig robusten Automatisierungslösungen lassen sich Kläranlagen ressourceneffizient und sicher betreiben. Die Vorträge zur Mess-, Steuerung- und Regelungstechnik rücken die Möglichkeiten von Informations- und Kommunikationstechnologien in den Fokus. Themen sind unter anderem die Anwendung von Neuronalen Netzen für Assistenzsysteme in der Abwasserbehandlung, flexibles Energiemanagement in der Abwasserwirtschaft mithilfe von Machine Learning und Funkkommunikation in der Wasserwirtschaft. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz spielt ebenfalls eine große Rolle. Es geht um die kosteneffiziente Nutzung von Cloud-Ressourcen zur Entwicklung einer Wasserstandsvorhersage mit generativer KI, um KI-basierte Zuflussprognosen für Kläranlagen sowie um KI-unterstütztes Abwassermonitoring. Möglichkeiten der Stickstoffreduzierung mithilfe eines Digital Twins und der Einsatz des Digitalen Zwillings im Vollbetrieb werden vorgestellt. Mit digitalen Zwillingen gelingt es, Effekte von Einleitungen oder der Anlagensteuerung auf die Gewässer besser zu verstehen und planerisch sowie im Anlagenbetrieb gute Entscheidungen zu treffen. (DWA, 06.03.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die Telecomputer GmbH, Tochterunternehmen der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), erhält mit der regio iT GmbH und der KDO Service GmbH zwei neue Mitgesellschafter. In einer gemeinsamen Pressemitteilung heißt es, der Eintritt von regio iT und KDO setzt einen strategischen Meilenstein und stärkt die kommunale IT-Kompetenz der Telecomputer im Verkehrswesen. Telecomputer-Geschäftsführer Marc Böttcher erklärt im DEKOM-Interview, was es mit der bayerisch-nordrheinwestfälisch-niedersächsischen Kooperation auf sich hat.

DEKOM: Welche neuen Entwicklungen oder Erweiterungen der bestehenden Softwarelösungen sind durch diese Kooperation geplant?

Marc Böttcher: Unsere Zusammenarbeit mit regio iT und KDO besteht schon seit vielen Jahren, insbesondere im Bereich des Betriebs von Fachverfahren und Online-Diensten als Cloud- oder SaaS-Lösungen. In den letzten Jahren haben wir bereits gemeinsam Erfahrungen in Entwicklungsprojekten sammeln können. Künftig wollen wir unsere Ressourcen noch enger bündeln, um Fachverfahren und Online-Dienste schneller und in hoher Qualität weiterzuentwickeln und bereitzustellen.

DEKOM: Welche Rolle spielen digitale Lösungen für das kommunale Verkehrswesen?

Marc Böttcher: Online-Dienste werden in den nächsten Jahren noch wichtiger für Bürger und Unternehmen. Das Kfz-Zulassungswesen ist hierbei ein Vorreiter bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Heute ist bereits eine vollautomatisierte Kfz-Zulassung mit sofortiger Inbetriebnahme möglich – ganz ohne Behördengang. Im Dezember 2024 wurden bereits ca. 25 % aller Außerbetriebsetzungen online abgewickelt. Ähnliche Entwicklungen gibt es im Führerscheinwesen, wobei dort noch gesetzliche Grundlagen fehlen. Langfristig werden Kommunalverwaltungen sich verstärkt um die Anliegen kümmern können, die online nicht oder nur bedingt abbildbar sind. Der klassische Behördengang soll zur Ausnahme in komplexen Fällen werden. Dies kann bei einem zunehmenden Fachkräftemangel und der angespannten Finanzlage viele Kommunen spürbar entlasten.

DEKOM: Angesichts der steigenden Zahl an Cyberangriffen auf kommunale Verwaltungen – welche Maßnahmen setzt Telecomputer in Zusammenarbeit mit Partnern um, um den Schutz kommunaler IT-Systeme zu verbessern?

Marc Böttcher: Die IT-Sicherheit ist grundsätzlich eine Aufgabe der Kommunen selbst. Unsere Fachverfahren und Online-Dienste erfüllen erfolgreich die aktuellen Anforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie des Kraftfahrt-Bundesamtes („Mindestsicherheitsanforderungen an die internetbasierte Kfz-Zulassung“). Viele unserer Lösungen laufen in vom KBA sicherheitstechnisch zugelassenen Rechenzentren der AKDB, regio iT und KDO. Wir unterstützen Kommunen zudem kurzfristig bei Cyberangriffen, wie zuletzt bei der Überführung der Fachverfahren für das Verkehrswesen von Kunden der Südwestfalen-IT (SIT) in das Rechenzentrum der  regio iT nach dem Angriff auf die SIT. Darüber hinaus arbeiten wir mit Bund und Ländern zusammen, um Cyberangriffe präventiv zu verhindern und Notfallpläne zu entwickeln.

DEKOM: Inwieweit kann künstliche Intelligenz (KI) zur Verbesserung der IT-Sicherheit in Kommunen beitragen?

Marc Böttcher: KI spielt in der IT-Sicherheit eine zunehmend wichtige Rolle, allerdings weniger in den Fachverfahren selbst, sondern mehr in den IT-Abteilungen der Kommunen und Rechenzentren. KI kann helfen, Cyberangriffe frühzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren. In unseren Fachverfahren setzen wir KI ein, um Sachbearbeiter zu unterstützen und manuelle Prozesse teilweise zu automatisieren. Das verkürzt die Einarbeitungszeit neuer Mitarbeiter und hilft, neue gesetzliche Regelungen transparent in den Arbeitsalltag zu integrieren. Zudem werden wir zunehmend KI-gestützte Chatbots in unseren Online-Diensten nutzen, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu sowie die Durchführung von Verwaltungsleistungen zu erleichtern.

DEKOM: Sehen Sie Potenzial für den Einsatz smarter Analyse- und Automatisierungstools in kommunalen Verkehrssystemen?

Marc Böttcher: Absolut. Erste Ansätze sind bereits verfügbar, zum Beispiel bei der Fahrzeugzulassung. Wir kooperieren mit der roosi GmbH, um Kommunen erweiterte Statistik- und Analysemöglichkeiten bereitzustellen. Das umfasst sowohl die Analyse örtlicher Datenbanken als auch bereichsübergreifende Datenauswertungen zwischen verschiedenen Ämtern. Zudem eröffnet das Registermodernisierungsgesetz zukünftig neue Möglichkeiten, die allerdings von der Politik schneller umgesetzt werden müssen. Eine moderne, effiziente Verwaltung braucht smarte Technologien, um Prozesse zu vereinfachen und Abläufe zu beschleunigen.

DEKOM: Welche Herausforderungen sehen Sie bei der digitalen Transformation kommunaler Verwaltungen?

Marc Böttcher: Die Hauptaufgabe der Kommunalverwaltungen ist die Bereitstellung von Dienstleistungen für Bürger – nicht der Betrieb von Fachverfahren oder IT-Infrastrukturen. Deshalb sollten sich Kommunen auf ihre Kernaufgaben konzentrieren und IT-Dienstleistungen in zertifizierte, sicherheitsgeprüfte Rechenzentren auslagern. Die weitere und erfolgreiche Umsetzung des OZG gelingt nur, wenn Fach- und IT-Abteilungen eng zusammenarbeiten. Gleichzeitig sind die immer wieder aufkommenden Bestrebungen, kommunale Aufgaben zu zentralisieren oder auch zu privatisieren– beispielsweise im Kfz-Zulassungswesen – ambivalent zu bewerten. Solche Zentralisierungsbestrebungen gefährden die Bürgernähe, die schnellen Reaktionszeiten der Kommunen zum Wohle der Bürger sowie die IT-technische Abbildbarkeit von länderspezifischen und kommunalen Anforderungen und Regelungen.

DEKOM: Vielen Dank für das Gespräch!

Über die Telecomputer GmbH

Die Telecomputer GmbH mit rund 90 Beschäftigten an fünf Standorten in Deutschland ist Marktführer für Fachverfahren und Online-Dienste im Verkehrswesen und seit mehr als 45 Jahren erfahrener und zuverlässiger Partner für deutsche Kommunen. Mit innovativen Technologien und klarem Fokus auf die Anforderungen der öffentlichen Verwaltung bietet das Unternehmen seit Jahrzehnten leistungsfähige und sichere Lösungen. Als Teil der AKDB-Gruppe ist sie in ein starkes Netzwerk für die digitale Transformation von Verwaltung und Kommunen eingebunden.

Über die regio iT GmbH

Die regio iT GmbH ist als größter kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen der ideale Partner für öffentliche Auftraggeber. Sie bietet strategische und projektbezogene IT-Beratung, Integration, IT-Infrastruktur sowie Full-Service und beteiligt sich an zahlreichen Forschungs- und Entwicklungsprojekten sowie bundesweiten Initiativen zu neuen Technologien.

Über die KDO Service GmbH

Die KDO Service GmbH mit Sitz in Oldenburg ist der größte kommunale IT-Dienstleister in Niedersachsen und versteht sich als Wegbereiter und Wegbegleiter der Kommunen in die digitale Zukunft. Der Schwerpunkt liegt auf der Bereitstellung und dem Betrieb sicherer und innovativer IT-Lösungen für Kommunen.

Über die AKDB

Seit Gründung 1971 entwickelt die AKDB ein Komplettangebot an Lösungen für die Digitalisierung von Kommunen und öffentlichen Einrichtungen. Hierzu zählen Fachsoftware, IT-Sicherheit, Beratung, Schulung und eine umfassende Dienstleistungspalette. Zu den Kunden der AKDB gehören 5.000 Kommunen, Gemeinden, Städte, Landkreise, Bezirke sowie öffentliche Institutionen, Länder und der Bund. Die AKDB zählt im Unternehmensverbund über 1.500 Beschäftigte

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Deutschlands Leitmesse rund um Glasfaserausbau und Digitalisierung findet in diesem Jahr am 2. und 3. April 2025 erstmals in der Messe Frankfurt am Main statt. Mehr als 250 nationale und internationale Aussteller präsentieren auf den fiberdays 25 ihre Produkte und Dienstleistungen und bieten Fachbesuchern Gelegenheit, sich kompakt über die neuesten Entwicklungen zu informieren. Im Mittelpunkt stehen neueste Entwicklungen rund um den Glasfaserausbau, smarte Infrastrukturen und digitale Verwaltungsprozesse. Unter den Ausstellern ist in diesem Jahr auch wieder EBERO FAB, einer der führenden Anbieter im Bereich Infrastrukturausstattung für den Breitbandausbau. In Halle 3.1, Stand N9 präsentiert das Unternehmen gemeinsam mit seinem Partner eks Engel FOS GmbH & Co. KG ein umfassendes Portfolio – von passiven Glasfaserkomponenten bis hin zu innovativen Systemlösungen für zukunftssichere Netze. EBERO FAB zeigt dabei erstmals ausschließlich Produkte aus eigener Fertigung, darunter zahlreiche Neuheiten, die den Netzausbau effizienter, langlebiger und wirtschaftlicher machen. Mit langjähriger Erfahrung, hoher Lagerverfügbarkeit und durchdachten Komplettlösungen unterstützt EBERO FAB Netzbetreiber, Bauunternehmen und Kommunen bei der Planung und Umsetzung leistungsfähiger Glasfaserinfrastrukturen – von der Ortsvernetzung bis in die Gebäude. Gerade für Kommunen, die den eigenwirtschaftlichen oder geförderten Ausbau aktiv mitgestalten, bietet EBERO FAB konkrete Unterstützung – von der Materialversorgung bis zur technischen Beratung. So wird kommunale Daseinsvorsorge zukunftssicher und digital. Zudem ist EBERO FAB Sponsor für eine besondere Premiere: Im Rahmen der Fiberdays 25 wird der Fibercup – die erste deutsche Spleißmeisterschaft ausgetragen. Hier geht es um Präzision und Technik. Die besten Profis der Branche messen sich im Glasfaser-Spleißen – dabei wird der EBERO FAB Crimpspleißschutz eingesetzt.   Präsentiert wird die Fachmesse vom Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) e.V. Offiziell eröffnet werden die fiberdays 25 am 2. April durch die Hessische Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus. (DEKOM, 24.03.2025) Ganzer Artikel hier…

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Seit dem 1. Januar 2024 sind alle deutschen Kommunen gesetzlich verpflichtet, eine Wärmeplanung zu erstellen. Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) markiert einen Meilenstein auf dem Weg zur Klimaneutralität und soll die kommunale Wärmeplanung als zentrale Orientierungshilfe für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Energieversorger etablieren. Ziel ist es, bis 2045 die gesamte Wärmeversorgung – sowohl zentral über Wärmenetze als auch individuell im Heizungskeller – auf erneuerbare Energien umzustellen. Viele Städte arbeiten bereits mit Hochdruck daran und kämpfen gleichzeitig mit Fachkräftemangel, Kosten und hoher Arbeitsbelastung. Am Rande der internationalen Leitmesse für Wasser, Wärme und Luft – ISH in Frankfurt a. M. zog Frederic Leers, Leiter Kommunikation beim Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), im DEKOM-Gespräch eine eher gemischte Bilanz.

DEKOM: Herr Leers, wie bewerten Sie den aktuellen Stand der Wärmeplanung in Deutschland?

Aktuell sind bereits mehr als ein Drittel der deutschen Kommunen mit der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) befasst. Das strategische Planungsinstrument ist für knapp 11.000 Städte und Gemeinden verpflichtend und soll kommunalpolitischen Entscheidern, Bürgern und der Wirtschaft Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, wie künftig die Wärmeversorgung klimaneutral organisiert werden kann. Rechtlich verbindlich ist die KWP bis zu den ggf. nachfolgenden Beschlüssen nicht. Einerseits bedeutet dies, das moderne Heizungs- und Ofensysteme nach wie vor vom Handwerk verbaut werden dürfen, andererseits können von den Kommunen auch ihre Nah- und Fernwärmepläne weiterverfolgt werden. Bezogen auf den Absatz von dezentralen Lösungen stellen wir fest, dass sich die Verbraucher mit Investitionen in Erwartung einer möglichen Nah- oder Fernwärmelösung zurückhalten.  

DEKOM: Welche Erwartungen hat der BDH an die neue Bundesregierung an die Wärmewende vor Ort?

Im Kontext der Kommunalen Wärmeplanung sind bei den Bürgerinnen und Bürgern falsche Erwartungshaltungen geweckt worden. Die kommunale Wärmeplanung führt zu einer Investitionszurückhaltung der Haushalte, wodurch sich die Modernisierung des Heizungsbestandes im Jahr 2024 deutlich abgekühlt hat. Es gilt, diese Zurückhaltung zeitnah aufzulösen. Wir fordern u.a. die verpflichtende frühzeitige Ausweisung von Gebieten, in denen absehbar keine Fern- und Nahwärme entstehen werden. Ferner muss für die Verbraucher die Wahlfreiheit Die Menschen sollen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben das für sie individuell passende Heizsystem auswählen können. Dabei ist auf Anschluss- und Benutzungszwänge zu verzichten, da es sich bei Wärmenetzen um netzgebundene Monopole handelt, die bis heute unreguliert sind.

DEKOM: Welche Rolle spielt die Digitalisierung bei der Wärmeplanung?

Wir empfehlen den zeitnahen Roll-out von Smart Metern und die kurzfristige Einführung von flexiblen Tarifen (dynamische Strompreise) für Haushaltskunden. Die Flexibilitätspotenziale im Gebäudesektor sollten genutzt werden; sowohl nachfrageseitig (Wärmespeicher, Wärmepumpen, Wärmepumpen-Hybride) als auch angebotsseitig (Mikro- und Mini-KWK). (DEKOM/BDH, 24.03.2025) Mehr Infos hier…

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Die Thüringer Genossenschaft EnergieWerkStadt unterstützt als Planungs- und Beratungsbüro Kommunen bei der Entwicklung nachhaltiger Energiekonzepte, oft mit dem Schwerpunkt der Wärmeversorgung. Die Planer begleiteten Kommunen durch den gesamten Prozess – von der Bestandsanalyse über die Identifikation erneuerbarer Energiequellen bis hin zur Umsetzung konkreter Maßnahmen. Dabei hilft die EnergieWerkStadt nicht nur bei technischen Lösungen wie Wärmenetzen, Geo- oder Solarthermie, sondern auch bei der Nutzung von Förderprogrammen und der Kommunikation mit Bürgern. Im Interview sprechen EnergieWerkStadt Vorstand Dr. Kersten Roselt und Klimaschutzexperte Jonas Rönnefarth über die Herausforderungen der Wärmeplanung im ländlichen Raum.

DEKOM: Dr. Roselt, Herr Rönnefarth, die EnergieWerkStadt unterstützt Kommunen bei der Wärmeplanung. Was genau umfasst Ihre Arbeit?

Dr. Kersten Roselt: Wir begleiten insbesondere kleinere und mittlere Kommunen dabei, ihre energetische Transformation nachhaltig und zukunftssicher aufzustellen. Der Schwerpunkt liegt darauf, Prozesse anzuschieben, die sich in den Gemeinden verstetigen können. Dazu analysieren wir die bestehenden Infrastrukturen, den Wärmebedarf und die verfügbaren erneuerbaren Energiequellen vor Ort. Auf dieser Basis entwickeln wir Strategien für eine klimaneutrale Energieversorgung – etwa durch Wärmenetze, Solarthermie oder Biomasse.

Jonas Rönnefarth: Dabei geht es nicht nur um technische Lösungen. Ein wichtiger Teil unserer Arbeit ist der Dialog mit Bürgern, Unternehmen und Versorgern, mit dem Ziel die Energiewende regional zu verankern und die Identifikation zu stärken. Zudem unterstützen wir Kommunen in der komplexen Förderlandschaft zu navigieren. Auch die kommunale Wärmeplanung ist immer ein Zusammenspiel aus Technik, Finanzierung und Kommunikation.

DEKOM: Sie arbeiten unter anderem mit Kommunen im Kyffhäuserkreis zusammen. Welche besonderen Herausforderungen gibt es in ländlichen Regionen? Man könnte ja vermuten, dass es dort aufgrund des Platzangebots einfacher ist als in Städten.

Dr. Kersten Roselt: Der verfügbare Platz kann tatsächlich ein Vorteil sein, etwa wenn es um Solarthermieanlagen, Geothermiesondenfelder oder Biomasse geht. Aber ländliche Wärmeplanung bringt auch spezielle Herausforderungen mit sich: Die Bevölkerung ist oft verstreut, was zentrale Lösungen wie Wärmenetze erschwert. Zudem sind viele Gebäude nicht für moderne Heizsysteme optimiert, und die Eigentümerstruktur – viele ältere Höfe oder Einfamilienhäuser – macht die Umstellung auf neue Systeme oft komplizierter als in urbanen Gebieten.

Jonas Rönnefarth: Hinzu kommt, dass viele kleine Kommunen mit begrenzten personellen Ressourcen arbeiten. Es fehlt oft an Fachpersonal, das sich intensiv mit der Wärmeplanung auseinandersetzen kann. Wir unterstützen Kommunen daher nicht nur bei der Erstellung des Kommunalen Wärmeplans, sondern auch darüber hinaus in der Umsetzung. Toll im ländlichen Raum ist die Verbundenheit der Bevölkerung untereinander und mit der Region, zudem die geringere Bürokratie aufgrund kleinerer Verwaltungen. Das erleichtert die Umsetzung der Energiewende durch die Menschen vor Ort – ein Schlüsselfaktor!  

DEKOM: Wie reagieren die Bürger auf diese Planungen? Gerade in Thüringen gibt es ja Vorbehalte gegenüber der Energiewende, wenn man sich Wahlergebnisse anschaut.

Dr. Kersten Roselt: Die Reaktionen sind gemischt. Viele Menschen sind durchaus offen für nachhaltige erneuerbare Energieversorgung, wenn sie erkennen, dass sie langfristig Kosten spart und Versorgungssicherheit bietet. Skepsis entsteht oft, wenn die Maßnahmen als von oben diktiert empfunden werden oder wenn die Kostenfrage ungeklärt ist.

Jonas Rönnefarth: Unser Ansatz ist daher, frühzeitig in den Dialog mit den Bürgern zu treten. Wenn sie verstehen, warum z.B. eine Wärmewende notwendig ist und welche Vorteile sie bringt, steigt die Akzeptanz deutlich. Es ist wichtig, realistische Alternativen aufzuzeigen, transparent über Kosten zu sprechen und pragmatische Lösungen anzubieten. Wenn die Energiewende als Chance begriffen wird – nachhaltig, selbstbestimmt und regional verankert – dann bietet die Umsetzung enorme Potenziale.

DEKOM: Sie haben mehrfach betont, dass Förderprogramme für Kommunen eine wichtige Rolle spielen. Nun gibt es Änderungen bei der Förderung der Integrierten energetischen Quartierskonzepte. Was bedeutet das für Ihre Arbeit?

Dr. Kersten Roselt: Die bisherige Förderung von Quartierskonzepten war ein wichtiges Instrument, gerade für Dörfer, um Transformationsprojekte in Gang zu bringen. Der unangekündigte Abbruch der Förderung KfW 432 war daher für viele eine Katastrophe. Es fehlt eine klare Perspektive für eine langfristige, verlässliche Unterstützung. Gerade für kleinere Städte und Gemeinden, die auf externe Expertise angewiesen sind, kann das zum Problem werden. Wir setzen uns vehement dafür ein, dass mit der Aufnahme des Klimaschutzes ins Grundgesetz die Förderung „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432) wieder aufgenommen wird.

Jonas Rönnefarth: Auch die Kommunale Wärmeplanung ist eine langfristige Aufgabe. Wenn Förderstrukturen für deren Umsetzung kurzfristig geändert oder reduziert werden, führt das zu Unsicherheit – sowohl bei den Kommunen als auch bei den Fachplanern. Wir brauchen hier eine stabile Förderkulisse, damit Kommunen verlässlich planen können und nicht von Jahr zu Jahr auf neue Programme hoffen müssen.

DEKOM: Welche Empfehlungen haben Sie für Bürgermeister ländlicher Kommunen, die sich mit der Wärmeplanung noch schwertun?

Dr. Kersten Roselt: Mein wichtigster Rat ist: Fangen Sie an! Der erste Schritt muss nicht gleich ein fertiges Konzept sein. Eine Bestandsaufnahme, ein Austausch mit anderen Kommunen oder eine Machbarkeitsstudie können wertvolle Startpunkte sein. Und nutzen Sie die verfügbaren Förderprogramme – es gibt viele Unterstützungsangebote auch in den Ländern, gerade für kleinere Kommunen.

Jonas Rönnefarth: Und holen Sie frühzeitig Bürger und lokale Akteure mit ins Boot. Wärmeplanung ist kein reines Verwaltungsthema, sondern betrifft alle vor Ort. Transparenz und Beteiligung sind der Schlüssel zum Erfolg. Kommunen, die frühzeitig informieren und Dialogformate anbieten, haben deutlich bessere Chancen, dass ihre Wärmeprojekte auf Akzeptanz stoßen.

DEKOM: Vielen Dank für das Gespräch

Über die EnergieWerkStadt® eG Die Thüringer Genossenschaft EnergieWerkStadt ist ein interdisziplinäres Team aus Energiefachleuten, Stadtplanern, Architekten, Ökologen und Geologen, Klimaschützern, Mobilitätsfachleuten und Softwareentwicklern. Die EnergieWerkStadt bietet Lösungen für eine Vielzahl von Anwendergruppen. Von der energetischen Sanierung und Klimaanpassung einzelner Gebäude und Industriekomplexe über Freiflächenentwicklung bis hin zu komplexen Quartieren finden wir für Sie Lösungen zur Dekarbonisierung und nachhaltigen Transformation, erarbeiten Finanzierungspläne und erstellen Versorgungskonzepte – alles mit der größtmöglichen Ressourcenschonung. (DEKOM, 24.03.2025) Mehr zur Energie-Werk-Stadt hier…

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Die prominenten Cyberangriffe auf den Landkreis Anhalt-Bitterfeld (2021) und die Südwestfalen-IT (2023) verdeutlichen die dramatischen Folgen von IT-Sicherheitslücken in der öffentlichen Verwaltung. Neben den beachtlichen finanziellen Schäden zeigen diese Vorfälle vor allem auch, wie tiefgreifend und langwierig die Folgen erfolgreicher Cyberattacken sein können. Im Juli 2021 wurde der Landkreis Anhalt-Bitterfeld durch einen Ransomware-Angriff lahmgelegt. Die IT-Infrastruktur war über Monate hinweg außer Betrieb, was zur Ausrufung des Katastrophenfalls führte. Sozialleistungen konnten nicht ausgezahlt, wichtige Verwaltungsprozesse wie Bau-genehmigungen oder die Ausstellung von Aufenthaltsdokumenten nicht durchgeführt werden. Der Wiederaufbau dauerte über ein halbes Jahr und kostete rund 2,5 Millionen Euro. Besonders gravierend war der Verlust einer umfangreichen Umweltdatenbank, die bis heute nicht vollständig rekonstruiert werden konnte. Eine, sämtliche Einnahmeausfälle durch den Angriff berücksichtigende Gesamtschadenssumme kann hier, anders als beim Angriff auf den Kommunalen IT Dienstleister Südwestfalen IT – bislang noch gar nicht beziffert werden.  Der Angriff auf die Südwestfalen-IT im Oktober 2023 traf 72 Kommunen und beeinträchtigte Dienstleistungen für rund 1,6 Millionen Bürgerinnen und Bürger. Pass- und Zulassungsstellen sowie Bußgeldverfahren waren monatelang außer Betrieb. Der finanzielle Schaden belief sich auf mindestens 2,7 Millionen Euro – 1,9 Millionen Euro davon allein durch entgangene Bußgelder, weitere 170.000 Euro für ausgefallene Dienstleistungen wie z. B.  Wunschkennzeichen sowie 400.000 Euro zusätzliche Personalkosten. Die Wiederherstellung der Systeme kostete zudem allein nochmal rund 2,8 Millionen Euro und dauerte fast ein Jahr, was den Druck auf ohnehin knappe Ressourcen in den Verwaltungen noch erhöhte. Für das laufende Jahr hat Südwestfalen IT weitere 800.000 Euro für IT-Sicherheitsmaßnahmen eingeplant. Um die Kosten zu schultern, wurde die Verbandsabgabe für die Kommunen um einen Euro pro Einwohner erhöht. Noch schwerer wiegen die eingeschränkte Verfügbarkeit oder nicht zu tätigende Leistungen wie Onlinedienste oder z.B. Sozialleistungen, die daraus resultierenden Folgen sowie der Vertrauensverlust in die Verwaltung und nicht zuletzt die Belastung der Beschäftigten, betont Michael Rainer, Business Development Manager Public, beim renommierten deutschen Cybersecurity-Unternehmen Enginsight: „Neben den Kosten steht vor allem der Faktor Mensch im Vordergrund – und zwar sowohl die Bürgerinnen und Bürger – deren Vertrauen in die Verwaltung durch solche Ausfälle massiv beschädigt wird – als auch die häufig schon im Regelbetrieb unter knappen Ressourcen leidenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die den zusätzlichen Mehraufwand zu bewältigen haben. Deshalb braucht es den richtigen Rahmen, der nicht nur Prävention, sondern auch Resilienz gewährleistet. (DEKOM, 10.03.2025) Mehr Infos hier…

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Der Stichtag ist vorbei: Seit dem 17. Oktober 2024 gilt die überarbeitete NIS2-Richtlinie der EU. Unternehmen und Kommunen müssen sich auf verschärfte Sicherheitsanforderungen einstellen – mit erheblichen Konsequenzen für diejenigen, die die Umsetzung vernachlässigen. Doch die Realität zeigt: Viele Organisationen sind noch nicht ausreichend vorbereitet. Die neuen Vorgaben betreffen nicht mehr nur klassische KRITIS-Unternehmen, sondern eine viel breitere Palette an Branchen. IT-Sicherheitsmaßnahmen müssen dringend überprüft und auf den neuesten Stand gebracht werden. Behörden haben angekündigt, die Einhaltung der Vorschriften strenger zu kontrollieren und Verstöße konsequent zu ahnden. Die Anforderungen erfordern zeitnah folgende Maßnahmen:

  • Umfassende Risikoanalyse durchführen
  • Ermitteln Sie potenzielle Schwachstellen in Ihrer IT-Sicherheitsarchitektur und bewerten Sie die Risiken gezielt.
  • Erweiterte Schutzmaßnahmen implementieren
  • Von Incident Response über Zero-Trust-Architekturen bis hin zu modernisierten Notfallplänen – der Schutz muss auf allen Ebenen verstärkt werden.
  • Mitarbeitende regelmäßig schulen

Die Sensibilisierung für Cyberrisiken bleibt eine der wichtigsten Säulen der IT-Sicherheit. Nur wenn alle Beschäftigten verstehen, wie sie Bedrohungen erkennen und darauf reagieren, kann Ihr Unternehmen sich wirksam schützen.

Die ML-Gruppe bietet praxisnahe Schulungen, Beratungen und individuelle Sicherheitslösungen, um Unternehmen und Kommunen bestmöglich auf die Anforderungen von NIS2 vorzubereiten. Von der Risikoanalyse über die technische Absicherung bis hin zur Mitarbeiter-Sensibilisierung – mit maßgeschneiderten Services sorgt die ML-Gruppe für IT-Sicherheit auf höchstem Niveau. Deutschland hängt bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie ins nationale Recht noch hinterher. Während einige EU-Staaten bereits Gesetze verabschiedet haben, bleibt die Situation in Deutschland unsicher. Das Bundesministerium des Innern arbeitet an einer Neufassung des IT-Sicherheitsgesetzes, doch die finalen Regelungen lassen auf sich warten. Für Unternehmen bedeutet dies eine Herausforderung: Sie müssen sich bereits jetzt auf verschärfte Vorschriften vorbereiten, ohne absolute Klarheit über die konkreten Anforderungen in Deutschland zu haben. Unternehmen und Kommunen sollten nicht auf die endgültige gesetzliche Umsetzung warten, sondern jetzt handeln.  (ML, 10.03.2025) Ganzer Artikel hier…

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E.ON und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beschleunigen gemeinsam den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland. Bis zum zweiten Quartal des Jahres 2027 wird E.ON für die BImA 7000 neue Ladepunkte für Elektrofahrzeuge an Liegenschaften des Bundes aufbauen. Zu den Nutzern zählen etwa Bundesministerien, Forschungseinrichtungen des Bundes, die Bundesnetzagentur und die BImA selbst. Ziel ist es, die Bundeseinrichtungen bei der Elektrifizierung ihrer Fuhrparks zu unterstützen und gleichzeitig komfortable Ladelösungen für Mitarbeiter und Gäste bereitzustellen. Wie das gewährleistet werden soll, erklärt ein BImA Sprecher im DEKOM-Interview:

DEKOM: Seit 1. Januar ist das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) in Kraft, das den stellplatzanzahlabhängigen Ausbau der Ladeinfrastruktur bei nicht Wohngebäuden forcieren soll. Trägt dem der hier in Rede stehende Aufbau von 7.000 Ladepunkten bei Bundesimmobilien Rechnung?

BImA: Das im Jahr 2021 veröffentlichte GEIG zielt in §10 (Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen) auf die Verpflichtung des Eigentümers ab, „nach dem 1. Januar 2025 ein(en) Ladepunkt“ zu errichten. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) nimmt das GEIG zwar als Anlass, wird aber an ihren Liegenschaften zumeist mehr als einen Ladepunkt errichten, jeweils abhängig von den örtlichen Gegebenheiten.

DEKOM: Welche konkreten Ziele hat sich die BImA hinsichtlich des Anteils von Elektrofahrzeugen im Fuhrpark der Bundesbehörden bis zum Jahr 2030 gesetzt?  

BImA:Die BImA ist zwar Eigentümerin vieler Liegenschaften, auf denen sich Bundesbehörden befinden. Sie hat jedoch keinerlei Einfluss auf den Fuhrpark ihrer Nutzer, sodass wir hierzu keine Aussage treffen können.

DEKOM:Das intelligente Lade- und Lastmanagement soll Dienstfahrzeugen einen bevorzugten Zugang zu Ladesäulen ermöglichen. Wie stellt die BImA sicher, dass dieses System transparent und fair für alle Nutzergruppen (z.B. Mitarbeiter, Gäste) ist, und welche Mechanismen gibt es, um potenzielle Konflikte bei der Nutzung der Ladeinfrastruktur zu lösen?

BImA:Das Lademanagement wird so ausgestaltet sein, dass bei Bedarf die Verwendergruppe der Dienstfahrzeuge priorisiert laden kann, jedoch auch die anderen Verwendergruppen mit voraussichtlich gedrosselter Geschwindigkeit laden können. Die Entscheidung über ein solches Lademanagement obliegt dem Nutzer der Liegenschaft, nicht der BImA. Dieser ist entsprechend auch für die Lösung etwaiger Konflikte zuständig.

DEKOM: Die BImA hat einen großen Bedarf an Ladesäulen für den Fuhrpark ihrer Nutzer angemeldet. Welche Kriterien wurden bei der Auswahl der Standorte für die 7.000 Ladepunkte berücksichtigt, und wie plant die BImA, den Bedarf an Ladeinfrastruktur in Zukunft zu decken, insbesondere im Hinblick auf neue Technologien wie bidirektionales Laden oder induktives Laden?

BImA:Die BImA vergibt die 7.000 Ladepunkte anhand der Bedarfe ihrer Nutzer sowie anhand der durch die Verteilnetzbetreiber gemachten Vorgaben. Sollten sich die Bedürfnisse unserer Nutzer erhöhen und/ oder neue Technologien flächendeckend zugelassen und von unseren Nutzern erfragt werden, wird sich die BImA dieser Technologien selbstverständlich annehmen und voraussichtlich in weiteren Tranchen vergeben. (DEKOM/BImA/ EM-NRW, 10.03.2025) Mehr Infos hier…

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Die Stadtwerke-Kooperation Trianel startet ein neues Partnernetzwerk, in dem der gemeinsame Wissensaufbau rund um Innovationen und Zukunftsthemen im Fokus steht. Ziel von „Trianel Connect“ ist es, Stadtwerke, Politik und Start-ups an einen Tisch zu bringen und gemeinsam Lösungen für die Herausforderungen der Energiewende zu entwickeln. Neun Stadtwerke und Regionalversorger haben sich dem neuen Netzwerk bereits angeschlossen. Über das neue Angebot der Stadtwerkekooperation haben wir uns mit Sven Becker, Sprecher der Geschäftsführung der Trianel GmbH, unterhalten:

DEKOM: Mit Trianel Connect haben Sie ein neues Partnernetzwerk ins Leben gerufen. An wen richtet sich das Netzwerk primär?

Sven Becker: Trianel Connect adressiert primär Stadtwerke, die die Energiewende als Chance verstehen und neue Geschäftsfelder für sich erschließen möchten. Das Beobachten von Markttrends und neuer Technologien sowie deren strategische Bewertung kann im Tagesgeschäft der Stadtwerke untergehen – es fehlen oft die personellen und zeitlichen Ressourcen. Hierfür haben wir bereits 2012 das Trianel Trendscouting ins Leben gerufen, das für unsere Gesellschafter Zukunftsthemen analysiert und die agile Zusammenarbeit fördert. Nun bieten wir unseren neuen Partnern mit Trianel Connect eine Wissensplattform an, in der wir die Erkenntnisse unseres Trianel Trendscoutings teilen sowie den Erfahrungsaustausch untereinander und mit unseren Gesellschaftern anstoßen und moderieren. Im Mittelpunkt steht dabei der kreative Austausch zwischen den Connect Partnern und Trianel, damit wir gemeinsam optimale Lösungen entwickeln.

DEKOM: Das Trendscouting-Team von Trianel Connect soll technologische, gesellschaftliche und energiepolitische Entwicklungen analysieren und Handlungsoptionen ableiten. Können Sie uns ein Beispiel nennen, wie ein Stadtwerk von diesen Analysen in der Praxis profitieren kann?

Sven Becker: Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) gehört nicht nur in der Energiewirtschaft zu den spannendsten Themen. Wir haben uns bei der Analyse und Bewertung von KI- Anwendungsfällen auf das Potenzial und die Umsetzbarkeit fokussiert und den Schulterschluss mit Start-ups gesucht. So kann zum Beispiel durch eine automatisierte Lastverschiebung die Stromrechnung ohne Komforteinbußen optimiert werden: Ein selbstlernender Algorithmus ermittelt die Potenziale, um dann eine automatisierte Optimierung des Stromverbrauchs zu erreichen. Ein weiteres Beispiel ist die Verwendung von Voicebots, die inzwischen typische Fragestellungen eigenständig beantworten können. Unsere Analysen haben ergeben, dass sich auch in mittelgroßen Stadtwerken monatlich etwa 10.000 Minuten automatisiert beantworten lassen und dadurch ein Kostenvorteil von rund 5.000 € erreicht werden kann. Auch die Bewirtschaftung von Windkraftanlagen kann durch den Einsatz von KI verbessert werden: Durch die Berücksichtigung von Gelände, Vegetation und benachbarten Windkraftanlagen sowie durch die Nutzung historischer Daten und der Integration von Wetterdaten können Prognoseabweichungen um bis zu 20 % reduziert werden. Ganz neu ist unsere Analyse zum Thema Finanzierung der Energiewende. Stadtwerke sind bei der Energiewende, die es bekanntermaßen nicht zum Null-Tarif gibt, besonders gefordert. Allerdings stellt sich die Frage, ob Stadtwerke über die dafür notwendige Innenfinanzierungskraft oder eine ausreichende Eigenkapitaldecke zur Aufnahme großer Fremdkapitalsummen verfügen. Eine Fremdkapitalaufnahme kann zudem durch die Notwendigkeit der Einhaltung finanzieller Covenants (Nebenabsprachen) gegenüber den bestehenden Geldgebern eingeschränkt werden. Hierfür hat das Trendscouting-Team ein integriertes Finanzmodell entwickelt, das die Investitionsfähigkeit kommunaler Energieversorger bestimmen kann. Der Anwender kann dann mit diesem Modell verschiedene Investitionsszenarien durchspielen, die eigene Investitionsstrategie anpassen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Das Tool kann zusätzlich für Analysen zur Kommunikation dieser Sachverhalte, beispielsweise an Anteilseigner, genutzt werden.

DEKOM:  Sie betonen die Bedeutung von Kooperationen zwischen Stadtwerken, Politik und Start-ups im Rahmen von Trianel Connect. Wie stellen Sie sicher, dass aus diesen Kooperationen tatsächlich umsetzbare Lösungen für die Energiewende entstehen?

Sven Becker: Kooperationen sind aus unserer Sicht für den Erfolg entscheidend. Sie bieten die Basis, einen größtmöglichen Nutzen für alle Partner zu erzielen. Dieser Grundgedanke ist die DANN von Trianel. Als Stadtwerke-Kooperation bündeln wir die Interessen von über 100 Partnern und Gesellschaftern. Das Trianel Trendscouting und das Trianel Digital Lab sind zwei Beispiele, bei denen uns die lösungsorientierte Zusammenarbeit im Gesellschafterkreis mit Start-ups und weiteren Partnern gelingt. Wir kurbeln den Wissenstransfer sowie den persönlichen Austausch weiter an, indem wir Webinare, Workshops, Networking-Treffen und parlamentarische Abende veranstalten. Während es bei den parlamentarischen Abenden in erster Linie um den energiepolitischen Dialog geht, fokussieren wir uns beim Austausch mit den Start-ups auf die Anbahnung von Kooperationen mit Stadtwerken zur Lösung konkreter Probleme und Entwicklung neuer Geschäftsansätze. Wir scannen zunächst in einem strukturierten Prozess die Start-up-Landschaft, recherchieren und bewerten die Gründungen, die für Stadtwerke von Interesse sein könnten. Daraus resultiert unser Start-up-Report, in dem wir jedes Jahr rund zwanzig spannende Unternehmen vorstellen. Unsere Partner können darüber abstimmen, welche Start-ups sie näher kennenlernen möchten. Das erfolgt dann beim Trianel Innovation Day, den wir seit 2017 jährlich organisieren. Wir sehen uns als Brückenbauer zwischen Stadtwerken und Start-ups. Manchmal wird direkt im Anschluss eine Zusammenarbeit vereinbart. Oft wird aber auch ein Pilotprojekt definiert, das über das Trianel Digital Lab zusammen mit den daran teilnehmenden Stadtwerken umgesetzt wird. Ein Beispiel für ein solches Pilotprojekt ist ein Chatbot für ein teilnehmendes Stadtwerk in Nordrhein-Westfalen, bei dem das Digital Lab untersucht hat, wie ChatGPT zur schnelleren Bearbeitung digitaler Anfragen und als Baustein eines hochwertigen digitalen Kundenservices nutzbar gemacht werden kann.

DEKOM:  Wie kommen z. B. Start-ups oder Entwickler mit innovativen Lösungen für die Energiewende in den Fokus der Trianel-Trendscouts? Können Tüftler/Entwickler mit möglicherweise relevanten Lösungsansätzen proaktiv auf „Trianel Connect“ zugehen?

Sven Becker: Wir nutzen dafür ähnliche Quellen, die wir auch für den Start-up Radar verwenden. Zunächst sind Universitäten wie die RWTH in Aachen regelrechte Talentschmieden für innovative Köpfe und Lösungsansätze. Entsprechend verfügen diese über Ausgründungen, die hohe Relevanz für die Energiewirtschaft haben. Hier engagieren wir uns auch aktiv als Partner in den spannendsten Forschungsvorhaben. Des Weiteren beobachten wir Gründer-Initiativen wie die der Deutschen Energieagentur (Start Up Energy Transition) oder des EIT InnoEnergy und lassen die unterstützten Start-ups in unsere Recherche einfließen. Einen großen Wert hat zudem der Austausch mit Venture Capital Fonds, die in erfolgversprechende Gründungen investieren und stets auf der Suche nach dem nächsten „Unicorn“ sind. Wir sind bestrebt, alle Neugründungen in Deutschland zu erfassen und unserem Netzwerk die innovativsten Ideen vorzustellen. Natürlich sind unsere Trendscouts auch regelmäßig auf relevanten Konferenzen und Messen unterwegs, oft auch über den deutschen „Tellerrand“ hinaus.  Die europäische Ebene ist für uns sehr wichtig, damit wir von unseren Nachbarn mit ähnlichen Herausforderungen lernen können.

DEKOM:  Vielen Dank! (DEKOM, 10.03.2025) Mehr Infos zu Trianel Connect hier…

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Der Klimawandel ist in Deutschland spür- und messbar. Starkregen, Trockenheit und Hitze verursachen jährlich Schäden in Milliardenhöhe und gefährden menschliches Leben. Unabhängig von zukünftigen Erfolgen beim Klimaschutz: Klimaanpassung ist in Deutschland unabdingbar. Klimaanpassung muss zeitnah flächendeckend umgesetzt werden und stellt eine gewaltige Herausforderung dar. „Die Klimaanpassung muss nach Artikel 91 a als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert werden“, fordern Mitglieder der Allianz Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung in ihrem aktuellen Positionspapier. „Damit würde eine geregelte und koordinierte Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen etabliert und die notwendige Finanzausstattung organisiert.“ Fachleute schätzen die Folgekosten des Klimawandels bis 2050 auf rund 900 Milliarden Euro, hauptsächlich durch Schäden an Gebäuden, Infrastruktur und in der Landwirtschaft sowie durch erhebliche Belastungen des Gesundheitssystems. Maßnahmen zur Klimaanpassung sind unverzichtbar, um diese Kosten zu minimieren. Eine systematische und langfristig gesicherte Klimaanpassung zahlt sich aus und fördert resiliente, gesündere, attraktivere und wirtschaftlich nachhaltigere Städte und Gemeinden. Die Verankerung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz gewährleistet eine gesicherte Finanzierung und Planungssicherheit, fördert eine bessere Koordination und Zusammenarbeit zwischen den föderalen Ebenen, stärkt Wirtschaft und Fachkräfteentwicklung und erhöht den gesellschaftlichen Zusammenhalt durch gezielte Teilnahme und Dialoge auf lokaler Ebene. Die Verankerung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz bedeutet:

  • Verbindliche Beteiligung des Bundes: Schaffung eines geeigneten rechtlichen Rahmens sowie     
  • zentraler Koordinationsstrukturen und Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen.
  • Verbindliche Beteiligung der Länder: Finanzierung und Koordination von Maßnahmen, Anpassung der Landesgesetzgebung, regionale Umsetzung und Berichterstattung an den Bund.
  • Unterstützung von Ländern und Kommunen: Verstetigung gemeinsamer Zusammenarbeit und langfristige Finanzierungssicherheit.
  • Abbau von Ungleichheiten: Gerechte Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen zur Überwindung regionaler und sozialer Unterschiede.

Die Allianz „Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung“ ist ein von der DWA – Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. initiierter und koordinierter Verbund von verschiedensten Stakeholdern unter anderem aus der Stadtplanung und Stadtentwicklung. Die Allianz setzt sich gemeinsam für den raschen Umbau unserer Siedlungen zu klimaresilienten und lebenswerten Städten ein. Aus der Allianz heraus stellen folgende Verbände die Forderung, die Klimaanpassung über eine Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz zu verankern. (dwa, 30.01.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die deutschen Großstädte haben bei Bus und Bahn, Auto und Rad in den vergangenen Jahren den Schalter umgelegt und setzen in der großen Mehrheit breit auf digitale Technologien. So gab es im vergangenen Jahr in mehr als drei Viertel der Großstädte (78 Prozent) intelligente vernetzte Ampeln, 2020 lag der Anteil gerade einmal bei 42 Prozent. In jeder zweiten (50 Prozent) wurden digitale Verkehrsschilder eingesetzt, 2020 waren es erst 17 Prozent. Auch der Einsatz sogenannter multimodaler Apps, die verschiedene Mobilitätsanbieter wie den ÖPNV, Taxis oder auch Car- und Bikesharing bündeln, hat sich seit 2020 mehr als verdoppelt – von 24 auf 57 Prozent. Und in 72 Prozent der Städte gibt es Mobilstationen (2020: 43 Prozent), die als Verknüpfungspunkte zwischen ÖPNV, Sharing-Angeboten und Individualverkehr dienen. Das zeigt eine Sonderauswertung des Smart City Index 2024, dem Digital-Ranking der 82 deutschen Städte ab 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern des Digitalverbands Bitkom. „Mobilität, ob für den Weg zu Beruf und Ausbildung oder in der Freizeit, ist für die Menschen von herausragender Bedeutung für die Lebensqualität – und insbesondere in Großstädten eine echte Herausforderung. Digitale Technologien verbessern klassischen Verkehr auf der Straße und Schiene, sie bieten aber auch völlig neue Mobilitätsformen“, sagt Sven Wagner, Smart-City-Experte des Bitkom. „Der Smart City Index des Bitkom zeigt deutlich, wie digitale Technologien in der Mobilität sich in den vergangenen Jahren von einigen Vorreiterstädten ausgehend stark verbreitert haben. Digitale Mobilitätsangebote sind heute geradezu ein Muss für eine Smart City.“ Deutlich zugelegt haben auch Sharing-Angebote, die als Ergänzung zu klassischen ÖPNV-Angeboten und Individualverkehr fungieren. In 87 Prozent der Großstädte lassen sich E-Scooter leihen (2020: 58 Prozent), in 82 Prozent Fahrräder (2020 nicht erhoben, 2021: 63 Prozent), E-Motorroller in 40 Prozent (2020: 19 Prozent) und in fast allen Städten gibt es weiterhin Car-Sharing-Angebote (90 Prozent, 2020: 96 Prozent). Ridepooling- und Ridehailing-Dienste, die unterschiedliche Fahrgäste auf einem gemeinsamen Weg mitnehmen oder als Ergänzung zum klassischen Taxi dienen, haben seit der ersten Erhebung im Jahr 2021 mit jeweils 16 Prozent ebenfalls stark zugelegt, auf 45 Prozent (Ridehailing) bzw. 49 Prozent (Ride-Sharing). Diese und weitere Detailergebnisse des Smart City Index 2024 finden sich im heute veröffentlichten „Smart City Index 2024 Studienbericht“. Der Studienbericht steht hier zum kostenlosen Download bereit. Für den Smart City Index wurden insgesamt 13.284 Datenpunkte erfasst, überprüft und qualifiziert, das sind noch einmal 567 mehr als im Vorjahr. Analysiert und bewertet wurden alle 82 Städte mit einer Bevölkerung größer 100.000. Untersucht wurden die fünf Themenbereiche Verwaltung, IT und Kommunikation, Energie und Umwelt, Mobilität sowie Gesellschaft und Bildung. Die fünf Bereiche fächern sich in 37 Indikatoren auf, die wiederum aus insgesamt 162 Parametern bestehen – von Online-Bürger-Services über Sharing-Angebote im städtischen Verkehr und Umweltsensorik bis zur Breitbandverfügbarkeit und Digital-Fortbildungen für Lehrkräfte und Verwaltungsangestellte. Bei der Datenerhebung wurden die Kommunen aktiv einbezogen. Die Städte konnten Daten zur Digitalisierung liefern, jeweils mit Quellen belegt. Davon machten in diesem Jahr alle Städte bis auf Magdeburg Gebrauch. Die Rücklaufquote liegt damit bei 99 Prozent und noch einmal über dem bisherigen Bestwert von 94 Prozent aus dem Vorjahr. Die Daten wurden anschließend von einem Team aus Expertinnen und Experten der Bitkom Research validiert. Der Smart City Index wird unterstützt von Visa, PwC, und Bentley Systems. (BITKOM, 04.03.2025) Ganzer Artikel hier…

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In einer Stellungnahme der Bundesregierung zum 13. Sektorgutachten der Monopolkommission zur Telekommunikation 2023, die nun als Unterrichtung vorliegt, beurteilt die Bundesregierung die absehbare Entwicklung der Telekommunikationsmärkte und des Wettbewerbs im Mobilfunk. Für die Entwicklung im Festnetz hat die Monopolkommission eine Trendwende bei den vermarkteten Breitbandanschlüssen festgestellt: Die Anzahl der Verträge für „100 Mbit/s und mehr“ sei auf 17,9 Millionen Verträge bei 38,1 Millionen aktiven Breitbandanschlüssen im Jahr 2023 angestiegen. Nach Auffassung der Monopolkommission verdeutliche dies die zunehmende Bedeutung leistungsfähiger Breitbandanschlüsse. Diese Entwicklung schlage sich auch im steigenden Datenvolumen nieder, heißt es in der Stellungnahme. So sei die Anzahl der Glasfaseranschlüsse im Jahr 2023 um 19 Prozent gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Die Nachfrage nach Glasfaseranschlüssen bleibe allerdings hinter dem wachsenden Angebot zurück. Weiter heißt es in der Stellungnahme, in dem Zuwachs der Glasfaseranschlüsse spiegelten sich „die ersten Erfolge der bereits umgesetzten Maßnahmen der Gigabitstrategie“ wider. Mit Stand Juni 2024 seien 35,69 Prozent der Haushalte in Deutschland mit Glasfaser (FTTB/H) versorgt gewesen – ein Jahr zuvor seien es noch 28,2 Prozent gewesen. Künftig noch stärker berücksichtigt werden soll die Perspektive der Nutzer, etwa über eine bundesweite Mobilfunkmesswoche, heißt es darin weiter. Die Forderung der Monopolkommission nach staatlichen Leitlinien gegen die Überbaupraxis der Telekom wies die Bundesregierung zurück. Ein solcher Erlass durch die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt erscheine ihr „nicht zielführend“. Zum Stand und der Entwicklung des Mobilfunks schreibt die Kommission, dass gemessen an der Anzahl der SIM-Karten das Mobilfunknetz der Vodafone mit rund 41,2 Prozent im Jahr 2022 häufiger genutzt worden sei als das Mobilfunknetz der TDG (26,2 Prozent) und der Telefónica (32,1 Prozent). Dieses Verhältnis sei in den letzten Jahren weitgehend unverändert geblieben. Größere Verschiebungen seien durch den Start des Mobilfunknetzes der 1&1 AG im Dezember 2023 zu erwarten. Der Aufbau des Mobilfunknetzes befinde sich „in einer frühen Phase mit wenigen aktiven Antennenstandorten“, geht aus der Lageanalyse hervor. Auch in Bezug auf die Service-Umsätze stelle die Kommission keine nennenswerten Verschiebungen fest. (Deutscher Bundestag, 05.03.2025) Ganzer Artikel hier…

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Frauen sind in Parlamenten in Deutschland nach wie vor unterrepräsentiert. Im neu gewählten 21. Deutschen Bundestag beträgt der Frauenanteil 32,4 %. Auch in den Länderparlamenten (33,2 %) sowie auf kommunaler Ebene (30,5 %) lag der Frauenanteil zuletzt knapp unter einem Drittel, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Im Bundestag war der Frauenanteil 2,4 Prozentpunkte geringer als zu Beginn der letzten Legislaturperiode, als der Frauenanteil bei 34,8 % lag. Im Vergleich zu 2008, als die Ergebnisse erstmals im Gleichstellungsatlas des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht wurden, hat sich der Anteil der Frauen im Bundestag kaum verändert. Damals waren 31,8 % der Abgeordneten Frauen. Einen Einfluss auf den Frauenanteil im Parlament hat unter anderem, ob Parteien mit einer verankerten Frauenquote stärker vertreten sind oder nicht. Zur Einordnung: Von der erwachsenen Bevölkerung mit deutscher Staatsbürgerschaft waren zuletzt 51,7 % Frauen. Das weltweite Ranking der Interparlamentarischen Union (IPU), das auch Veränderungen zwischen zwei Wahlen etwa durch Nachrückende berücksichtigt, liegt aktuell zum Stichtag 1. Februar 2025 vor. Dort ist Deutschland noch mit einem Frauenanteil von 35,7 % für den 20. Deutschen Bundestag auf Platz 44 verzeichnet. Mit dem neuen Anteil von 32,4 % dürfte Deutschland am Ende des vorderen Drittels der mehr als 180 erfassten Staaten zu finden sein. In vielen europäischen Staaten sind anteilig mehr Frauen in den Parlamenten vertreten als hierzulande, beispielsweise in allen skandinavischen Staaten (jeweils mehr als 43 %), in Spanien (44,3 %), dem Vereinigten Königreich (40,5 %), Belgien und den Niederlanden (je 39,3 %), Frankreich (36,2 %) und Österreich (36,1 %). Mit einem Frauenanteil von 63,8 % ist das ostafrikanische Land Ruanda aktuell weltweiter Spitzenreiter. Daneben gehören nur noch Kuba (55,7 %), Nicaragua (55,0 %) und Mexiko (50,2 %) zu den Ländern, in deren Parlamenten Frauen derzeit ebenfalls in der Überzahl sind. Geschlechterparität herrscht in den Parlamenten von Andorra und den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Frauenanteil im Bayerischen Landtag am niedrigsten

In den Parlamenten der Bundesländer haben Frauen nach den Wahlen zur Hamburger Bürgerschaft im Durchschnitt ein knappes Drittel (33,2 %) der Abgeordneten gestellt. Damit stieg der Anteil gegenüber dem Vorjahr leicht an (2024: 32,9 %) – ein Ergebnis der Wahl in Hamburg, wo in der Bürgerschaft nun anteilig mehr Frauen vertreten sind als zuvor. Längerfristig hat sich in Bezug auf die Repräsentanz von Frauen in Länderparlamenten wenig getan: Im Jahr 2008 lag ihr Anteil ebenfalls bei knapp einem Drittel (32,3 %). Gezählt wurden jeweils die bei der letzten Wahl gewählten Vertreterinnen; Nachrückende wurden nicht berücksichtigt. Im Vergleich der Bundesländer ist der Frauenanteil im Bayerischen Landtag mit knapp einem Viertel (24,6 %) am niedrigsten, gefolgt von Sachsen mit 27,5 % und Sachsen-Anhalt mit 27,8 %. Einem paritätischen Geschlechterverhältnis am nächsten war Hamburg mit einem Frauenanteil von 48,8 %, darauf folgten Bremen mit 42,5 % sowie Schleswig-Holstein und Berlin mit jeweils 37,7 %.  In den einzelnen Länderparlamenten waren die Schwankungen bezüglich des Geschlechterverhältnisses deutlich größer als auf Bundesebene. So gab es in Brandenburg, wo aktuell 28,4 % der Landtagsabgeordneten Frauen sind, den mit knapp 13 Prozentpunkten stärksten Rückgang im Vergleich zu 2008. Damals hatte der Frauenanteil noch 40,9 % betragen. In Hamburg stieg der Frauenanteil im selben Zeitraum um knapp 16 Prozentpunkte von 33,1 % auf 48,8 %.

Frauenanteil auf kommunaler Ebene gegenüber 2008 gestiegen

Der Frauenanteil in den Kreistagen der Landkreise sowie in den Stadträten der Stadtkreise und der kreisfreien Städte war im Jahr 2024 mit 30,5 % noch einmal niedriger als auf Bundes- und Länderebene. Gegenüber dem Vorjahr gab es damit kaum eine Veränderung (2023: 30,3 %), längerfristig ist der Anteil jedoch gestiegen: 2008 war in kommunalen Vertretungen nur gut ein Viertel (25,6 %) weiblich. Besonders selten waren Frauen zuletzt in den kommunalen Vertretungen in Sachsen (22,0 %), Sachsen-Anhalt (22,8 %) und Baden-Württemberg (24,6 %). Besonders häufig vertreten waren sie in den Stadtstaaten Bremen (42,5 %), Hamburg (Stand 2020: 42,0 %) und Berlin (41,1 %) sowie in Hessen (38,7 %). (DESTATIS, 05.03.2025) Ganzer Artikel hier…

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In Deutschland greift die Angst vor Cyberangriffen und sogar einem Cyberkrieg um sich. Zugleich gelten Behörden und Verwaltung als schlecht vorbereitet auf diese Bedrohungen. 70 Prozent der Menschen in Deutschland schätzen die Gefahr durch Cybercrime insgesamt als hoch ein und ebenso viele halten Deutschland für schlecht vorbereitet. 61 Prozent haben Angst vor einem Cyberkrieg und für rund zwei Drittel (64 Prozent) ist Deutschland dafür nicht gut gewappnet. Das sind Ergebnisse einer Studie im Auftrag des Digitalverbands Bitkom, für die 1.115 Personen ab 16 Jahren in Deutschland telefonisch befragt wurden. Zugleich sind von 30 Cybersicherheitsvorhaben in der Nationalen Sicherheitsstrategie bislang gerade einmal 2 umgesetzt worden, wie aus einer Bitkom-Analyse hervorgeht, die heute ebenfalls anlässlich der Munich Cyber Security Conference (MCSC) vorgestellt wurde. Die MCSC findet am 13. und 14. Februar im Vorfeld der Münchener Sicherheitskonferenz statt. „Deutschland wird täglich digital angegriffen wird. Die Grenzen zwischen Cybercrime und hybrider Kriegsführung, zwischen privaten und staatlichen Akteuren sind inzwischen fließend“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Die Bedrohungslage wird sich verschärfen, wir müssen deshalb unsere nationale Sicherheit sowohl klassisch als auch im digitalen Raum stärken – in Behörden und der Verwaltung, aber auch in kritischer Infrastruktur und in den Unternehmen.“ Während die Bedrohung für sich selbst und die eigene Familie nur von 37 Prozent der Menschen in Deutschland als sehr hoch (11 Prozent) oder eher hoch (26 Prozent) eingeschätzt wird, gilt die Bedrohungslage für Deutschland allgemein 70 Prozent als sehr hoch (33 Prozent) oder eher hoch (37 Prozent). Gefahren für die Cybersicherheit gehen dabei vor allem von ausländischen Geheimdiensten (78 Prozent) sowie der Organisierten Kriminalität (67 Prozent) aus, gefolgt von politischen oder religiösen Extremisten (59 Prozent) sowie einzeln handelnden Kriminellen (41 Prozent) und Einzelpersonen ohne kriminelle oder politische Absichten (32 Prozent) – so die Meinung der Deutschen.  Aus Sicht der Bevölkerung kommt die größte Cyberbedrohung aus Russland (98 Prozent) sowie China (84 Prozent). Dahinter folgt mit deutlichem Abstand Nordkorea (44 Prozent). Ein Drittel (32 Prozent) sieht die USA als große Bedrohung für die Cybersicherheit in Deutschland an – noch vor dem Iran (29 Prozent), Belarus (17 Prozent) sowie osteuropäischen Staaten außerhalb der EU (14 Prozent). „Die USA waren und sind für Deutschland und Europa ein wichtiger Partner. Die Einschätzung der Menschen zeigt aber, dass die Grenzen zwischen Freund und Feind nicht mehr so klar sind, wie noch vor 10 oder 20 Jahren“, sagt Wintergerst. „Wichtig ist, dass wir das Ziel echter digitaler Souveränität in Deutschland und Europa mit Nachdruck und Erfolg verfolgen.“ Im Angesicht der wachsenden Bedrohungen gilt Deutschland als schlecht vorbereitet auf Cyberangriffe. Nur 23 Prozent meinen, dass die öffentliche Verwaltung und Institutionen wie Polizei oder Bundeswehr sehr gut oder eher gut vorbereitet sind. Umgekehrt sehen sie 29 Prozent als eher nicht gut und 41 Prozent sogar als gar nicht gut vorbereitet. Zugleich geht es nach Ansicht der Bevölkerung um mehr als nur die Anfälligkeit für Datendiebstahl oder Erpressung mit Ransomware. 71 Prozent sagen, dass Kriege in Zukunft überwiegend auch mit digitalen Mitteln geführt werden. 63 Prozent denken, dass Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen für Deutschland eine größere Bedrohung darstellen als konventionelle militärische Angriffe. Zwei Drittel (66 Prozent) sind entsprechend der Meinung, dass Cyberangriffe genauso behandelt werden müssten wie militärische Angriffe. Wintergerst: „Wer im Cyberraum angreifbar ist, wird sich auch in der physischen Welt nicht erfolgreich verteidigen können. Landesverteidigung bedeutet heute nicht mehr nur Investitionen in Panzer und Flugabwehr, sondern den gezielten Einsatz digitaler Technologien und digitalen Know-hows.“ Ein aktuelles Beispiel für beunruhigende Angriffe auf kritische digitale Infrastrukturen sind mehrere Anschläge auf Untersee-Kabel, die zentral für die Internetversorgung sind. Fast zwei Drittel (63 Prozent) der Deutschen macht es Angst, dass der internationale Datenverkehr so leicht zu sabotieren ist. 80 Prozent sind daher dafür, mehr Kabel zu verlegen, um unabhängiger von einzelnen Unterbrechungen zu werden. Spezielle Einheiten zur schnellstmöglichen Behebung der Schäden (77 Prozent) und zur Ermittlung der Täter (68 Prozent) werden ebenfalls von einer deutlichen Mehrheit gefordert. 7 von 10 (69 Prozent) sagen, Anschläge auf Untersee-Kabel sollten wie militärische Angriffe bewertet werden. Und 6 von 10 (60 Prozent) plädieren für einen besseren Schutz der Kabel, etwa durch eine lückenlose Satellitenüberwachung. „Die vermutliche Sabotage von Untersee-Kabeln zeigt auch die physische Bedrohung unserer kritischen Infrastruktur durch nicht staatliche und nicht militärische Akteure“, so Wintergerst.63 Prozent der Deutschen erwarten, dass sich private Akteure durch Cyberangriffe verstärkt in Krisen einmischen werden. Und ebenfalls 63 Prozent befürchten, dass uns auch befreundete Staaten mit digitalen Mitteln Schaden zufügen werden, um die eigene Wirtschaft zu stärken. Weit verbreitet ist die Angst vor einem Cyberkrieg. 61 Prozent haben aktuell Angst vor einem solchen Szenario. Jüngere (59 Prozent bei den 16- bis 29-Jährigen sowie den 30- bis 49-Jährigen) sind dabei etwas weniger besorgt als die Älteren (69 Prozent bei den ab-75-Jährigen), Frauen haben mit 65 Prozent etwas mehr Sorge als Männer (58 Prozent). Vor allem jenen Staaten, die als Cyberbedrohung gelten, werden gute technische Fähigkeiten für eine solche Auseinandersetzung zugesprochen. Ganz oben stehen Russland (76 Prozent), die USA (75 Prozent) und China (74 Prozent). Nordkorea ist für 52 Prozent gut gerüstet, der Iran für 46 Prozent. Deutschland nennen 61 Prozent, Israel 52 Prozent, Frankreich 46 Prozent, am Ende liegen Großbritannien (42 Prozent) und die Ukraine (41 Prozent). „Europa muss eigene Fähigkeiten für den Fall eines Cyberkriegs aufbauen“, so Wintergerst. Denn obwohl Deutschland nach Meinung einer deutlichen Mehrheit über die technischen Fähigkeiten für einen Cyberkrieg verfügt, gilt die Bundesrepublik im Cyberraum aktuell in der Praxis nur als bedingt abwehrbereit. Zwei Drittel (64 Prozent) halten Deutschland für sehr schlecht (26 Prozent) oder eher schlecht (38 Prozent) vorbereitet, nur 24 Prozent für gut und gerade einmal 4 Prozent für sehr gut. Gefragt nach nötigen Maßnahmen fordern 75 Prozent die Gründung eines digitalen Katastrophenschutzes, 73 Prozent Investitionen in die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen und 71 Prozent die Schaffung eigener Fähigkeiten für Cyberangriffe. Dahinter folgen Cyber-Bündnisse mit anderen Staaten wie eine Cyber-Nato (68 Prozent), Investitionen in Cyber-Abwehreinheiten (64 Prozent), Notfallschulungen für die Bevölkerung (56 Prozent) sowie Wirtschaftssanktionen zur Abschreckung (43 Prozent). Nur 2 Prozent meinen, Deutschland solle sich nicht zusätzlich auf einen Cyberkrieg vorbereiten.  Allerdings stockt die Umsetzung von Cybersicherheitsvorhaben, die sich die Bundesregierung in der Nationalen Sicherheitsstrategie vorgenommen hat. Dort sind 30 Einzelmaßnahmen angekündigt. Nach einer Bitkom-Auswertung sind allerdings gerade einmal 2 dieser 30 Maßnahmen abgeschlossen, 19 sind in der Umsetzung und 9 wurden nicht einmal begonnen. Wintergerst: „Ambitionierte Strategien und Agenden nützen nichts, wenn es beim beschriebenen Papier bleibt. Die nächste Bundesregierung muss die nötigen Maßnahmen ohne weitere Verzögerung umsetzen.“ Umgesetzt sind Prüfmöglichkeiten für systemkritische Komponenten in Kommunikationsnetzen, auch die Cyberagentur hat wie geplant ihre Arbeit aufgenommen und vergibt gezielt Forschungsaufträge. Zumindest in Umsetzung sind Maßnahmen zur Digitalisierung und Einführung digitaler Technologien, allerdings wurden die Mittel zuletzt gekürzt. Der geplante Ausbau des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu einer Zentralstelle der Cybersicherheit fand keine parlamentarische Mehrheit und wurde auf die nächste Legislatur verschoben. Auch die angekündigte verstärkte Zusammenarbeit mit der Wirtschaft ist nicht in Fahrt gekommen und leidet an Unterfinanzierung. Völlig verfehlt wurden die Ziele, Investitionen für die Cybersicherheit kritischer Infrastruktur zu erhöhen oder belastbare Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse für den Cyber-Krisenfall zu etablieren. Auch die versprochene neue Cybersicherheitsstrategie wurde nicht vorgelegt. „Die Erhöhung der Cybersicherheit muss eine zentrale Aufgabe der Sicherheits- und Verteidigungspolitik der künftigen Bundesregierung sein. Wir brauchen nicht nur ambitionierte Ziele, wir brauchen vor allem Fortschritt in der Umsetzung“, sagt Wintergerst. (BITKOM, 13.02.2025) Ganzer Artikel hier…

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Weit über 400 Cyberangriffe auf Behörden und Unternehmen registrierte die Bundesregierung zuletzt. Vor diesem Hintergrund erwägt die Bundesregierung, die Cyberabwehr mittels Künstlicher Intelligenz (KI) zu stärken. Man prüfe derzeit „die Möglichkeiten des KI-Einsatzes, um Cybersicherheitsmaßnahmen zu unterstützen“, heißt es in der Regierungsantwort auf eine „Kleine Anfrage“ der FDP-Bundestagsfraktion. Konkret geht es um einen besseren Schutz der Bundesbehörden. „Sofern bereits Softwarelösungen zur KI gezählt werden, werden bereits verschiedene Lösungen zur Absicherung eingesetzt“, so die Bundesregierung. Dabei gehe es neben Virenschutz und Firewall-Regeln auch darum, Computersysteme mit dem Ziel zu überwachen, Angriffe frühzeitig zu erkennen.  FDP-Innenpolitiker Manuel Höferlin ist überzeugt davon: „KI ermöglicht es, komplexe Bedrohungen in Echtzeit zu analysieren, Angriffe automatisiert abzuwehren und Sicherheitslücken frühzeitig zu schließen.“ Im Kontext IT-Sicherheit birgt KI allerdings auch neuerliche Gefahren. Cyberkriminelle nutzen zunehmend generative KI für Hackerangriffe. Das Bedrohungspotenzial solcher – häufig nur schwer erkennbaren – multimodalen Attacken ist Sicherheitsexperten zufolge enorm. Genau hier setzt das erste europäische KI-Abwehrzentrum an, das von zwei führenden deutschen IT-Sicherheitsanbietern aus Thüringen – Enginsight und ASOFTNET – in Erfurt gegründet wurde. „Das KI-Abwehrzentrum ist ein bahnbrechender Schritt in eine Zukunft, in der KI nicht nur Bedrohungen verstärkt, sondern aktiv zu ihrer Bekämpfung beiträgt. Die Angreifer setzen KI bereits aktiv ein. Wir müssen es ihnen schnellstmöglich gleichtun, schnell handeln und alle verfügbaren Ressourcen bündeln, um sicherzustellen, dass KI zur Sicherung und nicht zur Gefährdung unserer Zukunft eingesetzt wird“, unterstreicht Alexander Sowinski, der Gründer des KI-Abwehrzentrums und CEO der ASOFTNET.  (Deutscher Bundestag/DEKOM, 06.01.2025) Ganzer Artikel hier…

ÜBER das KI-ABWEHRZENTRUM:

Das KI-ABWEHRZENTRUM, gegründet von der ASOFTNET GmbH & Co. KG, ist das erste KI-basierte Security Operations Center in der Europäischen Union. Mit einem ganzheitlichen Ansatz zur Cybersicherheit vereint das Zentrum Expertise aus den Bereichen Cybersicherheit, maschinelles Lernen, Ethik und Krisenmanagement. Durch internationale Kooperationen und modernste Technologie entwickelt das KI-Abwehrzentrum innovative Lösungen zur Abwehr von Cyberangriffen der Zukunft.

Über ASOFTNET:

ASOFTNET ist ein auf Cybersecurity spezialisiertes Unternehmen, welches 2014 in Erfurt gegründet wurde. Im Jahr 2020 eröffnete ASOFTNET ein eigenes Security Operations Center, welches als Service für bestehende und neue Kunden angeboten wurde. Mit der langjährigen Partnerbeziehung zu Enginsight, die im Jahr 2018 begann, konnten wir ein sehr modernes Softwareprodukt ins Zentrum unserer Dienstleistung stellen. Durch permanente Weiterentwicklung hat sich ASOFTNET dem Projekt “KI-Abwehrzentrum“ angenommen und zusammen mit Enginsight an der Umsetzung gearbeitet. Dabei ist uns immer der Ansatz “IT-Security – Made in Germany“ wichtig gewesen, um unsere Kunden ein hohes Maß an Service in deutscher Sprache und exzellente Qualität zu bieten.

Über Enginsight

Enginsight bietet die perfekte Cybersecurity-Lösung für den Mittelstand. 2017 in Jena gegründet, ist die komplett inhouse entwickelte Software inzwischen bei zahlreichen KMU im Einsatz und erfreut sich insbesondere bei IT-Dienstleistern großer Beliebtheit. Diese nutzen Enginsight, um den Reifegrad der IT-Sicherheit ihrer Kunden zu ermitteln und proaktiv tätig zu werden sowie Angriffe zu detektieren und zu blocken. Nach dem Ansatz „Unsichtbares sichtbar“ und „Unsicheres sicher machen“ stehen für Enginsight hierbei Transparenz und Automatisierung in puncto IT-Security im Vordergrund. Der „Human Factor in IT-Security“, der bei vielen Cyberangriffen im Vordergrund steht, soll dabei eliminiert werden. Mit Security 100 % Made in Germany verfolgt Enginsight die Vision, mit seiner technologisch führenden Lösung den Mittelstand wirksam und nachhaltig sicher zu machen.

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Was im Zusammenhang mit KI-basierten Cyberattacken speziell auf Behörden und Kommunen zukommen wird und welche Maßnahmen und Vorkehrungen unbedingt getroffen werden sollten, erklärt Oliver Dehning, Leiter der Kompetenzgruppe Sicherheit beim eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. im DEKOM-Interview.

Wie kann KI etwaige Angriffsszenarien optimieren?

Oliver Dehning: KI, insbesondere generative Modelle wie ChatGPT, wird zunehmend genutzt, um die Qualität von Texten in Cyberangriffen wie Spam oder CEO-Fraud deutlich zu verbessern. Die durch KI generierten Texte sind mittlerweile so überzeugend, dass sie kaum noch von manuell erstellten zu unterscheiden sind. Zudem ermöglicht KI die Erstellung personalisierter Nachrichten auf Basis von Kontextinformationen – und das in vielen Sprachen. Damit können Angreifer eine große Zahl individualisierter, täuschend echter Nachrichten mit minimalem Aufwand versenden. Ein weiterer Vorteil für Angreifer ist die Fähigkeit, KI-Werkzeuge einzusetzen, um Angriffsvektoren gezielt an die vorhandene Infrastruktur der Zielpersonen oder Organisationen anzupassen. Dies erlaubt es, Schwachstellen präzise auszunutzen und Angriffe effizient zu skalieren. eco warnt daher vor einer zunehmenden Automatisierung und Professionalisierung von Cyberangriffen, die es Angreifern erleichtert, breit angelegte und gleichzeitig hoch spezialisierte Angriffe durchzuführen.

Womit müssen Kommunalverwaltungen in diesem Kontext rechnen?

Oliver Dehning: Kommunalverwaltungen werden verstärkt Ziel qualitativ hochwertiger Angriffe. Ransomware-Attacken, bei denen Daten verschlüsselt und Lösegeld gefordert wird, werden immer schwerer zu erkennen und abzuwehren. Diese Bedrohung betrifft nicht nur die technischen Systeme, sondern kann auch kritische Verwaltungsprozesse wie die Ausstellung von Dokumenten oder die Auszahlung von Sozialleistungen lahmlegen. Zusätzlich steigt das Risiko von Datendiebstahl, bei dem sensible Bürgerdaten entwendet und missbraucht werden. Kommunalverwaltungen sind aufgrund ihrer oft begrenzten Ressourcen und veralteten IT-Systeme besonders gefährdet. Eine klare Strategie zur IT-Sicherheit ist daher unverzichtbar, um diesen Herausforderungen zu begegnen.

Wie können sich Kommunen vor den neuerlichen Gefahren schützen?

Oliver Dehning: Ein vollständiger Schutz vor Cyberangriffen ist wirtschaftlich nicht realisierbar. Das Ziel sollte vielmehr sein, es Angreifern so schwer wie möglich zu machen, sodass sie andere, leichter angreifbare Ziele bevorzugen. Außerdem sollten bei erfolgreichen Angriffen die Schäden durch geeignete Maßnahmen minimiert werden. Ale eco empfehlen wir daher, auf eine mehrschichtige Sicherheitsstrategie zu setzen: Regelmäßige Risikoanalysen, gestaffelte Schutzebenen, kontinuierliche Überwachung der Systeme sowie die Anpassung der Sicherheitsmaßnahmen an die sich wandelnde Bedrohungslage sind essenziell. Entscheidend ist, dass Sicherheitsmaßnahmen nicht als einmalige Investition betrachtet werden. Cybersicherheit erfordert eine kontinuierliche und dynamische Herangehensweise.

Warum reichen bislang getroffene Maßnahmen ggf. nicht mehr aus?

Oliver Dehning: Die Bedrohungslage entwickelt sich rasant weiter. Leistungsstarke KI-Werkzeuge haben das Potenzial, bestehende Sicherheitsmechanismen zu umgehen, während die zunehmende Nutzung von Cloud-Diensten und hybriden Arbeitsmodellen neue Angriffsflächen eröffnet. Angriffe sind nicht nur komplexer und gezielter geworden, sondern auch schwerer zu analysieren. viele Kommunen weder über ausreichende finanzielle noch personelle Ressourcen verfügen, um ihre Sicherheitsmaßnahmen auf dem neuesten Stand zu halten. Es braucht daher eine grundlegende Neubewertung und Stärkung der bestehenden Sicherheitskonzepte.

Was sollten Kommunalverantwortliche jetzt tun?

Oliver Dehning: Kommunalverantwortliche sollten klare Verantwortlichkeiten für die IT-Sicherheit definieren, da die Verantwortung letztlich bei der Leitung der Organisation liegt. Es ist unerlässlich, die Risiken für die kommunalen Systeme systematisch zu analysieren und auf dieser Grundlage ein umfassendes Sicherheitskonzept zu entwickeln oder bestehende Konzepte zu aktualisieren. Es müssen ausreichende personelle und finanzielle Mittel bereitgestellt werden, um die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Sicherheitsstrategien dürfen nicht als temporäre Projekte verstanden werden, sondern erfordern kontinuierliche Pflege und Weiterentwicklung.

Wo können gerade häufig ressourcenknappe kleinere und mittlere Kommunen Unterstützung bekommen?

Oliver Dehning: Kleinere Kommunen können die für Cybersicherheit erforderliche Expertise oft nicht intern aufbauen. Deshalb empfiehlt es sich, auf externe Dienstleister zurückzugreifen, die spezialisierte Sicherheitslösungen anbieten. Eine sinnvolle Alternative ist die Bündelung von Anforderungen und Ressourcen mit anderen Kommunen, wie es beispielsweise durch kommunale Rechenzentren geschieht. Wir sehen in solchen kooperativen Ansätzen ein großes Potenzial, insbesondere für kleinere und mittlere Kommunen, um Synergien zu schaffen und die Sicherheitsstandards effizient zu erhöhen. Förderprogramme von Bund und Ländern können zudem wichtige finanzielle Unterstützung leisten, um die Modernisierung der IT-Infrastruktur voranzutreiben.

Welche Rolle haben BSI und ENISA?

Oliver Dehning: BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) und ENISA (European Union Agency for Cybersecurity) sind zentrale Akteure, wenn es um die Entwicklung von Leitlinien und Empfehlungen zur IT-Sicherheit geht. Beide Organisationen bieten praxisorientierte Hilfestellungen, die Kommunen bei der Gestaltung und Umsetzung ihrer Sicherheitsstrategien nutzen sollten. eco sieht in der Zusammenarbeit mit diesen Institutionen eine wertvolle Unterstützung, insbesondere für die Standardisierung und Harmonisierung von Sicherheitsmaßnahmen.

DEKOM: Hat der eco Verband selbst entsprechende Angebote für die öffentliche Hand?

Oliver Dehning: Aus Sicht des eco ist die IT-Sicherheit ein zentrales Thema, das alle Akteure betrifft – von der Privatwirtschaft über die öffentliche Hand bis hin zu einzelnen Bürgerinnen und Bürgern. Der Verband bietet eine Vielzahl an Informations- und Unterstützungsangeboten, um das Bewusstsein für IT-Sicherheit zu stärken und gezielte Maßnahmen zu fördern. Dazu gehören Initiativen wie GAIA-X zur Entwicklung einer sicheren und vertrauenswürdigen Dateninfrastruktur in Europa, Initiative-S zur Sicherung von Webseiten sowie botfrei.de, eine Plattform zur Bekämpfung von Schadsoftware. Für kleinere und mittlere Kommunen sehen wir die Hauptverantwortung jedoch bei spezialisierten IT-Dienstleistern, die über die notwendige Expertise und Erfahrung verfügen, um Kommunen bei der Umsetzung konkreter Sicherheitsmaßnahmen zu unterstützen. Viele dieser Dienstleister sind auch Mitglied im eco Verband, was eine enge Zusammenarbeit und den Zugang zu bewährten Lösungen erleichtert. Wir verstehen als Informations- und Netzwerkplattform, die Kommunen dabei hilft, geeignete Partner zu finden und auf dem neuesten Stand der technologischen Entwicklungen zu bleiben. Durch die Bereitstellung von Leitfäden, Best Practices und gezielten Projekten unterstützt wir als Verband Kommunen, ihre IT-Sicherheitsstrategie zu entwickeln und zu optimieren.

Über eco:

Mit rund 1.000 Mitgliedsunternehmen ist eco (www.eco.de) der führende Verband der Internetwirtschaft in Europa. Seit 1995 gestaltet eco maßgeblich das Internet, fördert neue Technologien, schafft Rahmenbedingungen und vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Politik und in internationalen Gremien. eco hat Standorte in Köln, Berlin und Brüssel. eco setzt sich in seiner Arbeit vorrangig für ein leistungsfähiges, zuverlässiges und vertrauenswürdiges Ökosystem digitaler Infrastrukturen und Dienste ein. (DEKOM, 17.02.2025) Mehr Infos zum eco-Verband hier…

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Die Community University, ein gemeinsames Projekt von Platform3L und der Deutschen Telekom, wurde mit dem eLearning AWARD 2025 in der Kategorie „Künstliche Intelligenz“ ausgezeichnet. Die wegweisende Lernplattform hat sich als innovative Lösung für modernes, selbstorganisiertes Lernen etabliert und setzt neue Maßstäbe in der digitalen Weiterbildung. Die Community University wurde entwickelt, um Mitarbeitenden der Deutschen Telekom einen flexiblen, KI-gestützten Zugang zu Wissen zu ermöglichen. Dank der Plattform können Inhalte aus Sitzungen, Dokumenten oder persönlichen Erfahrungen in wenigen Klicks in interaktive eLearnings und Quizduelle umgewandelt werden. Dies fördert nicht nur den schnellen Wissenstransfer innerhalb des Unternehmens, sondern stärkt auch eine kollaborative Lernkultur. „Unsere Plattform macht jeden Mitarbeitenden zum Wissensgeber. Das stärkt nicht nur die persönliche Entwicklung, sondern auch die Innovationskraft der gesamten Organisation“, erklärt Gabriele Riedmann de Trinidad, Geschäftsführerin von Platform3L.  Die Community University setzt auf moderne Lernmethoden wie Microlearning, Gamification, Social Learning und adaptive Lernsysteme. Unterstützt durch ein Botschafter-Programm, das Mitarbeitende als Community-Builder ausbildet, wird der Wissensaustausch zusätzlich gefördert. „Mit der Unterstützung von KI und selbstorganisierten Communities teilen wir Wissen schneller und effizienter als je zuvor,“ betont Georg Holzknecht, Leiter der Community University bei der T-Systems GmbH. Mit dem Gewinn des eLearning AWARD 2025 zeigt Platform3L, wie Künstliche Intelligenz und selbstorganisiertes Lernen erfolgreich kombiniert werden können. Die Plattform bietet nicht nur eine nachhaltige Lösung für Unternehmen, sondern dient auch als Best-Practice-Beispiel für modernes Wissensmanagement in der digitalen Arbeitswelt. Das preisgekrönte Projekt demonstriert, dass Lernen flexibel, interaktiv und kollaborativ sein kann – ein entscheidender Schritt in Richtung lernende Organisation und digitale Transformation. (DEKOM, 17.02.2025) Mehr Infos hier…

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Die Stadt Nettetal (NRW) treibt die Digitalisierung der Verwaltung konsequent voran. Bereits 2023 etablierte die Stadt einen KI-basierten Chatbot. Jetzt soll die Nutzung künstlicher Intelligenz sukzessive auf andere Anwendungsfelder und Bereiche in der Kommunalverwaltung ausgeweitet werden. Über Nettetals Weg vom „Nette-Bot“ bis zur KI-gestützten Vereinfachung von Verwaltungsprozessen haben wir uns mit Nettetals Bürgermeister Christian Küsters (Grüne) und dem IT-Leiter der Stadtverwaltung, Thorsten Rode, unterhalten.

Was hat die Stadt zur Umsetzung des Chatbots bewogen?

Thorsten Rode: Im Zuge des vollständigen Neuaufbaus unserer Webseite standen wir kurz vor dem Relaunch, als die Firma neuraflow auf uns zukam und ihren KI-gestützten Chatbot vorstellte. Das Thema Künstliche Intelligenz war in unserer Verwaltung bereits diskutiert worden, und wir waren von den Möglichkeiten, die dieser Chatbot bot, sofort begeistert. Besonders beeindruckend war die Tatsache, dass neuraflow zu diesem Zeitpunkt zwar noch keine Referenzen oder bestehenden Kunden hatte, aber mit ihrer Lösung auf ganzer Linie überzeugte. Unsere Entscheidung für den Chatbot fiel letztlich aus voller Überzeugung, weshalb wir trotz eines gewissen Risikos auch den Mut hatten die Lösung umzusetzen. Ein großer Vorteil ist die Mehrsprachigkeit – der Chatbot kann über 90 Sprachen verstehen und sprechen, was die Integration und den Zugang für alle Bürgerinnen und Bürger erheblich erleichtert. Wir sehen ihn nicht als Ersatz, sondern als wertvolle Ergänzung unserer Dienstleistungen. In gewisser Weise haben wir eine neue Kollegin dazugewonnen – eine, die rund um die Uhr verfügbar ist, sofort Antworten liefert und die Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern spürbar verbessert.

Christian Küsters:  Als Verwaltung probieren wir immer wieder neue Wege mit Bürgerinnen und Bürgern in den Austausch zu kommen. Über den Chatbot bietet wir einen echten Informationsmehrwert für die Bürgerschaft und entlasten unsere Mitarbeitenden.

Wie sind Ihre bisherigen Erfahrungen und wie wird das Angebot von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen?

Thorsten Rode: Seit der Einführung unseres KI-Chatbots sehen wir spürbare Entlastungen im Verwaltungsalltag. Der Chatbot wird rege genutzt und führt täglich rund 10 Gespräche – das bedeutet, dass diese Anliegen nicht mehr in der Verwaltung auflaufen und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlastet werden. Bürgerinnen und Bürger erhalten schnelle Antworten, unabhängig von unseren Öffnungszeiten. Diese Entwicklung zeigt, dass digitale Assistenten nicht nur ein technischer Trend sind, sondern echte Mehrwerte schaffen. Der Chatbot nimmt uns nicht die Arbeit weg, sondern ergänzt unser Angebot sinnvoll, indem er Routinefragen übernimmt und so Kapazitäten für komplexere Anliegen freisetzt. Wir freuen uns, dass die Akzeptanz so hoch ist und sehen dies als Bestätigung für unsere Entscheidung.

Christian Küsters: Die Erfahrungen mit dem Chatbot sind sehr gut – insbesondere, wenn wir von unseren „Heavy- Usern“ Lob erhalten. Zudem macht das Lust auf mehr. Das Potential des Chatbot ist groß und damit der Mehrwert enorm erweiterbar.

In welchem Bereich kristallisieren sich die größten Stärken des Chatbots heraus?

Thorsten Rode: Der Chatbot entfaltet sein volles Potenzial vor allem bei der Beantwortung von Fragen zu unseren Dienstleistungen, die wir im Dienstleistungsportal abgebildet haben. Er liefert nicht nur präzise Informationen, sondern stellt auch direkte Verlinkungen zu den jeweiligen Dienstleistungen bereit und nennt die passenden Ansprechpersonen. So gelangen Bürgerinnen und Bürger schnell und unkompliziert an die richtigen Stellen. Ein echtes Highlight ist zudem seine Mehrsprachigkeit: Mit der Fähigkeit, in über 90 Sprachen zu kommunizieren – und dabei sogar Umgangssprache sicher zu verstehen – leistet er einen wertvollen Beitrag zur Integration. Probieren Sie es doch selbst einmal aus! Geben Sie beispielsweise „WauWau anmelden“ ein und lassen Sie sich überraschen, welche Antwort Sie erhalten.

Auch über den Chatbot hinaus setzt Nettetal auf KI-basierte Technologien zur Vereinfachung von Verwaltungsprozessen und Etablierung eines intelligenten Wissensmanagements. Worum geht es da genau?

Thorsten Rode: Unser Ziel ist es, eine DSGVO-konforme KI-Lösung bereitzustellen, die möglichst ausschließlich auf Open-Source-Komponenten basiert. Damit können wir interne Datenbestände sicher nutzen und gleichzeitig unsere digitale Souveränität bewahren. Mit dem von uns angestoßenen Projekt erkunden wir derzeit die vielfältigen Möglichkeiten, die uns diese Umgebung bietet. Gleichzeitig ermutigen wir unsere Mitarbeitenden, auch frei verfügbare KI-Tools aus dem Internet zu nutzen – jedoch in einem klar definierten Rahmen. Dafür haben wir uns an der Stadt Wien orientiert und einen KI-Kompass entwickelt. Dieser gibt Leitlinien vor, die eine gesunde Skepsis gegenüber KI-Ergebnissen fördern und Datenschutz als zentrales Thema verankern. So schaffen wir eine Balance zwischen Innovationsfreude und verantwortungsbewusstem Umgang mit Künstlicher Intelligenz.

Christian Küsters: Die Demografische Entwicklung und der Fachkräftemangel schreien nach neuen Lösungen, die individuell nutzbar und interaktiv sind um die Expertise in unserer Verwaltung dauerhaft nutzbar zu machen. Wir wollen vom Buzzword KI in konkrete Anwendungsfelder für die öffentliche Verwaltung kommen.

Wie wird das von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angenommen und wie ist das Personal grundsätzlich in das Projekt eingebunden?

Thorsten Rode: Allein durch unseren KI-Kompass und die gezielte Auseinandersetzung mit dem Thema haben wir Künstliche Intelligenz aus ihrem Schattendasein herausgeholt – und das hat die Arbeitskultur spürbar verändert. Unsere Mitarbeitenden sollen und dürfen KI als Werkzeug nutzen, um ihre Arbeit effizienter und kreativer zu gestalten. Innerhalb eines klar definierten Rahmens haben sie die Möglichkeit zu experimentieren und eigene Erfahrungen zu sammeln. Im Grunde genommen demokratisieren wir damit die Arbeit: Wir machen Mitarbeitende von Betroffenen zu Beteiligten und schaffen echte Mitgestaltungsmöglichkeiten. Dass dieser Ansatz auf große Resonanz stößt, zeigt unser Beta-Tester-Programm. Innerhalb von nur 36 Stunden mussten wir die Anmeldung schließen, weil die Nachfrage so hoch war. Nun haben wir 26 engagierte Tester*innen aus allen Verwaltungseinheiten und Hierarchieebenen, die unsere eigene KI-Umgebung prüfen und sich intensiv weiterbilden. Das enorme Interesse bestätigt uns darin, dass KI nicht nur ein technisches Thema ist, sondern auch eine Chance für moderne Verwaltungsarbeit. Und wir sind noch lange nicht am Ende – allein in diesem Jahr wollen wir unser Konzept weiter ausbauen und die Möglichkeiten noch stärker nutzen.

Christian Küsters: Dieses Projekt bietet gerade deshalb so viel Potential, weil der Implementierungs-ansatz ein völlig anderer ist. Es gibt kein vorgegebenes Fachverfahren, sondern die Mitarbeitenden

entwickeln mit der KI ihre eigenen Use-Cases und machen sie für Dritte nutzbar. Das fördert die

intrinsische Motivation ungemein.

Häufig hören wir von einer gewissen Skepsis in der Belegschaft – wie lassen sich Befürchtungen um Arbeitsplatzverluste durch KI zerstreuen?

Thorsten Rode: Letztendlich geht es darum, unseren Mitarbeitenden ein Werkzeug an die Hand zu geben, das – richtig eingesetzt – ihren Arbeitsalltag spürbar erleichtert. KI kann Routineaufgaben übernehmen, Prozesse beschleunigen und hilft dabei, den stetig wachsenden Anforderungen an eine moderne kommunale Verwaltung gerecht zu werden. Gerade in Zeiten steigender Verwaltungsaufgaben und knapper personeller Ressourcen ist es entscheidend, effizient zu arbeiten. Der gezielte Einsatz von KI sorgt für Entlastung und schafft Freiräume für komplexere und wertschöpfendere Tätigkeiten. Dabei ist unser Ansatz klar: Wir nutzen KI nicht, um Menschen zu ersetzen, sondern um sie bestmöglich zu unterstützen, was wir auch in unserem KI-Kompass festgehalten haben. Ein Gewinn für alle – die Verwaltung und die Bürgerinnen und Bürger.

Christian Küsters: Als Verwaltungsspitze sind wir uns mit dem Personalrat einig, dass wir Lösungen für die Herausforderungen des demographischen Wandels und des Fachkräftemangels benötigen. Diese Haltung des Ermöglichens kombiniert mit einem Bottom-Up-Ansatz bei der Implementierung

hat schnell überzeugt.

Was braucht es aus Ihrer Sicht, um solche Anwendungen in einer Kommunalverwaltung erfolgreich zu etablieren?

Der wichtigste Schritt ist, die Verwaltung als das zu sehen, was sie im Kern ist – ein modernes

Dienstleistungsunternehmen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, braucht es eine klare Vision, Mut zur Veränderung und eine Kultur des „einfach mal Machens“. Dazu gehört auch die Akzeptanz, dass Fehler passieren dürfen und aus ihnen gelernt wird. Ein solches Umdenken gelingt nur mit einer Führung, die voll hinter der Entwicklung steht, und mit Menschen innerhalb der Verwaltung, die als Treiber des Wandels agieren. Sie bringen nicht nur fachliche Expertise mit, sondern auch die Leidenschaft, neue Wege zu gehen und Konzepte aktiv mitzugestalten. Letztlich braucht es viele engagierte Köpfe, die Lust haben, sich einzubringen und die Verwaltung durch den Einsatz von KI weiterzuentwickeln. Diese Mischung aus Know-how, Neugier und Gestaltungswillen ist der Schlüssel zu echter Transformation.

Christian Küsters: Essentiell ist der Freiraum über Bereichsgrenzen hinweg eigene Lösungen gestalten zu können. Dies setzt eine enorme Motivation frei.

Welche Vorgehensweise kann man Verwaltungsverantwortlichen empfehlen, die sich mit Gedanken der Einführung solcher Anwendungen tragen?

Christian Küsters: Der erste Schritt ist, das Thema KI aus dem Schattendasein zu holen und offizielle Regelungen für den dienstlichen Gebrauch zu schaffen. Denn nur wenn klar ist, wie KI genutzt werden darf, kann sie auch sinnvoll in den Arbeitsalltag integriert werden.

Thorsten Rode: Ein weiterer Erfolgsfaktor sind Netzwerke: Viele Städte und Verwaltungen haben bereits wertvolle Erfahrungen gesammelt – wir selbst haben zum Beispiel einige Ansätze von der Stadt Wien als Vorreiter adaptiert. Niemand muss bei null anfangen, denn es gibt bereits viel Wissen, auf das man zurückgreifen kann. Genauso teilen auch wir unsere Learnings offen mit anderen, damit möglichst viele Verwaltungen von den gesammelten Erkenntnissen profitieren können. Trotzdem ist es wichtig, auf das eigene Bauchgefühl zu hören und einen individuellen Weg zu finden, der zur jeweiligen Verwaltung passt. Dieser Weg muss von der Führung aktiv getragen werden. Gleichzeitig braucht es einen offenen Geist in der Verwaltung, der Top-Down-Denken hinter sich lässt und Mitarbeitende von Betroffenen zu Beteiligten macht. Das bedeutet, Verantwortung und Gestaltungsspielräume nach unten zu verlagern und die Mitarbeitenden selbst Lösungen entwickeln zu lassen. Ein solcher Bottom-Up-Prozess muss bewusst eingeplant und gefördert werden – nur so kann sich der KI-Einsatz nachhaltig etablieren und zur echten Bereicherung für die Verwaltung werden.

Welche Rolle haben die Kommunalen Datenverarbeitungs- bzw. Rechenzentren?

Thorsten Rode: Kommunale Rechenzentren hosten in der Regel einen Großteil der Verwaltungsdaten – bei uns liegt das Verhältnis bei etwa 70:30 zwischen zentral gehosteten und lokalen Daten. Für eine

vollständige digitale Transformation ist es unerlässlich, dass nicht nur die lokalen Daten, sondern auch die in den Rechenzentren gespeicherten Informationen in KI-gestützte Prozesse integriert werden. Wir bauen aktuell unser eigenes Know-how aus, um besser zu verstehen, was mit KI möglich ist und wie wir diese Technologien gezielt einsetzen können. Doch langfristig brauchen wir einen Schulterschluss mit den Rechenzentren, denn nur gemeinsam lässt sich das volle Potenzial ausschöpfen. Einige Rechenzentren machen bereits erste Schritte in diese Richtung, aber um wirklich voranzukommen, wäre es sinnvoll, sich auf einen einheitlichen Rahmen oder eine gemeinsame technologische Basis zu verständigen. Wenn Verwaltungen und Rechenzentren ihre Entwicklungen stärker koordinieren und über eine Art digitalen Marktplatz austauschen, könnten Synergien entstehen, die allen zugutekommen. Ein solcher Ansatz würde nicht nur Zeit und Ressourcen sparen, sondern könnte die digitale Transformation auf kommunaler Ebene massiv beschleunigen – mit dem Potenzial für exponentielles Wachstum, wobei wir dabei nie unsere digitale Souveränität verlieren dürfen und auch die Möglichkeiten offenbleiben müssen, dass jeder eigene Lösungen entwickelt.

Christian Küsters: Rechenzentren sind gerade für die Kommunen von heterogener Größe essentiell, um Skaleneffekte zu erzielen. Sie sind Dienstleister und halten uns den Rücken frei – insbesondere

was das Thema Sicherheit angeht. Umgekehrt brauchen wir die Offenheit Innovationen einzelner für alle nutzbar zu machen.

Vielen Dank! (DEKOM, 17.02.2025) Mehr Infos hier…

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In der Stadt Bremerhaven wurden drei Solarbänke aufgestellt. Die Bänke sind mit Solarpanels ausgestattet. Sie dienen nicht nur als Sitzgelegenheit, sondern ermöglichen auch das umweltfreundliche Aufladen von Smartphones mit Ökostrom. Nicht zuletzt leisten sie einen Beitrag zur Digitalisierung des öffentlichen Raums. Die mit Sensoren ausgestatteten Bänke helfen dabei Umweltdaten wie die Luftqualität, den Lärmpegel oder die Temperatur zu erfassen und zu überwachen. Insbesondere im Smart City Kontext erweisen sich intelligente Stadtmöbel als wahre Alleskönner, betont Vlado Salaj Geschäftsführer der Pforzheimer Messwerk GmbH, die Solarbänke der Marke Ibench entwickelt und herstellt: „Smart Cities sollen innovativ, resilient und nachhaltig sein. Mit den Solarbänken zeigen wir, wie diese Werte im öffentlichen Raum erlebbar werden. Sie stehen für nachhaltige Energie, digitale Vernetzung und praktischen Nutzen.“ Dem Difu-Institut für Urbanistik zufolge können smarte Bänke, smarte Spielgeräte und ähnliche smarte Installationen im öffentlichen Raum erheblich dazu beitragen, Bürgerinnen und Bürger für den Klimaschutz zu sensibilisieren und zu aktivieren, indem sie eine Verbindung zum Alltag der Menschen herstellen. Anders als Aushänge, Amtsblätter oder Flyer können sie den Nutzen für den Klimaschutz direkt erlebbar machen und die Menschen zu einem klimafreundlichen Verhalten motivieren. „Nicht zuletzt können Kommunen durch entsprechende Standortwahl der Bänke öffentliche Aufenthaltsbereiche steuern, soziale Brennpunkte aufwerten oder Angsträume beleben“, so Salaj weiter. Die Nutzungsstatistik, der aktuelle Ladezustand, der Ertrag und die zugehörige CO2-Ersparnis sind über eine App jederzeit abrufbar. (DEKOM, 17.02.2025) Mehr Infos hier…

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Die steigende Anzahl dezentraler Einspeiser und Verbraucher stellt Netzbetreiber vor große Herausforderungen. Netzengpässe müssen frühzeitig erkannt und effizient gemanagt. Gemeinsam mit VENIOS konnte die Thüga Energienetze GmbH Redispatch 2.0 erfolgreich umsetzen. Die VENIOS-Lösung ermöglicht eine präzise Prognose der Netzauslastung, eine optimierte Steuerung von Netzkapazitäten und einen effizienten Datenaustausch zwischen Netzbetreibern. Kurzum: Mit Hilfe der VENIOS-Plattform können Netzbetreiber ihre gesetzlichen Anforderungen wie § 14a EnWG zuverlässig erfüllen. „Die Redispatch 2.0-Umsetzung haben wir mit einer Kombination mehrerer Softwarelösungen realisiert. Gemeinsam mit VENIOS und Unterstützung unserer Mutter, der Thüga AG, konnte das Projekt innerhalb von zwei Jahren erfolgreich umgesetzt werden. Mittlerweile betreuen wir neben unserem eigenen Projekt weitere 12 Mandanten. Die VENIOS – Lösung bietet eine hohe Modularität und damit große Flexibilität. So konnten wir für uns und unsere Mandanten alle Pflichten aus der Novelle des NABEG (Netzausbaubeschleunigungsgesetz) erfüllen. Diese umfassen die Prognose der Netzauslastung, die kostenoptimale Dimensionierung von Abrufen, die Bedienung der Netzbetreiberkoordination sowie den für den Redispatch erforderlichen Datenaustausch, der unternehmensintern und extern erforderlich ist, unterstreicht Dietmar Ehinger, Projektleiter Redispatch und EnWG § 14a bei der Thüga-Energienetze GmbH.  Ein besonderer Vorteil des digitalen Zwillings ist die automatisierte Netzverträglichkeitsprüfung. Einspeiseanträge können nahezu in Echtzeit bewertet werden, was die Bearbeitungszeiten erheblich verkürzt. Zudem verbessert die Visualisierung des Netzstatus die Störungsanalyse und ermöglicht eine gezielte Einsatzplanung. (DEKOM, 17.02.2025) Mehr Infos zu VENIOS hier…

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In der 2024 gegründeten Stadtwerkekooperation Digitalwerk Saar bündeln fünf saarländische Stadtwerke ihre digitalen Kompetenzen und treiben gemeinsam die digitale Transformation der kommunalen Versorgungswirtschaft voran. Die Gründungsmitglieder sind die Stadtwerke St. Wendel, Dillingen, Merzig und Saarlouis sowie die Kommunale Energie und Wasserversorgung Neunkirchen. Über die Herausforderungen und Ziele der Kooperation haben wir uns mit Dr. Ralf Levacher, Chef der Stadtwerke Saarlouis und neben Marcel Dubois (KEW Neunkirchen), einer der beiden Geschäftsführer der Digitalwerke Saar, unterhalten.

Herr Dr. Levacher, Was war die zentrale Motivation hinter der Gründung der Digitalwerke Saarlouis?

Die SWSLS sind seit 2010 in mehreren Bundesforschungsvorhaben aktiv. Alles diese Vorhaben beschäftigten sich dem Einfluss der Digitalisierung auf die sichere Stromversorgung im Kontext der Energiewende. Im Verlauf der Arbeiten haben wir uns immer mit Stadtwerken in der Nähe ausgetauscht. Die erste wesentliche Erkenntnis dieses Austusches war, dass es für kleinere Versorger schwierig bis unmöglich wird Stand Alone die notwendigen Kompetenzen aufzubauen. Die zweite, nicht minder wichtige war, dass die Erwartung der Bevölkerung an die Digitale Daseinsvorsorge sich kontinuierlich erhöht hat. Das betrifft nicht nur die Anforderung an den jeweiligen Versorger, sondern auch die Verwaltung und ganz allgemein das Leben in einer Stadt. Die Bürger erwarten zu Recht, dass ihre Stadtwerke ihnen eine Plattform zur Verfügung stellen auf der die wichtigsten Informationen einfach zu finden sind.

Welche Herausforderungen in der kommunalen Digitalisierung sollen damit adressiert werden?

Wie schon ausgeführt geht es nicht nur um die sichere Versorgung, sondern auch um das Thema Informationen aus der Gemeinde. Also um einen 360° Ansatz. Das betrifft alle Bereiche des kommunalen Lebens. Sei es das im Bereich Tourismus historische Gebäude im Stadtbild mittels Augmented Realitiy wieder erscheinen oder neue Bauvorhaben ebenfalls mit AR auf ihre Auswirkung auf das Stadtbild beurteilt werden können. Ein weiterer Baustein dieses Ansatzes ist es die Parkplatzsituation in „Echtzeit“ vor der Fahrt ins Centrum zu kontrollieren oder ganz trivial wann der Müll abgefahren wird. Die Verwaltung ist dabei ein wesentlicher Player, sie kann auf dieser Plattform die Bürgerdienst platzieren. Also kurzum eine Plattform für alle Bereiche des Lebens ohne lang im Internet sich die Infos zusammensuchen zu müssen.

Welche Bedeutung haben die Digitalwerke für die einzelnen Stadtwerke und die kommunale Infrastruktur als solche?

Die Entwicklung einer solchen kommunalen Lösung im Verbund durch mehrere Stadtwerke spart zu einem Kosten und zum anderen wird die Schwarmintelligenz genutzt. Das erhöht wiederum die Akzeptanz der Lösung und hilft bei der Einführung in den Kommunen. Die Bedeutung für die einzelnen Stadtwerke kann einem aktuellen Beispiel verdeutlicht werden. Bei der Einführung des dynamischen Tarifs hat das Digital Werk für 4 Stadtwerke sowohl die Auswahl der entsprechenden Software also auch die Umsetzung erfolgreich begleitet. Das verdeutlicht sehr gut was die Aufgabe des Digital Werks ist.

Welche langfristigen Pläne verfolgen Sie mit den Digitalwerken?

Das langfristige Ziel des Digital Werks ist es der Kompetenzträger für alle Digitalen Lösungen zu sein und damit der Nucleus für eine Kooperation auf Augenhöhe einzelner Stadtwerk ohne das der Kirchturm im Weg steht.

Gibt es mögliche weitere Kooperationen mit anderen Stadtwerken oder kommunalen Akteuren, die für eine Skalierung der digitalen Services von Interesse sein könnten?

Grundsätzlich steht das Digital Werk allen interessierten Werken offen. Aber es vollkommen klar, dass auch kommunale Interessenverbände wie z.B. der Städte und Gemeindetag von uns von großem Interesse sind, um kleinere Kommunen ohne eigenes Stadtwerk auf dem Weg zum Aufbau der digitalen Daseinsvorsorge mitzunehmen.  Abschließend erlauben Sie mir noch einen wichtigen Hinweis. Wenn ich in der Zeitung für Kommunalwirtschaft (ZfK) vom 10.02.2025 lese „Die Datenkompetenz wird zur Kernkompetenz“ dann kann ich nur die Empfehlung aussprechen sich schnellstens um das Thema Daten zu kümmern und das am Besten im Verbund mit anderen Werken. (DEKOM, 17.02.2025) Mehr Infos hier…    

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„Klima- und Umweltschutz sind von der bundespolitischen Agenda gestrichen. Ob Wahlplakate oder Kanzlerduelle, umweltpolitische Themen werden weder diskutiert noch werden Lösungen angeboten. Klimaschutz und Klimaanpassung dulden aber keinen Aufschub. Wir brauchen eine Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung, um Deutschland klimasicher aufzustellen. Wasser spielt dabei eine Schlüsselrolle. Wir brauchen bundesweite verbindliche Regeln für eine Hochwasser- und Starkregenvorsorge, um Überflutungsschäden zu vermeiden oder mindestens deutlich zu vermindern.  Und wir brauchen eine pragmatische Umsetzung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie, um unsere Gewässer bestmöglich und effizient vor Schadstoffeinleitungen zu schützen. Klima- und Umweltschutz sind keine zweitrangigen Themen, Klima- und Umweltschutz müssen im Fokus der Wahlentscheidung und im Fokus der folgenden Koalitionsgespräche stehen“, betont Dr. Lisa Broß, Sprecherin der DWA-Bundesgeschäftsführung. Die DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall fordert die Bundespolitik auf, Verantwortung für die Lebensgrundlagen zu übernehmen. Die wasserpolitischen Kernforderungen enthält das gleichnamige DWA-Positionspapier. Unterdessen forcieren viele Abwasserverbände bereits den in der EU – Kommunalabwasserrichtlinie für bestimmte Anlagen vorgesehenen Zubau einer vierten Reinigungsstufe. Weit vorne ist hier der im Rheinland ansässige Erftverband, der vier seiner 29 Anlagen bereits mit einer vierten Klärstufe versehen hat. Welche Verfahren sich unter welchen Voraussetzungen für eine zusätzliche Reinigungsstufe am besten eignen, wird zurzeit in verschiedenen Pilotprojekten erprobt. Dabei kommen bewährte Technologien ebenso zum Tragen, wie vollkommen neuartige. Ganz bemerkenswerte Ergebnisse erzielt in diesem Zusammenhang vor allem auch das Kerpener Startup BOLLBRANIC mit keramischen High-End Silizium Carbid Membranen – eine Technologie, die weltweit nur sehr wenige Unternehmen beherrschen. Die ursprünglich zur Rauchgasentschwefelung von Schiffen entwickelten Membranen eignen sich aufgrund ihrer Eigenschaften auch hervorragend für die Abwasseraufbereitung. Sie sind robust, chemisch inert, beständig gegen Säuren und Laugen und können mehrfach regeneriert werden. Wenn man Polymermembranen und Silizium Carbid Membranen im Vergleich anschaut – bieten letztere in Hinblick auf die 4. Reinigungsstufe tatsächlich eine Reihe von Vorteilen, so Entwicklerin und BOLLBRANIC-Geschäftsführerin Celina Brammer: „Durch die höhere Fluxleistung – also den besseren Durchfluss – braucht man bei Silizium Carbid Membranen entsprechend weniger Filterfläche, wodurch die zusätzliche Reinigungsstufe effizienter und kostengünstiger realisierbar ist. Im Vergleich zu anderen Membranen weisen Silizium Carbid Membranen zudem eine sehr geringe Faulneigung sowie gewisse Abstoßungseffekte gegenüber Fetten, Ölen und anderen anhaftenden Verschmutzungen auf. Geringere Betriebskosten entlasten Kommunen und Gebührenzahler dauerhaft. Insofern ist unser Verfahren gerade auch für den Zubau einer vierten Klärstufe hochgeeignet.“ (DWA/DEKOM, 17.02.2025) Ganze DWA-Meldung hier…

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Deutschland braucht mehr Windräder, doch der Ausbau geht nicht so schnell voran wie geplant. Das liegt zum Teil an Vorbehalten in der Bevölkerung. Allerdings ist die Akzeptanz von Windkraft höher, wenn Menschen bereits in der Nähe von Windrädern leben. Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland schwächelt: Für die Windenergie lag das Ziel im vergangenen Jahr bei acht Gigawatt (GW) neu installierter Leistung – tatsächlich hinzu kamen nur 3,3 GW. Ein Hoffnungsschimmer sind die Genehmigungen für noch nicht realisierte Neubauprojekte: 2023 stiegen sie um 78 Prozent auf 7,6 GW; 2024 um weitere 86 Prozent auf 14,1 GW. Dass der Ausbau stockt, liegt auch an den Vorbehalten mancher Bevölkerungsgruppen. Besonders groß ist der Gegenwind im ländlichen Ostdeutschland – doch gerade dort wäre Akzeptanz wichtig, denn die weniger dicht besiedelten Regionen bieten den nötigen Platz für den Neubau. Die Akzeptanz von Windkraft ist höher, wenn die Menschen bereits in der Nähe von Windrädern leben. Grundsätzlich befürwortet mehr als die Hälfte der Bundesbürger den Ausbau von Windkraftanlagen. Allerdings korrelieren die Einstellungen dazu stark mit der Parteipräferenz: Während fast neun von zehn Grünen-Anhängern den Ausbau gutheißen, tut dies nur etwas mehr als jeder fünfte AfD-Sympathisant. Unter jenen Bundesbürgern, in deren Wohnumfeld noch keine Windränder stehen, sind nur 40 Prozent für den Ausbau. Die bereits bestehenden Windräder in ihrem direkten Umfeld befürworten dagegen rund 64 Prozent. Um die Bevölkerung auch dort zu überzeugen, wo bislang keine Windräder stehen, müssen die Parteien die Menschen vor Ort besser einbinden – aktuell fühlt sich nur jeder Dritte ausreichend über den Windausbau informiert. Ebenso könnten finanzielle Anreize die Zustimmung steigern. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ermöglicht seit 2021 eine kommunale Beteiligung in Höhe von 0,2 Cent je produzierte Kilowattstunde Strom. Neun Bundesländer haben seitdem entsprechende Beschlüsse erlassen oder Entwürfe vorgelegt, mit denen sie die Kommunen mit bis zu 20.000 Euro pro Windrad beteiligen – Geld, das zum Beispiel in die Infrastruktur fließen kann und so den Bürgern zugutekommt. (IWD, 14.02.2025) Ganzer Artikel hier…

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In Rheinland-Pfalz sind aktuell mindestens 45 Schulen von einem Cyberangriff betroffen. Laut Pressemitteilung der Polizei Rheinland-Pfalz ist es Angreifern gelungen, die IT-Infrastrukturen eines externen IT-Dienstleisters mit einem Verschlüsselungstrojaner zu infizieren. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand handelt es sich bei den Tätern um professionelle und organisierte Kriminelle, die aus der Begehung von Cybercrime ein regelrechtes „Geschäftsmodell“ gemacht haben. Eine gängige Methode ist dabei der Einsatz von Ransomware, mit der die Daten auf den Servern ihrer Opfer verschlüsselt werden. Die Kriminellen fordern dann ein Lösegeld – meist zu zahlen in einer Kryptowährung – mit der Ankündigung, dem Opfer im Gegenzug eine Entschlüsselungssoftware zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus wird in der Regel die Veröffentlichung vertraulicher oder kompromittierender Informationen ihrer Opfer im Darknet angedroht. Das betroffene Unternehmen bietet IT-Dienstleistungen für u.a. mehrere öffentliche und private Schulen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg an. Den etwa 70 Schulen in Rheinland-Pfalz wird ein dynamisches Netzwerk zur Verfügung gestellt, das ein pädagogisches Unterrichtsnetzwerk sowie ein Verwaltungsnetz für die Schulverwaltung beinhaltet. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 45 Schulen durch den Cyberangriff mittelbar betroffen. Es handelt sich um Schulen in den Trägerschaften der Stadt Speyer, Kreis Germersheim, Verbandsgemeinde Herxheim, Bistum Speyer, Kreis Bad Dürkheim, Verbandsgemeinde Rheinauen, Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim, Gemeinde Limburgerhof und der Stadt Neustadt. Darüber hinaus kam es bei mehreren Schulen zu einer zumindest teilweisen Datenverschlüsselung und dem Abfluss von Daten. Die Täter drohen damit, diese Daten im Darknet zu veröffentlichen. Die Landeszentralstelle Cybercrime der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat unmittelbar nach Bekanntwerden des Angriffs in Zusammenarbeit mit den Experten des Landeskriminalamtes die Ermittlungen übernommen. Gegenstand der Ermittlungen ist die Bestimmung des Datenleaks, die Identifizierung der Täter sowie die Bestimmung des Inhalts der verschlüsselten und zudem teilweise abgeflossenen Daten. Im Falle der täterseitigen Veröffentlichung der sogenannten Leakdaten werden diese durch Spezialisten des Landeskriminalamts in Hinblick auf Gefahren für die öffentliche Sicherheit und auf ermittlungsrelevante Erkenntnisse ausgewertet. Dieser Vorfall verdeutlicht erneut die Dringlichkeit, Schulen stärker gegen Cyberbedrohungen abzusichern.

Herausforderungen in der IT-Sicherheit von Schulen

Die Sicherstellung von IT-Sicherheit ist insbesondere für Bildungseinrichtungen schwierig. Fehlende finanzielle Mittel und langwierige Verwaltungsprozesse erschweren es Schulträgern häufig, ihre IT-Systeme effektiv gegen Angriffe zu schützen. Hinzu kommt der „Human Factor“, also menschliche Fehler, die in vielen Fällen Angriffe erleichtern.

Lösung für Schulen: Ein kostenfreies Angebot von Enginsight

Um Schulen bei dieser Herausforderung zu unterstützen, bietet das deutsche Cybersecurity-Unternehmen Enginsight eine praxistaugliche und kostengünstige Lösung. Enginsight hat sich auf automatisierte IT-Sicherheitslösungen spezialisiert, die insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen entwickelt wurden, aber auch für Schulen ideale Einsatzmöglichkeiten bieten. Im Rahmen einer besonderen Initiative stattet Enginsight Schulen kostenfrei mit ihrer Software aus – unter der Voraussetzung, dass der Schulträger Enginsight zentral in wesentlichen Bereichen der Verwaltung einsetzt. Die Software umfasst unter anderem:

  • Automatisierte Risikoanalysen: Die IT-Sicherheitslage wird in Echtzeit überwacht und bewertet.
  • Konkrete Handlungsempfehlungen: Schulen erhalten praxisorientierte Anleitungen, um Sicherheitslücken zu schließen.
  • Minimaler Konfigurationsaufwand: Die Lösung ist einfach zu bedienen und erfordert keine speziellen IT-Kenntnisse.
  • Ressourcenschonender Einsatz: Automatisierungen reduzieren den Aufwand für IT-Verantwortliche erheblich.

Mario Jandeck, Gründer und CEO von Enginsight, begründet die Entscheidung: „Die Angriffe kommen näher. Nach den Cyberattacken auf Schulen um München, in Hannover, Nürnberg und Karlsruhe, traf es im ersten Quartal einige Universitäten in Mitteldeutschland. Wir sind besorgt deshalb und uns einig im Team: Wir wollen etwas tun; einen Beitrag leisten, um Kindern und jungen Erwachsenen eine sichere und funktionierende Lernumgebung bereitzustellen. Indem wir Schulen unsere leistungsfähige Sicherheitssoftware zur Verfügung stellen, helfen wir ihnen dabei, sich besser zu schützen. Leider haben Schulen mangels Budgets und Fachkräften oft schlechtere Voraussetzungen, um sich ausreichend abzusichern. Unsere Aktion soll hier gegensteuern.“

Prävention als Schlüssel

Der Fall in Rheinland-Pfalz zeigt, wie wichtig es ist, Schulen präventiv abzusichern. IT Sicherheits-lösungen wie die von Enginsight können dazu beitragen, Angriffe frühzeitig zu erkennen und Schäden zu minimieren. Für Schulträger bietet sich eine Chance, mit geringen Kosten und überschaubarem Aufwand eine effektive Absicherung ihrer IT-Infrastruktur zu erreichen. Schulen und Schulträger, die Interesse an dieser kostenfreien Lösung haben, können direkt Kontakt zu Enginsight oder zu einem ihrer zertifizierten Partner aufnehmen. (DEKOM, 27.01.2025) Ganzer Artikel hier…  

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VITAKO, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, präsentiert einen 10-Punkte-Plan zur Förderung der Digitalisierung in Deutschland: Gemeinsam für Kommunen, Länder, Bund und Europa. Die Digitalisierung erfordert für den Verband das Zusammenspiel von Kommunen, Ländern, Bund und EU. Nur mit klaren Prioritäten, ausreichenden Investitionen und dem Abbau von Hindernissen kann Deutschland in der digitalen Transformation führend werden – von der Sicherung kommunaler Handlungsfähigkeit über nationale Koordination bis zu EU-weiten Strategien. VITAKO sieht folgende Punkte als entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung der Digitalisierung in Deutschland:

1. Kommunale IT als digitaler Schlüsselfaktor

2. IT nachhaltig und verlässlich finanzieren

3. Digitale Infrastrukturen und Zusammenarbeit stärken

4. Klare Governance und Standards

5. Alles Ende-zu-Ende digital

6. Digitale Souveränität als Master-Strategie 2030

7. Resilienz und Sicherheit durch verbindliche Standards

8. Open-Source als Baustein der Zukunft

9. „Digital-First“ im Recht verankern

10. Software-Entwicklung und Betrieb nachhaltig sicherstellen

„Die digitale Transformation ist für VITAKO eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur dann erfolgreich gelingen kann, wenn alle Ebenen – Kommunen, Länder, Bund und auch EU – eng miteinander kooperieren. Unser 10-Punkte-Plan stellt die Weichen für eine zukunftsfähige und resiliente digitale Infrastruktur. Dabei ist es entscheidend, dass wir in Deutschland die kommunale IT als Schlüsselfaktor anerkennen und die Finanzierung sowie Governance von IT-Infrastrukturen nachhaltig sichern“, betont Lars Hoppmann, Geschäftsführender Vorstand von VITAKO.

Über VITAKO:

VITAKO ist die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.V. und über 58 Rechenzentren, Software- und Serviceunternehmen mit mehr als 20.000 Beschäftigten bündeln innerhalb von VITAKO ihr Know-how. Insgesamt betreuen die VITAKO-Mitglieder rund 750.000 IT-Arbeitsplätze in mehr als 10.000 Kommunen. VITAKO ist als Berater und Betriebspartner für Kommunen tätig sowie der zentrale Ansprechpartner für Verbände und Entscheider aller Ebenen in allen Fragen des Einsatzes von Informationstechnik im kommunalen Sektor. VITAKO und ihre Mitgliedsunternehmen „verstehen” Verwaltung und „können“ IT – sie entwickeln seit fast 50 Jahren innovative und zukunftsorientierte IT-Lösungen im Auftrag der kommunalen Eigentümer und Kunden und integrieren diese in Verwaltungsprozesse. (VITAKO, 22.01.2025) Ganzer Artikel hier…

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Schulungsverantwortliche in kommunalen Verwaltungen stehen vor der Herausforderung, die Weiterbildung und Fortbildung ihrer Mitarbeiter effektiv und flexibel zu gestalten. Als Experten für die kommunale Bildung bietet die cogniport, in Zusammenarbeit mit ihren Partnern eine Vielzahl an maßgeschneiderten Lösungen, die sowohl in Präsenz, online als auch in hybrider Form durchgeführt werden können. Das breite Fortbildungsangebot umfasst nicht nur klassische Schulungen, sondern auch moderne eLearning-Angebote, Wissensmanagement und Schulungsmanagement – alles digital buchbar und einfach zu handhaben.

Flexible Schulungsmöglichkeiten für kommunale Verwaltungen

Ob Präsenzveranstaltung, Online-Schulung oder hybrides Format – cogniport bietet den Schulungsverantwortlichen in den kommunalen Verwaltungen vielfältige Möglichkeiten, um ihre Mitarbeiter optimal weiterzubilden. Die Schulungen von cogniport sind nicht nur auf die spezifischen Bedürfnisse der Verwaltung abgestimmt, sondern können auch ganz flexibel gebucht werden. Das Beste daran: Alle Anmeldungen sind vollständig digital möglich.

Die Fortbildungsverantwortlichen können die Anmeldungen selbst vornehmen oder den Mitarbeitern die Möglichkeit geben, sich eigenständig auf die Fortbildungen zu buchen. Bei freien Buchungen erhalten die zuständigen Personen auf Wunsch automatisch eine Bestätigung und Einladung zur Schulung per E-Mail in CC.

Transparenz und Überblick mit acadeMe

Mit der Software acadeMe bietet cogniport eine kostenfreie Lösung, die es den kommunalen Verwaltungen ermöglicht, jederzeit einen Überblick über die Teilnahmen ihrer Mitarbeiter zu behalten. Das System ermöglicht es, Statistiken zu erstellen und Teilnahmebescheinigungen bequem herunterzuladen. Dies sorgt für mehr Transparenz und erleichtert die Verwaltung der Fortbildungsmaßnahmen.

Automatische Benachrichtigung über neue Schulungstermine

Ein weiterer Vorteil für Schulungsverantwortliche in der kommunalen Verwaltung ist die Möglichkeit, einen RSS-Feed mit allen neuen Schulungsterminen direkt in ihr System zu integrieren. So bleiben sie immer auf dem neuesten Stand und erhalten automatisch Benachrichtigungen über alle anstehenden Veranstaltungen. Der RSS-Feed informiert über neue Termine und Änderungen, ohne dass eine manuelle Suche auf der Webseite erforderlich ist. Dies erleichtert die Planung und Organisation, da relevante Informationen direkt und zeitnah zur Verfügung stehen. So können Schulungsverantwortliche sicherstellen, dass sie keine neuen Schulungsangebote verpassen und schnell darauf reagieren können.

Schulungen direkt im Haus der Verwaltung

Neben digitalen Schulungsangeboten bietet cogniport auch die Möglichkeit, Schulungen direkt vor Ort in den kommunalen Verwaltungen durchzuführen. Dies ermöglicht eine noch individuellere und praxisnahe Weiterbildung.

Einfache Buchung und Betreuung

Alle angebotenen Schulungen können direkt über die Webseite www.cogniport.de gebucht werden. Die Fortbildungsverantwortlichen können dabei nicht nur die passenden Schulungen auswählen, sondern auch die Anzahl der Teilnehmer und spezifische Wünsche angeben. (cogniport, 22.01.2025) Ganzer Artikel hier…

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Ob Klimaanpassung oder Energiewende – in urbanen Räumen zeigen sich die Herausforderungen unserer Zeit wie unter dem Brennglas. Städte stehen heute vor der Aufgabe, ihre unterirdischen Rohrleitungsnetze zukunftsgerichtet zu gestalten.  Schon jetzt leben drei von vier Deutschen in einer Stadt – Tendenz steigend. Experten prognostizieren, dass im Jahr 2050 sogar rund 84 Prozent der Bevölkerung in Deutschland in Städten wohnen wird. Das hat weitreichende Konsequenzen. Ob Versorgungssicherheit, Energiewende oder Klimafolgenanpassung – wo viele Menschen auf engem Raum zusammenleben, ist eine vorausschauende Planung und Steuerung umso dringlicher. Das Oldenburger Rohrleitungsforum nimmt sich daher am 6. und 7. Februar 2025 in den Weser-Ems-Hallen dieses wichtigen Themas an. Unter dem Motto „Städte der Zukunft   – Transformation unterirdischer Infrastruktur“ steht bei der 37. Ausgabe des Branchentreffs die Stadt als urbaner Lebensraum im Fokus. „Städte stehen vor der Aufgabe, ihre unterirdischen Versorgungsnetze interdisziplinär an die Anforderungen der Zukunft anzupassen – sei es durch den Einsatz neuer Technologien, den Ausbau nachhaltiger Energieinfrastrukturen oder die Modernisierung bestehender Netze. Ziel muss es sein, unsere Städte lebenswert zu erhalten und im Zuge der notwendigen Transformation unserer Infrastrukturen generationengerechte Lösungen zu finden“, sagt Mike Böge, Geschäftsführer des Instituts für Rohrleitungsbau an der Fachhochschule Oldenburg. Angesichts zunehmender – teilweise extremer Trockenperioden während der Sommermonate auch in unseren Breiten – kommt in diesem Zusammenhang vor allem  auch dem ressourcenschonenden Umgang mit Wasser – insbesondere der Vermeidung von Wasserverlusten durch marode Versorgungsleitungen – immer größere Bedeutung zu, betont Carsten Schweneker, CEO des Infrastrukturausstatters EBERO AG: „Ein umsichtiger Umgang mit Wasserressourcen ist in Zeiten des Klimawandels für die künftige Versorgung mit Trinkwasser essentiell.“ Die Instandhaltung und Modernisierung der Wasserversorgungsinfrastruktur – und damit auch der Erhalt des milliardenschweren Anlagevermögens – stellen zweifellos eine generationsübergreifende gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar, so Schweneker weiter: „Damit Versorger dieser Verantwortung auch nachkommen können, müssen sie ihr Versorgungssystem in Gänze kennen und jederzeit über den aktuellen Zustand ihrer Anlagen und Leitungsnetze im Bilde sein. Genau hier setzen wir bei EBERO mit unseren Lösungen an. Unser digitales Monitoring gewährleistet die erforderliche Transparenz zu jedem Zeitpunkt und trägt so erheblich zur Optimierung der unterirdischen Infrastruktur bei“, so Schweneker weiter. Die EBERO AG ist auch auf dem 37. Oldenburger Rohrleitungsforum vertreten. (Oldenburger Rohrleitungsforum/DEKOM, 27.01.2025) Mehr Infos hier…

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  • Verunsicherung und kommunale Wärmeplanung führen zu Investitionszurückhaltung
  • Nachfrage nach Wärmepumpen zieht zuletzt wieder an
  • Neue Bundesregierung: Industrie fordert Maßnahmen zur Marktbelebung

Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) hat die Absatzzahlen für das Jahr 2024 vorgelegt. Insgesamt setzten die Hersteller in Deutschland 712.500 Wärmeerzeuger ab. Damit schrumpfte der Markt gegenüber dem Vorjahr um 46 Prozent. Im Rekordjahr 2023 setzen die Hersteller über 1,3 Millionen Wärmeerzeuger ab. „Die aktuellen Rahmenbedingungen sind nicht dazu geeignet, den Modernisierungsmarkt zu beleben. Die kommende Bundesregierung muss dringend Maßnahmen ergreifen, die den Heizungsmarkt auf einen langfristig verlässlichen Wachstumspfad zurückführt“, kommentiert BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt die Marktsituation. Der Negativtrend betraf im vergangenen Jahr sämtliche Heizungstechnologien. Mit 193.000 abgesetzten Wärmepumpen schrumpfte dieses Segment um 46 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Damit rückt das Ziel der Bundesregierung ab 2024 jährlich 500.000 Wärmepumpen zu installieren in weite Ferne. Als positives Signal bewertet der BDH jedoch, dass gegen Ende des Jahres die Zahl der bewilligten Förderanträge für Wärmepumpen deutlich zugenommen hat. Allein im Dezember wurden fast 46.000 Anträge bewilligt. Auf das Gesamtjahr entfielen 192.406 positiv beschiedene Förderanträge. Wichtig sei hierbei, dass diese Projekte auch in die Tat umgesetzt würden, so der Verband. Auch moderne Brennwertheizungen auf Basis flüssiger oder gasförmiger Energieträger verzeichneten deutliche Absatzeinbrüche im zweistelligen prozentuellen Bereich. Mit 24.000 abgesetzten Geräten und einem Minus von 52 Prozent entwickelte sich außerdem der Absatz von Biomasseheizungen rückläufig. Der Absatzrückgang bei den Wärmeerzeugern schlug auch auf die Heizungskomponenten wie solarthermische Anlagen, Heizungspumpen oder Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung durch. Die geringe Neubautätigkeit verstärkte den Trend zusätzlich. Als Ursache für die Absatzentwicklung sieht der BDH eine Reihe von Gründen. Neben der langwierigen und öffentlichen Debatte um das Gebäudeenergiegesetz und der damit einhergehenden Verunsicherung der Verbraucher werden die komplexen Regelungen des Gesetzes von vielen Verbrauchern als Zwang empfunden. Weiterhin führt die mit dem GEG verknüpfte kommunale Wärmeplanung dazu, dass die Menschen die Heizungsmodernisierung aufschieben und auf mögliche Angebote ihrer Kommunen warten. Von der kommenden Bundesregierung fordert der BDH, dass Anpassungen am GEG schnell und im Dialog mit der Branche umgesetzt werden. Zudem müsse es einen stabilen Rahmen in Bezug auf die Förderung und deren Finanzrahmen geben. Kurzfristige Förderkürzungen oder -stopps müssen vermieden werden. Zudem muss das GEG nach Auffassung des BDH verständlicher und praxistauglicher gestaltet werden. Weiterhin sieht es der Verband als erforderlich an, die Verknüpfung des GEG mit der kommunalen Wärmeplanung aufzuheben. Die planungsverantwortlichen Stellen für die kommunale Wärmeplanung sollten die Einwohner zeitnah über die grundlegenden Infrastrukturplanungen informieren. Dies betrifft insbesondere die Planungen für den Ausbau oder die Nachverdichtung von Wärmenetzen. Hier müssen die Menschen schnellstmöglich wissen, in welchen Gebieten Wärmenetze geplant sind und wo nicht. Diese Information sollte unabhängig von der Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung erfolgen. (BDH, 27.01.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die digitale Transformation stellt Kommunen und öffentliche Verwaltungen vor immense Herausforderungen. Fehlende Fachkräfte, veraltete IT-Systeme und mangelnde finanzielle sowie strukturelle Unterstützung prägen vielerorts das Bild. Doch welche Lösungen gibt es, um diese Hürden zu überwinden? Im Gespräch mit DEKOM-Herausgeber Guido Mumm beleuchtet Anke Domscheit-Berg, Bundestagsabgeordnete der Linksfraktion und Digitalpolitikerin, den Status Quo der Digitalpolitik in Deutschland und hebt die Bedeutung von Open Source-Lösungen für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung hervor.

DEKOM: Frau Domscheit-Berg, wie bewerten Sie die derzeitige Lage in der Digitalpolitik und die Rolle der Kommunen bei der digitalen Transformation?

Domscheit-Berg: Momentan habe ich den Eindruck, dass wir in vielen Bereichen lediglich Scheingefechte austragen, ohne wirkliche Fortschritte zu erzielen. Seit dem Bruch der Ampel gibt eine Art „Super-GroKo“ aus Ampel und Union, die gemeinsam weitgehend Arbeitsverweigerung betreiben. Statt notwendiger Reformen gibt es Stillstand, bei der Umsetzung von EU-Richtlinien genauso wie beim Breitbandausbau. Besonders die Kommunen bleiben auf sich allein gestellt zum Beispiel bei der IT-Sicherheit oder der digitalen Infrastruktur.

DEKOM: Welche Herausforderungen sehen Sie speziell bei der Umsetzung der digitalen Transformation auf kommunaler Ebene?

Domscheit-Berg: Die Realität in vielen Kommunen ist ernüchternd, vor allem in ärmeren und kleineren. Ihre IT ist häufig veraltet, es fehlt an Fachkräften und die Unsicherheit darüber, wie digitale Projekte umgesetzt werden sollen, lähmt viele Verantwortliche. Das führt dazu, dass letztendlich viel zu wenig geschieht. Kommunen sind in vielen Fällen auch ungenügend in Entscheidungsprozesse eingebunden. Sie sollen dann Dinge umsetzen, die der Gesetzgeber beschließt und bekommen nicht einmal die notwendigen finanziellen Mittel oder fachliche Unterstützung zu erhalten. Leidtragende sind die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger.

DEKOM: Wie bewerten Sie den Einsatz von Open Source-Lösungen in der Verwaltung?

Domscheit-Berg: Open Source bietet enorme Potenziale, aber es gibt leider immer noch zahlreiche Vorurteile und Hindernisse. Viele wissen nicht, wie man Open Source Lösungen ausschreibt oder wie man gute Open Source Produkte findet. Die Einkaufsabteilungen sind oft überlastet und haben wenig technisches Wissen. Ein weiteres Problem ist die kurzfristige wirtschaftliche Betrachtung. Man kalkuliert nur die Anschaffungskosten, ignoriert aber langfristige Vorteile wie geringere Betriebskosten, Unabhängigkeit und Flexibilität. Schleswig-Holstein und Thüringen zeigen, dass ein Umstieg auf Open Source erfolgreich sein kann, wenn er strategisch geplant wird. Diese Beispiele sollten Schule machen.

DEKOM: Welche Rolle hat in diesem Kontext das Zentrum für digitale Souveränität (ZenDiS)?

Domscheit-Berg: Das ZenDiS kann eine Schlüsselrolle spielen, um Kommunen gezielt bei der digitalen Transformation zu unterstützen. Als Zentrum für digitale Souveränität verfolgt es das Ziel, unabhängige und nachhaltige IT-Lösungen zu fördern. Es bietet eine Plattform, auf der Wissen gebündelt und Erfahrungen geteilt werden können. Besonders bei der Einführung von Open Source, der Gestaltung sicherer und souveräner Cloud-Lösungen oder der Entwicklung langfristiger Strategien für IT-Infrastrukturen ist das ZenDis eine wertvolle Ressource. Wichtig ist, dass es über Beratung hinausgeht und praktische Unterstützung leistet, etwa durch Schulungen, Vorlagen für Ausschreibungen oder standardisierte Werkzeuge. Kommunen benötigen Partner, die ihnen helfen, souveräne Entscheidungen zu treffen und digitale Unabhängigkeit zu stärken. Damit das ZenDis dieses Potenzial ausschöpfen kann, muss es jedoch stärker gefördert und konsequent weiterentwickelt werden. Gerade in der aktuellen Phase, in der viele Kommunen bei der Digitalisierung überfordert sind, ist ZenDis eine entscheidende Säule für den Fortschritt und die digitale Eigenständigkeit.

DEKOM: Was sind Ihre Erwartungen an die Bundesregierung in Bezug auf die Förderung von Open Source?

DomscheitBerg: Es braucht dringend ein stärkeres Zentrum für Digitale Souveränität, das mit Ländern als Gesellschafter auch Kommunen konkret bei der Beschaffung und Implementierung von Open Source unterstützt. Leider hat das ZenDis zu wenig Ressourcen und die Beteiligung der Länder zieht sich schon über ein Jahr hin. Immerhin treibt es Vorreiterprojekte wie „Open Desk“ oder „Open CoDE“ an, die bereits zeigen, wie Open Source in der Verwaltung funktionieren kann. Diese Ansätze müssen aber ausgebaut und besser vernetzt werden, um nachhaltig zu wirken.

DEKOM: Was ist Ihr Fazit zur aktuellen Situation der digitalen Verwaltung?

Domscheit-Berg: Es fehlt bundesweit an einer klaren Strategie, an langfristigem Denken, an Wissenstransfer und vor allem an verbindlichen gemeinsamen Standards. Ohne diese Elemente können wir die Potenziale der digitalen Transformation nicht ausschöpfen. Doch es gibt auch Hoffnung: Wenn Kommunen voneinander lernen und sich für neue Ansätze wie Open Source öffnen, wie Schleswig-Holstein und Thüringen es vormachen, können wir Fortschritte erzielen. Es wird Zeit, dass die Bundesregierung nicht länger bremst, sondern endlich handelt! (DEKOM, 27.01.2025) Mehr Infos hier…

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56.000 Menschen fordern Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in der Petition des Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) auf, sich für eine EU-weite Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) einzusetzen. Manuel Fernandez, Referent für Stoffpolitik beim BUND: „Gerade Karl Lauterbach als Mediziner kann die Gefahren von PFAS nicht ignorieren. Wir reden inzwischen vom größten Fall chemischer Verschmutzung in der Geschichte der Menschheit. Deshalb muss die oberste Gesundheitsbehörde ihren politischen Spielraum nutzen und den Vorschlag zur Beschränkung von PFAS öffentlich unterstützen. Das ist der einzige Weg, weitere Schäden für unsere Gesundheit und die Umwelt abzuwenden.“ Einige PFAS sind nachweislich gesundheitsgefährdend: Sie können unter anderem Organschäden, Fruchtbarkeitsstörungen, Schilddrüsenerkrankungen und Krebs verursachen. Die gesundheitlichen Risiken von PFAS geraten in der aktuellen politischen Debatte um eine EU-weite PFAS-Beschränkung allerdings zunehmend in den Hintergrund. Maßgeblichen Anteil daran hat eine gezielte Kampagne der PFAS-Industrie und verbündeter Interessensgruppen, die eine umfassende Regulierung von PFAS verhindern wollen. Das geht aus einer Recherche des journalistischen Netzwerkes „Forever Lobbying Project“ hervor. PFAS bauen sich nicht ab und belasten zunehmend Grund- und Trinkwasser. Der BUND hat die, auch als Ewigkeits-Chemikalien bekannten Stoffe, in neun von zehn Leitungswasserproben in Deutschland gefunden. Sie gefährden die Gesundheit, erschweren Recycling-Prozesse und verteuern die Trinkwasseraufbereitung. Der bisherige Vorschlag zur Beschränkung von PFAS in der Europäischen Union sieht einen schrittweisen Ausstieg aus der Produktion und Verwendung der Chemikalie vor. Fernandez: „Die Beschränkung der gesamten Stoffgruppe der PFAS-Chemikalien ist ein wichtiger Schritt für den Schutz von Gesundheit und Umwelt. Mit der Petition fordert der BUND deshalb zusammen mit 56.000 Menschen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach dazu auf, sich entschieden für eine PFAS-Beschränkung einzusetzen und so unsere Gesundheit und unsere Umwelt zu schützen.“ Auch der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) dessen Mitglieder rund 90 Prozent aller Einwohner Deutschlands mit Trinkwasser versorgen und das Abwasser von 40 Prozent entsorgen spricht sich langfristig für ein PFAS-Verbot aus und setzt auf konsequente Herstellerverantwortung: „PFAS, sogenannte Ewigkeits-Chemikalien, belasten schon heute Böden und Trinkwasser. Weil strengere Trinkwassergrenzwerte die komplexe und komplizierte Problematik allein nicht lösen können, muss die PFAS-Vermeidung direkt an der Eintragsquelle ansetzen, beispielsweise über ein schnelles PFAS-Verbot. Denn je mehr PFAS eingesetzt wird, desto größer die Verunreinigung unserer Wasserressourcen und desto schwieriger die Trinkwassergewinnung. Allerdings träfe ein PFAS-Verbot auch viele Schlüsseltechnologien, die wir für den Umbau des Energiesystems brauchen, um CO2 zu vermeiden. Deshalb muss ein Verbot mit angemessenen Übergangsfristen, Bestandsanlagenschutz und Ausnahmeregelungen einher gehen. Aber der Kurs muss klar sein: Überall dort, wo sich der PFAS-Einsatz heute schon vermeiden lässt, muss es schnellstmöglich ordnungsrechtliche Vorgaben geben. Das gilt etwa für den Einsatz von PFAS-haltigen Kältemitteln, die durch natürliche Kältemittel zu ersetzen sind. Darüber hinaus ist es aber unbedingt notwendig, die Hersteller – auch finanziell – in die Verantwortung zu nehmen. Die Weichen dafür müssen jetzt in Brüssel und Berlin gestellt werden. Kurzfristig brauchen Wasserversorger technische und finanzielle Mittel, um die Einträge aus der Vergangenheit bestmöglich beseitigen zu können. Allerdings stoßen die bisher zur Verfügung stehenden technischen Mittel auch an ihre Grenzen. Deshalb geht es um ein grundsätzliches Umsteuern. Eine konsequente Herstellerverantwortung setzt die richtigen Anreize für Veränderungen. Ansonsten bleiben die Wasserversorger der Reparaturbetrieb und die Wasserkunden müssen zahlen. (BUND/VKU, 24.01.2025) Ganzer Artikel hier…

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Vom 11. bis 13. Februar öffnet in Essen Europas Leitmesse der Energiewirtschaft ihre Tore. Die E-world energy & water ist der Branchentreffpunkt der europäischen Energiewirtschaft. Als Informationsplattform für die Energiebranche versammelt die E-world jährlich internationale Entscheider in Essen. Knapp ein Fünftel der ausstellenden Unternehmen haben ihren Hauptsitz im Ausland. Die Mehrzahl der internationalen Aussteller kommt dabei aus Ländern der Europäischen Union. Im Mittelpunkt der diesjährigen E-World stehen die Schlüsselthemen Netzstabilität, Versorgungssicherheit und Finanzierbarkeit. Im Zusammenhang mit der Netzstabilität rücken vor allem Lösungen für die Anforderungen des §14a EnWG wie Venios.NET in den Fokus.

§14a EnWG stellt die Energiewirtschaft steht vor enorme Herausforderungen. Netzbetreiber müssen künftig immer flexibler und schneller auf Veränderungen reagieren – mitunter innerhalb von fünf Minuten. Venios.NET bietet innovative Ansätze, um Energienetze effizient und zukunftssicher zu betreiben.

Echtzeitüberwachung und Automatisierung

Mit Venios.NET steht Netzbetreibern ein leistungsstarkes Tool zur Verfügung, das Echtzeitmonitoring ermöglicht. Die Plattform liefert präzise Einblicke in das aktuelle Netzgeschehen und hilft gleichzeitig, durch vorausschauende Planung Störungen zu vermeiden. Dabei können viele Prozesse durch #Automatisierung optimiert werden – von Anschlussanfragen bis hin zum Netzbetrieb. Das Ergebnis: Mehr Effizienz und Entlastung des Personals.

Transparenz und Kosteneffizienz

Venios.NET schafft umfassende #Netztransparenz: Es ermöglicht eine detaillierte Überwachung sowie Prognosen des Last- und Erzeugungsverhaltens. Dies reduziert den Bedarf an teurer Messtechnik, ohne auf Steuerbarkeit und Übersichtlichkeit zu verzichten. So wird gleichzeitig die #Kosteneffizienz gesteigert.

Live-Demo auf der e-world 2025

Neugierig geworden? Venios lädt zu einer virtuellen Demo ein oder freut sich auf Ihren Besuch auf der e-world 2025 in Essen. Erleben Sie die Lösungen live und gestalten Sie mit uns die Energiezukunft!

Terminvereinbarung und weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage. (DEKOM, 27.01.2025) Mehr Infos zu Venios.NET hier…

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Ob Car-Sharing, Bike-Sharing, geteilte Mopeds oder E-Scooter – die Deutschen stehen Shared Mobility-Angeboten grundsätzlich positiv gegenüber, allen voran im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Kosten: 8 von 10 Deutschen (79 Prozent) sehen Sharing-Angebote als umweltfreundliche Alternative zu bestehenden Mobilitätsangeboten. Demgegenüber sagen 18 Prozent, sie sorgen eher für mehr Verkehr und belasten so die Umwelt. 83 Prozent der Deutschen sind überzeugt, dass sich durch Sharing-Angebote Geld sparen lässt. 14 Prozent meinen umgekehrt, sie verleiten eher dazu, mehr Geld auszugeben. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 1.005 Personen in Deutschland ab 16 Jahren. Unter anderem um die Rolle von Sharing-Mobilität geht es auch beim Infrastrukturdialog des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur Zukunft der Mobilität, in dem auch der Bitkom mitgewirkt hat und der heute zu einem Abschluss kommt. Rund ein Drittel (36 Prozent) der Deutschen geht davon aus, dass Sharing-Angebote in Zukunft den Privatbesitz von Fahrzeugen zunehmend ersetzen werden. Rund die Hälfte (52 Prozent) meint, Sharing-Angebote sollten von der Politik gefördert werden. „Gerade als Alternative zum eigenen Auto oder als Zubringer zum nächsten Bahnhof können Sharing-Angebote ein wichtiger Baustein der Mobilitätswende sein. Die Politik muss gerade deshalb Shared Mobility von Beginn an in die Infrastrukturplanung integrieren, etwa durch Mobilitätsstationen, die ein leichtes Umsteigen zwischen Sharing-Angeboten und anderen Verkehrsmitteln ermöglichen“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Sharing-Angebote sind nach Ansicht der Deutschen Alternative und Ergänzung zugleich: Bereits jetzt sehen 67 Prozent der Deutschen Sharing-Angebote als eine gute Alternative zu klassischen Verkehrsmitteln. Konkret sagen 73 Prozent, Sharing-Angebote sind eine gute Alternative für Personen, die kein Fahrzeug anschaffen oder unterhalten können. 64 Prozent sehen Sharing-Angebote wiederum als gute Ergänzung zu bestehenden öffentlichen Nahverkehrs-Angeboten in der Stadt wie Bus, Straßenbahn oder U-Bahn. 83 Prozent der Deutschen befürworten es, wenn Arbeitgeber ihren Beschäftigten einen Zuschuss zu Sharing-Angeboten geben. (BITKOM, 27.01.2025) Ganzer Artikel hier…

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Mit dem Gesetz zur Dekarbonisierung der Wärmenetze werden die Länder in die Pflicht genommen, ihre Wärmeversorgung Schritt für Schritt klimaneutral zu gestalten. Kommunen müssen in den nächsten Jahren Wärmepläne vorlegen, die aufzeigen, wie lokale Akteure den Umstieg auf Erneuerbare Energien organisieren können. Dabei spielt die Expertise von unabhängigen Energieberatenden eine zentrale Rolle – was bei der Vergabe von Konzepten für die Wärmeplanung leider immer noch übersehen wird. Das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN e.V.) fordert deshalb faire Ausschreibungen und ein Umdenken auf Seiten der Kommunen. „So kann das nicht weitergehen: Gerade bei kleineren Kommunen sind Energieberatende im Team mit fachkundigen Kollegen kompetente Ansprechpartner für energieeffiziente Gebäude, für eine zukunftsfähige Wärmeversorgung.“, betont Dietmar Rieth, Landessprecher Rheinland-Pfalz des DEN. „Anders als große Akteure, wie Energieversorger oder Stadtwerke, die gerade oft den Zuschlag für die Erstellung von Wärmeplänen bekommen, können wir die Kommune nah, unabhängig und kompetent begleiten – auch über die Wärmeplanung hinaus.“ Energieberatende verfügen nämlich genau über die Kompetenzen, die das Bauministerium für Wärmeplaner vorsieht: In Ihrem täglichen Geschäft identifizieren Sie Wärmebedarfe, erarbeiten Sanierungsmaßnahmen, koordinieren Investitionsentscheidungen verschiedener Akteure, stimmen sie aufeinander ab. Und dennoch werden unabhängige Energieberatende bei der Vergabe von Wärmeplanen nicht berücksichtigt. Warum? Rieth verweist hier auf die Ausschreibepraxis der Kommunen: Diese formulieren ihre Anfragen so, dass kleinere fachkundige Akteure, Zusammenschlüsse von Ingenieur- und Fachbüros, ausgeschlossen werden. „Da werden Bürogrößen vordefiniert, Erfahrungen in der erst vor Kurzem als Strategie entwickelten kommunalen Wärmeplanung gefordert,“ so der erfahrende Energieberater, „Die Kompetenz in den entscheidenden Bereichen, in der Bewertung von Gebäuden und Wärmebedarfen, fällt hingegen kaum ins Gewicht.“ Durch so ein Vorgehen entsteht ein Ungleichgewicht das große Akteure bevorzugt. Fachkundige Energieberatungsbüros bleiben auf der Strecke, haben keine Chance, ihre Expertise einzubringen. Diese Schieflage hat längerfristig bedenkliche Effekte: Kommunen werden sich über die nächsten Jahrzehnte an die Anbieter von Wärmeplanungskonzepten binden, über sie auch (großflächig) Leistungen von Energieberatenden anfragen. Wenn primär Energieversorger oder Stadtwerke diese Aufgabe übernehmen, Akteure also, die unter Umständen an der Art der Wärmeversorgung verdienen, zeichnen sich Interessenskonflikte ab. Eine sachgerechte Arbeit an den Gebäuden, an der Umgestaltung der Wärmenetze kann so nicht erfolgen. Damit nicht genug: Die durch die Wärmepläne angestoßene Organisation dürfte auch den Kostendruck auf die Leistungen von Energie-Effizient-Experten erhöhen. Diese werden dann schließlich über (große) Wärmeplaner angefragt. Es ist nicht abwegig anzunehmen, dass hier Anreize entstehen, Preise zu drücken und Qualität zu mindern. Eine unabhängige und damit hochwertige, ehrliche Bewertung der Gebäude, eine erfolgreiche Wärmewende kann so nicht stattfinden. Als Netzwerk unabhängiger Energieberatender fordert das DEN kommunale Entscheidungsträger dazu auf, die Kompetenz für die Wärmeplanung nicht allein bei großen (und oft bereits bekannten) Akteuren zu verorten. Ausschreibungen sollten sauber und fair gestaltet werden, also den Anforderungen der Aufgabe entsprechen und auch jenen eine Chance geben, die Expertise in entscheidenden Bereichen mitbringen, die lokale Verhältnisse kennen und über kommunale Wärmeplanung hinaus ein Gewinn für die Gemeinde sein können. Es braucht kompetentes Personal, um die Herausforderung einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung zu meistern, es braucht unabhängige Energieberatende, gerade in der kommunalen Wärmeplanung.  (DEN, 18.12.2024) Ganzer Artikel hier…

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Die Wärmewende ist in aller Munde, wirft aber insbesondere für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer einige Fragen auf: Wie heize ich in Zukunft? Kann mein Haus an ein zentrales Wärmenetz angeschlossen werden? Oder sollte ich mir lieber eine Wärmepumpe anschaffen? Mit dem Kommunalen Wärmeplan der Stadt Oranienburg erhalten Oranienburgs Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer eine erste Orientierung, welche nachhaltige Wärmeversorgung für ihr Gebäude in Betracht kommen könnte. Nach Angaben des Kompetenznetzwerks Wärmewende (KWW) hat inzwischen jede dritte Kommune mit der Wärmeplanung begonnen und 160 Kommunen ihre Wärmeplanung bereits abgeschlossen.  Darunter auch die brandenburgische Stadt Oranienburg, die ihren Wärmeplan jetzt veröffentlicht und die vierwöchige Beteiligungsphase für die Bürgerinnen und Bürger gestartet hat.  Klar ist: Um langfristig klimaschonend und finanzierbar zu heizen, muss die Wärmeversorgung von Gebäuden effizienter und CO2-ärmer gestaltet werden. Eine herausfordernde Aufgabe, die genaue Planung verlangt. Am 1. Januar 2024 trat das Wärmeplanungsgesetz in Kraft, das deutsche Städte zur Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans verpflichtet. Dieser soll aufzeigen, wie einzelne Stadtgebiete künftig auf Grundlage der lokalen Gegebenheiten mit klimafreundlicher Wärme versorgt werden können – etwa durch zentrale Wärmenetze oder dezentrale Anlagen wie Wärmepumpen. Oranienburg gehört zu den ersten Städten in Brandenburg, die die Erarbeitung eines Kommunalen Wärmeplans in Angriff genommen haben. Der Kommunale Wärmeplan wurde in enger Kooperation von Stadt und Stadtwerken erstellt. Ein knappes Jahr lang haben Expertinnen und Experten der Stadtverwaltung und Stadtwerke mit Unterstützung externer Fachfirmen an der Ausarbeitung gearbeitet. Der Kommunale Wärmeplan für Oranienburg veranschaulicht einerseits die gegenwärtige Wärmeversorgungssituation in der Stadt. Viele Haushalte der Stadt werden bereits über ein zentrales Wärmenetz mit Fernwärme versorgt, die in den Blockheizkraftwerken der Stadtwerke bei der Strom- und Wärmeerzeugung mit Gas gewonnen wird. Da Fernwärme mit Kraft-Wärme-Kopplung arbeitet, bei der Strom und Wärme gemeinsam produziert werden, ist sie schon per se klimafreundlicher als ein reguläres Gasnetz. Für die zukünftige Fernwärmeversorgung der Stadt sieht die Wärmeplanung den Umbau der Erzeugungsanlagen auf regenerative Energien vor, dazu sollen Geothermie, Solarthermie und Großwärmepumpen zum Einsatz kommen. Um so vielen Einwohnern und Unternehmen wie möglich diese regenerative Wärme anbieten zu können, sollen Fernwärmeleitungen um weitere 22 Kilometer ausgebaut werden. Wo ein Ausbau der Wärmenetze geplant ist, wird mit dem Kommunalen Wärmeplan offengelegt. Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer bekommen damit Planungssicherheit: Liegt ihr Grundstück in einem Gebiet, das für einen Wärmenetzausbau bestimmt ist, können sie ihre Immobile künftig an das zentrale Fernwärmenetz anschließen lassen. Andernfalls müssen sie sich selbst um eine dezentrale klimafreundliche Heizungsoption kümmern. „Entsprechend der Gesetzeslage hätten wir für einen Kommunalen Wärmeplan eigentlich Zeit bis zum Jahr 2028. Unser Ziel war es, unsere Wärmeplanung bereits drei Jahre früher fertigzustellen, um Bürgern und Unternehmen so früh wie möglich Planungssicherheit zu geben. Es freut mich, dass wir dieses Ziel erreicht haben, was insbesondere der guten Zusammenarbeit von Stadt und Stadtwerken zu verdanken ist“, so Bürgermeister Alexander Laesicke. Am 29. Januar 2025 stellt die Stadt Oranienburg die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung im Rahmen eines Bürgerforums vor. Die Veranstaltung gibt auch Gelegenheit, konkrete Fragen rund um das Thema künftige Wärmeversorgung in Oranienburg zu stellen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg beantwortet außerdem Fragen zu Gebäudesanierung und Heizungsaustausch. An Thementischen kann darüber hinaus über Fernwärmeeignungsgebiete, dezentrale Versorgungsmöglichkeiten und andere Aspekte des Kommunalen Wärmeplans diskutiert werden. (Stadt Oranienburg, 08.01.2025) Ganzer Artikel hier…

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Zwei Thüringer Unternehmen präsentieren sich als Vorreiter für Cybersicherheit: Mit der Eröffnung des ersten KI-Abwehrzentrums Europas schaffen die ASOFTNET GmbH & Co. KG und die Enginsight GmbH eine innovative Verteidigungslinie gegen die Cyberangriffe von heute und morgen. Das hochmoderne Security Operations Center (SOC) der Zukunft setzt auf proaktive Abwehrmechanismen und Zusammenarbeit, um Cyberangriffe nicht nur zu erkennen, sondern vorherzusagen und bereits im Vorfeld zu verhindern. – Ein Meilenstein für die digitale Sicherheit in Deutschland und Europa. Die digitale Revolution schreitet unaufhaltsam voran, und während Künstliche Intelligenz (KI) den Fortschritt vorantreibt, birgt sie gleichzeitig immense Risiken für die globale Sicherheit. Cyberangriffe werden immer raffinierter und die Grenzen des Möglichen werden täglich neu definiert. Vor diesem Hintergrund präsentieren ASOFTNET und Enginsight mit Stolz das erste KI-ABWEHRZENTRUM in Europa. – Es ist, so die Initiatoren: „das Security Operations Center (SOC) der Zukunft“. „Das KI-Abwehrzentrum ist ein bahnbrechender Schritt in eine Zukunft, in der KI nicht nur Bedrohungen verstärkt, sondern aktiv zu ihrer Bekämpfung beiträgt. Die Angreifer setzen KI bereits aktiv ein. Wir müssen es ihnen schnellstmöglich gleichtun, schnell handeln und alle verfügbaren Ressourcen bündeln, um sicherzustellen, dass KI zur Sicherung und nicht zur Gefährdung unserer Zukunft eingesetzt wird.“, erklärt Alexander Sowinski, der Gründer des KI-Abwehrzentrums und CEO der ASOFTNET.  Seine Vision ist eine Welt, in der KI sicher, verantwortungsbewusst und zum Wohl der gesamten Menschheit eingesetzt wird. Das KI-Abwehrzentrum soll eine zentrale Rolle dabei spielen, um diese Vision Wirklichkeit werden zu lassen. Auch Mario Jandeck, CEO von Enginsight, setzt große Erwartungen an das KI-ABWEHRZENTRUM: „Da Cyberangriffe verheerende Auswirkungen auf kritische Infrastrukturen wie Stromnetze, Finanzsysteme oder die Wasserversorgung haben können, wird das Zentrum einen entscheidenden Beitrag zur Sicherheit und Stabilität leisten.“ Gemeinsam mit gleichgesinnten Technologiepartnern arbeitet Alexander Sowinski seit 2023 an der Umsetzung seiner Idee des KI-Abwehrzentrums. Er erinnert sich: „Als SOC-Dienstleister haben wir vermehrt KI-basierte Angriffe beobachtet und deren stetige Zunahme. Nach Gesprächen mit dem Hasso-Plattner-Institut und weiteren Partnerunternehmen wurde uns bewusst, dass ein herkömmliches SOC bald nicht mehr ausreichen würde. Die Berichte des BKA und BSI unterstützten diese Einschätzung“, erläutert Sowinski weiter. „Für uns stand fest: Wir brauchen KI-Unterstützung, um Angriffe noch schneller, noch besser vorherzusehen und abzuwehren.“ Maßgeblichen Anteil und eine der technologischen Grundlagen stellt die Enginsight GmbH mit ihrer Unified Security Management Software. Die Enginsight-Entwickler sind weiterhin federführend in die KI-Weiterentwicklung eingebunden. IBM stellt die nötige Infrastruktur zur Verfügung. Auch wenn das KI-ABWEHRZENTRUM viele KI-gestützte Produkte nutzt, erfolgen viele Auswertungen noch manuell, d. h. durch die menschliche Interpretation der gesammelten Daten. Das Team um Alexander Sowinski soll deshalb auch stetig wachsen. Für die kontinuierliche Weiterentwicklung arbeiten die Erfurter Security-Experten eng mit einer Vielzahl anderer nationaler und internationaler Partner zusammen – darunter Regierungsbehörden, private Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Nichtregierungsorganisationen. „Durch den Austausch von Wissen und Ressourcen können wir Bedrohungen schneller erkennen und effektiver darauf reagieren. Unsere internationalen Netzwerke ermöglichen uns, globale Bedrohungstrends zu überwachen und länderübergreifende Abwehrstrategien zu entwickeln.“, berichtet Alexander Sowinski und ergänzt: „Wir engagieren uns zudem in der Standardisierung und Harmonisierung von Sicherheitsprotokollen auf internationaler Ebene. So stellen wir sicher, dass der Schutz vor KI-basierten Bedrohungen weltweit gewährleistet wird.“ Diese Zusammenarbeit sieht er als entscheidend an, um ein globales Sicherheitsnetz zu schaffen, das die Gesellschaft vor den wachsenden Gefahren von KI schützt. Das KI-Abwehrzentrum ist mehr als ein weiterer Akteur in der Cybersicherheit. Anstatt nur auf bestehende Bedrohungen zu reagieren, entwickelt das ASOFTNET-Enginsight-Team Technologien, die in der Lage sind, zukünftige Angriffe vorherzusehen und abzuwehren. Damit bietet das KI-Abwehrzentrum Vorteile, die herkömmliche SOCs nicht leisten können:

  • Proaktive Abwehr: KI erkennt potenzielle Angriffe, bevor sie ausgeführt werden.
  • Schnellere Analysen: Durch den Einsatz maschinellen Lernens werden Bedrohungen blitzschnell erkannt und analysiert.
  • Darknet-Aufklärung: Bedrohungen werden bereits im Darknet identifiziert, bevor ein Angriff überhaupt stattfindet.
  • Ständige Weiterentwicklung: Die im KI-Abwehrzentrum eingesetzten Algorithmen lernen kontinuierlich und passen sich neuen Bedrohungslagen an.

Diese innovative Herangehensweise soll Unternehmen und Organisationen noch besser gegen die ständig wachsenden Bedrohungen durch KI-gestützte Cyberangriffe schützen. „Angesichts der steigenden Bedrohungslage und der Komplexität moderner IT-Infrastrukturen bietet das KI-Abwehrzentrum eine Lösung, die Unternehmen schützt und gleichzeitig flexibel und skalierbar bleibt.“, erläutert Mario Jandeck. Das KI-ABWEHRZENTRUM stellt sicher, dass Unternehmen nicht nur auf bestehende Bedrohungen reagieren, sondern potenzielle Angriffe auch aktiv verhindern können und ihre Abwehr stetig optimieren. Es richtet sich vor allem an Enterprise-Kunden – selbst solche, die bereits ein eigenes SOC-Team haben. Sie gewinnen nicht nur zusätzlichen KI-gestützte Abwehrmechanismen, sondern auch den direkten Zugriff auf die Expertise der KI-Experten, die auch als verlängerter Arm in Stoßzeiten und Zeiten außerhalb der regulären Unternehmensarbeitszeiten zur Verfügung stehen. Die Kombination des eigenen SOC-Teams verstärkt durch das Erfurter SOC-Team ist bereits erfolgreich erprobt. KI-ABWEHRZENTRUM als Service hat natürlich seinen Preis. Er kommt deshalb nicht für alle Kundinnen und Kunden infrage. Aber auch für kleinere und mittelständige Unternehmen mit einem geringeren Budget können ASOFTNET und Enginsight eine Sicherheitslösung anbieten. Alexander Sowinski erklärt dazu: „Gerade der kleinere Mittelstand mit geringem bis gar keinem Security-Know-how und -Ressourcen gewinnt auch durch unsere anderen Managed Security Services (Security-Audit, MDR, SOC as a Service) ein hohes Maß an Sicherheit: Diese gehen weit über das hinaus, was KMU i. d. R. selbst leisten können. Sie sind zudem deutlich günstiger als der Aufbau eigener Ressourcen und stellen die 24/7 Überwachung sicher.

ÜBER das KI-ABWEHRZENTRUM:

Das KI-ABWEHRZENTRUM, gegründet von der ASOFTNET GmbH & Co. KG, ist das erste KI-basierte Security Operations Center in der Europäischen Union. Mit einem ganzheitlichen Ansatz zur Cybersicherheit vereint das Zentrum Expertise aus den Bereichen Cybersicherheit, maschinelles Lernen, Ethik und Krisenmanagement. Durch internationale Kooperationen und modernste Technologie entwickelt das KI-Abwehrzentrum innovative Lösungen zur Abwehr von Cyberangriffen der Zukunft.

Über ASOFTNET:

ASOFTNET ist ein auf Cybersecurity spezialisiertes Unternehmen, welches 2014 in Erfurt gegründet wurde. Im Jahr 2020 eröffnete ASOFTNET ein eigenes Security Operations Center, welches als Service für bestehende und neue Kunden angeboten wurde. Mit der langjährigen Partnerbeziehung zu Enginsight, die im Jahr 2018 begann, konnten wir ein sehr modernes Softwareprodukt ins Zentrum unserer Dienstleistung stellen. Durch permanente Weiterentwicklung hat sich ASOFTNET dem Projekt “KI-Abwehrzentrum“ angenommen und zusammen mit Enginsight an der Umsetzung gearbeitet. Dabei ist uns immer der Ansatz “IT-Security – Made in Germany“ wichtig gewesen, um unsere Kunden ein hohes Maß an Service in deutscher Sprache und exzellente Qualität zu bieten.

Über Enginsight

Enginsight bietet die perfekte Cybersecurity-Lösung für den Mittelstand. 2017 in Jena gegründet, ist die komplett inhouse entwickelte Software inzwischen bei zahlreichen KMU im Einsatz und erfreut sich insbesondere bei IT-Dienstleistern großer Beliebtheit. Diese nutzen Enginsight, um den Reifegrad der IT-Sicherheit ihrer Kunden zu ermitteln und proaktiv tätig zu werden sowie Angriffe zu detektieren und zu blocken. Nach dem Ansatz „Unsichtbares sichtbar“ und „Unsicheres sicher machen“ stehen für Enginsight hierbei Transparenz und Automatisierung in puncto IT-Security im Vordergrund. Der „Human Factor in IT-Security“, der bei vielen Cyberangriffen im Vordergrund steht, soll dabei eliminiert werden. Mit Security 100 % Made in Germany verfolgt Enginsight die Vision, mit seiner technologisch führenden Lösung den Mittelstand wirksam und nachhaltig sicher zu machen. (Enginsight, 10.10.2024) Ganzer Artikel hier…

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Am 23. Februar 2025 findet in Deutschland die Bundestagswahl statt. Im März 2025 folgt die Bürgerschaftswahl in Hamburg und im September 2025 eine Reihe von Wahlen auf regionaler Ebene. Beobachtungen im internationalen Umfeld zeigen, dass von einem grundsätzlichen Interesse zur möglichen illegitimen Beeinflussung von Wahlen durch fremde Staaten auszugehen ist, wobei derzeit Russland der auffälligste Akteur ist. Daneben muss auch von inländischen und ausländischen politisch motivierten Akteuren ausgegangen werden, bei denen stets die Möglichkeit besteht, dass es hier eine Verbindung zu ausländischen staatlichen Akteuren geben kann. Unter den nicht-staatlichen Akteuren (z. B. durch politisch motivierte Akteure, Cybercrime) wird eine zunehmende Professionalisierung beobachtet, welche das Bedrohungspotenzial erhöht. „Cybercrime as a Service“ steht theoretisch für sämtliche Akteure zur Verfügung. Wahlen sind für illegitime Einflussversuche solcher Akteure besonders attraktiv und Angriffe auf die Informationssicherheit spielen hierbei eine herausgehobene Rolle. Das BSI als zentrale Stelle für Informationssicherheit auf nationaler Ebene misst dem Schutz von Informationen im Kontext von Wahlen eine entsprechend hohe Bedeutung bei. Zum Schutz verfolgt das BSI einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz. Das BSI steht in einem intensiven Austausch mit nationalen und internationalen Partnern und unterstützt insbesondere Bundes- und Landeswahlleiter, Kandidaten und Parteien in Belangen der Informationssicherheit mit umfangreichen Informations-, Hilfs- und Beratungsangeboten. Grundsätzlich unterscheidet das BSI zwischen zwei Arten der illegitimen Einflussnahme auf Wahlen: Direkte Art der Einflussnahme auf die Wahl durch eine unmittelbare Beeinflussung des Wahlprozesses. Dabei könnten Angreifer durch Cyber-Angriffe gegen wahlrelevante Infrastruktur beabsichtigen, die vorläufige Ermittlung des Wahlergebnisses zu stören und damit auch das Vertrauen der Bevölkerung in den Wahlprozess zu beeinträchtigen. Eine Beeinflussung des Wahlergebnisses durch Cyberangriffe auf für den Wahlprozess der Bundestagswahl relevante Infrastruktur gilt als unwahrscheinlich. Auch international wurden derartige erfolgreiche Angriffe bisher nicht beobachtet. Indirekte Art der Einflussnahme auf die Wahl durch eine Beeinflussung der öffentlichen Wahrnehmung und folglich auch der freien Meinungs- und Willensbildung. Derartige illegitime Einflussnahme-Versuche sind international und in Deutschland zu beobachten. Auch im Kontext der anstehenden Bundestagswahl ist entsprechend damit zu rechnen. Dem BSI liegen Erkenntnisse über Cyberspionagefälle im politischen Raum vor, die grundsätzlich geeignet sind, Informationen über die strategische und inhaltliche Ausrichtung von Parteien und Kandidaten zu sammeln. Dies können Vorbereitungshandlungen für eine mögliche spätere illegitime Einflussnahme im Kontext von Wahlen sein. Hierbei spielt vor allem Desinformation, d.h. falsche oder irreführende Information, die gezielt mit Täuschungsabsicht erstellt bzw. verbreitet wird, eine wichtige Rolle. Desinformation erlangt ihre mögliche Wirkung insbesondere über digitale Infrastruktur im Internet. Durch Soziale Medien, Email- und Messenger-Dienste sowie Webseiten erlangt Desinformation zum einen potenzielle sehr schnell eine hohe Reichweite. Zum anderen ermöglichen täuschend echt wirkende nachgeahmte oder auch gekaperte echte Accounts und Webseiten eine höhere vermeintliche Glaubwürdigkeit der Desinformation. Durch automatisch erstellte und betriebene Accounts in sozialen Medien und Messengern (sogenannte Social Bots) kann Desinformation in größeren Umfang verbreitet werden. Im Umgang mit Desinformation kommt es besonders darauf an, die Medienkompetenz in der Gesellschaft zu fördern sowie die beiden Kriterien für deren Wirkungspotenzial „Reichweite“ und „Glaubwürdigkeit“ im Einzelfall jeweils möglichst zeitnah und realistisch zu bewerten, um auch über mögliche kommunikative Gegenmaßnahmen ausgewogen entscheiden zu können. Angriffe auf die Integrität und auch Authentizität von Informationen, bei denen Inhalte durch unbefugten Zugriff auf Accounts (Websites, Social Media, E-Mails, Messenger) manipuliert bzw. falsche Inhalte über gekaperte Accounts kommuniziert werden, stellen im Kontext von Wahlen vor allem eine Gefahr dar, falls Einflussakteuren gelingen sollte, unbefugten Zugriff auf Accounts von Medien, Behörden, öffentlichen Einrichtungen und politischen Akteuren zu erhalten. Sofern vertrauliche Informationen durch Einflussakteure erbeutet werden, können diese durch Erpressung oder Veröffentlichung zur illegitimen Einflussnahme im Kontext von Wahlen verwendet werden. Sogenannte Hack-und-Leak-Operationen, wie sie in der Vergangenheit im Umfeld von Wahlen von Partnerstaaten beobachtet worden sind, stellen daher eine ernsthafte Gefahr dar. Das grundsätzliche Vorgehen umfasst hierbei das Veröffentlichen („Leak“) von Informationen, die zuvor mittels eines Cyberangriffs („Hack“) erbeutet wurden. Dabei können die veröffentlichten Informationen zusätzlich manipuliert oder gefälscht sein. Ziel der Angreifer ist, das Vertrauen der Wähler für die Wahl relevante Personen oder Institutionen zu untergraben und die öffentliche Meinung zu beeinflussen. Das Erbeuten von Informationen erfolgt insbesondere über das Kompromittieren von E-Mail-Konten, Accounts in Sozialen Medien oder anderen privaten Kommunikationskanälen. Zu diesem Zweck werden insbesondere Phishing-E-Mails eingesetzt. Weiterführende Informationen zur Accountsicherheit, Sicherheit in Sozialen Medien und zur sicheren E-Mail-Nutzung sind unten in der Linkliste zu finden. Auch ohne eine Kompromittierung von Accounts können Angreifer durch die Erstellung gefälschter Accounts oder Webseiten Desinformation verbreiten. Das Auswärtige Amt veröffentlichte am 05. Juni 2025 einen Bericht, in dem die Desinformationskampagne „Doppelgänger“ analysiert wurde. In dieser Kampagne wird seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine im Februar 2022 pro-russische Desinformation verbreitet, die insbesondere darauf abzielt, westliche Außenpolitik im Allgemeinen und besonders die Unterstützung der Ukraine zu diskreditieren. Auch das Landesamt für Verfassungsschutz des Freistaates Bayern veröffentlichte einen Bericht zur Doppelgänger-Kampagne. Zu erwarten im Kontext von Wahlen sind auch Verfügbarkeitsangriffe auf Webseiten und andere Internetdienste. Durch massenhafte automatisierte Aufrufe (sogenannte DDoS-Angriffe) können Webseiten und Internetdienste überlastet werden, sodass sie nicht mehr aufrufbar sind. Solche Angriffe erzeugen in der Regel sichtbare Auswirkungen, wie Fehlermeldungen auf Webseiten. Diese Angriffe stellen insbesondere auch für politisch motivierte Einflussakteure ein beliebtes Mittel dar. Beispiele sind der DDoS-Angriff auf die FDP-Landeskampagnenseite im August 2024 und die pro-russischen DDoS-Angriffe während der französischen Parlamentswahl und den Olympischen Spielen. Die technischen Auswirkungen dieser Angriffe, wie beispielweise Diensteinschränkungen, sind in der Regel nur von kurzer Dauer, weil derartige Angriffe aktiv aufrechterhalten werden müssen und lang andauernde Überlastungsaufrufe meist effektiv gefiltert werden können. Einfluss- und Informationsoperationen im Kontext von Wahlen enthalten auch, dass die Akteure bewusst die Wirkung von Angriffen mittels Desinformation überzeichnen oder diese gar ganz fingieren. So können Cyberangriffe nicht nur Desinformationskampagnen überhaupt erst ermöglichen oder unterstützen, sondern umgekehrt kann Desinformation auch Cyberangriffe begleiten. Aus diesem Grund ist stets eine sachliche Bewertung von Vorfällen entscheidend. (BSI, 06.01.2025) Ganzer Artikel hier…

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Die zunehmende Digitalisierung in den Kommunen stellt auch den Bereich IT – Sicherheit vor wachsende Herausforderungen. Kommunale IT-Sicherheitsbeauftragte spielen eine zentrale Rolle, um den Schutz sensibler Daten und die Funktionsfähigkeit der IT-Infrastruktur zu gewährleisten. In NRW sind die kommunalen IT-Sicherheitsbeauftragten in einem Netzwerk organisiert. Über die konkreten Aufgaben der IT-SB in NRW haben wir uns mit einem Sprecher des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW unterhalten.

DEKOM: Welche zentralen Ziele verfolgt das Netzwerk, und wie unterstützt es die kommunalen IT-Sicherheitsbeauftragten in NRW konkret?

MHKDB: Das Netzwerk wird derzeit aufgebaut und verfolgt das Ziel, wesentliche Akteurinnen und Akteure der Informationssicherheit miteinander zu vernetzen, den weiteren Ausbau der Informationssicherheit zu stärken sowie den Kompetenzaustausch zu fördern.

DEKOM: Welche Herausforderungen begegnen Ihnen derzeit in der Zusammenarbeit mit den Kommunen?

MHKDB: Die kommunale IT-Landschaft in Nordrhein-Westfalen ist sehr heterogen. Diese technische Heterogenität erschwert die Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der Informationssicherheit.

DEKOM: Gibt es besondere Erfolgsprojekte oder -maßnahmen, die Sie hervorheben möchten?

MHKDB: Landesseitig wurde nach dem erfolgreichen Ransomware-Angriff auf die Südwestfalen-IT ein „IT-Check für Kommunen“ auf den Weg gebracht. Dieses landesfinanzierte Angebot wurde von den Kommunen breit angenommen und wird bis zum Jahresende 2024 abgeschlossen sein. Daran werden sich weitere Maßnahmen zur Stärkung der Informationssicherheit anschließen. Wir bitten um Verständnis, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine weiteren Auskünfte geben können.

DEKOM: Wie können sich interessierte Kommunen in das Netzwerk einbringen oder von Ihren Aktivitäten profitieren?

MHKDB: Bereits jetzt können Kommunen in den direkten Austausch mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung treten. Themen und Wünsche von breitem Interesse werden dann geprüft und im Rahmen des Digitalbeirats repräsentativ mit der kommunalen Familie erörtert.(DEKOM, 13.01.2025) Ganzer Artikel hier…

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Mit Blick auf die aktuelle Diskussion rund um den Automobilstandort und die zukünftige Verkehrspolitik ist aus Sicht des BDEW der weitere Hochlauf der Elektromobilität ein zentraler Hebel. Ein starker, entwickelter Elektromobilitätsmarkt in Deutschland und Europa ist die beste Standortpolitik, um sich auch international als Technologiestandort zu behaupten. Die Energie- und Ladebranche investiert seit Jahren massiv in die Elektromobilität. Der Branche ist klar: Technologieführerschaft in der Mobilität von Morgen ist elektrisch. In einem starken Leitmarkt können die Unternehmen die Produkte und Dienstleistungen erfolgreich weiterentwickeln. Der BDEW hat fünf Punkte identifiziert, mit denen dieser Leitmarkt gestärkt und politisch richtig flankiert werden kann: 

  • Europäisch denken – keine deutschen Sonderregeln, Elektromobilität endet nicht an der Landesgrenze.
  • EU CO2-Flottengrenzwerte beibehalten, sie sind aktuell die verlässlichste Rahmensetzung für die Elektromobilität.
  • Nachhaltige Steueranreize für E-Fahrzeuge setzen statt teurer Förderprogramme.
  • Ladesäulenausbau entbürokratisieren: Flächen öffnen, Genehmigungen entschlacken.
  • Staatliche Ladesäulen-Förderung beenden – der Wettbewerb liefert schneller und besser!

„Elektromobilität ist ein Erfolgsmodell. Das zeigt auch unsere regelmäßige Umfrage unter E-Autofahrerinnen und -fahrern: 97 Prozent würden sich wieder für den Kauf eines Elektroautos entscheiden. Dieses klare Bekenntnis unterstreicht nicht nur die positiven Erfahrungen mit der Technologie, sondern auch die zunehmende Akzeptanz der Elektromobilität in der breiten Bevölkerung, da auch die absolute Anzahl an E-Autofahrerinnen und -fahrern steigt,“ sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Wir sind inzwischen in einem Massenmarkt angekommen. E-Autos werden in den nächsten Jahren das „Neue Normal“ auf Deutschlands Straßen sein. Wichtig ist, dass die Unternehmen sich weiterhin auf die staatlichen Rahmenbedingungen verlassen können, die einen Hochlauf der E-Mobilität unterstützen. Wir sollten uns eher an einem Erfolgsmodell wie Norwegen orientieren, das über die gezielte Besteuerung die Attraktivität von E-Fahrzeugen nachhaltig gestärkt hat, als über neue Förderung zu diskutieren. Auch sollten noch verbliebene Hürden beim Ladesäulenausbau aus dem Weg geräumt werden. Der Politik muss klar sein: Die Entwicklung zukunftsweisender Elektromobilitätsprodukte in Deutschland erfordert, dass wir mehr für Elektromobilität tun. Ein starker Heimatmarkt ist die beste Standortpolitik. Das muss der Leitfaden für die politischen Rahmenbedingungen sein.“ (BDEW, 08.01.2025) Ganzer Artikel hier…

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Laut einer aktuellen Sonderbefragung im Rahmen des „KfW-Kommunalpanel 2025“ streben Kommunen an, so viele Sportstätten wie möglich weiterhin offen zu halten, um ihr vielfältiges Angebot zu sichern. Dieses Ziel wird jedoch angesichts des Investitionsrückstands in Sportstätten zunehmend schwieriger. Die Kommunen in Deutschland halten bislang trotz steigender finanzieller Widrigkeiten am Betrieb ihrer Sportstätten fest. Im Jahr 2024 verfügten 94 Prozent der Kommunen über Sporthallen und 92 Prozent über Sportplätze. Etwas mehr als die Hälfte der Kommunen betrieben zudem eigene Freibäder und 46 Prozent Hallenbäder. Zudem ist in zwei Dritteln der Kommunen, in denen es 2024 Sporthallen oder Sportplätze gab, die Anzahl der Sportstätten in den vergangenen zehn Jahren konstant geblieben. Jeweils etwa ein Viertel der Kommunen hat in den letzten Jahren sogar neue Sporthallen oder Sportplätze gebaut. 60 Prozent der Kommunen berichten, dass sich die Zahl ihrer Hallenbäder seit 2014 erhöht hat, bei den Freibädern sind es 54 Prozent.  Das sind Ergebnisse einer Sonderbefragung unter Kämmereien, die das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) im Auftrag der KfW im Oktober 2024 durchgeführt hat. Auch wenn die Ergebnisse nicht repräsentativ sind, so vermitteln sie jedoch einen belastbaren Eindruck der Situation in den Kommunen.  „Die Bedeutung von Sportstätten als Orte gesellschaftlicher Teilhabe und Gesundheitspflege ist nicht zu unterschätzen“, sagt Difu-Wissenschaftlerin Frida von Zahn. „Die große Zahl an Kommunen mit Investitionsrückstand zeigt jedoch dringenden Handlungsbedarf. Hier aktiv zu werden, würde sich letztlich auch positiv auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt auswirken.“ In der Befragung gaben 59 Prozent der Kommunen an, dass der Investitionsrückstand bei Sporthallen „gravierend“ oder „nennenswert“ sei, bei Hallenbädern sagten dies 62 Prozent, bei Eissporthallen 53 Prozent. Die Ergebnisse zeigen, dass die Rückstände aufgrund der Gebäudesubstanz besonders schwerwiegend bei gedeckten Sportstätten sind. Hierbei geht es vor allem um den energetischen Zustand der Gebäude und Gebäudehüllen sowie marode sanitäre und technische Anlagen.  In mehr als 40 Prozent der Kommunen können wegen des schlechten baulichen Zustands der Sportstätten bereits jetzt einzelne Sportangebote gelegentlich nicht stattfinden. 36 Prozent der Kommunen befürchten, das Sportangebot in zukünftig reduzieren zu müssen. Die befürchtete Reduzierung ist im Bereich Sportstätten aber moderater als in anderen freiwilligen Aufgabenbereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge: So geben zum Beispiel 41 Prozent der Kommunen an, angesichts der finanziellen Lage in den nächsten Jahren kulturelle Angebote herunterfahren zu müssen.  Besonders augenfällig wird der schlechte Zustand einzelner Sportstätten, wenn man die Kommunen danach fragt, wie hoch der Anteil der Anlagen ist, der in den kommenden drei Jahren geschlossen werden muss, sofern keine umfassende Sanierung durchgeführt wird. Hier geben die teilnehmenden Kommunen an, im Durchschnitt 16 Prozent der Freibäder, 15 Prozent der Eissporthallen und 14 Prozent der Hallenbäder schließen zu müssen. „Zwar wollen Kommunen das Sportangebot weniger drastisch reduzieren als andere freiwillige Aufgaben, die drohende Schließung ganzer Sportstätten ist jedoch besorgniserregend. Aus Sicht der Kommunen braucht es hier vor allem eine verbesserte Grundfinanzierung, um die benötigten Investitionen zu stemmen“, so Difu-Wissenschaftler und Projektleiter Dr. Christian Raffer.  Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) hat im Auftrag der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 903 Kommunen angeschrieben, die sich zuvor an einer der zurückliegenden Hauptbefragungen für das KfW-Kommunalpanel beteiligt und darin ihre Bereitschaft für ergänzende Befragungen signalisiert hatten. An der Umfrage, die sich wie gewohnt an die Kämmereien richtete, haben sich im Oktober 2024 insgesamt 307 Städte, Gemeinden und Landkreise beteiligt. (Difu/KFW, 13.01.2025) Ganzer Artikel hier…

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Zwar ging durch die Krisen der vergangenen Jahre und die hohe Inflation Wohlstand in Deutschland verloren, das Einkommensgefüge und Armutsrisiko hat sich jedoch kaum verändert. Gleichwohl schätzen viele Bürger das Ausmaß von Armut falsch ein. Dies gilt vor allem für Anhänger von AfD und BSW. Pandemie, Energiekrise, Inflation: In den vergangenen Jahren mussten die Menschen in Deutschland diverse Krisen meistern. Auch wenn die Politik versucht hat, die größten negativen Auswirkungen abzufedern – so zahlte der Staat während der Coronapandemie etwa 71 Milliarden Euro an Hilfen zur Existenzsicherung aus –, ging doch Wohlstand verloren: Entsprechend gaben in einer IW-Befragung im Jahr 2024 mehr Menschen in Deutschland an, schlechter mit ihrem Einkommen zurechtzukommen, als noch einige Jahre zuvor. Die Armutsgefährdungsquote – auch Niedrigeinkommensquote genannt – ist trotz Unsicherheiten in den Befragungsdaten seit der Coronapandemie weitestgehend stabil geblieben und zuletzt sogar leicht auf 16,6 Prozent gesunken. Als niedriges Einkommen galt im Jahr 2023 ein Nettoeinkommen von maximal 1.247 Euro im Monat für eine Einzelperson. Jeder zweite Erwerbslose war in Deutschland im Jahr 2023 von Armut bedroht. Schwierig ist die finanzielle Lage auch für viele Alleinerziehende – vier von zehn sind einem hohen Armutsrisiko ausgesetzt. Außerdem haben Menschen mit Migrationshintergrund, Paare mit drei oder mehr Kindern sowie Personen mit einem niedrigen Bildungsstand ein deutlich überdurchschnittliches Armutsrisiko. Die Bundesbürger überschätzen das Armutsrisiko von Rentnern sehr stark. Vor allem die Einschätzungen von AfD- und BSW-Anhängern weichen von der Wirklichkeit ab. Soweit die Daten. Doch schätzen auch die Menschen im Land das Armutsrisiko verschiedener Gruppen richtig ein? Das Institut der deutschen Wirtschaft ist dieser Frage in einer Studie nachgegangen. Dazu baten die IW-Forscher im April und Mai 2024 knapp 2.700 Personen um ihre Meinung zum allgemeinen Armutsrisiko und speziell zu jenem von Kindern und Rentnern. Die beiden letztgenannten Gruppen haben statistisch ein leicht überdurchschnittliches Armutsrisiko von knapp 21 beziehungsweise etwas weniger als 19 Prozent. Besonders eklatant weichen die Einschätzungen von AfD- und BSW-Anhängern von der Wirklichkeit ab. So sehen 61 Prozent beider Gruppen das Armutsrisiko von Rentnern bei 33 oder sogar 50 Prozent. Die Anhänger der anderen fünf zuletzt im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien schätzen das Armutsrisiko der Rentner deutlich geringer ein, am niedrigsten die Anhänger der FDP. Ein ähnliches Bild gibt es bei der Frage nach dem Armutsrisiko von Kindern, wenn auch in geringerem Ausmaß. Viele Anhänger von AfD und BSW überhöhen erneut die Gefahr – in beiden Gruppen glaubt mehr als jeder Dritte, dass 33 oder 50 Prozent der Kinder armutsgefährdet seien. Unter den Anhängern der FDP und CDU/CSU unterschätzt dagegen mehr als ein Drittel das Armutsrisiko von Kindern deutlich: 36 Prozent der Anhänger der FDP und 34 Prozent der Unions-Anhänger vermuten, dass nur 5 oder 10 Prozent der Kinder von Armut bedroht seien. Unter den AfD-Anhängern offenbart die IW-Befragung außerdem einen Widerspruch. Obwohl AfD-Sympathisanten eine große Ungleichheit und hohe Armutsrisiken sehen, sind sie mehrheitlich der Meinung, die Umverteilung sollte in Deutschland eher verringert werden. Sie sehen die derzeitige Umverteilungspolitik sogar kritischer, als es die Anhänger der FDP tun. (IWD, 13.01.2025) Ganzer Artikel hier…

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Mit seriellen Sanierungslösungen können Wohnungsunternehmen ihren Bestand schnell, wirtschaftlich und mieterfreundlich auf Klimakurs bringen. Das innovative Sanierungskonzept kombiniert digitale Planung mit automatisierter Vorfertigung und standardisierten Prozessen. Auf diese Weise lassen sich mit weniger Fachkräften mehr Gebäude in kürzerer Zeit energetisch modernisieren. Ein von der dena in Kooperation mit dem GdW erarbeiteter Wegweiser zeigt, worauf es bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung ankommt. Worin unterscheidet sich eine serielle von einer konventionellen Sanierung? Welche Gebäudetypen sind für die serielle Sanierung geeignet? Welche Finanzierungsmodelle und Förderprogramme stehen zur Verfügung? Wie unterstützt die dena die Wohnungswirtschaft bei seriellen Sanierungsprojekten? Welche Erfahrungen und Erkenntnisse gibt es aus bereits realisierten Projekten? Die 36 Seiten umfassende Publikation führt in acht Kapiteln Schritt für Schritt durch den seriellen Sanierungsprozess und beantwortet dabei die wichtigsten Fragen. Jedes Kapitel ist mit einer Toolbox an weiterführenden Hintergrundinformationen (Checklisten, Musterverträge, Best Practices und Lessons Learned) verlinkt. Laut Portfolioanalysen der dena sind 30 Prozent aller Mehrfamilienhäuser optimal für eine serielle Sanierung geeignet. Hinzu kommen weitere 15 Prozent, bei denen das neuartige Modernisierungskonzept technisch machbar ist, sich aber noch nicht in allen Fällen wirtschaftlich umsetzen lässt. „Serielles Sanieren ist ein wichtiger Baustein, um die Wärmewende zu schaffen. Nur so können wir den Sanierungsstau auflösen und auf die energetische Überholspur wechseln. Die Publikation bündelt das in Pilotprojekten gesammelte Know-how und ermöglicht damit einen Wissenstransfer auf breiter Ebene“, so Christian Stolte, Bereichsleiter Klimaneutrale Gebäude der Deutschen Energie-Agentur (dena).  „Besonders im Segment der Worst Performing Buildings kann serielles Sanieren zum Tempomacher werden und gleichzeitig dafür sorgen, dass Sanierungen sowohl für Wohnungsunternehmen als auch für Mieterinnen und Mieter bezahlbar bleiben. Mit dem Wegweiser wollen wir die Wohnungswirtschaft motivieren, serielle Sanierungslösungen in ihre Dekarbonisierungsstrategie zu integrieren“, erklärt Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des GdW. Die Publikation wird den in 13 GdW-Regionalverbänden organisierten 3.000 Wohnungsunternehmen ab Mitte Januar 2025 im Rahmen einer bundesweiten Roadshow vorgestellt. Der Wegweiser steht hier als PDF kostenfrei zum Download bereit. Die verlinkten Hintergrundinformationen werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert und kontinuierlich erweitert. Die Publikation ist Teil einer breit angelegten Informationskampagne rund um das serielle Sanieren. Mit einem vielfältigen Angebot an Factsheets, Filmen, Fachpublikationen, Veranstaltungsformaten und Exkursionen unterstützt das Marktentwicklungsteam der dena Akteure aus der Wohnungs- und Bauwirtschaft beim Einstieg in den innovativen Sanierungsansatz. (GdW/dena, 10.01.2025) Ganzer Artikel hier…

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Ob Busfahrerin oder Fleischverkäufer, Gärtner oder Maurerin – in vielen Berufen werden schon jetzt Fachkräfte gesucht. Diese Situation könnte sich dadurch weiter verschärfen, dass viele abhängig Beschäftigte in sogenannten Engpassberufen der Babyboomer-Generation angehören und in den nächsten Jahren das Renteneintrittsalter erreichen. So waren 44 % der Fahrerinnen und Fahrer von Bussen und Straßenbahnen im Jahr 2023 mindestens 55 Jahre alt, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Ergebnissen des Mikrozensus mitteilt. Der Anteil der abhängig Beschäftigten in dieser Altersgruppe war damit überdurchschnittlich hoch: Über alle Berufe hinweg lag er bei 25 %. Bus- und Straßenbahnfahrer/-in gehört zu den Berufen, in denen die Bundesagentur für Arbeit einen besonderen Fachkräftemangel ausmacht.  Auch in anderen Engpassberufen ist der Anteil der mindestens 55-Jährigen überdurchschnittlich hoch, darunter einige im Bereich Verkehr. So waren knapp vier von zehn Berufskraftfahrerinnen und -fahrern im Gütertransport mindestens 55 Jahre alt (39 %). Unter den Straßen- und Tunnelwärterinnen und -wärtern, die unter anderem für Verkehrssicherheit, Winterdienst und die Instandhaltung von Straßen verantwortlich sind, gehörte ein Drittel (33 %) zur Altersgruppe 55plus. Auch in Fleischverarbeitung und -verkauf war der Anteil älterer Beschäftigter vergleichsweise hoch: 36 % der im Verkauf von Fleischwaren Tätigen waren mindestens 55 Jahre alt. Bei Berufen in der Fleischverarbeitung lag der Anteil bei 30 %.  Auch bei Berufen im Gartenbau (34 %) oder im Maurerhandwerk (30 %) droht ein überdurchschnittlich hoher Anteil an mindestens 55-Jährigen den bestehenden Fachkräftemangel in den kommenden Jahren zu verschärfen. In der Altenpflege lag er mit 27 % ebenfalls über dem Durchschnitt, wenngleich nur leicht. Die Zahlen aus dem Mikrozensus zeigen auch, in welchen Branchen der Ersatzbedarf in den nächsten zehn Jahren besonders hoch ist. Am höchsten war der Anteil der mindestens 55-Jährigen im Grundstücks- und Wohnungswesen mit 33 %. Diese Branche umfasst zum Beispiel den Kauf, Verkauf sowie die Vermietung von Gebäuden und Wohnungen und deren Verwaltung. Auch in der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei war der Anteil mit 28 % überdurchschnittlich hoch. Im Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei, zu dem auch ein Teil der Berufskraftfahrerinnen und -fahrer gehört, waren ebenfalls 28 % der Beschäftigten 55 Jahre und älter. Auch wenn es im Handel einzelne Berufe mit vergleichsweise hohem Anteil der Altersgruppe 55plus gibt, ist deren Anteil an den Beschäftigten insgesamt in der Branche mit 24 % leicht unterdurchschnittlich. Im Gastgewerbe wird der teilweise bestehende Arbeits- und Fachkräftemangel ebenfalls nicht überproportional durch zunehmende Alterung verschärft: Knapp ein Fünftel der abhängig Beschäftigten in dieser Branche war zuletzt 55 Jahre und älter – der Anteil lag deutlich unter dem Durchschnitt von 25 %. (DESTATIS, 13.01.2025) Ganzer Artikel hier…

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Der Öffentliche Gesamthaushalt hat in den ersten drei Quartalen des Jahres 2024 rund 5,9 % mehr ausgegeben und rund 5,1 % mehr eingenommen als im Vorjahreszeitraum: Einnahmen von 1 405,8 Milliarden Euro standen Ausgaben von 1 513,3 Milliarden Euro gegenüber. Damit verzeichneten die Kern- und Extrahaushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung in den ersten drei Quartalen 2024 ein – in Abgrenzung der Finanzstatistik errechnetes – Finanzierungsdefizit von rund 108 Milliarden Euro. Damit war das Defizit rund 16,1 Milliarden Euro höher als im Vorjahreszeitraum. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen der vierteljährlichen Kassenstatistik weiter mitteilt, verzeichneten alle Ebenen des Öffentlichen Gesamthaushalts − Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherung – ein Minus. Zwar trug der Bund wie schon seit 2020 den größten Anteil des Gesamtdefizits, jedoch sind die Finanzierungsdefizite vor allem bei den Gemeinden, aber auch bei den Ländern und der Sozialversicherung gewachsen. Aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben wurden in den ersten drei Quartalen des Jahres 2024 rund 1 200,4 Milliarden Euro eingenommen (+4,3 %). Kräftig wuchsen hier die Beitragseinnahmen der Sozialversicherung (+7,0 %) und die Einnahmen aus der Abgeltungsteuer. Letztere nahmen wegen des gestiegenen Zinsniveaus mit 6,1 Milliarden Euro etwa das Zweieinhalbfache des Vorjahreswertes ein (+146,5 %). Beim Bund spiegeln sich unter anderem Verkäufe von Beteiligungen an der Commerzbank und von Aktien der Deutschen Post AG in einem Anstieg der Einnahmen aus Veräußerungen von Beteiligungen um 4,7 Milliarden Euro. Zugleich stiegen die Ausgaben für den Erwerb von Beteiligungen um 3,5 Milliarden Euro, maßgeblich durch die Aufstockung des Eigenkapitals der Deutschen Bahn AG. Wegen der Einführung des Deutschlandtickets und der damit verbundenen größeren Abhängigkeit von öffentlichen Zuweisungen wurden ab dem 2. Quartal 2023 etwa 440 Unternehmen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) als Extrahaushalte in den Öffentlichen Gesamthaushalt einbezogen. Das Hinzurechnen der Ausgaben und Einnahmen dieser Einheiten sorgte für Sondereffekte: Überproportional gestiegene Personal- und Sachausgaben bei zugleich höheren “sonstigen laufenden Einnahmen“ durch die Fahrentgelte. Dieser Effekt ist beim Bund besonders deutlich, dem einige große Verkehrsunternehmen wegen ihrer Beteiligungsverhältnisse zugerechnet werden (etwa die S-Bahnen in Berlin und Hamburg, die DB Regio und die DB InfraGO). Die Ausgaben des Bundes in den ersten drei Quartalen 2024 betrugen 442,9 Milliarden Euro, das waren 1,7 % weniger als im Vorjahreszeitraum. Bei um 2,7 % auf 384,6 Milliarden Euro gestiegenen Einnahmen ergab sich ein Finanzierungsdefizit von 58,2 Milliarden Euro, das waren 17,7 Milliarden Euro weniger als im Vorjahreszeitraum. Bei den Ländern ergab sich mit Einnahmen von 397,6 Milliarden Euro (+3,9 %) bei Ausgaben von 404,9 Milliarden Euro (+6,7 %) ein Defizit von 7,3 Milliarden Euro, nachdem es im Vorjahreszeitraum noch einen Überschuss von 3,1 Milliarden Euro gegeben hatte. Hier gehen die Defizite überwiegend auf Extrahaushalte zurück. Bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden wuchsen die Ausgaben (+10,6 % auf 286,6 Milliarden Euro) weiter deutlich stärker als die Einnahmen (+5,2 % auf 260,6 Milliarden Euro). Das Finanzierungsdefizit vergrößerte sich auf 25,9 Milliarden Euro, das waren 14,5 Milliarden Euro mehr als im Vorjahreszeitraum. Für die Sozialversicherung ergab sich ein Finanzierungsdefizit von 16,1 Milliarden Euro, das waren 8,9 Milliarden Euro mehr als im Vorjahreszeitraum. Davon entfielen mit 11,0 Milliarden Euro etwa zwei Drittel auf die Krankenversicherung, 4,4 Milliarden auf die allgemeine Rentenversicherung und 1,6 Milliarden auf die Pflegeversicherung. Die Ausgaben stiegen um 6,8 % auf 649,1 Milliarden Euro und damit etwas stärker als die Einnahmen (633,0 Milliarden Euro; +5,4 %). (DESTATIS, 10.01.2025) Ganzer Artikel hier…

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Optische Sensoren können künftig dabei helfen, die Entwicklung der Flensburger Innenstadt zu unterstützen. Im Rahmen des Smart-Cities-Modellprojektes „Smarte Grenzregion zwischen den Meeren“ wurden insgesamt vier optische Sensoren im Innenstadtbereich installiert. Mit ihnen wird erfasst, wie viele Menschen sich wo und in welche Richtung in einem bestimmten Bereich bewegen bzw. sich dort aufhalten. Die Sensoren arbeiten 100 Prozent datenschutzkonform (DSGVO). Es werden keine Bilder gespeichert oder personenbezogene Daten erstellt, gespeichert oder verarbeitet. Die offen zugänglichen Daten können auf der Datenplattform der Smarten Grenzregion abgerufen worden. Das Dashboard ist über den Link https://portal.smarte-grenzregion.de/dashboard für alle einsehbar. „Die Besucherstrommessung in der Innenstadt gibt der Stadt Flensburg Zugang zu wichtigen Daten, die sie bei der Planung der Innenstadt und der Stadtplanung insgesamt unterstützen kann. Mit ihnen können aber auch Besucherströme bei Veranstaltungen besser gelenkt werden. Für alle Geschäftstreibenden bieten sie die Möglichkeit, sich selbst ein exaktes Bild darüber zu verschaffen, wann sich wie viele Menschen in der Innenstadt befinden, wo sie verweilen und welche Wege sie gehen. Die Daten sind nämlich, und das ist wichtig, für alle einsehbar“, sagte Malte Zinke, Geschäftsführer der Digitalagentur Smarte Grenzregion. „Mit konkreten Zahlen und Wissen können wir Entscheidungen treffen, die auf Fakten beruhen. Die mithilfe der Sensoren erfassten Daten werden deshalb eine wichtige Rolle in unserer Arbeit spielen, die Innenstadt weiterzuentwickeln und attraktiver zu machen. Dieses Wissen fehlte uns bisher“, freut sich Jennifer Berthge vom Innenstadtmanagement der Stadt Flensburg. In Flensburg wurden außerdem an drei weiteren Standorten optische Sensoren installiert. Am Parkplatz Exe wurden vier optische Sensoren angebracht, die die Belegung des großen Fest- und Parkplatzes mit Fahrzeugen erfasst. Die Sensoren wurden von EBERO FAB installiert, das beim Projekt Smarte Grenzregion bereits erfolgreich die Sensortechnik für das Parkraumüberwachsungssystem aufgebaut hat. EBERO FAB kooperiert dabei mit dem Zentrum für Digitale Entwicklung (ZDE). Die ausgebrachten Sensoren erfassen anonymisierte Bewegungsdaten in Echtzeit. Der Sensorikausbau in Flensburg ist Teil einer Maßnahme des Smart-Cities-Modellprojektes „Smarte Grenzregion zwischen den Meeren“ des Bundes, mit der Stadt Flensburg und den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg als Projektpartnern. Im Rahmen dieser Maßnahme werden an touristischen Orten in der Smarten Grenzregion mehr als 500 Bodensensoren sowie rund drei Dutzend optische Sensoren installiert, um die örtliche Parkplatznutzung zu erfassen und Besucherströme zu messen. Die offen verfügbaren Daten bilden gleichzeitig die Grundlage für den Aufbau eines digitalen Besucherlenkungssystems in der touristisch geprägten Region.

Über die „Smarte Grenzregion zwischen den Meeren“

Die „Smarte Grenzregion zwischen den Meeren“ ist eine Modellregion im Rahmen des Bundesprojektes „Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung”, gefördert vom

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und der Förderbank KfW.

Die Stadt Flensburg und die Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland haben sich hier zusammengetan, um gemeinsam digitale Lösungen zu entwickeln, die den Alltag der Menschen erleichtern, die Lebensverhältnisse verbessern und die Region zukunftsfest machen. Für die Umsetzung wurde die Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH mit Sitz in Flensburg gegründet. Das

Projekt läuft bis Ende 2026. Mehr Informationen auf www.smarte-grenzregion.de (DEKOM/Smarte Grenzregion, 16.12.2024/19.11.2024) Ganzer Artikel hier…

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Der Hochlauf der Elektromobilität erfordert einen ambitionierten Ausbau der Ladeinfrastruktur. Das Jahr 2025 bringt in diesem Zusammenhang weitreichende Änderungen für Eigentümer von Nichtwohngebäuden. Darüber was sich für wen ändert, haben wir uns mit Ladeinfrastruktur-Pionier und Geschäftsführer der Hürther POSID GmbH, Ulrich Trattmann, unterhalten.

DEKOM: Herr Trattmann, welche wichtigen Änderungen erwarten uns ab 2025?

Ulrich Trattmann: Ab dem 1. Januar 2025 treten tatsächlich bedeutende Änderungen in Kraft, die den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland massiv vorantreiben werden. Zum einen haben wir das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, kurz GEIG, und zum anderen die EU-Verordnung AFIR.

DEKOM: Lassen Sie uns mit dem GEIG beginnen. Was sind hier die Hauptpunkte?

Ulrich Trattmann: Das GEIG bringt vor allem neue Anforderungen für Nichtwohngebäude. Vom kommenden Jahr an müssen alle bestehenden Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens mit einen Ladepunkt versehen werden. Das gilt sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude und auch für öffentliche Liegenschaften. Ab Januar 2027 müssen Nichtwohngebäude dann zusätzlich entweder mindestens einen Ladepunkt je 10 Stellplätze errichten oder die Leitungsinfrastruktur für mindestens 50% der vorhandenen Stellplätze installieren.

DEKOM: Das klingt durchaus ambitioniert… Gibt es Ausnahmen von diesen Regelungen?

Ulrich Trattmann: Tatsächlich gibt es einige Ausnahmen. Kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Gebäude selbst nutzen, sind von diesen Verpflichtungen ausgenommen. Auch Alten- und Pflegeheime fallen nicht darunter, da sie als Wohngebäude gelten. Bei größeren Renovierungen von Bestandsgebäuden entfällt die Pflicht, wenn die Kosten für die Ladeinfrastruktur 7% der Gesamtrenovierungskosten übersteigen. Zudem gibt es Ausnahmen für Gebäude, die zu weit von Netzanschlussstellen entfernt sind oder deren Anschluss die Stabilität des lokalen Stromnetzes gefährden würde.

DEKOM: Kommen wir zur AFIR-Verordnung. Was sind hier die wichtigsten Neuerungen?

Ulrich Trattmann: Die AFIR-Verordnung, die im April 2024 in Kraft getreten ist, bringt bedeutende Änderungen auf EU-Ebene. Ab 2025 müssen alle 60 km entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes Schnellladestationen mit mindestens 150 kW Leistung für Pkw und Transporter installiert werden. Für schwere Nutzfahrzeuge sind sogar Ladestationen mit mindestens 350 kW Leistung vorgeschrieben.

DEKOM: Gibt es Vorgaben zur Gesamtleistung der Ladestationen?

Ulrich Trattmann: Ja – bis Ende 2025 muss jeder Ladepool eine Gesamtleistung von mindestens 400 kW bieten, mit mindestens einem Ladepunkt von 150 kW. Bis Ende 2027 erhöht sich diese Anforderung auf 600 kW Gesamtleistung pro Pool mit mindestens zwei 150 kW-Ladepunkten. Eventuelle Energieengpässe können dabei durch moderne Lastmanagement Systeme kompensiert werden.

DEKOM: Wie sieht es mit der Benutzerfreundlichkeit aus?

Ulrich Trattmann: Die AFIR legt großen Wert auf Benutzerfreundlichkeit und Transparenz. Ladestationsbetreiber müssen einfache Zahlungsmöglichkeiten wie kontaktloses Bezahlen oder Kartenzahlung ohne Abonnement anbieten. Zudem ist vollständige Transparenz bezüglich Verfügbarkeit, Wartezeiten und Preisen an den Ladestationen vorgeschrieben. KI-gestützte Backendlösungen wie das von uns entwickelte Acharge DYLAMO schaffen hier die erforderliche Transparenz.

DEKOM: Wie bewerten Sie die Neuregelungen?

Ulrich Trattmann: Sowohl das GEIG als auch die AFIR-Verordnung zielen darauf ab, die Ladeinfrastruktur in Deutschland und Europa massiv auszubauen. Es geht darum, den Zugang zu Ladepunkten in Wohn- und Nichtwohngebäuden zu verbessern und eine flächendeckende, einheitliche Ladeinfrastruktur in ganz Europa zu schaffen. Letztendlich soll dadurch die Elektromobilität gefördert und die CO2-Emissionen im Verkehrssektor reduziert werden. Der Markthochlauf ist durch gesetzeskonforme Last- und Lademanagementsysteme, wie Acharge DYLAMO sichergestellt. DEKOM: Vielen Dank!  (DEKOM/POSID, 16.12.2024) Ganzer Artikel hier…

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Verwaltung und Staat brauchen eine neue Gestalt. Die Initiative Re:Form richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in deutschen Verwaltungen und ist der Ort, an dem die notwendigen Experimente für den Staat von morgen gestartet werden. Re:Form  entwickelt, testet, pilotiert und skaliert die Instrumente, Methoden, Projekte und Praktiken, die Zukunft formen. Mit dem Appell „Wir wollen einen Staat der wirkt“ ruft die Initiative die künftige Bundessregierung zu einer Reihe Reformen auf. Der DEKOM hat sich dem Aufruf angeschlossen.

Wir wollen einen Staat der wirkt:

Wir brauchen als Gesellschaft politische Großprojekte, die das Vertrauen in die Demokratie festigen. Der wirkungsorientierte Staat ist so ein Projekt. Der Staat wird dadurch sichtbarer, effizienter, handlungsfähiger, transparenter. Staatliches Handeln wird nachvollziehbarer, zielgerichteter, umsetzungsstärker. Das Ergebnis ist eine andere politische Praxis, die Transformation möglich macht. Ein Teil der Demokratie-Krise, die wir gerade erleben, hat damit zu tun, dass die Abläufe im Staat, und dabei speziell in der Verwaltung, nicht so funktionieren, wie sie sollten. Das merken die Bürgerinnen und Bürger. Unsere Gesellschaft steht an einem Punkt, an dem es darum geht, mit dem Vertrauen in den Staat das Vertrauen in die Demokratie zu stärken und zu schützen. Das Projekt setzt sich deshalb dafür ein, die grundlegenden Abläufe innerhalb der Verwaltung neu zu denken – und den Möglichkeiten und Erfordernissen unserer Zeit anzupassen. Zentral ist dabei für uns eine neue Handlungslogik des Staates: Es braucht mehr Variabilität und gleichzeitig mehr Verlässlichkeit, es braucht mehr Voraussicht und gleichzeitig mehr Anpassungsfähigkeit, es braucht mehr Schnelligkeit und gleichzeitig mehr Steuerung. Der Schlüsselbegriff ist: Wirkung. Wirkung bedeutet, dass Ergebnisse zu gesellschaftlichen Veränderungen führen, die beabsichtigt sind. Wirkungsorientierung bedeutet also, dass sich Verwaltungen Ziele setzen, die in einem gemeinsamen Prozess erarbeitet werden, und zwar auf allen Ebenen der Verwaltung. Diese ausformulierten Ziele werden so transparent, nachvollziehbar, einforderbar, überprüfbar. Mit Zielen wird staatliches Handeln gesteuert, sie werden angepasst, wenn sich die Bedingungen ändern, sie lassen sich kommunizieren und werden damit Teil einer demokratisch erlebbaren Erfahrung. Bislang formuliert Politik allzu oft Ambitionen, die nicht überprüft oder nachgebessert werden. Die Budgets orientieren sich meist an den Vorjahren, also an der Vergangenheit, und nicht an der Zukunft. Sie sind damit in gewissem Sinn statisch und stumpf. Und wenn Ziele benannt werden, dann bislang vor allem auf der Output-Ebene, also den konkreten Ergebnissen des Handelns. Die Politik sollte Ziele auf die Wirkung für die Gesellschaft definieren und dementsprechend Ressourcen allokieren – wie etwa bezahlbarer Wohnraum oder klimafreundliche Mobilität. Wir glauben, dass wir als Verwaltung klar definieren und auch erklären müssen, warum wir was machen und was wir für die Bürgerinnen und Bürger erreichen wollen. In unserer Gesellschaft ist der Staat der einzige Akteur, der mit Legitimität und damit dem Vertrauen der Bevölkerung große Ziele setzen kann. Wir müssen deshalb diese Ziele etwa in Regierungsprogrammen verbindlich setzen und kommunizieren, wir müssen vor allem die Haushaltsführung darauf abstellen und statt Haushaltswochen des Bundestages „Wirkungswochen” einführen, in denen deutlich wird, dass Haushaltsposten nicht an einzelne Ressorts gebunden sind, sondern an übergeordnete Ziele. Ziele sind damit etwas anderes als Ansprüche. Ziele entstehen aus der Analyse dessen, was gebraucht wird, aufgrund von Informationen, Planungen, einer Offenheit zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürgern. Wirkungsorientiertes Handeln bedeutet deshalb eine tiefgreifende Veränderung in der staatlichen Praxis, wie sie im 21. Jahrhundert notwendig ist, in einer Zeit grundlegender Transformationen und zunehmender Unsicherheit. Und es betrifft so gut wie alle Bereiche: Wirkungsorientierung verändert Zusammenarbeit und Koordination innerhalb von Verwaltungen, über Ressortgrenzen und Hierarchie-Ebenen hinweg. Um bestimmte Ziele zu erreichen, deren Wirkung erwünscht ist, werden Missionen gebildet, die sich nach Erfolgsnotwendigkeit und Erfordernissen sortieren. Die Arbeit in diesen Missionen ist intensiv, inspirierend und durch die Ergebnisorientierung befriedigend. Wirkung motiviert. (Re-Form, November 2024) Mehr Infos hier…

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Am 21.11.2024 haben 14 regionale Zeitungen in Baden-Württemberg den renommierten Wirtschaftspreis „Schwarzer Löwe“ im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung im Stuttgarter Römerkastell an herausragende Unternehmen verliehen. In der Kategorie „Innovation“ ging der Schwarze Löwe an die IBS GmbH aus Herrenzimmern für die Entwicklung des mineralischen Zement-Additivs NovoCrete zur Bodenstabilisierung. Der Einsatz von NovoCrete birgt viele Vorteile gegenüber herkömmlichen Bauweisen: Das Verfahren führt zu deutlich besseren Ergebnissen, schont in erheblichem Maße Ressourcen und ermöglicht signifikante Kosteneinsparungen. Typische Problemstellungen, etwa schlechter Baugrund, erhöhte Lasteintragung, Zeitdruck und Nachhaltigkeit können durch den Einsatz von NovoCrete dauerhaft gelöst werden. Die angespannte Finanzlage der Kommunen zwingt die Verantwortlichen im Bereich Infrastrukturbau zunehmend, neue Erhaltungstechnologien in das Erhaltungsmanagement des Straßennetzes aufzunehmen. Technologien, die genau diesen schnellen, kostengünstigen und ressourcenschonenden Vollausbau ermöglichen.“ Die Praxistauglichkeit des Systems bestätigt Jörg Wingert vom Straßenbauamt Geislingen: „Das Problem ist, die Kosten für solche Maßnahmen bleiben komplett bei der Kommune hängen. Da freut man sich natürlich doppelt, wenn sich die Kosten im Vergleich zur herkömmlichen Bauweise um 50 Prozent reduzieren“, sagt er. „Wir konnten das komplette Material vor Ort auffräsen und sofort wiederverwenden.“ Auch das trägt zu mehr Nachhaltigkeit und einer verbesserten Ökobilanz bei. „Kostengünstig, schnell und stabil“, fasst Wingert die Sanierungsmethode zusammen. Der Einsatz des Systems eignet sich praktisch für alle Infrastrukturmaßnahmen, in denen Erd- oder Straßenbauarbeiten zu erledigen sind: Straßen, Wege, Bahnstrecken, Flächen, Hafenanlagen, Stellflächen, Tunnel, etc. Zahlreiche abgeschlossene Projekte belegen die Vielfältigkeit der Einsatzbereiche ebenso wie die Erfahrung der IBS-Spezialisten beim Einsatz des NovoCrete Systems in der Praxis. Die IBS GmbH wurde für die Entwicklung von NovoCrete bereits im Jahr 2023 mit dem Deutschen Innovationspreis geehrt. „Dass wir jetzt auch noch den Innovationspreis des Schwarzen Löwen 2024 gewonnen haben, freut uns natürlich umso mehr“, sagt Julian Bihl, der geschäftsführende Gesellschafter der IBS GmbH. „Die abermalige Auszeichnung ist für uns Anerkennung und Ansporn zugleich. Ich hoffe, dass unser jetzt auch mehrfach ausgezeichnetes Verfahren NovoCrete dadurch noch mehr öffentliche Aufmerksamkeit erfährt – nicht zuletzt betreffen die enormen Einsparungen ja auch die Steuerzahler.“ Der Gastgeber der Verleihung des Wirtschaftspreises Schwarzer Löwe 2024, Herbert Dachs, Vorsitzender der Geschäftsführung der Medienholding Süd, lobte die besonders hohe Qualität der Einreichungen. 2025 findet die nächste Verleihung des „Schwarzen Löwen“ statt. Die Preise werden an kleine, mittelständische und große Unternehmen vergeben, die mindestens drei Jahre am Markt sind. Es erfolgt eine Vorauswahl durch ein Scoringmodell, das die DHBW als wissenschaftlicher Partner entwickelt hat. Danach entscheidet eine Jury, besetzt mit Vertretern aus Wirtschaft, Medien und Wissenschaft, über die Vergabe der Preise.

Über die IBS GmbH

Die IBS GmbH versteht sich als Full-Service-Anbieter bei der Betreuung von Bodenstabilisierungen für zahlreiche Gewerke. Wir begleiten unsere Partner von der Akquisition, über die Planung und den Laborversuchen, bis hin zur Ausführung. Das Team der IBS GmbH verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung. Insbesondere in der Entwicklung, Herstellung, Prüfung, Vermarktung und Anwendung von Baustoffen, Zement und Zement-Additiven. Seit einigen Jahren fokussiert sich die IBS GmbH auf den Vertrieb und die Anwendung des Zement-Additives NovoCrete zur Bodenstabilisierung. (DEKOM/IBS, 16.12.2024) Mehr Infos hier…

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Bosnien-Herzegowina steht vor einer entscheidenden Phase in seiner Energiewende. Trotz der starken Abhängigkeit von Kohle für die Energieversorgung sind die Anforderungen der EU-Annäherung und die Verpflichtungen innerhalb der Energiegemeinschaft klare Treiber für den Wandel. Die Referatsleiterin bei der Europäischen Kommission für Beziehungen zu den Mitgliedstaaten und der Energiegemeinschaft, Dr. Yolanda Garcia Mezquita, erläutert im Interview, wie sie den aktuellen Weg des Landes beurteilt, welche Synergien zwischen Energiewende und EU-Beitritt bestehen und welche Schritte Bosnien-Herzegowina noch unternehmen muss.

DEKOM: Wie beurteilen Sie den aktuellen Pfad und die Bemühungen Bosnien-Herzegowinas beim Ausstieg aus der Kohleverstromung?

Dr. Garcia Mezquita: Bosnien-Herzegowina ist weiterhin stark von Kohle abhängig – 68 % der Stromerzeugung stammten im Jahr 2022 aus Kohlekraftwerken. Das ist im gesamten Westbalkan eine typische Situation, und ein Kohleausstieg ist eng mit Überlegungen zur Versorgungssicherheit verknüpft. Dennoch ist die Richtung klar: Mit dem EU-Beitrittsprozess, der auch für Bosnien-Herzegowina bald intensiviert werden sollte, und den Anforderungen der Energiegemeinschaft liegt der Fokus auf der Dekarbonisierung des Energiesystems.

Zudem hat Bosnien-Herzegowina großes Potenzial bei erneuerbaren Energien, das den Übergang erleichtert. Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass sich das Land noch in einer sehr frühen Phase eines unvermeidlich schrittweisen Prozesses befindet. Die EU ist bereit, diesen Weg durch verschiedene Instrumente und Rahmenbedingungen zu unterstützen.

DEKOM: Gibt es Synergien zwischen der Energiewende und Bosnien-Herzegowinas EU-Beitritt?

Dr. Garcia Mezquita: Absolut. Der EU-Beitrittsprozess ist ein entscheidender Treiber für die Energiewende. Bosnien-Herzegowina ist Vertragspartei der Energiegemeinschaft und verpflichtet sich somit, EU-Vorschriften zu übernehmen, die Dekarbonisierungsziele fördern, wie die Richtlinien für erneuerbare Energien oder die Energieeffizienz von Gebäuden.

Der Beitrittsprozess bringt zudem finanzielle Unterstützung mit sich, die an Reformen geknüpft ist. Ein Beispiel ist die Verpflichtung zur Entwicklung eines Nationalen Energie- und Klimaplans (NECP), der die Strategie für nachhaltiges Wachstum und Dekarbonisierung festlegt. Außerdem könnte Bosnien-Herzegowina bereits vor einem formalen Beitritt vom EU-Binnenenergiemarkt profitieren, sofern eine ausreichende regulatorische Angleichung erfolgt.

DEKOM: Wie kann die Europäische Union Bosnien-Herzegowina weiterhin bei den Dekarbonisierungsbemühungen unterstützen?

Dr. Garcia Mezquita: Die EU verfügt über mehrere Instrumente, um Bosnien-Herzegowina zu unterstützen. Die Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan stellt für 2024–2027 insgesamt 6 Milliarden Euro bereit, um Reformen und Projekte im Bereich der Dekarbonisierung zu fördern. Auch der Westbalkan-Investitionsrahmen stellt Mittel für grüne Projekte bereit, wie Energieeffizienzmaßnahmen in Gebäuden und die Dekarbonisierung von Fernwärmesystemen.

Darüber hinaus hat die EU ein Energiesoforthilfepaket geschnürt, das Bosnien-Herzegowina 70 Millionen Euro zur Unterstützung der am stärksten gefährdeten Haushalte und zur Förderung der Energiewende bereitstellt. Auch der geplante CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), der ab 2026 wirksam wird, bietet starke Anreize zur Einführung eines CO₂-Bepreisungssystems in Bosnien-Herzegowina.

DEKOM: Wie kann die allgemeine Bevölkerung in Bosnien-Herzegowina von der Notwendigkeit der Energiewende und dem Kohleausstieg überzeugt werden?

Dr. Garcia Mezquita: Hier sind klare und verständliche Botschaften entscheidend. Es sollte betont werden, dass der Kohleausstieg nicht nur Umwelt- und Klimavorteile mit sich bringt, sondern auch nachhaltiges Wirtschaftswachstum und neue Arbeitsplätze fördert. Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienzprojekte können Regionen, die derzeit stark von Kohle abhängig sind, neue Perspektiven bieten. Solche Strategien müssen transparent und inklusiv kommuniziert werden, um die Unterstützung der Bevölkerung zu gewinnen.

DEKOM: Welche Maßnahmen muss Bosnien-Herzegowina ergreifen, um die Energiewende erfolgreich umzusetzen?

Dr. Garcia Mezquita: Bosnien-Herzegowina sollte einen ambitionierten Nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) verabschieden und umsetzen, der Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien und zum Kohleausstieg enthält. Fortschritte bei der Umsetzung des Dekarbonisierungsfahrplans der Energiegemeinschaft sind ebenfalls essenziell, um die Klimaziele für 2030 und die Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen.

Darüber hinaus ist die vollständige Angleichung an die EU-Energiegesetzgebung erforderlich, einschließlich der Einführung eines CO₂-Bepreisungssystems, um CBAM-Abgaben zu vermeiden. Schließlich muss Bosnien-Herzegowina in seine Infrastruktur investieren, z. B. in regionale Stromverbindungen wie den Trans-Balkan-Korridor, um erneuerbare Energien besser in das Netz und den Energiemix zu integrieren. Vielen Dank. (DEKOM,16.12.2024)

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Der über Jahre andauernde Krieg in Syrien und die damit verbundene Fluchtmigration hat sich deutlich auf die Bevölkerung in Deutschland ausgewirkt. Zum Jahresende 2023 waren hierzulande rund 712 000 syrische Schutzsuchende im Ausländerzentralregister (AZR) registriert, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Syrerinnen und Syrer machten damit 22 % der insgesamt 3,17 Millionen Schutzsuchenden aus und waren nach ukrainischen Staatsangehörigen (31 %) die zweitgrößte Gruppe. Ein Großteil der syrischen Schutzsuchenden lebt schon seit Längerem in Deutschland: Von den zugewanderten syrischen Schutzsuchenden kam gut die Hälfte (52 %) nach dem Ausbruch des Krieges in Syrien in den Jahren von 2014 bis 2016 erstmals nach Deutschland. 12 % der syrischen Schutzsuchenden sind in Deutschland geboren. Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten. Der überwiegende Teil der syrischen Schutzsuchenden verfügte über einen humanitären Aufenthaltstitel und somit über einen anerkannten Schutzstatus (624 000 oder 88 %). In den meisten Fällen handelte es sich dabei um einen Schutzstatus für Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention (279 000 oder 39 % aller syrischen Schutzsuchenden) oder um subsidiären Schutz (240 000 oder 34 %). Der subsidiäre Schutz greift ein, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.  Bei weiteren knapp 81 000 syrischen Schutzsuchenden war der Schutzstatus noch offen (11 %). Rund 7 000 (1 %) hatten einen abgelehnten Schutzstatus, etwa weil der Asylantrag abgelehnt wurde oder sie ihren Schutzstatus verloren hatten. Bei 90 % der rund 624 000 syrischen Schutzsuchenden mit anerkanntem Schutzstatus war dieser befristet. Auch im Jahr 2024 haben Syrerinnen und Syrer Schutz in Deutschland gesucht: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verzeichnete für den Zeitraum von Januar bis November dieses Jahres 72 000 entsprechende Erstanträge auf Asyl. Syrische Staatsangehörige stellten in diesem Zeitraum jeden dritten Erstantrag auf Asyl. Sie waren damit die größte Gruppe unter den insgesamt 217 000 Menschen, die in diesem Zeitraum in Deutschland erstmals Asyl beantragten. Für die gesamte Europäische Union (EU) liegen die Daten bis einschließlich September vor: In diesem Zeitraum gingen laut EU-Statistikbehörde Eurostat 111 000 Erstanträge auf Asyl von Syrerinnen und Syrern ein. Auch EU-weit waren sie damit die größte Gruppe unter den Asylsuchenden (16 %). Mehr als die Hälfte (52 % bzw. 57 000) dieser Anträge wurden in Deutschland gestellt. Insgesamt gab es von Januar bis September 2024 EU-weit knapp 686 000 Erstanträge auf Asyl. Deutlich größer als die Zahl der syrischen Schutzsuchenden ist hierzulande die der Menschen mit syrischer Einwanderungsgeschichte. Laut Mikrozensus lebten 2023 in Deutschland knapp 1,3 Millionen Menschen, die selbst (82 %) oder deren beide Elternteile (18 %) aus Syrien eingewandert sind. Rund 214 000 von ihnen (17 %) besaßen die deutsche Staatsbürgerschaft, etwa durch Einbürgerung. Laut Einbürgerungsstatistik wurden allein im Jahr 2023 gut 75 000 Syrerinnen und Syrer eingebürgert, sie machten mit 38 % den größten Anteil an allen Einbürgerungen aus. Ein Großteil der selbst Eingewanderten kam laut Mikrozensus im Zuge der großen Fluchtbewegung ab 2014 nach Deutschland: 62 % sind zwischen 2014 und 2016 zugezogen. Im Schnitt lebten die aus Syrien Eingewanderten im Jahr 2023 seit 8,2 Jahren in Deutschland. Zum Zeitpunkt ihrer Einreise waren sie durchschnittlich 22,9 Jahre alt. Die meisten Menschen mit syrischer Einwanderungsgeschichte lebten in Nordrhein-Westfalen (374 000, 29 %). Gut jede zehnte Person (11 %) lebte in Niedersachsen, gefolgt von Bayern und Baden-Württemberg (je 9 %). Personen mit syrischer Einwanderungsgeschichte waren 2023 durchschnittlich 25,8 Jahre alt. Zum Vergleich: Personen mit Einwanderungsgeschichte insgesamt hatten ein Durchschnittsalter von 37,7 Jahren. 57 % aller Personen mit syrischer Einwanderungsgeschichte waren männlich, 43 % weiblich. Auch aufgrund des vergleichsweise niedrigen Altersdurchschnitts waren 774 000 oder 61 % der 1,3 Millionen Personen mit syrischer Einwanderungsgeschichte ledig, 461 000 waren verheiratet (36 %). Rund 863 000 Menschen mit syrischer Einwanderungsgeschichte waren 2023 im erwerbsfähigen Alter von 15 bis 64 Jahren. Davon waren 42 % bzw. 362 000 Personen erwerbstätig, 8 % bzw. 66 000 erwerbslos und die Hälfte (50 % bzw. 435 000) Nichterwerbspersonen, etwa weil sie noch in (Aus-)Bildung waren, weil sie krankheitsbedingt nicht arbeiten konnten oder weil sie keine Arbeitserlaubnis hatten. Der Anteil der Nichterwerbspersonen ist deutlich höher als bei der Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte insgesamt (27 %) oder der Bevölkerung ohne Einwanderungsgeschichte (17 %) im jeweiligen Alter von 15 bis 64 Jahren. Ein Grund dafür ist, dass sich ein hoher Anteil der Bevölkerung mit syrischer Einwanderungsgeschichte aufgrund des niedrigen Durchschnittsalters noch in (Aus-)Bildung befindet. So waren 19 % aller 15- bis 64-Jährigen mit syrischer Einwanderungsgeschichte noch in Schule oder Ausbildung. Zum Vergleich: Dies traf auf 11 % aller Personen mit Einwanderungsgeschichte bzw. 10 % aller Personen ohne Einwanderungsgeschichte in dieser Altersgruppe zu. Gut ein Fünftel der Personen mit syrischer Einwanderungsgeschichte im Alter zwischen 15 und 64 Jahren verfügte 2023 über einen berufsqualifizierenden Abschluss (22 % bzw. 190 000), davon besaßen 106 000 einen akademischen Abschluss. 59 % bzw. 513 000 Personen mit syrischer Einwanderungsgeschichte hatten keinen berufsqualifizierenden Abschluss. 19 % befanden sich noch in (Aus-)Bildung. (DESTATIS, 12.12.21024) Ganzer Artikel hier…

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Die Höhe des Bürgergeldes sorgt immer wieder für kontroverse Diskussionen. Im 20. Jubiläumsjahr der ­Hartz-IV-Reformen will der Bund im Vergleich zum Vorjahr 2 Mrd. Euro beim Bürgergeld und den damit verbundenen Leistungen sparen. Zudem ließe sich der Streit um die Bürgergeldhöhe mit einer Reform des jährlichen Anpassungsmechanismus deutlich reduzieren. Die geplanten Einsparungen setzen sich wie folgt zusammen: Für Arbeitssuchende und für weitere Personen der Bedarfsgemeinschaft besteht das Existenzminimum aus dem Regelbedarf des Bürgergeldes (im Bundeshaushalt 2025-Soll: 25 Mrd. Euro, -3,1 % gegenüber 2023-Ist) zuzüglich einer Erstattung für die Kosten der Unterkunft (Bundesbeteiligung 2025-Soll: 11 Mrd. Euro, -5,0 % gegenüber 2023-Ist), die sich wiederum aus Bruttokaltmiete und Heizkosten zusammensetzen sowie den Integrationsleistungen in den Arbeitsmarkt (2025-Soll: 3,7 Mrd. Euro, -2,6 % gegenüber 2023-Ist) und Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (2025-Soll: 5,3 Mrd. Euro, -15,9 % gegenüber 2023-Ist). Es ist fraglich, ob die Milliarden-Einsparungen gelingen. 2025 gibt es eine Nullrunde für Bürgergeldempfänger bei tendenziell steigender Zahl von Bürgergeldempfängern aufgrund des konjunkturell bedingten Anstiegs der Arbeitslosigkeit. Die Kaufkraft des Bürgergeldes liegt voraussichtlich zum Jahresende 2024 deutlich über dem Niveau des Januars 2023. Weil die Bürgergeldhöhe gesetzlich geschützt ist und nominal nicht sinken darf, wird es 2025 eine Nullrunde geben. Das heißt, der Regelbedarf für eine alleinstehende Person im Bürgergeld bleibt auch 2025 bei 563 Euro. Bereits im Februar zeigte eine IW-Analyse: Bei steigender Inflation wird der Regelbedarf des Bürgergeldes mit vorübergehendem Kaufkraftverlust zu niedrig angepasst und bei sinkender Inflation wird der Regelbedarf mit einem vorübergehenden Kaufkraftgewinn angepasst. Beides ist nicht im Sinne einer Existenzsicherung, da der Regelbedarf sehr verzögert auf Preisschübe reagiert. Zwischenzeitlich stiegen die Preise ungewöhnlich stark. Der Gesetzgeber änderte deshalb die Regelsatzanpassung mit der Einführung des Bürgergeldes zum Jahresbeginn 2023. Die Anpassung besteht aus zwei Stufen. In der „Basisfortschreibung“ erfolgt die Anpassung mit dem Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung, der die Veränderung vom Jahreszeitraum zwischen dem 1. Juli des Vorvorjahres und dem 30. Juni des Vorjahres mit dem davorliegenden Zwölfmonatsabschnitt vergleicht. In der „ergänzende Fortschreibung“ werden die Ergebnisse der Basisfortschreibung mit der Veränderung des Regelbedarfspreisindex im zweiten Quartal des Vorjahres zum zweiten Quartal des Vorvorjahres fortgeschrieben (SGB XII §28a). Diese Regelung führte 2024 zu einem deutlichen Überschießen gegenüber der tatsächlichen Preisentwicklung, weil die Preise wieder langsamer stiegen. Die Fortschreibung im Jahr 2025 erfolgt nicht auf Basis des 2024 angepassten Regelsatzes, sondern auf der Basisfortschreibung des Vorjahres. Damit sollte eine aufgrund sinkender Inflationsraten zu hohe ergänzende Fortschreibung des Vorjahres wieder ausgeglichen werden. Der Fortschreibungsmechanismus müsste neu geregelt werden, um die Reaktionszeit auf die Preisentwicklung zu verringern, z. B. könnte der Prognosedurchschnitt des Verbraucherpreisindex für das nachfolgende Jahr von Consensus Forecast oder andere verwendet werden. Es gibt zwei Vorteile einer solchen Anpassung. Erstens: Die Bürgergeldhöhe würde eher zur erwarteten Preisentwicklung passen. Das ist wichtig, weil gerade Transferempfängern meist finanzielle Reserven fehlen, um Preisschübe abzufedern. Zweitens: Der politische Druck würde entschärft – entgegen eines gesetzlichen Anpassungsmechanismus – den Regelsatz doch zu ändern. (IW Köln, 13.12.2024) Ganzer Artikel hier…

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Die Paritätische Forschungsstelle hat eine neue Berechnung zur Wohnarmut in Deutschland veröffentlicht. Die Ergebnisse zeigen ein alarmierendes Bild: Deutlich mehr Menschen als bisher angenommen leben in Armut, wenn die Wohnkosten berücksichtigt werden. Die steigenden Mieten belasten vor allem Menschen mit niedrigem Einkommen überproportional. Viele Haushalte geben inzwischen mehr als ein Drittel ihres Einkommens für Wohnkosten aus – manche sogar mehr als die Hälfte. Von Wohnarmut betroffen sind insgesamt 21,2 % der Bevölkerung (17,5 Millionen Menschen). Das sind 5,4 Millionen mehr Armutsbetroffene als nach konventioneller Berechnung. Besonders hohe Wohnarmut gibt es in Bremen (29,3 %), Sachsen-Anhalt (28,6 %) und Hamburg (26,8 %) Massiv betroffene Gruppen sind:

  • Menschen ab 65 Jahren: 27,1% Armutsquote
  • Junge Erwachsene (18-25 Jahre): 31% Armutsquote
  • Alleinerziehende: 36 % Armutsquote
  • Alleinlebende: 37,6 % Armutsquote (im Rentenalter sogar 41,7 %)
  • Erwerbslose: 61,3 % Armutsquote

„Wohnen entwickelt sich mehr und mehr zum Armutstreiber“, erklärt Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. „Die Schere geht durch die steigenden Wohnkosten immer weiter auseinander.“ Die Expertise unterbreitet Vorschläge, mit welchen sozialpolitischen Maßnahmen die Armutslücke geschlossen werden kann. Die Zahlen unterstreichen die Notwendigkeit einer ambitionierten Wohnungspolitik. Armutsbekämpfung erfordere eine Begrenzung der Wohnkosten. Deshalb müsse auf das bestehende Marktgeschehen stärker Einfluss genommen werden. In der Diskussion ist aktuell die 2015 eingeführte und Ende 2025 auslaufende Mietpreisbremse. Mit dem Ende der Ampel-Koalition könnte die eigentlich bis Ende 2028 geplante Verlängerung wegfallen. Es drohen massive Preissteigerungen in angespannten Wohnungsmärkten. Der Paritätische Gesamtverband ruft darüber hinaus die künftige Bundesregierung auf neue, dauerhaft sozial gebundene Wohnungen zu schaffen. „Eine zielgerichtete Politik zur Vermeidung von Armut in Deutschland braucht gute Löhne, bessere soziale Absicherung und eine Wohnungspolitik, die Mieten bezahlbar hält“, fasst Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes die Expertise zusammen. Die Studie basiert auf einer Sonderauswertung durch das Statistische Bundesamt. Sie berücksichtigen erstmals die tatsächlich verfügbaren Einkommen nach Abzug der Wohnkosten (Warmmiete und Strom). Basierend auf den Zahlen des Statistischen Bundesamtes wurden die Einkommen um die Wohnkosten bereinigt und so eine Wohnarmuts-Grenze ermittelt. Diese Wohnarmuts-Formel macht ein bislang unsichtbares Ausmaß der Armut sichtbar. (Der Paritätische, 13.12.2024) Ganzer Artikel hier

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Im Jahr 2023 ist das Aufkommen an Haushaltsabfällen in Deutschland im Vergleich zu 2022 um rund 0,3 Millionen Tonnen oder 0,7 % auf 36,7 Millionen Tonnen gesunken. Damit verringerte sich das Haushaltsabfallaufkommen im zweiten Jahr in Folge. Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) war die Menge an Haushaltsabfällen 2023 um 1,3 Millionen Tonnen oder 3,6 % geringer als vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019 (38,0 Millionen Tonnen), nachdem sie zwischenzeitlich auf den Höchststand von 40,3 Millionen Tonnen im Jahr 2021 gestiegen war. Der Rückgang ist auch deshalb bemerkenswert, weil die Bevölkerung Deutschlands im Jahr 2023 um mehr als 0,3 Millionen Menschen wuchs. Pro Kopf wurden im Jahr 2023 rund 433 Kilogramm Haushaltsabfälle eingesammelt, das waren 51 Kilogramm weniger als im stark von der Pandemie beeinflussten Jahr 2021 (484 Kilogramm) und 24 Kilogramm weniger als im Vor-Corona-Jahr 2019 (457 Kilogramm). Das Pro-Kopf-Aufkommen an Haushaltsabfällen sank damit auf einen neuen Tiefststand.

Jeweils rund ein Drittel der im Jahr 2023 eingesammelten Haushaltsabfälle waren Hausmüll (35 % bzw. 12,8 Millionen Tonnen) und getrennt gesammelte Wertstoffe (31 % bzw. 11,2 Millionen Tonnen). Rund ein Viertel der Haushaltsabfälle waren Bioabfälle, also organische Abfälle (28 % bzw. 10,1 Millionen Tonnen). Die geringsten Anteile entfielen auf Sperrmüll (7 % bzw. 2,4 Millionen Tonnen) und sonstige Abfälle (0,5 % bzw. 0,2 Millionen Tonnen), wozu beispielsweise Batterien und Farben zählen. Das Sperrmüllaufkommen verzeichnete im Jahr 2023 mit -6,2 % den stärksten prozentualen Rückgang gegenüber dem Vorjahr unter den Haushaltsabfallarten. Die Menge der 2023 getrennt eingesammelten Wertstoffe (u. a. Papier, Pappe, Plastik- und Metallverpackungen oder Glas) sank im Vorjahresvergleich um insgesamt 3,3 % oder 5 Kilogramm pro Kopf auf ein Pro-Kopf-Aufkommen von 132 Kilogramm. Damit wurden bei den Wertstoffen sowohl hinsichtlich der Gesamtmenge als auch des Pro-Kopf-Aufkommens die tiefsten Werte seit dem Beginn der Erhebung im Jahr 2004 erreicht. Demgegenüber stieg das Aufkommen an Bioabfällen, also organischen Abfällen aus der Biotonne sowie Garten- und Parkabfällen, 2023 gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 2,4 %. Pro Kopf entsprach dies einem Anstieg um 3 Kilogramm auf 120 Kilogramm. Das Aufkommen an Hausmüll stieg unterdessen um 0,4 % oder 45 000 Tonnen gegenüber dem Vorjahresniveau an. Zum Hausmüll zählt alles, was nicht in die Wertstoffsammlung, die Gelbe Tonne oder die Biotonne geworfen werden soll oder speziell entsorgt werden muss. (DESTATIS, 16.12.2024) Ganzer Artikel hier…

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Die Verschmutzung europäischer Gewässer durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), auch bekannt als „Forever Chemicals“, stellt eine erhebliche Herausforderung für die Umwelt und die menschliche Gesundheit dar. Diese Chemikalien, die aufgrund ihrer extremen Beständigkeit in der Umwelt schwer abbaubar sind, wurden in zahlreichen europäischen Gewässern nachgewiesen – oft in Konzentrationen, die über den regulatorischen Grenzwerten liegen. Daten der Europäischen Umweltagentur (EEA) zeigen, dass Perfluoroctansulfonat (PFOS), eine der bekanntesten PFAS-Verbindungen, in vielen europäischen Gewässern weit verbreitet ist. Zwischen 2018 und 2022 überschritten: 51– 60 % der Flüsse, 11– 35 % der Seen und 47–100% der Übergangs- und Küstengewässer die jährlichen Umweltqualitätsnormen (EQS) für PFOS. Diese Überschreitungen gefährden nicht nur die Umwelt, sondern auch das Ziel der EU, bis 2027 einen „guten chemischen Zustand“ aller Gewässer zu erreichen. PFAS umfassen etwa 10.000 verschiedene Chemikalien, die u.a. in Industrie und Konsumgütern eingesetzt werden. Neben ihrer Persistenz weisen sie folgende problematische Eigenschaften auf: Bioakkumulation in Organismen, hohe Mobilität in Wasser, Boden und Luft, Langstreckentransport und (öko)toxikologische Effekte, die Mensch und Umwelt schädigen können. Einige PFAS wie PFOS und PFOA sind mittlerweile weltweit reguliert. Doch auch weniger erforschte Verbindungen zeigen potenziell ähnliche negative Auswirkungen. Besonders besorgniserregend ist, dass einige PFAS in kleinere, mobilere Abbauprodukte zerfallen, die noch problematischer sein können. Ein wachsendes Problem stellt die Kontamination von Grundwasser durch PFAS dar. Besonders trifluoressigsäure (TFA), ein Abbauprodukt bestimmter PFAS, wird zunehmend im europäischen Grundwasser nachgewiesen. Da TFA schwer zu entfernen ist, gefährdet es langfristig die Trinkwasserversorgung. Die EU hat bereits Grenzwerte für einige PFAS festgelegt. Beispielsweise liegt der EQS-Wert für PFOS in Binnengewässern bei 0,65 Nanogramm pro Liter (ng/l). Für andere PFAS werden derzeit weitere Standards entwickelt. Zudem schreibt die Wasserrahmenrichtlinie (WFD) vor, dass alle EU-Mitgliedstaaten ihre Gewässer regelmäßig überwachen müssen. Zwischen 2010 und 2022 haben 27 Länder Monitoringdaten an die EEA gemeldet. Die Daten zeigen jedoch erhebliche Unterschiede in der geografischen Abdeckung und Qualität der Überwachung. Umfassendere und empfindlichere Analysemethoden sind erforderlich, um das Ausmaß der Verschmutzung besser zu verstehen. Die allgegenwärtige Präsenz von PFOS und anderen PFAS in europäischen Gewässern stellt eine ernsthafte Herausforderung dar. Sie gefährdet nicht nur das Ziel eines schadstofffreien Europas, sondern auch die menschliche Gesundheit. Verstärkte Überwachungsmaßnahmen sowie strengere Regulierungen sind essenziell, um den Umgang mit diesen langlebigen Chemikalien zu verbessern und ihre Auswirkungen einzudämmen. (Europäische Umweltagentur, 09.12.2024) Ganzer Artikel hier…

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Die Bundesregierung hat die Testverordnung im Rahmen der Corona-Maßnahmen verlängert. Das geht aus einem Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) an den Bund der Steuerzahler hervor, das dem DEKOM vorliegt. Die Verordnung, die am 4. Dezember 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, trat am 5. Dezember 2024 in Kraft und verlängert unter anderem die Aufbewahrungs- und Speicherpflichten für Teststellenbetreiber bis zum 31. Dezember 2028. Hintergrund sind zahlreiche Fälle von Testbetrug, bei denen Experten zufolge ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden sein dürfte. Betrügerische Teststellen hatten teils massenhaft Corona-Tests abgerechnet, die nie durchgeführt wurden. Mit der Verlängerung der Speicherpflichten und der Abrechnungsprüfung sollen diese Fälle weiterhin aufgeklärt werden können. (Bundesgesetzblatt, 05.12.2024) Ganzer Artikel hier…

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An Feiertagen wie Weihnachten und Neujahr sichern die Notfallambulanzen und Rettungsdienste in Deutschland vielfach die ärztliche Grundversorgung, doch nicht nur dann sind sie oft erste Anlaufstelle. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden in den Krankenhäusern in Deutschland im Jahr 2023 rund 12,4 Millionen ambulante Notfälle behandelt – der höchste Wert seit Beginn der Erfassung im Jahr 2018. Zum Vergleich: Die Zahl der vollstationären Behandlungsfälle betrug im Jahr 2023 insgesamt rund 17,2 Millionen. In den Notfallambulanzen der Krankenhäuser wurden damit hierzulande im Durchschnitt rund 34 000 Menschen täglich versorgt. Die Covid-19-Pandemie hatte zu einem Rückgang der Fallzahlen in den Notaufnahmen geführt. Patientinnen und Patienten vermieden offenbar, wenn möglich, den Besuch einer Notfallambulanz. Vermutlich kam es durch die Reduzierung der Mobilität auch zu weniger Unfällen. Im Jahr 2020 war die Zahl der ambulanten Notfallbehandlungen mit insgesamt 9,4 Millionen auf dem niedrigsten Niveau seit dem Jahr 2018, seitdem stiegen die behandelten Notfälle jährlich kontinuierlich an. Neben der klinischen Notfallambulanz ist der Rettungsdienst ein wichtiger Baustein der Notfallversorgung. Rund 86 000 Personen waren im Jahr 2022 in Deutschland im Rettungsdienst beschäftigt, hinzu kommen zahlreiche Ehrenamtliche. Die Zahl der hauptamtlich im Rettungsdienst Beschäftigten nahm innerhalb von zehn Jahren um 71 % zu. Im Jahr 2012 hatten rund 50 000 Personen im Rettungsdienst gearbeitet. Davon waren 36 000 Vollzeit- und 14 000 Teilzeit- oder geringfügig beschäftigt. Von 2012 bis 2022 stieg die Zahl der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten jeweils um 18 000 (Vollzeitbeschäftigte +49 %, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte +129 %). Damit fiel der Personalzuwachs im Rettungsdienst deutlich stärker aus als im Gesundheitswesen insgesamt: Hier stieg die Zahl der Beschäftigten im selben Zeitraum um 19 %. Trotz der starken Zunahme ist der Bedarf an Fachkräften im Rettungsdienst weiterhin hoch. Die Bundesagentur für Arbeit stuft Rettungsberufe aus diesem Grund als sogenannte Engpassberufe ein. Im Rettungsdienst arbeiten hierzulande besonders oft Männer: Zwei Drittel (66 %) der Beschäftigten im Rettungsdienst im Jahr 2022 waren männlich. Der Frauenanteil ist in den vergangenen Jahren jedoch gestiegen – von 27 % im Jahr 2012 auf 34 % im Jahr 2022. Im Gesundheitswesen insgesamt zeigt sich ein anderes Bild: Hier machten Männer 2022 nur ein Viertel (25 %) der Beschäftigten aus. Die große Mehrheit (75 %) des Gesundheitspersonals war weiblich. (DESTATIS, 09.12.2024) Ganzer Artikel hier…

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Mit der verbraucherfreundlichen Aktualisierung des „Fernwärme-Gesetzes“ gibt es vielleicht noch vor Weihnachten gute Nachrichten für Mieter, Haus- und Immobilienbesitzer. Im Referentenentwurf des BMWK zur so genannten AVBFernwärmeV, zu der die Allianz Freie Wärme hiermit Stellung bezieht, sind im Zuge der notwendigen Anpassungen einige für Fernwärmekunden positive Änderungen beschrieben. Die AVBFernwärmeV ist in vielen Fällen die rechtliche Grundlage für Fernwärmeverträge und im Vergleich zu Vertragsinhalten aus dem Gas- und Strombereich veraltet. „Die Allianz Freie Wärme begrüßt die für Endverbraucher positiven Auswirkungen im Referentenentwurf zum Fernwärme-Gesetz als richtigen Schritt hin zu mehr Verbraucherfreundlichkeit und Marktwirtschaft ausdrücklich, wobei man wegen nach wie vor möglichen langen Vertragslaufzeiten, noch fehlenden Sonderkündigungsrechten und der weitestgehenden Monopolstellung der Wärmenetze immer noch nicht von einem regulierten Markt wie bei Strom oder Gas sprechen kann“, sagt Andreas Müller, Geschäftsführer Technik des Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). Blickt man in den aktuell vorliegenden Entwurf, so sind die neuen Anforderungen für die Fernwärme-Vertrags- und Abrechnungsunterlagen im Hinblick auf maximale Transparenz durchaus mit den Stromrechnungen vergleichbar. Gefordert wird etwa, den Kunden die eingesetzten Brennstoffe, Steuern, Abgaben, sowie Vorjahresvergleiche und nächstmögliche Kündigungstermine beziehungsweise Kündigungsfristen etc. mitzuteilen. Des Weiteren soll für die Verringerung des Grundpreises die realistische Anpassung der vertraglich vereinbarten Wärmeleistung bis zu 50 Prozent weiterhin ohne Angaben von Gründen möglich sein. Falls die Wärmeabnahme durch Nutzung dezentraler, gesetzeskonformer Heizungstechnik ersetzt werden kann, wäre sogar die Kündigung des Fernwärmevertrags möglich. „Auch wenn wir die politischen Bestrebungen unterstützen, die veraltete AVBFernwärmeV marktwirtschaftlich und verbraucherorientiert zu überarbeiten, so fordern wir weiterhin verbesserten Verbraucherschutz, in dem geregelte Kündigungs- und Wechseloptionen bei extremen Preissteigerungen, zum Ende der Vertragslaufzeiten, bei Nichterfüllung der Anteile erneuerbarer Energien in Wärmenetzen und generell geringere Vertragslaufzeiten möglich gemacht werden“, so Andreas Müller weiter. Weil es aber neben Anschluss- und Benutzungszwängen in den Fernwärmeverträgen die vorweg genannten Schutzmaßnahmen zudem noch gibt, sieht die Allianz Freie Wärme kein erhöhtes Risiko für den Fortbestand von Wärmenetzen. Es geht eher darum, die Ausgabenbelastungen der Bürger möglichst niedrig zu halten. „Da mit weiteren Kostensteigerungen für Energie und Wärme zu rechnen ist, dürfen die Endverbraucher nicht durch den ambitionierten, auf lange Sicht geplanten Wärmenetzausbau sowie durch die Sanierung bestehender Wärmenetze zusätzlich finanziell belastet werden“, fordert Andreas Müller. Das BMWK hatte im Rahmen einer Verbändeanhörung bis 4. Dezember 2024 um Stellungnahmen zum Referentenentwurf gebeten. Im Bundeskabinett ist für den 18. Dezember 2024 die Beschlussfassung geplant, die danach lediglich den Bundesrat passieren müsste.

Über die Allianz Freie Wärme:

Die Allianz Freie Wärme ist ein Zusammenschluss von Initiativen, Unternehmen und Verbänden aus den Bereichen Heizen und Wärme. Die Akteure setzen sich mit Informationen und Services unter www.freie-waerme.de rund um die Kommunale Wärmeplanung für moderne, individuelle Heizsysteme und das Recht der Verbraucher ein, sich unabhängig und frei für das optimale Heizsystem zu entscheiden. Hierzu gehören Wärmepumpen, hocheffiziente Hybridsysteme (Öl/Gas) unter Einbindung erneuerbarer Energien (Bio-/Synthetische Brennstoffe), ebenso wie Holz- und Pellet-Systeme, KWK-Systeme, Kamin- und Kachelöfen, Solarwärmeanlagen sowie Abgassysteme. Damit ist Freie Wärme unter marktwirtschaftlichen Aspekten das Gegenteil von unregulierten, zentralen Nah- und Fernwärmesystemen, die über Anschluss-, Benutzungszwänge und Verbrennungsverbote forciert werden und den Verbrauchern die Wahl der Wärmequelle nehmen. (freie wärme, 04.12.2024) Ganzer Artikel hier…

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Unions-Fraktionsvize Jens Spahn (CDU) sorgte bei einer Veranstaltung der Wärmepumpen-Branche Ende November für Aufsehen. Seine Partei wolle das Heizgesetz zurücknehmen und die Heizungsförderung stark reduzieren. Einen Fokus auf Wärmepumpen sähe die CDU nicht. Spahn plädierte für „grünes Öl“. Der VDI kritisiert diese Aussagen, denn sie sorgen für Verunsicherung in der gesamten Branche und Bevölkerung. Jochen Theloke, Geschäftsführer der VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt, spricht sich für technisch-wissenschaftlichen Sachverstand in politischen Debatten aus. Jens Spahn verkündete in Berlin, dass die CDU die jüngste Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, das konkrete Vorgaben für neu eingebaute Heizungen enthält, im Fall eines Wahlsiegs rückgängig machen will. VDI-Experte Jochen Theloke betont in diesem Kontext die Notwendigkeit der Förderung: „Die Förderung der Transmission des Wärmebereiches (und der Wärmepumpe) ist gerade unter dem Sozialaspekt wichtig und solange der Strom- zu Gaspreisfaktor nicht bei 2,5 liegt, benötigen wir weiterhin die Förderung.“ Theloke erläutert weiter: „Also kostet Gas 8 Cent, dann darf Strom maximal 20 Cent kosten. Im Moment sind wir bei den Strompreisen (Haushaltsstrom) für Bestandskunden irgendwo bei 33 bis 36 Cent.“ Der VDI appelliert, dass sich Politiker mehr auf Fakten und Zahlen stützen sollten. „Das fehlt uns oftmals in den politischen Debatten“, so Jochen Theloke. In Deutschland gibt es zwischen 19 und 19,5 Millionen Wohngebäude – rund 75 Prozent von ihnen werden von Heizungen warmgehalten, die mit fossilen Brennstoffen wie Öl, Erdgas oder Kohle betrieben werden. Und das ist ein Problem. Denn rund ein Sechstel (15 %) des klimaschädlichen Treibhausgases CO2 entsteht im Gebäudesektor. (VDI, 03.12.2024) Ganzer Artikel hier…

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Ziel von URBAN.KI – der deutschen KI-Initiative für Kommunen in Gelsenkirchen ist es, mit Städten und Kreisen konkrete Lösungen für die nachhaltige Stadtentwicklung mittels künstlicher Intelligenz zu entwickeln. Über 130 Kommunen haben sich im Mai 2024 mit Interessensbekundungen und Steckbriefen beteiligt. Nun gaben die Initiatoren des Projektes die neun ausgewählten Projekte bekannt. Für insgesamt sechs Themenfelder – Stadtentwicklung, Bevölkerungsschutz, Umweltplanung, Mobilitätssteuerung, Verwaltungsprozesse und Ver- und Entsorgung – konnten sich die Kommunen bei URBAN.KI um die Teilnahme bewerben. Die Westfälische Hochschule setzt das Projekt im Auftrag der Stadt Gelsenkirchen um. Die Fragestellungen der Kommunen wurden im Sommer 2024 in Workshops mit den Projektpartnern Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (dfki), Fraunhofer FOKUS, Fraunhofer IAIS und PROSOZ Herten GmbH diskutiert und greifbare Anwendungsfälle entwickelt. Jetzt gaben die Initiatoren des Projektes die neun Anwendungsfälle bekannt, an denen nun geforscht und Lösungen entwickelt werden.Für den Innovationsbereich „KI für Stadtplanung & (geo-)datenbasierte Infrastrukturen” wurden der Kreis Recklinghausen mit einer automatischen Erkennung von Versiegelungsflächen, Gründächern und Solaranlagen ausgewählt. Der Kreis Unna setzt auf eine universelle KI-Engine zur Luftbildauswertung. Ziel ist es jeweils, die bisher vorliegenden, kostenintensiven und oft isolierten Anwendungen durch schnellere und effizientere Lösungen zu ersetzen. Auf eine KI-Potentialprognose für On-Demand-Verkehre im ländlichen Raum setzt der Landkreis Osnabrück im Innovationsbereich “KI für Mobilitätsplanung & -steuerung. Der bestehende On-Demand-Verkehr, der den ÖPNV ergänzt, soll mithilfe KI-gestützter Prognosen auf Wirtschaftlichkeit und Ausbaufähigkeit bewertet werden, um die nachhaltige Mobilitätsplanung zu unterstützen. „KI für Umweltplanung, Klimaschutz & Klimafolgenanpassung” ist der Innovationsbereich, den die Stadt Herten mit dem Projekt zur Prüfung von Solarpflicht bei Dachbauten erforschen möchte. Auch der Kreis Wittmund ist mit dem Projekt SmartEnergie – KI-gestützte Energieberatung in diesem Bereich angesiedelt. Die Bearbeitung der steigenden Anzahl an Bürgeranfragen zu Themen wie Solarmodulen, Wärmepumpen und Förderprogrammen soll beschleunigt werden. Mit Handlungsempfehlungen für die IT-Sicherheit deutscher Kommunen durch eine modulare KI-Sicherheitsplattform möchte die Stadt Solingen der steigenden Anzahl an Cyberangriffen auf Kommunen entgegenwirken. Auch das Projekt AirGuardAI der Stadt Schwerte, welches die Ausbreitung von Schadstoffen durch Brände und Industrie-Havarien fokussiert, wird im Bereich „KI für den Bevölkerungsschutz & die Zivile Sicherheit” erforscht. Die Stadt Leipzig legt im Innovationsbereich „KI für Verwaltungsprozesse und Bürgerbeteiligung” den Schwerpunkt auf Barrierefreiheit. Ein KI-Chatbot soll die Verwendung von Karten für beeinträchtigte Personen erheblich vereinfachen und bei der Orientierung im Alltag helfen. Mit der Stadt Heiligenhaus wird die KI-gestützte Digitalisierung von Bauakten erprobt, die für Bauantragsverfahren erhebliches Potenzial zur Verfahrensbeschleunigung birgt.Die Auswahl der Projekte war ein komplexer Prozess, bei dem URBAN.KI durch seine Partner und einen Beirat aus Vertreterinnen und Vertretern u.a. des Deutschen Städtetages, des IT-Planungsrates und des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. unterstützt wurde. Er wählte nach strengen Kriterien die Kommunen aus, die den Zuschlag erhielten. Dazu zählten unter anderem die vorhandene Datenbasis, die Operabilität, der geplante Fertigstellungszeitraum. “Wir freuen uns über die große Resonanz aus Kommunen und Kreisen an dieser Initiative. Sie zeigt, dass es in den Kommunen viele willige Partner gibt, die die Digitalisierung in den Städten vorantreiben wollen. Die Auswahl der finalen Cases war ein harte Stück Arbeit”, so Manfred vom Sondern, CIO der Stadt Gelsenkirchen und Mitglied im Beirat von URBAN.KI.Für die ausgewählten Projekte startet jetzt nahtlos die Zusammenarbeit. Noch in diesem Jahr beginnen die ersten Kick-Off-Meetings, um Aufgaben zu definieren und das weitere Vorgehen zu planen. Die ausgewählten Use Cases sollen bundesweit adaptiert werden oder als Impulsgeber dienen können. „Unser Ziel ist es, bis Ende 2025 konkrete Vorschläge und Ergebnisse erzielt zu haben, die wir dann Open Source allen weiteren Kommunen zur Verfügung stellen können“ so Prof. Dr. Tobias Urban, Programmmanager von URBAN.KI an der Westfälischen Hochschule. Für anderen Städte und Kreise ist es an diesem Punkt jedoch nicht vorbei. Städte und Kommunen mit ähnlichen Herausforderungen wie in den Use Cases sind aufgerufen, die Chance zu nutzen und sich zu melden. „Die Zusammenarbeit mit weiteren kommunalen Interessierten kann in der Testphase und bei der Optimierung der Anwendungen besonders hilfreich sein. Darüber hinaus versuchen wir für Kommunen, die nicht unter den neun Use Cases sind, im Dialog Lösungen zu finden. Dazu zählen etwa weitere Fördermöglichkeiten oder die Detaillierung einer Fragestellung in Form von uns betreuter Bachelor- und Master-Abschlussarbeiten“ erläutert Prof. Dr. Christian Kuhlmann, Leiter des Innovationsfeldes Stadtentwicklung und geodatenbasierte Informationssysteme. Zusätzlich entsteht mit einer sogenannten AEG KI – einer Anwendungs- und Entwicklergemeinschaft für KI-interessierte Kommunen – eine Plattform, die Vernetzung und Wissenstransfer fördern soll. Interessierte Kommunen können sich dazu anmelden unter https://urban-ki.de/aeg-anmeldung/.

Über URBAN.KI

Die Initiative von URBAN.KI zielt darauf ab, durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) praxisnahe Lösungen für Herausforderungen in der Stadt- und Regionalentwicklung zu entwickeln. URBAN.KI ist ein Projekt der Vernetzten Stadt Gelsenkirchen, das durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Rahmen des Bundesprogramms “Modellprojekte Smart Cities” gefördert, und durch die Westfälische Hochschule umgesetzt wird. Ziel des Projektes ist es, Stadtentwicklungsprozesse mittels KI zu optimieren. URBAN.KI übernimmt dabei die technische Umsetzung, während die Kommunen ihre fachliche Expertise einbringen. URBAN.KI arbeitet an sechs zentralen Innovationsfeldern, darunter Stadt- und Mobilitätsplanung, der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen, Klimaschutz, Energieeffizienz und Bevölkerungsschutz. Ergänzend entwickelt URBAN.KI zentrale Datenräume, maschinelle Lernplattformen sowie Konzepte für IT-Sicherheit und Datenschutz. (URBAN.KI, 04.12.2024) Ganzer Artikel hier…

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Das Land Niedersachsen hat sich bislang klar zur Elektromobilität bekannt und tut dies auch weiterhin. Mit dem erfolgreichen Förderprogramm zur Errichtung von nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur bei Unternehmen wurden bereits über 3.000 Ladepunkte in ganz Niedersachsen errichtet. Auch den Ausbau der Ladeinfrastruktur auf 266 Landesliegenschaften und die Umrüstung der kompletten Landesfahrzeugflotte bis 2030 bringt das Land weiter voran. Zudem beraten die Elektromobilitätsmanager die Kommunen bei der Erstellung von Ladeinfrastrukturkonzepten. Was aber beim Ausbau besonders wichtig ist, ist – im Gleichklang mit allen Maßnahmen – die Preisstabilität. Deshalb wurde der Kabinettsbeschluss gefasst, eine Bundesratsinitiative für eine verbraucherfreundliche Preisgestaltung von Ladestrom auf den Weg zu bringen. Damit Elektromobilität eine wesentliche Rolle bei Erfüllung der Klimaziele und der Modernisierung des Verkehrssektors erfüllen kann, werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

  • Ein rascher Ladeinfrastrukturausbau auf Grundlage der Masterpläne Ladeinfrastruktur I und II des Bundes,
  • die erforderliche Reform der staatlich induzierten Energiepreisbestandteile,
  • ein funktionierender Wettbewerb, um preisgünstige, passgenaue und verbraucher-freundliche öffentliche Ladestromtarife dauerhaft zu gewährleisten,
  • die Prüfung von Preisobergrenzen und die freie Auswahl von Stromanbietern an öffentlichen Ladesäulen,
  • die Etablierung eines Online-Ladestrommonitors sowie
  • die Förderung und den Abbau von Marktbarrieren für neue Technologien (Schlüsselrolle: Bidirektionales Laden).

Verkehrsminister Olaf Lies: „Solange die Elektromobilität mitunter sogar teurer ist als das Fahren mit Verbrennern, ist der Umstieg für die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht interessant. Wir brauchen also bessere Rahmenbedingungen. Neben ansprechenden Preisen für Fahrzeuge ist auch ein günstiger und verlässlicher Ladestrompreis von zentraler Bedeutung. Der Ladestrompreis muss so gestaltet sein, dass er zwei Vorteile gegenüber fossilen Kraftstoffen bringt: er schont den Geldbeutel und das Klima.“ Auch der Verband der internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) fordert bessere Rahmenbedingungen – insbesondere günstigen Ladestrom – für den Hochlauf der Elektromobilität.  Die E-Mobilität müsse für Kunden bezahlbar sein, so VDIK-Chefin Imelda Labbé. Zentral sei der Strompreis außerhalb der privaten Ladeinfrastruktur, der dringend gesenkt werden müsse, damit er sich für Privatleute im Vergleich zu fossilen Treibstoffen rechne. (Niedersächsische Staatskanzlei/ VDIK, 04.12.2024) Ganzer Artikel hier…

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