Donnerstag, November 21, 2024
Newsletter Ausgabe: 18. November 2024

Die Digitalisierung stellt Kommunen und die öffentliche Hand vor immense Herausforderungen. Gerade die Nutzung von Cloud-Lösungen wird immer zentraler, um moderne Dienstleistungen bereitzustellen und Prozesse zu optimieren. Doch mit dieser Entwicklung wachsen auch Abhängigkeiten von großen Cloud-Anbietern – den sogenannten Hyperscalern – und damit die Notwendigkeit, sich mit Themen wie Kostenkontrolle, Vertragsbedingungen und Transparenz auseinanderzusetzen. Im DEKOM Interview erklärt der Jurist und ehemalige Vizedirektor der Schweizer Wettbewerbskommission (WEKO), Professor Patrick Krauskopf, was wir in Deutschland von der Schweiz in diesem Zusammenhang lernen können, warum in Beschaffungskooperationen und Bündelung der Marktmacht ein wesentlicher Hebel für die Kommunen liegt und wie solche Kooperationen zu technologischer Souveränität beitragen können.

Herr Professor Krauskopf, in Deutschland wird zunehmend die mangelnde Transparenz hinsichtlich der Bedingungen und Kosten bei der Cloudnutzung durch Verwaltungen und Unternehmen der öffentlichen Hand beklagt. Die Schweiz wird häufig als Beispiel dafür genannt, wie es besser gehen kann. Was macht die Schweiz im Umgang mit den Hyperscalern anders?  

Es gibt entscheidende Unterschiede im regulatorischen Ansatz. In der Schweiz haben wir ein ex-post orientiertes System im Kartellrecht, was bedeutet, dass Wettbewerbsbehörden nicht bei möglichen Anzeichen eines potenziellen Marktmachtmissbrauchs eingreifen, sondern erst nach einer vertieften Untersuchung. Ist offensichtlich, dass ein Marktmachtmissbrauch droht, erlässt das Schweizer Kartellamt zeitnah Maßnahmen, mit den ein irreparabler Schaden von der Volkswirtschaft vorsorglich abgewendet werden kann. Die Schweiz unterstellt nicht präventiv eine marktbeherrschende Stellung, wie es zum Beispiel im Digital Markets Act (DMA) der EU oder durch das deutsche Bundeskartellamt der Fall ist. Fehlregulierungen verursacht durch überstürzten Aktionismus des Kartellamtes entsprechen nicht der Schweizer DNA.

Im Gegensatz dazu hat etwa das deutsche Bundeskartellamt die Möglichkeit, bereits präventiv gegen Unternehmen vorzugehen, die sie als marktbeherrschend einstufen. Diese ex-ante-Maßnahme erlaubt es, dass bestimmte Unternehmen schon im Vorfeld einer Markteintrittsbeschränkung oder eines Missbrauchs durch Verhaltensvorgaben reguliert werden. In der EU verfolgt man einen ähnlichen Ansatz, wobei der DMA explizit für digitale Märkte geschaffen wurde, um größere Unternehmen, die als sogenannte „Gatekeeper“ fungieren, vorab zu regulieren.

Die Schweizer Wettbewerbsbehörden agieren nach meinem Dafürhalten agiler und sind – obschon ex lege nicht präventiv intervenierend – nicht weniger effektiv; ganz im Gegenteil. Die Schweizer Wettbewerbsbehörde, die WEKO, ist bekannt dafür, im direkten Kontakt Verpflichtungszusagen bei Unternehmen einzufordern, die auf den Schweizer Markt tätig sind. Diese werden oft schneller durchgesetzt, weil die administrativen und verfahrensrechtlichen Prozesse in der Schweiz doch effizienter sind als in größeren Märkten wie Deutschland oder der EU.

Ein weiterer Aspekt, der in der Schweiz einen Unterschied macht, liegt darin, dass kartellbehördliche Maßnahmen von der Politik meistens mitgetragen, bisweilen auch eingefordert werden. Die veröffentlichte politisch Erwartung gegenüber marktbeherrschenden IT-Unternehmen, etwa wenn es um Lizenzgebühren und marktverzerrende Praktiken geht, sich kartellrechtskonform zu verhalten, ist sicherlich nicht zu unterschätzen. In einem Land wie der Schweiz, mit einem bürger- und unternehmensnahen und deshalb sehr gut vernetzten politischen System, ist der Weg zum Parlament und zur Regierung kürzer, was es der Wettbewerbsbehörde erleichtert, direkt auf Unternehmen einzuwirken.

Zusätzlich kommen die globalen Perspektiven ins Spiel: Wenn in den USA, der EU oder Australien bereits Maßnahmen gegen ein Unternehmen ergriffen wurden, fordert die WEKO, dass diese auch auf die Schweiz ausgeweitet werden. Dies ist ein pragmatischer Ansatz, um ohne eigene umfassende Verfahren schneller und effizienter gegen wettbewerbswidriges Verhalten vorzugehen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Wettbewerbsansatz in der Schweiz im Vergleich zu Deutschland und der EU eine andere Dynamik aufweist. Die Schweiz verfolgt einen zwar reaktiveren ex-post Ansatz, aber durch ihre Flexibilität, das engere Zusammenspiel von Behörden und Politik sowie die Möglichkeit, sich auf internationale Verpflichtungen zu stützen, kann sie ebenfalls zielgenaue Eingriffe vornehmen, insbesondere wenn es um die Kontrolle von Hyperscalern und marktbeherrschenden Positionen geht.

Häufig heißt es von Nutzerseite, dass die AGBs der Cloudanbieter die Weitergabe von Details zu Preisen und Leistungen strikt untersagen. Insofern werden Vergleichsmöglichkeiten von vornherein ausgeschlossen. Entzieht sich die Cloudnutzung der öffentlichen Hand so nicht der parlamentarischen Kontrolle?

Solche Details in den AGBs erschweren oder verhindern natürlich eine echte parlamentarische Kontrolle. In vielen Fällen, gerade bei größeren Cloud-Anbietern, wird eine gewisse Intransparenz bewusst in Kauf genommen, da diese Unternehmen starke Verhandlungspositionen haben. Für die öffentliche Hand, insbesondere auf lokaler oder regionaler Ebene, können ungünstige Verträge ein schwerwiegendes Problem mit langfristigen Auswirkungen auf ihre IT-Infrastruktur und ihre Wettbewerbsfähigkeit darstellen.

Natürlich gibt es Möglichkeiten, die erforderliche Transparenz zu schaffen. Etwa dadurch, dass die öffentliche Hand von Anfang an bei der Ausschreibung von Cloud-Diensten bestimmte Anforderungen an Transparenz stellt, etwa dass Informationen über Preis- und Leistungsstrukturen veröffentlicht werden müssen und dass Klauseln, die eine Vergleichbarkeit der Angebote behindern, von vorherein unzulässig sind.

In der Praxis ist allerdings die politische Dimension nicht zu unterschätzen. Es kommt immer wieder vor, dass derartige Verträge von politischen Entscheidungsträgern mit dem Ziel abgeschlossen werden, Arbeitsplätze zu schaffen oder Investitionen in der Region zu fördern – etwa durch die Ansiedlung von Rechenzentren großer Cloud-Anbieter. Die Priorisierung von politischen Zielen erschwert es, sich gegen die Marktbedingungen der Anbieter zu stellen. Aber es gibt auch Ansätze, wie man die Verhandlungsbedingungen verbessern kann. Wenn mehrere kleine Kommunen oder Behörden sich zusammenschließen, können sie gemeinsam mit Anwälten oder Wettbewerbsbehörden die AGBs prüfen und gegebenenfalls nachverhandeln.

Schließlich könnten die Kartellbehörden, wie das Bundeskartellamt in Deutschland oder die Wettbewerbsbehörde in der Schweiz, verstärkt auf Kooperation setzen, um grenzüberschreitend zu prüfen, ob solche Vereinbarungen wettbewerbswidrig sind. Wenn ein Cloud-Anbieter seine Marktstellung ausnutzt, um intransparent und unfaire Vertragsbedingungen durchzusetzen, könnten diese Behörden gemeinsam eingreifen, um sicherzustellen, dass auch die öffentliche Hand fair behandelt wird. Dies könnte durch die Förderung von Best Practices und Transparenz in den Ausschreibungen geschehen, aber auch durch gezielte Aufklärung und Unterstützung bei der rechtlichen Überprüfung von Verträgen.

Zusammengefasst: Um Transparenz in Cloud-Nutzungsverträgen zu schaffen, sollten öffentliche Institutionen verstärkt auf gemeinsame Beschaffungsplattformen setzen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Verträge anpassen und, wo nötig, die Unterstützung von Wettbewerbsbehörden und Anwälten suchen. Nur so kann verhindert werden, dass kleinere Akteure, wie Kommunen, ungünstige AGBs unterzeichnen und sich in eine langfristige Abhängigkeit von wenigen großen Anbietern begeben.

Was kann Deutschland in Sachen Transparenz bei der Cloudnutzung der öffentlichen Verwaltung von der Schweiz lernen?

Die Schweiz bietet in Bezug auf die Beschaffung und den Umgang mit großen Cloud-Anbietern oder IT-Diensten durchaus Ansätze, die auch für Deutschland, insbesondere für Kommunalpolitiker, von Interesse sein könnten.

Ein zentraler Punkt ist die Bildung von Einkaufs- und Beschaffungskooperationen. In der Schweiz hat man erkannt, dass kleinere Kommunen, Kantone oder Städte durch eine gemeinsame Beschaffungskraft ihre Verhandlungsposition gegenüber den großen IT-Anbietern erheblich verbessern können. Das bedeutet, dass diese kleinen Akteure nicht isoliert verhandeln müssen, sondern durch eine gemeinsame Nachfrage und gebündelte Kräfte als eine Einheit auftreten können. Eine solche Kooperation kann nicht nur bessere Preise und Konditionen sichern, sondern auch die Transparenz und Fairness in den Verträgen steigern. Nicht zuletzt erleichtert eine Bündelung der Ressourcen rechtliche Überprüfungen, was wiederum die Verhandlungsposition stärkt.

Für Deutschland, speziell auf kommunaler Ebene, bedeutet das, dass auch hier die Bildung von Kooperationsmodellen zwischen Kommunen ein strategischer Schritt wäre, um sich gegen die überlegene Marktstellung großer Anbieter wie Microsoft zu behaupten. Gerade kleinere Städte oder ländliche Regionen, die oft wenig Verhandlungsmacht haben, könnten von solchen Modellen profitieren. Sie könnten durch eine gemeinsame Initiative eine Art „Gegenmacht“ aufbauen, die nicht nur für bessere Vertragskonditionen sorgt, sondern auch dafür, dass ihre Bedürfnisse und Anforderungen ernst genommen werden.

Technologie-Souveränität ist hierbei ein zentrales Ziel. Wenn Deutschland durch solche Kooperationen langfristig die Abhängigkeit von ausländischen Anbietern mindern und die technologische Souveränität der öffentlichen Verwaltung stärken möchte, wären diese Schritte entscheidend. Eine solche Ausrichtung könnte dazu beitragen, dass auch europäische Regelungen wie der DMA unterstützt werden und Deutschland die digitale Unabhängigkeit befördert. Der Aufbau solcher Kooperationen trägt zur technologischen Souveränität der öffentlichen Verwaltung bei und mindert die Abhängigkeit von ausländischen Anbietern langfristig. Diese Thematik könnte zudem mit den EU-Bemühungen zur digitalen Unabhängigkeit verknüpft werden.

Insgesamt könnte Deutschland von der Schweiz lernen, wie durch kooperative Beschaffungsinitiativen die Verhandlungsposition gegenüber großen Anbietern gestärkt wird. Kommunalpolitiker sollten solche Modelle prüfen und sich aktiv für eine verstärkte Zusammenarbeit einsetzen, um eine faire und nachhaltige Lösung in der öffentlichen IT-Beschaffung zu fördern.

Vor diesem Hintergrund führt das Zentrum für nachhaltige Transformation an der Quadriga-Hochschule in Berlin (zNT) unter Leitung von Prof. Dr. Torsten Oltmanns derzeit eine vielbeachtete – und hochaktuelle Umfrage bei Stadtwerken und kommunalen Unternehmen zu den Bedingungen und Kosten von Cloudnutzungen durch die öffentliche Hand durch. Die Umfrage soll zur Transparenz beitragen und eine solide Basis für tatsächliche Kosten- und Leistungsvergleiche bilden. Die Onlineumfrage ist anonym und dauert nicht länger als 5 bis 10 Minuten. IT-Verantwortliche von Stadtwerken und anderen öffentlichen Unternehmen können unter folgendem Link anonym daran teilnehmen: Umfrage zu den Auswirkungen von Softwarelizensierungspraktiken in der Cloud (DEKOM, 18.11.2024)

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Ob in der Verkehrsführung, der Laststeuerung in Energienetzen oder in der Verwaltung – KI und maschinelles Lernen verändern den kommunalen Arbeitsalltag grundlegend. KI-gestützte Prozesse in Kommunalverwaltungen führen zu mehr Effizienz, erhöhen die Ergebnisqualität und stärken die Nähe der Verwaltung zu Bürgern. Der Einsatz von KI und maschinellem Lernen stellt auch neue Anforderungen an die Beschäftigten in der Verwaltung. Darüber haben wir uns mit Arne Schönbohm, Professor für Sicherheit in der digitalen Welt des Instituts für Sicherheitsforschung der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, unterhalten.

Herr Schönbohm, mit enormem Tempo durchdringt künstliche Intelligenz nahezu alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche. In hoher Schlagzahl werden immer neue Entwicklungen für immer neue Einsatzszenarien vorgestellt. Wie kommen solche Anwendungen in die Kommunalverwaltungen?    

Aus der Hochschulsicht heraus brauche ich keine 5.000 oder 10.000 Datenlabore, die KI für Kommunen entwickeln, sondern einige wenige hochspezialisierte Kompetenzzentren in denen Wissenschaft und Wirtschaft direkt mit eingebunden sind. Darauf können andere dann zugreifen. In der öffentlichen Verwaltung geht es erstmal um maschinelles Lernen. Das ist wie Brötchen backen eine Serienfertigung.

Wichtig ist deshalb vor allem, dass die Anwender – also Miterbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung zunächst einmal ganz praktisch darin geschult werden, welche Fragen unter Hinzuziehung der Gesetze und Verordnungen zu stellen sind, um einen Fall zu bearbeiten. Eine so genannte Kreativitätsquote kann dabei den jeweiligen Ermessensspielraum festlegen. Am Ende prüft die Sachbearbeitung dann detailliert, ob das ML-Tool die einzelnen Prozessschritte in der vorgesehenen Prüfungsreihenfolge eingehalten hat und bewertet final die Richtigkeit des daraus resultierenden Bescheides oder Verwaltungsaktes.  

Sie sprechen im Zusammenhang mit dem Einsatz solcher Tools der Verwaltung von maschinellem Lernen – nicht von KI. Warum? 

Maschinelles Lernen und KI sind unterschiedliche Dinge. KI trifft eigenständige Entscheidungen und entwickelt sich eigenständig fort. Das ein ganz wesentlicher Unterschied zu dem was wir jetzt haben. Wir geben Korridore vor, mit Informationen und Daten, die dem Algorithmus als Grundlage zur Verfügung gestellt werden – die Ergebnisse basieren so einzig auf den jeweiligen Vorgaben. Der Algorithmus entwickelt nichts Eigenständiges oder Kreatives, sondern assistiert quasi der Sachbearbeitung. Das ist für Entscheider in den Kommunen ein wichtiger Punkt. Maschinelles Lernen ist ein zusätzliches, durchaus mächtiges Werkzeug – es entwickelt aber gerade kein Eigenleben und trifft keine eigenständigen Entscheidungen. 

Was braucht es für mehr Offenheit der Verwaltung gegenüber maschinellem Lernen und dem Einsatz von KI – Anwendungen?

Wichtig ist, dass die mit Hilfe maschinellen Lernens erzielten Ergebnisse genauso gut sind, wie die herkömmlichen Resultate und keine höhere Fehlerquote aufweisen, als es zuvor der Fall gewesen ist.  Mit Hilfe maschinellen Lernens können die Beschäftigten allerdings erheblich mehr Sachverhalte bewerten, prüfen und Bescheide erlassen, weil sie damit weniger Arbeit haben. Damit sind wir dann bei einem anderen für die Kommunen ganz wesentlichen Punkt – dem Ressourceneinsatz. Von den derzeit rund 330.000 Beamten werden etwa 100.000 in den kommenden Jahren aus dem Dienst ausscheiden. Das wirft Fragen auf. Besetzt man alle Stellen neu oder nur 50.000 oder weniger? Gerade angesichts der demografischen Entwicklung kann maschinelles Lernen hier zu erheblich mehr Effizienz und weniger Ressourceneinsatz führen. Vielen Dank! (DEKOM, 18.11.2024)

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Am 18. Oktober 2024 hätte die NIS2-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Während Belgien, Kroatien, Dänemark, Ungarn und Italien diese Frist eingehalten haben, soll die Überführung in deutsches Recht im Frühjahr 2025 erfolgen, was eine grundlegende Überarbeitung des BSI-Gesetzes mit sich bringen wird. Ein zentraler Aspekt der NIS2-Richtlinie ist die Übertragung von Verantwortlichkeiten für Cybersicherheit auf die Führungsebene von Unternehmen und Organisationen.  Darüber was es mit NIS2 auf sich hat und was Unternehmen und Kommunen jetzt tun müssen, haben wir mit, Dr. Andreas Rebetzky, Digitallotse und CEO der Syngain GmbH, gesprochen:

DEKOM: Herr Dr. Rebetzky, was ist NIS2 und wozu dient es?

Dr. Andreas Rebetzky: Die NIS2 EU-Richtlinie ist die regulatorische Antwort der europäischen Kommission auf die gestiegenen Herausforderungen an die Cyber-Security von Unternehmen und staatlichen Verwaltungen. Seit 2009 gibt es bereits die BSI-Richtlinie „Kritis“, die besonders wichtige Infrastrukturen sichern soll. Die europäische Kommission stellte allerdings fest, dass durch Kritis kein hinreichender Schutz der europäischen Wirtschaft erreicht wurde und die meisten Unternehmen und Organisationen in Europa eine unzureichende Cyberresilienz aufweisen. Es mangelte zudem an einem europäischen Meldesystem für Cyberattacken, die es erlaubt, auf europäischer Ebene zu agieren. Wir können also sagen, dass die Organisationen und Unternehmen in den vergangenen Jahren zu wenig für ihre Cybersicherheit getan haben und daher die Europäische Kommission diese verbindliche Regelung erlassen hat.  Zentraler Bestandteil dieser NIS2-Regelung ist die Erweiterung des Geltungsbereiches für Unternehmen und Organisationen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit in Branchen kritischer Infrastrukturen einer besonders hohen Bedrohungslage durch Cyber-Angriffe ausgesetzt sind. Hintergrund beim öffentlichen Dienst ist der dringende Bedarf, die Bevölkerung vor Folgen von Cyber-Angriffen auf relevante Funktionen der öffentlichen Versorgung zu schützen. Daher wird Non-Compliance mit den Anforderungen aus dem Gesetz entsprechend stark sanktioniert. Für besonders schwere Verstöße sind „mindestens 2 Prozent des gesamten weltweiten im vorangegangenen Geschäftsjahr getätigten Umsatzes des Unternehmens“ vorgesehen. Außerdem soll das BSI als Prüfbehörde Führungskräfte zeitweise entmachten dürfen.

DEKOM: Für wen gilt die NIS2 Richtlinie? Gilt sie auch für den öffentlichen Dienst?

Dr. Andreas Rebetzky: NIS2 gilt für insgesamt 18 Sektoren. Dabei wird unterschieden in essentielle Sektoren und wichtige Sektoren. Der öffentliche Dienst ist dabei als essentieller Sektor klassifiziert. Dabei sind Klein- und Kleinstunternehmen nicht betroffen, jedoch gilt das Gesetz ausnahmslos für die öffentliche Verwaltung unabhängig von deren Größe. Also: Jedes kleine Bürgermeisteramt muss an der NIS2 Konformität arbeiten!

DEKOM: Wie gut verstehen wir die aktuellen Cyber-Risiken und Bedrohungen in Bezug auf den öffentlichen Dienst?

Dr. Andreas Rebetzky: Die aktuelle Sicherheitslage in Bezug auf Cybersicherheit ist besonders herausfordernd. Ein paar Daten und Fakten:

  • Direkte Angriffe auf Systeme dominieren
  • Ransomware Attacken sind die häufigsten Angriffsmethoden
  • 136.865 gemeldete Cyberangriffe beim BKA 2023
  • Cyber Budget ~14% des IT-Budgets (2023)
  • Jede dritte unerwünschte Werbeemail ist ein Cyberangriffsversuch

Die Analysen belegen, dass wir uns bereits in einem Cyber-Krieg befinden:

  • Sowohl in der Ukraine, als auch beim Angriff der Hamas auf Israel, gehören Cyberattacken zum Waffenarsenal der Angreifer
  • Hamas wurde unterstützt von der russischen Untergrundgruppe „IT UNDERGROUND“: Kamera-Hacking,
  • Storm-558 (Microsoft-Master-Key): Gruppe von China finanziert legt Emails offen (auch von der SPD)
  • Zero-Day Attacke auf Move-IT durch CIOp (Russland): In vielen deutschen Unternehmen im Einsatz

Durch die jüngsten Maßnahmen der Bundesregierung – der Schließung der Iranischen Konsulate in Deutschland – wird Deutschland und insbesondere der öffentliche Dienst noch stärker in den Fokus der iranischen Cyberangriffe geraten. Die Bedrohungslage bleibt hoch, insbesondere durch staatlich gelenkte und kriminell motivierte Cyberangriffe. Die Bundesregierung hat daher umfassende Änderungen des IT-Sicherheitsrechts beschlossen, um den Schutz vor Cyberangriffen zu erhöhen.

DEKOM: Wie sollte der öffentliche Dienst mit Cyberrisiken umgehen und wie könnte ein Risikomanagement aussehen?

Dr. Andreas Rebetzky: Risikomanagement ist ein wesentlicher Bestandteil der Cybersicherheitsstrategie, besonders unter NIS2. Hier sind einige Details, die dabei berücksichtigt werden sollten:

  • Risikoidentifikation: Das Erfassen und Katalogisieren aller potenziellen Risiken und Bedrohungen, die die Informationssysteme und Daten betreffen könnten.
  • Risikobewertung: Die Bewertung der identifizierten Risiken in Bezug auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziellen Auswirkungen. Dies hilft dabei, die Prioritäten richtig zu setzen.
  • Risikobehandlung: Die Entwicklung und Implementierung von Strategien zur Risikominimierung. Dies kann durch technische Maßnahmen (wie Firewalls und Verschlüsselung), organisatorische Maßnahmen (wie Schulungen und Richtlinien) und physische Maßnahmen (wie Sicherheitskontrollen) geschehen.
  • Überwachung und Überprüfung: Die stetige Überwachung der Risikolandschaft und regelmäßige Überprüfung der implementierten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sie effektiv bleiben und mit den sich ändernden Bedrohungen Schritt halten.
  • Dokumentation und Kommunikation: Die detaillierte Dokumentation aller Risikomanagementprozesse und Ergebnisse sowie regelmäßige Kommunikation der Risiken und Maßnahmen an alle relevanten Interessengruppen.
  • Effektives Risikomanagement schafft eine robuste Grundlage, um Cybersicherheitsvorfälle zu verhindern und, falls sie doch eintreten, schnell und effizient darauf zu reagieren.

DEKOM: Wie betrifft die NIS2 Richtlinie die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes?

Dr. Andreas Rebetzky: Mitarbeiterschulung ist ein zentrales Element einer effektiven Cybersicherheitsstrategie. Hier sind einige Details, die für Schulungsprogramme in der öffentlichen Verwaltung besonders wichtig sind:

  • Bewusstsein schaffen: Schulungen sollten die Mitarbeiter für die verschiedenen Bedrohungen und Risiken im Bereich der Cybersicherheit sensibilisieren. Dazu gehören Phishing-Angriffe, Malware und Social Engineering.
  • Best Practices vermitteln: Vermittlung von Best Practices wie das Erkennen verdächtiger E-Mails, der sichere Umgang mit Passwörtern und die Bedeutung von regelmäßigen Software-Updates.
  • Rollenbasierte Schulungen: Maßgeschneiderte Schulungsprogramme für verschiedene Rollen innerhalb der Organisation. IT-Mitarbeiter benötigen tiefere technische Kenntnisse, während allgemeine Mitarbeiter grundlegende Sicherheitsprotokolle kennen sollten.
  • Regelmäßige Updates: Cybersicherheitsbedrohungen entwickeln sich ständig weiter, daher sollten Schulungsprogramme regelmäßig aktualisiert werden, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.
  • Praktische Übungen: Durchführung von simulierten Cyberangriffen, um die Reaktionsfähigkeit der Mitarbeiter zu testen und sicherzustellen, dass sie im Ernstfall richtig handeln.
  • Kultur der Sicherheit fördern: Aufbau einer Unternehmenskultur, in der Cybersicherheit als gemeinsame Verantwortung betrachtet wird und alle Mitarbeiter zur Wachsamkeit und Sorgfalt ermutigt werden.

Gut geschulte Mitarbeiter sind die erste Verteidigungslinie gegen Cyberbedrohungen.

DEKOM: Braucht der öffentliche Dienst Notfallpläne für verschiedene Arten von Cyberangriffen?

Dr. Andreas Rebetzky: Notfallpläne sind entscheidend, um im Ernstfall schnell und effektiv reagieren zu können. Hier einige wichtige Elemente, die in einem Notfallplan enthalten sein sollten:

  • Kritische Funktionen: Die Identifikation und Priorisierung der kritischen IT-Systeme und Dienste, die im Notfall weiterhin funktionieren müssen.
  • Verantwortlichkeiten: Die klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Rollen. Wer macht was, wenn ein Sicherheitsvorfall eintritt?
  • Kommunikationsstrategie: Die Erstellung von Protokollen zur internen und externen Kommunikation, einschließlich Kontaktinformationen für alle relevanten Parteien und Meldewege.
  • Wiederherstellungsprozesse: Die Pläne und Verfahren zur Wiederherstellung von Daten und Diensten. Regelmäßige Backups und deren Testwiederherstellung.
  • Notfallübungen: Die regelmäßige Durchführung von Notfallübungen, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten ihre Rollen und Aufgaben kennen und der Plan funktioniert.
  • Externe Unterstützung: Kontaktinformationen und Vereinbarungen mit externen Dienstleistern und Experten, die im Notfall hinzugezogen werden können.
  • Dokumentation und Aktualisierung: Die ständige Dokumentation des Notfallplans und regelmäßige Überprüfung sowie Aktualisierung, um neue Bedrohungen und Änderungen in der Infrastruktur zu berücksichtigen.

DEKOM: Wie sollte der öffentliche Dienst umgehen mit Sicherheitsvorfällen?

Dr. Andreas Rebetzky: Im Bereich Berichtswesen, besonders im Kontext von NIS2, sollten öffentliche Verwaltungen einige wesentliche Elemente beachten:

  • Sofortmeldung von Vorfällen: Sicherheitsvorfälle müssen umgehend an die zuständige nationale Cybersicherheitsbehörde gemeldet werden. Dabei sollten alle relevanten Details wie Zeitpunkt, Art des Vorfalls und erste Maßnahmen dokumentiert werden.
  • Detaillierte Berichte: Nach der Erstmeldung sollten umfassendere Berichte folgen, die eine vollständige Analyse des Vorfalls, die Ursachen, die ergriffenen Maßnahmen und Empfehlungen für zukünftige Prävention enthalten.
  • Regelmäßige Updates: Während des gesamten Prozesses der Vorfallsbewältigung sollten regelmäßige Status Updates an die beteiligten Parteien und Behörden erfolgen, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
  • Erfahrungsaustausch: Berichte sollten nicht nur intern genutzt, sondern auch in geeigneten Netzwerken und Foren geteilt werden, um aus den Erfahrungen anderer zu lernen und gemeinsam bessere Sicherheitspraktiken zu entwickeln.
  • Nachbereitung und Lessons Learned: Abschließend sollten Berichte auch eine gründliche Nachbereitung und eine Bewertung der „Lessons Learned“ umfassen, um sicherzustellen, dass die Organisation aus jedem Vorfall lernt und ihre Schutzmaßnahmen kontinuierlich verbessert.

Ein gutes Berichtswesen stellt sicher, dass Sicherheitsvorfälle nicht nur effektiv gehandhabt, sondern auch genutzt werden, um die gesamte Cybersicherheitsstrategie fortlaufend zu verbessern.

DEKOM: Was muss der öffentliche Dienst sicherstellen in Bezug auf die technische Infrastruktur, d.h. die IT-Systeme und Netzwerke?

Dr. Andreas Rebetzky: Technische Infrastruktur ist das Rückgrat jeder Cybersicherheitsstrategie. Hier sind einige Schlüsselaspekte:

  • Netzwerksicherheit: Implementierung von Firewalls, Intrusion Detection/Prevention Systems (IDS/IPS) und Segmentierung des Netzwerks, um unbefugten Zugriff und Angriffe zu verhindern.
  • Endpunktsicherheit: Schutz aller Endgeräte (Laptops, Mobiltelefone, etc.) durch Antivirenprogramme, Verschlüsselung und regelmäßige Sicherheitsupdates.
  • Datenverschlüsselung: Verwendung von Verschlüsselungstechnologien für Daten, die übertragen oder gespeichert werden, um die Vertraulichkeit und Integrität zu gewährleisten.
  • Backupsysteme: Regelmäßige Backups aller kritischen Daten und Systeme, die an sicheren, geografisch verteilten Standorten gespeichert werden, um Datenverluste zu verhindern.
  • Patchmanagement: Kontinuierliches Aktualisieren und Patchen aller Software und Systeme, um bekannte Schwachstellen zu schließen.
  • Access Control: Strenge Zugangskontrollen und Authentifizierungsmechanismen (z.B. Multi-Faktor-Authentifizierung), um sicherzustellen, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf Systeme und Daten haben.
  • Monitoring und Logging: Implementierung von Systemen zur Überwachung und Protokollierung aller Aktivitäten im Netzwerk, um ungewöhnliche Aktivitäten frühzeitig zu erkennen.
  • Cloudsicherheit: Sicherheitsmaßnahmen für Clouddienste, einschließlich der Prüfung der Sicherheitspraktiken des Cloudanbieters und der Implementierung zusätzlicher Sicherheitsvorkehrungen für cloudbasierte Anwendungen und Daten.

DEKOM: Wie sollten öffentliche Einrichtungen zusammenarbeiten, um Bedrohungen zu

erkennen und abzuwehren?

Dr. Andreas Rebetzky: Zusammenarbeit ist essenziell für die Stärkung der Cybersicherheit. Hier einige Aspekte, die dabei eine Rolle spielen:

  • Informationsaustausch: Der regelmäßige Austausch von Bedrohungsinformationen und Best Practices mit anderen Behörden und Organisationen.
  • Krisenmanagement: Die Etablierung gemeinsamer Notfallpläne und -übungen, um im Krisenfall koordiniert und effizient reagieren zu können.
  • Partnerschaften: Der Aufbau von Partnerschaften mit privaten Unternehmen und Forschungseinrichtungen, um von deren Fachwissen und Technologien zu profitieren.
  • Standardisierung: Die Entwicklung und Einhaltung gemeinsamer Standards und Richtlinien, um die Kompatibilität und Sicherheit über verschiedene Organisationen hinweg zu gewährleisten.
  • Gemeinsame Schulungen: Die Organisation von Schulungen und Workshops gemeinsam mit anderen Organisationen, um Wissen und Fähigkeiten kontinuierlich zu verbessern.
  •  

Eine starke Zusammenarbeit fördert die Widerstandsfähigkeit und sorgt dafür, dass Bedrohungen frühzeitig erkannt und effektiv abgewehrt werden können.

DEKOM: Muss ein öffentlicher Dienst regelmäßig Sicherheitsüberprüfungen und Audits durchführen und warum?

Dr. Andreas Rebetzky: Kontrollen und Audits sind ein wesentlicher Bestandteil, um die Cybersicherheit kontinuierlich zu überwachen und zu verbessern. Hier sind einige Aspekte, die beachtet werden sollten:

  • Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen: Durchführung regelmäßiger interner und externer Sicherheitsüberprüfungen, um Schwachstellen zu identifizieren und zu beheben.
  • Compliance-Audits: Sicherstellen, dass alle gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen erfüllt werden. Dies kann durch regelmäßige Audits und Prüfungen gewährleistet werden.
  • Penetrationstests: Durchführung von Penetrationstests, um die Effektivität der Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und potenzielle Angriffspunkte aufzudecken.
  • Überwachung der Sicherheitsprotokolle: Ständige Überwachung und Analyse von Sicherheitsprotokollen, um ungewöhnliche Aktivitäten frühzeitig zu erkennen.
  • Risikobewertungen: Regelmäßige Risikobewertungen, um neue Bedrohungen und Schwachstellen zu identifizieren und zu bewerten.
  • Berichterstattung und Dokumentation: Detaillierte Dokumentation aller durchgeführten Kontrollen und Audits sowie regelmäßige Berichterstattung an die Geschäftsleitung und andere relevante Stakeholder.
  • Aktualisierung der Sicherheitsrichtlinien: Überprüfung und Aktualisierung der Sicherheitsrichtlinien und -verfahren basierend auf den Ergebnissen der Audits und Kontrollen.

Kontrollen und Audits sind entscheidend, um sicherzustellen, dass Sicherheitsmaßnahmen nicht nur implementiert, sondern auch effektiv sind und kontinuierlich verbessert werden

DEKOM: Was kostet die Einführung solcher Sicherheitsmaßnahmen? Hat die öffentliche Hand genügend finanzielle und personelle Ressourcen, um eine robuste Cybersicherheitsstrategie umzusetzen? Ohne ausreichende Ressourcen nützt der beste Sicherheitsplan wenig. Was sollte beachtet werden?

Dr. Andreas Rebetzky:

  • Finanzielle Mittel: Es ist essentiell, ein angemessenes Budget für Cybersicherheit bereitzustellen. Dies umfasst Investitionen in Hardware, Software, externe Berater und Schulungen.
  • Personal: Die Einstellung und Fortbildung qualifizierten Personals sind entscheidend. Dies schließt IT-Sicherheitsexperten, Netzwerkadministratoren und Notfallmanager ein.
  • Technologie: Investition in moderne und fortschrittliche Technologien, die helfen, Bedrohungen zu erkennen und abzuwehren. Dazu gehören fortgeschrittene Firewalls, Intrusion Detection Systems (IDS) und Verschlüsselungstechnologien.
  • Schulungen und Weiterbildung: Regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen für alle Mitarbeiter, um sie auf dem neuesten Stand der Cybersicherheitspraktiken zu halten.

Externe Unterstützung: Spezialisierte externe Unterstützung kann ebenfalls ein wichtiger Bestandteil einer umfassenden Cybersicherheitsstrategie sein:

  • Externe Unterstützung: Aufbau von Partnerschaften mit spezialisierten externen Anbietern für Cybersicherheitsdienstleistungen. Diese können etwa Penetrationstests, Bedrohungsanalysen oder Vorfallsreaktion anbieten.
  • Ressourcen-Optimierung: Effiziente Nutzung der vorhandenen Ressourcen durch Priorisierung der Maßnahmen und Projekte, die das größte Risiko adressieren und den höchsten Nutzen bringen.
  • Förderprogramme: Nutzung staatlicher Förderprogramme und Zuschüsse, die speziell zur Unterstützung der Cybersicherheitsinitiativen öffentlicher Einrichtungen vorgesehen sind.
  • Technologisches Upgrade: Regelmäßige Bewertung und Modernisierung der vorhandenen technischen Infrastruktur, um sicherzustellen, dass sie aktuellen Bedrohungen standhält und die neuesten Sicherheitsstandards erfüllt.
  • Interne Prozesse: Entwicklung und Implementierung robuster interner Prozesse, um sicherzustellen, dass alle Cybersicherheitsmaßnahmen konsequent angewendet und überwacht werden.

DEKOM: Wie geht der Mittelstand in Deutschland damit um?

Dr. Andreas Rebetzky: Der Mittelstand in Deutschland – aber das gilt auch für Europa – ist in einer Findungsphase. Die größeren Mittelstandsunternehmen betreiben in der Regel ein professionelles Cybersicherheitsprogramm. Dies ist ein guter Start, aber für die aktuelle Bedrohungslage oft nicht hinreichend. Mittlere und kleinere Mittelständler stehen etwas da wie das Kaninchen vor der Schlange. Die aktuelle Cyberresilienz ist unzureichend und NIS2 wirkt wie ein Damoklesschwert. Aber ich kenne auch viele KMUS, die das Thema angehen, externen Rat einholen und einen Plan machen für die nächsten Jahre, wie die Resilienz des Unternehmens erhöht werden kann. Nichts zu tun ist keine Option. Denn die Wahrscheinlichkeit, von einem Angriff getroffen zu werden, ist hoch und steigt weiter. Unternehmen, die nichts tun, werden zur Zielscheibe der Angreifer, die die Schwächen der Unternehmen durch automatisierte Scans erkennen und systematisch die ausnutzen.  Aber es gibt auch eine gute Nachricht: Das Bewusstsein der Unternehmen zu handeln ist gestiegen und es gibt Initiativen wie z.B. die MissionTop5, die Experten „on-demand“ für Unternehmen und Organisationen bereitstellen, die den Weg zur Resilienz aufzeigen und die Unternehmen begleiten.

DEKOM: Welche Frage würden Sie einem leitenden Mitarbeiter einer Behörde stellen?

Dr. Andreas Rebetzky: Als Führungskraft im öffentlichen Dienst tragen Sie die Verantwortung für den Ablauf öffentlicher Prozesse:

  • Welchen Plan haben Sie, der NIS2 Richtlinie zu entsprechen?
  • Wie organisieren Sie die Umsetzung entsprechender Cybermaßnahmen?
  • Wie arbeiten Sie mit den Nachbarn im öffentlichen Bereich zusammen, um ggfs. Bündelungen und Optimierungen durchzuführen?
  • Wissen Sie was zu tun ist, wenn Ihre Behörde morgen durch einen Cyberangriff stillgelegt wird?
  • Wie lange braucht in so einem Fall Ihre Organisation, um wieder arbeitsfähig zu sein?

(DEKOM, 18.11.2024) Mehr Infos hier…

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In der Expert Lounge der POSID GmbH in Hürth kamen Ende Oktober und Mitte November Fachleute und Praktiker aus dem Bereich Ladeinfrastruktur zusammen, um die Herausforderungen und Möglichkeiten steuerbarer Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG auf Spezialistenniveau zu diskutieren. Aufgrund der äußerst positiven Resonanz auf die ersten beiden Veranstaltungen plant POSID, das Format künftig regelmäßig anzubieten und als feste Plattform für den fachlichen Austausch zu etablieren, so POSID-Geschäftsführer Ulrich Trattmann: „Die eingeladenen Experten hoben unisono die praxisnahen Diskussionen und den hohen Erkenntnisgewinn hervor. Daher haben wir uns entschieden, die Expert Lounge langfristig als Plattform für Ladeinfrastruktur-Experten zu etablieren.“ Die Novellierung des §14a EnWG stellt Netzbetreiber vor eine Vielzahl neuer Herausforderungen. Um Engpässe im Niederspannungsnetz zu vermeiden, können Betreiber den Leistungsbezug neuer Ladesäulen und Wärmepumpen dimmen. Für Energieversorger bedeutet dies die Einführung komplexer, technisch anspruchsvoller Steuerungsmechanismen. Das Hürther Unternehmen POSID hat mit der Expert Lounge eine Plattform geschaffen, auf der führende Experten technische Lösungsansätze zur Umsetzung des §14a EnWG diskutieren können. „Wir möchten mit diesem Format den Austausch fördern und Lösungen für die komplexen Anforderungen auf höchstem technischem Niveau entwickeln“, erklärt Trattmann weiter. Neben Diskussionen umfasst das Format auch praktische Demonstrationen – etwa ein KI-basiertes Lastmanagement in einer E-Mobility Ladeinfrastruktur. Die nächsten Veranstaltungen sind bereits terminiert und finden jeweils donnerstags um 14 Uhr am 5. Dezember 2024, 16. Januar 2025 und 13. Februar 2025 in den Räumlichkeiten von POSID in Hürth statt.  Interessierte können sich direkt bei der POSID GmbH anmelden. Die Teilnahme ist kostenlos.  Mit der regelmäßigen Durchführung der Expert Lounge möchte POSID einen dauerhaften Beitrag zur Lösung netzdienlicher Herausforderungen im Bereich Ladeinfrastruktur leisten.  (DEKOM, 18.11.2024) Mehr Infos hier…  

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65 Prozent unseres Stromverbrauchs sollen im Jahr 2030 aus erneuerbaren Energien gespeist werden können. Damit das gelingt, ist ein flexibles Energiesystem notwendig. Ein wesentlicher Baustein dafür sind Energiespeicher, die räumliche wie zeitliche Flexibilität gewährleisten können. „Batteriespeichersystemen kommt beim klimagerechten Umbau der Energie- und Wärmeversorgung große Bedeutung zu“, betont auch Carsten Schweneker, CEO des renommierten deutschen Infrastrukturausstatters EBERO FAB: „Batteriespeicher tragen dazu bei, die Netzeffizienz zu verbessern, indem sie Nachfragespitzen bewältigen und den Versorgungs- und Industrieunternehmen eine bessere Planung für künftiges Wachstum ermöglichen.“ Seit diesem Jahr kooperiert EBERO FAB in diesem Segment mit Pixii-Storage-Systems, einem führenden norwegischen Anbieter von Energiespeicherlösungen. „Pixii verfügt über umfassende technologische Expertise im Bereich Energieumwandlung und -speicherung. Durch die Entwicklung und Herstellung der komfortabelsten und zukunftssichersten Lösungen bedient Pixii den wachsenden Bedarf an Energiespeichern in Deutschland und Europa. Das modular aufgebaute Batterie-Energiespeichersystem eignet sich ideal für verschiedene Einsatzszenarien und unterschiedliche Märkte. Es ermöglicht dem Anwender, seinen Batterie-Energiespeicher mit wachsenden und sich ändernden Anforderungen zu skalieren“, so Schweneker weiter. Gemeinsam mit den dortigen Stadtwerken errichtet Pixii in Hünfeld derzeit den mit 20.000 Kilowattstunden Speicherkapazität größten Batteriespeicher in Hessen. Der aus zwölf 22 Tonnen schweren Modulen bestehende Batteriespeicher wird verschiedene Aufgaben, teilweise gleichzeitig übernehmen, erklärte der Hünfelder Stadtwerkegeschäftsführer Manuel Gollbach. So wird er zum einen Strom an der Strombörse kaufen, wenn dieser im Überfluss vorhanden ist, um ihn zu einem späteren Zeitpunkt, wenn das Angebot knapp ist, wieder abzugeben. Somit ideal, um den in der Mittagszeit zu viel produzierten Strom aus PV-Anlagen, in den dunklen Abendstunden verfügbar zu machen. Zeitgleich baut auch die Stadt Hünfeld für rund 1,9 Millionen Euro an der zentralen Kläranlage eine Freiflächenphotovoltaikanlage mit Batteriespeicher, um dort die Energiekosten zu senken und die Abwassergebühren nachhaltig stabil zu halten. Immerhin verbraucht die zentrale Kläranlage rund eine Million Kilowattstunden Strom im Jahr und wird diesen zu einem erheblichen Teil für die Nachtstunden aus Sonnenenergie gewinnen können. (DEKOM, 18.11.2024) Mehr Infos hier…    

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Die deutschen Kommunen bitten die Eigentümer von Wohnimmobilien bei der Grundsteuer in sehr unterschiedlichem Maße zu Kasse. Generell ist die Steuer in den vergangenen Jahren gestiegen. Die Neuregelung ab dem kommenden Jahr wird den Trend voraussichtlich verfestigen. Jahr für Jahr landet der Grundsteuerbescheid in den Briefkästen aller Haus- und Grundstückseigentümer. Über die Umlage der Nebenkosten müssen auch Mieter die Steuer zahlen. Ihre Höhe hängt nicht zuletzt vom Hebesatz ab, den die einzelnen Städte und Gemeinden selbst festlegen – vor allem finanziell klamme Kommunen nutzen diesen Hebel gerne, um die Kassen aufzufüllen. Entsprechend unterschiedlich ist die Grundsteuerbelastung in Deutschland:  Während in Regensburg für ein Standard-Einfamilienhaus in diesem Jahr 335 Euro Grundsteuer anfallen, sind es in Witten 771 Euro. Seit der vorherigen Erhebung aus dem Jahr 2021 haben 26 von 100 untersuchten Städten die Grundsteuer erhöht, als einzige Stadt hat Duisburg die Grundsteuerzahler entlastet. Im bundesweiten Durchschnitt ist die Grundsteuer seit 2021 um 4,5 Prozent auf 499 Euro pro Jahr gestiegen. Weil die der Grundsteuer bisher zugrunde gelegten Einheitswerte für Grundstücke veraltet sind, wird die Steuer ab dem kommenden Jahr neu berechnet. Dabei werden einige Bundesländer trotz der eigentlich vorgesehenen deutschlandweit einheitlichen Regelung eigene Wege gehen, in dem sie beispielsweise abweichende Steuermesszahlen ansetzen. Zwar ist es erklärtes Ziel der Bundesregierung, dass das gesamte Grundsteueraufkommen in etwa gleichbleiben soll. Die individuell zu zahlenden Beträge dürften aber in manchen Städten deutlich von den bisherigen Werten abweichen. Was sich allerdings wohl nicht ändert, ist, dass viele Kommunen die Grundsteuerhebesätze nutzen werden, um Finanzlöcher zu stopfen. (IWD, 18.11.2024) Ganzer Artikel hier…

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Mit dem Welttoilettentag am 19. November betonen die Vereinten Nationen die hohe Bedeutung der Sanitärversorgung für die menschliche Gesundheit, für den Umweltschutz und vor allem für den Schutz der kostbaren Ressource Wasser. In diesem Jahr steht der Welttoilettentag unter dem Motto Toilets – a place for Peace. „Eine gute Sanitärversorgung sichert den Menschen Privatsphäre und stellt vor allem für Mädchen und Frauen eine wichtige Grundvoraussetzung für Schule, Bildung und Arbeitsmöglichkeiten dar“, so Dr. Lisa Broß, Sprecherin der Bundesgeschäftsführung der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall. „Mit dem Schutz der Gewässer vor Verunreinigung sichert die Sanitärversorgung aber auch die knappe Ressource Wasser und trägt damit wesentlich zur Vermeidung von Konflikten bei. Auch darum ist Toilets – a place for Peace ein sehr treffendes Motto für den UN-Welttoilettentag.“ Während weltweit trotz erheblicher Anstrengungen und Investitionen in den vergangenen Jahrzehnten noch immer knapp 3,5 Mrd. Menschen keinen Zugang zu einer angemessenen Sanitärversorgung haben, sieht die Situation in Deutschland deutlich besser aus. Der Anschlussgrad der Bevölkerung an die öffentliche Kanalisation liegt mittlerweile bei 97,3 %, das Abwasser von 96,8 Prozent der Bevölkerung wird in zentralen Kläranlagen behandelt. Weitere 2,7 Prozent der Bevölkerung behandeln ihr Abwasser in Kleinkläranlagen. Die Entlastung der Gewässer von Nährstoffen, vor allem Phosphor und Stickstoff, ist gewaltig. Jährlich halten die deutschen Kläranlagen rund 315.000 Tonnen Stickstoff sowie knapp 50.000 Tonnen Phosphor zurück und schützen so die Flüsse und Seen sowie auch die Nord- und Ostsee vor Eutrophierung, einem übermäßigen Wachstum von Algen und Wasserpflanzen. Analog zu Deutschland sind in den meisten Industriestaaten fast alle Bewohner an Kanalisation und Abwasserbehandlung angeschlossen. Technologien zur Entfernung von Arzneimittelrückständen aus dem Abwasser sind hingegen noch kaum verbreitet. Die verschiedensten Arzneimittelrückstände können in den Gewässern nachgewiesen werden. Pharmaindustrie und Wasserwirtschaft sind hier gefordert, gemeinsam Lösungen zum Schutz der Gewässer vor entsprechenden Einträgen zu entwickeln. Die Europäische Union verfolgt genau diesen Ansatz. Sie setzt bei der aktuellen Novellierung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie auf eine Kombination von Lenkungswirkung über eine Erweiterte Herstellerverantwortung und Nachrüstung von größeren Kläranlagen mit einer sogenannten vierten Reinigungsstufe zum Abbau von Arzneimittelrückständen. Bis 2045 müssen alle Kläranlagen mit mehr als 150.000 Einwohnerwerten über eine vierte Reinigungsstufen zum Rückhalt von Arzneimittelrückständen und anderer anthropogener Spurenstoffe verfügen. Dazu kommen mehrere hundert Kläranlagen mit mehr als 10.000 Einwohnerwerten nach einem risikobasierten Ansatz. Risikobasiert bedeutet konkret, dass die Belastung mit Spurenstoffen aus Kläranlagen ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt. Finanziert werden soll dieser Ausbau über die Erweiterte Herstellerverantwortung. Die Arzneimittelindustrie sowie Kosmetikhersteller sollen mindestens 80 Prozent der Kosten für Investition und Betrieb übernehmen – und damit auch einen Anreiz haben, ihre Produkte umwelt- und wasserfreundlich zu designen. Die Vereinten Nationen fordern einen angemessenen Zugang zu Sanitäreinrichtungen. In Deutschland und anderen europäischen Staaten ist dieser im privaten Bereich weitestgehend gegeben. Nachholbedarf sieht die EU aber im öffentlichen Raum. Die novellierte Kommunalabwasserrichtlinie fordert jetzt für alle Siedlungsgebiete mit mehr als 10.000 Einwohnern einen kostenlosen und insbesondere für Frauen sicheren Zugang zu Sanitäreinrichtungen im öffentlichen Raum. In allen Siedlungsgebieten mit 5.000 Einwohnern soll eine ausreichende Zahl von kostenlosen sanitären Einrichtungen in öffentlichen Gebäuden zur Verfügung stehen. Der Welttoilettentag wurde erstmals 2001 von der Welttoilettenorganisation ausgerufen. 2013 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen einstimmig den 19. November den Welttoilettentag als Welttag der Vereinten Nationen erklärt. Bereits seit 2010 ist der Zugang zur Sanitärversorgung ein von den Vereinten Nationen anerkanntes Menschenrecht, gleiches gilt für die Versorgung mit Trinkwasser. Sowohl Trinkwasserversorgung als auch Zugang zu Sanitärversorgung sind zugleich wesentliche Elemente der Ende 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Sustainable Development Goals.

(DWA, 19.11.2024) Ganzer Artikel hier…

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Zukunftsorientierte öffentliche Ausgaben für Verkehrsinfrastruktur, Verteidigung und Bildung sind in Deutschland seit Jahren gering. Sie müssen durch geeignete institutionelle Regeln verbindlich erhöht und verstetigt werden. Für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur eignet sich ein Verkehrsinfrastrukturfonds dem dauerhaft Einnahmen aus dem Kernhaushalt, beispielsweise aus Mauterlösen, übertragen werden. Bei Ausgaben für Verteidigung und Bildung bieten sich spezifische Mindestquoten an. Zukunftsorientierte öffentliche Ausgaben müssen verbindlich erhöht und verstetigt werden. Entscheidend ist dabei nicht, zusätzliche Verschuldungsspielräume zu schaffen, sondern verbindlich dafür zu sorgen, dass ausreichende Mittel für diese Ausgaben eingesetzt werden. Die institutionelle Ausgestaltung verbindlicher Regeln sollte auf die finanziellen Bedarfe und Anforderungen in den jeweiligen Bereichen abgestimmt werden. Für den Erhalt, die Modernisierung und den Neubau im Straßen- und Schienennetz eignet sich ein Verkehrsinfrastrukturfonds, dem dauerhaft eigene Einnahmequellen aus dem Kernhaushalt übertragen werden. Für die Verteidigung sowie für die Bildung, insbesondere im frühkindlichen und Grundschulbereich, bieten sich Mindestausgabenquoten an. „Die Schuldenbremse zielt darauf ab, die Belastung zukünftiger Generationen durch eine zu hohe Staatsverschuldung zu verhindern. Zukünftige Generationen können jedoch ebenso durch zu niedrige zukunftsorientierte Ausgaben und unzureichende Instandhaltung der Infrastruktur belastet werden“, erläutert Achim Truger, Mitglied im Sachverständigenrat Wirtschaft. „Die Schuldenbremse stellt die notwendige Priorisierung zukunftsorientierter Ausgaben nicht sicher. Die Politik muss durch institutionelle Regeln dazu verpflichtet werden, ausreichende Mittel für zukunftsorientierte Ausgaben einzusetzen.“ Bisher sind in Deutschland die zukunftsorientierten öffentlichen Ausgaben für Verkehrs­infrastruktur, Bildung und Verteidigung zu gering. In allen drei Bereichen besteht ein hoher Nachholbedarf. Das liegt daran, dass die Politik tendenziell Maßnahmen und Ausgaben bevorzugt, die der derzeitigen Wählerschaft zugutekommen. Dagegen werden zukunftsorientierte öffentliche Ausgaben, deren Nutzen erst langfristig eintritt, eher vernachlässigt. Institutionelle Vorkehrungen mit Bindungswirkung sollten absichern, dass ausreichende Mittel für zusätzliche investive Ausgaben aufgewendet werden, und zwar unabhängig von der konjunkturellen Lage. Diese Bindungswirkung kann über eine gesetzliche Verankerung erreicht werden. Die Ausgestaltung sollte auf die finanziellen Bedarfe, die administrativen Zuständigkeiten und die Anforderungen in den einzelnen Aufgabenfeldern abgestimmt werden. Der Sachverständigenrat Wirtschaft schlägt für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur einen Verkehrsinfrastrukturfonds vor, dem dauerhaft eigene Einnahmen aus dem Kernhaushalt übertragen werden. Kontinuierliche Einnahmen sind geeignet, um die Investitionen in das Straßen- und Schienennetz zu verstetigen und langfristig im erforderlichen Umfang zu gewährleisten. Einnahmequellen könnten beispielsweise die LKW-Maut oder eine PKW-Maut, die perspektivisch die Einnahmen aus der Energiesteuer auf Verkehrskraftstoffe ersetzen könnte, sein. Eine Zweckbindung für Ausgaben in Instandhaltung, Ersatz und Neubau ist sinnvoll, damit der Neubau nicht gegenüber dem Bestandserhalt priorisiert wird, wie dies bisher immer wieder geschieht. Für die Aufstockung und Modernisierung der Ausrüstung der Bundeswehr werden nach dem Auslaufen des Sondervermögens Bundeswehr zusätzliche Ausgaben notwendig sein. Dabei sollten sich die Verteidigungsausgaben in Zukunft am Zwei-Prozent-Ziel der NATO orientieren. Die gesetzliche Festlegung als Mindestquote kann die Bindungswirkung dieses Ziels erhöhen. Die dafür erforderlichen Ausgaben sollten aus dem Kernhaushalt finanziert werden. Eine stabilitätsorientierte Reform der Schuldenbremse – wie vom Sachverständigenrat Wirtschaft in einem Policy Brief vom Januar 2024 einstimmig vorgeschlagen – könnte zur Deckung des Nachholbedarfs zusätzliche Kreditspielräume schaffen. Für die Bildung sollte ebenfalls eine gesetzliche Fixierung der Mindestausgaben vorgenommen werden. Ein sinnvoller Indikator könnte beispielsweise ausgehend von Mindestausgaben pro Schülerin und Schüler definiert werden. Da diese Ausgaben größtenteils von den Ländern getragen werden, müssten angemessene Quoten auf dieser Ebene implementiert werden. Sie sollten länderspezifisch festgelegt werden, um regionale Unterschiede zu berücksichtigen, eine bundesweite Koordination wäre jedoch sinnvoll.  (Sachverständigenrat, 13.11.2024) Ganzer Artikel hier…

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Autonome Verkehrsmittel bieten große Chancen, den Verkehr effizienter und sicherer zu machen. Aber können sich die Menschen in Deutschland überhaupt vorstellen, selbstfahrende Fahrzeuge zu nutzen? Auf kürzeren Strecken ist die Antwort klar: Ja. Jeweils mehr als drei Viertel können sich vorstellen, einen autonomen Shuttle oder Mini-Bus (77 Prozent), eine selbstfahrende S- oder U-Bahn (76 Prozent) oder einen autonomen Bus (76 Prozent) zu nutzen. Im Vergleich zu den Vorjahren steigt die Bereitschaft zur Nutzung damit erneut: 2023 waren es 72 Prozent, die autonome Shuttles nutzen würden, noch etwas mehr wären in autonome Busse (73 Prozent) oder autonome S- oder U-Bahnen (74 Prozent) gestiegen. Im Jahr 2022 waren es lediglich je rund zwei Drittel. Das ergibt sich aus einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 1.005 Personen ab 16 Jahren in Deutschland. „Gerade im öffentlichen Personennahverkehr ist das Potenzial autonomer Fahrzeuge enorm. Wenn unsere Bahnen beispielsweise autonom unterwegs wären, könnte eine engere Taktung angeboten werden. Sie scheitert derzeit oft am Mangel von Fahrerinnen und Fahrern“, so Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bitkom. 65 Prozent der Befragten halten es für denkbar, ein selbstfahrendes Taxi in Anspruch zu nehmen, 6 von 10 zeigen sich offen gegenüber autonomen Privat-Pkws (62 Prozent). Ein wenig anders verhält es sich mit Verkehrsmitteln, die größere Distanzen zurücklegen: Eine Reise im selbstfahrenden Regional- oder Fernzug kann sich noch die Hälfte der Befragten (50 Prozent) vorstellen, zu einer Überfahrt auf einem autonomen Schiff wären nur noch 39 Prozent bereit. Lediglich ein knappes Drittel würde derzeit ein autonomes Flugzeug besteigen (32 Prozent). Nichtsdestotrotz sind 6 von 10 (61 Prozent) der Ansicht, dass in 20 Jahren der Großteil der Verkehrsmittel autonom gesteuert wird. (BITKOM, 18.11.2024) Ganzer Artikel hier…

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Über 10.000 Städte und Gemeinden in Deutschland sehen sich vor der Aufgabe, ihre Energiezukunft selbst in die Hand zu nehmen. Aber wie können sie ein klimaneutrales Energiesystem entwickeln? Um bei der Entscheidungsfindung Orientierung zu bieten, stellen Forscherinnen in Berlin heute Handlungsempfehlungen zur Unterstützung kommunaler Akteure vor. Im Forschungsprojekt „Partizipation im digitalisierten Energiesystem durch soziale Innovationen“ (PaDiSo) hat ein Team des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW), des Zentrums Technik und Gesellschaft der Technischen Universität Berlin und des Vereins Energieavantgarde Anhalt drei Jahre lang Kommunen in Sachsen-Anhalt begleitet. Mit der Handreichung „Die regionale Energiewende gestalten“ richten sich die Wissenschaftlerinnen nun an Entscheidungstragende in Kommunen und geben ihnen praxisrelevante Erkenntnisse für die lokale Energiewende an die Hand. Sie zeigen auf, welche neuen Denk- und Handlungsweisen oder Organisationsformen mit der Energiewende verbunden sind. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der beteiligten Kommunen aus der Region Anhalt-Bitterfeld-Dessau-Wittenberg betonen, dass der interkommunale Austausch, die wissenschaftliche Unterstützung und das Lernen von Vorbildern für ihre kommunale Entwicklung wichtige Impulse geben. Das Vorhaben wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert. „Das Energiesystem vor Ort zu transformieren, ist komplex“, so die Nachhaltigkeitsforscherinnen Friederike Rohde und Sabine Hielscher vom IÖW. „Der Zeitdruck ist groß, doch die Bedingungen für raschen Wandel sind nicht überall gegeben – im Gegenteil gibt es auch Beharrungstendenzen. Hier müssen Kommunen neu denken, neu organisieren und neu handeln. Unsere Forschung mit Praxisakteuren zeigt: Auch Verwaltungen und Kommunen sind schon seit vielen Jahren innovativ. Und sie sind offen, andere an ihren Erfahrungen teilhaben zu lassen.“ Das Forschungsteam erarbeitete gemeinsam mit Kommunen Unterstützungsformate. Zwei Fallstudien aus der Harzregion zeigen auf, welche Bedingungen eine gelungene Energietransformation begünstigen. „Die Kommunen brauchen das Rad nicht neu zu erfinden. Um die Energiewende flächendeckend umzusetzen, helfen vor allem strategische Nachahmungen von guten Beispielen, die an die jeweiligen kommunalen Umstände angepasst sind“, erklären Catharina Lüder und Emilia Nagy vom Zentrum Technik und Gesellschaft der TU Berlin. Im Projekt wurde eine interaktive Karte erstellt, die soziale Innovationen im Energiesystem aus ganz Deutschland darstellt. Über 100 Steckbriefe von Initiativen bieten Inspiration und können von Kommunen genutzt werden, um direkt Kontakt aufzunehmen, Nachfragen zu stellen und in den Austausch zu treten. „Der Fundus an Handlungsoptionen für Kommunen ist groß und Kommunen können durch Kooperationen mit Akteuren vor Ort, die zielgerichtete Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern sowie gegenseitiges Lernen viel bewegen“, so Lüder. Wenn Kommunen vor Ort Flächen zur Erzeugung von Wind- oder Solarenergie ausweisen, erhalten sie oftmals Anfragen von Projektierern, die Standorte für ihre Vorhaben sichern möchten. Die Zahl dieser Anfragen hat sich in den letzten Jahren stark erhöht, auch im Zuge der Energiekrise. „In dieser Vielzahl von Angeboten seriöse zu erkennen und abzuschätzen, welche die lokale Wertschöpfung stärken und die größtmöglichen Vorteile für Bürgerinnen und Bürger und die Kommune insgesamt bieten, kann eine Herausforderung darstellen“, sagt Thies Schröder vom Verein Energieavantgarde Anhalt. Mit zwölf Schlüsselfragen auf dem Weg zur energiesouveränen Kommune hat das PaDiSo-Team daher für Kommunen einen Wegweiser für Gespräche mit Projektierern von Erneuerbare-Energie-Anlagen entwickelt. Die Fragen wurden gemeinsam mit Kommunalvertreterinnen und -vertretern in kommunalen Lernwerkstätten erarbeitet. „Um Austausch und Vernetzung zu fördern, haben wir das Format ‚kommunale Lernwerkstätten‘ entwickelt und in Sachsen-Anhalt erprobt“, so Anna Hülle von der Energieavantgarde Anhalt. „In drei aufeinanderfolgenden Terminen kamen Akteure vor Ort zum lösungsorientierten Austausch zusammen, um voneinander zu lernen und ihre kommunale Handlungsfähigkeit zu stärken. Die Methode haben wir umfassend dokumentiert. Nachmachen ist ausdrücklich erwünscht und empfohlen.“ (IÖW, 13.11.2024) Ganzer Artikel hier…

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Im Frühjahr haben die EU-Staats- und Regierungschefs der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Bosnien und Herzegowina zugestimmt. Damit ist der Balkanstaat der jüngste EU-Beitrittskandidat. Sarajewo hatte bereits 2016 einen Antrag auf Mitgliedschaft gestellt. Doch mangelnde Reformen und eine Erweiterungsmüdigkeit der EU ließen lange Zeit keinen Fortschritt zu. Zuletzt ist aber Bewegung in den Prozess gekommen: Im Jahr 2022 erhielt Bosnien und Herzegowina den Kandidatenstatus und im März 2024 grünes Licht für die Aufnahme von Verhandlungen.  Über die Herausforderungen eines EU-Beitritts Bosnien-Herzegowinas haben wir mit dem Vorsitzenden der Friedrich-Ebert-Stiftung und ehemaligen Präsidenten des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, gesprochen.  

DEKOM: Herr Schulz, Bosnien-Herzegowina ist nach wie vor ein zerrissenes Land. Inzwischen scheint der überwiegende Teil der Bevölkerung Europa zugewandt. Mitte März hat die EU -Kommission dem Europäischen Rat die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Bosnien – Herzegowina empfohlen. Gehört BiH in die EU?

Martin Schulz: Zweifellos hat Bosnien-Herzegowina eine lange europäische Tradition. Es bestehen historisch gewachsene enge kulturelle Verbindungen zu Österreich und Ungarn. Außerdem ist Bosnien-

Herzegowina ein in Teilen muslimisch geprägter Staat. Darin liegt meines Erachtens eine große Chance für die Europäische Union. Sollte der Beitritt Bosnien-Herzegowinas in die Union gelingen, wäre dies zugleich der Beweis dafür, dass ein muslimisch geprägter Staat die EU-Charta anerkennen und in die EU integriert werden kann. Insofern gehört Bosnien-Herzegowina in die EU. Nicht zuletzt auch, um russische und chinesische Einflussnahme zu verhindern.

DEKOM: Es besteht durchaus ein reger Austausch deutscher Kommunen mit Partnerstädten aus Bosnien- Herzegowina – auch wenn es bei manch deutscher Partnerkommune zuletzt Irritationen wegen pro-palästinensischer Demonstrationen in Mostar und Sarajevo gab. Welchen Beitrag können diese internationalen Partnerschaften zur europäischen Integration Bosnien-Herzegowinas leisten?

Martin Schulz: Internationalen Partnerschaften kommt in diesem Zusammenhang eine große Bedeutung zu. Gerade Städtepartnerschaften zielen auf zivilgesellschaftlichen und kulturellen Austausch ab und werden von den Bürgerinnen und Bürgern der Partnerstädte mit Leben gefüllt. Dieser zwischenmenschliche Austausch ist gelebte Integration und trägt zur Verständigung und zum gegenseitigen Verständnis bei. Gerade jetzt ist es umso wichtiger, die europafreundlichen Kräfte im Land zu unterstützen. Bosnien-Herzegowina verzeichnet einen dramatischen Bevölkerungsrückgang. Prozentual ist die Anzahl im Ausland lebender Staatsbürger die zweitgrößte der Welt. Insbesondere die Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte wird dabei zunehmend zu einem Problem für Bosnien-Herzegowina.

DEKOM: Kann ein EU-Beitritt die Auswanderungswelle stoppen?

Martin Schulz: Armut, schlechte Gesundheitsversorgung, Korruption und Rechtsunsicherheit führen in der Tat dazu, dass viele Bürgerinnen und Bürger das Land verlassen und ihr Glück vor allem in den USA oder in den EU-Staaten suchen. Jeder dritte Staatsbürger Bosnien-Herzegowinas lebt inzwischen im Ausland. Vor allem ausgebildete junge Menschen kehren ihrem Land den Rücken – mit fatalen Folgen für Gesellschaft und Wirtschaft. Dieser so genannte Brain Drain muss gestoppt werden. Fraglos würden die für eine Integration und Einbindung Bosnien-Herzegowinas in die EU erforderlichen Reformen und die daraus resultierenden ökonomischen Impulse zu besseren Lebensbedingungen vor Ort führen und gerade jungen Menschen eine Perspektive bieten, im Land zu bleiben oder sogar zurückzukehren.

DEKOM: Vielen Dank! (DEKOM, 11.11.2024) Ganzer Artikel hier…

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Deutsche Kommunen unterhalten mehr als 2.000 internationale Partnerschaften mit Städten und Gemeinden in aller Welt. Städtepartnerschaften gelten als bewährtes Instrument der „Urban Diplomacy“. Nach dem Zweiten Weltkrieg sollten sie dazu beitragen, Deutschland zu demokratisieren und noch heute sind sie der Versuch einer internationalen Völkerverständigung. Ganz besondere Bedeutung kommt Partnerschaften gerade auch im Zusammenhang mit dem europäischen Integrationsprozess der aktuellen EU-Beitrittskandidaten zu. Vor diesem Hintergrund haben wir uns mit Nina Fučec unterhalten, die für den Bereich internationale Zusammenarbeit bei der Kommunalverwaltung der Bosnisch-Herzegowinischen Hauptstadt Sarajevo zuständig ist.

DEKOM: Frau Fučec, die Stadt Sarajevo pflegt 34 internationale Städtepartnerschaften, darunter drei mit deutschen Städten. Städtepartnerschaften sind im Wesentlichen auf den interkulturellen und wirtschaftlichen Austausch fokussiert. Wie werden diese Partnerschaften konkret umgesetzt?

Nina Fučec: Die Partnerschaften werden vor allem durch kulturellen Austausch, universitäre Kooperationen, Zusammenarbeit zwischen Musikakademien und Schulen sowie durch wirtschaftliche Kooperationen umgesetzt. Darüber hinaus gibt es einen Austausch in Bereichen wie der Energieeffizienz und dem Management von Energie in Städten, insbesondere mit Städten wie Freiburg und Magdeburg. Weitere Aktivitäten beinhalten den Austausch von touristischen Informationen, die Zusammenarbeit zwischen Theatern und die Unterstützung im Bereich der kommunalen Dienstleistungen.

DEKOM: Gibt es konkrete Beispiele für diese Kooperationen?

Nina Fučec: Ja, es gibt mehrere Beispiele. Zum Beispiel wurde die Partnerschaft zwischen Sarajevo und Friedrichshafen 1972 durch ein Freundschafts- und Kooperationsabkommen besiegelt. Während und nach dem Krieg hat Friedrichshafen Sarajevo durch verschiedene Formen der Hilfe unterstützt, etwa durch die finanzielle Unterstützung des Gesundheitszentrums „Omer Maslić“ und den Bau eines Aufzugs für das Zentrum im Jahr 2021. Zudem hat die Stadt Magdeburg, die seit 1977 mit Sarajevo partnerschaftlich verbunden ist, ebenfalls in der Zeit nach dem Krieg viele Projekte zur Stadtentwicklung und im Bereich Kultur und Bildung initiiert. Besonders hervorzuheben ist die Ausstellung „Überwunden“ im Jahr 2017, die zum 40-jährigen Jubiläum der Städtepartnerschaft stattfand.

DEKOM: Und wie hat sich die Partnerschaft mit Wolfsburg entwickelt?

Nina Fučec: Die Partnerschaft zwischen Sarajevo und Wolfsburg begann 1985 und wurde nach dem Krieg mit einem Fokus auf Wirtschaft und Kultur fortgeführt. Besonders erwähnenswert ist das Projekt „Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung“, das 2017 ins Leben gerufen wurde und die Umsetzung der UN-Agenda 2030 unterstützt. Auch der Austausch von Schülern zwischen der Elektrofachschule Sarajevo und der BB2 Berufsschule in Wolfsburg hat zu einem besseren Verständnis des dualen Ausbildungssystems geführt.

DEKOM: Angesichts der EU-Integration Bosnien und Herzegowinas, welche Rolle spielen Städtepartnerschaften im Hinblick auf die notwendigen Reformen und Anpassungen?

Nina Fučec: Städtepartnerschaften können eine Schlüsselrolle im EU-Integrationsprozess spielen. EU-Städte können wertvolle Erfahrungen und Best Practices teilen, die Bosnien und Herzegowina helfen, die Anforderungen für den EU-Beitritt zu erfüllen. Dies kann in Form von gemeinsamen Projekten geschehen, bei denen EU-Städte Sarajevo und anderen Städten in Bosnien und Herzegowina bei der Umsetzung von Verwaltungsreformen, der Verbesserung der Infrastruktur und der Förderung nachhaltiger Entwicklung unterstützen können. Der Austausch von Fachwissen und der Zugang zu EU-Fördermitteln sind ebenfalls ein bedeutender Vorteil.

DEKOM: Beeinflusst der EU-Integrationsprozess auch die Städtepartnerschaften? Wenn ja, wie?

Nina Fučec: Ja, der EU-Integrationsprozess beeinflusst die Städtepartnerschaften durchaus. Städte in Bosnien und Herzegowina könnten verstärkt an Partnerschaften mit EU-Städten interessiert sein, um Unterstützung bei der Angleichung an EU-Standards zu erhalten. EU-Städte wiederum könnten ein größeres Interesse an einer engeren Zusammenarbeit mit Städten aus Bosnien und Herzegowina zeigen. Zudem eröffnet die EU-Integration neue Möglichkeiten für die gemeinsame Finanzierung von Projekten, vor allem durch EU-Förderprogramme, was die Zusammenarbeit noch weiter vertiefen kann.

DEKOM: Wie wird die Städtepartnerschaft aus der Perspektive der Stadt Sarajevo finanziert? Gibt es spezielle Budgets oder Förderungen?

Nina Fučec: Die Stadt Sarajevo hat im Budget bestimmte Mittel für internationale Kooperationen vorgesehen. Diese Mittel werden für kulturelle Veranstaltungen, die Organisation von Delegationsbesuchen und für die Unterstützung von Besuchen in Partnerstädten genutzt. Die Stadt plant auch Ressourcen für die Förderung von Partnerschaften und für die Organisation von Veranstaltungen, die den Austausch mit Schwester- und Freundschaftsstädten stärken.

DEKOM: Glauben Sie, dass mehr Unterstützung benötigt wird, etwa von Seiten der EU oder von Unternehmen und Verbänden?

Nina Fučec: Ja, zusätzliche Unterstützung von der EU und der Privatwirtschaft könnte die Partnerschaften erheblich verstärken. Diese Unterstützung würde nicht nur helfen, Kooperationen zu intensivieren, sondern auch die lokale Verwaltung und die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern. Insbesondere könnten EU-Fonds wie der IPA-Topf für prä-beitrittsfinanzierte Projekte eine wertvolle Quelle zur Finanzierung von Städtepartnerschaften sein.

DEKOM: Was wünschen Sie sich von der deutschen Seite, um diese Partnerschaften noch erfolgreicher zu gestalten?

Nina Fučec: Die deutsche Seite kann auf verschiedene Weisen zur Stärkung der Partnerschaften beitragen. Einerseits wäre es hilfreich, wenn deutsche Städte und Institutionen Sarajevo Zugang zu EU-Fördermitteln wie Horizon Europe oder Erasmus+ ermöglichen würden. Auch Spenden oder Sponsorings von deutschen Unternehmen und Organisationen für spezifische Projekte in Sarajevo wären ein wichtiger Beitrag. Zudem könnte Deutschland durch Fachkräfte und technische Unterstützung helfen, die Verwaltung in Sarajevo zu modernisieren und bewährte Praktiken im Bereich Stadtplanung und nachhaltige Entwicklung zu vermitteln. Schließlich könnten deutsche Wirtschaftsverbände Sarajevo mit deutschen Investoren und Unternehmern vernetzen, um neue wirtschaftliche Partnerschaften zu fördern.

DEKOM: Vielen Dank! (DEKOM, 11.11.2024) Ganzer Artikel hier…

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Das neu gegründete Gremium steht im Zusammenhang mit der EU-Mission für „100 klimaneutrale und smarte Städte“, die bis 2030 Pfade zur Klimaneutralität entwickeln will. In der EU-Mission sind über 100 Städte vertreten, darunter acht deutsche. Die CMMAG ist ein Sprachrohr der Städte gegenüber der Europäischen Kommission, der Umsetzungseinheit „NetZeroCities“ und der Europäischen Investitionsbank. Von den deutschen Städten wurde Münchens Bürgermeister Dominik Krause als Beiratsmitglied ernannt. Krause: „Als Mitglied des neu gegründeten europäischen Klimabeirats werde ich mich für die Interessen der deutschen Städte einsetzen. Dazu zählt insbesondere, für eine größere finanzielle Unterstützung zu werben. Denn der klimaneutrale Umbau unserer Städte ist zwar absolut dringlich, er erfordert aber gleichzeitig große Investitionen.“ In seiner Rolle als Beiratsmitglied der CMMAG erhofft sich Krause nun, „einen wichtigen Kommunikationskanal zur EU“ nutzen zu können, um in Sachen Klimaschutz essenzielle Bedarfe der Kommunen auf europäischer Ebene zu platzieren: „Die Cities-Mission ist das mit Abstand größte und finanziell umfangreichste Programm der EU-Kommission zum kommunalen Klimaschutz. Inhaltlich geht es im CMMAG vor allem um Themen wie Finanzierung, aber auch darum, Gesetze und politische Inhalte wie den Green Deal und den neuen Green Industrial Deal für die kommunale Praxis sinnvoll auszugestalten.“ Die CMMAG sei insofern „ein direktes und zentrales Sprachrohr für kommunale Spitzenpolitiker in das größte und finanzstärkste kommunale Klimaschutzprogramm Europas“. Die Wortmeldungen der CMMAG-Mitglieder hätten entsprechend „ein besonderes politisches Gewicht“. Dabei agierten die Mission-Städte „stellvertretend auch für andere Kommunen in ihrem Mitgliedsstaat oder mit ähnlichen Bedürfnissen“, so Krause. Schließlich stünden alle Städte in Sachen Klimaneutralität vor vergleichbaren Herausforderungen. „Städte brauchen mehr Geld und Investitionen in die Transformation und einen besseren, flexibleren regulativen Rahmen, bessere Zusammenarbeit zwischen Europäischer Union, Bund, Ländern und Kommunen“, fasst Krause zusammen. Neben München sind auch Aachen, Dortmund, Dresden, Heidelberg, Leipzig, Mannheim und Münster „Mission Cities“ der Europäischen Mission. Die acht deutschen „Mission Cities“ haben sich in dem Netzwerk stronGER cities zusammengeschlossen. „Das Netzwerk stronGER cities begrüßt, dass mit der erfolgreichen Bewerbung des Münchner Bürgermeisters nun die Belange deutscher Kommunen stärker in Brüssel vertreten werden“, so stronGER cities-Sprecher Roman Mendle. (CMMAG, 30.10.2024) Ganzer Artikel hier…

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Der ehemalige Staatssekretär und FDP-Bundestagsabgeordnete Thomas Sattelberger fordert seit langem einen zielgerichteten Umgang mit Forschungsgeldern in Deutschland. In der öffentlichen Kritik stehen gerade auch Projekte öffentlicher Unternehmen, die mit staatlicher Förderung eigene Lösungen entwickeln, die es andernorts schon gibt und die auf dem Markt erhältlich sind. Dazu, wie sich kostspielige ineffiziente Doppel- und Mehrfachstrukturen vermeiden lassen, haben wir Thomas Sattelberger drei Fragen gestellt.

DEKOM: Herr Sattelberger, viele Kommunen und öffentliche Unternehmen in Deutschland wollen das Rad offenbar immer wieder neu erfinden und nutzen dafür auch die staatliche Förderkulisse.  Warum ist das schädlich?

Thomas Sattelberger: Es ist eine richtige Unsitte nicht nur in der öffentlichen Verwaltung, sondern auch in den außeruniversitären Forschungsinstituten Deutschlands, dass man vorhandenen Unternehmen oder Startups Konkurrenz macht – und sich diese Konkurrenz quasi mit Steuergeldern vom Staat subventionieren lässt, obwohl es die Produkte, Dienstleistungen und Konzepte schon gibt. Ich habe mich schon sehr früh als Oppositionspolitiker damit befasst, als ich aufgedeckt habe, dass beispielsweise Fraunhofer auf unterschiedlichsten Feldern Start-ups, die mit privatem Investorengeld geschaffen und aufgebaut worden sind, das Geschäft verbaut, indem sie deren Entwicklungsarbeit sozusagen duplizieren mit dem Ziel, Konkurrenzprodukte zu schaffen. Das machen teilweise auch öffentlich finanzierte Unternehmen mit etablierten Unternehmen der privaten Wirtschaft. Das verstößt gegen die Prinzipien, dass der Staat im wirtschaftlichen Sektor nicht in Konkurrenz zur Privatwirtschaft treten soll. 

DEKOM: Vielfach wird eine Art Melderegister für Forschungsprojekte der öffentlichen Hand gefordert, wäre das eine sinnvolle Lösung oder favorisieren Sie einen anderen Ansatz? 

Thomas Sattelberger: Das ist natürlich schwierig zu beantworten, weil eine unbürokratische Lösung das Nadelöhr ist. Allein im Bereich der öffentlichen Verwaltung des Bundes gibt es beispielsweise auf dem Sektor der künstlichen Intelligenz (KI) mehrere hundert KI-Projekte und wenn man die entsprechenden Projekte auf Landes- und Bundesebene dazuzählt, reden wir wahrscheinlich über viele tausende Projekte, die mit Förderaufträgen unterlegt sind und für die Fördergelder fließen. in anderen Bereichen beispielsweise dem Energiesektor sieht es nicht anders aus. Den Aufbau eines Melderegisters halte ich vor diesem Hintergrund vor allem aus zwei Gründen für problematisch: Es schafft zum einen neue Bürokratie und ist zum Zweiten aufgrund der Unmenge an Projekten letztlich nicht kontrollierbar. Das Ganze könnte man aber umkehren, indem festgelegt wird, dass jedes öffentlich finanzierte Unternehmen im Vorfeld eigener Förderprojekte eine Markterkundung durchführen muss, um Doppel- und Mehrfachstrukturen zu vermeiden. Und wenn ein öffentliches Unternehmen dagegen verstößt, kann durch einen Wettbewerber Klage erhoben werden Ich halte eine solche sanktionsbewehrte gesetzliche Verpflichtung aufgrund ihrer Dezentralität für den besseren Weg als ein zentrales Melderegister – zumal eine Markterkundung öffentliche Unternehmen ja auch klüger macht.  

DEKOM: Welche konkreten Schritte können kurzfristig vor einer solchen gesetzlichen Regelung auf welcher Ebene umgesetzt werden? 

Thomas Sattelberger: Vergaben werden überwiegend von Städten und Gemeinden durchgeführt – hier bräuchte es einen Code of Conduct – aufgesetzt etwa von den kommunalen Spitzenverbänden – der eine Verpflichtungsklausel für Kommunen enthält, wonach sie bei Beantragung eigener Förderprojekte zunächst den Nachweis führen müssen, keine Unternehmen am Markt gesichtet zu haben, die die benötigten Lösungen bereits anbieten.  So etwas ließe sich auch in Vergaberechtsvorschriften fassen und im nächsten Schritt auf Landes- und Bundesebene übertragen. Schließlich müsste auch im Pakt für Forschung und Innovation für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen ein Wettbewerbsverbot, nebst entsprechender Sanktionsmechanismen, für öffentliche Forschungsinstitute mit der privaten Wirtschaft ebenso festgeschrieben werden, wie verbindliche Kriterien für Transferqualität und Transferbeschleunigung. (DEKOM, 11.11.2024) Ganzer Artikel hier…

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Zum Abschluss der Energieministerkonferenz appellieren die Länder in der „Brunsbütteler Erklärung“ an die Bundesregierung und den Bundestag, für die Wettbewerbsfähigkeit und die Zukunftsfähigkeit des Standortes Deutschland den Transformationsprozess hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft weiter entschieden zu verfolgen. Die anstehenden Neuwahlen dürften nicht wichtige Entscheidungen in der Gesetzgebung aufhalten oder verzögern. Brüche sollen vermieden werden. Entscheidende Projekte der Energiewende sind dem Appell zufolge noch zügig voranzutreiben, um das Erreichen der Klimaziele nicht zu gefährden und Planungssicherheit für Wirtschaft und Industrie zu gewährleisten. Dazu zählt die Forderung nach Entlastungen bei den Netzentgelten, damit die Strompreise für Industrie und Verbraucher spürbar sinken und die Elektrifizierung voranschreiten kann. Zudem sollen das Kraftwerkssicherheitsgesetz noch verabschiedet und die geplanten Ausschreibungen starten. Auch die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes soll jetzt kommen, wozu auch ein wirksames Biomassepaket gehöre. Wichtige weitere Schritte sind die Umsetzung der Beschleunigungsgesetze für Erneuerbare Energien, Geothermie und Wasserstoff. Schleswig-Holsteins Energieminister Tobias Goldschmidt, der die Konferenz im Rahmen des schleswig-holsteinischen Vorsitzes geleitet hat und für die von den Grünen geführten Energieministerien spricht, sagte: „Die Länder stehen geschlossen hinter der Energiewende. Die Brunsbütteler Beratungen waren von einer guten Kompromissbereitschaft getragen – über alle länder- und parteipolitischen Grenzen hinweg. Wir haben entscheidende Weichen gestellt, von einem tragfähigen Investitionsrahmen für den raschen Erneuerbaren-Ausbau über den Stromnetzausbau bis hin zum Wasserstoffhochlauf. Wir unterstützen geschlossen den Vorschlag des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers, sehr kurzfristig Maßnahmen zur Senkung der Netzentgelte zu ergreifen. Ich wünsche mir den Geist der Beratungen von Brunsbüttel in den kommenden Monaten auch für Berlin, das würde die Energiewende und unser Land voranbringen.“ Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann erklärte für die SPD-geführten Energieministerien: „Von Brunsbüttel geht heute das klare Signal an die Bundespolitik aus, dass wir uns angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen keine politischen Spielchen leisten können. Es muss Neuwahlen geben und Bundeskanzler Olaf Scholz hat einen realistischen Zeitplan dafür skizziert. Die Energieministerinnen und -minister der Länder zeigen in der einstimmig beschlossenen Brunsbütteler Erklärung auf, welche wichtigen energiepolitischen Themen in den nächsten Monaten weiterbearbeitet werden müssen. Wir brauchen spürbare Entlastungen bei den Energiepreisen, insbesondere den Stromnetzentgelten. Das kann gemeinsam erreicht werden. Es geht vor allem darum, Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Deutschland langfristig zu sichern. Angesichts der anhaltenden Konjunkturflaute dürfen nicht auch noch Wachstumschancen vertan werden. Weite Teile der Wirtschaft haben sich auf den Weg der klimaneutralen Transformation gemacht; dies darf nicht ins Stocken geraten. Der Ausbau erneuerbarer Energien, der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft muss zügig vorangetrieben werden. Hier gibt es auch eine klare Erwartungshaltung in der deutschen Industrie an die Politik.“ Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) sagte: „Wir fordern den Bund auf, alles zu unternehmen, die Ausschreibungen für wasserstofffähige Gaskraftwerke im Rahmen der Kraftwerksstrategie zu beschleunigen. Die ersten Ausschreibungen müssen schon Anfang 2025 starten. Wir brauchen einen verlässlichen Zubau von 17 bis 21 Gigawatt (GW) Kraftwerkskapazität bis 2031. Es darf keinesfalls eine Lücke bei der Stromversorgung entstehen. Wir brauchen jetzt zeitnah die Umsetzung der angekündigten Biomassestrategie mit einem großen Biomassepaket. Dazu gehört eine deutliche Erhöhung des Ausschreibungsvolumens für die Biomasseförderung auf mindestens 1.200 Megawatt pro Jahr. In Deutschland ist Bioenergie mit 50 Terawattstunden Strom und 170 Terawattstunden Wärme ein stabiler und verlässlicher Baustein unserer Energieversorgung. Das muss langfristig gesichert und ausgebaut werden.“ Wichtige Beschlüsse aus den Beschlüssen der Energieministerkonferenz: Die 17 Beschlüsse der Energieministerkonferenz widmen sich den auch in der Brunsbütteler Erklärung aufgerufenen Themen. Dabei stehen im Vordergrund: Der weitere starke Zubau der Erneuerbaren Energien, der mindestens auf dem aktuellen Niveau gehalten werden soll; Regelungen, damit der Energiemarkt besser zu der volatilen Einspeisung von Wind und Sonne passt; und das Ziel, dass grüne Energie auch bei der Industrie und dem Wärme- und Verkehrssektor ankommt. Damit die Erneuerbaren Energien weiter ausgebaut und Verzerrungen bei den Strompreisen vermieden werden können, soll der neue Förderrahmen für den Ausbau zügig entwickelt werden. Dabei sprechen sich die Länder dafür aus, dass die staatlich finanzierte EEG-Förderung grundsätzlich bestehen bleibt und weiterentwickelt wird. Dies soll sicherstellen, dass finanzielle Planungssicherheit für den weiteren Ausbau von Wind- und Solarenergie gegeben ist. Der Beschlussantrag von Schleswig-Holstein dazu wurde angenommen. Zudem fordern die Länder eine klare Zukunftsperspektive für die Bioenergie. Das angekündigte Gesetzespaket soll zügig in die Umsetzung gebracht werden. Konkret geht es darum, die Ausschreibemengengen für Biogasanlagen zu erhöhen, Anreize für Flexibilisierung zu setzen und den Anlagenbetreibern Planungssicherheit zu geben. Steigende Stromkosten sind eine zunehmende Belastung für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft. Die Energieministerkonferenz spricht sich für einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt zur Stabilisierung der Netzentgelte aus.  Die Energieminister sprechen sich mit dem Ziel einer effizienteren und kostengünstigeren Energiewende zugleich für eine zunehmende Flexibilisierung aus: Sowohl die Industrie als auch größere Stromverbraucher wie E-Autos und Wärmepumpen sollen Anreize haben, den Strom in Zukunft flexibel immer dann abzunehmen, wenn viel erneuerbare Energien vorhanden sind. Indem die Strompreise sich entsprechend dem Stromangebot dynamisch anpassen, soll dieses Verhalten gefördert und belohnt werden. Die Energieminister stellen sich hinter das Kraftwerkssicherheitsgesetz des Bundes und den darin enthaltenen Kapazitätsmechanismus – damit zügig neue Kraftwerke gebaut werden, die dann laufen, wenn nicht genügend Erneuerbare im Netz sind. (ENMK, 08.11.2024) Ganzer Artikel hier…   Brunsbütteler Erklärung hier…

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Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich jetzt mit der Frage, ob der restliche Solidaritätszuschlag noch rechtmäßig ist. Für die deutsche Wirtschaft wäre seine Abschaffung ein Segen, zeigen neue Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft. Nach mehr als 30 Jahren ist der Solidaritätszuschlag noch immer nicht abgeschafft. Zuletzt zahlten rund sechs Millionen Menschen die Abgabe, hinzu kommen noch schätzungsweise 600.000 Kapitalgesellschaften. Für den Bund ist der Soli seit Jahren eine willkommene Einnahmequelle, mit der die Regierung bis mindestens 2028 fest rechnet. Nach IW-Berechnungen beläuft sich die Summe der Einnahmen zwischen den Jahren 2020 und 2028 auf rund 122 Milliarden Euro. Die aktuelle Wirtschaftslage ist Grund genug, diese Praxis zu hinterfragen. Die Konjunktur schwächelt, die Wirtschaft stagniert, in vielen Branchen drohen Nullrunden oder sogar Entlassungen. Würde der Soli wegfallen, hätten die Unternehmen immerhin ein bisschen mehr Luft zum Atmen: Sie würden im Zeitraum von 2020 bis 2028 knapp 65 Milliarden Euro einsparen. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt nun darüber, ob der Soli auch nach dem Auslaufen des Solidarpakts im Jahr 2019 noch verfassungswidrig ist. Sollte das Gericht entscheiden, dass dies der Fall ist, dann muss der Bund die Einnahmen aus den Jahren 2020 bis 2024 zurückzahlen. Die vom Bund bis 2028 erwarteten Einnahmen würden zudem ausbleiben.  Damit würde die rückwirkende Abschaffung des Solidaritätszuschlags eine weitere Lücke im Bundeshaushalt verursachen. Trotzdem: „Der Soli muss wegfallen, der Schritt ist überfällig“, sagt IW-Ökonom Tobias Hentze. Auch unabhängig vom Gericht sollte der Soli abgeschafft werden: „Vom Soli abzulassen, würde die Unternehmen endlich etwas entlasten und ihnen dringend benötigten Spielraum für neue Investitionen geben.“ (IW Köln, 11.11.2024) Ganzer Artikel hier...

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DWA begrüßt Verabschiedung der Kommunalabwasserrichtlinie

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) begrüßt die finale Verabschiedung der novellierten Kommunalabwasserrichtlinie durch den EU-Ministerrat ausdrücklich. Mit der Novellierung der über 30 Jahre alten Richtlinie passt die EU die kommunale Abwasserbehandlung und den Gewässerschutz an aktuelle Herausforderungen an und stellt wichtige Weichen zur weiteren Umsetzung des Green Deals der Europäischen Union. Die relativ flächendeckende Einführung einer vierten Reinigungsstufe für Arzneimittelrückstände sowie die schärferen Vorgaben für die Phosphor- und Stickstoffelimination bedeuten einen Meilenstein für den Gewässerschutz. Mit der Erweiterten Herstellerverantwortung setzt die EU das Verursacherprinzip endlich auch in der Wasserwirtschaft um. Zugleich stellen die neuen Vorgaben eine gewaltige Aufgabe für die Branche dar und lösen ein milliardenschweres Investitionsprogramm aus. „Wichtig ist jetzt eine pragmatische nationale Umsetzung mit Augenmaß. Die Branche braucht Planungs- und Rechtssicherheit. Nationale Verschärfungen müssen unbedingt vermieden werden, der deutsche Sonderweg bei der Überwachung der Ablaufwerte für Phosphor und Stickstoff muss beendet werden“, betont Dr. Lisa Broß, Sprecherin der DWA-Bundesgeschäftsführung. „Die deutlich strengeren Grenzwerte für Phosphor und Stickstoff stellen die Branche ansonsten vor kaum lösbare Probleme. Dies belegt auch der aktuelle 36. DWA-Leistungsnachweis kommunaler Kläranlagen sehr deutlich.“ (DWA, 05.11.2024) Ganzer Artikel hier…

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Viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind bereit in energieeffiziente Technologien wie eine Wärmepumpe zu investieren. Gleichzeitig ist das Informationsbedürfnis immens – zumal die Heizungsdebatte teilweise zu starker Verunsicherung geführt hat. Der Bundesverband Wärmepumpe e. V. (BWP), der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und der ZVEI e. V. (Verband der Elektro- und Digitalindustrie) begrüßen daher Initiativen wie die „Woche der Wärmepumpe“ und den „Gipfel zum vernetzten Haus der Zukunft“, an dem alle drei Verbände teilnahmen. Sie fordern die Ampel-Regierung aber dazu auf, die politischen Weichen für den Wärmepumpen-Hochlauf noch stärker zu stellen. Mit einem gemeinsamen Positionspapier zeigen die drei Verbände den Handlungsbedarf im Detail auf. Im Vordergrund stehen dabei vier Aspekte: Damit Gebäudeeigentümer eine Entscheidung bezüglich einer neuen Heizungsanlage treffen können, benötigen sie klare wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Fördermöglichkeiten müssen daher nachhaltig finanziert und verlässlich ausgestaltet sein. „Nach dem starken Nachfrageabfall zu Jahresanfang sehen wir seit Mitte des Jahres wieder ein wachsendes Interesse bei Gebäudeeigentümern an der Wärmepumpe. Die Zahl der Förderanträge für Wärmepumpen steigt, die neuen, attraktiven Förderbedingungen sind ein wesentlicher Treiber dafür, dass sich der Wärmepumpenmarkt erholt. Damit die Installationszahlen weiter zulegen, brauchen Investoren vor allem Planungssicherheit, dass die guten Förderkonditionen weiter gelten“, so BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel. Sollen Wärmepumpen als attraktive Alternative zu Erdgas- oder Öl-Heizungen wahrgenommen werden, muss zudem Transparenz hinsichtlich des CO2-Preispfads bestehen, insbesondere hinsichtlich des Übergangs vom nationalen Preissystem in den ab 2027 geltenden europäischen Emissionshandel für Gebäude und Verkehr. Handlungsbedarf sehen BWP, ZVEH und ZVEI auch hinsichtlich der Netzkapazitäten. Der Sorge um unzureichenden Netzausbau ließe sich durch eine politische Agenda ähnlich dem „Electrification Action Plan“ der EU begegnen, welche Wärmepumpen-Hochlauf, Netzausbau, Smart Meter Rollout und variable Stromtarife koordiniert. Deutschland hat einen der höchsten Strompreise in der EU. Um den Umstieg auf elektrische Heizlösungen attraktiver zu gestalten, muss der Strompreis sinken. Steuern, Abgaben und Netzentgelte beim Strompreis müssen reduziert werden. Parallel dazu sollten die Chancen und Vorteile flexibler Stromtarife stärker betont und der Einsatz flexibler Tarife beschleunigt werden. Dabei ist wichtig, dass Verträge mit dynamischen Stromtarifen über ein Absicherungsinstrument verfügen, das Anreize zum Energiesparen setzt, den Verbrauchern aber gleichzeitig Preissicherheit bietet. Eine weitreichende Digitalisierung des Energiesystems im Zuge der Energiewende ist unumgänglich. Ein zentrales Element sind dabei intelligente Messsysteme, sogenannte Smart Meter. In Deutschland verlief der Einbau von Smart-Meter-Gateways bisher schleppend. Grund waren unter anderem das lange Ringen um den gesetzlichen Rahmen und hohe Ansprüche an die Interoperabilität sowie die Sicherheit dieser Systeme. Für ein höheres Tempo bei der Energiewende muss der Einbau intelligenter Messsysteme jedoch weiter beschleunigt werden; kurzfristige regulatorische Eingriffe sind kontraproduktiv. „Durch ein optimales Zusammenspiel innovativer Technologien – von der PV-Anlage und Wärmepumpe über Speicher und Wallboxen bis hin zum Energiemanagementsystem und Smart Meter – lassen sich im Gebäudesektor bis zu 65 Prozent Primärenergie einsparen. Voraussetzung ist die konsequente Nutzung smarter Verbrauchssteuerung. Die Politik muss dem flächendeckenden Rollout intelligenter Messsysteme den Rücken stärken, damit sie in der Breite zum Einsatz kommen und wir das so entstehende Effizienzpotenzial heben können“, so Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung. In Deutschland gibt es über 800 Netzbetreiber. Unterschiedliche Vorgaben und teils immer noch nicht digitalisierte Prozesse für die Installation und Inbetriebnahme von Wärmepumpen und anderen Stromverbrauchseinrichtungen (z. B. Ladeinfrastruktur für E-Autos) führen zu immensen Verzögerungen. Zwar wurde das Thema seitens der Politik aufgegriffen – zum Beispiel im Rahmen eines „Branchendialogs“ – und Konzepte für eine Standardisierung und Digitalisierung von Netzanschlussverfahren entwickelt. Aus Sicht von BWP, ZVEH und ZVEI müssen diese Maßnahmen aber konsequent weiterverfolgt und zusätzliche angestoßen werden. „Um Netzanschlussverfahren zu beschleunigen, braucht es volldigitale und einheitliche Anmelde- und Inbetriebnahmeverfahren, einheitliche Prozesse und technische Vorgaben wie etwa eine Muster-TAB sowie auch eine allgemeingültige Schulungsverpflichtung für alle im Netzanschlussbereich tätigen Fachkräfte“, macht ZVEH-Hauptgeschäftsführer Alexander Neuhäuser deutlich: „Dass es mittlerweile gesetzliche Fristen hinsichtlich der Bearbeitung von Anmeldungen durch die Netzbetreiber gibt, erleichtert die Inbetriebnahme. Es braucht aber zusätzliche Maßnahmen, um den Hochlauf von Wärmepumpen voranzutreiben.“ (ZVEH, 06.11.2024) Ganzer Artikel hier…  Positionspapier hier…

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Seit 2019 hat der Digitalpakt Schule mehr als fünf Milliarden Euro für die Digitalisierung von Deutschlands Schulen bereitgestellt – etwa für die Ausstattung mit WLAN, Tablets oder Computern und für die Netzwerkadministration. Das Programm ist im Mai dieses Jahres trotz Verankerung im Koalitionsvertrag ohne Anschlussfinanzierung ausgelaufen. Die derzeit noch zur Verfügung stehenden Gelder verfallen Ende des Jahres. Die versprochene Anschlussfinanzierung steht in der aktuellen politischen Situation so auf dem Spiel wie nie zuvor. Ohne eine dauerhafte Finanzierung werden viele Schulen und Schulträger gezwungen sein, begonnene Digitalisierungsprojekte zu stoppen oder zurückzudrehen. Es fehlt nach wie vor an moderner technischer Ausstattung, digitalen Lehrmitteln und Tools sowie den entsprechenden Fortbildungen und Strategien, um Deutschlands Schulen in die digitale Welt zu holen. Ohne die schnellstmögliche Verankerung des Digitalpakt 2.0 stehen nicht nur die Schulen und Schulträger vor massiven Unsicherheiten, damit steht auch insgesamt die Zukunftsfähigkeit des deutschen Bildungssystems auf dem Spiel, warnt ein breites Bündnis aus Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Eltern, Schulträgern, Digitalwirtschaft und Zivilgesellschaft anlässlich der morgen startenden Statuskonferenz zum Digitalpakt Schule. Die Bundesschülerkonferenz, der Bundeselternrat, der Verband Bildung und Erziehung, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Digitalverband Bitkom, der Deutsche Philologenverband, der Verband Bildungsmedien und die Initiative D21 fordern die Bundesregierung und Länder auf, eine moderne digitale Bildung zur Priorität zu machen. Die Bundesregierung muss nach dem Bruch der Ampelkoalition noch vor den Neuwahlen den finanziellen Rahmen für einen Digitalpakt 2.0, sowie den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen mit den Ländern sicherstellen. Dazu braucht es ein breites politisches Bündnis über die Parteigrenzen hinweg. Die Zukunftsfähigkeit unseres Bildungssystems ist von zentraler Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft; der Digitalpakt 2.0 duldet daher keinen Aufschub bis weit ins neue Jahr. In der Bevölkerung gibt es eine breite Unterstützung für die Finanzierung von Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen. 91 Prozent fordern, schnelle und stabile Internetverbindungen an Schulen dauerhaft staatlich zu fördern. 85 Prozent wünschen sich eine Förderung von IT-Geräten wie Tablets und Laptops für Schülerinnen und Schülern, 81 Prozent von Wartung, Verwaltung und Reparatur der Geräte. 67 Prozent wünschen sich eine dauerhafte staatliche Finanzierung von Lehr- bzw. Lernprogrammen, wie zum Beispiel Lern-Apps an Schulen, 51 Prozent die Förderung von Fort- und Weiterbildungsformate für Lehrkräfte zum Einsatz digitaler Technologien und Tools im Unterricht. Außerdem sind 42 Prozent der Meinung, die Anschaffung von IT-Geräten für Lehrkräfte sollte dauerhaft staatlich gefördert werden, 39 Prozent wünschen sich die Bereitstellung von Sondergeldern zur Erprobung innovativer digitaler Formate im Unterricht. Nur ein Prozent der Deutschen ist der Meinung, es sollten keine Maßnahmen zur Digitalisierung an Schulen staatlich gefördert werden. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage unter 1.005 Personen in Deutschland ab 16 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Die Hängepartie um den Digitalpakt 2.0 dauert bereits zwei Jahre. Bereits im Oktober 2023 hatte das Bündnis in einer Pressekonferenz vor den Folgen einer fehlenden Anschlussfinanzierung gewarnt und einen gemeinsamen Forderungskatalog vorgestellt. Neben der Fördersumme ist aktuell unter anderem weiterhin unklar, wann die Verhandlungen fortgesetzt werden und welchen Förderrahmen ein Digitalpakt 2.0 einschließen soll. Zuletzt hatte die damalige Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina Stark-Watzinger den Bundesländern Ende August ein Angebot über die Fördersumme des Digitalpakt 2.0 gemacht, welches die Länder aufgrund der Anforderung des Bundes, mindestens 50 Prozent zur Gesamtfördersumme beizutragen, kritisierten. Fabian Schön, Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz, sagt: „Als Schüler*innen erleben wir täglich die Herausforderungen einer unzureichenden Digitalisierung an unseren Schulen. Der Digitalpakt 2.0, der eine Verbesserung der aktuellen Situation verspricht, wird durch politische Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern blockiert. Wir fordern, dass die Entscheidungsträger einen Kompromiss finden, um endlich einen gerechten Zugang zu digitaler Bildung für alle zu gewährleisten und die ungleiche Verteilung von technischen Ressourcen zu beheben. Die Zukunft unserer Bildung hängt von einer stabilen, gleichen und fortschrittlichen digitalen Infrastruktur ab.“ „Bildung ist der Schlüssel zur Zukunft und muss mit der digitalen Entwicklung Schritt halten, um Kindern bestmögliche Chancen zu bieten. Der Digitalpakt 2.0 ist entscheidend, um das Bildungssystem international zu stärken und in eine zukunftsfähige Gesellschaft zu investieren“, erklärt der Vorsitzende des Bundeselternrates Dirk Heyartz. „Damit Kinder sicher und verantwortungsvoll in der digitalen Welt agieren können, muss Medienkompetenz als fester Unterrichtsbestandteil verankert werden. Dafür müssen Lehrkräfte aber technisch ausgestattet und geschult werden.“ Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing, Bundesvorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, erklärt: „Die Hängepartie um den Digitalpakt 2.0 ist unerträglich! Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sind auf funktionierende, moderne Arbeitsmittel angewiesen. Dazu gehört aktuelle Soft- und Hardware, aber auch deren kontinuierliche, professionelle Wartung. Doch wie soll das sichergestellt werden, wenn eine entsprechende Mittel-Planung unmöglich ist? Auch die Länder werden in der Zwischenzeit mit nötigen Investitionen zurückhaltend sein, wenn sie nicht wissen, ob ihnen dies später auch als ‚frisch‘ investiertes Ländergeld angerechnet werden kann oder nicht!“ Der stellvertretende Bundesvorsitzende des Verband Bildung und Erziehung Tomi Neckov kommentiert: „Wir haben erst am Freitag eine repräsentative Studie vorgestellt, aus der hervorgeht, dass es in zehn Prozent der Schulen in Deutschland keinen einzigen Klassensatz an digitalen Endgeräten gibt. Im Vergleich zum Vorjahr heißt das, dass es keine Veränderung bei diesem entscheidenden Zukunftsthema gibt. Diese von politisch Verantwortlichen provozierte Stagnation ist in Wahrheit ein Rückschritt, weil wir mit dem Fortschritt in Gesellschaft und Wirtschaft nicht mithalten können. Nichts zeigt so deutlich, wie wichtig ein Digitalpakt 2.0 ist – auch, um endlich Planungssicherheit für Schulleitungen zu gewährleisten.“ Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes André Berghegger erklärt: „Digitale Bildung ist für die Zukunft des Standorts Deutschland von entscheidender Bedeutung. Daher müssen Schülerinnen und Schüler digitale Angebote nutzen können und die notwendige Ausstattung in den Schulen muss vorhanden sein. Die Städte und Gemeinden sind auf Mittel aus dem Digitalpakt angewiesen. Ohne einen Digitalpakt 2 können wir keine Ersatzbeschaffungen für Endgeräte vornehmen und den Support nicht finanzieren. Wir appellieren an Bund und Länder, den Digitalpakt 2 endlich umzusetzen.“ „ChatGPT hat vor zwei Jahren Tatsachen geschaffen und KI an die Schulen gebracht. Spätestens seitdem ist eine Fortsetzung des Digitalpakts längst überfällig. Lehrende und Lernende benötigen eine verlässliche Infrastruktur und Hardware. Nur so können wir gemeinsam digitale Bildung weiterentwickeln und Didaktik, Technik und Inhalte für den bestmöglichen Lernerfolg verbinden. Auch wenn ein zweiter Digitalpakt erst mit einer neuen Regierung kommt, so muss er kommen. Die Zeit bis zu den Neuwahlen sollten Bund und Länder die Verhandlungen soweit es nur geht, voranbringen, um keine Zeit zu verlieren“, sagt Timm Lutter, Präsidiumsmitglied der Initiative D21 e.V. und Co-Leitung der AG Bildung. Christoph Pienkoß, Geschäftsführer des Verbands Bildungsmedien e. V., kommentiert: „Die Schulen haben sich, auch mit Hilfe des Digitalpakts, längst auf den Weg gemacht! Die Lehrkräfte haben erkannt, welche pädagogische Unterstützung die digitalen Angebote der Unternehmen am Bildungsmarkt, was KI und individualisiertes Lernen und Fördern bieten. Nun muss es weitergehen! Doch während die Spatzen die Unzulänglichkeiten schulischer Bildung von den Dächern pfeifen, droht bei einer der wichtigsten Unterstützungsmaßnahmen weiterer Stillstand. Über alle Partei- und Zuständigkeitsgrenzen hinweg muss umgehend dem Digitalpakt 2.0 der Weg geebnet werden!“ „Es droht eine milliardenschwere Investitionsruine in der deutschen Bildungslandschaft. Dabei können wir es uns weder gesellschaftlich noch wirtschaftlich leisten, bei der Digitalisierung der Schulen weiter hinterherzuhinken. Alltag und Arbeitsleben außerhalb der Schulgebäude sind längst digital, Digital- und Medienkompetenzen daher zentraler denn je. Um diesem Bildungsauftrag nachzukommen, brauchen die Schulen aber endlich die Zusicherung für entsprechende Mittel – und das langfristig“, so Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. (BITKOM, 11.11.2024) Ganzer Artikel hier…

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Die seit Jahresbeginn festzustellende Stabilisierung der Immobilienpreise in Deutschland hielt auch im dritten Quartal 2024 an: Mit einem Wert von 177,3 Punkten übertraf der Immobilienpreisindex des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp) den Wert aus dem Vorquartal um 1,0 %. Im Vergleich zum dritten Quartal 2023 war allerdings mit -1,0 % noch ein Preisrückgang festzustellen. Die Zahlen, die dem vdp-Index zugrunde liegen, werden seit 2010 von vdp-Research quartalsweise erhoben. Sie decken die Preisentwicklungen auf dem gesamten deutschen Markt für Wohn-, Büro- und Einzelhandelsimmobilien ab und basieren – im Gegensatz zu anderen Preisindizes – auf der Auswertung echter Immobilientransaktionsdaten von mehr als 700 Kreditinstituten. Treiber für den Anstieg der Immobilienpreise in Deutschland waren die Wohnimmobilienpreise, die sich gegenüber dem direkten Vorquartal um +1,1 % erhöhten. Gegenüber dem Vorjahresquartal stand bei den Wohnimmobilienpreisen dagegen noch ein leichtes Minus in Höhe von -0,2 % zu Buche. Bei den Gewerbeimmobilienpreisen, die sich aus Büro- und Einzelhandelsimmobilienpreisen zusammensetzen, fiel die Entwicklung mit einem Preisrückgang von -4,7 % im Vorjahresvergleich weiterhin recht deutlich aus. Vom zweiten bis zum dritten Quartal dieses Jahres verzeichneten Gewerbeobjekte in Summe allerdings einen Preisanstieg in Höhe von +0,7 %. „Schon das zweite Quartal in Folge weisen die Immobilienpreise ein positives Vorzeichen im Vergleich zum direkten Vorquartal auf“, berichtete vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt. „Die jüngste Entwicklung der Immobilienpreise in Deutschland ist ein Lichtblick inmitten eines ansonsten national wie international eher herausfordernden geopolitischen und gesamtwirtschaftlichen Umfelds. Auch aufgrund dieser Rahmenbedingungen ist es aus unserer Sicht noch zu früh, um von einem beginnenden nachhaltigen Aufschwung am Immobilienmarkt zu sprechen. Erst die Index-Entwicklung in den nächsten Quartalen wird Aufschluss darüber geben, wie robust die aktuelle Stabilisierung des Marktes ist.“ Zum Anstieg der Wohnimmobilienpreise um insgesamt 1,1 % im Vergleich zum zweiten Quartal 2024 trugen die Entwicklungen bei Mehrfamilienhäusern (+1,3 %) etwas stärker bei als beim selbst genutzten Wohneigentum (+0,8 %). Anders sieht es beim Vergleich mit dem Vorjahresquartal aus: Während sich Mehrfamilienhäuser auch hier geringfügig verteuerten (+0,2 %), gaben die Preise für selbst genutztes Wohneigentum, das aus Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen besteht, im Jahresvergleich leicht nach (-0,6 %). Beide Entwicklungen zusammengenommen führten letztlich zu einem minimalen Rückgang der gesamten Wohnimmobilienpreise (-0,2 %) zwischen dem dritten Quartal 2023 und dem dritten Quartal 2024. Die Neuvertragsmieten in Mehrfamilienhäusern zogen – einhergehend mit dem anhaltenden Wohnungsmangel in Deutschland – auch im Berichtsquartal weiter an. Der Anstieg betrug auf Quartalssicht +0,7 %, auf Jahressicht +5,6 %. Die Renditen von Mietobjekten, gemessen am vdp-Index für Liegenschaftszinsen, nahmen auf Jahressicht um +5,3 % zwar zu. Dies war allerdings der geringste Renditeanstieg seit dem dritten Quartal 2022. „Wohnraum ist jetzt schon ein viel zu knappes Gut. Dennoch werden Monat für Monat weniger Baugenehmigungen gemeldet, die Baufertigstellungen verharren auf viel zu geringem Niveau. Die Situation auf dem Wohnungsmarkt spitzt sich weiter zu“, betonte Tolckmitt und appellierte trotz der aktuellen Regierungskrise an die politischen Akteure: „Es bedarf dringend entschlossener Maßnahmen, die den Wohnungsbau schnell und spürbar beleben. Diese Entscheidungen vertragen keinen weiteren Aufschub.“ Die Entwicklung der Wohnimmobilienpreise im gesamten Bundesgebiet wich kaum von den Veränderungsraten in den Top 7-Städten ab: Im dritten Quartal 2024 verteuerten sich Wohnobjekte in den Metropolen um durchschnittlich +1,1 % gegenüber dem direkten Vorquartal. Im Jahresvergleich stand noch ein geringfügiges Minus zu Buche (-0,1 %). Während die Preise vom zweiten bis zum dritten Quartal 2024 in allen sieben Metropolen anzogen – am stärksten in Frankfurt am Main (+1,6 %) sowie in Düsseldorf und München (jew. +1,5 %), war die Preisentwicklung auf Jahressicht uneinheitlich: Köln (+1,4 %), Berlin (+0,4 %) und Frankfurt am Main (+0,1 %) verzeichneten Zuwächse, München (-1,7 %), Düsseldorf, Stuttgart (jew. -1,5 %) und Hamburg (-0,2 %) dagegen Abnahmen. Einheitlich zeigte sich dagegen die Entwicklung der Neuvertragsmieten in Mehrfamilienhäusern in den Metropolen, die allesamt deutliche Anstiege – durchschnittlich um +4,6 % – vermelden konnten. Am stärksten fiel die Erhöhung in Berlin mit +5,4 % aus. Den größten Renditezuwachs im dritten Quartal 2024 unter den Top 7-Städten erreichte Stuttgart (+5,4 %). Knapp dahinter folgten München (+5,3 %), Berlin (+5,2 %) sowie Düsseldorf (+5,1 %). Im Durchschnitt belief sich der Renditeanstieg in den Metropolen auf +4,7 %. Die Preiseffekte der Abschwungphase am Immobilienmarkt waren im Jahresvergleich auch im dritten Quartal 2024 bei Gewerbeobjekten deutlich stärker als bei Wohnimmobilien. Gegenüber dem Vorjahresquartal gingen die Gewerbeimmobilienpreise bei weiterhin moderater Marktaktivität um 4,7 % zurück. Dabei verlief die Preisentwicklung in den Sektoren Büro- (-4,8 %) und Einzelhandelsimmobilien (-4,5 %) recht ähnlich. Verglichen mit dem direkten Vorquartal konnten die Gewerbeimmobilienpreise insgesamt um +0,7 % zulegen, was vor allem auf den Anstieg der Preise für Büroimmobilien (+0,8 %) zurückzuführen war. Einzelhandelsimmobilien verteuerten sich dagegen lediglich leicht um +0,3 %. Wie in den vorherigen Quartalen waren sowohl bei Büro- als auch bei Handelsobjekten spürbare Renditeanstiege, gemessen am vdp-Liegenschaftszinssatzindex, zu verzeichnen: Gegenüber dem dritten Quartal 2023 erhöhten sich die Renditen für Büro- und Einzelhandelsimmobilien um +6,9 % bzw. +8,1 %. Auch die Neuvertragsmieten zogen im Berichtsquartal weiter an und erreichten im Vorjahresvergleich Veränderungsraten von +1,8 % bei Büros und +3,3 % bei Handelsobjekten. „Im Laufe dieses Jahres hat sich die Lage am Immobilienmarkt in Deutschland merklich entspannt. Doch eine Entwarnung kann noch nicht gegeben werden“, hob Tolckmitt hervor. Insbesondere bei den Gewerbeimmobilien sei die aktuelle Entwicklung noch nicht mehr als ein erstes Indiz für ein Ende des zweijährigen Preisrückgangs und für den Eintritt in eine mögliche Seitwärtsbewegung. „Erst wenn die Transaktionszahlen und Finanzierungsvolumina in allen Assetklassen weiter deutlich anziehen, wird die Abschwungphase vollständig überwunden sein. Der aktuelle Trend lässt dieses Szenario im kommenden Jahr möglich erscheinen“, so Tolckmitt, der zugleich aber auf die zahlreichen Unsicherheitsfaktoren, allen voran die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland sowie die anhaltenden geopolitischen Risiken, hinwies. Vor diesem Hintergrund seien Rückschläge bei der Preisentwicklung weiterhin nicht ausgeschlossen. Dennoch blieb er zuversichtlich: „Auf jeden Fall starten wir in das Jahr 2025 mit mehr Rückenwind als in das Jahr 2024.“ (vdp, 11.11.2024) Ganzer Artikel hier…

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Für alle Städte und Gemeinden in Deutschland ist die Kommunale Wärmeplanung (KWP) eine gesetzliche Pflichtaufgabe – mit dem Ziel, die Wärmeversorgung – unter weitgehendem Verzicht von Erdöl und Erdgas – bis 2045 klimaneutral zu machen. Diese Herausforderung gelingt nicht von heute auf morgen. Sie erfordert genaue Kenntnis der Bedingungen vor Ort und strategisches Vorgehen. Beides soll die Kommunale Wärmeplanung ermöglichen. Im Prinzip handelt es dabei um ein strategisches Planungsverfahren mit dem die Kommunen die Möglichkeiten, für die klimaneutrale Transformation der Wärmeversorgung vor Ort ausloten. Vergleichbar mit einer Inventur, beleuchtet die Kommunale Wärmeplanung dabei den aktuellen Status Quo, ermittelt den tatsächlichen Wärmebedarf der Gebäude und soll aufdecken, welche lokalen Potenziale für die Wärmeerzeugung unter maximaler Einbindung erneuerbarer Energien zur Verfügung stehen. Auf dieser Basis formulieren die Verwaltungen Ziele für die Wärmewende und entwickeln entsprechende Strategien und Maßnahmen, um die Ziele zu erreichen. Darüber zu entscheiden haben letztlich die Stadt- und Gemeinderäte. Einen Teil der Maßnahmen kann die Kommune direkt anstoßen, andere werden durch die Stadt- oder Gemeindewerke oder weitere Marktteilnehmer verwirklicht. Die Kommunale Wärmeplanung ist keineswegs trivial – sie erfordert jede Menge Know-how und bindet viele Ressourcen. Die Heizungsfachleute vor Ort, darunter die Heizungsbauer und Schornsteinfeger vor Ort, stehen den Planungsteams in den Städten und Gemeinden dabei mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen die Kommunen bei der Wärmeplanung von der Konzeption bis zur Umsetzung. Worauf Städte und Gemeinden bei ihren Planungen besonders achten müssen, erklärt Andreas Müller, Geschäftsführer Technik beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima, im DEKOM-Interview: 

Herr Müller, Sie haben als Zentralverband den Blick auf ganz Deutschland, wie sehen Sie den Fortgang der Energiewende und der Kommunalen Wärmeplanung?

Andreas Müller: Wir stehen voll und ganz hinter den klimapolitischen Zielen der Bundesregierung. Natürlich müssen die Maßnahmen letztlich für alle Beteiligten wirtschaftlich, also bezahlbar sein. Die Kommunale Wärmeplanung ist prinzipiell ein gutes Verfahren, die Wärmeversorgung vor Ort auf den Prüfstand zu stellen, um zu schauen, wie man zur Klimaneutralität kommt, damit auch alle die erforderlichen Maßnahmen akzeptieren. Die Akzeptanz aller Akteure und Betroffenen ist in diesem Zusammenhang ganz wichtig.

Worin sehen Sie die Hürden für die Kommunen?

Andreas Müller: Die Herausforderungen zur Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung sind enorm – personell, zeitlich, finanziell – als Fachleute unterstützen wir gerne die Planungs-Teams vor Ort.

Was sollte die Kommunale Wärmeplanung vor allem mitbringen?

Andreas Müller: Wichtig sind in erster Linie eine möglichst breite Beteiligung aller Akteure und eine realistische und transparente Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung. Nur so lässt sich die, für die Wärmewende vor Ort notwendige Akzeptanz aller Betroffenen erreichen.

Was ist für Sie einer der größten Knackpunkte?

Andreas Müller: Ein großes Problem der KWP ist, dass sie viel Zeit für Planung und Umsetzung erfordert, dass die Konkretisierung und bauliche Umsetzung der Maßnahmen meist nochmals viel Zeit in Anspruch nehmen. Daher empfehlen wir die dezentral, individuell zu lösenden Gebiete früh auszuweisen, damit die Bürger eine konkrete Orientierung bekommen, damit es mit der Wärmewende voran geht – vom Staat gibt es jetzt ja auch attraktive Fördermittel.

Worauf ist dabei aus Ihrer Sicht ganz besonders zu achten?

Andreas Müller: Eine zukunftsfeste bzw. -fähige Kommunale Wärmeplanung macht aus, dass sie lösungsorientiert einem transparenten, realitätsnahen und systemoffenen Planungsprozess unterliegt. Denn das Ziel muss sein, herauszufinden, mit welchen möglichst hohen Anteilen erneuerbarer Energien künftig Wärme erzeugt und genutzt werden kann. Dabei kommen ökologische und wirtschaftliche Überlegungen zum Tragen, ob etwa hochinvestive Wärmenetze für ein Wohngebiet und die Bürger praktikabel, d.h. finanzier- und bezahlbar gebaut werden können, oder ob besser dezentral geheizt werden soll. Insofern sind Wärmenetze nicht immer und überall automatisch die beste Lösung. Auch Wärmepumpen sind nicht alternativlos. Es gibt eine Reihe weiterer GEG-konformer Effizienzlösungen wie Biomasseheizungen, Wärmepumpen-Hybrid-Lösungen mit flüssigen und gasförmigen Brennstoffen, Einzelraumfeuerungsanlagen mit Holz etc.

Gleichwohl wird meist die Fernwärme favorisiert – macht das Sinn?

Andreas Müller: Wärmenetze sind unter bestimmten Voraussetzungen Teil der Lösung, z.B. in kompakten städtischen Wohngebieten mit hohem Wärmebedarf und einer hohen Wärmedichte oder wenn sie „nur“ erweitert werden müssen. Werden die Leitungswege zu lang oder würde es um neue Wärmenetze z.B. in ländlichen Gebieten gehen, dann braucht man hohe Anschlusszahlen damit sich alles amortisiert. Oft fehlt dann z.B. industrielle Abwärme als Erneuerbare Energie.

Ist ein Anschlusszwang an die Fernwärme ein probates Mittel für deren Umsetzung?

Andreas Müller: Anschluss- und Benutzungszwänge für Wärmenetze kommen mehr und mehr aus der Mode. Die Kommunen verzichten zunehmend darauf, weil sie ja am Ende von den Bürgern die Akzeptanz und Zustimmung für getroffene Entscheidungen benötigen. Sie sagen: Die Bürger wollen frei entscheiden. Außerdem müssen die Wärmelösungen von sich aus wirtschaftlich, also für alle Seiten finanzierbar sein.

Vielen Dank!

Hilfreiche Hinweise, Tipps und weitergehende Informationen zum Einstieg in die kommunale Wärmeplanung hat die Allianz Freie Wärme jetzt in einem kompakten Praxisleitfaden mit KWP-Check und anderen Tools zusammengestellt. Zum Download hier… (DEKOM/ZVSHK, 21.10.2024)  Mehr Infos zum ZVSHK hier…

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Die Novellierung des §14a EnWG ermöglicht den Netzbetreibern eine netzdienliche Steuerung von Verbrauchern im Niederspannungsnetz. Um potenzielle Engpässe abzuwenden, die durch den Anschluss neuer Ladesäulen und Wärmepumpen entstehen können, dürfen diese bzgl. ihr netzwirksamer Leistungsbezug gedimmt werden. Für Energieversorger bringt die Neuregelung eine Vielzahl neuer Herausforderungen mit sich. Vor diesem Hintergrund hat das Hürther Technologieunternehmen POSID ein neues Format – die Expert Lounge – entwickelt. „Mit diesem Format wollen wir ausgewiesene Experten zu einem Fachgespräch zusammenbringen und Lösungsansätze für diese komplexe Thematik auf höchstem technischem Niveau diskutieren“, so POSID Geschäftsführer Ulrich Trattmann. Die ersten beiden Veranstaltungen zum Thema „technische Lösung zur Umsetzung des §14a EnWG“ finden am 31.10.2024 und 12.11.2024 jeweils ab 14 Uhr in den Räumlichkeiten der POSID Technologies GmbH in Hürth-Efferen statt.  Neben dem fachlichen Austausch ist die Live – Demonstration einer netzdienlichen Steuerung mit mehrstufig, dynamischem, KI-basiertem Lastmanagement am Beispiel einer typischen E-Mobility Ladeinfrastruktur vorgesehen.  Um der gewünschten inhaltlichen Tiefe Rechnung zu tragen und ist die Anzahl der teilnehmenden Experten bei diesem Format auf maximal sechs Personen pro Veranstaltung begrenzt. Die Teilnahme ist kostenlos – Interessenten können sich bei der POSID-GmbH verbindlich anmelden. (DEKOM/POSID, 21.10.2024) Mehr Infos hier…

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Politische Entscheidungsprozesse sind oft langwierig und hinken gesellschaftlichen, ökonomischen und technologischen Entwicklungen mehr und mehr hinterher. Ein grundlegender Change-Prozess in einem Unternehmen dauert in der Regel zwischen vier und fünf Jahren – in etwa so lange wie eine politische Legislaturperiode.  Eine Zeit, in der in Unternehmen erst eine Idee erarbeitet, umgesetzt, manifestiert und evaluiert wird. In der Politik reicht eine Legislaturperiode häufig nur für die Umsetzung eines überschaubaren Teils der angekündigten Vorhaben. Und – werden Zielvereinbarungen gerissen, bleibt es in der Privatwirtschaft – anders als in der Politik – nur selten ohne personelle Konsequenzen. Darüber ob und ggf. was die Politik von den Unternehmen lernen kann haben wir uns mit dem Vorstandsvorsitzenden des Senats der Wirtschaft, Dr. Christoph Brüssel, unterhalten.

DEKOM: Herr Dr. Brüssel, sind Wähler mit ihren Volksvertretern nachsichtiger und geduldiger als Aufsichtsräte mit ihren Vorständen?

Dr. Brüssel: Die Prozesse in Aufsichtsräten und bei den Wählern, unterscheiden sich natürlich diametral. Aufsichtsräte haben eine andere Aufgabenstellung und damit auch eine andere Blickrichtung. Aufsichtsräte sind auch nicht Millionen eigener Meinungen, sondern zwischen drei und 21 Personen. Alleine deshalb ergibt sich ein völlig anderer Ansatz. Aber es zeigt auch, wie unterschiedlich die Systeme zwischen Wirtschaft und Politik sind. Alleine das zu kritisieren, ist nicht geboten, die Unterschiedlichkeit annehmen und daraus die richtigen Schlüsse ziehen, um Lösungsansätze zu finden, das ist unter anderem die Zielsetzung des Senats der Wirtschaft.

DEKOM: Bräuchte es in der Politik ähnliche Verantwortungsstrukturen wie in Unternehmen?

Dr. Brüssel: Die Kompetenz und die Expertise aus Wirtschaft und Wissenschaft in das politische System einzubringen, ohne den Zwang, zu Mandaten oder Mitgliedschaft in politischen Parteien zu haben, das ist unser Ansatz. Dabei nehmen wir die systematischen Unterschiede an und versuchen Sie durch Akzeptanz, durch gute Impulse im Sinne des Gemeinwohls ohne Einzelinteressen zu promoten, aufzugreifen.

DEKOM: Ließen sich – und ggf. wie – entsprechende Strukturen von der Unternehmens- auf die politische Ebene übertragen?

Dr. Brüssel: Es ist sicher interessant und hilfreich, über zielgerichtete Managementstrukturen auch in der Politik nachzudenken. Teilweise wird das von politischen Akteuren auch so angestrebt. Überwiegend jedoch bleiben die Unterschiede, die durch demokratische Prozesse bestimmend sind. Wir als Gesellschaft wollen, dass in der Politik jeder das Recht hat mitzusprechen. Wir wollen auch die sehr unterschiedlichen Denkansätze oder Perspektiven mit in Entscheidungen einbeziehen. Nur so kann eine Gesellschaft von 82 Millionen Menschen auf Dauer mehrheitlich in Zufriedenheit leben. Wir wollen keine autoritären Entscheidungsstruktur, sondern die Vielfalt der Demokratie auch möglich werden lassen. Das aber führt immer wieder zu langen Entscheidungsprozessen und oft leider auch zu Abweichungen von einer streng zielorientierten Linie. Daher entstehen viel Unzufriedenheit und auch Unverständnis. Gefährlich ist es, wenn Parteipolitik oder Ideologie die Entscheidungen übermäßig beeinflussen und Expertise nachrangig hinter Ideologie zurückstehen muss. Das hat gerade in den letzten zwei Jahren zu einem enormen Akzeptanzproblem geführt und zeigt deutlich, dass ideologische Zielsetzungen nicht immer im Sinne gesellschaftlicher Realitäten sind.

DEKOM: Unternehmen überprüfen und hinterfragen ihre Strategien permanent und nehmen bei Kursabweichungen direkt Korrekturen vor. Der Politikbetrieb scheint dagegen viel behäbiger und dogmatischer.  Wie könnte die Politik diese unternehmerischen Prinzipien übernehmen, um Projekte schneller und erfolgreicher umzusetzen?

Dr. Brüssel: Die klaren Unternehmensstrukturen im Management könnten teilweise tatsächlich in der Politik zu einer besseren Zielorientierung, möglicherweise auch zu einer größeren Akzeptanz durch die Gesellschaft führen. Garantiert ist das nicht. Nicht immer werden in Unternehmen die Entscheidungen auch von einer Mehrheit der Betroffenen akzeptiert, das ist unabhängig davon, ob sie richtig oder falsch sind. Unternehmen sind jedoch keine demokratischen Organisationen, in der Politik allerdings ist die Akzeptanz ein ganz wesentlicher Punkt. Nur durch Mitwirken und Anerkennung in der Gesellschaft, wird eine Entscheidung dann wirklich auch umgesetzt. Nicht alle Entscheidungen können durch Strafrecht oder Finanzamt vollzogen werden, sondern brauchen die Mitwirkung der Gesellschaft. Dennoch sollte eine ständige Überprüfung der getroffenen Entscheidungen und eine flexible Reaktion auf die Folgen von Entscheidungen möglich werden. Das würde ohne Zweifel zumindest die Wahrnehmung von zielorientierter Politik verbessern.  Dazu bedarf es aber nicht nur eines Veränderungsprozess innerhalb der politischen Instanzen, es bedarf auch einer Akzeptanz in der Gesellschaft. Wir als Gesellschaft müssen gelegentlich politischen Instanzen eine Fehlerkultur gestatten. Nur so kann der Mut zu fachgerechten Entscheidungen auch wachsen und im Übrigen auch die Flexibilität bei Entscheidungen oder der Umsetzung von politischen Zielen verbessert werden. Politik ist keine Einbahnstraße, Politik ist die Regelung der eigenen Angelegenheiten aus Sicht jedes einzelnen und aus Sicht der Gesellschaft.

DEKOM: Unternehmen beschäftigen Experten. IT-Spezialisten arbeiten in den IT-Abteilungen – Vertriebsspezialisten im Verkauf.  In der Politik verantworten Lehrer schon mal den Straßenbaubereich oder Germanisten das Wirtschaftsressort.  Braucht es mehr (Fach-) Expertise in der Politik?

Dr. Brüssel: Mangelnde Expertise in Fachbereichen. Bei politischen Instanzen wird möglicherweise schon so lange beklagt, wie es politische Instanzen überhaupt gibt. Das demokratische Prinzip, das Prinzip der Volksvertreterinnen und Volksvertreter führt logischerweise dazu, dass nicht nur die Experten in Parlamente kommen. Das wiederum bedingt auch das Regierungen nicht von Fach – Persönlichkeiten, sondern politischen Persönlichkeiten besetzt sind. Es schließt allerdings nicht aus, dass Expertinnen und Experten auch in der Politik sind und auch in Ausschüssen und in Regierungen in ihrer Disziplin Verantwortung tragen. Die Expertise eines Ministers muss nicht unbedingt zur Zufriedenheit der Betroffenen führen. Das bedeutet mehr Expertinnen und Experten in der Politik ja, aber wir bleiben bei dem Prinzip der Volksvertretung.

DEKOM: Braucht es für mehr Unternehmergeist- und Unternehmenskultur mehr Unternehmer in der Politik?

Dr. Brüssel: Die Empfehlung ist Expertin und Experten zu motivieren, sich politisch zu engagieren. Gleichzeitig muss die Gesellschaft darüber nachdenken, ob die Bedingungen denn die richtigen sind. Können Experten   werden Experten in der Politik bezahlt und akzeptiert die Gesellschaft auch eine Bezahlung hoch qualifizierter Leute. Es ist für den Senat der Wirtschaft Deutschland eine Kernkompetenz, die Brücke darzustellen. Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft wirken beim Senat der Wirtschaft im Sinne des Gemeinwohls an Lösungsansätzen für die großen Herausforderungen unserer Zeit mit. Die daraus entstehenden Impulse bringen wir im Dialog und ohne Forderungen zu stellen, an politische Entscheidungsträger. Das funktioniert besonders gut, wenn keine Schlagzeile gesucht wird, sondern ein uneigennütziger Dialog zwischen dem Senat der Wirtschaft und Entscheidungsträgern der Politik erfolgt. Seit 15 Jahren ein Erfolgsmodell.

Vielen Dank!

Über den Senat der Wirtschaft

Der Senat der Wirtschaft lässt den alten und zugleich modernen Gedanken des Senats in der Antike wieder aufleben. Als Ältestenrat gehörten ihm stets bedeutende und anerkannte Personen an. Diesem Vorbild folgend, vereinigt der Senat der Wirtschaft Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Politik, Medien und Kultur. Gemeinsam wollen diese die Entscheider in Politik und Wirtschaft beraten und unterstützen. Zielsetzung des Wirkens des Senats der Wirtschaft ist die Förderung einer ökologischen und sozialen Marktwirtschaft. Im Fokus liegen dabei im Besonderen unternehmerische Verantwortung, werteorientierte Unternehmensführung und die Unterstützung von gemeinwohlorientierter Politik. Daraus folgt unser Leitsatz „Wirtschaft für Menschen“. Unsere Mitglieder sind die Botschafter des Senats der Wirtschaft. Sie tragen durch ihre persönliche Mitgliedschaft dazu bei, die Ziele des Senats im Dialog mit Entscheidungsträgern umzusetzen. (DEKOM, 21.10.2024) Ganzer Artikel hier…

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  • Aktuelle zNT – Umfrage schafft Basis für mehr Transparenz bei Cloudnutzung durch öffentliche Hand

Nach Google, Amazon und Meta hat sich das Bundeskartellamt mit Microsoft den nächsten Tech-Giganten aus den USA vorgenommen und festgestellt, dass Microsoft „ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ ist. Was nach einer Formalie klingen mag, dürfte weitreichende Folgen für den weltgrößten Softwarekonzern haben.  Durch die förmliche Feststellung fällt Microsoft gemeinsam mit seinen Tochterunternehmen unter die erweiterte Missbrauchsaufsicht nach § 19a GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf Basis dieser Vorschrift kann das Bundeskartellamt Unternehmen, die solche Machtstellungen innehaben, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die vielen Produkte von Microsoft sind in Unternehmen, Behörden und Privathaushalten allgegenwärtig und nicht wegzudenken. Historischer Ausgangspunkt des Unternehmens ist das Betriebssystem Windows, mit dem Microsoft seit vielen Jahren eine beherrschende Stellung einnimmt. Dazu kommen die Office-Anwendungen und weitere vielfältig miteinander verbundene Software-Angebote. Das Ökosystem Microsoft ist heute verwobener und stärker als je zuvor, denn über alle Bereiche wölben sich zunehmend Cloud und Künstliche Intelligenz, Schlüsseltechnologien, in denen Microsoft durch eigene Entwicklungen und durch Kooperationen seine starke Position untermauert hat.“ Kern des von Microsoft geschaffenen digitalen Ökosystems ist das umfassende marktübergreifende Portfolio an vielfältig miteinander verbundenen Angeboten insbesondere für Unternehmenskunden, das große Teile deren Bedarfs abdeckt und viele Produkte enthält, die seit Jahren den weltweiten Marktstandard bilden. Mit dem Betriebssystem Windows beherrscht Microsoft seit vielen Jahren den Markt für PC-Betriebssysteme. Gleiches gilt für Server-Betriebssysteme und für Produktivitätssoftware. Microsofts Angebot war zunächst zugeschnitten auf eine Infrastruktur aus PCs und Servern, verlagert sich seit einigen Jahren jedoch zunehmend in die Cloud, wo Microsoft mit Azure neben Amazon Web Services (AWS) eine führende Rolle einnimmt.“ Mundt weiter: „Unsere Entscheidung gilt für Microsoft insgesamt, nicht nur für einzelne Dienste oder Produkte. Gleichzeitig unterfällt Microsoft in der EU als Gatekeeper dem Digital Markets Act. Die daraus resultierende Regulierung, die von der EU-Kommission durchgesetzt wird, gilt aber derzeit nur für das Betriebssystem Windows und das Netzwerk LinkedIn. Wir können auf Grundlage unserer Entscheidung wettbewerbsgefährdende Praktiken dort unterbinden, wo der europäische Digital Markets Act (DMA) nicht greift.“ Experten und IT-Entscheider aus dem Bereich der öffentlichen Hand begrüßen die Entscheidung der Kartellwächter. Gerade öffentliche Unternehmen sind zunehmend auf die Cloud angewiesen, um ihre Services verlässlich und effizient zu erbringen. Das gilt umso mehr als die knappen Fachkräfte und der Zugang zu KI-Anwendungen vielfach durch die Cloud-Unternehmen gewährleistet werden. Deshalb sind die technischen und häufig auch finanziellen Lock-In Effekte für viele öffentliche Unternehmen besonders ärgerlich. Einerseits erwarten Bürgerinnen und Bürger reibungslose Services, andererseits müssen sich die Verantwortlichen in Zeiten knapper Kassen für ihre Ausgaben rechtfertigen.

Vor diesem Hintergrund führt das Zentrum für nachhaltige Transformation an der Quadriga-Hochschule in Berlin (zNT) unter Leitung von Prof. Dr. Torsten Oltmanns derzeit eine vielbeachtete – und hochaktuelle Umfrage bei Stadtwerken und kommunalen Unternehmen zu den Bedingungen und Kosten von Cloudnutzungen durch die öffentliche Hand durch. Die Initiative wird unterstützt vom europäischen Verband für Cloud Dienstleister (CISPE). Die Umfrage soll zur Transparenz beitragen und eine solide Basis für tatsächliche Kosten- und Leistungsvergleiche bilden.  Die ersten Ergebnisse der laufenden Untersuchung geben bereits starke Hinweise auf erheblichen Verbesserungsbedarf und korrespondierenden weitgehend mit den vom Bundeskartellamt angeführten Kritikpunkten. Die Onlineumfrage ist anonym und dauert nicht länger als 5 bis 10 Minuten. IT-Verantwortliche von Stadtwerken und anderen öffentlichen Unternehmen können unter folgendem Link daran teilnehmen: https://survey.lamapoll.de/240816_unfair_licensing_zNT (DEKOM/Bundeskartellamt, 30.09.2024) Ganzer Artikel hier…

Über das zNT (zentrum Nachhaltige Transformation)

Das zentrum Nachhaltige Transformation (zNT) an der Quadriga Hochschule Berlin ist Think Tank und Beratung. Seit 2022 entwickelt das zNT wissenschaftliche Interventionen, die sich mit der Lösung von Herausforderungen und Fragen beschäftigen, die die nachhaltige Transformation für Unternehmen und Politik mit sich bringen. Zudem ist zNT spezialisiert auf Strategie und Umsetzung von Stakeholder Management in Veränderungssituationen. Das zNT berät Unternehmen und Verbände dort, wo Lösungen mit messbaren Auswirkungen gebraucht werden. Mehr unter https://www.znt-berlin.com

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Am 19. Juli 2024 waren weltweit zahlreiche Unternehmen und Organisationen von massiven IT-Ausfällen betroffen. Aufgrund eines fehlerhaften Updates des Cybersicherheitsanbieters CrowdStrike liefen zahlreiche Windows-Rechner weltweit nicht mehr korrekt – mit schwerwiegenden Auswirkungen auf verschiedene Branchen, einschließlich Flughäfen, Banken, TV-Sender und Krankenhäuser. The Guardian titelte daraufhin: „Microsoft crashes the World“. Die Ereignisse vom Juli zeigen, wie verletzlich Wirtschaft und Gesellschaft in Zeiten des Internets sind. Darüber wie diese Risiken minimiert werden können und welche Sicherheitsaspekte und andere mögliche Fallstricke speziell bei der Cloudnutzung dringend beachtet werden sollten, haben wir mit Thomas Caspers, Abteilungsleiter Technik-Kompetenzzentren und maßgeblicher Mitgestalter der BSI-Cloudstrategie beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) gesprochen.

DEKOM: Ist der breitflächige Ausfall der IT auch ein Symptom monopolistischer Strukturen beim Cloud-Angebot und tun die Hyperscaler tatsächlich genug, um sich und vor allem ihre Kunden vor solchen Ereignissen zu schützen?

Thomas Caspers: Man muss hier unterschiedliche Aspekte betrachten: Der Sicherheitsvorfall rund um Crowdstrike und die Behebung der Störung betraf vor allem physische Windows-Rechner und hatte nichts mit einer Cloud-Lösung zu tun. Im konkreten Fall waren zudem „nur“ Kunden von Crowdstrike und deren Kunden betroffen, keine Konkurrenzprodukte. Richtig ist, dass in komplexen IT-Strukturen Abhängigkeiten bestehen, das betrifft gerade in diesem Fall auch das Betriebssystem Windows. Auch im weiterhin stark wachsenden Cloud-Markt gibt es mit AWS (Amazon), Microsoft und Google (und in Asien Alibaba Cloud), mehrere große Anbieter, ein Monopol besteht nicht. Aber auch dort gab und gibt es immer wieder Ausfälle, die erhebliche Einschränkungen für Kunden bedeuteten. In solchen Fällen schlagen die Effekte der Skalierung zu. So kann ein großer Vorteil zu einem Nachteil werden. Das ist den Cloud-Anbietern aus Sicht des BSI auch durchaus bewusst, schließlich ist ihr Geschäftsmodell insbesondere von der hohen Verfügbarkeit abhängig. Insofern sehen wir im BSI bei den Cloud-Anbietern enorme Anstrengungen bei der Sicherheit auf allen Ebenen. Und je größer der Anbieter ist, umso mehr ist er in der Lage in Sicherheit zu investieren, was dann wieder allen Kunden zugutekommt.

DEKOM: Wie lassen sich solche Cluster-Risiken strukturell vermeiden?

Thomas Caspers: Wichtig sind hier insbesondere qualitative Softwareentwicklung und Lieferkettentransparenz. Cloud-Anbieter dürfen nur gut entwickelte und getestete Software veröffentlichen und müssen ihre Abhängigkeiten von Subdienstleister kennen und diese nur benutzen, wenn sie nachweislich ebenfalls so hohe Qualitätsstandards der Softwareentwicklung haben. Das hat das BSI schon im C5: 2016 gefordert.

Wir müssen uns aber auch bewusst machen, dass es 100-prozentige Sicherheit nicht geben kann. Nicht in der Cloud und nicht in anderen Modellen. Dafür sind unsere IT-Systeme mittlerweile schlicht zu komplex. Für kritische Prozesse oder zur Vermeidung von Cluster-Risiken kann den Cloud-Nutzern zum jetzigen Zeitpunkt nur eine Multi-Cloud-Strategie helfen.

DEKOM: Cloud-Angebote werden für alle Unternehmen und die öffentliche Hand immer wichtiger. Sie sollen schneller und günstiger sein, sie kommen besser an die erforderlichen Fachkräfte heran und sie schaffen den Zugang zu KI-Lösungen. Aber: Viele Kunden sind den Anbietern deswegen technisch unterlegen und können die Angebote kaum richtig verstehen. Viele Unternehmen machen zudem die Erfahrung, dass der Markt so intransparent ist, dass sie Angebote kaum vergleichen können. Was kann und muss hier getan werden?

Thomas Caspers: Cloud Computing ist ein Paradigma, also eine bestimmte Art IT zu „denken“. Auf Seiten der Cloud-Kunden spricht man von „Cloud Readiness“:  welche Fähigkeiten hat der Cloud-Nutzer bereits erworben, um seine Geschäftsprozesse oder bestimmte Verfahren in einer Cloud abzubilden? Es ist also zunächst ein Wissensaufbau beim Cloud-Kunden notwendig, damit er eine Transformation in die Cloud strategisch angehen kann. Dieser Prozess benötigt Zeit, ist aber unabdingbar für eine gelungene Cloud-Nutzung. Man muss sich als klarmachen, dass erst zu investieren ist, bevor man die Vorteile der Cloud nutzen kann. Dabei kann es aus Sicht des BSI hilfreich sein, externe Unterstützung zu suchen. Auch das BSI bietet für den Sicherheitsaspekt Hilfen an (C5, Mindeststandard Nutzung externer Cloud-Dienste, etc.)

DEKOM: Erste Ergebnisse einer aktuellen Umfrage des Zentrums für nachhaltige Transformation (zNT) an der Quadriga-Hochschule weisen darauf hin, dass Cloud Anbieter durchaus ihre Marktmacht nutzen, um Rabatte anzubieten, die die Kunden zunächst locken, den Ausstieg aber sehr teuer machen.  Was kann und muss hier von staatlicher Seite aus getan werden – braucht es hier möglicherweise mehr Transparenz?

Thomas Caspers: Das BSI hat schon im ersten C5:2016 den Aspekt der Portabilität und Interoperabilität für Cloud-Dienste eingeführt, um diesem Problem zu begegnen. Portabilität – und Interoperabilität sowieso – haben allerdings auch Grenzen. Zwar bieten unterschiedliche Cloud-Anbieter oft ähnliche Funktionen an, meist sind aber die Schnittstellen andere. Zu einer guten Cloud-Nutzungsstrategie gehört daher auch die Analyse von Lock-In-Effekten dieser Art Dabei sind die Kosten für die Nutzung der Cloud meist durchaus transparent, der tatsächliche Umfang der Nutzung lässt sich aber oft nur schwer abschätzen. Gleiches gilt für einen Wechsel des Cloudanbieters, denn die meisten Aufwände dafür fallen beim Kunden an. Diese müssen ebenfalls kalkuliert werden.

DEKOM: Was sollte Deutschland tun, damit Cloud zum Wachstumsmotor und nicht zur Bremse wird?

Thomas Caspers: Als BSI sind wir davon überzeugt, dass Cloud Computing eine Schlüsseltechnologie ist. Sie ist das Rückgrat der Digitalisierung! Es gilt, ihr Potential bestmöglich auszuschöpfen. Das BSI fördert die sichere Nutzung der Cloud aktiv. Unsere Cloud-Strategie umfasst dabei vier Aspekte:

In allen vier Aspekten haben wir Vorhaben gestartet, um diese strategischen Ziele zu erreichen. Auch wenn der Fokus zunächst auf der Bundes- und öffentlichen Verwaltung liegt, wird das BSI die Ergebnisse auch für viele andere nutzbar machen. Vielen Dank! (DEKOM, 07.10.2024)     

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Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister – VITAKO – hat eine neue Geschäftsleitung. Geschäftsführender Vorstand ist jetzt Jens Hoppmann – als stellvertretende Geschäftsführerin fungiert Katrin Giebel. Beide gelten als profunde Kenner der VITAKO und seiner Mitglieder.  Jens Hoppmann war Geschäftsleiter bei Ostwestfalen-Lippe IT und zuletzt stellvertretender VITAKO-Vorsitzender – Katrin Giebel leitete die VITAKO-Geschäftsstelle. Das neue Führungsduo will vor allem die Zusammenarbeit und den Wissenstransfer der VITAKO – Mitglieder intensivieren und dabei insbesondere Schlüsselthemen wie Verwaltungsdigitalisierung, Datenmanagement und Cybersicherheit voranbringen. „Meine Vision für Vitako ist es, durch gezielte Public-Affairs-Arbeit und strategische Partnerschaften die digitale Transformation im öffentlichen Sektor voranzubringen und nachhaltige Impulse für digitale Souveränität und Cybersicherheit zu setzen“, so Hoppmann. „In den kommenden Jahren werden wir intensiv daran arbeiten, die Wirksamkeit von Vitako weiter zu steigern und den Einfluss unserer Organisation zu festigen“, ergänzt Katrin Giebel. „Ich bin überzeugt, dass wir insbesondere im Bereich Public Affairs und bei der Förderung der digitalen Transformation viel erreichen können.“

Über VITAKO:

VITAKO ist die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.V. und über 59 Rechenzentren, Software- und Serviceunternehmen mit mehr als 20.000 Beschäftigten bündeln innerhalb von VITAKO ihr Know-how. Insgesamt betreuen die VITAKO -Mitglieder rund 750.000 IT – Arbeitsplätze in mehr als 10.000 Kommunen. VITAKO ist als Berater und Betriebspartner für Kommunen tätig sowie der zentrale Ansprechpartner für Verbände und Entscheider aller Ebenen in allen Fragen des Einsatzes von Informationstechnik im kommunalen Sektor. VITAKO und seine Mitgliedsunternehmen „verstehen” Verwaltung und „können“ IT – sie entwickeln seit fast 50 Jahren innovative und zukunftsorientierte IT-Lösungen im Auftrag der kommunalen Eigentümer und Kunden

und integrieren diese in Verwaltungsprozesse. (VITAKO, 30.09.2024) Ganzer Artikel hier…

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Im Jahr 2022 wurden in den rund 8 700 öffentlichen Kläranlagen in Deutschland über 8,33 Milliarden Kubikmeter Abwasser behandelt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sank die behandelte Abwassermenge damit gegenüber der vorherigen Erhebung im Jahr 2019 deutlich um 0,72 Milliarden Kubikmeter oder 7,9 %. Das Abwasser setzte sich 2022 aus 4,82 Milliarden Kubikmeter häuslichem und betrieblichem Schmutzwasser, 2,02 Milliarden Kubikmeter Niederschlagswasser und 1,49 Milliarden Kubikmeter Fremdwasser (zum Beispiel in Abwasserkanäle eindringendes Grundwasser) zusammen. Im Vergleich zu 2019 reduzierte sich die Menge des Schmutzwassers um 0,31 Milliarden Kubikmeter (-6,1 %), des Niederschlagswassers um 0,33 Milliarden Kubikmeter (-14,0 %) und des Fremdwassers um 0,07 Milliarden Kubikmeter (-4,8 %). In den öffentlichen Kläranlagen wurde 2022 das Abwasser von 80,2 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern behandelt. Damit waren 96,3 % der Bevölkerung an eine zentrale, inländische Kläranlage angeschlossen. Praktisch alle zentralen Kläranlagen (99,7 %) setzten biologische Verfahren mit Mikroorganismen zur Reinigung des Abwassers ein. Weitere 3,1 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner waren an eine anderweitige Abwasserentsorgung angeschlossen, am häufigsten an Kleinkläranlagen (2,3 % der Bevölkerung beziehungsweise 1,9 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner). Das öffentliche Kanalnetz in Deutschland hatte im Jahr 2022 eine Länge von rund 619 000 Kilometern. Dies entspricht über 15-mal der Länge des Äquators (40 075 Kilometer). Rund 249 000 Kilometer wurden als Mischwasserkanalisation betrieben. Darin werden Regen- und Schmutzwasser gemeinsam zur Kläranlage abgeleitet. Die restlichen rund 370 000 Kilometer wurden als Trennkanalisation eingesetzt, davon waren 226 000 Kilometer Schmutzwasser- und 144 000 Kilometer Niederschlagswasserkanäle. Im Jahr 2022 gegenüber 2019 deutlich zugenommen hat die Zahl der Regenentlastungsanlagen, wie zum Beispiel Regenrückhaltebecken oder Regenüberläufe. Im Jahr 2022 existierten in Deutschland rund 81 550 solcher Anlagen, das waren 4 370 oder 5,7 % mehr als im Jahr 2019. Darunter hatten Bauwerke, die zur Regenwasserspeicherung dienten, ein Fassungsvolumen von 68,29 Millionen Kubikmetern, das waren 3,71 Millionen Kubikmeter oder 5,7 % mehr als im Jahr 2019. (DESTATIS, 07.10.2024) Ganzer Artikel hier…     

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Mit der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie müssen Kläranlagen bis 2045 teilweise mit einer Viertbehandlung zur Reduzierung von Spurenstoffen ausgestattet werden. Durch die in der EU-Richtlinie enthaltenen Anforderungen zur Reduzierung von Spurenstoffen werden in Deutschland bis 2045 etwas über 150 Anlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 150.000 Einwohnerwerten (EW) zum Ausbau einer sogenannten vierten Reinigungsstufe verpflichtet. Weitere Anlagen müssen ertüchtigt werden, wenn sie zwischen 10.000 und 150.000 EW liegen und innerhalb noch zu definierender Risikogebiete einleiten. Im DEKOM – Interview erklärt die nordrheinwestfälische Landtagsabgeordnete und Sprecherin der SPD-Fraktion in der Enquete-Kommission Wasser, Julia Kahle-Hausmann, wie es derzeit grundsätzlich um die Wasserqualität in NRW bestellt ist und wie der Zubau einer vierten Reinigungsstufe in NRW vorankommt.

DEKOM: Frau Kahle-Hausmann, die wichtigste Frage zu erst. Wie gut ist unser Trinkwasser in NRW?  

Julia Kahle-Hausmann: Die Trinkwasserqualität in Nordrhein-Westfalen ist hoch. Und das ist bei unserem wichtigsten Lebensmittel auch richtig. Ziel muss es immer sein, den höchstmöglichen Standard zu erreichen. Das gilt auch bei der Reduktion von Mikroschadstoffen. Hier müssen wir den Standard der Reinigung hochhalten und weiter verbessern. Wichtiger ist es aber noch zu verhindern, dass diese Stoffe in unser Wasser gelangen. Dabei ist noch Luft nach oben, beispielsweise mit alternativen Prozesstechniken in Betrieben oder End-of-Pipe-Lösungen. Auch auf Genehmigungen zur Einleitung von chemischen Verbindungen aus Pharmazie und Industrie müssen wir viel stärker schauen. Was gar nicht erst eingeleitet wird, macht weniger Ärger, als Stoffe, die mühsam – und viel zu oft auf Kosten der Allgemeinheit – wieder rausgefiltert werden.

DEKOM: Wie eingangs erwähnt, sieht die EU-Kommunalabwasserrichtlinie sukzessive den Zubau der vierten Reinigungsstufe auf kommunalen Kläranlagen vor. Wie ist da der aktuelle Stand in NRW?  

Julia Kahle-Hausmann: Auch in NRW läuft die Einführung einer vierten Reinigungsstufe an. Allerdings zeigen die Zahlen, dass das Land mehr Tempo braucht, um den selbst gesetzten Maßnahmenplan für die Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 zu erfüllen. Für 101 Kläranlagen ist die vierte Reinigungsstufe vorgesehen. Umgesetzt oder in konkreter Planung ist sie jedoch nicht mal bei der Hälfte der Werke. Notwendig ist mehr Nachdruck, um die eigenen Ziele zu erreichen.

DEKOM: Gibt es bereits entsprechende Förderprogramme oder sind welche geplant?

Julia Kahle-Hausmann: In der Förderung gibt es vor allem eine große Lücke – die Finanzen der Kommunen. Viele Städte und Gemeinden können angesichts knapper Kassen den immer noch hohen Eigenanteil bei der Ertüchtigung der Klärwerke kaum zahlen. Abermals zeigt sich, dass wir eine grundständige Lösung der Altschuldenproblematik benötigen. Sonst stoßen wir nicht nur bei den Klärwerken, sondern bei vielen Infrastrukturprojekten im Bereich Wasser immer wieder an die gleichen monetären Grenzen.

DEKOM: Das Land Rheinland-Pfalz fördert im Rahmen der Pilotprojekte für die 4. Reinigungsstufe bevorzugt Verfahren und Technologien die in Rheinland-Pfalz entwickelt werden. Hier in NRW wird die Halbtechnische Versuchskläranlage Neuss gerade geschlossen. Viele Ingenieurbüros und auch Startups beklagen das, weil dadurch die ohnehin schwierige Erprobung der Alltagstauglichkeit neuer Technologien zusätzlich erschwert wird.  Warum wird die einzige Versuchskläranlage in NRW gerade jetzt geschlossen?

Julia Kahle-Hausmann: Die Schließung der Versuchskläranlage in Neuss ist bedauerlich, da dies die Erprobung neuer Technologien erschwert. Es ist unklar, warum diese Schließung zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt. Jedoch geht in jedem Fall das falsche Signal davon aus. Denn gerade mit Blick auf die Klimakrise brauchen wir Forschung, um unser gesellschaftliches Leben wasserverträglich zu gestalten.

DEKOM: Wissen Sie, ob auch in NRW – analog zu Rheinlandpfalz – Verfahren, die hierzulande entwickelt wurden, bevorzugt werden sollen/können?

Julia Kahle-Hausmann: Natürlich gehört heimische Forschung und Technik gefördert, die Wissenschaftslandschaft in NRW ist Weltklasse. Doch wichtige Forschungsprojekte finden international und weit über Landesgrenzen hinaus statt. Daher sollte der Anspruch für NRW sein, vor allem die technisch besten Lösungen zur Anwendung zu bringen. Die Landesregierung ist hier gefragt, die Rahmenbedingungen zu schaffen, dass Best-practice-Anwendungen möglichst aus NRW stammen.

DEKOM: Wie kommen Innovationen von Hochschulen oder Startups in NRW an die Kläranlagen?

Julia Kahle-Hausmann: Hier ist auch das Land NRW in koordinierender Rolle gefragt. Zur entstehenden Wasserstrategie der Landesregierung muss es auch gehören, den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis weiter zu verbessern. Akteure auf allen Ebenen haben enorme Motivation, Innovationen nach vorne zu bringen. Politik kann und muss hierfür eine gemeinsame Plattform schaffen und eine schnelle Umsetzung in die Praxis ermöglichen.

DEKOM: Eine vierte Reinigungsstufe kostet vergleichsweise viel Geld. Die EU-Kommunalabwasserrichtlinie hebt bei der Finanzierung in der aktuellen Version auf das Verursacherprinzip ab. Halten Sie das für praktikabel?

Julia Kahle-Hausmann: Es gibt verschiedene Modelle, den Ausbau zu finanzieren. Die EU hat sich auf den 80/20-Grundsatz fokussiert, um das Verursacherprinzip zu stärken. Das ist der richtige Weg. Denn es muss immer gelten:  Wer Wasser verschmutzt, zahlt dafür auch. Wenn wenige die Gewinne erwirtschaften, aber viele die Kosten tragen, ist das nämlich nicht gerecht. Der Umbau der Wirtschaft hin zu mehr Umweltverträglichkeit ist dabei eine Generationenaufgabe, bei der die Wirtschaft selbst sich nicht rarmachen darf. Genauso wichtig bleibt dabei das Vorsorgeprinzip. Hierbei wollen wir Verschmutzungen im Vorhinein verhindern, um Folgekosten zu reduzieren.

Vielen Dank. (DEKOM, 07.10.2024)

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Die KfW Bank engagiert sich bei der Modernisierung der Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungssysteme in Bosnien-Herzegowina. Nach den Kriegsereignissen der 1990er Jahre wurden die Schäden auch in der Wasserver- und Abwasserentsorgung beseitigt. Darüber hinaus wurden Anstrengungen unternommen, sich den europäischen Qualitätsstandards – betreffend Zuverlässigkeit und wirtschaftliche wie ökologische Nachhaltigkeit – anzunähern. Eine funktionierende Wasser- und Energieversorgung bleibt eine wichtige Voraussetzung für die stabile wirtschaftliche Entwicklung des Landes. Seit 1999 unterstützt die KfW Entwicklungsbank im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bosnische Gemeinden und ihre Versorgungsbetriebe im Wassersektor. Zenica im Zentrum des Landes – rund 70 Kilometer nordwestlich von Sarajevo – ist mit 115.000 Einwohnern die viertgrößte Stadt des Landes. Hier – und in der Stadt Tuzla im Osten des Landes – engagiert sich die KfW Entwicklungsbank für eine hygienisch unbedenkliche Trinkwasserversorgung zu kostendeckenden und sozial verträglichen Preisen. Dafür wurden die Wasserversorgungssysteme rehabilitiert und ausgebaut. Der zuständige städtische Wasserversorger ViK (Vodovod i kanalizacija) hat ca. 30.000 Kunden (Verträge) und versorgt damit ca. 70.000 Einwohner im Stadtgebiet. Das Wasser für Zenica wird aus vier in Wäldern liegenden Quellen gewonnen. Der Schutz dieser Wälder ist essenziell für eine sichere Wasserversorgung. Emir Pasalic war während der des gesamten Durchführungszeit Direktor von ViK. „Anfänglich hatten wir keine Mittel für unsere Pumpstationen, sie wurden über 40 Jahre lang nicht erneuert, sondern nur bei Bedarf repariert. Durch die Instandsetzung aller Pumpstationen haben wir die Zukunft des städtischen Wasserversorgungssystems gesichert. Über die Infrastruktur hinaus: Mit den Fördermitteln aus Deutschland konnten wir Mitarbeiter fortbilden und Abläufe optimieren, um unseren Kunden qualitativ hochwertige Dienstleistungen anzubieten.“ Auch in Bosnien und Herzegowina sind die Folgen des Klimawandels zu spüren – aktuell. Dazu Pasalic: „Letztes Jahr hatten wir kaum Schnee – der wichtig ist, damit wir das ganze Jahr über eine konstant gute Wasserversorgung haben. Auch wenn wir genügend Regen haben – oft fällt er sehr stark und fließt dann einfach ins Grundwasser ab, verbessert also auch nicht die Trinkwasserversorgung“. Die Gesamtkosten des Programms liegen bei knapp 23 Mio. EUR. Auch in der Abwasserentsorgung engagiert sich die KfW-Bank. Nach einer ersten sehr erfolgreichen Phase startete hier 2019 eine zweite des Vorhabens „Abwasserentsorgung Zenica“. Das Projekt sieht den Bau einer Kläranlage sowie von Pumpstationen und die Rehabilitierung sowie den Ausbau der Regen- und Schmutzwasserkanalisation vor. Planung und Bau der neuen Kläranlage wurden erfolgreich vergeben, Baubeginn ist voraussichtlich im Q2/2025. Sie wird eine Behandlungskapazität von 70.000 Einwohnerwerten haben, einschließlich der Entfernung von Stickstoff und Phosphor. Die Lebensverhältnisse der Bevölkerung werden dadurch verbessert, aber es wird auch ein Beitrag zum Schutz der Umwelt, vor allem zum Gewässerschutz, insbesondere des Flusses Bosna, geleistet. Bislang unbehandelt eingeleitete Industrieabwässer in den Fluss werden nun gesammelt und gereinigt. Das städtische Versorgungsunternehmen wird durch eine Begleitmaßnahme qualifiziert, die neuen Anlagen ordnungsgemäß und nachhaltig zu betreiben. Die Gesamtkosten für die zweite Phase des Vorhabens liegen bei rd. 19 Mio. EUR.

Bosnien-Herzegowina treibt den ökologischen Umbau nicht nur im Bereich Wasser- und Abwasser, sondern etwa auch im Bereich der Solarenergie mit großem Engagement voran. So entwickelt die privatwirtschaftliche ASA-Group in Bosanski Petrovac – im Nordwesten des Balkanstaates – derzeit in zwei Bauphasen riesige Solarfelder. Während die erste Phase bereits vollständig finanziert ist, steht die zweite Phase mit einem Investitionsvolumen von rund 43 Millionen EUR für Investoren offen. (KfW/DEKOM, 28.08.2024) Ganzer Artikel hier…

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Am 25. Und 26. September dreht sich in Marktheidenfeld alles um unsere wichtigste Ressource. Mehr als 100 Aussteller präsentieren im Rahmen der 12. Nordbayerischen Trinkwassertagung ihre Produkt- und Dienstleistungspalette speziell für den Trinkwasserbereich. Die Nordbayerische Trinkwassertagung ist Treffpunkt für Verantwortliche aus den Kommunen, Wasserwerken und Versorgungsunternehmen auf der einen – sowie Experten von Industrie, Ingenieurbüros, Fachbehörden, Gesundheitsämtern und Wissenschaft auf der anderen Seite.  Zudem richtet sich die Tagung explizit auch an Schülerinnen und Schüler sowie Studentinnen und Studenten. Zu den Ausstellern zählt der renommierte Infrastrukturausstatter EBERO FAB. Als Partner der 12. Nordbayerischen Trinkwassertagung gewährt EBERO FAB den Kongressbesuchern einen Einblick in sein umfassendes Portfolio qualitativ besonders hochwertiger Produkte und Leistungen für Trinkwasserversorgung, einwandfreie Wasserqualität und die Sicherung der kritischen Infrastruktur. In Marktheidenfeld zeigt EBERO FAB Innovationen wie Enabling Smart Grids für smarte Trinkwasserleitungen.  Die von 3S Antriebe GmbH entwickelte Lösung für Automation und Fernbetätigung von Armaturen gewährleistet jederzeit die Versorgungssicherheit und Versorgungsstabilität und trägt im Havarie- oder Kontaminationsfall zum Schutz kritischer Infrastrukturen bei. Permanentes Monitoring gibt zu jedem Zeitpunkt Aufschluss über den aktuellen Zustand der Netze – was zu einer erheblichen Verbesserung der betrieblichen Effizienz führt. Die Netze können mit Sensorik versehen, energieautark betrieben und dezentral gesteuert werden. Erhebliche Eisparpotenziale birgt auch eine weitere von EBERO FAB auf der Trinkwassertagung präsentierte Lösung für einen unterbrechungsfreien Armaturenwechsel. Mit ArmEx Solutions können Armaturen binnen Sekunden, unterbrechungsfrei gewechselt und so bis zu 10.000 Liter Trinkwasser eingespart werden. Die personal- und zeitaufwändige Information der Anwohner sowie die langwierige Baustellensicherung entfallen mit ArmEx Solutions ebenso, wie Nacht- und Sonderschichten der Installateure.  Sie finden EBERO FAB auf der diesjährigen 12. Nordbayerischen Wassertagung an Stand A23. (DEKOM, 13.09.2024) Mehr Infos und Besucheranmeldung zur 12. Nordbayerischen Trinkwassertagung hier…  

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Beim Herbstempfang von VITAKO, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-
Dienstleister, im Haus der Bundespressekonferenz stand das Thema „KI in der Verwaltung: Governance, Rahmenbedingungen und gemeinsame Potentiale“ im Mittelpunkt des politischen Abends. Vertreter aus Politik und Verwaltung tauschten sich intensiv zu diesem zukunftsweisenden Thema aus. Als Keynote-Speaker präsentierte MdB Parsa Marvi (SPD) als Mitglied im Digital- und Finanzausschuss, relevante Einblicke in die nationale Umsetzung des AI Acts. In seinem Impuls stimmte er den Vorschlägen von BMWK und BMJ (federführend) im gemeinsamen
Thesenpapier zur Governance-Struktur für die Umsetzung des EU AI-Acts zu. Im Rahmen Fachkonferenz im Vorfeld des diesjährigen Herbstempfangs haben die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement, KGSt und die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, VITAKO erstmals die gemeinsam entwickelte KI-Leitlinie vorgestellt. Diese innovative Leitlinie soll eine praxisnahe Orientierung für den verantwortungsvollen Einsatz von generativer Künstlicher Intelligenz (KI) in Kommunalverwaltungen bieten. Das Papier wird auf der diesjährigen VITAKO-Fachkonferenz unter dem Motto „Praxisperspektive KI & Automatisierung in der kommunalen Verwaltung“ im Data Space Berlin veröffentlicht. Die Leitlinie „Generative KI in Kommunalverwaltungen – Guideline und praktische Anwendungsfälle für Large Language Modelle“ fokussiert sich auf die Integration von LLM-Tools in den kommunalen Verwaltungsalltag. KGSt und VITAKO sehen in der Nutzung von LLM-Tools im Arbeitsalltag positive Effekte: Mehr Effizienz in Verwaltungsprozessen, mehr Kreativität in der Entscheidungsfindung sowie mehr Inklusion für Bürgern und Mitarbeiter. Die positiven Effekte werden in der Leitlinie anhand von konkreten Use Cases und beispielhaften Promptings vorgestellt. Außerdem werden zentrale Rahmenbedingungen für einen verantwortungsvollen Einsatz von LLM-Tools in der Verwaltungspraxis aufgezeigt. Hier gibt die Leitlinie konkrete Empfehlungen zur organisationsinternen Regulierung – unter anderem in den Bereichen Datenschutz, Urheberrecht, Transparenzpflichten und Qualifizierung. „Die Guideline richtet sich insbesondere an Führungskräfte und Sachbearbeitende in Kommunalverwaltungen, die LLM-Tools in ihre Prozesse integrieren wollen. Sie dient als Kompass, um den Einsatz von KI im Verwaltungskontext strategisch und verantwortungsvoll zu gestalten.“ Katrin Giebel, Geschäftsstellenleiterin VITAKO „Die Nutzung von LLM-Tools bietet großes Potenzial zur Effizienzsteigerung und Verbesserung der Dienstleistungsqualität in unseren Verwaltungen“, sagt Anika Krellmann, Referentin (KGSt). „Um diese Potenziale zu heben, braucht es Experimentierräume. Mit unserer Guideline geben wir den Verwaltungen ein Werkzeug an die Hand, welches sie dabei unterstützt, Mitarbeitende zeitgemäß, sicher und verantwortungsvoll an LLM-Tools heranzuführen.“ (VITAKO, 11.09.2024) Ganzer Artikel hier…

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Sicher, schnell und zuverlässig. Und das auch noch kostengünstig – wenn es um die Digitalisierung geht, stehen gerade kommunale Unternehmen und Kommunen vor enormen Zielkonflikten. Wenn sie diese Ziele erreichen wollen, führt oft kein Weg vorbei an der Cloud. Die externen Dienstleister helfen nicht nur, Abläufe zu steuern, Rechnungen zu stellen oder die Kundinnen und Kunden zu informieren. Sie bieten auch die zunehmend knappen, dringend benötigen Fachkräfte für die Anpassung und Nutzung der Software. Und – künftig noch wichtiger – Schnittstellen für die Nutzung von „Künstlicher Intelligenz“ für die Verbesserung bestehender Leistungen oder die Entwicklung neuer Lösungen. Bereits jetzt machen die Ausgaben für die Cloud bei den meisten kommunalen Unternehmen zwischen 5 und 25 Prozent der IT-Ausgaben aus – mit steigender Tendenz. Die Kehrseite der Cloud sind jedoch wachsende Abhängigkeit und in der Folge wachsende Kosten Die Vertragsbedingungen sind in der Regel geheim, die Unternehmen dürfen sich nicht darüber austauschen. Und die Anbieter in der Regel in einer starken Position, Leistungen und Preise anzupassen. Mit erstaunlichen Konsequenzen: Mitunter führt schon der ein Wechsel von einem zu einem anderen Cloud-Anbieter zu höheren Preisen für Software-Pakete, die das Unternehmen bereits bezahlt hat und seit Jahren nutzt. Dieser unfaire „Lock-In“ lässt sich von einigen Anbietern durchsetzen, weil ein Wechsel von einem zum anderen Cloud-Anbieter sehr aufwändig wird, wenn die Migration einmal erfolgt ist. Und dieser Lock-in treibt die Kosten. Der französische Wissenschaftler Prof. Dr. Frédéric Jenny hat im Jahr 2023 privatwirtschaftliche Unternehmen ausführlich nach den Kosten der Cloud-Lösungen befragt. Ein zentrales Ergebnis: Allein der Wechsel von einem Cloud-Anbieter zum anderen erhöht die Ausgaben um bis zu 20 Prozent. Bis heute fehlen entsprechende Daten für den öffentlichen Sektor, vor allem für öffentliche Unternehmen. Dabei ist der Druck auf verlässliche Leistung und auf einen vernünftigen Umgang durch Eigentümer, Kunden und Medien noch einmal stärker. Diese Transparenz ist jedoch dringend nötig: Um einschätzen zu können, wie sich die eigenen Konditionen im Vergleich zu den Angeboten und Leistungen der Wettbewerber verhalten. Um echte Verhandlungen mit den Cloud-Providern möglich zu machen. Um die Kosten zu senken. Und um einen fairen Wettbewerb durchzusetzen, von dem alle Nutzer profitieren. Deshalb führt das „zentrum Nachhaltige Transformation“ an der Quadriga Hochschule die erste Umfrage zu den Bedingungen und Kosten von Cloud- Nutzungen der öffentlichen Unternehmen durch. Die Initiative wird unterstützt vom europäischen Verband für Cloud Dienstleister (CISPE). Die ersten Ergebnisse der laufenden Untersuchung geben bereits starke Hinweise auf Verbesserungsbedarf: Migration in die Cloud verursacht vielfach ungerechtfertigte Zusatzkosten. So können den öffentlichen Unternehmen bei einem Anbieterwechsel zu einer „Public Cloud“ bis zu 25% höhere Kosten entstehen. Zudem werden die Wahlmöglichkeiten der Kunden mitunter aktiv eingeschränkt. Aus den ersten Antworten geht hervor, dass Nutzungsmöglichkeiten von Software eingeschränkt sein können, wenn Software und Cloud nicht von einem einzigen Anbieter kommen. Auch setzen einige Software-Anbieter finanzielle Anreize durch Rabatte, zusätzlich zur Software auch die eigene Cloud-Infrastruktur zu nutzen. Diese Rabatte beeinflussen die Entscheidung für eine Cloud-Infrastruktur in einem gewissen Grad. Der Survey kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Transparenz zu erhöhen und die Verhandlungsposition öffentlicher Unternehmen gegenüber Cloud-Anbietern zu stärken.  In einer Vorstudie hat das zNT mit sechs der acht Mitglieder des 8KU, der größten kommunalen Energieversorgungsunternehmen in Deutschland, das Thema Bedingungen auf dem Cloud-Markt im April und Mai 2024 ausgelotet. Seit Mai 2024 läuft eine Befragung unter den Mitgliedsunternehmen des VKU sowie anderen öffentlichen Unternehmen in Deutschland. Unter folgendem Link können kommunale Unternehmen an der Umfrage teilnehmen: https://survey.lamapoll.de/240816_unfair_licensing_zNT (DEKOM/zNT, 02.09.2024) Ganzer Artikel hier…

Über das zNT (zentrum Nachhaltige Transformation)

Das zentrum Nachhaltige Transformation (zNT) an der Quadriga Hochschule Berlin ist Think Tank und Beratung. Seit 2022 entwickelt das zNT wissenschaftliche Interventionen, die sich mit der Lösung von Herausforderungen und Fragen beschäftigen, die die nachhaltige Transformation für Unternehmen und Politik mit sich bringen. Zudem ist zNT spezialisiert auf Strategie und Umsetzung von Stakeholder Management in Veränderungssituationen. Das zNT berät Unternehmen und Verbände dort, wo Lösungen mit messbaren Auswirkungen gebraucht werden. Mehr unter https://www.znt-berlin.com

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Der Senat der Wirtschaft Deutschland und die United Nations Industrial Development Organization (UNIDO) vergeben erneut und bereits zum dritten Mal gemeinsam in enger Partnerschaft den SDG Award rund um die globalen Nachhaltigkeitsziele. Unternehmen, Städte, Initiativen, Projekte und Bildungsträger, die sich für die Sustainable Development Goals einsetzen, können sich ab sofort für den SDG Innovation Award ganz einfach hier bewerben. Bewerbungen können noch bis zum 30. September 2024 in drei Kategorien eingereicht werden:

  • Unternehmen
  • Städte, Gemeinden & Landkreise
  • Jugend & Bildung

Mit dem SDG Innovation Award zeichnen der Senat der Wirtschaft Deutschland und die United Nations Industrial Development Organization (UNIDO) Pioniere und Vorreiter aus, die sich für die SDGs einsetzen und in Fortschritte in Bereichen wie Klima- und Umweltschutz, Energie, Innovation, Bildung und soziale Gerechtigkeit erzielen. Gesucht werden insbesondere Akteure, die die globalen Nachhaltigkeitsziele ganzheitlich verstehen. So liegt ein Fokus in der Kategorie „Unternehmen“ auf Bewerbern, die den Blick bei ihren Nachhaltigkeitsprojekten auch auf den globalen Süden richten. Der SDG Innovation Award zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitsziele der UN zu fördern und vorbildliche Projekte einem breiten Publikum bekannt zu machen. Den Juryvorsitz hat der ehemalige Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn und ehemalige Präsident des internationalen Städtenetzwerks für Nachhaltigkeit ICLEI (Local Governments for Sustainability), Ashok Sridharan. Wie bereits im vergangenen Jahr wirkt Dr. Gerd Müller, Generaldirektor der UNIDO, in der Fachjury mit. Ebenso gehören Prof. Dr. Estelle Herlyn, Dieter Overath, Prof. Dr. Anabel Ternès von Hattburg, Frithjof Finkbeiner, Max W. Römer, Prof. Dr. Jakob Rhyner, Prof. Dr. Thomas Heupel und Prof. Dr. Hendrik Müller der hochkarätigen Fachjury an. Die Preisverleihung findet am 7. Dezember 2024 im Rahmen des Jahres Convent des Senates der Wirtschaft in München statt. Alle Informationen finden Sie unter www.sdg-innovation.com. Bewerbungen können direkt und einfach im Bewerbungsportal eingereicht werden. Die Bewerbung steht allen frei. Gerne können Sie die Informationen zur Bewerbung und zum Award in Ihrem Umfeld und mit Interessierten teilen. (German-SDG-Award, 02.09.2024) Mehr Infos hier…

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Seit März 2024 ist klar: Bosnien und Herzegowina sind aus Sicht der EU-Kommission bereit für Verhandlungen über den Beitritt des Landes zur Europäischen Union. Der positive Bericht der EU-Kommission sendet ein klares Signal an die Menschen in Bosnien und Herzegowina: Die Europäische Union steht zu ihrem Versprechen, alle Staaten der Westbalkanregion in die EU aufzunehmen. Sie steht an der Seite der Bürgerinnen und Bürger, die sich von der EU-Integration Frieden und Stabilität, mehr Demokratie, eine verlässliche Justiz und die Überwindung von Korruption erhoffen. Im Rahmen der Beitrittsverhandlungen wird Bosnien und Herzegowina schrittweise tiefgreifende Reformen zur Stärkung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und auf vielen weiteren Gebieten durchführen müssen. Bis das Land eines Tages tatsächlich der EU beitreten kann, ist es noch ein weiter und anspruchsvoller Weg. Die offizielle Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen ist ein wichtiges Signal an die Menschen und die engagierte Zivilgesellschaft in Bosnien und Herzegowina. Sie sind der Motor für Reformen und für eine Zukunft ihres Landes in der Europäischen Union. Insbesondere den vorrangig auf zwischenmenschlichem und kulturellem Austausch basierenden Städtepartnerschaften kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Seit vielen Jahrzehnten unterhalten einige deutsche Kommunen regen Austausch auf unterschiedlichen Ebenen mit Städten in Bosnien-Herzegowina. Schon seit mehr als einem halben Jahrhundert besteht etwa die Partnerschaft zwischen den Städten Friedrichshafen und Sarajevo.  Darüber haben wir mit dem Ersten Bürgermeister der Stadt Friedrichshafen Fabian Müller gesprochen.

Herr Müller, wie äußert sich die Partnerschaft zwischen Friedrichshafen und Sarajevo?

Fabian Müller: Die Städtepartnerschaft zwischen Friedrichshafen und Sarajevo besteht seit 1972. Was einst in wirtschaftlichen Beziehungen über die Firmen Famos und ZF seinen Anfang nahm, ist mittlerweile in freundschaftliche Verbindungen in vielen Lebensbereichen übergegangen. Von Begegnungen der beiden Gemeinderäte über den Schüleraustausch und sportliche Begegnungen bis hin zu Verbindungen im musikalischen und künstlerischen Sektor, um nur einige zu nennen. Die Partnerschaft zwischen Friedrichshafen und Sarajevo ist sehr eng und durch gegenseitige Wertschätzung geprägt.

Wie wird die Städtepartnerschaft gelebt?

Fabian Müller: Bereits seit Beginn der Städtepartnerschaft gibt es regelmäßige Besuch auf allen Ebenen, sowohl im administrativen Bereich als auch im zivilgesellschaftlichen Engagement. Die Schüleraustausche fanden, außer in den Kriegsjahren und während der Coronakrise, seit 1988 regelmäßig statt. 2023 gab es zwei Besuche jeweils in Friedrichshafen und in Sarajevo, um das 50-jährige Partnerschaftsjubiläum zu feiern. Dieses Jahr wird vom Verein Pro Sarajevo wieder eine Bürgerreise organisiert.

Auf welchen Ebenen findet der Austausch statt?

Fabian Müller: Zwischen der Firma ZF in Friedrichshafen und der Firma Famos in Sarajevo bestand schon seit Jahren eine enge und gute Zusammenarbeit. Auf dieser wirtschaftlichen Ebene gab es Kontakte, die schließlich zum Vorschlag seitens Sarajevos geführt haben, eine Städtepartnerschaft zu gründen. Zusätzlich zur Verbindung über den Städtepartnerschaftsverein Pro Sarajevo e. V. und den Austausch zwischen den Schulen gab und gibt es Verbindungen in zahlreichen weiteren Bereichen: Zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Volkshochschulen, der beiden Gemeinderäte, der Gewerkschaften und Parteien. Zwischen Sportvereinen im Bereich Fußball, Handball, Volleyball, Schwimmen, Kegeln und Radfahren sowie kulturellen Gruppen wie Harmonikaorchester, Kammerorchester, Folkloregruppen, Gesangsvereinen, Theatergruppen und der Musikschulen. Zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Messen, Brauereien, Automobilclubs, Tourist-Informationen, Wirtschaftskammern und weiterer Gebiete.

Sowohl Friedrichshafen als auch Sarajevo gelten als bedeutende Gesundheits- und

Klinikstandorte. Gibt es auch auf dieser Ebene Verbindungen?

Fabian Müller: Nach dem Ende des Krieges hat Friedrichshafen mit seiner Unterstützung beim gemeinsamen Wiederaufbau des Gesundheitszentrums „Omer Maslic“ im Bezirk Novo Sarajevo im Jahr 2000 ein beständiges und lebendiges Zeichen der Freundschaft gesetzt. Seitdem wird das Gesundheitszentrum weiterhin regelmäßig durch Spenden und fachlichen Austausch unterstützt.

Was können wir auf deutscher Seite – im Kontext Städtepartnerschaften – tun, um BIH bei den

geforderten Reformen zu unterstützen?

Fabian Müller: Wir als Partnerstadt stehen unseren Freunden bei Fragen rund um das Thema Demokratie gerne unterstützend zur Seite.

Wie profitiert die Stadt Friedrichshafen von der Partnerschaft mit Sarajevo?

Fabian Müller: Friedrichshafen profitiert u. a. stark durch die kulturellen Begegnungen. Bei den Besuchen der Schülerinnen und Schüler aus Friedrichshafen aber auch im Rahmen von Bürgerreisen, kann unsere Bürgerschaft in Sarajevo ein friedliches Zusammenleben der Religionen und eine große Gastfreundlichkeit erleben.

Warum lohnt es sich für deutsche Kommunen, Partnerschaften mit Städten in BIH einzugehen?

Fabian Müller: Das Engagement und die Verbindung nach Bosnien und Herzegowina ist wichtig für ein geeintes und

friedliches Europa.

Gibt es aus Ihrer Sicht Optimierungsbedarf, z. B. Unterstützung von Land und Bund oder

Unterstützung der Partnerschaftsaktivitäten auf bosnischer Seite?

Fabian Müller: Zur Förderung von Städtepartnerschaften sind Förderprogramme, die ohne große bürokratische Hürde genutzt werden können, immer hilfreich. (DEKOM, 02.09.2024) Mehr Infos hier…

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Deutschland macht beim Ausbau der Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge große Fortschritte – aber noch ist viel zu tun. Deswegen arbeitet der Bund gemeinsam mit den Ländern und Kommunen daran, den Ausbau der E-Ladeinfrastruktur weiter zu beschleunigen. Elektromobilität spielt eine große Rolle für den klimaschonenden Verkehr. Dabei sind ausreichend Lademöglichkeiten eine wichtige Voraussetzung für mehr Vertrauen und Akzeptanz in E-Fahrzeuge. Die Bundesregierung hat deshalb angekündigt, den Ausbau einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur weiter voranzutreiben. Das Ziel: eine Million öffentliche Ladepunkte bis 2030. Mit dem Hochlauf der Ladeinfrastruktur steigt natürlich auch die Stromnachfrage für Ladevorgänge. Um Kapazitätsengpässe im Stromnetzbetrieb auszugleichen, greift seit dem 1. Januar 2024 eine neue gesetzliche Regelung – die so genannte netzdienliche Steuerung von Verbraucheinrichtungen gemäß § 14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die netzdienliche Steuerung ermöglicht es Netzbetreibern, die Leistung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wallboxen mit mehr als 4,2 kW) in Ausnahmefällen temporär zu dimmen – eine Vorsichtsmaßnahme, um die Stabilität des Stromnetzes zu sichern. Die Regulierung ist an enge Voraussetzungen geknüpft. Eine Mindestleistung muss immer zur Verfügung stehen, so dass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können. Die jeweilige Notwendigkeit dieses Eingriffs muss sich aus objektiven Kriterien der Netzzustandsermittlung ableiten. Die Netzzustandsermittlung stellt die aktuelle Netzauslastung anhand von Echtzeit-Messwerten dar. Zu diesem Zweck ist eine zügige Digitalisierung der Niederspannungsnetze inklusive Erhebung von Echtzeit-Messwerten notwendig.  Eine ebenso effektive wie komfortable Lösung für Netzbetreiber und Energieversorger, die die netzdienliche Steuerung gemäß § 14a EnWG vollumfänglich ermöglicht, hat die Hürther POSID TECHNOLOGIES GmbH mit acharge DYLAMO entwickelt. Unabhängig davon welches Signal vom Versorger zur Verfügung gestellt wird, verarbeitet acharge DYLAMO über standardisierte Schnittstellen alle gängigen Protokolle. Mit acharge DYLAMO können temporäre Leistungsspitzen reguliert oder reduziert werden, ohne dass eine komplette Abschaltung erforderlich ist. (DEKOM, 03.09.2024) Mehr Infos hier…

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Im September soll die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie final verabschiedet werden. Durch die darin enthaltenen Anforderungen zur Reduzierung von Spurenstoffen werden in Deutschland bis zum Jahr 2045 Anlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 150.000 Einwohnerwerten (EW) zum Ausbau einer sogenannten vierten Reinigungsstufe verpflichtet. Weitere Anlagen müssen ertüchtigt werden, wenn sie zwischen 10.000 und 150.000 EW liegen und innerhalb noch zu definierender Risikogebiete einleiten. Vor diesem Hintergrund werden bereits überall in der Republik verschiedene Verfahren und Technologien für vierte Reinigungsstufe erprobt. Ganz bemerkenswerte Ergebnisse erzielt in diesem Zusammenhang vor allem auch das Kerpener Startup BOLLBRANIC mit keramischen High-End Silizium Carbid Membranen – eine Technologie, die weltweit nur sehr wenige Unternehmen beherrschen. Die ursprünglich zur Rauchgasentschwefelung von Schiffen entwickelten Membranen eignen sich aufgrund ihrer Eigenschaften auch hervorragend für die Abwasseraufbereitung. Sie sind robust, chemisch inert, beständig gegen Säuren und Laugen und können mehrfach regeneriert werden. Was es mit dem neuartigen Verfahren auf sich hat und warum es sich für die vierte Reinigungsstufe besonders eignet, erklärt BOLLBRANIC-Geschäftsführerin und Entwicklerin Celina Brammer im DEKOM Interview:

Frau Brammer, BOLLBRANIC entwickelt Filtrationsverfahren auf Basis keramischer Silizium Carbid Membranen. Warum setzt BOLLBRANIC auf diese innovative Technologie?

Celina Brammer: Das Thema Silizium Carbid ist im Zusammenhang mit Wasserfiltration tatsächlich eher neu und noch wenig bekannt. Standard und am weitesten verbreitet in der Membranfiltration und eben auch im Bereich der Wasseraufbereitung sind die sogenannten Polymermembrane – also Kunststoffe. Diese sind vom Durchfluss – der in der Membrantechnik auch als Flux bezeichnet wird, deutlich schlechter als keramische Membranen und haben den gravierenden Nachteil, dass durch den Verschleiß und Degeneration der Polymermembranen Mikroplastik entsteht. Um dies zu vermeiden, setzen wir auf keramische Membranen aus Silizium Carbid – unser Weg ist nachhaltiger und umweltschonender.

Für welche Art Kläranlagen eignet sich ihr Verfahren? Gibt es irgendwelche besonderen Voraussetzungen – etwa Höchst- oder Mindestgrößen der Anlagen?

Celina Brammer: Tatsächlich gibt es hier keine wirklichen Einschränkungen. Grundsätzlich sind die SiC- Membranen für Abwasseranwendungen eine gute Wahl. Natürlich muss man sich auch immer den konkreten Anwendungsfall ansehen – das kann man gut mit unseren Pilotanlagen machen – da zeigt sich relativ schnell, ob sich das Verfahren eben auch unter den jeweiligen Gegebenheiten im konkreten Szenario vor Ort eignet und kann entsprechend auch den Nachweis führen, dass es funktioniert.  

  
Viele Kommunen beschäftigt heute schon der in der EU-Kommunalabwasserrichtlinie vorgesehene Zubau einer vierten Reinigungsstufe auf ihren Kläranlagen. Das kostet viel Geld und erfordert planerischen Aufwand. Ist ihr Verfahren auch für die vierte Reinigungsstufe geeignet?

Celina Brammer: Wenn man Polymermembranen und Silizium Carbid Membranen im Vergleich anschaut – bieten letztere in Hinblick auf die 4. Reinigungsstufe tatsächlich eine Reihe von Vorteilen. Durch die höhere Fluxleistung – also den besseren Durchfluss – braucht man bei Silizium Carbid Membranen entsprechend weniger Filterfläche, wodurch die zusätzliche Reinigungsstufe effizienter und kostengünstiger realisierbar ist. Im Vergleich zu anderen Membranen weisen Silizium Carbid Membranen zudem eine sehr geringe Faulneigung sowie gewisse Abstoßungseffekte gegenüber Fetten, Ölen und anderen anhaftenden Verschmutzungen auf. Geringere Betriebskosten entlasten Kommunen und Gebührenzahler dauerhaft. Insofern ist unser Verfahren gerade auch für den Zubau einer vierten Klärstufe hochgeeignet. 

Vielen Dank!

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Batteriespeicher sind eine Schlüsseltechnologie für den Umbau des Energiesystems. Sie sind essenziell für die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien und die Dekarbonisierung der Wirtschaft. Und sie ermöglichen es, überschüssige Energie aus dem Stromnetz aufzunehmen und bei Bedarf wieder einzuspeisen. Durch die Zwischenspeicherung helfen sie, Schwankungen im Stromnetz auszugleichen und die Energieversorgung zu stabilisieren. Dies ist besonders wichtig, da mit dem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien die Schwankungen in der Stromversorgung zunehmen.  Eine aktuelle Studie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE zu den Stromerzeugungskosten verschiedener Kraftwerke belegt zudem, dass Photovoltaik-Anlagen mittlerweile auch in Kombination mit Batteriespeichern deutlich günstiger Strom produzieren, als Kohle- oder Gaskraftwerke. „Den Batteriespeichersystemen kommt beim klimagerechten Umbau der Energie- und Wärmeversorgung große Bedeutung zu“, betont auch Carsten Schweneker, CEO des renommierten deutschen Infrastrukturausstatters EBERO FAB: „Batteriespeicher tragen dazu bei, die Netzeffizienz zu verbessern, indem sie Nachfragespitzen bewältigen und den Versorgungs- und Industrieunternehmen eine bessere Planung für künftiges Wachstum ermöglichen.“ Seit diesem Jahr kooperiert EBERO FAB in diesem Segment mit Pixii-Storage-Systems, einem führenden norwegischen Anbieter von Energiespeicherlösungen. „Pixii verfügt über umfassende technologische Expertise im Bereich Energieumwandlung und -speicherung. Durch die Entwicklung und Herstellung der komfortabelsten und zukunftssichersten Lösungen bedient Pixii den wachsenden Bedarf an Energiespeichern in Deutschland und Europa. Das modular aufgebaute Batterie-Energiespeichersystem eignet sich ideal für verschiedene Einsatzszenarien und unterschiedliche Märkte. Es ermöglicht dem Anwender, seinen Batterie-Energiespeicher mit wachsenden und sich ändernden Anforderungen zu skalieren“, so Schweneker weiter. (EBERO, 20.08.2024) Mehr Infos hier…

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Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die für viele Unternehmen erstmalig ab dem Geschäftsjahr 2025 greift, bringt auch für Krankenhäuser und Klinikgruppen neue Berichtspflichten zu Nachhaltigkeitsaspekten mit sich, wenn die Größen-Kriterien überschritten werden (zwei von drei Kriterien müssen erfüllt sein: Bilanzsumme > € 25 Mio., Umsatzerlöse > € 50 Mio., Anzahl Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt > 250).  Dies stellt sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance dar. Herausforderung: Die Implementierung einer umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie und die damit verbundene Datenerhebung und -auswertung erfordert zusätzliche, oft externe Expertise und signifikanten zeitlichen Einsatz. Chance: Die CSRD bietet Krankenhäusern die Möglichkeit, ihr ohnehin schon starkes Engagement für Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) zu dokumentieren, ihre Reputation durch enkeltaugliches Handeln zu stärken, den Informationsforderungen unterschiedlicher Anspruchsgruppen (z.B. Geldgebern) nachzukommen und somit wettbewerbsfähiger zu werden. Nachhaltigkeitsstrategie als Schlüssel: Um die CSRD-Anforderungen dauerhaft zu erfüllen und die Chancen zu nutzen, ist eine strukturierte Nachhaltigkeitsstrategie unerlässlich. Diese sollte messbare Ziele und konkrete Maßnahmen in allen wesentlichen Bereichen wie z.B. Energieeinsparung, Ressourcenschonung, Abfallmanagement, Mitarbeitergesundheit und Patientensicherheit umfassen.

Circular Economy als Treiber:

Die Circular Economy, die auf Ressourcen-Kreisläufe und Abfallvermeidung setzt, kann dabei im Gesundheitswesen eine Schlüsselrolle für nachhaltige Entwicklung spielen. Durch die weitere Reduzierung von Einwegmaterialien, die Wiederverwendung von Ressourcen in bestimmten Bereichen und die Optimierung von Recyclingprozessen können Krankenhäuser erhebliche Umweltentlastungen und Kosteneinsparungen erzielen.

Positive Effekte der Circular Economy:

Ressourcenschonung: Verringerung des Verbrauchs von Rohstoffen und Energie Abfallvermeidung: Senkung der Abfallmengen und Entsorgungskosten Umweltschutz: Reduzierung von Treibhausgasen und Umweltverschmutzung Verbesserung des Images: Stärkung durch Positionierung als nachhaltiges Unternehmen.

Fazit: Die CSRD-Berichtspflicht bietet Krankenhäusern die Chance, sich als zukunftsorientierte und verantwortungsvolle Akteure im Gesundheitswesen und darüber hinaus zu positionieren. Mit einer durchdachten Nachhaltigkeitsstrategie, die auf den Prinzipien der Circular Economy aufbaut, können sie nicht nur Umwelt und Gesellschaft entlasten, sondern auch ihre Positionierung im Wettbewerb stärken.

Zum Autor:

Sven Fischer ist als Geschäftsführer der LUWE GmbH in Erftstadt sowie im Vorstand von dasselbe in grün e.V., Verband der nachhaltigen Unternehmen tätig und hat seinen Fokus in der Beratung zum enkeltauglichen Wirtschaften. Er unterstützt mit weiteren LUWE-Akteuren kleine und mittelständische Unternehmen sowie Institutionen in den Bereichen Nachhaltigkeitsstrategie, Berichtspflichten (u.a. CSRD, LSME, VSME), Circular Economy, nachhaltige Produktentwicklung und nachhaltiges Personalmanagement. (LUWE-GmbH, 19.08.2024) Mehr Infos hier…

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Der Innovation Hub Bergisches RheinLand e. V. (InnoHub) bietet mit dem StädteTalk ein regelmäßiges Austauschformat an, um die Digitalisierung in den Kommunen und Kreisen des Bergischen RheinLands zu unterstützen. Durch den Wissenstransfer untereinander und mit Experten zu Fachgebieten wie e-Akte, dem Onlinezugangsgesetz oder Smart City fördert InnoHub die Zusammenarbeit und unterstützt die Mitarbeiter in den Verwaltungen. Daher richtet sich der StädteTalk vor allem an die Digitalisierungsbeauftragten und IT-Mitarbeiter der Kommunen. Der nächste StädteTalk findet am 24. September 2024 in Lindlar statt. Im Mittelpunkt steht dabei das Thema E-Akte. Am Beispiel der Stadt Siegburg, die bereits 2018 mit der Digitalisierung der Aktenbestände begonnen hat wird aufgezeigt, wie sich digitale Aktenlösung effizient umsetzen lassen. Jan Beilmann von der Stabstelle Digitalisierung bei der Stadt Siegburg erläutert das strategische Vorgehen und veranschaulicht Wege zur papierfreien Verwaltung.  Der InnoHub e. V. bildet den zentralen Knotenpunkt des Netzwerkes aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Regionen, den wissenschaftlichen Einrichtungen für Forschung und Lehre, den Interessenvertretungen der Kreise Oberberg, Rhein-Berg und Rhein-Sieg sowie der lokalen Politik. Ziel dieses Knotens ist es, als zentrales Element zur Steigerung der Innovationsfähigkeit regionaler Unternehmen und Organisationen beizutragen und ein starkes Netzwerk für die zukünftigen Herausforderungen der digitalen Transformation und Industrie 4.0 zu schmieden. (InnoHub/DEKOM, 20.08.2024) Mehr Infos hier…

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Smart City Konzepte verwandeln Städte und Gemeinden in vernetzte und effiziente Ökosysteme. Mit intelligenter Infrastruktur, verbesserter Lebensqualität, Nachhaltigkeit und aktiver Bürgerbeteiligung haben Smart Cities fraglos das Potenzial, unsere urbanen Lebensräume nachhaltig zu transformieren und die Lebensqualität ihrer Bewohner zu verbessern. Darüber wie Kommunen zu Smart Cities werden können, haben wir uns mit Carsten Schweneker, dem CEO von Deutschlands führendem Smart City Anbieter EBERO FAB unterhalten.

Herr Schweneker, kaum ein anderer Anbieter in Branche hat das Thema Smart City schon heute so konkret im Angebot, wie EBERO FAB. Ihr Unternehmen gilt als eine Art Vorreiter in diesem Segment.

Von Ihrer ausgewiesenen Expertise profitieren auch Kommunen und Stadtwerke…

In der Tat. Wir sind tief im Thema drin, denken es vor und weiter. Wir kennen die Potenziale und wissen, wie man sie am besten erschließt. Wir wissen wo man mit dem Aufbau einer Smart City beginnt und kennen die nächsten und übernächsten Schritte – und wir haben die richtigen Produkte und Lösungen für einen einfachen Einstieg in die Smart City. 

Wie kann der gelingen?

Wichtig ist erstmal die passende Dimensionierung – eine Stadt oder Gemeinde wird Schritt für Schritt zur Smart City – nicht durch große unerreichbare Projekte, sondern durch agile Fortschritte. Dazu bedarf es zunächst einer gründlichen und realistischen Analyse der Ziele und Möglichkeiten.

Dabei unterstützt EBERO die Kommunen?

Richtig – und zwar von Anfang an. Im ersten Schritt führen wir mit den jeweiligen Partnern – also Stadtverwaltungen und/oder Stadt- bzw. Gemeindewerken einen Workshop durch, um die Zielrichtung festzulegen und ein passgenaues Konzept zu entwickeln.

Die Anforderungen der Kommunen unterscheiden sich wahrscheinlich erheblich…

Natürlich. Großstädte brauchen sicher eher Parkraumüberwachungs- und Verkehrsleitsysteme als ländliche Gemeinden, die möglicherweise stattdessen zunächst einmal eine ausreichende WLAN-Abdeckung benötigen. All das erarbeiten wir in den Workshops, die für die meisten Kommunen tatsächlich auch deshalb hochspannend sind, weil bereits große Teile der Konzeptionsphase gefördert werden und für die Städte und Gemeinden in der Regel nur geringe Kosten anfallen.

Wie geht es dann weiter?

Dann geht es in die konkrete Planungs- und Umsetzungsphase. Das ist durchaus kleinteilig und nicht zuletzt abhängig von der bereits vorhandenen oder noch zu schaffenden Infrastruktur. Wenn nötig und möglich, kombinieren wir z. B. den Aufbau einer Smart City mit dem Breitbandausbau. So verschieden die Städte und Gemeinden sind, so unterschiedlich sind letztlich auch die jeweiligen Bedarfe und Wünsche. Wir lernen jeden Tag dazu, identifizieren und realisieren immer neue Anwendungsfelder und haben bzw. optimieren die dafür passenden Produkte.  Vielen Dank! (DEKOM/EBERO, 29.07.2024) Mehr Infos hier…

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Als Smart City im ländlichen Raum ist das Amt Süderbrarup zweifellos ein digitaler Vorreiter. Der insgesamt nur knapp 12.000 Einwohner zählende aus mehr als einem Dutzend Ortschaften bestehende Gemeindeverbund (Amt) im Norden Schleswig-Holsteins wurde im Jahr 2019 als eines von 13 Modellprojekten für das Förderprogramm Smart Cities des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der KfW Bank ausgewählt. Seither wurden unter breit angelegter Bürgerbeteiligung bereits viele Projekte auf dem Weg zu einer ländlichen Smart City realisiert, viele weitere sind in der Umsetzung bzw. geplant. Davon konnte sich zuletzt auch die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz, im Rahmen ihrer Sommertour direkt vor Ort überzeugen. Vom Digitalzentrum, einem zentralen Ort der digitalen Teilhabe mit einem Maker Space und Coworking-Arbeitsplätzen über die von Feuerwehrleuten selbst entwickelte Open-Source-Alarmierungssoftware Firemon112 bis hin zu einer bereits von anderen Kommunen übernommenen Buchungsplattform für kommunale Räume, verschaffte sich die CDU-Politikerin einen Überblick verschiedenster Möglichkeiten und Ansätze von Smart City Anwendungen für den ländlichen Raum. Besonders relevant für Smart City Konzepte auf dem Land ist naturgemäß der Bereich Mobilität.  Deshalb stand das Smarte Dorfshuttle ebenfalls im Fokus des Besuchs. Dieses Projekt wurde in Kooperation zwischen dem Smart City Projekt, dem Kreis Schleswig-Flensburg und der NAH.SH initiiert und ist inzwischen in das Bundesförderprogramm SMILE24 integriert. Das Smarte Dorfshuttle zeigt eindrucksvoll, wie innovative Mobilitätslösungen im ländlichen Raum umgesetzt werden können und dabei zur Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger beitragen. (SMA Süderbrarup/DEKOM, 29.07.2024) Ganzer Artikel hier…

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Smart City Konzepte basieren auf der Nutzung neuer Technologien, die mithilfe intensiver Generierung, Verarbeitung und Nutzung digitaler Daten sowie Vernetzung unterschiedlicher Akteure und Systeme zum einen bekannte Tätigkeiten effizienter und schneller machen und zum anderen neue Handlungsspielräume und Möglichkeiten eröffnen. So können übergeordnete ökologische, soziale und ökonomische Ziele erreicht bzw. deren Zielerreichungsgrad überwacht werden. In Smart Cities fallen eine enorme Menge zusätzlicher Daten und Informationen an, die das Fundament für digitale Wertschöpfung darstellen und entsprechend nutzbar gemacht werden müssen.  Darüber haben wir uns mit Christoph Grosswardt, Geschäftsführer des kommunalen Bildungsanbieters cogniport, unterhalten.

Herr Grosswardt, warum ist effektives Wissensmanagement gerade für die Umsetzung von Smart City Konzepten wichtig?

Christoph Grosswardt: Wissensmanagement spielt eine entscheidende Rolle in modernen Organisationen, da es dazu dient, die effektive Nutzung und Entwicklung von Wissen innerhalb einer Institution zu fördern. Der Wert von Wissen als strategischem Vermögen ist unbestritten, und Verwaltungen erkennen zunehmend, dass die effiziente Handhabung dieses Wissens einen klaren Vorteil darstellen kann. Durch Wissensmanagement können Verwaltungen sicherstellen, dass Erfahrungen, Expertise und Informationen, die innerhalb ihrer Strukturen vorhanden sind, nicht nur bewahrt, sondern auch aktiv genutzt werden. Dies fördert nicht nur die Innovation, sondern ermöglicht auch eine schnellere Anpassung an Veränderungen in der Umgebung. Organisationen können so besser auf Herausforderungen reagieren und ihre Leistungsfähigkeit steigern.

Zentrales Ziel des Förderprogramm Modellkommunen Smart Cities (MPSC) ist es, Ergebnisse und Erkenntnisse innerhalb der MPSC-Community und auch mit anderen deutschen Städten zu teilen. Die Arbeitsergebnisse der MPSC-Kommunen „dienen als vielfältige Lernbeispiele, deren Erkenntnisse und Ergebnisse im Rahmen eines umfassenden Wissenstransfers in die Breite aller Kommunen getragen werden.“, heißt es in der Projektbeschreibung. Lässt sich Wissensmanagement (von cogniport) auch interkommunal aufsetzen und ist effektives Wissensmanagement per se zur Erreichung erwähnter Förderziele geeignet?

Christoph Grosswardt: Unsere Bildungsplattform acadeMe wurde für den interkommunalen Austausch entwickelt. Nicht nur beim Wissensmanagement ist die Teilung des eingestellten Wissens mit anderen Verwaltungen möglich, auch die anderen Pakete sind interkommunal nutzbar. Effektives Wissensmanagement kann wesentlich zur Erreichung der Förderziele beitragen, denn dadurch, dass personenunabhängig das Wissen für ein Projekt weiterhin vorhanden wäre, entstehen keine oder nur marginale Zeitverzögerungen in der Erreichung der Projektziele. Die Arbeitsprozesse bleiben ungehindert in der Fortführung.

Bei Smart City Konzepten ist oft unklar, wie sich Maßnahmen auf den öffentlichen Raum auswirken. Es ist wichtig, die Auswirkungen von Smart-City-Maßnahmen im räumlichen Kontext eines Quartiers, einer Stadt oder einer Region zu erfassen, zu messen und zu bewerten. Kann und ggf. wie kann – Wissensmanagement zur Bewertung von Smart City Maßnahmen beitragen?

Christoph Grosswardt: Ja, unbedingt. Die einzelnen angestoßenen Projekte im Rahmen der Smart City Maßnahmen, können mit Hilfe der Online-Plattform acadeMe von cogniport jederzeit skaliert werden und bieten daher die Möglichkeit, die Weiterführung eines Projektes zu jedem Zeitpunkt auf der Basis fundamentaler Daten zu gewährleisten. Das Wissensmanagement der cogniport schafft dadurch die Gewissheit, ökonomische und ökologische Ziele in Einklang bringen zu können, wie sie in der Charta für eine Smart City definiert wird. Vielen Dank! (DEKOM, 29.07.2024) Mehr Infos zu cogniport hier…

Über cogniport

Als der Experte für lebenslanges Lernen liegt der Fokus der cogniport darauf, kommunale Verwaltungen mit maßgeschneiderten Bildungslösungen zu unterstützen. In Zusammenarbeit mit den Gesellschaftern, darunter die Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur, regio iT und Südwestfalen IT, bietet die cogniport ein umfassendes Produktportfolio an. Getreu dem Motto „Aus der Praxis für die Praxis“ versteht die cogniport die Bedürfnisse der kommunalen Verwaltungen und wissen, welche Herausforderungen eine Kommune im digitalen Zeitalter zu bewältigen hat. Von Präsenz- und Online-Schulungen bis hin zu Hybrid-Formaten, eLearning und Wissensmanagement – cogniport bringt ihr Wissen auf das nächste Level.

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In der Gemeinde Bosanski Petrovac im Nordosten Bosnien-Herzegowinas entsteht derzeit ein großer Solarpark. Errichtet und betrieben wird der „Park of PV power plants“ von ASA Energija, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der ASA Group, dem größten privatwirtschaftlichen Unternehmen und mit 7.500 Beschäftigten bedeutendsten Arbeitgeber in Bosnien und Herzegowina. Das Projekt ist in zwei Bauabschnitte gegliedert. In der jetzt abgeschlossenen ersten Phase wurden zwei PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 8 MW (2 x 4 MW) errichtet, die jetzt ans Netz gehen. In der zweiten Bauphase werden dann zwei weitere PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 60 MW (2 x 30 MW) errichtet, die voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 an das Übertragungsnetz angeschlossen werden. Entsprechende Genehmigungen und Raumordnungspläne liegen bereits vor.  Während die erste Phase bereits vollständig finanziert ist, steht die zweite Phase mit einem Investitionsvolumen von rund 43 Millionen EUR für Investoren offen. Die Vorteile von Photovoltaiksystemen in Bosnien und Herzegowina sind vielfältig: Eine günstige geografische Lage, erneuerbare und umweltfreundliche Energieerzeugung, hohe Zuverlässigkeit, relativ niedrige Betriebskosten und ein gut entwickelter Strommarkt machen das Land zu einem attraktiven Standort für Solarenergie. Mit diesem Großprojekt unterstreicht die ASA Group einmal mehr ihr großes gesellschaftliches Engagement in Bosnien und Herzegowina. Die ASA Group steht für nachhaltige Energielösungen und leistet einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende in Bosnien und Herzegowina. (asa-energija/DEKOM, 16.07.2024) Ganzer Artikel hier…

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Immer mehr vernetzte Technologien erobern den urbanen Raum. Sogenannte Smart Cities sind dazu geeignet die Lebensqualität der Menschen zu verbessern, knappe Ressourcen wie Strom, das Personal in der Stadtverwaltung oder die Kapazität des öffentlichen Nahverkehrs effizienter einzusetzen und mehr Resilienz zu schaffen. Über die wichtigsten und grundlegendsten Smart City Anwendungen haben wir uns ausführlich mit dem CEO des führenden deutschen Infrastrukturausstatters EBERO AG, Carsten Schweneker, unterhalten. In unserem zweiteiligen Interview erklärt Schweneker, warum die Smart City das Stadtkonzept der Zukunft ist und wie auch der ländliche Raum von Smart City Lösungen profitiert.

Herr Schweneker in den Städten und Gemeinden werden immer neue Anwendungsfelder für Smart City Technologien identifiziert und erprobt. Ihr Unternehmen die EBERO AG konnte bereits viel Erfahrung bei Konzeption und Installation von Smart City Anwendungen sammeln. Was sind zurzeit die Topseller bei Ihnen?

Carsten Schweneker: Tatsächlich modulare Speichersysteme, die abhängig von der gerade benötigten Speicherkapazität zusammengeschaltet werden können. Die Leistungsfähigkeit solcher Speichersysteme ist mittlerweile enorm. Inzwischen lassen sich sogar Batterieladsäulen mit so viel Energie aufladen, dass mehrere Autos gleichzeitig daran geladen werden können. Die Batterieladesäulen können dann zu Zeiten wiederaufgeladen werden, in denen weniger Strom nachgefragt wird – z. B. über Nacht. Diese Batteriespeicher werden zurzeit gerade auch in Kombination mit Verteilerstationen für Telekommunikationsverbindungen – sogenannte PoP-Stationen stark nachgefragt, die dann im Not- oder Katastrophenfall netzunabhängig weiterbetrieben werden können. 

Hoch im Kurs stehen bei Kommunen aktuell auch Anwendungen für intelligentes Parkraummanagement. Also Kameras und Bodensensoren, die Verkehrsdaten und Parkraumbelegung erfassen und freie Parkplätze oder solche mit freien E-Ladesäulen anzeigen. Die Parkraumüberwachung kann zudem dabei helfen Flucht- und Rettungswege freizuhalten. Die dort installierten Sensoren melden, wenn sich ein widerrechtlich geparktes Fahrzeug über oder neben ihnen befindet. Diese Messdaten werden (datenschutzkonform) z. B. an den kommunalen Ordnungsdienst geleitet. Die Verantwortlichen können dann ggf. geeignete Maßnahmen einleiten, um diese Bereiche zu räumen. Die Stadt Lübeck setzt diese Lösung im Rahmen des Projekts „Kreuzung Frei“ bereits in die Praxis um.  

Ungebrochen hoch ist die Nachfrage auch Bereich intelligenter Straßenbeleuchtung. Durch Umrüstung auf LED-Technologie und – wenn möglich – bedarfsgerechter Lichtsteuerung – kann der Energiebedarf enorm gesenkt werden. Gleichzeitig bietet die Straßenbeleuchtung eine hervorragende Basis für den Aufbau einer Smart City tauglichen Infrastruktur.

Inwiefern?

Carsten Schweneker: Die Laternen sind in der Regel ja vorhanden und stehen im Abstand von 30 bis 50 Metern eigentlich in jeder Stadt. Wird die Beleuchtung auf LED umgestellt, müssen die Leuchtenköpfe ohnehin ausgetauscht werden. Die kann man dann natürlich auch direkt mit intelligenter Technik versehen. Dafür bieten wir bei EBERO einen freien Bauraum an, in dem je nach Bedarf verschiedenste Komponenten installiert werden können. Etwa eine 5G-Antenne, ein WLAN-Gateway, Umweltsensorik oder eben auch Sensoren für die Verkehrszählung.

Smart City Anwendungen verortet man eigentlich eher in Großstädten und Ballungszentren. Anfang des Jahres hat allerdings das Projekt „Smarte Grenzregion“ hoch im Norden Schleswig-Holsteins mit einem von EBERO installierten Parkraumüberwachungs- und Verkehrsleitsystem bundesweit von sich reden gemacht. Worum genau geht es da?  

Carsten Schweneker: Besucher und Bürger der Region und der Stadt Flensburg werden über ihr Smartphone frühzeitig über freie Parkplätze ggf. mit freien E-Ladesäulen informiert und zielgerichtet in Echtzeit dort hingeleitet. Das ist ja nicht nur für die Großstadt Flensburg interessant, sondern auch für die Besucher touristischer Zentren der Region – z. B. des Weltkulturerbes Haithabu. Kurzum; überall dort wo zu Stoßzeiten hohes Verkehrsaufkommen in der Region anfällt wird der Verkehr intelligent geleitet. Die Anwendung minimiert den Parkplatzsuchverkehr, optimiert den Verkehrsfluss insgesamt und trägt so erheblich zur Reduktion von CO2-Emissionen bei.

Warum sollten sich Bürgermeister und kommunale Entscheider unabhängig von der jeweiligen Gemeindegröße unbedingt mit den Möglichkeiten von Smart City Anwendungen befassen?

Carsten Schweneker: Ich fasse das gerne in drei Überschriften zusammen: Der wichtigste Punkt dabei ist immer die Erhöhung der Lebensqualität. Und zwar der Lebensqualität für Bürger und Gäste. Dazu gehören ausreichende Parkplätze und Voraussetzungen für Arbeiten im Homeoffice – also flächendeckendes WLAN, 5G – Telefonnetz, usw. Also alles was das Leben erleichtert und einen gewissen Komfort verheißt.

Der zweite große Bereich sind Energieversorgung und Reduktion von CO2-Emissionen. Wenn wir es wirklich ernst meinen mit der Energiewende und der CO2-Reduzierung, dann müssen sämtliche Verbräuche und Einspeisungen in das Netz sekundengenau erfasst und verarbeitet werden. Und das geht eben nur über ein schnelles Internet, Smartphone und intelligente Anwendung der Daten.

Und der dritte Punkt lässt sich unter Resilienz im Sinne von Katastrophenfähigkeit und dem Schutz kritischer Infrastrukturen zusammenfassen. Allen voran die Aufrechterhaltung des Notrufs und wichtiger Kommunikationskanäle – auch wenn alles andere nicht mehr funktioniert. Bei der Flutkatastrophe im Ahrtal z. B. wäre erheblich weniger Schaden entstanden, wenn die Kommunikationsnetze funktionstüchtig geblieben wären.  

Vielen Dank!

Im zweiten Teil unseres Smart City Interviews geht es in der nächsten DEKOM-Ausgabe darum, wie Smart City Konzepte zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt und Land beitragen können, wie EBERO-Experten die Kommunen Schritt für Schritt bei Planung und Realisation von Smart City Anwendungen unterstützen können und wie die kleine schleswig-holsteinische Gemeinde Süderbrarup zum vielleicht digitalsten Dorf der Republik wird. (DEKOM, 08.07.2024) Mehr Infos hier…

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Seit Anfang des Jahres läuft auf der kommunalen Kläranlage der rheinlandpfälzischen Stadt Speyer ein Pilotprojekt zur Erprobung einer vierten Reinigungsstufe. Bei dem Projekt testen die Entsorgungsbetriebe der Stadt Speyer gemeinsam mit der Firma Zahnen Technik GmbH ein innovatives Verfahren zur Entfernung anthropogener Spurenstoffe aus dem Abwasser. Worum es dabei genau geht und warum eine vierte Reinigungsstufe überhaupt notwendig ist, erklärt Werksleiter Jürgen Wölle von den Entsorgungsbetrieben Speyer im DEKOM Interview: 

Herr Wölle, die EU-Kommunalabwasserrichtlinie sieht die sukzessive Einführung einen vierten Reinigungsstufe auf Kläranlagen vor. Warum braucht es die vierte Stufe eigentlich?

In den letzten Jahren sind die Anforderungen an die Abwasserreinigung kontinuierlich gestiegen. Bis in die zweite Hälfte desvergangenen Jahrhunderts hatte man vor allem den Kohlenstoffabbau im Blick – in den 80er und 90er Jahren sind die Elemination von Nährstoffen, Stickstoff und Phosphor dazugekommen. Jetzt gehen wir sozusagen – nicht zuletzt dank sensiblerer Analyseverfahren – den nächsten logischen Schritt und rücken den Spurenstoffen zu Leibe. Untersuchungen von Ab- und Trinkwässern fördern erhebliche Mengen anthropogener Spurenstoffe zu Tage, die eben nicht vollständig von kommunalen Kläranlagen abgebaut werden können und so in den Wasserkreislauf und letztlich in die Nahrungskette gelangen. Hier reden wir dann von Medikamentenrückständen und Alltagschemikalien.

In Speyer ist das Thema vierte Klärstufe schont seit 2017 auf der Agenda. Vor einem halben Jahr wurde das Pilotprojekt auf den Weg gebracht. Warum hat das so lange gedauert?

Das ist sicher auch ein wenig der Situation in Rheinland-Pfalz geschuldet. Andere Bundesländer sind da schon weiter. Beispielsweise NRW und Baden-Württemberg bauen schon lange Anlagen mit einer vierten Reinigungsstufe. RLP hat in letzten Jahren eine ganz Reihe von Forschungsprojekten gefördert, um eine möglichst effiziente Mittelverwendung beim ggfs. flächendeckenden Ausbau der vierten Reinigungsstufe sicherzustellen.

Wir müssen uns da natürlich absichern und im Vorfeld einige Fragen beantworten. Etwa nach der Gebührenwirksamkeit – bzw. nach der Gebührenfähigkeit – welche Kosten können wir über Abwassergebühren auf die Bürgerinnen und Bürger umlegen?

Nachdem klar war, dass die vierte Reinigungsstufe gebührenfähig ist, haben wir uns beim Land um eine Förderung zur Durchführung einer Machbarkeitsstudie bemüht und diese auch erhalten. Die Studie wird aktuell fertiggestellt und dann unseren Gremien präsentiert.

Vor dem Hintergrund der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie und deren Umsetzung in nationales Recht werden dann auch noch ein paar Gespräche mit unserer Genehmigungsbehörde notwendig sein.

Warum eine Pilotanlage?

Im Rahmen des vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz geförderten Pilotprojekts geben wir einem rheinland-pfälzischen Technologieunternehmen auch die Möglichkeit, seine Verfahrenstechnik bei uns zu demonstrieren. In unserem Fall handelt es sich um eine sogenannte Aktivkohleadsorptionsstufe – das ist erstmal unspektakulär. Was diese Anlage von anderen unterscheidet, ist der nachgeschaltete Filter. Der basiert auf kleinen Kunststoffbällchen, die im Filterbetrieb zusammengedrückt werden und dadurch ihre Wirkung entfalten. Das ist ein sehr kompaktes Verfahren und deshalb gerade auch für kleine oder mittlere Anlagen sehr interessant, weil es als Containerlösung möglich und das Verfahren leicht skalierbar ist.

Die Ergebnisse des Pilotbetriebs werden wir bei unseren weiteren Planungen berücksichtigen.

Für uns ist die effiziente Verwendung von Gebührengeldern sehr wichtig. Daher versuchen wir eine möglichst gute Grundlage für unsere Investitionsentscheidungen zu schaffen.

Es gibt eine ganze Reihe unterschiedlicher Filtrationsverfahren. Wie wissen Sie, welches für Ihre Anlage in Speyer passt?

Zunächst muss man die Zusammensetzung des Cocktails aus Medikamentenrückständen und Chemikalien, der uns entgegenfließt, kennen. Da es jedoch unmöglich ist das Abwasser auf alle Spurenstoffe zu untersuchen orientiert man sich an sogenannten Spurenstofflisten, die von den Kompetenzzentren der Bundesländer erarbeitet wurden. Auf Grundlage dieses Screenings können dann Fachplaner Vorschläge für die wahrscheinlich beste Verfahrenstechnik erarbeiten.  Kern einer vierten Reinigungsstufe bildet üblicherweise eine Aktivkohle-Adsorptionsstufe. Die eliminiert relativ unspezifisch Spurenstoffe aus dem Abwasser. Ggfs. kann z.B. zur Verbesserung der Eliminationsleistung oder bei speziellen Spurenstoffen eine Oxidationsstufe vorgeschaltet werden.

Der Bau einer vierten Klärstufe ist vergleichsweise teuer und bedarf erheblicher Investitionen. Wie können Kommunen das stemmen?

Zum einen gibt es in RLP und einigen anderen Bundesländern bereits beachtliche Förderkulissen. Der andere Hebel sind natürlich die Gebühren – auch da wird man über Anpassungen nachdenken müssen – wenn der Zubau einer vierten Reinigungsstufe realisiert werden soll.

Die aktuelle Fassung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie hebt aufs Verursacherprinzip ab…  

Grundsätzlich klingt so etwas erstmal immer gut. Wie sich das dann tatsächlich in der Praxis darstellt, steht allerdings auf einem anderen Blatt. Wie werden die Kosten an welche Verursacher aufgeteilt? Wo werden die Gelder verwaltet? Wie können durch wen Ansprüche geltend gemacht werden? Wenn man das alles etwas genauer betrachtet, ahnt man schon, welch bürokratisches Ungetüm da aus dem Boden gestampft werden könnte. Wie effektiv und hilfreich das dann tatsächlich ist, wird sich zeigen. Ich bin gespannt. Vielen Dank! (DEKOM, 08.07.2024) Ganzer Artikel hier…

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Über alle Bereiche hinweg zahlt die öffentliche Hand jedes Jahr einen dreistelligen Milliardenbetrag für die Beschaffung. Das ist sehr viel Geld – und ein großer Hebel, um Einfluss auf die Produktionsbedingungen zu nehmen. Insbesondere im kommunalen Beschaffungswesen rücken Nachhaltigkeitsaspekte als Auswahlkriterium für Produkte und Dienstleistungen zunehmend in den Vordergrund. Entscheider bei Landkreisen und Kommunen benötigen als Beschaffungsgrundlage aussagekräftige Daten zur Nachhaltigkeit. Etwa transparente Informationen über reduzierte CO2-Emissionen bei Produktionsprozessen, recycelte Materialien in Vorprodukten sowie klar formulierte und konsequent umgesetzte Nachhaltigkeitsstrategien. Nachhaltige Beschaffung zahlt sich sehr schnell aus – sie dient nicht nur dem Umwelt- und Klimaschutz, sondern führt häufig auch zu erheblicher Kostenreduktion und schont knappe Ressourcen. Vor große Herausforderungen stellt Kommunen und Stadtwerke derzeit der Bereich Leitungsbau. Zum einen muss das bestehende deutsche Gasnetz für den Transport von Wasserstoff und für die Nutzung von Fernwärme umgerüstet werden – zum anderen besteht erheblicher Sanierungsbedarf bei den Trinkwasserversorgungsnetzen. Im DEKOM-Interview wies Carsten Schweneker, Vorstandsvorsitzender des renommierten Infrastrukturausstatters EBERO AG, bereits vor einigen Monaten darauf hin, dass hierzulande aufgrund maroder Leitungen und Rohre täglich die unfassbare Menge von rund 1,3 Milliarden Litern Trinkwasser ungenutzt im Boden versickern. „Zweifellos müssen in die Zukunftsfähigkeit der Versorgungsnetze in den kommenden Jahren viele Milliarden Euro investiert werden. Bei den entsprechenden Vergabeverfahren werden neben der Wirtschaftlichkeit vor allem Nachhaltigkeitskriterien entscheidend sein. Danach richten wir natürlich auch unser Sortiment aus“, so Schweneker. Im Bereich Leitungsbau setzt EBERO deshalb auf modernste Rohrleitungssysteme von GF-Piping-Systems. Die GF – Produkte und Systeme verbinden Konstruktionseffizienz mit digitalen Innovationen und der verlässlichen Erfüllung strenger Umweltstandards. Um die Verantwortlichen bestmöglich zu unterstützen, gehören bei GF entsprechende Zertifikate und Umweltkennzahlen zum Gesamtpaket dazu. Viele Stadtwerke und Kommunen profitieren schon lange von den energie- und kosteneffizienten Kunststofflösungen von GF Piping Systems. Diese Rohrleistungssysteme sind im Gegensatz zu Metallsystemen korrosionsfrei, wartungsarm, langlebiger, verursachen bei der Produktion weniger CO2-Emissionen und sind somit auch nachhaltiger. GF-Piping-Systems ist als Partnerunternehmen in der kommunalen Familie etabliert und verfolgt eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie bei der nicht nur die gesamte Lieferkette von der Materialbeschaffung bis hin zum Recycling optimiert, sondern auch durch transparente Zertifizierungen unterlegt wird. So wurde das Unternehmen für die „verantwortungsvolle Lieferkette“ mit dem EcoVadis Gold Zertifikat ausgezeichnet. (DEKOM, 24.06.2024) Mehr Infos hier…

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Der Fachkräftemangel macht sich mehr und mehr auch in den Kommunalverwaltungen bemerkbar. Ob Sachbearbeiter, Pfleger oder Landschaftsgärtner – viele Kommunen können offene Stellen kaum mehr adäquat besetzen. Dabei sind Städte und Gemeinden sehr attraktive Arbeitgeber. Jobsicherheit, Gleichstellung und Familienvereinbarkeit werden im öffentlichen Dienst großgeschrieben. Dennoch müssen sich auch Arbeitgeber der öffentlichen Hand im Wettbewerb um Mitarbeitende und Talente behaupten und positionieren. In der letzten DEKOM-Ausgabe erklärte Social Media & Digital Expertin Mona Zorob von der renommierten Hürther Full-Service-Agentur Magic Connection, dass die Entwicklung einer Arbeitgebermarke für Kommunalverwaltungen nicht nur ratsam, sondern im Grunde alternativlos ist. Im zweiten Teil unseres Interviews geht es darum, wie Employer Branding in der täglichen Verwaltungspraxis aufgesetzt werden kann.

Frau Zorob, wie lässt sich eine Arbeitgebermarke in einer Kommunalverwaltung etablieren?  

Mona Zorob: Es ist ein strategischer Prozess, an dessen Beginn zunächst eine genaue Analyse des Marktes auf der einen und der Organisation auf der anderen Seite stehen muss. Im Falle einer Kommune geht es konkret um folgende Fragestellungen: Was machen vergleichbare Kommunen, wie stellen sie sich dar, was sind ihre Stärken, wo liegen Schwächen?  Wie kann man die Ergebnisse auf die eigene Kommune ummünzen, was sind eigentlich unsere Werte? Was können wir besonders gut? Wofür wollen wir stehen und wie wollen wir wahrgenommen werden? Was ist unser Versprechen an potentielle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Die Beantwortung dieser Fragestellungen legt quasi das Fundament für das Employer Branding. Auf dieser Basis entwickeln wir gemeinsam mit den Kommunen Visionen von denen wir langfristige Ziele ableiten – es sei denn es gibt ggf. schon eine grundsätzliche Vision, an die wir die Arbeitgebermarke „anlehnen“ können. Mit Verwaltungsmitarbeiterinnen und Mitarbeitern – meist aus den Bereichen Personal und Marketing – erarbeiten wir in einem Workshop genau diese sogenannten SMARTen Zielen und stellen diese dann der Behörden- oder Verwaltungsleitung vor. SMART steht dabei für Spezifisch, Messbar, Attraktiv, Realistisch, Terminiert.

So ein Realitätscheck kann dann durchaus auch weniger angenehme Wahrheiten zutage fördern…!?

In der Tat. Und wir als Agentur fungieren gewissermaßen auch als Spiegel für die uns beauftragende Behörde oder Kommune. Wir können hier als externe Dienstleister natürlich deutlich offener und direkter kommunizieren als interne Beschäftigte gegenüber ihren Vorgesetzten. Schonungslos ist in diesem Zusammenhang ein großes Wort – aber nichts wäre schlimmer, als eine Wunschvorstellung zu kommunizieren, die nichts mit der Wirklichkeit zu tun hat.

Wie geht’s dann weiter?

Im nächsten Schritt arbeiten wir sogenannte Personas heraus. Eine Persona ist die Verbildlichung der Zielgruppe – im Prinzip ein fiktiver Nutzer mit spezifischen Merkmalen. Wir definieren Personas tatsächlich bis ins kleinste Detail, um ihre Bedürfnisse, Fähigkeiten und Vorlieben zu verstehen. Dann identifizieren wir die Kanäle, auf denen genau diese Zielgruppen erreicht werden. Nehmen wir mal im ersten Schritt die Generation Z.  Die Gen Z erreichen wir gut über TikTok, sie ist schneller unterwegs, ihr ist die Work-Life Balance wichtiger als ein unbefristeter Vertrag.

Die Bedürfnisse einer jeden Zielgruppe auf der richtigen Plattform in der richtigen Ansprache zu treffen, das ist wichtig. Erst wenn man seine Zielgruppe verstanden hat, also um ihre Bedürfnisse, Ängste und Herausforderungen weiß, kann man als Arbeitgeber genau das herausarbeiten und nach außen tragen. Entscheidend ist, für jede Zielgruppe die richtigen und passenden Kanäle zu identifizieren. Sogenannter Doublecontent – gleiche Inhalte und Ansprache auf allen Plattformen – zieht einfach nicht mehr. Das ist keineswegs trivial, denn hier passieren die häufigsten Fehler. Oftmals werden beispielsweise Fotos mit wahnsinnig viel Text im Bild als Jobangebot auf Facebook, Instagram und TikTok gepostet. Hauptsache auf allen Kanälen ein bisschen was machen – und wenn wir was gemacht haben, nutzen wir es überall. Das wird nicht funktionieren. Grundsätzlich sind auch wir Freunde davon, nachhaltig zu arbeiten und Inhalte zu reaktivieren- allerdings muss auch hier die Ansprache passend sein und das jeweilige Bild zielgruppengerecht aufgearbeitet werden. Wir arbeiten z. B. gern mit unterschiedlichen Schlüsselbildern, um einen Wiedererkennungswert für unterschiedliche Kategorien zu etablieren.

Welche Fehler werden häufig noch gemacht?

Etwa, nicht auf die detaillierten Jobangebote zu verweisen. Hier würden wir beispielsweise einen Link  auf die Landingpage der Kommunen mit der Stellenausschreibung setzen. Besonders schön ist es, wenn man hier eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter gewinnen kann, um ein Reel (Video) aufzunehmen, in der Beschäftigte aus ihrer Sicht kommunizieren, was Job und Arbeitgeber so besonders machen, welche Benefits Bewerber haben, etc. Mitarbeiter werben so für ihren Arbeitgeber und suchen neue Kollegen. Das ist natürlich etwas anderes als Arbeitgeber, die Mitarbeiter suchen.

Kurzum: Gesicht zeigen. Nahbarkeit schaffen nach dem Motto: In der Stadtverwaltung, Menschen wie Du und ich. Ein Kardinalfehler liegt regelmäßig in nicht vorhandenem oder nur unzulänglichem Communitymanagement. Die Menschen wollen gehört werden, erwarten gute Antworten auf ihre Fragen und Anregungen. Social Media ist keine Einbahnstraße, sondern ein schneller Kommunikationsweg, bei dem ein Dialog erwartet wird.

Welche Rolle nimmt Magic Connection bei der Entwicklung einer Arbeitgebermarke ein und warum ist es in vielen Fällen tatsächlich ratsam externe Expertise hinzuzuziehen?

Wir sehen uns als Sparringspartner und arbeiten nicht nur die Strategie aus, pitchen Content Ideen, realisieren diese, bilden Mitarbeiter aus, um langfristig und nachhaltig erfolgreiches Employer Branding zu machen, sondern unterstützen auch im so sehr unterschätzten Bereich des Communitymanagements und in der Krisenkommunikation.

Wir wollen Kommunen dazu befähigen, sich selbst zu helfen. Von den ersten kleinen Schritten, die sie mit uns an der Hand machen, sind wir da – bis sie sozusagen allein laufen können. Und natürlich stehen wir unseren Kunden auch nach der gemeinsamen Zeit als Berater zur Seite. Wir haben allerdings auch Kunden, die uns für Jahre buchen, weil es sie günstiger kommt und flexibler ist, als zwei Vollzeitkräfte einzustellen. (DEKOM, 10.06.2024) Mehr Infos hier…

Vielen Dank!

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Einer aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung zufolge fehlen in Deutschlands Kommunen bis 2025 allein rund 115.000 Erzieherinnen und Erzieher und rund 430.000 Betreuungsplätze – mit gravierenden Folgen für Eltern und Arbeitsmarkt. Insgesamt werden dem öffentlichen Sektor laut einer aktuellen Analyse der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC Deutschland bis 2030 voraussichtlich schon eine Million Fachkräfte fehlen. Hauptgrund für den Fachkräftemangel ist der demografische Wandel mit der bevorstehenden Pensionierung der geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer. Dies erfordert gezielte, innovative und zeitgemäße Maßnahmen des kommunalen Personalmanagements. Arbeitgeber müssen unter anderem als attraktiv und einzigartig nach innen und außen wahrgenommen werden, um Mitarbeitende zu binden und neue potenzielle Beschäftigte zu gewinnen. Eine wertvolle Maßnahme hierfür ist das Employer Branding – der Aufbau und die Pflege einer authentischen Arbeitgebermarke. Die Arbeitgebermarke zahlt aktiv sowohl auf die Mitarbeitergewinnung als auch auf die -bindung ein und unterstützt die Organisation in der Sicherung der Zukunfts- und Handlungsfähigkeit. Weiterhin kann die Markenbildung dazu beitragen, ein Bewusstsein für die eigene Wahrnehmung nach innen und außen zu gewinnen und diese Erkenntnisse strategisch zu nutzen. Darüber, warum Employer Branding für immer mehr Kommunen unverzichtbar ist und wie Stadtverwaltungen und kommunale Unternehmen eine authentische Arbeitgebermarke entwickeln können, haben wir uns mit Social Media & Digital Expertin Mona Zorob von der renommierten Hürther Full-Service-Agentur Magic Connection unterhalten.  Im ersten Teil des Interviews gehen wir in dieser DEKOM Ausgabe der Frage nach, was sich hinter der Begrifflichkeit Employer Branding verbirgt und warum auch Arbeitgeber der öffentlichen Hand nicht mehr umhinkommen, sich als Arbeitgebermarke zu positionieren.  

Frau Zorob, was versteht man unter Employer Branding?

Employer Branding ist die Summe aller Maßnahmen, die ein Unternehmen trifft, um eine Arbeitgebermarke aufzubauen und zu stärken. Das Besondere ist der ganzheitliche Ansatz. Employer Branding liegt nicht nur in der Verantwortung der Personalabteilung, sondern geht idealerweise in die DNA aller Mitarbeitenden über und wird so Teil der Unternehmenskultur. Es ist ein hervorragendes, vielfach bewährtes Tool, um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für vakante Stellen zu finden und langfristig zu binden.

Warum wird Employer Branding – auch im Bereich der Kommunalverwaltung und Daseinsvorsorge so relevant?

Längst gibt es auch in den Verwaltungen und kommunalen Einrichtungen bzw. Betrieben deutlich mehr offene Stellen als Bewerber. Ging es für Personalverantwortliche früher vor allem die Frage, was Mitarbeitende bzw. künftig Mitarbeitende für das Unternehmen tun können, geht es inzwischen eher um die Fragestellung, was ein Arbeitgeber für Mitarbeitende bzw. potenziell Mitarbeitende tun kann.

Kurzum, es gilt sich im Wettbewerb um Mitarbeitende und Talente als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren.

Eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst gilt per se als sicher und sinnstiftend. Warum brauchen öffentliche Arbeitgeber Employer Branding trotzdem?

Sinnhaftigkeit und Sicherheit sind Merkmale für die nahezu alle Beschäftigungsverhältnisse im öffentlich Dienst. Das gilt für Verwaltungsbeamte ebenso wie für das Kitapersonal oder Beschäftigte auf Bauhöfen. Der Wettbewerb um Personal besteht nicht zuletzt deshalb gerade auch innerhalb der öffentlichen Hand. Hier geht es dann um die Qualität und Attraktivität des Arbeitgebers und die der jeweiligen Beschäftigung. Mit dem obligatorischen Obstkorb oder kostenlosem Sprudelwasser ist es natürlich nicht getan.

Vielmehr geht es um Faktoren wie eine gute Bezahlung, ein gutes Arbeitsklima, interessante Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, eine ausgewogene Work-Life-Balance, Homeoffice-Möglichkeiten usw.  Employer Branding geht aber weit über die Sammlung und Exponierung möglichst vieler Attraktivitätsfaktoren hinaus. Denn Attraktivität gibt es nie absolut. Eine Beschäftigung bei einer Gemeindeverwaltung im ländlichen Raum kann dank kurzer Wege und familiären Umgangs miteinander deutlich attraktiver sein, als ein besser bezahlter Arbeitsplatz im Stadtwerkekonzern der benachbarten Metropole. Auch eine kleine Kommune kann mit günstigem Bauland, großer Entscheidungsbefugnis im Job und weitgehenden Homeoffice-Möglichkeiten gegenüber großen Behörden mit besseren Aufstiegschancen und Kita-Plätzen punkten. Die Entwicklung und Etablierung einer Arbeitgebermarke ist ein Prozess, der zunächst innerhalb der Organisation Wirkung entfalten muss, damit die Beschäftigten die Arbeitgebermarke zuerst verstehen, verinnerlichen und nach außen hin verkörpern.  

Mehr dazu wie Kommunen eine Arbeitgebermarke entwickeln und definieren können, wie der Prozess innerhalb einer Organisation angestoßen und die Belegschaft miteinbezogen werden kann, welche Rolle Social Media spielt und warum die Hinzuziehung externer Expertise in vielen Fällen ratsam ist, geht es im zweiten Teil des Interviews in der nächsten DEKOM – Ausgabe. (DEKOM, 27.05.2024) Mehr Infos hier…

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Die Qualität politisch administrativer Entscheidungen und der daraus resultierenden Handlungen der Verwaltung hängen maßgeblich davon ab, inwieweit Akteurinnen und Akteure in der Lage sind, Wissen strategisch zu erschließen, zu vernetzen und optimal zu nutzen. Gutes Wissensmanagement verbessert und beschleunigt Prozesse innerhalb von Organisationsstrukturen nachhaltig. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verwaltungen lernen jeden Tag – aus Erfahrungen, von Kolleginnen und Kollegen, von Bürgerinnen und Bürgern, aus Seminaren und Fortbildungen. In seiner Gesamtheit bildet dieses Wissen die Basis für eine funktionierende Verwaltung und ist die wichtigste Ressource für die tägliche (Zusammen-) Arbeit in Kommunen und für ein zukunftsfähiges Dienstleistungsangebot der Verwaltungen.  Dieses Wissen liegt jedoch immer bei den Mitarbeitern und nicht bei der Verwaltung selbst. Mittels Wissensmanagement können Verwaltungen sicherstellen, dass Erfahrungen, Expertise und Informationen, die innerhalb ihrer Strukturen vorhanden sind, nicht nur bewahrt, sondern auch aktiv genutzt werden. Dies fördert nicht nur Innovation, sondern ermöglicht auch eine schnellere Anpassung an Veränderungen in der Umgebung. Auf diese Weise kontinuierlich lernende Organisationen können so besser auf Herausforderungen reagieren und ihre Leistungsfähigkeit steigern. Der renommierte kommunale Bildungsanbieter cogniport wählt beim Wissensmanagement einen besonderen Ansatz. cogniport nutzt seine selbstentwickelte zentrale Lernplattform –   acadeMe – zur Wissensbündelung, Speicherung und Weitergabe bzw. Nutzbarmachung der Inhalte. „Wirklich jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter einer Organisation kann bei dieser Lösung gleichberechtigt Inhalte auf die Plattform hochladen. Jeder Akteur ist zugleich Schüler und Lehrer. Die Wissensgeber bleiben anonym – das senkt die Hemmschwelle jedes einzelnen Akteurs, eigenständig Lerneinheiten hochzuladen und macht so die Schwarmintelligenz der gesamten Organisation für jeden Beschäftigten umfassend nutzbar“, erklärt cogniport – Geschäftsführer Christoph Grosswardt. „Bearbeitet, angepasst und regelmäßig aktualisiert werden Inhalte von einem aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Organisation bestehenden Redaktionsteam. Das trägt zur Vermeidung von Redundanzen und zur effizienteren Nutzung von Ressourcen bei. Mitarbeiter können auf bereits vorhandenes Wissen zugreifen, anstatt wiederholt dieselben Informationen zu erstellen. Dies fördert die Produktivität und reduziert Arbeitsaufwände, betont Grosswardt. Zusammengefasst: acadeMe ist eine strukturierte und sichere Plattform, um Wissensressourcen wie Dokumente, Videos, und Informationen zentral zu speichern. Sie ermöglicht einen einfachen Zugriff auf die gewünschten Inhalte und trägt zur Vermeidung von Informationsverlusten bei. Die Inhalte und Lerneinheiten lassen sich beliebig zu individuellen Lernpfaden kombinieren. Die Plattform verfügt über eine leistungsstarke Suchfunktion und Volltextindizierung – sie erlaubt das Hochladen, Speichern und Abrufen von Informationen in jedweder Form – ob Video, Foto, Audio oder Text – acadeMe – wandelt die Inhalte in das gewünschte Format um, erkennt bzw. übersetzt die Sprache und versieht die Inhalte ggf. mit Untertiteln. Kurzum, der Autor produziert den Inhalt, acadeMe erledigt den Rest. Die Nutzung von acadeMe ist vollständig browserbasiert und bedarf keinerlei Installation auf Endgeräten. Auch ist zur Produktion der Inhalte keine spezielle Software erforderlich. „In einer Zeit, in der Informationen schnell veraltet sind und die Dynamik der Geschäftswelt ständige Veränderungen erfordert, ist ein strukturiertes Wissensmanagement unerlässlich. Es ermöglicht eine anpassungsfähige Organisation, die kontinuierlich von ihren Erfahrungen und Erkenntnissen profitieren kann. Letztendlich trägt effektives Wissensmanagement zur Schaffung einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Kultur bei“, so Grosswardt weiter. Mehr Informationen über die cogniport-Lösungen im Bereich Wissensmanagement und die Verwaltungslernplattform acadeMe stehen auf der Webseite https://cogniport.de/wissensmanagement/ bereit. Hier kann auch eine Live-Demo vereinbart werden.

Über cogniport

Als der Experte für lebenslanges Lernen liegt der Fokus der cogniport darauf, kommunale Verwaltungen mit maßgeschneiderten Bildungslösungen zu unterstützen. In Zusammenarbeit mit den Gesellschaftern, darunter die Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur, regio iT und Südwestfalen IT, bietet die cogniport ein umfassendes Produktportfolio an. Getreu dem Motto „Aus der Praxis für die Praxis“ versteht die cogniport die Bedürfnisse der kommunalen Verwaltungen und wissen, welche Herausforderungen eine Kommune im digitalen Zeitalter zu bewältigen hat. Von Präsenz- und Online-Schulungen bis hin zu Hybrid-Formaten, eLearning und Wissensmanagement – cogniport bringt ihr Wissen auf das nächste Level. (DEKOM, 27.05.2024) Mehr Infos hier…

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Deutschland wird Bosnien und Herzegowina auf dessen Weg zum EU-Beitritt weiter unterstützen. Das sagte Bundeskanzler Scholz beim Besuch des bosnischen Staatschefs Bećirović. Er dankte dem Balkanstaat für seine Solidarität mit der Ukraine in ihrer Verteidigung gegen die russische Aggression. Es sei ihm ein Anliegen gewesen, Denis Bećirović früh nach dessen Übernahme des Vorsitzes des Staatspräsidiums von Bosnien-Herzegowina in Berlin zu begrüßen. Das sagte Bundeskanzler Olaf Scholz bei einer gemeinsamen Pressekonferenz nach dem Gespräch im Bundeskanzleramt. Deutschland engagiere sich intensiv dafür, dass die Länder des Westlichen Balkans eine Zukunft in der EU erhalten, bekräftigte der Kanzler. „Der Beitritt ist überfällig.“ Denn das Versprechen für die Mitgliedschaft liegt nun schon mehr als 20 Jahre zurück. Der Beschluss des Europäischen Rates im März 2024, Beitrittsverhandlungen mit Bosnien-Herzegowina zu eröffnen, sei deshalb eine Anerkennung für die Fortschritte gewesen, die das Land in den vergangenen Jahren unternommen habe. Dies sende ein klares Signal an die reformorientierten Kräfte im Land und an die Bürgerinnen und Bürger in der gesamten Region: „Wir meinen es ernst mit der EU-Perspektive“, so Scholz. Gleichzeitig war diese historische Entscheidung aber auch eine Aufforderung, die weiteren vor einem EU-Beitritt nötigen Reformen nun entschlossen und rasch voranzutreiben. Schließlich sei der Erweiterungsprozess leistungsbasiert. „Es führen keine Abkürzungen oder Sonderwege in die Europäische Union“, unterstrich der Bundeskanzler. Ihm sei klar, dass dieser Weg herausfordernd, aber die Reformbemühungen lohnten sich – „am meisten für die Kandidatenländer selbst“ so Scholz. Er habe Bećirović in dem konstruktiven Gespräch die Unterstützung der Bundesregierung zugesagt. Auch der Ausbau der regionalen Zusammenarbeit auf dem Westbalkan war Thema der Unterredung der beiden Politiker. Bundeskanzler Scholz wies auf den vor zehn Jahren von Deutschland initiierten Berlin-Prozess hin, der das richtige Instrument für die regionale Zusammenarbeit sei. Vor allem den Gemeinsamen Regionalen Markt gelte es weiter zu stärken. Scholz sprach von seiner Erwartung, dass Bosnien und Herzegowina die ausstehenden Mobilitätsabkommen ratifiziere und auch die in Berlin im November 2022 beschlossene Energieerklärung annehme. Deutschland ist wichtigster Handelspartner des Westbalkanstaates und steht für rund 14 Prozent des gesamten Außenhandels Bosnien und Herzegowinas. Auch bei ausländischen Direktinvestitionen nehmen die Mitgliedsstaaten der EU eine führende Rolle ein. Sie vereinen rund 60 Prozent des Bestands an ausländischen Direktinvestitionen bis einschließlich 2022 auf sich, so die Zahlen der Zentralbank des Landes. An der Spitze der Investorenliste steht Österreich, Deutschland folgt auf Platz sechs. Um die Intensivierung der wirtschaftlichen Beziehungen und weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen für Direktinvestitionen ging es zuletzt auch bei der Frankfurter Montagsgesellschaft. Unter dem Titel „Tigerstaat des Balkans: Bosnien ante portas EU“ diskutierten in der Villa Rothschild u. a. die bosnische Generalkonsulin Višnja Lončar, Konfliktforscher Dr. Thorsten Gromes, sowie der CEO der bosnischen ASA Bank, Samir Mustafić – Möglichkeiten und Chancen für Investitionen in Bosnien und Herzegowina. (Bundesregierung, 07.05.2024) Ganzer Artikel hier…

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Im Rahmen einer Web-Konferenz des Verbandes Kommunaler Unternehmen (VKU) am 4. Juni 2024 stellen die VKU – Partner EBERO FAB, ZDE und Smart City System Lösungsansätze für die Stadt von morgen vor. Mittels Digitalisierung soll eine Smart City effizienter, nachhaltiger und fortschrittlicher sein. Das kann diverse Bereiche, wie die Infrastruktur, Gebäude, Mobilität, Dienstleistungen oder die Sicherheit betreffen.  Das Webinar beleuchtet unterschiedlichste Facetten der Smart City von rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu strategischen und technischen Leitplanken einer intelligenten Stadt und skizziert ganzheitliche Lösungen – insbesondere entlang der Fragestellungen, welche Herausforderungen bringen Smart Cities für Stadtwerke mit sich und welche Best-Practice Ansätze gibt es bereits? In diesem Zusammenhang werden verschiedene Projekte der drei Partner-Unternehmen des Webinars vorgestellt. Etwa die Smarte Grenzregion im Norden Schleswig-Holsteins, bei denen die drei Unternehmen gemeinsam smarte Lösungen auch für den ländlichen Raum entwickeln oder das intelligente Verkehrssteuerungsprojekt „Kreuzung frei“ der Stadtwerke Lübeck – bei dem Parkplatzsensoren die Freihaltung von Rettungswegen gewährleisten sollen. Zudem befasst sich das Webinar mit strategischen und technischen Leitplanken – also der passgenauen Dimensionierung von Smart City Projekten. Hier lauern einige Fallstricke. Häufig sind Smart City Projekte zum Scheitern verurteilt, weil sie insgesamt zu groß sind und die Umsetzung letztlich zu aufwendig ist – da spielt z B. mit hinein, dass tatsächlich nur das geliefert und installiert wird, was auch bestellt wurde. (VKU, 13.05.2024) Mehr Infos hier…

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Ob Klimaresilienz, Chancen der Digitalisierung, optimierte Abwasserreinigung oder globale Wassergerechtigkeit – die Umwelttechnologiemesse IFAT Munich 2024 ist erneut ein Spiegel aktueller Themenfelder der Wasser- und Abwasserwirtschaft. Zu den diesjährigen Leitthemen der Münchner Branchenschau gehören die Anpassungen an die Folgen des Klimawandels. Im Veranstaltungsprogramm der Messe finden sich dazu gleich mehrere Termine, die Teilaspekte aus dieser drängenden gesellschaftlichen Aufgabe aufgreifen. Beispielsweise richten die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfälle e.V. (DWA), der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und der Verband kommunaler Unternehmen am 16. Mai den „Tag der resilienten Kommunen“ aus.  Für mehr Klimaresilienz sind Städte und Gemeinden unter anderem aufgefordert, mit den Auswirkungen von zunehmenden und verschärften Trockenphasen und Starkniederschlägen zurechtzukommen. Ein hoffnungsvolles Konzept hierfür ist die wasserbewusste Stadt, auch als Schwammstadt bezeichnet. Für deren Umsetzung liefern IFAT-Aussteller hilfreiche Bausteine. Eine bedeutende marktgestaltende Wirkung können ferner neue gesetzliche Vorgaben haben – namentlich auf EU-Ebene. Ein aktuelles Beispiel ist die Europäische Kommunalabwasserrichtlinie. Diese wurde nach über 30 Jahren umfassend überarbeitet, der Kompromiss aus Brüssel liegt nun vor. „Die dabei vorgesehenen Veränderungen werden einen erheblichen Einfluss auf die Abwasserbehandlung in Europa haben, insbesondere für die Entfernung von anthropogenen Spurenstoffen, bei der Steigerung der Energieeffizienz und Eigenenergieerzeugung auf kommunalen Kläranlagen oder für die Behandlung von Mischwasser“, betont DWA-Präsident Prof. Dr. Uli Paetzel. Lösungsansätze für diese anspruchsvollen Herausforderungen rücken auf der diesjährigen IFAT entsprechend in den Fokus. Weltmarktführer BOLLFILTER präsentiert maßgeschneiderte und effiziente Filtrationslösungen, die den höchsten Qualitäts- und Umweltstandards entsprechen. In Ergänzung zu den bekannten Filtrationslösungen hat BOLLFILTER in jüngster Zeit spezielle Anwendungen der Membranfiltration in unseren Kernmärkten eingeführt, die eine mehr als 100-fach feinere Filtration ermöglichen als vor diesem innovativen Konzeptwechsel. BOLLFILTER  leisten in ihren Anwendungsbereichen einen entscheidenden Beitrag zur nachhaltigen Verbesserung unserer Lebensbedingungen, indem sie natürliche Ressourcen schonen, die Umweltbelastung minimieren und wertvolle Materialien möglichst effizient nutzen.  Im Zusammenhang mit der vierten Reinigungsstufe auf Kläranlagen erzielt das eigens von BOLLFILTER gegründete Startup BOLLBRANIC ganz bemerkenswerte Ergebnisse mit keramischen High-End Siliziumcarbid-Membranen.  Dabei handelt es sich um eine Technologie, die weltweit nur sehr wenige Unternehmen beherrschen. Die ursprünglich zur Rauchgasentschwefelung von Schiffen entwickelten Membranen eignen sich aufgrund ihrer Eigenschaften auch hervorragend für die Abwasser aufbereitung. Sie sind robust, chemisch inert, beständig gegen Säuren und Laugen und können mehrfach regeneriert werden. Darüber hinaus weisen sie einen wesentlich höheren Durchfluss (Flux) im Vergleich zu Polymermembranen auf, was sich positiv auf den Platz- und Energiebedarf auswirkt. Insbesondere in Kombination mit einer Aktivkohlestufe eignen sich keramische Membranen zur Beseitigung von Spurenstoffen in der 4. Klärstufe. In diesem Zusammenhang konnte BOLLBRANIC gemeinsam mit einem Partner für das Anlagendesign bereits eine Reihe von Referenzprojekten mit Wasseraufbereitungsanlagen – nicht nur hierzulande – sondern auch in China, Australien und Italien – mit durchaus bemerkenswertem Erfolg – umsetzen. Vor dem Hintergrund, dass die EU-Kommission den Ausbau aller Kläranlagen mit 4. Reinigungsstufen zur Entfernung von Spurenstoffen bis zum Jahr 2035 fordert, will BOLLBRANIC seine SiC- Membranen jetzt im Rahmen eines Testbetriebs der 4. Klärstufe einer kommunalen Kläranlage in Deutschland über einen längeren Zeitraum erproben. (DEKOM/IFAT, 13.05.2024) Ganzer Artikel hier…

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Soziale Medien, wie Facebook, Instagram und Twitter, sind aus dem Alltag vieler Menschen nicht mehr wegzudenken. Über digitale Netzwerke wird mit Freundinnen und Freunden kommuniziert und   Alltagserlebnisse geteilt.  Es werden Veranstaltungen und Netzwerke organsiert und politische Diskussionen geführt.  Dadurch haben sich auch die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an die Kommunikation mit politischen Akteuren und der öffentlichen Verwaltung verändert. Nicht nur wird vielfach vorausgesetzt, dass Städte und Gemeinden auch in den sozialen Medien vertreten sind, der Logik dieser Medien folgend werden niedrigschwellige Kommunikation, schnelle Reaktionszeiten und hohe Responsivität eingefordert. Längst verstehen sich die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr nur als Adressierte, sondern wollen sich über digitale Tools aktiv beteiligen und einbringen. Behörden und Kommunen müssen dem veränderten Mediennutzungsverhalten mit entsprechenden Kommunikationsstrategien Rechnung tragen. Worauf Kommunen dabei achten sollten erklärt Felix Wesseler, Geschäftsführer der auf Social-Media-Kampagnen spezialisierten Full-Service-Agentur Magic Connection im DEKOM-Interview.

Herr Wesseler, nahezu 90 Prozent der öffentlichen Verwaltungen in Deutschland sind inzwischen auf Social Media aktiv. Augenscheinlich können Facebook & Co. erheblich zu Transparenz und Bürgernähe beitragen…

Felix Wesseler: Zweifellos bieten Social-Media-Kanäle den Verwaltungen vor Ort hervorragende Möglichkeiten mit den Bürgerinnen und Bürgern in Kontakt oder zu treten, Entscheidungen transparent zu machen oder Themen aus dem Rathaus ganz allgemein an die Bürgerinnen und Bürger heranzutragen. Die inhaltliche Bandbreite ist enorm und reicht von amtlichen Bekanntmachungen und Imagekampagnen über lokale Auswirkungen globaler Krisen bis hin zur Positionierung der Verwaltung oder Stadtwerke als attraktiver Arbeitgeber oder Ausbildungsbetrieb. Kurzum; über soziale Medien können die vielen Menschen, erreicht werden, die sich täglich im Netz informieren und austauschen. 

Was gilt es für Kommunalverwaltungen und Behörden bei etwaigen Social-Media-Aktivitäten zu beachten?

Der Einsatz sozialer Medien muss sehr gezielt erfolgen und strategisch geplant werden. Die Botschaften müssen zielgruppengerecht und authentisch verbreitet werden und zwar auf den Kanälen, die von den Bürgerinnen und Bürgern auch genutzt werden. Ganz entscheidend für die erfolgreiche Social Media Kommunikation ist ein professioneller Umgang mit der hohen Dynamik in den sozialen Netzwerken. Hier bedarf es einer gewissen Reaktionsschnelligkeit, der in den Verwaltungen häufig fehlende Ressourcen, hierarchische Strukturen und zeitintensive interne Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse entgegenstehen. Nahezu jede Social-Media-Aktivität stellt gewissermaßen eine offizielle Äußerung der jeweiligen Organisation dar. Und, ganz wichtig: Social Media ist keine Einbahnstraße. Es gilt grundsätzlich, in den Dialog mit der Zielgruppe zu treten – und nicht einfach nur Botschaften zu senden.

Im öffentlichen Sektor ist das ein sehr sensibler Bereich. Hier bleiben offizielle Statements in der Regel ja der Behördenleitung vorbehalten…

Dennoch braucht es für Social Media Kommunikation kurze Freigabewege, etwa durch Ansiedlung kommunalen Social-Media-Aktivitäten bei der städtischen Pressestelle. Ich empfehle Kommunen von vornherein klare Verantwortlichkeiten, Rollen und Aufgaben schaffen und gleichzeitig Freiräume zu lassen, die eine dynamische und authentische Reaktion auf Anfragen gewährleisten.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat schon vor einem Jahr die Abschaltung der Facebookseite Bundesregierung angeordnet und drängt auf ein generelles Social Media Verbot für die öffentliche Hand, weil die gängigen Plattformen seiner Auffassung nach gegen die DSGVO verstoßen würden. Derzeit beschäftigt sich das Verwaltungsgericht Köln damit. Wie bewerten Sie dieses Vorgehen?

Aus meiner Sicht ist das vollkommen absurd und hat nicht viel mit der Lebenswirklichkeit zu tun. Natürlich erwarten die Menschen zu Recht, dass Behörden und Kommunen in den sozialen Netzwerken aktiv sind. Gerade, wenn es um kurzfristige, schnelle Kommunikation in Krisensituationen geht, sind soziale Netzwerke für Behörden unabdingbar. Denken Sie an die Corona-Pandemie oder den Beginn des Ukraine-Kriegs, als viele Geflüchtete zu uns nach Deutschland kamen. Ich gehe davon aus, dass das Bundespresseamt Erfolg haben wird mit seiner Klage gegen das Verbot. Es wäre grob fahrlässig, auf diesen schnellen Informationskanal für die Bürgerinnen und Bürger zu verzichten.

Gleichwohl hat der Bundesdatenschutzbeauftrage mit seinem Vorgehen vielerorts für Verunsicherung gesorgt…

Das ist tatsächlich sehr bedauerlich. Wir beschäftigen uns als Agentur sehr intensiv auch mit Awareness- und Präventionskampagnen. Viele Städte, Gemeinden und Behörden aus dem Gesundheits- und Jugendschutzbereich entwickeln derzeit Aufklärungskampagnen im Zusammenhang mit der Cannabislegalisierung – natürlich vor allem auch zur Bespielung der sozialen Medien. Da wirken Datenschutzbedenken geschuldete Verbotsbestrebungen natürlich absolut kontraproduktiv. Aus meiner Sicht überwiegt hier eindeutig das öffentliche Interesse im Hinblick auf Aufklärung in puncto Risiken bei Cannabis-Konsum, sodass wir als Agentur Kommunen dringend raten, Social-Media-Kanäle wie Facebook und Instagram aktiv zur Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern zu nutzen. Wir arbeiten als Kommunikations-Agentur mit einer auf Datenschutz spezialisierten Kölner Kanzlei zusammen und lassen zudem durch eigene Anwälte unserer Firmengruppe besonders datenschutzrechtlich herausfordernde Themen für unsere Kunden vorab prüfen. Das ist so nicht selbstverständlich in der Agentur-Landschaft, aber so schaffen wir Rechtssicherheit für Klienten auch auf Social Media.

Warum ist es für Städte und Gemeinden ratsam sich für die Durchführung von Social-Media-Aktivitäten und die Entwicklung entsprechender Kommunikationsstrategien externe Unterstützung von Agenturen ins Boot zu holen?

Es fängt bei den Verantwortlichen für die Kommunikation in Social Media an, die es für den Dialog im Netz zu schulen gilt – sofern die Arbeit denn von den Kommunen selbst erbracht werden soll. Social Media Profis bei Agenturen verbringen täglich den Großteil ihrer Zeit online und können Trends, Stimmungen und ihre Entwicklung sehr schnell erkennen und darauf reagieren, ggf. unter Zuhilfenahme von KI-Systemen. Im besten Falle haben Agenturen zudem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Zielgruppen, die angesprochen werden sollen, um eben glaubwürdig und in der angemessenen Tonalität kommunizieren zu können, ohne lächerlich zu wirken oder langweilig. Wir beschäftigen beispielsweise mehrere Online-Redakteurinnen und Redakteure, die der sogenannten Generation Z angehören, sodass wir authentisch mit der jungen Zielgruppe kommunizieren können. Nicht zuletzt können Agenturen natürlich auch Randzeiten z.B. beim Communitymanagement abdecken, etwa Wochenenden oder Abendstunden, in denen natürlich auch Kommentare gepostet werden, auf die sofort reagiert werden muss, oder z.B. zügig wertiges Bewegtbildmaterial erstellen, weil die Mitarbeiter genau darauf spezialisiert sind. Und grundsätzlich schadet ein ehrlicher Blick von außen, von einem unabhängigen Dritten, bei der Entwicklung von Kommunikationsstrategien nicht – im Gegenteil: Ein Sparringspartner hilft manchmal ungemein. (DEKOM, 22.04.2024) Mehr Infos hier…

Vielen Dank.

Felix Wesseler ist Geschäftsführer gehörenden Fullserviceagentur Magic Connection. Magic Connection ist Teil der All3Media Gruppe, zu der weltweit rund 50 Unternehmen aus dem Entertainment-Sektor zählen. Magic Connection schafft Synergien mit Kunden und Kundinnen aus der Unterhaltungsbranche, der öffentlichen Hand und der Industrie und bringt diese in den Bereichen Social Media Management, PR & Communications Consulting sowie Influencer Marketing voran.

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Anlässlich des bundesweiten Zukunftstags zur beruflichen Orientierung für Jungen und Mädchen am 25. April 2024 gewährt auch einer der führenden deutschen Infrastrukturausstatter, EBERO FAB, jungen Talenten Einblicke in spannende und zukunftsfähige Berufsfelder im logistischen und kaufmännischen Bereich. Schülerinnen und Schüler können am Zukunftstag alle 15 EBERO Niederlassungen in Deutschland erkunden, sich einen Eindruck von EBERO FAB als Arbeitgeber verschaffen und sich dabei ausführlich über die Berufe Lagerlogistik und Groß- und Außenhandelsmanagement informieren. Als Ansprechpartner stehen den jungen Besuchern die  EBERO Auszubildenen an den jeweiligen Standorten zur Verfügung. Anmeldungen für den Besuch einer EBERO Niederlassung im Rahmen des diesjährigen Zukunftstags sind unter Angabe des Standortes noch per E-Mail unter folgender Adresse möglich: antje.winands@ebero-fab.com. EBERO bildet seit mehr als zwei Jahrzehnten Fachkräftenachwuchs in verschiedenen Berufen aus. Das Unternehmen ist ein anerkannter mehrfach ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb – u. a. für sein besonderes Engagement für die duale Berufsausbildung und den Fachkräftenachwuchs. Derzeit beschäftigt das Unternehmen 14 Auszubildene und sucht aktuell noch Azubis für die Standorte Edewecht, Pulheim und Norderstedt – aktuelle Angebote finden Sie unter Stellenangebote | EBERO FAB. Erstmals bietet EBERO am Standort Pulheim in diesem Jahr die Ausbildung zum Berufskraftfahrer an. Hierzu sind auch Quereinsteiger und Umschüler herzlich willkommen. (DEKOM/EBERO, 22.04.2024) Mehr Infos hier…

Hintergrund Zukunftstag

Der Zukunftstag bietet Schülerinnen und Schülern die Chance, Berufe und Studienfelder kennenzulernen, die sie sonst noch selten für sich in Betracht ziehen. Denn nach wie vor gilt: Junge Erwachsene entscheiden sich häufig für Berufe oder Studienfächer, die den gängigen Rollenvorstellungen entsprechen. Genau um diese Klischees im Berufsleben aufzubrechen und den Horizont zu erweitern, gibt es den Aktionstag. Der Tag bietet technik-begeisterten Schülerinnen und kaufmännisch-interessierten Schülern die Chance, in spannende Berufe reinzuschnuppern und ihre Stärken herauszufinden – frei von etwaigen Vorurteilen.

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Die rheinlandpfälzische Stadt Speyer startet auf der kommunalen Kläranlage ein Pilotprojekt zur Erprobung einer vierten Reinigungsstufe. Dr. Maria Montero-Muth, Stadträtin der Fraktion „Unabhängig für Speyer“ (UfS) hatte das Thema der vierten Klärstufe bereits 2017 in den Stadtrat eingebracht und 2022 erneut im Werksausschuss deren Einführung gefordert. „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass nun nach so langer Zeit endlich zumindest ein Pilotprojekt auf den Weg gebracht wird“, so Dr. Maria Montero-Muth. Dieses dürfe allerdings nicht auf ein halbes Jahr begrenzt sein. Die UfS setzt sich für eine dauerhafte Verstetigung ein. Der Anstieg sogenannter Spurenstoffe wie Arzneimittel, hormonell wirksame Substanzen, „Alltags-Chemikalien“ wie etwa Haushaltsreiniger, Duschgels etc. sind zwar in sehr geringen, aber stetig zunehmenden Mengen im Grundwasser und sogar Trinkwasser nachweisbar. Die Spurenstoffe gelangen über den Abfluss ins Abwasser. Die Rückstände können zudem erhebliche Schäden an unserem Ökosystem verursachen. So ist etwa wissenschaftlich belegt, dass Spuren von Hormonen die Fortpflanzung von Fischen beeinträchtigt und Antibiotika durch die Nahrungskette auch zu multiresistenten Keimen bei Menschen führen können. Bei anderen Spurenelementen ist noch unklar, wie schädlich sie sich auf die Umwelt auswirken. Durch die Einführung einer vierten Klärstufe mit Pulveraktivkohle werden Spurenstoffe wie Medikamente, Rostschutzmittel, Röntgenkontrastmittel etc. aus dem Wasser herausgefiltert. Zum Schutz der Umwelt, aber auch der Menschen ist die dauerhafte Einführung einer vierten Klärstufe daher dringend erforderlich, so Dr. Maria Montero-Muth im DEKOM-Interview.

Seit 2017 machen Sie sich für den Zubau einer 4. Reinigungsstufe in Speyer stark – letztlich erfolgreich. Dennoch hat es sieben Jahre gedauert. Warum gestaltete sich der Prozess so langwierig?

Dr. Maria Montero-Muth: In Deutschland besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Elimination von Spurenstoffen in Kläranlagen. Baden-Württemberg hat eine Vorreiterrolle eingenommen und vor rund 15 Jahren mit der Einführung der 4. Klärstufe begonnen. Es ist das Bundesland mit den anzahlmäßig meisten Kläranlagen mit einer Reinigungsstufe zur gezielten Spurenstoffentfernung. Das Bundesland hat dieses Ziel politisch und finanziell gefördert. Das Kompetenzzentrum Spurenstoffe Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart wurde aufgebaut. Es gibt Handlungsempfehlungen und Knowhow für die Umsetzung derartiger Reinigungsstufen. Das ist wichtig, denn die Kläranlagenbetreiber betreten mit der 4. Klärstufe „Neuland“. Sie benötigen zur Umsetzung finanziellen und betrieblichen Support. Das Land Rheinland-Pfalz hat kürzlich begonnen durch Finanzierung von Machbarkeitsstudien und Pilotprojekten potentielle Kläranlagebetreiber bei der Einführung der 4. Klärstufe zu unterstützen.

Im Hauptberuf sind Sie Internistin und kennen die Gefahren, durch verunreinigtes Wasser. Welche Stoffe sind aus Ihrer Sicht besonders problematisch für uns Menschen und was kann die 4. Klärstufe in diesem Zusammenhang bewirken?

Dr. Maria Montero-Muth: Die Liste der Spurenstoffe ist lang. Inhaltstoffe z.B. aus Medikamenten, Duftstoffen, Reinigungsmittel, Kosmetika, Weichmacher Industriechemikalien, Korrosionsmittel, Herbiziden zählen zu den typischen organischen anthropogenen Spurenstoffen. Viele davon gelangen über das häusliche Abwasser in die Kläranlagen. Weitere Quellen bilden in der Industrie, das Gewerbe oder auch Gesundheitseinrichtungen. In den Kläranlagen werden Spurenstoffe in den heutige gängigen Reinigungsstufen derzeit nicht oder un- vollständig abgebaut. Deshalb gelangen diese Spurenstoffe in die Gewässer und teilweise bis ins Grundwasser und möglicherweise ins Trinkwasser. Für die ökotoxikologische Beurteilung vieler Spurenstoffe fehlt das Wissen, fehlen Grenzwerte insbesondere für Transformationsprodukte. Es gibt Indizien, dass die Spurenstoffe ökotoxisch für die Tierwelt und Pflanzenwelt sind.  Für den Menschen sind derzeit keine unmittelbaren Auswirkungen zu befürchten. Es gibt aber kaum Erkenntnisse über mögliche kombinatorische Effekte der Stoffe sowie deren Langzeitwirkungen in der Umwelt. Zum allgemeinen Schutz kann der Eintrag von Spurenstoffen in die Gewässer durch die 4. Reinigungsstufe verringert werden.

Die Dürreperioden der letzten Jahre haben gezeigt, dass Wasser auch hierzulande endlich ist. Brauchen wir grundsätzlich ein anderes Verständnis für die Ressource Wasser?

Dr. Maria Montero-Muth: Wasser ist das Lebensmittel Nr. 1. Diese Ressource ist ein knappes, wertvolles Gut weltweit geworden. Aufklärungskampagnen helfen den Bürgern das Wasser bewusster im Alltag einzusetzen. Unsere Stadtwerke sensibilisieren seit Jahren die Bevölkerung durch regelmäßige Aufklärungsberichte: „Wie der Wasserverbrauch gesenkt werden kann“.  Ein weiteres Instrument das Bewusstsein im Umgang mit dem Wasser zu verbessern, ist auch durch eine Erhöhung der Gebühren zu erzielen. Das sehen wir analog im Bereich Energieverbrauch.

Der Bau einer vierten Klärstufe ist vergleichsweise teuer und bedarf erheblicher Investitionen. Wie können Kommunen das stemmen? Die EU- Kommunalabwasserrichtlinie hebt in der aktuellen Fassung auf das Verursacherprinzip (80/20) ab. Ist das aus Ihrer Sicht sinnvoll?

Oder bezugnehmend auf die vorherige Frage- wären höhere Gebühren für die Verbraucher nicht sinnvoller, um den Wert der kostbaren Ressource Wasser spürbar zu machen? Das Land muss den Kommunen mit finanziellem und betrieblichem Support bei der Umsetzung der 4. Reinigungsstufe unterstützen.  Im laufenden Unterhalt der 4. Klärstufe können Gelder aus der EU- Kommunalabwasserrichtlinie den Kommunen helfen. Die Frage nach der Sinnhaftigkeit der EU-Kommunalabwasserrichtlinie ist schwer zu beantworten. Einerseits könnte es dahingehend zum Umdenken bei den Verursachern führen, die Suche nach leicht abbaubaren, umweltverträglicheren Endprodukten zu beschleunigen. Allerdings werden die Verursacher die Mehrkosten der Produkte an den Verbraucher weitergeben. Viele Medikamente werden derzeit im Ausland außerhalb der EU produziert. Wie geht die EU mit den importierten Arzneien um? Wir erleben jetzt schon Medikamentenumstellungen wegen Lieferengpässen. Laut Kläranlagenbetreiber ist diese Richtlinie noch nicht in nationales Recht übertragen worden. Es besteht noch ein großes Fragezeichen wie die Umsetzung erfolgen soll. Letztlich ist ein Umdenken bei den Verursachern und insbesondere auch bei den Verbrauchern – also uns allen – im Umgang mit dem Wasser nötig. (DEKOM/UfS/Speyer-Kurier, 26.02.2024/22.04.2024) Ganzer Artikel hier…

Vielen Dank!

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Das erste private Allgemeinkrankenhaus in Sarajevo öffnete am 6. April offiziell seine Türen für Patienten. Das ASA Hospital stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Bosnien und Herzegowina dar und unterstreicht das große Engagement der Hastor-Stiftung für die Wohlstands- und Gesellschaftsentwicklung in BIH. Die vor zwei Jahrzehnten ins Leben gerufene Hastor-Stiftung fördert u. a. zukunftweisende Bildungs- und Wissenschaftsprojekte, um jungen Menschen und Talenten mehr Möglichkeiten zu bieten sich und ihre Ideen in BiH zu verwirklichen. Das ASA Hospital stellt einen weiteren Schritt zur Verwirklichung dieser Mission dar. Das neue Hospital in der Hauptstadt Sarajevo hält mehr als zehn medizinische Fachbereiche vor und verfügt über rund 200 Betten. Mehr als 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind hier beschäftigt. Realisiert wurde das Projekt von der bosnisch-herzegowinischen ASA-Group gemeinsam mit namhaften europäischen Partnern wie der Internationalen Medizinischen Universität Wien (IMUV).  „Der Antrieb und die Idee hinter der Gründung des ASA Hospital sind das Ergebnis einer langfristigen Strategie zur Entwicklung von Gesundheitsaktivitäten innerhalb der ASA-Gruppe, die darauf abzielt, die Gesundheitsversorgung für alle unsere Bürger zu verbessern und die Kapazitäten des gesamten Gesundheitssystems von Bosnien und Herzegowina zu stärken. Mit diesem Ziel vor Augen wurde ASA Medical gegründet, das alle unsere Gesundheitseinrichtungen in einer Untergruppe vereinen wird, mit dem gemeinsamen Ziel, die Kapazitäten des Gesundheitssystems von Bosnien-Herzegowina zu stärken und zu stärken und so unser Engagement für Investitionen in den Wohlstand und Fortschritt des Gesundheitssystems weiter zu demonstrieren der gesamten Gesellschaft“, betonte Prof. Dr. Rasim Jusufovic, Vorstandsvorsitzender des ASA Hospital. Mit einem erstklassigen Expertenteam mit langjähriger Erfahrung und einer strategischen Partnerschaft mit der Medizinischen Universität Wien International und dem AKH Wien bietet dieses Krankenhaus hohe Standards in der Leistungserbringung sowie Zugang zu den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und die Entwicklung gemeinsamer wissenschaftlicher Forschungsprojekte. Nicht zuletzt tragen Gemeinschaftsprojekte mit europäischen Partnern in der Größenordnung des ASA – Hospitals dem – in Hinblick auf einen möglichen EU-Beitritt – notwendigen Reformprozess Bosnien-Herzegowinas in vielerlei Hinsicht Rechnung. Sie erfordern enge Verzahnungen mit Unternehmen und Institutionen aus der EU und schaffen dadurch nicht zuletzt ein sicheres und attraktives Umfeld für ausländische Direktinvestitionen. Das ASA-Hospital in Sarajevo ist beispielhaft für die Aufbruchstimmung und hohe Dynamik, die der EU-Beitrittsprozess in Bosnien und Herzegowina entfacht – nicht nur im Gesundheitssektor, sondern auch in anderen Bereichen, wie der Energiewirtschaft. Über die Integration in die EU herrscht in Bosnien-Herzegowina breiter politischer Konsens – auch die Öffentlichkeit befürwortet mehrheitlich den Beitritt des Landes in die Gemeinschaft. Ende März wurde BiH offiziell der Status als EU-Beitrittskandidat zuerkannt und gleichsam weitere Reformschritte angemahnt. (ASA Bolinca, 10.04.2024) Ganzer Artikel hier…  Mehr Infos zum ASA Hospital hier…

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Während in anderen Wirtschaftszweigen Tausende von Arbeitsplätzen abgebaut werden, kämpft der Energiesektor verzweifelt um qualifiziertes Personal. Eine aktuelle Analyse von LinkedIn enthüllt, dass es sowohl in Deutschland als auch weltweit an qualifizierten Fachkräften mangelt, um die vereinbarten Klimaziele zu verwirklichen. Inmitten der Energiekrise gewinnt der Ausbau erneuerbarer Energien zunehmend an Bedeutung. Doch stellt sich die Frage, ob ausreichend Fachkräfte dafür verfügbar sind. Um die Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Bereich Wind- und Solarenergie bis zum Jahr 2030 zu erreichen und einen beschleunigten Ausbau dieser Energiequellen voranzutreiben, ist es unerlässlich, auch die Anzahl der qualifizierten Fachkräfte in diesen Bereichen zu erhöhen. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu rekrutieren, die den hohen Anforderungen gerecht werden können. Dies kann zu Verzögerungen bei Projekten und höheren Kosten führen. Der Fachkräftemangel führt teilweise dazu, dass entscheidende Projekte nicht umgesetzt werden können, was wiederum die Fortschritte in Richtung Energiewende beeinträchtigen könnte. „Die Auswertung unserer Daten zeigt, dass weltweit und in allen Branchen grüne Fachkräfte fehlen. Unternehmen schaffen zwar zunehmend grüne Arbeitsplätze, aber es gibt schlicht nicht genügend qualifizierte Fachkräfte, um diese Stellen zu besetzen und unseren Bedarf langfristig zu decken. Unsere Daten zeigen zwar, dass LinkedIn Mitglieder ihren Profilen zunehmend grüne Kompetenzen hinzufügen, aber dies geschieht nicht schnell genug. Damit wir unsere Klimaziele erreichen können, müssen klimapolitische Maßnahmen von umfassenden Schulungs- und Ausbildungsprogrammen begleitet werden, die von Unternehmen aktiv gefördert werden“, kommentiert Barbara Wittmann, Country Managerin bei LinkedIn DACH Ergebnisse der Untersuchung. Grundsätzlich weist Deutschland im Bereich grüner Fachkräfte eine solide Basis auf: Mit einem Anteil von 16,8 % aller Berufstätigen gehört Deutschland zu den Ländern mit den höchsten Anteilen an grünen Talenten – nur Österreich (17,6 %) weist einen höheren Anteil auf. Dennoch ist der Anteil der grünen Talente in Deutschland in den letzten fünf Jahren im Durchschnitt nur um 5,0 % pro Jahr gestiegen. Im Vergleich dazu verzeichneten andere Länder wie Frankreich (7,4 %), das Vereinigte Königreich (5,7 %) oder die USA (5,4 %) einen etwas stärkeren Anstieg. Das bedeutet, dass, obwohl der Anteil grüner Talente weltweit kontinuierlich wächst, dieser Fortschritt nicht schnell genug erfolgt, um der steigenden Nachfrage der grünen Wirtschaft gerecht zu werden. Gleichzeitig verdeutlichen Daten von LinkedIn, dass es in der grünen Wirtschaft nicht nur an qualifizierten Fachkräften mangelt, sondern auch eine Unterrepräsentation von Frauen im sogenannten grünen Talentpool besteht. Weltweit machen Frauen lediglich ein Drittel (33 %) der grünen Talente aus, wobei der Frauenanteil in Deutschland mit 25 % sogar noch geringer ist. Im Gesamten verfügt in Deutschland nur etwa jede achte Frau (12,3 %) unter allen Arbeitnehmern über grüne Fähigkeiten oder Berufserfahrung, verglichen mit gut einem Fünftel der Männer (21,8 %). Mit einem Unterschied von 9,5 Prozentpunkten ist der grüne Gender Gap in Deutschland nicht nur der größte (gefolgt von den Vereinigten Arabischen Emiraten mit 8,4 %), sondern wächst auch besonders schnell. Seit 2016 ist der grüne Gender Gap in Deutschland um 2,9 Prozentpunkte gestiegen, verglichen mit einem Wachstum von 2,7 Prozentpunkten in Frankreich und 1,4 Prozentpunkten im Vereinigten Königreich. Die Kluft zwischen den Geschlechtern in Führungspositionen sei dieser Untersuchung zufolge sogar noch ausgeprägter – es bildet sich eine sogenannte „Green Ceiling“. In den Erneuerbaren Energien, einer der Branchen, die die grüne Transformation maßgeblich vorantreiben, liegt der Frauenanteil in Führungspositionen weltweit bei 25 %, im Vergleich zu 31 % in anderen Branchen. Deutschland hinkt mit einem Frauenanteil von 18 % in Führungspositionen im Bereich Erneuerbare Energien deutlich hinter dem weltweiten Durchschnitt zurück. Der Anteil von Frauen in Führungspositionen im Bereich erneuerbare Energien liegt in Frankreich bei 33 %, im Vereinigten Königreich bei 22 % und in den USA bei 25 %.  „Die grüne Wirtschaft bietet bereits jetzt und langfristig sehr gute Karrierechancen, an denen auch Frauen und andere marginalisierte Gruppen auf dem Arbeitsmarkt teilhaben sollten. Um die Green Ceiling einzureißen und zu verhindern, dass der Gender Gap langfristig gesamtgesellschaftlich wieder stärker wächst, müssen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft dringend Barrieren abbauen und allen Arbeitnehmer*innen Zugang zur grünen Wirtschaft und zu grünen Jobs ermöglichen”, sagte die Expertin. Eine immer bedeutendere Rolle bei der Erhöhung des Frauenanteils in den Unternehmensführungen kommt Headhuntern und Personalberatungsfirmen zu – und in allen Branchen und Bereichen in denen Frauen immer noch unterrepräsentiert sind. Dazu zählt zweifellos die Energiewirtschaft. Die weitaus überwiegende Zahl der Stadtwerke und kommunaler Versorgungsunternehmen sind hierzulande noch fest in Männerhand, weiß Jonathan Lichter, Geschäftsführer der auf die Personalberatung im Energiesektor spezialisierten Callidus Energie: „Vorstände in EVU sind häufig Ingenieure und das Studium der Ingenieurswissenschaften ist nach wie vor männerdominiert – gerade in der Elektrotechnik, auch wenn sich da ein bisschen was tut.“ Bei Callidus Energie legen wir deshalb ein besonderes Augenmerk darauf, Frauen für Führungspositionen im Bereich der Energiewirtschaft zu gewinnen, so Lichter weiter: „Wir sind mittendrin in einer gigantischen Transformation, die nicht zuletzt auch tief in die Unternehmenskultur hineinwirkt. Da geht es um Themen wie Hierarchieabbau, Offenheit für Innovationen und Empathie, um Talente zu entwickeln. Das sind alles sind alles Themen, die gerade Frauen sehr gut voranbringen können. Sowohl unterschiedliche Studien, als auch unsere Erfahrungen aus der Vermittlungspraxis belegen eindeutig, dass Unternehmen nachhaltig erfolgreicher sind, wenn mehr Frauen Führungsverantwortung innehaben und so den Ausbau von Infrastruktur und Geschäft maßgeblich prägen. So können weibliche Führungskräfte den Abbau starrer Hierarchien fördern und gleichzeitig die intrinsische Motivation der Mitarbeiterinnen wie Mitarbeiter entfachen.“ Mit anderen Worten: Es besteht ein dringender Handlungsbedarf, der nicht allein in der Verantwortung der Regierungen liegt, die Förderung von Ausbildung, Umschulung und Weiterbildungen zu intensivieren. Auch Unternehmen und Arbeitnehmer sind aufgefordert, aktiv zu werden. Unternehmen sollten genau evaluieren, welche grünen Fähigkeiten sie für die Realisierung ihrer Klimaziele benötigen, und potenzielle Qualifikationslücken durch gezielte Weiterbildungsmaßnahmen sowie kompetenzbasiertes Recruiting gezielt schließen. (Ingenieur/DEKOM, 11.02.2024/22.04.2024) Ganzer Artikel hier…

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Deutschland verliert durch die globale Erwärmung jedes Jahr etwa 2,5 Kubikkilometer Wasser. Das geht aus dem neuen Monitoringbericht zur „Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel“ hervor, den Umweltbundesamt (UBA) und Bundesumweltministerium Ende November vorgestellt haben. Hochgerechnet auf 20 Jahre entspricht das der Wassermenge im Bodensee. Die Ressource Wasser wird auch in unseren Breiten zunehmend knapp. Nachhaltiges Wassermanagement und Wassersparsamkeit werden immer wichtiger. Umso dramatischer erscheinen die enormen Trinkwasserverluste von 1,3 Milliarden Litern, die hierzulande tagtäglich durch marode Leitungen und kaputte Rohre ungenutzt im Erdreich versickern. Darüber haben wir uns mit Carsten Schweneker, CEO der auf Infrastrukturtechnologie, Logistik- und Smartcity – Lösungen spezialisierten EBERO AG, unterhalten. Im zweiten Teil unseres Interviews erklärt Schweneker, welche Maßnahmen jetzt von Nöten sind und was zuerst getan werden sollte.

Was muss eine Kommune jetzt machen, um die Trinkwasserversorgung in den Griff bekommen?

Carsten Schweneker: Aus meiner Sicht sind zunächst zwei Dinge wichtig. Erstens muss der Frage nachgegangen werden, wo die Verluste entstehen. Das ist nicht so einfach wie es klingt.  Dafür benötigt man Sensoriken und Analysegeräte. Wir haben diese Instrumente auch im Programm aber sie werden sehr wenig nachgefragt.

Woran liegt das?

Carsten Schweneker: Man muss sehen, dass Wasserknappheit hierzulande bislang kein nennenswertes Problem war. In anderen Ländern rund um den Erdball sieht das deutlich anderes aus. Südeuropäische Länder etwa, die ohnehin über wenig Wasser verfügen, haben längst permanente Monitorings etabliert. Wo Wasser knapp ist, werden Wasserverluste restriktiver beobachtet und analysiert. Defekte Leitungen werden schnell instandgesetzt – oder wo notwendig durch neue ersetzt.

Also mehr Transparenz?

Carsten Schweneker: Es gibt Leitungen – etwa in Köln – die sind zum Teil weit über 100 Jahre alt und immer noch dicht und funktionstüchtig. Da besteht dann tatsächlich kein Grund die auszuwechseln. Aber auch das weiß man natürlich nur, wenn man Kenntnis über den aktuellen Zustand des Leitungsnetzes hat. Aufschluss darüber erhält man eben nur durch regelmäßiges Monitoring.

Laut Umweltbundesamt ist der relative Wasserverlust in Deutschland im weltweiten Vergleich am größten und schnellsten…

Carsten Schweneker: Ein ganz wichtiger Punkt, der die Frage nach dem künftigen Wasserbedarf und der künftig verfügbaren Wassermenge aufwirft. Hier wird es schon in naher Zukunft erhebliche Verwerfungen geben. Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) geht davon aus, dass die klimatischen Bedingungen in der Region Unterweser in 30 Jahren denen der Stadt Toulouse in Südfrankreich ähneln.

Welche Maßnahmen macht das erforderlich?

Carsten Schweneker: Der OOWV baut dort tatsächlich Transportleitungen in neue Brunnen. Einfach vor dem Hintergrund, dass es das heute noch zur Verfügung stehende Wasser in dieser Region in Zukunft nicht mehr in ausreichender Menge vorhanden sein wird.  Deshalb werden heute schon neue Quellen erschlossen, aus denen das Wasser dann über längere Distanzen dorthin transportiert werden kann, wo es gebraucht wird.

Werden Ressourcen knapp, ist Sparsamkeit von Nöten…

Carsten Schweneker: In der Tat liegt in Einsparungen natürlich ein weiterer wichtiger Hebel. Nicht für alle Anwendungsfälle wird Trinkwasser benötigt. Man kann sehr wohl Regenwasser nehmen, um zu duschen und man kann Regenwasser nehmen, um die Toilettenspülung zu betreiben, den Garten zu bewässern und das Auto zu waschen usw. Für solcherlei Nutzungen braucht es schlicht kein Trinkwasser. Das lässt sich prima über den Preis steuern. Höhere Preise für teureres Trinkwasser lassen sich durch sparsame Nutzung kompensieren.

Das gilt nicht nur für die einzelnen Haushalte, sondern z. B. auch für die Bewässerung öffentlicher Grünanlagen und Bäume.

Carsten Schweneker: Letztere spenden Schatten und sorgen für ein gutes Mikroklima in den Innenstädten. Allerdings stellt die Bewässerung während Hitzeperioden eine Herausforderung dar. Hier gibt es eine Vielzahl technologsicher Möglichkeiten – z. B. automatische Tröpfchenbewässerung – die gegenüber der herkömmlichen Bewässerung mit Gießwägen, Stativregnern oder dem Schlauch, erhebliches Einsparpotenzial haben.

Vielen Dank.

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Marode Leitungen, kaputte Rohre, veraltete Versorgungsnetze: Täglich versickern in Deutschland etwa 1,3 Milliarden Liter Trinkwasser ungenutzt im Boden. Angesichts zunehmender Dürreperioden auch in unseren Breitengraden und den damit einhergehenden allsommerlichen Wassersparapellen vieler Bürgermeisterinnen und Bürgermeister – eigentlich nur schwer nachvollziehbar.  Dazu, wie es so weit kommen konnte, was jetzt dringend getan werden muss und wie Kommunen künftig nachhaltiger mit der wertvollen Ressource Wasser umgehen können, haben wir ein zweiteiliges Interview mit Carsten Schweneker, CEO der auf Infrastrukturtechnologie, Logistik- und Smartcity – Lösungen spezialisierten EBERO AG, geführt.

Herr Schweneker, jeden Tag versickert hierzulande Trinkwasser in einer Menge mit der fünf Millionen Haushalte versorgt werden könnten. Das klingt nach enormen Verlusten. Hat das bisher niemand gemerkt?

Vor dem Hintergrund, dass Deutschland immer ein sehr wasserreiches Land war hat das im Grunde genommen nie jemanden groß interessiert. Die Verbraucher nicht, weil die Wasserpreise bislang eher moderat und bezahlbar waren und die Entscheidungsträger in den Kommunen nicht, weil die Sanierung des Trinkwassersystems einfach sehr teuer ist und es ja auch ohne weiterhin funktioniert. Letztlich hat ja nie jemand gesagt, ich kriege kein Wasser.

Im Sommer wird Wasser zunehmend knapp – da hat sich offenbar etwas verändert in den letzten Jahren?

Ja, das ändert sich ja gerade massiv durch die Klimaveränderung und die damit einhergehende Verschiebung des Regenaufkommens. Auf lange Trockenphasen folgen Starkregenereignisse. Das viele Wasser in den Niederschlagsphasen können wir gar nicht halten, wobei das auch Teil der Lösung wäre. Stattdessen muss das Wasser weggeleitet werden. Dafür braucht es auch Pumpen. Ein wichtiger Punkt, der mir in der öffentlichen Diskussion häufig zu kurz kommt.

Inwiefern?

Ohne Pumpen funktionieren Wasserleitungen nicht. Hinter jedem Liter Wasser der in einen Haushalt fließt steht eine Pumpleistung und damit ein Energieverbrauch in nicht unerheblichem Maße. Wenn ich das Wasser einfach verrieseln lasse laufen meine Pumpen für verlorenes Wasser. Das ist dann doppelt umweltschädigend. Zum einen ist das wertvolle Wasser verloren und zum anderen habe ich enormen Energieverbrauch für null Leistung.

Sie haben eingangs schon mal die Entscheidungsträger in den Kommunen angesprochen. Wer ist denn überhaupt für die Trinkwasserversorgungsnetze in Deutschland zuständig?

Die Wasserversorgungsnetze und die Aufsicht darüber sind in kommunaler Hand. Die Kommunen haben im Rahmen der Daseinsvorsorge die Aufgabe dafür zu sorgen, dass die Bevölkerung Wasser erhält. Wie sie das löst ist ihr weitgehend selbst überlassen. Sie kann die Wasserversorgung über ein Stadtwerk lösen, sie kann einen Wasserversorgungsverband gründen oder sich einem solchen Verband anschließen. Gelder für Instandhaltung und Ertüchtigung der Wasserleitungen müssen natürlich die Kommunalpolitiker bewilligen und bereitstellen. Sie entscheiden am Ende auch über die Höhe des Wassergeldes – und da beginnt dann eigentlich auch immer schon die Problematik.

Warum?

Ich kenne wenig Politiker, die sich trauen die Gebühren für Wasser zu erhöhen. Entgelterhöhungen sind unpopulär und kommen bei den Wählern selten gut an. Politiker suggerieren der Bevölkerung lieber, dass sie die Preise im Griff haben. Wenn aber Investitionen in die Versorgungsnetze dauerhaft ausbleiben, kommt es eben zu Schäden und Wasserverlusten in den enormen Ausmaßen, über die wir hier gerade reden. Insofern müssen Wasserverbände und Versorgungsunternehmen in die Lage versetzt werden so zu wirtschaften, dass sie auch investieren können.

Also höhere Gebühren…?

Will man die maroden Leitungen wieder auf Vordermann bringen, wird man nicht umhinkommen, die auch die Wassergelder auf den Prüfstand zu stellen und ggf. zu erhöhen. Wobei man sich hier im marginalen Bereich bewegt. Die Rede ist von vielleicht zwei, drei Cent pro Kubikmeter Wasser, die dafür schon ausreichen würden.

Welche konkreten Maßnahmen Kommunen und Wasserverbände jetzt ergreifen und umsetzen müssen, welche Technologien und Verfahren dafür zur Verfügung stehen und wie der Wasserbedarf der Gegenwart gedeckt werden kann, ohne den Wasserbedarf künftiger Generationen zu gefährden – erfahren Sie im zweiten Teil unseres Interviews mit EBERO AG – CEO Carsten Schweneker in der nächsten Ausgabe des DEKOM Anfang Dezember.  (DEKOM, 20.11.2023) Mehr Infos hier…

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